10246 (160 312), Sagua 280 038 (57 732), Manzanillo 251 445 (127 443) Havana 2133 745 (192 396), Guantanamo 230 417 (1609794. Gibara 222 701 (205 322), Caibarien 154 966 (50 189).
ke, Der am 31. Mai 1903 (und 18902) noch vorhandene Zucker vorrat auf der Insel betrug 2 603 587 Säcke oder 371 941 Tons (G3 423 21 Säcke oder 489 132 Tons), wovon u, a. in 24495 G83 042), in Matanzas 136 (812711), in Havana 600 620 49 133), in Caibarien 213 103 (Q51 460), in Cienfuegos 204 982 (211 0944), in er 102 423 (20 809) Säcke lagerten. Die Eingänge an Zucker der letzten Ernte in allen Hafenplätzen bis zum 31. Mai 1803 (1902) betrugen 839 294 Tons (724 802), der Vorrat an Zucker alter Ernte am 1. Januar 1903 (1902): 42530 Tons (19573). Auf den Markt kamen also im ganzen in den fünf Mo⸗ naten 8851 82d Tons (744 676); Ausfuhr und Bestand am 1. Juni 1903 (19822) machten zusammen S864 6594 Tons (727 835) aus, so daß sich der Verbrauch auf der Insel auf 17 230 Tons (16 840) berechnet.
(Nach The Louisiana Planter and Sugar Manufacturer.)
Weizenernte Britisch⸗IIndiens im Jahre 1902/03.
Nach dem amtlichen Schlußbericht gestaltete sich die Weizenernte
Britisch⸗Indiens im Jahre 19602103, verglichen mit derjenigen des vorhergehenden Jahres, wie folgt:
Anbaufläche in Acres Ernte in Tons 1902103 1901107 190203 1901102 Punjab 7227 100 2 389 897 1346 332 Nordwest⸗ Grenze. 796 500 234594 159279 Agra und Oudh .. 6 826 164 6461729 2272497 2491940 Bengalen 144590600 14083090 501 109 391 5090 Zentralprovinzen .. 2272482 2620133 666 040 571 040 Bombay 1617891 1510459 502 5098 179034 301 648 b34 004 68 551 109 009 216 955 280 085 17 498 6180 508 760 603 182 43 215 38 853 Rajputana 774 743 541 834 180 300 103 869 Zentral Indien... 770 894 14600944 198140 256 214 Mysore 5123 3714 531 256 Zusammen 27775 160 25447 08 7774851 66063 506.
Die Ernte des Jahres 1902/03 übertraf hiernach diejenige des vorhergehenden Jahres um 1711 315 Tons oder 2820 sowie den Durchschnittsertrag der letzten fünf Jahre um 1593 874 Tons oder 24,3 o/9 und denjenigen der letzten zehn Jahre um 1473 011 Tons oder 19,7 0/0. .
en höchsten Durchschnittsertrag, nämlich 961 Pfund von einem Acre, erzielten im Jahre 19025103 die vereinigten Provinzen Agra und Oudh. An zweiter Stelle kemmt Bengalen mit 776 Pfund und an dritter Stelle der Punjab mit 753 Pfund von einem Aere Anbau— fläche. Andererseits erzielte Mysore nur 232 Pfund, Haiderabad nur 190 ar und Berar nur 180 Pfund. z i
ie Ausfuhr belief sich im Jahre 1902103 auf 514 607 Tons gegen 366 091 Tons im vorhergehenden Jahre, 2501 Tons im Jahre 1900 01, 485 204 Tons im Jahre 189931800 und 976 025 Tons im Jahre 1898/99. Die Pröise stehen jetzt durchweg niedriger als seit dem Jahre 1899. Die folgende kel fich gibt in Sihrs (1 Sihr — 317,9 g) diejenigen Mengen an, welche in den verschiedenen Bezirken für je eine Rupie verkauft wurden. ; 5
Punjab Agra und Zentral⸗ Bombay
Haiderabad
Dudh provinzen
März 1900. .. 11,81 12,31 9, 44 7, 62 . 10.50 8, 87 z 15, , , , nn 1 767631 14,75 13,82
Mai 190... 16,29 15,82 14,23
(Nach dem Final General Memorandum des Director General of Statistics in Calcutta.)
Wasbhington, 10. Juli. (W. T. B.) Nach dem Bericht des Ackerbaubureaus betrug am 1. Juli d. J. der Durchschnittestand für Winterweizen 78,8 o /, für Frühjahrsweizen S2, 5 oo, für Frühjabrs⸗ und Winterweijen zusammen 80,0 für Mais 79,4 060, für Roggen 90,2 069, für Gerste S6, 8 o/9 und für Hafer S4, 30/4. Die Anbaufläche für Mais wird mit 89 800 0909 Acres angegeben. Der Statistiker der New PVorker Börse Brown schätzt den Ertrag des Winterweizens auf 163 4893 009 Bushels, den des Frühjahrsweizens auf 257 129000 Bushels, den des Mais auf 2262 960 000 Bushels, den der Gerste auf 129 267 000 Busbels und den des Hafers auf 851 372 000 Busbels. In Farmers Hand befanden sich am 1. Juli d. J. 42 500 000 Busphels.
Winnipeg, 10. Juli. (W. T. B.) Seit etwa zehn Tagen fällt Regen; die Weizenernte in Manitoba und im Nordwesten verspricht sehr beträchtlich zu werben.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ masregeln.
Finnland. Laut einer in der amtlichen Helsingferser Zeitung erfolgten Be—⸗ lanntmachung werden finnländischerseits Amor in China sowie Acgvpten als pestverseucht angesehen.
Schweden.
Laut Bekanntmachung vom 6. d. M. hat die schwedische Re⸗ gierung Iquique (Chile und Japan für vestverseucht erklärt.
Verdingungen im Auslande.
Aegvpten.
