§ 15. Sparmarken.
Zur Förderung des Sparens durch Ansammlung ganz geringer Beträge giebt die Sparkasse Spar⸗ marken zum Preise von je 160 8 aus und hält dieselben an ihrer Geschäftsstelle und anderen Verkaufs⸗ stellen zum Verkaufe bereit, liefert auch unentgelt⸗ lich die zum Aufkleben derselben erforderlichen Spar⸗
rten. tag nimmt diese mit je 10 solcher Marken be· klebten Karten als Bareinlagen im Werte von je
iner Mark an. . eu eingelieferten Sparkarten werden nach ein⸗ monatiger w ungültig gemacht und
äter vernichtet. n ) § 16. Vom Sparbuche. Beschaffenheit.
Der Einzahlende hat bei der Einzahlung auf ein
neu anzulegendes Sparkonto den Namen, Vornamen — bei Ghefrauen und Witwen auch den Mädchen namen —, Stand und Wohnort derjenigen Personen anzugeben, für welche die Einzahlung geschieht; bei nicht phbysischen Personen (Stiftungen, milden. An⸗ stalten, e, . . und dergleichen) Namen und Sitz der Verwaltung. 3 Er erhält ö. mit dem Elbinger Stadtwappen be⸗ drucktes, vom Vorstande unter Beidrückung des Siegels der Sparkasse unterschriebenes und mit einer Nummer versehenes Sparbuch. .
Dem Sparbuche sind diese Satzungen, eine Auf⸗ stellung über die Vermehrung der Einlagen von L bis 300 M bei 3 prozentigem Zinseszing innerhalb 30 Jahren sowie das Verzeichnis derjenigen Spar— kassen beigedruckt, mit welchen die staͤdtische Spar⸗ kasse zu Elbing derzeit im Uiebertragungsverkehr steht.
Das Sparbuch ist bei jeder Ein⸗ oder Auszahlung und jeder Kündizung vorzulegen. Bei der Abhebung des Restguthabens wird es einbehalten und nach Ab⸗ lauf einer bestimmten Frist vernichtet.
§ 17. Eintragungen im Sparbuche.
In das Sparbuch werden die gemäß 516 Absatz 1 zu machenden Angaben auf dem Tüielblatte sowie alle Einzahlungen, Auszahlungen und Zinsen — die⸗ jenigen der Summen mit Zahlen und Buchstaben — eingetragen. .
ede ng muß, um gegenüber der Spar⸗ kaffe zu beweisen, datiert und vom Kassenführer (Rendanten) und Gegenbuchführer Kontrolleur) unterschrieben sein. Ihr wird, sofern sie eine Ein⸗ oder Auszahlung betrifft, auch die Nummer des Journals beigesetzt, unter der sie gebucht ist,
Die Namen der mit den Sbliegenheiten des Kassenführers und des Gegenbuchführers betrauten Beamten und ihre Namenszüge werden durch Aus- hang im Geschäftslokale der Sparkasse bekannt ge—⸗
ben. . geln in den Sparbüchern enthaltenen Eintragungen dürfen durch Radieren, Ausstreichen, Hinzusetzen oder auf sonstige Weise nicht verändert, Blätter aus den Sparbüchern nicht ausgerissen werden, widrigenfalls lediglich der Inhalt der Geschäftsbücher der Spar⸗ kasse beweisend ist. ;
§z 18. Mündelsparbuch. .
Die bei der Ginzahlung als Mündelgeld bezeich⸗˖ neten Einlagen werden nur unter dem Vorbebalte angenommen, daß sie vor beendeter Vormundschast bezw. Pflegeschaft ausschließlich durch den Vormund bezw. Pfleger und — soweit nicht eine Besreiung von der Beobachtung der Vorschristen des 1809 B. G.. B. nachgewiesen wird nur mit Ge⸗ nehmigung des Gegenvormundes oder des Vormund⸗ schaftegerichts erboben werden dürfen.
Dieser Vorbehalt wird dem für Mündelgeld aus— gefertigten Sparbuche veorgedruckt in die Bücher der Sparkasse eingetragen. Auch erhält es auf dem Deckel den Aufdruck Mündelgeld“. .
Die Sparkasse ist in jweifelbaften Fällen, bevo sie dem Verlangen
auf Auszablung bt Einholung einer amtlichen Auekunft des Ve
1 1nd
stattgit
f . n * . eüeagakItuna schaftegerichts über die Zulässigkeit der Auszabli
orm . § 19. Buchung. Für jedes Sparbuch wird bei der ersten Einzablung ein und Abschrift der Titelblatteintragungen versehenes Konto angelegt. Gleichieitig mit einer Eintragun erfolgt die gleiche Eintragung a Die Sparkonten werden jeden Geschãrts jahres Iins und Iinleszir gelaufenen Jinsbeträãge nächsten Vorlegung übertragen. Von der Verzinsung 8 20.
