des Stũckes r Deutlich⸗ weite, trost⸗
die Dauer nicht spaßbaft erscheinen Die plumpe Me trat von Seene zu dern keit zutage und die Witzlo t verwandelte alles ; lose Dede; als ein erfrischende en in dieser traurigen Wüäste blieben nur die angekündigten Gesangseinlagen übrig. Das Couplet des jweiten Aktes Kunst und Natur. wurde aber auch nur durch Frau Rieses große darstellerische Kunst genieß. bar gemacht. Der seenische Gesangspertrag des dritten Aufiuges „Varlötéè in dem der Gast alle Brett'lnummern in ihrer chargkte. riftischen Eigenart mit fröblicher Laune erfaßte und mit vollendeter Mimik ausgestaltete, löste endlich ein befreiendes Lachen im Publikum. Aber um dle Leere eines ganzen Abends auszufüllen, ist das doch ju wenig. Daß sich lauter Widerspruch selten regte, war nur der großen Beliebtheit und dem quellfrischen Humor . Nieses zu danken, der auch der lebhafte Beifall nach jedem Aufzuge besonders galt.
Im Königlichen r, gelangt morgen „Undine“ von Albert Lortzng, in den Hauptrollen mit den Damen Herzog,
iedler, Pohl, den Herren Bachmann, Lieban, Nebe, Sommer und ö. besetzt, zur Aufführung. Kapellmeister von Strauß dirigiert. — Am Montag wird „Ea Traviata“ von Verdi mit Frau Frances Saville und Herrn Naval als Gästen gegeben. .
Im Königlichen Schauspielhanse wird morgen König Heinkich der Sechste von Shakespeg re wiederholt. Diese Vorstellung beginnt ausnahmsweise schon um? Uhr. — Der ganze Zyklus der Königs⸗ dramen beginnt am Sonntag, den 24. 8. M., mit „König Richard 11. Montag, den 26. d. M.: „König Heinrich LV. (erster Teil); Dienstag: weiter Teil, Donnerstag, den 28. d. M.: König Heinrich .* e König Heinrich VI.; Sonnabend: „König Richard II.. Zu diesen sechs Vorstellungen wird (in Sonderabonnement zu er⸗ mäßigten Preisen ausgegeben. Das Nähere besagen die Theaterzettel.
r Neuen Königlichen Operntheater findet morgen eine Aufführung von Strauß Operette Die Fledermaus, statt.
Das Deutsche Theater hat für nächste Woche folgenden Spielplan e,. 26 abend Montag. Dienstag. Donnerstag und nächstfolgenden Sonntagabend: Monna Vanna“; Mittwoch: Ein Voltsfeind *; Freitag: Einsame Menschen '; Sonnabend; Der arme 6 morgen nachmittag: Rosenmontag ; nächstfolgenden
onntagnachmittag: Die Weber“. ;
Im Berliner Thegter wird die Posss „100 009 Taler- morgen und am nächsten Sonntag sowie am Dienstag, Mittwoch und Freitag nächster Woche gegeben; Alt Heidelberg“ wird am Montag. Donnerstag und Sonnabend wiederholt werden. Am Sonn. abendnachmittag wird zum ersten Male Savonarolar, Trauerspiel in fünf Akten von H. von Willemoeg Suhn aufgeführt werden. Morgen sowie am näaͤchsten Sonntagnachmittag geht „Ueber unsere Kraft“ (II. Teil) in Scene.
Im Schillertheater 0. (Wallnertheater) wird morgen nach. mittag Des Meeres und der Liebe Wellen, Abends „Hedda Gabler. gegeben. Am Montag, , und Freitag geht ebenfalls Hedda Gabler, am — —ᷣ4 1 und Sonnabend „Im weißen Röß l ⸗ in Seene. ãchsten onntagnachmittag wird Wilhelm Tell, Abends Im weißen Röß l. au öh rt. — Das Schiller th egter X. (Friedrich. Wilbel mstadtisches Theater) bt morgen nachmittag Romeo und Julia“, Abends das Lustspiel Im 3 Röß l‘, das auch am Montag, Donnerstag und Freitag zur Aufführung gelangt. Am Dienstag wird Hedda Gabler‘, Mittwoch Die guten — Sonnabend Der Probekandidat ! gegeben. Für nächsten Sonntag ist Nachmittags das Trauerspiel Des Meeres und der Liebe Wellen, Abends Jugendfreunde Ver
Im Thall a- Theater finden morgen zwei Vorstellungen statt; 2 s wird Charleys Tante“, Abends Auf eigenen Füßen“ gegeben. Von Montag an * wieder die Posse Der Posaunen. engel in Scene. Mai findet die Abschiedsvorstellung für diese Spielzeit statt, da das Gnsemble des Theaters am 1. Juni ein Gastspiel in Chemnitz beginnt. : 224
Bei dem am Montag, Abends 74 Uhr, in der Marienkirche stattfindenden Or gelvortrag des sikdirektors Otto Dienel werden mitwicken: Frau Adeline Sandow Herms mit einigen ihrer Schülerinnen, der 8m Herr . Goetze und Herr David Nitter. Zum Vortrag gelangen Nompositionen Von Bac Händel, Schubert, Mendel ssobn, Hiller, Guilmant u. a. Der Eintritt ist frei.
