1903 / 72 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Salinenverwaltung der Minister für Handel und Ge⸗ werbe Möller in widerung auf die Beschwerde des Abg. Dasbach Sent über angeblich bei der letzten Reichstags⸗ wahl durch obere Bergbehörden in Saarbruͤcken ausgeübte Wahlbeeinflussungen gemacht hat, hatten folgenden Wortlaut;

Meine Herren! Was der Herr Vorredner vorgebracht hat, zeugt davon, daß leider in den beiden Wahlkreisen, von denen er gesprochen hat, ungemein scharfe Gegensätze bestehen, die in der gegenseitigen lebhaften Agitation bedeutend zum Ausdruck kommen. Meine Herren, derartige scharfen Gegensätze sind unerfreulich, und jedermann, der mit ihnen zu rechnen hat, ist nicht in einer angenehmen Lage.

Der Herr Vorredner hat zum großen Teil seine Beschwerden vor⸗ gebracht aus einer Zeit, die jahrelang zurückliegt: zum großen Teil aus der Wahl von 1898; denn der Herr Bergrat Hueck, von dem er gesprochen hat, und den er besonders angegriffen hat, ist seit 1899 nach Königsberg versetzt. (Zuruf) Die Wahl Prietze ist aller⸗ dings aus neuerer Zeit. Was diese Wahl betrifft, so liegen die Wahl⸗ beeinflussungen, die angeblich getrieben worden sein sollen, der Wahl⸗ prüfungskommission des Reichstages zur Beratung vor. Ich halte es in der Tat nicht für angezeigt, daß man auf die Details einer der⸗ artigen Wahlagitation hier eingeht, sondern die Wahlprüfungs⸗ kommission des Reichstages ist der eigentliche Platz dazu. (Sehr richtig! rechts) Der Reichstag hat auch, wie bei allen ähnlichen Fällen, wo Wahlbeeinflussungen nicht nur erwiesen, sondern wo sie auch nur wahrscheinlich sind, stets gegen diejenigen entschieden, die an⸗ geblich Wahlbeeinflussungen getrieben haben. Ich habe an meinem eigenen Leibe als Abgeordneter zu wiederholten Malen erfahren, daß leder Versuch, Wahlbeeinflussungen unerlaubter Art zu betreiben, durch Kassierung der Wahl geahndet wird. Ich selbst habe darum keinerlei Angriffe im Reichstag je erfahren, und ich nehme auch an, daß den beiden Abgeordneten, von denen hier die Rede war und denen zuliebe angeblich Wahlbeeinflussungen passiert sind, in keiner Weise ein persönlicher Vorwurf gemacht werden kann.

Zu den verschiedenen Aeußerungen und Anklagen, die er⸗ hoben worden sind, gehört insbesondere, daß der Bergmannsfreund“, eine Zeitung, die für die Bergleute unter Mitwirkung der Berg⸗ werksdirektion in Saarbrücken herausgegeben wird, die also amtlich beeinflußt sei, Wahlagitationen zu Gunsten des Abg. Boltz getrieben habe. Meine Herren, ich habe von dieser Stelle aus im vorigen Jahre schon erklärt, daß ich, wenn das geschehen sei, dies nicht für richtig balte, und ich babe gesagt, es solle nicht wieder passieren; ich glaube nicht, daß der Hert Abg. Dasbach bier nachweisen kann, daß seitdem in Bergmannskreisen irgend ein Versuch gemacht ist, die Wablen ju beeinflussen. In gleicher Weise babe ich mich aus— gesprochen in Bezug auf die amtlichen Wablbeeinflussungen im all- gemeinen. Ich habe den Königlichen Beamten in Saarbrücken ihr

gewährt, für die Wahlen persönlich in sie es für richtig halten, habe aber aus⸗ den Beamten in Saarbrücken erklärt, daß ich eeinflussungen nicht wünsche. Meines Erachtens sind eeinflussungen auch nicht vorgekommen. der Herr Abg. Dasbach auf einen Fall spenell zurück unter meinem Regiment vor der letzten Wabl des Abg. Prietze vorgekommen ist. Das ist der Fall der Versetzung Berainsvektors Adamz von Saarbrücken nach Clausthal. Es Sachen und über die Gründe 6

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verhandelt das Haus über den Etat der Eisenbahn⸗ verwaltung.

Abg. Graf Moltke ffreikons) wünscht die Ginführung von Wagen mit größerer Ladefähigkeit.

