1903 / 242 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Oct 1903 18:00:01 GMT) scan diff

n hen Dachauer Attiengeselsshat ; 72 r nen, 4 13 e be . 1.

. ö dei Rꝛonialsches ö K . ergerlichen

9 Bankausweise.

3 Beschluß 6 wird

1. November dieses Jahres mit * 0. dem Bankbause . Merck, Finck K Co. in München chen, 12 Oktober 1998. chen Attienges · M vir är, ern er

orstand. Hermann Grot. jan.

lõz gol

2 . aft, ist in iste ,, .

eine.

o26l5]

Rheinische N ahrmittelwerke Actiengesel i schaft in Siauiwation.

inladung zur ordentlichen Generalversamm 9 Lam ee, den 7Z. November 190,

eg. EI Uhr, im Hotel Reichshof

Cöln a. R ing: Wahl zum Aufsichtsrat. 3 Bericht des Liquidators. 3 S802 bis zur 9 3 und Aufsichtsrats.

Diejenigen Aktionäre, welche dieser .

58 bis fpäteftens 8. Ro- gemäß § 24 des Statuts sp 1 Nummern Derjeichniffe beim Liquidator der Gesellschaft,

sammlung beiwobnen wollen, werden vember d. J. ihre Aktien

Interimsscheine mit einem doppelten

Derrn Fabritdirektor Ludwig Schreÿz er zu deponieren. . 8 * tsrat. rich.

über die Bilanzen 1901 und , Entlastung

52841

erledigt.

in Io2842]

Leo C Co. und

Isoꝛ6b lol

Mech. Buntweberei vorm. Kalb Schüle

Attiengesellschaft. Kirchheim . Tech. Bilanz ver 6 Juni 1903.

mobilienkonto. . M S d 70. 2 —ö—— w

TD DI v

808 Æ 737 28026

Maschinen · und Einrichtunggs konto

Æ 771870, 28 Amortisation·. 174 505. 28

TD =

Zugang 1241936. Webutensilienkento T VF Amortisation... 28 9812 43 e 7 7 7

D* *

52 28612

388 og. 99 245 613,19 10 488.17 22678

Debitoren Kassa Erneuerungen 8

609 784,36

o23a3]

52538

29028 381

Qbligaticnenł onto Neservefondełonto

Erneuerungen ö Gewinn · und Verlustkonto

2877]

Gewinn · * Ver lustkonto.

TLõbne und Sal re Allgemeine Unłosten Erxneuetungen

A 321 181.17 349 N85, 89 8922678 Gewinn per 30. Juni 1899 151 802 35

1) Anstellung und? ) Feststellung der

leil ungen

852 085.19

Saben. Vertrag dom 30. Juni 18072. A Löbne dem 30 Juni 1902 BVrutteertrãgnih der Fabriken

18 92076 75 75 Ri zio z

Kurz maklers. Berlin, den 13.

8332925. 19 Mech. Buntweberei vorm. Nolb A Schüle

Vetiensesellschaft. Dttenz.

7 Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ ssenscha

e335) 1 . p m ma, a ma

37. = a d. mum, e de ge rer re de ,

cingettagen erden Gweeglan, der 19 Drreker 18903 *. lies

biebkerige Gerichtgasscsser Dilbelm Rorn in

835 * age laff enen Nechtganrealte unter 1323 0 Monatsũbersi 2 der Commnnalsländischen ganh

sür dir Prenßische Oberlausth alllrae Ser tember 18903.

blermit ju

Aug weit dient dag

m gewãbrende

Geschifiliches

dem

anter

für die

1) Berschiedene machungen.

Bekanntmachung.

Das von dem Herrn Pfarrer in Uttenreuth gegründete Stipendium zu

in Ao „, auf welches zunächst Studierende aus der Verwandtschaft des Stifters Anspruch haben, ist

Bewerbungsgesuche sind mit Zeugnissen über Besuch der ie e nh, Talente, Fleiß und Sittlichkeit, dann bezüglich der Verwandischaft mit beglaubigten Stammtafeln zu belegen, an Kgl. Regierung non Oberfranken, Kammer des und bis 1. Dezember E903 Administration einzureichen. Bayreuth, 12. Oktober 1903. gl. Administration der allgemeinen Stiftungen.

Schneider. (L. S) Wenz.

. . , Gesellschaft, der t ür Deutschland, den Retina nn er en r, d ,, , schränkter Haftung bier ist der Antrag 0 . e . 9. e , 66 Gebr. Körtin ktiengesellschaft zu Linden vor r, . eingeteilt in 4509 Teilschuldyer⸗ schreibungen ς 1000, bis 1908 unkündbar, 3 . 3 e, . hies rsenhandel an der hiesigen

lu e fn den 12. Oktober 38

BZulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Kopetzky.

3.

