VII.
Der Konzessionar ist verpflichtet:
a. seine Betriebgrechnung nach den vom Minister der offentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung ju der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebsrechnungs abschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen,
b. der Aufftellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April 2. Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen,
c. die von den Aufsichtsbebörden zu statistischen Zwecken für nötig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen festgesetzten Fristen einzureichen. .
. ;
Der Konzesstonar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staats⸗
eisenbahnverwaltung in die ser Beziehung — und insbesondere mit Bezug auf die Ermittlung der Militäranwärter — bestehenden und noch er
gehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat der Konzessionar einerseits für die Beamten des Bahnunternehmens — und zwar unter Heranziehung derselben zu Beiträgen bis ju derjenigen Höhe, 2 für die Staatßeisenbahnen bis zum Erlaß des Gesetzes vom 27. März 1872, betreffend die Penstonierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛe., Vn , gewesen ist —, andererseits für die Arbeiter Pensions., Witwen und Unterstützungekassen nach den jetzt und künftig bei den Staatseisenbahnen für die Gewährung von Pensionen und Unterstützungen bestehenden Grundsätzen einzurichten und zu diesen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
n ö.
Die Verpflichtungen des K zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahnpostgesetze vom 20. Dezember 1875 Reichsgesetzbl. S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablaufe von acht Jahren vom Beginne des ai die Betriebs eröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2. 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaffe des Reiche lanzlers vom 28. Mai 1870 . für das Deutsche Reich S. 380) getroffenen Bestimmungen reten.
Sofern innerhalh des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält« nissen der Bahnen infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine . eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs aufsichtsbehörde die Bahnen die Eigenschaft als Nebeneisen⸗ bahnen verlieren, tritt das Eisenbabnpostgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.
X
Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗
bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen zu unterwerfen.
. Der Tel egraphenverwaltung egenüber hat der Konzefsionar diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatseisenbahnen jeweilig gelten.
XII.
Anderen Unternehmern bleibt sowobl der che an die Bahnen mittels Zweigbahnen als die Mitbenutzung der Bahnen ganz oder teilweise . zu vereinbarende, nötigenfalls vom Minister der öffent- lichen Arbeiten festzusetzende Fracht oder Bahngeldsätze vorbehalten.
enderun 1 sofern und Verkehrg⸗
forderungen sind die 3
XIV.
Der Staatsregierung bleibt, unbeschadet des geJetzlichen Ankaufs. rechts, das Recht vorbebelten, jederzeit, jedoch nlcht vor Ablauf des Jabtes 19810 rie Nebeneisenbabnen don Bedburg nach Mörrath, von Jieverich nach Gledorf und von Bergbeim über Mbeidt nach Rommers. sirchen gegen Erstattung der vom Rreise aus eigenen Mitteln auf. ewendeien notwendigen und nüßlichen Anlagekosten, und jmwar der Babnen ven Bedburg rach Mödratb, von Jieverich nach Elsdorf und von Bergbeim nach Rbeidt mit einem Zuschlage von 109, dieser Kosten, eigentümlich zu erwerben.
Die Uuzäbung dieses staatlichen Erweibsrechtg soll indessen erst jwei Jahre nach einer entsprechenden Mitteilung an den Freig er, folgen. Auch sollen die zu erstattenden Lula etesten, unter n. der dem Personenverkebr dienenden schmal a , Betriebsmittel. diejenigen schmalspurigen Güterwagen und Laschinen mit umfassen, welche beim ee der Babn auf den Staat für die Durchfübrung des Schmalsrurbetriebs noch erforderlich gewesen sind.
4 *
Sollten nach dem Ermessen deg Mintflers der öffentlichen Ar- beiten oder der obersten Relchgaufsichtebebörde die Veraugse zungen regfallen, unter denen auf die Babnen bei ibrer Konzessienterung die Anwendung der Babnerdnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands nor stattbast erflärt ist (vergl. Artikel IX am Schlusse so ist der Tonkessienar verpflichtet, auf Grfordern des ber ichneten Win ters die baallcken Giarichtun zen and den Betrieb der Babnen nach Maßgabe der mr Vaurteisenbabaen bestebenden Bestimmungen den det. fallißen Vnerdaungen deg Ministerg entsvrechend umjaändern Femmt der Tonzessionat dieser Vert flichtung innerbalb der lin dieserbalb gesepten Frist richt nach, se bat er auf Verlangen der Staatg regierung dag Gigentum der Babnen nebst allem Zukebẽr 2 Mewäbrung der in Nr. unter a,. B und e dez § 42 des Gen kaßngeseget dom J. Nevember 18338 bereichneten Gnischädiqung, mie desteng aßer gegen Jablung de auf den Hau der Babnen der- rer desen Ualasckarkal an den Staat eder einen den der Staata- regierung ja bee icihaenden Dritten abratreten.
