1903 / 179 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Aug 1903 18:00:01 GMT) scan diff

eichsanzeiger

und

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

211

2 XR Aer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 63. : 2 Alle Hostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer ö..

den Rostanstalten und Zeitungaspeditenren für Selbstabholer

auch die Ezpedition 8W., Wilhelmftraße Nr. 22.

Sinzelne Aummern kosten 25 3.

Inhalt des amtlichen Teiles: Denutsches Reich. Ernennungen ꝛc. ;

Konzession für den , ,. Ernst Vohsen zur Ge⸗ winnung von Edelsteinen und Halbedelsteinen in einem Ge— biet an der Südgrenze von Deutsch⸗Ostafrika.

Bekanntmachung, e enk. die Auflösung der Pangani⸗Ge⸗ sellschaft zu Berlin.

. . betreffend Eröffnung des deutsch⸗schwedischen , , . ehrs. ekanntmachung, betreffend Eröffnung Nebeneisenbahn.

Bekanntmachung, ber fen, eine Ausschließung von der Ver— tretung vor dem Kaiserlichen Patentamt.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend den Beginn der Tilgung und den Zinsfuß einer Anleihe der Stadt Duisburg.

Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 2. Klasse der 2099. Königlich preußischen Klassenlotterie.

Verfassung zur Begrundung einer . evangelisch⸗ kirchlichen k „Deutsche Pfarrerhilfe“ und

Allerhöchster Erlaß, betreffend Genehmigung dieser Verfassung.

Personalveränderungen in der Armee.

einer vollspurigen

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs die i . Thomas Siggelkow und August Schernau zu Vizekonsuln in Caldera bzw. Coquimbo (Chile) zu ernennen geruht.

Der Militärgerichtsschreiber Rhode vom Stabe des Genergllommandos VIII. Armeekorps ist zum Obersekretär beim Reichsmilitärgericht ernannt worden.

Konzession für den Verlagsbuchhändler Ernst Vohsen zur Ge— winnung von Edelsteinen und Halbedelsteinen in einem Gebiet an der Südgrenze von Deutsch— Dstafrika. Vom 13. Juli 1903.

Auf Grund des 8 6 der Allerhöchsten Verordnung, be— treffend das Bergwesen in Deutsch⸗Ostafrika, vom 9g. Cliober 1898 (Neichsgesetzblatt S. 1015) wird dem Verlagsbuchhändler Ernst Vohsen in Berlin folgende Konzession erteilt.

§1.

Der Konzessionar erhält für die Dauer von zehn Jahren vom Tage der Erteilung dieser Konzession ab, vorbehaltlich bereits bestehender Rechte Dritter, die ausschließliche Berech= tigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Cdelsteinen und Halbedelsteinen in einem Gebiet, welches begrenzt wird im Süden durch das linke Ufer des Rovumaflusfes, im Norden 2 den 19 Grad 39 Minuten füdlicher Breite, im Osten Durch den 39. Grad 30 Minuten und im Westen durch den 38. Grad 380 Minuten östlicher Lange von Greenwich.

8 2

Der Konzessionar ist verpflichtet, für die Dauer der Kon— zession ständig einen Prospektor im Konzessionsgebiet tätig sein zu lassen und mindestens 4000 6 jährlich für Schürfarbelten im Konzessionsgebiet zu verwenden. Der Nachweis der Ver— wendung ist binnen vier Wochen nach Ablauf jedes Jahres dem Gouverneur zu erbringen.

Kommt der Konzessionar diesen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Reichskanzler (Uuswärtiges Amt, golonialabieilung] berechtigt, die Konzession für erloschen zu erklären.

583.

Der Konzessionar hat die durch die jeweils bestehenden Verordnungen festgesetzten Feldessteuern und Förderungs⸗ abgaben a entrichten und außerdem, falls der erzielte Rein⸗

ewinn Pros. des für die Uniernehmung verwendeten apitals übersteigt, 19 Proz. des Mehrbetrages an den Landes fiskus von Deutsch⸗Dstafrika zu zahlen.

