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Deutscher Reichsanzeiger
und
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Uer Kezugspreis beträgt nierteljährlich 4 M O . Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Kerlin außer den Rostanstalten und Zeitungs speditruren für Kelbstabholer
auch die Exzprdition SsW., Wilhelmstraße Nr. 32. Cinzelue URummern kosten 25 8.
M G2.
Insertionapreis sür den Raum einer Aruchzeile 30 5. Inserate ninmt an: die Königliche Expedition
des Aeutschen Reichsanzeigera und Königlich Errußischen taatsanzeigerz Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
1903.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Bekanntmachung, betreffend die vom Stadtrat zu Leipzig ge— führte Eintragsrolle.
Bekanntmachung, betreffend das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen.
Nachtrag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898, be⸗ treffend Ausnahmen von den Bestimmungen für die Fest⸗ setzung des Börsenpreises von Wertpapieren.
Bekanntmachung, betreffend eine Ausschließung vom Vertreter⸗ geschäft als ö
Anzeige, betreffend die nächste schifferprüfung in Altona.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldver⸗ schreibungen der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München auf den Inhaber.
Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die Verlegung der Abteilung für Papierprüͤfung der Königlichen mechanisch⸗technischen Ver⸗
Seesteuermanns⸗ und See⸗
suchsanstalt.
911 . * * 1
4 den Paf und Friedrich Schmidt zu Altenwerder im Landkreise arburg, dem Oberstabsarzt der Landwehr a. D. Dr. Wil⸗
elm Kalker zu Neuß, dem Geheimen expedierenden Sekretär,
echnungsrat Hahn im Kriegsministerium, dem Geheimen Kalkulator a. D. Rechnungsrat Braun zu Rixdorf, bisher bei der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums, dem Geheimen Kalkulator a. D., Rechnungsrat Hanel zu Berlin, bisher bei der Naturalkontrolle des Kriegsministeriums, dem Intendanturregistrator a. D., Kanzleirat Starke zu Münster i. W., bisher bei der Intendantur des VII. Armeekorps, und dem Garnisonbauwart a. D. Franz n ,. zu Straßburg i. E. den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Intendatursekretãr a. D., , . Wernicke u Berlin, bisher bei der Intendantur des III. Armeekorps, en Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Zahlmeister a. D. Karl Scheer zu Bitsch, bisher beim 7. Lothringischen Infanterieregiment Nr. 158, dem Re⸗ w . Ernst Devrient beim Großen Generalstabe und em Kartographen a. D. R einhold Rhin ow zu Französisch⸗ Buchholz im Kreise Niederbarnim, bisher bei der Landes⸗ aufnahme, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, den Lehrern Wilhelm Märtens zu Goslar und Her⸗ mann Runge zu Hamm i. W. den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Regimentssattler a. D. Gustav Wellner zu Oels, bisher beim Dragonerregiment König Friedrich II. (2. Schlesi⸗ schen) Nr. 8, die goldene Krone zum Kreuz des allgemeinen Ehrenzeichens, dem Botenmeister Karl Kassel beim Großen General⸗ stabe, dem berittenen Gendarmen Gottfried Plgumann zu Gumbinnen, dem Fußgendarmen a. D. Paul Schulze zu Seyda im Kreise Schweinitz, dem Pförtner a. D. Karl Krüger zu 6 bisher bei der Hauptkadetten⸗ anstalt, dem Meister a. D. Max Fillion zu Spandau, bisher bei der Artilleriewerkstatt daselbst, dem Maschinisten a. D. August Baesler zu Graudenz, bisher bei der Garnison⸗ verwaltung daselbst, und dem Kasernenwärter a. D. Hermann Beilenhoff zu Wesel das Kreuz des Allgemeinen Ehren⸗ zeichens, sowie den Gendarmerieoberwachtmeistern Laatsch zu Wehlau, Sadowski zu Pillkallen, Krause zu , Helm zu Münster i. W, Bockskopf zu JZellerfeld, Hellmuth zu Alfeld, Jwan zu Otterndorf im Kreise Hadeln, Ehlers zu n und Passarge zu Berlin, den berittenen Gendarmen unz zu Memel, Tribeß zu Lautern im Kreise Rössel, Berg⸗ m ann zu Celle, den berittenen Gendarmen a. D Grieger 5 Lassowitz im Kreise Rosenberg Q⸗Schl. und Myg ka zu Pobethen im Kreise Fischhausen, den Fußgendarmen 6 zu Kall⸗ kappen im . Tilsit, Grau zu Ruß im Kreise Heydekrug, Quednau zu Daynen im Rel Villkallen, Ten zu i . im 21 i Weczies zu i rötzm ann zu Bocholt im Kreise Vorken, Bloda u zu Marg= berg im Kreise Brilon, Schumacher zu Herten im Kreise Recklinghausen, Hop pe zu Blankenstein im Kreise Hattingen, Lehmann zu Neuhaus im Kreise Bleckede, und Hollerbach gendarmen a. D.
