1903 / 125 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 May 1903 18:00:01 GMT) scan diff

räume. Einen gefälligen gc enseg bietet die idyllische Insel Frauen. wörth im bayerischen Meer). om Chiemser ist nur ein kurzer Weg nach dem malerisch , Sali burg. n Reichenhall und dem Berchtesgadener Ländchen. iel Liebe und Sorg. alt ist mit Recht dem herrlichen Kön igssee und dem Obersee in der malerischen Schilderung. gewidmet. Neue Bergbesteigungen folgen: Aufstieg zur Gotzenalm, weiter über die Eiskapelle zum steinernen Meer, unter den Ahorn—⸗ bäumen der Ramsau zur Wimbachllamm und zum Wimbach Schloß. Endlich Besteigung des Watzmann bis zum ‚Münchener Haus. und zur höchsten 83 dieses y Berges in Deutschland mit der wunderbaren Autsicht auf die Berggipfel ringsum, über die er als der böchste unter allen gebietet. Manche dieser Bilder sind so schön, daß man sich ihr längeres Verweilen wünschen möchte. Aller Wahr⸗ scheinlichkeit nach wird Von der Zugspitze zum Watzmann“ der „Urania“ den Dank des Publikums einbringen.

Theater und Mufsik.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Sonnabend, als zweiter Abend von Richard Wagners Bühnenfestspiel „Der Ring des Nibelungen! Die Walküre? gegeben. Die Be— setzung lautet: iegnund: Herr Kraus; Wotan: Herr Bachmann; Hunding: Herr Mödlinger; Sieglinde; Fräulein Hiedler; Brünnhilde: Fräulein Plaichinger; Fricka: Frau Goetze; Walküren: die Damen Herzog, Dietrich, Rothauser, Parbs. Weitz Pohl, von Bibow und Lieban-Globig. Dirigent ist der Kapellmeister Richard Strauß. Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr. Eins nochmalige Aufführung des Manöperbildes „Döberitz' von Joseph Lauff ist für Dienstag, den 2. Juni, angesetzt worden. .

Im Königlichen Schauspielbause gelangt, morgen als letztes Stück der Königsdramen König Richard der Dritte“ zur Auf führung. Den Richard spielt Herr Bonn.

Der in Darmstadt tagende Deutsche Bühnen verein (aal. Nr. 124 d. Bl) beschloß gestern, wie W. T. B. meldet, in der * e der Kostümlieferung an weibliche Mitglieder, diesen in weitestem Maße entgegenzukommen. Da aber nicht genügendes Material be— schafft sei, werde für November eine außerordentliche Generalversamm⸗ lung zur endgültigen Beschlußfassung in dieser Angelegenheit einbe⸗ rufen. Als Mindestmaß wurde aber schon jet die Veiyflichlung zur Lieferung von historischen Kostümen an weiblsche Chormitglieder vom Jahre 1506 an angenommen. Sodann wurde die Ti er, im ersten Vertragsmonat nach den Wünschen der Bin nen gen os fen cast geregelt.

Mannigfaltiges.

Berlin, den 29. Mai 1903.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten wurde der neugewählte unbesoldete Stadtrat, Kommerzienrat Venzky durch den Bürgermeister Dr. Neicke in sein Amt eingeführt. Nach Erledigung mehrerer kleinerer Gegenstände, bei der verschiedene Anträge des Magistrats abgelehnt wurden, gelangte die Vorlage zur Herbeiführung einer selbständigen Stellung der chirurgischen Oberaäͤrzte an den städtischen Krankenhäusern zur Erörterung. Die betreffende In— struktion ist vom Magistrat im F 1 folgendermaßen geändert worden: Die Deputation für die städtischen Krankenanstalten und Die öffentliche Gesundheitepflege ist die nächst vorgesetzte In stanz der ärztlichen Direktoren, diriglerenden Aerjte und Dberärzten; der 8 10 ist dahin abgeändert worden: „Den Qberärzten der chirurgischen Abteilung wird die selbständige Leitung der Poliklinik übertragen, außerdem ist ihnen etwa ein Drittel der Kranken zur selbständigen verantwortlichen Behandlung zu übertragen. Die Stadt vp. Cassel, Dr. Freudenberg und Dr. Langerhans machten da—⸗ gegen geltend, daß die vom Magistrat beschlossene Abänderung der Dienstinstruktion nicht dem Sinne des seinerzeit gestellten Antrags des Stadtv Dr. Landau entspreche dem auch der Magistrat zugestimmt babe. Auf Vorschlag des Stadtv. Cassel wurde die Angelegenheit einem Ausschuß überwiesen. Hielauf beschäftigte sich die Versamm⸗ lung mit der von der Allgemeinen Fleischerzeitung aufge stellten Bebauptung, daß Fleisch aus der Abdeckerei als Nabrungs⸗ mittel für Menschen verkauft worden sei. In der Auskunft, die der Magistrat vom Polizeipräsidium darüber erbeten hatte, wird es als ausgeschlossen bingestellt, daß die Händler, die das macerierte Fleisch aus der Abdeckerei als Hundefutter kaufen, es ab⸗ sichtlich und unter Verschweigung seiner Herkunft zum menschlichen Genusse feilbalten. Von dieser Auskunft erklärten sich verschiedene Medner nicht für befriedigt und wiesen darauf hin, daß trotz der großen Unkoslen, welche die staatlich vorgeschriebene Fleischbeschau verur⸗ sache, bier beimlich durch eine offenbar nachlässige Handtkabung der Bestimmungen eine greße Gefabr für die Gesundheit der Bevölkerung unterbalten werde Die Angelegenbeit soll von einem Ausschuß ein⸗ ebender gerrüft werden Aut der weiteren Verhandlung ist noch herpotuuheken. daß der Minister für Handel und Gewerbe das Schul⸗ geld für Ausländer, welche die städtiche böbere Webeschule besuchen wollen, don 800. M auf 1000 Æ erhöht hat. Auf die öffentliche folgte eine gebeime Sißung. *

Theater.

