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Deutscher Neichsanzeiger
und
Königlich Preußis cher Staatsanzeiger.
f Aer Bezugspreis beträgt vierteljährlich A M 5 O 3. Alle Nostanstalten nehmen Bestellung au; für Gerlin außer
den Postanstalten und Zeitungs spediteuren für qelhstabholer auch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 .
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2 205
32
Inhalt des amtlichen Teiles: sensverleihungen 2c. ;
Deutsches Reich.
sennungen 2c. quaturerteilung. . teilung, bi end eine Ermächtigung zur Vornahme von ivilstandsakten. . — üundsaͤtze für die Namengebung, Namenübersetzung, Schreib⸗ ind Sprechweise der geograp sschen Namen in den deutschen Schutzgebieten. . annkmachung, betreffend die Eröffnung einer neuen Eisen⸗ ahnstrecke. . .
kanntmachung, betreffend eine Ausschließung von der Ver⸗ retung vor dem Kaiserlichen Patentamt.
ö betreffend die Postverbindungen nach den Fabeorten auf Föhr, Amrum, Sylt und Röm. . kanntmachung, V4 die Erteilung eines Flag n ni es. fanntmachung, betreffend die Ausgabe von 5 verschrei⸗ bungen der Stadtgemeinde Gerolzhofen auf den Inhaber.
Königreich Preußen.
nennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. ö
zeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 25 der „Gesetz⸗ sammlung“.
irsonalveränderungen in der Armee.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Generaloberarzt a. D. Dr. Baehren, bisher hrnisonarzt in Wiesbaden, und dem Geheimen Registrator D., Geheimen Kanzleirat Schirmer zu Berlin, bisher im iegsministerium, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit r Schleife, ĩ dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät Universität Halle⸗Wittenberg Dr. Wissowa, dem Pfarrer, ropst Franz Nacke zu Paderborn, dem Pfarrer und Land⸗ chanten Karl H ünnebeck zu Körbecke im Kreise Soest, dem aktischen Arzt Vogler zu Monzingen im Kreise Kreuznach, on Geheimen expedierenden Sekretär im Kriegsministerium, ö Hengstenberg, dem Festungsoberbauwart a. D., Echnungsrat Schroeder zu Wolgast im Kreise Greifswald, ssher bei der Fortifikation in Cöln, und dem Rektor und skar a. D. Heinrich Ludolph zu Werl im Kreise Soest en Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Geheimen Registrator a. D., Geheimen Kanzleirat jesser zu Schöneberg bei Berlin, bisher im Kriegsministerium, m Rendanten der Militärpensionskasse Rechnungsrat aedecke zu Berlin, dem er r nr w cbircttor . lechnungsrat Andersch zu Königsberg i. Pr., bisher eim Proviantamt daselbst, dem Proviantmeister a. D., lechnungsrat Hoffmann zu Blasewitz bei Dresden, isher beim Praviantamt in Oldenburg, den Garnison⸗ erwaltungsdirektoren a. D., Rechnungsräten Risch zu Görlitz, isher bei der füssonverwaltung in Thorn, und Miethner U Buckow, Regi l ngsbezirk Frankfurt 4. O, bisher bei der harnisonverwaltung J Berlin, den Königlichen Kronenorden ritter Klasse, dem Garnisonverwaltungsoberinspektor auf Probe Hugo Schmidt bei der Garnisonverwaltung in Tilsit, dem Garnison⸗ serwaltungskontrolleur Scheffler bei der Garnisonverwaltung n Stralsund und dem Kaserneninspektor a. D. Waldschmidt u Hannover, bisher bei der Garnisonverwaltung daselbst, den königlichen Kronenorden vierter Klasse, xen pensionierten Futtermeistern Franz Liedigk zu Salzwedel, bisher beim Remontedepot Arendsee, Provinz Fachsen, und Rudolf Herbst zu Goldap, bisher beim Remontedepot Brakupönen, Provinz Ostpreußen, das Kreuz zes Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie dem Meister Reinhold chlieben bei der Gewehr⸗ abrik in Erfurt, dem Spinnmeister Nikolaus Goebel, dem . Franz Regert, beide zu Wadern im Kreise erzig, dem Böttchermeister Christian Jensen, dem Keller⸗ neistei Hang Buch, beide zu Hadersleben, dem Stärke⸗ Er hrist oph Friske auf Gut Quiram im Kreise eutsch⸗Krone, den m fern fen erh rich dich rf bei der Munitionefabrik in Spandau, ottfried Kleiser und erh ch Ernstberger, beide bei der Artilleriewerkstatt in traßburg i. E. den pensionierten Kasernenwärtern Franz einert zu Breslau und Albert Moch zu Grottkau, em Magazinvorarbeiter Gottlieb Michel beim Proviantamt n. Glogau, dem Tominialaufseher August Zimmer zu ülsendorf im Kreise Nimptsch, dem pen ionierten Berg⸗ mann und Kurrendenpräfektus August ichmann zu Clausthal im Kreise Zellerfeld, dem Schaffer Gottlieb
Insertiouspreis fur den Naum einer Aruckzeile 30 8. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Aentschen Reichzsanzeigers
und Königlich Rrrußischen Ktaatsanzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 22.