,,,

66 ar e e, en e m , , , . zum Hefe r mn 6 nbi , . Berlin, den 12. Oktober 66

Bulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Koypetz v.

Bekanntmachung. Die Bahyerische Landwirihschaftsbank E. G. m. b. S. dahier bat den Antrag eingebracht, ,,, ihres Instituts, e VI, zum * und zur Notierung an hiesiger Börse A 1000 0 zumnlassen 500 009

23 30 9s 305 dog 21 395, 35

5 36 75 101 35 TDi

München, den 12. Oktober 1903. Die Bulassungsstelle für Wertpapiere an der Boörse zu München. Breu stedt, II. Vorsitzender.

Oeffentliche Sitzung: Freitag, den 16. Ok- tober. 8 Uhr.

ereidigung von Wãblerliste.

Dktober 1903.

Die Handelskammer zu Berlin.

Sier beta sse

52578 * m Krieger und Waffengesährten in der Vrovinz Brandenburg und der Stadt Berlin a. G. Die männlichen Mitglieder unserer Kasse werden einer außerordentlichen General. versammlung auf Sonntag, den I. November D. J. Vormittags 12 Ur, nach den Germanta- Sälen, Srandau, Stresem lag 198 eingeladen. Alg Caittung abich.

Tagesordnung: 1 Reristengbericht aber die Jabregr echnung 1902. Y Antrag auf Erteilung der Nnilastang deg Vor tand für 18902 HY Besttmwung üker die den Autschußmitglledern

Entsichãdigung.

8 Verlesen and Unterieichaen des Pretololls Evandau, den 12. Qttoder 1903. Ter Vorstand.

Lit iva

8 w

n ni n=

Gerig. den 0) der Communalstãandi Vreu sische

10. che Danh berlausii.

C

Belannt

nnern, zu richten ei unterfertigter

Tagesordnung:

; 3) Aufhebung des ndschub · Mäh. Veredlungayerkebrs. . auf Bildung von Schiedggerichten. 3 Mit aug den Sißungen der

6) Anfrage deg Vandelsministerg, betreffend Agenten augländischer Häuser an der Berliner Börse. 7) Wabl eineg Mitglieds für die Zulassunggstelle. schlag von Handelgrichtern. 9) 10) Verschiedenes.

e

e m

irmen Delbrück

estellt worden,

Börse zuzulassen.

Börse zuzulassen.

fandbriefe

Sachversslãndigen. 4 Antrag der

achausschũsse.

s) Vor⸗ Anstellung einet

ht

445 el,. 6918er

der ö bst gehörigen, n abgedruckten . reibunge en . und Erneuerung scheinformularen mit dem Vorbehalte der Testsetzung eines , der auszugebenden uldder · schreibungen erteill worden. ; Gleichieitig ist dem gedachten Pfandbrief ˖ Institut durch den obigen Erlaß auf Grund des § 22 des Bürgerlichen Geer d, und des Artikels 1 der vor . . * ef nm, . ichen etzbu ie Re gkeit verliehen worden. . den 10. September 1803. Der Regierungspräsident: 8 ** Gärtner.

2 i. 9. den 18. August 1903. ipziger Matz 7. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

enehmigung. ;

Wir erteilen auf Grund Allerhöchster Ermächti⸗ ung vom 4. August d. J. dem Schlesischen Pfand 6 Institut * stãdtische Hausgrundstücke zu Breslau hiermit das Recht zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Schuldverschreibungen nach Maß: gabe der. Satzungen dez Instituts vom 30. Mai 1906 mit dem Vorbehalt der Festsetzung eines n,, der auszugebenden Schuldverschrei- ungen.

Hach eit wird dem vorgenannten Pfandbrief · Institut * Grund des § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 1 der Verordnung zur Ausführung des Bür 5. Gesetzbuchs vom 16. No- vember 1899 die R * 6 biermit verliehen.

iegel.

Der

J. B.: Küntzel. Der Finanzminister:

J. V.: Dombois. Der Minister für Laudwirtschaft, Do mänen

und Forsten: J. A: Hermes.

Der Minisfter des Innern:

J. Ve v. Sischoffsbausen. Vorstehende Genehmigung wird hiermit aus. gefertigt. Berlin, den 8. r 1803.

(L. 8. 5 Der Minister für Landmirtschaft, Domänen und Forsten: v. Podbiel ski.

Satzungen des Schlesischen Pfandbrief Instituts für gane, G r r , gh wn, , Herbe „Sitz und Rechte des Pfandbrief.

. gr n.

