1903 / 129 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Jun 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Literatur.

Die Gesetze über die fn zum Reichstage, zum

reußischen Abgeordnetenhause und zu den preußischen He derer egen nebst den zu ihrer Ausführung erlassenen Beftimmungen in der zur Zeit gültigen Gestalt hat der Magistrats-= asfessor Dr. jur. Franz Kremski in Berlin ür die von dem Ober. landesgerichtsrat Max Hallbauer und dem Geheimen Regierungsrat im ächsischen Ministerium des Innern Dr. Walter Schelcher e r e, ar lr. Handbibliothek Ceipzig, Roß

gsche Verlagshuchhandlung) zusammengestellt und ihnen kurze, aber alles Wiffenswerte enthaltende, gemeinverständliche Er⸗ läuterungen beigegeben (geb. 2 46). Damit hat er vielen Reichstags⸗, Landtags. und Stadtverordnetenwählern sowie namentlich den Mitgliedern der Wahlvorstaͤnde, die den Wunsch haben, sich über die grundlegenden Bestimmungen bequem zu unterrichten, einen dankens⸗ werten Dienst erwiesen.

Von dem Reichstags wahlgesetz vom 31. Mai 1869 nebst dem Reglement zur Ausführung des Wahlgesetzes nach der n vom 28. April 1903 haben die e, . Heraus⸗ geber der ‚Juristischen Handbibliothek! auch eine extausgabe ohne Erläuterungen veranstaltet, die bereits in zweiter Auflage erschienen ist und sich, wie die Handausgabe mit Kommentar von Kremeki, durch el gg e Druck und vorzügliche Ausstattung auszeichnet

art. 0, 60 M6). .

Zu der von dem Polizeirat Dr. jur. Pagul Fischer in Dresden mit Erläuterungen verfehenen Ausgabe des Wahlgesetzes für den Deutfchen Reichstag nebst Wahlreglem ent, die vor kurzem an dieser Stelle angezeigt wurde und noch, das Wahl reglement in der alten Faffung vom 25. Mai 1870 wiedergibt, ist jetzt ein Nachtrag erschienen, der die durch die Einführung der Wahlzettelumschläge und des Isolierraumes nötig gewordene Abänderung der einschlägigen Para⸗ graphen des Wahlreglements behandelt (Preis 30 , des ganzen Werkes einschließlich des Nachtrags 180 „; Verlag von C. Heinrich, n Auch hier unterrichten zahlreiche Anmerkungen über alles für die Vorbereitung und Ausführung der Wahl Beachtenswerte.

Annalen des Deutschen Reichs für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft. Begründet von Dr. Georg . und Dr. Max von Seydel. Herausgegeben von den Professoren Hr. K. Th. Eheberg und Dr. A. Dyroff. 36. Jahrgang, d. Heft. München, J. Schweitzers Verlag. Abonnementspreis halbjährlich 6 Hefte) 8 M Bei dem gewaltigen Umfange, den die Arbeits⸗ einstellungen in den letzten Jahren angenommen, und den weitgreisen⸗ den, teilweise verhängnisvollen Wirkungen, die sie auf das öffentliche Leben mancher Länder ausgeübt haben, ist es ein Bedürfnis ge— worden, das soziale Phänomen des „Streiks einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Einen Versuch in dieser Richtung stellt die im vorliegenden Hefte der „Annalen. veröffentlichte Ab- handlung Tendenzen in der interngtionalen Streik bewegung“ von Dr. E. S. en dar. Der Verfasser gibt nach einer allgemeinen Einleitung zunächst eine Darstellung des gegen- wärtigen Standes der Streskstatistik und entwirft dann an der Hand genauer statistischer Daten ein Bild von der wachsenden Ausdehnung der Streikbewegung, von der heute fast kein Land mehr verschont bleib. Befonders interessant sind die Abschnitte, in denen er auf die allgemeinen und die speziellen Ursachen der Lohnbewegungen eingeht und die räumliche und zeitliche Verschiedenbeit der Arbeits. fonflikte und die dabei angewandten taktischen Maßnahmen schildert. Die Ausführungen des Verfassers gipfeln schließlich in dem Resultat, daß das wirksamste, Mittel zur Ein = der Arbeitseinstellungen ein möglichst freies Koalitions⸗ recht und eine möglichst starke und umfassende Organisation der beiden kämpfenden Parteien sei. Die ganze Geschichte der Aug. standabewegung lehre, daß auch auf dem Gebiete der solialen Kämpfe das Wort feine Geltung babe, das man so oft zur Rechtfertigung mllitärischer Rüstungen anführe: si vis pacem, Earn bellum. = Außer diesem intereffanten, zeitgemäßen Aufsatz enthält dag 5. Heft den Schluß der im 4. begonnenen Abhandlung über die Notenbanken in Württemberg 1876 -= 1200 von Dr. pbil. Berth. Breslauer in Berlin. Der Versasser verfolgt den GEntwickelungs gang der Reichsbank und der Württem bergischen Notenbank in dem süddeutschen Königreiche während einer fünfund · zwan zigsährigen Periode. An der Hand eines reichhaltigen, mit Sorg falt bearbeiteten Zablenmaterials ist es ihm gelungen, ein abgerundetes, lichtvolles Bild don dem Wirken der beiden Bankinstitute zu zeichnen. Wir können klar und deutlich seben, wie die Reichsbank die wärttem bergische Landeganstalt von Jahr zu Jahr zurügdrängt, ihr Tätigkeit feld immer mehr einschränkt. Nur in dem Diskontgeschäft hat sich die Württembergische Notenbank eine gewisse Kraft erhalten können, doch allein dadurch, daß sie die Diekontpolitik der Reichsbank durchkreujt, deren Piekontsaßz ständig unterboten hat. Der Verfasser alg vornebmste Ursache ibres Weichens die Zurückhaltung der

andesbank in der Gründung von Zweiganstalten zu erkennen. Er weist immer wieder darauf hin, wie die Reichsbank ibr Filial neß aus gedebnt hat, die Württembergische Notenbank dagegen nicht aus Stutt.

nie Mauern hinautgegangen ist. Eist seit Beglnn des Jabres 18991

1 sie Agenturen eröffnet, und deren Gedeiben muß leigen, ob sie noch ibr Notenprivileglum volkswirtschaftlich auszunutzen im stande ist.

