1903 / 72 p. 38 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

mit ca. 1029 Stücken blen mit ca. M 30 Stücken örderkoblen mit ca. 25 , Stücken. örderkohlen mit ca. 35 0, Stücken ierte Koblen mit ca. 450, Stücken. Bestmelierte Kohlen mit ca. S0 0υη Stück Bestmelierte Kohlen mit ca. 75 0, Stücken

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. . mit ca. 10 0/9 Stücken. örderkohlen mit ca. 20 0/9 Stücken. örderkohlen mit ca. 25 G Stücken. oörderkoblen mit ca. 35 , Stücken elierte Kohlen mit ca. 45 ½ Stücken Bestmelierte i mit ca. 60 Stücken Bestmelierte Kohlen mit ca. 75 0σ, Stücken

Anlage VI.

ungen Kohlensyndikats.

wonach Bedingungen zu liefern haben:

uu,

1 . J Die Lieferung und Abnahme dieser Mengen hat zu der Zeit vom. J ;

Die Preise verstehen sich für eine Tonne von 1000 Kg frei Eisen⸗ bahnwagen auf der liefernden Zeche, zahlbar an uns bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats in bar ohne Abzug. Als Erfüllungs⸗ ort gilt für die Lieferung die vorstehend genannte Zeche, im übrigen aber und namentlich für die Zahlung, Df n.

Betriebsstörungen und Betriebseinschränkungen, Arbeiterausstände, gleichviel, ob solche durch Vertragsbruch oder infolge von voraus? gegangenen Kündigungen, von Arbeitern eintreten, Kʒheen Gewalt jeder Art wozu auch Mobilmachung und Krlegsfall rechnen entbinden für die Dauer und den Umfang der dadurch auf der liefernden Zeche notwendig werdenden Einschränkung von. der Lieferung und ir nn Nachlieferung dadurch ausfallender Vertragsmengen

Der Weiterverlauf der vorstebenden Mengen an die Eisenwerke des rheinisch westfälischen Industriebezirkes, ebenso an Eisenbahnen, leweit letztere Lieferungen nicht auf dem Wasserwege erfolgen, ist ausgeschlossen. r

Die Zechen sollen berechtigt sein, im Falle ihnen von der Bahn— verwaltung nicht eine genügende Anzabl von 10 Tonnen. Wagen zur

Verfügung gestellt wird, solche mit höherer Ladefähigkeit vollbeladen zum Versande zu b

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erfolgen in

Wir bestätigen bierdurch den mit Ibnen getätigten Abschluß, wo— nech Sie ven ung ju entnebmen und wir Ibnen unter umstebkenden Bedingungen zu liefern baben

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Abnabme dieser engen bat u erfel in pig Im .

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Wir bestätigen hierdurch den mit Ihnen getätigten a n; Sie von uns zu entnehmen und wir Ihnen unter umstehenden

s 5) Halbmagere Koblen.

Siebstücke und Knabbeln . Gew. Mager Mager

lamm Nuß J.. lamm Nuß II...

Nager Hamm Nuß Ib für Sausbrand Mager Flamm Nuß 11b für Industrie

Gem. Nußkoblen IV Ssi5 mm. ie

Siebgruskohlen ..

Magerkohlen.

1903 7 8. 8.25 8,75 9,50 11. 12,

Siebstücke und Knabbeln .. Nußkohlen 1I7 8S1I5 mm.. Siebgrus kohlen... Gew. Anthracitnuß !... Gew. . ö

keiten haben Sie eine Kaution in Höhe von 66 .....

uns 66 3 Form bei uns zu hinterlegen. er Vertrie

Strecken bezw. Stationen erfolgen:

Die Lieferung und Abnahme in annähernd gleichen Monatsme Arbeitstage verteilt.

Die 5 bahnwagen

der Lieferung folgenden Mongls in bar ohne Abzug.

