— des K. Amtsgerichts Kitzingen. Es ergeht die Aufforderung:
I) an die Verschollenen, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird .
2) an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der chollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen.
ů 25. Juli 1903. .
Gerichtsschreiberei K. Amtsgerichts.
(L. S.) Mack, geschäftsl. K. Sekretär. IB3ß 201] Bekanntmachung. Das K. . Ludwigshafen a. Rh. hat heute folgendes Aufgebot erlassen; Auf Antrag von Elisabetha geb. Weick, gewerblos in Dannstadt wohnhaft, Ehefrau des allda wohnhaften Spenglers
hilipp Klamm, wird der am 123. April 1861 zu
erklingen, Qberamts Leonberg, in Württemberg geborene Bierbrauer Wilhelm Friedrich Weick, zuletzt in Dannstadt wohnhaft und seit 1877 ver⸗ . en, aufgefordert, sich bei dem K. Amtsgerichte
udwigshafen a. Rh.“, und zwar spätestens in dem
unten bezeichneten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Als Aufgebotstermin wird bestimmt Montag, der 2. Mai 1994, Vormittags 10 Uhr, im Sitzungssgale für . des K. Amtsgerichts dahier. Zugleich werden alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, aufgefordert, dem K. Amtsgerichte spätestens im ö Aufgebotstermine Anzeige zu machen.
Ludwigshafen a. Rh., 27. Juli 1903.
Der Sekretär des K. Amtsgerichts: Koch.
35165 Aufgebot. Es haben beantragt
3, . B. 1) die Ehefrau Kirchhof, Bertha geb. Merl, zu Halle a. S., Reilstraße Nr. 10611, vertreten durch den Rechtsanwalt Nitka zu Querfurt, die ver⸗ . Marie Sophie Mehrstedt aus Bottendorf, ür welche im Grundbuche von Bottendorf Band IV Artikel 196 in der Abteilung I Nr. 5 ein Recht auf Aufnahme ins Haus aus dem Kaufvertrage vom 14. März 1804 eingetragen ist, für tot zu erklären,
2) der Mühlenbesitzer Oswald Kühn zu Roßleben, die Verschollenen
a. Gottfried Christoph Pfingst zu Roßleben, ge⸗ boren am 11. August 1811, für welchen im Grund⸗ buche von Roßleben Band 1 Artikel 44 in der Ab⸗ teilung II unter Nr. 2 ein Auszugs⸗ und Wohnungs- recht eingetragen ist,
b. Ire G ens Geschwister Große zu Roß⸗
Johanne Marie leben, für welche nebst 2 anderen Geschwistern Große in demselben Grundbuchartikel in der Abteilung I unter Nr. 4 ein Recht auf Aufnahme eingetragen ist, für tot zu erklären. Es werden ze. 3x.
B. die unter B. 1 und 2 bezeichneten Verschollenen aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. April 1904, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, und außerdem ergeht an alle, welche Auskunft über Leben und Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, die ee, spätestens in dem Auf⸗ gebots termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Querfurt, den 4. Juli 1963.
Königliches Amtsgericht. 35166]
; = Der Kaufmann Abraham Drevfuß in Straß⸗ burg i. G. hat beantragt, den verschollenen Marx Dreyfuß, geb. 31. Marz 1868, zuletzt wohnbaft in Straßburg 1. E, für tot zu erklären. Der be⸗ eichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens n dem auf * den 2. Februar 190 1, Vormittags 190 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer bo, anberaumten Aufgebolstermine in melden, widrigenfallg die Todegerklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschellenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätesteng im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Straßburg, den 21. Jull 1903. RKaiserliches Amtegericht.
135160
In der Aufgebotgsache deg Nikolav Paysen, Kauf⸗ mann auß Husum, wird der Aufgebotetermin am 5. Februar 1904 aufgehoben und das Aufgebotever⸗ fabren eingestellt.
Husum, den 21. Juli 1903.
Königliches Amtsgericht. 3. 1365383 VBelanntmachung.
Die Bauerg linder Jobann Mahr und Gabriele Mahr, später verebellchte Meuter, von Freiberg sind nach Amerika aufgewandert und dort verschollen. Nach durchgefũbrtem Aufgeboteverfabren wurden beide vom R. Amtegerichte Seßlach für tot erklärt. Alg Todestag wurde für Jobann Mahr der 31. De⸗ lember 1871, für Gabriele Reuter der 31. Deiember 1300 festgestellt. Da bil fetzt die Erben des Jobann Mahr und der Gabriele Reuter, geb. Mahr, nicht sicher sestgestellt werden konnten, werden alle die senigen, welchen Erbrechte an den Nachlaß der Ge⸗ nannten hasteben, aufgefordert, diese Rechte big zum S6. Cttober A900 Hei dem unterfertigten Gerichte ar Aameldung zu bringen.