Aönigliche Schauspiele. Sonnabend: Dyern · baus. 133. Vorstellung Ter Ning des Nibelungen. Babaensestspiel von Richard Wagner. Zweiter Abend: Die Walttre in 3 Akren. Anfang 7 Uhr. Preise der Plage Fremdenloge 12 A. Orche sterloge 10 AM. Frsier Rang 8 Æ. PDarleit 3 Æ, Jweiter Rang 6 Æ. Dritter Rang J.. Vierter Rang Sig- 32 2 A 80 . Vierter Rang Stebrlaßg 1

*

Schausrielbane. 143. Vorstellang. EShafespeare Conigedramen. Sechster Abend König Richard der Dritte. Traunerspiel in 5 Aufsigen von William Shalesdeare Uekerseßt ven Auguft Wil. belm ven Schlegel. Nit Benutzung der Ginrichtung Ten Wilhelm Dechel käufer. In Scene gesegzt vom Dherreaifsenr Mar Grube. rative Ginrichtung dom Oberinspeftor Brandt. Unfang 71 Uhr.

Senntag: rnb aus. 133. Verstellans Carmen. Drer in 4 Mtten den Georgeg Bnel. Tert von 83 Meilbae und Luderie Hal, nach einer lerelle des Prerer Merimée. Ballett den Gmil Mraeß. Anfang 71 Ubr.

EScaufrielbann 184 Vorslellung. Sonder- abeanement R. 21. Verstellang. Den CGgrlog. Jafant von 2panten. Gin Framattichez Gedicht n ö afngen den Friedrich ven Schiller. Anfang

7 nir . Demmer, ga anne mag. een. un

Vanna. Sonntag. Na

Toledo.

Gustad Radelbu

Sonnabend,

Li e 9 Lesneen der Felin 12 * * geb rende Mat den Ferdinand rang 71 Uhr.

bende 7 Montag. Nachmittag 2 Glocke. Abende 71

Dienetag, Abende 7 Ubr: Monna Banna.

Schillertheater. O.

Sengabend. Abend 8 Ube: Jm weißen Mäößsl. Lustsriel in 3 Aufjsügen don Oelar Blumenthal und

4. Sonntag, ze baittaas 3 Uhr; Nomeos und Julia. Abende 8 Ubrr Ter Vrobefandidat. Mentag. Nachmittagg 3 Uhr: Abend 3 Udr: Im weißen

X. (F Tie drich Wilbelm städtischee Theater,) Abende 8 Ocdda

Schausriel in G Aufsügen den Henrik Ibsen

Sonntag. Nachmittag 3 Mor: at. Abende 8 Ur Im wesgen Roß. *

Montag. Nachmitt 3 nher Die von ** . 8 327 23 Im Marten täglich Rongeri.

Nesidenrtheater. Duretrlen Elgaand Sauten- kurg Sonnabend Lustige

e Schwan in ] don . Marg und

Garrd. Deuisch ven ar Schoenan.

Borbet: dem Balle.

* tem ichen des M. Garrlon den M. Lerbel

r n n, , amm, oo enntag un * J

männer. Nach dem Balle.

Thaliathrater. Dreenet Stiaße 72st. Don- abend Nerlente affubrung Gharieng Tante.

Das Zentralkomitee des Preußischen Landes vereins vom Roten Kreuz bielt am 25. d. M. unter dem Vorsitz des V onienmeisters, Kammerherrn B. von dem Knesebeck eine Sitzung ab, in der nach einigen geschäftlichen Mitteilungen die Neuwahl von vier Mitgliedern erfglgte. Anträge. des Provinzialvereins vom Roten Kreuz für Weslpreußen auf Ge= währung von Beihllfen für die freiwilligen Kriegersanitätskolonnen vom Roten Kreuz in Danzig and Marienwerder, sowie ein Gesuch des Verbandsvorstandes der freiwilligen Sanitätsl olonnen vom Roten Kreuz für die 6 Posen um Beihilfe zur Bestreitung der Kosten einer am 17. Mai d. J. abgehaltenen 1, . Uebung wurden enehmigt. Ebenso fand ein von dem zuständigen Provinzialverein ö Antrag ähnlichen Inhalts der freiwilligen Sanitäts« kolonne vom Roten Kreuz Oberrad bei Frankfurt a. M. seine Erledigung. Bezüglich der Verwendung der nach dem letzten ö . dem Zentralkomitee zugewendeten Schenkung von 50 o 00 0 wurde nach längeren , der 3 gefaßt, daß mit dieser Summe dem dringenden Bedürfnis, itgliedern der freiwilligen Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz für etwaige Unfalle im Friedensdienst und für die im Kriegsfalle innerhalb des Bereiches des Besatzungsheeres erlittenen Dienstbeschädigungen eine entsprechende Vergütung zu gewähren, genügt werden solle. Gleichzeitig wurde aber als Beratungsgegenstand für die nächste Sitzung der Vorschlag in Aussicht genommen, aus den außerordentlichen Einnahmen der Vereinsorganisation . Quoten in den Etat einzusetzen, die als Grundstock für ein von Jahr zu Jahr schwerer zu entbehrendes Dienst⸗ gebäude des Zentralkomitees und anderer Zentralstellen vom Roten Kreuz angehäuft werden sollen. Einem Gesuch des Vorstands der dem Roten Kreuz angeschlossenen ‚Kahlenbergstiftung' in Magdeburg um Ueberlassung eines größeren zinslosen Darlehens wurde aus prinzipiellen Gründen nicht ihr e dagegen eine angemessene Subvention für das laufende Jahr bewilligt.