Mannigfaltiges. Berlin, den 16. Mai 1903.
In der gestrigen Sitzung des Magistratg wurde die Be. leuchtung der —— am * Stern und dez 1— dor dem Brandenburger Tor erörtert. Man beschloß auf dem Rondell am Großen Stern jwei Kandelaber von 16 m Döbe aufzustellen, und jwar soll jeder Kandelaber drei Bogenlampen von je 40 Meter ˖ kerzen tragen. Der Staat hat die Tandelaber im beschaffen, die in ibren Formen sich dem vlaftischen uck anpassen werden, die jener Teil des Tiergarteng erbalten oll. Die Unterbaltung trägt die Stadt, und jwar stnd die Roten jäbrlich auf 789 AÆ veranschlagt. Der Maß ver dem Brandenburger Tor soll ebenfalls wei Kandelaßer don 16 m Döbe erbalten, und jeder wird drei Lampen im 25 Ampere stärken fragen. Mbren Plaß sollen die Randelaber auf den beiden Inlel- verrong Ketommen, Fie dem Tiergarten am nächten Liegen; die beiden anderen Inselperrong sollen beseitigt werden. Die Kandelaber sollen
Schauspiele. Senntag : Opern baus. 1283. Vorstellung. Jauberever in 4 Akten don bert Lerhing. Vert nach Feuqusg Griäblung frei beacetei Antang 7 Uhr.
Schau spielbaus. 1309. Vorstellung. NMhaig Gein-
J Zweite. * Drama in d Anf den Rene Dreratbeater. Sonntag: Oanfei und William 7. Mit Benußg ung der Gretel. Die er * ꝛ
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gerichtet von Dechelbauser. * Scene ey dom Dberre ifsenr Mar Gcube.
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Sonnabend Carmen. Naval, alt Quast) , Dien eta .
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Reichsamt des Innern fand gestern unter dem Vorsitz des Staatsministerg, Staatssekretärs des Innern Dr. Grafen von . Wehner eine ung des Ausschusfses der
eutschen Zentralkomitees für Lungenbeilstätten statt, an welcher der Königlich bayerische Gesandte Graf von Lerchenfeld Köfering, der Minister für Handel und Gewerbe Möller, der Vize⸗ oberzeremonienmeister Kammerherr von dem Knesebeck, der Stagts⸗ minister Freiherr Luciuß von Ballhausen, die Geheimen Me— dizinalräte von Leyden und Fraenkel, der Kommerzienrat Ravens und andere teilnahmen. An Stelle der durch Tod ausgeschiedenen Mitglieder des Vorstandes von Goßler und von Coler wurden die Herren Oberprästdent, Staatgminister Dr. von Boetticher und Generalstabsarzt der Armee, Professor Dr. von Leuthold in den Vor- stand gewählt. Der von , Dr. Pannwitz vorgelegte Geschäfts⸗ bericht läßt in der Tuberkulosebekämpfung erfreuliche Fortschritie er⸗ kennen. Außer den Fragen der Anzeigepflicht, Wohnungspflege und Unterbringung Kranker im vorgeschrittenen Stadium wurde über die Bildung von Provinzial, Bezirks. und Kreisbereinen sowie über die Beteiligung der Gemeinden an der Schwindsuchtsbekämpsung beraten. — In der heute vormittag im Sitzungssaale des Reichstages abge—⸗ haltenen Haupt versamm lung begrüßte der Staatsminister, Staats sekretär des Innern Graf von Posadowsky die Erschienenen; er betonte, daß das große Werk seit der letzten General- versammlung wiederum weitere Fortschritte gemacht, doch genügten die menschenfreundlichen Bestrebungen nicht der wachsenden Be⸗ völkerung. Es werde beim Studium der Tuberkulosefrage immer ö. daß im wesentlichen die mangelhaften Wohnunge⸗ verhältnisse der ärmeren Klassen die Schuld tragen; es werde Aufgabe der Gemeinden sein müssen, sich zu entschließen, dieser Aufgabe ihrerseits die ernsteste wee, r, nenen durch Selbsterwerb von Land behufs Errichtung billiger Wohnhäuser. Der Vorsitzende wies sodann auf die Errichtung des internationalen Bureaus in, in dem die größten Staaten der zivilisierten Welt vertreten seien.