. Sie verpflichten sich, bohlen, Koks und Briketts von Zechen des Nuhrgehiets, die unserer Vereinigung nicht angebören (einschließlich Zeche Rheinpreußen), weder zu kaufen noch zu vertreiben, seiß es un. mittelbar oder mittelbar, widrigenfalls die Preise für sämtliche zwischen Ihnen und uns bestehende Kerr betr. sich für die ganze Ver tragsseit um 6 Ob die Tonne erhöhen. r

Als Erfüllungeort gilt für die Lieferung die Zeche, im übrigen aber, und namentlich für die Zahlung, Essen.

Die Ausführung der Versandverfügungen auf ein bestimmtes Lade— . lann nur nach Maßgabe der den Jechen zur Verfügung stebenden Eisenbahnwagen stattfinden, auch kann die Lieferung an bestimmten Tagen nicht gewährleistet werden.

M mee. r,. wäbrend der Monate März bis August mit der Abnghme im Vückstande, so sind wir berechtigt, die Liefermengen während der Monate September bis Februar in demselben Verbältnisfe zu ber. mindern; auch sind wir nur insoweit zur Lieferung einzelner Sorten verpflichtet, als Sie in den übrigen Sorten Ihrer sämtlichen mit uns geschlossenen Lieferungsverträge ihren Abnahm̃ererpflichtungen nachge- lemmen sind, obne uns durch diese Bestimmungen der uns im Falle säumiger Abnahme gesetzlich zustebenden Rechte zu begeben. Betriebastörungen und Betriebgeinschränkungen, Aibeiterausstãnde, gleichviel, ob solche durch Vertragsbruch oder infolge von voraugge— gangenen Kündigungen von Arbeitern eintreten, böhere Gewalt jeder Art wou auch Mobilmachung und Kriegsfall rechnen entbinden für die Dauer und den Umfang der dadurch notwendig werdenden Ein- schränkung von der Lieferung im Verbältnisse der Verringerung der Her⸗ stellung in den einzelnen Sorten nach Abzug des Verbrauchs für eigene Zwecke der Jechen und findet eine Nachlieferung dadurch an fallender Mengen nicht statt Die Lieferung der gekauften Koblen an Gisen⸗ und Stablwern Gisenbabnen und Gasanstalten ist obne unsere Genebmigung ni stattet; auch dürsen Magerkehlen an Feldbrandfiegelesen und brennereien weder unmittelbar noch mittelbar geliefert werden widerbandlungen baben eine Erböbung des Presseß um sede gelieserte Tonne zur Folge . Der Versand erfolgt nur unter

37 1

letteln der versendenden Jechen Für die erdnunge mange Erfüllung Sie eine Sicherstellung, welchen

1 genügend erscheinenden Fern

Der Vertrieb der Keblen

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brer Verbindlichkeiten baben rrfand diene

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Zur Sicherung der . Erfüllung Ihrer Verbindlich- in einer

der gekauften Kohlen darf nur nach folgenden

reise verstehen sich für eine Tonne von 1000 Kg frei Eisen, auf den liefernden Zechen, zahlbar an uns bis zum 15. des

2

dem flichtet, als

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Gew. Anthracitnuß IIb ( zausbrand) . Gew. Anthracitnuß IIb (Industrie)

12,50

baben in jedem Falle eine Erhöhung des Preises um drei Mark für jede Tonne zur Folge.

Sie verpflichten sich beim Weiterverkaufe dieser Mengen die Ver⸗

kaufspreise so zu bemessen, daß die Söhe des Gewinn zu Ihrer Tätigkeit und zu Ihrem Risiko den Umständen nach in keinem Miß. verhäͤltnisse stehbt. Diese Bedingung haben Sie auch etwaigen Wieder. verkäufern aufzuerlegen. Verstoßen Sie oder einer Ihrer etwaigen Nachmänner hiergegen so haben Sie für jed ine d * ise ve n e baben Sie für j de zu einem zu hoben Preise verkaufte Tonne eine Strafe von zehn Mark an uns zu zahlen. ußerdem sind wir in diesem Falle berechtigt, ohne weiteres von sämtlichen zwischen uns be⸗ e n,, zurückzutreten.

