Vorsitzender: Um das
die Kartelle in dieser Weise vorgegangen sind. che Kohlenkonvention wird die Frage verneint.
ommen zu Frage 14:
Hat das Kartell (Syndikat, die Konvention)
einen Einfluß ausgeübt auf die Qualität
1 der syndizierten
e
age ist mehr au geschnitten; aber vielleicht können
Generaldirektor Willig er⸗Kattow
se Antwort vorl „Auf die Qualität der
zweifellos die Konvention i
zu wissen, fragen wir jedesmal,
und die Auch diese die übrigen Industrien zu⸗ ie Herren Auskun
eine ganz prä
ergestellten Kohlen hat nsofern einen günstigen Einfluß ausgeübt, als die einzelnen Bestimmungen derselben immer mehr darauf hindrängten, die ohnehin schon sehr guten Separations⸗ und Wascheinrichtun der oberschlesischen Gruben immer noch geeigneter
die Herstellung möglichst reiner und streng sortierter Sortimente zu gestalten.
Bezüglich der Herstellungskosten hat die Konvention, wenn überhaupt einen Einfluß, insofern einen steigernden ausgeübt, als sie, Frage 135, zweifellos mit ursache ist, daß seit Jahren die tatsächlich gezahlten sehr hohen Bergarbeiterlöhne vom Bergbau überhaupt getragen werden können.“ ualität ist also der Vorteil erwachsen, daß jeder sich bemühte, allerbeste Ware mir entgegenhalten, daß zur Zeit der zall gewesen ist.
Antwort auf ie Haupt⸗
Bezüglich der
unktur das nicht Aber einmal ist es doch istungen nicht so gut ausfallen, wenn der Betrieb epeitscht wird, als in ruhigen Zeiten. Außerdem aber war ie Arbeiterfrage in der Hochkonjunktur bei uns sehr brennend. Frisch angelegte Arbeiter, die kaum den Schiefer von der Kohle unterscheiden können, wollen viel verdienen ohne Rücksicht auf die Qualität, die sie fördern. Richtung sind uns aber trotzdem nicht zu Ohren gekommen. ifmann Voß⸗Magdeburg: Die Magdeburger Gasanstalt hat insofern sehr recht, sich über das Syndikat zu beklagen, als die Ausbeute der Gaskohlen innerhalb 5 Jahren (von 1896 bis 1902) um 1 ebm pro 100 kg zurückgegangen ist. mir der Herr Gasdirektor gesagt hat, ist die Ursache für diesen Rückgang der Ausbeute nicht in den Betriebseinrichtungen der Gasanstalt zu suchen, sondern ausschließlich in der gelhafter Kohlen; die Kohlen, so führte er aus, seien steini und diese Erfahrungen hätten, wie ihm ausdrückli estätigt worden sei, viele Gasdirektoren, besonders aus Rhein⸗ land und Westfalen, gemacht. — Ich fühle mich verpflichtet, dies hier mitzuteilen, weil vielleicht niemand mehr von den Interessenten hier ist, der diese Klage vorbringen könnte, und ich glaube, daß solche Klagen von anderen Gegenden, namentlich aus Rheinland und Westfalen, wohl hätten vorgebracht werden
so, daß die
Schwere Klagen nach der
Inlieferung
Generaldirektor Williger⸗Kattowitz: Die Klagen beziehen ch, wie es scheint, in der Hauptsache au alen; wenn es aber nicht Kohlen aus R waren, stammten sie voraussichtlich aus den fiskalischen ober⸗ chlesischen Gruben, indem diese die Hauptlieferanten von Gas⸗ Die fiskalischen Gruben gehören aber nicht zur
Rheinland und West⸗ heinland und Westfalen
ohle sind. Konvention.
Kaufmann Voß⸗Magdeburg: Es handelt sich dabei, wie ich sagte, um Rheinland und Westfalen.
Vorsitzender: Die Herren von Westfalen sind schon ab⸗ gereist. Damit sind wir am Ende unserer Verhandlungen an⸗ Ich will die Verhandlungen nicht schließen mit einem Resümee; denn ich dürfte das nicht tun, ohne in den Verdacht zu kommen, daß ich das Urteil der Teilnehmer beeinflussen wolle.
Die gegenseitige Aussprache war sehr lebhaft und mir für meine Person überaus interessant und belehrend. seitige Aussprache liegt im Wesen der kontradiktorischen Ver⸗ Wir können nicht die eine Partei laden, sondern jeder Rede die Gegenrede lgen kann; es würde uns mit Recht der Vorwurf der ein⸗ eitigen Stellungnahme treffen, wenn wir nur Kohlenproduzenten oder nur Kohlenkonsumenten zuziehen wollten.
Das Protokoll, meine Herren, wird wiederum sehr aus führlich werden, und da man im Berliner Tageblau bereits angemerkt hat, daß ich bei der vorigen Verhandlung angekündigt habe, es würde in wenigen Tagen publiziert werden, so will ich jetzt sagen: es wird einige Wochen dauern, big das Pro Nichts destoweniger müssen wir die einzelnen Redner bitten, ung dag Stenogramm, dag ihnen agen zugehen wird, innerhalb dreier Tage zurück bitte ich auch, die Stellen zu bezeichnen, die
Ich glaube übrigeng, daß . dente verhandelt ist, ebenso wie im Februar nicht vertraulich behandelt zu werden braucht Wir werden dann so rasch wie möglich dag Urotokoll iu stanbe Aber wir werden beim Druck vielleicht mit techmijchen Schwierigkeiten n kämpfen haben, weil es sich um umfangreiche besondere Beilage handelt.
Ich habe die Ueberzeugung, gen nach manchen Richtungen nünlich gewirkt haben. Es find manche Unklarheiten beseitigt. ausgeglichen Vertreter der
Die gegen⸗
handlungen.
müssen beide Teile haben, damit
tololl publiziert werden kann.
in wenigen
vertraulich behandelt werden sollen Teil dessen,
m bringen suchen.
