Großhandelspreise von Getreide an außerbeutschen
Bõrsenplãtzen für die Woche vom 20. bis 25. April 19023
nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.
Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. 1000 kg in Mark.
(Preise für proꝛpte Loko⸗ ] Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
— — —
Woche 20. /25. April 1903
127.26 15293 112.74 132,39
Wien. Roggen, Pester Boden.... Weljen, Theiß .. 7 1 erste, slovalischee. .... Bu dapest. Roggen, Mittelware
116,16 Weljen, .
136,92 107, 19 100,78
. 22
gif. nn, Fnterer ,,.
O de ssa.
Roggen, 71 bis 72 kg das hl! 93, 04 Wir. Ulka, 75 bis 76 kg das hl 118,71
Riga. Roggen, 71 bis 72 Kg das hl... w n o
Paris.
X 6 lieferbare Ware des laufenden Monats 3 Antwerpen.
128, 5 134,10 136,13 140,19 138, 16 136,13 140,19
101,37 126.39
Kansas... Walla Walla
Am sterdam.
r 111,35 123,92 128,14 133,07
London. Produktenbörse (Mark Lane).
Weizen englisch 2 131,02
128.78 b. Gazette averages.
englisches Getreide, * Muteld ik aus 196 Marktorten 128343
122,75
Liverpool. . . 138,B73 ö 138,B7 3 146,52 139,69 1651 45 140, 40
Weijen
122,67 * erste
Welen
Da⸗ gegen Vor⸗ woche
126,51 161,98 111,85 136,61
115,60 135,28 107,15 100,ů 75
92,73 118,54
1601,95 126,45
137,94 201, 05
127,53 133,14 136,14 138,91 137.20 135,90 137,69
111,45 123,52 126, 74 132,37
152,50 La Plata 140,40 KRurrachee, welß . Dafer engl. weißer (
gel ö w Gerste, Mabl⸗ . 109.36
G hicago. Mai 120,20 Wehen, Lleferunggware Juli. 11204 Sextember 106,98 Neu York. n ,
Weinen Lieferunget ware Juli. 118 387 September Buenos Airegs. Wehen, Durchschnittgware, ab Bord Rosarlo
Bemerkungen.
111,36
Mai 125,75
.
iin gs
110.47.
13mperlal Quarter ist für die Wellennoth an der Londoner Produkienborse = dM] Pfund engl. gerechnet; sür die Gaantte avarngos. d. B. die aus den Umsatzen an 196 Macktorten des Aznlgrelchz er⸗ mistelten Burchschnittepresse far einbeimisches Getreide, ist 1 Imperial DGaarter Weißen — 1550. Daser — 312, Gerste — 499 Pfund engl.
angeseßt. 1 Busbel Weihen — 69 Pfund engl. 1 Pfund 45 17 1ẽLast Roggen — 2109, Weijen — 210M Ka.
e den einselnen Tagegnoflerungen im NReichlan e lger wöchentlichen Dur , runde gelegt, und war für
engl. =
der Umrechnung der Prelse in Reichawährung sind die aug ermittelten selkarse an der Berliner Göre mu jen und Badavest die Rare auf Wien,
ir Lenden und Liwerpool die Rarse auf London, für Gbieago und
Nen Vorl die Kurse auf Neu Yock, far Ddessa und Riga d auf St. Petergbarg, Hr eg
anf diese läge. Preise Goldrrimle.
ie Kur se
Antwerpen and Aasterdam die Karle n Bueno Aires unter Geräcksichti
gung der
Tentscher Meichetag.
Da Siyung vom X. April 103
11 Uhr.
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen
Nummer d. Bl. berichtet
Nuß der Tagegordnung sieht alg weiter 8 die im Wortlaut bereig mitgeteilte Interpellation der] bag. Kohl und Gerstenberger (Jentr), betreffend die Prüfungt⸗
vorschristen für die Fleischbeschauer
Nach deren Begründung durch den Abg. Kohl nimmt
ur Beantwortung das Wort der
Staatasekretar des Innern, Staateminister Dr. Graf von
Vesadewskn⸗Wehner: Meiler Derren! Der derebrte Derr Nerredner, nen 1h mall dem arten Jaterrfe arfelgt b
lane la greatlicher Ferrara dellwsgt
Keine Michi e mtetaas det cher 39 anche arte Geaataertang ba men Teile teilen
Nerttasa fa, eil er lamitten der vrat- fern Leber lebt, bat erklärt, man sellte dech die allen gem lichen Jaslede, eie sie fräker Keftasden bakea, weiter Hesteben affen bie er eemnnlike Merkältaiffe auFfererdentlich tarnen amd
nan, mä name freacn, een sich der Merketzt Hier tea Merch ! dann enürden ir an enen geit men fehr eiel aiber femenen nad rab richeialih ebt diel
Jas chi aich ch ferraal aachen, daß der Hanudeprat berech i eat, dan
zu tun, was er getan hat, d. h. Prüfungen einzuführen, und in dem
zweiten Teile meiner Ausführung möchte ich nachweisen, daß das, was
er getan hat, auch sachlich notwendig ist.
