haben, n nicht 4
w agen, an digung, aber, wenn ich mich s n i erkkr der Karte
6.
leich zwis 8 Abne
hervo
Elb
artellen und
Material für eine gesetzliche Regelung des Kartell⸗ wesens zu sam meln, sondern wenn zugleich auch das Ziel verfelgt wird, auf eine Verständigung, einen reg eich der entgegenstehenden Interessen hin⸗ zuwirken, daß es dann möglich sein wird, das schwierige Problem der Kartellfrage seiner Lösung wesentlich näher zu führen. Meine Herren, ich darf nun vielleicht auf die ge⸗ schäftliche Behandlung unserer Tagesordnung eingehen. Der Fragebogen liegt Ihnen bereits vor, und wie Ihnen auch aus den früheren Verhandlungen bekannt sein wird, stellt er gewisser⸗ maßen die Tagesordnung für unsere Besprechungen dar. An die einzelnen Fragen können eine ganze Reihe von Unterfragen geknüpft werden. Ich möchte nun vorschlagen, daß wir zu⸗ nächst Frage 1 bis 8 im Zusammenhange behandeln, und ich werde mir dann gestatten, über die Organisation und wirt⸗ schaftliche Bedeutung des Kokssyndikats einige Ausführungen zu machen. Im e. hieran würde wohl eine kurze Ge⸗ neraldebatte stattzufinden haben und sodann eine Spezialdebatte über die einzelnen Fragen J bis 8 folgen. Alsdann würden wir die Preispolitik des Kokssyndikats (Frage 9) behandeln, und ich möchte vorschlagen, daß iwir wie in den früheren Verhand⸗ lungen eine Einteilung vornehmen und zwar erstens behandeln die Preispolitik des ö in Bezug auf die Sieger⸗ länder Roheisenindustrie, dann in Bezug auf das Minette— revier, dann in Bezug auf die Eisenindustrie des rheinisch⸗ westfälischen Industriebezirkes und endlich in Bezug auf die Industrie und die Landwirtschaft der übrigen Bezirke. Wir würden dann übergehen zu Frage 10 und die Frage des direkten Bezugs von Koks durch die einzelnen Industrien be⸗ andeln und würden dann vorweg nehmen die Frage 14 Die rage 14 lautet: „Hat das Kartell einen Einfluß ausgeübt auf die Qualität und die Herstellungskosten der syndizierten Er⸗ zeugnisse? Ich glaube, ö. es heute zu einer lebhaften Er⸗ örterung über die Qualitätsfrage kommen wird, und es wäre deshalb vielleicht zweckmäßig, wenn wir diese . leich vor⸗ wegnehmen würden. Schließlich würden wir dann die Fragen 11, 12 und 13 einzeln behandeln. Wir könnten nunmehr in die Sache selbst eintreten. Meine . Es 2 Ihnen bekannt, in welch schwieriger Lage sich der rheinisch⸗westfälische Kohlenbergbau im Beginne der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts befunden hat. Ins⸗ besondere die Kokserzeugung nahm von Jahr zu Jahr zu, so⸗ daß sich die Unterbringung der erzeugten Menge immer 6 gestaltete. Das gegenseitige Unterbieten und Preis⸗ leudern stellte die Rentabilität der bestehenden und in Ent⸗ te Diese mißlichen allmählich regelmaßig wieder
s
1. begriffenen Koksanstalten in Frage. erhältnisse führten dazu,
kehrende Versammlungen von Koksinteressenten zu veranstalten
uhren. Diese Versammlungen legten den Grund zu der im Jahre 1882 in Dortmund gegründeten ersten Koksvereinigung, einem Kartelle, welches durch Festsetzung von Minimalpreisen eine angemessene Verwertung des im Oberbergamtsbezirk Dortmund produzierten Kols erstrebte, ohne, wie es in den Satzungen heißt, durch künstliches ungesundes Hinaufschrauben des Preises die Konsumtion von Koks einzuschränken. Es würde zu weit führen, wenn ich auf die Entwickelung dieser ersten Vereinigung näher eingehen wollte. Sie ist ausführlich dargelegt in einer Abhandlung, welche gelegentlich des zehnjährigen Bestehens des Kokssyndikats von diesem herausgegeben worden 6 möchte nur drei Momente, die mir auch für die Folgezeit von Bedeutung zu sein scheinen, aus der Geschichte dieser ersten Ver⸗ einigung hervorheben, nämlich erstens, daß damals en ver⸗ suchi wurde, eine Annäherung an das belgische Ko sSsnndilat
rbeizuführen, ferner die Anbahnung einer allerdings nicht zu lande gekommenen Verständigung mit den größtenteils in der Siegerländer Roheisenkonvention geeinigten Siegerländer Roh⸗ eisenproduzenten, und dritteng möchte ich hervorheben daß die Vereiniqung sich zur Durchführung ihrer Zwecke schon nach kurzer Jeit genötigt sah, Bestimmungen aufzunehmen, welche die Durchführung einer ö ermõglichten.
