behauptet worden. Es kam zur Klage; der betreffende Doktor wurde eines Besseren belehrt. Der betreffende . — der sich auf bloße Vermutungen gründet, geht nach rlin an die Zentralstelle und wird uns dann dier im Reichstage als authentisches Material vorgeführt. Gewiß mögen Veruntreuungen und Unterschlagungen vor⸗ kommen; aber zwelfellos ist der Prozentsatz der Verfehlungen auf dem Gebiete der Kassenverwaltung ein unendlich viel kleinerer als auf anderen Gebieten. Es gibt in . , ürgermeister, die wegen Ünterschlagung bestraft worden find; man hat sogar schon Agitatoren des Bundes der Landwirte wegen Unterschlagung bestraft gesehen. Die ganze Kette der Maßregeln des 5 42 wird nicht ein Jota bessern an dem, was Sie bessern wollen, Sie schaffen ein neues Recht, das sich durchaus als ein untaugliches Mittel erweisen wird. Was jetzt in dem vierten Absatz steht, ist positiv eine Verschlechterung des be⸗ stehenden Gesetzes; denn nach dem von der Kommission vorgeschlagenen Wortlaut könnte jemand zwar Geistlicher werden unter den daselbst aufgeführten Voraussetzungen, aber er könnte bleiben und auch nie wieder werden. Nicht die General⸗ versammlung. sondern das preußische Ministerium in letzter Instanz oll über Schuld oder Unschuld des Betreffenden entscheiden. ohin wir mit diesen vom Hasse gegen die Arbeiter ein gebenen Bestimmungen kommen, können Sie ermessen, wenn ie daran denken, daß auch die Geltendmachung des Koalitions- rechtes schon als Erpressung gerichtlich bestraft, worden ist. Der Bestrafte, den die Generalversammlung wiederwählte, kann ja auch ein Opfer der Klassenjustiz sein. Viel, schlimmer aber noch ist die Bestimmung und nur aus diesen arbeiterfeindlichen Absichten zu erklären, daß ein Vorstandsmitglied oder ein Kassenführer seines Amtes foll enthoben werden können, wenn Tatsachen bekannt werden, die sich als grobe Pflichtverletzung darstellen. Diese Bestimmung wird als Handhale benutzt, um diesenigen mißliebigen Personen aus der Verwaltung zu entfernen, die wirklich im Arbeiterinteresse tätig gewesen sind, die sich mit Eifer der Kasse k die sie hoch gebracht haben. Warum hat der Regierungs⸗ vertreter nicht solch Fälle mitgeteilt wie den, wo ein Arbeitgeberfohn die mehreren tausend Mark, die in, der Kasse vorhanden waren, im Spiel verlor? War das eine Pflicht. verletzung oder nicht? Das Geld ist allerdings durch den Vater des Betreffenden fofort ersetzt worden. Hat sich erst die Polizei mit den Personen der Kassenverwaltung von Amts wegen zu be⸗ Ein so wird eben behauptet werden, der Umstand, daß einer ozialdemokrat sei, involviere auch den Tatbestand der groben Pflicht. verletzung. Die Neubelastung, die nach den neuen Bestimmungen bis u 14 Millionen für die Arbeiter betragen kann, soll nicht mehr die rbeiterschaft selbst bestimmen, sondern die Aufsichtsbehörde, es sollen tatt der Arbeiter Militäranwärter, Unteroffiziere, ausgediente Offiziere c, jenes große Heer, das in anderen Beamtenstellen nicht mehr unterkommen kann, in die Kassenverwaltung kommen. Daß das die Absicht ist, hat ja der Antrag von Savigny sonnenklar gezeigt. Man würde schließlich nur diejenige Dienstordnung bestätigen, in der steht, daß der betreffende Beamte den Zivilversorgungsschein habe. . von Savigny hat sich für seinen Antrag auf die Kassenbeamten ejogen. Diese wollen das aber keineswegs, sondern etwas ganz anderes, wovon sich Herr von Savigny inzwischen überzeugt haben wird. Der Verband hat vielmehr gegen den Antrag Protest erhoben, wejl er dem Geist und der Tendenz der Selbstverwaltung widerspreche. Wer ist denn die höhere Aufsichtsbehörde? Irgend ein Assessor oder Dezernent, der Dienstordnungen erlassen soll, die auf die Rechtsver⸗ hälinifse der Krankenkassen Einflaß haben. Im ersten Krankenkassen. geb hieß es, es sei notwendig, die Arbeiter heranzuziehen; jetzt, wo em Arbeiter ungeheuere Lasten auferlegt worden sind, kommen die Vertreter der Bourgeoisie und wollen den Arbeitern das Recht nebmen, ihre Vertreter selbst auszuwählen. Ich bin weit entfernt, alle Kassenderwaltungen als mustergültig hinzustellen. Wir winden mehr mustergültige Kassen haben, wenn die Sache mehr zentralisiert wäre. Aber wenn sämtliche Bestimmungen des § 42 beständen, so würde doch kein einziger Fall von Unterschlagung und Unredlichkeit oder dergleichen verhindert worden sein, wenn Leute wie Sanden usw im Vorstande gewesen wären. Die Aufsichtsbehörden haben sich selbst bei den Kaffentevistonen große Nachlässigkeiten zu schulden kommen lassen. Das Sparkassenbuch einer Krankenkasse im Betrage von 1700 wurde an einem Ort gefunden, wo eigentlich ganz andere Papiere bingebören. Ich danke dem Vertreter der Regierungen, daß er im letzlen Augenblick den Beweis geliefert hat, daß das aufzubringende . so wenig stichhaltig ist. Es bandelt sich bier um politische Verationen, um eine volltische Entrechtung der Arbeiter. Lebnen Sie diese ungebeuerliche Zumutung des s 42, diesen furchtbaren Angriff auf die Grundrechte der Arbeiter, ab.