XVI. Die Babnanlagen sosie der Betrieb ann nur mit Genebmigung der Staatrregieraag aufgegeben oder an andere sibertragen werden. XVII. Die gegennüirt ge Ronkesstongarkande fol in Gemäfkeit den
Geseger Cem 19. Arn 1837 (Meeglamml. S. M7) ver6ffentsichn
aan rare ag ertigang derselben dem Nreise Bergbelm auggebändi at erden.
ANrtaadlih aner. Naserer Sachfteigen ba igen Unterschrift nnd beige dracktem Rzhnigl ichen Infiegel.
Megeken Nene Palas, den 13. Juan 1902.
1. 8) wilhel M. 3 fer den Mieifter der 6 ag lichen Urteßten
Scöastedt.
Mraf den Fesad ann ke. Stadt.
Frrikerr den Baraaerste in. Möller.
— ——
Finanzminister ium.
Dem Geheimen rat Ottendorff in Berlin ist die Stelle des Direktors . Witwenverpflegungsanstalt übertragen worden. ,
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
BSekanntmachung.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be— wirkten Ver lo sung der Prioritätsobligationen II. Serie,
II. Serie Lit. B. und .
III. Serie Lit. C. 1. und 2. 56 der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn-Ge . sind die in der ⸗Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern zum 1. Januar 1904 mit der ,,, , . die in den ausgelosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge
vom 2 Januar 1904 ab egen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der Staats— e wen mn in . Taubenstraße Nr. 29, zu er⸗ heben. Dabei sind a. mit den Obligatio nen III. Serie die Zinsscheine Reihe VY Nr. 15 bis 20, b. mit den Obligationen III. Serie Lit. B. die Zinsscheine Reihe V Nr. 4 bis 20, é. mit den Obligationen UI. Serie Lit, . 1 96 '. Emission die Zinsscheine Reihe IV Nr. 7
ö ; nebst Erneuerungsscheinen (Anweisungen) für die nächsten Reihen unentgeltlich mit abzuliefern.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats.
Die Einlösung . auch bei den Regierungshaupt⸗ kassen und in Frankfürt a. M. bei der en stef!
Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen. schon vom 1. Dezember 1903 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 8 1904 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.
Mit dem 31. Dezember d. J. hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen wieder⸗ holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit. dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat, und daß i. Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre 2 alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und dessen ungeachtet n 2 3 binnen Jahresfrist nach 21 letzten e en ufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden.
Die , kann sich in einen Schrift⸗ wechsel mit den Inhabern der Obligationen uͤber die Zahlungs⸗ leistung nicht einlassen.
ormulare, zu der ittungen werden von sämtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 1. Juli 19035.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. von 3
Bekanntmachung.
Dem Markscheider Kar! Mans kopf aus Herne ist unter dem 28. Mai d. J. die Berechtigung f selbstãndigen Ausführung von Markscheiderarbeiten innerhalb des r ag Staatsgebieis erteilt worden. Er hat seinen ersten Wo nsitz in Disteln bei Recklinghausen, Zeche Schlägel und Eisen, ge⸗
nommen. Dortmund, den 6. Juli 1903 Königliches Oberbergamt.
Larenz.
Vorlesungen
an der Königlich vreußischen Forstakadem ie Hann.Münden im Wintersemester 1902/04.
Beginn des Wintersemesters Donnergtag, den 16. Dktober 19053, Schluß am 20. März 190.
Oberforstmeister Weise: Waldbau, forst liche Gkursionen.
Forstmelster Sell beim; Ferstbenutzung, forstliche Exkursionen.
Professor Dr. Jen tsch; Finanmissenschaft, Forstwerwaltung, Agrar · und Forstyelitil, sorstliche Erkursionen.
Forstmelster Michaelis Ferstgeschichte, forstliche Erkursignen.
Ferstassesser Japin g: Praktikum in der Waldwert berechnung. Prakiskum in der Dolsmeßkunde.
Professor Dr. Büggen: mikrostoxische Uebungen.
Gebeimer Regierung rat, Prosessor Dr. Metzger: Spezielle Zoolegle. Fischerel und woologlsche Uebungen
6. Dr. Count ler: Drganische Geol ogle, chemsscheg Praktikum.
Profefser Dr Hernberge r: Meteorologie, Crwerimentalvbsit, Pralsitum für Bodenkunde.
Prosessor Dr. Baule: Geodätische Aufgaben, mathemaßtische Be.
gründung der Waldwertberechnung, Holjmeßkunde und deg Wegebaueg, matbematische Uebungen. ches Recht
rosesor Dr. von Hippel: Bürger Landwirtschaft für Forstleute.
9 Dr. von Seel borst ed ijlnaltat Dr. Schul te: Erste Hilfe Unglũücke fallen. ten, und war
Anmeldungen sind an den 4 — ju ri unter Beifsgung der Jeugnisse über Schulbislgung, sorsili or- semwie elneg Nachwesseg über die erforberlichen
Allgemeine Botanik,
Gbemie,
bereitung. ae . Mittel und unter ngabe des Mili irverbältnissen. Hann ⸗MNöänden, den J. Jall 1907.