§1. Unter dem Namen:

Schlesisches Pfandbrief Institut für stãdtische rundstũcke

tritt ein Verein von Hausgrundstückseigentlim ern der revinz Schlesien jusammen, um nach den Be—⸗ timmungen dieser Satzungen den Realkredit für ibre Dausgrundstücke zu vermitteln und zu erleichtern. Dag Schlesische Pfandbrief ⸗Institut bat seinen Sitz in Bressau. Es bat die Rechte einer juristi= schen Person sowie daz Recht. zur Beschaffung der jur Beleihung des Grundbesitzes seiner Mitglieder erforderlichen Geldmittel auf jeden Inbaber lautende Schuldverschreibungen unter der Benennung Schul dverschreibung des Schlesischen Pfandbrief Instituts für earn Hausgrund stũcke

auszugeben. 2 en, , wa

Mltglleker des Schlesischen Pfandbrief Institutz werden diejenigen im Grundbuche eingeiragenen Gigentümer don bebauten und jur Benutzung sertig geslellten Hauagrundstücken in der er Schlesien, welche die Kreditbilfe deg Schlesischen fandbrief ·

nstüiutg in Ansrruch nebmen, und jwar für die

ner des Bestebeng der Schuld. .

Der Antrag auf Zulassung jur Mitaliedschaft und Gewäbrung elne Barlebng, Tessen BSöbe durch 100 tellbar sein muß. ist bel der Direktion einzureichen. Demselben sind beljufügen:

a. ein Augjug aus der Gebändestenerrolle bejm.

der Grundsteuermutterrolle (5 29 Abs. 1

b. elne vellständige neueste Abschrift deg

2 eam *

a. ein am aubigter an,

d. eine ng. n Zusammenstellung der Staatg.

und Gemein

e. eln genaueg. vom flebnesucher mn unter-

Hreibendeg Mieter jeicha ig dom Datam den ntragz und

f. Lie Fenerversscherungzurkunde nebst der legten

len quistung

Mleich eilig ist anzugeben, welcher —ᷣ* ae r. 61 und ob da Darlebn amerti werden 0 nicht.

eber die Gewäbrung des Darlekng fete aber dle vãberen Bed in gun gen, ln ebesendere die Candiaungèz.

den Termin der Näcklablung oder die Unkand.

reit de Darlebag enfschedel die ire

deren Gnticheidung it Berufung an den Ver.

kunggrat gestattet, welcher entgultig entscheldet

36 2 wird ein 1

1 * deg angefangene Tansen gewabrten et boben

5 X Jeder Mitglied i dern flhtet. kae Mall al

tund⸗

tat 8 wenn 6 gleicher Weise

2 nan lafit eb. al been Me Gerchwigang nc 18

nean re 2

pin dlichkeit des beiglich des auf dem ver

28 * ein ;

3 . ö 8 B. 628

ungen ist. ö Ne Rechte

—— 6 ö

Die Angelegenheiten des Schlesischen Pfandbrief. ftituis werden geleitet bein. ü f durh die rektion, den twaltungsrat und die General. versammlung.

6 .

1

Die Direktion hat ihren Sitz in Breslau.

Die besteht aus drel von dem Werwaltungsrate ewäblten Direktoren, welche nicht Mitglieder dez 8* ischen Pfandbrief ⸗Instituts zu sein brauchen. Außerdem werden vem Verwaltungtrat drei Stell. vertreier gewählt, welche in Fällen der Abwesenheit, Krankheit oder Bebinderung eines Direktors den. selben in vorauszubestimmender Reibenfolge zu ver. treten haben. Die Stellvertreter brauchen ebenfasft nicht Mitglieder des Schlesischen Pfandbrief. Institutz

zu sein.

Dar Protokoll über die Wahl der Direktoren und ihrer Stellvertreter ist notariell oder gerichtlich auf. zunehmen. Eine Augfertigung desselben wird der Direktion zu ihrem Auswels erteilt.

Der Verwaltungsrat bestimmt denjenigen Direktor, welcher in den Sitzungen der Direltion den Vorstz zu führen hat. Im Fall der Behinderung des Vor, sitzenden fübrt von den in der Sitzung anwesenden Direktoren der den Jahren nach älieste den Vorsitz.

Die Verfügungen der Direktion vollsieht der Vor—

sitzende oder sein Stellvertreter (6 6 Abs. 3) in Ge. meinschaft mit einem der anderen Direktoren. Die Direktoren bezieben Gehalt. Die Höhe des Gebalts der Direkteren, die Zeitdauer und die Be— dingungen ihrer Anstellung bestimmt der Ver— waltungasrat in dem Anstellungsvertrage.

Die Namen der Direktoren und lhrer Stellver⸗ treter werden vom Verwaltungsrat in den für die Veröffentlichungen des. Schlesischen Pfandbrief. Instituts bestimmten a d n bekannt gemacht.

Die Direktien verwaltet und leitet die Angelegen. beiten des Schlesischen Pfandbrief ⸗Instituis und vertritt dasselbe gerichtlich und außergerichtlich.