Abg. Dr. Mizerski (Hole) beschwert sich über die Versetzung von polnischen Beamten nach dem Westen. Minister der öffentlichen Arbeiten Budde:

Bevor ich dem Herrn Vorredner antworte, möchte ich dem Herrn Grafen Moltke meinen Dank aussprechen für die Anregungen, die er gegeben hat und hinzufügen, daß die Einführung von Güterwagen mit größerer Tragfähigkeit fortwährend die Aufmerksamkeit der Staatzeisenbahnverwaltung beschäftigen wird; nicht nur, daß die amerikanischen Verhältnisse in den Schriften, die darüber vorliegen, von uns studiert werden, sondern ich habe neuerdings angeordnet, daß eine Anzahl von Sachverständigen der Eisenbahnverwaltung und der Wasserbauverwaltung in nächster Zeit nach Amerika fahren, um an Ort und Stelle die Ladeeinrichtungen, den Uebergang von Fracht vom Schiff auf die Eisenbahn und umgekehrt, kurz alle diese Verhältnisse, die in Amerika gut durchgebildet sind, zu studieren, damit alle dortigen Erfahrungen für uns nutzbar gemacht werden können, soweit sie für unsere Verhältnisse passen. Ich stimme dem Herrn Grafen Moltke auch darin bei, daß wir vorsichtig sein müssen mit diesem unserm Vorgehen und nur in dem Maße die amerikanischen Erfindungen und Erfahrungen anwenden können, wie sie auf unsere speziellen Ver⸗ hältnisse übertragbar sind. Ich kann also nur sagen: dem Wunsche des Herrn Abg. Graf Moltke entsprechend, wird die Karte von Nord⸗ amerika in dem Zimmer, wo die Verhandlungen stattfinden, zweifellos auf⸗ gehangen sein, und die Erfahrungen von Nordamerika werden in Betracht gezogen werden. (Bravoh Was den Herrn Vorredner anlangt, so muß ich ihm bestätigen, daß eine Anzahl von Beamten aus Posen in andere Provinzen versetzt worden sind, und zwar hat das eine sehr verschiedene Ursache. Schon seit einigen Jahren sind die Anwärter für den Bureaudienst in einer Liste der Direktion Halle geführt worden, um eine Gleichmäßigkeit für die Anstellung der Anwärter herbeizuführen. Wird in irgend einem Direktionsbezirk eine Stelle frei, so wird der Anwärter, der nach seinem Dienstalter heransteht, dorthin versetzt. In der Heimat würde er sonst unter Um⸗ ständen noch lange auf Anstellung warten müssen. Das Verfahren hat sich voll bewährt, und wegen dieser Bewährung hat man es neuerdings auch auf andere Beamtenkategorien übertragen, so daß diese nun ebenso behandelt werden. Vor allen Dingen ist dies in neuerer Zeit mit versorgungsberechtigten Militäranwärtern geschehen, die für Stationsassistentenstellen bestimmt sind. Nun lehrt die Erfahrung, daß gerade die Unteroffiziere im Osten geneigt sind, so lange im Militärdienst zu bleiben, bis sie den Zivilversorgungsschein erdient haben. Die Zahl der im Osten geborenen Militäranwärter ist größer als in den westlichen Provinzen. Es ist daher natürlich, daß eine Anjahl von Militäranwärtern, die im Osten geboren sind, nach west⸗ lichen Provinzen versetzt werden Diese Versetzungen liegen also nur im eigensten Interesse sowohl der vorhin erwähnten Militäranwärter wie der Bureauanwärter, die auf Stellen warten.

Ferner ist eine neue Maßnabme insofern getroffen worden, als die Gruppen der Direktionsbezirke, in denen die Anstellung der An⸗ wärter geregelt werden, geändert worden sind. Bisher bestand eine ostliche Gruppe aus den drei Grenzbezirken, Kattowitz, Breslau und Posen. In diesen Grenibezirken liegen nun die Verhältnisse ziemlich gleichmäßig, und dies bat sich als ungünstig ergeben. Es hat also eine Aenderung in der s f Die Direktion Posen ist angegliedert an jwei rückwärtige Erfurt,

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solche Versetzungen vorgelommen sein sollten, was ich natürlich in diesem Moment hier nicht beurteilen kann, so haben andere Gründe vorgelegen. Ich möchte daher den Herrn Abgeordneten bitten, mir die Fälle schriftlich einzureichen, damit ich sie untersuchen kann. Von seiten der Verwaltung hat niemals die Absicht bestanden, aus Er⸗ sparnisrücksichten Beamtinnen anzustellen, um einen älteren verdienten Beamten zu beseitigen.

