demokratie, heute schließt es mit ihr einen Kompromiß. Die heutigen Beschlüsse sind ein n des Fortschritts auf sozialem Gebiete. Wenn
Herr Arendt etwa hat sagen wollen, das Tischtuch zwischen der Rechten und den verbündeten Regierungen sei zerschnitten, * könnten wir uns damit sehr zufrieden erklären; es würde don da eine neue Aera datieren, in der es allen Kreisen der Bevölkerung, nicht bloß einigen, besser gehen würde. Der Reichstag wird sagen können, daß die letzte Tat, die er vollbrachte, nicht nur nicht die schlechteste, sondern die beste gewesen ist, die er in den fünf Jahren vollbringen konnte.
Staatesekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Gegenüber den Ausführungen, die während meiner Abwesenheit hier gemacht sind, stelle ich fest, daß, wenn dieser §z 42 angenommen wird, lediglich die Vorlage der verbündeten Regierungen angenommen wird. Es ist niemals Absicht der verbündeten Regierungen gewesen, ein Mitglied des Kassenvorstands zu entheben wegen Pflichtverletzungen, die nicht unmittelbar mit der Kassenführung zusammenhängen. Wenn dieser 5 42 angenommen wird, werden nur diejenigen Vorstandsmitglieder zur Verantwortung gezogen werden können, die sich grobe Pflichtverletzungen in der Führung der Kasse haben zu schulden kommen lassen. Das ist also ein Paragraph, gegen welchen meines Erachtens niemand stimmen kann.
Was die jetzt zurückgezogenen Zusätze betrifft, so sind sie in der Kommission beschlossen worden; und es ist nie Pflicht der Regierung gewesen, ihrerseits Anträge der Kommission zu verteidigen.
Wenn der Herr Abg. Dr. Arendt bei dieser Gelegenheit den Zoll⸗ tarif und die damit zusammenhängenden Angelegenheiten zur Sprache brachte, so bemerke ich dazu, daß diese Frage doch zu ernst und zu akut ist, um bei dieser Gelegenheit darüber zu sprechen. (Hört, hört! links.) Jetzt ist es lediglich Sache der Exekutive, zu handeln. Wir tragen die volle Verantwortlichkeit, und wir werden uns durch die Ratschläge keiner Partei irre machen lassen in dem, was wir zu tun und vor dem Lande zu verantworten haben. (Braboh
Abg. Stötzel (Zentr., schwer verständlich) bringt anscheinend eine Reihe von weiteren Punkten zur Sprache, in denen das Kranken— kassengesetz ihm reformbedürftig erscheint, so' besonders die Frage der Mückerstattung der Beiträge im Falle der Entlassung aus dem Be⸗ triebe. Er nimmt dabei auch auf die Kruppschen Kasseneinrichtungen Bezu!, wo die Ungerechtigkeit, daß dem Arbeiter nach 16⸗ bis 13 jähriger Mitgliedschaft bei der Entlassung die geleisteten Beiträge
—
einfach verloren gehen, in einzelnen Fällen befonders kraß zu Tage
trete. (Vizepräsident Büsing: Ich kann nicht finden, daß die Aus—⸗ führungen mit der Vorlage im Zusammenhang stehen)
Abg. Stadthagen (Soz.): Dem Abg. Arendt erwidere ich: Meine Parteifreunde waren durchaus berechkigt, in der Kommis ion zu erklären, sie würden den Antrag von Savigny mit allen f, bekämpfen; zu dieser Berechtigung brauchen sie die Zustimmung des Herrn Arendt nicht. Es wird sich für uns fragen, ob es der Mühe lohnt, diese Novelle wegen der Verbesserungen, die sie gegen den bestehenden Zustand enthält, gutzubeißen, oder ob die Verschlechterungen des Zustandes derartig überwiegen, daß wir zur Ablehnung kommen müssen. Bei gut organisierten Ortskrankenkassen werden schon heute die 25 Wochen gelelstet. Die Wöchnerinnenunterstützung wird von vier auf sechs Wochen durch die Vorlage verlängert, aber außerordent⸗ lich benachteiligt bleiben die Wöchnerinnen bei der Gemeindeversicherung. Ueber eine Million Frauen werden dadurch nach der Entbindung hilflos gelassen. Auch nicht die geringste Mitwirkung der Arbeiter darf bei der Gemeindeversicherung stattfinden; das einzige, was Sie erfreulicher⸗ weise konzediert haben, ist, daß keine Deckung früherer von der Ge⸗ meinde geleisteter Vorschüsse aus den 20 erfolgen darf, welche die Versicherten vom ortsüblichen Tagelohn zu steuern haben. Die Aus⸗ dehnung auf 26 Wochen haben wir stets gefordert; ja, wir haben schon 1832 darauf hingewiesen, daß das Mindeste der Leistung eigent⸗ lich ein Jahr sein müßte. Die Ausdehnung der Versicherung auf die Hausindustrie, die Seeleute, die Handelsangestellten ift nur bezüglich der letzteren Kategorie von Ihnen beschlossen worden; es bleibt also die so hart empfundene Lücke zwischen der Kranken. und Invaliden versicherung für große Kreise der Versicherten bestehen. Redner legt dann dem Hause nahe, doch noch in letzter Minute den § 35 wieder fallen zu lassen, nachdem von dem Bundesratsvertreter erklärt sei, daß politische Absichten mit den beantragten Aenderungen der Auf⸗ sichtsbestimmungen nicht verfolgt würden; dieser 5 J5 lege dem Kassenvorsitzenden die Pflicht auf, gesetz, oder statutenwidrige Be⸗ schlüsse Rs Kassenvorstandes zu beanstanden. Sei der 8 42 derart geändert, daß die preußische Auffassung unterlegen sei, so möge man auch den 5 35 von diesem preußischen Anstrich befreien. Alle sozialdemokratischen Anträge, die auf Verbesserungen des gegenwärtigen gesetzlichen Zustands im ein jelnen abziel ten, seien abgelehnt. Die Sozial⸗ demokratie sei stets auch für die Besserung der Lage der Verwaltungs— beamten der Kassen eingetreten. Das würte durch eine Zentralisierung am besten erreicht sein; durchaus unrichtig sei aber hier die Bezug⸗ nahme auf das Unfallgesetz und die Berufsgenossenschaften gewefen. Die 25 Anträge, die die Sozialdemokraten zur dritten Lesung nicht wieder eingebracht hätten, würden seinerzeit wiederkehren.