Ter Direltor der Forstakademim ie. Meise.
An ekommen:
Seine Excelleng der Direktor des Verwaltu im Reiche marineamt, Mirtliche Geheime Rat Dienstreisen.
riemen erelg, von
Nichtamtliches. Deut sches Reich. Preußen. Berlin, 9. Juli.
Die — 1 Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ enthält als besondere Beilage eine auf Grund amtlichen Materials zusammengestellte Kebersicht über die Reichs⸗ tagswahlen im Jahre 1903.
An Stelle des zum Geheimen Regierungsrat und vor—⸗ tragenden Rat bei der Oberrechnungskammer beförderten bis⸗ herigen Kammergerichtsrats Wolfram ist der Kammer⸗ gerichtsrat Fipper zum Mitgliede des Disziplinarhofs für nicht richterliche Beamte ernannt worden.
Die Nr. 7 der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 1. Juli 1903 enthält eine Neu⸗ bearbeitung des alphabetischen Verzeichnisses der Ge⸗ , eige mit den Abänderungen und Ergänzungen, welche durch die ö dem Gebiete der Unfallversicherung im Laufe der Zeit bis zum 1. Juli 1903 , . Gesetz⸗ gebung nötig geworden sind, nebst einer dieses Verzeichnis be⸗
treffenden Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts vom 19. Juni 1903. ;
Der Präsident des Kaiserlichen Statistischen Amts Dr. Wilhelmi ist mit Urlaub nach dem Harz abgereist.
Der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat im Reichs⸗ eisenbahnamt Kraefft ist von der Dienstreise zurückgekehrt.
Der Großherzogli mecklenburgische Gesandte Oertzen hat Berlin 8 n i .
Der chilenische Gesandte Francisco A. Pinto hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Erste Legationssekretär Wenceslao Vial-Solar die Geschäfte der Gesandtschaft.
von
Oesterreich⸗ Ungarn.
In der gestrigen Sitzung des Wehrausschus rischen n, . erklärte, wie 16 Budapest berichtet, der r , Kolo svary, daß das neue Wehrgesetz auf der zweijährigen aktiven Dienstieit beruhen werde; nur bei der Kavallerie und der reitenden Artillerie werde die dreijährige Dienstzeit aufrecht erhalten werden. Bei der Marine werde die . zeit von vier Jahren auf drei herabgesetzt.
Großbritannien und Irland.
Der Präsident der Französischen Nepublik Loubet wohnte gelten wie W. T. B. berichtet, in Gegenwart des Königs,
Königin, des Prinzen von Wales, des Herzogs von Connaught, des Feldmarschalls Roberts und eines gl Stabes von ieren der Besichti⸗ gung von 16099 Mann Truppen aller Waffen im Lager von Aldershot bei. ie fanterie zog im Schritt, die Artillerie und Kavallerie im Galopp vorbei; die Musikkapellen spielten die englische Nationalhymne und die Marseillaise. Die Truppenschau hatte eine große Menschen⸗ menge angezogen, die den hohen Herrschaften einen glänzenden Empfang bereitete.
Bei dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts Marquis of Lansdowne fand am Abend zu Ehren des Präsidenten Loubet und des enn en inisters des Aeußern Delcass6 ein Festmahl statt, an dem das diplomatische Korpg und verschiedene englische Würdenträger teil⸗ nahmen. Nach em Besuche bei dem Marquig o Lansdowne ö sich der Prasident Loubet na
es des unga⸗ B.“ aus
dem Buckingham⸗Palast, wo der König und die Königin ihm k Ehren einen Ball gaben. Am Eingang empfing der König en Präsidenten, der ber Königin den Arm bot und mit Ihrer Majestät an der Spitze des sich ordnenden Zuges die Fest⸗ räume durchschritt. Der Präsident kehrte um 1 Uhr Morgens nach dem Si. James⸗Palast zurück. Der Erste Lord der Admiralität Earl of Selborne gab estern in London den Offizieren des Geschwa ders er Vereinigten Staaten von Amerika, das augenblicklich in Portsmouth liegt, ein Festmahl. Darauf wohnten die Offiziere m zu Ehren des Präsi⸗ denien Loubet im Buckingham⸗Palast veranstalteten Ball bei, wo sie dem König vorgestellt wurden. In Portsmouth
wurden SoM amerilanische und M0 englische Seeleute vom Büůrgermeister bewirtet.
Frankreich.
Das Zuchtpolizeigericht in Parig verurteilte, wie W. T. B. berichtet, den früheren Professor am „Institut Catholiquer, Abbé Bulliot wegen Abreißen der staatlichen
Siegel an der Maristenkapelle zu einem Monat Gefängnis.