5 Beginn und
Ver zinsung blauf von dreißig Jabren des Syarbucheg auf. wenn der niemals bei der Kasse g
1 — 1
emeltet ba Wie uberall Verzinsung das Jahr des gleichen Mark verinst (die über sennige bleiben also u 1 der Zine berechnung sich Betrage don weniger alt einem bal ben Bruchteile ven einem halben Ftennig uad: geg 5 dolle Swat gegen als 5 er Iingfuß beträgt mur Jeit drt 8 23. Iinsee ning. Die Srarkasse gewäbrt Jinsez ins, am Schlusse des Mesch aft sehrs (8 10) ar nicht abgebebenen Iinsen bei dem beirte fend in Ginnabme Kell, dem Gatfbaken allo und ebenso ie dleseg dom Beginne del Geschaftesabte weiter derntnst § 21. Abä-derang der Benttraa ungen uber die Vermasun Je nach Lage der Geldmarkt Hanen aaf schla de Verstand⸗ Mrandsühe der Versasang (ß M 2
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Sinefih letzterer durch Erhöhung bis auf fünf oder durch Ermäßigung bis auf zweieinhalb Prozent, ab: eändert werden. Eine Erhöhung über vier Prozent 9 der e, . des Königlichen Regierungs⸗ räsidenten zu Danzig. ; . der e Tfentlichung und des Zeitpunkts des Inkrafttretens derartiger Abänderungen kommen die in dieser Beziehung für Satzungsänderungen ' ge⸗ gebenen Vorschriften zur Anwendung (S§ 45, 46). § 25. Nachweis der Empfangsberechtigung. Auszahlungen erfolgen nur gegen Vorlegung des Sparbuches. . e kae darf an jeden Inhaber desselben rechtswirksam zahlen, sowie in seinem Auftrage an Dritte sählung, 6 oder Sparbeträge anderen Geldinstituten uͤberweisen. Zur ti fun der Berechtigung des Sparbuch⸗ inhabers ist sie befugt, aber nicht verpflichtet. Einen bei der Prüfung vorgefällenen Irrtum vertritt sie nur in den Fällen des § 26. Liegt ein Bedenken gegen den redlichen Besitz des Sparbuchinhabers oder e, die Gültigkeit eines Sparbuches oder gegen dessen Inhalt vor, welches nicht unberweilt beseitigt werden kann, so wird Zahlung verweigert, das Sparbuch gegen Aus händigung einer Bescheinigung angehalten, eine Ver— handlung über die Verdachtsgründe zu den Alten genommen und umgehend die Entscheidung des Vor⸗ standes und des Magistrats eingeholt. § 26. Einspruch. .
Die Auszahlung eines Guthabens unterbleibt, in⸗ soweit gegen diefelbe bei der Sparkasse cchriftlich oder zu Protoll Einspruch erhoben ist. Der Ein⸗ spruch wird — außer wenn er von einer öffentlichen Behörde ausgeht — wirkungslos, falls nicht binnen zwei Wochen seit seinem Eingange bei der Sparkasse der Einspruch durch Zustellung einer Arrest. oder einstweiligen Verfügung (55 916 ff., 936 ff. 3.P.⸗-O.) wiederholt ist. Von der , . § 27. Sofortige Auszahlung. Die Sparkasse zahlt auf Verlangen der Sparbuch inhaber die Guthaben in Beträgen jeder Höhe in der Regel sofort aus. . ] 1. 28. Auszahlung nach Kündigung., Die Sparkasse ist jedoch insbesondere bei größeren Beträgen jederzeit befugt, falls der Vorstand von einer sofortigen Rückzahlung Nachteil für sie er wartet, die Auszahlung 9. nach Maßgabe folgender Vorschriften stattfinden zu lassen: . r, n. bis einhundert Mark einschließlich müssen jederzeit sofort ausgezahlt werden. Die Aus⸗ zahlung eines weiteren derartigen Betrags von dem⸗ selben Guthaben (desselben Sparers) innerhalb des selben Monats kann von Einhaltung einer zwei⸗ wöchigen Kündigungsfrist, diejenige eines höheren Betrags von der Einhaltung der unter b vor— geschriebenen Kündigungsfristen abhängig gemacht werden; ; . b. es kann die Einhaltung folgender Kündigungs⸗ fristen verlangt werden:
von einem Monat bei Summen von
100 —- 500 , von sechs Wochen bei Summen von mehr als bob = 1500 , z
von drei Monaten bei böberen Summen. Weitere Kündigungen brauchen immer erst nach Ablauf dieser Fristen für zulässig erachtet werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Ein= tragung im Sparbuche durch die Sparkassenbeamten (5 17 Abs. 2) und auf dem Sparkonto Sparkasse ist ibrerseits zur Kündigung von Gutbaben befugt, un zwar mangels anderweiter Abreden (8 Abs. 4) mit Einhaltung der Kün⸗ digungsfristen unter b. . Auch ist sie zur ortigen Aut zablung der seitens der Sparer gekündigten Guthaben berechtigt. mittels der Post. digungen und Auszahlungen
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Post erfolgen. von Geldbeträgen geschieht im Mangel anderweiter vom bener Anweisung unter voller
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Wird nach der Sperrung das Sparbuch von einem Dritten der Sparkasse vorgelegt, so wird es dem Vorleger abgenommen und die Beteiligten werden mit ihren Ansprüchen an das Gericht verwiesen. Gewinnt der Vorstand die Ueberzeugung von der völligen Vernichtung des Sparbuches, so hat er nach seinem Ermessen entweder sogleich oder nach Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Frist, geeignetenfalls nach vorgängiger auf Kosten des Sparers erfolgender Bekanntmachung, dem Anzeigenden nach dessen Wahl ein neues Sparbuch unentgeltlich ausfertigen oder das Guthaben auszahlen zu lassen. Andernfalls muß der Neuausfertigung oder Aus⸗ zahlung die rechtskräftige Kraftloserklärung des Spar. buches im Wege des gerichtlichen Aufgebotsverfahrens nach Maßgabe der 88 1003 ff. der Reichszivilprozeß⸗ ordnung (R. G.-Bl. 1898 S 410) und des 8 7 des Yreußischen Ausführungsgesetzes zur R. 3. P.-O. (G. S. 1899. S. 388) vorausgehen, Die Bekanntmachungen im Aufgebotsverfahren müssen auch . die in § 45 Abs. 1 erwähnten Blätter geschehen. 3h r eines für völlig vernichtet gehaltenen (Abs. 3) oder eines für kraftlos erklärten Sparbuches wird ein Sparbuch unter neuer Nummer ausgefertigt. § 32. Verjährung. Der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens unterliegt der gesetzlichen Verjährung. - Diejenigen Guthaben, welche einen Bestand von mindestens zehn Mark aufweisen, sind gegen das Ende des dem Eintritte der Verjährung vorausgehenden Geschäftsjahres unter Angabe ihrer Kontonummer und des Namens ihrer Sparer durch Bekanntmachung gemäß 8 45 Abs. I öffentlich aufzurufen. Die Kosten fallen den beteiligten Sparern zur Last. § 33. Kosten und Gebühren. Bei Ein oder Auszahlungen fallen den Sparern mit Ausnahme etwaiger Postgebühren (5 29) Kosten nicht zur Last. § 34. Verwaltungs kosteen. Für ihr Geschäftelokal im Rathause, für die aus der Kämmereikasse erfolgende Besoldung ihres Kassen⸗ und Bureaupersonals und für alle sonstigen aus Gemeindemitteln für sie gemachten Aufwendungen zahlt die Sparkasse an die Kämmergikasse eine jähr⸗ liche durch Gemeindebeschluß festzustellende angemessene Entschädigung. e. . W der Anlegung der Bestände. § 365. Arten der Anlegung. Die Bestände der Sparkasse sind zinsbar anzu⸗ legen durch 1) Ausleihung auf sichere Hypotheken, 2) Einwerbung von Wertpapieren,
3) Lombardgeschäfte, ; ; 8 4) Ausleihung an Gemeinden usw. gegen Schuld urkunden, .. 3 o) Unterbringung bei anderen Geldanstalten.