Die Direktion ist beschlußfäbig bei Anwesenbeit von drei Direktoren oder deren Ste lvertretern. Die Beschlüsse der Direktion werden nach Stimmenmehr⸗ beit gefaßt. . . Bei ihrer Geschäftsführung bat die Direktion die ibr vom Verwaltungsrat erteilten Anweisungen zu beobachten und den Beschlüssen desselben Folge zu leisten.

Han dritte Personen bat ledoch eine solche Be. schränkung der Befugnisse der Direktion, das Schle sische Sfenddnlr d titut zu vertreten, keine rechtliche Wirkung. 5 .

Die Mitglieder der Direktion und deren Ste llver⸗ treter dürfen untereinander und mit den Mitgliedern des Verwaltungsrats nicht in grader Linie verwandt, verschwägert oder durch Adoption verbunden, in der Seitenlinie nicht bis zum dritten Grade verwandt

eg.

Jah nicht e mee, jedoch sind die Auescheidenden wieder wãblbar. *

Rechtggültigkeit von Schriststücken, der Dat . Pandbrief. Instit at Dritten gegenũber vertretenden Direktien genügt die Unterschrift von wei Direktoren oder deren Stellvertretern. Die Zeichnung geschieht in folgender Weise: 3 Schles. Pfandbrief . Institut für 2 m mmm Verwaltunggrat.

§ 8. * Der Verwaltungerat kestebt aug 12 Mitgliedern, welche Mitglieder des Schlesischen Pfandbrief · Institutz sein mũssen.

Die Mitglieder det De walt m onattg werden durch die Generalpeisammlung auf sechs Jabre ge wäblt. Alle wei Jabre scheiden vier Mitglieder gut und werden in der Generalbersammlun durch Neu. oder Wiederwabl erseßt. Die Neibenfelee des Auescheldeng wird im 12 und 14 Geschitte aber deg Inslitutg durch dag don der Hand deg Vor⸗ siwwenden ju siebende Leg, später durch das Alter ihrer Amtgdauer bestimmt. Die Ausgeschledenen sind wieder wãhlbar. .

Allsabrlich wäblt der Berwaltunggrat aug seingn Mitgliedern einen Vorsthenden und einen Stel. vertreter deg Versthenden semie aus e . der Mäglieder des Schlesischen w drei r iu n el 4 86 tu eine seiner Mitgl. un stim ** Neben fel ;. in welcher ieselben eina. berufen sind. Ki Miünglleder det Vcmmaltux traut und deren Stelltertreter dürfen unterrtnander *. mit den Minnlledern der Direktion nicht in grader Linie derwandt, ver oder darch Merten der bunden, in der Selienllnle big um dritten Grade verwandt oder bi jum jelten rade wee en, seln, gleiche iel enn auch die GQhe, welke d Ech ag er schaft w Ea nicht mehr bestebt.

zer Verwalt aberwaci die Geck n- ae der dir, en ned ie gesamie Vermaltana det Ran, 0

F 13 einmal cint außtrer? etlich

Raff enfubt der S j Pfand · 6 nebmen der

eder stelloertretendes Mitglled des Ver. ]

1

**

e .

é sta ordentliche,

wi, , n , , , die Direktion es verlangen.

Die Direktoren bezw. ibre Stellvertreter nehmen

3 des Verwaltunggrat

mit beratender Stimme an den Sitzungen des Ver⸗

waltunggratt teil, soweit es sich nicht um Beratung. egenstande handelt, welche persönliche oder dienstliche . riltniffe der Direktoren betreffen.

Die Einladungen zur Versammlung erfolgen von dem Vorsitzenden . . Einladung schreiben mindestens 14 Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung.

Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens 7 i . bezw. Stellvertreter und unter diesen der Vorsitzende oder im Falle seiner Behinderung dessen Stellvertreter anwesend sind.

Ueber die Verhandlungen des Verwaltungsrats wird ein Protokoll gefährt und von saͤmtlichen An⸗ . unterzeichnet.

as 4 derjenigen Sitzung, in welcher über die Wahl der Direftoren bezw. deren Stellvertreter . gefaßt wird, muß von einem Richter oder einem Notar geführt werden.

§11. Die richtige Behändigung der be , zu den Sitzungen des Verwaltunggrats muß ent⸗ weder durch vollzogenen Posteinlieferungsschein oder durch ein sonst in glaubwürdiger Form vollzogenes e, , n, me bescheinigt sein. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und deren Stellvertreter erhalten kein Gehalt, sondern nur Diäten und Reisekosten. stimmt die Generalversammlung. Dieselbe ist auch befugt, für die Geschäfte des Vorsttzenden im Ver— waltunggrat eine angemessene Vergütung festzusetzen. ,, ,

Die Generalyersammlung besteht aus sämtlichen statutenmäßig (5 14) zu berufenden Mitgliedern des Schlesischen pin d er Dr fl er