Meine Herren! daß unsere auch manche Gegensate Eg ist vielleicht auch manche Anregung für die oblenindustrie durch die Verhan die ven anderer Seite geübt worden in, gegeben worden. haben, nach anßen obne daß die Frage dez gesengeberischen
— —
Daß Sie damm bei lig entsprochen haben. aus sprechen
lungen und die
jent schen entschieden n n Wunsche so bereitwil noch beionderen
9
Anlage 1. Statut
der Oberschlesischen Kohlenkonvention.
Einleitung.
Von der m, ausgehend, daß die 3 8 statthabende bedeutende Steigerung der Selbstkosten, namentlich der Löhne, von den obers . an ,,,. nur dann auf die Dauer ge⸗ tragen werden kann, wenn auch die mit den Selbstkosten gestiegenen Kohlenpreise auf der entsprechenden Höhe bleiben, — daß es dem-
emäß die Pflicht der genannten Produzenten, insbesondere ihren rbeitern gegenüber, ist, das ihnen auch in den Fee einer sinkenden Konjunktur durch Regelung der Förderung und Vereinbarung von Minimalverkaufs— reisen halten zu können; verlängern hierdurch die unterzeichneten Vertreter von über 90 0/0 der privaten oberschlesischen Steinkohlen⸗ förderung die im Jahre 1898 von ihnen abges . Ober⸗ ö auf weitere drei Jahre und treffen olgendes Abkommen:
ögliche zu tun, um jene Preise
I. Preisbestimmungen. Allgemeine Preisverpflichtung. §1.
Die Unterzeichneten verpflichten sich mit Abschluß vorliegenden Vertrages, über den 1. Oktober 1901 hinaus . Verkauf zu tätigen (mit Ausnahme der Lieferungen an oberschlesische werke, für welche die Preisstellun fie. bleibt), na loko Grube wirklich werdenden Kohlenpreise sich n
die durch die S5 2 bis 7 gestatteten. Netto minimalpreise.
Montan⸗ welchem die ihnen edriger stellen, als Diese Minimalpreise sind also
Preisverschiedenheit. Markenverschiedenheit.
§ 2.
Die für die einzelnen Gruben festzulegenden Minimalpreise sind verschieden von einander a. nach der Matke, b. nach dem Sortiment, C. nach der tarifarischen Lage.
In Bezug auf die Markenverschiedenheit werden die Gruben in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse ⸗a: 8er die Namen der dazu gehörigen Gruben),
Klasse 16: (folgen die Namen der dazu gehörigen Gruben),
Klasse 1a: (folgen die Namen der dazu gehörigen Gi en,
Klafse Ib: (folgen die Namen der dazu gehörigen Gruben), Klasse 11a: & gen die Namen der dazu gehörigen Gruben), Klasse IIIb: (folgen die Namen der dazu gehörigen Gruben), und es a n wenn als Nor malminimalpreis der Preis pro Zentner Kohlen der Unterklasse a in § 3 (Stück, Würfel und Nuß I) der Klasse La zu Grunde gelegt wird, je für dieselbe Unterklasse a der Minimalpreis pro Zentner
bei der Klasse I 1 3 6 h 3 6 1 IIIa 8 . . weniger als der Normalminimalpreis.
Als Normalmintimalpreis wird bis auf weiteres ein solcher von
50 3 pro Zentner festgesetzt.
Sortimentenverschiedenbelt. § 3.
In Bezug auf die Verschiedenheit der Sortimente wird folgendes bestimmt:
Andere Sortimente als die nachstehend verzeichneten dürfen nicht zum Verkauf gelangen:
a. an seygrierten Kohlen nur solche, welche durch Stangen⸗ rätter bezw. Briarts (oder diesen entsprechende Einrichtungen], von nicht weniger als 60 mm Entfernung oder vermittels Sieben separiert sind, bei deren quadratischen Löchern die Seitenlänge in Milli- metern eine durch 5, teilbare Zabl ist; sind in einer Separation Siebe mit anderen Lochungen in Verwendung, so werden die 4 nach der nächstböheren quadratischen Lochung kassifiziert. wobei der Quer⸗ schnitt der vorhandenen Löcher nach seinem faktischen Inhalt in Quadratmillimetern berechnet und mit dem Inhalt der vorschrifts. mäßigen Lochungen verglichen wird;
b. als Förderkoblen nur solche Koblen, welche alle Sorti- mente gerade so enthalten, wie sie gefördert wurden, aus denen also nicht ctwa ein Teil der unteren, bei der Förderung mit fallenden — entfernt sind, sondern welche dlese Sortimente mit ent- balten.
e. Kleinkoblen, dag sind diejenigen Koblen, welche übrig bleiben, wenn man durch Stangenrãtter * Briartg (oder diesen entsprechende Einrichtungen) von nicht mehr als 70 mm Entfernung oder durch Siebe mit quadratischen Loͤchern don nicht mebr alg 70 mm die Stücke und Würfel abgetrennt bat.
In Augnabmefällen können die Stücke und Würfel auch vor Drt mit and auggebalten werden.
Solche Toblen, welche ibreg Schiefergebaltwz oder ibrer sonstigen besondert schlechten Beschaffenbeit wegen der allgemeinen Serparatlon entzogen werden, können über Rätterstäbe big ju 100 mm Gntfernung gestürjt werden, obne daß für die so gewonnenen Kleinkoblen ein böberer Miaimalrreie bierdurch bedingt wird. Oiermn it jedoch vorber die Genebmigung der Plenardersammlung (5 13) einzubelen, ju deren Grteilung die einfache Maserität genügt.
