1903 / 161 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jul 1903 18:00:01 GMT) scan diff

1 ) . * ssie mim r / ü / / 64 J 8

S 26. F . 8 2 7 * für die Wahl en g und reglementari mungen, von ein Adee fi Wahllokal eröffnet. ö Der Protokollführer und drei bis 143 Beisitzer, welche mit dem blkommissar den Wahlvorstand bilden, werden von den Wahl⸗ männern aus ihrer Mitte auf den Vor hlag des Wahlkommissars . und von diesem mittels Handschlagez an Ces Statt ber? ö Bei der Entscheidung der Versammlung über die von dem Wahl⸗ kommissar für ungülti erachteten Urwablen (§5 27 der Verordnung) sind auch diejenigen ahl männer stimmberechtigt, deren Wahl von dem Wahlkommissar beanstandet wird.

Im übrigen kommen die Bestimmungen des § 13 dieses Regle⸗ ments zur Anwendung. § 27.

Die Wahl erfolgt, indem der nach der Reihenfolge des Ver⸗ i fer Gk 24 dieses Reglements) aufgerufene Wahlmann an den . chen der Wahlversammlung und dem Wahlkommissar aufgestellten

isch tritt und den Namen desjenigen nennt, dem er seine Stimme ibt. Sind mehrere Abgeordnete zu wählen, so hat jeder Wahl mann

leich anzugeben, wen er an erster, zweiter oder dritter Stelle zum geordneten wählt.

Es ist nicht unzulässig, für jede Stelle denselben Namen zu nennen.

Der Protokollführer trägt den oder die von dem Wahlmann be⸗ zeichneten Namen 3. neben den Namen des Wahlmanneg in die entsprechenden, zur Aufnahme der Abstimmungsvermerke bestimmten Spalten der Wahlmännerkifte ein. Dabei sind Abkürzungen statthaft, welche keinen Zweifel über die gewählte Person lassen.

§ 28. Gewählt ist, wer die absolute Stimmenmehrheit (mehr als die lfte der für das betreffende Abgeordnetenmandat abgegebenen gültigen timmen) erhalten hat. ; ;

Ergibt sich keine absolute Stimmenmehrheit, so findet zwischen denjenigen beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten * eine engere Wahl statt; bei dieser ist jede Wahlstimme, welche auf e. anderen als die in der Wahl gebliebenen Kandidaten fällt, ungültig. .

Erhalten bei der engeren Wahl beide Kandidaten gleichviel Stimmen, so entscheidet zwichen diesen das Los, welches durch die Hand des Wahlkommiffarg ezogen wird.

Ist zweifelhaft, wer 4 die engere Wahl zu bringen ist, weil bei der ersten Abstimmung auf jwei oder mehr Kandidaten gleichviel Stimmen gefallen sind, so entscheidet zwischen diefen gleichfalls das Los.

§ 29.

Ueber die Gültigkeit einzelner Wahlstimmen entscheidet der Wahl⸗ vorstand. 8 zo

Der Gewählte ist von der auf ihn gefallenen Wahl durch den Wahlkommissar in Kenntnis zu setzen und zur Erkläͤrung über die Annahme, sowie zum Nachweise, daß er nach 5 29 der Verordnung wählbar ist, aufzufordern.

Annghme unter Protest oder Vorbehalt, sowie das Ausbleiben der Erklärung über eine Woche hinaus, vom Tage der Zustellung der Benachrichtigung ab gerechnet, gilt als Able nung.

In Fällen der Ablehnung oder Nichtwählbarkelt hat der Re ierungs⸗ präsident (für Berlin der Oberpräsident) fofort eine neue ahl zu veranlassen, bei welcher nötigenfalis eine neue Abschrift der Wahl⸗ männerliste zur Eintragung der Abstimmung zu benutzen ist.