Von der Ausleihung auf Hypotheken.
§ 36. Sicherheit. ü
Eine Hypothek ist als sicher nur anzusehen, wenn sie innerhalb des zweiundzwanzigeinhalbfachen des staatlich ermittelten Grundsteuerreinertrages oder des zwölfeinhalbfachen des staallich ermittelten Gebäude⸗ steuernutzungswertes oder bei ländlichen Grundstücken innerhalb der ersten zwei Drittel, bei städtischen innerhalb der ersten Hälfte des Wertes zu stehen kommt. ö Der Wert ist durch Taxe festzustellen, und zwar bei ländlichen Grundstücken durch eine der im Artikel 73 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum G. B. (G. S. 1899 S. 177 ff.) genannten Taxen, bei städtischen nur durch eine bei eingehender rrung aller den Wert bedingenden Momente aufzunehmenden Taxe des Stadtbaurats oder dessen Stellvertreters. . 2 Städtische Grundstücke dürfen nur beliehen werden, wenn sie im Stadtkreise Elbing oder in den dem⸗ selben benachbarten Landgemeinden oder Gutsbezirken
vom und gelegen sind.
3 D.
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Eine Beleihung
37. Feuerversicherung. J von Gebäuden findet nur statt, bei einer hinreichende Sicher zerungsanstalt oder ⸗Gesell⸗
wenn und so lange sie heit bietenden Fenuerversie *. ihrnehmung der Rechte der tet, in angemessener Höhe
schaft, welche sich zur W Dvpothekengläubiger verpflichtet
gegen Feuerschaden versichert sind 38. Griwerbung von Wertpapieren. Die Srarkasse hat mindestens ein Viertel ihrer lktivbestände in verbrieften Forderungen und Wert⸗ papieren der im 5 1807 Nr. 2, 3, 4 des Bürger⸗ chen Gesetzbuches und Artikel 74 des Preußischen lusfübrungsgesetzes B. G.. B. aufgesüdrten Die Erwerbung anderer als dieser ist ausgeschlossen. Lombardgeschäãft. l gen Verpfändm
ö. 21 ildbriefen sowie
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heit bieten und
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den Nennwert erfolgen.
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Die wegen der Aus losung seitens zur Erbebung von
Very fander sind ihnen tbeachtung der fändeten Wertvariere Nachteile Srarfasse nicht berechtigt. der gemäß Absatz 3 be
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oder Tündigung sy 1cher
wachienen Ansyrüucher gegen die Die unter Verpfändung
inanesamt den dreißlgsten Teil der Sxartkassenbestand nicht überschreiten. 12 n § 40. Ageleibung an Gemeinden usw. n 1 ; leistungs fahige, mi Verband
sonslige kommunale
Kirchen gemeinden und Mechteslbigkeit ausgestattete
Die Darlehne müssen lanerbalb tilt, ie dürfen nur gegen
oder Grundschuldbriefe müssen die
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etwa durch der der Syarkasse er⸗
leib baren nicht mündelsicheren Wertwapiere gegebenen Darlebne dürfen im einzelnen fänftausend Mark und
An Previnzen, Kreise, Stadt ⸗ und Landgemeinden,
des vrenßtschen Staat sowie leistunga - und rechte bige Stiftungen därfen Darlehne Gegeben werden. bestlmmter Frist Schuld urkunden, die zeseglichen Vorschrsften entsprechen, gewährt
der an die = . Elbing hergeliehenen Dar⸗ lehne ein Viertel kasse nicht überschreiten.
des Gesamtbestandes der Spar⸗
ur Hergabe von Darlehen an die Stadtgemeinde n , es — mit Ausnahme der zum Be— triebe des städtischen Leihamts gewährten Darlehen — er , des Königlichen Regierungs.
räsidenten zu Danzig. ; . n,. bei anderen Geldanstalten. Barbestände, deren alsbaldige Unterbringung auf die in 5 35 Nr. 1— 4 vorgeschriebene Art nicht er, folgen kann, dürfen bei der Reichsbank, der Preußi—, schen Seehandlung und der Zentralgenossenschaftz= kasse vorübergehend zinsbar angelegt werden.