Abg. von Sa vigny entr.: Ich will hier nicht meinem Kinde, dem Absatz7 des § 42, eine Träne nachweinen obwohl mir das nicht ver⸗ übelt werden könnte; ich habe mich nur gegen die Behauptung zu wenden, daß das Zentrum hier vor der So sialdemokratie Kotan gemacht hätte. Derr Arendt hat die Ankündigung des Kanzlers wegen Aufhebung des §z 2 de Jesuitengesetzes einen Schlag ins Gesicht weiter Volkskreise genannt; das ist doch eine sehr wunderbare Auffassung. nachdem der Reichstag so oft die Aufbebung dieses 5 2 mit großer Mehrheit ver⸗ langt hat. Der Sozialdemokratie geben selbstverständlich auch die jetzigen Vorschläge zum 5 42 viel zu weit; um so weniger kann man also ven einem Ketau sprechen. Ein Notgefetz muß natürlich Lücken aufweisen; die in Aueësicht stehende grũndliche Revision wird jahl dieser Lücken, die auch wir als solche anerkennen füllen. Redner empfieblt schließlich seine Resolution
Damit schließt die Generaldiskussion.
In der Spezialdiskussion erhält im 5 19 auf Antrag der Abgg. Trimborn (Zentr.), Lenzmann (fr. Volkspz und Roesicke Dessau (fr. Vgg.) der in zweiter Beratung angenommene Zusatz folgende redaktionell veränderte Fassung:
Solange Beiträge über 2! des ortsüblichen Tagelobng si die Gemeindekrankenversicherung erhoben werden, findet eine Rück⸗
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erstattung von Vorschüssen nicht statt.“
eine An- müssen, aus
Im § 42 werden nach den übereinstimmenden Anträgen Lenzmann und Trimborn die Worte: grohe Pflicht verletzung“ ersetzt durch: „grobe Verletzung der Amtspflichten in Bezug auf die Kassenfüͤhrung.“ Der letzte Absatz des 42 (betreffend die Dienstordnung und deren Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde) wird auf Antrag des Abg. Roesicke⸗Dessau gestrichen. Der so veränderte S 42 wirb im ganzen gegen die Stimmen eines Teils der Rechten an⸗ genommen
In der Gesamtabstimmung wird das Gesetz im ganzen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten an genommen.
Die Resolution 1 wird unter Streichung der Worte: „Alle Handlungsgehilfen und Lehrlinge“ fast einstimmig an— genommen, desgleichen die Resolut kon von Sa vigny Lid
Endlich liegt folgende Resolution des Abg. Trim horn vor:
zu ersuchen, in Erwägungen Versicherungsarten (Kranken-, und Unfallyersicherung) zum Zwecke der Vereinfachung igung der Arbeiterversicherung in eine organische Ver—
ringen und die bisherigen Arbeiteryersi in einem einzigen Gesetze zu vereinigen seien.“ Trimborn weist darau die drei Gesetze jährlich 30 Milli rk. ursachten, auf eine Vereinfachung und Verbilli ende Männer der Praxis hätten sich fü Die Lösung der je mehr man sie hinausschiebe. Gegenstand ihrer bes Kommission niedersetzen.
Abg. Roe sicke⸗Dessau erklũrt
ihm die Aufrechterhaltung der Berufs Zuziehung der AÄrbeiter,
Die verbündeten Regierungen darüber einzutreten, ob nicht die drei Invaliden⸗ nd Verbill bindung zu erungsgesetze f hin, daß schon der Umstand, daß onen Mark Verwaltungskosten ver⸗ gung hindraͤnge.
age werde immer sch ie Regierung sollte die Frage zum en und dafür eine befondere
sich für die Resolution, obwohl genossenschaften, eventuell unter besonders wertvoll erscheine.
Die Resolution wird einstimmig angenommen.
Präösident Graf von Ballestrem: nehmen, daß wir am Ende unserer Ende einer der wichtigsten und an des Deutschen Reichstages. Geschäftsübersicht.
Abg. von Normann (d. kons.): am Schluß unserer Tagung steh gemeinsamen Arbeiten in dieser Legislaturperiode Periode hat unser hochverehrter Herr Präsident Hauses geführt und die Verhandluͤn Wir wissen alle, daß das nicht leich haben während der ersten Worte des Red Wir sind aber auch alle voll der höchsten keit für die große Ges lichkeit und die Lieben sident stets seiner schweren Aufgabe gerecht sicher, ich entspreche unser aller stunde unserem hochverehrte und herzlichsten Dank ausdrücke. )
Präͤsident Graf von Ballestrem: Ich danke dem Herrn Vorredner; ich danke aber auch ganz besonders seinen Worten zugestimmt haben. Es ist mein Bemüh Amt, das Sie mir übertragen haben, ste bei seiner Uebernahme versprochen habe. trachtet, die Würde des Reichstages zu wahren, tages zu fördern. Wenn mir dies nicht imme liegt das in der menschlichen Unvollko gelegen, daß es mir an gutem Wille i Gelegenheit, Verhältnissen, durch keine anderen sachliche, und ich habe imme meinem Gewissen verantwo nochmals, und ich wüns Gute, ich wünsche, zusammenkommen. möchte aber bei dieser Gelegenheit noch e Herrn Vorredner für seine Worte dankb dauern darüber ausdrücken, die Freundlichkeit hatte, nicht unter uns ist: Wir bedaue letzten Zeit verhindert war, in der Lage war, hier zu erscheinen, dieses Hauses von don Normann, der einen großen Arbeit hier im Bureau geteilt ur Schriftführer unterstützt hat. darf ich aber nur zum Teil für des Dankes
wieriger sein,
onderen Studien ma
Meine Herren, ich darf an⸗ Tagung angekommen sind, am Arbeit mühereichsten Sessionen Der Präsident giht darauf die übliche
Sie hahen gehört, daß wir ch am Schluß unserer Während der ganzen . nt die Geschäfte des gen in diesem Saale geleitet.
