1903 / 197 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Aug 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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die Bezirke des Westens. Db daran allein die Hebammen pfuscherei, welche im Osten erheblich verbreitet ist, während sie im Westen ganz fehlt, schuld trägt, erscheint mit Räcksicht darauf zweifelhaft, daß z. B. Berlin, wo Hebammenpfuscherei über- haupt nicht geübt wird, die vierte Stelle unter den höchsten Sterbe⸗ zäiffern zeigt. Aehnlich ist es mit Koblenz, Trier und Agchen. Mitwirken mag das Fehlen , , en Geburtshilfe für die Sterbeziffer in nicht unerbeblichem Maße, andererseits muß als Ursache auch die günstigere Körperbeschaffenheit der Frauen einzelner Stämme für den Geburtsakt in Rechnung gezogen werden. Außerordentlich groß sind die Unterschiede der Sterbeziffern zwischen Stadt und Land, z. B. im Reg.-Bez. Danzig 27,18: 566,47, Königsberg 1705: 34566, Gum binnen 35,01: 5570, Hannober 2023: 46,58, Hildesheim 17,36: 4748, Osnabrück 17,81: 41,01, Minden 16,69: 39,‚43, Ko blenz 21,80: 42,657, Aachen 19,366: 41,86. Aus diesen Zahlen geht zugleich hervor, daß die Sterblichkeit auf dem Lande in den meisten Bezirken diejenige in den Städten erheblich überwiegt. Doch sind auch Bezirke vorhanden, in denen die Sterb⸗ lichkeit in den Städten größer ist, z. B. Stralsund 39,76: 31,49, Liegnitz 45,27; 39,55. Dppeln 3105 : 29,04. Magdeburg 24,31 21,56, Erfurt 38,99: 27,32 und Münster 23,41: 21,94. Die Verteilung der Sterbefälle im Kindbett auf die verschiedenen

Altersklassen ergibt sich aus folgender Zusammenstellung: von 100 Ge von 10000 storbenen Lebenden weiblichen weiblichen Geschlechts Geschlechts starben im starben im

Kindbett Kindbett Von 15 bis 20 Jahre 101 0.63

ö,, 582 3,75

26 3739 940 6, 92 30 49 1776 7,78

Zahl der

Alters kla e. Sterbefälle

der Gestorbenen

40 50 692 3,31 50 60 11 9601

Summe der Gestorbenen IJ9g7 117 2,78

Die Hauptbeteiligung zeigt das Alter zwischen 30 und 10 Jahren, sodann das von 25 30 Jahren, wie es der Beteiligung dieser Alterg⸗ klassen am Gehurtsakt entspricht. Daß auch Geburten von Frauen, die über 50 Jahre alt sind, vorkommen, beweist die standesamtliche Meldung, daß eine Frau von 50 Jahren im Kreise Lötzen im Kind bett gestorben ist. ; ; .

Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf die Todesfälle im Kind⸗— bett allgemein, während die Fälle von Kindbettfieber nicht besonders angegeben sind. Solange nicht eine auf Grund der standegamt ˖ lichen Nachrichten und der gemäß § 57 der Dienstanweisung ge⸗ machten amtlichen Feststellungen von den Kreisärzten gefertigte Uebersicht über die in ihrem Kreise vorgekommenen ttf bk. Kindbettfieberfälle beigebracht wird, so lange kann überhaupt eine bestimmte und zuverlässige Angabe über das Vorkommen von Kind- bettfieber nicht gemacht und ein Schluß auf das Können und Wissen sowie auf die Gewissenhaftigkeit der bei der Geburt Hilfe leistenden Personen nicht gejogen werden. Es steht zu hoffen, daß auch nach dieser Richtung hin die Kreisarztreform, durch welche die Feststellung jedes n er g im Wochenbett und jedes Kindbettfieber falls er, . ist, fördernd wirken und sichere Unterlagen schaffen wird. Für das Jahr 1801 ist dies noch nicht möglich gewesen, da viele von den berichtenden Kreisärzten nur kurze Zeit in ihrem Amts⸗ bezirk tätig gewesen sind.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause geht n Margarete von Gounod mit Fräulein Hiedler in der Titelrolle in Scene. Den Siebel singt Frau Goetze, die Marthe Frau Pohl, den Faust Herr Sommer, den , Herr oöd⸗ linger, den Valentin Herr Berger, den Brander 2 Krasa. Herr Kapellmeister von Strauß dirigiert. Am Montag wird „Tannhäuser von Richard Wagner, mit den Damen Destinn (Elisa⸗ beth), Reinl (Venus), Dietrich Hirtenknabes, den Herren Grüning (Tannhãuser), Berger (Wolfram), Mödlinger (Landgraf, Jorn (Walter) gegeben, und zwar ebenfalls unter Leitung des Herrn von Strauß.

