Literatur.
Jahrbuch der Internationalen Vereinigun gleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre u Berlin, im Auftrage der nigung herausgegeben von Pro⸗ 26 Dr. Bernh öft in Rostock und Kammergerichtsrat Dr Meyer in Berlin. VI. und VII. Band, 1. Abteilung. 590 S. Verlag von Julius Springer, Berlin. — Eine Fülle des Interessanten, Be⸗ lehrenden und Anregenden bringt in der vorliegenden Abteilung das Jahrbuch der Internationalen Vereinigung für vergleichende Rechts⸗ wissenschaft und Volkswirtschaftslehre. Daß alle weige der Rechts und Staatswissenschaften aus den Bestrebungen der Vereinigung reichen Nutzen zu ziehen vermögen, darüber kann kein Sachverständiger im Zweifel sein. Aber auch der Kundige wird überrascht durch die Vielseitigkeit des Inhalts dieses stattlichen Bandes. ', sind zehn in der Vereinigung gehaltene längere Vorträge zum Abdruck elangt: Die Bedeutung der Steuererklärung“ von J. Peters, ir ten des Königlich preußischen Oberverwaltungsgerichts; ‚Alter⸗ tümer im geltenden russischen Recht, Bilder aus dem Kultur- und Rechtsleben Rußlands“ von Aug. Loewenstimm, Oberlandesgerichtsrat in Charkoff; Die Teilung der Gewalten in der belgischen Ver⸗ fassung., von Paul Frrera, Professor der Rechte aun der Universität und Advokat am Appellgerichtshof in l en Die Reform der deutschen Börsengesetzgebung! von Heinrich Dove, Landgerichtsrat a. D. und Syndikus; „Die Grundzüge der schwedischen Ver⸗ fassung! von Dr. . E. Fahlbeck, ordentlichem Professor der Staatswissenschaften an der Universität Lund (Schweden); Der Nutzen des Studiums im Auslande für Juristen und National⸗ ökonomen mit Berücksichtigung der für die deutschen Studenten an der Universität Grenoble getroffenen Einrichtungen! von Dr. Joseph Duquesne, Professor der Rechte an der Universität Grenoble; „Das intertemporale Privatrecht der zivilisierten Staaten im 19. Jahr⸗ hundert! von Dr. Friedrich Affolter, Professor der Rechte in e,, Die Verwandtenehe und die Statistikf von Sgierungsrat, Professor Dr. P. Mayet, Mitglied des Kaiser⸗ lichen Statistischen Amts zu Berlin; „Der Aufsichtsrat und seine Reform nach englischem Aktienrecht im Vergleich zum deutschen Aktienrecht von Dr. jur. Gustav Schirrmeister; „Der Anschluß Deutschlands an die Internationale Union für ewerblichen Rechtsschutĩz von Dr. Albert Osterrieth (Berlin), Ger r fret der Internationalen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz. An die Wiedergabe dieser ,, schließen sich Mit⸗ teilungen aus allen Rechts- und Wirtschaftsgebieten an: „Die all⸗ gemeinen administrativen Staatenvereine! von Dr. Peter Kazanski, ordentlichem Professor der Rechte in Odessa; ꝛ Vizekönige Chanchihtung und Liu Kunvi zur Reform des chinesischen Justizwesens“ (Auszüge aus einer dem Thron eingereichten Denkschrift), mitgeteilt von Dr. Betz, Kaiserlich deutschem Vizekonsul in Peking; Die Theorie französischer Juristen über die Begründung der zivil rechtlichen Verantwortlichkeit von Georges Bry, Prefessor der Rechte an der Universität von Aix⸗Marseille; „Statistische Politik, ihr Wesen und ihre Aufgabe! von Dr. Sigismund Gargas (Lemberg); Begriff und Wesen der vergleichenden Rechtswissenschaft“ von Br. Raoul de la Grasserie, Richter am Zivilgericht in Rennes; Zur Darlegung und Lösung der Wohnungsfrage ! von Dr. Gustav Sodoffsky 8 Petersburg); 6e Grundeigentum in der Türkei nach der neueren esetzgebung' von Wilhelm Padel, Dragoman der Kaiserlich deutschen Botschaft in Konstantin opel; ‚Bedeutung des Rechts der Eingeborenen mit besonderer Berückiichtigung von Völkern der deutsch - afrikanischen Schutzgebiete? von Dr. Felix Meyer, Kammergerichtsrat in Berlin; Die stalienische Kolonial gesetzgebung in Erpthräa“ von Dr. Emanuele Gianturco, ordentlichem id essof der Rechte, früherem Königlich italienischen Justiz und Kultusminister; Autorität und Staatsgewalt“ von Robert Piloty, ordentlichem eo der Rechte in Würzburg. Ein Anhang enthält Tabellen zu dem Vortrage von Mavpet über die Verwandtenehe und die Statistikn.