Sesslach, den N. Juli 1903.
XT. Amtngericht Dauben mer kl. 3516531 Be tanntmachung.
Durch Augschlußurteil deg unterseichneten Gerichtz dem 19. Jell 190; i der am 1. Desember 1833 u Vilich Mander geberene Gäcker Michael Hubert den. für tot erflärt.
tear, , den 21. Jall 1993.
Rinialiche Imtegericcht. Abt. 3 123148) Ceffentii r —
Die Fran Auqusle L., Dek. Qube, in Gerlin, Srenerstt. 21 Prenckberollmi htigter Jastijra Dr. Selle in Kerlin. Leinfiger Str. 6, flat gegen den Schlesser ustad Meli, früker in Gerin. et anbelannten Aufenthalte, in den ften 3 R. R. , gus Mrand der Bckanr tag daß der Gellagte durch — nasttt lichen Lebenkrandel die durch die Ghe
rüadeten Pflichten schwer derleyt babe, mit dem Lntraae
1) die Ge der Parteien a trenner
2) den HBellagien ür den schaldigen Teil a er-⸗
3) die Keflen deg NRechteslerig dem Gellagten auf act legen.
Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des in n. vor die siebzehnte
iwilkammer des Königlichen Landgerichts J in Berlin,
deues Gerichts gebäude, Grunerstraße, 11. Stockwerk, Zimmer 13, auf den 5. Dezember 1903, Vor mittags 11 Utzr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be— stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 23. Juli 1903.
Klockow, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Z.-K. 17. 35202] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Louise Höhnke, geb. Haak, in Berlin, Steglitzer Str. 765, Prozeßbevollmächtigter: Rechts— anwalt Löwe J. in Berlin, Ritterstr. 47, klagt gegen den Schneidergesellen Friedrich Wilhelm Höhnke, früher in Berlin, Steglitzer Str. 75, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, in den Akten 34 R. 109. 03, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Trunke ergeben und arbeitsscheu und der Klägerin nicht zuzumuten sei, die Ehe mit ihm fortzufetzen z 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), mit dem
ntrage, die Ehe der Parteien zu trennen und aus— zusprechen, daß der Beklagte die Schuld an der Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die, siebzehnte Zivilkammer des Königlichen Land— erichts J in Berlin, Neues Gerichtsgebäude, Gruner— 5 II. Stockwerk, Zimmer 13, auf den 9. De⸗ zember 1903, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 25. Juli 1903.
Klockow, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerlchts J. 3. K. 17.
35374 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Bergmann Friedrich Salewski, Wilhelmine geb. Makollek, in Herne, Wilhelm— straße 26, rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bayer in Bochum, klagt gegen ihren genannten Ehe— mann, früher in Herne, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1667 Absatz? Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des König—⸗ lichen Landgerichts in Bochum, Schillerstraße, Zimmer 39, auf den 4. Dezember 1903, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. — R. 81. 03.
Bochum, den 25. Juli 1903.
Pantföder, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
36373] Oeffentliche Zustellung einer Klage.
Nr. 12 646. Die Ehefrau des Friedrich Eggert, 6 eborene Kranz, in Freiburg ,,, Nr. 44), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bauer in Freiburg, klagt gegen ihren Ehemann Friedrich Eggert, z. It. an unbekannten Orten ab— wesend, wegen 4 , i. S. des 5 16567 B. G. B., mit dem Antrag auf Scheidung ihrer am 9. März 1880 zu Schwäbisch ⸗Hall geschlossenen Che, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Freiburg auf Freitag, den G. November 1902, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be—⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellunz wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Freiburg, den 25. Juli 1903.
Baader,
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts. 35147] 8 Zustellung.
Die Ehefrau des Arbeiters Johann Hemmerling, Mathilde geb. Ropal, in Stralsund, Prozeßbevoll⸗ mächtiger: Rechtsanwalt Droysen in Greifswald, klagt gegen ibren Ehemann, den Arbeiter Johann Oemmerling, früher in Stralsund, jetzt unbekannten Aufenthalt, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, die häusliche emeinschaft mit der Klägerin wieder berjustellen und die Kosten det Diechtestreils zu tragen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten von neuem zur mündlichen Verhandlung deg Nechtsstreite vor die weite Zivilkammer des önig= lichen Landgerichtß in Greifswald auf den 12. Ol. tober 1062. Vormittage 9 Uhr, mit der Auf⸗ sorderung, einen bei dem gedachten Gerichte jugelassenen Anwalt zu bestellen. Jum Jwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Ausmmg der Klage bekannt gemacht.
Greisfewald, den 22. Juli 19903.