Endlich entbält dag vorliegende Dest noch einen Aufsaz von Stadtrat . von Frankenberg in Braunschweig über die Erbebung der Handwerlekammerbeiträge sowie „Statistische Randglossen zu den Reicheta gz wablen“, die für jeden Reichetagswäbler von großem Interesse sind.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ ma syregeln.

Malta.

Durch Government Notice Nr. 1066 vom 28. Mai d. N. wurden die sämtlichen Häfen des persischen Meerbusens für ver⸗ seucht erllart.

TDotsen ist das Betreten der Schiffe obne reinen Gesundbeitespaß, von verseuchten Schinen mit einem Arft an Bord, welche einen Cholera Gelbfieber, oder Pestfall an Bord nicht baben, von Schiffen mit einem Art an Bord, welche einen ver⸗ seuchten Plaz seit 19 Tagen verlassen daben, Fälle der ge⸗ nannten Seuchen an Bord nicht baben und der aus dem Often kemmenden Pilgerschiffe mit einem Art an Bord, behusg deren Verbringung in den Quarantänebasen gestattet, wenn sie sich von ibrenm Boot direkt auf die Brücke begeben und nur mit den Dnneren und Mannschaften des Schiff in Verkebr treten. Um einen Verkehr der Passagiere mit dem Lolsen zu verhindern, soll der Kapitän densenigen Teil dea Decks, den der Lotse m vassieren bat, solange sich dieser an Bord befindet, absperren und alle Personen mit Fgaabme der Dffiere und der Schisffebesaßung den dicsem Schiffeteil und der Brücke fernbalten. Passagiere, mit Augnahme der Deckehassagiere, und die Dfnkere don Schiffen obne reinen Ge- landbeltgzvaß. werden nach ärztlicher Untersuchung und gründlicher Des in selnen ihres Gepacka zum Verkebt jugelassen.

Svanten.

Der Meneralgesundbeltgdirettor in Madtid macht im Hinblid auf die Vorschriten der Reglementg iber die dußere Gesunzbeie- vel belannl, daß in Jaulgae (Gbile) die Reule nvpest au- gebrochen ift

Turkei

Der laternafionale (cundbeilgrat in Kenstantingrel haf die QAnarantäne 24 Dertänste don der gesamten ägvptischen Kaste aaf vier Tage sesgesept.

Legypten.

Der Jaternationale Gesundkelterat in Alrandrien bat beschlessen, den Gboeleraregilement gegen die Gerkä6nste det atabisqhen ine dez Reiten MWeerez jwischen Tith and Mekbs auer en nn . legen. (Bernal. Neihaans. dem 77. Sertember v. . Me. Tn )

des Innern zu sam men gestellten r Handel und In dustrie *.)

Außenhandel dra ichs in den Monaten Januar

dis April 1863. Die Beteiligung der n n Länder am fc Außen · handel gestaltete sich in

Monaten Januar bis April des laufenden sowie des vergangenen

Wert in tausend Franken 64 467 10412

189 691 418083 130 640 174742

96 465 206 389

35 523 74 673

51 496 53 905

52 045 43 287

25 359 9518

35 482 12 633

192 981 90 226 30 205 12432 123 400 16 765

Rußland Großbritannien Deutschland .. BVelgieen Schweiz Italien Spanien Oesterreich Ungarn. Türkei . Vereinigte Staaten von Amerika Brasilien Argentinien -

Zusammen einschl. anderer Länder 1 601 578 1543 383 1405995 1 395 697.

Ein⸗ und Ausfuhr der wichtigeren Handelgartikel erreichten in den ersten vier Monaten des Jahres 1903 (die fehlen für 1902 . ö Klammern beigefügt) die folgenden Wertziffern in tausend

ranken:

Einfuhr: Getreide und Mehl 41 65g (46 946) Reis 6167 (10 174) Tafelobst 18 421 (1 367) Wein 448948 G6 Mel) Kakao 10799 (10 925) Kaffee 31 371 9 2b7) Schlachtvie 7999 (6932 Frisches, gesalzenes und sonst zubereitetes Fleis 7605 ( 729) Käse und Butter 16 397 8 218) Aivenöl 7715 (6946 Rohe Häute und Felle b6 331 (62 3997 Wolle 170 689 (181 287) Rohe Schmuckfedern 15 432 (15 955) Seide und Florettseide 102 908 (112 602) Jute 15 234 (24241) Hanf i333 6865) Flachs 54 713 (38211) Baumwolle 148 136 (133 795) Lumpen und Zellulose 14153 (13 157) Chilesalpeter 31 766 (18 605 Schildpatt und Perlmutter 8049 Go9g3) Oelhaltige Sämereien und Früchte 72 787 (8 440) Roher Kautschuk und Guttapercha 17 483 (21 832 Tabak in Blättern 12784 (10 600) Bauhol; 18877 (22 176 Faßdauben 9520 (10 927) 2 und Schieferöl 19 689 (16 997) Steinkohlen, Koks und Briketts 88 569 Gi zöl) Erze aller Art 26 570 C2666) == Kupfer 23 136 (16 206) Blei 6631 C44dI) Zinn 7830 Goss) Zink 7006 (8266) Gewebe aus Seide und Floretseide 24 M7 (25 146 Gewebe aus Wolle 13599 (13 92) Gewebe aus Baumwolle 20 244 (20 343) Papier, Pappe, Bücher und Stiche II 904 (10 987) Leder 14288 (19604) Maschinen 33 801 (40 go) Uhren 6088 (466609 Werkzeuge und andere Metall⸗ waren 10 879 (10 652).