Darüber, ob ein Fall zu hohen Gewinns vorliegt, soll unt Ausschluß des Rechtswegs die Handelskammer zu 8e 6 ein dieser für diesen Zweck zu wählender Wo schuß endgültig entscheiden. Für die ordnungsmäßige Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten baben Sie eine Sicherstellung, welche uns als Faustpfand dienen sosl, in einer uns genügend erscheinenden Form bei uns zu leisten. ....

ie gekauften Kohlen, deren Versand nur unter dem Namen und mit Beklebeʒetteln der versendenden Zechen erfolgt, dürfen nur nach folgenden Strecken bezw. Stationen derfrieben werden!

Händler.

Gültig für die Abschlußzeit von 1901303.

cc, 7 I 5 Die Lieferung und Abnabme soll erfolgen: vom .

in annähernd gleichen Monatsmenge Arbeitstage verteilt 8

n möglichst gleichmäßig auf die

ie Preise verstehen sich für eine Tonne von 1000 kg frei Eisen⸗ bahnwagen auf den liefernden Zechen, jablbar an uns bis zum 15. deg der Lieferung felgenden Monats in bar obne Abzug.

Sie verpflichten sich Koblen, Koks und Briketts von Jechen des Ruhrgebiets, die unserer Vereinigung nicht angebören, weder zu kaufen hoch zu vertreiben, sei es unmittelbar oder mittelbar, widrigensalls bie Preise für sämtliche jwischen Ibnen und ung bestebende Tieferungs. vertrage sich für die ganze Vertragszeit um O50 die Tonne erböben.

Als Erfüllunggort gilt für die Lieferung die Zeche, im übrigen aber, und namentlich für die Zahlung, Efsen.

Die Ausfübrung der Ver sandverfügungen auf ein bestimmtes Lade- Rewicht kann nur nach Maßgabe der den Zechen ir Verfügung stebenden Gisenbabnwagen stattfinden, auch lann die Lieferung an bestimmten Tagen nicht gewäbrleistet werden

Bleiben Sie wabrend der Menate April big August mit der Ab. abme im Mückstande, so sind wir berechtigt, die Liefermengen wäbrend er Monate Sertember bis Februar in demselben Verbäliniffe iu ver mindern; auch sind wir nur inseweit jur Lieferung einzelner Sorten Sie in den übrigen Sorten Ihrer sämtlichen mit ung

e loi en Lieserungevertrãge Ihren Abnabmeverpflichtungen nach-

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ne durch diese Bestimmungen der uns im Falle glich mustebenden Rechte zu begeben. zen und Betriebecinschränkungen, Arbeiterawastände, * elch durch Vertraaabruch eder infolge von voraus. andigungen eintreten, böbere Gewalt jeder Art won machung und Krieg fall rechnen entbinden für die Dauer wang der dadurch notwendig werdenden Einschränkung von a im Verbältnisse der Verringerung der Verstellung in den orten nach Abrng des Verbrauchs für eigene Zwecke der und findet eine Nachlieferung dadurch ausfallender Mengen

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dekauften Kehlen an ist obne

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und Stablwerle, unsere Genebmigung nicht eldbrand iiegeleien und Kalfbrennercien ert werden, auch ist jede Um-

den der Station, nach welcher die

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ösich beim Weiterrerfaufe dieser Mengen die Ver⸗ demessen daß die HMte der Gew nn jn bret

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aständen nach in keinem Miß en Sie auch etwalgen Wieder.

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Die Lieferung und Abnahme dieser Mengen hat zu erfolgen in ver Zeit vom ; bis in gleichen Monatsmengen, verie g Preise verstehen sich für eine Tonne von 1009 Kg frei Eisen- bahnwagen auf der liefernden Zeche, zahlbar an uns big zum 15. des ker Lieferung folgenden Monats in bar ohne Abzug, Als Erfüllungs. ort gilt für die Lieferung die vorstehend genannte Zeche, im übrigen „ber und namentlich für die Zahlung, E Ten.