Die Minimalrreise für die biernach um Verlauf gestatteten Sortimente werden wie folgt festgesent
a. Alle Keblenserten, welche durch Stangenrätter bew. Briartz (oder diesen ent fdrechende Ginrichtangen) von nicht weniger alg 60 mm Gatfernang eder darch Siebe den nlcht Meinerer Lochung al 40 mm auadratisch abgestebt werden, gebären jar Unterklasse a, für welche ein Unterprei nicht gewährt wird.
Für die übrigen sevarierten Sortimente werden die geaenüber der Unterflafse a statthasten Unerrreise derart ermittelt daß man die Unterrreise felgender sfiktiwer] Sertimente zu Mrunde legt
1) eine Serttmenten, welcheg man durch Cileche abgestebt denkt den 6 mam C Lochung all obere aud 5 mm C Lochung all untere Gegrensang. nnd für welcheg ein Unterrrein dens fesszesent wird Mnterklasse 4
2) eine Serin mente welche man in gleicher Weise kanerball der Meenlen 5 gad 0 mam bergessellh deni and für welchegz ein
Unterm reid den 7 festecseßt eied (Unterflafse en);
7 einer Sertimenzeg welche man in gleicher Meise lanerbalb der Meenjen and 25 mm bergestesit dent gad für welcher ein Naterr rei den 5 fengeseyt wird (Unterflasse r); 9) eine Sertfmente. reelchey man in glei ber Weise lanerbalb der Merennen 2 nad M mam bergestelllt denk gad fir elchery ein AMNAaterrreil den 185 4 fenzesezt rerrd (Untertlase r,)
8) ciner Sertimenteg. reelce man la gleicher WMeise lanerbalt der Mrensen M and 18 mim bergeftesstt dert nad für welcher ein Naterrreind der 195 * festaesergt ird (Unterflaste ) 8) eiae Sertteaenteg elbe raan la gleicher taner balb der Grenzen 15 var 19 an Derarfrest dert aud fir ele cin
Naterrren den 2 * festgesczgzt erd (Uaterflase * 7) eiaeg Bert lemen eg nee alle Teblen nater 19 arm C Rech- frfrnang enk t und für elch ein Untrrrrein den fen ar icht ird (Unterlaien. ad Cn: nnd da wan e B mm, Were. welche a serem irh arm NVerfaas gelangenden Sertimenke en- balten star mit den in der tekßender Sala derzrichacten Uaterrerke ien Narechaaa Ering Ger Serttacrt kerrtel gecife eiche darch lee den & d.)] Lecdttenaen n,, eberer ad D ran enn raee, an, nenen Mmrre ne aber dt rind erfält Fier 5 mam - Uetrile der Uaterflasse e. füt elde eie Naterrer aid keekt ned ctaen d ram Ueteil der Meter.
2
negruke D. S. G., Rareolinegrube,. Maicrloc tue Ferdinan
klasse i, für welche ein Unterpreis von 2 3 HF rh iz Der Unterpreiz far dieses Sortiment siellt sich somit auf eä = 3.
Ein zweites Sortiment, welches auf gleiche Weise mit den 2 grenzen 60 und 30 mm CO hergestellt wird, enthält vier 5 mm-⸗Ante mit einem Unterpreise von O und je einen 5 mm⸗Anteil mit den Unter—
reisen von 5H und 7 3. Der Unterpreis stellt omit n en ö 3 . p s sich s auf ö 9304.
Ein drittes Sortiment, welches auf gleiche Weise mit den L grenzen 50 und 30 mm hergestellt wird, enthält zwei 5 mra⸗Antesse mit einem Unterpreis von O und je einen 5 mm- Anteil mit den Unterpreisen von 5H und 7 3. Der 2 XO B47 12
ö . D 3.0 3 usw.
i. alle diejenigen separierten Sortimente, welche mittels Sieben rgestellt sind, bei denen die obere Lochgrenze nicht höher alz 5 mm C ist, ist die Preisstellung frei.
b. Für n, n,. wird der gegenüber der Unterklasse a stattgehabte Unterpreis auf 9 festgesetzt.
e. Für Kleinkohlen wird der gegenüber der Unterklasse a statt. hafte Unterpreis auf 17 8 festgesetzt. 16 ö wenn es si
Derselbe verringert, sich auf um solche Kohlen handelt (schieferfreie Förder⸗ kohlen), aus denen die Stück- und Wuͤrfelkohlen vor Ort mit Hand ausgehalten sind.
Es ist spätestens zum 1. Oktober 1901 dem Geschäftsführer 8 14) mitzuteilen, welche Sorten 9 jeder einzelnen Grube zum erkauf gelangen, welches die zuläs Hen Minimalpreise für diese Sorten sind, und auf Grund welcher Rechnung diese Preise sich er— eben haben. 31 gleicher Weise ist von . ,,, in den ein⸗ hr ien Verhältnissen dem Geschäftsführer sofort Mitteilung zu m Das hierna jeder Grube zum Verkauf gelangenden Sortimente und der für die— 1 statthaften Minimalpreise wird allen Mitgliedern der Konvention ekannt gegeben. Dem Geschäftsführer als Vertrauensmann steht jederzeit dag Recht zu, die Separationen der der Konvention nn. Gruben auf die Einhaltung der vorbezeichneten Bestimmungen hin zu revidieren.
Verschiedenheit der tarifarischen Lage. § 4. In Bezug auf die Verschiedenheit der tarifarischen Lage nd die Preise für die einzelnen Kohlensorten, wie sie sich nach den 2 und 3 ergeben, für die verschiedenen Verkehrsgebiete um je den etrag zu erhöhen (in der Uebersicht — bezw. zu ermäßigen (in der Uebersicht ), welcher in nachstehender Uebersicht verzeichnet ist.
nebersicht der Frachtdifferenzen . Zentner Kohle) aller oberschlesischen Kohlen— versandstationen im Vergleich zu Kattowitz, nach 3 bezw. 4 Haupt⸗ verkehrsgebieten und in Halbpfennigsgruppen geordnet.) *)
J. Für das gesamte Inland.
1. Gruppe, — 16 3: Botsigwerk, Ludwigsglück, Beuthen O.-S. n,, , . HSohenzollerngrube, Karsten Zentrum , Grube, Radzionkaugrube.