(Die Sozialdemokraten ners den Saal verlassen.) Anerkennung und Dankbar— chäftskenntnis, für die immer gleiche Unpartei— unser verehrter Herr Prä—
en und damit au
swürdigkeit, mit der
Wunsch, wenn ich in dieser Abschieds—⸗ Präsidenten unseren aufri
Ihnen, die Sie en gewesen, das s so zu verwalten, wie ich es abe stets danach ge— die Arbeiten des Reichs—⸗ r gelungen sein sollte, so mmenheit; aber nie hat es daran Ich habe mich schwierigsten Mative leiten lassen als durch r so als Präsident gehandelt, wie ich es vor ten konnte. Meine Herren, ich danke Ihnen che Ihnen auf Ihrem ferneren Leben daß die, die es
n gefehlt hat.
wege alles erstreben, auch wieder in diesem Saal
? So sehr ich dem ar bin, so muß ich doch mein Be⸗ daß der Herr Redner, der sonst immer
mir diese Worte hier auszusprechen, heute unser früherer verehrter Praͤsident Dr. von rn alle, daß er durch schw
ins erwähnen.
ere Krankheit in der hier zu erscheinen. so war mir der Dank niemandem lieber als von dem Herrn Abg. ĩ Teil der Session 1d mich auf das lebhafteste als Sie ausgesprochen mich in Anspruch nehmen.
Den Dank, den
großer Teil Vizepräsidenten, die sehr in den Herren Schriftführern, reichste unterstützt haben, und hinter den Kulissen minder ersprießlich war. ich auch meinen Kollegen (Allgemeine Zustimmung.) Herren, wenn wir jetzt auseinander denken zu bewahren.
Das Wort hat nunmehr zur Mitteilu schaft der Herr Reichskanzler.
Reichskanzler Graf von Bülow: Ich habe dem
Anspruch genommen waren; mich auf das lebhafteste n den Herren Quästoren, die zwar mehr ihre Tätigkeit ausgeübt haben, Ich handle wohl in im Vorstande den Dank des Haufe Schließlich bitte ich Sie, meine mir ein freundliches An—
die aber nicht Ihrem Sinne, wenn
ng einer Kaiserlichen Bot—
Meine Herren! Botschaft zu verkünden. Dieselbe lautet: (Der Reichstag erhebt sich.) Wilhelm, von König von Preußen, 2c. ꝛc. c. tun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir Unsern Reichs— kanzler Grafen von Bülow ermichtigt haben, gemäß Artikel 12 der Verfassung die gegenwärtigen Sitzungen
Hause eine Allerhöchste
Deutscher Kaiser,
Reichstages der verbündeten Regierungen Namen am 30. April dieses Jahres zu schließen.
Urkundlich unter Unserer Vöchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel
Gegeben Bückeburg, den 29. April 1903.
(Gez) Wilhtzzelm. (Gegengez.) Graf von Bülow.
Ich habe die Ehre, die Urschrift der Allerböchsten Botschaft Herrn Präsidenten zu überreichen.
Auf Grund von Seiner Majestät dem Kaiser erteilten Ermächtigung erkläre ich im Namen der verbündeten Regierungen den Reichstag für geschlossen.
Präsident Graf von Ballestrem:
af meine Herren, r in diesem Saal weilen,
geben den Gefühlen, die uns ganzen Legislatur⸗ en, den Gefühlen der Liebe, Treue und Ergebenheit Reichsoberhaupt Ausdruck. ne Majestät der Deutsche Kaiser, Preußen, Er lebe hoch! (Das sen Ruf ein.)
Schluß gegen 4, Uhr
König Wilhelm 1I. hoc Daus stimmt dreimal lebhaft Ich schließe die Sitzung.
Preusfischer Landtag. Herrenhaus. J. Sitzung vom 30. April, 11 Uhr.
r Tagegordnung erhält Graf Finck Schönberg das Wort, um folgendes zu
Vor dem Eintritt in die von Finckenstein bemerken:
Im Abgeordnetenhause
1 bat bei der ersten Beratung des Gesen⸗ entwurf über die
Ausdehnung des Gesetzes, betreffend die Ablös Schlegwig⸗Holstein, auf reiherr von Zedlitz gesagt: Gründe n m Gesetz eingebend assung des Herrenbauses
Verjogtum Lauenburg der Abg. F und Gegengründe müssen bei dier weil die Beschluỹf Meferenten beruht bat.
e erwogen werden, . auf irrtümlichen Angaben den Diesen Vorwurf bat rr von Zedlitz nicht zu
begründen versucht. Ich konstatiere, daß ich nichts Unrichtiges referie habe. Es liegt in der Aeußerung auch der Vorwurf gegen das ö
erfolgen habe entsprechend dem gegenwärtigen Rechtszustande
Das Abgeordnetenhaus hat diesen Paragraphen dahin abgeändert, däß die Annahme der Regierungsreferenbare durch die Minister der Finanzen und des Innern zu erfolgen habe
Die Kommission des Herrenhauses schlägt vor, den S4 der Regierungsvorlage wiederherzustellen, be
züglich der übrigen Bestimmungen aber — abgesehen von einigen kleinen redaktionellen Aenderungen — die Zustimmun zu den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses zu ertellen.
—
.
Herr Dr. von Dziembowgki erstattet den Kommiss— ionsbericht
und empfiehlt die Annahme der Kommissionsbeschlüsse. . Professor Dr. Schmoller: Die Majorität unserer Fraktion
ist durchaus dafür, daß der Gesetzentwurf in dieser Session verabschiezet wird. Ich werde unsere Stellung zu den ein, zelnen Fragen, noch später darlegen, jetzt will ich nur
allgemein einige Bemerkungen für meine Perfon machen.