Bevollmächtigter um Bundesrat, Königlich Sächsischer Gebeimer Rat Dr. Fischer: Wenn man mit Argumenten nicht gegen seine Gegner ankemmen lann, greift man mit BVeorliebe ju Verdrehungen. Gin solcheg Verfahren ist vor einigen Wochen gegen die Leipsiger Jestung“ beobachiet worden; Herr Siadtbagen irrt in der Annahme, daß diese 81 jbre bejaäglichen Auefübrungen nachber zurück- genommen bat. Die ‚Leipsiger Zeitung“ ist auch lein amtliche
rgan, sondern sie nimmt nur die amtlichen Anzeigen auf.
Rommissar beg Bundegratg, Gebeimer Regierungzrat im Reichs amt des Junern Dr. Gucken Adden bau sen: Wir baben nur gelen liche Material vorgetragen; wir balten das auch gar nicht für nötig. Die Begründung der Forderung der verbündeten Re⸗ gierungen liegt in der Verlage selbss. Die Beslände der Kassen sind schen Leute febr bech, durch die Verlage werden sie sich weiter er böben; eg bandelt sich um weitaug über 1090 Millionen Vermögen der versicherien Arbeiter Daß da außerordentliche Schußzbe stimmungen netlg find, dersfebt sich von selbst. Wenn in den Kassen Feblbeträge Turck Unterschleif vorkemmen, so sind die Rassen voll um Erlaß verrichtet, und dieser kann nur aug dem Vermögen und den Bel. tröüten ber Mitglieder erselgen. Aber auch sonst gen igt die beutige in dem Mesch gegebene Auassichtsgbefugnig nicht, dag gestebt auch der den dem Rerredaer alg Autorstät angerufene Amttgerichtrat Dabn ju Ver Reihekan ler ist der Ansicht, daß dag big berige Geseg eine ge- näögende Dardbkabe bietet; Taatelen werden ja dadurch geschaffen, daß der Weg de Verwaltungeftrettverfakten gegeden wird Bei einer Neleen Rese Lann auch clae Heide Summe (chen eine greße Schädi⸗ gang bedeuten. Gz sind Unterichleie ven 20M, Mo, 7, 9000
3609 A und den böteren Beträgen dergefommen
rg ven Sarlgne (Jeur J Die Verwärfe des Man srelbanden aug. Nach seiner Nelnunß sell der Jweck dieser Un pri eln die Arbeiter sellen alle umsenst tun, nur Assessoren nad ,, sellen Berg ntungen erbalten; er nennt mich einen Der schlecterunghrat. Die se Nebertreikbuagen richten sich selbst abe mich lediglich auf die Pettttenen ng, die aug den Rrriser der Bereiten felkst an ang gelangt stad. Ja der Kemmissien
war Giele kent dardker, dag die Nefermbed urftrafeit den gra kenfa ßen.
38 nen greser fel al eg der Naafang der Nerelle derrate, und
er na Nehren der Verlage Fiaaug die befferede Dand beer Seckler beraa dad an der Dand mere, Fe aer Latrtee entftanden Mme b beheden fich die Taffenfübrer gentairig in einer na sscere- Brel een 9 n aber nefrrnd a rie Nehm perklitesfe gaz Ueiteslangakedtagangen ber Raffenkeamten auf ctie renn, Geng a, fenen, de, Wwäeschee derer Beamten hn ene, a, Hagen, Ich babe mich arsdrechend der Rieder der Peiretee, en, dee, , m dee Nas erer, r. . gebalkea, der Meafallͤl eiae Dr terdaaag dere. Miese * an, eder Herscheraegheriehe, fr be, aederte Melearakeiten erte Ter. aer der Senate efrate car felge werder
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räumen will. Die Genehmigung der Dienstordnung soll der höheren Verwaltungsbebörde statt der Aufsichtsbehörde übertragen werden. Die Bedenken wegen der Militäranwärter usw, sind nur ein Popanz, mit dem man uns graulich machen will. Auch die Berufsgenossen⸗ schaften stellen nur . eigenen Interesse, nicht auf höhere Veranlassung, ziwilversorgungsberechtigte Personen an. (Zuruf bei den Soꝛial· demokraten.) Wollen Sie denn den Selbstverwaltungskörpern verbieten, solche Beamte einzustellen? Um eine Beschränkung der Selbst⸗˖ berwaltung handelt es sich bei diesem ganzen Paragraphen nicht. Meiner Partei liegt eine solche Absicht e, fern. Sollten sich über die Genehmigung der Dienstordnung Differenzen ergeben, so bietet das im 45 vorgeschriebene Verwaltungsstreitverfahren die notwendige orrektur. Wenn un vorgeworfen worden ist, daß wir so spät mit diefem Antrag gekommen sind, so ist das darauf zurückzuführen, daß wir erst nach der ersten Lesung von Deputationen 2c. veranlaßt worden sind, noch weiter zu gehen, als wir uns ursprünglich vorgenommen
hatten.