Für die deutsche Staatsrechtswissenschaft beachtenswert ist nament⸗ lich der 41 Seiten umfassende Beitrag von effet Fahlbeck in Lund über die Grundzüge der schwedischen Verfa I Während in den deutschen konstitutionellen Monarchien die Verfassung von dem Fürsten gegeben, daher die Macht der Volkevertretung, zuristisch be= urteilt, eine übertragene und, volitisch gesehen, der des g nicht ebenbürtig, dieser vielmehr allein Inhaber der Staatsgewalt geblieben ist und seine Autorität auch in ihrer Ausübung bewährt, dem Parla⸗ ment nur eine Mitwirkung bei der Geseßzgebung und der Aufstellung des Budgets zukommt, ist die schwedische Verfassung von 1809 von den Ständen gegeben worden, die allein über sie beschlossen, darin die Grenze zwischen ihrer eigenen Macht und der des Königs fest⸗ gesetzt und dann dem Herzog Karl die Krone angeboten haben, und der in dieser Verfassung klar und prägnant zum Ausdruck ge brachte leitende Gedanke ist die gleichwertige Teilung der Staake. gewalt zwischen König und Volk, die — letzteres durch den Reichstag vertreten — in der Vorrede der Verfassungrurkunde als Vertrag⸗ schließende dargestellt werden. Die vollntebende Gewalt allerdings liegt zum größten Teil in der Hand des Königs, dessen Beschlüsse mit Ausnahme der dag Kommando betreffenden jedoch jur Gültigkeit der Gegenzeichnung eines der dem Reichstage verantwortlichen Staatgräte be dürfen. Zunächst zeigt sich dies in bejug auf die Verwaltung und die Voll nie hung der Regierungsbeschlüsse, den Befebl über Heer und Flotte, sowie alle Art Initiative auf den verschiedenen Gebieten des Staats lebeng. Ferner ist der König Derr über die auswärtige Polinik, auch über Krieg und Frieden, sowie über die Ernennung von Beamten, jedoch unter — — gesetzlich vorgeschriebener Formen und Bedingungen, besonders in bejng auf den letzterwäbnten Zweig seiner Machtausübung. Die einmal ernannten Beamten nebmen in Schweden von altert ber eine sebr selbständige Stellung ein. Mit Auenabme der Chbeftz der Ver⸗ waltungebebörden und der Regimenter wie der divlomatischen Beamten können sie nur nach richterlichem Urteil abgesetzt werden; auch in bejug auf ibr ganzeg aaßerdienstlicheg Tun und Lassen erfreuen sie sich großer ed rer, In den meisten Angelegenbeiten, mit denen eine Auegabe verknüpft ist, ist die Regierung deg Könige von dem Ginverständnig deg Neichttagg abbängig. — Was die gesetzgebende Gewalt betrifft, so erscheint 6 und Kriminal · wle auch — * ju geben und abändern, nicht größer alg die des Neichetagg Auf diesem Hebiete berrscht volle Parität swischen König und Relcheiag sowobl in bejug auf Instiative wie anf Veto, ja selbst auf die Sanltion, weil ein von dem König dorgeschlagenen und don dem Reichetag angenommene Geseß keiner anderen Sanktion bedarf, obwobl der Rbalg dagselbe vromulgiert. Dagegen lann er eine weitgebende sogen. Skonemische Gesetzgebung ganz selbständig augen, die sich nicht auf Verwaltungevorschristen oder Erteilung don Tonzessienen beschränkt, sondern eine große Menge derschiedener — der Mesellscihaft umfaßt. Auf dem Gebiete der Finanz geseßgebung und ⸗derwalturg ist aber die Macht deg Königg wieder nur gering ar untersteben sewobl die ordentlichen fenen Ein- kanfte de Neicht wie die außererdentliche⸗, vom Reichetage be⸗ wäilligten seinem Verfügur gerecht, aber er ist in bejug auf Aug. gaben ie Ginnabmen durch dag festge setzte Budget gebunden nad darf die Posten derselben weder siberschreißen n aber · — mit der Neicheschuld darf er sich überbaut nicht be⸗ sassen. Die Mitwirkung de König bei der Budgeig ist auch nicht groß Gr macht den Verschlag. EGiasrruch nur gegen Herabsezung der feüten oder sogenannten ordinären Aug gaben nad Minnabmen erbeben and sich weigern, einen Posten an= gachmen, der dem Neichetage im GBadget aufgeführt worden it. Die
erwaltung deg Gigentams der Staat n Rammern ern Mrundsäpen gescheben. Der Rhöalg kann selbst- der ländlich weder Steuern nach kaben auferlegen und weder Jölle nech Arne, it agnabme den reiderell; obe den Willen der Rar mern erbᷓben. — * — ist er darch gutgebesßene Pear be-
1 —
für ver⸗
rechtigt, die olle berakinset Dag nadisangerecht wird ae e g.
2 n 5. dem Mutachten der böch 9 im Staate. tate . ] Ja Mahtbefagasssen deg scherdischen Röalgg ist nech ju
rechaen, daß er da Daurt der schwedischen Staalgksrche ift, daß er eder mar
„Die Vorschläge der
Festsegung deg ann aber
nach den don den
acht des Könige, Verfassungs., Z vil.