Von dem Reservefonds. § 42. Bildung. Es besteht ein Reservefonds. . Demselben sind in jedem Jahre seine Zinsen und die verjährten Guthaben (5 37 sowie die nach Abzug sämtlicher Verwaltungskosten verbleibenden leber. ͤ schüsse der Zinseneinnahme solange zuzuführen, bit er sich auf 10 0ͤ des Durchschnittsbetrages der Gesamtschulden der drei jeweilig letzten Jahre beläuft. Sobald er jedoch oo dieses Durchschnittsbetrages erreicht hat, ist ihm nur die Hälfte des Ueberschusse der Zinseneinnahmen zuzuführen. § 43. Verwaltung. . Der Reservefonds wird getrennt von den Beständen der Sparkasse verwaltet und aufbewahrt. Es wird über ihn befonders Buch geführt. Er ist nach Maß— gabe des §. 33 zinsbar anzulegen. Kleinere Rest, beträge, bei denen dies nicht möglich ist, 1. auf ein Sparbuch mit der Bezeichnung „Zum Reserve, fonds der städtischen Spartasse gehörig“ einzuzahlen. §z 44. Reingewinn.
Die nach Bestreitung der Verwaltungskosten und nach Auffüllung des Reservefonds noch verbleibenden Zinsüberschüsse bilden den Reingewinn. Durch Gemeindebeschluß darf mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten in Danzig seine Verwendung für die Stadtgemeinde Elbing zu städtischen oder gemeinnützigen Zwecken angeordnet
werden.
§z 45. Bekanntmachungen. ö Die öffentlichen Bekanntmachungen der Sparkasse erfolgen durch Aushang, im Sparkassengeschäftt⸗ zimmer sowie durch mindestens einmalige Ein⸗ rückung in die vom Magistrat für seine Veröffent, lichungen bestimmten Zeitungen Gur Zeit Elbinger und Altpreußische Zeitung). s ö
Satzungsänderungen oder Zusätze zu dieser Satzung fowie die Auflösung der Sparkasse müssen außerdem durch das Amtsblatt der Königlichen Re= gierung zu Danzig veröffentlicht werden. Sie sind unter Hinweis auf den Zeityunkt ihre Inkrafttretens dreimal, und zwar Satzungsänderungen und Zusätze in einwöchigen, die Auflösung in ein— monatigen Zwischenräumen bekannt zu machen.
§ 46. Satzunggänderungen und Zustze. Satzungsänderungen und Zusätze, durch welche die Sparer ungünstiger gestellt werden, treten erst mit Ablauf desjenigen Monats in Kraft, in welchen ihre letztmalige Bekanntmachung erfolgt ist, und zwa gegenüber allen, welche bis zu diesem Zeitpunkte iht Guthaben nicht gekündigt haben (58 14 Abs. 4 um 5 28). Sonstige Aenderungen oder Saule erlangen mit dem in ihrer Bekanntmachung angegebenen, von Vorstande nach seinem Ermessen festzusetzenden Tag Beltung.
ö. . § 47. Auflösung der Sparkasse.
Die Auflösung der Sparkasse darf nur auf Grund eines Gemeindebeschlusses und mit Genehmigung de Oberpräsidenten der Provinz Wesipreußen erfolgen. Sie sritt frübestens ein mit dem Ablauf einer dreimonatigen Frist seit ihrer letztmaligen Bekannt, machung (5 45).
Die Verzinsung der bis dabin nicht abgebobener Guthaben hört auf; ihre Niederlegung bei da Hinterlegungsstelle auf Kosten und Gefahr da Sparers ist statthaft. 1 — Die Verwendung der Bestände des Resewefondt erfolgt nach Maßgabe des § 44, jedech obne daß a der Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenter dazu bedarf. . §z 48. Inkrafttretung der Satzung.
Die vorstehende Satzung tritt mit dem 1. der jenigen Monats in Kraft, welcher auf ihre let malige Veröffentlichung (8 24 des alten Statuts) folg Mit dem gleichen Zeitpunkte treten die bisherige statutarischen Bestimmungen außer Krast.
Die bis dahin ausgesertigten Quittungsbücher be halten mit dieser Maßgabe ihre Gültigteit.
Elbing, den 1. Juli 1903.
Der Magistrat. (L. S.) (ger) ElLditt. Sau sse.
Das vorstebende Neue Statut der Sparkasse zu Elbing“ vom 1. Juli 1903 wird as Grund des 5 52 Absatz ? des Zuständigkeitegeseße vom 1. August 1883 bierdurch von mir bestätigt. Danzig, den 15. August 1903.
(L. B Der Oberpräsident. V.: (gez) v. Liebermann.
25.
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ie vorstebende E zu Elbing“ gem. S 24 des revidierne⸗ . 24 Februar
Sparkasse vom
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iermtt zur Kenntnis der Beteiligten gebracht. Elbing, den 17. Ser tember 1903. ö. Der Vorstand der städt. Spar lasse.
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derbältnisse bereitwilllgst und gratlg erteilt wird.
2 2 — Neue Satzung der stadt. Sr
zum Deutschen Reichsanz
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Der Inhalt dieser Beilage, zeichen, Patente, Gebrauchsmuster,
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Berlin, Mittwoch
rplanbekanntmachungen der G
Zentral⸗Handelsregister
Das Zentral⸗Handelzregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin für
Selbstabholer auch dur
Handelsregister.
Annaberg, Erzgeb. 48769
Auf Blatt 701 des hiesigen Handelsregisters, die Firma H. Kamnitzer in Buchholz betreffend, ist heute eingetragen worden:
I) Die Firma lautet künftig: H. Kamnitzer Nachfolger, Inhaber Gebrüder Hapel,
2) der Kaufmann Hirsch Kamnitzer in Buchholz ist ausgeschieden, .
3) der Kaufmann Erich Hapel in Buchholz und der Kaufmann Friedrich Hapel in Striegau sind Inhaber der Firma.