Der Ko gebiet aufhält, einen dort wohnenden r zu bestellen, welcher 5 Wahrnehmung des geschäftlichen Verkehrg mit den Be—⸗ õrden ——ᷣ— * ein muß. Solange der Konzessionar der vorstehenden rpflichtung nicht enisprochen hat, kann die Ausübung der Konzession

1. nzessionar hat, 6 er sich nicht selbst im Schutz⸗

seiteng deg Gouverneurs von

Insertionspreis für den Raum einer Aruchzeile 30 3. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Aeutschen Reichaanzeigers und Königlich Ureußischen Staatsanzeiger Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. .

1903.

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Deutsch⸗Ostafrika untersagt werden, ohne daß hierauf ein Entschädigungsanspruch begründet werden kann.

85.

Der Konzessionar hat über den Betrieb des den Gegen— stand dieser Konzession bildenden Unternehmens besondere, von seiner sonstigen Vermögensverwaltung getrennte Bücher nach den Vorschriften des Deutschen Handelsgesetzbuchs zu führen, welche . eine Uebersicht über den Stand des Unter⸗— nehmens gestatten.

Diese Bücher sind dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung) oder einem von ihm beauftragten Kommissar auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.

. 56. Die völlige oder teilweife Uebertragung dieser Konzession auf andere Personen oder Gesellschaften edarf zu ihrer Gültig⸗

keit der Genehmigung des Reichskanzlers (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung).

Norderney, den 13. Juli 19603. Der Reichskanzler. Graf von Bülow.

Bekanntmachung, betreffend die Auflösung einer deutsfchen Kolonial— gesellschaft.

Die Pangani-Gesellschaft zu Berlin hat in einer außexordentlichen Hauptversammlung am 6. d. M. einstimmig den Beschluß gefaßt, die Gesellschaft aufzulösen, und dieser Beschluß hat die in 5 44 der i fa ie n vorgesehene Genehmigung der Aufsichtsbehörde gefunden.

Zu Liquidatoren sind von der Zauptversammlung gewählt worden:

1) Direktor Rudolph Reimann in Berlin, 2 Kontreadmiral z. D. Franz Strauch in Friedenau, 3) Kaufmann Oscar Eulert in Berlin, und zwar mit der Maßgabe, daß jeder der drei Liquidatoren allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sein soll.

Bekanntmachung. Eröffnung des deutsch-schwedischen Fernsprechverkehrs.

Am 1. August wird der deutsch⸗schwedische Fernsprech⸗ verkehr in dem nachstehend angegebenen Umfange eröffnet.

Der Fernsprechverkehr ist zugelassen ö

esprãch von

3 Minuten Dauer

jwischen den deutschen Orten

und den schwedischen Drten

ö ö ) Berlin nebst Nachbar und Vororten... Helsingborg und Malmoe

Bremen

und Vororten sowie

HDelsingborg und Malmoe Sotbenburg, Halmstad, Joen loeping. Norrköping, Derebro, Skoefde, Stock. 1 ; L bolm und Werloe ... Stettin und Stralsund Hel sng korg und Malmoe ö ö. 3 othenburg Berlin W. 66, den 31. Juli 1903. Der Staatssekretär des Reichs postamts. Kraetke.

3 2 4 3 6

Bekanntmachung.

Am 1. August d. J. wird im Bezirk der Königlichen Eisenbahndireltion Coln von der im Bau begriffenen voll⸗ svurigen Nebeneisenbahn Kreuzau Heimbach (Eifeh die 17,9 km lange Teilstrecke von Kreuzau bis Blens für den Desamtverlehr mit den Stationen Maubach, Nideggen und Bleng eröffnet werden.

Berlin, den 31. Juli 1903. Der Präsident des Reichseisenbahnamts. Im Auftrage: von Misani.