Was die verschiedenen Wünsche wegen des Urlaubs betrifft, so wird der Urlaub nicht lediglich nach der Dienststellung des Betreffenden bemessen, und nicht derjenige, der die höchste Stellung hat, bekommt den meisten Urlaub. Ich kann dem Herrn Abgeordneten das schon dadurch beweisen, daß ich vielleicht am wenigsten Urlaub bis jetzt gehabt habe und vielleicht auch späterhin haben werde. Also der erwähnte Grundsatz besteht nicht. Aber es ist auch ein Unterschied, ob ein Beamter Urlaub nimmt, der dauernd im körperlichen Dienst in frischer Luft beschäftigt ist, oder jemand, der dauernd in der Schreibstube in anstrengendem geistigen Dienst tätig ist. Danach muß selbstverständlich der Urlaub auch be⸗ messen werden, außerdem aber selbstverständlich auch nach den Mitteln, die der Beamte hat, um den Urlaub auszunutzen. Im übrigen kann ich nur versichern, daß die Herren Präsidenten angewiesen sind, in der Urlaubtzerteilung und in der Erteilung von Freifahrscheinen den Beamten nach Tunlichkeit entgegenzukommen und die einzelnen Fragen durchaus wohlwollend zu behandeln. Das kann ich auch für die Zu⸗ kunft zusichern.

Was nun die Besetzung der Präsidentenstellen anbetrifft, so ist die Sachlage nicht verändert gegenüber den Erklärungen, die mein Herr Amtsvorgänger abgegeben hat, die nämlich dahin gehen, daß es nicht gesonderte administrative und technische Präsidentenstellen gibt, sondern daß die Präsidentenstellen von sämtlichen Eisen⸗ bahndirektionen gleichmäßig behandelt werden. Es wird ein Mann ausgesucht, der zum Präsidenten geeignet ist, sei es, daß er eine ad— ministrative, sei es, daß er eine technische Vorbildung hat.

Es ist auch ein Irrtum, wenn der Herr Abgeordnete sagt, daß ich in der Lage wäre, eine Präsidentenstelle sofort zu besetzen, wenn ich einen Administrativbeamten nehme. Meine Herren, ich bin nicht in der Lage, eine Präsidentenstelle zu besetzen, sondern das Besetzungs⸗ recht liegt bei der Krone, und fernerhin ist die Besetzung jeder Präsi⸗ dentenstelle bezw. der Vorschlag zu dieser Besetzung unter allen Um⸗ ständen dem Beschlusse des Staatsministeriums vorbehalten. Ich kann also nur nochmals erklären, daß die Auswahl der Personen für die Prãäsidentenstellen ganz unabhängig von der Vorbildung geschieht und zunächst im Staatsministerium beschlossen wird, und der Beschluß des Staatsministeriums wird dann Seiner Majestät dem Könige vorgelegt.

Abg. Kirsch (Zentr.) bittet, den Beamten die Möglichkeit zum Kirchenbesuch am Sonntage zu gewähren.

Minister der öffentlichen Arbeiten Budde:

Meine Herren! Ich erkenne gern an, daß es notwendig ist, den Beamten die nötige Zeit zum Kirchenbesuch zu gewähren, und die Verwaltung ist fortgesetzt bemüht, diese Zeit zu gewähren, soweit der Eisenbahndienst es zuläßt. Die Bestimmung ist die, daß jeder Beamte zweimal im Monat das Recht auf Zeit zum Kirchgang bat, sei es am Ruhetage, sei es durch besonders gewährte Kirchzeit. Sãmtlichen Beamten die Möglichkeit zu geben, jeden Sonntag in die Kirche zu gehen, läßt der Eisenbabndienst natürlich nicht zu

In welchem Umfange es aber erreicht werden kann daß die Ruhe⸗ tage auf Sonntage fallen, mögen Sie aus folgender Zahl entnehmen Bei einer Gesamtjabl der Dienstbefreiuagen von mindestens 18 stũn-⸗ diger Dauer im Laufe eines Kalendermonats fallen unter 699 241 Diensibefreiungen nicht weniger alg 438 553 auf Sonntage. Dag ist jm Durchschnitt ein schönes Resultat, das wir erzielt haben.

Im übrigen bemerke ich, d ich ein · rerichtet babe, um die Wohlfahrte

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die Kommissionen, die Wol geinrichtungen der Beamten zu prüfen,

richten, daß die Diensteinteilungen nicht nur im Durchschnitt verständig aufgestellt sind, sondern nament-

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Ingewiesen, diese Sonntagskarten einzuführen.