Die Gesellschaft ist am 12. September 1903 errichtet worden. 2
Sie haftet nicht für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen In— habers, es gehen auch nicht die in dem Betriebe be⸗ gründeten Forderungen auf sie über.
Annaberg, am 28. September 1903.
Königliches Amtsgericht.
Mallenstedt. Bekanntmachung. 48770
In das Handelsregister Abteilung B ist heute unter Nr. 10 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma Dampfmolkerei Frose i. A., Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitze zu Frose in Anhalt eingetragen worden:
Der Gesellschaftsvertrag ist am 4. September 1903 abgeschlossen worden.
ger fer des Unternehmens ist die Einrichtung und der Betrieb einer Dampfmolkerei in Frose in Anhalt sowie der Handel mit Milchprodukten.
Das Stammkapital beträgt 20 000 MSC
Geschäftsführer ist der Techniker Franz Euwecke zu Frose (Anhalt).
Ballenstedt, den 25. September 1903.
Herzogliches Amtsgericht. 1.
Reeskomw. Bekanntmachung. 147737
In unserem Handelaregister A ist heute bei Nr. 4 Firma W. Peters in Beeskom eingetragen worden: Inhaber: Witwe Antonie Peter, geborene Lehmann, in Beeskow. Dem Kaufmann Alfred Peter in Beeskow ist Prokura erteilt. ö
Beeskow, den 19. Seytember 1903. Amtsgericht.
Nerlim. 148772
* das Handelsregister B des Königlichen Amte—⸗ gerichtz 1 Berlin ist am 24. September 1903 fol gendes eingetragen worden:
Nr. 2279: —— 6 Central Verlag, Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Sitz ist: Charlottenburg.
Gegenstand des Unternehmens ist:
Der Fortbetrieb des Zeltschriftenverlags der bisher nicht handel sgerichtlich eingetragenen Firma „Dr. Kröner C Grosse! zu Chaclottenburg sowie über⸗ bauyt der Erwerb, der Verlag und der Vertrieb bon Zeitschriften und sonstigen Druckschriften.
Das Stammkapital beträgt: 20 000
Geschãftsfübrer ist:
Direktor Walter Grosse zu Charlottenburg.
Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit nf Hrankter Haftung.
Der Gesellschafts vertrag ist am 1993 festgestellt worden.
Alle Wilen gerllãrungen. Urkunden und Bekannt machungen sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn solche unter der Firma der Gesellschaft erfolgen durch die eigenhändige Unterschrift des Gesch a te fübrerg oder die eines Stellvertreters des Geschättz. sübrerg oder die eineg Prokuristen, sosern eln Ge= schäftefübrer bestellt ist; wenn aber mehrere Ge— schäftefübrer bestellt sind, durch die Unterschrift einez Weschäftgfübrers und einegz Prokuristen oder cines Stellvertreterg und eineg Prokuristen oder zweier Prokuristen.
Außerdem wird noch bekannt gemacht, daß die beiden Gesellschafter in die neue Gesellschaft den ibnen u gleichen Anteilen gebörigen, u Gbarlotten- barg, Spandauer Str. 37, unter der nicht handels. gerichtlich eingetragenen Firma Dr. Kröner X Grosse betriebenen Zeltschrftenverlag Homocopattsche Rund. schaur, und jwar so, wie er am 3. Ser tember Ivo and und lag, ingbesondere mit allen Aktiven und Palssiwen, mit allen aug Verträgen bestebenden Rechten und erwachsenen Very ssichtun gen, dem baren Tassenstande, Außenständen und Forderungen aller Art sowie mit sämtlichem Inrentar cinbrin Jen. Der Wert für diese Ginbringung wird far seden Gefell. after auf 19 009 Æ angegeben, sodaß darch diese kinbringung ibre Stammelnlage voll eingebracht be= Mehangemwelsse eingejablt ist.
r, eo, Telephonschug, Gesellschaft mit deschrankter Oaftung.
Sinz it Ber lin.
10. September
die Königliche Expedition des Staatbanzeigers 8W. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
Deutschen Reichsanzeigers und Königlich Preußischen
Außerdem wird bekannt gemacht:
a, Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch einmaliges Einrücken in den Deutschen Reichs. und Königlich Preußischen Staats- 5
b. Der . Dr. Rostin bringt in An—⸗ rechnung auf seine Stammeinlage in die Gesellschaft die Rechte aus der erfolgten Patentanmeldung sowie . . a . betreffend die
erstellung eines Telephonschutzblattes, zum festgesetzten Werte von 5000 s ein. h ö
bei Nr. 217: Eisenbahnbau-⸗Gesellschaft Becker C Co. Gesellschaft mit heschränkter Haftung.
Durch Beschluß der Gesellschafter vom V. Auguft 1903 ist 9 des Gesellschaftsvertrags abgeändert und ist bestimmt: Die Vertretung der Gesellschaft und die, Zeichnung der Firma isießt durch zwei Ge⸗ schäfts führer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen. und zwar in der Form, daß die Zeichnenden der Firma der Gesellschaft ihre Namens⸗ unterschrift beifügen, Prokuristen unter Beifügung eines dieses Verhältnis andeutenden Zusatzes.
Regierungzbaumeister a. D. Max Heubach zu Friedenau, Kaufmann Wilhelm Rother zu Schöne— berg sind zu Prokuristen bestellt, und zwar derart, daß jeder derselben zusammen mit einem Geschäftsführer die Gesellschaft vertreten und die Firma zeichnen kann.
bei Nr. 942: Das Kleine Journal, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung.
Die Vertretungsbefugnis des Dr. Leo Leipziger ist beendet.
Der Kaufmann Beno Kaufmann zu Berlin ist zum Geschäftsführer bestellt.
Die Prokura des Kaufmanns Beno Kaufmann ist erloschen.