Abg. Freiherr von Richthofen ⸗Damsdorf (. kons.): Die Verhandlungen haben ergeben de der Rechtszustand auf diesem Ge⸗ biete ein absolut unzullnglicher ist. Ich muß allerdings anerkennen, d die Regierungöporlage in mancher Beziehung vor den Kom. mi fenen, den Vorzug verdient. Aber ich, glaube, daß sich auch mit diesen wird auskommen lassen. Die Zukunft wird lehren, ob fie aufrecht erhalten werden können. Einer ausführlichen Begründung unserer Stellungnahme enthalte ich mich. Daß die Sozialdemokraten in den Kassen ihren Gesinnungsgenossen den Vorzug geben wollen, ist begreiflich. Wir wollen nur nicht, daß die Kassen⸗ vorstände zum Mittel der Agitation gemacht werden. Selbstverständ⸗ lich werden nach wie vor Sazialdemokraten in die Vorstände hinein gewählt werden. Daß an sich ungeeignete Elemente daraus entfernt werden, ist selbstverstandlich. Eine gewisse Kautschukartigkeit der BVe⸗ stimmungen ist bei allen solchen Gesetzen nicht zu vermeiden Die Dienstordnung mag für manche Krankenkassen einen unliebsamen Mechanismus bedeuten, aber für die meisten Krankenkassen ist dies not⸗ wendig. Ich werde für die Kommissionsvorschläge stimmen.
Darauf vertagt sich das Haus.
Präsident Graf von Ballestrem schlägt vor, die nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr abzuhalten mit der Tagesordnung: Inter⸗ pellation der Abgg. Graf zu Limburg⸗Stirum und von Normann wegen Kündigung der Handelsverträge und Krankenkassennovelle.
Abg. Trimborn (Zentr.): Ich würde es für zweckmäßig halten, erst die Krankenkassennobelle auf die Tagesordnung zu setzen, weil, wie ich glaube, das ganze Haus den Wunsch hat, diese Materie zu Ende zu bringen.
Präsident Graf von Ballestrem: Es ist ein alter Brauch unseres Haufes, daß man Interpellationen möglichst an die erste Stelle gt und andere Gegenstände höchstens dann, wenn sie nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Der Herr Reichskanzler wird von mir benachrichtigt, wenn eine Interpellation eingegangen ist, und es wird ihm nicht nur deren Worklaut mitgeteilt, sondern auch der Tag, an dem sie auf die Tagesordnung kommen soll. Es ist daher nicht allein ein Recht der Interpellanten, sondern auch ein Akt der Cour— toisie gegen den Reichskanzler und seine Vertreter, daß eine Inter⸗ pellation nicht an die Stelle gesetzt wird, wo sie möglicherweise nicht mehr zur Beratung kommt. Ich kann mir denken, daß auch morgen noch nicht die Krankenkassennovelle erledigt wird, deshalb bin ich gegen den gemachten Vorschlag.
Abg. Trim born: Ich habe meine Anregung gemacht, weil wir uns in außéerordentlichen Verhältnissen befinden, die Ausführungen des Herrn Praäͤsidenten treffen nur auf normale Verhältnisse zu. Ich will es dabei bewenden lassen, und ich stelle es den Kollegen anbeim, einen Antrag zu stellen. Ich werde mich der Ablehnung eines solchen
nicht aussetzen. ;
Präsident Graf von Ballestrem: Ein Antrag ist nicht gestellt, es bleibt also bei meinem Vorschlage .
Schluß 55, Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr. . des Grafen zu Limburg⸗-Stirum, Krankenkassen⸗ novelle.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 64. Sitzung vom 28. April 1903, 11 Uhr.
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Vl. berichtet worden.
Nach Erledigung einiger Penitionen gelangt folgende Interpellation der Abgg. Freiherr von Willisen und Freiherr von Buddenbrock (kons.) zur Verlesung:
Welche Maßregeln denkt die Königliche Staatgregierung zu treffen, um Nachteile ausgleichen, die den Militäranwärtern aus den Besoldungevorschriften (1892. 1893) im Staatz und Kommunaldienst erwachsen?
Auf die Anfrage des Präsidenten erklärt sich der Finanz⸗ minister Freiherr von Rheinbaben zur sofortigen Beant wortung der Interpellation bereit.