Zaverlässigen Nachrichten zufolge stebt in nächster Zeit die Aug⸗ schreibung einer Lilitation für den Bau einer neuen Nilbrücke kevor. Gg bandelt sich dabei um ein Objekt von ewa 250 0090 Pfd. Sterl.
as Laftenbeft ist nech nicht erschienen.
Theater.
Montag: Ut
Leitung des Direltors Joss 323 Diene tag: 1
864. Vorstellunn. Crpheusg in der Unterwelt. Burlegke Dyer in L Bildern von Hecker Cremtenr. . von J. Due nh Regie: Bert bold Glesinger. Dirigent: Gar Heldmann. Anfang 7! Uhr.
Montag: G65. Vorstellung. Die Geisha., oder: Cine japauische Theehausgeschichte. Drerette n 3 Aan gen don Owen Hall. Musik von Sidney Jene. Regie: Emil Albeg. Dirigent Gurt Gold- mann. (O Mimesa San: Fräuleln Alma Saccur, 1 in Brenlan, al Gast) Anfang 44 ct.
Dien etage Tie Fiedermang. (Fräulein Sacqcut,
Teekaden. Donneretag Orpheue in der Unter welt. Freitag: Boccaccio. (Fräulein Merry, alg Gan) Fennakend Die Geisha. (Fiäulein Sacrnr, al aft) Senntag: Die Fledermanng. lag:
Cardenas
NMitmwech Alt⸗Heidelberg. Donnerttaag O0 O90 Taler. Freitag: Alt- Heidelberg.
Sennabend LEO O09 Taler. b. Lauban) Sonntag: Alt, Deidelberg.
Thaliathealer. Drerdener Straße 72s73. Sonn.
3 um ersten Male in Beilla: Gastspiel (¶ vꝛaalein Saccat, alg Gast.] des Süchsischen Volletbeaters. Dag iter. Rlein-
Verkehrsanstalten.
Das 7. (Juli⸗) Heft vom 10. Da nag 1903 der Zeit schrift für Klein babnen?, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), erschien mit folgendem Inhalt: Ueber die Förderung des Baues von Kleinbahnen durch die Provinzial! (Kommunal ⸗) Verbände, — Die Endbahnhöfe der Straßenbahnen der Ausstellung zu Buffalo. Mit 1 Abbildung. — Statistik der schmalspurigen Cisenbahnen für das Betriebsjahr 1900 1901 Na amtlichen Angaben bearbeitet von Ober⸗ ingenieur F. Zezula Schluß) — Gesetzgebung: Allerhöchster Erlaß vom 18. Mat 1903, betr., die Verleihung des Enteignungsrechts an die Kleinbahn -Aktiengesellschaft Gardelegen Kalbe a. M. zu Gardelegen zum Bau und Betriebe einer Kleinbahn von Gardelegen nach Kalbe g. M. mit Abzweigungen nach der Walkmühle und der Isenschnibbe; Aller⸗ höchster Erlaß vom 18. Mai 1903, betr. die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an den Kreis Siegen zum Bau und Betriebe einer Straßen- bahn von Siegen nach Klafeld⸗Geisweid; Allerhöchster Erlaß vom 30. Mai 1903, betr. die Verleihung des Rechts zur Beschränkung des Grundeigentums an die Aktiengesellschaft Straßenbahn Hannover zum Zwecke der Befeftigung der elektrischen Oberleitungen für die Straßenbahnlinien im Stadtkreis Hannover; Allerhöchster Erlaß vom 30. Mai 1903, betr. die Verleihung des Enteignungs—⸗ rechts an die Westpreußische Kleinbahnen ⸗Aktiengesellschaft zu Berlin zum Bau und Betriebe der Kleinbahnen von Danzig über Hochzeit nach Gemlitz, von Quadendorf über Gr. Zünder nach Gemlitz, von Gottswalde über Schiewenhorst nach Stutthof und von Steegen nach Fischerbabke; Allerhöchster Erlaß vom 39. Mai 19053, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Eulengebirgsbahn Aktien gesells . zu i,, Schl zum Bau und Betrlebe einer Kleinbahn don Mittelsteine nach Wünschelburg mit Abzweigung nach der Heu— scheuerchaussee; Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 6. Juni 1993, betr. Bau und Ausrüstung von Straßenbahnwagen. — Kleine Mitteilungen: Neuere Projekte, Vorarbeiten, Konzessions—⸗ erleilungen, Betriebseröff nungen und. Betriebsänderungen., von Kleinbahnen; Die bayerischen Vizinal und Lokalbahnen im Jahre 1901; Das Gesamtnetz der Straßenbahn von Marsellle; Die württembergischen Schmalspurbabnen im Jahre 1991 Die schmalspurige Lokalbahn von Ocholt nach Westerstede im Jahre 1901; Die niederländischen Kleinbahnen im Jahre 1901. — Bücher⸗ schau; Zeitschriftenschaäu. — Statistik der deutschen Kleinbahnen für den Monat Mai 1903. — Hierzu als besondere Beilage: Mit- teilungen des Vereins deutscher Stragenbahn⸗ und Kleinbahnverwal— tungen 1903, Nr. 7.
Theater und Musik.
Im Neuen Königlichen Operntheater wird der Spiel—⸗ plan für die kommende Woche wieder die Neueinstudierung einer alten Operette bringen und zwar am Mittwoch die Aufführung von Der Seekadett“ von Gene. Morgen wird „Orpheus in der Unter⸗ welt“ und am Montag „Die Geisha“ gegeben.
Im Theater des Westens gelangt D. Kalischs Posse 100 660 Taler am Sonntag, Dienstag, Donnerstag und Sonnabend zur Aufführung. „Alt⸗Heidelberg? wird am Montag, Mittwoch, Freitag und am nächsten Sonntag gegeben werden.