Roloff,
Gerichtaschreiber des Königlichen Landgericht. 35155 Ceffentiiche Justellung.
Der Buchbalter Gmil Pleuger jun Witten, al Vormund des mindersäbrigen Wilbelm Dannert, geb. am 2. Januar 1903 in Witten, Prozeßbevoll- mächtigter: Nechtganwalt Dr. ur. Helme ju Hagen, flagt gegen den Monteur Grnst Nohnel, Il. un bekannten Aufenthalte früber in Wetter, Ralserstr. wobnbaft, unter der Bebaur tung, daß der Bellagte alg der Vater den Rlägerg in Anspruch genommen werde, mit dem Antrage auf kestenr lichtige Ver⸗ urteilung deg Bellagten. dem Rläger von seiner Meburt an big jur Vollendung seineg sechmebnten Lebengsabrg als Unterbalt eine im voraug am Grsten seden Ralenderviertelsare fälle Geldrente bon diertelsabrlich 15 , and war die ruücktändigen so⸗ fert. a jablen. Der Kläger ladet den Bellagien zur mündlichen Verbandlung deg Rechtestreitg ver dag Tbalgliche Amsagericht ia Pagen J W. auf den 21. Orteber 1902, Mrmittage 9 Upr. Jam Jwecke der öffentlichen Justellang wird dieser Ausjug der Rlage befannt gemacht.
Hagen, den 21. all 1993.
Scha per
Gerichte schrelber det ger lalichen Amts aerichte. 1 Ceffentliche Jufstellung.
Die wamsnd e Jesefa Gjasa in Jaemrafslam, Frieriche felder Stra e 2 vertreten durch ibren Nor- wand and Mreseater, den Arkelter Valentin Gala la Jaenta lam — ᷣ = 67 Rechts. anwalt Parket ekenda, lagt gegen den Mällůer. iellen Wlecent Waftaeti., frier in Jallanero bei
eeieler, feht aakbefafanten afentbaltg, unter der Bekaer ang, daß der RBellagte der Müadelmufter
la der gesehlichhn Garfiagaktseil keigenebat Dat,
mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten I) zur Anerkennung der Vaterschaft, 2) zur Zahlung von 10 4 monatlicher Unterhalts. kosten in viertel jährlichen Vorausraten vom 29. Ja⸗ nuar 1903 ab bis zum vollendeten 14. Lebensjahre, 3) zum Vorbehalt des gesetzlichen Erbrechts in den ziad* des Beklagten und vorläufige Vollstreckbar⸗ keit des Urteils. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Inowrazlaw, Zimmer 25, auf den 26. Oktober 1903, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Inowrazlaw, den 22. Den 1993. Der Gerichksschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
3203] JI. Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Rudolf Frey zu Plötzensee, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Max Meyer zu Berlin, Charlottenstr. 53, klagt gegen den Grafen Carl Alfred von Blumenthal, früher zu Berlin, Anhaltstr. 15, jetzt unbekannten Aufenthalts — 6 D. 121. 03 — unter der Behauptung, daß Beklagter Acceptant des Wechsels vom 28. Februar d. J. über 200 S, zahlbar am 28. Mai 1903, sei und der Wechsel dem Beklagten vergeblich präsentiert und laut der Protesturkunde vom 29. Mai 1903 mangels Zahlung protestiert worden ist, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 200 S nebst 60; Zinsen seit 29 Mat 1903, von 5,70 M. Wechselunkosten zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- gericht Izu Berlin, Jüdenstr. 59, 1 Treppe, Zimmer 57, auf den 26. Oktober 1903, Vormittags 95 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .
Berlin, den 23. Juli 1963. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J. Abteilung 6.
35152 Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Joh. Franz Koenig, Handelsgesellschaft in Cöln, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz- rat Klein in Cöln, klagt gegen den Winand Lgea⸗ telli, Glasermeister, früher in Mülheim am Rhein, wegen Warenlieferungen in der Zeit vom 1. Juli 1898 bis 18. Juli 1903, mit dem Antrage auf Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 6726 63 3 nebst H oo Zinsen seit dem Klagezustellungs— tage nebst Prozeßkosten unter vorläufiger Voll⸗ streckbarkeitserklärung des Urteils. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts in Cöln auf den 9. Ok- tober 1903, Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ hien, Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Cööln, den 24. Juli 1903.