2. Gruppe, — 1 : Zabrze, Clara. und Valentinschacht der Wolfganggrube, Brandenburggrube, Gute Hoffnung ⸗Zinkbütte, sämt⸗ 3. Schächte der Königin Lusse⸗ Grube, Morgenroth, Zabrze (Koks. anstalt) Schmiederschacht, Paulusgrube, Redensblicks chacht der Florentine grube, Köhlerschacht der Lythandragrube, ie, n,, der Florentine⸗ grube, Mathildegrube, Schlesiengrube, Aschenbornschacht der Gotteg. 6 ugozwanggrube, — ferner Beatensglückgrube, Hovmgrube,
edengrube, Cjernitz, Charlottegrube, Leogrube.
3. Gruppe, — 4 3: 4 sämtliche Schächte der Königsgrube, Gräfin Lauragrube, Deutschlandgrube, Cleophasgrube, — ferner Emmagrube, Johann Jakobgrube.
4. Gruppe, O0 3: Kattowitz, Laurahũtte, Chasséeschacht der — n alle Schächte der Laurahũttegrube, Maxgrube, — ferner
tʒesche.
5. Gruppe, 4 I : Waterloogrube, Ferdinandgrube, die game Tarolinegrube, SGeprgqruhe Grundmann. und Ktronprin yschacht der Wildensteinsegengrube, Nichthofenschacht der kons. Gieschegrube, Brade⸗
grube.
6. enn 143: kons. Gieschegrube (Kaiser Wilbelm⸗ schacht) Myglowißz, Myglowitzgrube, Susannaweiche (Jakobgrube] Gmanuelssegen, Nicolai, Lazisk, Gottmitunggrube, Dubengkogrube.
7. Gruppe, 4 161 : Briezinka. Neue Prjemsagrube, Wanda .
grube, Glũückaufgrube, Carlssegengrube, Trautscholdsegengrube, Imielin.
II. Für Nordwest . Desterreich (C . i. das Gebiet nördlich beyw. nordwestlich einer Linie Troppau · Olmũtz · Boskowitz · Iglau).
1. Gruppe, — q 3: Gzernitz, Charlottegrube, Leogrube.
2. Gruppe, — 3 83: Gmmagrube, Johann Jakobgrube, Beatensgglũückgrube, Dovmgrube, Redengrube.
3. Gruppe, — 2 : Jabrie, Zabrze (Nolaanstalt), sämtliche Schächte der Königin Luise⸗ Grube, Ludwigeglück, Ludwigs glückgrube.
4. Gruppe, — 16 3 Schmiederschacht, Clara ⸗ und Valentin ˖ schacht der Welsganggrube, Brandenburggrube, BVorsigwerk.
5. Gruppe, — 1 83: Beuthen D- S, Gute Hoffnung ⸗Jial hütte, Töblerschacht der Lutbandragrube, Aschenbornschacht der Gottet. segengrube, ee, Morgenroth, Pauluggrube, Schwerm⸗ schachi der Florentinegrube, Malbildegrube, Schicslengtube, Drꝛesche.
6. Gruppe, 3 : Karsten Centrum Grube, Dobenollern ˖ rube, Nedeneblickschacht der Florentinegrube, Köniqgebatte D-. amtliche Schächte der Königegrube, Gräfin Lauragrube, Deutsch. land grube, Gleerbasgrube, Bradegrube.
7. Gruppe, K O : Kattowitz. Radiienkaugrube, Nieelat Lamnek, Gottmitunggrube, Trautscholdsegengrube, Dubenkogrube.
8. Gruppe, J 4 Laurabutte, Gbassces t der Fannz˖ grabe, Narel 8 Alfred · und Centralchacht der
ruke. Georggrube. Wilder e ( Grundmannschacht) lens. Meschegrube (NRichikere schacht
8. Gruppe, 4 1 : alle Schichte der Lanrabsttegrube, Mar- gruabe, Rarelsnegrube M. O. M.., Färstia Danline- Schacht, Wilde- Teinseengruke (RKrenprinjschacht), velowih, Moglewitßzgrake, Easannameiche (Jafebgrube) Gmannelssegen.
lg Grnvre. * 11 4: ens. Mieichegrube (CRalser Mikelr- Schacht Grrenlaka. Nene Prirmsagrubke, Wandagrube, Glückas- grube, Carlo gtue, Imielin.
) Da kesünlich ein ger Gmrdfanggftatlenen eifel der banden — la welche Verlebrrneblet sie gebren, so sel hierüber felgenden mer t a. Reichen kerg (Eednerddeutsche Verbindung babn) in Gsbrara. elke der Fassang der betreffenden Ueberschrift nach den II. Derlebra act lei. New restosterreich jagerechnet werden könntn, gebert. da er Statten in dem uzaahmectarff für dae Kröner Bachsen ft, farnarish ale auch für die derllergende Verrn kawag, arm Jaland (VBeriebraarbiet h ö Die meefelbasten Stafienen der bie Melee II. IMI uad I deactaander trrareaden Grenzbeirfe (bene GMrealjlinien!— Et. oerl. die eker drift ven 1) Lreywhan, Dim uf deren den jeder Muße demfenikgen Merkekregehiet 9 — erden, be elbe die Mrake den gröberen Verieil ern aeriageren Nachteil bat —ñ Heilerde ld nr, derfrechlet ab Statten Micesal. Octur-è freude grake ab Staten Jmiel n, . det lemb. Genet e me gtabke aß St atien Licher keteschacht
nterpreis stellt sich daher auf
zusammenzustellende Verzeichnis sämtlicher von
III. Für das übrige Desterreich sowie Rumänien und Rußland (zum Teil — siehe die Versandstationen unter Y — ohne Uingarm.
k. Gruppe, — 5. 3: Emmagrube, Johann Jakobgrube. ö. 9. Gruppe, — 4 3: Beatensglückgrube, k Reden 3.