s müsse die Sorge sein, dem großen Werke immer neue Freunde zu ge⸗ winnen. Der Redner gab m f der Versicherung Ausdruck, daß es im Laufe der Jahrzehnte gelingen werde, des . Uebels, das an der Mensch⸗ heit zehrt, Derr zu werden, gleichwie das Mittelalter ähnliche dezimierende Krankheiten überwunden ** — Der Vizeoberzeremonienmeister, Kammerherr von dem Knesebeck überbrachte die Grüße der Aller- höchsten Protektorin, Ihrer Majestät der Kaiserin, Aller höchstwelche der Versammlung gleichzeitig die Bitte unterbreiten ließ. die Auf— merksamkeit auch mehr — 9 Fürsorge zuzuwenden, die sich auf rauen und Kinder erstreckt. Der Geheime Rat Bottlehner⸗ arlsruhe überbrachte die Grüße und . Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Großherzogin von Baden und gab leichjeittg ein Bild der rbeiten dieses Landes. —
en ersten Gegenstand der Tagetordnung bildete der von Professor Dr. Pannwitz vorgetragene Geschäftabericht, der ein übersichtliches Bild über den Stand der Tuberkulosebekämpfung bietet. Es sind bier nach den verschiedensten Richtungen Fortschrltte zu verzeichnen. So hat durch die kürzlich vom Reichstage angenommene Novelle zum Krankenversicherungsgesetz die Arbeiterversicherung eine bedeutungsvolle Verbesserung erfahren, auch sind die Erfolge betreffs Erlangung der Erwerbsfähigkeit durch die Heilstättenbehandlung im allgemeinen ünstiger geworden, was auf, die allmählich besser werdende r zurückgeführt wird. Ein Vergleich der diesjährigen und vorjährigen Heilstättenäbersicht jeigt, daß man mit Erfolg beftrebt gewesen ist, den Unterschied in der Fürsorge für männliche und weibliche Lungenkranke auszugleichen. Nachdem fur die Unterbringung Lungenkranker aus den unbemittelten Kreisen in vorerst augreichender⸗- weise gesorgt ist, macht * das Bedürfnis geltend, Heilanstalten mit i Ihen auch für den Mittelstand zu besitzen, namentlich für die nichtversicherten Klassen. Die Mitgliederzabl des Zentralkomitees bat sich um 509 gegen das Vorjahr vermehrt und stellt sich zur Zeit auf 1300. — Nach der von dem Schatzmeister, dem Geheimen Kom ⸗ merzienrat von Mendelssobn ⸗ Bartholdy, aufgemachten Rech nungslegung betrugen die Ginnahmen Sol 181 AÆ, die Ausgaben 187 7198 Æ, so daß sich ein Bestand von 713 461 A ergibt.
Darauf bielt der Gebeime Medinnalrat, Proseffor Dr. von Levden einen Vortrag über die Vir ifamłei der Heilstät ten für Lungenkranke“, deren Erfolge außerordentlich befriedigende
enannt werden dürfen. In den jetzt bestebenden 74 Sanatorien önnen jäbrlich an 30 9000 Kranke behandelt werden. Von den bis jetzt bebandelten Kranken baben sich 80 og wesentlich gebessert, die fast einer Heilung entsprechen. Die Heilstätten wollen keine Wunder wirken, . eg soll den Aermsten die Hilse werden, welche sich die Woblbabenden leisten können. Be jüglich des Ginflusses der Tuberkul ose˖ bebandlung auf die Sterblichkeit ist eine Abnabme der lepteren seit 1875 bis 1901 von 30. 95 auf 19,90 unter 10 000 gebenden festgestellt. Der Vor⸗ tragende bebandelte in seinem lichwollen Vortrag noch die Frage der Kinder · beilstätten, mit deren Errichtung wir unsern Nachbarn, den Frangeosen gefolgt find. In Bezug auf das Heilstättenwesen sst von ung Deutschen das Glan zendfte erreicht wag auch von allen Nationen anerkannt wird. Die Heistätten ollen ortan bie Burg ein. auf die fich die Be. strebungen sühen im Ramrfe gegen Tuberkulcse. Der Präsident det Reicheversicherungtamtg Gaebel ergänzte die Ausführungen des Vor. tragenden auf Grund der neuesten Statistik. Danach ergibt sich, daß
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1 NMentag: Dieselbe Vorstellung.
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gelltalllantrtheater. a, cbeittar- 4erMl und Herlact- ir, , n, ,, me,, , . ve er , nn ,,, n.
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die Prozentzahl der Lungentuberkulssen sich keinegwegs verrin Von den männlichen en e d len wird bis zum 35. i Hälfte, bis in die Mitte der 40 er Jahre ein Drittel schwindsüchtsg. , , enn end 7 2 don e e, 2 . Pro or Dr. Pannwitz entworfen a der ungen lg der e rn, in 28 die Aufgaben 8 hen bei der Tuberkulosebekämpfung darlegte, dabei auch dag den Vereinen verbleibende Gebiet berührte, das sich auf Belehrung der der Schule Entlaffenen in erstrecken haben wäre Per Fiehner wies kabc auf einige Organisationen hin, die eine Bekämpfung der Tuberkulose ohn. viele Kosten ermöglichen. Da es sich bei der Schwindsucht um eine , , n,. handelt, ist die Wehnungsfrage auch die Frage der erfolgreichen ist vor allen Dingen eine trockene und sonnige Wohnung zu ver, schaffen. Die Bekaͤmpfung der Schwindsucht in den Wohnungen bat auf dreifache Weise zu erfglgen: durch Belehrung der schwind! süchtigen Personen, durch möglichste Isolierung der S süchtigen bon ihren. Angehörigen innerhalb und durch Formalindeginfektionen. Neben der Anzeigepflicht durch Arit und den Haushaltungshvorstand ist die fr hn eldung an⸗ , wobei die Untersuchung kostenloß zu geschehen hat. ringend empfahl der Vortragende die Walderholungsstätten durch Ortskrankenkassen. Säuglinge sind da. die Vererbung der Tuberkulose faßt als ausgeschlossen und nur die Anlage dazu als vererblich angesehen wird nach Möglichkeit vor n . von außen zu schüͤtzen. Für di Bekämpfung der Tuberkulose in den Schulen hat der Schularzt zu sorgen. Der Redner len mit der eindrin . Mahnung zu emeinsamer Arbeit in dem Kampfe gegen die Tuberkulose. — Mst orten des Dankes schloß der Vorsitzende darauf die Versammlung. Im wissenschaftlichen Theater der Uranig? (Tauben— . wird der Vortrag „Das Land Tirol“ in der nächsten Woche allabendlich mit Ausnahme von Dienstag wiederholt, an welchem Tage der Vortrag „Die deutsche Ostseeküste von den Wanderdünen bis zum Alsensund“ gehalten wird.