III. Schlußvorschriften. S 31.

Der Wahlvorsteher und der Wahlkommissar sind für schriftsmäßigen Verlauf der Wahl verhandlung ran erf h f! . . nicht Entscheidungen des Wahl vorftandes vorge chrieben m. erechtigt, alle zur Durchführung der Wa lverhandluin erforderlichen Entscheldungen und 4 allein zu treffen um mit den geg ig zulässigen Mitteln in Vollzug zu setzen. Die fugnis des Wahlvorstandes, das Wahlergebnis festzuste en, wird dur diese Vorschrift nicht berührt. Beschlüffe des Zahlvorstande werden mit Stimmenmehrheit gefaßt; bei immengleichheit entscheidet di Stimme des Wahlvorsteherz (Wahlkommissars).

§ 32.

Sämtliche Verhandlungen, sowohl über die Wahl der männer, als auch über die Wahl der Abgeordneten, werden . Wahlkommissar dem Re ierungspräsidenten (für Berlin dem Ober, präsidenten), gehörig geheftet, eingereicht und hiernächst dem Min ister des unn zur weiteren Mitteilung an das Haus Der Abgeordnete vorgelegt. ̃

S 33. Dieses Reglement findet zuerst bei der nächsten, nach sei öffentlichung sfattfindenden in, des Hauses der nl l, (Artikel 75 der Verfassungsurkunde) Anwendung.

Berlin, den 14. März 1963.

Königliches Staatsministerium.

Graf von Bülöw. Schönstedt., von Goßler. Graf von Posadowsky. von Tirpitz. Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. Möller. Bud de.

des Kreises (Oberamtsbezirks), Wahlbezirks

Anlage A. Abteilungsliste ) des Urwahlbezirks Nr.

der Stadt (Gemeinde usw.)

oder:

umfassend die Straßen (Stadtbezirke, . mrnern usw.)

) Die Urwählerliste ist nach demselben Muster aufzustellen wie die Abteilungsliste,

für das Lebensalter der Urwähler hinzuzufügen ist.

bestehend aus der (den) Gemeindeln) (Ortschaften usw.)

des Kreises (Oberamtsbezirks), Wahlbezirks w

Der Urwahlbezirk enthẽ hat also zu wählen und zwar in der . Abteilung

* * * III. * Zusammen

Seelen, Wahlmänner,

Wahl manner.

mit dem Unterschiede, daß die Abteilungsberechnung fortzulassen und hinter der Spalte Vorname“ noch eine Spalte

Laufende Nummer.

Jahr esbetrag der direkten

Er⸗

Ge⸗ steuern

), Kreis⸗

Pro⸗

in

Ge⸗

̊und

Wohnort

herziehen) J 7 Amts⸗ u. kbommunal⸗ abgaben]

far sffeneẽtn T- es

mmensteuer,

nzungssteuer,

werbesteuer vom Ge⸗ werbebetriebe im Um⸗ Kommunal Gemeinde

ezirks· vinzialsteuern Hohenzollern:

ko

der Urwähler

meinde⸗ Land

2

. ist nicht zur Staats⸗

einkommen und gehört des⸗

veranlagt; dritten Abteilung daher sind anzusetzen:

Bemerkungen.

An Orten, wo dirch Gemeindesteuern nicht er hoben werden, treten im deren Stelle die von Staate veranlagten Grun, Gebäude und Gewerbe steuern (in Hohenzollem die vom Staate veranlagten Grund., 98 n. Ge bãnde⸗ und Gewerbesteuern).

. 3 9 nur in der Provinz Hessen, Nassau erhoben. r

Urwähler ist überhaupt zu keiner Art von Staats steuern veranlagt

inschl. taats⸗

h

kommensteuer Veranlagten).

steuer halb zur

(wo zutreffend, neben dem

3 M Namen in dieser

Spalte ein Strich

40. zu machen: I).

Summe der von jedem Urwãhler

der J M0 f. jeden nicht zur

N ein

R zu zahlenden Steuern X Steuerbetrag der Abteilung.