Wagner zu Frankenberg u Hainzell im Kreise 23 den Fuß⸗ nher zu Korschen im Kreise Rastenburg
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emer. Otto Henne cke zu Oßster gde. g. H.
und Fonfara zu Breslau, bisher in Rosenberg O-Schl., dem Kirchenältesten, . Ernst Stöber zu . im Kreise Oels, dem Schulvorsteher, Altsitzer Friedrich Funk zu Sechszehneichen im Kreise Ostprignitz, dem Schulbiener Caspar Dannhof zu Homburg v. d. H., dem bisher gen Gemeindewächter, . Ernst Kulke zu Kosel im Kreise Sagan, dem Meister a. D. Albert Linde zu Lietzow im Kreise Westhavelland, bisher bei der Geschützgießerei in Spandau, dem Meistergehilfen Ludwig Thiry, dem Revyisorgehilfen Heinrich offacker, beide bei der Artilleriewerkstatt in Deutz, dem Kasernenwärter a. D. Reinhard Mayer zu Kenzingen, bisher in Freiburg i. Br., dem Heizer a. D. Eduard Perrs zu Wesel, bisher bei der , daselbst, dem Aufwärter a. D. Friedrich Drippe zu Groß⸗Lichterfelde, bisher bei der Hauptkadetten⸗ anstalt, und dem Feldyogt Johann Gehrcken beim Remonte— depot Hardebek, Frovin Shen, . das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Gesandten in Guatemalg Dr. van Voigts⸗
Rhetz zu Allerhöchstihrem aussrordentlichen Gesandten und heno luna htig . ar glich serbischen Hofe zu er⸗
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4 8 ** * 95 83 ö . . . e , d n Stadtra zu Seipzi
geführte Esntragsrolle. Vom 28. April 1903.
Auf Grund des 57 Abs. 2 und des 8 64 des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, vom 19. Juni 1901 e e, bl. S. 227) sowie des 16 des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, vom 9. Januar 1876 (Reichsgesetzbl. S. 4 bestimme ich folgendes:
Eintragungen in die vom Stadtrat zu Leipzig geführte Eintragsrolle werden fortan im Deutschen Reichs⸗ anzeiger öffentlich bekannt gemacht.
Berlin, den 28. April 1903.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Nieberding.
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Bekanntmachung, betreffend das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Vom 29. April 1903. Auf Grund des 5 1 Abs. 3 des Gesetzes gegen den ver⸗ brecherijchen und gemeingefährlichen Gebrauch von Spreng⸗
stoffen vom 9. Juni 1884 (Reichsgesetzbl. S. 61) hat der Bundesrat beschlossen:
I. Die nachstehend aufgeführten Sprengstoffe werden als
solche bezeichnet, welche vorzugsweise als Schießmittel gebraucht werden:
A. folgende Pulversorten:
1) alle zum Wr r. aus Jagd⸗ oder Scheibengewehren oder zu Sprengungen in Bergwerken, Steinbrüchen ꝛc. dienen⸗ den, aus Salpeter, Schwefel und Kohle hergestellten Pulver;
2) die zum Schießen aus Jagd⸗ und Scheibengewehren dienenden rauchschwachen Pulver, die aus gelatinierter Schieß⸗ wolle oder sonstiger nitrierter . ohne Zusatz anderer explosiver Stoffe hergestellt sind und gekörnt (in Körnern von nicht über H mm Dicke) oder in Plättchen von nicht über 1,85 cbmm Inhalt in den Handel gebracht werden;
3) das Sprengpulver „Petroklastit! oder „Haloklastit“, bestehend aug 74 Prozent Salpeter, 10 Prozent Schwefel, 15 Prozent Steinkohlenpech und 1 Prozent Kaliumbichromat;
B. die zur Entzündung von Gewehrladungen dienenden Sprengstoffe, soweit sie in Zündhütchen für Fe wch oder dündspie eln i dergleichen verarbeitet sind;
1. die
Stoffe in fertige Gewehr⸗, Pistolen⸗ oder Revolverpatronen, einschließlich der unter Verwendung von Knallquecksilber ohne Pulver hergestellten Patronen für Teschingewehre, Pistolen oder Revolver;
D. fertige Gewehr⸗, Pistolen- und Nevolverpatronen, welche n . autz nitrierter Pflanzenfaser ohne Zusatz
5 de Essen im Freise Wittlage, Kaiser zu
anderer explosiver Stoffe E Pulver enthalten.