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Dritte Beilage

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zum Dentschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

6 72.

Berlin, Mittwoch den 25. März

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Auf eine Anfrage des Abg. Kindler-Posen (fr. Volksp.) art der iir mer fer der öffentlichen Arbeiten Budde:

Die Klagen, betreffend die Tarife in Posen für Eisen und der⸗ ttige Gegenstände, sind mir vor kurzer Zeit von einem Mitgliede der handelßkammer in Posen vorgetragen worden, und die Angelegenheit sendet sich bereits in einer Prüfung. .

Was die Sonntagskarten nach Königstein anbetrifft, so habe ich bereits vor mehreren Tagen die Eisenbahndirektion in Frankfurt a. M. (Bravo! links.)

Hierauf wird der Etat der Eisenbahnverwaltung genehmigt. Das Haus geht zur Beratung des Etats der Bau⸗

herwaltung über.

Abg. mn fk (kons): Der Abg. Dr. Hirsch hat bei der zweiten

wcung die Gefahren der Bauarbeiter übertrieben, um seinem Antrage

surchzuhelfen. Im Prinzip stehe ich auf dem gleichen Standpunkt e ber Äbg. Hirsch, man kann gar nicht genug tun zum Schutze ker Arbeiter. Aber ich lann es nicht billigen, daß er die Bauarbeiter als die Stiefkinder unter den gewerblichen Arbeitern heeichnet hat. Der Abg. Hirsch hat auch die Erdarbeitey und die siebeiter in Regiebauten mit eingerechnet; diese Arbeiter gehören aber ter nicht zum Baugewerbe,. Nach der Statistik des Reichs versicherungs⸗ mt kommen auf jo00 Vollarbeiter nicht 11,69 entschädigte Unfaͤlle

wie der Abg. Hirsch ausführte sondern nur 7,47, also weniger als der Durchschnitt, der. 8,08 beträgt. Es war also recht deplaciert, daß der Abg. Hirsch diese hohen Ziffern anführte, um eine hohe Gefahr für das Baugewerbe zu konstruieren. Man kann sich

ur freuen, daß es in Wirklichkeit nicht so ist. Für die Bauarbeiter st auf dem Gebiete des Schutzes viel geschehen, das beweisen die Bau⸗ unfallperhütungsvorschriften; das kann man auch auf der Wohlfahrts . ausstellung in Charlottenburg sehen, an der sich die Bau⸗ enossenschaften beteiligen. Ich möchte deshalb die Regierung vor der Annahme des Antrages Hirsch warnen. Sobald die Arbeiter Bau⸗ ontrolleure sind, ist die Sozialdemokratie in den Baugeschäften Trumpf. Sorgen Sie dafür, daß für das Baugewerbe der Be⸗ sibigungs nachweis eingeführt wird, dann wird im Baugewerbe eine größere Sicherheit erzielt werden. .

Abg. Dr. Lotz (b. k. P) erinnert an die Verheerungen durch die große Sturmflut im Jahre 1901 bei Leer und Weener und bittet um reinen Juschuß für einen besseren Schutzhafen in Weener. .

Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Schweckendieck sagt wohlwollende 3 . zu. 32

Abg. Dr. Er ger (fr. Volksp.) weist darauf hin, daß der gevlante Hollafen in Thorn die Thorner selbst nicht besriedige; die Brom⸗ berger aber befürchteten eine Schädigung ihrer Handelẽeinteressen.

Aba Kittler- Thorn (fr. Volksp) tritt dem Vorredner entgegen und kefürwortet die Ausführung des geplanten Holzhafens. Brom⸗ berg werde kein Schaden zugefügt, höchstens könnte Danzig in Mit leidenschaft gezogen werden. . .

Fin Regierungskom missar weist darauf hin, daß die Inter- ssenten in Bromberg und Thorn bei der Vorberatung des Projekts zugejogen worden seien. Die Bromberger könnten zufrieden sein, bei den wassewolizeilichen Maßnabmen werde sich die Regierung nur von sanitären Gesichtspunkten leiten lassen.

ba. Dr. Sir sch (fr. Volkev.): Ich bedauere, das der Abg.

3 Angriffe auf mich in meiner Abwesenbeit gemacht bat; er bel der jweiten Lesung und der Beratung meines nicht anwesend war, batte er mir mitteilen sollen,

beute diesen Angriff gegen mich xichten wollte.