Anläßlich des in der r. Woche hierselbst stattfindenden Kongresses für angewandte Chemie ist heute mittag in dem Institut für Gärungsgewerbe und Stärkefabrikation in der Seestraße eine Ausstellung eröffnet worden, deren haupt⸗ sächlichste Gegenstände sich auf die technische Verwendung des Spiritus für gewerbliche Zwecke beziehen; ferner haben in der Ausstellung auch die Objekte mit Bezug auf die angewandte Chemie besondere Berücksichtigung gefunden. Die Ausstellung wurde um 12 Uhr Mittags in Gegenwart zahlreicher Interessenlen von Herrn Amtsrat Schmidt ⸗Löhme (Mark Brandenburg) mit einer längeren Ansprache feierlich eröffnet. Bei der Feier war das Kaiser⸗ liche Gesundheitsamt vollständig vertreten, dagegen hatte sich der Reichskanzler in letzter Stunde noch entschuldigen lassen. Nach der Eröffnung fand ein Rundgang durch die Räume statt. Die Ausstellung ist reich beschickt; sowohl die Aussteller als auch die Ausstellungsobjekte sind in weit größerer Zahl als sonst vertreten. Mit zu den interessantesten Gegenständen zählen, die wunderbaren , . sowie die Isolierapparate der Vereinigten Tonwaren⸗ werke Berlin ⸗Charlottenburg. In hervorragender Weise ist ferner die Königliche Porzellanmanufaktur vertreten. Die Firma Siemens u. Haleke bat die Ausstellung. mit elektrischen Meßapparaten beschickt. Die Verwendung des Spiritus geht mit mächtigen Sprüngen vor warte, so daß heute bereits annähernd 10 ͤ0 des Petroleum verbrauchs durch Spiritus ersetzt werden; die jährliche Zunahme des Spiritus— verbrauchs für gewerbliche Zwecke beträgt nicht weniger als rund 10 Millionen Liter. Der Verbrauch verteilt sich auf vielerlei Ge— biete, und die Zentrale für Spiritusverwertung hat jetzt bereits täglich einen Vertrag auf Lieferung von Spiritus für den einen oder anderen Betrieb, in dem Motoren zur Aufstellung gelangen. Dieser Spiritus ist blau gefärbt und stellt sich auf 15 4 fuͤr das Liter. Man hatte bie her , . daß sich die Spiritusmotoren auf nur kleine Krafthergade

schranlen werden; dies ist aber keineswegs der Fall, wie die a 20 pferdige Spiritusmaschine der Motorenfabrik Ober Ursel beweist. Sehr interessant ist eine von der Washington Companv ausgestellte Spiritus lampe mit Preßluft von 00 Kerzenstärke; diese Lampe gewinnt immer mehr an Verbreitung. Durch eine eigenartige Anwendung kann bei Bedarf der Apparat sofort in Tätigkeit treten und erleuchtet einen Raum von etwa g00 bis 400 am tageshell. Ferner wurde dag erste Mal eine gleiche Lampe ohne Luftpressung von der Firma L. Rosen⸗ tbal in i a. M. gezeißt. Mit zu den fesselndsten und eigenartigsien Auestellungegegenständen dürfle weiter die Kartoffel- küche zäblen; in ibr werden allerlei Leckerbissen, wie Kartoffel- buffer, Kartoffelpfannkuchen u. a. m. bereitet. Die bekannten und beliebten Wiener Backwaren verdanken ihren Ruf nicht zum geringsten Teil dem Karteffelmebl, bergestellt aus getrockneten Kartoffeln. In der Kartoffelküche bekommt man ae die frische Kartoffel nicht zu seben, sondern nur Kartoffelmehl und getrocknete Kartoffeln. as Schnelltrocknungsverfabren der Kartoffel geschieht zwischen gebeizten Walien und bat den Vorteil. daß es nur auf pbösilalischen Vorgängen beruht; da ferner die * (Wasserentziehung) nur einige Selunden dauert, behält die Kartoffelkonserve sozusagen die natürliche Farbe der Robkartoffel; gleichfalls werden durch die Konservierung weder Geschmack noch Ge- ruch der Kartoffel geändert. Wie für menschliche Nahrung, wird die getrocknele Kartoffel auch für Futter zwecke ver-

2

Dienstag: Gastspiel Heinrich Bötel. Der Schwan in 3 Akten von Brandon Thomag. Anfang Vostillon von Lonjumenau. Dentsches Theater.