Ausfuhr: Gewebe aus Seide und Floretseide 133 967 (115 5654) Gewebe aus Wolle 83 120 (83 396) Gewebe aus Baumwolle 9 877 (69 319) Wollengarn 11 713 (10903) Leinengarn 7461 (8353) Leder 36 004 (35 830) Lederwaren 18 499 (22 336) Bijouterie waren, vergoldete und versilberte Waren 10 129 8999) Maschinen 18 046 (15763) Werkzeuge und andere Metallwaren 32938 (26 499) eh g 20 021 (id 572) Modewaren und künstliche Blumen 46 029 (564 752) öbel und Holzwaren 9760 (8997) Wäsche 6668 (7211) Damenkleider 28 745 (31 538) Bücher, Stiche und Lithograpbien 13 332 (12628) Glas und Kristall Io 692 (10 643) Frisches, gesalzenes und sonst zubereitetes Gemüse 6063 (6779) Wein 64 028 (72 447) Branntwein, Sxiritus und Liqueur 13 238 (14012) Raffinierter Zucker 10275 (14730) Seefische und Fischmarinaden 13 8659 (15 688) Frisches, gesaljenes und sonst zubereitetes Fleisch 7715 (7556) Fett aller Art 38528 (6450) Butter 19914 (14 900) Erje aller Art 718 (98440) Gußelsen, Schmiedeeisen und Stahl 11054 (14 394) Tupfer und Kupferlegierungen S835 (86085) Steinkoblen und Keks 7206 (6919) Lumpen und Holistoff 13 454 (12 339) Baubol 6701 33 Anderes Holjz 11643 (10377) Sämereien 18213 (7784 Rohe Häute und Felle 40 831 (41 186) Wolle 77 664 90 713) Rohe Schmuckfedern 7916 14962) Seide und Floret. seide 41 648 (90 110) Baumwolle 10 824 (9811) Pferde 7847 (97568). (Documents Statistiques sur le Commerce de la France.

211771 27 542 120 539

Die chemische Industrie und Farben fabrikation in der Schweiz 1902.

Der Jahresbericht der Baseler Handelskammer enthält über die chemische Industrie und Farbenfabrikation der Schweiz im Jahre 1902 etwa die folgenden Ausfübrungen:

Die Nachfrage und der Absatz von Chemikalien und Farben besserten sich im Taufe des Jabreg 1992 zusebends. Angesichts deg siberall bervortretenden Übergroßen Produktiongvermögeng blieben jedoch, ebenso wie im Vorjahre, die Verkaufsspreise aäußerst gedrückt, so daß denjenigen Geschäsien, welche die benötigten Rohmaterialien nicht selbst gewinnen, nur ein geringer Gewinn übrig bleiben wird.

Dag Farbstoffgeschäst wird noch schwieriger durch die großen Unkosten, mit welchen eg zur Zeit verbunden ist. Es bedar] nicht nur eineh intensiden Angebots, sondern es liegt beute dem Farbstoff sabrilanten auch die volle Ausarbeitung der Anwendungederfahren und die Ginfübrung der Farben in den Konsum ob. Kostspielige

nicht mehr konkurrenzfäbig wäre, vermebren judem Personal und Unkosten in weitgebender Weise.

In den leßten Jahren ist die schweiserische Industrie ven der Darstellung nutzbringender Spezialitäten abgegangen.

die Masse handelt, sind die großen deutschen Firmen im Vor rrung

Bascl muß sein Anilin und seine Sauren jum Teil bei der Konkurrenz kaufen.

Der vermebrte Absatz der Produkte ist jarückmuführen einerseiths

auf die allgemeine Besserung, welche in der curecpälschen Tertil⸗ industrie Platz gegriffen bat, andererseißg auf die qünstige Gntwickelung des Geschäftd mit Nerdamerila und jum Teil auch auf die Steigerung deg Grvortg nach DOslasten; wenn auch dieser Umschwung der niedrigen Preise halber keinen großen Gewinn brachte, so beseinigte er doch die im derbergebenden Jahre drobende Gefahr der Ueberrrodukkion.

Der letztjabrigen schwelßserischen Aussubr den Teerfarben inn Döbe don 15,5 Millionen Franken stebt eine Ginfubr im Werte ven 1.8 Mill. Franken gegenüber. Der Versand richtete sich vornebmlich nach sol⸗ genden Landern! Vereinigte Staalen den Imerika 33 Mill. Deutzich⸗ land 29 Mill, Gresbriiannglen 2d Mill, Jialien 12d Mill, Gritisch Indien 191 Mill, Desterreich Ungarn sd Mill, Frank reich Cas Mill, Rußland e Mill, Jaban 0 9 Ml. Belgien 944 Mil. Sranien 240 Mi, neden ö Min. Franken. Bie Ginsahr don Terrsarken dach der Schwess stammi aft ibeer Gesamibelt aug Deutschlaud. indem don og da eingeführter Farben Nö7 da aus Deutschland kamen.

Die Technil bat im Jabte Joo berderragende nene Farben näicht

auf den Markt geb Die gewann wester an Uugdebnang;

sie scheint ciner icheren Jukunst * n Reben. Die Nernrteise —— e siad im Schwinden begrssfen. Das dager den Schmwafel arben ist wesentlich ermebrt and vervellftäadigt werden durch nene lebhafte braune und schöne gelbe Farben.

Ihre Zulunft bangt wesentlich von der Fabrikation derjenigen Artilel ab, bei welchen die Arbeit mebr auzmachi al die Masse, d. b. von der Griengung schwieriger dargustellender Produlte; denn Überall, wo es sich nur um

In der Baumwolldruckerei hat das naͤmliche Streben nach Farbenechtheit dazu geführt, daß die sehr lebhaften, aber etwas licht⸗ empfindlichen Tanninfarben durch die lichtechteren Chromfarben teil-

weise er 1 wurden.

Auf dem . t sich mehr und mehr das Vordringen des künstlichen Produkts, a 6 auf Kosten des Preises. Natür⸗ licher Indigo hat auf den letzten Auktionen wegen der Knappheit der Vorräte feste i und sos⸗ eine steigende Tendenz verzeichnen können. Seit Oktober wird känstlicher Indigo in Basel hergestellt.

(Nach dem Schweizerischen Handelsamtsblatt.)

Zucker-Ein⸗ und Ausfuhr der Niederlande im Monat April 1903.