Am nächsten Montagabend 71 Uhr werden in der Marien kirche Musikdirektor Otto Dienel . Fräulein Frieda Schramke⸗ Falkner, Fräulein Lonja Beeg, die Vicliniftin Fräulein Elsa Kohl⸗ mann, Miß Agnes Dahlquist, Herr Dr. Quedenfeldt und Herr Heinrich Schol; Kompositionen von Bach, Tartini, Cherubini, Haydn, Beethoven, Mendelssohn, Brahms u. a. bei freiem Eintritt aufführen.
Mannigfaltiges.
Berlin, den 11. Juli 1903.
Der Preußische Landesverein vom Roten Kreuz hielt am 29. Juni unter dem Vorsitz des Ersten stellvertretenden Vor— sitzenden, Generals der Infanterie j. D. von Spitz, seine General versammlung ab. Ueber die Wirksamkeit des Vereins in dem abgelaufenen Berichts jahre referierte der stellvertretende Generalsekretär. Er gab in großen Zügen ein Bild von den Vorgängen innerhalb der Organisation und konnte erfreulicherweise die zuversichtliche Hoffnung aussprechen, daß nach dem bisherigen Gang der Dinge auch im kommenden Jahre die Sache des Roten Kreuzes eine gedeibliche Entwickelung nehmen wird. Nachdem der Schatzmeister, Präsident der Seebandlung Havenstein über die Vermögensverbältnisse Bericht erstattet batte, wurde für die bereits vorber geprüfte Rechnung Entlastung erteilt. Im unmittelbaren Anschluß an die Generalversammlung fand eine Sitzung des Preußischen Landesvereins vom Roten Kreun statt, in der Gesuche des Jweigvereins Berlin des Vaterländischen Frauenvereins und des Wiesbadener Vereins vom Roten Kreugz um Beihilfen für das Auguste Victoria ⸗ Krankenhaus in Neu⸗Weißensee bezw. des Sana⸗ torlums vom Roten Kreuz in Wiesbaden beraten wurden.
Im wissenschaftlichen Thbegter der Urania“ wird der Vortrag „Von der Zugspitze bis zum Watzmann“ auch in der nächsten Woche noch allabendlich wiederholt werden. Der Vortrag. der durch die vielen schönen farbigen Bilder ganz besonderes Interesse gewinnt, schildert die schönsten Partien des baverischen Hochlandes. In der Zeit vom 13. Juli bis 3. August einschließlich werden die Experi⸗ , und naturkundlichen Sammlungen der Urania“ geschlossen
leiben.
Von vielen Besuchern der Treptower Sternwarte ist der Wunsch geäußert, daß außer den regelmäßigen Sonntagevorträgen auch 1 ein regelmäßiger Wochenvortrag gehalten wird. Die Direktion des Instituis bat sich daber entschlossen, einen solchen Vortrag regelmäßig für Montag. Abends um 7 Uhr, anzuscßzen. Der erste Montagevortrag findet am 13. d. M. statt. Direktor Archenbold wird Ueber Kometen und Sternschnurppen“ mit besonderer Berücksich- tigung des durch seine Helligkeit und schnelle Bewegung ausgezeichneten neuen Kometen Borrell 1903 sprechen. Das Thema für ben 5 Ubr⸗ Vortrag am Sonntag, den 12. d, lautet Die Bewobnbarkeit der Welten“. um 7 Uhr Benebung jwischen Kometen und Stern⸗
Theater des Westens. KRantstraße 12. Sonn- en Gnsemblegastspiel deg Berliner Theaters 8
ta⸗ = ĩ 160 99090 Taler. Neues 1 . ren von R. Kal c] Anfann *!
osse mit gchen Tanz in
br. eidelberg.
9099 Taler.
Dr. Rittergutabesther 5
Sommergarten: Nonzeri. — 2 Gestorben: Hr. M
mann Bock (Mart a. D).
Montag: Dieselbe Vorslellung. Anfang 8 Uhr.
Familiennachrichten. Verlobt: Frl. Marie Kübn mit Hrn. Rittergut. pächter Paul Jentsch (Db -⸗Falkenbain — Hol mkirch
Rösener (Schloß Tschel tich Berl
Gine Tochter! Srn. Amtsrichter mönechurg! —
M. Stenglein (Tegernsee)] — 3. l r. rungerat und vortragender Rat,
Mannug Nichard Frhr. von Wel
schnuppen!. Von 2 Uhr Mittags bis zur Dunkelheit werden di
j ; ; e Sonn und die Venus, mit Beginn der Dunkelheit der neu ö Mond beobachtet. e Komet und der
Posen, 11. Juli. (W. T. B.) Wie amtli ĩ 5 Hochwassers die Strecke kee gr er , gi, gesperr
Meldung ist durch Unterspülung der Gleise der Verkehr Strecke Kandrzin —dw eutsch⸗Wette zwischen er ee n Oberglogau und Deutsch Rasselwitz sowie Neustadt und Schnelle wa l unterbrochen. Die Aufrechterhaltung eines durchgehenden Har sonenverkehns durch Umsteigen ist infolge der Wassermen ö nicht möglich. Der Verkehr nach Neustadt und Deutsch. Rassg witz ist nur über die Privatbahn Gogolin — Neustadt moglich da durch Einsturs der Brücke über die Hotzenplotz auch der Verleht Deutsch⸗Rasselwitz —Leobschütz gestört ist. Gleichfalls unterbrochen ist der Verkehr von Leobschütz nach Jägern dorf, da etwa 7 ph von Jägerndorf der Bahndamm auf 100 m unterspült ist. Daz 1 t noch 3 Steigen . aß
luch aus mütz wird gemeldet, daß wegen Hochwasse zahlreichen Bahnlinien der Der! unterbrochen 6 hechwassern uuf
Ratibor, 10. Juli. (W. T. B) dach einer ani er
München, 10. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Si
der Delegiertenversamm lung des Verbandes . Jouwalistenz und Schriftstellervereine wurde nach gr, ledigung geschäftlicher Angelegenheiten Breslau als Sitz des Schlesf schen Journalistenvereins von neuem zum Vorort gewählt. Die nächste Tagung, soll in Graz stattfinden. Der Pensionz, anstalt überwies der Verband 1000 „S0 Hierauf referierte Dr. Bernstein München., über, die, Zensurfrage. Die Ver. sammlung nahm einstimmig eine im Sinne seiner Ausführungen ge⸗ haltene Resolution an, laut welcher der Verband alle auf die Beseitigung der Zensun gerichteten Bestrebungen billigt. Sodann u. tiert Rechtsanwalt Armer⸗Breslau über den Normalvertrag für den Redakteur“. — In der Nachmittagssitzung wurde nach eingehender Diskussion der Entwurf eineh Normalhertrags für Redakteure ange— nommen und der Vorort ermächtigt, sich über diese Frage mit den Verlegervereinen ins Einvernehmen zu setzen. Schiedt, Leipzig erstattete ein Referat über die Frage der Reichszwangsversicherunz ür Redakteure. Nach längerer Debatte wurde diese Angelegenheit bis zum nächstjährigen Delegiertentag zurückgestellt. Dr. Hirth schicß die Versammlung mit dem Wunsche auf ir ersehe im nächsten Jahre in Graz.