.
die Kammern zum 2 Reichstage berufen, den ver⸗ sammelten Reichstag auflösen und Neuwahlen ausschreiben kann. Er ernennt ferner die Sprecher der Kammern, die aber natürlich Ab⸗ eordnete sein müssen. Dieses Recht 1 von großer konstitutioneller Herend einmal des weil dadurch ein ungehöriges Partei- regiment innerhalb der Kammern des . verhindert wird, vor allem aber deshalb, weil der Sprecher die Macht besitzt, die Pro= — 2 von Anträgen, die nach seiner Ansicht gegen die n . treiten, zu verweigern. war hat der aus Mitgliedern beider Kammern e, nstitutionsausschuß in diesem Falle auf Verlangen zwischen precher und Kammer zu richten; aber dies hindert nicht, daß die Sprecher durch die eben erwähnte Be⸗ fugnis die unparteiischen Wächter der Grundgesetze und der Verfassung werden gegen eventuelle Versuche, die Grenzen der richtigen Macht- ö des Reichstags und seiner Kammern zu überschreiten. Hierdurch önnen Konflikte zwischen dem König und dem Reichstag und zwischen den beiden Kammern des letzteren vermieden werden. — Der König hat endlich das Recht, in den adligen, freiherrlichen und gräflichen Stand zu erheben, was jedoch kein Privilegium verleiht und nur vom ältesten Sohn geerbt wird. „Dieses Recht kann nun als ziemlich obsolet betrachtet werden!, bemerkt Professor Fahlbeck.
Charakteristisch für die schwedische Verfassung ist, daß nicht nur der König, sondern auch der Reichstag gewisse Gebiete hat, wo er sowohl die Verwaltung als auch ein selbständiges Gesetzgebungsrecht ausübt. Es ist dies der Fall hinsichtlich der Reschsbank und betreffs des Reichsschuldenkontors, das seit 1789 die Schulden des Reichs verwaltet. Wie der Reichstag diese Institutionen durch seine BevolÜlmächtigten verwaltet, so gab er ihnen auch allein Gesetze, bis im Jahre 1897 auch dem König das Recht gegeben wurde, an der Gesetzgebung über die Reichsbank teilzunehmen. Dieser Alleinherrschaft des Reichstags über die Staatsschulden und die Reichsbank liegen die traurigen Er— fahrungen zu Grunde, die man in den verschiedenen Perioden der Alleinherrschaft des Königs zur Zeit Karls XII. und . zur Zeit Gustavs 111. gemacht hat. Sie hängt auch mit der bedeutenden Macht eng zusammen, die der Reichstag über die Finanzen, den Staatshaushalt und die Bestimmung des Budgets aus übt (was in Schweden nicht in der Form eines Gesetzes, sondern durch einen einseitigen Beschluß des Reichstags geschieht, der nicht vom König sanktioniert wird, und zwar nicht auf einmal, son— dern Haupttitel für Haupttitelh. Dem Reichstag kommt auch das eigentliche Besteuerungsrecht ganz und gar zu. In enger Verbindung mit seinem Rechte, über Finanzen und Staatshaushalt zu beschließen, steht seine Kontrolle über beide, die teils während der Reichstage von
dem aus Mitgliedern beider Kammern bestehenden Staatsausschusse,
teils in Zwischenzeiten von 12 Staatsrevisoren ausgeübt wird. Eine andere, nicht minder wichtige Seite der kontrollierenden Macht des Reichstags ist die von ihm durch den Konstitutionsausschuß erfolgende Prüfung der im Staatsrate geführten Protokolle, mit Aus nahme derjenigen, welche diplomatische Geschäfte und Kom⸗ mandosachen betreffen. Durch diese 6 kann der Reichstag die Handlungen der Regierung bis in alle Einzelheiten verfolgen und die Minister zur Verantwortung ziehen, wenn sich herausstellen sollte, daß sie gegen Gesetz und Verfassung gehandelt oder sonst nicht mit Eifer und Unparteilichkeit das Beste des Reichs wahrgenommen hätten. — Hinsichtlich der Gegenstände der sogenannten ökonomischen Gesetzgebung, die dem König allein zusteht, kann der Reichstag nur bei dem König zu meldende Vorstellungen und Wünsche aussprechen“. Ueberläßt indessen der König, wie dies mehrfach geschehen ist, dem Reichstage die Erörterung einer solchen Frage, so wird damit ganz wie mit anderen Fragen der Gesetzgebung, welche die Kammern gemein⸗ sam mit dem König ausüben, verfahren.
