10) Verschiedene Bekannt⸗ machungen. 34956
Von der Firma Abel & Co. hier ist der Antrag
gestellt worden, C1199 000 Attien Nr. 1 bis 1400
à M 1000 und 4 10090 009 A0, zu 103 0 rückzahlbare Hypothekaranleihe, ein⸗ eteilt in 1000 Teilschuldverschreibungen à M6 1000, ** bis 1600, der National ⸗ Brauerei Actien⸗ esellschaft zu Duisburg ö zum , an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 24. Juli 1903.
BZulassungsstelle an der Bärse zu Berlin. Kopetz ky.
34957 Von der Bank für Handel und Industrie und der Berliner Handels⸗Gesellschaft hier ist der Antrag ge⸗ stellt worden, S 14009090 Aktien der Nordwest⸗ deutschen Bank, Kommanditgesellschaft auf Actien in Bremen, Nr. 1 bis 1000 à M½ 10900, zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 24. Juli 1903. . BZulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Kopetz ky.
34958] Bekanntmachung.
Die Wechslerbank in Hamburg hat den Antrag gestellt, M 4 090 000, — Aktien Nr. 1— 4005 der Lederfabrik Hirschberg vorm. Heinrich Knoch K Co. Hirschberg (Saale), dividenden⸗ berechtigt ab 1. Januar 1903, und M L 200 90090,
4I0νᷣ mit 109300 rückzablbare hypothekarisch ein=
geiragene Teilschuldverschreibungen der Leder⸗
fabrik Hirschberg vorm. Heinrich Knoch & Co.
Dirschberg (Saale), Nr. 1 - 1200 Tilgung und
Gesamtkündigung bis zum Jahre 1505 ausgeschlossen,
zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulaffen. Hamburg, den 24. Juli 19563.
Die Zulassungsstelle an der Börse zu Hamburg. E. C. Ham berg, Vorsitzender.
Wir machen hiermit bekannt, daß unterzeichnete Gesellschaft durch Beschluß der Gesellschafter auf⸗ gelöst worden ist. Gleichzeitig fordern wir unsere Gesellschafter auf, ihre Forderungen anzumelden. ö , . ist der bisherige Gesellschafter Ed.
öttger.
Berg. ⸗Gladbach, den 23. Juli 19603.
Fabrik feuerfester Producte
Cd. Böttger & Cie. G. m. b. S. In Liquid. 34ala Böttger.
34885
f Allg. Deutsche Schlachtvieh-⸗Versicherungs⸗-Anstalt zu Jauer.
Gewinn⸗ und Verlustkonto
Einnahme. st⸗ 4 Geschäftseinlage .... oho Uebertrag vom Jahre 1900... 345913 Prämieneinnahme für 4962 323 S Ver
sicherungẽ umme. . p00 25 859 07 Erlös von Schadentieren.. 6 101,35 31 960
Zinsen vom Garantiekapital . . .
29
92
Ton 5 Aktiva.
J 600 = 733 g6 36 383
Geschäftseinlage ..... Uebertrag vom Jahre 1902 .. Hinterlegte Wertpapiere.
n Jauer, den 16. Mai 1903.
für das Rechnungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1902. Ausgabe.
Bilanz.
M6
k Provision der Agenten Kontos Mt 4 569, 41
J div. andere Betriebskosten. . , 7 928,08 13695 eagle / / 609g Uebertrag vom Jahre 1901 .... 8 459 Gewinn vom Jahre 1902. .... 1273
47 304
assiva
z6 000 8 4659 13 12633
45 73296
Geschäftseinlage .... . M 6 000, — Sicherheits fonds... . 30 000, — Uebertrag vom Jahre 1901 ...... Gewinn vom Jahre 1902. .....
Friedrich Bohne.
34959] Bekanntmachung.
Die Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt in J hat in Gemeinschaft mit 9 weiteren hiesigen h firmen den Antrag eingebracht, zum Handel und Notiz an der Leipziger Börse zuzulaffen:
a. nom. Kr. 1290 000 0090, — König Ungarische steuerfreie 0, Staats rente leihe in Kronen vom Jahre 1900,
b,; nom. Kr. I O87 470 009, — dergleic Anleihe vom Jahre 1902, emittiert behufg g vertierung bez. Einlösung der
4500 ungar. Staatseisenbahnanleihe v. J. 1 in Gold,
5 og Schuld verschreibungen zur Einldsung Aktien der Ungar. Osthahn v. J. 1856,
495 0½ vereinigten Investitionsanleihe ungaris
Eisenbahnen v. J. 1888,
40 ungar. Staatseisenbahnanleihe v. J. 1g in Silber,
450i ungar. Schankregalobligationen,
C. nom. Kr. 62 100 006, — dergleich Anleihe vom Jahre 1902.
Leipzig, den 25. Juli 1903.
