Zu Oberzahlmeistern befördert: die Zahlmeister: Schiborr vom Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg) Nr. 60, Keßler vom 4. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 67, Moebes vom 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, Roll von der Kriegsschule zu Engeis, Fischer vom 6. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 143, Fritz vom Danziger Inf. Regt. Nr. 128, Boehm vom Inf Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen) Nr. 59, Bittner vom Pomm. Jägerbat. Nr. 2, Hoff⸗ mann vom 2 Westpreuß. Feldart. Regt. Nr. 36, Schmarling vom Trier. Feldart. Regt. Nr. 44. Weißenburger, Ingen. auf Probe bei der Armeekonservenfabrik in Mainz, als Ingen. dieser 6 Renn schuh, Proviantamtsaspir, als Proviantamtsassist. in
üterbog. . angestellt.
März. Willing, Neß, Proviantamtskontrolleure in Gnesen bezw. Minden, zum 1. April 1963 gegenseitig 3.
S8. März. Bög el, Intend. Sekretär, von der Jutend. der 25. Div. zu der des XVIII. (anstatt des XVII.) Armeekorps, Höhne, Bureaudiätar, von der Intend. des XVIII. zu der des VIII. Armee- korps, — zim 1. April 1963 versetzt.
10. März. Dam mz, Proviantamtskontrolleur in Straß⸗ burg i. E, als Rendant nach Metz, Kosanke, Orinsky, Lehm- bruch, Proviantamtskontrolleure in Neisse bezw. Lüben und Han— nover, nach Straßburg i. E. bezw. Hannover und Neisse, Hecht, Hartung, Proviantamtsassistenten in Berlin bezw. Erfurt, als Proviantamtskontrolleure auf Probe nach Lüben bezw. Celle, Lenz, Proviantamtsassist. in Königsberg i. Pr., nach Erfurt, — zum 1. April 1903 versetzt.
14. März. Die Garn. Verwalt. Oberinspektoren auf Probe ö in Dieuze, Schmygrecki in Dt. Eylau, Schneider in
nowrazlaw und Rehfeldt in Lyck, zu Garn. Verwalt. Oberinspek— toren, die Kaserneninspektoren auf Probe Hallmick in Straßburg i. E., Rzyska in Dt. Eylau, Temlitz in i nen C bg. in Darmstadt, Fäth in Metz, Schmidt in Königsberg i. Pr, Nien dorf in Cassel, Krüger in Hannover, Fleischer in Cöln, Riß⸗ mann in Straßburg i. E., Schade in Mülhausen i. E, Herr⸗ mann in Posen, Sasse in Straßburg i. E., Malitz ki in Glogau, Brandt in Trier, Pauly in Mainz, Brombach in Berlin, . in Koblenz und Rauch in Metz, zu Kaserneninspektoren, — ernannt.
14 März. Andersch, Rechnungsrat, Proviantamtsdirekter in Königsberg i. Pr., auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand
versetzt. 3 Wagner, Hilfslehrer an der Hauptkadettenanstalt, Oberlehrer des Kadettenkorps vom 1. April 1903 ab ernannt.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps.