Eine Vertretung behuss Teilnahme an der General versammlun ist nur den Ghefrauen durch ihre Ehemänner, unter der elterlichen Gewalt des Vater stehenden Personen durch ihre Väter, solchen unter der elterlichen Ge walt der Mutter stebenden durch deren Beistand oder etwa besonders von ihr Bevollmächtigten; Be⸗ vormundeten durch ihre Vormünder oder Pfleger; mehreren Hesitzern eines mit Schulvverschreibungen beliehenen Grundstücks, Witwen und ledigen Fraueng⸗ ersonen durch einen Bevollmächtigten; juristischen und solchen Personenmehrbeiten, welche, ohne die Figenschaft einer juristischen Person zu be⸗ sizen, doch Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen können (1. B. Handelsgesellschaften), durch ihre gesetzlichen Vertreter und, falls sie nur durch die gemeinschaftliche Erklärung jweier oder mehrerer Vertreter verpflichtet werden können, ebenfalls nur durch Bevollmächtigte gestattet.

Mitglieder des ö Pfandbrief ⸗Instituts, die einer dieser Gruppen angehören, können nur in der Persen ihrer zulässigen Vertreter in der General- dersammlung erscheinen und ihre Rechte wahrnehmen. Diejenigen, welche für ihre Vermögeng verwaltung ständige Bevollmächtigte können durch diese Generalbevoll macht igten vertreten werden.

Die Vertreter insoweit ibre Berechtigung jur Vertretung nicht betannt ift. diese durch beglaubigte Urkunden darzutun.

Jeder stimm berechtigte Teil nebmer an der General- dersammlung bat nur r mmm

Die Generalversammlung bat auf Beschwerden äber den Verwaltungsrat und auf Berufungen gegen desen Entscheidungen über Beschwerden gegen die Direktion oder andere Beamte des Schlesischen Pfand. brief · Institute endgũl tig zu entsches den und außerdem nur über Anträge und Gegenstände Beschluß zu fassen, delche satzungsgemãß dom Verwaltunggrat auf die Tagegordnung gesetzt fun,

5 164. Die ordentliche Generalpersammlung findet all- äbrlich in den ersten dier Monaten des Jabreg statt. mine außerordentliche Generalversamml ung ist ein- aberufen, wenn der Verwaltunggeat sie für notwendig Vachtet oder wenn sie von 2 eder mehr Min gliedern des Schlesischen Pfandbrief · Instituig kei dem Ver⸗ Ralluaggrate unier Angabe deg Zweckg und der Brände beantragt ird.

Die 9 é den Generaldersammlungen Telgt durch den Vorsitzenden des Verreal tung rat Rter Angabe der dom Verwaltungtgtat aufgqesiellten Daegerdnung durch Bekannt ung in den für die Vers ffentlichaa gen des Schief Pfandbrief . In- tuts bestimmten Blättern 8 41) mindesteng 11 Tage t dem destim mien 5 Die General- Dem mlnag ist. sofern nicht der Fal g a2 derllegi. kae auf die [ der er n Mit 8 des Schlesischen PNlandbrief · Jnftituts beschluß˖

.

6 beider ber- den den Vor Ne Wer fam laag and ligt dann den den waäbdlen. ter * reren der l lun . darch ekaen Michter oder einen Vetar af nan eb men

üer, G,, e eee and Maectr alder amm lun ;

Sas mi ich 2 Wan See ri . den I H-

Die Höhe derselben be⸗

*

wei oder mehrere eine gleiche Amabl von erhalten, so entscheidet das Vor⸗ .

engere ju bringen, oder, wenn es um den ä rs erleln, e. k Bei Beschtaffen der betreffenden mml entscheidet im Falle der Stimmenglei 9 95 . 1 e enden sind an di ü . wesenden gebunden. ; 1

Scheide ich elbunger.

Die von dem Schlesischen Pfandbrief. Institut nach dem beigefügten Formular auszustellenden Schuld⸗ verschreibungen sind verzingliche Schuldverschreibungen, welche auf den Inhaber lauten und zu einem Zing⸗ fuß don 300 oder 3 o/) oder 06 oder 44 060 in Stücken von 5009, 2000, 1006, 500, 200 und 100 Ss unter fortlaufender Nummer in dentscher Rescht., währung ausgegeben werden. Sie müssen für einen Zeitraum von 10 Jahren mit Zinsscheinen, welche nach dem Formular B auszufertigen sind, und außer- dem zur Empfangnahme der neuen Zinsscheinreihe mit Erneuerungsschein nach dem Formular O ver⸗ ,

ie Umschreibung der uldverschreibungen auf den Namen des . oder , von ö. be⸗ 2. Dritten hat auf den Antrag des berechtigten Inhaber durch die Direktion zu erfolgen. Die Direktion ist berechtigt, den Verkauf der

Schuldverschreibungen für die Darlehng nehmer zu vermitteln.

§ 17.