Italien.
Ueber dag Befinden deg Papstes wurde gestern um n, Uhr Abends, wie W. T. B. aug Rom meldet, solgendes
Bulletin ausgegeben:
Der Tag erging rubig obne Schwächegnfälle
nicht rasch und ein wenig slenlger. Atmang ruhig. Ullgemelnzustand mehr er ert. dayponi. Manon.
Der heute vormittag um M /, Uhr veröffentlichte Krank⸗
e, . 16 — Die Nacht ssi ungestört verlaufen; 1 — bat bi. Der Prozeß in der Lange fi, wag den Lal der ä . . don m
der wen a 1 bedeckl mird, di 12 ö n mn. — ae e, l eñinden anoni.
Der Puln ist
voller Losung issen. Die . m Layponl. M
balt an. Tyanien.
Der Senat traf, elner == . T. G. ang Madrid ole, dem chluß der at serfenfammer bel, für die alerlalien zum Denkmal der be — 77 mil dem
1
den n Schalshifsf. 2 g . * chulschifs . Goneisenaun“ Verunglückten Zoll
Belgien. Die sändi ZJuderk D , ne, = inem sraneren Heschunse, belncssend den au russischen
ien.
en besonderen Zoll, eine Resolution des Inhalts, daß bene 1 an geg halte, sich in diesem Augenblick end⸗ ng über die . dleses Zolles auszusprechen. Die Kom⸗ sfion vertagte sich darauf bis zum 15. Oktober. . Die Deyutier ten kammer nahm gestern mit 91 ren 35 Eimmen bei 7 Stimmenthaltungen die von dem ebemaligen Minister zoe ste zur Interpellation über die , im Kongostaate he⸗ 63 te Tagesordnung an, welche lautet; Die Kammer, in Ueberein⸗ . mit der Regierung und im Vertrauen guf die moralische 3 stetige Entwicklung des Kongostaates unter der Aegide des Königs ppold geht jur Tagesordnung über. — orte in Üebercinstimmung mit der Regierung! war juvor ab⸗ ehnt worden.
Türkei.
Eine in den heutigen türkischen Morgenblättern, Kon⸗ antinopels enthaltene offizielle Mitteilung besagt, wie das Wiener K. K. ir wl n Hure, meldet: An der Börse das Gerücht verbreitet gewesen, daß türkische Truppen n die bulgaxische Demarkationslinie abgegangen
Dieses Gerücht sei vollständig unbegründet, da bulgarien keinen wig immer , . Akt der Empörung egen die souzeräne Regierung begangen habe, der eine Kon⸗ untrierung kürkischer Truppen an der Demarkationslinie lotwendig machen würde.
Griechenland.
Der König hat, nach einer Meldung des W. T. B.“ us Athen, Ralli e Tg ein neues Kabinett zu bilden. Dieser erbat sich eine Frift von zwei Tagen, um ein Kabinett mn belyannistischen Sinne zu stande zu bringen.
In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkamm er teilte der Ministerpräsident 1 mit, daß das Kabinett seine Demission eingereicht habe und diese vom König angenommen worden sei. Die hiezlerung habe einem Aufstande, der ganien Bevölkerung gegen⸗ ibergestanden, die, durch ihre Illusionen verführt, Unmögliches perlangt habe. Um die Ordnung aufrecht zu erhalten, hätte die seglerung Maßregeln ergreifen müssen, deren Folgen hätten ernst metben können. Daher babe es das Kabinett vorgejogen zu emissionieren. Theotokis griff sodann die Opposition heftig En, bie er beschuldigte, die Irrtümer in der Bevzlkerung genährt und urch ibre Haltung den gegenwärtigen Aufrubr 'sranlaßt ju haben. Der Prästdent der Kammer hob als⸗ hald die Sitzung auf, worauf ein heftiger Tumult entstand. Die ane Opposttion protestierte, schrie und cu 36 die Pultdeckel. inige Deputierte wurden handgemein. Auf den Tribünen wurde ebenfalls geschrieen und gepfiffen. Der , wollte die Sitzung wieder . aber es waren nur 87 Deputierte anwesend. Unter
Liebhafter Bewegung wurde die Sitzung von neuem aufgehoben.
Beim Verlassen der Deputiertenkammer wurden Del yannis und die Mitglieder seiner Partei mit Hochrufen empfangen. Delyannis wurde von der Volksmenge bis zu seinem Hause begleitet. Er hielt eine Ansprache, in der er ausführte, das Ministerium Theotokis habe vor einem Aufruhr, den es durch seine Taten und seine Unbeliebtheit beim Volke erregt habe, die Flucht ergriffen.
Serbien.
Der russische Gesandte Tscharikow 2 nach einer Meldung des ‚W. T. B.“ aus Belgrad gestern sein Be⸗ glaubigungsschreiben überreicht.