Offiziere, Fähnriche ze. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 22. März. v. Rein⸗ hardt, Gen. Major und Kommandeur der 76. Inf. Brig, unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen, zum Kommandeur der 54. Inf. Brig. (4. K. W.), v. Dewitz, Königl. preuß. Gen. Major, bisher Oberst, beauftragt mit der Führung der 52. Inf. Brig. (2. K. W.), zum Kommandeur dieser Brig. Frhr. v. Hügel, Oberst und Kommandeur des 10. Inf. Regts. Nr. 180, unter Stellung zur Disv. mit Pension und Erteilung der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, zum Kommandanten des Truppen⸗ übungsplaßzes Münsingen, Noell, Königl. preuß. Oberst, bisher Oberstlt. beim Stabe des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, zum Kommandeur des 10. Inf. Regts. Nr. 180, — ernannt. Oßwald, Major und Bats. Kommandeur im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Jeosepb von Oesserreich, König von Ungarn, zum Stabe des Inf. Regts. Kaiser Wilbelm, König von 6 Nr. 120, Zindel, überzäbl Major, aggreg. dem
nf. Regt. Alt ⸗ Württemberg Nr. 121, als Batz. Kom⸗ mandeur in dag 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Josevh von Oesterreich, König von Ungarn, — veisetzt. Spröoßer, Major und Bate. Kommandeur im 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, be—⸗ buss Verwendung als Kommandeur der Kriegeschule in Glogau, in dem Kommando nach Preußen belassen, derselbe hat in diesem Ver bältnig die Uniform des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120 zu tragen. v. Branden stein, Hauptm 3. D. und Bez beim Landw. Bezirk Chingen, zum Landw. Bezirk Bazing, Hauptm. 4. D. und Bezirkgofsizier beim Landw. Benirk Horb, zum Landw. Bezirk Calw, versetzt. Lenz, Vaupim. Gbef im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Groß⸗ berjog Friedrich von Bader tellung zur Diep. mit Pension beim dan auptm. 1. D., zuletzt Komp. Chef im ir. 124, beim Landw. Be nirk Gbir gen, aldenwang, Hauptm., aggreg. dem 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, zum Komp. Gbhef in diesem Neat Haurtm. und Militär-
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Aufgebots, Christlieb von der Landw. Bezirk Heilbronn: Hepp von der Infanterie 1. Aufgebots; vom Landw. ezirk Ulm: Weyers der Res. des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, Hochstetter der Res. des 3. Feldart. Regts. Nr. 49, Gottschick von der Inf. 1. Aufgebots, Haiges, Bierbrauer von, der Inf. 2. Aufgebots; vom Landw. Bezirk Ravensburg: Reiner der Res. des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, Fähnle von der Inf. 2. Aufgebots; vom Landw. Bezirk Eßlingen: Weiß von der Feldart. 2. Aufgebots; die Vizefeldwebel: vom Landw. Bezirk Stuttgart: Treiber zum Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Ulga River zum i. der Nel des Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 135 vom Landw. Bezirk Reutlingen: Seeger zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Gehring, Majer zu Lts. der Res. des Inf. Regts. König Wilhelm J. Nr. 124, Böhringer, Thibaut zu Lts. der Res. des 10. Inf. Regts. Nr. 1805 vom Landw. Bezirk Mergentheim: Wagner zum Lt. der Res. des Gren. Regts König Karl Nr. 133. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 14. März. Loeffler, Major z. D., unter Enthebung von der Stellung als Inspizient des Feldart. Materials und mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des 2. 5 Regts. Nr. 29 Prinz Regent Luitpold von Bayern, der Abschied mit seiner Pension be⸗
willigt.
22. März. Freuling, Hauptm. und Militärlehrer am Kadettenhause in Karlsruhe, behufs Uebertritts in Königl. preuß. Militärdienste, Frhr. Sta sl v. Hol stein, Major z. D. und Be⸗ zirksoffizier beim Landw. Bezirk Calw, mit seiner Pension und mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, der Abschied bewilligt. Hempelmann, Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, mit Pension der Abschied aus dem aktiven Heere bewilligt; zugleich wird derselbe bei den Res. Offizieren des Regts. angestellt. Frhr. v. Gravenreuth, Lt. im Drag. Regt. König Nr. 26, zu den Res.“ Offizieren des Regts. übergeführt.
Im Beurlaubtenstande. 22. März. v. Neufville, Oberlt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ludwigsburg, der Abschied bewilligt. .
Im Sanitätskorps. Durch Verfügung des Korps— generalarztes. 24. Februar. Dr. Schmid, einjährigfreiwilliger Arzt im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 126, mit Wirkung vom 15. Februar d. J. zum Unterarzt des aktiven Dienststandes ernannt und unter Versetzung in das Drag. Regt. König . 26 3 Wahrnehmung der bei dem Regt. offenen Assist. Arztstelle eauftragt.
16 März. Dr. Dieterlen, einjäbrigfreiwilliger Arzt im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, mit Wirkung vom 1. März d. J. zum Unterarzt des aktiven Dienststandes ernannt und mit Wahr— nehmung einer bei dem Regt. offenen Assist. Arztstelle beauftragt.