An lang 73 Ubr. 4 21 Uhr: Die Wildente. 1 Mo

8 Ubr. Sonntag: Charleys Tante. Montag: Ein toller Ginfall.

Sonnabend Monna

abend: Gastspiel von Hansi Niese.

nnn Vanna. meinderat. Anfeng 71 Uhr.

Uhr: Tie versunlene br: Die Jüdin von

Anfang 7 Ubr. (Wallner tbeater.

Galathee. Bunter Teil.

24 Trianontheater.

riedrich · und Uniwerstiats straße.

Uubt orie, Tunsde, s,.

Gabler. afang 8 Ubr.

Sonntag: Tie Naibrüde. Oedda Gabler e,

(L marin

a 1 An

Alg Fel 1868 nnd 1875071 seines s

.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a. Sonn- Der Herr Ge⸗

Sonntag: Der Serr Gemeinderat.

Dentralihenater. Sonnabend: Die Fledermaud. Sonntag und Montag: Der Jigennerbaron.

Gellealliantethegter. Sonnabend: Die schsne

Des Löwen

Grwachen. Von 8 Uhr ab: Pfingiten: Frübtfonzert. Frühvorstellung.

Georgen straße,

Sonnabend Die en don Frey Grésa— und Francig de Crolsset. Deutsch ven Nar Schoe nem.

Samiliennachrichten. 7

hi annes gaptis Maria gesftl bat er in den jn unermidlicher * jgen Amteg gewaltet und auch Jm Frieden als Seelseraet der ibm andertrauten Miluärgemeinden

in reichem 36 f , re, belesben, Temmen ajestit de Nalserg and Rhalgg anf den

wandt. Diesbezũgliche Apparate baben die. Gesellschaft zur wertung landschastliche. Produkte (Berlin) wie auch die Knauer ausgestellt. Wenn bisher der Spiritus nur zu Kun Leucht und Heizzwecken Verwertung gefungen hat, . ber es eigenartig, wenn man Gigmaschinen durch den Spiritusm betreiben sieht, so daß schließlich der Spirltus auch 7 g erzeugung dient. Die Ausstellung bringt in der großen Mittel . die feststehenden Motoren in ihren verschiedenen 9 und Verwendungsjwecken zur Anschauung, während die erste Sen balle in einen Dunkelraum verwandelt ist zwecks Verführung Spiritusbeleuchtung. Die Reihe der wissenschaftlichen Vorn nimmt morgen, Sonnabend, nachmittag ihren Anfang, und zwar m als erster Herr Professor Wittelsböfer mit einem technift Vortrag beginnen. er für die Ausstellung bestimmte Katalog! bei Eröffnung noch nicht fertig gestellt; er wird in drei Spragn deutsch, englisch und französisch, zur Ausgabe . und zwar Rücksicht auf die Mitglieder an dem in . woche beginnen Ghemikerkongreß, der von 2000 Teilnehmern beschickt sein wird. Neuß, 29. Mai. (W. T. B) Gestern fand hie en. fünfzigjiährigen Bestehens des ,, erzbischzflig Konvikts statt, an der Vertreter der kirchlichen und der staatli Bebörden teilnahmen. In einer Ansprache dankte der Erzbst Fischer den Staatsbebörden für das von ihnen bewiesene Wohlwe und forderte die Zöglinge auf, sich namentlich in den klassst Sprachen eine gründliche Bildung anzueignen, dabei aber die ande nee der Wlissenschaft nicht zu , g Die preußsß yvmnasien seien Musteranstalten vor aller Welt, Er hoffe, daß ute Einvernehmen zwischen Kirche und Staat ungestört besth leiben werde.

London, 28. Mai. (W. T. B) Der Lordm ayor hatte beuke die Mitglieder des Internationalen kolonial Instituts zu einem Früh stück im Mansionhouse eingelm Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenh̃ bielt hierbei eine Rede, in der er ausführte, daß London als . eines gigantischen Weltreichs der geeignetste Platz für

ersammlung des re, sei. Die Welt sei groß genug, daß Nationen ihre Kräfte in friedlichem Wirken Seite an Seite betäth könnten. Jeder neue Arbeiter müsse willkommen . werden,

dazu beitrage, daß die unbegrenzten Gebiete, die noch öde dalin erschlossen werden, und der auf diese Weise die verborgenen Ku noch unzivilisierter oder halbzivilisierter Völker zu wecken hh Wenn wir“, so führte der Redner weiter aus, „die off Tür, die wir in dieser Stadt fanden, und all das, was von Ibren hervorragenden Landsleuten über die britische ch Tür senseits der Meere gebört haben, als ein gutes Omen

die Arbeit, die noch von allen kolonisatorischen Nationen getan wen nee erwägen, dann wird in der Tat der Ausführung unserer h nialen Aufgaben im Interesse der Menschheit ein großer De erwiesen werden und ein großer Schritt vorwärts für die Zwecke n Instituts getan werden. Der Redner schloß mit einem Hoch auf? Lordmayor und die Stadt London.