Auf direkten Wunsch des Königs wurde die Zen sur der auswärtigen Blätter gänzlich w Die Zensur der e g Blätter ist schon durch die Verfassung untersagt.
„BVelogradske Novine“ teilen mit, der schwerverwundete Minister bes Innern des Kabinetts Zinzar Markowitsch, Relimir Te oddrowitsch, beabsichtige, gegen seine Angreifer in der Nacht des 11. Juni die Anklage wegen versuchten Nordes zu erheben.
A sien.
Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Kingkow gegen⸗ äber Niutschwang vom 7. Juli gemeldet: Zu einer gemein⸗ schaftlichen Beratung sind in Port Arthur alle höheren russischen Beamten in Ching, in der Mandschurei und Korea eingetroffen, darunter außer dem russischen Kriegsminister guropatkin der Oberbefehlshaber von Kwantun, Vizeadmiral Ulexejew, die russischen Gesandten in Peling und Söul, Lessar und Pawlow — der Vertreter der Russisch⸗chinesischen Dan Rolotiloff und der Militäragent in Peking Dessino. Die Beratungen werden streng geheim gehalten. Die fremden Geschäftsleute und Beamten in Niutschwang und Port Arthur sind nicht sehr hoffnungsvoll 3 einer fried⸗ lichen Lösung der Lage. Die friegerische Stimmung
Japaner in Nordching ist in starker Zunahme. In Rutschwang haben die Russen die 82 von Ver⸗ daltungegebäuden im Mittelpunkt der Fremdennie rlassung be⸗ * seilweise auf Boden, der nach russischer Erklarung von
ima abgetreten ist, und teilweise auf einem öffentlichen Platze, um den Nie fremden Konsulate gelegen sind. In Niutschwang vohnende. Angehörige fremder Nanonaglitäten bereiten einen Protest gegen die Bebauung des öffentlichen Plapes vor.
Die Verhandlungen der Vereinigten Staaten von Lmerika mit China über den Abschluß cines Handelevertrags sind, wie dem genannten Bureau aus Schanghai herichiet dirb, auf dem loten Punkt angelangt infolge des Umstandes, daß auf das Verlangen nach Deffnung der mandschurischen Hafen aus Peking keine Antwort eingetroffen ist.
Aug Tokio meldet die Times“ vom gestrigen Tage Die Russen legten daa Kabel von Anetung nach Jangampho durch den Yahifluß, ohne Korea zu 62 — Japan erhob hiergegen Einspruch, da Korea an das Ucber⸗ einkommen gebunden Jei, keiner fremden Macht eine Bevor⸗ ng hinsichtlich einer Telcgraphbenlinie r = die
— * Inieressen berühre. — Japan bringt auf die 5 ung des Hafens iju. Korea machte eliend, da NVaßland sich Nleser widerse ße. Japan erwiderte, jeber Einwan Vußlands sei vollkommen . ig, da die entscheidende Macht allein Corea sei.
n frita. Der seit dem A d. M. unter dem Versiß Lord Milners n dee m n g lagende Rolontalrat nahm gestern, De G. T Ge berichtet, einen Antrag an, nach dem das Hie e erer le angewiesen werden soll, in Kontrakien uber
i treffen, 3 i n e, de e
neuer
Gin Antrag auf Streichung
Nr. ba des Zentralblatt der Bauperwaltung“, beraut⸗ egeben im Minssterlum der öffentlichen Arbeiten, vom 8 Juli 7) folgenden Inbalt: Die Deutsche Städteausstellung in Dregden. IIC Gee —— Vermischtes. Ausschuß für die Schäferfeier. —
ttbewerh für Entwürfe ju Linoleummustern. — Weithewerb um
Sntwürfe für den Bau von ländlichen Anwesen für Kleinbauern und
Industrlearbeiter in der Proving HessenNassau. 17. Wander⸗ der Technik in Petersburg. — Neue Lübecker ,, — Feier zu Ehren der Geheimen Regierungsräte, Professoren Js. Raschdorff und Dr. A. Paaljow in Berlin. — Königliche, Akademie der Künste — Deutsches Museum für Meisterwerke der e, ft und Technik. — Technische Hochschule in Darmstadt. — Technische Hochschule in Braunschweig.
Etatistik und Volkswirtschaft.
Die im Jahre 1901)2 in Preußen der Fürsorgeerziehung
. überwiesenen Minderjährigen.