Die Julassungsstelle für Wertpapier
an der Börse zu Leipzig. Oscar Meyer, Dr. Kiefer, für den Vorsitzenden. Börsensekretar.
29045 Bekanntmachung.
Die Antoxzydin⸗Gesellschaft für Rostsch und Seewasser beständige Farben G. m. b. in Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger werd aufgefordert, sich zu melden.
Wilmersdorf, Düsseldorfer Str. 100.
Der Liquidator: Ed. Schneyder.
34941
§ 1. a. Die regelmäßige Beförderung von Per— sonen findet nach Maßgabe des vor dem Inkraft— treten öffentlich bekannt gemachten und auf den rr mn rechtzeitig ausgehängten Fahrplanes att.
b. Nach Bedarf und dem Ermessen der Bahn⸗ verwaltung werden Sonderzüge eingelegt.
. Für den Abgang der Zuge sind die auf den Haltestellen etwa angebrachten Haliestellenuhren maßgebend.
§ 2. Auf jeder Haltestelle ist Eift der allge⸗ meinen Bekanntmachung der Fahrpreise eine Prels⸗ tafel ausgehängt, aus welcher die Fahrpreise nach den verschiedenen Haltestellen ersichtlich find.
§ 3. Für die Benutzung der elektrischen Hoch— und Untergrundbahn werden folgende Fahrkarten ausgegeben:
a. Gewöhnliche Fahrkarten I) für die III. Wagenklasse: gelbe Fahrkarten... . für die halb gelbe, halb weiße Fahr⸗
k 1 J ö a
2) für die 11. Wagenklasse: rosa Fahrkarten. e halb rosa, halb rote Fahr⸗
karten. ö j rote Fahrkarten ö
— b. Zuschlagkarten
I) in blauer Farbe zum Preise von 10 und 5 3 entweder für die Weiterfahrt über das Ziel der ge—⸗ lösten Fahrkarte hinaus oder für den Uebergang von der II in die II. Wagenklasse im Sinne des 8 21 dieser Bestimmungen.
2) in grüner Farbe zum Preise von 3 zur Nachlösung auf Anordnung der Bahnbediensteten an Stelle von ungültigen Fahrkarsen im Sinne der SS 22 und 23 dieser Bessimmungen.
c. Frützverkehrakarten für die 1II. Wagenklasse: gelbe Fahrlarten mit grünem Längestrich für die II. Tarifstufe, weite Fahrkarten mit grünem Längestrich für die III. Tarifstufe.
Für die J. Tarifstufe werden Frübverkebrekarten nicht ausgegeben, ebenso nicht für die 1I. Wagen llasse, jedoch ist die Benutzung der letzteren in den Frübzjuügen mit Frühverkehrelarten III. lasse und (iner vor der Benutzung vorschriftsmäßig entwerteten Zuschlaglarte zu 5 J zulässig.
Die Frübverkebrekarten, welche nur zur Fabrt in den durch Schilder mit der Aufschrist Früũbzug! kenntlich gemachten, big 8 Uhr Morgens von den Gndvunkten der Babn abfabrenden Zügen berechtigen, sind nur an Werktagen gültig und werden nur au Verlangen verabfolgt.
d. Uebergangefahrfarten
für die Benutzung der 11. Wagenklafse der elek. trischen Hoch! und Untergrundbabn und einer un— mittelbar anschließenden Fahrt auf der eleftrischen Straßenbahn Warschauer Brucke Jent ral. Bie bbef Wer in umgekebrter Richtung; diese haben dieselben Farben wie die gewöhnlichen Fabrkarten IIi. Klasse und unterscheiden sich von denselben nur durch vrei schmale, rote Länge streifen.
Die Uebergangesabikarten werden sewobl an den Fabrkartenschaltern der eleftrischen Hoch, und Unter- grundbahn, alg auch von den Schaffnern der (lick. trichen Straßenbahn im Wagen ausgegeben.