Im Königlichen Schauspielbause werden morgen die beiden Novitäten Der Fremde und „Solon in Lydien“ wiederholt. Am Montag findet eine Aufführung von Schillers Trauerspiel Die Braut von Messina“, mit Fräulein Lindner und Fräulein Wachner und den Derren Staegemann, Christians, Kraußneck, Arndt, Molenar, Boettcher und Oberländer in den r, . statt.

Das Deutsche Theater bat für nächste Woche folgenden Spielplan aufgestellt: Morgen abend, Dienstag, Donnertztag, Sonn- abend und nächstfolgenden Sonntagabend: Monna Vanna“; Montag: Es lebe das Leben- Mittwoch: Rosenmontag‘; Freitag: Die Weber“; morgen nachmittag: Der arme Heinrich“; näͤchstfol genden Sonntagnachmittag: Die dersunkene Glockeyn.

Das Schillertbeater eröffnet seine beiden Häuser in den letzten Tagen des August. Das Schillertheater 0. beginnt die Reibe seiner Auffübrungen am 29. August mit Wag ihr wollt“ von Sbhalespeare, das Schillertbeater N. folgt am Sonntag, den 30. d. M., mit dem Talisman“ von Ludwig Fulda. Abonnements für beide Theater werden von morgen an auggegeben.

Im Theater des Westens beendet die Direktion Howauer und Becker am Montag ihre Wirksamkeit. Wegen Verlängerung deg Gastspiels des Berliner Theaters schweben zur Zeit nech Verband lungen mit der neuen Direktion Prasch. Am Montag wird Alt- Heidelberg“ gegeben.

) Im Alter von Sof Jabren (Kreig Lötzen)

KUönigliche Schauspiele. Sonntag: Drern—

baug. 182. Vorstelluag. Margarete. Orer in 5 Akten von Charleg Gounod. Tert nach Wel gang

Gar. Anfang 7 Ubr.

K 1 Scelmen pie in 1 1124 * Siegfried Moriz. Anfang 7 Uhr. Diene tag Tag Mädchen won keeder Heril. In Scene gescgzt vem Dherregtsseur Navarra. Aschenbrödel. Mitte b. Ten Juan. Donnergtag Fidelio. Freitag: Der Evangelt. Neueg Orerntbeatet. Uater rettung des Dirckters Bann. Sonnabend, Cavalfseria rustieamn. * Gnfemblegastfriel deg Berliner Theaters.

909 Taler. Pesse mit Ges d Tanz in 537 8 ; 2 9 ; r. .

Scene gesetzt vem 8 TDolon in Lndien. Schau sriel in 3 Akten ven Dyernbaus Mar Grube. Anfang 71 Uhr.

Joss Ferencze. 1095. Verstellung. Ter Nellermelũster. Die Abreise,

. ern n, g . e ,. e.

eller. sit J Scan r iel kaun. Dicnetan Ter Fremde. Solon Glestnaer. Dirigent: arellmeister Siegfried Moritz 4 D e , , , 2 —— . Se eg, ennie erer ener, em,, in

Ter Nerler. Scania Gaba m, . ͤ der Weise. Anfang 38 Uhr. x Man znau. Verber

Neueg Orerntbeater. Dienetag: Der gigeunner - riburg. baren. Mrtweck Boccaceio. Dennctätag Die be Orer in 6 R Richard 2 2 org nen * eue in der Naterwelt.

e der Free den onn Zam ersten . 232 12 = * Fiedermaue.

Brant. In Scene geseßzt vem DOberregissent Bert bold

tag Ter Goetbes

Sonnabend:

Montag: Drernbaus. 163. Vorstellung. Tann- und der Zängerkrieg auf X. RNReoemanti

Anfang 7 Uhr. 12 *. Orchesterlege 10 M., Parfett s . Elter Nang 8 A. Dritter Mang 1 *. NMerter Nang Sitzrlay 2 Æ Y , Mierter Nang Stebrlaß 1“ A 0 .

Verstelluna

Sonntag: D

Schausrielbaug. 197 Vbennement A. 23. Derstellwag. Die Brat von onna

Neueg Drerntbeater. 197. Vorstellung. Tie bon Goetheg Faust, ven Jule Barbier und Michel Fliedermaug. Kemische Operette in 8 Alien nach

Bei dem am Montag, Abends 71 Uhr stattfindenden Orgel⸗ vortrag deg irektors Otto Dienel in der Marienkirche wirken mit: das Bindhoffsche Damenterzett, der Cellist . Neumann und der Organist Herr . Heuer. Der Eintritt ist fre

Der Chor der Heil ig kreuzkirche steht letzt unter der Leitung des Organisten Bernhard Irrgang; die Uebungen haben bereits begonnen. Stimmbegabte Damen und Herren, die dem Chor bei⸗ treten wollen, werden um Mitteilung an den Dirigenten, Herrn B. Irrgang, Blücherstraße 9, gebeten.