Lindeken, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
35153 Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Dr. Goldschmidt zu Offenbach a. M. als Konkursverwalter im Konkurse über das Vermögen der Firma Offenbacher Schuhfabrik, G. m. b. H. vorm. F. & J. Segelborst zu Offenbach a. M., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Langenbach zu Darmstadt, klagt
I) gegen den Kaufmann Joseph Neumark zu Binn re ig . unbekannt wo abwesend,
3 den Kaufmann Fritz Segelhorst zu Offenbach a. Mi.,
wegen der seitens des Beklagten sub 1 in Gemein⸗ schaft mit dem Beklagten sub 2 betätigten, dem Gesellschafts vertrag vom 11. Juli 1900 und den Bestimmungen des Reichsgesetzes über die Gesell⸗ schaften mit beschränkter Haftung widersprechenden Geldentnahmen aus der Gesellschaftskasse in Söhe von inegesamt 22 65424 M — wobei die Entnahme des Yekla ten sub 1 14065, 89 M betragen habe —; die 2 — seien auf der Basis zweier falscher Bilanzen d. d. 15. Juli 1909 und 21. Mai 1901 erhoben worden, im letzteren Falle speziell in Kenntnis der Tatsache, daß ein Gewinn. oder Betriebs- überschuß nicht vorhanden sei, das Geld vielmebr dem Stammkapital entnommen werde; bierdurch sei eine Benachteiligung der Gläubiger eingetreten und den Beklagten eine ungerechtfertigte Bereicherung zu⸗ sesesen, Kläger bat beantragt: den Bellagien ub 1 unter Gesamthaft mit dem Bellagten sub 2 lostenpflichtig zu verurteilen, an Kläger 27 651 24. A nebst 4 ½ Zinsen seit Klagezustellung ju zablen, sowie dag ergebende Urteil ev. gegen Sicherheit. leistung für vorläufig vellstreckbar iu erklären, und ladet den Beklagten sub 1 zur mündlichen Ver⸗ handlung deg Nechtestreitz vor die dritte Zwil. lammer deg Großberzoglichen Landgerichtg zu Darm. adt auf Donnerstag, den 22. COftober 1902. Vormittage 9 Ur, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte jugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der Cfentlichen Zustellung wird dieser Lugsug der Ulage bekannt gemacht.
Darmstadt, den 21. Jull 1903.
Dr. Ever ling, Ger. Ass, als Gerichte schreiber des Großherzoglichen Landgerichts. 35154 Ceffentliche Justellung.
Der Direktor der Tischlerfachschule . Relneking in Detmold, vertreten durch Justhrat Schnitger in Detmold, klagt gegen den Rentner Fr. Müner aug Detmold, 1. It. unbekannten Aufenibaltg aug den Vechsesn vom X. April ivo beim. 7. Apr 190 über 0 Æ bew. 20M Æ, mit dem Antrage, den Befllagten im Wechselprozesse u dernrteilen, an den Kläger M Æ nebst 6, Jliasen ven 350 Æ seit dem 3. Juli 1903 und don WM M seit dem 17. Jul 18993 ju jablen, und ladet den Bellagten zur mänd. lichen Verbandlung des Rechtestreitz vor die Ferien ˖ siollammer des Fäürstlichen Landaerichtz ju Deimold auf den 8. September 1992, Mittage 12 Uhr, mit der Aufferderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte sagela senen Anwalt ju bestellen. Jam Jwede der offentlichen Justellͤng wird die ser agg der lage bekannt demacht
2 den . Juli 1993
Gegem ann, Sefretär,
Gerichte schteibet des Fur stsichen Landaerichta zol] mite ger ich burg. effentiiche ste lung.
Die we, nr lan Firma Verlagzanstalt Druckerei · J. G. werm. . J. Michter) ju Dam arg. Me. Ble den M. Presesbevollm iche: NRechtz. annmälke Dres. Donnenberg. Jaques. Stra. R and Meischke a Dembarg. agi genen J. .
feldt, früher zu Hamburg, Große Theaterstraße 23, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreck⸗ bare Verurteilung des Beklagten zur Jahn von „ 122,50 nebst 5o /o Zinsen seit dem Klagetage, unter der Begründung, daß der Beklagte die Klage⸗ forderung schulde fär ihm abseiten der Klägerin im Januar und Februar 1993 käuflich gelieferte Waren. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Zivilabteilung 16, Zivil justizgebäude vor dem Holstentor, Holstenwallflügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 111, auf Sonnabend, den 7. No⸗ vember 1993, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 13. Juli 1995.
Schimmang, Gerichtsschreibergehilfe, als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Zivilabteilungl6. 365150 Oeffentliche n,, ,,
Der Südfruchthändler Eduard Aufschlager in Leipzig, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Benscher in Leipzig, klagt gegen den Großhändler Leon (Leib) Donnensaft aus Triest, früher in Berlin, jezt unbekannten Aufenthalts, guf Abgabe einer Erklärung, mit dem Antrage den Beklagten zu verurteilen: . r
I) darin zu willigen, daß die bei der Königlichen Depositenkasse des Königlichen Amtsgerichts zu Leiptig am 29. März 19023 unter Nr. 33 6541 vom Kläger hinterlegten 800 M an diesen wieder zurück— gezahlt werden,
2) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 22. Oktober 1903, Vormittags 9 ÜUhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ᷣ ᷣ
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Leipzig, am 25. Juli 1903.