Kaiserliche Marine.
Berlin, 21. März. Unter Festsetzung ihres Dienstalters in nachstehender Reihenfolge sind zu Lts. zur See befördert: die Fähn⸗ riche zur See: Goetting vom Stabe S. Mö. Linienschiffes ‚Kaiser Friedrich 111.., später Wittelsbach. Guttmann vom Stabe S. M. großen Kreujzers „Prinz Heinrich“, später vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers Merusa', Schmidt (Walther) vem Stabe S. M. großen Kreujers Prinz. Heinrich“. Scheibe, Qberlt. zur See von der 1. Torpedeabteil., tritt statt zum Stabe S. M. Schulschiffes Stosch“ zur 1. Marineinsp. Weißen born, Oberlt. zur See vom Stabe S. M. Schulschiffes Stosch“, tritt nicht zur 1. Marineinsp.; derselbe verbleibt in dem bisherigen Dienstverhältnis.
Berlin, 22. März. Kar st, Oberlt. im 1. Seebat., scheidet aus der Marine am 31. März d. J. aus und wird mit dem 1. April d. J.
im Füs. Regt. Generalfeldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Vannov.) Nr. 75 angestellt.
erhoben haben. Daß der Entwurf A.
oder daß der Eat. wurf B. von den
verbündeten Regierungen in der Gestalt, wie diese Entwürfe gegenwärtig vorliegen, acceptiert werden wird, halte ich nach den Erinnerungen, welche nach beiden Seiten hin erhoben worden sind, für ausgeschlossen. Inzwischen ist die Regierung mit der Prüfung der Frage weiter gegangen. Nach- dem nunmehr die Gutachten aus allen beteiligten Kreisen, wie man wohl annehmen darf, eingelaufen sind, ist man an die Zusammenstellung des Inhalts dieser Gutachten pro et contra bezüglich beider Entwürfe, herangetreten. Diese keineswegs leichte und einfache Arbeit wird aber noch eine gewisse Zeit die betreffende Instanz beschäftigen, und die preußische Staatg= reglerung wird, bevor diese Arbeit erledigt ist, an eine Stellung nahme nicht denken können, die übrigen Regierungen haben aber, wie das bei dieser praktisch besonders sür die großen Städte bedeutungk⸗ vollen Frage natürlich ist, der preußischen Regierung die Initiative in der Sache überlassen.
Der Herr Vorredner wird mir nun vielleicht einwenden, daß wir an die Zusammenstellung der Aeußerungen über die beiden Ent— würfe schon etwas früher hätten herantreten können. Dagegen möchte ich aber die Bemerkung im voraus machen, daß wir gerade die Ver— handlungen des Deutschen Juristentages haben abwarten wollen und aus Respekt vor dieser Körperschaft auch haben abwarten müssen, bevor an die Zusammenstellung der Gutachten herangegangen werden konnte. Nun sind für uns, wie mir scheint, im Gegensatz zu dem Herrn Vorredner, die Verhandlungen des Deutschen Juristentages keineswegs so überzeugend gewesen, daß wir ohne weiteres auf dem einen oder anderen der vorgeschlagenen Wege hätten vorgehen können, und es haben sich nach den Verhandlungen des Deutschen Juristen⸗ tages in der Literatur wieder mancherlei Stimmen geltend gemacht, die nicht ungehört und ungeprüft bleiben konnten, so daß wir ge— nötigt werden, den Abschluß der Begutachtungen bis in die neueste Zeit hinauszuschieben. Jetzt aber, meine Herren, sind wir bei dem Abschluß angelangt, die Zusammenstellung der Begutachtungen ist in Angriff genommen, und sobald diese beendigt ist, sobald damit die preußische Staatsregierung ein Bild von der Sachlage und von der Beurteilung in allen beteiligten Kreisen gewonnen hat, wird sie nicht zögern, ihre Stellung in der Frage zu nehmen und mit ihren An— trägen an die übrigen verbündeten Reglerungen heranzutreten.