Zunächst, meine Herren, ist es richtig, daß es in der Vorlage der verbündeten Regierungen hieß: „Der Bundesrat ist ermächtigt, Vor⸗ schriften über die Prüfung der Fleischbeschauer zu erlassen“, und daß vom Reichstage, bezüglich von der Kommission — diese Be stimmungen sind vom Plenum des hohen Hauses ohne Debatte an⸗ genommen worden — beschlossen worden ist, statt dessen zu sagen: „Der Bundesrat ist ermächtigt, Vorschriften über den Nachweis genügender Kenntnisse der Fleischbeschauer zu erlassen. Um die Bedeutung dieser Aenderung in der Fassung des Gesetzes klar⸗ zulegen, muß ich auch mit einigen Worten auf den Kommissionsbericht zurückgehen. Zunächst heißt es in dem Kommissionsbericht auf Seite 13:
„Zum Abs. 3 wird von mehreren Mitgliedern ausgeführt, daß man an die Fleischbeschauer keine zu hohen Ansprüche stellen dürfe, daß es namentlich nicht angezeigt sei, dieselben unter allen Um⸗ ständen einer Prüfung zu unterwerfen. Auch auf andere Weise, z. B. durch die frühere Tätigkeit, lasse sich die ge— nügende Befähigung nachweisen.“
Ein Vertreter der verbündeten Regierungen erklärte demgegenüber: eine Prüfung vorzuschreiben, sei durchaus zweckmäßig; die Streichung dieser Bestimmung bedenklich. In erster Linie würden die näheren Bestimmungen durch die Landesregierungen zu erlassen sein; aber der Bundesrat solle gemäß § 21 Nr. 1 sich gleichfalls mit der Regelung dieser Frage befassen können, was der größeren Einheitlichkeit wegen manche Vorzüge habe.“
Und nachdem ein Mitglied der Kommission erklärt hat, „daß die An—
sprüche an die Fleischbeschauer nicht zu hoch zu stellen seien, weil dann
die Kosten der Untersuchung für Landwirte auch größer würden, namentlich dann, wenn, wie es in manchen Gegenden vorkomme, die
Landwirte die Tiere selbst schlachteten, um ihr Fleisch zu verkaufen“,
erklärte der Regierungsvertreter auf Seite 33, „daß im 8 6 und im
§z 21 schon eine abgeschwächte Fassung für den Befähigungsnachweis
gewählt sei, daß er aber nicht in der Lage wäre, bestimmte
Erklärungen über die zu erlassenden Vorschriften zu
geben.“
Meine Herren, wenn das Wort „Prüfung' durch das Wort Nachweis genügender Kenntnisse' ersetzt wurde, so geschah es, wie der Herr Vorredner bereits die Freundlichkeit hatte anzudeuten, weil eine Masse Fleischbeschauer schon ihr Gewerbe üben, die zwar keine wissenschaftlichen Kenntnisse haben, die sich aber eine lange praktische Erfahrung eiworben haben, und weil es unbillig gewesen wäre, diese alten Leute den detaillierten Borschriften der Prüũfung zu unterwerfen. Infolgedessen ist auch bestimmt, daß Fleisch⸗ beschauer, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits ein Jahr lang bei einer öffentlichen Fleischbeschau als Fleischbeschauer amtlich tätig gewesen sind, bei tadelloser Dienstführung auf Empfehlung ihrer Anstellungsbehörden ohne Beibringung eines Nachweises über die vorgeschriebene Ausbildung zur weiteren Ausbildung der Fleisch⸗ beschau zugelassen werden dürfen. Sie können sich aber dann noch nach 6 Monaten melden, und nach einem Jahre vor dem Tierarzt eine Nachprüfung machen, die aber mehr den Charakter eines praktischen Kolloquiums tragen soll. Der Herr Vorredner hat dem⸗ nächst von den gemütlichen Verhältnissen gesprochen, die früber be⸗ standen haben. Ja, meine Herren, die Verhältnisse waren sehr ge⸗ mütlich (Heiterkeit), und ich will Ibnen erklären, wie es war. Ein Mann, der Fleischbeschauer werden wollte — ich eremplifijiere hier auf bestimmte Verhaltnisse obne Nennung von Namen — brachte das Attest, daß er zum Fleischbeschauer von der Gemeinde gewählt sei, zu dem betreffenden Verwaltungsbeamten. Der Verwaltungebeamte richtete dann an den nãchsten Tierarzt das schriftliche Ersuchen, den Mann einer Prüfung zu unterzieben. Nach ein, jwel Stunden lam der Mann wieder und brachte ein Attest, aug dem beworging, eg bätte sich gejeigt, daß er die genügenden Kenntnisse für die Fleischbeschau besäße. Diese Prüfung trug eben den Charakter eineg Kolloquiums und früberen Bestimmungen vielleicht auch genügen
allgemeineg Fleischbeschaugesetz. und namentlich, meine Herren, be- standen auch keine Vorschriften bejüglich der Untersuchang deg aug⸗ ländischen Fleischea. Jett ist auf Grund det Reichs geseßzes eine wesentliche Aenderung der Verbältnisse eingetreten. Einerseita ist dag einmal untersuchte Fleisch im ganzen Deutschen Neiche freijügig (Zuruf rechte), mit Augnabme der marktwolineilichen Untersuchung. eb dag
§ 20 Abf. 2 des Gesetzes. Zweitens ist auch alleg aus ländische Fleisch
doch Har, daß man die Bestimmangen für gan Deu l schland ein beitlich gestalten mußte. Ich frage den Herrn Vorredner, eb wobl bon ibm der einfache Mann au dem Velke, der bieder
beschauer Hätig war, auch alg ein binreichend befäbigter Fleishbeschauct im SHamburget Dafsen erachtet wurde neint wird, dann fällt die gane Intervellatien jasammen; denn das it unzwelfelbaft, ein Gesed maß ausgeführt erden, und dea Gesey kennt eiae verschledene estimmang für die Uater- suchung den laländischem Fleisch und für die Unterfachang den Flench, dag aug dem unlande femmt. und seiee erich denen Ge- siamungen für die Befühlgang der Flenchbeschaner se nach ihrem amülken Bein. Die Fleischbeschauer mien Jar ein beitlichen Dur fäbtung des Fleischbeschaugesedeg aanmecifel baff auch eine
al Fleisch⸗
Geenne eder lunerbalt Deutschlaade aatersechte Fleish anch la gan Deutihland demalchst eber rltereg far Meng lagelassen werden muß verkebaliih der den att errdhaten efkaabeaea. Ferrer int da creä ren. elch aage beucte Gedentuna Cesme irt die Fleilchteichaa ar die Lande irtichat bat. Der Fleinschkeschaart int alelich ein fehr mächtiger Manna, cla viel wächtigrrer Mana, ie ch ewa a meinem Leben gercfen bia (atesße Deiterfen dera det Maan lau
4
cher weltereg erflärea, diefer Dchfe. der Hier arschlachtet . i Rat. r wu auf die Möeeckerel Heraraca, er darf aK gene fen erden Den kann er alt cecea Federtrih, äbrred ih wie feder Barak. leamet aut aatet fekt eiel Renttelltaftaan- gestasden bak ene bl ar dem Palla, der bee d- Hebütder aed aatet Um Kiener, ae der Mergeerderten Jeftae; Dfer Mars aker Hara felkszedig derfgra, daß ele Merteb iet! ratach erachtet werden eee, ned derfelke Maren Dat dag aech deal nihtnerrt gad att rrs Re, , Steg Wah, dea eaten kannn bras f, fan eee
mochte für die Damaleg besaß dag Fleisch, welches untersucht war, keine Freijügigleit. Wir batten kein J stellen muß
Fleisch inmwischen nicht verdorben ist, und mit Auenabme der Fälle deg
(Jurus) Gut, wenn daß der⸗
Fan t erbalfen nen r e c am die Flenhkeschaaet bande]
zu erklären und damit das Leben zahlreicher Menschen aufs schwerste zu gefährden.