Wien, 10. Juli. (W. T. B.) Seit zwei Tagen regnet es ununterbrochen; aus vielen Teilen des Reichs wird drohende Hoch— wassergefahr gemeldet. Mehrfache Verkehrsstörungen sind ein getreten; insbesondere sind in Schlesien mehrere . arg be⸗ droht. Aus Krakau wird bedeutendes Steigen der Weichsel gemeldet, mehrere Dörfer sind überschwemmt.
Auch in Wien sind infolge des andauernden Regens alle Wasser⸗ läufe innerhalb des Stadtgebiets schnell gestiegen. Der Stand dez Wienflusses ist teilweise drei Meter über der gewöhnlichen Höhe. Vorläufig ist jedoch keine Gefahr vorhanden. 9
Weiter wird aus Wien gemeldet, daß die Stadt Freiwaldau in Oesterr. Schlesien größtenteils überschwemmt ist. In Nieder, öͤsterreich ist auf der Strecke Gstadt —= Kienberg — Baming, in Ober= österreich auf der Strecke Pergern — Agonitz der Eifenbahnver ehr unterbrochen. — Aus den Gebieten der Traun, Ischl, Ennz und Steyr wird gleichfalls steigendes Hochwasser bei andauernden Regen gemeldet. Vorläufig besteht keine Gefahr, doch sind die Reich. straßen stellenweise unter Wasser gesetzt und der Bahnverkehr teilweise eingestellt. Die tiefer gelegenen Plätze Ischl, Ebensee, Gmunden sind überschwemmt. Heute abend hörte der Regen auf und daz Steigen der Wasserstände ließ nach.
Stockholm, 10. Juli. (W. T. B. Der König hat den Grafen de la Gardie zum Revisor der Nobelstiftung ernannt.
New York, 11. Juli. (W. T. B.) Auf dem Thingvalla⸗ Pier brach gestern Feuer aus, das einen ernstlichen Schaden, namentlich auch an Gütern und Reisegepäck, verursachte. Schiffe lagen zur Zeit, als das Feuer ausbrach, nicht an dem Pier. Es erfolgien drei Explosionen Der vordere Teil des Pier brach zusammen und stärzte in den Fluß. 150 Personen, die sich vor dem Feuer nach der Landseite hin nicht mehr retten konnten, brachten sich auf den Fluß in Sicherheit.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Rom, 11. Juli. (W. T. B.) Eine Sonderausgabe der „Tribuna“ meldet, die Schwäche des Papstes habe zu genommen. Eine Abordnung von Prälaten ist au Neapel eingetroffen und hat die Mitra des heiligen Januarint nach dem Vatikan gebracht. Der Kardinalstaatssekretan Rampolla empfing die Abordnung und ließ die Mitra n das Zimmer des Papstes bringen.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Anfang Dr. gisenbahntelegravbeninspektor . . Dr öpcke (Berlin). — Dr. Siabgarjt d. R Dr Mr Schonwãlder ¶ Wan 3 — Fr. Qa bofmarschall Anna von renborst,
— Schlegell ( Dessau).
—
Verantwortlicher Redakteur Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Percheist. Hr. Leutnant Hermann von Harder Verlag der Ewpedition (X. V.: Heidrich) in Gerlii
2 mit Frl. Glse den Rosenfeld Mülbeim a. Rein). Druck der Norddeutschen Buchdruckerel und 21
Gellealliancetheater. Gastspiel des Baver⸗ .
waldtdeaters Die Waldler (309 Personen). Sonn ⸗ Geboren: Gin Sohn: Hrn. Gl want Noldt
tag Die Böhwmin, oder Itta aus dem Elend. Im berrlichen
als Gast Müäiwech? Zum eren Male Der Spe zialitätenvorstellung.
mit Frl. Käthe Anstalt, Werlin w., Wibelmstraße Nr.
Sechs Beilagen (einschlleßlich Boͤrsen · Beilage)
und ein Mer a der in der Werlosunn * gezogenen, zum 1. Jemen r baren läsung
eschjor Lin. n. und nn. Teri Lsn. G. I. u. 2. En ile, , der erg iich Mar isschen e ssendahngese
—
*
rn. Gerichte.
völllge
Amtliches. Königreich Preußen.
Reglement
über die Ausführung der Wahlen zum Hause der Abgeordneten.