Auf der , Sternwarte spricgt morgen nachmittag um 5 Uhr der Direktor Archenhold über „die Sonne und ihre Kinder und Abends um 7 Uhr über , , . und Meteorsteine'. Beide Vorträge sind mit zahlreichen Lichtbildern ausgestattet. Im Anschluß an den zweiten Vortrag wird das von Frau Geheimrat Krupp dem Institut schenkte Meteoreisenstück, das in Mukerop, Bez. Gibeon in Viutßcd K estase fe niedergefallen ist, gezeigt. Mit dem ohh Fernrohr wird am Tage die Venus,
bend der Mars und ein Doppelstern beobachtet.
Bremen, 15. Mai. (W. T. B). Der Senat beantragte bei der Bürgerschaft die Bewilligung von bo 000 4A zur Veranstaltung elnes Preisausschreibens zur a R, von Entwürfen h ein neues, an das Rathaus anschließendes Stadthaus für Regierungs. und Repräsentationszwecke. Die Kosten des Neubaues werden auf 19 Millionen Mark veranschlagt.
Metz, 15. Mai. (W. T. B.) Nach dem gestrigen Diner bei dem Bezickspräsidenten von Lothringen, Grafen von Zeppelin. Aschhausen, verteilte Seine Majestät der Kaiser an die An. wesenden Medaillen, die Allerböchstderselbe anläßlich der Ein« weibungsfeier des Cbristugportals an der m. 22 anfertigen lassen. Die Medaillen sind aus Bronze hergestellt und
aben einen Durchmesser von beinahe 7 am. Sie zeigen auf der einen Seite das Profilbild Seiner Majestät mit dem Adlerhelm der Gardes du Cowg und der Inschrift: Guilelmus II. Imperator, Rex; auf der anderen Seite befindet fit das sehr gut und ae , Bild der Metzer Kathedrale mit dem neuen Portal und der Inschrift, Reclesia cathedralis Metensis in memoriam dedicationis porta prin- eipalis anno MDoCogllI.. — Gestern abend waren die f. lichen und Privatgebäude jum Teil prächtig illuminiert. Einen geradezu ö Eindruck gewährte die neue protestantische Kirche, an deren Entwurf Seine Majestät der Kaiser wesentlichen Anteil hat und deren edle Konturen in malerischem Lichte hervortraten.
Lenkoran (Gouv. Baku), 15. Mai. (W. T. B.) In einen benachbarten Walde geriet gestern eine Patreuille der Grenz wache in einen von versischen Räubern gelegten Hinterhalt Gin Rittmeister und zwei Soldaten wurden getötet. Abende plünderten die Räuber die 7 Werst von bier le. Drtschast Werawul aus. Im Laufe des April wurden acht Soldaten und ein Dffinier von Räubern getötet.
Benevent, 15. Mai. (B. T. B.) Gestern waren in Arräaja, Baotise und Air ofa wiederbolt leichte rd ske wahrnebmbar.
(Fortsehung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Mergand. — Abend 6 br: Eröffnung de Tommergartene.
Trianontheater. eorgenstraß., In ce Lastspiel l= Arien 8 27 und Franc de Deutsch von Mar Scho
Anfang 8 Uhr. nem, .
2 r m Pensaes Cheater. Scr Medela, ,, n,, den, ne, n, . nor: Mosennaontag. —
Jamiliennachrichi.
1 elicht: Pr. a Denn la n ttkamer⸗
er 2E. ben d , nn,,
Lustige Ehe.
r mr, , Grich Stubentauch Chaliatheater. Drerener Etrate Ta Goœrn- G rb. r- Ie.
en. Nubt))ͤ —
8 , , n, . NM
Verantwortlicher Aeda Dr. Torel in Charlottenburg. erlag der Gweditien (Scholi) in Gerl in.
Sieben Heilagen (cle αι l νmάuίꝶẽ̃⁊ ió a]
ekämpfung der Schwindsucht; den betreffenden ran
wind, ihrer Worr m .
rrichtung von
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Dent s ches Re ich.