Der Hauptschaden an unserer gegenwärtigen akademischen Erziehung, ob Jurist oder Verwaltungsbeamter, der Hauptschaden, der in dem gegenwärtigen Betriebe des Universitätsstudiums und des ersten Examens
liegt, wird durch diesen Ges etzentwurf nicht verringert werden Auch heute bleibt die Hauptursache des Schadens, daß weite Kreise der Studierenden der Rechte und der Staat wissensch
— der Juristen und der Verwaltungsbeamten — der Einpauker
wieder die Hauptsache tun soll und tut. Das ist der Grundübelstand, und wenn der nicht beseitigt wird, so hat alles wenig Zweck. Wenn ich die großen Schäden bedenke, die eine 14 — 2 jährige reine Bummelei guf der Universität hervorrufen muß, sollte ich meinen, es
wäre nicht so schwer, doch ernstlich in dieser Beziehung zu bessern.
Es gibt keinen anderen Stand der Welt, der verlangt, daß er zwei Jahre faulenzen und bummeln kann. Nicht der Offizier, nicht
der Fabrikant, nicht der Kaufmann, nicht der Unternehmer. Ich gönne dem Studenten ja seine Freiheit, aber warum müssen es zwei Jahre unausgesetzt sein? Es wäre doch ganz
genügend, daß er so und so viele Abende frei hat. Wer zwei Jahre bummelt, der leidet an Körper, Geist, Charakter
und Moral notwendig großen Schaden. Gewiß, einzelne Aus⸗ ö. nahmen kommen immer zwischendurch, aber schlimm ist es doch. . Wir müssen den Mut haben, hier ein Kompromiß der akademischen
Freiheit und des Lernzwanges zu schließen. Der Staat, die Framensordnungen der Universitäten und — ich möchte sagen: die studentischen Korporationen selbst müssen Hand anlegen. Wenn ein⸗
mal die alten Herren der Korps, die Väter der Studenten, ernstlich
mit den führenden Elementen der Universitäten zusammengingen, 10 wäre die Einleitung einer energischen Reform wohl möglich.
Dadurch entsteht die Tatsache, daß wir viele tüchtige Beamte für den gewöhnlichen Dienst haben, aber daß im allgemeinen die staatswissen. schaftliche Ausbildung, die Kenntnis der Gesetzgebung anderer Länder doch bei sehr vielen zu vermissen ist, und in dieser Beziehung will ich nur das eine anführen, daß ich in zahlreichen
Unterhandlungen mit den Ministern von Miquel und Dr. Bosse über diese großen Mißstände immer einig war. Wäre diese Reform des akademischen Studiums in die Wege geleitet, dann wären alle anderen Fragen gleichgültig. Die Frage, über die sich vielfach die Minister nicht einig sind, ob sechs oder sieben Semester, ist ganz gleichgültig, wenn sechs Semester gearbeitet wird. Aber wenn man vier Bummelsemester und jwei andere Semester hat und ein siebentes verlangt, so sagt man naturgemäß: Das ist ein weiteres Bummelsemester. Sobald wir die Garäntie haben, daß das nicht eintritt, dann ist die Frage gelöst. Auch die Frage, ob man beim ersien Examen neben Zivilrecht öffentliches Recht und Nationalökonomie ordentlich prüfen soll, wird für alle leicht zu beantworten sein, sobald ein ordentliches Studium vorangegangen ist. Sobald die Leute sechs Semester wirklich studiert haben, kann man die Juristen und Verwaltungsbeamten in Zivilrecht und öffentlichem Recht prüfen. Auch die Frage, die im Abgeordnetenhaufe erörtert worden ist, eb wir in der Verwaltung zu viel Korpsstudenten und Adlige haben, hat doch nur eine wirkliche Bedeutung, wenn wir sie in Verbindung mit dem Studium betrachten! Nicht der Korpsstudent an sich wird angegriffen, sondern das, daß er vier oder fünf Semester gebummelt hat. Das ift der springende Punkt. Und wenn ich über diesen Punkt noch eiwas sagen darf, so möchte ich sagen: die Vorwürfe, die mein Kollege Dr. Friedberg im Abgeordnetenhause erhoben hat, mögen viel fach unbe⸗ gründet und übertrieben sein, aber sie bezeichnen eine Stimmung, die nicht bloß bei den oberen und mittleren Klassen, sondern auch in den weltesten Volkskreisen vorhanden ist. Es ift eine Stimmung, die sich auf die Statistik stützt, vielleicht auch auf asserlei klesne Vor⸗ kommnisse, die in die Oeffentlichkeit gedrungen sind. Ich kenne einen ganjen Sack voll solcher Geschichten. Ich will nur zwei anführen. Ein früherer preußischer Minister des Innern hat fehr häusig, wenn ihm ein Beamter zum ersten Male vorgestellt wurde, ihn zuerst mit der Frage begrüßt: In welchem Korps waren Sie? Er bat nicht gefragt: wo haben Sie studiert? sondern nur: in welchem Korps waren Sie? Ein Herr, den er so fragte, hat ihm ohne weiteres stolz geantwortet: Ich war in gar keinem Korps. Aber für viele ist das doch etwas unangenehm. Für viele Eltern entsteht die Frage: muß ich meinen Jungen in ein Korps schicken, damit er Karriere macht? Das ist eine natürliche Folge derartiger Fragen. Ein anderer preußischer Minister des Innem war bei einer Weichselüberschwemmung in das Ueberschwemmungsgebiet gegangen. Es wurten ihm 6 oder 10 Referendare oder Assessoren vorgestellt, die sich mit Lebensgefahr an den Rettungsarbeiten beteiligt hatten. Man erwartete, daß sich der Minister über ihre kühnen deistungen lobend äußern werde. Er soll aber die einzelnen nur nach ihrem Korps und ihren Schmissen fragt baben. Und das wurde in den weitesten Kreisen erzahlt. Ich bin überjeugt, daß sehr vielen sungen Leuten