Die Benuhßung der I. Wagenksasse der Hoch⸗ und Untergrundbahn mit Uebergangekarten ist nach Lösnng und geböriger Gntwertung entsprechender Zuschlagkarten ebenfallg gestattei.
. Dunde karten sind raum und kosten obne Unterschled der Strecken 109 (8 17 Nieser Bestimmungen)
5 4 Die Babaverwallung behält sich dag Recht der, die von ihr eingefübrten Fabrtauemesse (Fabt= laren) jederieit beißgli¶qh ibier up fübrung u andern und die bereit verkauften alten Fabrtarten nach vorker erfolgter Gekanntmachung an Ken auf den Dal testellen beslndlichen Anschlagtafeln von cinem bestimmsen Tage ab für ungültig ja erklären. In solchen Fällen erfelgt ven dem Ia der betreffenden Befannfmachung beeschaeten Tage ab an ken Schaltern der Umtausch bereltz der ker gelsster Fabr—- arten gegen die nenen Fabraurmese.
§5 5. a. Die Löfung der Fahrkarten erfelgt an
Deraufgegeben mit Genebmisgung der R Beriin, im Jalil 1901.
J. Tarifstufe
I. Tarifstufe
Bestimmungen für die Beförderung von Personen
auf der elektrischen Hoch⸗ und Untergrundbahn in Berlin.
den Fahrkartenschaltern der einzelnen Haltestellen; das Fahrgeld ist, im Interesse der schnellen Ab⸗ fertigung abgezählt bereit zu halten. Das Wechfeln größerer Geldstücke und Kassenscheine kann nicht ver— langt werden.
b. Zur Erleichterung der schnellen Abfertigung ist stets von nach links abzugehen.
§8 6. Beim Lösen der Fahrkarten ist stets das Ziel der beabsichtigten Fahrt und die Wagenklafse anzugeben und kann, wenn dies nicht vollständig ge⸗ schieht, die Verabfolgung einer Fahrkarte nicht ge⸗ fordert werden.
Ebenso ist bei der Lösung von Fahrkarten vor 8 Uhr Morgens an den Schaltern unaufgefordert zu er— klären, ob eine Frühverkehrskarte oder eine andere Fahrkarte gewünscht wird.
Die verabfolgten Fahrkarten müssen von den Fahr— gästen am Schalter auf ihre Uebereinstimmung mit ihrer Forderung geprüft und etwaige Reklamationen in Bezug hierauf an dieser Stelle sofort angebracht werden, andernfalls diese keine Berücksichtigung finden können.
§ 7. Die zur Verausgabung kommenden Fahr⸗ karten sind bezüglich des Zeitpunktes ibrer Ver— wendung unbeschrankt. sofern nicht nach § 4 dieser Bestimmungen ihre Gültigkeitsdauer begrenzt wird; sie berechtigen zur Fahrt mit einem fahrplanmäßigen Zuge in derjenigen Wagenklasse, für welche sie ge— löst sind. soweit in derselben Platz vorhanden ift. Die Beförderung mit einem zeitlich än, Zuge kann nicht beansprucht werden.
8 8. Die verausgabten Fahrkarten enthalten im Aufdruck sämtliche Teilstrecken gleichen Fahrpreises, und kann mithin die Fahrt auf jeder beliebigen Haltestelle angetreten werden.
Weiter tragen die Fahrkarten die Bezeichnung Zwischen (Anfangshaltestelle) und (Endhaltestelle) ), so daß mit einer solchen Fahrkarte die einmalige Fahrt auf der gewählten Strecke beliebig in der einen oder anderen Richtung zurückgelegt und auf der Anfangshaltestelle auch die Fahrkarte für die Rückfahrt gelöst werden kann.
§ 9. Der Verkauf von Fahrkarten wird 2 Mi— nuten vor Abfahrt des letzten Zuges jedes Betriebe. tages nach der in Frage sommenden Fabrtrichtung eingestellt; das gleiche gilt für den Verkauf der Frühverkebrekarten zu den letzten Frũhzũgen.
Fabrgästen, welche die Abfahrtszeil eines dieser Züge versäumen, steht außer der im 27 dieser Be⸗ stimmungen gewährten Vergünstigung ein Anspruch auf eine andere Entschädigung nicht zu.
§ 10. Zur Bequemlichleit der Fahrgäste werden an den Schaltern sogenannte Kartenundel“ von zehn und mehr Stück verkauft.
Zuschlagkarten werden nur in der Anzabl ver ausgabt, als für die vorgelegte Stammlarte erforder- lich sind.