Von den übrigen Befugnissen des Reichstags sind noch folgende hervorzuheben: Er stellt einen Justizsachwalter an, der in seinem Auftrage das Schalten und Walten aller Richter und Beamten auf dieselbe Weise, wie der Justizkanzler im Auftrage des Königs, zu überwachen hat. 3 . ist jedem schwedischen Unter⸗ tan vorbehalten, bei diesem jedes amtliche Verfahren zu melden, durch das er sich in seinen Rechten gekränkt glaubt. Ebenso setzt der Reichstag ein Druckfreibeitskomitee ein, das in feinem Auftrage die Druckfreiheit zu schützen hat, wie sie im Auftrage des Königs dessen Justizkanzler überwacht. Schließlich besprichk der Reichstag durch einen sogenannten Opinionsausschuß die Tätigkeit des höchsten Gerichts, aus dem dieser ein bis drei Mitglieder hinaus⸗ botieren kann, wag indessen bis jetzt noch nie geschehen ist. — Im 24 der Unmündigkeit des Thronfolgers beim Tode des Königs setzt der Reichstag eine r Regierung ein, und wenn der Thron frei ist, verfügt er gänzlich über Krone und Verfassung. Der schwe— dischen Verfassung eigentümlich ist die Vorschrift, daß, wenn der König außer Landes gereist ist, sich 12 Monate lang von dem Lande fein hält und auf Aufforderung nicht zurückkehrt, oder wenn er durch Krankheit während ebenso langer Zeit verhindert ist, zu regieren, die Stände des Reichs (jetzt die beiden Kammern des Reichetags) mit der Regierung verfahren, wie es ihnen am nützlichsten erscheint !. Eg sind die Erfahrungen aus der Zeit Karlg XII. und Gustav IV. Adolfs, die zu diesem Gesetzartilel An⸗ laß gegeben haben.
Der Reichstag, der seit 1856 gesetzmäßig obne besondere Ein—⸗ berufung am 15. Januar jedes Jahres Uusammentreten soll, wurde big zu jenem Jabre von den vier alten Ständen und wird seit 1866 von jwei Kammern gebildet, die, abgesehen von der Mitgliederzabl, einander vollständig gleichgestellt sind. Die Mitglieder der oberen Kammer 180 — werden von den Landtbingen, d. b. den böberen kommunalen Selbstverwaltungekörpern, und von den Stadtverordneten der wn Städte unter den 4 — mit größerem Vermögen gewäblt, ein jeder für si und für eine Zeit von y Jahren. Wählbar ist, wer 30 Jabie alt ist, ein Ein⸗ kommen don 409090 Kronen bat oder festeg Gigentum zum eingeschäßten Werte von mindesteng 80 009 Kronen besitzt. Die 230 Müglieder der unteren Kammer werden in Wablbesrken, die für Land und Stadt verschieden sind, von allen denen, die nach einem bestimmten Zensus stimmberechtigt sind, für eine Jeit von 3 Jahren inn gewäblt. Stimmberechtigt ist, wer II, wäblbat, wer 25 Jabre alt ist und entweder ein Ginkommen von 800 Kronen bat oder festeg Gigentum im Werte von wenigsteng 1000 Kronen besißzt oder ein landwirtschaftlicͤheß Gut im Werie von 60090 Kronen auf 5 Jabre oder auf Lebenezeit gepachtet bat. Die Mitglieder der unteren Kammer müssen im Wablbenirk wobnbaft sein und bekommen Diäten; bel denen der oberen Kammer fällt beide sort. Jeder einzelne don den Reiche tagzabgeordneten reprä- senliert dag ganze Volt; sie sind nach altem schwedischen Recht nicht durch imberativeg Mandat gebunden. Zur Schlichtung dissen⸗ tlerender Meinungen ber gewisse Fragen deg Siaatebausbalis, ber die Verwaltung der Reiche bank und deg Reichaschul denlontorg ist ge= meinsame Ubstimmung der belden Kammern vorgeseben. Mit der Uabildang der dier alten Stände zu jwei Kammern im Jahre 1865 it die Zusammensetzung des Reichtagg demolratischer geworden; die Bauern nebmen seßt den größten Plag cin. Professor Fablbed be- leichnet die Eiste * Rammer alg daz beste Werk der neuen NReichetaga ordnung und in wwologischer Oinsicht den melslen, um nicht ju sagen; allen anderen ersten ammern überlegen. Sie gebt gan) und gar aug Wablen berwwor, hlt also keine durch Königlicihe Er⸗ nennung oder durch erblich? Recht Sin babenden Mitglieder; ferner bat sie in den Lander bingen al Wablkerwerationen eine seste r Unterlage erbalten, die ibr selbst große Stärke verleibt; schließ lich it sie der Zweiten Rammer in allen Punkten außer in bejug auf die Zabl der Muglieder, also auch binstchtlich der Ordnung der Behandlung der Gegenstände Finanzfragen] gleichaesiesst alleg Dinge, die bei der Bisdung dieser Tammer in anderen Lindern nur nadelltemmen oder überbaut nicht beedachtet wurden und die daber die Ursache siad, daß sie überall, außer ln den Vereinigten Staaten den Amerika, wo sicͤh in diesem Falle in der Daurtfache