St. Petersburg, 28. Mal. (W. T. B.) Die Ohe bürgermeister von Berlin, München, Danzig, Pose Königsberg und Thorn sind heute abend hier eingetroffen! von Vertretern der Stadtverwaltung empfangen won

Madrid, 28. Mai. (W. T. B.) Ein wolken bruchartig Regen ist über Spanien niedergegangen. Der Ort Pajaret der Provinz Léon ist überschwem mt. 49 Häuser sind ei gestürzt und mehrere Personen ums Leben gekommen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

St. Petersburg, 29. Mai. (W. T. B.) Heute wu hier die Jubelfeier des zweihundertjährigen stehens der Stadt festlich begangen. Als vor der Fesm auf dem in feierlichem Zuge dorthin gebrachten Boote Pen des Großen die Kaiserstandarte gehißt wurde, erdröh Kanonensalut sämtlicher Schiffe, die salutierten Flaggenschmuck anlegten. Beim Winterpalais verein fich die Geistlichkeit mit der dort harrenden Kirchenprozession, ihren Weg nach der Isaakkathedrale nahm. Die Truppen bilda Spalier; unter ihnen befanden sich Kompagnien der unter dem Großen gebildeten Regimenter, auch des jetzigen Wiborg Regiments, dessen Chef Seine Majestät der Kaiser Wilhelm ist, mit Fahnen aus der Zeit Peters des Großen. In Kathedrale erwarteten Würdenträger, das diplomatische Ker die auswärtigen Deputationen und Vertreter der Stadt der Stande die Ankunft der Kaiserlichen Majestäten.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ern und Zweiten Beilage.)

2

perantwortunge vollen rufen, hat er, mit rei

*g eines Feldyrorste en Gaben des Geistes un Herzeng ausgestattet, von bober Begeisterune ona und Xilerlan beseelt, unausgesetzt seine KRraft diesem boben Berufe gewidmet und allen Kreisen, die mit ibm in Berübrung kamer vollste Vertrauen zu erwerben und zu beme gewußt. . In der Armee wird das Andenken dieses verdi Manneg dauernd in Ehren gebalten werden. Berlin, den 28. Mai 1903. Der Kriegeminister. Allerböchst mit der Vertretung beauftragt d. Ginem.

Verlobt: Frl. Glse ven Maltitz mit Hrn. don Rande (Liegnitz). Frl. Muth ven nin geg mit Hrn. Leutnant Carl Frbru. don Ber (Graun ichweig). Frl. Marta Bleder mit Leutnant Wilhelm Dpveln).

Verebelicht: Hr. Nudel don Stülvnanel Frl. Goa den Ponr'llh (Gad Flinaberg) Leutnant Wilhelm Dioder Frbr. don Baddern * Frl. Margarethe ven Peyden (Di- Gh

rer den).

Geboren: Gin Sohn:! Hrn. Dbeibergrat. ( Halle a S). Gine Tochter: Hrn. M melster Otte Larnom itz)

Gestorben Sr. CGenrad don Hobberg (Nad , ,,

1. er 1 1 Dberleutnant a. 8 D⸗ Westend).

m ichen

Verantwortlicher Nedaklenr Dr. Tyrol in Gharleattenburg.

Verlag der Gweditlen (Schl in Gerl

Drug Ver Nen dentschen eden ene an He ,

Acht Beilagen (einschließ lich Gg rsen- Hellage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M 125.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung,

betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Bleifarben und anderen Bleiprodukten.

Vom 26. Mai 1903.

Auf Grund der 88 1206 und 1394 der Gewerbeordnung hat der Bundesrat über die Einrichtung und den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Bleifarben und anderen Bleiprodukten folgende Vorschriften erlassen: ; 831 Die nachstehenden Vorschriften finden Anwendung auf alle Anlagen, in denen Bleifarben oder andere chemische Blei⸗ produkte (Bleiweiß, Bleichromat, Massikot, Glätte, Mennige, Bleisuperoxyd, Pattinsonsches Bleiweiß, Casseler Gelb, eng- lisches Gelb, Neapel⸗Gelb, Jodblei, Bleizucker usw.) oder blei⸗ haltige Farbengemische als Haupt- oder Nebenprodukt her⸗ gestellt werden. ö U Auf Bleihütten finden diese Vorschriften keine Anwendung, auch wenn darin Stoffe der im Abs. 1 bezeichneten Art her⸗— gestellt werden. Ausgenommen bleiben ferner Anlagen, in denen nur im . mit einem anderen Gewerbebetriebe fertige

arbstoffe lediglich miteinander gemischt oder mit Oel oder irnis angerieben werden.

Die Arbeitsräume, in denen die im § 1 Abs. 1 bezeichneten Stoffe hergestellt oder verpackt werden, müssen geräumig, hoch und so eingerichtet sein, daß in ihnen ein ausreichender be⸗ ständiger Luftwechsel stattfindet.

Sie müssen mit einem ebenen und festen Fußboden ver⸗ ehen sein, der eine leichte Beseitigung des Staubes auf euchtem Wege gestattet. Der Fußboden ist, soweit er sich nicht infolge des Betriebs ständig in feuchtem Zustande be⸗ findet, mindestens einmal täglich feucht zu reinigen.

Die Wände müssen eine ebene Oberfläche haben und, soweit sie nicht mit einer abwaschbaren Bekleidung oder mit einem Oelfarbenanstriche versehen sind, mindestens einmal jährlich mit Kalkmilch angestrichen werden.

3 *

Das Eintreten bleihaltigen Staubes sowie bleihaltiger Gase und Dämpfe in die Arbeitsräume muß durch geeignete Vorrichtungen möglichst verhindert werden. Arbeitsräume, welche gegen das Eintreten bleihaltigen Staubes oder blei⸗ haltiger Gase und Dämpfe nicht vollständig ic t werden können, sind gegen andere Arbeitsräume so abzuschließen, daß in diese Staub, Gase oder Dämpfe nicht eintreten können.