Dem bekannten Berliner Pianisten Herrn Gustav Loeser wurde am 13. d. M. die Ehre zuteil, in einem Konzert vor Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg— Schwerin zu spielen.

Der künstlerische Nachlaß des unlängst verstorbenen Kom⸗ ponisten Hugo Wolf wird demnächst durch den Verlag Lauterbach u. Kuhn in Leipzig veröffentlicht werden. Er umfaßt an ern Werken die symphonische Dichtung ‚Penthesilea“ nach H. von Kleists Trauerspiel, den Hymnus „‚Christnacht‘ für Chor, Soli und Orchester nach Graf Platen, das Streichguartett in D.-Moll mit der Widmung „Enthehren sollst Du, sollst enthehren! und den ersten Satz einer Italienischen Serenade“ für großes Orchester, ferner eine Reihe von Liedern. Bereits erschienen sind aus dem Nachlaß „Sechs geist⸗ liche Lieder für gemischten Chor nach Eichendorff“. Außer diesen Werken gingen die drei Michel Angelo⸗Gesänge und das Fragment der Dper Manuel Venegas“ von Hugo Wolf in den Besitz des genannten Verlags über.

Mannigfaltiges. Berlin, den 2. August 1903.

In der gestrigen Sitzung des Magistrats wurde darauf hingewiesen, daß die Staatsverwaltung 1; bemühe, den auf dem Gebiete des stagtlichen Verdingungswesens hervorgetretenen Schäden entgegenzuarbeiten, und, einen Entwurf der allge— meinen Bestimmungen über die Vergebung von Staats—⸗ bauten, Leistungen und Lieferungen? habe augarbeiten lassen. Es wurde angeregt, auch für die ihtisch Verwaltung eine . des städtischen Verdingungswesens nach neuen Grundsäͤtzen anzubahnen. Von anderer Seite wurde auf die Schwierigkeiten einer i Reform hingewiesen. Nach eingehender Debatte wurde dieser Gegen— stand dann verlassen; er soll späͤter weiter verfolgt werden.

Im wissenschaftlichen Theater der Urania“ (Tauben straße) wird der Vortrag „Von der Zugspitze zum Watzmann“, der wegen seiner reichen bildlichen Wiedergabe der schönsten Gebirgspartien Bayerns und der Darstellungen der Oberammergauer Passtonsspiele ganz

besonderes i . findet, in der nächsten Woche noch allabendlich zur Wiederholung gelangen.

Auf der Treptower Sternwarte spricht der Direktor Archenhold morgen nachmittag um 5 Uhr Über Kometen und Sternschnuppen. Es werden in diesem Vortrag auch von n . Wolf⸗Heidelberg aufgenommene Photograpbien des neuen Kometen, auf dem drei Schwelfe sichtbar sind, vorgeführt. Das Thema für den um 7 Uhr stattfindenden Vortrag lautet: Im Reiche der Unend⸗ lichkeit. Auf besonderes Verlangen wird am Montag, Abends 7 Uhr, der Vortrag Das Aufsuchen der Sternbilder“ wiederholt; bei klarem Wetter werden nach dem Vortrag praktische Uebungen in der Auf— findung der Sterne auf der oberen Plattform der Sternwarte abge—= halten. Mit dem großen Fernrohr wird jetzt allabendlich der Saturn

und Ende der nächsten Woche auch der wieder sichtbar werdende Mond beobachtet.

Swinemünde, 21. August. (W. T. B.) Zwischen Ahl. beck und Heringsdorf kenterte beute vormittag ein Segel boot. Ablbecker Fischern gelang es, die Insassen, vier Kur« gäste, aus großer Lebensgefahr zu retten.

Lemberg, 21. August. (B. T. B) In Boryglaw sind zwei sebr tiefe Naphthaschächte ausgebrannt. Ein Bohr- meister ist dabei umgekommen, zwei andere sind schwer verletzt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depesch en.

Konstantinopel, 21. August. (Meldung des „Wiener K. K. Telegr.⸗Korresp. Bureaus“) Die Stimmung der hiesigen leitenden Kreise ist nicht gerade erregt, aber ernst und auffallend gefaßt. Man erklärt in diesen Kreisen, daß die Pforte keinerlei Zugeständnise für die mazedonischen Wilajets machen werde, die früher oder später zur Autonomie führen würden; lieber werde man den Krieg bis aufs Messer aufnehmen, da es sich um die Lebensfrage in Europa handele. Dagegen wolle man die schrittweise Durchführung weitgehendster Verwaltungsreformen, sobald die Bandenbewegung einigermaßen aufhöre, energisch betreiben.

Die österreichisch⸗ungarische Botschaft hat in der letzten Zeit wiederholt Schritte bei der Pforte behufs wirlsamen Schutzes der Drientbahnen und wegen der Ermordung von Bahnbeamten und VBe⸗ drohung anderer Personen durch die infolge der vor⸗

d Dienetag: Monna Vanna. ewt dom Dberregisseur a,,, t.