II. Die * Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft und an die Stelle der durch die Bekanntmachungen des Reichskanzlers, betreffend das * gegen den verbrecherischen und dn Gebrau
von Sprengstoffen, vom 13. Marz 1886 (Reichsgesetzbl.
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S. 78), vom 16. April 1891 (Richsgesetzbl. S. 105) und vom 11. Augut 1896 (Reichsgesetzll. S. 698) verkündeten Bestimmungen.
Berlin, den 29. April 1903.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky.
Nachtrag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898,
, Ausnahmen von den Bestimmungen für die Festsetzung des Börsenpreises von Wertpapieren.
Vom 1. Mai 1903.
Auf Grund des 89 der Bekanntmachung vom 28. Juni 1898 (Reichsgefetzll. S. 915) wird hierdurch bekannt gemacht, daß nach Beschluß des Börsenvorstands zu Berlin in Aus⸗ nahme von 5 4 Abs. 1 jener Bestimmungen die nur an der Berliner Börse zum Handel neu zugelassenen Aktien der Bodengesellschaft Kurfürstendamm zu Berlin Nr. 1 bis 2506, welche keinen Dividendenschein e n, franko Zinsen zu berechnen sind. Diese Ausnahme tritt sofort in Kraft.
Berlin, den 1. Mai 1903.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Bern r
. 96 esetz
, 3 2 6 Berlin, den N. Aprie nn.
Der Präsident des i n Ratentamts. auß.
gesch
In Altona wird am 22. Mai d. J. mit einer See⸗ steuermannsprüfung und am 18. Juni d. J. mit einer Seeschifferprüfung für große Fahrt begonnen werden.
Bekanntmachung,
Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
Der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München wurde die Gen, erteilt, nachstehende, zu 3 Prozent verzinsliche, verlosbare Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber im Gesammtbetrag von 12 Millionen Mark in den Verkehr zu bringen:
300) Stuck Lit. K zu 209 46 Nr. 193001 — 196009 690099090 A669, , 1, „16000, , 326 — 330909 4000999, m . 129001 —- 131009 10000099 165655 N 20), „ A2bol —21I6009 S00009, ö ö 100, 161001 — 1660 90 200000
Summa: 120000090 6 28. April 1903.
io b inc München, den
Königlich Bayerisches Staatsministerium des Innern.
t Dr. Freiherr von Feilitzsch.
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stönigreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnadigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat und Ministerialdirektor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Möllhausen beim Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat „Excellenz“ zu verleihen.
ereinigung der unter A und B genannten
Seine Masestät der König haben Allergnädigst ger utt:
u genehmigen, daß der Landgeri tsdirektor Berg in — en OD. S. an das Landgericht Jin Berlin versetzt werde, erner den Landrat Alsen in Fraustadt zum Oberr den Oberlehrer, Professor Heiko Lolling an der 86 Maschinenbauschule' in Hagen . W. zum Maschinenbauschul⸗ direktor und . * den Polizeiassessor Bernstein in Berlin zum Polizeirat u ernennen, J dem Amtegerichtsrat Koenigk in Lauban den Charakter als Geheimer Justijrat und
ierungsrat,
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