Der Abg. Dr. von Dziembows ki-Pomian (Pole) hat mit Unterstützung der Zentrumsfraktion folgenden An— trag eingebracht:
Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die Landesregierungen zu veranlassen, bei Eintragung der Familiennamen weiblicher Per— sonen den von der Kommission unter Zustimmung der Regierungs— vertreter einstimmig festgestellten Grundsatz, daß der 5 129 des Entwurfs des Bürgerlichen Gesetzbuchs (ietzt 8 1616 des Gesetzes) weder die Frau und Töchter eines polnischn Vaters hindere, den Namen ihres Vaters mit der Endung „a“ zu führen, noch auch den Standesbeamten hindere, den Namen in dieser Form in die Standegtzregister einzutragen, noch weniger aber dem Standesbeamten ein Recht gebe, die Eintragung des Namens auf „an abzulehnen, — durchweg durchzuführen, und etwaige mit diesem Grundsatz in , . stehende Anordnungen in den Partikularstaaten auf⸗ zubeben“.
Der Ant ragsteller weist darauf hin, daß die volnische Spracke diese Bildung der weiblichen Namengformen verlange; das Preußische
Kaiserliche Schutztruppen.
Berlin, 17. März. Dr. Diesing, Marinestabsarzt der Res. (III Berlin), nach erfolgtem Ausscheiden aus der Marine mit dem 6. April d. J. mit Patent vom 13. August 1900 als Stabgarzt in der Schutztruppe für Kamerun angestellt. Berlin, 22. März. Rich ter, Haupt Schußtruppe für Deutichoslafrika, scheidet
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Landrecht habe auch nichts dagegen gehabt. Die Tochter von Stanislaus Auch der Entwurf des Bürgerlichen Gesetz
buchs babe hier nichts ändern wollen; die Reichstage kommission habe einstimmig votiert, daß die Eintragung mit dem a“ von den Standen. beamten vorgenommen werden solle, wenn sie verlangt werde. Trotzdem seien jetzt solche Anträge von den Standesbeamten surüqkgewmiesen worden. Hoffentlich werde der Neichtag mit großer Mehrbeit gegen diese Rechtsverletzung einschreiten und der beleidigten Gerechtigkeit zur Genugtuung verhelsen
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Ich kenne keine deutsche Regierung, welche ge⸗ neigt wäre, den bei der Beratung des Bürgerlichen Gesetz buchg zwischen den Vertretern des Neichetazeg und den verbündeten Regierungen Fest⸗ gestellten Grundsatz, der in der vorliegenden Nesolution berübrt worden ich sage, welche geneigt wäre, diesen Grundsatz u beanstanden ode zurũckjuweisen. Ich lenne leinen Alt, keine Anordnung, keine Ven n Etlaß irgend einer dentschen Megierung, inebeso
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(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Sor): Vor zehn Jahren wurde unser Kollege id verurteilt; Ch n einer Vertagung des Reichstags war gegen — nr e sert worden. Das Urteil wurde für ungülti 3 weil 3 . unter dem Schutz der Immunität stand. Da kam der Antrag ö welcher bezweckte, den Schutz der Immunität nicht dahin führen z ssen. daß der Abgeordnete seiner Strafe entzogen würde, und welcher * a nr rerscits während der Session vor Belästigungen schützen wollte. 