Unserer Preisstellung liegt serne die Bedingung zu Grunde, daß Sie Kohlen, Koks und Briketts von Zechen des Ruhrgebiets, die unserer , , , nicht angehören, sei es direkt oder indirekt, weder kaufen noch vertreiben, widrigenfalls sich dieselbe für sämtliche mit uns getätigten Abschlüsse um M6 60 die Tonne erhöht. 7

Bleiben Sie während der Sommermonate, April bis August einschließlich, mit der Abnahme im Rückstande, so sind wir berechtigt, hie Liefermengen während der Wintermonate, September bis Februar einschließlich, in demselben Verxhältnisse zu vermindern; auch sind wir nur insoweit zur i e n, Sorten verpfsichtet, als Sie in den übrigen Sorten Ihrer sämtlichen mit uns geschlossenen Lieferungs= perträge Ihren Abnahmeverpflichtungen nachgekommen sind, ohne uns hurch diese Bestimmungen der uns im Falle säumiger Abnahme ge⸗ setzlich zustehen den Rechte zu begeben. .

(Eine Nachlieferung der etwa rückständig gebliebenen Mengen kann von dem Teile nicht verlangt werben, welcher den Rückstand verschuldet hat, während es dem anderen Teile freisteht, die nachträgliche Lieferung bejw. Abnahme zu beanspruchen. . .

Betriebtstörungen und Hetriebseinschränkungen, Arbeiterausstände, gleichbiel, ob solche durch Vertragsbruch oder infolge von voraus gegangenen Kündigungen von Arbeitern eintreten, höhere Gewalt jeder Art = wozu auch Mobilmachung und Kriegsfall rechnen entbinden für die Dauer und den Umfang der dadurch auf der liefernden Zeche notwendig werdenden Einschraͤnkung von der Lieferung Ero ratæ der Verringerung der Förderung nach Abzug des Verhrauchs für eigene Iwecke der Jeche und findet eine Nachlieferung dadurch ausfallender Vertragsmengen nicht statt. .

Der Welterverkauf der gekauften Mengen an Eisen⸗ und Stahl⸗ werke, Eisenbahnen, Gasanstalten und Rohzuckerfabriken ist aus⸗

eschlossen.

; a Zechen sollen berechtigt sein, im Falle ihnen von der Bahn⸗ verwaltung nicht eine genügende Anzahl von 19 Tonnen⸗Wagen zur Verfüqung gestellt wird, solche mit höherer Lavbefähigkeit voll beladen zum , zu bringen. .

Der Versand erfolgt nur unter dem Namen und mit Beklebe⸗ zetteln der versendenden Zeche. . z

Jur 866 6 der ordnungsmäßigen Erfüllung Ihrer Verbind—⸗ lichkelten haben Sie eine Kaution in Höhe von M : in einer uns genügend erscheinenden Form bei uns zu hinterlegen,

Der Vertrieb der gekauften Kohlen darf nur nach den Rheinhäfen Duisburg, Hochfeld und Ruhrort erfolgen, und liegt unserer Preis stellung die Gelsenkirchener Hafenfracht von M 165,50 für 10 Tonnen zu Grunde.

Sie räumen unt das Recht ein, diejenigen Mengen, über welche leine rechtzeitigen Verfügungen im Rahmen des Vertrags vorliegen, an Ihre ung noch näher zu bezeichnende Hafenadresse in einem der Rhesnhäfen Duisburg, Hochfeld oder Ruhrort in gleichmäßigen Tages⸗ sendungen bezm, geschlossenen Hafenzügen zu liefern, ohne daß eine vorherige gegenseilige Verständigung hierzu nötig sein soll.

Erfolgt die fee : dieser Hafenadresse vor Inkrafttreten des Vertrags nicht, so erhöhen sich die Abschlußpreise für die Gesamt⸗ mengen desselben um S O, 30 die Tonne.

Hafen. Gültig für die Abschlußzeit 18951899.