365151] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Müller 4 Müller in Leipzig, Proeß
bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Grimm in
Leipzig, klagt gegen Franziska verehel. , n.
früher in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf
Herausgabe von Möbeln, mit dem Antrage:
1) die Beklagte, eintretenden Falls durch Ver⸗ säumnisurteil, zu verurteilen,
a. der Klägerin die in der Klaganlage aufgeführten Möbel herauszugeben bezw. darin zu willigen, daß die Spediteure Ludwig und Albert Mever, Möbel⸗ transportgeschäft zu Leipzig, Parkstraße 11, diese Möbel an die Klägerin herausgeben,
be die Kosten des Rechtestreits zu tragen,
2) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären.
Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 29. Oktober 1903, Vormittage 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ͤ
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
Leipzig, am 25. Juli 1903. Stuttgart.
Oeffentliche t
Der Werkmeister Hans Decker in Stuttgart und 12 Genossen, vertreten durch Rechtsanwalt Schelling in Stuttgart, klagen gegen den Wirt Georg Schmidt, zuletzt in Stuttgart, jetzt mit unbekanntem Aufenthaltgort abwesend, aus Miete, mit dem An⸗= trage, durch ein gegen gesetzliche Sicherbeitsleistung vorläufig vollstrecbares Urteil zu erkennen, der Be⸗ klagte sei kostenfällig schuldig: ĩ 969
I sofort die Summe von 700 4 nebst 40,0 Zinsen seit 1. Juli 1903, 1
2) am 1. August 1903 weitere 700 M nebst 40 Zinsen seit 1. August 1903 zu bejablen,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtstreit vor die Zivilkammer 1 deg Königlichen Landgericht zu Stuttgart auf Samatag, den Z. Cttober 1902, Vormittags O Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu besitellen.
Den 24. Juli 1903.
Neudoerffer,
Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts.
35149
g) Unfall. und Invaliditäts Versicherung.
Reine.
4 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen Rc.
steine.
5) Verlosung z. von Wert. papieren.
Die —— — über den Verlust don Mert vapleren befinden sich aus schlleßlich in Unterabteilung 2.
. Bekanntmachung.
Gei der am 17. Jul 1903 fange fundenen Mug losung dea Sir an, I qhuldwerschrel⸗ bungen der Gemeinde Csihofen a. Mh. ver Jaber 1807 wurden die Nrn. 1 2 und 13 2 B00 A jut Nucklablung gejogen.
Die n 6 am . Cfiober 190 beim. 89 I. ar 90
1 bel der 6 Bank Agentur CO. hofen.
ber der fal Bank Ludwigehafen. Fran * 8863 — ner,, bel der Finale der Vfalslzischen Gan ia C 1 27 Jall 190 am 27. Ja — 25 Oess. Bargermeisterei Ofhofen.
Ron rad.
E76.
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f ote, Verlust⸗ und Fundsachen, . u. dergl.
Sffentlicher Anzeiger.
w
2.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen X. 5. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Zweite Beilage
Berlin, Mittwoch, den 20. Juli
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. J ö . 19
6. 7. E 8.
O.
Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
5) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren.
356258 Genehmigungsurkunde
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur Ausführung des . en Gesetz⸗ buchs vom 16. November 1899 der Stadt Remscheid im Regierungsbezirk Düsseldorf die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 4088 000 S , in Buchstaben:
Vier Millionen achtundachtzigtausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zum Bau, einer Stadtparkhalle, zur Durchführung der Kanalisation, zur Erweiterung der Gas, und Wasserversorgungs⸗ anlagen, zum Neubau des Rathauses und zum Grund⸗ erwerbe für eine neue Talsperre.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegen⸗ den Muster auszufertigen und in zwei Abschnitten zu 2000 000 S und zu 2088 009 M zu begeben. Sie sind je nach der Lage des Geldmarktes bei der Be— gebung mit 35 oder 409 jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung jährlich mit wenigstens 190, des Kapitals unter i. der Zinsen von den ge⸗ tilgten Schuldver ö zu tilgen. Die Tilgung hat ein Jahr nach der Begebung eines jeden der beiden Abschnitte zu beginnen und ist für jeden Ab— schnitt besonders zu berechnen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. gin die Befriedigung der 3 der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 15. Juli 1903.