5 II. Mit der Lösung der Fahrkarten er- kennen die Fahrgäste diese Bestimmungen ausdrüchlich ale für sie verbindlich an.
§ 12. Die Babnsteige der Haltestellen sind jum Zwecke der Fabrkartenrrüfung abgesperrt; die Fabr— larten sind beim Betreten des Babnsteigeg dem Fabr. lartenschaff ner jur Durchlechung zu übergeben, wãhrend der Fabrt aufjubewahren, den prüfenden Beamten auf Verlangen auejnbändigen und beim Verlassen des Babnsteiges unaufgefordert abzugeben. Jur Fabrt benuhte Juschlagkarten sind an der Bahnsieigsperre gleichfalls abjugeben
Inwieweit cine beschädigte Fahrkarte noch als gůltig anzuseben ist, darüber enischeidet der seweilig anwesende Haltesteller deamte
17. TZämtliche Fahrfarten missen vor Untritt der Fahrt geiocht sein, da sie ohne Lochung zur Fahrt ungültig sind.
Die Uehbergqangefabrkarten werden Fei dem Abgang don der 3 * und Untergrundbahn bejw. bei dem Uebergang auf dieselbe nochmal gelocht. Bel Ucher⸗ gang auf die Straßenkabn müssen diese Fabrkarten gegen cinen besonderen Fahrschein umgetauscht werden
3 11. Falls ein Fabrgast beim Betreten des Babnsteiges aufer seiner eigenen Fabrkarfe noch Fabr⸗ larten anderer in seiner Begleitung befindlicken Per sonen wur Lochung übergeben besmw. nach Geendigung der Fabrt beim Verlassen deg Babnsteigeg abgeben will, mässen diese jusammengehörlgen Personen die Bab nsteigsperre derartig geschlossen bFassferen, daß der Fabrkartenschaff net die Jae borigkest zu den bie Fabr-
sniglichen Aufsichte beh rden.
rechts an die Schalter heranzutreten und
karten vorzeigenden oder abgebenden Fahrgäste ohne weiteres erkennen kann.
§z 15. Der Zutritt zum Bahnsteig ohne gültige Fahrkarte ist verboten, und ist auch für das bloße Betreten der Bahnsteige eine Fahrkarte 111. Klasse zu 10 3 notwendig.
Eine Zuschlagkarte allein berechtigt weder zum Be⸗ treten des Bahnsteiges noch zum Fahrtantritt.
F 16. Für ein Kind unter sechs Jahren in Be— gleitung eines zahlenden Fahrgastes ist kein Fahr⸗ geld zu entrichten, wenn es keinen besonderen Sitz— platz einnimmt.
§ 17. Kleine Hunde, die nach § 7 der Polizei⸗ verordnung vom 15. Februar 1902, betreffend den Betrieb auf der elektrischen Hoch⸗ und Untergrund bahn, zur Beförderung zugelassen werden können, müssen derartig an der Leine gehalten werden, daß sie nicht auf den Bahnkörper gelangen können; . sind dieselben mit einem Maulkorb zu ver⸗ ehen.
Für jeden Hund ist eine Hundekarte zu 10 3 zu lösen.
Wird auf Grund des § 7 der Polijeiverordnung vom 15. Februar 1902, betreffend den Betrieb auf der elektrischen Hoch und Untergrundbahn, ein Hund von der Mit- bezw. Weiterfahrt ausgeschlossen, so erfolgt keine Erstattung des gezahlten Fahrgeldes; ebensowenig hat in diesem Falle der Begleiter des Hundes hierauf Anspruch.
S 18. Will ein Fahrgast, ohne die Bahnsteig⸗ sperre zu passieren, die Rückfahrt antreten, so muß er die für die Rückfahrt schon früher gelöste Fahr karte vor Antritt der Rückfahrt vom Fahrkarten— schaffner gegen Aushändigung der Karte für die Hin— fabrt durchlochen lassen, widrigenfalls er als Fahrgast ohne gültige Fahrkarte gemäß § 22 dieser Bestim— mungen behandelt wird.
§ 19. Den Fahrgästen werden die Plätze seitens des Dienstpersonals nicht angewiesen, ebensowenig er⸗ folgt eine Aufforderung zum Einsteigen in die Wagen. Die in jedem Wagen befindlichen Stehplätze sind in den Gängen jwischen den Sitzen einzunebmen und an den Haltestellen die Vorräume der Wagen an den Türen für Ein, und Aussteigende frei zu lassen.