Das Gebiet der gefährdeten, verlassenen und verwahrlosten e, , . ist in den letzten 50 Jahren schon auf. das Aus.
iebigste durchforscht worden; doch folgte man dabei mehr individuellen
eigungen und jog aus zufälligen. Ginzelheiten voreilige Schlüsse. . dem Inkrafttreten des Ni,, Gesetzes über die Fürsorge⸗ erziehung Minderjähriger vom 2. Jult 1900 hat, das Ministerium des Innern die ,, die dieses Gesetz gibt, benutzt. um die unter dasselbe fallenden Jugendlichen und ihre Verhältnisse so genau wie möglich nach einem bestimmten Plane zu untersuchen. Ech aus der sich auf das erste Jahr der Wirksamkeit des . e⸗ fa chung ae e, beziehenden Untersuchung, deren. Ergebnisse ne st einem eingehenden Bericht über die Ausführung dieses Gesetzes soeben unter dem Titel Statistik über die ürsorgeerziehung Minderjähriger (Gesetz vom 2. Juli 1900) und über die Zwangserziehung Jugendlicher S 96 des Strafgesetzbuches) für das Etatsjahr ] 901 (1. April 1991 bis z1. März 1902) vom Ministerium des Innern veröffentlicht worden sind ), erhellt, daß von dieser Statistik aus manches neue Licht auf die Be⸗ handlung unserer heranwachsenden Jugend in Haus, Schule, gewerb⸗ licher Beschäftigung Fortbildung, in strafrechtlicher und vormundschaft. licher Beziehung fällt, und daß dieselbe große Schäden aufdeckt, die der Abhilfe bedürfen. Es sind die persönlichen physische wie eistige und sittliche — Verhältnisse der Fürsorgezöglinge so fern g ftig dargelegt, wie es mit Hilfe der tatistik überhaupt möglich ist, aus ihnen sich ergebende Fragen erörterk; ferner sind die Familien, aus denen die Zöglinge . die Umgebung, in der sie aufgewachsen sind, die onalen Einflüsse, die auf sie eingewirkt haben, festgestellt, um zu er= kahn, ob man es mit vorübergehenden oder dauernden Mißständen zu tun hat, damit deren Beseitigung angestrebt werden kann,
Auf Grund des Gesetzes vom 3 Jali 1960 sind im ersten Jahre seiner Wirksamkeit (1. Aptil 1901 bis 31. März 1902) der Fürsorge⸗ erziehung 7787 Minderjährige endgültig überwiesen worden, wãhrend auf Grund des Zwangserziehungsgesetzes vom 31. März 1878 dem . vom 1. April 1900 bis 31. März 1901, dem letzten seiner
eltung, nur 1504 Kinder in staatliche Erziehung genemmen wurden. Das ergibt ein Mehr von 6283 Vel en Diese mehr als vierfache Vermehrung bat einen doppelten Brund. Das Zwangserziebungsgesetz erstreckte sich nur auf 6 Jahresklassen, vom 5. big 12 Lebenzjahre, das Für rg chung ere; dagegen auf 18 Jabhresklassen (Minder⸗ säbrige, die das 18. LebensJahr noch nicht vollendet haben), Wie die Altersgrenzen, sind auch die Bedingungen, unter denen die staatlich überwachte Erziebung eintreten kann, erweitert. Nach dem alten Gesetze konnte das sechs. bis n,. Kind nur überwiesen werden, wenn es eine strafbare Handlung begangen hatte und in Gefahr stand, ju verwahrlosen. Nach dem neuen Gesetze kann außerdem ein Minder säbriger, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. in Fũrsorge⸗ erziehung genommen werden, wenn bei schuldhaftem Verhalten der Eltern die Gefahr der Verwahrlosung oder obne schuldbaftes Ver— halten der Eltern oder sonstigen Erzieher die Gefahr volligen sittlichen Verderbens vorliegt.
Von den Fürforgezöglingen hatten 50s oder 6,85 /o noch nicht das 6 Lebensjahr vollendet, 2815 oder 36 10/9 waren 6. —– 12 Jahre und 4466 oder 57, 40/0 12— 18 Jahre alt. Die unterste Altersgruppe, von 0O = 6 Jabten, weist also die geringste Zabl auf. Dadurch ist die bei der Beratung des Gesetzes ausgesprochene Befürchtung, daß die Rommunalverbände mit der Ersiehung einer großen Zabl ven kleinen Kindern, ja wobl von Sänglingen belastet werden würden, die lediglich der Armenpflege gebörten. widerleat. Die Zabl der Kinder im Alter von O3 Jabren betrug nur 1233 (d. . 