Weiter, meine Herren, geht jetzt in verschiedenen Bundesstaaten eine Bewegung durch die landwirtschaftliche Bevölkerung, eine gewisse Entschädigungspflicht festzusetzen für getötetes Vieh, sogar unter Heranziehung von Staatshilfe. Meine Herren, wenn man solche Be⸗ strebungen verfolgt, muß man doch auch damit einverstanden sein, daß ein Mann, der ein Verfügungsrecht mit solchen vermögens rechtlichen Wirkungen ausübt, auch wirklich vollkommen befähigt ist, sachver⸗ ständig zu beurteilen, ob ein Stück Vieh gesund ist oder nicht, und an welchen den menschlichen Genuß ganz oder teilweise ausschließenden oder zulassenden Krankheiten es leidet.
Ferner kommt hinzu, daß die Fleischbeschau eingeführt wurde — und das ist in dem hohen Hause wie in der Kommission von den verschiedensten Rednern seinerzeit zur Begründung der Vorlage aus geführt worden — um eine wirksame Hilfe gegen die Verbreitung der Viehkrankheiten zu schaffen. Hat der Fleischbeschauer über die Vieh⸗ krankheiten und ihre äußeren Anzeichen ein sachverständiges Urteil, dann wird er ein außerordentlich wertvoller Bundesgenosse im Kampfe gegen die Verbreitung derselben sein.
Durch die Bestimmungen, welche die bisherigen Fleischbeschauer ihr Amt weiter ausüben lassen, haben wir den tatsächlichen Ver⸗ hältnissen Rechnung getragen, soweit dies irgend möglich ist; aber ich glaube, wir sind auch im guten Recht, da nun einmal der Bundesrat die Befugnis hat, Vorschriften für den Nachweis der Befähigung zu erlassen, daraufhin zu fordern, daß ein Mann, der eine so weitgehende Zuständigkeit besitzt, der so in das Vermögensrecht anderer eingreifen kann, auch die ausreichende Befähigung sich aneignet, um seine Ent⸗ scheidungen zu fällen.
Wenn gefordert ist, daß ein derartiger Fleischbeschauer 4 Wochen in einem Schlachthause einen Kursus durchmachen muß, so sind wir lediglich den Vorschriften gefolgt, die bisher in Sachsen, wo eine ausgezeichnete Fleischbeschau lange vor der Reichsfleischschau ein⸗ geführt war, ohne jeden Widerspruch und ohne jede Belästigung der Bevölkerung bestanden hat. Ich habe auch hier einen Bericht vor mir liegen, inhalts dessen in einer ganzen Zahl preußischer Re⸗ gierungsbezirke nicht nur eine vierwöchentliche, sondern sogar secht⸗ wöchentliche Vorbereitungszeit gefordert wird. Ich habe ferner den Bericht einer höheren Verwaltungsbehörde, die sich dahin ausspricht, daß eine nicht geringe Zahl von Personen sich für das Amt des Fleisch⸗ beschauers gemeldet haben und bereit sind, sich den Prüfungsvorschriften zu unterwerfen.
Meine Herren, ich glaube, der Herr Vorredner wird mit mir darin einverstanden sein, daß bei einer einheitlichen Fleischbeschau im Reiche auch einheitliche Anforderungen an die Befähigung der Fleisch⸗ beschauer gestellt werden müssen. Wenn wir in so einfacher Weise, wie das stellenweise bisher geschehen ist, auch für die Zukunft die Prüfung der Fleischbeschauer regeln wollten, dann würde eine ganze Reihe Ortschaften, die seit lange eine Fleisch⸗ und Schlacht beschau haben, sich aufs äußerste dagegen sträuben, sträuben gegen die Frei zügigkeit des anderwärts untersuchten Fleisches überhaupt, weil darin ein Rückgang gegenüber den bisherigen Verhältnissen liegen würde.
Meine Herren, wenn das hohe Haus eine solche Interpellation stellt, dann haben meines Erachtens die verbündeten Regierungen die Verpflichtung, das, wat sie getan haben, einer nochmaligen ernsten Prüfung zu unterfiehen. Aber ich möchte doch den Herrn Inter⸗ vellanten und seine Freunde darauf hinweisen, daß die Erfahrung lebrt, daß auf allen Gebieten, wo man einen sozialpolitischen oder einen wirtschaftlichen oder einen wissenschaftlichen Fortschritt ing Leben überfübren will, stetßz eine große Partei im Lande sich dagegen erhebt oder eine Interessentengruppe — Sie haben dag noch kürslich beim Phospborböljergesetz geseben die da sagt: warum quieta movere? es war ja alles so gut! Sie haben dat auch geseben bei dem Gesetz, betreffend Besserung der Vorbildung der Patentanwälte: da bat sich auch eine starke DOpposition dagegen geltend gemacht, daß man an die Patentanwälte böbere Anforderungen stellt.
Meine Herren, jeder Fortschritt bat jur Folge, daß man an die Intelligenz des einzelnen und an seine Leistungen böbere Anforderungen Das ist bier gescheben, und ich glaube, die Regierungen baben damit für die Jukunft etwag getan, wag im Interesse nicht nur der Landwörtschaft, sondern auch im Interesse der Gesundbeit deg
ganzen deutschen Velkes liegt.
Auf Antrag des Abg. Gerstenberger wird in eine Besprechung der Interpellation eingetreten.