Unter Aufhebung der Reglements vom 18. September 1893 werden zur Uusführung der Verordnung vom 30. Mai 1849 (Gesetz⸗ samml, S. 205, des Gesetzes vom 30. April 1851 (Gesetzsamml. E Lziö), des Gesetzes vom 11. März 1359 (Hesetzlamml. S. 431 ), e § X des Gesetzes vom 3. Juni 1876 (Gesetzsamml. S. 169), bes Gio des Gesetzes vom 18. Februar 1891 i,, S. 11). des Gesetzes vom 29. Juni 1893 (Gesetzsamml. S. 103) und des Hese ges vom. 2. Juli 1500 (Gesetzlamml. S. 245) für den Umfang der k die folgenden näheren Bestimmungen getroffen.
I. Wahl der K
Die Landräte — in den Hohenzollernschen Landen: die Ober⸗ anmtmänner — oder, im Falle des 5 6 der Verordnung vom 30. Mai 14h, die Gemeindeverwaltungsbehörden, haben die Aufstellung der nr zu veranlassen (6 165 der Verordnung vom
Mai 1849). 9 He ee Behörden haben die Urwahlbezirke (55 5, 6, 7 der Verordnung) abzugrenzen und die Zahl entfallenden Wahlmänner (S§ 4, 6, 7 der Verordnung) festzusetzen.
Die Zahl der Wahlmänner des. Urwahlbezirks und. dessen allgemeine Abgrenzung ist auf der Urwählerliste (6 3 dieses Reglements) anzugeben.
§ 2.
Kein Urwahlbezirk darf weniger als 750 und mehr als 1749 Seelen
en. fe ! Berechnung der Seelenzahl sind die zum aktiven Heere ge⸗ hörigen Militärpersonen der Zivilbevölkerung hinzuzuzählen.
Maßgebend ist die bei der letzten allgemeinen Volkszählung ermittelte , n r, g,
Wird danach bei der Bildung der Urwahlbezirke die Zusammen—⸗ legung von Gemeinden (Ortskommunen, selbständigen Guts⸗ bezirken . aus verschiedenen Amtsbezirken der im 5 1 dieses Reglements bezeichneten Behörden erforderlich, so sind hierüber die näheren Anordnungen durch die nächsthöhere Verwaltungsbehörde zu treffen. —
Die Bewohner der von ihrem Hauptlande getrennt liegenden Gebielsteife müffen, soweit diese in sich keinen Urwahlbezirk bilden önnen, mit nächstgelegenen Gemeinden ihres Hauptlandes zusammen⸗ gelegt werden. . . .
Sonst muß jeder Urwahlbezirk ein möglichst zusammenhängendes und abgerundetes Ganzes bilden.
Die Aufstellung der Urwãhlerliste liegt der , , n
behörde (in selbstandigen Gutsbezirken dem Gutsvorsteher) ob.
Gemeinden, die in mehrere Urwahlbezirke geteilt sind, erfolgt die Auf⸗ stellung der Urwählerlisten nach den einzelnen Bezirken.
Bei jedem einzelnen Namen ist der 9 der direkten Staats⸗ steuern (Einkommen⸗, Ergänzungssteuer und. ewerbesteuer für den Gewerbebetrieb im Umherziehen), sowie der direkten Gemeinde- Kreis⸗ und Provinzialsteuern — in der Provinz Hessen⸗Nassau auch der Bezirkssteuern — welchen der Urwähler in der Gemeinde oder in dem aus 2 — Gemeinden zusammengesetzten Urwahlbezirk zu entrichten hat, in Einer Summe anzugeben.
Dabei treten an Orten, wo direkte Gemeindesteuern nicht erhoben werden, an deren Stelle die vom Staate veranlagte Grund, Gebãude⸗ und Gewerbesteuer. ⸗ ĩ
Direkte Steuern, welche außerhalb der Gemeinde oder des aus mehreren Gemeinden ee, , Urwahlbezirks in Preußen zu entrichten sind, kommen auf Antrag des betreffenden Urwählers mit jur Anrechnung, wenn ihr Betrag der mit Aufstellung der Urwãhler. siste betrauten Behörde spätestens innerhalb der in § 4 dieses Reglements vorgeschriebenen Einspruchsfrist glaubwürdig nach gewiesen wird. = .
Für jede nicht zur Staatseinkommensteuer veranlagte Person ist an Stelle dieser Steuer ein Betrag von drei Mark zum Ansatz zu bringen und zwar auch in dem Falle, daß für einen solchen Urwãhler eine andere, von ihm zu entrichtende direkte Staate ⸗, Gemeinde usw. Steuer anzurechnen ist. ö. .
In den Fohenzollernschen Landen sind an Stelle der direkten Kreic. und Prövinzialsteuern die direkten Amts- und Landes kommunal. abgaben und, im . des Absatzes 3, die vom Staate veranlagte Grund., Gefälle, Gebäude. und Gewerbesteuer anzusetzen (Hesetz vom 2. Juli 1900). ᷣ
In Helgoland ist nur die dort zur Hebung kommende Ein⸗ kommensteuer in Anrechnung zu bringen. (G 10 des Gesetzes vom l8. Februar 1891.)
§8 4. .
Die Urwäblerliste ist von der Gemeindeverwaltungebebörde in eder Gemeinde (Ortskommune, selbständigem Gutsbezirke uw.) drei Tage lang öffentlich auszulegen. Daß und in welchem Lolale dies 6 lebt, ist beim Beginne der Auslegung in ortzüblicher Weise be⸗ annt zu machen. = ᷣ
Innerbasb drel Tagen nach dieser Bekanntmachung stebt es jedem frei, Jegen die Richtigtest oder Vollständigkeit der Liste bei der we= börde, welche die Auglegung bewirkt hat, oder dem bon dieser ju be⸗
ichnenden Kommssfar oder der dazu niedergesegzten Kommission seine insprüche schriftlich anzubringen oder u Protokoll zu geben.