1.6 ao). die üeberweisung kleiner Kinder auf Grund des Gesctes kann daher nur als Auenahme angeseben werden. — In die zweite Gruppe, von 6 - 12 Jahren, die sich mit den Altersgrenzen des Zwangs · eriehungggeseßes dedt, fallen 28 15 Jöglinge (36.1 *) oder 1511 mehr als im Vorsabre unter dem Zwangäergiebungsgeseßze; bier ist die Wirkung der beiden neu binzugeiretenen Gründe r die Ueberweisung am flarsten ju erkennen. Den stärksten Zuwache baben die 12 bis 18 jährigen geliefert, 166 (97,4 9. Dier machen sich besonders das Dinaufrücken der Altersgrenze vom 12. auf das 13 Leben jabr und das Bestreben geltend, an Tie Stelle der strafrechtlichen Behandlung der Jugendlichen, die ibte Wirkang versagt bat, die erniebliche treten u lassen. zon den 7787 Z35glingen waren 4919 oder 63.6 o männlichen und 2838s oder 36M, weiblichen Geschlechtz Jerlegt man diele Gruppen in Jabrerllassen, so standen don den Ueberwiesenen im Alter von O- 5 Jabren d männliche und 64 weibliche Zöglinge, von 56 J. 208 mãnnl. und 178 weibl, ven 6—- l 3 1871 mãnnl und ij weibl., von Iz = 15 . S6 männl. und 229 weibl, den 13614 J. Goh männl. und 2567 weil, ven 14-18 X. 488 männl. und Ts welk, von 18—- 18 J. 303 männl. und 2M weibl., ven 16 -= 7 J 3M männl. uad Wö weibl. den 17 18 J. 367 mãnnl. und 28 weibl *
Ga muß auffallen, daß aerade die Jabregflassen ven 12 - 13 End 13— 11 Jabrrn. welche die kelden cbirn Sckulsabte amfassen. Hi den Knaben berbaurt und bei den Madchen, mit Auagnabme der beiden
breeklasfen von 16 = 18 Jabren am särksten dertreten sind. Der rund dasür', wird in dem Bericht dee Mintsterinung der Innern auogefuhei, leg weßl janichh in vbestihen ar, . Dir 6 ** — — — * 2 a — 2 ten tasie erstark! und nat auf ei euer · . Ideen, die 3 la Wermntigze umd robe . una seven. Ge iss die ufgnbe der ernebenden Falteren, de Gltern Hauen, und der Schule, diesen Tätigen drang 6 Haaeln mad in die rahtigen BGabnen ju führen. Vernachlassigen löre Pf derste ben E gend ju 1citen, Je artet der Drang i bat 6
niche Verfall der lamt. ausacreicht um gen seslalen Nen. wer
und einige
kernbaug juerst dersagt, aber
doch abfanecisen, warum die Schale nicht
. Giessasse deg Gliernbarses und der 1
an sich
rechnen im den 1 bi ij. 9 lesen. schreiben im Jaklenra met den l e leo; 1810 delle bild und ba bere 12 Daran] daß die amal wenn wan die Jad! de Schller wil wanne dem
uch dern csichelgi. ach Fer erte Seite an der == Md m 24 und bre SDaldieteit getan dal. Gac anden Frage n aber, * sie anch ibra entedie dee Aafgade Cerec gem erder
aan Gehen, Dradgenl dr eiialan dalia el tan, Cris
Ddersammlung des internationalen Verbandes für die Materialprüfungen
geringen Zabl irken 6 des Industri
in unseren a o
in
aus ländlichen
die ll das Kind der
stammen
Noch mehr
.
unfu wickeln.
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e geringere Zahl von Fürsorgezöglingen ö als die beiden vorher⸗ gehenden, obwohl ihnen ich und Führung der Schule mangelt. Eine verständige, planmäßige Regelung der Beschäftigung der Kinder in den beiden letzten Schulsahren, welche die sich regende jugendliche Kraft braucht, aber nicht verbraucht, würde Tausende von Jugendlichen vor der Verwahrlosung behüten. — Bei den . oöͤglingen zeigen dann die beiden Jahresklassen vom 16 bis 18. Lebensjahre eine erheblich höhere Zahl. Hier beginnt die geschlechtliche Verderbnis, die in der Prostitution endigt
Nicht uninteressant ist auch ein Vergleich der Zahlen der im Alter von 12 — 18 Jahren stehenden Zöglinge mit denen der Gleich⸗ alterigen in der Reichskriminalstattstik; es ergibt sich, daß in Preußen im Jahre 1900 wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichs gesetze verurteilt wurden: 21 439 männliche und 4464 weibliche Jugendliche; während hier auf 100 männliche Verurteilte nur 18 weibliche entfallen. kommen auf 100 männliche Zöglinge gleichen Alters 58,9 weibliche.