Reiche Heinrich Sommer August Richter Kar n. Leopold ren 31,00 M n 2 Grundbesitzer à 31,00. aatssteuern ? gh 6 M K

ommunalsteuern

Guts besitz er Mühlenbefsitzer Gastwirt Grundbesitzer

. ĩ e

J. Abteilung.

II. Abteilung.

(ef. S 5 des Reglementz über die Ausführung de Wahlen zum Hause der ll. geordneten vom 14. Min

,

Baer Emil Clarus Ernst

5 Grundbesitzer 15,20 M Staats steuern !

Koch Gduard

12,00 M Staatssteuern

2 Gewerbetreibende 10 Grundbesitzer à

Cramer

Lorch 3 Grundbesitzer Hartlieb

12 Grundbesitzer

20 M Staatssteuern

friedri

Michae

Wilbelm 6.00 M Staatssteuern

48, 60 M Kommunalsteuern

29, 89 M Kommunalsteuern

25,50 M Tommunalsteuern ] 22, 20 M Tommunalsteuern

115,30 M Kommunalsteuern

Kreigtierarnt Bãckermeister

1903.)

Zu 30 - 32: Die Kom munalsteuern sind Zu, schläge zur staatlich der anlagten Grund- und Ge,

ãudesteuer. Vonden unter 34 45 und 47 - 54 anf⸗ gefübrten, einen gleiche Steuerbetrag zahlenden Urwãhlern gehören die unter 3 · 45 aufgefũhrti⸗ ur II. Abteilung, well bi Anfangsbuchstaben bret Namen den Anfangebuch⸗ staben der Namen der e, d nnr

Nadje Xaver

6 ö f 8 Grundbestzer „00 Staats steuern

20 Grundbesitzer à Lixvert

2 Sausierer

3 Pächter

8 Tagelöhner mit Grundbesitz 2 29 6 1 *

19

Franz 12,09 Staats steuern Staats steuern

chter 11 123 rundbesitzer

124—1 Tagelobner à 130— 1711 42 d, usw. 17 221 60 Tagelsbner, Diensiboten usw.

15, 30 ommunalsteuern 14,70 M Kommunalsteuern

Tommunalsteuern Tommunalsteuern Tommunalsteuern Tommunal steuern Rommunalsteuern Rommunal steuern 1 KRommunalsteuern ; 1 1,5 Kommunal tenern

Grundbesitzer und werbe

treibender in

einem Bunde.

Urwäãbler vorgehen.

Zu 46: Ist nach g des CGinkommenstener⸗ geseKes vom 24. Juni 189l von der staatlichen Wr anlagung auggeschlesse⸗ und gehört daher har III. Abteilung.

30 * 32 Zu 76 und 77: De Staate steuer ist Gewerke 1 steuer vom Gewerbe 91 betriebe im Umber ie bea 14 . * . III. Abteilung. 1 Zu 73 - 30: Die Staat 28 stener ist Grgänzungt⸗ 201 stener. R535. Zu 81 - 1089.

Wie n

Nach Maßacke deg 8 2 der Geseeg, betreffend die Lenderung des Wablverfabreng, vom 29. Juni 1803 (Gesetzsamml. S. 1093) in Verbindung mit g h des Reglemente uber die ist der Sienerbetrag der Ürwählers R=

Wablen Dause der Abgeordneten, vom JI. Mär; 15s, III. Abteslung jujusetzen.

83 s 21s I 14

, und * 510 - 4318 Zu 1 - 123 80 Davon ein Drittel 1415

Aus fübrung der

die (ide. Nr. 46) von der far die J und 11. Abteilung berechneten Stcuersumme abjuz leben und der

Anlage m.

anberaumlen ter den

aad n Beisthern die

den Namen der

ernannte. Gr veryflichtete diese mitteln Dandschlagg an Gidegstatt und wöieg auf die für die Mabl mal gebenden gesetzlihen and reglementarischen Gesstmmungen Hin. don denen ein Ätdrud m MWabllolale autla⸗

Der Pꝛoloteslsabrer ies Hieran Vie Namen der Une; dritten Abteilung

lar Abaabe ibrer Stimmen in der NResKensein. Ur legenden Ubtellun ge lift n nder auf, wobel mit dem 2 ; Dit Vusgerufenen tralen an den Tisch un

chstbesteuerten angefangen wurde. den Namen der engen e rn, nn,, Stimme an te Wablmann geben wollen, die Namen dersenigen eee, nm min. welchen sle lhre Stiere sa —— acben Der Pr 1 11 41 ü . sosert la die Abteilungalisse nchen

Nach Beendigung dieses Geschäfts fragte der Wahlvo teher, ob noch ein Urwähler der dritten Abteilung seine Stimme abzugeben * 26 sich niemand weiter meldete, erklärte er die bstirn mung für geschlossen. ;

2 Die Zahl der Stimmenden betrug

zu streichen, wenn nur ]

1Wahlmann zu wählen ist. Stimmen sind abgegeben Für ungültig erklärte Stimmen waren vorhanden

Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also und ist mithin die absolute Mehrheit

Es haben erhalten

2.