Berlin, Dienstag, den 1. Septemher, Abends.
Adam Balkenhol zu Ramsbeck im Kreise Meschede und den Arbeitern Michael Voigt zu Hasenberg im Kreise Deutsch⸗Krone, Johann Schwarz 66. und Hermann Behnke zu Stettin das Allgemeine El renzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Beamten und Offizieren im Geschäfts⸗ bereich des Auswärtigen Amts die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Orden zu erteilen, und zwar:
des Großkreuzes des Großherzoglich Mecklenburg— Schwerinschen he dene dem Gesandten in Stockholm Grafen von Leyden; des Komturkreuzes des Großherzoglich Mecklen⸗ purgifchen Haüsordens der Wendischen Krone: dem Geheimen Legationsrat und vortragenden Rat im Auswärtigen Amt üg g, ö ferner: . des Großkre uzes des Königlich Schwedischen Nordsternordens: dem Gesandten in Stockholm Grafen von Leyden; des Kaiserlich Russischen St. Stanislausordens zweiter Klasse Dem Vizelonsul und kaufmännischen Beirat des Konsulats in Moskau Moritz Mare; des Dester reich isch⸗Kamseklleye Ordens der Eisernen Krone dritter klasse: dem bisherigen Zweiten Legationskanzlisten bei der Bot⸗ schaft in Wien, Hofrat Kistler; des Offizierkreuzes des Französischen Ordens der Ehren legion: dem Ersten Sekretär des Archäologischen Instituts in Athen, Professor Dr. Dörpfeld; des Offingen, , des Ordens der Königlich Italienischen Krone: dem Major im Großen Generalstabe von Etz el, Militär⸗ attachs bei der Gesandtschaft in Tokio; des Offizierkreuzes des Königlich Rumänischen Srdens „Stern von Rumänien“: dem zeitweiligen Geschäftsträger in Bogotä Freiherrn von Grünau; der dritten Stufe der zweiten Klasse des Kaiserlich Chinesischen Ordens vom doppelten Drachen: dem Konsul in Swatau Streich;
der ersten Stufe der dritten Klasse desselben Ordens: dem Dolmetscheraspiranten von Borch bei der Gesandt⸗ schaft in Peling; der zweiten Stufe der dritten Klasse desselben Ordens: dem Dolmetscheraspiranten Dr. Walter bei der Gesandt⸗ schaft in Peking; der dritten Stufe der dritten Klasse desselben Ordens: dem Sekretär beim Generalkonsulat in Schanghai, mit dem Charakter als Kanzler Seitz; sowie der Königlich Italienischen Erinnerungsmedaille in Gold: dem Geheimen Kanzleidiener im Auswärtigen Amt Will⸗ mann.
*
Deutsches Reich.
Dem Vize⸗ und Deputykonsul der Vereinigten Staaten von Amerika H. Hall Hall in Hannover ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Dem Kaiserlichen Konsul Eiswaldt in Canton ist auf Grund des 8 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Ver⸗ bindung mit 5 S6 des Gesegzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezir! die . erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichgan e e und Schutz⸗ enossen, mit Einschluß der unter 8 em Schutze lebenden
chweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und
Der bisherige Intendantursekretär Hol; von der Inten⸗ dantur des III. Armeekorps ist zum Geheimen Rechnungs⸗ e, . bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs ernannt worden.
Die im „Deutschen Kolonialblatt“ vom 1R5. Au ust 1892 (S. 107) veröffentlichten Beschlüsse der Kommission zur Regelung der einheitlichen Schreib— und Sprech⸗ werse der geographischen Namen in den deutschen Schutzgebieten sind nach erneuten Beratungen von Kom⸗ misfaren des Reichsmarineamts, des Reichspostamts und der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts durch folgende Grundsätze ersetzt worden, welche die Genehmigung des Herrn Reichskanzlers gefunden haben.
Grund sätze für die Namengebung, Namenübersetzung, Schreib- und
Sprechweise der geographischen Namen in den deut schen Schutzgebieten.
I) Namengebung.
Die einheimischen Namen sind mit der größten Sorgfalt festzu⸗ stellen und beizubehalten.
Wo einheimische Namen nicht existieren oder noch nicht mit Sicherheit ermittelt sind, sind bis auf weiteres die von den ersten Entbeckern gegebenen Namen anzunehmen. Für Punkte, für welche keine solche . vorhanden sind, Namen aber erforderlich scheinen, sind in erster Linie Bezeichnungen zu wählen, aus denen auf die Be⸗ schaffenheit, Lage usw. des betre enden Punktes geschlossen werden kann.