MW kann jetzt, da ich lein Material bei mir babe, niht auf die Ginzelbeiten eingeben. Wenn er sagte, ich könne nicht n der Statistik lesen, so stebt seine Ansicht im Widerspruch mit der zFentlichen Meinung. Ich stebe seit Jahren in der Statistik. Dean der Abg. Felisch mir schung der Zablen jumutete, so ist dag ein starkes Stück ich neulich gesagt habe, z die Bauarbeiter ein Stieflind des Arbeiterschutzeg sind, sst das eine Wabrbeit, die selbst die Regierung aner⸗ Laani bat. Was ist denn so Außerordentliches daran, wenn die Arbeiter Wautontrolleure aufstellen? Ich bebalte mir vor, auf die brige arlegungen deg Abg. Felisch bei anderer Gelegenbeit zurũck˖

Fierrssident Dr. Krause: Ich stelle sest, daß dem Abg. Dr. dirsch der Abg. Fellsch Fälschungen nicht vorgeworfen bat, sonst bätte ich idn zur Ordnung gerufen

Hierauf wird ein Antrag, die Erörterung zu schließen, angenommen und der Etat bewilligt.

Eg folgt der Eiat der Justizverwalo

Aba Krause Waldenburg (freiken la Breßlaun ein Militgranwärter abe langer warteten, vorgezogen und angestelll werden sei g stebe im Wider⸗ sorach mit den Anweisungen des Ministerg

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Ver Gerihl, den ral der err T2 rt ct Marne, Dane den dee, eam, eie rare me der . bee n, , ern, reer Rae sbelng halber = aer, Url, dern dernen , Mernben Mal. Gi dierer elegradett bererrf, der len Caaerr ν !

Durch Präsidialbeschluß vom 17. Dezember d. J. ist der Kammer⸗ gerichtsrat Havenstein vom 1. Januar 1905 ab aus dem Strafsenat in den XIV. Zivilsenat überwiesen worden, bei dessen Geschãftslage er durch die anderen Mitglieder auf die Dauer von 3 Monaten nicht übertragen werden kann.

Meine Herren, daß ist das, was ich von der Sache weiß. Es ist also in dem geordneien Wege durch das zuständige Präsidium des Kammergerichts die Versetzung des Herrn Havenstein beschlossen worden.

Ich habe keine Veranlassung gehabt, Versetzung nachzugehen, weil ich mich nicht für berechtigt halte, in die Beschlüsse des Präsidiums des Gerichts ein. zugreifen, für die sie ausschließlich nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständig sind. Wenn ich einen solchen Versuch gemacht hätte, so würde ich ja zweifellos wiederum der Gegenstand hestiger Angriffe von der anderen Seite geworden sein. (Heiterkeit) Ich finde aber absolut nichts Auf⸗ faͤlliges in einem solchem Beschluß, und ich bin einigermaßen erstaunt gewesen, daß gewisse Zeitungen einen Fall Havenstein! haben konstruieren wollen und dabei zurückgekommen sind auf den Fall Schmidt, der sich vor 10—12 Jahren in Berlin zugetragen haben soll, und auf den Herr Dr. Rewoldt, wenn ich ihn richtig verstanden habe, im Beginne seiner Ausführungen andeutungsweise hinge⸗ wiesen hat.

den Gründen dieser

Es ist gesagt worden, die Versetzung des Kammergerichtsrats Havenstein sei deswegen eine besonders auffällige, weil dieser Herr ein ganz hervorragendes Mitglied des Strafsenats gewesen sei, weil er sich in seiner früheren amtlichen Wirksamkeit nur mit Strafsachen beschäftigt habe, und deshalb für die Zivilsachen weniger geeignet sei; er sei auch gegen seinen Willen versetzt worden. Ob das letztere richtig ist, weiß ich nicht; mir ist nichts davon bekannt geworden. Ich weiß nicht, ob die Uebung beim Kammergericht besteht, vor der allgemeinen Geschäftsverteilung die verschiedenen Herren über ihre Wünsche zu befragen. Eine Verpflichtung dazu besteht jedenfalls nicht, und bei denjenigen Gerichten, bei denen ich von 1879 bis 1894 als Richter tätig gewesen bin, bestand eine solche Uebung jedenfalls nicht. Ich würde sie auch nicht für unbedenklich halten, weil damit dem Er⸗ messen des Präsidiums doch leicht gewisse Schranken gezogen würden, die sich mit den dienstlichen Interessen nicht überall würden in Ein⸗ klang bringen lassen. Wenn eine Rundfrage gehalten würde, welchen Wunsch die einzelnen Herren baben, ob sie in Zivil sachen oder in Strafsachen beschäftigt werden wollen, so würde das, nach meiner Meinung, namentlich bei einem so großen und zablreich besetzten Ge. richt, wie es das Kammergericht ist, zu recht ernsten Unzutrãglichkeiten führen.