Die Lieferung und Abnahme soll erfolgen: vom bis . 2. 22. in annähernd gleichen Monatgmengen, möglichst gleichmäßig auf die Arbeilgtage verteilt. 23

Die Pieise verstehen sich für eine Tonne von 10090 kg, frei Eisenbahnwagen auf den liefernden Zechen, zahlbar an uns bis jum 15. des der Lieferung folgenden Monatg in bar obne Abzug.

Sie verpflichten sich, Kohlen, Kolg und Briketts von Zechen des Ruhrgebiets, die unserer Vereinigung nicht angehören (einschließlich Zeche Rbeinpreußen), weder zu kaufen noch zu vertreiben, sei eg un= mittelbar oder mittelbar, widrigenfallg die Preise für sämtliche zwischen Ihnen und ung bestebende Liefernngsverträge sich für die ganze Vertrage—« eit um O, die Tonne erböben. 2

Alg Grfällungeort gilt für die Lieferung die Zeche, im übrigen aber, und namentlich für die Zablung, Gssen. ö.

Die Augfübrung der Versandverfügungen auf ein bestimmtesg Ladegewicht kann nur nach Maßgabe der den Zechen jzur Verfüqung stehenden Gisenbabnwagen stattfinden, auch kann die Lieferung an be- stimmten Tagen nicht gewäbrleistet werden. .

Bleiben Sie wäbrend der Monate Män big Auqust mit der Abnabme im Rückstande, so sind wir berechtigt, die Liesermengen während der Monate Seytember bis Februar in demselben Verbältnisse n bermindern; auch sind wir nur iasemeit jur Lieterung ein elner Sorten verpflichtet. als Sie in den übrigen Sorten Ibrer sämtlichen mit ung geschlossenen ieserungt verträge Ibren Abnabmeverpflichtungen nachgekommen sind, obne ung durch dicse Bestimmungen der unz im Falle saumiger Abnabme gesetzlich justehenden Nechte ju begeben.

Betriebestörungen und Betriebaeinschränkungen, Arteiterausstände, gleichwiel, ob solche durch Vertragäbruch oder infolge ven doraut. segangeaen Kündigungen von Arbeiiern eintreten, böbere Gewalt jeder Art weju auch Mobilmachung und Kriege fall rechnen entbinden är die Dauer und den Umfang der dadurch notwendig werdenden Ginschränkung don der Lieferung im Ver bältnnse der Verringerung der Derstellang in den cin klnen Sorten nach Abag des Verbrauch ar eigene Jwecke der Jechen und fade eine Nachlieferung dadurch aus sfallender Mengen nicht statt

Der Bersand erfolgt nur unter dem Namen und mit Bellebe zetteln der versendenden Jechen. 1

Die Vieserung Ter gelmsten Toeblen an Gisen. und Stablwerle, Gisendabarn und Gakanstalten it edar naser Gene Haiku nicht zestartet. Der Wersand geschtebt nur nach den Rbetah ten Delsburg. pechfesd und Rubrert am Weiternertri k auf dem Wasserneg. und dörsen Umsartlerungen jam Irecke laadseitiger Ver end ang der Kebien niht siattfintea. Jan iderdand langen baben Cine Grbobang den Prelseg um A .= fat sede gelieferte Tenne far Felge.

Ver gegenteilige Vereinbarung Lient unseren Steen n nach den Tergrnaanken Nbeinbisen die Mellcafitchener Dalenfracht den A 185 Rr I Teanen ja Grunde. Die Fesrstellaag deg Fracht · aaterschiede erlelgt nach den Westiwaungen nnd Shen des Aung nab m- tarife fur Pafensendunen ; l

Sie iamen war dag Mecht ela, diesealgen Meagrn, üer welche klar rechlzeiken Merskaangea lea Nabraca der Vertrag derkiegem. an Mre ung ae eber m ferdeen den Pafenraaganta , Rae der Nhctebisen Taltkarg,. Hechselè eder Maßktert ie raalichtt aleih-

16am Lag menaen arch Nabtert la eichlesstre Dafa a nern, bar dan eier derberig; geraleltige Merftted aan bier aätia fein oll

Grfelgl die Naseke diecer Hasenadrfse ver JIefratitretes . Nertran niht, fe Rr ao die Möschlasrreise far die Mesarmt raen ee aan M G die enn,

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Hafen Gang fan de Mienen n mmi.