4.

Die Schmelzkessel für Blei sind mit gut ziehenden, ins Freie oder in einen Schornstein mündenden Abzugsvorrichtungen (Fangtrichtern) zu überdecken.

Die Innenflächen der Orydierkammern müssen möglichst glatt und dicht hergestellt sein. Die Oxydierkammern und die in ihnen befindlichen Gerüste sind während des Behängens feucht zu erhalten. Die Oxydierkammern sind, bevor sie nach Beendigung des Oxydationsprozesses betreten werden, aus⸗ reichend abzukühlen und zu darf en sowie durch Einleiten von Wasserdampf gründlich zu durchfeuchten. Das Bleiweiß ist mittels eines kräftigen Wasserstrahls von den Latten oder Rundhölzern abzuspritzen. Die Oxydierkammern sind, solange in ihnen gearbeitet wird, genügend zu erhellen.

Die Rohbieiweißvorraͤte sind während der Ueberführung nach dem Schlämmeraum und solange sie in diesem lagern, feucht zu erhalten. . 3

Dle Wände der Orydierkammern sowie die darin befind⸗ lichen Geruüste, Latten und Rundhölzer sind jedesmal vor dem Behängen durch Abspritzen mit einem kräftigen Wasserstrahl oder durch Abwaschen von Bleiweiß gründlich zu reinigen.

Der Arbeitgeber hat einen mit diesen Vorschriften und den sonst erforderlichen Vorsichtsmaßregeln genau pertrauten Meister oder Vorarbeiter zu beauftragen, die bei Entleerung der Orydierkammern vorkommenden Arbeiten unauggesetzt zu beaufsichtigen. Die zur Beaufsichtigung bestellte Person sst nach Maßgabe des z 151 der Gewerbeordnung für die Be⸗ folgung der Vorschriften und für die Anwendung der nötigen Vorsicht verantwortlich.

86.

Beim Trangport und bei der Verarbeitung nasser Blei farbenvorrdte, namentlich beim Schlämmen und Naßmahlen, ist die Handarbeit durch Anwendung mechanischer Vor⸗ richtungen soweit zu ersczen, daß das Beschmutzen der Kleider und Hände der dabei beschäftigten Arbeiter auf das möglichst geringe Maß beschränkt wird r

Das Uugpressen von Bleiweißschlamm darf nur vor⸗ genommen werden, nachdem die darin enthaltenen löslichen Bleisalze vorher ausgefällt sind.

16

Die Innenslächen der Trockenkammern müssen möglichst

glatt und dicht hergestellt sein. 88.

Beim Mahlen, Sieben und Packen trockener bleihaltiger Stoffe, beim Heschicken und Entleeren der Glätte⸗ und Mennige⸗ osen, beim Mennigebeuteln und bei sonstigen w * * bei denen sich N Staub entwickeli, muß durch Ab⸗ sauge· und Abführungsvorkehrungen oder durch andere

geeignete Vorrichtungen das Eintreten von Staub in die K verhindert werden

Für das Verpacken von Farben geringen Bleigehaltg in unbedeutenden Mengen oder in fleinen, zum Vertrieb im Klein- handel geeigneten Backungen, können auf Antrag durch die höhere Uerwallungsbehörde Ausnahmen von der Vorschrift des vorstehenden Absades zugelassen werden.

Berlin, Freitag, den 29. Mai

8 9.

Apparate, welche bleihaltigen Staub entwickeln, müssen, insoweit nicht nach ihrer Einrichtung und Benutzungsart das Austreten von Staub wirksam verhütet wird, an allen Fugen durch dicke Lagen von Filz oder Wollenzeug oder durch Vor⸗ richtungen von gleicher Wirkung so abgedichtet sein, daß das Eintreten des Staubes in den Arbeitsraum verhindert wird.

Apparate bieser Art müssen mit Einrichtungen . sein, welche eine Spannung der Luft in ihnen verhindern. Sie dürfen erst dann geöffnet werden, wenn der in ihnen ent⸗ wickelte Staub sich abgesetzt hat und völlig abgekühlt ist.

8 190. K. Arbeiterinnen dürfen in Fabriken der im 8 1 bezeichneten

Art nur insoweit zum Aufenthalt oder zur , zu⸗

gelassen werden, als sie dabei der Einwirkung bleihaltigen Staubes oder bleihaltiger Gase und Dämpfe nicht . sind und mit bleihaltigen Stoffen nicht in Berührung kommen.

In Fabriken, welche ausschließ [. oder vorwiegend der Herstellung von J oder anderen chemischen Blei⸗ produkten dienen, darf jugendlichen Arbeitern eine Beschäfti⸗ gung nicht gewährt und der Aufenthalt nicht gestattet werden. Iluf die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern in anderen a,. der im 3 1 Abs. J bezeichneten Art finden die Be⸗ timmungen im Abs. 1 entsprechende .

Diese Bestimmungen haben bis zum 1. Juli 1913 Gültigkeit. u

Der Arbeitgeber darf in Räumen, in denen die im §1 Abs. 1 bezeichneten Stoffe hergestellt oder verpackt werden, nur ,,, zur Beschäftigung zulassen, welche eine Be⸗ cheinigung eines approbierten Arztes darüber beibringen, daß sie weder . noch mit Lungen⸗, Nieren⸗ oder Magen⸗ leiden oder mit Alkoholismus behaftet sind. Die Bescheinigungen sind zu sammeln, aufzubewahren und dem Gewerbeaufsichts⸗ beamten r 139 der Gewerbeordnung) sowie dem zuständigen Medizinalbeamten auf Verlangen vorzulegen.