Gruppe, — 4 : Czernitz, Charlottegrube, Leogrube. 4. Gruppe, — 3 Myslowitz, ire eke Dubensko⸗
( : grube.
5. Gruppe, — 2 83: Orzesche.
§. Gruppe, — 11 3: Bradegrube, Lazisk, Gottmitunsgrube.
7. . — 1 *:. Brzeyinka, Neue Prjemsagrube, Wanda⸗ grube, Glückaufgrube, Carlsfegengrube, Emanuelssegen, Nicolai,
rautscholdsegengrube, Imielin.
8. Gruppe, — 4 3: Wildensteinsegengrube (Grundmann⸗ und k K 90 4: Katt Laurahitte, K b
Gruppe, : Kattowi aurahütte, Karolinegrube R. O. U.⸗E. ö Paulineschacht, . kons. 8 ö t Fkons. Gieschegtube (Kaiser Wilhelm⸗Schacht), . e ( , tert be, Czessodsttacht d Gruppe, : Cleophasgrube, Chasseschacht der Fanny⸗ rube, alle Schächte der Lan if e rr Karolinegrube O. ö 6. ifreb⸗ und Zentralschacht der Karolinegrube, Waterloogrube, .
11. Fruppe: 4 1 3: Zabrze, Deutschlandgruhe, Maxgrube.
12. . 135 3: Zabrze („oksanstalt), sämtliche Schächte der Königin Luisegrube, 3 . Ludwigsglück⸗
rube, Gute . inkhütte, Morgenroth, Schwerinschacht der ,,, athildegrube, Schlessengrube, Königshütte O.⸗S., säͤmtliche Schächte der Königsgrube, Gräfin Lauragrube.
13. Gruppe: 4 2 3: Borsigwerk, Beuthen O.⸗S., Clara⸗ und Valentinschacht der Wolfganggrube, Köhlerfchacht der Lythandra⸗ rube, Aschenbornschacht der Cylt eee engrube, Hugozwanggrube, randenhurggrube, Paulusgrube, Redensblickschacht der Florentinegrube.
14. Gruppe, 4 25 3: Radzionkaugrube, Karsten Centrum⸗ Grube, Hohenzollerngrube.
IV. Für Ungarn ohne die Strecken Neudorf — Preßburg — Galantha bezw. Neudorf Preßburg = Tyrnau (soweit nicht bei III mitenthalten).
1. Gruppe, — 6 : Emmagrube, Johann Jakob⸗Gruppe.
2. Gruppe, — 5 3: Beatensglückgrube, Hohmgrube, Reden grube, Czernitz, kons. Charlottegrube, Leogrube.
2a. Gruppe, — 35 : Dubenskogrube.
3. Gruppe, — 25 : Bradegrube, Orzesche.
4. Gruppe, — 2 8: Lazisk, Gottmitunggrube.
5. Gruppe, — 15 3: Nicolai, Trautscholdsegengrube.
6. Gruppe, 4 O 8: Emanuelssegen.
7. Gruppe, 4 I 8: Karolinegrube, O. S. E., Alfred⸗ und en, , der Karolinegrube, Waterloogrube, Ferdinandgrube,
eorggrube, Wildensteinsegengrube 9 kons. Giesche⸗
grube (Richthofenschacht), Susannaweiche (Jakobgrube).
8. Gruppe, 4 1 8: Laurahütte, n, ,. der Fanny⸗ rube, alle Schächte der Laurghättegrube, Karoline grube R. O. U. E., 656 rn, t, Wildensteinsegengrube (Kronprinzschacht), ons. Gieschegrube s aiser Wilhelm, Schacht), Myslowitz, Myslowitz- grube, Brzezinka, Neue Przemsagrube, kons. Wandagruͤbe Glückauf⸗ grube, Carlösegengrube, Imielin.
5. Gruppe, 4 15 8: Maxgrube.
Ausnahmepreise.
§ 5.
Von den Nettominimalpreisen, wie sie für jede einzelne Marke, ür jedes einzelne Sortiment und ür jedes Gmpfangsgebiet durch die
4 zweifellos normiert sind, darf nur in drei 56 en abgewichen werden: 1) bei Sendungen an F ih cf ch Montanwerke (pgl. 8 z; 3 * Sendungen nach den sogenannten Ausnahmegebteten (vgl. 5 G ;
3) für die Sommerlieferungen in den oberen Sortimenten (vgl. 5 7).
Ausnahmegebiete. § 6.
Als Ausnabmegebiete (5 5, Ziffer 27) werden die folgenden festgesetzt. .
I) die eigentlichen Ausnabmegebiete; dieselben umfassen:
a. nachstehend genannte Stationen deg Ostseegebiets:
Damgarten, Barth, Stralsund, sämtliche Stationen auf Rügen, Greifgwald, Wolgast, Swinemünde, Anklam, Ueckermünde, Kammin, Wollin, Usedom, Altramm, Stettin. Stettin ⸗Westend, Torner, Grabow a. D., Pommereng dorf. Vulkan Bredow, ZJullchow, Kavcimisch Goßlow, Kratzwiel, Jasenitz Pölitz, Jabelsdor Ablbeck, Derin go dorf, Kolberg, Kolbergermünde, 9 Nũgqenwaldermũnde, Stoly⸗· münde. Danzig, Langfubrt, Oliva, Zoppot, Neufahrwasser, Neuteich, Tiegenbof, 3 raungberg, sligenbeil. Wolittnil, Ludwiggort, e,. KTönigzberg i. Pr, Fischbausen, Pillau, Granz, Labiau,
ilsit, Memel, Dirschau, Liessau, Marienburg, Morroschin, Marien werder, Dardenberg, Warlubien, Grauden, Schwetz, Müble
Schönau, Kulm; .