Die Gnischeidung darlber erfolgt in den Städten — in der
Provinz Dannoder in den Städten, auf welche die revidierte Starte. erdnung vom 21. Juni 15538 (Hannoversche Gesetzsamml. S. 141) Anwen kung findei — durch die Gemeindeverwaltungebebörde, im übrigen durch den Landrat (Oberamtmann). Die Urwäblersssten find von der Gemeindedewaltun göbeborde mit einer Beschein gung über die nach ortgäblicher Bekanntmachung wäbrend dres Tagen ersolgte öffentliche Auglegung, sowie mit einer Bescheinigung = zu 863 daß , . * inspruchefrist keine Ginsprüche erhoben oder die erhobenen erledigt sind. ĩ
Steht die Entscheidung über die Ginsprüche dem Landrat (Ober; amtmann) ju, und find solche erboben, e bat die Gemeinde. — nur die ber ee , ef Auslegung der Liste n
cheinigen und die Liste sofort nach Ablauf der inspruchefrist mit den eingegangenen Einsprüchen und dem Jeugnis, daß keine weiteren als die beigefügten Ginspräche angebrackt sind, mur Entscheidung an den Landrat ¶Sberamtmann) einzureichen, welcher nach Erledigung der Ginspruche die Bescheinigung bierũber autzustellen bai.
85. Nach Auglegung der Urwählerlisten wird die Aufstellung der Abteilun w , e en Verfahren bewirkt:
. Anleitung des anliegenden Formular A werden die Urwãbler in der Didnung verzeichnet, daß mit dem Namen dee Dõchstbe steuer len angefangen wird, dann der enige 3 welcher nächst jenem die böchsten Sieuern 2 und so fort big ju denlenlgen, welche die geringste Steuer in jablen baben. Juletzt sind e. rwätkler einzutragen, är welche nur der Getrãg don drei an Stelle der Staate.
der auf jeden Urwahlbezirk
Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
M 161.
Berlin, Sonnabend, den 11. Juli
, gemäß 8 3 Abs. o dieses Reglements in Anfatz zu ngen ist. . lle ln wird die Gesamtsumme aller Steuern berechnet, und endlich die Grenze der Abteilungen dadurch gefunden, daß man die Steuersumme der einzelnen Urwähler so lange zufammenrechnet, bis das erste und dann das zweite Drittel der Gesamtfumme aller Steuern erreicht ist. Die Urwahler, auf welche das erste Drittel fällt, bilden die erste, diejenigen, auf welche das zweite Drittel fällt, die zweite, die übrigen die dritte Abteilung. In die höhere Abteilung gehört auch derjenige, dessen Steuerbetrag nur teilweise in das höhere Drittel fällt. Wird bei Bildung der ersten Abteilung das erste Drittel hierdurch über⸗ schritten, so wird bei Bildung der beiden folgenden Abteilungen nur derjenige Teil der Gesamtsteuer zu Grunde gelegt, welcher nicht von den Ürwählern der ersten Abtellung getragen wird, dergestalt, daß diejenigen, welche die Hälfte dieses Restes der Gesamtsteuer tragen, die zweite und die übrigen die dritte Abteilung bilden. Ergibt sich nach vorstehendem, daß Urwähler, welche zu einer Staats steuer nicht veranlagt sind, in die zweite oder erste Ahteilung gelangen würden, fo sind diese Urwähler gleichwohl der dritten Ab⸗ teilung zuzuteilen und die für sie in Ansatz gebrachten Steuerbetrãge von der für die erste und zweite Abteilung berechneten Steuersumme abzuziehen. Diejenigen Urwähler, auf welche die erste Daäͤlfte der übrig bleibenden Summe ganz oder teilweise entfällt, bilden dann die erfte, die übrigen, nicht zur dritten Abteilung gehörigen Urwähler die zweite Abteilung. . z . Kein Urwähler kann zwei Abteilungen . angehören. Läßt sich bei gleichen Steuerbeträgen nicht ent cheiden, welcher unter mehreren Ürwählern zu einer bestimmten Abteilung zu xechnen ist,
so gibt die alphabetische Ordnung der Familiennamen, bei gleichen
Namen das Los den Ausschlag.
In Gemeinden, welche für sich einen Urwahlbezirk bilden, und in Urwahlbezirken, weiche aus mehreren Gemeinden bestehen, wird nur eine Äbteilungöliste angefertigt. Im ersten Fall stellt sie die Gemeinde⸗ verwaltungsbehörde, im anderen der Landrat (Oberamtmann) auf. In Gemeinden, welche in mehrere Urwahlbezirke geteilt sind, wird für jeden Urwahlbezirk eine besondere Abteilungsliste von der Gemeinde⸗ verwaltungsbehörde angefertigt. 57
Die Feststellung der e,, nn. erfolgt durch die im § 1 dieses Reglements bezeichneten Behörden. ;
Diesclben Behörden haben auch die im § 16 Abs. 2 der Ver⸗ ordnung gedachten Anordnungen zu treffen.
Nach Feststellung der Abteilungsgrenzen bleibt für die Reihen⸗ folge der Urwähler innerhalb der Abteilungen dieselbe Ordnung nach den Steuersatzen maßgebend, in welcher die Urwähler bei Aufstellung der Abteilungsliste verzeichnet worden sind (5 5 dieses Reglements). Die gleichbesteuerten Urwähler derselben Abteilungen und die steuer, freien Urwähler werden alphabetisch nach Familiennamen und bei gleichen Namen durch das Los m
In Betreff des Einspruchsversahrens gegen die Abteilungsliste, ins⸗ besondere auch in Betreff ihrer Auslegung und Bescheinigung, kommen die Vorschriften des 4 dieses Reglements mit der Maßgabe zur Anwendung, daß die öffentliche Auslegung der Abteilungsliste in dem betreffenden Urwahlbezirke, oder doch in dem Gemeinde ezirke, wenn dieser aus mehreren Urwahlbezirken besteht, zu erfolgen hat, und daß die vorgeschriebenen. Bescheinigungen der Abteil ungeliste durch diejenige Behörde zu bewirken sind, weiche über die Einsprüche gegen diese Liste zu 6 hat. ö ͤ
Nachdem die Abteilungsliste durch die Bescheinigung, daß leine Einsprüche in der dreitägigen Frist erhoben oder die erbobenen erledigt sind, abgeschlossen worden, ist jede spätere Aufnahme von Urwãhlern in die Liste untersagt. ;
Diese ist demnächst dem Wahlvorsteher zur Benutzung bei der Wahl zuzustellen.