Für die Sicherheit der Schuldverschreibungen und aller aus ih n. enden Rechte haftet das Schlesische Pfandbrie ffir,

I. mit seinem gesamten Vermögen, insbesondere mit den als Unterlage für die Schuldverschreibungen bee Hypotheken forderungen und mit der 6

eitsmasse;

2) mit den . welche dem Schlesischen 4 titut gegen die dei ner des zur Sicher;

eit der Schuldperschrelbungen in Höhe von mindestens 09 900 A . Garantiefonds zustehen; die Zeichner des Garantiefonds werden von ihrer Ver— p g. befreit, sobald die Sicherheitsmasse des Schlesischen Pfandbrief Instituts die Höhe von 00 0900 M erreicht hat.

Ferner haftet dafür

3) jedes ,,. des Schlesischen Pfandbrief. Instituts in Höhe von 100ᷣ seines ursprünglichen Schuldkapitals mit seinem , Vermögen.

Etwaige Verluste des Schlesischen Pfandbrief Instituts werden nach Verhältnis dez zur Zeit schul⸗= digen Kapitale 86 einzelnen Mitglieds verteilt und der anteilige Betrag wird zunächst von dem Gut—

haben der Mitglieder an der Sicherheits masse ab⸗ geschrieben.

. Sicher heitsm

z .

fe Zinsen der Schul dverschreibungen werden balb⸗ jährlich an die Vorzeiger der fälligen, nicht ver⸗ sährten Zingscheine von der Kasse des Schlesfschen Pfandbrief Institutß oder von den durch die Tirez. tlon bekannt gegebenen * Kassen gejablt. 8

Der KGesamtbetrag der Schul dverschreibungen darf den Gesamtbetrag der dem Schlesi Pfandbrief · Institut justehenden, alg Unterlage für die Schuld= derschreibungen dienenden Svpothekenforderungen zu keiner * ũbersteigen.

Die Mitgllerer der Direktion und des Verwal tungzrats sind hierfür versönlich verantwortlich

Tündtat das Schlesische Pfandbrief. Institut einem Schuldner dag ibm gewährte Darlckn, so ist ein Betrag an ö welcher der durch Amortisation nicht getilgten Summe deg Darlebn entsgricht, zu kündigen und nach dem Nennwerre An- sulẽ sen, sofern der uldner nicht selbst den Betrag in Schul dverschreibun gen safft.

5

Die Schuldeerschreibungen fannen seiteng der In.

Haber gar nicht, don dem Schlessschen Nanderer.

Institut aber nur jum Jwecke der statutenmãßig ju

bewirkenden EGinlssung gekündigt werden.

Vie Tändigung ist eine sechsmonatige and erfolgt

darch eine dreimallge neige in den für die Be.

kanntmachungen des *. Pfandbrief Institut⸗

bestimmten öffentlichen Blättern. Die sech Menak. Kanen dem Tage der lehßten Aufeige.

ie m kundigenden K

werden durch dah Log 8

Die den dem Schlestschen Pfandbrief. Jastitut den

Inbabern gekündigten Schult verschrribungen wären

lar Verfall seit nebst den nech MMigen n,

ad den CGrwencrungescheinen in kurtfikigem Ja-

stande eingel ie tert werden.

Der Getrag der feblenden Ilanschelae weird dem

Ginlie sernden don der Ginlesangtdaluta in bing

gebracht .

Der Nennwert dicht eingelleferter Schnasteerschrei.

bu bleikt im Mewabts den Ptand w 1 d 1 ning. angelegt. kund nd inge teich. ei. ber . ** ö det ichen Pf 2 att.

1

ämtiiche Kesten der Vorbereitung, Vollziehung

der Darlebns sucher; zur ung dersel kann ein angemessener Kostenvorschuß eingefordert

9

6) für Kapital, Zinsen, Einklagungs. und Bel— treibungskosten, einschlie lich der Anwaltakosten und aller sonstigen aus dem Barlehnsgeschäft erwachsenen Kosten, sowie die sonstigen satzungs mäßigen Beiträge muß innerhalb der Beleihungsgrenje des Werteg deg zu beleihenden Grundstücks und zur ersten Stelle . bestellt werden. Voreingetragene Mten— efle, Grundrenten, Ab , und andert dauernde Lasten sind nach dem Ermesfen der Direktion auf ihren Kapitalwert e, , und dieser von dem , . der zu eihenden Liegenschaften (5 29) 4 zu bringen.

Der Darlehngnehmer hat die Wahl, ob er das Darlehn in Schuldverschreibungen zu 3 o/ oder 3h eso oder 4 oder 430 verzinslich empfangen will. Derselbe hat dag Darlehngkapital von dem ersten Tage desjenigen Viertel jahres ab, in welchem er dasselbe empfangen, zu verzinsen, und zwar be—

tragen diese Zinsen: a. bei, amortisierbaren Darlehen, einschließlich Polo Tilgungsbeitrag, immer Is o,

b. bei nicht amortisierbaren immer . dso mehr, als der Zingfuß der Schuldverschreibungen ist, in welchem das Darlehn gegeben worden ist.