Bekanntmachung.

Der Jivilingenieur Arthur Manke in Stettin, Friedrich Karlstraße 12a, welcher, ohne in die Liste der Patentanwälte eingetragen zu sein, die Vertretung vor dem Kaiserlichen Patentamt berufamäßig betreibt, wirb hiermit auf Grund des § I des Gesetzes, betreffend die Patentanwälte, vom 21. Mai

1900 Reichsgesetzblatt Seite 233) vom Vertretungsgeschäft ausgeschlossen. Berlin, den 30. Juli 1903. Der Präsident des Kaiserlichen Patentamts. In Vertretung: Courtois.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Eisenbahndirektor Seering, bisher Mitglied der Marienhurg⸗Mlawkaer Eisenbahn, zur Zeit bei der Königlichen Eisenbahndirektion in Danzig, den Charakter als Geheimer Regierungsrat, sowie . .

den Eisenbahnsekretären Redlich in Leipzig, Schneidler in Hannover und Zimdars in Langenberg bei dem Ueber⸗ tritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Spediteur Friedrich F. Haagner, Inhaber der Firma L. Rettenmayer, zu Wieshaden das Prädikat eines öniglichen Hofspediteurs zu verleihen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Artikels 8 Abs. 2 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 (GS. S. 562) genehmigen wir, daß mit der Tilgung der Anleihe von Elf Millionen Mark, zu deren Aufnahme mütels Ausgabe von Schuldverschreibungen

hauf den Inhaber der Stadt Duisburg am 8. April

1902 die Genehmigung erteilt worden ist, erst mit dem Jahre 190 begonnen werde. Berlin, den 6. Juni 1993. Der Finanzminister. In Vertretung: Dombois.

Der Minister des Innern. In Vertretung: Bischoffshausen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Artikels 8 Abs. 2 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 (G⸗S. S. 562) genehmigen wir in Ab⸗ änderung der der Stadt Duisburg am 8. April 1902 erteilten Genehmigung zur Ausgabe von Schuldver⸗ schreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 11000000 6, daß die Schuldverschreibungen nach Wahl der Stadtverordnetenversammlung entsprechend der Lage des Geld⸗ marktes bei der Begebung mit 31 oder 4 Proz. jährlich ver⸗ zinst werden.

Berlin, den 7. Juli 1903. . Der Finanzminister. Der Minister des Innern. Im Auftrage: In Vertretung: Dom bois. Bischoffshausen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Kreisbauinspeltor Metzing aus Ostrowo ist unter Ernennung zum Landbauinspektor nach Berlin versetzt.

Ernannt sind: die Negierungsbaumeister Bruno Schultz, zur Zeit in Baalbek in Syrien, Hamm in Essen und Cornelius in Berlin zu Landbauinspektoren und die Regierungsbaumeister Schesmer in Kammin i. Pomm., Dethlefsen in Königsberg i. Pr., Fritsch in Hersfeld, Eduard Peters in Schleswig, Eduard Becker in Stallu⸗ pönen, Starkloff in Neumark i. Westpr, Clouth in logilno, Wilhelm Janßen in Hendekrug, Gossen in Ostrowo, Eugen Körner in Schönebeck a. d. E., Christ ian Peter in Lauenburg und Max Schulze in Neustadt O. S. zu Kreisbauinspektoren daselbst.

Finanzministerium. Königliche Generallotteriedirektion.

Bekanntmachung.

Die Erneuerungs lose sowie die ö 2. Klasse der 209. Hören preußischen Klassen⸗ lotterie sind nach den 88 , 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der bezüglichen Lose aus der 1. Klasse bis zum 7. August d. J, Abends 8 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulöͤsen.

g. Ziehung der 2. Klasse dieser Lotterie wird am 11. August d. J, Morgens 8 Uhr, im Ziehungesaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.

Berlin, den 1. August 1905. Königliche Generallotteriedirektion. Strauß.

Freilose zur