Kon zession für den Kaufmann Paul Wilken zur Gewinnung
ineralien in einigen Flußbetten von Deutsch— . fark
Vom 6. Februar 1903.
Auf Grund des 5 6 Satz 2 der Allerhöchsten Verordnung, be, treffend das Bergwesen in Deutsch⸗Ostafrika, vom 9. Oktober 1898 Reichsgefetzbl. S. 1945) und unter zeitweiser Uebertragung derjenigen ,. welche dem deutsch⸗ostafrikanischen Landesfiskus hinsichtlich ber außschlteßlichen Aufsuchung und Gewinnung von Mineralien in den schiffbaren Teilen der lußbetten der, in den Indischen Ozean mündenden Flüsse Pangani, Wami, Ruvu (Kingani), Rufiyi, Mandandu—⸗ Mgingera, Mavudji, Umbekuru und Ropvuma nach der Verfügung bonn g, Pär lg, (Deutscher Neichzanzeiger vom 16. März 159. Deutsches Kolonialblatt vom gleichen Tage, S. 137) zustehen, wird hierdurch dem in Durban wohnhaften Kaufmann Paul Wilken, für sich und seine Erben, nachstehend der Konzessionar genannt, folgende Konzession erteilt:
51.
Der Konzessionar erhält unter der Bedingung, daß er binnen zwölf Monaten, vom Datum ig Konzession an gerechnet, dem KRaiserlichen Gouverneur von Deutsch-Ostafrika den Nachweis erbringt, daß ihm für die in 6 Paragraphen bezeichneten Zwecke 150 090 t zur Verfügung stehen, für die im 52 bestimmte Zeit die ausschließliche Berechtigung, . ös̃ s
dle Flußbetten der im Ein * bezeichneten acht Flüsse, soweit dieselben schiffbar sind, 866 der Grenzen des Schutzgebiets und vorbehaltlich wohlerworbener Rechte Dritter auf das Vor⸗ kommen von Gold, anderen Edelmetallen und Diamanten zu untersuchen.
§ 2.
Die ausschließliche Berechtigung (3 1) erstreckt sich während der ersten beiden Jahre, vom Tage der Erteilung der Konzession an gerechnet, auf saͤmtliche acht geg eebir⸗ und kommt mit Ablauf eines seden weiteren Jahres für je eines der Gebiete mit der Maßgabe in Fortfall, 2 die Bezeichnung des betreffenden Gebiets jedesmal zunächst dem Konzessionar überlassen bleibt, jedoch durch den (ge gg, Gouverneur zu erfolgen hat, wenn diesem nicht binnen vier Wochen nach Ablauf eines jeden Jahres eine entsprechende Erklärung des Konzessionars zugeht. ; . .
Die Berechtigung kann, ohne daß hierauf ein Entschädigungs⸗ anspruch irgend welcher Art begründet werden kann, entzogen werden, wenn der Konzessionar die Untersuchung nicht ernstlich, sachgemäß und unausgesetzt betreibt und auf dieselbe in jedem Jahre, vom Tage der Erteilung der Konzession an gerechnet, im Schutzgebiet nicht mindestens jehntausend Mark verwendet, auch den Nachweis der Verwendung binnen vier Wochen nach Ablauf jedes Jahres dem Gouverneur gegen über erbringt. In den erwähnten Betrag dürfen die Gehälter euro⸗ päischer Angestellter nicht eingerechnet werden. *
Falls nachweislich infolge höherer Gewalt oder anderweitiger, außerhalb der Einwirkung des Konzessionars liegender wichtiger Gründe die Ausführung der Untersuchungzarbeiten zeitweilig hat unterbrochen werden müssen, wird der Gouverneur auf Antrag eine angemessene Nachfrist für die Verausgabung des auf das betreffende 86. entfallenden Betrags gewähren. ;
Im Falle der Entnebung der . ) tritt das Necht des Flekus aus der Verfügung vom 5. März 1902 wieder entsprechend in Kraft.
§ 3.
Der Konzessionar hat das Recht, in jedem der im F 1 bezeichneten Gebiete und innerhalb der im 52 für die einzelnen Gebiete fest⸗ geseßten Fristen eine Strecke von nicht mebr als 100 km Länge aug. zuwlblen und abzustecken, innerhalb deren er alsdann die Verleibung deg ausschließlichen Rechts, die im z 1 bezeichneten Edelmetalle und Diamanten, mittels Baggereibetriebs oder ähnlicher, gleichen Zwecken dienender Vorrichtungen in Gemäßbeit der zur Zeit beste benden oder svater ju erlassenden bergrechtlichen Bestimmungen ju gewinnen, bean= spruchen kann. ; ; —
Die einzelne Strecke kann entweder jusammenhängend oder in Teil strecken zerlegt auggewäblt werden, jedoch darf keine Teilstrecke weniger al 5 Km Länge besitzen, sofern nicht nach endgültiger Ent- scheidung der Bergbebörde die örtlichen Verbältnisse eine kürzere Be messung bedingen. . .
Die Absteckung erfolgt durch Bejeichnung der Anfang. und End- runlte jeder Strecke (Teil strecke) mittels augenfälliger Merkmale, über deren Beschaffenbeit und Instandbaltung der Gouderneur näbere Ver ·˖ schriften erlassen kann. .