Die Verzinsung erfolgt vierteljährlich im voraus, und jwar . daß die Zinsen für das erste . bls um 19. Januar, die für dag zweite Viertel jahr bis jum 10. April, die für das dritte Viertel ahr bis zum 10. a die für dag vierte Viertel sahr bis zum 19. Oktober jedes Jahres bei der Kasse des lesischen Pfandbrief⸗Instituts ein- gezahlt sein müssen.

Eine Stundung der Zinsen seitens der Direktion ist nur gut erheblichen Gründen und auf höchstens 5 Monate statthaft. Die gestundeten, ingleichen alle etwa sonst nicht rechtzeitig gezahlten Zinsen und Beiträge sind vom

uldner mit So / g zu verzinsen. Sofern in der Be⸗ triehsmasse nicht genügend Mittel zur Deckung der Zinsen der Schuldverschreibungen vorhanden sind, ist der erforderliche Betrag der Sicherheitsmasse zu ent- nehmen und nach Eingang der Zahlung seitens des Schuldners nebst den 2 dieser wieder zu⸗ jufũhren.

§ 23.

Dem Schuldner steht es jederzeit frei, das Dar— lehn ganz eder teilweise in Schuld verschreibungen des Schlesischen Pfandbrief. Instituts von demfelken Zins fuß, in welchem das Darlehn gewährt ift nach dem Nennwerte unter Beifügung der vom ersten Tage des auf die Ablösung folgenden Vierteljahres ab laufenden Zingscheine und der Erneuerungsscheine zurũücksujablen. Jedoch mässen die Ilnsen einschlleß. lich der sonstigen satzungsmäßigen Beiträge für das laufende Vierteljahr entrichtet werden.

Der Schuldner ist ferner befugt. das Darlehn, soweit es durch sein i , ,. noch nicht gedeckt ist, durch Barzahlung deg Nennwertes u tilgen. Solche Tilgung kann nur um 1. Jannar oder 1. Juli jedeg Jahreg er⸗ folgen. uldner muß in diesem Falle der Direktion über, wenn die Tilgung zum 1. Ja— nugr erfolgen soll. spätestens am vorhergebenden L. Mai oder, wenn die Tilgung am 1. Juss erfolgen soll, vätestens am dorhergebenden 1. Nevember eine entsyrechende Erklärung schriftlich oder zu Protokost abgeben, worauf die Direktion zu dem J lligkeita. termine einen der Tilqungssumme gleichkommenden Betrag von Schuldderschreibungen zu kündigen und nach dem Nennwerte ein julssen bat. Der ju folcher Ginlösung erforderliche Barbetrag ist von dem Schuldner spätesteng am 13. Tage des dem Fäslig⸗ leitztermine dorbergebenden Mongit kostenfrei an die Kasse des Schlesischen Pfandbrief. Institutg einzuzablen und im Falle des Verjuget von diesem Tage an mit 5 og zu vernnsen.

Der Schuldner ist berechtigt, , Quittung über die abgrsablten Beträge oder Ab- tretung derselben obne BDewäbrleistung zu fordern, lowie befugt, auf Grund der a n ge Quittung entweder auf seine Kosten den beireffenden Betrag im Grandbuche ur Löschung bringen zu lassen oder den Betrag mit Vorbebalt dez Vorjugzrechfg ür die ju Gunsten des Schlesischen Mandbrießf. Institutg auf feinem Grundbesiß noch baftenden Forderungen auf scinen Namen umschreiken ju laffen oder anderweitig ũber 2 ju verfügen.

5265.

Das Schleich Pfantkries. Jntitut bat das Recht:

A. Ta Tarleba mit sebemenatiger Feist ju kũndigen: 1) wenn der Schal deer sebaen sagangz- und der ˖

tragsmãßi gen Verrflidtur gen tre Aufferde- tung darch die ten innerbalb der ge⸗

setzten Frist aicht nachkemmt; 2) grræerber carg mit Scheldder · i beliebenen Srandstũckn die Schuld

7)

dle betreffenden Stiftungsurkunden, Statuten usw.·

4 ,, und en des Darlehns

Kavitals gefordert werden, der

k ,, ü. 3 Betrag des Minderwerts binaus darf das Schlesische n , für den Fall der

le Verminderun Grundstũckswertes das Recht auf vorzeitige Rückahlung der Hypothek nickt aus-

bedingen.

Die Rücklahlung hat in bar oder in ver⸗ zinglichen uldverschteibungen des , . =, zu erfolgen. Gegen die Rück- orderung seitens der Direktion steht dem . die Berufung an den Verwaltungsrat frei, w cher, obne daß Angabe von Gründen erforderlich ist, end⸗

gültig er tscheibet.