Aba Freiberr von Willisen (kons.) begründet die Intewellation unter Slnweig auf die Tächtigkeit des Untere fliterstanden, der sich in Krieg und Frieden unter allen vreußischen Königen bewährt babe Gin Unterofshier, der nach 17 Dienstjabren den Iwil⸗ dersorgungeschein erbalt, kemme jun svät ju einer Anstellung und erreic¶he erst im 61. Jabre dag Pöchstebalt Man vernichte die Armer, wenn man dlese Verbältnisse nicht bessere. Man babe angefübrt wer beim Militär lapitul ere, lenne doch die Ver bältnisse, in die er bineinfemme; außerdem erbiclten die In dez Jililversorgungescheing vom ersten Dlensttage an Diez föane abet nicht aueschlagaebend sein. Wenn
Millzrannüärter im Jinildienste schleiher stelle
Diäten
man die
alz die Zwilbeamten, so erllüre man damit den Militärdienst für mindern ertig gegenitter dem Zivild ienst. Militãranmlrier erbaben.
Stadi⸗ Deen mich und meire Partei geben den unge benerlichen Ucker-
Man solle
die Bezüge der
Finangzminister Freiherr von Rheinbaben:
Ter Gegensland der vorliegenden Jntervellatien bat nicht der Geratung de balglichen Staatgmintsteriarmg unterlegen. Ich bin daber nur la der Lage, den tatsächlichen Jastand darjulegen
Ja elaem Panfle fann ich mit dem Derr Jnterrellanten dar- aus 6bereinstmmen, in der Würdigung der Werdienste der vrenischen Natereffiilere Gr bat a die Frage erbeben, ag ein vrenfiicher Ich glaube, die melsten ven ang slad in der Lage, sich diefe Frage selber za beantwerten. Gin greFer Teil derselken it ja aach darch die ermebllche Schale des Natereffiierg gegangen. Mer aber darch diese Schale alcht gegangen ift, der reiß. ea da Nater
land dem Ualereffier derdanft, dem Uatereffiier, der clean resent-
nahen Teil beigetragen bat fam Geliagen der gteFen Felde, die
reit geführt haken, ned der seht nech la eier Detallarkeit ansere Natter auf seterr wilttäriiche⸗ Debe erbali.
Mer h glaake dech daß der Derr Jaterpelaat ert, reren er annlaaml. deß der Maberige Jasfand der Diane för die Milli auärter Härten aud Uakitiafriten mit sich briag-.
Ja der Jaterrellatlen it ragt
welch Mahsrenela dent die Meigllke Staalgergteraeg la Hheüfer em die Nachielle aughagleichen, die der Milt itasne nter ar den Beseldangheershrifften (1. len e Gieaenn. ear ge crit,
Ich kann mich nur zu der Frage des Staatsdienstes äußern un habe zu erklären, daß den Militäranwärtern aus den Besoldun vorschriften von 1892 und 1893 überhaupt keine Nachteile erwachs sind. Es sind ihnen vielmehr durch diese Vorschriften nur Vortel erwachsen; insbesondere ist durch die Einführung des Dienstalten, zulagensystems, der gleichmäßigen Zulagenstufen allen Beamten meing Erachtens, auch den Militäranwärtern, eine große Wohltat zu tel geworden. Denn früher war der Zustand der, daß nur die Dutt, schnittsgehälter ausgebracht waren, und daß man danach in den einzelna Verwaltungen bestimmte Gehaltsklassen gebildet hat. Da hing g rein vom Zufall ab, ob ein Beamter infolge von Abgang durch To oder Pensionierung aus der unteren in die obere Gehaltsklas⸗ überging. Da das Maß des Eintretens von Vakanzen bei de verschiedenen Verwaltungen verschieden ist, so ergibt sich, daß gleich alterige Beamte bei den verschiedenen Verwaltungen ganz verschiede besoldet waren, ein Zustand, der den Beamten stets zur Beschwern⸗ gereicht hat und ihnen mit Recht stets zur Beschwerde gereichn mußte. Man hat diesen Zustand beseitigt, indem man die Beamttn im Gehalt ganz regelmäßig nach Dienstaltersstufen aufsteigen laß so daß der Beamte weiß, in dem und dem Jahre kann ich auf i Zulage rechnen — eine Ordnung, die den Beamten viel unabhängig und sicherer stellt und es ihm ermöglicht, zu berechnen, wieviel Mitt ihm, namentlich bei herankachsenden Kindern, in dem und dem Jahn zur Verfügung stehen werden. Das hat also die Militäranwärtz nicht benachteiligt, sondern nur begünstigt. Es ist auch die Auf rückungszeit zu dem höheren Gehalt bei dem Dienstalterssystem nich verlängert worden, sondern es ist ebenso geblieben wie bisher.
Es ist in der damals dem Abgeordnetenhause zugegangenen Denk, schrift ausdrücklich gesagt:
Indem davon auszugehen war, daß bei der neuen Regelunm
eine wesentliche Aenderung in dem bisherigen Gesamtaufwande q Gehältern nicht einzutreten hat, ist bei der Bemessung der Dienß zeit, welche die Beamten der einzelnen Kategorien künftig von da ersten etatsmäßigen Anstellung in der betreffenden Gehaltsklasse i bis zur Erreichung des Höchstgehalts der letzteren zurückzulegn haben werden, im wesentlichen dieselbe Zeitdauer zu Grunde gelegt, welche bisher zur Erreichung dieses Zieles durchschnittlit erforderlich war.