Ueber die Ursachen der Üeberweisung entnehmen wir dem amtlichen Werke die folgenden Angaben: Es sind überwiesen wach f 1 Abfatz 1 des Gesetzes vom 2. Juli 1909 (-wenn die Voraus- etzungen des 1666 oder des 8 1835 des Bürgerlichen Geset zbrches= sschuldhaftes Verhalten der Eltern] vorliegen und die Fürsorgee cziehung. erforderlich ist, um die Veiwahrlosung des Minderjährigen zu ver= hüten“) 2583 Zöglinge oder 33320ͤ!9, nach Absatz 2 (. wenn der Minderjährige eine strafbare . begangen hat, wege a der er in Anbetracht seines jugendlichen Alters strafrechtlich nicht ver folgt werden kann, und die . eerziehung mit Rücksicht auf die Bes chaffenbeit der . die Persönlichkeit der Eltern oder sonstigen Erzieher und die übrigen Lebensverhältnisse zur Verhütung weiterer sitt' icher Verwahr⸗ , . Minderjährigen erforderlich ist =) 780 Zög! inge oder 10 0, nach Absaßz 3 (. wenn die süller eerziehung außer di esen Fällen wegen Unzulänglichkeit der erziehlichen Einwirkung der El tern oder sonstigen Erzieher oder der Schule zur Verhütung des völligen sittlichen ö derbens des Minderjährigen notwendig ist) * 415 Zöglinge oder 43,9 o, nach Abs. 1 und 2 133 oder 1,ůU, oo, no ch Abs. 1 und 3 5653 oder 7,1 6/0 nach Abs. BL und 3 28 oder 3552/4 nach Abs. 1, 2 und 3 45 Zöglinge oder O6 00 Auf Grund von Abs. 2, der sich mit der Bestimmung des Zwangs grriebungsge ßes deckt, sind 730 Kinder (10 00) und in cbindung mit. Abs. und 3 insgesamt 1236 (15.8 0 alle r Zöglinge ũberwiesen. Daraus ergibt sich, daß die Zabl der Kin der unier 12 Jahren, die wegen einer Straslat mit dem Verdacht d er Verwabrlesung ver den Richter gebracht sind, gegen das Vorjabr 1bgenommen bat. Erheblich größer ist die Zabl der Hine bei d enen die Ursache der Neber⸗ weisung in einem schuldhaften Verbal zen der Eltern liegt ( 6f. 1 d. Ges ): 2883 (33,2290) aller . und noch größer die Zabl der in Gefabr völligen sittlichen Verders ens stebenden (Abs. 33 115 faz, d och. Diese Jablen erköben sie 9 hoch, wenn man die Falle binjuntmmt, in denen diese Absäßze a Verbindung mit den anderen zur Anwendung gekommen sind.
Die Steinbruchs berufggzenossenschaft batte nach ibeem Verwartungebericht für 1502 wäl rend des Berichts jabres 131 5 Be⸗ triebe gegen 15700 im vorberg ebenden Jahre in Versicherung. Die Abnabmneè wird zum größten Teil durch die Ueberweisung von 2107 kleineren Betrieben an landwirts caftliche Berufs genossenschaften erllärt. Die Zabl der Vellarbeiter Grit 300 Arbeite tagen) ist von 148 9832 auf id 274 zarückgegangen, w äbrend die Zabl der im Durchschnitt auf nen Äctrieb entfell nden Vollarbeiter von 8.5 auf 11,3 gestiegen ist. Die JZabl der atschäd igten Unfälle bat tro deg Růͤckgangs in der Zabl der beickäftinen Personen mmgenemmen. Wẽäbrend im Jab No ies gesamt 218 NUafalle jur Gntschädiqung gelangten, sind im Berichte sabre in Xsg Fällen Entschädigungen festgestellt worden. Au je 1600 versicher Persenen amen im Jabre 1802 C60 n ent schadigende Werletzte gegen 87 im Jahre 18901. Die Anzabl der ufãlle mit 15dlickm Auzgaame ist den 239 im Jabre 1801 auf 277 ur uck⸗ gegangen. Die meisten Unfälle, nämlich 3. sind wie in fruheren Jabten durch Jasa mme nbeucãh Ginnurz don Stein. und Erdmassen. Derab- aller den Steinen aud Umfallen don Gegenständen derut sacht worden. Auffallend and r erfreulich ist die Abnabme der Unfälle dei der Schi ackeit;, wädrend im Jabte 1801 109 Fälle genhlt warden, wawa na Jabre 180M Frier nur 68 ju ver keichnen. D Uafallentichadi gn gen erterderten 2 635 14149 A, das egen 1901 24 6090 AM eine Steigerung um 833 d Auf 1000 A Eobne ent- fallen 2024 * Gatfchasigungen,. uerdem warden 24 69 (gegen 26 668 lw Vorjader] ür die fakultative Farsorge für Neilch te laaerdalb der erte drehe da Wochen nich dem Unfall auf- ge wendet Die Same der ur Umlage — * Db ne Cetrug 129 0n33 n (gegen 127 755 873. im Jabre 190). Dazu treten ech 1134 030 AÆ Versichernngesumme von frei slig — 2 Nererar Daaern und Beamten. An Verwaltangetesten daten a e w aufubrtngen (egen 407 70428 im Verjabre)- Darunter beft sich 13 383 46 A Resten der Ur fallun ler suchan a. der wd, ¶Aritlenten ]. Schiede gerichte kosten nnd gesten der UnMallnerdatung ued der Färserge ir erkenne Dem Mererdesende waren nach 1 de m w — wo Garni , asäfübren. Der Betrag der Ha-
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