die Korps eine gute Ersiehung geben. Aber ich möchte doch im öffentlichen Dienst Leute sehen, die von Jugend auf eine gute Erziehung genossen haben, und das sind die, die elwas gelernt haben Und wir Professoren können wohl versichern — sch glaube kaum, daß mir ein Dozent einer deutschen Un versität widersprechen wird so, wie die Dinge liegen, sehen wir die Korpsburschen am allerwenigsten in den Vorlesungen und noch weniger in den Seminaren. Bag ist eben die Kehrseite. aß Aus den Beamten und Offizierfamilien die Söhne sich dem laatsdienst widmen, ist eine alte preußische Ueberlieferung. Wenn . un serem, reichen Adel eine erhebliche Anzabl Leute im Staatedienst ist, so halte ich das auch sür (inen großen Vorzug, är leinen Fehler. Die höheren Klassen vom Staatepsenst aus zu. schließen, ist immer gänzlich falsch. Die französischen Zustände vor der Revolution 1789 beruben darauf, daß der Adel unter dem höheren Beamtenstande fehlte, daß das Fran reich des 18. Jabr⸗ bundertg nicht vom Adel regiert war. Was beweist daz? Dag beweist, daß staatgtreue Gesinnung, Patriotismug und eine große Staatz. aussas ung feblten. Der Hienst in der Selbstverwaltung ist die beste politische Schule fär die höheren Beamten; und schon deswegen durfen
D —
S an
ssen und auch den besitzenden Adel nicht davon füge hinzu: auch die besitzenden bürgerlichen
Ich erwähne dabei, daß ich von amten, die aus der haute sinance mehr Klagen gehört habe als über die aus dem Adel. Das sind alles Dinge, die man erwägen muß; daß der Schein vermieden wird,
wir die höheren Kla anerkennen, eine Reform auf diesem Gebiete nötig ist. wie Herr Professor Schmoller sagte, erforderlich, ein Kompromiß zu finden zwischen akademischer Freiheit und Lernzwang. Ich wünsche gar keinen Lernzwang; ich wünsche akademische Freiheit. Aber die akademische Freiheit besteht nicht darin, daß man sich fern hält von der Akademie, daß man die Gebäude der Akademie niemals
besteht darin,
Kreise dürfen wir nicht ausschließen. manchen Seiten über die höheren Be
es ist immer wichtig, als ob unser Beamtentum eine
Man hat gesagt, es gebe in der Geschichte zwei große O die mehr geleistet hätten als andere: die römische K deutschen Beamtenstand. Sie verdanken das dem Um eiten diese großen Organisationen immer darauf e nicht als Klassenrudimente, als Klassenvertretun sondern daß alle Fähigen aus allen Klassen, auch unteren, in ihnen em Der preußische
repräsentierte. rganisationen, irche und den stande, daß in guten gehalten haben, daß gen erschienen sind, aus den mittleren und por und bis in die höchsten Stellen gekommen Staat bleibt diesen Grundsätzen treu. chließe mit der Bitte an die Königliche Sta
akademische
fleißig lernen und damit sich beschäftigen. Um praktisch zu reden, ich halte es für sehr nötig und wünschenswert, daß der junge Rechts⸗ studierende die Kollegien besucht. Er braucht, nachdem er eine Reihe von Jahren auf der Schule sehr streng zwangsweise hat arbeiten müssen, in den ersten Jahren vielleicht nicht so sehr seinen häuslichen Fleiß zu betätigen; aber der Akademie soll er nicht fernbleiben, er soll die Kollegien besuchen, um durch die gehörten Vorträge in den des Rechtsstudiums stehe ich ganz auf dem Standpunkt des Herrn Professors Schmoller. Auch glaube ich, sind wir gar nicht weit entfernt in den Anschauungen über die Stellung, die in der Beamtenschaft die Söhne der alten Beamten und die Söhne des landsässigen Adels einnehmen. Ich habe darüber, vielleicht mit einer gewissen nicht gewollten Schärfe in dem anderen Hause gesprochen. Ich glaube aber, daß das, was ich Die Grundlage für jeden Beamten ist die persönliche Tüchtigkeit. Für jeden einzelnen Beamten kommt es nicht darauf an, wo seine Wiege gestanden hat und wie und wo er erzogen ist, sondern nur darauf, ob er persönlich tüchtig und befähigt ist, sein Amt gut auszufüllen. Aber im großen und ganzen kann es in Preußen gar keinem Zweifel unterliegen, daß die preußische Verwaltung da⸗ durch gerade ihren hervorragenden Ruf erworben und sich erhalten hat, daß diejenigen, die ihr angehören, zu einem sehr großen Teile Familien angehören, die seit Jahrhunderten gewöhnt sind, sich zunächst in den Dienst des Vaterlandes zu stellen, zunächst ihr Vaterland und dann erst ihre eigenen persönlichen Interessen zu vertreten. (ELebhaftes
.
.
atsregierung:
.
.
Hauptreform
*
fast fürchte, weil sich beide Häuser nicht i Königliche Staatsregierung stärkerem Impuls einen Anlauf nehmen wird, ganze Arbeit Flickarbeit. . Freiherr von Wilamowitz-Möllendorff⸗ der Verwaltungsbeamten hat sich in den letzten 50 ändert, wohl aher haben sich die gesamten Ve verandert, insbesondere ist die Entwicklung de gewesen, die Verwaltung derselben hat sich dad kompliziert und so vielseitig gestaltet, daß Verhästnisse für die Verwaltungsbeamten Beschäftigung
verständigen werden, einzudringen. dieser Beziehung
um bei der Reform zu machen und nicht bloß, wie jetzt, eine halbe oder eine
.
Die Ausbildung Jahren nicht ver— rhältnisse des Staates r Städte eine rapide urch so interessant, so Kenntnis dieser
gesagt habe, richtig ist.
.