Gibln . der H. M. G., Clbing Stadt, Elbing Hafen, nglisch Grunnen. Dornbusch, Wogenab, Stemort, Reimann fe de, Sur casẽ j. Succase II, Panklau, Toltemit, Wieck. Forsthaug, Louisen⸗ tbal Wieck, Frauenburg, Sankau, Stangendorf, Braun berg Dbertor, Braun g berg · Dsibabnbof der O. U. B.; .
Rönigeberg (Samlandbabnbes). Koblbes, Trenker Waldbaug. Goldschmiede. Gallbofen, Mednicken, Demmel cim. Will gaiten, Dru⸗
bnen, Marienbof, rteltnicken, Pobetben Warmnicken, Kalthof, treiden, Neulubren, Rauschen, Georgengwalde, Warnicken;
Rohlaucten, Arlssau, Thierenberg, Norgau, Kallen, Gafften, Fisch-
sen;
- 2 Cunebrad. Jiegellac. Mewischfelde, Greß ⸗ Weide, Tramęrębos, Jebannisderf, Newe, Warmbes. Mreß Grünes, Mein. Qrünbof, Groß ˖ Falkenau, Oberseld, Neubösen, M- Grabau, Gr - Grabag, RKanißten, Weichselbarg. Gr Nebrau, Kl. Nebrau, Stangen⸗ dorf, Nussenau;
Leba;
Lihhentabnhof, MNethensteln . Ostvr, Nrubausen l. Qsipr, Contadęwalde, Ku Nauen, Pronitten, Kutb, Schelecken, Jer ka. dorf. Syargillen. 35 kernbern. Meblaulen, Stalgairren, Wil delme. bruch Veintichewalde, Gr Britannien;
kiclan, Nabmel, Rheda, Relaun. Brestn, Sellistran. Pupia;
8e 1. Pm, Mroeß· Nelran. Warnom i. D, Mindter
monte dersf, Marienau;
b. alle Tensumpläige der beiden Greßberjegtümer Mecklenburg- n und Wecklen barg Strelitz . einschl iel ich
a. alle Glbumschlagrlihe den Magdeburg; .
4 d. dag Gebiet wesliͤo0h der Glbe (aber ebae Dresden inkfn- elbisch);
I die Fernge biete: dieselben amsassen
A. D- and Westyrenßen
n a. bie Stafienen an und 6slicͤoꝭh der Qabnllae Mlawa arienbu TNirichau
b. alle wesmwrruf ichen Statlenen weiche weiten der Marten karg Miaw lat Gifentkaba und der Gabaliaie Dirichaa- Subtan Warlubien Tereerel Pruft and nordiich der Babaltase Damer aa Rl aer Schzaser aad der Luttltate Scheaser Gellaß lieren, des- gleichen alle an dien Lialen gel. genen nesfrrenichen Statleece
Vambarg bin
C. die Stationen an und nördlich der Eisenbahnlinie Dirschau— Danzig Neustadt Groß⸗Boschpol; d. die Stationen an den Eisenbahnstrecken Praust — Karthaus und Hohenstein — Berent. B. Pommern:
e. die Stationen an und nördlich bezw. westlich der Bahn⸗ linie Groß . Boschpol Sto ly = Zollbrück Neustettin Ruhnow — Star⸗ ard = Pasewalk = Blumenhagen — Strasburg, , der zwischen ecklenburg und der Küste belegenen vommerschen tationen; f. die Stationen an der Bahnlinie Zollbrück Bütow.
CG. Im Westen:
sämtliche Plätze an und westlich der Linie Fürstenberg i. M. — ge 5. e,, otsdam Michendorf = Jüter⸗ bog Falkenberg Röderau = Riesa = Freiberg Mulda — Bienenmühle.
D. Nur für den Wasserverkehr:
h. die Plätze an der Oder aufwärts von Stettin bis nach Frankfurt; . .
i. die Plätze an der Warthe aufwärts von Küstrin bis Landsberg;
k,. alle an der Havel von Potsdam aufwärts bis Fürstenberg i. M. belegenen Plätze, sowie alle diejenigen auf dem Wasserwege erreich⸗ baren Plätze, welche einschließlich der Orte am Ruppiner Kanal in der Mark Brandenburg an, nördlich und westlich der Wasserstraße des Finow bezw. Malzer⸗ und Oranienburger Kanals belegen sind.
Für die eigentlichen Ausnahmegebiete unter a, B und e dürfen bis ö. weiteres die Minimalpreise nicht niedriger als höchstens 20 0/0 unter den regulären Minimalpreisen normiert werden.
Für das Ausnahmegebiet unter d ist die Preisstellung bis auf weiteres frei. . .
Für die Ferngebiete dürfen bis auf weiteres die Minimalpreise höchstens ? weniger als die regulären Minimalpreise betragen.
Sommerlieferungen. 87.
Alg ,, , n, im Sinne des
5 Ziffer 3 gelten die in der Zeit vom 1. Apri
bis 31. August erfolgenden Lieferungen in denjenigen Sorten 6 keine Kohlen von einer, Körnung unter 30 mm CO enthalten. ür solche Lieferungen ist ein um 3 5 niedrigerer Preis gestattet, als er sich gemäß den S5 2 — 6 ergiebt. Für Sorten, welche Kohlen von Körnungen über und unter 30 mm CG enthalten, find auf von der betreffenden Verwaltung zu stellenden Antrag von dem , (6 14) die im Sommer statthaften Unterpreise im Verhältnis der 5 mm- Anteile festzusetzen, welche von Kohlen über und unter 30 mm M darin enthalten sind.
Für die sogengnnten e , d. i. für diejenigen Sen⸗ dungen, welche nach den Wasserumschlagstellen an der Oder und bei Gleiwitz gesandt werden, um von dort ab auf der Oder weiter ver⸗ frachtet zu werden, sind die Sommerpreise auch in den Monaten März nnd September zulässig. Das Gleiche gilt für die auf der Przemsa zum Versand gelangenden Mengen.
