1903 / 72 p. 33 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

ragenden Ausführungen das L

drucke gebracht. Ich glaube, Kollegen aus Süddeutschland, Worten anschließe.

fall lassen, der auf gemacht worden ist.

in anderen Branchen.

ob des Syndikats zum Aus⸗

ich spreche im Sinne meiner wenn ich mich einfach diesen

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den Handel mit dem Worte Wucher Meine Herren,

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und einen, der das Gegentell bezweckt.

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nicht unerwähnt lassen, daß das

Syndikat schon zur Zeit der Hausse es nicht ermangeln ließ, an Vorstellungen und auch an Zirkularen, worin der Handel

angewiesen worden war, sich mit

zu geben. Außerdem icht in den Himmel Satz acht. wähnen. Es ist gesagt worden, daß

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Wettbewerb mit den sich rücksichtslos befehdenden Händlern aufnehmen. Die Kassen dürfen und können nicht spekulieren, für ihr Gedeihen ist deshalb das Bestehen einer gewissen Untergrenze des Preises, die in dem Syndikatspreise gegeben ist und die während der Dauer des Abschlusses keiner Wandlung unterliegt, günstig, ja notwendig. Die Klagen der Kassen richten sich gegen die außerordentliche Ausnutzung der Hoch⸗ konjunktur durch den Kohlenhandel, wenn auch zuzugeben ist, daß der Gewinn des einzelnen Händlers nicht einfach in dem Unterschied zwischen Syndikatspreis und Verkaufspreis liegt.

Die Händler haben zum Teil aus zweiter und dritter Hand teuer kaufen müssen.

Ein persönlicher Vorwurf wird nicht gegen die Händler erhoben, daß sie die Konjunktur weidlich ausgenutzt haben. Richtiger ist es, statt zu klagen oder zu schelten, Vorsorge zu treffen, daß eine schädliche Ausnutzung der Konjunktur un möglich werde.

Die Klagen der Kohlenkassen gehen noch nach einer anderen Richtung hin. Von verschiedenen Seiten wird ge sagt, daß einzelne Händler schon vom Herbst 1899 an nicht mehr ihre Verträge eingehalten hätten, entweder daß sie schlechtere Kohlen lieferten ober garnichts lieferten. Ich habe hier eine Mitteilung, die mir ein Vorsitzender einer solchen Kasse hat zugehen lassen. Darin heißt es:

„Schon im September 1899 suchten etliche Groß händler ihre Verträge mit den Kassen zu annullieren. Kohlen wurden trotz Bestellung nicht mehr geliefert, sa es wurde manchmal nicht einmal der Mühe wert gefunden, den Kassenvorständen zu antworten. Wir hatten beispielsweise im Oktober Aufträge in Höhe von 3009 Zentnern von unseren Mitgliedern, konnten aber nicht einen liefern. Doch es sollte noch besser kommen. Das Jahr 1900 kam und mit, ihm die Streiks in Oesterreich, Sachsen und Schlesien. Jetzt nutzten die Händler die Gelegenheit so viel wie nur möglich aus. Bestellungen der Kassen wurden ein fach ignoriert. Jede Kasse, jede Fabrik, jeder Klein händler war der Willkür seines bisherigen Lieferanten preisgegeben. Es war damals nicht möglich, irgend

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Offerte zu bekommen“. ilderung gilt für unseren Bezirk Frankfurt und Um wo noch eine starke Konkurrenz

der Hän besteht, keine Monopolstellung haben, die ihnen at nicht ohne weiteres gesichert ist, wie Herr gestern meinte, sondern wo, wie wir es in chender Konjunktur in den letzten und in diesem

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sich unserer Ansicht nach für die nächstjährige wieder vollständig normal gestalten dürften, wir auch geeignete Maßnahmen treffen werden, um die Kohlenverbraucher gegen eine Ausbeutung durch den Handel, soweit dies nach Lage der Verhältnisse immer möglich ist, so dürfte jeder Verbraucher Ihrer Kreise für die nächstsährige Abschlußperiode durch einen Händler zu mäßigem Preife und unter weniger beengenden Bedingungen als den unsrigen seinen Bedarf zu der ihm ge⸗ legenen Zeit eindecken können.

Der Großhändler, der auch bei uns gleichmäßig beziehen muß, ist in der Lage und berufen, die Ausgleichung in der Abnahme durch die Vielseitigkeit seiner Kundschaft herbei— zuführen.