Stimmen

2 Q x de *

11 12

wird durchstrichen, wenn 2 Wahl⸗ männer zu wählen sind.

Da der aus

die absolute Mehrheit erhalten hatte, so wurde er, als zum Wahlmann gewählt,

der Versammlung bekannt gemacht, und er erklärte, da er in der Versammlung

anpesend par, auf Befragen, daß er die Wahl annähme, und unterschrieb zum

, a

wird durchstrichen, ! aus

2 aus

wenn nur 1 Wahl. die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalt h. en haben, so wurden sie, mann it wahlen ] als ju Wahlmännern wilt, der Versammlung . 29 6. . s erklärten, da sie in der Verfammlun anwesend waren, auf efragen, daß 6 die Wahl annähmen, und unterschrieben zum Zeichen deßsen.

* Da hiernach keiner die absolute Mehrheit erhalten hatte, so wurdẽ nach Bestimmungen des § 17 des Reglements zu einer engeren Wahl geschritten,

wobei, da die Abteilung 2 ( Wahlmänner zu wählen hät, nur diejenigen 4 (23

auf die engere Wahl zu bringen waren, welche die meisten Stimmen gehabt

en. Dg jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vorstehend unter Nr. . h . Stimmenzahl 4 war, so entschied zwischen ihnen das Los, welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde. re, en kamen zur engeren Wahl:

2 3

wenn keine Aus

wird durchstrichen, losung erforderlich ist.

1

Nach ö Aufruf in der Reihenfolge der Abteilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der dritten Abteilung ä e ern ab⸗ 1 . habe. Als sich niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für

geschlossen. . Die Zahl der Stimmenden betrug r Ke emen Stimmen sind abgegeben ungültige Stimmen waren vorhanden

die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also und ist mithin die abfolute Mehrheit Es * dei diefer engeren Wahl

Da d 6j z wird durchstrichen, Va der ͤ au 3 wenn ir ie. und der aus j ? gleichheir unter] die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten 241 so ist er allen jur engeren mn Wann ; ha l sind sie Wabl gestellten hiernach zu kbar m,, gewählt worden und wurdeln) als solche (r)

vorliegt. der Versammlung bekannt gemacht. ) (Siehe en n,. i

Da auf ane zjur engeren Wahl gestellten Personen eine gleiche

Stimmenzahl gefallen war, entschied unter ibnen das von der Hand des Vor stehers gejogene Los, welches a . 1 aug —— siel.

und den . e wurdeln) der Versammlung alt U in. belannt gemacht.

Auf Befragen erklärteln) fn . da er (sie) in der Versammlung an⸗

wesend waren), daß ft die Wabl annähmeln), und unterschrieblen) zum Zeichen dessen.

Es wurde, da noch ein Wablmann ju wählen war, in Bezug auf diesen zur engeren Wabl . wobei nur diejenigen 2 auf die Wahl ju bringen waren, welche, nächst dem bereitg Gewählten, die meisten Stimmen gehabt

batten. wird Da jedoch die Auswahl der durchstrichen bringenden Personen jweifelbaft stehend unter Nr.

wenn keine Aug. losung erforderlich zabl 1— war, so entschied * ibnen dag Log,

ist. welches durch die Band des Vorsteherg gezogen wurde. a kamen zur engeren Wahl: gan

wird durchstrichen, j wenn Stimmen gleichheit unter allen zur engeren Wabl gestellten nicht vorliegt.

wird durchftrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.