Die Maßnahmen der Direktion werden durch die Berufung nicht aufgehalten.

§ 25.

Kann Darlehnssucher das Vorrecht (ygl. 8 21

r. 5) vor bereits eingetragenen Forderungen nicht berschaffen, so ist die Bewilligung eines Darlehns dennoch zulässig, wenn derselbe f verpflichtet, die eingetragenen . en zur Löschung zu bringen und wegen der Ansprüäche aus denselben dem Schle⸗ . 4 andbrief⸗Inftitut eine Sicherheit in der Art tellt, daß er entweder für je 225 M der Forderung 300 M in Schuldverschreibungen oder den Beteag der Forderung in barem Gelde bei der Diret tion —̃— Bei der Berechnung des Betrages der

orderungen wird der Jinssatz derselben, wenn sich kein höherer ergibt, auf o/ und der Räckstand ber Zinsen, wenn deren tigung nicht glaubhaft nachgewiesen werden kann, auf 3 Jahre angenommen.

§ 26.

Dem Schuldner steht eg jederzeit frei, den Zinsfuß seineg Darlehn innerhalb der im 3 22 angegebenen ien zu ändern, wenn er diese Absicht mindesteng 1 Wochen dor dem nächsten Zinstermine der Dire tion schriftlich mitteilt und Schuldverschreibungen des bisherigen Zinsfußeg in voller Höhe seines Dar⸗ lehns nehst den zugehörigen Erneuerungs und Zing⸗ scheinen behufs Umwandlung in solche des gewünschten Zinsfußes einreicht. Die Kosten der Umwandlung trägt der Schuldner.

er Anteil des Schuldners an der Sicherheits- —ᷣ— und im Falle eines amortisterbaren Darlehn auch an der Tilgungsmasse bleibt unverändert.

§5 2.

Der Schuldner hat beim Empfang des Darlehns ein halbes Prozent desselben als Beitrag zur Sicher⸗ heitsmasse bar zu zahlen.

Der den Zinsfuß der Schuldverschreibungen ůũber⸗ steigende n n. von *, /o ist, abgesehen von dem bei amortlsierbaren Darlehen zu leisfenden Tilgungs⸗ beitrage von o/ o., mit 1e o/0 zur Bestreitung der Verwaltungskosten und mit , d), zur Verstärkung der Sicherheitsmasse bestimmt. In dem ersten Jahre der Beleihung fließt jedoch der ganze Zuschlag von 3 Oo zur Betrtebs masse

5 28. Von der Feuerversicherungsgesellschaft, bei der die Sebãude dersichert sind, hat der Schuldner eine schrift⸗

liche Erklärung beizubringen, daß sie sich derpflichtet. der Direftion alsbald Anzei . wenn etwa

ge zu eine ibr zu leistende Jablung unterbleibt oder die Kündigung der V erfolgt.

Wertbestimmung der zu m Grundstũcke.

Die Beleihung eines Grundstũcks hat sich stets inner⸗ halb der ersten Hälfte, bei besonderg gut gelegenen Brundstücken in größeren Städten mit normal ori- schreitender Entwickel ung bis des ermittelten Wertes zu balten, darf jedoch den 12 fachen Gebäudesteuer⸗ nutzungswert und den 30 fachen Grundfteuerreinertrag der etwa zugehörigen Lle 9 welche größer als I ha sind, nichl äberschrelten. Dabel mu nir Sicherbeit sowobl nach dem Ertragewert als auch nach dem Verkaufgswerte deg zu belebenden Grund- stücks gerechtfertigt sein.

Die Beleibungen sind auf Grund besonderer Wert⸗ ermittelungs vorschriften vorzunehmen, welche ebenso wie Abänderungen derselben der Aufsichtebehsrde jur Genebmigung einzureichen sind. J

Werden auf einem bereits beliebenen Grundstück Neubauten errichtet, so ist die Direktion berechtigt, die Beleibung durch neue Schuldverschreibungen ir

den * den Grundsätzen über die Wertermiitelung festjustellenden Mehrwert ju erböben.

5358.

Die Direktion ist berechtigt, Anträge auf Be—⸗ leibangen durch Schaldverschrelbungen auch inner. balb der in S 2 feftgesetzten Grenzen jurückjuweisen, efern ibr die Bestimmung des GYrundstückg oder der Rebande oder die Person des Gigentümerg oder sonstige Nrw ftände nach ihrem 3 Figen Er⸗ messen nicht die genügende S it für dag Dar⸗ lebn bieten. ne , siad rea der Beleibang auegna⸗

866 Gebaude. die besondert fenergefã brlichen Zwecken ienen

de Theater eder Mebaäade, die aus schlieỹlich oder

ĩ Tan, Tennerten eder n bn.

r s. ma . , dee, , me,, d mm g . 1 r