ndessen war diese de n namentlich infolge der niedrigen reisangebote der außerhalb der Konvention stehenden Kolereien weder in der Lage, die Minimalpreise noch die Produktions. einschrãnkung aufrecht zu erhalten, so daß sie sich im Jahre 188 wieder auflöste. Der Gedanke des — lusses der Kolereien blieb aber dennoch wach und machte sich in den folgenden ö
; dem Zwecke, eine Aussprache über die Marktlage herbeizu⸗
des wirtschaftlichen Niederganges, welcher sich in einem sort⸗ währenden Sinken der Preise bei gleichzeitiger Ueberproduktion kennzeichnete, immer starker geltend, so daß im Jahre 18586 auf Anregung des Vereins für die bergbaulichen Interessen im DOberbergamtsbezirk Dortmund die Kolsproduzenten und Besitzer von Kohlenzechen wiederum zu einer Bes g zusammen⸗ geeignet seien,
rn. Die Ver⸗
striezweigs sprachen sich ei — dahin aus, g eineg Syndikatg zu erstreben sei. Eg wurde darauf ein Staiut entworfen, welches auf dem Gedanken beruhte, für mte Zeitabschmitte die Grundnreise für Koks. kohlen und Kol und die Verkaufs bedingungen [3 siellen und Negelung des Angebots und der —ᷣ* * 22 8
die Produktion und den Absatz in 2
Kols mit bindender Kraft für sämtliche Mitglieder.
der Koksanstalten Dortmund!.
und Fettkohlenzechen 1 1890 w usammenschluß unter den liedern d geführt, indem
die Aktiengesell Westf Ko . gebildet wurde. Dieses Syndikat ist auf age 52 wie das Rheinisch⸗Westfälische Kohlensyndikat, dessen Gründung aller⸗ dings erst einige r erfolgte. Das Westfälische Koks⸗
syndikat ist eine eng mit dem Sitze in Gegenstand des Unterne
Koks und Kokskohle. und ist eingeteilt in von je 200 MS, deren U
ochum. ist der An⸗ und Verkauf von undkapital beträgt 400 6 den Namen lautenden Aktien gung an die Einwilligung der Gesellschaft gebunden ist. Organe der . sind der n der Aufsichts d die Generalversammlung. Der Aufsichtsrat, welchem die 1 nitiative und die ganze Leitung der. ,, liegt, besteht aus 15 Mitgliedern und wird durch die Generalversammlung auf, die Dauer von höchstens fünf Jahren gewählt; er ist beschlußfähig, wenn mindestens acht Mitglieder anwesend sind. Die General⸗ versammlung ist be h hin wenn mindestens drei Viertel des Aktienkapitals vertreten . ede Aktie gewährt eine Stimme. egenstand der Beschlußfassung der versammlung sind: ; a. Der Geschäftsbericht, b. Jahresbilanz und Erteilung der Entlastung an Vor⸗ stand und Aufsichtsrat, Verwendung des Reingewinns, Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Rechnungsprüfer, Abänderung der Statuten, f. Aufsicht und Ueberwachung der Geschäftsleitung und des Vorstandes Zu diesem Zwecke kann die Generalversammlung ein oder mehrere Mitglieder der Kontrolle halber abordnen. . Aktien ee. welche den Namen gesellschaft Westfälisches yndikat“ führt, steh über das eigentliche Karte
General⸗
„Aktien⸗ nun gegen⸗ „nämlich die Verkinigung der Kokerei⸗ und Zechenhesitzer, welche einerseits mit der Aktien⸗ gesellschaft und andererseits unter einander einen Vertrag abge⸗ 2 haben, der bezweckt, e: die Zukunft jede Konkurrenz auf dem Koksmarkt auszuschließen und, soweit tunlich, feste Vereinbarungen über die Beteiligung am Gesamtabsatz sowie über Preise und Lieferungsbedingungen zu erreichen. Dieser Doppelvertrag 5 O auf der gleichen rechtlichen Grundlage wie derjenige des Rheinisch⸗ West 3 Kohlensyndikats, welchen ich bei Besprechung dieses Syndikats näher dargelegt habe.
Ehe * nun auf d anisation des Kartells näher ein⸗ gehe, muß ich vorausschi ß im Jahre 1893 das Rheinisch⸗ Westfälische Kohlensy gegründet wurde. Da die Mitglieder des Koks yndikats groͤßtent ihrer Eigenschaft als Kokskohlen⸗ zechenbesitzer gleichzeitig auch Mitglieder des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikats sind, so war von vornherein eine enge Fühlung zwischen beiden Syndikaten eine 2 chaftliche Notwendigkeit. Demgemäß wurde ischen beiden Syndikaten im Jahre 18935 ein Vertrag auf Grundlage abge 2 — Die Aktiengesellschaft Westfälisches Kohlensyndikat über⸗ trägt den Allein r zeitigen sow . ĩ tretenden Kokspro ihre Mi
samte 1
des Rheinisch Westfälischen Kohlensyndikats. Gegen die Ent⸗ scheidung des Vorstandes des letzteren steht den Organen des Westfälischen Kokssyndikats der Rekurs an den Beirat des Kohlensyndikats zu, welch letzterer dann endgültig entscheidet. Die Aktiengesellschaft Rheinisch⸗Westfälisches Kohlensyndikat verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages den Privat⸗ kokereien Kokskohle weder zu 2 noch zu liefern, vielmehr in allen Fällen die für die Privatkokereien nötigen Kokskohlen nur an das Westfälische Kokesyndikat allein abzugeben und diesem die Regelung des Verhältnisses zwischen dem Kokssyndikat und den Privatkokereien zu überlassen. Ohne Zustimmung des Kohlensyndikats darf das Kokssyndikat keine Kohlen von solchen Zechen ankaufen, die dem Kohlensndikat nicht angehören.