9 . Fassung, welche der 69 des Strafgesetzbuchs damals erhielt, . jetzt eine Auslegung bekommen, welche die Immunität aller Ab⸗ ö neten ernstlich bedroht. Die damaligen Verhandlungen lassen nne nicht erkennen, daß nach irgend einer auderen Seite die be⸗ be e Rechtsordnung geändert werden sollte. Das Reichsgericht ö. aber zu einer ganz anderen Auffassung gekommen. Am 27. Novem ö. 1399 war Strafantrag gegen mich gestellt worden wegen a. Artikels in meinen Zeitung, durch den sich jemand beleidigt 3 Fsrst nach sieben Monaten, während der Session, ging die Staatz. ie ga por, und zwar behauptete die Staatsanwaltschaft, sie . das auf Grund des Wortlauts der neuen Fassung des § 69, hne daß der Reichstag um seine Genehmigung geg fn zu 9a, brauchte. Das Reichsgericht hat sich dieses Au fassung angeschlossen. Es liegt darin eine groß Gefahr für die Abgeordneten; umal bei der jetzigen ungeheuren Ausdehnung der Session bis zu . Jahren. Es fir auch keineswegs alle Richter und Gerichte der Meinung des Reichsgerichts, Jedenfalls handelt es sich um eine ganz neue Auslegung des Begriffs Verjährung; hier muß im ö der Mitglieder des Hauses Abbilfe geschafft werden. Ich 6. folgende Lan. e an: Anfang November vergangenen Jahres ö. ö. Blatte Mitteilung von einer Unterschlagung gemacht. Das Blatt gibt davon Kenntnis; nachher stellt sich beraus, die Sache . halte sich nicht ganz so, wie ange eben: der. Beleidigte klagte n zelt den Strafantrag trotz Abbitte aufrecht, und daraufhin erkannte das Gericht gegen, den bisher unbescholtenen angeklagten Redakteur auf ein Jahr , n. Das war keine Strafe D. sondern ein himmelschreiendes Unrecht. In dem hiteil wird ausdrück⸗ lich auf den sozialdemokratischen Charakter des. Blattes bingewiesen. Vas Gericht erklärte in diesem Falle, daß ihm die Ehre eines Arbeiters sehr hoch stehe; darum diese Schärfe des Urteils. (Zwischenruse rechts] Sie wissen nicht, was schon ein Monat Gefängnis bedeutet, geschweige denn ein ganzes Jahr. Ich habe zwei Jahre im , . zugebracht und weiß, was das für eine Tortur bedeutet. Das Bla bat in lovaler Weise 8 als es sein Versehen einsah, und ch di arte Strafe! . an, n. gesege üger (fr. Vollsp.) führt darũber Beschwerde, daß der Hamburger Senat entgegen den Bestimmungen des Reichsgesetzes die Privatlassen beschränkt habe. Ein einzelner Bundes staat ö böchstenz eine öffentliche Sparkasse aufbeben, nicht eine d,, , der Hamburger Senat bestimme, daß eine private Sparkasse eine 6e simmte Firma nicht führen dürfe, so verstoße das auch gegen das
Abg. Thiele
Deutschen Reichsanzeiger und Kö
Zweite Beilage
ach den 25. März
erlassen, die irgendwie mit dem Reichsgesetz in Kollision kommen. 269 glaube h, daß eine solche Gefahr besteht. Ich bin aber außerdem überzeugt, daß, wenn sie eintreten sollte, der hamburgische Senat sofort bereit sein würde, hier Abhilfe zu schaffen.
Ich glaube unter diesen Umständen, daß die Reichsverwaltung sich in der richtigen Position befindet, wenn sie sich den hamburger Vor⸗ schlägen gegenüber abwartend verhält; und ich bedaure eine Inter⸗ vention im Sinne des Herrn Vorredners nicht in Aussicht stellen zu können.
Abg. Schmidt Warburg
der r i g, in Strafsachen bowski, für den sich zu seiner
entw) spricht sich für die Einführung . . den Antrag von Dziem⸗ Freude auch 5 ö . ; d lnischen Redner werde es sein, nachzuweisen, o , . 3 Behörden getroffen seien, die der Staats⸗ sekretär vermißt habe. Redner kommt dann auf die , Reichsgerichts zu sprechen und erklärt sich gegen den Vorschlag seines raktionsgenossen Spahn, die Fevisionssumme auf Vos MS. zu er⸗ Shen. Bagegen regt er an, von dem Mittel der Revision an das Reichsgericht abzusehen, wenn die beiden ersten Instanzen überein⸗ stimmend entschieden haben.