Im Monat April 1903 belief sich die Einfuhr jum Ver= brauch von rohem Rübenzucker nach den Niederlanden auf 4548 t een 6749 t im April des vergangenen Jahres. Den größten Teil diefer Einfuhr lieferte Belgien, nämlich 3964 6 (gegen 4149 t. im April des vergangenen Jahres). Außerdem wurden noch 113 t (3 d 1902) roher Rohrzucker eingeführt. Die Ausfuhr von Rohzucker aus dem freien Verkehr der Niederlande betrug im Monat April 1903 188 t gegen 586 t im gleichen Monat des Vor⸗ jahres und richtete sich fast ausschließlich 3 Großbritannien, wohin 178 t (571 t 1902) verschifft wurden.

An sonstigem Zucker wurden im Monat April des laufenden Jahres die folgenden Mengen eingeführt: Kandis 74 t (195 t 1902), davon aus Belgien 49 6 (91 t 1902), aus Preußen 20 t ( - t 1902 Melis und anderer raffinierter Zucker 491 t 893. t 1902), davon aus Preußen 253 6 (255 6 1902), aus Belgien 197 t (163 * 1902) Bastardzucker 419 t (315 t 1902), davon aus Groß- britannien 3776 (266 6 1902). Die Ausfuhr von raffiniertem und Bastardzucker gestaltete sich in dem angegebenen Zeitraum, wie folgt: Kandis 123 1 (73 t 44 davon nach Belgien 103 t (14 6 1902), nach Großbritannien 16 t (45 t 1902) Mel is und anderer raffi⸗ nierter Zucker 7827 * (83663 6 1902), davon nach Großbritannien 6299 6 Glioo t 1902), Belgien 1439 6 (146 64 1902) Bastard⸗ ch 142 t (122 6 1902), davon nach Großbritannien 102 6 (611 t Unmittelbar oder mit Benutzung von Niederlagen gelangten im Monat April 1903 19 223 t roher Rübenzucker sowie 3411 t 2. nierter und Bastardzucker zur Durchfuhr gegen 12 979 t Rohzucker und 2243 t sonstiger Zucker im April 1902. (Nederlandsche Staatscourant.)

Serbien.

Zollbehandlung von Waren, die aus Vertragsstaaten stammen, jedoch in den Vertragstarifen nicht gengnnt sind. ki i der aufgetauchten Frage, wie es mit der Zahlung des Zolls, der Obrtsteuer und Nebengebühren bei Waren zu halten ist, welche aus Vertragsstaaten stammen, jedoch in keinem der von Serbien abgeschlossenen Vertragstarife genannt sind, hat der serbische ir nl gr nach eingeholtem Gutachten des Zoll rats den Zoll⸗ ämtern unter dem 15. März (a. St.) d. J. P. Nr. 5717 folgende Aufklärungen und Anweisungen erteilt:

Mit sämtlichen Waren ausländischer Herkunft, die in keinem der von Serbien mit anderen Staaten geschlossenen und gegenwärtig Lültigen Tarife aufgeführt sind, 2. sowohl in Ansehung der Zölle, Obrtsteuer, Zuschlagssteuer und Nebengebühren als auch bezüglich der Vorschriften, betreffend die Durchfuhr . in Magazinen, Wieberausfuhr u. s. w., nach dem Gesetz über den Allgemeinen Zoll⸗ tarif, dem Zollgeletz und dem Gesetz über die direkten Steuern ver⸗ fahren werden. Denn auf Waren, die in den Vertragstarifen nicht enannt sind, erstrecken sich die Vertragsbestimmungen nicht, für die⸗ elben sind vielmehr nur die Vorschriften der autonomen Zoll⸗ und Steuergesetzgebung maßgebend.

Im Geiste der ndelsverträge, welche Serbien mit anderen Staaten abgeschlossen hat, und auch nach der ausdrücklichen Bestim⸗ mung des Artikels VII Absatz? des Handelsvertrags mit Oesterreich- Ungarn, Artikel VI Absatz 3 des Handelsvertrags mit dem Deutschen Reich sowie Artikel 1X Absatz 4 des Handelsvertrags mit Bul⸗ garien usw. soll mit den in den betreffenden Tarifen genannten oder nicht genannten Waren so verfahren werden, wie mit den Waren der meistbegünstigten Staaten. Das bedeutet, daß nur die⸗ jenigen aus Vertragsstaaten berrührenden Waren, die in einem der Vertragstarife aufgeführt sind, das Recht auf vertragsmäßige Behandlung erlangen und daß nur auf diese sich die vertrage mäßigen Gerechtsame erstrecken. Dies ist der Sinn des Meistbegünstigunge⸗ grundsatzeg, auf welchem die beregten Vertragsbestimmungen beruben; denn alles, wag einem der erwähnten Vertragsstaaten gewährt wird, erstreckt sich auch von selbst auf alle Vertragsstaaten. Vaber svrechen auch die Schlußabsätze der betreffenden Artikel von der Behandlung im Sinne der Meisibegünstigung, gleichviel ob die Waren in dem mit den betreffenden Staaten —— Tarif genannt oder nicht

enannt sind. Alle anderen, in den Vertragstarifen nicht genannten Waren unterliegen in jeder Hinsicht den Bestimmungen der auto⸗ nomen Zoll und Steuergesetzge bung. ;

Bel dieser Sachlage sind . die Bestimmungen des Schluß⸗ protokollg, welche sich auf den Artitel Vll des mit Oesterreich Ungarn geschlossenen Vertrages bejieben und das Verfahren mit Kolonial- waren, Gewürzen, Delen, Südfrüchten, Drogen, Farb. und Gerb⸗ stoffen. Gummen und Harjen bei der Ginfuhr dieser Waren aus Desterreich Ungarn betreffen, dahin zu versteben, daß sie bloß für die⸗ jenigen Waren aug den vorerwäbnten Grupren gelten, welche im Verlragetarif mit Desterreich⸗ Ungarn erwäbnt sind, nicht aber auch für diejenigen Waren aug den vorerwähnten Gruppen, die in diesem Tarif nicht aufgefübrt sind.