Nach den Seiten wird die Strecke von den durch den säbrlich alg — wiederkehrenden Wasserstand gebildeten Uferlinien der Flässe
egren yt.
Nach der Tiefe n bildet dag seste Gestein die Grenze.
84
Der Renzesstonar bat dem Moudernent den der nach z 3 ge⸗ tresenen Augwabl, unter Nachweis der erfolgten Ubsteckung und unter Borlegung cincg Sager lang, auf welchem der Standert der Merkmale ingeseichnet i. Anzeige ju machen. Die Anieige bat binnen einer Frit ju erfolgen, welche sanächst don der Grrichtung der Merkmale am Ansangg. und rv eder Strecke an gerechnet. dier Wochen betrügt, ich aber är e oo Rm Gatfernang weischen der Strecke und dem Sine dez Gonberneurg (auf dem nächten begangenen MWene und nach den amillchen Wountenlisten berechnet) um ledegmal jmei Wochen derlängert 2 ;
Wird die ige nicht rechtieltig erstattet oder entfpricht sie nicht den derste benden 5. ordernisen, Io gilt die Uarmabl al n bewirłt
8 8.
Dag aanschlie liche Necht der la 8 3 beteiharten Art der Re- wianung den Vdelmctallen uad Dlamanden wird dem Non sesstonar erstmallg für die Dauer den ufundrmeaanlg Jabren, dom der Abstechang an Cerebhnei, währt werden. al den der dem ban dieser Fri ju Niellenden Uatrag des Venresstegars wir? die Gerecht. gang under den leihen Bedlagunzgn um kbn Jabre 6 — werken. Weitere Verlagerungen erfolgen auf besondeten. der Ublaaf der Frist jn eilenden Mntrag är die Daaet den le ebn ja nebn Jabten and unter denselben Bedingangen
88 Für Jedes der acht Teanssteneqebiete bat der Rear ssienar. sobald er in 822 — ce Ttrecke eder Mrecke ach d r Hestn er aemwaen Lai, Cle Möndr ven brich sakbedander Mar n cri. chien Häselke n e mr ine am l, Minn e, , reer kel der Merbernemennhaen lane mm derne, aber, De, rernhe blang erlselgt an dem auf den Jer aakt der bft chiag *elgenden ermhla. Wei med alf vier echlaer Nerndneraegn der 2 kann der 2 — die Werehtigang btastchilich der detrenfea de = A , Mansfen de Finken derfalca erflarra, eder daß bieranasf ein Gai wädigangtansptuch wand welcher Art eat daadet er den laaa
Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 1. Mai
Der Umstand, daß die abgesteckte Strecke weniger als 100 Km lang sst, berechtigt zu keinem Gebührennachlaß. Falls das Recht auf Gewinnung von Diamanten vom Konzessionar in Anspruch genommen wird, soll die jährliche Pachtsumme für jedes so in Anspruch genommene Gebiet von 600 Mι auf 1000 M
erhöhen.
D 5 7.
er Konzessionar hat:
a. binnen fünf Jahren, vom Tage der Erteilung der Konzession an gerechnet, auf mindeftens einer Strecke oder Teilstrege (8 3. Abs. 1)
b. in der mit . der 3 n a beginnenden . inner⸗ halb ö weiterer fünf Jahre gleschfa mindestens au einer Strecke oder Teilstrecke den ordnungsmäßlgen Betrieb zu eröffnen und von da an aufrecht zu erhalten.
Ein Betrieb soll nicht als vorhanden erachtet werden, wenn i denselben weniger als monatlich eintausend Mark für Arbeitslöhne (ausschließlich der Gehälter europäischer Angestellter) und Materialien ausgegeben werden. ö ; ;
ei Nichteröffnung des ordnungsmäßigen Betriebs in den Fällen zu a und h können: 1) im Falle zu a alle auf Grund der Konzession erworbenen
Rechte, .
2) im Falle zu h die Berechtigung hinsichtlich einer von dem Gouverneur für den Reichskanzler nach freier Wahl zu bezeichnenden Strecke, 3
als zu Gunsten des Fiskus verfallen erklärt werden, ohne daß hierauf ein Entschädigungsanspruch irgend welcher Art begründet werden kann. Ingleichen können bei nicht ordnungsmäßiger Aufrechterhaltung des Betriebs die ö. dieser Konzession beruhenden Rechte in dem in Frage kommenden Flußgebiet (6 1) für verfallen erklärt werden. Werden vom Konzessionar besondere Gründe dargetan, welche die Einhaltung der zur Eräffnung des ordnungsmäßigen Betriebs gesetzten fi unmöglich gemacht haben, so kann die Frist angemessen ver⸗ ängert werden. n Im Falle der i n, des ordnungsmäßigen Be⸗ triebs darf der Verfall erst dann ausgesprochen werden, wenn zwei mindestens ein Vierteljahr auseinanderliegende Aufforderungen zur Wiederaufnahme des ordnungs mäßigen Betriebs binnen einer vom Gouyerneur festzusetzenden Frist nicht geführt haben. —ͤ Weist der Konzessionar überzeugenderweise r 2. ihm die Einhaltung der Frist fär die Eröffnung oder die Aufrechterhaltung des ordnungsmäßlgen Betriebs durch höhere Gewalt unmöglich ge— worden ist, so ist im ersteren Fall die Frist angemessen zu verlängern, im letzteren Fall die Verfallserklärung ausgeschlossen, sofern der Konzessionar nach Beseitigung der durch die höhere Gewalt veran⸗ laßten Störung binnen einer vom Gouverneur festzusetzenden Frist den ordnungsmäßigen Betrieb wieder aufnimmt. Dem . der höheren Gewalt wird der
? : r Fall jeder außerhalb der Einwirkung des Konzessionars liegenden Ursa
gleich geachtet.