Mustk don Jobann erften Male: Ter Talisman.

Sonntag: bl. Töoberig. Garmen n Ja fang s pr. 3 Aten den D. Rall

r m, = Mentag: Ait. Geidelberg.

sdiel ian 1 Akt den Benne ale Ter liebe Echan.

8 Uhr Ttrobhwitwe. Wente Ter Beil

Nitreeck Mi Vergungen.

Montag: Es lebe das Leben.

Schillertheater. 9. (Wallnert beater.) Gochtourist.

Sonnabend, den 29. August: Wiedereroffnung. Zum Meilbaes und Halcvre ‚Mercillen'. Bearbeitet don ersten Male: Wag ihr wollt. X. (Friedrich Wilbelmstadtischeg Theater.) Bertdeld (Glesinger. Dirigent: Senntag, den 30. August: Wiedererffnung. Zum

Theater des Weslens. Tantftraße 11. Sonn-

Nesiden theater. (Direktion:

arg und N Barr. Deutsch ven m Ginstedler. Sust- bien. Anfang 71 Uhr. Mentag and folgende Tage: Dieselbe Dorstellung.

Thaliatheater. Gai cαblengastipiel don &. ge- . e n, nn,, nnr, de, m, maren, v Dentsches Theater. Scretan. Na e ita

Ser der- ner, Ter are Oeinrich. Akerde 71 ttt De, Tie Tochter des Gerru Gabrieina.

6 Eisenbahnattentate erbitterten tũrkischen Sol⸗ aten unternommen; heute wurde auch eine darauf bezũglich nete ch 5 Meld ues kub wurd ach einer Meldung aus Uesküb wurde eine Abtei zur Verfolgung der 5 in die n von e n. westlich von Uesküb, eine zweite Abteilung nach Eleschau' nördlich von Uesküb, entsanbt. ĩ

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

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Wetterbericht vom 22. August 1903, 8 Uhr Vormittag

5 ãrke,

. Wetter richtung

Name der Beobachtungs⸗ station

Barometerst. a. Oo u. Meeres niveau reduz in Celsius.

Temperatur

NW Stornoway WMW Blacksod S Valentia ND Roche Point W ortland Bill

bedeckt bedeckt wolki bedeck heiter

eiter

alb bedeckt Dunst wolkig bedeckt wolkig Regen halb bedeckt eiter bedeckt bedeckt bedeckt wolkig

3 wolkenlos

8 heiter

8 wolkig

6 Regen 2 halb bedeckt 4 wolkig 2 wolkig 2 woltig 4 heiter 2 bedeckt 3 halb bedeckt Lbedeckt . 2 bedeckt Miner Vesffs——— 7 ede annover bedeckt erlin. bedeckt Chemnitz : halb bedeckt Breslau 1. Windstille wolkig Meß ; wolkig 1 a. M bedeckt arlsruhe halb bedeckt München ü wolkig 3,3 SO bedeckt bedeckt wolkenlos 2 wolkenlos 66. OSO 1 wolkenlos ö 3 Wind nille wollen os 763.5 SD 1 wolkenlos 763.8 N 1L wolkenlos 762.3 RB 1 beiter Ein Maximum von über 765 mm liegt über Südosteurora ein Minimum von unter 742 mm über Nordskandinabien. In Deutch. land ist das Wetter, bei wechselnden Bewölkung und schwachen, * Binnenland veränderlichen Winden, im Süden warm, sonst kähl Der Norden hatte meist Regen. Fortdauer, vielfach mit Gewittern wahrscheinlich. Deutsche Seewarte.

Mitteilungen des Azronautischen Dbservatoriume des Königlichen Meteorologischen Instituts, veröffentlicht vom Berliner Wetterburean. Drachenballonaufstieg * 2. August 1903. 93 bis 105 Uhr Vormitta

Station 1 m 200 m] Soo m ioo ν 1200 m]

Temperatur (9 186 124 118 97 93

Rel. Gchtgl. Ge] 81 80 2 8 8686 Wind. Hhchtung. Wen ww, wm , . Geschw. mpass 15 1,5 10 6.4 6,S8 y

Jerrissene Wollen in etwa 90 m Höhe, böbere Wolken nich er reicht.

Nmissmn gen elder hristiansund

Bodoe

S SKECG— * NN N—·— - C DN 2 *

Skagen Kopenhagen Karlstad

Wisby Haparanda.

Tonnerttag (letze Vorstellung): Der Veilchen er

Direkten

Sonnabend: Erõff nungsvorstellung. Zum ersten Male: Der

Kren und Schönfeld.

Trianontheater. Georgenstraße, meischer riedrich· und Unwersitätgstraße) Sonntag: Tit cke. Anfang 8 Ubr.