Wir erwiderten darauf:

Abschlußzeit

„So sehr wir die Bedeutung des Großhandels anerkennen und so sehr wir mit Genug tunng die Geneigtheit der für unseren Bezirk in Betracht kommenden Großhändler, mit uns in Geschäftsverkehr zu treten, begrüßen, so müssen wir dech bei der wahrscheinlich zu er— wartenden Geschäftsvergrößerung in den nächsten Jahren durch die Angliederung weiterer Kohlenkassen darauf bedacht sein, wenigstens dann für einen Teil unseres Kohlenbedarfs in un mittelbare Verbindung mit Ihnen zu treten. Bei dem Umfang Ihres Betriebs, der eine gleichartige schematische Behandlung aller Ihrer Abnehmer notwendig macht, ist es selbstverständlich, daß wir im Falle eines direkten Geschäftsverkehrs keine Aug— nahme für uns verlangen können, wir uns vielmehr so wie seder andere Kohlengroßhändler in den Rahmen des Kohlen— geschäfts einfügen und die Funktionen, die der Großhandel als Vermittler zwischen Ihnen und dem Kleinhandel erfüllt, ebenso erfüllen müssen, so daß der gemeinnützige Charakter unserer Gesellschaft sich nur in der Frage der Gewinn verteilung, nicht aber auch bei der Geschäftsführung, zeigt. Es ist daher auch selbstverständlich, daß wir Ihre Lieferungs bedingungen in jedem Punkte annehmen. Als Punkte, bei denen Sie eine Sicherheit für Erfüllung der Lieferungs bedingungen besonders fordern werden, sehen wir an: 1) die Abnahme in gleichen Monatsmengen, 2) die Stellung einer Sicherheit. Zu Punkt 1 hat der Vorsitzende Ihres Aufsichtsrats auf Delegiertenversammlung des Zentralverbandes Deutscher Industrieller als das hervorstehende Hindernis einer direkten Geschäftsverbindung mit Einkaufsgenossenschaften hervorgehoben, daß durch den Verkehr mit den einzelnen Genossen die Arbeit so anwüchse und sich verwickle, daß das Syndikat sie keines falls verrichten könne. Wir stimmen hierin den Ausführungen des Herrn Kommerzienrats Kirdorf bei. Dieses Hindernis würde aber bei einem Geschäftsverkehre mit unserer Gesellschaft nicht im Wege stehen, da nicht unsere einzelnen Gesellschafter, sondern ausschließlich wir mit Ihnen verhandeln würden. sodaß die Verteilung der Mengen auf die einzelnen Gesell schafter nicht Ihnen, sondern uns zusiele. Sie würden aus schließlich mit uns zu verkehren haben und die Unterbringung der überschüssigen Monatsmengen würde unsere Aufgabe sein. Wir würden, sollte es erforderlich sein, einen geeigneten Lager platz erwerben, auf dem die überschüssigen Mengen gelagert werden kannten. Zu Punkt 2: Sämtliche Kohlenkassen, Geschafts verbindung siehen, sammeln für

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die mit uns in jedes Mitglied im ür die Kohlenbestellung nötige Summe an, varkasse anlegen, und verkaufen die Kohlen nur Auf Grund dieser Rücklagen und in der Lage, von

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Gnade und Ungnade ausgeliefert sind. Nur dadurch, daß unsere Gesellschaft zum Syndikat oder zu der Vereinigung der Händler in irgendwelche festen Beziehungen träte, wäre Vor⸗ sorge getroffen, daß nicht die Händler ihr Monopol rücksichts⸗ los ausnutzen. Die Bestimmung in den Syndikatsbedingungen, die eine übermäßige Ausnutzung der Marktlage durch die Händler verbietet, ist zum guten Teile eine papierne. Das wird sich in der Praxis zeigen. Und was als angemessene Preise anzusehen sind, darüber werden Syndikat und Kohlen- händler und Konsumenten wohl verschiedener Meinung sein.

Ich sage also: wir sind nicht gegen das Syndikat, nicht gegen den Kohlengroßhandel, wir müssen aber gegen eine übermächtige Stellung, die ein Monopol verleiht, geschützt sein.

Und dann noch ein anderes! Das Kohlensyndikat hat eine kluge und verständige Preispolitik getrieben. Das konnte man schon aus der Litteratur feststellen, wir haben es in den beiden Tagen hier klar gesehen. Aber wir haben auch aus diesen Verhandlungen gelernt, daß diese verständige Preis⸗ politik doch das Verdienst bestimmter Personen, vielleicht einer Person ist. Ein Wechsel in den Personen kann einschneidende Aenderungen mit sich führen, die Sachlage völlig anders gestalten. Aus allen diesen Gründen müssen wir anstreben, daß die Hausbrandkonsumenten n irgend einer Weise bei der artigen Vereinigungen der Händler gefichert sind und mit dem Syndikat in direkter Verbindung stehen.