Val he Prianpien geltend gemacht baben, wie bei und, der Jaesten
Rammer unterlegen it
3wi den beiden Machtkakern Rönig and Reiche tag. die, teil
auf derschledenen Mebieten, tell einbeitlich auf gemein-
samen Gebieten, den Staatswillen bilden, aber nie, außer bei gewissen zeremoniellen Gelegen deiten, in unmittelbare Berührung miteinander treten, steht als Mittler der Staatsrat (Ministerium), der als ihr Organ und Diener seinen Pi in der Verfassung ein⸗ nimmt. Die Staatsräte 383 zunächst die Vertrauten des Königs, die er nach Belieben annimmt und verabschiedet. Außerdem sind fie die höchsten Chefs der Verwaltung und in dieser Eigenschaft Beamte, nachdem im Jahre 1840 sämtliche Staatsräte außer dreien De. partements erhalten haben. 1876 bekam der Staatsrat in dem einzigen Staatsminister einen Chef. Aber es gibt in Schweden keinen Ministerrat und deshalb auch keine Ministerregierung. Die schwedischen Verwaltungechefs können auf eigene Hand bei- nahe über nichts beschließen, außer über Anstalten zur Aug führung der Beschlüsse des Königs. Alle ,, heiten, auch die unbedeutendsten, sollen dem Konig im Staatz. rate vorgetragen, und daselbst von ihm entschieden werden. Andererseits sind die Staatsräte als die Ratgeber des Königs, die seine Beschlüsse gegenzeichnen, dem Reichstage für all ihr Tun und Lassen verantwortlich. . Verantwortung kann in doppelter Weise abgefordert werden. Juristisch geschieht es durch den Konstitutions⸗= ausschuß und den Justizsachwalter des Reichstages vor einem von Beamten auf bestimmte Weise zusammengesetzten Reichsgerichte. Die pelitis he Verantwortung wird nach der Verfassung von 1809 von dem Reichstage selbst durch ein Ersuchen an den König, diesen oder jenen Stgatsrat zu entlassen, ausgeübt: ein Ersuchen, das der König nach Belieben gewähren kann oder nicht. Diese beiden Formen, die Staatsräte zur Verantwortung zu ziehen, sind aber allmählich obsolet geworden infolge der immer näheren Berührung zwischen den Ministern und dem Reichstage, welche die Entwickelung späterer Zeiten teils durch das den ersteren gegebene Recht der Teilnahme an den Verhandlungen des Reichstags (seit 1860), teils infolge des alljährlichen Zusammentritts desselben (seit 1866) zustande gebracht hat. Zum Schluß weist Fahlbeck darauf hin, daß während des ver— angenen Jahrhunderts ganz in der Stille eine nicht unbedeutende Berschiebung der Macht zwischen König und Reichstag in betreff der Staatshaushaltung und dadurch mittelbar der . der Regierung ,, hat. In erster Linie beruht dies auf der Veränderung, die eingetreten ist in bezug auf das Größenverhältnis zwischen den ordinären, teilweise vom König abhängigen Einkünften und den Bewilligungen, die der Reichstag allein bestimmt. Während die ersteren im Jahre 1809 die Hauptmasse, die letzteren nur einen, geringeren Teil der Staatseinkünfte bildeten, haben sich die Verhältnisse infolge der Zunahme der Bevölkerung und des Nationalvermögens so umgestaltet, daß die ordinären Einkünfte egenüber den Bewilligungen des Reichstages jetzt kaum den sechsten eil gusmachen. Von noch größerer Bedeutung für die Erweiterung der Machi des Reichstages in dieser Beziehung sind die zunehmende Spezialisierung der Ausgaben und die Einschränkung des Verfügungs«— rechts des Königs über die Verwendung der Ersparnisse. ‚Und weil das Geld fast in allen Staatsangelegenheiten der nervus rerum ist so kann der Reichstag oder vielmehr der Staatsausschuß, wenn au nur indirekt, beinahe auf allen Gebieten der vollziehenden Gewalt seinen Einfluß ausüben. Der Staatsausschuß. der mächtigste Aus= schuß des Reichstages, oder richtiger die 3 Personen, 4 aus jeder Kammer, die seine Arbeit leiten, können in dieser Beziehung als eine Art Regierung neben der wirklichen betrachtet werden. Viel politische Klugheit und Besonnenheit ist erforderlich, wenn nicht hieraus eine ernste Gefahr für den Bestand der Verfassung entstehen soll. — Eine andere nach und nach eingetretene Verschiebung in dem Ver— hältnis zwischen den beiden Machthabern König und Reichstag be— trifft die Initiative der Gesetzgebung. Sie hängt auf das innigste mit der Stellung des Reiche tags als derjenigen Macht, die direkt von dem Volke und der 8. mit ihren vielen Wünschen ausgeht, zusammen. Seitdem der ? eichstag alljährlich zusammentritt, hat er die Regierung