Im Hinbilck auf vorstebende Auefübrungen sowie mit Rücksicht

st darauf, daß bigber in diesem und vielen anderen Punkten anders Versuchelaboratorien und technische Neisende, obne deren ilfe man

versabren worden ist, werden die Jollämter, wie folgt, mit Weisung derse ben:

) Mit sämtlichen Waren, welche in den ven Serbien mit irgend einem Staat abgeschlossenen und beute gültigen Vertragz⸗ tarifen nicht aufgefübrt sein ollten, werden die e a mier in jeder Besebung nach dem Gesetz über den allgemeinen Jolltarif, dem Joll- geseß und dem Gesetz aber die direlten Steuern verfabren, indem

e für dieselben, außer der Obrtstener don 70 eder 18 nech 785 00

Jaschlag (Artikel 76 und 77 des Gesegeg über die direkten Steuern] erheben.

23) Mit den im Schlußsatze des Schluswrotololls ju Artikel vi] des Dandelgwertrags mit Desterreich Ungarn ausgefübrten Waren ist

nach dem Vertrage nur lnsoweit ju derfabren, al die Waren aug

den betreffenden Grurven in dem mit Desterreich / Ungarn geschlossenen Vertrage augdrückich genannt sind und wenn sie ausschließlich aus Desterreich Ungarn stammen. Mit allen anderen Waren aug diesen Gruppen, semeit sie im Tarif mit Qesterreich Ungarn nicht genannt sein sollten, ijt, dieselben mogen aug Desterreich . Ungarn eder anderen Vertrags. eder Nichtnertragestaaten stammen, nach dem Gesegz über den allgemeinen Jolltarff und demjenigen über die direlten Stenern zu versabren, indem far dieselben ebenfallg der 782 eie Juschlag mm der Dbetsteuer a erbeben ist

3 Jm Anschluß an dag Versabren bezüglich der Grbebung der Obenlener baben ih die Zellämter nicht an die Anlage l um Dandelmwertrag mit Desterreich - Ungarn ju halfen, wenn der Wert oscher Waren la Frage lemmt, die in den Vertragatartfen aicht Re- sind, sondern an den Ariel 111 des Meseges über die die lken

kengrn.

Die Zellümler werden in solchen Fällen, in denen fie den an- zemeldiien Werl ar unnengheed Rhnden elta, den eien durch an elle am m inne der Uriel, d dee Jene seslsepen. Mn Riächischenr är dag welter Verfabren aus Ariel II Ges mier Ne direkren Stenern dienen, wenn der Wert nicht gendernd angegeben ist, Min isterialbetett nungen, die dollstrecibar siad. (Srr-ko

No vine.]

Norwegen und Portugal.

, , r,. u dem Handelsvertrage zwischen beiden Laͤndern. Zwischen Norwegen und Portugal ist ein Zusatz⸗ übereinkommen zu dem zwischen diesen Ländern bestehenden Handels. vertrag vom 31. Dezember 1895 getroffen worden, wonach Portugal den vertragsmäßig gebundenen Weinzoll freigibt und einwilligt, daß die Grenze zwischen dem höheren und niederen Weinzoll im norwegischen Tarif von 23 auf 21 Grad Alkoholstärke herabgesetzt wird. Doch soll aller Wein unter diesem Alkoholgehalt mit Ausnahme von Schaumwein dem ,. 59 unterliegen. Der Weinzoll selbst kann zwar mit Rücksicht auf den norwegisch-spanischen Handels- vertrag vom 27. Juni 1892 zurzeit nicht verändert werden; jedoch steht nichts im . daß die erwähnte Aenderung der Altohol⸗ grenze nach Ratifikatlon des Abkommens im norwegischen Zolltarif vorgenommen wird. Von norwegischer, Seite wird auf die vertragsmäßigen Zölle für olgende Waren verzichtet; Wal⸗ und Fischguano, Holzmasse zur apierfabrikation, Fischmehl, kondensierte Milch und Nägel. Die für norwegischen Dörifisch und gesalzenen Fisch von seiten Portugals ver tragsmäßig eingeräumten Zölle bleiben unverändert.

Außenhandel der Vereinigten Stagten von Amerika mit Eisen und Stahl im ersten Vierteljahr 1903.

Der . des eingeführten Eisens und Stahls betrug fir das erste Vierteljahr 1903 in den Vereinigten Staaten von Amerika 12 393 810 Doll. und übertraf damit die entsprechende Summe des Vorjahres um 6 50 722 Doll. oder um mehr als 100 069. Der er⸗ heblich gesteigerte Verbrauch an Halbfabrikaten in den Vereinigten Staaten war der Grund dieser , ,, Einfuhrvermehrung; an derselben waren namentlich beteiligt Roheisen und Stahlbillets aus Großbritannien und Deutschland. Die Mengen der Haupteinfuhr— waren zeigten von Januar bis März gegenüber 1902 nachstehende

Verschiebungen: t . Januar bis März Zu⸗ oder Abnahme Ware 1902 19053 1903 Mengen in Tons à 1016 kg Rohelsen .... zz 559 216 494 * 183 120 Brucheisen und stahl .. H 889 24 380 418491 Ingott, Billets u. Blooms 14136 90 309 4 76173 Weißblech 1309 12 804 6089.

Die Ausfuhr von Eisen und Stahl einschließlich Maschinen erreichte im ersten Vierteljahr 1903 nur eine ertsumme von 22 344 060 Doll. gegenüber einer solchen von 23 516 660 Doll. im gleichen Zeitraum des Vorjahres; sie erfuhr also eine Wertverringe⸗ rung um 1 472 610 Doll. oder reichlich 6 /. Ein Rückgang der Ausfuhr war vor allem bei Schienen und Konstruktionsstahl, 1 bel Roheisen zu bemerken. Die Steigerung, die in dem Exportwert vieler anderer Waren eintrgt, findet vielfach nur in der außerordentlich niedrigen Versendung derselben im Jahre 1902 ihre Erklärung. Für die n, nahm der ren. für Januar bis März 1903 im Vergleich mit 1902 nachstehenden mfang an:

Januar bis März Zu oder Abnahme

Ware 1902 1903 1903 Mengen in Tons à 1016 R

mee 119 3839 56593 Billets und Ingotz ... 457 511 54 7 10 649 ĩ Bleche und Platten . 2663 3075 Schlenen 28 624 1637 Konstruktionsstahl 26748 7752 18996 Draht 2 21 431 24174 2743 J Söis 4 353565.

An Eisenerz wurden im ersten Vierteljahr 1903 (und a ein . 192 927 Tons (214 826), dagegen zur Ausfuhr gebracht II68 Tons (996). (Nach The Engineering and Mining Journal.)