Vorsitzender: Gestatten Sie, meine Herren, eine formelle Bemerkung! Es sind heute wiederholt Schriftstücke verlesen worden. Diese Schriftstücke werden selbstverstandlich nicht mitstenographiert. Ich mache deshalb die Herren darauf aufmerksam, daß sie gebeten werden, solche verlesenen Stellen dem Stenogramm später einzufügen, soweit sie wünschen, daß sie in das Stenogramm aufgenommen werden. Sofern sich dabei um Briefe zwischen zwei Parteien handelt, würd wir natürlich die Aufnahme in das Stenogramm und die Publikation nur nach Verständigung der Parteien vornehmen können. Ich möchte bitten, daß Sie die nicht uns überlassen, sondern sie direkt herbeiführen.

Kohlengroßhändler Fulda⸗-Frankfurt a. Herren! Ich habe mich eigentlich zum Worte ge über das Verhältnis des Kohlenfyndikats zu

Nr. 10 zu sprechen. Ich behalte mir vor. Ich möchte jetzt nur meinem Herrn Kollegen furt auf seine Ausführungen erwidern.

Herr Stein sagte: „Es einigung Händler in Frankfurt lommen, wir bekommen dann ähnlick Cassel, d. h. es wird ein Monopol Monopol ermöglicht es, daß wird, ohne daß n aube, dem Herrn D daß gerade, wenn ein Monopol Kohlengroßhandlungen zu einer Ver wurde, die Kohleneinkaufsgesellschaften besser stehen würden als bei Händler unter einander. Venn

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Im übrigen möchte ich das Verhältnis des Kohlensyndikats zu den Händlern eiwas näher beleuchten. Wenn man die Reden, die hier jetzt gehalten wurden soweit fie sich auf den Handel beziehen prüft, so muß man zu dem Glauben kommen, daß durch das Syndikat die Händler in die beste aller Welten versetz.m seien; daß aber im Gegenteil die Stellung des Großhandels eine recht mißliche Jeworden ist, muß hier ausgesprochen und die Gründe hierfür freimütig dargelegt werden.

Daß das Syndikat des Handels als wichtigsten Faktor in der Regulierung des Absatzes bedarf, ist bereits wiederholt aus⸗ geführt worden; nur die enge Verbindung mit dem Handel er— möglicht es den syndizierten Zechen, ihren Betrieb auch in Zeiten verminderter Nachfrage aufrecht zu erhalten. Es wird daher als eine Härte empfunden, daß wir bei aller Loyalität und Vornehmheit der Geschäftsführung des Syndikats durch dessen grundsätzliche Bedingungen unsere alte Stellung eigentlich völlig eingebüßt haben. Denn um es frei heraus zu sagen: wir sin wenigstens soweit der Einkauf in Frage kommt keine Kaufleute mehr, uns ist die freie Bewegungsmöglich— keit vollständig genommen, die Intelligenz des Einzelnen ist absolut ausgeschaltet. Der Flinke und her Faule, der Große und der Kleine, sie sind alle gleich, ob wir für solche Zeit⸗ perioden in denen es den Zechen darauf ankommt, sich Abfatz zu schaffen, als Käufer auftreten, ob wir Millionen Tons oder nur 6000 Tonnen brauchen, alles dies wird vollständig gleich behandelt! Es ist, wie ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen kann, von Rabatten in irgend welcher Form auch

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nicht in der Lage sind, zu liefern, wirklichen Gründe kennt, zu anderen keine Handhabe.

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auch ohne daß man die wenn also beispielsweise die so haben wir dagegen

Schließlich möchte ich auf die Bedingung kommen, die

erst im Jahre 1900

aufgenommen ist:

Sie verpflichten sich, beim Weiterverkauf die Verkaufs⸗

preise so zu bemessen, zu Ihrer Tätigkeit und ständen nach in keinem

daß die Höhe des Gewinng zu Ihrem Risikg den Um⸗ Mißverhãltnisse steht.

Wieso diese Bedingung in die Verträge hinein kam, ist Ihnen

vorhin mitgeteilt worden.

Ich halte diese Bedingung für

gerechtfertigt, soweit Uebergriffe, wie sie von einzelnen Handler⸗

firmen vorkamen, damit getroffen werden sollen.

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bis auf weiteres ist nun diese neue Bedingung nicht aktuell

denn die Verhältnisse bei uns in Sübbentsch artige, daß in dem ausgebrochenen Ka

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Dimensionen angenommen haben, die schließlich die schwãcheren

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