Einen wesentlichen Teil des Vertrages zwischen dem Kohlen⸗ und dem Kokssyndikat bildet die Geschäfts⸗ und Lieferungs- r Die erstere enthält die Bestimmungen über die ZJu⸗ ständigkeit der einzelnen Organe des Kokssyndikats. Diese Organe sind der Aufsichtsrat, der Vorstand, die Versammlung der Kokereibesitzer und die Kommission zur Bildung der Be teiligungsziffer.
Der Aufsichtsrat besteht aus 153 Mitgliedern, zwei Mitglieder müssen dem Vorstande des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikats angehören. Der Aufsichtsrat setzt die Ver rechnungspreise fest, er entscheidet darüber, ob ein Bedürfnis 8 Einberufung der Versammlung der Kokereibesiker vorliegt.
r Vorsißende des Aufsichtorats führt den Vorsitz in den Versammlungen der Jechenbesitzer. Im Falle des Widerspruchs a eine von dem Vorstande verhängte Strafe entscheidet der
ussichtsrat unter Zulassung des Nekurses au die Versammlung der Kokereibesiher. Der Aufsichtsrat lann auch unmittelbar bei Verstõßen gegen die Geschäfte und Lieferungsordnung Strafen verhängen, gegen welche gleichfalls Rekurs an die Versammlung der Zechenbesißer zulässig ist. Endlich entscheidet der Aufsicht rat endgültig gegen Entscheidungen des Vorstands darüber, ob etwa ein Verschulden eines Migliedes bei der Lieferung von Kols vorliegt.
Der Vorstand des Westfälischen Kak ssyndikats * die Funktionen eines geschäfts führenden Organg des Kokg⸗ uyndilats. Es ist ihm zugleich die Kontrolle über die zur Durch führung der Karte e getroffenen Maßnahmen gegeben. So hal er 3. B. das Recht, Verladung und Versand jedes der lontrahierenden Kolereibesier unter Zuhilfenahme — 7 — Geschãftobůcher . zu kontrollieren, ob er den , stimmungen der Geschäftg und Lieferungsordnung nachlommt Außerdem sind besondere Kontrolleure llt, welche Chemiler · sind und dle Qualität des Kolg u untersuchen haben.
Wag nun die Versammlung der Kokereibesitzer anlangt, so haben sich die im Westfalischen Kolssundikat ver⸗ einigten Kolereibesi verpflichtet, zu den vertragsmäßigen Versammlungen zusammen zutreken und sich denjenigen = SHlüssen zu unterwerfen, welche in diesen Versammlungen mit Stimmenmehrheit gefaßt werden. Jeder Kokereibesiher hat für se volle 1000 Tonnen feiner sestges
ehten Beteiliqungoziffer eine Stimme in den Versammlungen. Die Befugnisse der Ver
sammlungen der Kokereibesitzer sind in folgenden Bestimmungen r es liegt ihnen ob: erstens die Wahl der Mitglieder ur Feststellung der grundlegenden Jeteili ugsziffern, zweitens ie hlußfassung über 29. auf Vorschlag des Vorstandes
auf kürzere oder längere Jeit einzuführende Produktions- einschränkungen, drittens Beschlußfassung über Umlagen bezw. Beiträge in Prozenten der Fakturabeträge und endlich viertens die Entscheidung über Berufungen gegen Kommissionsbeschlüss und Strafen.
Die Kommission zur nt der Beteiligungs⸗ ziffern 2 aus vier Mitgliedern, zwei Technikern und einem Kaufmann sowie einem Mitgliede des Westfälischen Kokssyndikats. Die Mitglieder, welche an der Entscheidung teilzunehmen haben, werden vom Aufsichtsrat nach dessen bestem Ermessen für jeden einzelnen Fall so gewählt, daß sie weder als Beamte noch als Aktionäre oder er un. an der inter⸗ essierten Kokerei beteiligt sind.