Stadthagen (Soz. schwer verstãndlich verbreitet sich über die, ,,,, 3 trasser in der Rechtsprechung . und der höchsten Instanzen durchsetzende Galen tn, ; e⸗ sonders reformbedürstig sei die Stellung der Gerichte . em Organismus der öffentlichen Einrichtungen. Die Gerichte . nicht felbständig, sondern abhängig don der , ; wa Monopol der letzteren müäßsfe gebrochen werden, Die Ar . klasse verlange allseitige Garantien für. unabhängige. Recht. sprechung. Auch die unzulängliche und unrichtige Protokollführung . erheblich mitschuldig an der heutigen kläglichen Rech e ee, . schreiendes Unrecht a die Begünstigung der Spitzel und Lo n. wirtschaft. Die Verfolgung bon Spi eln könne durch die Staats⸗ anwaltschaft verbindert, ja der Spieß umgekehrt und die durch ö Spitzel Geschädigten unter fee e fr ne, , ,. ,
n. Redner erzählt einen Fall, in dem Epil.
. . 2 einen Parteigenossen, den Sante, habe hineinlegen wollen; dieser habe ihn entlarvt, auf die 6 ize bringen lassen und seine Bestrafung verlangt. Auf der Polize wache habe der Betreffende aber ein Siück Blech vorgezeigt, abnlich a. es die Hunde zu tragen pflegen, und dieses Blech habe die Wirkung gehabt, daß die Beamten auf der Wache ablehnten, einzuschreiten, denn es bandle sich um einen Polizibeamten Der Polimeivrasident habe es ebenfalls abgelehnt, die trafverfolgung einzuleiten oder auch nur den Namen des Mannes zu nennen. Ebenso sei von dem Staatsanwalt jedes Einschreiten abgelebnt worden; seine Grũnde seien zum Teil 3 merkwurdig: das Angebot. ien e. zu leisten, könne weder objektiv noch subjektiv beleidigend sein. dieser Moral bittet Redner doch dringend von Amts wegen entgegenzutreten.
; ie ift würde auch auf die eingetragenen Ge— e . r von denen doch feststehe, daß sie Sparkassen einrichten dürften. Der Hamburger Senat babe nicht nur gegen die Gewerbeordnung, sondern auch gegen das Handels gesetzbuch derstoßen.
Staatssekretär des Reichs justizamts Dr. Nieberding: .
Meine Herren! Der Herr Vorredner bat die Güte gebabt, mir den Entwurf des Hamburger Gesetzeg, den er zum Gegenstand seiner Besprechung gemacht hat, vorher mitzuteilen, so daß ich daduich in die Lage gekommen bin, beute eine sachliche Antwort zu erteilen, die ich sonst vielleicht nicht würde haben erteilen können. Ich bin ibm dafür dankbar, und schon dieses Gefübl der Dankbarkeit mußte mich beslimmen, mit einem gewissen Bedürfnis des Entgegenkommen die BVorschriften ju prüfen, die er Anlaß gebabt bat, ju erörtern. Ich muß aber sagen, nachdem ich nun den Wortlaut ded Gntwurfg gelesen und die Begründung, die der bamburgische Senat
Der Ausdruck Spitzel sei nur ein volhstianl gen, meine der 4 — anwalt; aber beleidigend sei er erst in Verbindung 92 an 28 Umständen, und ciche seien nicht behauptet worden. — 4 — in der Moral aller Verständigen allgemein als 7 94 angesehen werde, sei nach der Meinung kes. Staat anwalt. ni . an sich beleidigend. Auch babe dem Spitzel a 9 * 23 seblt, den Wasewitz in seiner Moral und seiner Ehre zu kränken. Der Staatgzanwalt babe ober gie ge ng als der Schutz ratryn 2 Spitzels den Wasewißz verböbnt. weil er ibm schreibe 8 