erforderlich,
Stadtverwaltungen sollte auch über seinen Bezirk hinaus dürfen, deren Magistrate besonders geeignet sind für die Au Will man wirklich für die höheren Stellen ir befähigt sind, die Staatsaussicht munen ersprießlich zu leiten, sondern die auch in das liche und soziale Leben der Großstädte einen
städtische Dienste übertreten einen Urlaub bewilligt. Standpunkte der Regierung
Referendare Regie ungepräsident gehen und sich an Städte wenden
* 3
aft ein, auch zwei Jahre nur bummeln und im dritten Jahre ihren Unterricht nicht durch die Wissenschaft, sondern handwerksmäßig durch den Einpauker bekommen. Ich füge gleich hinzu, dieser Uebelstand wird . dadurch gesteigert, daß auch für das zweite, höhere Examen
der Referendare. ; Bea haben, die nicht nr über die Kom— ganze wirtschaft⸗
Einblick haben, so
und daß der Minister Im übrigen stehe ich durchaus auf dem Sborlage und stelle meine sonstie zurück; ich hoffe, daß an den alten preußischen Traditionen wird und daß man bestrebt sein wird, ziehen, sondern selbständige Männer vo von wirklicher Kenntnis des Lebens und der
ihnen hierzu
gen Wünsche festgehalten nicht Arbeitsmaschinen zu er= n weitem, unbef
Ich glaube, in diesem Sinne hat auch Professor Schmoller meine Aeußerungen im andern Hause aufgefaßt. Er hat sich aber dann gegen angebliche Aeußerungen eines früheren Ministers des Innern — ich weiß nicht, ob es zwei waren — gewandt; er hat uns 2 Anektoten erzählt von einem früheren Minister des Innern. prinzipiell einen jeden Anwärter gefragt haben, welchem Korps er an—⸗ Ein anderer oder derselbe Minister soll Referendare, die bei einer Wasserenot sich verdient gemacht haben, gefragt haben, wo⸗ her sie sich ihre Schmisse geholt haben.
ö
unbefangenem Blick, Verhãltniss
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: Das vorliegende Gesetz anerkannten Bedürfnis hervorgegangen, daß der höheren Verwaltungsbeamten nicht mehr eben an sie stellt, daß diese Vorbereitung vertiest und verlängert werden muß, und die Hauptbestimmungen des Gesetzes sind also diejenigen, welche die Vorbereitungszeit in dem eigentlichen Verwaltungsdienst von den zahren auf drei Jahre verlänzerte, welche dadurch die Möglichkeit geben, die künftigen Verwaltungsbeamten auf eine ganz andere Art auszubilden, als das jetzt möglich ist.
Ich habe bereits in der Kommission ausgeführt, daß es unsere Absicht ist, das dadurch gewonnene Jahr wesentlich zu benutzen nicht nur für die praktische Ausbildung, sondern auch für die Vertiefung der Kenntnisse in den für die verschiedensten Gebiete des öffentlichen Lebens wichtigen Wissenschaften.
Ein anderer Vorzug des jetzigen Gesetzentwurfs liegt darin, daß er die Zeit verkürzt, welche bis dahin nötig war, bis ein Justizbeamter vollgültig zum Verwaltung hatte eine dreijährige Frist. Die Königliche Staatsregierung geht von sich nur um eine Ermächtigung des Ministers handelt, aus anderen Ressorts Beamte zu übernehmen, eine Frist überhaupt nicht notwendig wäre, indem dadurch doch nicht die Garantie geboten sei, daß Beamte nicht übernommen werden, von denen man nicht im vorauz wisse oder durch die kurze Probezeit erkenne, ob sie auch in die Verwaltung passen. überwiegenden Majorität anderer Ansicht gewesen, und zwar hat ein großer Teil des Hauses die dreijährige Frist auf eine zweijährige Frist vermindern wollen, und eine Majorität hat sich gefunden, diese Frist auf ein Jahr festzusetzen, und ich bin mit dieser Lösung einverstanden gewesen, und sie ist in dem Entwurf enthalten, wie er dem hohen DVause vorliegt.
Ich habe dann noch einige Bemerkungen zu machen auf die orredner: Zunächst was die Ausführungen des Herrn von Wilamowitz betrifft, so erkenne ich für den angehenden Verwaltungsbeamten die Ausbildung in einer Stadtverwaltung bierin bietet das vorliegende Gesetz einen erheblichen Fortschritt gegen Vorschrijten. Referendar bei einer Stadtgemeinde beschäftigt werden könne, in
Gesetzentwurf, Landgemeinde Beschãftigung
Der eine soll Meine Herren! ist aus dem allgemein die heutige Vorbildung
den Ansprüchen genügt,
gehört hat.
Herr Professor Schmoller SGeschichtchen“ Geschichtchen, kontrollierbar, und ich glaube, daß es deshalb besser gewesen wäre, derartige Anklagen hier im Hause vor der Oeffentlichkeit nicht zu er⸗ (Sehr richtig. Ich bin mit dem
underbürgte
.
bisherigen zwei
—
Herrn Professor Schmoller aber darin ganz einverstanden: ein Klassenregiment soll die Verwaltung niemals sein! Sie soll ein Organismus innerhalb des Staats sein zum Wohle des Staatsganzen, und diesen Organismus so auszubilden, daß er dem Staat auch dauernd kräftig und nützlich dient, dazu soll die Vor— bildung der Verwaltungsbeamten anders und besser geregelt werden, und dazu bitte ich Sie, durch Annahme des Gesetzes zu helfen.
Professor Dr. Dernhurg: Es ist doch immer nur eine Minorität welche die ersten demische Freiheit hat, wie jede andere Freiheit, ihre Schattenseiten, aber es fragt sich, was das größere Uebel ist, Zwang oder Freiheit. Der Gesetzentwurf ist ein Fragment, es fehlt die Grundlage. In den Motiven wird zugegeben, daß die sechs Universitätssemester dazu nicht ausreichen können, den Studierenden sowohl juristisch, als auch national— ökonomisch und sinanzwissenschaftlich auszubilden. Und doch soll in die Hinsicht alles beim alten bleiben. durch diesen Gesetzentwuif so gefördert, Es bleibt bei der Art der bisherigen Prüfungen. möglich, daß ein Student in drei Jahren, den ersten Semestern nur der Wissenschaft hingikt, den ganzen Sto man an eine weitere Ausbildung geht, schaffe Grundlage. s naturgemãß ]
öbeamten werden konnte. Das jetzige Gesetz
von Studenten, zwei Jahre
dem Gedanken aus, daß, da es
Wird die Ausbildung der Beamten vie es notwendig ist? Nein. Es ist einfach un⸗ selbst wenn er sich auch in
Abgeordnetenhaus ist in seiner
und Strafrecht Sie, daß irgend eine Prüfungekommission jemand zurückweisen wird, weil er in Nationalökonomie und Finanzwissen⸗ schaft nicht die genügenden Kenninisse hat? ĩ Wollen Sie, daß die jungen
beschränken. Glauben
Man kann nicht zweien
Aeußerungen der Herren Leute auch national⸗
für den Ver⸗ waltungsbeamten immer die Universitätebildung in Betracht. Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! eine starke Kritik geübt und der Er ist davon ausgegangen, daß
Vortedner bat an der ganzen Vorlage Vorlage jede Bedeutung abgesprochen. der Bau, wie er es ausdrückt, in der Luft schwebe, und es an der ganzen Grundlage für den Entwurf, den wir Ihnen unterbreiten, fehle. Vorredners ist mir das Herz noch nicht in die Schuhe gefallen, wie et es ausdrückt, und ich hoffe noch immer, daß das Haus der Gesetzes⸗ vorlage seine Zustimmung erteilen wird. Dernburg bemängelt, daß wiederum nicht, wie im vorjährigen Gesetz⸗ tudium von 6 auf? Semester zu ver⸗ halte die gegenwärtige Vorlage, 6 semestrigen Studium beläßt, für einen Vorzug gegenüber der vor⸗ jungen Studenten in 6 Semestern nichts Drdentliches lernen, werden sie es in? Semestern auch nicht tun, und die wangeweise Zufügung eines siebenten Semeslerg würde nur dazu führen, die Zeit des Bummels noch zu verlängern.