Der Der Finanzminister. Minister des Innern. In Vertretung:
Im Auftrage: Germar. von Bischoffsbausen. F. M. J 10983. II. 7380). M. d. J. IV. b. 2237. Regierungsbezirk Düsseldorf. Schuldverschreibung der Stadt Remscheid. , Nr über S Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der
Finanzen und des Innern vom 15. Juli 1903.
(Deutscher Reichs und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom... ten 1903.)
In Gemäßbeit des von dem Bezirksausschusse des Negierungsbezirks Düsseldorf genehmigten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Mai 1903 wegen Aufnabme einer Anleihe von 4 088 000 M be⸗ lennt sich der unterzeichnete Oberbürgermeister der Stadt Remscheid und die Schuldentil gun ge kommission nameng der Stadt Remscheid durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigerg unkündbaren Darlehnsschuld von
C, welche mit Prozent jährlich u verzinsen ist.
Die Begebung der Schuldverschreibun gen erfolgt in zwei Abschnitten, und zwar
Abschnitt a. von 2 000 000 , welche
egeben sind,
Abschuitt b. von 2088 00) A, welche im Falle
es Bedarfes, voraussichtlich nicht unter zwei Jabren sräter (18905), iu begeben sind
Die beiden Abschnitte der Schuld werden nach den für jeden derselben aufgestellten und genehmigten Tilgungevlãnen durch Einlösung auszulosender Schuld- derschreibungen oder durch Luan von Schuldver- schreibungen getilgt. Ju diesem Zwecke wird für eden Abjchnitt ein Tilgungestock gebildet, welchem äbrlich wenigstens 11 8. des Anleibekapitalg des betreffenden Ubschnitteg sowie die Zinsen von den Eilgten Schuldverschreibungen ujuführen sind. Die Tilgung beglunt cin Jahr nach der Begebung leres der belden Abschaitte.
Die Anelosung geschiebt in dem Monat....
9 Jabreg Der Stadt bleibt jedoch das Recht vor⸗ ebalten, eine stärkere Tilgung eintreten in lassen oder ach sämtliche noch im Umlaufe besindl ichen Schuld-
derschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch de verstärfte Tilqung ersparten Ilnsen sind eben lz den betreffenden Til gungestöcken zuznfübren.
Die auggelosten sowie dle gefündigten Schuld⸗ derschreibungen werden unter Bezeichnung lbrer Dachstaben, Nummern und Beträge somwie det Terming, an welchem die Rücklablung erfolgen soll, efentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erfelgt drei Menate vor
Rheinprovinz.
sofort zu
Riaiglich Preußischen Staatzan zeiger, in dem Amtg.
Harte der Aönlaliben MNegterung ju Dusselderf. in Die
ker Kölnischen Jeitung“', in der Memüscheider Jei= az“ und in zwei Herliner Glaäͤttern Wird die lzung der Schald darch Ankauf ven Schuldver⸗ breibungen bewirft, so wird dieß unter Angabe deg Betrages der angefauften Schult verschreibungen alt- kald hach dem Ualauf la gleicher Wesse bekannt femacht. Mebt eing der vorkeseichacten Blätter ein, e eitd an dessen Stelle von der Stadtrererdacten- dersammlang mil Genehmigung des Königlichen Re⸗
aagnmrrässdenten ja Düsseldorf ein anderes Glatt
mmi.
Bin a dem Tage, an welchem blernach dag Car ltal jn entrichten Ul. wird e, sn balksibelichen rm nen, am und am korn Mabreg, den beate an gerechnet, mit.. hat sabrlich dernast.
Ginlösung dorgelegt wird.
dem Jablungtermin in dem Deutschen Neich“! und so versibrt der Anspruch innerbalb jweier Jabre na
und zwar auch in der nach dem Eintritte des . keitstermins folgenden Zeit. Mit der zur
, des Kapitals eingereichten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗ scheine der ö Fälligkeitstermine zurückzugeben. Für die fehlenden * rn. wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗
lischt mit dem Ablaufe von 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der 30 Jahre zur Einlösung borgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der gf erm, in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die , ö. Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Frist eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung ,,, gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 5 1004 ff. der 86 prozeßordnung. Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber der Zinsscheine, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Oberbürgermeisteramt anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten kö gegen Quittung ausgejahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen. wenn der abhanden gekommene Schein dem Oberbürgermeisteramt zur Ginlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichklich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinescheine bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehn. jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Find g ere erfolgt bei der Stadtkasse in Remscheid, bei
gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe bei⸗ gedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der In⸗ haber der Schuldverschreibung beim Oberbürger⸗ meisteramt der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerunge⸗ scheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung einge händigt, wenn er die Schuld. verschreibung vorlegt.
Zur Sicherbeit der hierdurch eingegangenen Ver pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.
Remscheid, den.. ten
(Stadtsiegel.)