§ 12.

Der Arbeitgeber darf mit dem Beschicken und Entleeren der Oxydierkammern nur solche Personen beschäftigen, welche mit den Gefahren des Betriebs genau vertraut sind. Die . darf die Dauer von acht Stunden täglich nicht überschreiten. Sie muß bei einer Dauer von mehr als sechs Stunden mindestens durch drei einstündige 5 unter⸗ brochen werden. Bei kürzerer Dauer der Beschäftigung ist den Arbeitern nach je zwei Stunden Arbeitszeit eine einstündige Pause zu gewähren.

Mit dem Packen von Bleifarben, e n g Farben⸗ gemischen und anderen chemischen Bleiprodukten in trockenem Zustand und mit dem Schließen der damit gefüllten Fässer dürfen die Arbeiter nicht länger als a tunden tä— 1 be⸗ schäftigt werden. Diese Bestimmung findel auf die ãfti⸗ gung an Packmaschinen keine Anwendung, falls die Maschinen mit gut wirkenden Staubabsaugevorrichtungen versehen sind oder sonst nach ihrer Einrichtung und Benutzungsart das Aus⸗ treten von Staub wirksam verhütet wird.

Personen unter achtzehn Jahren dürfen mit den in Abs. 1, 2 bezeichneten Arbeiten überhaupt nicht beschäftigt werden. Für die Beschäftigung mit dem Verpacken von Farben geringen Bleigehalts in unbedeutenden Mengen oder in kleinen, zum Vertrieb im Kleinhandel geeigneten Packungen können auf Antrag durch die höhere Verwaltungsbehörde Ausnahmen von dieser Vorschrift zugelassen werden.

Im übrigen 6 Arbeiter, welche bei ihrer Beschäftigung mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommen, innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig Stunden aus⸗ schließlich der Pausen nicht länger als zehn Stunden beschäftigt werden. gu

Der Arbeitgeber hat alle mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeiter mit vollständig deckenden Arbeitsanzügen und einer Mütze, die mit dem Entleeren der Oxydierkammern beschäftigten Arbeiter auch mit geeigneter Fußbekleidung zu versehen. 6

8 12.

Mit Staubentwickelung verbundene Arbeiten, bei denen der Staub nicht sofort und vollständig abgesaugt wird, darf der Arbeitgeber nur von Arbeitern ausführen lassen, welche Nase und Mund mit Respiratoren oder feuchten Schwämmen bedeckt haben.

815.

Arbeiten, bei denen eine Berührung mit gelösten Blei⸗ salzen stattfindet, darf der Arbeitgeber nur durch Arbeiter aug⸗ führen lassen, welche zuvor die Hände entweder eingefettet oder mil undurchlässigen Handschuhen versehen haben.

5816.

Die in den 13, 11, 15 bezeichneten Arbeitokleider, Nespiratoren, Schwämme und ——ᷣ 6 2 hat der Arbeit geber jedem damit zu versehenden Arbeiter besonders in ausreichender ahl und zweckentsprechender BVeschaffenheit zu überwelsen. Er hat dafür Sorge zu tragen, daß diese Gegenstände stets ihrer Bestimmung gemäß und nur von densenigen Arbeitern benutzt werden, welchen sie zugewiesen sind, und daß sie in bestimmten Jwischenräumen, und zwar die Arbeitekleider mindesteng jede Woche, die Respiratoren, Mundschwamme und Handschuhe vor sedem Gebrauche X reinigt und während der Jeit, wo sie sich nicht im Gebrauche befinden, an dem für jeden Gegenstand zu bestimmenden Nate aufbewahrt werden. .

§8 17.

In einem staubfreien Teile der Anlage muß für die mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeiter ein Wasch⸗ und Ankleideraum und getrennt davon ein Speiseraum vorhanden sein. Beide Naume müssen sauder und slaubfrei gehalten und während der kalten Jahregzeit ge- heißt werden In dem Speiseraum oder an einer anderen ge eigneten Stelle müssen sich Vor richtungen zum Erwärmen der Speisen befinden

In dem Wasch⸗ und Ankleideraume müssen Wasser, Gefäße zum Munbspalen, zum Neinigen der Rande und

1903.

Nägel geeignete Bürsten, Seife und Handtücher sowie Ein⸗ richtungen zur getrennten Verwahrung der Arbeitskleider und derjenigen Kleidungsstücke, welche vor Beginn der Arbeit ab⸗ gelegt werden, in ausreichender Menge . sein.

Der Arbeitgeber hat den mit dem Entleeren der Oxydier⸗ kammern beschäftigten Arbeitern täglich a Beendigung dieser Arbeit, den übrigen mit Blei ober bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeitern zweimal wöchentlich während der Arbeitszeit Gelegenheit zu geben, in einem geeigneten, während der kalten Jahreszeit . Raume innerhalb der Betriebsanlage ein warmes Bad zu nehmen.

818.