§ 20. Die Fabrgäste baben sich vor der Er—⸗ reichung der Zielhaltestelle so zeitig nach den Aus. gangen der Wagen zu begeben, daß sie bei der schnellen Abfertigung der Züge nicht im Wagen zurückbleiben.
§z21. Wünscht ein Fahrgast die Fahrt über die Ziel. haliestelle seiner Fahrkarte binaug auszudehnen, so hat er, falls er sich nicht im Besitze einer für die Weiter fahrt augreichenden Fabrkarte besindet, eine beiw. mehrere Zuschlagkarten zu lösen und zwar vor dem Passieren der Sperre am Schalter, nach dem Passieren der Sperre bei dem Zugbegleiter oder bei dem dlenst. babenden Haltestellenbeamten. Solche für Tie Welter. sabrt benutzten Fahrkarten sind beim Verlassen der Bahn zusainmen mit der Fabrkarte für die Anfange. strecke an den Fabrkartenschaffner abmaeben und swar, fallg die Jaschlag⸗ bereitz entwertet ist, nach Entwertung durch den diensthabenden Bahnsteigbeamten der Endbaltestesl- Die nachträgliche Entwertung durch den Fabrlarten. schaffner der Endbaltestelle ist unzulässia.
53 22 Wird ein Fahrgast obne Fabrfarte oder obne gültige Fabrkarte beiroffen, so Hat derselbe ein erböbtes Fabigeld von Æ 30 na binmablen Vier fur ist eine grüne Karte ju entwerten und dem Fahr ast alt Quittung zu übergeben
Ist ein Fabrgast über dag Ziel seiner Fabrkarte, obne im Vesite einer anschlsefenden Fabrkarte oder einer Juschlagkarte zu sein, binauggefabren, so ist don ibm, falls er sich wor dem Passieren der Gahn— steigsperre bei dem diensthabenden Hal testellenbeamten der dem Junbenleiter freiwillig zur Nachzahlun des Fabrgeldes melde er falls 6 die Fabrt über das Jiel der Fabikarte nuf Ünkenntnst oder Irrtum berubi, der Betrag ciner Fabrfarte ir die irtlich durchfahrene Strecke ju besablen. Dabei wird die nachweihlich nicht befabrene Strecke in n- rechnung Debracht. Int die frelwillige Meldung unter⸗ blieben, so ist ein erböhieg Fahrgeld den Æ 3.00 gemäß Absatz 1 nach azablen.
Dat cin Fabraant seine Rarte verloren eder detlegt und meldet er sich vor dem Passseren der Babn— steigsperre freiwmisig bei dem dienstbakenden Halte⸗ freller beamten, so bai er den Fabipreiß ir di gan ie Steckt und die benutze Wagenflasse a zahlen In die freimillthe Meldang unterblieben, so i ein Ti-
Gesellschaft für eleftrische Hoch und lintergrundbahnen in Berlin Betr lebe verwaltung.
oder Anschlußkarle nicht
höhtes Fahrgeld von „S6 3, 00 gemäß Absatz 1 entrichten.
§ 23. Die Benutzung der II. Wagenklasse m
einer Fahrkarte III. Klasse ist verboten. Wird e Fahrgast mit einer fsolchen Fahrkarte in II. Wagenklasse betroffen und ist zu diefer keine 1 mäß § 22 Absatz 2 und 3 für den Uebergang in? höhere Wagenklasse richtig entwertete Zuschlaglan vorhanden, so ist ein erhöhtes Fahrgeld von“ 30 gemäß 5 22 Absatz 1 nachzuzahlen. „Wünscht ein Fahrgast aus der III. in die II. Kla überzugehen, so hat er vorher eine Zuschlagkarte i Schalter. beim Zugbegleiter oder dem dienfttuende Haltestellenbeamten zu lösen. Die Ausgabe dies Karten durch den Haltestellenbeamten oder Jug begleiter erfolgt jedoch nur insoweit, als dadurch ordnungsmäßige Abfertigung der Züge nicht beein trächtigt wird.