7 = .. rbeiter Wasewiß. sei schriftgewandt genug, den Sack ver 2 t. * . Sigatzanwalt erforschen sollte, selbst ju erforschen. Der Sxitzel babe ganz unflätige Schimpfworte gebraucht, so⸗ genug ven Deinen Parteigenossen verraten! die Fresse!! In allem die e sebe der digung. Hier liege eine krasse M ; drein —— alen Verhöbnung der Neichegeseß. vor. De L — Schumann, der internatienale Spitgzel und Mane tãtgbeleidiger werde mnbebelligt' gelasfen. Selbst der Nanmler, fäbrt Nerger on. so viel von ibm in fürchten baben, daß man ibn sogar
und Ich baue Dir in Staatsanwalt
un⸗
dafür gegeben bat, geyrüft babe. ich m meinem Bedauern außer stande bin, die Anschauung des Herrn Vorredner ju teilen. Ih bemerke dabei im voraus: die Frage, ob ein solcheg Gesetz
la den bamburgischen Verbältalssen vraktisch begründet ist, ob e
sermell richtig gefaßt ist, ob eg die dem Zwecke nach jutreffenden Lerdruücke gebraucht, unterliegt meiner Prüfung nicht. aich lemmt, wie auch der Herr Verredner beworbeb, nur die
* * M 1 pr . cler Frage in Betracht: befindet sich dieser Gntwurf in Widerspruch
ait dem Nelchtech? Und da muß ich trotz der Augfübrungen det Denn Verrednerg sagen, daß etne Kollisien die Gefabr einer
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5 88 d 1 — nen Rellisten swischen einer vesitiden reicha ge seylichen Bestimmung und
dem Jabalte dleseg Gntwursg mir nicht far geworden ist Derr WVerredner betente, daß ein besenderen Recht an Gemeicaung Sparlassen nicht bestebe, daß di ela selcheß Nechl auch nicht lenstituseren fänne Zunenaeben das
wen selgt denn daraus? Daran felat dech nicht, daß die Gescz-–
Rebang ang velleilicen Gründen iraend welche Beschrünkang la der
Beangaag dieseg Aandracks nicht clatreten laffen därfe durch selche
s 1 emma! pellellik Werbele wird lein besendere Necht auf die er ichaang
Srarkassen begrdadei. Dadarch sell ledioalich derbindert werden
eb e larnsällh verbladert werden wöärde. wall ch nicht evt eile — daß en lsse Mihßrkache, wißt ahl iche Grscbetrunecs. die la Wer bladaeg mill dem Gebrauch deen Aagdtack nach der affaffang e danbaraiihea Scnata auftreten, besteben bleiben
Der ert Verredert daben Qesag auf d 144 der et Me tdesrma bete dead die Strafeerfelaang den Merlehaegen der craser ches der rer befreienden. Da dit tra
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2 1 länt, wenn er nach Berlin kommt. Und das alles Steckbrief, troßdem dieser Vert erllãrt dat 68 masestãts beleidigenden Aititel babe nicht er, sendern der 9 don Galderser verfaßt. Die schändlichsten Srire! lönnen also alles tun, waß ibnen bellcbt; sie läßt man in Rube. Weren mag Normann. Schumann Mirmwissenschaftt erlangt baken, daß man 1 art mit im umgeben muß? 1. 1 stellten des Verwärtg· um Treubruch ju derleiten gesucht und Staategelder srringen lassen Tanne ü 28 Tipne Rein den dicsem unglaublichen Fall Senemmen Ich *
den Staate sekretär, wa er kan wird daß dielen Miffetaten de M aum, der Menschbelt endlich Gibalt geboten *. ; Eramröte ind Gesicht feigen, wenn man diele nicht die Schamrote ind Nen 1 2 ͤ 2 des Nechtescihahes seben muß, die en Sand lech an der Nechte.