——————

gJamlllennachria ten.

n Sobn: Dru. Dr. Alfred Verreel 8 Eine Tochter: Hrn. Haur tmana 3 2 Ockonemierat und Nittergatt⸗ 9 n: n m i, n i ,, , wen, n. Klein

* Fr. Ran selrat Duise Narnecha 8 Polier (Greglaus. FrI. Melanie Jenane Nordrach).

Verantwortlicher Nedakteur J. V von Bosjanowg ki in Ber lin.

Verlag der Gweditien (Scholy in Berlin. derel und Verlaæ Anstalt, Berlin 8w., MWibelmfstraße Nr. M Sechs Beilagen (ein schließlich Gorsen · Beilaz).

16 197. Amtliches.

Deutsches Reich.

Dien stanweisung,

betreffend das Strafverfahren vor den Kaiserlichen Konsulaten als Seemannsämtern.

Das Strafverfahren vor den Seemannsämtern ist durch die Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 Reichsgesetzbl. S. 175) sowie durch die in Abdruck anliegende (Anlage 1) auf Grund des 8 123 Abs. 4 dieses Gesetzes erlassene Ver⸗ ordnung des Bundesrats vom 13. März 1903 d, , S. 42) neu geregelt worden. ur Ausführung dieser Vor⸗ schriften werden für die Konsulate als Auslande folgende Weisungen erlassen:

81.

Organisation. .

1) Die Konsulate als Seemannsämter entscheiden nach S3 h der Seemannsordnung in Strafsachen ebenso wie in allen anderen seemannsamtlichen Angelegenheiten ohne Zuziehung von Beisitzeen.

Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ist der Konsul von der Entscheidung ohne weiteres ausgeschlossen, wenn die Vor⸗ aussetzungen des 8 22 der Strafprozeßordnung!) vorliegen. Er wird indes den Straffall auch dann nicht entscheiden dürfen, wenn er persönlich als Rheder beteiligt ist und der An— geschuldigte oder der zum Strafantrage Gen k widerspricht.

2) Zur Aufnahme des Protokolls über die mündliche Verhandlung vor dem Seemannsamte kann hach, ß 14 der Verordnung des Bundesrats ein vereidigter Protokollführer zugezogen werden. Als solcher ist, sofern dies für angezeigt erachtet wird, ein Beamter des Konsulats oder eine sonst ge⸗ eignete Person zu bestellen. Der für Personen, die nicht den Diensteid als Konsulatsbeamte abgelegt haben, im 8 14 der Verordnung vorgesehene Eid ist dahin zu leisten:

„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die Obliegenheiten eines Protokoll= hre getreulich zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

3) Die gulcsiung eines Verteidigers ist nach 5 6 Satz 3 der Verordnung des Bundesrats von dem Ermessen des Konsuls abhängig. Der Verteidiger wird hiernach stets abgelehnt werden können, wenn von seinem Auftreten Unzuträglichkeiten zu besorgen sind. 82

Zuständigkeit. I) Die sachliche Zuständigkeit der Seemannsämter ist im 122 der Seemannsordnung 9er elt. Danach sind die Kon⸗ ulate zur Untersuchung und Entscheidung in den Fällen des 8895 Abf. j. 2 und * der sg G, S6, or, 114 bes 116 der Seemannsordnung * ferner sind sie zuständig in den Fällen des 8 8 des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung der Kauffahrteischiffe zur Mimahme heimzuschaffender Seeleute, vom 2. Juni 1902 (Reichsgesetzbl. S. i sowie des 8 9 Abs. 1 Nr. 3, 4 des Gesetzes, betreffend die Stellenvermitte⸗ lung für Schiffeleute, vom 2. Juni 1902 Reichs gesetzbl S. A6) *) Alle diese Fälle betreffen Personen, die zur Schiffs⸗ besatzung gehören, also den Kapitän, den Schiffsofsizier oder den Schiffamann. Die Straftaten stellen sich im allgemeinen als Uebertretungen dar, doch sind als Vergehen strafbar die Entweichung des Schiffmanns im Falle des 3 g3 Abs. 2 der Seemannsordnung und die Zuwiderhandlungen gegen die 85 B, 96, sosern in den Fällen des 5 95 und des 8 96 Abs. 1 die Monatsheuer und in den Fällen des 5 96 Abs. 3 die zweimonatliche Heuer des Angeschulbigten einhundertfünfzig Mark übersiteigt. 2) Als örtlich zuständig gelten zunächst und gleichmäßig: a. das zum Zwecke der Abmusterung des Angeschuldigten angegangene Konsulat, b. das Konsulat für einen anderen Hafen, den das Schiff vor der Abmusterung des Angeschuldigten anläuft, e. das Konsulat für den Hafen, in dem sich der Ange⸗ schuldigte aufhält oder der seinem Aufenthaltsorte zunächst belegen ist. Doch wird hierdurch, zumal solange von diesen Stellen noch nicht eingeschritten ist, die Zuständigkeit anderer Konsulate in den dazu geeigneten Fallen nicht ausgeschlossen.