Meine Herren, in dieser Regelung von 1892.93 ist ferner für de Beamten der wesentliche Vorteil enthalten, daß die 5. Jahre über steigende Diätarienzeit bei der etatsmäßigen Anstellung auf das Bo soldungsdienstalter angerechnet wird, um auf diese Weise Ri ungünstigen Folgen einer langen Wartezeit abzuschwächen. Endlib ist bestimmt worden, daß, wenn Beamte aus einer unteren Kategor⸗ in eine obere hinaufrücken, sie nicht mehr mit dem Mindestgehalt de neuen Kategorie anfangen, sondern daß sie mit dem Gehalt in Am. rechnung kommen, das sie in der früheren Stelle bezogen haben. En Beamter also mit einem hohen Gehalt in der unteren Klasse, der h eine höhere Klasse aufrückt, mußte nach den früheren Grundsätzen mi dem niedrigen Gebalt der oberen Klasse anfangen; das ist zu Gunste der Beamten beseitigt. Also, meine Herren, ein Nachteil kann der Beamten aus den Grundsätzen von 1892.93 überbaupt nich erwachsen, und der Punkt, den der Derr Inteꝛrpellan hervorgehoben bat, ist hbauptsächlich darauf zurückzuführen daß die Militãranwärter in einem höheren Lebenzalm das Höchstgebalt erreichen als die Zivilanwärter; das ist gar nicht Abrede zu stellen. Das beruht eben auf der gänzlichen Verschieden der Laufbabn. Die Militãranwärter werden, wie der Herr Intm pellant auch schon bervorgeboben hat, im allgemeinen im 20. Leber jahr beim Militär eingestellt, sie erlangen nach 12 jãbriger Dienstze die Berechtigung zur Anstellung im Zwildienst und baben dann Lebengalter von etwa 32 Jahren. Werden sie alsbald zur Zivilda waltung einberufen, so baben sie nach einer Probedienstzeit va 6 Monaten jetzt nur noch im allgemeinen eine dreisãbrige Warte durchjumachen, bie sie zur etatgmäßigen Anstellung gelangten, so da sie also mit 359 Jabren zur etatemäßigen Anstellung gelangen n nach 20 Jahren das Marimalgebalt erreichten, also mit Sol Jabrn Tatsächlich gestaltet sich die Sache ungünstiger; denn sie werden z wöbnlich nicht gleich einberufen, sondern es gebt eine Reibe na Jabren, vielleicht 3 Jabre, bin, bis sie jur Ginberufung gelangen, n demgemäß verschiebt sich die Sache, so daß nach den angestellten mittelungen die Militäranwärter im Alter von ob big ó8 Jahren da Vöchsigebalt erreichen werden, nicht aber mit 60, 61 Jahren, der Herr Intewellant sagt. Bei den ZJivilanwärtern ist die bildung bekanntlich eine ganz andere; sie müssen da Reife eugnin n Dbersckunda ablegen, und wir baben sebr viele Jivilanwärter, n sogar daz Abiturienteneramen gemacht baben; dann müssen sie sich⸗ nöchs beim Landrat eder beim Buärgermeister die vraktische W bereitung verschaffen und werden dann ur allgemeinen Verwalte einberufen: bier baben sie drel Jabre unentgeltlich in arbeiten, dann werden sie al Diätare angenommen. Gegenwärtig stebt a daß sie dann erst nach elnem über seche jährigen Diätariat bei der l gemeinen Verwaltung ut ctatamäßigen Anstellung gelangen, wat di Milltzrannärter, wie ih vorbin schen audentete, bereitg nach? Jabren jar etatgmäßigen Anstellung gelangen. Ga ssebt demnach daß die Jwilanwärter durchschaittlich etwa mit N Jabren fur en mäß len Anftellung erlangen und ale nach 20 Jabren mit Jaber ja deß Oecher balt der etatzmfigen Stelle femmen. Ga steht * ein Alter den eta 2 Jabten gegen6ker cinem lter den 7 8 Jahren; en ist alse nar eiae Differen ven d big 6 Jara aber nicht ae Differenz den 10 ig 12 Jabren, rie dag bier nh aus erfübtt werden ift.
hir bakben nun eiae Heseedere Stalistif aufwmacken lassen, em Herren, ber die Geftaltang der Dinge bei der alllaemetaca waltung nad bei der Merwelang der dircklen Sterern la den ch Jabtea, nnd daran bat sich ergeben. daß die allgemeinen sabrunghdaten, die fich errken, la der Tat alg fatreffend ae sted. Die neaerdlagd anger teten Jeilfarernumerane la der gewelera Merwaltasg aud la der Merwaltang der direkten Eerne⸗ rerrmden lea Derhihelti eat 483 bie 8 Dabren la das bech alan ee, die fräberee Milntkearredrter lea Derhicheltt de- d Jakeea, alle Helergeea ken Mier den & bi 61 Jab tra erat sih alse eederara der Naterschled den ctwa G Jabren, ea der bet as ea en babe
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Echte ke der Jærtten Geilae)
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(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Wenn einzelne Militäranwärter in höherem Lebensalter zur An⸗ stellung gelangt sind, so hat das eben seine Ursache in ganz anderen Umständen. Einzelne sind erst zur Verwaltung gekommen, nachdem sie 14, nachdem sie 17 Jahre im Militärdienst gestanden haben; andere haben das Examen spät abgelegt, dritte sind in irgend einer Privatstellung gewesen — kurzum, es sind besondere Umstände. Aber auch diese spät eintretenden Leute haben im allgemeinen vom Zeit— punkte der Notierung keine übermäßig lange Zeit zu warten brauchen, bis sie einberufen wurden. Die Zahlen sind sehr schwankend: 3 Jahre 9 Monate, 1 Jahr, 3 Jahre, 4 Jahre 6 Monate, 1 Jahr 11 Monate, 1Jahr 1 Monat — kurzum, sie sind schwankend, aber nicht über— mäßig lang.
Nun, meine Herren, ist zuzugeben, daß, wie ich erwähnt habe, die Militäranwärter später in das Höchstgehalt gelangen als die Zivilanwärter, weil sie eben viel später in den Zivildienst eintreten. Aber die Differenz ist durchaus nicht so groß, wie der Herr Inter— pellant gemeint hat; sie beträgt etwa 6 Jahre. Auf der anderen Seite haben die aus dem Stande der Militäranwärter hervor— gegangenen Beamten wesentliche Vorteile gegenüber den Bureau⸗ beamten, die aus dem Stande der Zivilanwärter hervorgegangen sind. Zunächst erhalten die Militäranwärter sofort, nachdem sie zu den Zivilbehörden einberufen sind, Diäten, während bekanntlich die Zivilanwärter ein volles Triennium als Supernumerare unent⸗ geltlich arbeiten müssen, also sich selber zu ernähren haben, beziehent⸗ lich ihren Vätern noch auf der Tasche liegen. Ferner bekommen die Militäranwärter sofort Anfangsdiäten in Höhe von 1350 jährlich, während die Zivilanwärter nur 1100 M jährlich Anfangsdiäten be⸗ kommen. Und endlich, meine Herren — und das ist sehr wesentlich —, sind die Anstellungsverhältnisse der Militäranwärter zunächst viel günstiger als die der Zivilanwärter. Das schwankt natürlich: ist ein größerer Andrang der Zivilanwärter gegenüber den Militäranwärtern, so kommen verhältnismäßig die Militäranwärter früher zur Anstellung infolge des Grundsatzes der Alternierung, weil jedesmal ein Zivil⸗ anwärter und dann ein Militäranwärter angestellt werden muß. Ist also von der einen Kategorie von Beamten ein größeres, zahlreicheres Personal vorhanden, so kommen die Beamten dieser Kategorie später zur Anstellung als die der anderen. Ich habe aber bereits erwähnt, daß bei der allgemeinen Verwaltung und bei der Verwaltung der direkten Steuern die Militäranwärter jetzt im Durchschnitt drei Jahre nach ihrer Annahme bereits zur etatsmäßigen Anstellung gelangen, während die Zivilanwärter über 6 Jahre zu warten haben, bis sie zur etatsmäßigen Anstellung ihrerseits kommen.
Meine Herren, mit Zustimmung dieses hohen Hauses haben wir jetzt 304 neue Eisenbabnsekretärstellen durch diesen Etat ausgebracht, weil die Bureaubeamten der Eisenbahnverwaltung, die eingetreten waren vor der Neuordnung in dieser Verwaltung, sich dadurch in ibren Aussichten wesentlich verschlechtert sahen, daß infolge dieser Neu organisation die Zahl der Bureaubeamtenstellen wesentlich reduziert worden war. Infolgedessen hatten wir Anwärter bei der Eisenbahn⸗ dewwaltung, die über 7 Jahre in der Stellung waren und die man nun notwendig zur etatsmäßigen Anstellung bringen mußte. Aber, meine Herren, auch hier wollen Sie seben, wie der Grundsatz der Alternierung wirkt! Von den 301 Beamten müssen wir die Hälfte Militãranwärter, also 152, anstellen. Tatsächlich sind aber nur 106 Militäranwärter bei der Eisenbahnverwaltung vorhanden, und die werden also sofort bis auf den letzten Rest etatsmäßig angestellt, während die Zivilanwärter, wie gesagt, zum Teil über 7 Jahre baben warten müssen.
mee K . Lari nern Keiter 26 a4 8 Meine Herren, die Verschiedenbeiten, die sich binsichtlich der Ge⸗ 131
htlich balta. und Anstellungsverbältnisse der anwärter ergeben und die unvermeidlich bildung gang ein vollkommen verschiedener daß jetzt sogar Uanwärter sich be schwert haben über die Begünstigung leicht sindet sich morgen ein Herr, der ein or einbringt, warum wir den Beschwerden der Jivilanwärter
Meine Herren, ich kann mit dem Ausdruck nicht zurückda
weder die eine Inter a, noch die andere fin
e; denn es wird dadurch die Unzufriedenbeit bei den Beamten steigert und das an sich schon schwierige Verhältnig jwischen läranwärtern und Jivilanwärtern nech weiter verschlechtert
Herren, in diesem Gesuch der Jiwilanwär einer Me
bier dem Abgeordnetenbause vorlient,
Nach dem beutigen Stande der Dinge Ihoilanwãrtern zurückjulegende Diätariendienst ne 1bersteigt also die normale Diätarien eit um egegen Militäranwärter neuerdinge na Diätariendlenstieit von 2 Jahren gelangt stad. Ginschließlich Vorbereitung frägt die Jeildauer bie ur etatemäßsfige Jwllanmwärter seßt ca. 14 Jabre. Diese ungunfti Ji'ilanwär tet den Milltranwärtern gegen
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Net aun beantragen diese Jidilanwät tet, man möchte die a Nee: (Pm und die Verizge, die die Militärannärter du . Ncheraabeae geunlefen, Heseitigen und dadarch MGleihm anigfe Mareüber den Jiollanmärtern berbeifübren Meine Herren, ag die ganze Frage der Gebälter der Meamlen fi, so darf ich agen, daß die Staatgrealernaag ta der Genebumg Ga aafererdenfllh dul Gereifsen bat. Dug, rag la den ledten Mören eiche ben t far die Aafbesseraag der Qarattnaebälter e Gesferllellüng der Warten, it la der Tat gau aufererdenslich Nah den derlleaenden Materlalkea stad dern Jabte 18M big an fer de Uastesernag der War tengebälfer. der Weeldang de Reer ed (heistliches eicht rrnlaet als 9 Milliesce
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Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 29. April
auf den Staatshaushaltsetat übernommen worden. Wenn Sie davon abziehen, was für Lehrer und Geistliche ausgeworfen ist, so verbleibt ein Betrag von 72 Millionen Mark jährlich, der zur Aufbesserung der Bezüge der Beamten dient. Es sind darunter allein 18 Millionen Mark jährlich enthalten, um neue Stellen zu schaffen und damit die Verhältnisse der Diätarien zu verbessern.
Ich will auf die einzelnen Verwaltungen nicht eingehen, ich könnte bei jeder einzelnen Verwaltung dem Hause darlegen, in wie enormem Maße namentlich die Zahl der etatsmäßigen Stellen gegen früher gestiegen ist. Nur mit einigen Worten muß ich wieder auf die über— ragende Verwaltung der Eisenbahnen eingehen. Ich glaube, ich habe es in diesem Hause schon ausgesprochen, möchte aber nochmals darauf hinweisen, daß wir im Jahre 1890/91 rund 77000 etatsmäßige Eisenbahnbeamte hatten mit einem Gehalt von rund 9g8 Millionen Mark, und daß wir im Jahre 1902 rund 128 000 etatsmäßige Eisen⸗ bahnbeamte hatten mit einem Gehalt von 189 Millionen Mark, so daß in dieser verhältnismäßig kurzen Frist die Zahl der etatsmäßigen Beamten bei der Eisenbahnverwaltung sich um H 000 gesteigert hat und die Gehaltsbezüge um 91 Millionen gestiegen sind. Allein die jlhrliche Mehrausgabe infolge der Erhöhung der Gehälter, der Ein⸗ führung und Verbesserung der Dienstaltersstufen beträgt nach dem Stande des Personals für 1902 rund 24 Millionen Mark, so daß wir also 245 Millionen Mark weniger auszugeben hätten, wenn noch die alten Gehaltssätze vom 1. April 1890 maßgebend wären.
Ich könnte das für alle Verwaltungen ausführen, möchte aber davon absehen, um das Haus nicht zu ermüden. Ich darf sagen, daß in der Beziehung seitens der Staatsregierung eine weit⸗ gehende Fürsorge getätigt worden ist und daß wir auch weiter die Verhältnisse sorgsam im Auge behalten werden. Dazu gehört, zu vermeiden, daß ein allzulanges Diätariat bei den Beamten eintritt. Bei der allgemeinen Verwaltung hat sich in der Tat die Diätarienzeit allzusehr verlängert. Wir sind in diesem Etat dazu übergegangen, 305 Eisenbahnsekretärstellen zu schaffen, um diese lange Diätarienzeit abzuschneiden, und wenn die Finanzlage es irgend ge⸗ stattet, gedenke ich für die allgemeine Verwaltung in den nächsten Etat eine namhafte Anzahl etatsmäßiger Stellen neu einzusetzen, um auf diese Weise zu verhüten, daß auch in der allgemeinen Ver⸗ waltung die Beamten zu lange in diätarischer Stellung verbleiben müssen.
Wir werden also nach wie vor diesen Verhältnissen eine be—⸗ sondere Aufmerksamkeit schenken und da helfend eintreten, wo eine Hilfe geboten ist. (Bravo)
Auf Antrag des Abg. Freiherrn von Plettenberg⸗ Mehr um (kons. findet eine Besprechung der Interpellation statt.
Abg. Freiherr von Buddenbrock (kons.) regt an, einen Teil der Militärdienstzeit auf den Zivildienst anzurechnen. Die bestehenden Ungleichheiten des Gesetzes müßten beseitigt werden; das Gesetz be⸗ dürfe von Zeit zu Zeit einer Durchsicht. Der gute Geist müsse im Unteroffizierkorps erhalten werden, das liege nicht nur im Interesse der Armee, sondern in dem des n Vaterlandes. Die Regierung möge sich der Frage wohlwollend gegenüberstellen. . .
Abg. Arendt ⸗Labiau (kons) schließt sich dem Vorredne
Abg. Schmitz ⸗Düsseldork (Zentr.) tritt ebenfalls f stellung der Militäranwarter ein; dem z müsse ein ofsiziersstand erhalten bleiben.
Abg. Freiberr von Willisen (kons. ): Auch ein Unterschied sechs Jahren bei der Erreichung des Höchstgebaltt genügt, um ein Aenderung und Beseitigung der Ungleichbeiten berbeizufübre
— — bren unsere Unzufriedenbeit bervorrufe, muß ich
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Int wellation Minister bestreiten.
Abg. Dr. Lang der Klagen der Militäranwaärter die Erfabrungen, welche die
Mit einigen auf der Bemerkungen des Abg. Daub (nl der Interpellation
Das Haus seßt
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Rangiermeister Zimmermann in B Kommission beantragt Uebergang
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1903.
Wolkenkratzer, sondern nur ein zweistöckiges Haus erri
öckig errichten. Da man ihm das verwehren will, halte ich für unangemessen. . machen wir denn Gesetze? Sparen Sie doch den Eigentümern die Sorgen und den Aerger, sparen Sie uns die alljährliche Verhandlung über dieselbe Petition. Lassen Sie den Mann bauen!
Geheimer Oberregierungsrat Francke: Ob der Kreisausschuß, der in dieser Frage mitzusprechen hat, einer Aenderung der Baupolizei⸗ zrdnung zustimmen wird, weiß ich nicht. Ueber die Frage, ob der Staat ein Recht zu solchen baupolizeilichen Eingriffen hat, ist früher verhandelt worden. Das Oberverwaltungsgericht hat die Zulässigkeit aus gesprochen, Der Redner geht dann auf die Anregungen des Abg. Vorster ein, bleibt aber auf der Tribüne unverständlich.
Abg. Lückhoff sfreikons ); Schon im vorigen Jahre haben sich sämtliche Redner für die Erfüllung des Wunsches des Petenten aus— gesprochen. Auf keinem Gebiete wird dem Verlangen des Abgeordneten . so wenig Rechnung getragen, wie hier. Man kommt aus den Erwägungen nicht heraus. Landhausbebauung ist nur am Platze, wo landschaftliche Schönheiten vorhanden sind und die Leute ruhig wohnen können, nicht an der Eisenbahn. Möge die Regierung endlich den berechtigten Wünschen des Petenten Rechnung tragen.
Geheimer Oberregierungsrat Francke: Die Regierung verhält sich keineswegs ablehnend, sie ist bereit, die baupolizeilichen Verordnungen für die Vororte abzuändern. Inzwischen ist aber der Bau des Teltow⸗ Kanals heschlossen worden, der eine Erledigung dieser Frage verzögerte. Wir wellen den Landhgusbau, d. h, den Bau von Häufern, die nach beiden Seiten Frei dastehen. Solche Landhausviertel können auch in der 65 * 13 . 9 sehen wir nicht als Fehler an.
g. Wallbrecht (ul.) befürwortet ebenfalls die Wüns e
per, f enfalls die Wünsche des Beheimer Oberregierungsrat Francke sichert 5 di i
er Oberreg Brat zu, daß die Regie⸗
rung die Beschlüsse des Sauses in Erwägung ziehen ir. ö
Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Schmidt-⸗Warburg und
Dr Han ptmann wird der Antrag auf Ueberweisung der ganzen , . zur Berücksichtigung angenommen. ;
Abg. Dr. von Korn-⸗Rudelsdorf (kons.) berichtet über eine
Petition der Gemeinde fõrster Storck und Genossen in Trarbach u. .
um andere Regelung der Besoldungsverhältnifse .
rheinischen Gemeindeförster.
gang en r ,
Abg. Daub (ul) beantragt Ueberweisung der Petiti I
Material und weist zur Begründung sei 3 6 tial u eist zur g seines Antrags auf Stellur
der Königlichen Förster hin. ; .
i Hackenberg (nl) empfiehlt die Annahme des Antrags
aub. *
Der Antrag Daub wird abgelehnt und der issionsa g
n . t er Kommissionsantrag Eine Anzahl Petitionen um Eisenbahnbauten wird — 2 n 1 senbahnbaute dird nach de Berichten der Abgg. Dr. Krieger (fr. Volksp.), von Arnim 25 1 , und von Hagen (3Zentr.) den KRommimsionès⸗ an rägen entsprechend durch Ueberweisung an die Regierung l a erledigt. ; 2 Abg. Jürgensen (nl) berichtet über eine Petition von Hasenfuß . Genossen am. und anderen Orten e r ff e , , Arreststrafe für nter beam te. Die Kommission neben . re m,, . Abg. Schelm (ul) beantragt Ueberweisung iti nin g, fr J 1 Abg. Wil lebrand (Zentr) spricht sich für den Kommissi . ent 1 9 mmis * antrag aus, den das Haus unter Ablehnung des Antrags — nimmt. ; 3
̃ 58 der Die Kommissson beantragt Ueber⸗
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und Westfalen
* . ʒ 1 2 2 9 — . unverständlich bleibenden
. . d n ern 22m )schließt die Besprechung
Olvenstedt u. a. D. um
antrag sich nur auf etaen 2 2
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