§ 8.
Der Konzessionat hat für die Leitung und Beaufsichtiung der Betriebe einen oder mehrere im Schutzgebiete sich aufhaltende Europäer zu bestellen und dem Gouverneur namhaft zu machen, welche für die Befolgung der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, f besonderen Bestimmungen, welchẽ hinsichtlich der hier in Rede stehenden Betriebe etwa erlassen werden, verantwortlich sind.
Falls die Benennung unterblieben ist, oder falls der Betriebs⸗ leiter wegen Zuwiderhandlung gegen die V iften wieder⸗ bolt bestraft worden ist, erforderlichenfalls a im Verzuge kann die Fortsetzung des Betriebs untersagt werden, obs daß bierauf ein Entschadigungsganspruch irgend welcher Art begründet werden kann.
§5 9.
Der Konzessionar ist berechtigt, das für die Unterhaltung seiner Baggereibetriebe und der damit in unmittelbarem Jusammenbang stebenden Betriebe erforderliche Holz aug den einem jeden Betriebe. punkte zunächst gelegenen Waldungen, binsichtlich deren dem Fiskus das Verfügungg recht zuftebt, gegen Entrichtung der ordnungsmäßigen a, . und unter Beobachtung der allgemeinen forstwirt⸗ asilichen Vorschriften zu entnebmen.
Als Betriebsvunkt gilt jede den Mittelpunkt eines örtlichen Be⸗ triebgabschnittg bildende Niederlassung, welche als solche durch ihre Anlage und Einrichtung erkennbar ist. Die Holjschlaggebübr wird für seden Betriebepunkt in einer jährlichen Pauschsumme, welche jedesmal für einen Jeitraum don fünf Jabren zu gelten bat, vom Gouverneur im Einderständnig mit dem Konzessionar festgesetzt.
5 10
Der Konzessionar ist berechtigt, das zu seinen Betriebe zmwecken er- forderliche Land, sofern eg Rronland ist, nach Maßgabe der S5 66 besm. 13 der Allerbächsten Verordnung, betreffend dag Bergqwesen in Deutsch· Dstafrika, ju benußen. Soweit eg sich um die Benutzung des Grundeigentumg Dritter handelt, kommen die Vorschriften der Ab⸗ schnitte II und IV derselben Verordnung zur sinngemäßen Anwendung.
Der Konzessionar ist ferner —— innerbalb eines Umkreises don 20 Rm um diejenigen Betriebevunkte (5 2 welche mindesteng 20 Rm voneinander entfernt liegen, vorbebaltiih der Rechte oder Ansxvrũ Dritter, die nach seiner Wabl Hafliche oder vachtweise Neberlassung don Land, über welches dem die Vertũgung Mu · srebt. für die Anlequag den Werften. Wobnungen und Niederlage. vlätzen sowie ju landwirtschaftl ichen Zwecken für dag Bedurfnig des Betriebepersonals. ereg im Verbältnig ven 2 ha für jede im Be⸗ triebe durchschaittlich beschaftigte Persen, käuflich oder vachtwelse mm — n — Vantrage des Iegigedachten te nicht binnen wolf n, dem Gingang beim Roudernenr gerechnet. befriedigt werden, ird dem Konzesstenar das in F 12 der Mllerbächsten Ver- erdauag, betreffend Rrenland, dem 25. Newember 1805 bereichnete NRecht eingeräumt werden.
Für die eren eanztg Jadre nach Erteilang der Venzessten sell der Taufrreig ür Land nicht medt alg 5 Marie, der Pachtrreie nicht webt al ibellchf NRrrie pre Dektar betragen.
511 dem Tage 2 — Merke und
Der Tennesstonar ist berechtigt, Hane der Grteilang der Ten nessten an gerechnet. Fabrzenge, welche ar die dieser Aensesten entfprechenden eröffneten
oder a eröffnenden Wetrieke ertotderlich stad, rei Den Ginfabenzdlslen
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Wird zur Bildung einer oder mehrerer Gesellschaften so haben diese die vorstehend für die ersten fünf Betriebs ahre j en Abgaben dauernd zu entrichten und . ofern das jährliche Reineinkommen die Auszahlung einer Jahresdividende von mehr als fünf vom 2 des eingezahlten und verwendeten Anteils kapitals gestatten würde, dem Landessiskus von Deutsch Ostafrika von dem 5 zwanzig vom Hundert zu zahlen.