Baumwollhandel der Vereinigten Staaten von Amerika von September 1902 bis April 1903; Welt vorrat an Baumwolle Ende April 1903.

In der Zeit von Anfang September 1902 big Ende April 19903 wurden in den Erporthäfen der Vereinigten Staaten von Amerika insgesamt 7 304 Sz Ballen Rohbaumwolle an den Markt gebracht gegen 7131 442 Ballen in demselben Zeitraum des Jahres 1901 02, also 173 427 Ballen mehr. Die größte Zufuhr batten 1902 03 (gegen 1901 02) nachstebende Häfen mit folgenden Ballenmengen auf⸗ zuweisen: Galveston 2 022 801 (1983 389), New Orleans 2 185 406 (2135 984), Savannah 1270050 (1082 433), Norfolk 483 971 (434 643), Wilmington 328 844 (273 865), 60 m. 208 884 (262 933) Mebile Tos 566 (150 483.

Im Vergleich mit den fünf Vorjabren fiellt sich die Zufuhr für den genannten Zeitraum des Jahres 1902 03 a,, 3

Ballen Ballen 1902 03. 7304 869 6 235 681 1901/02. 7131 442 1898 99. 71994369 190001 . 6 850 519 1897/95. S 327 966.

In der . von Anfang September 1902 big Ende April 1903 lamen zur Augfuhr nach Guropa im ganzen 6228 769 Ballen (1901102 5 9558 779), und zwar nach . 2 667 677 Ballen (2 883 516), nach Frankreich 731 479 Ballen (682 139) und nach dem übrigen Kontinent 2 829 604 Ballen (2 393 129). nach Großbritannien beteiligten * Orleang mit S76 369 Ballen, Galveston mit G65 318 Vallen, New NVork mit 232 660 Ballen, Savannah mit 195 911 Ballen, Wilmingten mit 133 702 Ballen, Bosten mit 133 261 Gallen Brung.« wick mit 101 835 Ballen; nach Frankreich lieferten die größten Mengen Nem Orleang 323 532 und Galveston 10 Gi Valll'en; nach dem übrigen Kontinent wurden verschifft von Savannah Te 395 Ballen, New Drleang 694 465 Ballen, Galveston Hoß O 18 Ballen, Wilmington 182 433 Ballen, New York 180 421 Ballen usw.

Die am 30 April 1903 in den Häfen noch vorbandenen Bestände don Robbaumwolle beliefen sich auf M6 os Ballen gegen b76 281 Ballen zu derselben Jet deg Jabreg 19092. Die Beslande verteilten sich auf die Haupt bäfen folgendermaßen: New Drleang 131 697 Ballen, New Nor W ogg, Galveston 61 Oui, Savannah 23 195.

Ver Weltvorrat an Haummosle einschließlich der schwimmenden Mengen betrug nach Hesterg Schägung am 30. Aprsll 1903 ing. esamt 3 186 415 Ballen gegen 3 5h 42 Ballen im letzten Jabre. zon diesen Gesamtmengen entflelen auf amerikantsche Baumwolle 1978 435 Ballen (19802 2 509 452) und auf andere Sorten (ägnp- 363 brasillanische indische usw) 1181 0090 Gallen (1M ö o)). In Großbritannsen und auf dem europässchen Rontinent stellten sich die derfüg Vorrãte Ende April d. J. auf 1895 00 Ballen (1807. 1991009), in Aegypten auf 83 00 Ballen (1902 157 090), in Indien auf 713 099 Ballen (1902. G06 909) und in den Vereinigten Staaten von Umertla auf al 009 Ballen (1902: (sil 0090). [Nach The Commereial and Financial Chronicle)

1899 1900.

An dem Gwort namentlich die Häsen New

Canada.

olltarifände rungen and Zelljuschlag auf Waren den t schen en . laut der dem canadischen lament am 16 Arril 18903 durch den

V nr die Abä i ,, e lein e, 0 em Zolltarif dem Jabte 1897 siand folgende Jusahbestimmungen

Gouverneur ist Verord n , Tarisg anf alle aug Gisen eder Stabl gefertigten Gisen und sonstigeg Slabelfen far Gisenbabnen in rend elner Ferm bei der

Einfuhr nach Canada gelegt wird; dieser Zoll soll von dem Jeitvunkt an, wo eine solche Verordnung in der Canada Gazette fn, ist, von allen derartigen Schienen erhoben werden; Nr. 238 im Ver⸗

ichnis A. und Nr. 585 im Verzeichnis B. des genannten Zolltarifs ollen alsdann als widerrufen gelten.

Sine solche Verordnung darf indessen nicht eher erlassen werden, als bis der Gouverneur sich überzeugt hat, daß für den Gebrauch der canadischen Eisenbahnen . Stahlschienen bester Qualität aus in Canada fabriziertem Stahl in Canada selbst in einer Menge hergestellt werden, die den gewöhnlichen Bedürfnissen des Marktes

gen

Boden oder Industrieerzeugnisse irgend eines fremden Landes, welches Waren canadischer Herkunft bei ihrer Einfuhr weniger vor⸗ ',. behandelt als diejenigen aus anderen Ländern, können einem Zuschlag zu den unter A. festgesetzten Zollsätzen unterworfen werden; der Zuschlag soll. ich in jedem Falle auf ein Drittel der unter A. festgesetzten Zollsätze ,

Der Zuschlag soll guch auf Artikel Anwendung finden, deren Hauptwert in einem ien. Lande hervorgebracht worden ist, auch wenn die Artikel selbst durch die Arbeit eines anderen Landes veredelt worden sind, ungeachtet, der Bestimmungen des britischen Vorzugs« zolltarifs und der ,, hierzu.

Streitigkeiten darüber, ob ein fremdes Land oder eine fremde Ware unter diese Bestimmungen fallen, sollen vom Zollminister end— . werden.

Der Zollminister kann im Einverständnis mit dem Gouverneur Ausführungsbestimmungen erlassen, um die Zwecke dieser Verordnung zur Durchführung zu bringen.