Die Lieferung und Abnahme . ami . in annähernd gleichen Monatesmengen, möglichst itst ilt. ; ; n,, sich fär eine Tonne von 1000 kg frei Gisenbahnwwagen auf den liesernden Zechen, zahlhar an uns bis zum 5 deg der Lieferung folgenden Mäonais in bar ohne Abzug. Sie verpflichten sich, Kohlen, Koks und Briketts von Jechen des Ruhrgebiets, die unserer 2 nicht angehören leinschließlich aufen f

2 2

Zeche Rheinpreußen), weder zu noch zu vertreiben, sei es un⸗ ö 5 2 bene . widrigenfalls die Preise für sämtliche zwischen Ihnen und uns bestehen de Lieferungzverträge sich für die ganze Vertragszeit um M 90,659 die Tonne erhöhen. .

Als Grfällungsort gilt für die Lieferung die Zeche, im übrigen aber, und namentlich für die Zahlung, Essen. .

Die Ausführung der Mersandverfügungen auf ein hbestimmtes Ladegewicht kann nur nach Maßgabe der den Zechen zur Verfügung stehenden Gisenbahnwagen stattfinden, auch kann die Lieferung an be⸗ stimmten Tagen nicht gewährleistet werden. .

Bleiben Sie während der Monate März bis August mit der Abnahme im Rückstande, so sind wir berechtigt, die diefermengen während der Monate September bis Februar in demselben Ver⸗ hältniffe zu vermindern; auch sind wir nur insoweit zur Lieferung einzelner Sorten verpflichtet, als Sie in den übrigen Sorten Ihrer sämtlichen mit uns geschlossenen Lieferungsverträge Ihren Abnahme⸗ verpflichtungen naher n, sind, ohne uns durch diese Bestimmungen der unz im Falle fäumiger Abnahme gesetzlich zustehenden Rechte zu begeben. ö .

; Betriebsstörungen und Betriebseinschränkungen, Arbeiterausstände, gleichviel, ob solche durch Vertragsbruch oder infolge von voraus gegangenen Kündigungen eintreten, höhere Gewalt jeder Art = wozu auch Mobilmachung und Kriegsfall rechnen entbinden für die Dauer und den Umfang der dadurch notwendig werdenden Ein⸗ schränkung von der Lieferung im Verhältnisse der Verringerung der Herstellung in den einzel nen Sorten nach Abzug des Verbrauchs ür eigene Zwecke der Zechen und findet eine Nachlieferung dadurch autfallender Mengen nicht statt. dige.

Der Versand erfolgt nur unter dem Namen und mit Beklebe⸗ zetteln der versendenden Zechen. . 2.

Die Lieferung der gekauften Kohlen an Eisen, und Stahlwerke, EGisenbahnen und HGasansalten, sowie nach J 24 ist ohne unsere Genehmigung nicht gestattet. Der Versand geschieht nur, nach den Rheinhäfen ile lun Hochfeld und Ruhrort zum Weitervertrieb auf dem Wasserweg, und ist jede Umkartierung und jede Verwendung der Kohlen, welche dieselben der vorerwähnten Bestimmung entzieht, un zusassig. Zuwiderhandlungen haben eine Erhöhung des Preises um M 3, für jede zur Folge. ; . : n we.