. den alle baraerlicihen Parteien ech mai aut aer r- mäölten! Gin angeblicher Drerbraner mit dem schdaen Namen Teng ˖
— — j 2. * . . r* * 2 mäller machte ich an ciaen Medakticasdeten de 2 am Neratneankebeimniffe ja erfabren. er derabredete Rende ment bei üäsdinzrr, we er Reer den Fall Trarr. ee, die Täter der clahelaen Medaticare sicͤh anterrichten lassen 1
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i Tribüne die Wahrheit zu sagen. Ich habe dargetan daß er dnn Merkmale eines Verbrechens vorlie en; ob ein Minister das getan hat, oder ein anderer, ist ganz gleichgültig. Das auszu. sprechen, muß zulässig sein; wo steht es denn geschrieben. daß es nicht zuläffig ist, die Wahrheit zu lagen? Vizeprãsident Dr. Graf. zu Legen, Wer nie erode: Sie haben einen preußischen Mini ster der Begünstigung eines Verbrechens angeklagt Ja! (Vize⸗ präsident Dr. Graf zu Stolberg⸗Wernigerode: Ich rufe Sie zum jweiten Male zur Ordnung und mache Sie auf die 99 äftsordnungs⸗ mäßigen Folgen eines dritten Ordnungßrufesg au merksam) Daß ein Verbrechen vorliegt, habe ich objektip geschildert; Sie müssen zugeben, hier liegt der objektive Tatbestand eines Verbrechens vor. Soll es so weit gehen, daß in Deutschland der Verbrecher nicht ver⸗ folgt werden darf, wenn er eine bestimmte Stellung einnimmt? Ich fordere den Staatssekretär auf, gegen den Verbrecher, auch wenn er Beamter ist, vorzugehen.
Abg. Beckhe Coburg (fr. Volksp. :: Der Abg. Bassermann hat kee ü. den Schu . auhandwerker verlangt. Eine Grundlage für ein gefetzgeberisches Vorgehen des Reichstages bildet weder der Entwurf X., noch der Entwurf B. Es hat mich gefreut. daß der Staatssekretär erklärt hat, es sei ausgeschlossen, daß einer der beiden Gntwürfe zum Gesetz erhoben werden konnte. Die Sache muß ein— gehend geprüft werden.
Abg. Dr. von Komierows ki (Pole) Der Staatssekretãr hat Ver⸗ ordnungen angeführt, die die Grundlage eines Vorgehens sein könnten. Es gibt in der Tat solche Verordnungen. Redner zitiert die Ver⸗ ordnung des Ministers des Innern von Preußen, nach der der Name der Chefrau nur unter der Voraussetzung mit einem a. imn das Standesregister eingetragen werden dürfe, wenn e die Mutter und Großmutter sich mit dieser Endung geschrieben haben. Ein ähnlicher Nachweis werde bei deutschen Namen nicht verlangt.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Der Herr Vorredner hat sich in seinen letzten Worten darũber beklagt, daß, während bei polnischen Namen ein besonderer Nachweis der Familientradition zur Eintragung in das Standesregister verlangt wurde, bei deutschen Namen das Gleiche nicht geschehe, und hat darin eine Zurücksetzung des polnischen Elements unserer Bevõlkerung erblickt. Das ist doch eine ganz mißverstãndliche Auffassung.
Es handelt sich bier bei uns um Eintragungen im Deutschen Reiche und um Eintragungen in ein deutsches Standes register 2 versteht es sich doch ganz von selbst, daß, wenn deutsche Namen in Frage sind, nicht noch besondere Beweise und Bedingungen für die Eintragung verlangt zu werden brauchen. Solche besonderen Be⸗ dingungen und Vorbehalte können nur in Frage kommen. wenn es sich um die Eintragung von Namen fremden Ursprungẽ handelt, und in dieser Beziehung ist, wie ich meine, dem Namen polnischen Ursprungs von unserer Rechtsprechung und unserer Ver⸗ waltung vollständig die ju beanspruchende Rũcksicht zu teil gen orden Wenn der Herr Vorredner sich eber auf den Standrunkt stellt ded in dieser Beꝛiehung die volnischen Namen den dentschen dollstãndig gleich bebandelt werden sollen, so kommt er allerding ju Tenicauenien. die niemals in einer deutschen Regierung anerkannt werden lõnnen.
Nun bat sich der Herr Vorredner. abgeseben von einer sãchsischen Verordnung, die ib noch kemme, nicht ctw- 3 Verordnungen deutscher Bebörden berufen — nur daden svricdt die Resolution sendern er bat ven eimelnen Fällen er rocken und außerdem Aeußerungen des rreußischen Oerrn Nininer? des Janern in bgeoerd neten bauses 22 — 5. Februar diele Rede des Herrn Mrnisters nicht
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