Ak GBandert (Sei): Ga muß wundernebmen, daß. anstatt keinalich der Auebildung der Fleischbeschauer nun welter gebende An⸗
1 811041 ** 1 1 1 222 2 w che, Prüfung n unteriichen. Bel dicsem Sachoerbaltrig itt a erdnungen zu verlangen, dag Angeordnete don den Perren Inter
pellanten für a weil gebend erklärt wird. In Sachen ˖ Weimar liegen bie Berbältnisse iasefern anders, alg die Fleischbeschauer die Koften fir ber Uunbildung allein Ja tragen haben, so daß nicht die Gemeinden Hasgr auffommen missen. Gleichwobl ist der Andrang u die sen Sicslen ein gang auferordentlicher gewesen Ter Interpellant be- Haunrtei, der Uanille der Bevolkerung den flachen Landeg sei ein asgrmeiner und darcharelfeader wegen der neuen Restenlaft. die man pe auferlegt babe. In der Temm'ssiene beratung baben wir seinerei nner. Geneigibeit Hefandet, die etwa 8 Millignen betragenden Resten au dos Reich ju abernebmen. Uber die er unser Antrag wurde sutũck ˖ gewiesen, und durch verschtedene. den der Mebrbein beschlossene Aende ˖ kunzen eutden nir la einer ablebacnden Siellungnabme gelangen Denne ader, wo dag Mech in Kraft H. fdanen bir feinegfallz die Hand za einer Darchlecherang der beschlessenen Bestimmungen Reien Daß gan Geseh wärde illüsorisch gemacht. wenn nach den RBissen der Inlerpellanken die Mianelftaaien nach ihren cigenen .
Ja
mutlichen Verballaissen die Frage Ja erdnen befugt ten. aleichiäßige Gefäöbigang besthen, erll dan eiamal an der
vielen Gianelstaaten Baff man as das Neige aectade ja gewartet and erst in den legten Taacn abet ie us fũbrana Gestimmungen getroffen Merade daß elta aud die Rechte baben darch br Vergeben die
Veranlaffang m 2 Ferm de Gesepeg mit wirr. and *
renn ee nan inen Lal ikeer Mäbler trend welche e schwern isse rer uriahi. durfen sir fetac Nataabecstelanud derlangen War bene nech Gelen la dem Mech ealbalten lit. rollen it auch für die Ja Men richt den rieren Ver christen Her, Rei der denen ö. er ibis ar gz ct fag man abet doch Keanntlich aat nicht sMrena n, D edrden, Gr dat allerdtaeg? nicht lea e l=, de Aemchi fear, enn, daß Gag ee la Three, dae Kelastang den M 1 , , rene Webarten erke ßtkten rollte; dag tritt are die Jen wer Mienen, der ab de nee! Nana Mn hören, me, die Rene der Micha aaf Cn W ene, ,. Sei. Lerechitzter Macdeertes fs abet darch dir Parnfalart gebar beiettrat erden Re der, Treaeaselg e fers) nir ebenen, e gt ers eiten. aa der, errelatten Wir d arch der Nastcht. aß de, erbeten arfibreaagn besfteaaaenmmn, den M ( lun ta Rege e, derer, Man Hefenderg rere Raden it di
gestimmung über die Nachprüfung und die Bestimmung, da fle drei Jabre die Prüfung wiederholt werden muß. s 2 shenüber der Jächsischen Bestimmung weisen die Bundegrats. poischriften Verschärfungen auf. Auch werden zahlreiche, schon längst altisch tätige Fleischbeschauer vor die Tierärzte gefordert, um nach schs Monaten nochmals eine Prüfung zu bestehen. In manchen Hegenden ist ein großer Mangel an Fleischbeschauern. In den icht bevölkerten Gebieten Sachsens und Thüringens mag das anders sein; aher im Osten gibt es teilweise Fleischbeschauerbezirke pon solcher Größe, daß durch, die Kilometergebühren eine nherordentliche Belastung des Viehbesitzers besteht. Der Staats sekretär hat die Schlachtviehversicherung gestreift. Es ist ein dringender Runsch, daß möglichst bald in den Einzelstaaten gesetzliche Mah—= nahmen in dieser Richtung ergehen. Die Hausschlachtung haben wir der Kontrolle zu unterstellen seinerzeit abgelehnt, um nicht den lindlichen Arbeiter und Tagelöhner mit den hohen Schaugebühren zu helasten, die sich durch die hohen Kilometergebühren noch ver⸗ teuern würden. Die. Grenze zwischen Haus und gewerblicher Echlachtung sollte schärfer gezogen werden; es ergiebt sich aus deser Unsicherheit eine Kette von Prozessen. Die Auffassungen auch he den Fleischbeschauern, die jetzt den Kursus durchgemacht haben, und bei den Tierärzten, welche die Fleischbeschau ausüben, über rauch barkeit und Unbrauchbarkeit des Viehes sind sehr verschieden. sinige Schlachthäuser in Mecklenburg nehmen die jungen Kälber nach wie vor zur Schlachtung an, andere weisen sie zurück. Ich schieße mit dem Wunsche, daß diese ,,, wieder entfernt oder zum wenigsten die großen Härten wieder beseitigt werden.
Abg. Dr. Stockmann (Rp.): Auch in meinem Wahltreise hat zie Ausführung des Gesetzes bereits die größte Unzufriedenheit hervor⸗ serufen, aber nur in gewissem Grade wegen der Prüfungsvorschriften ind weniger aus ihrem Inhalt, als aus dem Unmut über die daraus ntspringenden Lasten. Ob man von. Prüfung eder vom säachweiß der Befähigung spricht, ist kein großer Unterschied; mußte für genügend geprüfte Beschauer gesorgt werden. Ih muß aber dem Vorredner darin beitreten, daß einige dieser Vor; shriften etwas weitgehend und rigoros sind, besonders die alle drei Jahre geforderte Nachprüfung. Die Unzufriedenheit entspringt wesent⸗ sch dem Kostenpunkt. Wenn es nicht möglich war, genügend Leute zu veranlassen, sich auf eigene Kosten auszubilden, hätte man wünschen nissen, daß die Kosten vom Staate oder von, größeren Verbänden zetrigen werden. Die Fleischbeschau soll womöglich von Leuten vor— jenommen werden, die in den örtlichen Verhältnissen leben, nicht von henmteten Tierärzten; das wird aber durch die erlassenen Vorschriften iichwert. Die Bestrebungen wegen Entschädigung für unbrauchbar ullärtes Vieh betreffend, kann ich nur bedauern, daß noch mmer nichts von Reichs wegen oder durch die Einzelstaaten geschehen st, eine genügende Viehversicherung ins Leben zu rufen. Die Vieh— dersicherung muß zur Fleischbeschau hinzutreten, damit nicht allgemeine Unzufriedenheit über leßtere besteht. Das Gesetz wollte die Haus— schlachtung von der Fleischbeschau ausnehmen; die Praxis hat die Heschau auf die Schlachtung der kleinen Leute ausgedehnt, und mzelne Regierungen gehen darin weiter, als das Reich und der Reichstag haben gehen wollen. Ich kann nur wiederholt meinem Be⸗ dauern darüber Ausdruck geben.