Nun, meine Herren, ist es richtig, daß Herr Rammergerichts rat Havenstein, über dessen Tüchtigkeit und Scharfsinn nirgendwo ein Zweifel besteht, bis zu seinem Eintritt in das Kammergericht ausschließlich in der Staatsanwaltschaft tätig s und deshalb Kriminalist als Zivilist war. Aber, meine Herren, daß seine Neigung und seine Befaäbigung sich etwa nur auf das Gebiet des Strafrechts beschränkt bätte, von ist belannt geworden. Er hat es mir jedenfalls nicht erklärt. es mir erklärt bätte, so wärde ich Bedenken getragen Seiner Majestät jum Kammergerichterat in Vorschlag ju denn solche Herren, die nur ganz einseitig für einen bestimmten Re jweig ju verwenden sind, sind beim Kammergericht mi Aber es ist das Gegenteil der Fall. stein bat mir, als er sich um seine

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Auf Grund dieses Attestes hat also Herr Havenstein zunächst einen Urlaub von drei Monaten nachgesucht, den ich ihm ohne weiteres bewilligt habe, und in dessen Genuß er sich gegenwärtig befindet.

Nun, meine Herren, darf ich noch einmal darauf zuückkommen, ob es überhaupt möglich ist, daß ein Druck ausgeübt wird in der von den Zeitungen angedeuteten Art auf das Präsidium des Kammer⸗ gerichts. Das Präsidium des Kammergerichts besteht nach Maßgabe des Gesetzes aus dem Kammergerichtspräsidenten, aus den 14 Senats⸗ präsidenten und den beiden ältesten Mitgliedern des Kammergerichts, Herren, die sämtlich im vorgerückten Lebens⸗ und Dienstalter sich befinden, und ein Kollegium von einer Unabhängigkeit darstellen, wie sie vielleicht bei keinem anderen Kollegium der Welt vorkommt. Nun möchte ich sehen, meine Herren, wer es versuchen möchte, einen unzu⸗ lässigen Druck auf ein solches Kollegium auszuüben, und ich möchte sehen, welche Geschäfte ein Herr machen würde, der diesen Versuch unternehmen wollte.

Meine Herren, ich zweifle nicht, daß die Versetzung er⸗ folgt ist auf den Antrag des Herrn Kammergerichtspräsidenten, der vermöge seiner Stellung dazu berufen ist, dem Präsidium am Schluß des Geschäftsjahres seine Vorschläge zu machen über die Verteilung der Mitglieder auf die einzelnen Senate und Kammern. Das hat er auch getan. Welche Gründe für ihn dabei bestimmend gewesen sind, wie gesagt, dem nachzugehen, halte ich mich nicht für berufen. Mögen die Gründe sein, wie sie wollen, dar⸗ über kann für jeden ruhig und vernünftig denkenden Menschen kein Zweifel sein, daß für das Präsidium ganz ausschließlich sachliche Er wägungen maßgebend gewesen sind. Die Befugnis des Präsidenten aber, wenn er der Auffassung und Ueberzeugung ist, daß irgend ein Mitglied des Gerichts nicht an der richtigen Stelle verwendet würde,

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daß seine Verwendung an einer anderen Stelle dem Interesse der Rechtspflege oder sonstigen allgemeinen Interessen mehr entsprãche, diese Befugnis des Präsidenten, in einem solchen Falle seine Ansicht dem Präsidium gegenüber zur Geltung zu bringen, wird von niemandem in Zweifel gezogen werden; das ist nicht nur ein Recht, sondern das ist eine Pflicht des Präsidenten, und wenn er demgemäß nicht verführe, so würde er nach meiner Ansicht seine Pflicht vergessen. Meine Herren, ich verstebe also nicht, wie man in der Presse diesen Fall hat aufbauschen und da in dunklen Andeutungen die Verdächtigung bat ãußern können, daß damit wieder einmal ein Angriff auf die Unabhän igkeit der Justiz versucht und verübt worden ist.

Es ist auch angedeutet worden, daß dem lei verstorbenen boch verdienten Senats präsident langen Reibe von Jabren ; gerichts gefübrt bat, diese Versetzung

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