Die willkürliche Aenderung historischer, längst vorhandener, allgemein bekannter und in der Wissenschaft anerkannter Namen ist zu vermeiden. ;
Reugebildete Namen sind, soweit sie nicht durch Kaiserliche Verordnung genehmigt sind, durch solche Namen zu ersetzen, welche den vorstehenden Grundsaͤtzen entsprechen.
7 Namenübersetzung.
Eine Namenübersetzung soll nicht stattfinden, vielmehr sollen die Namen so in die Karten aufgenommen werden, wie sie in dem be⸗ treffenden Lande üblich sind. Da, wo es für den Seefahrer oder Reisenden von Wichtigkeit ist, die Bedeutung der Namen zu kennen, ist die Üebersetzung in anderer Schrift daneben oder darunter zu setzen, 3. B. Mukalatanda (Weiße Stämme). Für sich mehrfach wieder⸗ holende Bezeichnungen sind Uebersetzungstäfelchen in den Karten an—
ubringen. ; ; Eine Ausnahme ist nur zu machen, d. h; die Uebersetzung soll stattfinden: a. wenn eg sich um allgemeine Bezeichnung handelt, z. B. „Großer Hafen, (Kleiner Handels hafen, große Bucht‘ usw., b. bei Plätzen und Punkten, für die kein einheimischer Namen fest⸗ estellt werden kann, die aber eine fremdsprachliche Bezeichnung er ⸗ alten haben, z. B. „Open Bay- wird übersetzt in Offene Bucht). Andere Uebersetzungen wie die vorgenannten sind unzulässig. 3) Schreib ⸗ und Sprechweise.
Für die Schreib und Sprechweise der geographischen Namen in den deutschen Schutzgebieten gelten folgende Regeln: ;
Die Schrift hat den Wortlaut so genau wiederzugeben, wie dies mit deutschen Schriftzeichen möglich ist.
Selbftlauter (Vokale) und Doppellauter (Dwbtbonge) werden so geschrieben, wie sie in der deutschen Sprache klingen. Für äu, eu, Di und ov wird nur eu, für ai, ei, ay und ey nur ei gesetzt. Die Reihe der Selbstlauter und Doppel lauter sst danach folgende: a, e, i, o, u, d, ö, ü, eu, ei, au. Besondere Dehnung eines Doppellauters wird nicht durch Verdoppelung desselben oder durch Zufügen von h oder, wie bei i, durch Zufügen von e ausgedruckt, sondern durch einen Dehnungt⸗ strich (Agome). Besondere Kürzung wird nicht durch Verdoppelung des folgenden Konsonanten, sondern durch das Kürzezeichen kenntlich gemacht (Sebe, Mohwre).
Auf der Karte müssen Akut (zur Bejeichnung der betonten Silbe), Lange. und Käürzezeichen der Selbstlauter vorerst so lange
angewendet werden (95m), bis die richtige Autsprache der wichtigeren einbeimischen Namen allgemein bekannt sst Duala). Werden Doppel · lauter getrennt auggesprochen, so wird elner derselben mit einem Trema bezeichnet (Läawis).
Für die Mitlauter (Konsonanten) gelten folgende Regeln:
Es werden gebraucht:
b, ch (als Gutturallaut: Cburutãabis, Hoächanag), d, f, g, b, 1. tl, m, n, p, n, sch CGsch: Dschüÿg, tich: Käntscha t, w, . Fü qu ist kw zu setzen (Rükwa, Kweh. Für ) ist ti zu schreiben (Tsonu, Hätsamas), z für den weichen s.Laut und e für ts zu setzen ist unstatthaft. Der weiche s. Laut wird durch s. der scharfe s · Laut durch ss beieichnet (Simba. Masinde. Ssongäa, Massussy
Alg entbehrlich werden danach solgende Schrift ieichen aug ⸗ geschleden: c, , vb (sofern es wie gesprochen wird), a, v, v., 1.
Besteben Namen aus mehreren Wörtern, so sind diese getrennt und mit Bindestrichen zu schreiben (Agome · Palime. Ribambawe . wa
Kungulio. Groß · Batanga. Neu Pommern, Lüderitz Bucht, Kamerun Verh. Eine e , m dune die amtlich festgeseßte Schreibweise der
Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Thiel zu Hausdorf im , dem nn, Teopold Schmibt zu Kiel, dem Aufbereitungsarbeiter
Dorle Veressalam, Rilimandscharo, Kilimatinde
Tragen Ansiedelungen aug wel Worten mla e r . Namen, welche der deutschen — entnommen sind, so sind dsese anne Wort mu schrelben (Glamardburg, Wilbelmöfeste, Herberts.