Abg. Hofmann- Dillenburg (al) erklärt, er stimnme dem Vor. nodner durchweg zu. In Nassau habe man die Fleischbesthau auch auf nie gesamte Hausschlachtung ausgedehnt; an die leischbeschauer würden damit höhere Anforderungen ö. und so habe man dann auch die Gebühren erheblich erhöht, wodurch sich eine große Mißstimmung berausgestellt habe. Die Gebühren für die Beschau seien unter Um fänden so hoch, daß sie den Wert des Objekts überstie en. Auch er hine daher, zu erwägen, ob nicht in dieser oder jener Beziehung an den Prüfungsporschriften geändert und die ompetenz der Einzel haaten in dieser Beziehung erweitert werden könnte.
Abg. Faller (nl): Die scharfen Prüfungsvorschriften treffen be⸗ sonders auch Baden, das stets eine gute Fleischbeschau gehabt hat, nit der man allgemein zufrieden war. Der Fleischbelchauer wurde k dem Bezirkstierarzt ausgebildet und nicht etwa in gemütlicher BWeise. sondern es wurde das sehr streng gehandhabt. Deute wird ene Ausbildung von vier Wochen verlangt; wir sollen die Beschauer m ein bakteriologisches Institut schicken. Ja, dann kann der Mann doch in vier Wochen überhaupt nicht etwas erreichen; er wird unaug. zchildet bleiben, wird durchfallen, muß nochmalg vier Wochen auf- nenden ꝛc. ꝛc. Das sind ungebeuer erschwerende Bestimmungen. Die Kesten hat man den Gemeinden aufgebürdet. Werden aber nachber nie Schaugebubren erböbt, so wird damit der Tendenz des Geseßtzes niht gedient, das den Produzenten und den Ronsumenten schützen rollte. Ich würde es sehr begrüßen, wenn diese scharfen Bestimmungen neridiert und in einzelnen Punkten gemildert würden
Abg. Gersten berger; In dem Geseg seblt leider eine hestimmung über die Beschau der kleinen Tiere, der Geißchen ꝛe dier steigen die Kosten der Beschau big ju 4000 des Werteg, und den trifft den kleinen und kleinsten Mann auf dem Lande natürlich cht empfindlich, besonders wenn eine doppelte Beschau vorgeschrieben 1. In dieser Bejiebung könnte doch auch eiwas nachgelassen werden erner wäre notwendig gewesen, in den Augfübrungabestimmungen ler die Personen, welche die Beschau ausführen därfen, sich etwa aner aug ulassen Wir baben auf dem Lande viele Haut- waer, die nur zu gewissen Jeiten schlachten; die Aut legung des Ge—⸗ ge führt dabin, auch diese nicht einmal zur Beschau jusnlassen, eb Ul sie gerade dafür sich besonderg eignen. Die Hauptsache aber it, R man fetzt jeden, der vielleicht Jabre, ja Jal rjebnte lang vraltisch Reichbeschau getrieben bat, u einer neuen Vorbildun ggarbeit und a Prüfung jwingen lann. Bei ung in Bavern liegen die Verbält-⸗ ße auf dem Lande derart, daß sich diese Vorschritten tatsächlich ju Det argen Bedrückung der Gemeinden gestalten nach dem Eraatsckretär gebt, dann genügen auch die gertüften Fleischbeschauer naht mehr, dann genügen nur noch Tierärste Abg. Schrempf D. kens.): Ich babe seinerselt gegen dan Geseh rammt. Auch mlt sind die Prösungteerschriften kemphlistert vor- senmea, und eh wird gan Auf die unlequag des Jabal te dig er Derschristen angekommen. Gä ist ju wänschen, daß die rraltuche r- * bel Nieser Uunlegung den Aarschlag gibt. In den green Eileen it ja die Augfahrung verbältufem-aäßig leicht; ander aber n dem viaften Lande. Die schen dersuchte Jalsammaenstebang den mibreren Gemeinden lt namentlich in Gebirphaegenden mit den
fleine Mann mil der leiichbeichaaet femmen mich die Gebübten biel ; Nan laan n Fräfungubedingungen auch so stel era, daß der cin tate Nann w den vornberein ven der DYrinng zuruck aeitep en . faͤblt * wächte viellelht farchten, sich mit feinen citufahea mnatalie, m m rnnihen Prüfung blelastellea. Daz maß derrmkeden neren Herr der Biaztzscreikl melt, feder Flelschkeschasget en Teatichen Made mäßse se dergebildet ela, daß er auch la Oamkaraet FFtei- een lärlg ein LBante, so gebt da dech etwa mn ment Mir lẽantrn n aan gan ihiih erlcken, daß aus den Pritltaaca cds ma dt Pen, weran in Deunskiand ela Mech ackeht bat. Ae war der ausseireizr Ter Te Malt de engerer, nne, mt. in manchen die iet Mznaet eine Art Mt ent aba brretta fen
— 9 ven seinem Getachten abba nan nit den den Latschen. er chaen wertrellen Dchsen är gakraachhar erfiirt eM, echt. so ken wit Manderdinge erleben. Leider in erer allen S* æcht ·˖ Meer derem, m, , Haar eber, de, em n= ene, m. Ntral ten. e Landern want del fie gartrae, ade leben, M Mar cten Negrerunr, felltta dieter 94 deh bar len em wellen Tami den Uirbtesgrra dit darch ri Weta Eta e, frasre- wen ach sear ea Vier Lasfe bert leert erde . M babtra far
2 Meerleden wen alle beraberkept, dir Nat titaeata den . n — m Gander! Gr ebener Gene,, , ren. Term
*
7 — * 2
bin der
* * solllen
erfemnen e, Gaben che Prätermme dmn, emner. n werben der er m, Daa de- den Fe neschmrerne, en, e wer dir Henne nenn fen ren erden, ea dä
Martelen, fendern a
He, er durch Einbeziehung der ö genũgende eschäftigung erhalten, dann werden auch die Gebühren erniedrigt werden können. Abg. Graf von Bernstorff ⸗ Uelzen (ö. k. F): Daß das Gesetz rigoroser ausgeführt werden würde, als wir es seinerzeit gewünscht haben, konnten wir nicht erwarten. Namentlich haben wir nicht ge⸗ wollt, 5. der Hausschlachtung gegenüber die Praxis eintreten würde, die der Abg. Stockmann schon betlagt hat. Ich wünsche, daß die Frage der Einführung der Schlachtviehversicherung bald ihre end⸗ gültige Lösung finden werde.