Der Zollzuschlag soll Waren, welche an oder vor dem 16. April 1903 von einer . Förperschaft oder Person in Canada zum Zweck sofortiger Versendung nach Canada tatsächlich schon gekauft waren nicht treffen.

Ver Zeitraum der Zollfreihs t für Maschinen aller Art und für Eisen und Stahl, welche zum Bau und zur Ausrüstung von Rüben⸗ zuckerfabriken bestimmt sind, soll bis zum 30. Juni 1964 ausgedehnt werden. Nr. 409 unter A., betreffend den Zoll auf Schiffe und andere Fahrzeuge, welche in fremden Ländern gebaut sind und um Registrierung in Canada einkommen 9j als widerrufen gelten.

Nicht in Canada hergestellte Maschinen und Werkzeuge jeder Art, welche für den k Gebrauch in Alluvialgoldminen bestimmt sind, dürfen bis zum 30. Juni 1904 zollfrei eingeführt werden.

Anmerkung: In Bezug auf Nr. 409 des Zolltarifs, die nicht mehr in Kraft ist, sind die Zollbeamten daran erinnert worden:

a. daß ein Zoll von 25 v. H. vom Wert zu erheben ist auf im Autlande gebaute britische Schiffe, welche um eine Lizenz für die n,, einkommen,

b. daß ferner elektrische, Gasolin⸗ und Dampfjachten sowie Ver⸗ a, , m,. jeder Art, wenn sie entweder unregistriert oder im uslande gebaut sind, bei der Einfuhr einem Zoll von 25 v. H. des Werts unterworfen sind, falls sie für den Gebrauch an der Küste von Canada bestimmt sind. Eg wird bekannt gegeben werden, wann der Zoll auf Stahlschienen in Wirksamkeit tritt. Zollzuschlag.

Auf Grund der vorstehenden Bestimmungen hat der Zollminister bestimmt, daß deutsche Waren in Canada dem Zollzuschlag nach Maß gabe der Bedingungen der obigen Vorschläge unterworfen sind.

Mineralvorkommen in Mexiko.

1e, einem britischen Konsulatsberichte kommen in den verschiedenen mexikanischen Staaten i, . folgende Mineralien vor: Gold und Silber (gediegen und in Verbindung mit Blei, Kupfer 2.) in Guanajuato, Zacatecas, Hidalgo, San Luis Potosi, Chihuahua, Sonora, Niedercalifornien, Guerrero und Oaxaca. Platin (in kleinen Mengen) in Vera Cruz und Guerrerg. Kupfer in Guerrero, Michoacan, Guanajuato, Sonora, Nieder californien und in Chihuahua.

Gisen in Hidalgo, Guanajuato, Jaligco, Morelos, Vera Cruz, Daraca und ef m letztgenannten Staat besindet sich der berühmte Cerro del Mercado, der die größte Menge Magneteisenerz der Welt enthält.

Blei in Zacatecas, Sonora, Oaxaca und Mexilo.

Zinn in Jacatecag, Sonora und Oaxaca.

Zink in Guerrero.

Zinnober in San Luis Potosi, Tabagco, Guanajuato, Zaca⸗ tecas und Guerrero.

Quecksil ber in San Luig Potosi, Guerrero und Tabasco.

Alaun in Puebla und Michoacan.

Wigmut in Zacatecas.

Bergkristall in Nuewo Leon.

Marmor und Onvr in Daxraca, Vera Gruj, Puebla, San Luis Potosi und Sonora.

Qval in Queretaro und Guerrerg.

Salü in San Luiz Potosi, Mexiko und an der Küste des Golfe von Merito.

Natron in Mexiko.

Koble in Vera Cruj, Puebla, Daraca, Tamaulivag, Coabuila, Sonora und Tabagco.

Schwefel bautsächlich in den Kratern der höchsten Berge, Orljaba und Pepocatepeil, außerdem in Michoacan (Sierra Madre) und Durango (Sierra de Maximi und Tamasula).

Petroleum im Bundegbenirk, in Vera Cruj,. Daraca und Tabazeco.

Asphalrt in Tamaulipas und Vera Grun.

Granit in Daraca, Jaligeo, Mexiko und Guerrero.

Porybyr in Chibuabua, Hidalgo, Jallgco, Puebla, Queretaro und 6

Ton (von guter Beschaffenbeit) in Jaligeo und Puebla.

(The Mining Journal, Railway and Commercial Ganette.)

Mineralreichtum der chine sischen Previn Kian gsi.

Nach Mitteilun deg englischen Konsulg in Kin klang / n be⸗ finden sich die Haupikoblenlager der Predin Fiangsi in dem nord- lichen Gebiet von Juentefu bei Wantsai, wo Anthrajit. und Dampf loblen in gr engen gefunden worden sind. Die bereilg in Ge⸗ trieb besindl Gruben baben jwar big seht, wag die Qualität des geförderten Materlalg anbetrifft, noch keine gnstigen Resultate auf juwelsen, doch dürfte diese Erscheinung dielsach auf die unzweckmäßige Grubenanlage jurücksufübren sein.

Weitere Koblenlager liegen dem Lauf Flusseg MJan entlang, namentlich in der Umgegend ven r . und in dem Gebiet swischen Gbang⸗Su, Linflang und Nan Die Roblenlager don HYufan und Luring werden teilweise dag Syndikat der oberen Jang tse bereitg aun gebeutet.

u Gold., Rar er. und andere Metallminen siad ie der Proxim entdeckt worden. Die Preben dieser Err stad unterfucht und sehr metall reich befunden werden. Doch lassen bie seht aber die Nentabilität dieser Minen keine genaueren .

Der war schen

Relchtum an Minerallen in der Predin Riangs unter ließ aber die Aut ·

lange bekannt. Die einbeimisch Ber bene, und für Augländer war wegen Gesinnung der

8 Chiaesen unmöglich Jar Gr det e getan werden. Gine

der sind die 3 ersten 1 n 641 bsten in der baut man an der I Dri 8 Ingenleut

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den Kebkien und Feho des Mines ed de ha Mtallurkie-)

ö * Compagnie Est Asiatique⸗ Frangaise.

m Mai 1902 wurde in Parig mit französischem. schwedi

und däͤnischem Kapital eine Damp if n en m ,

welche die Einrichtung eines regelmäßigen Dampferdienstes jzwischen

ö 8243 n 2 . 2 re verlautet, ihre Fahrten nicht n apan a nen.

des Kaiserlichen Generalkonsulats in Fern, a. 2

Perlenfischerei auf Ceylon.