Dein Kaufmann Arthur Kaufmann ist Kollektiv— , . neben dem bisherigen Prokuristen Barthel erteilt.
bei Nr. 1467: Berliner Teigwaaren Fabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers Julius Bernstein ist beendet.
bei Nr. 22609: Lial-⸗Werke Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die Vertretungsbefugnis des Kaufmanns Adalbert 53 t — 186 .
er Kaufmann Paul Scharff zu Berlin ist zum , ,, bestellt. j
Berlin, den 24. September 1903.
Königliches Amtsgericht J. Abteilung 122. Rerlinm. Sandelsregifter (48771 des Königlichen Amtsgerichts 1 Berlin.
¶ Abteilung A.)
Am 25. September 1903 ist in das Handelsregister
eingetragen worden Jmit Ausschluß der Branche): Bei Nr. 2619 (G. Æ G. Spitzer, Wien mit Zweigniederlassung in Berlin):
Die für die hiesige Zweigniederlassung geführte Firma ist erloschen.
Bei Nr. 3830 (Ernst Riecke, Charlotten⸗
burg): Die Firma lautet jetzt: Erust Riecke Nachfolger. Bei Nr. 3944 (Edward Martrus, 992 Inhaber jetzt: Frau Auguste Markug, geb. Fehr, Berlin. Die Prokura deg Alfred Markus sst durch Uebergang des Geschäftz erloschen und ibm von der Grwerberin wieder erteilt.
Bei Nr. 4094 ¶ Wall her Neumann, Berlin): Die Prokura des Garl Leimbach ist erloschen.
Bei Nr. 834 (J. Eisenhardt, Charlotten- burg): Der Sitz der Firma ist nach Berlin ver= legt. Jubaber wohnt in Berlin.
Bei Nr. 11223 (0. J. Erlecte, Berlin): Der Kaufmann Albert Erlecke ist aus der Gesell⸗ schaft ausgeschleden. Gleicheitig ist der Kaufmann Steinberg, Berlin, alg vpersonlich baftender Gesell⸗ schafter in die Gesellschaft eingetreten
Bei Nr. 141 125 (vorm. Gusstav Block Plessom Mende. Berlin): Die Firma lautet ht Gust av Block Inhaber Gar Miessom. Ter bisherige Gesellschafter Carl Plessom, Fuhrberr, Berlin, ist alleiniger Inbaber der Firma. Die Gesell⸗ schaft ist aufgelost.
Bei Nr. 15 184 (CG. Gos Nachf.. Ber iu): Die Firma lautet jeßt: W. Roß. Firmeninbaker leßt: Wilbelm Veß. Buchbändler, Berlin.
Rei Nr. 17 82 ( Tun hort Ooοrnemaun,
Beilage
Genossenschafts., Zeichen. Muster⸗ und Börsenregistern, enbahnen enthalten
eiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
den 30. September
in welcher die Bekanntmachungen aug den Handels-, Gut ts⸗ ings⸗ Konkurse sowie die Tarif- und Fa a. — * 6.
1903.
der Urheberrechtseintragsrolle, über Waren⸗
nd, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel
für das Deutsche Reich. am. 230)
Das Bezugspreis In sertions pre
Bei Nr. 21 514 Firma: Charlottenburg. Inhaber? der Maurermesster Friedrich Nitschke, Charlottenburg.
Gelöscht sind die Firmen:
Nr. 4555 Paul Petzold, Berlin.
Nr. 9859 Robert Noack. Berlin.
Nr. 14131 Mesecke & Co., Berlin.
Nr. 16271 Märkisches Brauhaus Ernst Grunow, Berlin.
Berlin, den 20. September 1903. Königliches Amtsgericht J. Abteilung 90.
Eernburg. 148773
Bei der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma: „J. B. Calm“ in Bernburg — Nr. 124 unseres Handelsregisters Abteilung A — ist heute
eingetragen: Handelsgesellschaft ist aufgelöst. Der
Friedrich Nitschke,
Vie offene Kaufmann Bernhard Calm in Bernburg führt das Geschäft unter der bisherigen Firma fort.
Bernburg, den 26. September 1903.
Herzogliches Amtsgericht. Rreslau. 48774
In unser Handelsregister Abteilung A ist heute eingetragen worden
Bei Nr. 289. Die beiden Gesellschafter Richard Wackerow und Kurt Deter sind nur gemeinschaftlich zur Vertretung der offenen Handelsgesellschaft Wackerom * Deter hier befugt.
Bei Nr. 2989. Der i , . Carl Frey ist aus der offenen Handelsgesellschaft Carl Frey 4 Söhne hier 1 Tod ausgeschieden.
Nachbezeichnete biesige Firmen sind erloschen:
Nr. 19409. R. Kowalski.
Nr. 2515. Hantke C Zöllner.
Nr. 3108. Hugo Wolfson.
Breslau, am 23. September 1903.
Königliches Amtsgericht. Krieg. Rz. Ereslan. (48775
Bei der in unserem Handelsregister A unter Nr. 6 eingetragenen Einzelfirma C. T. Steinberg ist am 25. September 1903 die dem Kaufmann Heoll Gaworek in Brieg erteilte Prokura gelöscht worden“
Königliches Amte gericht Brieg. Kurs dorr. Befanntmachung. Auf Blatt 231 des hiesigen alten Handelstegisterg ist heute zu der Firma: „Ernst Grundstedt in Uetze eingetragen: „Die Firma ist erloschen.“ Burgdorf, den 26. September 1903. Königliches Amtsgericht. II.
m men dingen. Bekanntmachung.