§ 13.
Der Konzessionar hat, sofern er sich nicht felbst im Schutzgebiete aufhält, einen dort wohnenden Vertreter zu bestellen, —— zur Wahrne mug des geschäftlichen Verkehrs mit den Behörden ermächtigt sein muß. Solange der Konzessionar der vorstehenden Verpflichtung nicht entsprochen hat, kann die Ausübung der Konzession untersagt werden, ohne daß hierauf ein din g , irgend we Art begründet werden kann.
§ 14.
Der Konzessionar hat über den Betrieb des den Gegenstand dieser Konzession bildenden Unternehmens besondere, von ö, sonstigen Vermögensverwaltung getrennte Bücher nach den Vorschriften des Deutschen , zu führen, welche jederzeit eine Uebersicht über den Stand des Unternehmens gestatten.
§ 15.
Ueber Privatrechtsstreitigkeiten, die sich bei Ausführung dieser Konzession ergeben sollten, entscheiden, vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen, ausschließlich die Gerichte des Schutz gebiets
Die Entscheidung von Meinungsverschiedenhelten über die Aus⸗ legung folgender Paragraphen:
1, Abs. 1 zu a: Schiffbarkeit der Flußläufe, 2, Abs. 2: ernstliche, sachgemäße und unausgesetzte Betreibung der Untersuchung, z 3, Abs. 3: Beschaffenheit der Merkmale, 3, Abs. 4ff.: räumliche Ausdehnung der Berechtigung, . 1 Inhalt der Anzei 3 5
E 7: = , g. Betrieb Nichteröff nung, Nichtaufrecht⸗ erhaltung), ; 10, Abf. I: Erforderlichkeit von Land zu Betriebszwecken,
3 11: Erforderlichkeit von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, erfolgt auf Antrag des Gouverneurs oder des Konzesstonars unter , des ordentlichen Rechtswegs durch ein Schiedsgericht im Schutzgebiete. Das Schiedsgericht wird, wie folgt, gebildet.! Jeder Teil bestellt eine gleiche Zahl, jedoch nicht mehr als wei Schieds⸗ richter. Von sämtlichen Schiedsrichtern wird ein Obmann gewählt. Für den Reichskanzler wird der Gouverneur den oder die Schiedg-= richter auswählen und dem Konzessionar benennen unter der — zeitigen Aufforderung, den oder die zu wählenden Schiedsrichter binnen vier Wochen, vom Tage der Zustellung der Aufforderung an gerechnet. zu bestellen und ihm namhaft zu machen. Kommt der Konzesstonar dieser Aufforderung nicht = . so wãblt der Gouverneur auch die fehlenden Schiedsrichter. 8 Obmann ist gewäblt. wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmen Aleichbeit wird derselbe vom Kaiserlichen Konsul in Sansibar ernannt. Für das schiedsrichterliche Verfahren gelten, soweit in diesem
raphen nichts anderes festgesetzt ist, die Vorschriften des jehnten uches der Zivilprozeß ordnung.
§5 16.
Die völlige oder teilweise Uebertragung Dieser Nonjessien auf andere Personen oder Gesellschaften, sowie die Uebertragung einzelner auf der . I Sesellschaften bedarf zu ibrer Gültigkeit der Genebmiquag
des kanzlers. Die Nebertragun in jedem nur unter Auf. erlegung der entsprechenden kon Vor der Uebertragung von ten an eine muß 1—
Gouverneur nachgewiesen werden, daß der Desellschaft wen igsteng dierte Teil ihres Nominalkaritals als Betriebelapital für die . der Verwendung im Schutzgebiete in barem Gelde oder in Wechseln oder Fffekten zur Verfũgung stehen wird.
Die Mitglieder des Aufsichtgratg oder der an dessen Stelle tretenden Organe der Gesellschaft müssen in ibrer Mebrzabl Reiche angehörige sein.
Auf die Gesellschaft finden. sofern nicht ein Bevollmächtigter im Schutzgebiet unterhalten wird, die Vorschriften des z 13 entfrechende Anwendung. ;
§5 17.
Die Kosten dieser Konzession trägt der Konzessionar. Berlin, den 6. Februar 1905.
Der Reichskanzler.
(L. S. Graf don Bülow.
Nr. 21 deg Gentralblattg für dag Dent sche Reich“ bera im Reicheamt deg Jnnern dem 18. Mai, folgenden Jnbalt: I) Tonsulatwesen: . zar VBernabrae don Wilstandaatten¶ Gntlassung EGreguaturerteilung.' * Jell- und Steuerwesen Abänderung deg Jo larieg ür die Untercbe; Veränderungen in dem Stande eder den Befaquissen der Jell. nad Steuerstellen, Graänmng der Unlaee R 1 besimmungen für die Dafenregulative; Uendernng der Pranger tegulatiwe. 3) Marine und Schiffahrt: Gecchetaen des eren Nach tr ar Awntllchen ite der denn See schiffe nr 1g. — f. Lugweisung den aut dem Nerhageckiet.
Nr. 9 des Zentralblatt der Ganverwalt Pere - 8 — m 2 der offentlichen Urkeiten. . der
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