vorliegenden Referendar
der Ausführungen des Herrn
Beschãftigung Es können im Laufe der Jahre Bedürfnisse un welche es geboten erscheinen lassen, die Ausbildung bei einem Zweige der Verwaltung länger, bei dem anderen kürzer zu gestalten. Nur darüber waren alle Meinungen einig, daß die Ausbildung bei dem Landrat die grundlegende und auch die längstdauernde und nãächste sein Gelegenheit Verwaltung Sinne, auch in industriellen Unternehmungen, in Dandele kammern, in den Landwirtschaftekammern, in der Provbinzialverwaltung, und welche öffentliche Gebilde jetzt die Zeit geschaffen bat auch die großen Städte nicht ausgeschlossen eine weitere Ausbildung zu verschaffen, daß dazu die Möglichkeit ge— geben werde, das spricht eine Resolution des andern Hauses aus, d auch von der Kommission dieses Hauses als Resolutien in Vorschlag gebracht worden ist.
Und ich kann nur erklären, daß ich dieser Resolution durchaus sympathisch gegenüberstehe und, soviel an mir liegt und soweit nicht der eigentliche Dienst des Staats darunter leidet, gern bereit sein werde, jüngere Assessoren zu dieser weiteren Ausbildung zu beurlauben.
Meine Herren, dann kann ich mich sachlich mit vielem ein—⸗ verstanden erklären, wat Derr Professor Schmoller hier vorgebracht bat. Er hat gemeint, daß im Durchschnitt die Studierenden der Rechte und Staatgwissenschaften ein biz zwei Jahre zunächst ver⸗ bummelten. Ich möchte eg dabingestellt sein lassen, ob in dieser
erbältnisse eintreten, Zunächst hat Herr Professor
entwurfe, vorgesehen ist, das
rigen Vorlage.
Nan kann in insbesondere selbst auf Reisen,
Ich kann ihm nur darin zustimmen, daß unser Bestreben dahin geben muß, eine zweckmäßige Verwendung dieser 6 Semester herbeizuführen, daß diese Maßregeln aber nicht auf dem Wege der Gesetz gebung, son⸗ dern auf dem Wege der Verwaltung getroffen weiden müssen. Dahin rechne ich in erster Linie die weitere seminaristische Ausbildung unserer jungen Leute, individuelle versönliche Berührung jwischen Dozenten und den jungen Stadenten, daß sie nicht nur Kollegien bören, sondern in Wechselbeniehungen mit den Dojenten zeigen, was sie im Kolleg zu erwägen sein, wenn neue Regulative auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, ob man nicht von den Studenten verlangt, daß sie auf der Universität seminaristische Ausbildung in den Staatzwissenschaften erlangt haben. Ich muß also vollkemmen zugeben, daß hier noch viel gescheben kann, aber, daß es geschehen muß auf dem Gebiete der Verwaltung; doch
gelernt haben. wird darum
kann ich nicht zugeben, daß die ganze Vorlage in der Luft schwebt. Herr Professor Dernburg geht davon aus, daß in dem Referendarexamen nicht ein vollkommenes Maß von Kenntnissen in den Staatswissenschaften und der Nationalökonomie verlangt werden könne. Darin stimme ich ihm vollständig bei. Wir werden uns begnügen, wenn die jungen Leute sich mit den Grundlagen der Staatswissenschaften bekannt gemacht haben. Das ist auch schon etwas wert, auf dem weiter gebaut werden kann. Wenn er aber vorschlägt, schon die Universitaͤts⸗ vorbildung für die Juristen und Verwaltungsbeamten zu trennen, so halte ich das für ganz unzweckmäßig. Wir haben alle Veranlassung, die Scheidung zwischen den beiden Referendarkategorien, die sich schon jetzt vollzieht, nicht schon in die Universitätszeit zu verlegen. Die jungen Leute können ja gar nicht wissen, ob sie dauernd bei der Justiz bleiben oder zur Verwaltung übergehen. Ich glaube, wir müssen deshalb zunächst an der gemeinsamen Universitätsbildung festhalten. Herr Professor Dernburg sagte dann, er lege auch keinen Wert auf die Kurse, die wir bei der Regierung vorgesehen haben. Ich bin ganz anderer An⸗ sicht, daß dies — es ist nicht im Gesetz selbst ausgesprochen, sondern nur in den Motiven — ein sehr wesentlicher Vorteil der Vorlage ist, daß nämlich seitens der Disziplinarminister die Absicht gehegt wird, in den zwei Jahren der Tätigkeit bei der Regierung und beim Bezirksausschuß unsere Referendare viel mehr auf dem Ge⸗ biete der Staatswissenschaften vorzubilden als das gegenwärtig der Fall ist. Jetzt fehlte es in diesen zwei Jahren, obgleich der Referendar während dieser Zeit durchaus in der Lage ist, sich wissenschaftlich aus⸗ zubilden, an Organen hierzu. Einzelne Regierungspräsidenten und Regierungsräte, die ein besonderes Interesse auf diesem Gebiete hatten, haben sich in der Tat die jungen Referendare vorgenommen und sie auch wissenschaftlich auf diesem Gebiete gefördert. Aber das waren Ausnahmen und nicht die Regel, und wir beabsichtigen nunmehr ganz allgemein bei den größeren Regierungen, bei denen die Referendare beschäftigt werden, ihnen eine volle wissenschaftliche Ausbildung in der zweijährigen Tätigkeit zu geben, z. B. in der Weise, daß jeden Sonnabend ein wissenschaftlich vorgebildeter