Die Entwertung dieser Zuschlagkarten hat vo ihrer Benutzung durch den Fabrkartenschaffnen Zugbegleiter oder diensthabenden Haltestellenbeamte zu erfolgen. 2
524. Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet 5 25. Fahrkarten, welche aus irgend eine Grunde nachweislich zur Fahrt nicht benutzt, jedo bereits durchlocht sind, werden seitens des dien tuenden Beamten handschriftlich oder mitte Stempels wieder gültig gemacht. Dem Inhabe einer auf diese Weise gültig gemachten Karte sien es frei, das Fahrgeld sofort am Schalter zuräg zufordern oder die Fahrt an demselben oder den nächstfolgenden Tage auszuführen.
Wird die sofortige Zurückerstattung des Fahrgeld am Schalter verlangt, so erfolgt dieselbe, sosen nicht einer der in SS 26 und 27 dieser Bessimmungen bezeichneten Fälle vorliegt, nur unter Kürzung den 19 , d. i. dem Betrage für das Betreten da Bahnsteiges nach § 15 dieser Bestimmungen.
§ 26. Wird ein Fahrgast auf Grund des 5 der Polizeiverordnung vom 15. Februar 1902. e. treffend den Betrieb auf der eleltrischen Hoch. und Untergrundbahn, von der Mit. oder Weiter fabrt aus geschlessen, so wird das für die nicht durchfabrere Strecke etwa gejablte Fabrgeld zurückerstattel
§ 27. Beim gänzlichen oder teilweisen Aussal einer Fahrt infolge Betriebestörung von länger al 10 Minuten Dauer wird dag Fahrgeld denseniger Fabrgästen, welche beim Eintreten der Betriekz— störung das Ziel ihrer Fabrtberechtigung noch nich erreicht haben, an demselben oder dem nächsten Taz an den Fahrkartenschaltern der Haltestellen, spiner in den Geschäfteräumen der Gesellschaft, Köikennn Straße 12, zurũckerstattet. ;
z 28. Verspätete Abfabrt oder Ankunft r Augfall eines Zugeg begründen keinen Ansrr if Schadenersatz gegen die Bahnverwaltung.
Muß ein Jug außerhalb einer Haltestele längere Jeit aus irgend einem Grunde anbalt ift den Fahrgästen dag Auesteigen nur drücklicher Bewilligung deg Zugbegleiterg Die Fahrgäste müssen sich dann sosort von Babngleig entfernen
§ 329. Der durch Beschädigung oder Verunreinigunr der Wagen und Babnanlagen oder ibrer Augrüstun; derursachle Schaden ist ju erseßzen. Die Babe derwaltung ist berechtigt, sosortlge Zablung oder Sicherstellung zu verlangen. Die Knisch dige; erfelgt, sowest bierfür ein Tarif bestebt, nach Maß gabe degselben. Der Tarif ist auf Verlangen der⸗ jujeigen.
8 5I. Beschwerden sind schriftlich an die unter zeichnete Verwaltung zu richten
2. Die in den Zügen gefundenen Gegen stände sind nach 5 958 B. B.. B. under dalick a die Jugbegleiter oder diensttuenden beamten abjuliefern.
Die gefundenen Gegenstnde werden in dem Fand
de .
— § 29
.
185 Haltestelle
bareau, Rötbener Str. 12. aufbewahrt und den 14 be
augwelsenden Gigentümern werktänlic0h von 10 4 Ubr auggebändlet.
Dan Verzeichnslę der gefundenen und nicht ab= a. Gegenstände Liegt im Fundbureau aug, ne- elkst die Megenstände besichtizt werden fönnen.
Die nach J 930 B. G. B. erferderliche dFentlie Bekanntmachung erfelgt ln densensgen Jeltungea. welche für die amtlichen Belanntmachungen in de Stadikreisen Berlin, Charlottenburg und Schär berg besttmmt find, somle durch unbang auf de Valtestellen und im Fundburean.
—
—— — ——
Algemeintr Deutsher Jersihherungs Merein jn Stnttgert Auf Gegenseitigktit.
Rechmungs-⸗Nbschluß für des Geschäftsahr 1902.
w
Haftpflicht u. Anfall⸗Versicherung. A. Einnahmen. Aeßerträge aus dem Borjatzre: Prämienreserven
a) Deckungskapital für laufende Renten
a) Unfallrenten ...
) Haftpflichtrenten . b) Prämienrückgewährreserve.
8 . 9 2 22
64 607 208 430 101 4833
J. Gewinn und Yerlust Rechnung.
Prämienüberträge a) für Unfall versiche rung w b) für Haftpflichtversicherung.. .. ‚
S826 535
4059 340
Reserven für schwebende Versicherungsfälle. Gewinnreserven der Versicherten Zuwachs aus dem Ueberschusse des Vorjahrs
A398 059 12315611
Sonstige Reserven und Rücklagen.