Der Oberbũrgermeister. Die — n
d Auggefertigt: (Gigenbändige Unterschrift des Kontrollbeamten)
Rheinprovinz. ken e ef üüsseldorf. ein. te Reibe u der Schuldverschreibung der Ausgabe... Buchstabe .. er,, ju... Prozent Zinsen über C.. 4. Der Inbaber dieseg Jinsscheing empfängt gegen dessen Räckgabe in der Jeit vom ten... ab die Zinsen der vorbezeichneten Sculdperjchtc 9 für das Halbjahr vom bit 2 mit der Stadtlasse in Remscheid oder bei
Stadt Remscheid
Remscheid, den. Der Dberburgermeister.
(Trockenstempel den Stadtsiegelg)
Der Anspruch aus diesem Jinescheine eillscht mit dem Ablaufe den dier Jahren vom Schlusse deg Jabreg ab, in welchem der Jinganspruch fällig ge⸗ worden ist, wenn nicht der IJlneschein vor dem 9. laufe dieser Frist dem Oderbürgermeisteramt zur Grfolgt die Vorlegung,
Ablauf der Vorlegungefrist. Der Vorlegn erichtliche Geltendmachung des Anspr der Urkande gleich.
stebt aug
Rbeinyrov in; Regierungebeijirk Vasselder] Grnenerungeschein für die Jinescheinreibe Rr. r Schul dderschrel˖ bung der Siadt Remscheid.
Naggabe Bachllabe Nr. .. ber.... A
Der Jnbaker dieses Scheing — dessen Rückgabe ja der o Schul nꝗ die. lte Nelbe den Jinescheinen ar die 10 Jabre den bis nebit Grneucrungz. schein bei der Stadilasse in Nemscheid oder bel.
(Trockenstempel des Stadtsiegels.)
362571 Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des 5 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver— ordnung zur wu des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs vom 16. November 1899 der Stadt Mar— burg, Regierungsbezirk Cassel, die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In— haber bis zum Betrage von 5 100000 , in Buchstaben: Fünf Millionen einhunderttausend Mark, behufs Beschaffung der Mittel zur Tilgung älterer Schulden, zu Grunderwerbs⸗ und Schulbauzwecken, zur Erweiterung der Gas⸗ und Wasserwerke, zum Umbau der Hauptkaserne des Jägerbataillons Nr. 11, zur Herstellung verschiedener . neuer Gebäude für Militärzwecke, zur Anlegung neuer sowie zum Ausbau und zur Umpflasterung bereits vorhandener Straßen. Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, nach der bei Be⸗ gebung der Teilbeträge von der Stadt Marburg vor⸗ zunehmenden Wahl mit 3 bis 40 jährlich zu ver⸗ zinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder , . vom 1. April des auf die Begebung folgenden Jahres ab jährlich mit wenigstens 1,4519 des Anleibekapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen. * schnelleren Tilgung sind auch die der Stadt
karburg zufließenden Beiträge zu Straßenanlage⸗ kosten und die ar, ,, soweit die bezüglichen Herstellungskosten aus der Anleihe bestritten sind, zu verwenden.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staate⸗ anzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 14. Juli 1903.
Der Finanzminister.
Der Minister des Innern. Im Auftrage: In Vertretung:
Ger mar. v. Bischoffshausen. F. M. I. 10 540. II. 7301. — M. d. J. IVb. 2095. Provinz Hessen · Nassau.
Schuldverschreibune der Stadt Marburg... te Ausgabe, Buchstabe. Nr.... Über CC Reichswährung.
Ausgefertigt auf Grund der mit Allerböchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom. len.... 1903. (Deutscher Reichs · und Königlich Preußischer Staate
anzeiger vom . ten 1903)
In Gemäßbeit der von dem Bezirksaugschusse des Regierungsbezirks Cassel genehmigten Beschlüsse der städtischen Körverschaften zu Marburg vom 15. Mai 1902 wegen Aufnabme einer Anleihe von 5 109000 bekennt sich der Magistrat der Stadt Marburg nameng der Stadt durch diese, für jeden Inhaber ültige Schuldverschreibung zu einer seiteng des Gläubigers unkündbaren Darlebneschuld von.... A. welche mit.. Prozent jäbrlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane duich Einlösung augzulosender Schuld. verschreibungen oder durch Ankauf von Schuld⸗ verschreibungen vom 1. April des auf die Begebung folgenden Jahreg ab jäbrlich mit mindesteng 1,4 6 deg Anleibelaritale unter Zuwache der Zinsen von den getilgten Schuldrerschreibungen sowie der der Stadt susließenden Witräge ju den Straßen. anlagekosten und der Kanalbeitrãge, soweit die Ser- stellunge kosten dieser Anlagen aug der Anleibe be⸗ stritten sind, svätesteng in 40 Jabren agetugt. Auglosung geschiebt in dem Monat Oktober eden Jahreg. Der Stadt Marburg bleibt sedech daß Recht vorbebalten, eine stärkere 1 I lassen oder auch smtliche noch im Umlaufe besind⸗ liche Schuldverschreibungen auf einmal ju kundigen. Die durch die verstärkie Tilgung ersparten Jinten sind ebenfalls dem Tilgung stocke jujnfübren. Die auggelosten, sewie die gefuündigten Schuldverschrei bungen werden unter Bejeichnung ibrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sewie de Termine an welchem die Rüchablung erfelgen sell, offentlich be⸗ lannt gemacht. Diese Bekanntmachung errelgt drei Monate vor dem Jablungetermine in dem Deut schen Reich ⸗· und Königlich Preufischen Staataanzeiger, dem Treigklatte der Rreiseg Warkl arg und in der Frankfurter Zeitung. Wird die Tilgung der Sbald durch Ankauf don Schuld derschreibungen bewirkt. so wird dieg unter Angabe des Betrageg der angekanften
Regierungsbezirk Cassel.