auf diesem Gebiete ganz überflügelt. In bezug guf neue Ausgaben für schon bestehende Einrichtungen behält die Re— gierung noch ihre Initiative. Hinsichtlich der Gesetzgebung aber und neuer Veranstaltungen aller Art, ob sie eine Ausgabe erfordern oder nicht, Bat der Reichstag seit langem die Regierung dillanziert. Die große Menge Vorschläge, die vom Reichs- tag kommen, geben au der Regierung so viel ju tun, 6 sie schwerlich Zeit hat, sich mit selbständiger Initiative zu be= fassen. Sie kann nicht einmal mit den Kräften, die ibr zu Gebote stehen, alles hewältigen, was der Reichstag ihr anheimstellt. Sowohl aus diesem Grunde wie aus anderen weist die Regierung diese Arbeit von sich ab und besonderen Kommissionen zu. Die Kommissionen, in welche meistens Abgeordnete aus beiden Kammern und von verschiedenen Parteien, aber auch ein Fachmann anßescgt werden, haben sich beinabe zu einem Regierungssystem ausgebildet. as Kommissionswesen bildet auf diese Weise ein Sicherbeitsventil für all den Reformelfer, der sonst sowohl dem Reichstag wie der Regierung leicht über den Kopf wachsen könnte. Klar aber ist, daß die Regierung bei dieser Sachlage mehr * mehr zurücktritt und bloß in großen Fragen dle Initiative ergreift. Die schwedische Verfassung stellt demnach einen selbständigen Tvpus neben denjenigen der anderen Verfassungen der Neujeit dar. Von den konstitutionellen Monarchien, wie sie z. B. in Deutschland bestehen, weicht sie durch die Teilung der Macht im Staate ab. Sie bat einige Aehnlichkeiten, freilich nicht in bezug auf Grund und Aufbau, die so verschieden sind wie nur möglich aber hinsichtlich ibrer Tätig⸗ keit und ihrer Funktionen, mit der Verfassung der Vereinigten Staaten don Amerila. Sowohl die Speialisierung des Budgetg und die Initiative der Gesetzgebung, die der Kongreß der Union ausübt, wie die Macht der Ausschässe und die vriwaten Verhandlungen der Staatg⸗ sekretäre mit ibnen erinnern stark an die schwedischen Verbälinisse. Denn obwohl die Cbefg der Verwaltung in Schweden im — zu ihren amerikanischen Kollegen Zutritt ju den Kammern und au oft Sitz darin haben, bilden doch die Verhandlungen mit den Aug= schüssen und den leitenden Personen der Parteien dag wichtigste Glement der gemeinsamen Arbelt der Regierung und deg Reichetagz.
Sandel und Gewerbe.
Der Handelssachverständige beim Kaiserlichen General⸗ konsulat in New York, Gewerberat Waetzoldt, wird sich auf seiner Informationsgreise in Deutschland in den Tagen dom T2. Oktober dig 1. November d. J in Berlin aushalien, wo er im Augwärtigen Amt für Interessenten zu sprechen ist.
(Aue den im Reichgamt des Innern jusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie‘ )
de n m
Grgänjung des Verjelchnisfsegz der Maschinen und Maschinenteile, die für die Goldindustrie zollfrei eingefübrt werden können. Durch Verfügung des Finanz- minlsterg vom 23. Mai lo. Juni d. J. bat dag Verjelchnig der Ma- schinen und Maschlnentelle für den Gedarf der sibtrischen und urallschen Moldindustrse, die big jum 1. Januar 1809 über alle Grenßen des Meichg jollfrei eingefübrt werden dürfen, in Abteilung 2 A folgenden
JZusaz erhalten:
Juabebortelle 9 Dregen: Stablseile, Riemen, Kekegmatten, Bol ien, Syunte aubenmußttern), eiserne (Mitter är Schlensen, und Gummibänder, mit der Maßgabe, daß den JZelümtern, ber welche die genannten Jabebört ile u Dregen eingeben, Bescheln langen der juständlgen Bergkebörde daraber — werden, daß sie ja Dregen gebören, welche für Goldminen erserdersich sind⸗“
Rüstenschsffabrt im Amurge biet. Nach einer Mittellung der Dauptverwaltung für Dandelet, Schiffabrtz. and Hafenangelegen - beiten ist der Generalaeadernrur des Umurgebletg erm chtigt worden, in seinem Gentrfe die Tuästensch fart unter fremder Flagge für eln weilereg Jahr, d. b. Hie jum I7. Mal 1901, zasulassen.
Außenhandel Italiens in den Monate J e ,, naten Januar bis
Der Wert der Einfuhr nach Italien betrug in den Monaten Januar bis August 1963 einschließlich des Edelmetassverkehrs T2568 io 463 Lire gegen 1149 706 600 Lire im gleichen Abschnitt des vergangenen Jahres, Der Wert der Ausfuhr belief sich auf 928 , e. gegen 930 059 166 Lire in den ersten acht Monaten des Jahre 2. ö
Ein⸗ und Ausfuhr der wichtigsten Handelsartikel erreichten in den Monaten Jannar bis August 1905 (und 1902 die folgenden Wert- ziffern in tausend Lire.