lur engeren Wabl zu war, weil auf die vor⸗ enannten eine gleiche Stimmen

1 . e Nach beendigtem Aufruf in der w der Abteilungaelisten fragte der Wablvorsteber, ob noch ein Urwäbler der tten Abteilung seine Stimme abju geben Fabe. Min sich niemand welter meldete, erkläre er ki Abstimmung

für geschlossen. 2 Die Zabl der Stimmenden betrug ungültige Stimmen waren borbanden

die Zahl der lte Stimmen betrãgt also- und ist mithin die absolute Mebrbelt————= Gg erbielten bei dieser engeren Wal

18 —— Stimmen 5

wird durchstrichen, wenn Stimmen. gleichbelt vorliegt.

a o Ri n D T

mmen erbalten 0 er um m durch absolute Mebrbeit a gur und al e ——— bekannt gemacht worden.

* . * eine . r gefallen war, ed unter ibnen we don der deg eberg gezogen wurde und 424 .

absolute Stimmenmehrheit erhalten haben.

wird durchstrichen, ents wenn Stimmen B

gleichbeit nicht

dorllegt.

aug fiel. Dleser wurde der Versammlung al Maß lmann

annt gemacht. Da er in der Versammlung anwesend war, um die Annabme der Wabl und unterschrieb jum Jeschen

befragt, erklärte er, diese annebmen ju wollen, dessen.

eird durchstrichen, wenn aur 1 Wablmann ju wählen war, oder die beiden ju wählenden Wablmãnner bei der ersten engeren Wahl die

Die n ler der dritten Abteilung wurden in Gemäßbeit den g 14 der lemente AF. neten dereniahi * ; m a wurde demnachst von der

welten Abteilung Wal der Wabl männer geschritten. Der Protekellfak ke Urwãbler wiegen Abteilung 9 der Reiben folgẽ der irn, 41

die abselute Stimmenmehrheit auf mebt Personen , 2 *

r...

2 21 erte. im

d wen Beffimm ungen wiageben.

n lezten Absate des d 17 des NMeglementg m derfabren und dier , Proioł

1 Wahlmann zu wählen ist. / Stimmen sind abgegeben

l Da der nin ang, fn, die absolute MR männer zu wählen

a ; 1 aus wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahl⸗ ; 2 mann 1 wählen

auf, wobei mit dem Höchstbesteuerten angefangen wurde. traten an den Tisch und nannten jeder einzeln

Die Aufgerufenen den Namen desjenigen Urwãhlers, welchem sie ihre Stimme zum ahlmann geben wollten,

die Namen derjenigen beiden Urwãhler, welchen sie ihre Stimme zum ahlmann 89 wollten.

W Der Protokollfũhrer teu iese Namen sofort in die Abteilungsliste neben den nan ,,, . h. fragte der Wahlvorsteh b i

Na eendigung dieses Geschäfts e der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der zweiten Abteilung feine * abzugeben habe. Als sich 6 weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für gef lossen.

Die Zahl der Sti den betr zu streichen, wenn nur Zahl de mmenden betrug

für ungültig erklärte Stimmen waren vorhanden ——

Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt affo und ist mithin die absolute Mehrheit Es haben erhalten

Stimmen,

aus ehrheit erhalten hatte, so wurde er, als zum Wahlmann gewählt der Versammlung bekannt gemacht, und er erklärte, da er in 39 . ö

anwesend par, auf Befragen, daß er die Wa I aähme, ĩ sind. y 9 6 hl annähme, und unterschrieb zum

.

) aus die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten haben, so wurden sie,

als zu Wahlmännern gewählt, der Versammlung bekannt gemacht. Auf Be⸗

1. fragen erklärten sie, da sie in der Versammlung anwesend waren, daß sie die

Wahl annähmen, und unterschrieben zum Zeichen dessen.

1

wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.

wird durchstrichen,

wenn keine Aus.

losung e, ist.

wird durchstrichen, wenn Stimmen gleichbeit allen zur engeren

Wahl

wird durchstrichen, wenn iihben allen zur eren Wahl *

nicht vorliegt.

Da hiernach keiner die absolute Mehrheit erhalten hatte, so wurde nach

den Bestimmungen des S 17 des Reglements zu einer engeren Wahl geschritten, wobei, da die

l bteilung 2 (1) Wahl männer zu wählen hat, nur diejenigen 2 auf die engere Wahl zu bringen waren, welche ö meisten a n ,

atten. Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringend zweifelhaft war, weil auf die vorstehend under Nr. . 6 .