§ 3. Strafantrag und Verjährung.

„1 Tritt die Verfolgung nur auf Antrag ein (5 983 Ats 1, 2. 8 95, 5 114 Nr. 5 der SeLemanngordnung), so kann der Anirag im Auglande bei einem der * §5 2 Nr. 2 zuständigen Konsulate schriftlich oder zu Profoko angebracht werden; dag Protokoll ist von dem Antragsteller zu unter⸗ schreiben. Der Antrag muß in den Fällen des 3 93 Abf. 1. 2 gemäß z 81 des . buch innerhalb drei Monaten und in den Fällen des 95, g 114 Nr. 5 innerhalb der dort be⸗ zeichneten Fristen gestellt werden.

7. Der 1 der Strafrrejeß ordnung lautet:

8 X17 ter ist den der Ausübung des Richteramt kraft Gesetzes aut ge en: . wenn er selkst durch dle strasbare Handlung verletzt ist;

2) wenn er Ghemann eder Vormunß der beschuldihten oder der verlegten Person ist oder gewesen ist;

3) wenn er imit dem Beschaldigfen oder mit dem Verletzten in e Linie verwandt, verschägert oder durch Mdertion der 1 21* . 18 jum . 3 R wan um en Grade der . wenn die durch welche die Schwagerschaft begründe

ift, nicht w 14 alt Beamter der r

eemannsämter im

2 0 mter, n oder 2 gewes

en it; 8) wenn er in der alt Zeuge oder Sachoderfländiger der ˖ nemmen sss.

Den Rallerlichen Ronsalaten ka den 1a tarteilt ö r,

Erste Beilage

Berlin,

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Ein verspätet angebrachter Antrag ist durch schriftlichen Bescheid des Konsulats zurückzuweisen; das Gleiche ö wenn der Strafantrag von vornherein sachlich unbegründet erscheint. Gegen den abweisenden Bescheid ist nur Beschwerbe an den Reichskanzler (Auswärtiges 6 zulässig.

Die Dar n ,, des Strafantrags ist in den Fällen des 8 93 Abs. 1, 2 gemäß Abs. 4 in Verbindung mit 64 des Strafgesetzbuchs bis zur Verkündung eines auf Strafe lautenden Urteils, in den Fällen des Z 96 gemäß Abs. 4 bis zur rechtskräftigen Entscheidung zulässig, während im Falle des sz 4 Nr. 5 der Antrag nicht zurückgenommen werden kann.

2 Die Verjährung der Strafverfolgung wird nach 8 67 Abs. Z bis 4, 8 68 des ,, in der Regel an⸗ zunehmen sein, wenn im Falle des S 95 Abs. 2 der Seemanns⸗ ordnung sowie in den als Vergehen strafbaren Fällen der S8 95, 93 (vergl. S 2. Nr. 1 der Dienstanweisung) drei Jahre, in allen übrigen Fällen drei Monate seit Begehung der straf— haren Handlung verflossen sind, auch eine Unterbrechung der Verjährung nicht festzustellen ist. Sind indes die strafbaren Handlungen auf hoher See oder sonst außerhalb des Reichs— gebiets begangen, so beginnt nach 121 Abs. 2 der Seemanns⸗ ordnung die Verjährung erst mit dem Tage, an dem das Schiff zuerst ein Seemannsamt erreicht.

§ 4. Zustellungen.

Im seemannsamtlichen Strafverfahren kommen Zu⸗ stellungen nach 8 4 der Verordnung des Bundesrats bei dem Einleitungsbeschluß und bei der Ladung des Angeschuldigten zur mündlichen Verhandlung, ferner nach 3 123 Abs. 1 der Seemannsordnung im Falle der Abwesenheit des Anges Huldi ten bei der Verkündung des Strafbescheids in Betracht. Das Ver⸗ fahren bei den Zustellungen ist im 8 16 der Verordnuag geregelt. Danach kann zur möglichsten Vereinfachung die n rr in allen Fällen durch Aushändigung des zuzustellenden Schrift— stücks gegen einfachen wurm nge hein erfolgen, so daß es der ö Zustellung nur bedarf, wenn ein solcher in n g. chein von der Person, für welche das Schriststück bestimmt ist, wegen Abwesenheit, Verweigerung oder aus sonstigen Gründen nicht zu erlangen ist. Bei der förmlichen Zustellung h nach 5 16 Abs. 3 der Verordnung drei Fälle zu unter⸗ cheiden, je nachdem die Zustellung im Ausland, im Reichs— gebiet oder in einem Schutzgebiete zu erfolgen hat.