Ohne gegenteilige Vereinbarung liegt unseren Lieferungen nach den vorgenannten Rheinhafen die Gelsenkirchener Hafenfracht von „M 1550 für 19 Tonnen zu Grunde. Die Feststellung des Fracht- unterschieds erfolgt nach den Bestimmungen und Sätzen des Aus⸗ nahmetarifs für Hafensendungen. ;

Sie räumen uns das Recht ein, diejenigen Mengen, über welche keine rechtzeitigen Verfügungen im Rahmen des Vertrags vorliegen, an Ihre uns noch näher ju bejeichnenden Hafenmagazine, in einem der Rheinhäfen Duisburg, Hochfeld oder Ruhrort in möglichst gleich mäßigen Tages mengen nach Ruhrort in geschlessenen Dafenzügen zu liefern, ohne daß eine vorherige gegenseitige Verständigung hierzu nötig sein soll. 81 1 ;

Erfolgt die Aufgabe dieser Hafenadresse vor Inkrafttreten des Vertrags nicht, so 62 sich die Abschlußvreise für die Gesamt⸗ mengen um Æ 050 die Tonne. 8

Sie verpflichten sich, beim Weiterverkaufe dieser Mengen die

gelieferte Tonne

Verkaufspreise so * bemessen, daß die Höhe des Gewinns zu Ihrer hr

Tätigkeit und zu em Risiko den Umftänden nach in keinem Miß- verbaltnisse steht. Diese Bedingung baben Sie auch etwaigen Wieder vert iufern aufsuerlegen. Vernoßen Sie oder einer Ibrer etwaigen Nachmänner hiergegen, so baben Sie für jede ju einem bob Preise verkaufte Tonne eine Strafe von zebn Mack an n Außerdem sind wir in diesem Falle berechtigt, ebne r e saͤmtlichen jwischen uns bestebenden Lieferunge derträgen zurück att Daruber, ob ein Fall zu beben Gewinn vorliegt Ü unter Aus schluß des Rechtswegs die Dandeltkammer ju dieser für diesen Zweck zu wablender Ausf e Für die erdnungsmäßige Erfüllung 1 Verbindlichkeiten baben Sie eine Sicherstellung, welche ung nftrfand dienen sell, in einer ung genügend erscheinenden Ferm bei ung mu leisten

Hafen.

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Gultig für die Abschlußneit 3

Die Lieferung und Abaabme sell erfelgen vonne, 1 5 big in annäbernd gleichen Monate mengen. Arbeite tage verteilt

Die Preise versteben sich für eine Tenne dea 10 Gisenbabnwagen auf den liefernden Jechen, jablbar an nn 15. des der Veserung felgenden Menak in bar ebne Abzag

Sie verrichten sich Keblen, Rel und Brikett den Je Rubraebiets, die unferer Vereinigung nicht angeberen, ned ͤ nech zu vertreiben, sei eg unmittelbar eder mittelbar. rtzenfall die Preise für sämtlihe weilchen Ihnen nad ung deste bende Treternng! vertrage sih far die gaaze Vertrazgseit um A Q die Tenne erde den

Ale Grfällaageert git far die Uelernag die Jeche, um aber, und namentlich zablung Gfsen .

Die Ane fübrunz Versandrerfüquaden auf ein befttanmes Ladegemicht Lian nar na Maßzabe der den Jechen ar Werrhanaa ste benden Glienbabamagen ftattfinden, auch kaan die Trereraag an bestimnwten Tagen nicht aewabdtlentet erden

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Ohne gegenteilige Vereinbarung liegt unseren Lieferungen nach den vorgenannten ier , die ö Hafenfracht von AM 15,50 für 10 Tonnen zu Grunde. Die Feftstellung des Fracht⸗ ' ö nach den Bestimmungen und Säßen des Aus⸗ nahmetarifs für Hafensendungen. .

Sie rãumen uns das Recht ein, diejenigen Mengen, über welche keine rechtzeitigen Verfägungen im Rahmen des Vertrags vorliegen, an Ihre ung noch näher zu bezeichnenden Hafenmagasine in einem der Rheinhäfen Duisburg, Hochfeld oder Ruhrort in möglichst Cleich= mäßigen Tagesmengen nach Ruhrort in geschlossenen Hafenzuügen zu liefern, 39 daß eine vorherige gegenfeitige Verstãndigung hierzu nötig sein soll. .