Stimmenzahl , . war, so entschied zwischen ihnen das Los, welches durch ch

die Hand des Vorstehers gezogen wurde. , kamen zur engeren Wahl:

2 3

4 Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abteilungglist t der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der 2 * Abteilun at 5 auger g, ö. Als sich niemand weiter meldete, erklärte er ki Abstimmung ür geschlossen.

fue Die Zahl der Stimmenden betrug

u streichen, wenn nur ;

ablmann zu mahlcn is. Stiumen sind abgegeben ungültige Stimmen waren vorhanden

die Zahl der gültigen Stimmen betrãgt also und ist mithin die absolute Mehrheit

Es Sieltea bei dieser engeren Wahl

Stimmen,

⸗. z . 3 und der aus

die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten ista so ft 1 hiernach c zum Wablmann ]

unter

gestellten

286 zu Waßlmännern durch absolute Mehrheit gewählt worden und orliegt.

wurdeln) als solchelr) der Versammlung bekannt gemacht. 7 (Siehe Anmerkung.)

Da auf ͤ * zur engeren Wahl gestellten Personen eine gleiche

Stimmenzabl gefallen war, entschied unter ihnen das von der Dand des Vor⸗

stebers gezogene Log, welchez auf den === : .

und den an = fiel.

6464 wurdeln) der Versammlung als n . belannt gemacht.

Auf Befragen erllärteln) 3 da er (sie) in der Versammlung an⸗

wesend warlen), daß er (sie) die Wahl annähmeln), und unterschrieblen) zum Zeichen dessen. Es warde, da noch 1 Wablmann u wäblen war, in Bejng auf diesen jur engeren Wahl geschritten, wobes nur diejenigen 2 au] die Wahl zu bringen waren, welche, nächst dem bereitg Gewählten, die meisten Stimmen gehabt baten. wird durchstrichen,. . Da sedoch die Ansmahl ber jut enqzren Wehl u wenn lein? Nun, bringenden onen jweifelbaft war, weil auf die vorstebend losung erforber. I unter Nr. Genannten eine gleiche Stimmenzahl gefallen 14 a War so entschie? jwischen lbnen das Log, weiches durch ri ) Dand des Vorß gezogen wurde.

Stimmen; unter

gestellten

orste deen, kamen zur engeren bl: r n. 1 Aufruf in der Reibenfolge der Abteilungaliste fragte der e

N Mahl vo t, ob nech ein Urwäbler der welten Abteilung selne Stimme ab- R 2 babe. Als sich niemand welter melbete, erkinrte er i Abstimmung fũr ge ssen.

Die Zahl der Stimmenden betrug ungültige Stimmen waren vorbanden 2

die Zabl der gältigen Stimmen beträgt alsooo und ist mithin die absolute Mebrbein Ga I bei dieser engeren Wall

Stimmen

auß len bat, so ist er um Wabimann durch ab. 6 gewäblt und als solcher der Versammlang

Da Stimmen er

e , solute Mehr aleichbeit vorliegt. bekannt gemacht worden.

Da auf Made eine gleiche Stimmen wa Atschied unter lbnen 3 Telchei⸗ * der Dand 8 . 2 bers geragen wurde und au de

—d wurde der amml reat. alg Mablmann bekannt * * 24

Da er in der Verlammlung anmwesend war, um die der Mabl ke, warte er, die Wall amebmen n wallen, and nien jum Zeichen en.

absolute Stimmenmehrheit erhalten baben.

weird durchstrichen, wenn nur 1 Wablmann ju wählen war oder die beiden ja wäblenden Wahlmänner bei der ersten engeren Wahl die

Die Urwabler der 25 Nbteilung wurden la Gemäßbelt den g 14 den Nealementę jum Nb. en sich.

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anmerkung: M die abselat, Stleamcamebrkelt auf mehr onen gefallen, Mabl. t die ebe der bl. wel It wa blen. waren un 96 = i 88 F menza er ,,. 13

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