Der Arbeitgeber hat die Ueberwachung des Gesundheits⸗ zustandes der mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeiter einem dem Gewerbeaufsichtsbeamten (S 1396 der ,,,, sowie dem zuständigen Medizinal⸗ beamten namhaft zu machenden approbierten Arzte zu über⸗ tragen, der mindestens zweimal monatlich die Arbeiter im Be⸗ trieb auf die Anzeichen etwa vorhandener Bleierkrankung zu untersuchen hat.

Der Arbeitgeber darf Arbeiter, die einer Bleierkrankun verdächtig sind, zu Beschäftigungen, bei welchen sie mit Blei oder all en Stoffen in Berührung kommen, bis zu ihrer völligen Genesung nicht n,. solche Arbeiter aber, die sich den Einwirkungen des Bleies und bleihaltiger Stoffe gegen⸗ über besonders empfindlich erweisen, sind dauernd von der Beschäftigung auszuschließen.

819.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Kontrolle über den Wechsel und er, sowie über den Gesundheitszustand der mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeiter ein Buch zu führen oder durch einen Betriebsbeamten führen zu lassen. Er ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit

der Eintragungen, soweit sie nicht vom Arzte bewirkt werden, verantwortlich.

Dieses Kontrollbuch muß enthalten:

1) den Namen dessen, welcher das Buch führt,

2) den Namen des mit der Ueberwachung des Gesund⸗ heitszustandes der Arbeiter beauftragten Arztes,

I) Vor⸗ und Zunamen, Alter, Wohnort, Tag des Ein⸗ tritts und des Austritts eines jeden der im Absatz 1 bezeich⸗ neten Arbeiter sowie die Art seiner Beschäftigung,

) den Tag und die Art der Erkrankung eines Arbeiters,

5) den Tag der Genesung,

6) die Tage und Ergebnisse der im 8 18 vorgeschriebenen allgemeinen ärztlichen Untersuchungen.

Das Krankenbuch ist dem Gewerbeaufsichtsbeamten GG 1396 der Gewerbeordnung) sowie dem zuständigen izi beamten auf Verlangen vorzulegen.

—— 5 2.

Der Arbeitgeber hat Vorschriften zu erlassen, welche außer einer Anweisung hinsichtlich —— 22 der in den 85 13. 14, 15 bezeichneten Gegenstände folgende Bestimmungen für die mit Blei oder bleihalligen Stoffen in Berührung kommenden Arbeiter enthalten müssen⸗

1) die Arbeiter dürfen Branntwein, Bier und andere geistige Getränke nicht mit in die Anlage bringen;

) die Arbeiter dürfen Nahrungsmittel nicht in * 2 Arbeitsräume mitnehmen. Das Einnehmen der Mahlzei ist ihnen, sofern es nicht außerhalb der Anlage stattfindet, nur im Speiseraum (5 17) gestattet;

3) die Arbeiter dürfen erst dann den Speiseraum betreten, Mahlzeiten einnehmen oder die Fabrik verlassen, wenn sie zuvor die Arbeitskleider abgelegt, die Haare vom Staube gereinigt, Hände und Gesicht sorgfältig gewaschen, die Nase gereinigt und den Mund ausgespült haben;

4 die Arbeiter haben die Arbeitskleider, Respiratoren, Mundschwämme und Handschuhe in denjenigen Arbeitsräumen und bei denjenigen Arbeiten, für welche es don dem Arbeit⸗ geber vorgeschrieben ist, zu benutzen;

5) das Rauchen, Schnupfen und Kauen von Tabak während der Arbeit ist verboten;

6) die in der Anlage vorhandene Badeeinrichtung ist von den mit dem Entleeren der Orydierkammern beschäftigten Arbeitern täglich nach Beendigung dieser Arbeit von den übrigen mit Blei oder bleihaltigen Stoffen in Berührung kommenden Arbeitern zweimal wöchentlich zu benutzen.

Außerdem ist in den zu erlassenden Vorschriften dor⸗ zusehen, daß Arbeiter, welche troß wiederholter Warnung den vorstehend bezeichneten Vorschriften zuwiderhandeln vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung entlassen werden konnen.

Ist für einen Betrieb eine Arbeitgordnung erlassen (S 131a der Gewerbeordnung), so sind die vorstehend de- zeichneten Bestimmungen in die Arbeits ordnung aufzunehmen.

§ A.

In jedem Arbeitgraume sowie in dem Ankleide und dem Speiseraume muß eine Abschrift oder ein Abdruck der 1 big W dieser Vorschriften und der gemäß d M dem Ardein geber erlassenen Vorschriften an einer in die Augen fallenden Stelle aus hangen.

Der Arbeingeber ist für die Oandhadung der im s M Mei bezeichneten Vorschriften verantwortlich Er dat einen ;

oder Vorarbeiter zu beauftragen die genaue JVefolgung der im d WM

Abs. 1 unter Nr. Z und 6 vorgeschenen Besnmmungen

* überwachen. Die zur Ueberwachung dente lte Per sen in Maßgabe des z 181 der ——— ** die —— der Vorschriften und für die Anwendung der nöngen derantwortlich Der Arbeitgeder it derlich. Ardeiker. welche den auf Grund dee W Abf. L ven Wm erlasfenen

Vorschriften tro wiederholter Warnung zawiderdandeln., aun der Ardein zu entlassen. § M

1 . Venue Anlagen, welche der Hernelung der inn 1 1 bexeich neten 1 sellen durfen ern n werden, nachdem ihre Crrichtnng dem en Gewerde

aufsichte deamten (S 19d der angezeigt in.