Endlich enthalten die Verträge noch Bestimmungen über die Rechte und Pflichten jedes einzelnen Koferei— 3 von denen ich nur einige besonders wichtige hervor— heben will. L h ist die Verpflichtung aufgensmmen, daß während der Dauer des Vertrages jeder Kokereibesitzer sich des Verkaufs von Koks, . Ausnahmen nicht vorgesehen sind, an andere als an die . Kokssyndikat zu enthalten hat. Jeder Kokereibesitzer ist ferner nach Maßgabe seiner Beteiligung zu entsprechender Lieferung verpflichtet, falls er nicht mit mindestens vierwöchentlicher Frist beim Vorstande des Westfälischen Kokssyndilats eine Verminderung seiner . beantragt hat. Ferner ist jeder Kokereibesitzer für gute und vorschriftsmäßige Lieferung der vom Westfaͤlischen Kohlensyndikat angekauften Mengen und Sorten verantwortlich. Falls einer der kontrahierenden Kokereibesitzer Koks unter Um— gehung des — 3 hen Kokssyndikats verkauft, hat er an dieses eine Strafe von 50 (6 für jede Tonne zu entrichten. Wegen n onstiger Uebertretungen der n n,, der Geschäfts⸗ und Lieferungsordnung verpflichtet sich jeder der kontrahierenden Kokereibesitzer an das Westfälische Kohlensyndikat eine Strafe von 1000 6 für jeden , n l zu zahlen.
Ich gehe nun über auf die 9 te des Kokssyndikats und komme zuerst zu der Frage der Kegelung der Produktion. Als Grundlage für die Beteiligung am Gesamtabsatz gilt die von der rng n r, zur Feststellung der Beteiligungs⸗ ziffern festgesetzte Einschätzung, welche auf Grund der tatsäch lichen Leistungsfähigkeit und mit Rücksicht auf den Zweck der Anlage — wenn es sich z. B. etwa noch um die Gewinnung von Nebenprodukten handelt — vorzunehmen ist. Bei ihrer Entscheidung hat die Kommission, sofern es sich um die erste Aufnahme in die Zahl der Koksproduzenten handelt, nur die technische Möglichkeit der Produktion und die Gesamtlage der Kokerei bezw. Zeche, sofern es sich um eine beantragte Koks produktionsvermehrung handelt, dagegen auch die Verhältnisse des Koksmarktes in Betracht zu ziehen. Falls die Lage des Marktes eine Einschränkung der gesamten Produktion bedingt, so hat eine gleichmäßige prozentuale Einschränkung der Pro⸗ duktion durch Beschluß der Versammlung der n, ,. zu erfolgen. Mehrere Kokereianlagen, welche einer Gesellschaft oder einem im Kohlensyndikat angemeldeten Verkaufsverein an⸗ rn werden in Bezug auf Rte hn der r ziffer als ein Ganzes betrachtet. Eine zugebilligte Produktions- vermehrung für eine Koksanlage soll jedoch nur insofern zu Recht bestehend sein, als sie auch wirklich uf der betreffenden Koksofenanlage erreicht wirb. Diese Vorschrift hat die Bedeutung, daß kein Syndikatsmitglied einen über seine Leistungsfähigkeit hinausgehenden Anteil am Gesamtabsatz besitzen soll.
Bei der Kontingentierung der Koksproduktion zu Beginn der Tätigkeit des Kokssyndikats war man dahin gelangt, nicht die tatsächliche gegenwärtige Absatzmenge bezw. die Produktion eines bestimmten Zeitraumes als Grundlage für die Beteiligung zu bestimmen, sondern die tatsächliche Leistungsfähigkeit. Es ist daher auch nicht erforderlich, daß bei einer etwas höheren Produktion jederzeit und ohne weiteres eine Berichtigung der Beteiligung einer Kokerei in der Richtung nach oben stattfinden muß. Die Beurteilung, in welcher Weise die Feststellung der Leistungsfähigkeit erfolgen soll, ist der Kommission zur Fest stellung der Beteiligungsziffern überlassen. Die Kommission hat nun den Grundsatz aufgestellt, daß die Leistungsfähigkeit der im Dortmunder Bezirk bestehenden verschiedenen Kolsofen systeme, Normal, Teer⸗ und Gasbrenneröfen, in erster Linie von der wechselnden Art der Kolskohlen und deren Verkokungs fähigkeit, ferner von dem Ofensystem, den Zugverhältnissen so wie den Temperaturverhälinissen und von der Betriebs handhabung der Oefen abhängen.
Wie sich die Leistungsfähigkeit der verschiedenen Ofensysteme im Laufe der letzten Jahre verschiedenartig entwickelt hat, zeigt die nachstehende Uebersicht, nach welcher bei den Teeröfen
je nach Ofensystem und Kohlengattung — G Haupteinschätungs gruppen und bei den Normalofen 5 derselben sich ergeben Diese Uebersicht lehrt, daß eine jede Einschätzung einer be sonderen Prüfung vorbehalten bleiben muß.
Leistung der Koksöfen. a) Theeröfen: 128 Oefen 900 t 1 , . 11 1 1 1 D Dm in Prozenten der Gesamtleistung — M. 8 osg.
b) Normalösen: 1509 Oefen 700 t — 10500090 8o0 t — 261200 6620 wa = D nt . 866 1 173 Got 10001 — 660000 5 f i 1 Ich möchte noch hervorheben, daß die Kommission folgende ermen aufgestellt hat, nach welchen die Anträge auf Fein stellung der ö zu behandeln sind ̃ für Normalosen von 9 in Lange 709 — SM t per Ofen und Jahr für Normalofen von 10 m
und für Tee
111111
m
eh.