TT V7
NR. If.
374 536 4 885 875 2 535 407 1649081
4857 157
Zuwachs aus dem Ueberschusse des Vorjahr Prämien für: . Unfallversicherungen
a) selbst abgeschlossene ...
b) in Rückdeckung übernommene
Haftpflichtversicherungen a) selbst abgeschlosse ne... b) in Rückdeckung übernommene
2 819 910
8175817
, . j Gewinn aus Kapitatanfagen: me,, Sonstiger Gewinn.
Bergütungen der Rüqcversicherer
M. Pf.
14 312 057
10 9655 728
4583 3851 422
18 695 187 587
Gesamteinnahmen
25 868 073
B. Ausgaben:
Zaßtzlungen sür BRerstcherungs sälle der Borjatzre aus selbst abgeschlossenen Versicherungen
Un fallversicherungsfälle 2) e. J b) schwebend
354 390
35 756
Haftpflichtversicherungs fälle k . b) schwebend....
899 832 1369 077
390 146
2268910
Zaßtungen für Bersicherungs sälle im Geschästszjaßzr aus selbst abgeschlossenen Versicherungen Unfallversicherungsfälle . ,
933051 486 951
21 9
Haftpflicht versicherungsfälle k,, . b) schwebend
Laufende Renten / w b) nicht abgehoben....
1113176 1509862
45010
3438
93 15 60 66
1420003
2623 039
48479
Rergütungen für in Rückdekung üßernommene Bersicher- WJ Zaßtungen für vorzeitig ausfgeläsle selßst asgeschtossene ö Geminnanteise an Bersicherte: aus dem Geschäftsjahre abgehoben . Rüqctversicherungsprämien sür: Unfallversicherung . Haftpflichtversicherung w Steuern und Ferwaltungssosten, abzüglich der vertrags⸗ mäßigen Leistungen für in Rückdeckung übernom⸗ mene Versicherungen: Steuern. 3 Verwaltungskosten: a) Agenturprovisionen
b) sonstige Verwaltungskosten
l
21193016
22 55
91
193117
193 665
209 969
3472964
w Bertust aus Kapitafanfagen: RWursverlust . . 2 ö . . Präamienreserven: Deckung? apital für laufende Renten a) Un allrenten aus den Vorjahren b) Hastvflichtrenten a) aus den Borjahren aus dem Geschäftsjahre Brämienrückgewäbrreierve 262 Sonstige rechnungemaäßige Reserven. RBrämienüßerträge für: Unsallve herung.. baftpflichtversicherung J Gem innreserven der gewinnßerech tigten RFerstgerten won dige Relerven und NMNucklagen. 3 n — w
103609
37719
2 669 oö]
091 6521 35 141
S809
1619081
386 188
3 Sor 92 120 307
11
59 1 62
5 on 191
228
Gesamtaug gaben
C. Ab schluß.
G esam telnnaß men K G esanm lausgaßen
21042 129
25 338 o? 26095 129
Ueberschuß der Einnahmen
Il. Dilanz für den
12089
C Ron
.
Lebens · Versicherung. A. Einnahm en.
Aeßberträge aus dem Borjatzre: Prämienreserven . ,,, Reserve für schwebende Versicherungs fälle Gewinnreserve der Versicherten.... ᷣ Zuwachs aus dem Ueberschusse des Vorjahrs
173 269 85 575
Sonstige Reserven und Rücklagen... Zuwachs aus dem Ueberschusse des Vorjahrs
D 7M 650
M.
9 307330 153919 43 593 257 844
600 561
Främien für:
Kapitalversicherungen auf den Todesfall 2) selbst abgeschlossene.. .. b) in Rückdeckung übernommen...
8
Kapitalversicherungen auf den Lebensfall a) selbst abgeschlossene .. Sonstige Versicherungen a) selbst abgeschlossene 9 0 6
1319101 20 364 4829
Tosicegebũtzren G
ot net nge .