Abg. Börner (ul) stellt sich auf den Standpunkt des Staats⸗ sekretärs, bleibt aber im einzelnen auf der Journalistentribüne un⸗ verstãndlich
Abg. Bräsicke (fr. Volksp) ;: Den Hauptgrund zu dieser Inter⸗ pellation werden wohl die Wahlen abgegeben haben. Die Un, zufriedenheit der kleinen Leute hat auf einzelne Abgeordnete Eindruck gemacht, und darum haben diese die Interpellation eingebracht. Ich stehe ganz und gar auf dem Standpunkt des Stgatssekretärs. Wenn wir eine Fleischbeschau haben, so muß sie auch einheitlich und gründlich durchgeführt werden. Lassen Sie nur die Leute schimpfen, sie werden sich beruhigen, und das Gute wird sich Bahn brechen.
Abg. Dr. Stockmann: Die Auslegung über die gewerbsmäßige Verwendung des Fleisches aus, der Hausschlachtung der kleinen Leute wird allerdings Sache der Gerichte sein, aber unsere Auffassung wird auf sie nicht ohne Einfluß sein. Der Staatssekretär hat sich vor einigen Wochen in meinem Sinne ausgesprochen.
Abg. Kohl: Eigentlich hat der taatssekretär nur von den Sozialdemokraten einen hervorragenden Succurs erhalten. Die Herren sind auf die Hauptsache nicht eingegangen, daß ein Wider⸗ spruch zwischen den Beschlüssen des Reichstages und den Ausführungs⸗ bestimmungen des. Bundesrates besteht. Der Nachweis der Be⸗ fähigung wird bei ung in Bayern denn doch nicht so gemütlich ge⸗ führt, wie der Staatssekretär annimmt. In Sachsen werden die Kosten nicht von den Gemeinden, sondern von weiteren Verbänden übernommen. Ich hoffe, daß die einzelnen Ausführungsbestimmungen bei weiterer Prüfung durch den Bundesrat gemildert werden.
Damit ist die Besprechung der Interpellation beendet.
Darauf wird die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend weitere Abänderungen des Kranken⸗ kassengesetzes, fortgesetzt.
Der 5 42 des bestehenden Gesetzes, der von der Haftbar⸗ keit der Vorstandsmitglieder, Rechnungs⸗ und Kassenführer der Krankenkassen für pflichtmäßige Verwaltung handelt, sollte nach der Vorlage folgende Zu sa e erhalten:
Werden hinsichtlich eines Vorstandsmitglieds, eines Rechnungs⸗« oder Kassenführers Tatsachen bekannt, welche dessen Berufung aus⸗= , . oder welche sich als grobe Pflichtverletzuug darstellen, so st, der Betreffende, nachdem ihm und dem Kassenborstande Gelegen⸗ heit zur Aeußerung gegeben worden ist, durch die Aufsichtsbehörde seines Amtes zu entheben. Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde kann binnen 4 Wochen nach der Zustellung derselben im Wege des Verwaltungsstreitverfahrens beiw im Wege des Rekurses nach Vor⸗ schrift der Gewerbeordnung angefochten werden. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.“
ö Die Kommission empfiehlt die Annahme in folgender
Form: Ist ein Vorstandsmitglied, ein Rechnungs⸗ oder Kassenführer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Ver⸗ mögen beschränkt, oder ist gegen eine dieser Personen auf Verlust der Fäbigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter oder auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt, oder werden hinsichtlich einer dieser Personen Tatsachen bekannt, welche sich als grobe Pflicht- verletzungen darstellen usw. (wie im Text der Vorlage).
Ist gegen ein Vorstandsmitglied, einen Rechnungg. oder Kassenfübrer das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehen eröffnet, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehren⸗ rechte oder der Fäbigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann, lo ist der Betreffende bis jur Beendigung des Strafverfahrens durch die Aufsichtsbebörde seines Amtes zu entheben.“
. soll der unveränderte Absatz der Vorlage folgen und schließlich folgende neue Bestimmung als letzter Absatz hinzugefügt werden:
die Rechteverbältnisse und allgemeinen Anstellungsbedingungen der Kassenbeamten geregelt werden.
bebörden. Der Abg. Roesicke⸗Dessau (fr. diesen letzten Absatz sowie in dem ersten Absaß der Kommissions
Personen Tatsachen bekannt, welche sich als grobe Pflicht verlegzung darstellen“ zu streichen.
Nach dem Antrag der Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) soll der d 42 des bestehenden Geseges prinzipiell unver
11 er ändert aufrecht erhalten werden. Eventuell sollen a im ersten
darstellen / entsprechend dem Antrag Noesicke gestrichen und b. bezüglich der Anfechtung folgen
einjubernsen; diese entscheidelt endgüln aussubeden ist oder nicht Mirfung.