Einfuhr: Olivenöl 12 577 (7059 — Petroleum 7318 (7461) — Roher Kaffee 10 497 (4185) — Tabak in Blättern und Tabak- . 13182 (11 804) — Roher Chilisalpeter 7777 (4483) — Schwefelsaures Kupfer sowie doppeltschwefelsaures Kupfer und Eisen 11537 (11 9308) — . Steinkohlenteerfarben in trockenem Zustande 7081 (G 118) — Rohe Jute 6221 (8506) — Einfaches, lattes, ge= bleichtes . 5875 (6695) — Rohe , n 129 512 (iI2l 798) ewaschene rohe Wolle 5307 (4508) — Gekämmte, ungefärbte Wolle 2 134 (26 169) — Abfälle von Wolle ooh (3249 — Gewebe aus gekämmter Wolle 12139 (1432) — Seidenkokonz 12 0565 (20 094 — Gezogene einfache asiatische Rohfeide 41 975 (54 355) — Desgl, ö 14729 (1210 — Gezogene ge⸗ färbte Seide, einfach, dubliert oder gezwirnt 27 81 (39 84h — Vierkantiges, der Länge nach gesägtes gewöhnliches Holz 34 880 (34 885) — Rohe Schsen⸗ und Kuhhäute, frisch oder getrocknet 19050 (21 088) — Bruch, Hammerschlag und Feilspäne von Eisen und Stahl 10713 (10 963) — Gußeisen in Blöcken 78135 (11024) — Schmiedeeisen und Stahl, gewalzt oder gehämmert in Stäben, Stangen u. dergl. 7312 (6925) — hne ef, und Stahl zweiter Bearbeitung, ganz oder zum großen Teil gehobelt, gefeilt, abgedreht u. dergl., 5563 (5628) — Spinnereimaschinen 8499 (5340) — In strumente aus Kupfer, Bronze, Messing oder Stahl mit Ferngläfern oder Mikroskopen oder in Grade abgeteilten Stäben oder Kreifen u. dergl. 3214 (564) — Deggl. ohne optische Vorrichtungen oder in Grade geteilte Stäbe u. dergl. 6683 (63715 — Bearbeitete Rubinen, Smaragde, Diamanten u. dergl. 13 003 8 881) — Phosphat 6396 (G43) — Steinkohlen und Kots 965 968 (968 5155 — Harter Weizen 1 622 (44 816) — Weicher Weizen 84 137 (78 839) — Hafer 5425 G26?) — Mais 38 475 (19186) — Lein-, Raps. und Rübsamen 8371 (540) — Sesam und Erdnüsse 6183 (4574) — Pferde 23 434 (27 194) — Kabeljau und Stockfisch 8507 (8033).
Ausfuhr, Gewöhnlicher Wein in Fässern 26761 (16696) — Olivenöl 265 977 (38 656) — Pomeranzenöl sos l (7241) — Weinstein und Weinhefe 19173 (868635) — Roher Hanf 20 562 (25 210) — Einfaches, rohes Baumwollgarn 6680 (63587 — Gefärbte oder aus efärbtem Garn hergestellte baumwollene Gewebe 21 887 (17 544) — Gr, baumwollene Gewebe 535 (4521) — Gezogene, einfache, europäische Rohseide 129 995 (123 1155 — Dublierte oder gezwirnte Rohseide 129 551 (114 24) — Rohe Abfälle von Seide 9756 (lo 983) — Gesponneng Abfälle von Seide 11266 (10631) Glatte, schwarze Gewebe aus Seide 5516 (7461) — Glatte, farbige Gewebe aus Seide 24 095 (25 683) — Gemischte Gewebe, in denen mindestens 12 und höchstens oo / Seide ent- halten ist, farbige, glatte 5257 (3114) — Strohhüte mit Ausnahme der garnierten Damenhüte 8308 (7637) — Rohe Ochsen, und Kuh häute, frisch oder getrocnet 10 017 (8265) — Zinkerz 7873 (6955) — Reber Marmor 5947 (4990) — Schwefel 72 6260 (0 gos) — Geschälter Reis 6156 (8347) — Pomeranzen, auch in Salzwasser 27 (7586] — Limonen, auch in Salzwasser 12 853 (14053) — Geschälte Mandeln 10 4865 (65s) — Früchte und Gemüfe in Essig, Sal oder Oel 5498s (4782) — Frische Gemüse 957 (8446) * Ochsen 10094 (7146) — Frische Butter 7470 (6196) — Käse 15 649 (13 399) — Eier von Geflügel 30 554 (35 009 — Bearbeitete, aber * * Korallen 13 101 (22 439). (Statisticos del Commercio pecialve.
Ausfuhr von Geflügeleiern aus Rumänien.
In den letzten Jahren hat der Export von Geflügeleiern aus Rumänien im allgemeinen und im besonderen nach Deutschland einen begchtengwerten Aufschwung genommen. Nach der amtlichen rumänischen Statistik wurden davon ausgeführt: 1891: 1 171465 kg, 1895: 1 385 276 kg, 1896: 1786766 kg, 1897: 1786723 kg, 1898: 2883762 kg, 1899: 3169 965 kg, 1900: 3098993 kg, 1901: 4831 957 kg.
Für 1902 liegt die amtliche Statistik noch nicht vor. Nach einer Mitteilung der Gisenbabndirektion bat dieselbe in dem genannten Jahre aber allein nach Deutschland 5 604 000 Kg Geflügeleier be⸗ fördert und in den ersten fünf Monaten des laufenden Jabres 1903: 2368 000 Kg, eine recht erbebliche Steigerung der Augfuhr nach Deutschland im Vergleich mit den Ziffern der Vorjahre.
Es gingen nämlich von der Gesamtausfuhr
1899: 1845 821 kg. nach Desterreich . Ungarn, 1322017 . . Deutschland,
1900: 1473 390 Desterreich· Ungarn, 16198537 Deutschland,
1901: 209 165 . Desterreich · Ungarn, ö Deutschland.