Auf Ceylon bildet die Perlenfischerei ein Monopol der Regierung, das periodisch ge wird; man berechnet den seit der Besitz⸗ ergreifung der Insel durch die Engländer aus diesem Monopol ge⸗ zogenen Nutzen auf über 15 090 909 Rupien, also auf etwa 150 900 Rupien pro Jahr. Die Perlmuscheln werden unter sorgfältiger Kontrolle gefischt und später ungeöffnet in Partien von je 10960 uff

bietend versteigert. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Colombo.)

Tägliche Wagengestellung für Kohlen d K an der Ruhr und in Dr fin 36

An der Ruhr sind am 3. d. M. gestell ö zeitig gestellt keine W. gestellt 16101, nicht recht

In Oberschlesien sind am 2. d. M. gestellt . zeitig gestellt keine 1 gestellt 4994, nicht recht

In der gestrigen Generalversammlung der Mannheim Rheinau Transport Gesellschaft wurde, laut . des W. T. B.“, mit allen gegen 69 Stimmen die Liquidation der . beschlessen und ein Antrag angenommen, nach welchem die Beschlußfassung über die Maßnahmen und die Art der Durchführung der Liquidation einer späteren Generalversammlung überlassen wird. Die Genehmigung der Bilanz sowie die Entlastung der Verwaltung und des Aufsichtsrats wurde bis zur Generalversammlung, die Ende Juni stattfindet, vertagt.

Die Sächsischen Staatsbahnen Januar 1903: 8 434 616 C (4 626 684). Januar die Strecken:

vereinnahmten im Ferner vereinnahmten im . Zittau Reichenberg 62 0990 e (4 3842), Zittau Oybin Jonsdorf 4753 M (4 3 Die Einnahmen der Fanadischen Paeifiebahn in der Zeit vom 22. bis 31. Mai betrugen 1 218 000 Doll. (230 000 Doll. mehr als i. V).

n der teig Generalversammlung der 3 Ferdi⸗ ngnds-⸗Nordbghn erklärte, laut Meldung des . W. T. B. aus Wien, der Präsident Pallavieini auf eine Anfrage, daß die Frage . ö von seiten der Regierung noch nicht angeregt

orden sei.

Die Handelskammer in Paris veranstaltete laut Meldun des W. T. B. zur Feier ihres hun dert jäbr igen 6 mn ein Festmahl, an dem Präsident Loubet, Ministerpräsident Combes und mehrere Minister teilnahmen. Handelsminister Trouillot hielt eine Rede in der er die Bedeutung des Handels besprach, der die An= näherung der Volker bewirke.

Konstantinopel, 3. Juni. (W. T. er. Auf Grund des gestern erlassenen IJrades, betreffend die Unifikation, sind beute vormittag die betreffenden Konventionen mit dem Generaldirektor Aubovneau auch von der Pforte unterzeichnet worden. General- direktor Aubovneau hat hierauf sofort seinen Urlaub angetreten. ] Konstantinopel, 2. Juni. (Meldung des Wiener K. K. Telegr.⸗ KorrespBureaus.) Das vom Generalinspektor Hilmi Pascha ausgearbeitete Budget für das . inanzjahr 1319 be⸗ . die Einnahmen des Wilajets Uesküb auf 50 712 183, die des

ilajets Saloniki auf 67 410 588 und die Einnahmen des Wilgjetg Monastir auf 46 143 511 Goldpiaster. Die Ausgaben wurden 16 Neskũb au 22 626 993, für Saloniki auf 40753 935 und für Monastir a 30 479 398 Goldpiaster veranschlagt. In dleser Aufstellung sind die militärischen Ausgaben nicht mitgerechnet.

New York, 3. Juni. (W. T. B) Die gesamte Goldaug⸗ fubr für morgen beträgt 17090 000 Doll,, davon 4000 009 Doll. nach Frankreich und 700 000 Doll. nach Deutschland.

Wien, 3. Juni. (W. T. B). Augweis der Oesterreichisch⸗ Ungarischen Bank vom 31. Mai (in Kronen). Ab. und Zunahme gegen den Stand vom 23. Mai: Notenumlauf 1 521 395 909 88 63 006 000). Silberkurant 315 361 009 (Abn. 270 099, zoldbarren 1 07 296 000 (Abu. 9 786 0090), in Gold

Wechsel 60 000 000 (unverändert), Portefeuille 217 246 0090 un. 24 964 000) Lombard 38 372 0090 (Abn. 649 000), Hoy . darlebne 299 800 009 Sy 129 0090), i im

(Zun. 305 000),

99 236 0090 steuerfreie Notenreserve 347 633 bn. 3 jg Go). wes

Kurzberichte von den Fondgmärkten.

Hamburg. 3. Juni. [G. T. G.) Gold in ag e , Ge m, de Gn , n, m, 2 * 6663 10 br 380 Min. V n T G) Nagar.

en, 4 Juni, ' ; Rreditaktien 734 00, Desterr. 2 * Lombarden 76 50, Glbetalbabn 432.0, Desterr. Parterrente oso un Fi,. * Tronenanleibe 85. ngar. ö oten *

r Lose 120 25, rer , lxine Montan 38209.

London, J. Juni. G. T B) l—ů— / . rern ont 3214, Eilber 215. 6. 2 ; 222 Pari, 3. Juni. (G. T Q) (Scas) 3 Sean

4 Sue ikanalaftten 393530. e j ; n.

83 45 Madrid, 3. Jani. (G T. G) L isfaben, 3. Jani (G E. E)

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R übten Preise für Rebeisen nad dag andeglaabiate Gerücht, daß die Teatrese äber die Griekbakn auf eine dene i 2 die wabrscheinlich eine Für die ellhen Badnen ö. ee, 2 dellars ür te * Turden ; 144 Geld auf IM i u do. ö 1. ar Meld: echt. —w— 14 Janeire, X Dan (M T G) en, e, Beens Lire, X. Jun. (G. T. G) DYeHbdanes ,

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