II. Versandbestimmungen. Allgemeine Versandverpflichtung. § 8.
Um die vereinbarten Kohlenpreise dauernd halten zu können, darf in den Absatzgebieten für oberschlesische Kohlen das Kohlenangebot die Kohlennachfrage nicht übersteigen. Deshalb verpflichten sich die Unter⸗ zeichneten, für die von ihnen vertretenen Gruben
1) den Kohlen hauptbahn versand und
2) denjenigen Kohlenversand per Schmalspurbahn, welcher nach den Umschlagstellen des Klodnitzkanals bei Gleiwitz geht, um von dort aus per Wasser weiter verfrachtet zu werden,
die nach den Bestimmungen der FS§ 9, 10 und 13 festzusetzende Ver⸗ sandlizenz nicht überschreiten zu lassen.
Alsbald nach Schluß eines jeden Monats, und jwar bis spätesteng jum 5. des nächsten sind die Unterzeichneten verpflichtet, dem Geschäfts. führer diejenigen Kohlenmengen (getrennt) mitzuteilen, welche von jeder von ihnen vertretenen Grube im letzten Monat
1) per Hauptbabn überbaupt und
2) per Schmalspurbabn nach den Umschlagstellen am Klodnitzkanal bei 2 zwecks Weitewerfrachtung auf diesem Kanal
versandt worden sind. Diese Versandangaben werden algbald allen Konventionsmitgliedern bekannt gegeben.
Zeit der Lijenjfestsetzung. § 9.
Die in F 8 erwähnte Versandlijenz wird für jedes Quartal, und jwar entweder in der ersten Hälfte desselben oder aber schon in der jweiten Hälfte des vorherge benden, gemäß den Bestimmungen in den S5 10 und 13 festgesetzt. ; . gilt als Quartalsversandlijenz die gemäß § 10, Absaß 2 und 3, se gesetzte Quartals verhãltnigjablquote.
Art der Lüjenjfestsetzung. § 10.
Die in 8 9 erwähnte Festscßzung der Versandlijenz erfolgt auf Grund von 6 welche. nach Maßgabe der Vorschriften in . je für die Jahre dom 1. Okteber 1801 big jum 30. Sey tember 1902, dom J. Oftober 1892 big um 30 Scytember 1903, sowie vom J. Dftoben 1903 big jum 30. September 1304 für jede einzelne Grube festzusetzen sind.
Zum Jweck der Versandflrlerung werden die für dag ganze Jabr sestgesepten Verhaltnis jablen in 4 Viertellabrgqueten zerlegt. und jwar für lede Grube entsprechend den Prolentsäpen, auf we in den analogen Viertelsabren deg Vorjabreg ibr saktischer Hauptabn- dersand * belaufen bat.
Wo im einzelnen Falle inselge irgend welcher Betrieb. oder senstiger Unregelmäßigkellen die Quarta —w— deg faktischen BVersandeg nicht normal waren, lönnen statt dieser saltischen Pro ent- säge die durch chnittlichen Presentsäßge für die Gesamtbeit der der Kon dentign angebörlgen Graben elngeseßt werden. Gdenso stad big jam 165. Dfteber feder Tondentlengsabres die Gru tungen berech. tigt, auch scde andere al die in Absagz 2 vergesebene btolentuale me,. der Jabrerderbältuttsabl auf die einzeln ⸗ n Quartale jn dertlangen.
Unter der Verangsehang. daß die in Absah 2 und 3 angegebene Verteilung der Verbaltniesnblen auf die elniel gen Quartale der-
ommen werden it, erfelgt die Festsegang der Versandlijenz in der
rt, daß ven der aan be an nlun 8 18 beschlessen ird, am wie
viel Preient der Jedegmal ge Verbaltniszablanteil erbebt bene. der- riagert werden soll, um al Versandlisen ja gelhen.
Jaserell nicht bel der sewelligen Verbältnsanablfetfegung anders beschlessen wurde, siad Schebangen den Versandl len zen ven ciner Mrube aaf eine andere, dem elben Vertreter untertebende Grabe edae weiterrg aestattet
Ech bangen den Versandlieafeaengen aug (laern Qaartal ka dag andere önnen nach dem 15. Dfreker nur a wäteren in frühere Quartale beantragt werden und stad eber weltereg darch den Ver — der Neadenklen a grack an gen. wean sie sih la selchen
sreaken Krwezen, daß au keiscr Qaurtal (tegrfamt] ekt alg *. r Quartal · Rrrbaltelorabauct́t een Stantgat siad Terartie Lange bie am ehen Tag der erer, (en Daartals. Welter gebende Schikanen. auch an waäteren in früke Daartale ed nar auf Grand beseederrt kerne eder darch eisen, nach z * 1ẽMebrbeit a faßte dea Geichlaß der Nlenarderiamealan lat baff.
Hauptbahnversand plus Versand per
solchen Fällen von der Plenarversammlung noch
Kommt ein Beschluß nicht zu stande, *
Festsetzung der Verhältniszahlen. §11.
Die Festsetzung der im §5 10 Absatz 1 erwähnten . zahlen hat alljährlich so bald als möglich nach dem 1. Oktober auf Grund des in Betracht stehenden faktischen Versandes (gesamter
Ius Schmalspurbahn zum 2333 umschlag bei Gleiwitz im 2 vorangegangenen Jahre vom 1. Ok-. tober bis 30. September zu erfolgen, und zwar ist zipiell und regulär dieser faktische Versand selbst die Verhältniszah
Wenn für eine Verwaltung im letztverflossenen Jahre der faktische Versand niedriger war als die für das erste Jahr der Konventiong⸗
eriode (. Oltober 1901 bis 30. September 19602) festgesetzte Ver= ö l, wird — wenn dies von dem Vertreter der Verwaltung eantragt wird — nicht der faktische Versand, sondern die Verhältnis⸗ zahl des ersten Jahres als neue Verhältniszahl festgesetzt.