Ahn Roesicke ⸗Dessan: Ich muß dar ber augsrrechen, daß die derbündeten dermallun recht der NJassen der zeschlaren baben Die Rem darch den Antrag Srabn abeschwacht erden aber ji die Verlage darch die aasabme de Uoatran den Sari ger, der sich seyt alg slebenter Abfag den § 47 der Tommee stenz. vorschl he vriseatlerii Ua Metiden ? sast aich gebeten: man iet nur ven Veruntrean Die diese Ver- schärfang erferdertean Danach würde er eadalich Jein. auch reren delle cht abe rebate zarckltenender aerteaztünger Vereben gegen i ene eamr ela machte tea. Der Dar datand i wel die derbaadeten — m and die
r Nebrbeirwartelen der, daß de Senaldemelrane
am green, Lei der
fer derte der bal tai geaisia
Naferderae ea. ce, era, Gemeldete lea Gandedrat a Reer Richtaa er beben rar Ich ere, a, da ia manchen Fällt die Nacht. elch die Senalderesfatzt anf die Kaffe erlanat bat. dasa erat erde, f
Hertasakrtagea ad la pen Min sliererkreile⸗ far re Winner, Preragaada a eaabee, aber dar nl feiern, emen der Fall. Red ven Ciaer gleichen Parkelaaßeat i ea akt aug a auderen . l X * lea eil bebert- — — frei Gern bann der farzem ba 1 Friedberg ten ren,, Heerde tes daa it * sebr enn hrden genen dir 8 ö . lategerke aueesrr ehen, ee reer, beten, dad Joe der Meeren.
Lell dern . tadt⸗ 2 31 keen e, da be dan Feger mere sranechn, , er n erer
reisldenkee den Heel ner, e, D dee dee , Derr w . are fenen, Der Mieisker de Jeerre Freer den Maraenerftere erresderie daran er hene n er den can —
* a e enen nee. ee Gemerkte eee der Berg e, der reer, ee en fe ilsne mr den, deen dann mer, er nir Ter Wierer ern irt, ec, der Jer de nr lee al tem, Derag reren, Un
at.
Die Kasse bat eine Dienstordnung zu beschließen, durch welche
; en. Die Dienstordnung und svätere Abänderungen derselben unterliegen der Genehmigung der Aufsichth⸗
beschlüsse die Worte: „oder werden hinsichtlich einer dieser
JZuanäͤchst die Bedürfnigfrage
. — *. 1 ** c u kn 1 Absaß der Kommissionebeschlüsse die Worte! oder werden a,
des bestimmt werden: Innerbalb 11 Tagen nach der Ent bebung it eine auf längsteng 2 Monate nach der Cnibebung anjuberaumende Generalversammlung darüber, ob die Gatbebung Die Anfechtung bat keine aufschie bende
missten bat diese Vorschliite In den S5 a, B und R in ewag Mas besenderg verschlechtert diele Neuerung ird nag erte Schlafe dejegen werden. Gref wait ceteem Sceinmaterial berderzetreten ür 1 Vein der
Ortekranleasasen bewiilgt bat. Ye e, fa, da da e weiden l ere ber den welter gebenden
ardelseeer ka Verwalte nelen
. ae der Daadei: e n,
nicht mehr um die Qualifikation. Ich führe das an, weil man es als ein Unrecht bezeichnet, wenn die Sozialdemokratie hier und da lieber Vorstände aus ihrer eigenen Partei wählt, und weil ich meine, daß daraus kein Vorwurf abgeleitet werden darf, so schwer, um die Selbstver⸗ waltung der Kassen zu beschränken. Wenn auch solche Persgnen hinsichtlich deren Tatsachen bekannt sind, die sich als grohe Pflichtverletzung darstellen, von ihren Aemtern enthoben werden müssen, so geht das weit über das Bedürfnis hinaus. Der Begriff ‚Tatsache. wird in seiner Auslegung von dem subjektiven Ermessen der Behörden ab⸗ hängen, und da kann sehr leicht die Willkür an die Stelle des Rechts treten. Mit Hilfe solcher Bestimmungen könnte man mißliebige Per= sonen sehr leicht beseitigen; das halte ich für einen sehr bedenklichen Eingriff in das bestehende Recht und beantrage seine Beseitigung. Die Aufsichtsbehörden sind die Gemeindebehörden in Gemeinden über 10009 Einwohnern, in allen übrigen Fällen die Landräte. Werden sich alle diese Behörden sofort über das, was grobe Pflichtverletzung“ ist, ganz klar sein? Im Gegenteil. Und es gibt viele Tausende von Krankenkassen, nur die Gemeindeversicherung ist ausgenommen. Der fechste Absatz gibt zwar den Mitgliedern als Sicherheit die Anrufung des Verwaltungsstreitverfahrens, aber diese Berufung hat keine auf⸗ schiebende Wirkung, und das Verfahren ist sehr langwierig und zeitraubend, so daß in den meisten Fällen das begangene Unrecht nicht gesühnt wird. Die Berufung auf die Berufsgene enschaften liefert gerade den drastischsten Beweis von der Gefährlichkeit der beantragten Bestim⸗ mung. Dort wird die Enthebung durch den Vorstand selbst, nicht durch die Aufsichtsbehörde verfügt; da kann man nicht von einer ö des Selbstverwaltungsrechts sprechen. Kann man den Arbeitern verdenken, daß sie diese neuen Bestimmungen als ein Unrecht empfinden? Der Antrag von Savigny, daß die Kasse eine Dienstordnung zu beschließen hat, welche die Rechtsverhältnisse und Anstellungs bedingungen der Kassenbeamten 6 und der Genehmigung dur
die Aufsichts behörde unterliegen soll, verschlimmert die Sache no