Regierungsrat oder ein Dozent der benachbarten Universität erscheint und mit den Referendaren einzelne Kapitel der Nationalökonomie oder Staats- wirtschaften durchgeht, ihnen die Aufgaben für die nächste Woche be⸗ zeichnet, ihnen vielleicht auch kleine schriftliche Ausarbeitungen auf⸗ erlegt, kurz die jungen Leute auch in dieses ganze, eminent interessante und eminent umfangreiche Gebiet der Staatswissenschaften einführt. Wir haben nämlich immer die Erfahrung gemacht, daß die Referen= dare durchaus geneigt sind, ihre Zeit und ihre Kräfte dieser wissen⸗ schaftlichen Ausbildung zu widmen, sofern sie nur die nötige Anleitung dazu haben, an der es bisher vielfach gefehlt hat. Also ich verspreche mir gerade von diesen wissenschaftlichen Kursen einen sehr wesent⸗ lichen Nutzen, namentlich nach der Richtung hin, daß dadurch die wissenschaftlichen Grundlagen der Verwaltungsbeamten vertieft werden. Denn nach meinen Erfahrungen haben die Verwaltungsbeamten bisher noch immer allen Anforderungen der Praxis genügt. Was den Beamten fehlt und was wir beklagen, das ist die wissenschaftliche Vertiefung. Wenn irgendwie eine große neue Aufgabe der Staats⸗ wissenschaft an die Verwaltungsbeamten herantrat, so fehlte es ihnen an der wissenschaftlichen Durchbildung, um sie zu befähigen, diese Auf⸗ gabe zu lösen.
Dann hat der Herr Professor Dernburg auch die Tätigkeit be⸗ mängelt, die wir als den ersten Teil der Ausbildung vorgesehen haben, nämlich die neun Monate beim Amtsgericht. Auch in dieser Beziehung vermag ich ihm nicht zu folgen. Ich halte diese Tätigkeit beim Amtsgericht, und zwar nur bei einem kleinen Amtsgericht, für außerordentlich wichtig, auch für den künftigen Verwaltungs beamten. Ein Verwaltungsbeamter, der nicht einmal in der Praxis gesehen hat, wie sich die ganzen Grundbuch⸗, Vypotheken⸗, Nachlaß., Vormundschaftssachen abspielen, entbehrt eines sehr wesentlichen Teils der Kenntnisse, die wir für ihn erfordern müssen. Für den Verwaltungs beamten kann sehr wohl darauf ver⸗ zichtet werden, ihn bei der Strafkammer oder bei der Zivilkammer des Landgerichts oder beim Staatsanwalt zu beschäftigen, aber nicht darauf, ihn beim kleinen Amtsgericht ausbilden zu lassen, worauf ich großen Wert lege. Um in diese Dinge des täglichen Lebens einen Einblick zu gewinnen, glaube ich, ist diese Tätigkeit sehr notwendig.
Mit einem Worte möchte ich doch noch einmal sagen, daß, gleich⸗ viel wie man auch zu der Frage der Universitätsbildung steht, man doch anerkennen sollte, daß der jetzige Zustand ein durchaus mangel bafter ist. Man hat bis jetzt wenn ich den Ausdruck gebrauchen darf zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen wollen, aber infolgedessen keine Fliege gekriegt; man hat eine vollkommene juristische und administrative Ausbildung erzielen wollen derart, daß man die vier jährige Tätigkeit getrennt hat, nämlich in eine zweijährige Tätigkeit bei der Justiz und eine zweijährige bei der Verwaltung. Was ist die Folge? Die zwei Jahre bei der Justiz sind von dem Durchschnitt der Referendare — Ausnahmen werden natürlich jederzeit vorgekommen sein nicht dazu benutzt worden, sich wissenschaftlich auszubilden; denn es bestand am Ende der zweijährigen Tätigkeit kein Zwang zum Examen; in⸗ folgedessen hat die Mehrzahl der Referendare diese zwei Jahre nicht ausgenützt, wie es nötig war, und andererseits waren diese zwei Jahre bei der Regierung viel zu kurz., um das Maß der Kenntnisse auf administrativem Gebiete sich anzueignen, das wir von Verwaltungs beamten verlangen müssen. Jeder, der die Verhältnisse kennt, weiß was dazu erforderlich ist, um die drei großen Abteilungen einer Regierung zu durchlaufen, auch nur annähernde Kennt nisse des Gewerbedezernalz, des Polizeidejernats und des Kommunaldejernatz zu gewinnen, dazu beim Bůrgermeister m arbeiten, beim Landtat und Bezirkgausschuß, wird sich sagen müssen, daß diese zwei Jahre viel zu kurz waren, um unsere jungen Meferendarien in genügender Weise auszubilden. Man kann meines Grachtens darüber, ob es zweckmäßiger ist, das Schwergewicht auf die eine oder die andere Seite zu legen, auf die juristische oder die administratioe, durchaus zweifelbafter Ansicht sein; ich babe selber dem Gedanken nachgehangen, die Verwaltungzassessoren alle aus der Justi hervorgehen zu lassen, und sie bei der Verwaltung noch jwei Jahre auf dem Gebiete der Staatgwissenschaften autzbilden und ihre Kenntnisse dann durch ein Kollequium oder, wie man es nennen will, doku⸗ mentieren ju lassen. Das wäre vielleicht das Beste gewesen. Dann bätte man eine geschlossene Ausbildung bel der Justiz und auch eine wissenschaftliche Ausbildung auf staatswissenschaftlichem Geblete. Ich babe diesen Gedanken fallen gelassen, well diese Regelung die ganze Auagbildangsjeit verlängern und die Kosten für die Gltern