Teerofen ohne Gagunterseuerung: alteren Systems ? neneren Systemg. 10060)
für Teerösen mit Untergag⸗ seuerung . 1249
1000 4
10091 12401
1101
ahl der
be eine Tabelle aufgestellt, welche die 9 ; ) e tanden
puls eit Bestehen des Kokssyndikats angibt. Es sernach im Jahre:
1851.
Ende 1893.
1894.
1895.
1896.
1897.
1898.
1899.
1 8629
1e, Sh)
Was die Beteiligungsziffer im Kokssyndikat anlangt, so legt auch darüber eine Tabelle vor für die Jahre 1371 bis 63. Die Beteiligungsziffer hat sich hiernach von 3 863 672 t n Jahre 1891 auf 864 194 im Jahre 1903 gehoben.
Was die Produktionseinschränkung anlangt, so betrug sie i Durchschnitt der Jahre
, ö 1 ,, 1896 .. 1 1 18 1 . 1902 .. 23,93 o/o f.
Ein zweites Mittel, wodurch das Kokssyndikat seine zwecke zu erreichen sucht, liegt in der Fe ststellung der reise. Die Preise werben vom Aufsichtsrat auf Vorschlag zes Vorstandes festgesetzt, und zwar in folgender Weise. Der Lufsichtsrat normiert Verrechmungspreise für alle Sorten Koks, ju welchen die ausführenden Kokereien dem Westfälischen Koksz⸗ hndikat diese Erzeugnisse berechnen und zu denen das West⸗ fälnsche Kokssyndikat die Lieferungen den betreffenden Kokereien gutschreibt. Das Koks syndilat tritt den beteiligten Kokerei⸗ bestzern gegenüber als Selbstkäufer auf. Dem Vorstande ist es gestattet, die Verrechnunggpreise in dringenden Fällen zu unter⸗ schreiten, jedoch beim Verkauf im Inland nur mit Genehmigung es Aufsichtsratsz. Das Westfällsche Kohlensyndikat hat die durch Unterschreitung der Verrechnungspreise entstehenden Ver⸗ luste zu tragen. Was das Westfälische Kokssyndikat über die Perrechnungspreise hinaus tatsächlich erzielt, verbleibt der
keernden Kokerei und wird derselben monatlich gutgeschrieben.
Ich gehe jetzt über auf die Absatzverhältnisse des goksfyndikats und möchte hier unterscheiden den Absatz nach Bezirken und den Absatz nach Industriezweigen. Weit⸗ aus der größte Teil der Kokserzeugung, etwa 89 oso, geht an die Hochofenwerke, etwa 140,9 gehen an die Eisengießereien, . Eisenbahnen und Fabriken aller Art und 60
nden als Brech⸗ und Siebkoks für alle Zwecke Verwendung. Es betrug der Absatz an:
966 Stück 6761 7107 71Y57 7334 7616 S0 82 016
,.
8 o der Beteiligungsmenge 14,6 9so . ‚ . 161
,
1
1
190 J 1901 1907 t. . .
Hochofenwerke: Lothringen Luremburg Ruhrrevier Nassau Siegen... Andere Inlandshütten.
1257 496 1079 368 913031 755 713 545 080 4550 688
1087614 901 829 831735 617 325 510130
3 948633
1305802 1019532 633934 535 701 497 833
3 998 802
D Fisengießere ien, Fabriken, Gisenbahnen, Metallhũtten 2c. 3 Brech⸗ und Siebfoks für K 526 8146 523 5351
Wie bereits erwähnt, ist die Hochofenindustrie weitaus die wichtigste Abnehmerin des Kokssyndikats; die Entwicklung der Kokzindustrie steht daher auch in engem Zusammenhang mit der Noheisengewinnung. Bei der Kokserzeugung im Koks⸗ sondikat stellte sich die Zunahme von 1891 bis 189) auf 78 o, diejenige der deutschen Roheisenerzeugung auf 75,4 G06. Ich gebe anbei eine Uebersicht über die Absatzsteigerung der KRokslieferungen an die Hochofen werke seit Gründung des Westfälischen n f del? 1891 —1 902:
992 355 895997 738 5800
583 718
Augland: Inland Belgien; Zusammen Desterreich t . . / .
Minette
Jabr Revier
1391 11974432 1392 1708426 1383 186666 1261 22200 1335 200326 1836 23011890 1357 2 536 826 1883 2490171 15999 2783 333 1200 3116 857 1801 2743 808 3 441
1902 2 906 541 1653468 322 008 19920.0
Von wesentlichem Einfluß auf die Ruhrkokserzeugung ist der Absagz nach dem Mine iterev ier, worunter dag Koks⸗ sondikat den Roheisenyrodultions be ir von Luxemburg. Lothringen und das franzosische Departement Meurthe et Moselle versteht; da die Dauptdeckung de Bedarfs der dortigen Dochöfen von der Nuhr aus ersolgt und von Jahr zu Jahr zugenommen bat. so ergibt sich daraus ein Jusammendang zwischen der . Entwicklung des Minettereviers und der des Koks londilat s. Die r Kokesyndikats nach dem Minette⸗ rener stieg von 1714 n im Jahre 1X1 auf 3116 867 * im 1 1909 und auf 29 dil t im Jahre .