Schuldverschreibun gen alt bald nach dem Ankauf in
leiher Melle bekannt gemacht. Gebt eins der der zeichneten Blätter cin, se wird an dessen Stelle don dem Magistrate mit Genebmigung der Ra- lichen Neglerunguneässbenten ein andere Glahl
bestimmt
Gig ma dem Tage an welchem Hieraab dag Tapkal a entrichten Gt. wird e in ball brtichen Terminen am 1. MWeril and 1. Dfreker, den ente an 1 * mil.. Prerat sibrllch derniest.
3 nasablung der Mlnsen nad de Naritaln erfolgt genen Radabe der lg dewerdenen Minn. chene bejm dieser Schalbderscheeibeng Fei der Stadt baartfasse ja Marbarg und mar auch in der
Die
gung eintreten in
nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗ ö Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗
örigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus 6 Schuld verschreibun erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldver⸗ schreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Magistrat zur ECinlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei, den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungs⸗ frist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit derg Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung ab⸗ handen gekommener oder vernichteter Schuldverschrei= bungen erfolgt nach Vorschrift der 85 i064 ff. der Zivllprozeßordnung.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bis⸗ herigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei, dem Magistrat anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgejahlt werden. Der Anspruch ist aus= geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Meagistrat zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend ge—⸗ macht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem . der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. Mit dieser Schuldverschreibung sind halb- jährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 19 .. ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für... jährige Zeiträume ausgegeben werden. Di Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse in Marburg gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Er⸗ neuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuld⸗ verschreibung beim Magistrat der Ausgabe wider- sprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherbeit der hierdurch eingegangenen Ver- pflichtungen haftet die Stadt Marburg mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.
Marburg,. ten .
Der Magistrat der Stadt Marburg. (Siegel der Unterschrift des Oberburgermeisters Segel der und eines weiteren Magistrats-
Stadt.) 226
; mitgliedes.) Auagefertigt: ö (Gigenbändige Unterschrift des damit vom Magistrat
? beauftragten Kontrollbeamten.)
Pr ovyin Regierungsbezirk Hessen⸗Najsan. Gassel. Jinẽschein * 2 te Reibe Schuldverschreibung der Stadt Marburg 1e Aue gabe, Quchstabe Nr Projent Zinsen uber
für das Halbjabr dom. 2
buchstãblich
— ert (Trocken stempel (Unterschrift des Dberburgermeisters des und eines weiteren Magistratz-
Stadtsiegelz.) mitaliedes)
Der Anspruch au diesem Jingscheine erlischt mit dem Ablause ven dier Dabren dom Schlusse den Jabreg ab, in welchem der JZinganspruch fäl werden ist, wenn nicht der Jine schein dor dem 232 laufe dieser Frist dem Magistrat ur Ginlosung der- elent wird. Grfelgt die Verlegung so dersibrt der nirruch innerbalb jeeier Jabre nach Ablanf der Verlegungefrist. Der Verlegung stebt die gen liche Geltendmachung des Anspr aug der Urkunde
Regierung beyirł Gassel GErneuctun gi chein kae scheinreibe Mr at Schu ldder adt Marbarg te angabe, Qachstake.= Nr... abe .
Der Inbaber d * deñ en Mack ak a der ebigen Schalter die —— te Neibe den Jian chetaen für Ne akne wen 18. bi 19... nebst Ornenerun EStadibanrtfasse n Martarg fesern ni — der Ech ald rerichreibeng der
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Der MWaentrat der Stadt Marbarg. Trecker stesrel (Uaterichrift des Cera ee erg der aer dect eite en Wagtkrata-
Stadtnen i] mitalie des