Wenn für eine Grube infolge von Betriebsunfällen oder anderer abnormer Verhältnisse ein e nr ng fan entstanden ist, so kann dieser nachzuweisende Ausfall durch Beschluß der Plenarversammlung bei der Verhältniszahlfestsetzung im Wege des Zuschlags ersetzt werden.
Wo infolge für längere Zeit stattgehabter Betriebsunter⸗ brechung der faktische Bahnversand des Vorjahres als normale Grund⸗ lage für die Festsetzung der Verhältniszahl nicht gelten kann, gilt als solche Grundlage der faktische Bersand desjenigen
. — ten Jahres, in welchem dieser Versand noch ein regulärer war.
Außerdem kann in
2 ein Zuschlag dafür
gewährt werden, daß infolge der stattgehabten vollständlgen Betriebs-
unterbrechung die betreffende Grube nicht in der Lage 1 ist, sich e
an der für die Gesamtheit der Gruben vorhandenen terentwickeluung zu beteiligen.
Einschränkung der auf feste Lieferung zu verkaufenden Mengen.
§ 12.
Von heute ab und für die Zeit der Dauer vorliegenden Ver- trages verpflichten sich die Unterzeichneten, größere Kohlenmengen als diejenigen, welche ihnen gemäß den zur Zeit des Schlusses geltenden
Verhältniszahlen (68 10 und II) zustehen, auf feste Lieferung nicht zu verkaufen.
III. Allgemeine Bestimmungen. Bindende Beschlüsse. § 13.
Alle für die Gesamtheit der Unterzeichneten bindenden Beschlässe
haben durch die Plenarversammlung der Konventionsmitglieder zu erfolgen.
Plenarversammlung.
In der Plenarversammlung berechtigen je 109 0900 oder ange⸗ fangene 100 609 t. der zur Zeit der Beschlußfassung gültigen Verhãältniszabl (565 10 und 11) zu einer Stimme, — wobei die zu einer Verwaltung gehörigen bezw. einem Vertreter unterstehenden Gruben nicht jede für sich, sondern insgesamt in Rechnung gestellt werden. Solange bei Beginn eines Konventionsjahres die nenen Verhältniszahlen noch nicht feststehen., gelten für die Stimmberech⸗ tigung die vorjährigen, für die erste Zeit nach dem 1. Oktober 18901 die zur Zeit gültigen für die Zeit vom 1. Vktober 1800 big zum 30. September 1901 festgesetzten.
Die Prüfung der Vollmachten der in einer , erschienenen Vertreter steht der Plenarversammlung mit einfacher Majoritãt zu.
Zur Beschlußfäbigkeit in der ersten für den betreffenden Punkt der Tagegordnung einberufenen Plenarversammlung ist die Anwesen⸗ heit von mindestens 4 aller durch die Unter jeichneten vertretenen Stimmen erforderlich.
Konnte infolge der Abwesenheit von mehr als einem Viertel der Gesamtstimmenzahl der Unterjeichneten in der ersten P samm- lung ein gültiger Beschluß nicht in stande kommen, so genügt mr Gültigkeit in der weiten, über den gleichen Sezenstand stattfindenden Plenarversammlung — ju welcher spätesteng à Tage vorher eingeladen werden muß — die jeweilig erforderliche Majoeritãt der alsdann anwesenden Stimmen.
Außer der nach 5 14 alljäbrlich einzubernfenden ordentlichen Plenarversammlung sowie denjenigen Plenarrersammlungen, welche durch den Vorsitzenden einberufen werden, müssen selche auch an- beraumt werden, wenn mindesteng ein Viertel der der Tondention an-
gebörigen Gesamtstimmemabl (Absaß 2) unter Angabe der Tages- ordnung et beantragt.
Erforderliche Majeritãten. Bei Beschlußfãbigkeit der Plenarpersammlung 8 and 5) Me
sind zur Fassung allgemein gältiger Beschlässe felgende drderten
der anwesenden Stimmen erforderlich 1) eine 4. Majoritãt fur: a. alle. Statutenanderungen, seweit nicht für eimelne Se stimmungen im vorliegenden Statut anderes fengesetzt ift.
b. alle Beschlũsse, betreffend eine Aenderung des Nerwaliataal- preiseg in 52 sowie der Preiedifferenzen für die Marken Serttwaentea- und Tarifverschiedenbeiten in den S5 2 — 4
e. alle Beschluüsse über Augnabmebestimmungen Gruben gemãß 5 18,
4. einen etwaigen Beschluß über deg frübere afbären der Ne- vention gemäß § 21, Absaß 2; 2) eine J-Majeritat für: a. alle Geschlüsse, betreffend die Festfe gang eder Maeder der Versandlien) gemãaß z 10.
b. alle enderungen 22 der Sestaltasez der Lage dere - ane — in F 6 serie der für diese Mediere Rarrbarten Neeabere- e;
für ein nel ne
3) die einfache Majerit nt für alle übrigen Beschlüfse (ere ex derlereade Ster anch anderes sestgescht ), lagbe sendere far alle Wablen. ar die Feten der Verbaͤlta ie jablen nach 11, far die Geschlagfaffaes Wer ere-‚ , Kondentientdermogen nach p17 serte über die edea tac le Laich bars don Umlagen nach S 18. 2c. z.
Verstgender
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Jar Vertretung der Teadentien na aufen and den crane teen Nit al ledern nikber wird era Verslhender gebn mer, Wer — — deg Versihenden ein erster and ea ee lter Steleertreter den-
Mech ftatabꝛ et Jar Grled der laafenden Gach re ird den der der lamm lung ein tetäbrrr anærstell. iche = ad-
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