Das zweitwichtigste Absahgebiet des Kokesyndikats in Bezug auf die Doch ist e, . Der Absatz dorthin betrug im Jahre ach wih Goh ü. An dritter Stelle steht der Nassauer . Siegerländer Noheisenindustrie Bezirk; dorthin betrug der Abfag un Jahre ihehöh dds t. Will man elne Unter
adung ma zwischen dem Absaz des vom Kokasnndikat gelleferten Kolg an Me einzelnen deutschen Wirtschafts benrke nach geographischen Grenzen, so entfallen
1285455 1ñ1083383 974979 997 687
2 852 09 2 958 126 306413317 3 58 380 3531 511 4083 455
82152 16317 233 172 36 699 40 818 296 180 3864 909 2977 093 381 670 133 083 — ]
—
1900 1901 1902 kt t t
3 391 26 2966 553 2461 164
371291 404447 464399 1233746 1100617 1315172 199733 20 857 1020547
6 126 761 5 2374 476 5261 183
Ga. Die überseeische Ausfuhr bildet für die im Kokssyndikat vereinigten Zechen ein Abflußventil für den Teil der Produktion, welcher je nach der Marftlage im werden kann, und gleichzeitig den Ausgleich für ein etwaiges Anschwellen des Inlands 6 Aus einer Tabelle, die ich Ihnen vorzutragen mir erlaube, ist ersichtlich, daß im Jahre 1897 und 1900 die bis dahin 69h umfangreiche überseeische Ausfuhr im Interesse des heimischen Marktes wesentlich ein⸗ geschränkt wurde. Nach Angabe des Syndikats wurden nur die⸗ jenigen Mengen über See abgesetzt, welche zur Festhaltung der wichtigsten Auslandsbeziehungen nicht . werden konnten. Während die r e , Ausfuhr im Jahre 1893 269 000 t betrug und im Jahre 1896 auf 2M 000 t sich erhöhte, betrug sie im Jahre 1897 nur 120 000 t. Sie stieg dann in den Jahren 1898 und 1899 auf durchschnittlich 320 000 t, um im Jahre 1900 auf 240 000 t zu sinken.
Der Gesamtabsatz des Kokssyndikats wird durch folgende Zahlen illustriert: er betrug im Jahre 1909 4780 000 t, im Jahre 1902 6 800 000 t; hiervon entfallen im Jahre 1909 auf das Inland 6 100 000 t und auf das Ausland einschließlich
des ausländischen Minettereviers (Meurthe et Moselle) 1600000 t.
Im einzelnen stellt sich die Ausfuhr wie folgt:
nach
Norddeutschland. Süddeutschland. Elsaß⸗Lothringen Luxemburg.
nland nicht untergebracht
1902 t.
710 870 153 947 47778 100 305 33 687 30 327 186 405 75 612 32 665 21 378 15167 2346 2950 3375 1630
5 807 1990
nach th )
784 655 183 559 46 0652 Ih Ohh 24 365 16255 302 3 S5 1655 33 gag
1900 1901
Frankreich. Belgien. Holland. Schweiz Italien. Spanien.. Desterreich. Rußland. Schweden . Norwegen. 13 392 Dänemark. d 21 023 , , 350 Rumänien..
Griechenland. Kleinasien . ? J 4335 k 2 502 Amerika . 39 268 Australien .
782 220 66 216 41195
103 030 35 338
5750 37422 42793 29315 12780 13 913
1540
41120
5 og 1 350 Ti ii 183 ö . M00 6
15659 5355 1459 091 1611979
Das Kokssyndikat hat nun mit einigen Gesellschaften, und zwar mit dem Eschweiler Bergwerksverein und der Ver⸗ einigungsgesellschaft im Wurmrevier sowie dem Belgischen Kokssyndikat, gewisse Verabredungen getroffen. Die Neichs⸗ verwaltung ist über diese ungen unterrichtet; sie sind ihr vertraulich mitgeteilt worden und entziehen si daher ber Bekanntgabe an weitere Kreise. Das Syndikat hat für diese Gesellschaften und ferner auch für gewisse Privatkokereien — darunter sind diejenigen zu verstehen, welche keine eigenen Kohlenzechen besitzen, sondern die Kohlen kaufen mũssen den Verkauf von Kokskohlen vom Kohlensyndikat mit über⸗ nommen. Ich habe auch über den Umfang der von diesen Gesellschaften produzierten Mengen eine Tabelle aufgestellt, es betrugen diese Mengen durchschnittlich
3320
f ũ r
das Belgische dag Aachener
diverse Koks svndikat Revier
Süttenwerke
Menge in Tonnen 434 880 1412 121,5 385 016 153 08 445 305 164316 477 6387 154929 491293 1410 222
1396. 1897. 1393. 1899 . 1900.