Gewinn aus Kapitatantagen: , , ö. — d,,
FVergũtung der Auqctverstcherer ö = . Sonstige Einnahmen ,,
10 863 241
2187 765 5 922 571 444
37 701 13 817 5 862
Gesamteinnahmen
13 185 758
B. Ausgaben.
Zahlungen sür unertedigte Bersicherungssälle der Bor- nf . selbst abgeschlossenen Versicherungen: ,
Zahtungen für Rersicherungsvvmrpstichtungen im Heschästs- iaßr aus selbst abgeschlossenen Versicherungen für: Kapitalversicherungen auf den Todesfa e , Kapitalversicherungen auf den Lebe 1 J 2
, ns fall
214 535 13505
270 185 6283
Rentenversicherungen geleistet (abgehoben).
Sonstige Versicherungen e . R / .
31387 5403
Fergütungen für in Acdedung üßernommene Ber- J
Zaßlungen für vorzeitig ausgetöste setßst asgeschtossene ,,
Gewinnanteile an Bersicherte: aus dem Geschäftsjahre ö
J
Nut versicherungsprämien für: Kapitalversicherungen auf den Todesfall .. Kapitalversicherungen auf den Lebensfall. Sonstige Versicherungen .
Steuern und Berwaltungskosten (abzüglich der vertragz⸗ mäßigen Leistungen für in RKückdeckung übernom⸗ mene Versicher ungen)
J w Verwaltungskosten ....
— 52
Rertust aus Rapitafantagen l
Pramienreserven am Schfusse des gerne für: Kapitalversicherungen auf den Todegsal 1 Kapttalversicherungen auf den Lebensfall. Rentenversicherungen. ö Sonstige Versicherungen.
Trämienußerträge am Schtusse des Geschästssaßrs für: Kapitalversicherungen auf den Tode fal lbst abgeschlossene kJ. lversicherungen auf den Lebenzgfall l Versicherungen selbst abgeschlossene . Gewinnreserve der Persicherten Feonslig Meserven und MNüctagen
Son tige
3206788 7055289
15 763
213317
80 X54 J 2 9943
1824
106 551159
167 052 2562 dig 850729
gGesamtauß gaben
17377 172
CG. Ab Iuß.
esamiteinnaß nen Gesamtansgaßen
12 185 270 19 577 172
neberschuß der Cinnahmen
20, =.
A. Aktiva.
me set der ARtienüre eder Garanten runde l.. 1 — arieben auf Meripapier⸗- Mert papter-
MWündelsichere Wertpapiere n ne, . Wertpapiere im Ginne den g 8 gisser 1 Saz 2 Bre * Mn n lich
2a de nge. Vorschristen ur Anlegung von
eld zugelassen —
b) Vanddriese deut scher Sopot vefen-Nktien-Gesen- schaften J
Sonslige Wertpapiere
HVeranuslaß fangen and Parfeßen an Pefteen a) Unfall- und aft he- Ger Unfall- Gerkeherungen mit Vramtentücdgetwahr
b beben g- Reer . na Capttalversecherungen auf den Tededfan xn ite lversieher en auf den ebenda eis sank gaßßigt Rest Sal bann
bei Bantbanfern r . z
bei anderen Berscherungunterne mungen Gena des, Tra ien
a nafalk- und Gaftoftict⸗Lersicherung
Gwerung
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Ichluß des
3a iber ttagen
Geschüftsjahrs 1902.
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B. Bassiva.
Aften - oder Garantie- Rara
eserresendea d Vr. R-, n n o. 9. 8) Gemein- saftlicher Garantiefondr
BVelland am Schlasse des Rorjabeßg. ., ,
guwach k im Geichůt nz ah,,
Pena itaresereen a Unfall- und Oafty sftigt-gersfichernung Deckungzkarital ar laufende Menten Pra mienruckgemabrreserden sonstige rechnunghennhkige Reserden n. m. DramXͤen- Neserven für lebenzdiangl. Gifenbd-UHnfan-gersicãh-
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d Lebdeng-Geriicerung staler sicherungen auf den Cederzaa, alder derungen anf den Debendial.. noersihegungen— , . ige erchernngeen. . Frag tfengtertrig, Mr
2 nafalk und Gafty⸗fticht⸗Lersichernng Un sal -Der sichgenn79 Ga ftꝝy ficht eersicder ung ——
bv bebdeng-Ggerticernng Carta leer detungen auf den Tedegfal .
apitalrerfcherangen auf den Uebendsal.-..
Mentene et ütberungen ö w
Sonstige ersichernungen 1 neser ere far ate, erg gers fäg-
a nafa 1d Gast'y tir gdegficernng beirn r nenn mer defend an fdemadei --,. senstige Getrage D 6 .
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