0 gl die Aufgabe dieser Hafenadresse vor Jakrafttreten des Vertrags nicht, so erböben sich die Abschlußpreife für die Gesamt⸗ mengen um M O.ä50 die Tonne. . J .

Sie verpflichten sich, beim Weiterverkaufe dieser Mengen die Verkaufepreise fo zu bemessen, daß die Höhe des Gewinns ju Ihrer Tätigkeit und zu Ihrem Risiko den Umständen nach in keinem NMiß⸗ verhaltnisse steht. Diese Beringung haben Sie auch etwaigen Bieder⸗ verkäufern aufzuerlegen. Verfstoßen Sie oder einer Ihrer etwaigen Nachmänner hiergegen, so haben Sie für jede zu einem zu hohen . verkaufte Tonne eine Strafe von zehn Mark an uns zu zahlen.

ußerdem sind wir in diesem Falle berechtigt, ohne weiteres don sämtlichen zwischen uns bestehenden Lieferungsberträgen zurückzutreten. arüber, ob ein Fall zu hohen Gewinns vorliegt, soll unter Aus⸗ schluß des Rechtzwegs die Handelskammer zu Gssen oder ein von dieser für diefen Zweck zu waͤhlender Ausschluß endgültig entschei den.

Für die ordnungsmäßige Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiken haben Sie eine Sicherstellung, welche uns als Faustpfand dienen soll, in einer uns genügend erscheinenden Form bei uns zu leisten, deren Höhe

Die für die abgelaufenen Verträge hinterlegten Wertpapiere sollen, soweit sie sich noch bei uns befinden, auch für die neuen Ver⸗ träge als Sicherheit dienen.

Hafen. Gültig ab 1. April 1903.

in an nähernd gleichen Monatsmengen, möglichft gleichmäßig auf Arbeitstage verteilt. .

Die Preife verstehen sich für eine Tonne von 1000 Kg frei Eisen⸗ bahnwagen auf den liefernden Zechen, jahlbar an uns bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats in bar ohne Abzug.

Sie verpflichten sich Kohlen, Koks und Briketts von Zechen des Ruhrgebiets, die unserer Vereinigung nicht angeboren (einschließlich Zeche Rheinpreußen), weder zu kaufen noch zu vertreiben, sei es unmittelbar oder mittelbar, widrigenfalls die Preise für sämtliche zwischen Ihnen und uns bestehende Lieferung verträge sich für die ganze Vertrags zeit um Æ O50 die Tonne erhöhen.

Als Erfüllungsort gilt fur die Liefernmng die Zech und namentlich für die Zablung. Essen. x ö. s

Die Ausführung der Versandverfügungen auf ein bestimmtes Lade⸗ gewicht kann nur nach Maßgabe der den Zechen zur Verfũgung stehenden Fisenbahnwagen stattfinden, auch kann die Lieferung an bestimmten Tagen nicht gewährleistet werden. ?

Bleiben Sie wahrend der Monate März bis August mit der Ab- nahme im Rũgstande, so sind wir berechtigt, die Lie fermengen wäbrend der Monate Seytember bis Februar in demselben Verhäãltniffe u der- mindern; auch find wir nur insoweit zur ieferung einzelner Sorten

ichtet, al Sie in den übrigen Sorten Ihrer sämtlichen mit ans

leffenen Tieferungedertrãge Ibren Abnabmeverrflichtungen nach- en sind, obne uns durch diese Bestimmungen der uns im Falle umige: Abnabme gefetz lich astehenden Rechte Mun begeben Betriebe ftẽrungen und Betriebeern schrãnkungen. Arbeiterausrftãnde. iel eb selcke durch Vertragsbruch oder infelge den deraug- egangenen Kündigungen eintreten, bäbere Gewalt jeder It Tem uch Nerilmackung und Kriegsfall rechnen entbinden r die Dauer den Uafang der dadurch notwendig werdenden Sinschrãnkung den der Ziefernng i nisse der Verringerung der S stellung in den einzelnen Serten nach Abzug des Verdraucks ũr eigene Zwecke der und eine Nachlieferung dadurch ausfallender Mengen

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