a. Bei n, . an 6 im Ausland, also in den Konsularbezirken, kommt es darauf an, ob die Zustellung innerhalb oder außerhalb des Amtsbezirkes des als Seemannsamt tätigen Konsulats zu bewirken ist. In beiden Fällen hat die Zustellung nach den Vorschriften des 3 19 des Konsulatsgesetzes vom 8. November 1867 zu erfolgen, m mit dem Unterschiede, daß im ersteren Falle der Konsul die Zustellung ohne das sonst erforderliche Ersuchen be— wirkt und das vorgeschriebene schriftliche eam über die erfolgte Zustellung ausstellt, während im letzteren Falle das Konsulat ein Ersuchungsschreiben an den Konsul erläßt, in dessen Bezirke die gie zu erfolgen hat. (6 16 Abs. 3 Satz 1 der Ver— ordnung.)

b. Zustellungen an Personen im Reichsgebiet erfolgen durch den Gerichtsvollzieher, wobei zweckmäßig gemäß sz 162 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Miwirkung des Gerichtsschreibers des zuständigen Amtsgerichts nachzusuchen ist. G 16 Abf. 3 Satz 2 der Ver⸗ ordnung)

„. Bei Zustellungen an Personen in den Schutzgebieten ist das Ersuchen unmittelbar an den zur Aus⸗ übung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten zu richten, oder, sofern dieser nicht bekannt ist, die Vermittelung des Gouverneurs oder Landeshaupt⸗ manns in Anspruch zu nehmen. (5 16 Abs. 8 Satz 3 der Verordnung.)

86. Mündliche Verhandlung.

1) Im seemannsamtlichen Verfahren hat nach § 4 der Verordnung des Bundesrats dem Erlasse des Strasbescheids in jedem Falle eine mündliche Verhandlung vorauszugehen. Diese Verhandlung ist indes, wie sich aus dem 8 123 Abs. 3 der Seemanngordnung ergibt, in dem Verfahren vor den Konsulaten nicht oͤffenilich.

2 In die mündliche Verhandlung kann nach 5 5 der Verordnung des Bundesratt ohne weitere Förmlichleiten ein⸗ getreten werden, wenn, wie es meist der Fall ist, alle zur Verhandlung notwendigen Personen sich auf dem Seemanng= amt einfinden, auch das 364 erforderliche Veweismaterial zur Stelle ist. Anderenfalls beginnt das Verfahren gemäß

3 1 der Verordnung mit dem Erlaß eines Einlestungs⸗

keschlusses, dessen Erfordernisse im 3 3 näher bezeichnet sind.

Ladung zur mündlichen Verhandlung durch Uebergabe einer beglaubigten Abschrift zuzustellen (3 I); der Beschluß und die Ladung werden zweckmäßig zu verbinden sein. Ein Beispiel 6 einen Ginleitunggbeschluß nebst Ladung liegt bei. (An⸗ age 2.)

Dleser Beschluß ist dem . vor oder mit der

) Diese Paragrayben lauten, wie folgt: § 67 Abs. Z bia 4.

Die den Vergeben, die im Höchsl⸗ betrage mit einer langeren alg dreimonatlichen Gefangnig. strafe bedroht sind. verjährt in fünf Jahren, von anderen Vergeben in drei err

ie Strafrerfolgung don Uebertretungen dersährt in drel Monaten. rung beginnt mit dem Tage, an welchem die Dandlung began obne Rucksicht uf den Jeitrunkt des eingetretenen Eis

Jede dlung deg n enen Tat den Täter gerichtet sst, unterbricht die 2 ö

g. nter ng Fndet nur ri lich den senigen slatt, f dle di be lebt. R r. , , elne neue Versübrung.

1903.

3) In der mündlichen Verhandlung ist zunächst der An⸗

verantwortlich zu vernehmen. Darauf wird, soweit dies no erforderlich ist, der Tatbestand durch Abhörung von Zeugen, Einsicht des Schiffstagebuchs oder auf sonst geeignete Weise festgestellt; eine Vereidigung von Zeugen findet jedoch nach sz I23 Abs. 1 der Seemannsordnung nicht statt; die Zeugen werden im allgemeinen einzeln und in Abwesenheit der spaͤter abzuhörenden Zeugen zu vernehmen sein. Nach Beendigung der Beweisaufnahme ist dem Angeschuldigten zu seinen Aus⸗ führungen und Anträgen das Wort zu erteilen, und darauf der Bescheid unter Erbffnung der Gründe zu verkünden.

4) Nach § 11 der Verordnung des Bundesrats kann die mündliche Verhandlung, und zwar auch im Falle des 8 93 Abs. 2 der Seemannsordnung, in . eit des An⸗ ere gn erfolgen, wenn dieser trotz gehöriger Zustellung es Einleitungsbeschlusses und der Ladung nicht erschienen ist. Das Konsulat ist indes befugt, zur Aufklärung des Sach— verhalts das persönliche Erscheinen des Angeschuldigten zu er⸗ zwingen, wenn der Konsul zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigt ist, oder die Landesbehörden ihm den erforderlichen Beistand gewähren. Ist der Angeschuldigte bei Verkündung des Bescheids nicht anwesend, so muß ihm dieser nach 5 125 Abs. 1 der Seemannsordnung zugestellt werden.