mehr. Auch hier bezieht man sich wieder auf das Unfallgesetz. Aber diese Verhaͤltnisse sind miteinander gar nicht in Vergleich zu stellen. Wir haben nur 65 gewerbliche Berufsgenossenschaften, bei denen 6 bis 7 Millionen Arbeiter versichert sind. Diese Berufsgenossen⸗ chaften sind große Verwaltungsorgane und unterstehen direkt dem Reichsversicherungsamt; wenn da eine solche Bestimmung notwendig ist, kann man nicht folgern, daß dasselbe auch bei den Krankenkassen der Fall sein soll. Bei diesen ist die Zahl der Angestellten oft sehr gering, die Arbeit wird im Nebenamt geleistet. Wird die Dienst⸗· ordnung von den Aufsichtsbehörden abhängig gemacht, so wird diesen eine außerordentliche Gewalt übertragen. Nach dem § 45 überwacht die Aufsichtsbehörde die Verwaltung, sie kann auch die Befugnisse der Kassenbeamten selbst wahrnehmen auf Kosten der Kasse, wenn die Beamten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Anwendung dieser Vefugnis kann sehr leicht dau führen, den ganzen Vorstand ju beseitigen. Einen schlimmeren Eingriff kann man sich doch kaum denken. Und hier handelt es sich um Tausende von Kassen. Bei den Berufsgenossenschaften kommt nur eine Behörde, das Reichsversiche rungsamt, in Betracht, hier aber Hunderte von Landräten und Be⸗ hörden. Herr von Savigny hat nun einen neuen Antrag eingebracht, das Wort Aufsichts behörden zu ersetzen durch „höhere Verwaltungs⸗ behörden. Ich sehe darin keine Garantie gegen die Geltendmachung verhängnis voller Einflüsse, wie ich sie eben angedeutet habe. Im Regierungsbezirk Potsdam bestehen 263 Ortskrankenkassen, im Regierungebezirk Magdeburg 199; die Zahl der Städte macht den vierten Teil der Zahl der Kassen aus; drei Viertel der Kassen sind auf dem platten Lande und arbeiten mit dem ein⸗ fachsten Apparat, so daß auch vraktisch dieser leider angenommene Commissionsantrag als höchst zweifelhaft in seinem Werte erscheint. Der Krankenkassenkongreß hat auch über einen Antrag wegen einer Dienstordnung beraten, aber nur unter der Voraussetzung, daß eine oberste Reichsbehörde für die Krankenkassen bestellt wird; die bezügliche an uns gerichtete Eingabe kann also bier nicht angezogen werden. Lag ein Bedürfnis vor, dann hätten die verbündeten Re⸗ gierungen selbst das beantragen müssen; auf diesen Gedanken hãtten sie doch selbst kommen müssen. Ich meine, die verbündeten Regierungen halten eine solche Bestimmung nicht für notwendig und erwarten weitere Aufklärung, ob sie einen Vorteil davon erwarten. Wieso im letzten Augenblick eine so wichtige Bestimmung in der zweiten Lesung der Kommisfion kommen konnte, ist mir unerfindlich; das babe ich dem Zentrum nicht zugetraut. Das Zentrum müßte doch einsehen, daß damit in der Tat der Willtür Tir und Tor geöffnet wird. In dieser Be stimmung liegt eine Art Fußangel für die Kassenvorstãnde. Ich boffe immer noch, daß es den zablreichen arbeiterfreundlichen Mitgliedern des Zentrums gelingen wird, ihre Freunde von dieser Bestimmung abzubringen, die einen wesentlichen Gingriff in die Rechte der Arbeiter bedeutet. Ein Unding wäre ez, auch für die Betriebekassen und
Innungelassen eine solche Dienstordnung einzufübren. Werden meine
Vgg.) beantragt, 39) gi segeng reichen Virlung genommen. 3
Anträge nicht angenommen, so wird dem Gesetz ein großer Teil seiner Remmissar deg Bandesratg, Geheimer Regierungerat im Reiche. — — 26 2 2 * . versicherungsamt Dr. Doffmann (schwer verstndlich: Ich bin beute in der Lage, dad in der KRommission versrrechene Material über die Fälle von Willkür m
. ö 66 lan nie
geleugnet werden, die Meneralrersammlung kann Jeßzt kein unredlicheg Vorstande mitglied bescitigen. (Redner fübrt eine Jabl den Einzelfällen au dem Regierung auz Mirderf, Berlin Fürstenwalde an. Jurufe linla) Dag Strafrerfabren kann man
webl gegen die untedlichen Verstande muglieder einleiten, aber daß man
P 1 35 Bierbrauerkrantenkasfen,
sich 100 M für Gr bat sich für
eine Tranlbeit 30 Flaschen Retwein und für ein Daatleiden Daardallam
t rererdneß, und der Vorstand und die Generalrersammlang haben dag mein lebbasteg Bedauern Negierungen bei Gelegenbkeidt-
diesen Net zeseheg auch se tiesgebende Ginzrife ia da Selbst⸗
anstandeleg bewilligt. Merner fürt weitere Fälle an aug Kreteschm,
Gliumentbal. Remscheid, we der Rendant die Bacher unerdentl ich de⸗
and ibm auf Testen der Kaffe ein Fabrrad angeschafft wurde.
Dasselders, den Regieran zbestrken Trier, Gael und Franf-
Daz Material üer reine Unterichlagungen
sichilicãh nicht mitgeteilt as fei auch nicht erferderlih n
der Temmissien bereim Unredlicihe könnten nicht entfernt erden liche
Abe Stadibagen
zreser Teichteertialeit a
den nad stad daran Lim legten Nagenklick int den a daß er an den Gericht crineert den die breuticke Ne lerang eteernit ma Untermtu gung det Jachtbaus reiz. S d bal. We 16 dTτο Sammeln acht erte 6 lennte. Ie Hin lh get ate crtaunt daruber and bei 28 Q deutschen Naffen dar em se dur treiben war Die Nenntuiß dirier Dian bei der NRenlernag derbanden de ar, Mn fe Melcher Greek armen, wenn fe nirflik den Nam ille⸗ ber die reafner ren Ber- mr der Verla an der Welt chaten welte. Ter Weeernnnn. fee min at bat Ja freilich idee det ate audertirt das cter Reterm den ar aste οta , aich ici clan die Arkentet darm dit Cterbard kbebielten dag Gedürfaih ciner Meferm fei aber e aura. daß ed eiae Begrhadang nid ae bedärte. Ter bedasrtet Mi- braach der Ta sen Ja Narteifeneckes 7 der erareenter Feinde. den crear, feeicrratteea Uimtfazrrichtetat aka alt ctae ta der Phra decha rr eee ellas Kerekhart werder Ja Lerr mig ear e ren ar n geg Rien daß ait dieter Gdaartang krerste er anke fie eker hin
L mindeflen
Fernen, Die Nenserdattnn Nerrerrenden] ad die Menn
Feta“ aber Daten diere Merlenndan Herner, oed ma benen
ben der Jarbckeabere rer Ter , n der Teer, mar de, den
der Reiter e, renne, nner Menne neee, dee e m der den we Tee, n, ene,
an Teen eren, en mere here enen, Dane, Fe eren de WMen= lenden ae d, eder, de, Merlene, erde, erm, ,. Nebelkher n a der, dee, nn, bann, de, Mere ernennen
w
*
K ,