In das Handelsregister B ist beute unter O.-3. 6 die Aktiengesellschaft mit der Firma: „Maschinen⸗ fabrik und Eisengießerei Saaler, Aftien⸗ gesellschaft in Theningen“ eingetragen und dabei folgendes vermerkt worden: ;
A. Dag notariell aufgenommene Statut lautet vom 13. August 1903.
B. Der Gegenstand des Unternehmens ist:
a. Der Fertbetrieb der in die Gesellschaft ein⸗ gebrachten Eisen und — * Kesselschmiede, Maschinen und Armaturenfabrik von C. Saaler in Theningen;
kb. deren Vergrößerung und Aus debnung; zur Er⸗ reichung dieses vorerwäbnten Zweckes
e. der Erwerb von Immobilien, Anlagen oder Unternehmungen;
d. die krrshtung von Agenturen und Kommanditen;
e. die Beteillgung in feder Form an andern Unternebmungen mit äbnlichen Zwecken;
s. die Pachtungen und Veräußerungen don Grund stũcken, Gebäuden und Anlagen. ;
C9. Das Grundkapital der Gesellschaft betrãgt 0 900 * und ist in 430 Stück Aktien ju 1000 A, welche auf den Inhaber lauten, jerlegt.
Bei einer Erböbung deg Grundtapitalg können die neuen Aktien ju elnem böheren Betrage alg dem Nominalbetrage ausgegeben werden
Gg bringen in die ß ein
1. Der Fabrikant Garl Friedrich Saaler in Tbeningen eine daselbst gelegene Villa ab. Nr. 337, gewertel jim e 43248 — eingesegzt mit Æ 43 216.
II. Der Fabrikant Dito Saaler in Tbeningen eine
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Eng
Zweigniederlassungen,
Gerlin): Der blaberlge Gesellschafter Dito Derne mann ist alleiniger Inbaber der Firma. Die Gescl. schaftt ist auf el ont Bei Nr. Jorg (Gifred Henze Go, Char- lottenburg): Der Sin der Gesellchant ist nad Berlin derlegt. Inbaber wobnen in Berlin.
Nr. 21 514. Offene Dandel se sellscihast Kern na Tschirbg, Berlin. Gesellschatter. Schaeidermesster Meorg Kern. Schneldermesster Dermann Tschirka,
Gegenstand des Unernebmeng ist Vertrieb von mit Nessameansschriften dersebenen elepbhonschun blättern, auf welche sich eine Keren dach gesuch te e , und drei nachgesuchte rauchsmusteranmeld ungen bejieben. Daß Stamm apssal betränt Don Geschafto führer int z Caufmann nn Grotta in Berlin. . Die Meselsschast ist cine Ghesellschaft malt be— chrinkter Pa stanꝗ ar, Ten cancwermaa ist am 17. Sey tember 19093 elt. e Meschlschaft wird durch cinen eder mehrer! Besch itte abrer vertreicn. Some Kei der Gestellung KMeschästefübrer nichtg anderen seiten, der Gefen. after Hesimmüj wird, sesf fre Meichaftotabrer berechtigt sein, für sich allein die Meselllbhast ja ber- kerten und die Mesellschafte tmn ja seichnen
beide a Balin. Die Gesellichaft bat am 26. Ja- nunr 18090 begonnen. .
Nr 21812. Offene Dardel gqesellichaft: Cudialg gaoep * Ge. Berlin. Mellsch i fter. ien, Mer, Nrmann Nichler, Michard Taery. Möbel. bändler, Werl in. Die Mesellschast bat am 2 Uaaust 1909 begonnen Jar Vertretung der Mesellihant sind nur je mei Mesellichafter in emelnschaft er. mãachtigt
Nr. 21515 Offene ern e, . Belle. alianee- Gasen Grande a Ge Berlin. M. selllchafter Mitre Goa Minller, geb. Menner, der- cbellchte GQeergine Staudte, geb. Winkler, beide jn Berlin. Die Mesellichasft bat am R. Ber kßemer 1903 benennen. Jar Vertretung der Gesellichast
nut die derek ficht? Merretae Siaubte, geb. Wliakler,
ermöcht izt. Bei GQöagebang ben Wechselgerbindlih. feinen lad nur besde sellichanerinuen gemein. schaftlich at Vertretung der Meellschaft erm hiigi
980.
and Mundingen gelegenen Fabrikterrains und senftigen
daselbst gelegene Villa Lab. Nr. 3374, gewertet u 256 695 — eingesetzt mit AÆ 25 6468.
III. Die Vorgenannten gemeinschastlich ein daselbst gelegeneg Arbelterwohnbaug 3b. Nr. 10n, gewertei ju 4583 — eingesent mit AÆ 46833
1V. Der Fabrikant Farl Saaler in Theningen
1) ein daselbst gelegenes Arbelterwobnbau Baß. Nr. 40a, gewertet ju AÆ 9780 — einge seyt mit
2 die in den Gemeinden Theningen,. Rzadringen
Grundstücke mis aufstebenden Wohn und Fabrik. gebäuden. Masserkeaft mil alagen, gemeriet jn A 219 Angeseßt mit Æ 232 939.
3. dag Geschäftzdermegen der Firma C. Saaler in Tbensngen
a. die Gesamtmaschluenaalagen, gewertet Æ 10 970 — eiageseht mit A 17.
b. Werlreuge Modelle, Licht. Damn. Masserlettun n. Nlemen, Fukrrarf, Tenforeinrlbtu in 6 Pesttienen, gewertet jasammen ja Mn 361 wee X 6 1 mit jasammen M G6. —
. Verte nd Nebmateriallen laut Judenfur A 53 092827
4. Auenstände, Fassa. Mechtel, Gan fgatbaben laut Jadentur AM 8930.
V. Der Maͤblenbkestger Gdaard Vellratß in Gmmendlagen urd der Taufmann Varl Tremer in
7
und
entral · DJandelgregister für das Deutsche eträgt L 4 50 83 für das Vierteljahr. is für den Raum einer Druckfeile 30 5.