5) Wenn ein zur mündlichen Verhandlung vor dem Kon⸗ sulat als Angeschuldigter oder Zeuge erschienener Kapitän oder Schiffsmann sich ungebührlich benimmt und dadurch einer Zuwiderhandlung gegen S115 der Seemannsordnung schuldi macht, so kann das Konsulat die strafrechtliche Ahndung . sz 12 der Verordnung des Bundesrats in einem urzen Zwischenverfahren eintreten lassen. Diese Befugnis stellt sich indes nicht etwa als eine fin spolizeiliche Strafbefugnis dar; vielmehr unterliegt das , im übrigen den all⸗ gemeinen Vorschriften über das seemannsamtliche Straf⸗ verfahren.

6) Ueber die mündliche Verhandlung ist ein Protokoll zu en dessen wi e nf im 8 14 der Verordnung angegeben ind. Eine Verlesung des . ist nicht ausdrücklich vor⸗ geschrieben, n wird sich eine solche empfehlen, und ins⸗ be ne. zur Vermeidung jeden Zweifels der Bescheid in un entscheidenden Teile stets zu verlesen sein. Ein Bei⸗ piel für die Abfassung des Protokolls ist angeschlossen. (An⸗ lage 3.)

86.

Strafbescheid.

1) Der Bescheid hat nach § 13 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats auf Festsetzung einer Strafe, Freisprechung oder Einstellung des Verfahrens zu lauten. er Mindest⸗ betrag der Helhgraf? ist im Falle des 8 93 Abs. 2 der See⸗ mannsordnung sowie in den als Vergehen strafbaren Fällen der S5 95, 935 (vergl. 3 2 Nr. 1 der Dienstanweisung drei Mark, in den übrigen Fällen eine Mark. Der Höchst⸗ betrag der Haft ist, sofern nicht die Seemannsordnung eine besondere Vorschrift enthält, 6 Wochen, ihr Mindestbetrag, ebenso wie der Mindestbetrag der Gefängnisstrafe im Falle des 8 953 Abs. 2, ein Tag. ird in dem Strafbescheid eine Geldstrafe festgesetzt, so ist zugleich für den Fall, daß sie nicht beigetrieben werden kann, dle Dauer der an ihre Stelle tretenden Ge⸗ fängnisstrafe oder Haft zu bestimmen; dabei ist gemäß 8 29 des Strafgesetzbuchs ) je nach den Umständen der Betrag von 1 bis 15 6 einer eintägigen Freiheitsstrafe gleich zu achten.

2) Das Verfahren vor dem Seemanngamt ist nach 8 123 Abs. ? der Seemanngordnung gebührenfrei. Dagegen sind nach 5 13 Abs. 3 der Verordnung des Bundesrats dem Ange⸗ schuldigten, gegen den eine Strafe festgesetzt wird, die baren Auslagen des Verfahrens aufzuerlegen.

3) Die Verhängung einer angedrohten Strafe wird da⸗ durch nicht ausgeschlossen, daß der Schiffsmann aus Anlaß der ihm zur Last gelegten Tat von dem Kapitän bereits dig— plinarisch bestraft worden ist. Jedoch muß eine erlittene Disʒiplinarstrafe in dem Strafbescheide des Konsuls bei Ab messung der Strafe berücksichtigt werden.

) Der Bescheid mit den Gründen ist binnen drei Tagen nach der Verkündung zu den Alten zu bringen, falls er nicht bereits vollständig in das Protokoll aufgenommen worden ist. Ein Beispiel für die Abfassung eines Bescheids sowie für die Ausfertigung eines solchen liegt bei. (Anlage 4.)

§5 7.

Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

1 Nach 5 124 Abs. L der Seemanngordnung kann der Angeschuldigte gegen den Strafbescheid innerhalb einer zehn⸗ tägigen Frist von der Verkündung oder Zustellung ab auf gerichtliche Entscheidung antragen. Der Antrag ist bei dem Konsul schriftlich oder zu Proiokoll anzubringen; er kann am Schlusse der mündlichen Verhandlung gestelll werden und ist alsdann in das über die Verhandlung geführte Protokoll auf zunehmen. In dem Falle des 8 121 Abs. 2 ist auch die Ein legung des Einspruchs bei dem Rapilan zuläͤssig.

2) Die Prüfung der Rechtzeitigkeit des Antrags auf ge richtliche Entscheldung steht nicht dem Konsul, sondern dem Gerichte zu. Der Aonsul hat gemäß §z 18 der Verordnung des Bundesratg den Tag des Eingang des Antrags auf dem 8 u vermerken und sodann die Akten der Staats anwaltschaft 3 dem für die weitere Verhandlung zuständigen

) Der z 29 veg Strafgesepbuchg lautet:

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