45 127 76 208 68 280 133 746
Vorsitzen der: Meine Herren! Sie haben das Referat verfolgt und gesehen, daß es sich im wesentlichen 1 die Fragen 1 bis 8 des Fragebogens bezieht. enn wir also in eine Generaldiskussion über dieseg Referat eintreten. ist es anz selbstverständlich, daß wir die Fragen 1 big 8 bei der Dig⸗ kussion berücksichtigen können und mü Das geht um so leichter, als die Fragen überwiegend te anderes enthalten als eine Art lat lena des Kartelle, über das der Derr Referent sich des näheren schon verbreitet hat. Die einzige Frage, bei der noch etwas anderes in Betracht kommen konnte, wäre die Frage 8. Aber ich glaube, es ist ohne 622 zu er⸗ reichen, daß wir auch die Nr. S zugleich zur Besprechung bringen. R würde en e, daß wir zunächst in die Generaldlokussion über die en 1 big 8 eintreten, und daß wir, wenn diese Generaldiskussten erf ist, uns ver- * über die Art, in welcher Weise den Fragen 9 is II vorgehen wollen. Wir werden vielleicht in dem einen oder anderen Punkt etwas anders vorgehen mũssen, als es vorgeschlagen ist. Ich stelle also die en 1 bis 8 zur Dis- kusston und bitte die Derren, die dazu dag ergreifen wollen. sich zu melden. —ᷣ
Geheimer Dofrat, Professor Dr. Brentang München Meine Ich will nur einen 3 Wunsch aus⸗
rechen. Nach dem sehr übern 1 des Derrn lerungerarg Dr. Voelcker ist doch in mir der Wunsch — * daß wir instand gesetzt 2 — Materialien, au deren dieses Neferat erstattet * lernen. Ich glaube, dieses durfte um so leichter sein, als Materialien seitend des Rokesnndikate sind und teilweise auch von einigen von werden önnen. Wag ich im In klärung der Kartellentwickelung daß dem Brotokoll ange bangt wärde 84 der ersten Koledereinigung des Qberbergamtode nrks ortmund ven 1X dis 1B ven Derrn Stamergdach. des. gleichen die Geschichte der Vereinigung der Koldanstalten
ettkohlenzechen im Oberbergamtsbezirk Dortmund vom 3 385 / 99 von demselbem Verfasser, . eine Denkschrift des 4 Pieper vom 12. Juli 1887 über den in⸗ verkauf von Koks und Kokskohlen im Oberbergamtsbezirk Dortmund, dann eine 1 übe 26 Denkschrift zum zehn⸗ kehrigen ubilaum des Westfälischen Kokssyndikats vom 16. Ok⸗ tober 1 gleichfalls von Herrn Simmersbach, Sodann wäre ungemein wünschenswert — das allgemeine Statut der Aktiengesellschaft enthält nichts weiter als rein formale Vor⸗ chriften — wenn man die ausschlaggebenden Verträge zwischen em Syndikat und den einzelnen Kokereien nicht bloß nach dem Referat kennen lernte; ich glaube, es würde allseitig als etwas sehr dankenswertes empfunden werden, wenn, wie als Anlage zu den Verhandlungen über das Oberschlesische Kohlensyndikat die . Statuten abgedruckt worden sind, wir in gleicher Weise auch hier in den Besitz der Kenntnis des Materials gesetzt würden. Desgleichen würde mein . sich erstrecken auch auf Mitteilung der Verträge zwischen Koks⸗ und Kohlensyndikat sowie der Geschäftsberichte des Kokssyndikats seit 1890,91. Ich bin im Besitze einiger dieser Geschäftsberichte; es ist gar nichts darin, was nicht jedermann wissen könnte; aber sie sind äußerst anschaulich und führen ungemein in die Kenntnis der Entwickelung des Syndikats ein. Sehr wünschens⸗ wert wäre ferner meines Ermessens, wenn wir etwas erfahren könnten über den Vertrag des Westfäliichen Kokssyndikats mit dem Belgischen Kokssyndikat, sowie über den Vertrag des Westfälischen Kokssyndikats mit dem Teer- Ammoniak- und Benzolfyndikat, weil man sich erst daraus eine vollständige Kenntnis über die Organisation des heute zur Erörterung stehenden, wichtigen Industriezweiges bilden kann. Es ist das nur ein Wunsch, den ich k ich glaube, er entspricht den Anschauungen mancher Teilnehmer an den Verhandlungen, und ich will ihn hiermit nur zum Ausdruck gebracht haben.
Referent Regierungsrat Dr. Voelcker: Inwieweit es möglich ist, die von Herrn Geheimrat Brentang erwähnten. Denkschriften in dem Protokoll zum Abdruck zu bringen, würde zunächst davon abhängig sein, welche Stellung das . dazu nimmt. Diese Denkschriften sind, soviel mir ekannt, unter Ausschluß der Oeffentlichkeit erschienen, und ich glaube nicht, daß wir ohne weiteres in der Lage sind, sie abdrucken u können. Vielleicht äußert sich einer der Herren Vertreter
es Kokssyndikats dazu.