§ 10.
Die sämtlichen Uwähler des Urwablberirks werden ju einer, für die Wahlbeteiligung möglichst günstigen, von den im § 1 Pdieses Reglements bezeichneten Behörden zu bestimmenden Stunde des Tages der Wahl in ortsüblicher Weise zusammenberufen, wobei zugleich das Wabsllokal und der Name des Wahlvorstebers, sowie seines Stell vertreters bekannt zu machen ist. 3 — ö
Darüber, daß dieseg geschehen ist, haben die Bebörden, welche die Auslegung der Urwäblerlisten bewirkt baben (6 4 dieses Reglemente), spätestens im Wahltermine dem Wablvorsteber eine Bescheinigung einzureichen, welche dem Protokoll (6 22 dieses Reglemente) beizufügen ist. uu
8 ;.
In den Provinzen Schleswiq-Holstein und Hanngder kann fũr Urwahlbezirke, welche ganz oder tellweise aus Inseln besteben, je nach der DOertlichkeit und dem Bedürfnis, von einer Wablversammlung sũr den ganzen Bezirk abgeseben und von dem Regierungepräsidenten die Abhaltung von Wablversammlungen für einen Teil des Bestrks oder für jede einzelne Insel angeordnet werden (5 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 11. März 1869) ö ̃
In den Hobenzollernschen Landen kann für Urwahlbesirle, welche aus mebreren weit voneinander entfernten Gemeinden besteben. durch den Regierungspräsidenten je nach der Dertlichkeit und dem Bedũrfnls die ö von Wablversammlungen an vershiedenen Stellen deg ÜUrwahlbe tcks angeordnet werden. (62 Nr. 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. Apr i isi.
Der Wablvorsteber ist dann verpflichtet, die Wablen an den verschledenen Orten in einem Jeitraume ven böchsteng drei Tagen, mit Einschluß deg von dem Ninister des Innern bestimmten Tages der Wabl, in Ausführung zu bringen. In einer gleich langen Frist ist die etwa erforderliche engere Wii z bewirten. .
Der Wablvorsteber ernennt an jedem Orte, wo er eine Wabl⸗ versammlung abbält, neue Beisiher, erforderlichenfallg auch einen neuen Protokoll lubrer. .
Von dem Wablvorstande dessenigen Orteg, wo die letzte Wahl. dersammlung stattfindet, wird die Wablverbandlung abgeschlossen und das Ergebnig verkündet. :
Wird eine engere Wabl nötig, so stellt der Wablvorsteber die gandidaienliste für diese Wabl nach § 17 dicses Reglemente fest. Gr läßt aledann sogleich die Versammlte 2. in welcher die erste Wablbandlung geschlessen wurde, durch weitere Abstimmung den neuen Wabialt ijegimnen und fübrt ibn demnächst in den anderen Orten, nach den oben gegebenen Bestimmungen, zum Schluß.
§ 12.
Der Wahlvorsteber ernenni auß der Zabl der Urwäbler den Wablbenirfe den Protokoelssäbrer und 3 kie 6 Beisizer, welche mit ibm den Wablvorstand bilden (8 20 der Verordnung
Für cine von ciner (inselnen Abteilung vorzunehmende Nachwabl können, soweit erforderlich, zu Beisihern oder sum Protokoll fubrer Urwäbler einer anderen Abteilung 14 Urwablbenrfe ernannt werden.
Die Wablrverbandlung wird damit eröffnet, daß der Wabldersteber den Protolellübrer und die Beistzer mitteln 6 an Gides Stan verriihtei, Gr wesstt auf die für die Wabl masfgebenden sepllchen und realementarsichen Bestlmmungen din, don denen ein druck im Mabllokal auszulegen pit.
1903.
Jeder nicht stimmberechtigte Anwesende wird zum Abtreten ver⸗ anlaß und so die Wahlversammlung gebildet. Die vorübergehende Anwesenheit solcher nicht stimmberechtigter e g ohne deren Tätigkeit der zweckentsprechende und ordnungsmäßige Verlauf der Wahl⸗ ere s nach dem Ermessen des Wr erz nicht möglich ist, ist zulässig.
Nach Bildung der Wahlversammlung erscheinende Urwähler melden sich bei dem . und können an den noch nicht ge⸗ schlossenen Abstimmungen teilnehmen.
bwesende können in keiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl teilnehmen.
§ 14. Die dritte Abteilung wählt zuerst; die erste zuletzt. Sobald die Wahlverhandlung einer ö geschlossen ist, werden ihre Mit⸗ v
. soweit sie nicht im Wahlvorstande sitzen, zum Abtreten ver⸗ anlaßt.
§ 15. Der Protokollführer ruft die Namen der Urwähler abteilungs⸗
weise in derselben Folge 9 wie sie in der Abteilungsliste ver⸗
zeichnet sind (58 5. und 8 dieses Reglements), wobei mit dem Höchst⸗ besteuerten angefangen wird. Jeder Aufgerufene tritt an den zwischen der Versammlung und dem Wahlvorsteher aufgestellten Tisch und nennt unter genauer Bezeichnung den Namen des Urwählers, welchem er seine Stimme geben will. Sind mehrere Wahlmänner zu wählen, so nennt er sogleich so viele Namen, als Wahlmänner in der Ab⸗ teilung zu wählen sind. Die genannten Namen trägt der Protokoll⸗ führer . und in Gegenwart des Urwählers neben dessen Namen in die Abteilungsliste ein.