An dem Trangport waren im Jabre 1902 folgende rumänische Eisenbahnstationen beteiligt; Jassv mit 933 909 kæ, Roman mlt M0090 Kg, Bularest mit 720 009 kg, Botoschan mit 695 009 kg, Dorohoi mit 431 9000 kg, Tirgu-Frumos mit 23 000 Kg, Bacau mit 342 000 Kg, Braila mit 249 000 ke, Berlad mit 140 009 Kg, Graicda mit 110 009 ke, Galatz mit 109 009 kg, Rimnic Sara mit 104009 kg. Dann folgen die Stationen Giurgiu, Bujen, . Foecschan, Ploesti, Pitesci, Gonstanza und andere mit kleineren
engen
Im Jahre 1903 ist noch die Station Vaelui als eine solche mit erbeblicher Verladung binzugetreten, nämlich mit 215 009 kg für die ersten fünf Monaie des Jabreg gegen nur 15 009 Eg des ganzen Vorjabres. ;
Gg ergibt sich bieraug, daß der Haurtewort von Eiern aus der Meldau slatiflndet, von wo er chen im Jabte 160 biermal so groß war alg der aug der Walachei. Die Trangporte gingen im Jabre 1802 nach folgenden deutschen Stationen: nach Leirjig 2016 G00 Rg. Dam burg 1581000 Kg, Frankfurt a. M. G8 009 Kg, Berlin 308 00 KR, Offenburꝗ 163 C00 KR, Manz 131 00 R,. Dregden 120 0090 Re, Gbemm doo kę. Mannbeim S5 00 Ki, Düsselderf 70 go Rg und —— NMün 58 C0 Ke. Dann folgen weiter Karlęrube, Nachen. Dffen⸗ bach Dalle, Saarbrücken, Stuttgart, Danneder, Glberfeld, Gäln usw, im Jabte 1903 auch Mm a. D.
Der Giererpert bat sich also in der Pauptsache nach Nerd. und Nitteldentschland, weniger nach Süden schland bement.
Die Augfabt könnte, wie den unterrichteter Scite derlautet, — eint besserr Organtsatien gesteigert werden, sewohl wag den Ginkan der Mare in — iz auch den bag n Deunschland Fir fft. De Giakauf mn ande dolliiekt sich in veischledener, leslweise noch recht prim tier Meise.
Die Tleinbändler in den größeren Stäbten steben cinzeln mit geer greßen Jabl Dausterer, gewetnlicãh Türken, in Verkindung. Rehtere grben mit nem cCder er Färben auf die umliegenden Dorfer. wo Je gegen 1344 Brezeln, billige Tücher, Obrrlage und deral die lbaen der Aleinkladler liefert, den den
gern Gier und auch Meflägel eiatauschen. Die Gier Liefern sse an den Rieinbandler ab, voa dem sie elnen Jabreglobn 1 und Dkerdem andere Vorte le, ie Kreditgrwäbrang für hre per salichen Der drfalsse ane, gen ichen, Pierkel kreten also die giciakindlier als 9 1 * Gragaal·. Verfafer
fer darchwandern sogenanate Bragagt.. Verkän von Draga, ciacm bei den nateren elt euichihien belichten Grfriichunga. Rträel aug gegerrner Dire, Ihrer Naffenalstit nach meist . ad Mayned ener, mit ihren bölfernen Bragafibeln dag Land, fauschen
—
dort Eier gegen Braga ein und verkaufen dann diese Eier mit ent— sprechendem Gewinn an die Klein händler. ; ;
Endlich bringen Bauern aus . Landesteilen, die wie der Baragan Donauebene zwischen Bukarest und Braila) genügende EGisenbahnberbindungen nicht besitzen, größere Mengen in Häcksel elegter Eier in für deren Transport eingerichteten Wagen in die
tädte. Der Verkauf dieser Gier erfolgt in der Regel auf dem Marktplatze, wo die Kleinhändler darauf nach ihren eigenen Ver— kaufsbedürfnissen bieten. Dann aber stehen solche Bauern auch in ständiger Verbindung mit besser gestellten Kleinhändlern, denen fie die Eier zu mäßigeren Preisen Überlassen, weil die letzteren ihnen, auch wenn sie keine Waren anbringen, mit Vorschüssen für Einkäufe an die Hand gehen. .
Um die Zwischenhändler zu beseitigen, haben sich in den ein— zelnen Gemeinden Lehrer und andere Beamte der Sache angenommen, indem sie selbst die Eier sammeln, verpacken und nach Veutschland an einen festen Abnehmer senden, und zwar auch in Stückgut— sendungen, damit die Zeit des Sammelns sich nicht zu sehr ausdehnt und die Eier frischer ankommen. Der Abnehmer in Deutschland gibt dann die Ware ohne Börsenvermittelung sogleich an ÜUnter— abnehmer weiter, besonders Butter⸗ und Eierhandlungen, wodurch bessere Preise für die rumänischen Verkäufer erzielt werden und die , ,. