1903 / 101 p. 23 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

diese Neuanlagen haben wir 4 Versandfreiheit 8.

nur bis zum

der Konventionsperio ktober 1

n. die allerdin 1. bis zum 1.

2 der

vor, der von keine besondere Gesellschaftsform *

geht.

Bergrat Gothein⸗-Breslau, M. d. R.: stellungen der Preise gewöhnlich

erung erfordert. In den ersten sieben

überhaupt keine 1 vorgenommen. fingen wir an,

den letzten Ag Jahren haben wir eine

Sortimente

e. . Statut. Wir stellen die zelnen Verkaufssortimente nach drei Gesichtspunkten fest: nach Marke, nach Sortiment und nach ö. ir haben alle Gruben Oberschlesiens zunächst nach Marken ein— eschätzt, und zwar kennen wir 6 verschiedene Marken. Die ngen Gruben, die bekanntlich sehr gute Kohlen . würden in die erste Klasse fallen, wenn der Fiskus Mitglied wäre. In der letzten Klasse sind ein paar Gruben, die ich leider zum Teil repräsentiere.

Dann haben wir festgestellt die Preisverschiedenheit des zum u gelangenden Produkts nach der Sortimenten⸗ Wir haben in Oberschlesien eine große Anzahl verschiedener Sortimente nach der Korngröße. Bis zu 15 mm, d. h. unter 15 mm, sind die Kohlen bezüglich der Preisstellun frei. Erst die Kohlen, die über 15 mm liegen, erfreuen . einer Preisfestsetzung, und zwar werden die einzelnen Sortimente nach dem Maße der Korngröße im Preise differenziert. Die oberen Sortimente, etwa über 40 min, also Stück, Würfel, Nuß, haben die Normalpreise, die kleineren Sortimente erhalten dagegen Unterpreise. So erhält z. B. ein Sortiment, welches man durch Separation innerhalb der Korngrenzen 25 und 380 mm herstellt, einen Unterpreis von 9 H.

Nun kommt als drittes Moment die Frachtlage hinzu. Unser Revier ist bekanntlich nicht groß, etwa 20 bis 25 km lang und 8 bis 10 km breit. Eine mittlere Grube ist als Normalgrube angenommen. Das ist auch wieder eine Grube, die ich vertrete. Je nachdem die Gruben nach Osten und nach Westen von dieser Mittelgrube entfernt liegen, verschiebt sich die Frachtlage. Wir haben darüber ganz genaue Tabellen auf— gestellt, die erlauben, zu jeder Zeit für jedes Sortiment je nach Marke und Frachtlage den normalen Minimalpreis festzustellen. Diese normalen Minimalpreise dürfen im Verkaufe nicht unter— schritten werden, es sei denn, daß der Verkauf an oberschlesische Montanwerke erfolgt, die von einer Fixierung des Preises niemals betroffen werden.

Verbandsdirektor Daum -Breslau: Ich möchte mir einige

Fragen gestatten. Einer der verehrten Herren Vorredner hat gesagt, daß die Produktion des Fiskus ungefähr 1 der ge amten schlesischen Produktion betrüge. Nach meinen In ormationen ist das wohl etwas zu hoch gegriffen, es dürfte etwa 1 sein. Es wäre nun von Interesse, zu hören, wie sich der Fiskus der Konvention gegenüber stellt, ob der Fiskus, sei es auch nur mit beratender Stimme, zu den Sitzungen zu gezogen wird. Dann möchte ich die Herren bitten um eine Auskunft, über welches Quantum die Konvention verfügt und wie, rozentualiter ausgedrückt, dieses Quantum zu der Gesamt in Schlesien sich verhält.

Dann ist vorhin von Herrn Bergrat Gothein darauf hin gewiesen worden, daß ein paar Großhandelsfirmen einen großen Teil der Kohlenförderung in Händen haben; es wäre von Interesse, zu erfahren, wie viel Trozent der Forderung an diese beiden Firmen verlauft werden.

Vorsi gender: Ich stelle anheim, ob Sie die Be antwortung dieser Fragen verschieben wollen, bis Derr Bergrat Gothein die von ihm geplanten Fragen gestellt hat. Sonst gehen die Fragen durcheinander Ich würde es vorziehen, wenn Herr Gothein erst seine Fragen erledigt, und wenn dann Herr Professor Schmoller und danach Herr Verbandadirektor Daum ihre Fragen stellen

Bergrat Gothein Breslau, M. d. R.: Ich wollte fragen. ob das Verhaltnig von Winterpreig zu Sommerpreis ein regel mäßiges ist, und wie groß ist der Unzerschied in diesen Preisen? Besteht derselbe bloß bezüglich der Hauobrandlohle oder auch für andere Kohlen?

Generaldireftor ist durch das Statut

1

Williger⸗Kattowin:

Statut geordnet. Alg Sommerlieferungen gelten Lieferungen vom 1. April big 31. August, und zwar treten die Sommerpreise in densenigen Sorten ein, welche sich in der Törnung über ) mm bewegen Für diese Sortimente ge

Auch diese Frage

der Form 263 Konvention liegt ein Vertrag ämtlichen Mitgliedern unterzeichnet ist, der aber ine Es ist ein Gegen⸗ seitigkeitsvertrag, der allseitig treu gehalten wird. Er ist nicht notariell verlautbart, und wir wissen nicht, ob er über den 1. Oktober 1904 hinaus verlängert wird; wir nehmen es aber an. Finden die Fest⸗ bloß zweimal im Jahre statt? Generaldirektor Williger⸗Kattowitz: Nein, die Feststellung der Preise geschieht nur, wenn die jeweilige Marktlage eine And s 9 ren haben wir m Jahre 1897

allmählich, zaghaft die Minimalpreise zu erhöhen, aber gewisse Grenzen sind niemals überschritlen worden. In reiserhöhung nicht n. durchgeführt, wohl aber hat im vorigen Jahre eine Er⸗ mäßigung derselben für die unteren Sortimente stattgefunden. Nun komme ich gleich auf die Beantwortung der Frage, wie die Preise für die einzelnen Gruben und die einzelnen festgestellt sind. Unsere Konvention hat dafür ein

reise für die ein⸗

*

.

per Waggon beträgt 20 0

. Dr. Schmoller⸗Berlin: merkungen der Herren daß Sie nicht darauf ö Verträge für ein ganzes

r geschlossen werden. Generaldirektor

illiger⸗Kattowitz:

stattet, auf beliebig lange Zeit die Verträge zu schließen. Professor Dr. Schmo ller⸗Berlin: ihnen überlassen? Generaldirektor Willi ) er⸗Kattowitz: niemand bleiben, darüber kann jeder gehen.

. enn . r. Schmoller⸗Berlin: noch di

dieser losen Form ganz zufrieden,

in einer starken dies nicht der Fall und wird sammenfassen ergeben? Generaldirektor Willi ger⸗Kattowitz: Hierauf kann ich hat, die Organisation zu ändern, sondern wir sehr zu mit derselben sind. Auch haben wir schon Hausse⸗ und Baisse⸗ 1 durchgemacht, und es ist immer gut gegangen. Das ommt vielleicht daher, daß wir in Oberschlesien nur 15 Ge— Fe eng größeren Stils haben; die meisten davon gehören Großgrundbesitzern und großen Aktiengesellschaften. Wir ver⸗

tragen uns gut, und so scheinbar locker die Sache ist, so fest ist 9 trotzdem.

Stadtrat Namslau⸗Berlin: Es scheint mir in der Aus⸗ kunft, die soeben erteilt ist, ein gewisser Widerspruch zu liegen, insofern, als auf der einen Seite gesagt wird, es fänden alle Vierteljahre die Generalversammlungen statt, und in diesen Generalversammlungen werden sowohl in Bezug auf die Preise wie in Bezug auf die Maximalverladungen bindende Fest— setzungen getroffen, und auf der andern Seite soll es wieder gestattet sein, daß auch Jahresabschlüsse gemacht werden können. hin würde meines Erachtens aber das eine das andere aus— schließen. In der Stadtverwaltung, die ich vertrete, die er— hebliche Mengen von Gaskohlen aus Oberschlesien bezieht, machen wir regelmäßig den n für unseren Jahresbedarf. Wenn nun aber innerhalb dieses Jahres nach der gegebenen Auskunft viermal die Möglichkeit besteht, von dem Syndikat aus die Abschlüsse, was Preise und Maximalverladung betrifft, zu beeinflussen, dann könnte ja ein solcher Abschluß hinfällig werden bezw. seine Erfüllung unter Strafe gestellt werden.

* Dr. Wach ler-Berlin: Der Herr Vorredner hat meiner Auffassung nach die Struktur der ganzen ober schlesischen Konvention nicht richtig aufgefaßt. Die Sberschlesische Konvention ist mehr eine kleine Familienvereinigung. Die Herren treffen sich alle Vierteljahre, aber ohne dabei über Preise Bestimmungen zu treffen. Das Statut bestimmt nur, daß in dieser oberschlesischen Vereinigung eine sogenannte Pro duktionsfeststellung und eine Minimalpreisfesistellung staitzu finden hat, im übrigen kann jedes Vereinsmitglied machen, was es will, es kann auf drei Jahre oder ein halbes Jahr Ver träge schließen. Es sind auch sehr viele direkte Abnehmer da, große Händler, kleine Händler, mit denen die verschiedenen Gruben zu tun haben. Also ein Widerspruch liegt dagegen darin nicht, wenn mitgeteilt worden ist, daß alle Vierteljahre Versammlungen stattfinden. Es ist vorhin schon hervorgehoben worden: die Preise sind Minimalpreise, und es hat sich gar kein Bedürfnis herausgestellt, eine Anderung derselben herbei zuführen. Die Gruben verkaufen zu selbständigen, ihnen kon venierenden Preisen, nur dürfen diese nicht die Minimalpreise unterschreiten. Das ist die ganze Organisation der Konvention, und der Herr Vorredner hat darin unnötigerweise meiner Meinung nach einen Widerspruch gesehen, daß vierteljährlich Versammlungen stattfinden, in denen natürlich auch die Preise besprochen werden dürfen, die aber nur eintreten würden für die einzelnen Gruben, wenn alle Verträge mit den Abnehmern ihr Ende erreicht haben. Die Konvention gibt nur den Minimal

preis als einen Normalpreis an, unter dem von den Gruben nicht verkauft werden darf, während sonst die Preisbildung ganz

schiffahrtsfestes in Breslau bezahlt. (Heiterkeit) Die Strafe

Nach den Be⸗

laube ich, wird man sagen können,

inwirken wie in Westfalen, daß die

Preise für das ganze Jahr hi bleiben, und daß immer nur a

Nein, wir wirken nicht darauf hin. Es ist ; em Mitgliede der Konvention ge⸗

; as Maß, in welchem die einzelnen unter den Preisen der Konvention bleiben, ist

Darunter darf

Dann möchte ich ie ganz allgemeine Frage stellen: Nach dem, was wir ehört haben, ist die Organisation, wie die a, es selber ezeichnet haben, eine sehr lose gegenüber anderen derartigen Syndikaten, und es entsteht die . sind die Herren mit ; at sich nicht das Bedürfnis

einer strengeren 8 bereits gezeigt, oder ist nur, weil wir aussekonjunktur bis vor zwei Jahren waren,

sich nicht, wenn die 2

konjunktur anhält, das Bedürfnis nach einem strafferen Zu⸗

nur antworten, daß sich im wesentlichen kein Bedürfnis . rieden

Rabatt mit der Kautel: daß, falls während dieser . die ö heruntergehen, mir der entsprechende Nachlaß bis zum

de des laufenden Schlusses gewährt wird. Ich kann nach Eingehung des h e e es bei eintretender Hausse niemalz bei Erhöhung der . beispielsweise von 46 auf 58 Pfennig usw. getrieben, also niemals während des Kontraktjahres un angenehm betroffen werden, und befinde ich . ei diesem System sehr wohl. Ich habe die ganzen 20 Jahre lang aug schließlich von Wellheim und Friedlaender gekauft, was mich vor unliebsamen Uberraschungen geschützt und mir eine ab— solute Betriebssicherheit gegeben hat, da ich mit bestimmten Zahlen zu rechnen im stande war,

Generaldirektor, Bergrat m, a. S.: Noch eine Frage, die auf die Strafe Bezug hat. Die Strafe wird jeden . verhängt wegen , oder zu vielen

ersandes. Wie findet die Kontrolle statt

Generaldirektor Williger⸗Kattowitz: Preis⸗Unterschrei⸗ tungen haben wir noch niemals gefunden, obwohl wir nahezu dreizehn ae. in der Konvention vereinigt sind. Im übrigen haben wir bezüglich der Strafen hierfür keine feste Bestimmungen, sondern geht das nähere daruber aus dem Statut hervor. Eg würde hiernach, wenn eine r, , n, vorläge, die Generalversammlung zunächst zu beschließen haben, ob über— haupt eine Schädigung der Konvention i. . hat, und danach, wie groß die dafür zu zahlende Strafe ist.

Die Strafen für Ueber-Verladung werden einfach nach der Statistik festgesetzt. Der Generalsekretär teilt mit: „nach der Tabelle, wie sie nach den von den Gruben . gemachten Angaben zusammengestellt wird, hat die und die Grube über die Lizenz verladen“, und dann wird nach dieser Statistik ein— fach die Strafe verhängt und sofort bezahlt. Dabei kann ich gleich feststellen, daß wir nebenbei eine recht gute Kontrolle dieser Konventionsstatistik darin haben, daß die Eisenbahn alle 14 Tage die Zahlen der von den einzelnen Gruben beladenen Wagen veröffentlicht, so daß hieraus ausreichend zu ersehen ist, was jeder verladen hat.

erbandsdirektor Da um⸗Breslau: Ich würde sehr dankbar sein, wenn mir . gegeben würde, wie der Fiskus der Konvention gegenübersteht. Es ist mir bekannt, daß er nicht Mitglied der Konvention ist. Wird er nun zu den Verhand— lungen eingeladen mit beratender Stimme?

Generaldirektor Williger-Kattowitz: Ich möchte zunächst um Entschuldigung bitten, daß ich mich vorhin geirrt habe, als ich sagte, daß der Fiskus 15 der oberschlesischen Produktion hat; es ist etwas mehr als 1656. Also: Der Fiskus steht nach meiner Empfindung der Konvention, sagen wir, wohlwollend gegenüber. (Heiterkeit. Er ist nicht Mitglied und wird auch nicht offiziell zu den Sitzungen eingeladen. Jedoch ist es mir als Vorsitzendem gestattet, eventuell die maßgebenden Herren zu informieren. Es ist auch vorgekommen, daß die Herren bei uns gewesen sind und mit uns diniert haben. Das ist ungefähr der Zustand. Im übrigen aber macht der Fiskus leider was er will. (Heiterkeit)

Verbandsdirektor Daum⸗Breslau: Ueber welches Quantum verfügt die Konvention?

Generaldirektor Williger-Kattowitz: Nach dem Betriebs⸗ stand und der Förderung des Jahres 1902 gerechnet, gehörten von den insgesamt 63 in der Statistik des Oberschlesischen Berg und Hüttenmännischen Vereins verzeichneten Steinkohlengruben Oberschlesiens 53 mit zusammen 18 239 543 Tonnen Förderung der Kohlenkonvention an, während ihr 10 Gruben mit zusammen 6 231 245 Tonnen Förderung nicht angehörten. Nach Pro zenten berechnet, waren somit 741, der gesamten Förderung zur Konvention gehörig und Bi d nicht dazu gehörig.

Von den der Konvention nicht angehörigen Gruben gehörten 3 mit 21 0/9 der gesamten Förderung dem Fis kus und 7 mit 41M o/ der gesamten Förderung Privateigentümern bezw. Gewerkschaften. Von diesen letzteren gehörte die Preußen Grube wohl nur deshalb der Konvention nicht an, weil es eine neue Grube jst, die für den Absatz noch nicht in Betracht kommt. Ein genaues Verzeichnis der einzelnen, der Konvention an gehörigen und nicht angehörigen Gruben mit den jeweiligen 1902er Fördermengen werde ich dem Protokoll beifügen. (Ist

der freien Vereinbarung der Kontrahenten anheimgestellt ist,

auch keinerlei Konventiongkontrolle unterliegt.

Generaldirektor, Bergrat Bernhardi Jalen ze: Es liegt in der Tat ein kleiner Widerspruch, wie der Verr Vorvorredner ganz richtig hervorgehoben hat, darin, wenn gesagt wird: alle

Vierteljahr tritt die Generalversammlung zusammen und saßt

statten vir während der Sommerg zeit einen Abschlag von in

marimo G0 per Tonne Bergra Geihein-Breglau. M d. R Dann möchte ich etwag über die Hohe der Strafgelder und deren Verwendung erfahren Generalbireflier G illiger⸗Ratleomih Strafe für Uberladung. Sie ist im allgemeinen in der lehten Deit nicht fehr bedeutend gewesen, aber vor ein paar Jahren hatten wir einige Augnahmen, und ich glaube, wir werden im Lanfe der Jahre etwag über eine Millien Mark Strasgelder belemmen haben Diese find in einem besenderen Fend an— gelegt, und fad. Janächst werden aus eser Nasse die Keen der Nendentien gebeck Dieselben sind nicht fehr greß fie um dan (Gehalt unsereg Generalsefreiirg und die Resen de neang weieng haben wir Nuggaben gemacht und werden weller falche machen m Gunten beg eberschlesischen Stein keblenbergbaug Wir haben auggegeben ea. 0 00 M, m ein eigene Heim deg Cberschlesiscͤhen Berg md Hünen mann schen Mereing mn schaffen, dann find fur den COrnrelner dasen GM r resernreri ferner haben ir die Technische chale in Bereglan sabernkienieri mii ea 199009 big M Goh , weiter haben wir für OelgeerfuchEe anch MGM

63

Diaede nen gestell nad ele Herrn Bergrat Methein alg r. bekannt, auch einen Teil den Jwoler JHlaß

preisen nur äußerst selten verändert

Wir erheben eine

Veschlüsse über Kohlenpreise und Rrodustlon. Dieser Wider spruch wird aber vollständig dadurch gelost, daß Veranderungen der Minimalpreise höchst felten vorkommen. Wenn und in soweit quartaliter Veränderungen beschlossen werden, handelt eg sich nur um Veschlüsse über einzelne neue Sorten. Wenn eine Grube neue Marlen einführt oder ihre Separation ver andert, dann müssen für diese neuen Sorten die Minimalyreise neu bestimmt werden; die alten seststehenden Sorten, wie sie im Dandel bekannt sind, werden dagegen in den Minimal Eng sind derartige durch greifende Veschlüsse, welche die gesamten Konventiongpreise be rühren, wahrend des seht 13 jährigen Besteheng der Konvention im ganzen nur fünfmal gefaßt wor ben. Daraus erklärt sich, daß

der einzelne sehr wohl Jahregabschlüsse machen kann, obwohl eo an sich nicht auggeschlossen wäre, daß in der nächsten Kartell ae ein anderer Beschluß über den Normalpreig gesaßt wird

Wir wissen eben recht gut, daß solche durchgrelsenden Heschläße.

212 1 welche die Gesamtpreise verändern, mur Lufert selien gefah ers ist Bestlmmumg getreffen, wie sie zn verwenden

werden, und darum ist eg ein Miswersändnig wenn man glaubt, daß wir alle Quartal die Minimalpreise andern. Unsere Mintmalynreise stehen ganz erbeblicͤh unier dem Marktprefse, und der Kauer ist in der Lage, mit jeder Grube auf ein Jahr abnauschließen, weil er Verlaufer weist. daß der sewelllge Minimalpreig bie auf weiteres derselbe bleiben wird Eg lann daher auch sede der Gruben für ein Jahr im veraug ab- schließen, ohne in Gefahr n lemmen, mii den Manlmalpressen w lellidieren

CKtemmer lena Geecke⸗ Mente bei Inemrailam Man

kemmt darchang ul dabei aug. Ich laufe eit W Jahren den

Nabreskahlenbedarf durch eberschlesiche Mrebandier ir dae

Steinsaljberamerfe und die Soda abril * und dar seht nach den jeweiligen Listennteifen mit so und seriel Vfemnig

als Anlage 3 beigegeben.)

Verbandsdirektor Daum⸗Breslau: Wie groß ist der Prozentsaß, der sich konzentriert in den Händen der beiden be— deutendsten Großfirmen Casar Wollheim und Emanuel Fried laender?

Generaldirektor, Geheimer Bergrat Junghann - Berlin: Ich wollte nur erganzend bemerlen, daß von dem Quantum, welches in Qberschlesien gesördert wird, ungefähr 55 *, syndi ziert sind. Dag ist eine Ziffer, die in den überreichten An gaben wohl auch zum Vorschein kommen wird.

Generaldirektor Williger⸗ Kattowitz: Eg sind tatsachlich nicht mehr als 5,1 d,, der gesamten oberschlesischen Förderung, welche sür die Hauptbahnversandbestimmungen unserer Konvention in Betracht kommen. Dieser Prozentsan berechnet sich wie folgt:

Wie vorher schon bemerft, gehören der DOberschlesischen Kohlenkonvention von der 1902er Gesamtforderung Dber schlesien nur 714.5 , eder 15 2513 t an. Hiervon scheidet ohne weiteres der Selbswerbrauch der Gruben mit 182281 aug, sodaß für den Verkauf 16557 280 1 verbleiben. Ven diesen hinwiederum scheidel der Kumulativabsag (Absazn per Achse an den Gruben) mit 490 171 1 und der Schmalspurbahn versand mit 1611 761 t, msammen 2101 et aug, sodaß den Dauplbahnversandbestimmungen in der Tat nur 14 1523s 612, unterliegen

Der den Breigbestimmungen der Konvention unterfallende

Prozentsaz der gesamten Förderung ist, nebenbei gesagt, ein

no

geringerer. Bei die ser Rrorentsadermittlung geht ven

der Förderung der Konventlenggruben ebenfallg mumächst der

Se lbstwerbrauch der Gruben ab, sodaß, wie vorber, 16 557 6 t bleiben Außerdem aber geht ab:

1) der gesamte Absag an die Jink⸗ und Blelbütten, an die Cisen⸗ und Siahlhütten, semle an Die Rola. und Iinderanstalten (weil dieg eberschlesische Montan werke sind, an welchen der Verlauf rei ) mu 11755431 4 1212687 4 7661 8 isammen 3183 nt und

2) der gesamte Absay an Sortimenten unter 15 mm Körnung (neil Herfür die Prelse ebensalle fre sind] serdeit e nicht schen bel dem Selb frerbrauch bern beim Absazy an bie OGutten in Nbeug ge siad. und welche Nestmenge ich auf rund w . ennen schapen möchte. Die Hernach nerbleibende, den Ureig⸗ bestim mungen unterfallend JFordermenge beträgt daber nech nicht 13 900 M0 1 eder rund ber g e, der eber schle ichen Gesamtfer derung

Verbandsdireltor Dau m-Breslau: Wieviel Prozent dieses Quantums konzentriert sich nun in der Hand der beiben Groß⸗ handlungsfirmen Cäsar Wollheim und Friedländer?

Generaldirektor Willig er⸗-Kattowitz: Mir ist genau diese 3 nicht bekannt, ich möchte indessen den in Rede 2

nteil auf noch nicht 6b o/) des gesamten oberschlesischen Haupt⸗ . schätzen. ;

„Fabrikbesitzer Ventz i⸗Graudenz; Herr Generaldirektor Williger hat vorhin . die ehem . seien bis 1900 ziemlich stetig gewesen, und erst von 1906 ab seien sie schüchtern in die Höhe ann. In meinem Bezirk konnte ich feststellen, daß von 1896 an bis jetzt die Kohlenpreife etwa um 400 in die Höhe gegangen sind. Schüchtern nenne ich des ö nicht mehr. Das gibt mir Veranlassung zu einigen Fragen, die ich an Herrn Generaldirektor Williger richten möchte. Er hat uns gesagt, daß Minimalpreise er er seien, und daß in der Regel die Gruben über diese Minimalpreise verkaufen. Nun würde es interessant sein, zu erfahren, ob andere Minimalpreise für das Ausland festgestellt sind als fur das Inland, und ob diejenigen Gruben, welche für das Ausland liefern, irgend eine Vergütung von der Konvention bekommen, sei es durch Ver⸗ rechnung oder a ö von Lieferungen in anderen Bezirken oder dergl. In den Kreisen der , ist allgemein die Meinung verbreitet, daß die . nach dem Auslande billiger abstoßen und sich für biesen 3 aus einer Umlage decken, die sie aus dem Plus im Inlandbe erzielen. Das ist es gerade, was die Kohlenkonsumenten am meisten be— unruhigt. Also ich frage, ob derartige Minimalpreise besonders festgesetzt sind, in welchem Verhältnis sie stehen, und dann möchte ich wissen, welche Durchschnittspreise in den ö vier Jahren im Inlande wie im 5 erzielt worden sind.

Generaldirektor, Bergrat Bernhardi⸗Zalenze: Die Aus⸗ führungen des Herrn Vorredners beruhen auf der Verwechselung der Marktpreise und unserer Konventionsminimalpreise. Wie es schon mehrfach ausgeführt ist, sind weder die Hruben noch die Händler nach oben in irgend einer Weise beschränkt. Sie können steigern, wie sie Lust . nur unter den Konventions⸗ preis dürfen sie nicht herabgehen. Darum ist die Preissteigerung, die zwischen 1897 . 1901 erfolgt ist, durchaus nicht identisch mit der Steigerung unserer Konventionsminimalpreise; wir sin durchaus nicht mit unseren Minimalpreisen der starken Hausse, die das ehr 1897 mit sich brachte, gefolgt. Die Konvention kümmert sich nicht um die wirklichen Preise; sie kontrolliert vielmehr nur, daß nicht unter den Min imalpreisen verkauft wird; darüber hinaus kann verkauft werden.

Was nun die Bonifikation nach bestimmten Geschäften und Gebieten betrifft, so verhält es sich hiermit gerade umgekehrt, als der Herr Vorredner annahm. Wir haben niemals nach Oesterreich billigere Preise gegeben. Allerdings kennt die Konvention gewisse Ferngebiete. Diese liegen aber nicht in Oesterreich, sondern nach der Ost⸗ und Nordseeküste. Für den Export nach dort, wo wir mit der englischen Kohle im Inlande konkurrieren, ist in verschiedenen Zeiten, aber auch nicht immer, eine Bonifikation resp. eine Herabsetzung der Minimalpreise gewährt worden; aber niemals ist eine Herab⸗ seßung der Minimalpreise nach Oesterreich erfolgt. Im Gegen⸗ teil ist gerade jetzt vor drei Jahren, als der böhmische Streik war, die * zolitik von uns verfolgt worden. Damals haben verschiedene Gruben, und besonders auch der Fiskus, nach Oesterreich expreß höhere Preise gefordert, um den Abfluß der Kohle, welche wir im Inlande gut los wurden, nach Desterreich zu stoppen. Das Zeitungsgerede, welches damals in die Welt ging, namentlich durch die „Schlesische Zeitung“, entsprach um mich parlamentarisch auszudrücken nichts weniger als den tatsächlichen Verhältnissen. Nun muß man ferner berücksichtigen, daß die Absatzmengen der einzelnen

Gruben und das hängt wieder nicht mit der Konvention znsammen, sondern mit der Verkaufsfreiheit ihrer einzelnen Mitglieder in jedem gegebenen Zeitpunkt nur zum kleinsten

Teil noch frei sind. Der allergrößte Teil derselben muß im Interesse einer möglichst gleichmäßigen Förderung und Arbeiter⸗ beschäftigung auf den Gruben zum voraus für das ganze Jahr an bestimmte Händler und Großkonsumenten verkauft werden, und nur ein kleiner Teil bei meiner Gesellschaft z. B. in der Regel 25 9/0 wird zunächst frei in der Hand behalten, um damit den augenblicklichen Schwankungen des Marktes und des Kohlenbedarfs folgen zu können. Man ersieht schon hier aus, wie kompliziert die einschlägigen Verhaltnisse sind, und wie wenig es möglich ist, sie im Detail zu schildern; zumal sie noch bei jeder Grube verschieden liegen und weil auch das un endliche Sortenverhältnis mit hineinspricht. Molkenbuhr⸗Onensen. M. d. R.: Jum Teil sind die Fragen, die ich stellen wollte, schon beantwortet, aber ich möchte ioch einmal fesistellen, weshalb da gesagt ist, daß der Fiskug dem Kartell freundlich gegenübersteht, und andererseits ist auch gesagt worden, daß die siskalischen Sorten als die ersten Sorten eingeschätzt sind. Ich mochte nun fragen, ob bei der Feststellung der Minimalpreise bei dieser freundlichen daltung der Fiskuß mit der Preissteigerung in der Regel voranschreitet oder folgt? 1 l- Zalen ze: Das Ver⸗ hälimig zum Fiskus ist ein sehr pliiertes. Wir konnten ja nur wünschen, daß wir mit dem Fiskus in einer engen Fühlung ständen und daß irgend welche Versprechungen vor lägen; aber hinter den siolalischen Gruben steht sietg der Minister, und der Minister beeinflußt direlt die Kohlenpreise der gLenannten Gruben. Trohdem liegen im allgemeinen die Dinge so, daß der Fiolus bemalich der Preise der Konvention solgen muß. Der Fiskus ist gar nicht in der Lage, die Breise höher zu halten als wir, sonst geht sein Absaz rück; und er geht auch nicht nennengwert unter unsere Rreise herunter nmerhin ist eg vorgekommen, daß er direl unter unseren Minimalpreisen verkauft hat auf das Drängen von Abnehmern. Die önnen Hieran also entnebmen, daß der Fiskus nicht ge⸗ eungen 1st, sich an unsere Minimalprelse n halten, sondern er nimm unsere Minimalpreise ann so gemissermaßen zur Nichtschnur. Eg war ein lapens lingnae des Herrn General direllor Williger, al er sagte, die fis lalischen Gruben seien die besten Cine derartige Hehaunptung wärden sich die anderen Grubenderwallumgen nicht gefallen lassen == sebr anerkannt R. daß die solallhen Grunden. die Kontgin Lulse Grube umd de Röntqagrube, zn den ersten Marken Cberschlen ens gehoren. cbenso chr ist anerkennen, daß der grehen Mlste auch der prioaten Gruben derselbe Gbarafter als erster und besler Nar len lem ml Generaldireliler Wil liger berichtigen Menn ich darin die eren Marken, so Dabe ich

Rattewih Ich wallte mur gesagt dabke, der Fiel babe Derrn Gotheimn gegenüber nur

- 1

8 nahe: daß die fiskalischen Gruben mit zu den ten Marken zählen.

, othein⸗Breslau, M. d. R.: Ich wollte zu⸗

nächst bezüglich der Ausnahmspreise an der Küste fragen, ob 3 seen , seitens der Eisenbahnverwaltung bei der Er⸗ stellung von Ausnahmetarifen ausdrücklich das Verlangen gestellt worden ist, mit den Preisen in diesen Gegenden auch herunterzugehen, unter die Preise, die in anderen Gegenden erzielt werden. ö . Generaldirektor, Bergrat , Dieses Verlangen ist älter als die Konvention; es stammt aus den Ser Jahren, und die großen Gruben haben schon damals aus der Not heraus sich dazu entschlossen, Ausnahmepreise zu ge⸗ währen. Die Konvention hat die faktisch vorhandenen Preise im Ostseegebiet eben nur anerkannt, aber auch nur . nicht immer. Was die billigeren Frachten der Eisenbahn an⸗ betrifft für bestimmte Sendungen es waren die sogenannten Mehr⸗Waggonsendungen, die zu einem billigeren Preise be⸗ fördert wurden —, ö waren sie allerdings an eine Preis⸗ konzefsion gebunden, die wir Oberschlesier 5 zugestanden. Aber diese ö. ist . eingeschlafen und spielt schon lange keine Rolle mehr. . ; Fabrikbesißer Ventz ki⸗Graudenz: Ich bin Herrn Bernhardi sehr dankbar . die Aufklärungen; sie werden ja vielleicht bielerorts die Gemüter etwas beruhigen. Aber ich habe immer noch nicht erfahren können und möchte deshalb meine Unter⸗ frage wiederholen, die ich schon gestellt hatte, ob von den ehen oder von dem Kartellverbande ein statistisches Material Über die erzielten Durchschnittspreise im Inlande und im Aus— lande deff! wird. Jetzt will ich die Frage so stellen; ob nach dem Ausland zu niedrigeren Preisen verkauft wird. Wenn das der Fall ist, würde ich weiter die Frage stellen, ob die einzelnen Gruben beliebige Mengen nach dem Auslande ver⸗ kaufen können, oder ob . eine gewisse Pflicht auferlegt ist, ein bestimmtes Quantum von Kohlen ach dorthin abzustoßen, ob vielleicht in den 25 09, die sie, wie Herr Bernhardi eben erklärt, zurückbehalten, vielleicht nicht ein bestimmtes Quantum steckt, von dem 2. n,, , . daß es nach dem Aus⸗ lande verschlissen werden muß. . e, ,, Bergrat Bernhaxrdi⸗Zalenze: Die Kon⸗ vention als solche weiß von diesen Dingen. gar nichts; sie kontrolliert immer nur die Minimalpreise, Die Konvention 7 auch keinerlei Bestimmungen darüber, welches Quantum hierhin oder dorthin verladen werden muß, sondern es ist dies als⸗ schließlich Sache der Einzelnen. Wenn ich zufällig von 250 sreihändiger Kohlen gesprochen habe, so habe ich das nur als Beispiel erwähnt; das geht die Konvention als solche gar nichts an. Die Konventioön hat, wie gesagt, nur die Be⸗ stimmung der Minimalpreise und kümmert sich weder um die Richtung, wohin die Kohlen verkauft werden, noch um die Ueberpreise, die über die Minimalpreise erzielt werden. Molkenbuhr⸗Ottensen, M. d. R.: Ich wollte noch die Frage stellen, ob bei der Feststellung der Minimalpreise be⸗ fiminte Regeln beobachtet werden, ob die Produktionskosten oder die Marktlage regelmäßig die Grundlage bildet. 9; Generaldirektor, Bergrat Bernhardi⸗ Zalenze: Die Produktionskosten bei den Kohlen, um das gleich voraus⸗ kischiach sind eine so ungeheuer ungewisse Sache, daß sie im allgemeinen keine Rolle spielen und namentlich auch bei den Spezialbeschlüssen über die Kohlenpreise nicht berücksichtigt werden. Alle Preisveränderungen werden in der Hauptsache durch die Marktlage herbeigeführt. Wie das aus allen Ausführungen erhellt, hinkten wir mit unseren Erhöhungen, die in den letzten Jahren stattgefunden haben, stets der Markt lage nach. Das geht u. a. daraus hervor, daß die Schlüsse der einzelnen Konventionsmitglieder häufig gemacht wurden, ehe die einzelnen Konventionspreiserhoöhungen erfolgten. Konvention macht keine Preise, sondern folgt der Marktlage und bildet sozusagen den Rahmen, in welchem sich das Geschaft bewegen soll. Hrrgeri Gothein⸗Breslau, M. d. N.: Ich wollte noch die Frage stellen: Wie ist das Verhaltnis zwischen Listenpreisen und Minimalpreisen? Es ist ja mitgeteilt worden, daß meistens

Lie le

nach Listenpreisen, namentlich bei größeren Abschlüssen, gekauft als solche in der Generalversammlung feststellt, und wie das Verhältnis zwischen beiden Preisen ist? .

Geheimer Kommernenrat Arnhold⸗Verlin: Meine Herren! Ich hoffe, Herr Abgeordneter Gothein, den ich schon die Ehre gehabt habe vor vier Wochen hier als Inquisitor zu begrüßen, wird bald mit dem Arkas in der Johigenie sagen: Verwirrt muß ich gestehn, daß ich nicht weiß, wohin ich meinen Argwohn richten soll. (Seiterkeit, Die Frage, die von Herrn Gothein gestellt wird, hat nämlich mit der Konvention gar nichts zu tun. Sie haben gehort: die Konvention stellt Mindest verlausgpreise sest, die abgesehen von der einmhaltenden unteren Grenze außer Jusan menhang mit den tatsächlichen Verkaufgpreisen sind, wie solche zwischen den Vesitzern der Kohlen und eniweder den Konsumenten oder den Händlern, die diese Kohlen kausen, sesigeseßt werden

Ich will bei dleser Gelegenheit, damit gar nichts hier ge heim gehalten werde, auch gleich die Frage, die vorhin worden T*, in Bezug auf meine Firma, gang präzise beantworten, nämlich welchen Anteil dieselbe an dem Rohlenversand Ober schlesieng hat. Meine Firma hat im Jahre 1902 einen Anteil gehabt am Hauptbahnversand Oberschlesieng von rund * . Was die Listenpreise angeht, so bilden sie die Grundlage deg Handelgverkehrg in oberschlesischen Kohlen, sie sind land kundig, gehen in Tausenden von Exemplaren in die Welt Diese Listenpreise werden aus gegeben von den fiskalischen Gruben; sie werden ausgegeben von denjenigen Gruben, die ihre Forderung überwiegend unmittelbar dem Konsum zuführen, und sie werden auggegeben vom Großhandel; sie unterliegen einer Kentrolle dadurch, daß sie den Verkäufern der Kohlen bekannt sind; sie unterliegen einer weiteren Kontrolle dadurch, daß die fiskalischen Gruben solche regelmäßig veröffentlichen, und nachdem, wie bereing sesgesellt worden ist, die Fordernng der sigkalschen Gruben eine für die Marktlage Oberschlesteng aue schlaggedende Vedeutung hal, so isi es natärlich, daß die Listennreise der Privaigruben und deg Großhandelg auf diesenlgen der ie lalischen Gruben Rücksicht u nehmen, sich ihnen anmrpassen daben

Die Listennreise steben alfo, wieder hole ich, aufter Jusammen bang mit den Mintmalpreisen der Kondentien, die, wie wir ge hört haben, ziemlich stetlg sind;: sie haben wahrend den Bestedeng der Rondentlon meineg Wisseng nur sechs mal eine Nendernng erfahren, fünfmal eine Erhohung und einmal eine Erman ein scheinbareg Misreerhältnis, welches sich aber da die Renrdentlen sich in der Jeit sreigender entwichelt hat

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rt. on fanktur

gestelt J

wird, und ich möchte wissen, ob die Konvention die Listenpreise

Also die Listenpreise, wiederhole ich, stehen außer unmittel⸗

barer Beziehung zu den Konventlons mindestpreisen, stehen aber 3 Beziehung zu den Einkaufspreisen der Händler. Ich setze voraus, Herr Bergrat Gothein will hauptsächlich wissen: wie ist das Verhältnis der Listenpreise, die die Händler heraus⸗ geben, zu den 1 die die Händler zahlen? Darau

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habe er Händler den Ver⸗ er Kohlen genau bekannt sind und insofern einer Kon⸗ e unterstehen.

Bergrat Gothein⸗Breslau, M. d. R.: Meine Herren!

nur festzustellen, daß die Preislisten

Ich kann in keiner Weise zugeben, daß ich verwirrt oder be⸗ schämt da stehe. als Kommission, um zu fragen und Aufklär u sg da halte ich es auch für unbedingt notwendig, möglichst w ar, über diejenigen Sachen, über die eine Unklarheit be⸗

Wir sind nun einmal . berufen worden lärung zu affen und st viel zu

tehen könnte, um durch Fragen Klarheit zu schaffen. Mir kam

es in erster Linie darauf an, zu wissen, ob die , . in vollem Einverständnis mit den Produzenten, eventuell in den Sitzungen der 1 festgestellt werden oder nicht. Das ien natürlich die Herren,

wir Au . ; l und doch wünschenswert, daß darüber eine volle Klarheit besteht.

ie in den Sitzungen sind; enstehenden können es aber nicht wissen, und es ist

Nun verlange ich gar nicht zu wissen so neugierig bin

ich nicht einmal den Unterschied zwischen denjenigen Preisen, welchen die Großhändler bezahlen, und denjenigen, die sie fordern. Ich gebe ohne weiteres eimnie a würde es aber in dem Falle nicht sein, wenn die Listenpreise von der Kohlenkonvention festgestellt würden, was aber nach der erhaltenen Auskunft nicht der Fall ist.

zu:

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das ist Geschäftsgeheimnis.

Im übrigen weiß ich sehr wohl, daß natürlich eine ge⸗

wisse Spannung zwischen beiden , bestehen muß; denn der Kohlenhandel muß für seine Tätigkeit auch etwas bekommen für das Delkredere, das er dabei läuft, und er will schließlich auch verdienen. ; ie zel; das verständlich. Irgend ein 2 hat bei mir nicht vorge⸗

Das nehme ich ihm nicht übel; das ist selbst⸗

legen, sondern nur der Wunsch, über diese Frage eine Klarheit,

soweit fie zu haben ist, herbeizuführen.

Molkenbuhr⸗Ottensen, M. d. R.: Meine Herren! Ich

glaube eine Frage ist schon ziemlich beantwortet; ich lege aber ;

Wert darauf, daß es besonders festgestellt wird. Die schlesische

Konvention scheint in ihrem Vertrage mit den Händlern nicht

eine ähnliche Klausel zu haben, wie das rheinische Syndikat,

nämlich die Handelskammerklausel: . Sie verpflichten sich, beim Weiterverkauf dieser Menge die Verkaufspreise so zu bemessen, daß die Höhe des Gewinns zu Ihrer Tätigkeit und Ihrem Risiko den Umständen nach in keinem Mißverhältnis steht. Diese Bedingung haben Sie auch etwaigen Wieder⸗ verkäufern aufzuerlegen usw., .

und daß, wenn dagegen gesündigt wird, Strafen festgesetzt werden.

Generaldirektor, Bergrat Bernhardi⸗Zalenze: Die Kohlen⸗ konvention schließt überhaupt keine Verträge ab; hier liegt also ein Mißverständnis vor. Die Kohlenkonvention steht mit den Händlern nur insoweit in Verbindung, als sie die Händler nach der Marktlage befragt, um je nachdem der Absatz sich voraus⸗ sichtlich stellt, ihre Lizenzquantitäten festsetzen zu können. Die Konvention als solche geht die Händler schon deswegen nichts an, weil sie keine Kohlen verkauft.

Molkenbuhr⸗Ottensen, M. d. R.: Das habe ich aller⸗ dings verstanden; ich meinte aber, ob, da wo die Werke direkt Verträge mit den Händlern abschließen, solche Klauseln darin vorkommen. .

Generaldirektor, Bergrat Bern har di⸗Zalenze: Mir ist nichts von derartigen Klauseln bekannt. (Zuruf: Bestehen auch tatsächlich nicht!)

Referent Regierungsrat Dr. Voelcker: Meir Es kann vorkommen, daß mit einem einzelnen Lieferung abgeschlossen wird und daß mittlerweile Konvention die Minimalpreise geandert

ne Herren! Werke eine seitens der

7 I Wie verhalt

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es sich in diesem Falle? Ist alsdann der Vertrag nichtig oder gelten die neuen Minimalpreise erst für die Jeit nach Ablauf des Vertrages? 3 Generaldirektor, Bergrat Bern hardi Jalen ze: Der Ja ist alerdings durch das Statut nicht vorgesehen d er ist bia dato niemals brennend geworden, weil wir überw nd steigen de Konjunkturen hatten und w uch bei der fallenden Konjunktur des letzten Jahres das Spatium welches in den höheren Markt preisen gegenüber den Minimalpreisen vorlag, genügte, um solche Fälle auszugleichen. Wenn aber der Fall eintreten sollte der ja denkbar ist, daß jemand einen Vertrag auf nes Jahr oder auf mehrere Jahre dorang abgeschloff and daß dann ein Beschluß der Tondention mn stande käme, durch welchen dieser Vertrag die Minimalpreise verlen so wurde nach unserem Geschaftertug der Ve zu zeigen fe imd ich wweisle keinen Augenblick, daß de die Generalperiamm lung sagen würde vir füblen durch diesen Vertr unfere Be din gen nicht verlegt, weil er a eber abgeschlossen 3 die Bedingungen feütgestellt wurden Eg ware dann abt c AuZ onzhmelizenz bei der Generalreriammlung er olen Voersigender: Eg wänscht niemand mehr dag Mat Darf ich vielleicht noch einmal darn tamern. daß de Frage wegen der Nenkurreng der Brannkeblen und Stemtkoh en un Laufe der Dieknss dan Rar derübhrt werden rl. Ich will niemanden frage der wenn nech emand bierm frechen will so würde er ent dee Melegenden darm daben ; Generaldirekter Werm ing darf Berl Mere Derren! Die Werübrung der ederschlesischen Srernkeble min der Vr un kohle findet an sehr vielen Wanken fart. Es it belkarng, dan speüell der osliche Teil der Brennkedlen Kr adułrꝛoaa ditt. die Niederlansig. in dem legten Nederednt Rech feder erk em wickelt bat. Die Rördernng n der Mrederlenst dern den letzen Jab en eine solche Janadee erfadren, dan die rern lich

lediglich auf dem Gebiete de dengdrandeg arrn'ndende Nen furrenz mwischen der ober dle nicden Kedle ad naeret mar Röcden Brannkeble sich weiter entnickelz dat nnd deese Nenknrre'n auch stattfindet in der Keselfenernng Uran Mnen ein lde eden.

wie ark diese Cnewickelung der Branmn kedlentndestrne del ung war, genügt eg vielleicht mn bemerken, da n derm Denrk der

Niederland. in den Verteren On. vnd West . errkean d, Fear derung gesckegen ist den ea. 6 Mihienen im aher en, raf ea 18 Mienen im dera abre; dag M eme ander

ordentlich Ster . 2. der &raunt oder daran ang fich ein erwederke diag gebe ea fachen. und 1 dat 6 Dans drandlodle der rkere eren ur fęyruünallch mar la deer Verwendeaeg Rr den Den deen E

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