Generaldirektor, Geheimer Kommerzienrat Kirdor een en⸗ kirchen: Meine Herren, nicht als Vertreter des Kokssyndikats, ,. als Beteiligter kann ich meine Ansicht dahin äußern,
aß kein Bedenken vorliegt, diese Denkschriften, die ja allgemein herausgegeben sind, zu veröffentlichen. Wir müßten unter Um⸗ re wahrscheinlich nur eine Neuauflage veranstalten.
Geheimer Hofrat, Professor Dr. Bren tano⸗München; Ich meine, im Protokoll abzudrucken, damit man das Material gleich bei der Hand hat. . . ;
Generaldirektor, Geheimer Kommerzienrat Kirdorf⸗Gelsen⸗ kirchen: Ich glaube, daß dagegen kein Bedenken vorliegt.
; Direktor Simmersbach-Bochum: Wir sind gern dazu ereit.
Vorsitz ender: Sie erklären also, daß Sie es tun werden. Zustimmung. . .
Generaldirektor, Geheimer Kommerzienrat Kirdorf⸗Gelsen⸗ kirchen: Ich bin allerdings der Ansicht, daß, was den Wunsch des Herrn Geheimrats Brentano in Bezug auf das Belgische Koksshndikat angeht, eine derartige Veröffentlichung unter keinen Umständen würde geschehen können, wenn die andere Partei sagte, sie wolle das nicht veröffentlicht haben. Also das müßen wir bavon abhängig machen, wie der Vorstand des Belgischen Kokssyndikats sich dazu stellt. Ich nehme aber an, daß von dieser Seite kein Einwand erhoben werden wird.
Dann hat Herr Geheimrat Brentano Aufklärung über das Verhältnis des Westfaͤlischen Kokssyndikats zu dem Teer⸗ Ammoniak⸗ und Benzolsyndikat gewünscht. Nun, ein solches Verhältnis besteht gar nicht; das sind selbständige Syndikate unserer Industrie, die von den Beteiligten gebildet werden. Also Beziehungen zwischen dem Kokssyndikat und dem Teer⸗ Ümmoniak und Benzolsyndikat bestehen gar nicht, sondern solche bestehen nur bei den Jechen, die Teer, Ammoniak und Benzol machen; diese sind selbständige Mitglieder dieser Syndikate.
Referent Regierungsrat Dr. Voelcker: Nachdem fest⸗ gestellt ist, daß Bedenken gegen die Veroffentlichung dieser Denkschriften nicht bestehen, bin ich trotzdem nicht in der Lage, diese Veroffentlichung sicher in Aussicht stellen zu können, denn, wenn die Denkschriften und Broschüren sehr umfangreich sind, so weiß ich nicht, wieweit deren Veroffentlichung im Reichs anzeiger möglich ist. . ö J
Vorsißender: Ich darf daraus schließen, daß, wenn die Verhandlungen mit dem Reichsanzeiger zu einem gunstigen Er⸗ gebnis führen, der Veroffentlichung im Neichsanzeiger von seiten. der Vertreter des Kartells kein Hindernis enigegensteht. Zu⸗ stimmung. Dat jemand sonst noch zu den Fragen 1 big 8 etwas zu bemerken . ;
eheimer Dofrat, Professor Ir. Bren tan. München. In dem Buche von Georges de Leener, Les vndikats industriels au Belgique finden sich ganz bestimmte Angaben über das Ver= haͤlmis des Deutschen und Belgischen Kolosnndilats. h meine, es wäre doch sehr wünschengwert, wenn wir in den Stand ge⸗ seßt würden, ung über die Richtigkeit dieser Angaben und auch aber die Stellung des Westfalischen Kolssyndikats zum Belgischen Kolssyndilat ein exaktes Urteil zu bilden.
Generalselretar Dr. Beumer, Dusse dorf, M d. N.. Meine Derren! Die Frage berührt ja dieselbe Materie, die in der ersten dorbereltenden Slhung besprochen worden ist, als wir uns über das Hheschäftsgchelmnis unterhalten haben. Derr Geheimrat Rirdorf hat schon in zutreffender Weise ausgeführt., daß Die Beziehungen, die das Westfälische Kokssyndilat zu Belgien hat, nur dann veröffentlicht werden können, wenn nuch die
stimmen. Wenn trotzdem Derr Geheimrat Brentang un
e wiederholt, daß wir, iglich weil in einem chen Buche etwas darüber steht, zur Befräftigung oder Wider Ddieseg belgischen Buches diese Mentehnngen zum Kolasnnditat veröffentlichen möchten. so will ch bin
fen, daß dag dach die internationalen Denehnngen, Dee der dentschen und belgischen Industrie —— 3 —
wer werden, in ganz bedenllicher 6 ob die belgischen bezw. Tokofondtlat damit einderstanden ist oder lann man ja nach der Richtung aus drr
kann meiner