Reich erscheint in der Regel täglich. — Der — Einzelne Nummern kose⸗ 3 —
Auf die Aktiengesellschaft gehen über in Anrechnung auf Position J und 11 je eine hypothekarische Ein= tragung von z 10 000, zusammen S 20 000, und ferner auf Position IV Passioa im Betrage von AMS 9773,16.
D.. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat ernannt und, besteht je nach der Bestimmung desselben aus zwei oder einer größeren Anzahl von Mitgliedern.
E. Die Bekannimachungen der Gesellschaft er⸗ folgen durch einmalige Veröffentlichung in dem Deutschen Reichsanzeiger und der Frankfurter
den ng
E. Die Generalversammlung findet in Theningen oder in Freiburg statt.
Die Berufung solcher erfolgt mittels Einladung in den unter Lit. FE bezeichneten Blättern, und zwar dergestalt, daß zwischen dem Tage der Bekannt⸗ machung und dem Versammlungetage ein Zeitraum von mindestens 3 Wochen liegt, wobei es jedoch genügt, wenn diese Frist bei der Bekanntmachung im Reichs⸗ anzeiger gewahrt ist.
G. Die Gründer der Gesellschaft sind: 1) Fabrikant Carl Sagler in Theningen, 2) Fabrikant Cal Friedrich Saaler daselbst, 3) Fabrikant Otto Saaler ebenda, 4) Mühlenbesitzer Eduard Vollrath in Emmendingen, 5) Kaufmann Karl Kromer in Balel.
Diese Gründer haben sämtliche Aktien übernommen, und zwar:
a. Fabrikant Carl Saaler
374 Stück, b. Fabrikant Carl Friedrich Saaler 36 Stück,
. Fabrikant Otto Saaler 18 Stũck sowie Mühlenbesitzer Eduard Vollrath 1 Kaufmann Karl Kromer 1 Stück. „Fabrikant Carl Saaler in Theningen erhält für Restguthaben auf Einbringungen eine von der Aktiengesellschaft beschlossene Obligation im Nominal⸗ bet rage von M 150 606.
Diese Gründer tragen sämtliche Gründungskosten.
H. Die Mitglieder des Vorstands sind: I) Fabrikant Carl Friedrich Saaler in Theningen, 3 Fabrikant Otte Saaler daselbst.
Alle die Gesellschaft verpflichtenden Erklãrungen müssen:
a., von einem Vorstandsmitgliede bezw. dessen Stellvertreter oder
he, von zwei Prokuristen abgegeben werden.
Die Zeichnung der Firma geschiebt in der Weise,
daß die Zeichnenden zu der Firma: Maschinenfabrit und Eisengießerei Saaler Alt. Ges. ihre Unter- schriften binzufügen, die Prokuristen mit dem Zusatze pbPer procura“ (ppa.) Jedes Mitglied des Vor⸗ standes ist berechtigt, die Firma zu vertreten und für dieselbe zu zeichnen. J. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind: I Fa⸗ brilant Carl Saaler in Thbeningen, 2) Mũblenbesitzer Eduard Vollrath in Emmendingen, 3) Fabrllani Gustav Saaler daselbst, 4) Pfarrer Karl Bauer in Buggingen, 5) Kaufmann Karl Kromer in Basel, 6) Kaufmann Fritz Warder in Freiburg i. Br.
K. Als Revisoren zur Prüfung des Gründunge. bergangeg baben die von der Handelskammer Frei- burg ernannten Herren: 1) Anton Pfeilstiher, Temmerzienrat in Freiburg J. B., und 2) Fran
in Anrechnung auf die unter Lit. O ge⸗ machten Ein⸗ lagen, Stück und
—
Schuster, Sekretär an der Handel e kammer daseipsi, fungiert Die einschlägigen Schriftstũcke und Prũfungeberichte liegen beim Amtegerichte ju Emmendingen offen. Der Prüfungebericht der Nerisoren kann auch bei der Handelt kammer Freiburg eingeseben werden. ECEmmendingen, den 25. Ser tember 18993. Gr. Amtagericht. Errart. 18780 In das Handeleregister A ist bei der offenen Vandelegesellschaft J. v. Seifert in Erfurt unter Nr. 536 folgende eingetragen werden bie Gröen des verstorbenen Gesellscha ter, Raufmanng Sago Münch sind am 1. Jani 1903 auegeschleden und am gleichen Tage der Kaufmann Arthur Fandreyer in Dannover als versonlich baftender Gesclihafter ein- setreten. Dem Raufmann Malter Manch in Grfurt it Prefura ertemlt Erfurt, den 24. Ser tember 1903 Roniglicheg Amtagericiht. Abt. 5 Inte, Wesgihr. 418781 In unser Handelbregister ist beute bei der under Nr. 2 eingetragcaen Firma M. Jacob in Ruan ein getragen worden dan die Firma erle hen in lata, den X. Ser tember 1803 Còniglichesß Amtaarricht
Forst, Jnnusiãtn. 18782 In unser Dandel prealster Abteilang A i bende unter Nr 17 die Firma Gen Manger, 83 and alg Inbaker der Mallereikestder Gra Maher in Ferst eingetragen orden FJorst (gau). de 24. Serge ber 10) KRèntalich mtaacricht Gera. Renss J. 1. Bea 11839 Uater Nr. Cos Art A deg Dandel-ree erg Mera sind beute die ec cer Dasdel garfehihen Gee. Cedaftian in Gera srikattien ner Gerkan den 8e and al deren persßalich batrende M- kelichafter die Scakaarenfabrktangen Gru und Relert Sebasstaan ien Merk ein werden Die Geselichat bat am 10 der 1m
Basel se bar M 10090 jasammen M Doo.
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Ja dag Daedelerealfer e., A erde eetraen die Fireaea Yriedeich