§ 16. Die Wahl erfolgt nach absoluter Mehrheit der Stimmenden. Ungültig sind, außer den im 5 227 Abs. 2 der Verordnung be⸗ zeichneten, auch solche Wahlstimmen, welche auf andere als die nach 18 Abs. 1 der Verordnung oder nach § 17 dieses Reglements wähl⸗ aren Personen fallen.
Ueber die Gültigkeit einzelner Wahlstimmen entscheidet der Wahl⸗ vorstand.
§ 17. Soweit sich bei der ersten adill imm absolute Stimmenmehrheit nicht ergibt, kommen diejenigen, welche die meisten Stimmen haben,
in doppelter Anzahl der noch zu wählenden Wahlmänner auf die
engere Wahl.
Ist die Auswahl der hiernach, zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft, weil auf zwei oder mehrere eine gleiche Stimmen zahl gefallen ist, so entscheidet zwischen diesen das Los, welches durch die Hand des Wahlvorstehers gezogen wird.
Eine engere Wahl findet auch dann statt, wenn bei der ersten Abstimmung die Stimmen zwischen zwei oder — wenn es sich um die Wahl zweier Wahlmänner handelt — jwischen vier Personen ganz gleich geteilt sind. Tritt dieser Fall bei der engeren Wahl ein, so entscheidet das Los zwischen den zwei oder vier Personen. Erhält bei der engeren Wahl nur ein Wahlmann die absolute Stimmenmehrheit, während zwei zu wählen waren, so ist der zweite Wahlmann in einer zweiten engeren Wahl gemäß den vorstehenden Vorschriften zu wählen. Im übrigen findet eine zweite engere Wahl nicht statt.
Wenn bei einer Abstimmung die absolute Stimmenmehrheit auf mehr Personen gefallen ist, als Wahlmänner zu wählen waren, so sind diejenigen gewählt, welche die höchste Stimmenzahl haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet auch * das Los.
Die gewählten Wahlmänner müssen sich, wenn sie im Wahl- termine anwesend sind, sofort, sonst binnen drei Tagen, nachdem ihnen die Wabl an en, ist, erklären, ob sie diese annehmen und, wenn sie in mehreren Abteilungen gewahlt sind, für welche Abteilung sie die Wahl annehmen wollen.
Annahme unter Protest oder Vor der Ee . über die dreitägige 6 hinaus,
Jede Ablehnung hat für ar rr n,. eine neue Wahl zur Folge.
Erfolgt die Ablehnung sofort im Wahltermin und bevor die Wablverhandlung der betreffenden Abteilung geschlossen ist C 14 dieses Reglements), so bat der Wahlvorsteber sofort eine neue vorzunehmen.
rfolgt die Ablebnung später oder gebt binnen 3 Tagen G 18 dieses Reglements) keine Erklärung des Gewäblten ein, so bat der Wahlvorsteber die betreffende Abteilung unter Beobachtung der im F 10 dieses Reglements gegebenen Bestimmungen unverzũglich und wenn möglich, so zeitig zu einer neuen Wabl jzusammen urufen, da
der zu erwäblende Wablmann noch an der Wahl des Abgeordneten teilnehmen kann.
sowie das Ausbleiben gilt als Ablehnung.
§ 20. Ist in einem Urwahlbenirle die Wahl eines Wahlmannes nit zustande gekommen oder die Wabl für ungültig erklärt worden, so sst, ebenso wie bei sonstigem Ausscheiden von Wahlmännern (5 18 der Verordnung), vor der nächsten Wahl eineg Abgeordneten eine Ersatzwabl durch den Regierungepräsidenten (für Berlin durch den Oberprasidenten) anzuordnen. 2m
Wird die Ersatzwahl eineß Wablmanneg nach Ablauf eineg Jabreg seit der letzten Wabl eines Abgeordneten erforderlich, so ist sbr eine neue Urwäbler. und Abteilungeliste, bei deren Ausstellung und Auslegung die Vorschriften dieseg Neglementg zu beobachten sind, sugrunde ju legen.
8§ 22. neber die Verbandlung ist ein Protokoll nach dem anliegenden Formular B aufjunebmen.
II. Wabl der Abgeordneten.
§ 23. Die Reglerungerräsidenten (n Berlin der Oberdräsident) baben die Wablkommissare s= die Wabl der Abgeordneten ju bestimmen und hiervon die Wablvorsteber ju 82. 222
Die Wablvorsteber reichen die Umwablprotokolle dem Wabl-⸗ kommsssar ein. Der Wablkommissar stellt aug diesen Protokollen ein nach Kreisen, obrlgkeitlichen Benirken oder in senst eeigneter Weise geordnete Ver je ihnig der Wablmänner seines Wablbenirke auf und beranlaßt, daß dickeg Verzeichnig durch Auslegung in den Keschä n. jsoialen der Landräte (Ob ntmänner), sewig der Magistrate der cinen elgenen Rrein eder . nr dildenden Städte, und durch M druck in den ju amtlichen G mt machungen dienenden Blättern der oͤffentlicht wird.
§8 25. Der Wabllemmlssar la.. die Wablmänner schriftlich ur Mahl der baeordneten ein. Du Zastellung ist durch einen der cideten Beamten ju beschein igen. Pi. Verladung der Wablmänner kann auch efert im ——
termine darch die Mablvorsteber bewtrft werden. Die Mabl crbalten u Ticsem Jwecke seitt ag des Wabltommissarg die erforderl Lanndl von Giniqdungefotmularen un? Bbändlqungeschemcn. * — mit 1 . u * und .
dolllebang der ndigu ne a inn 205 te ien a besche * . 2 — mit den Urwablrretekellen dem Itemmissat
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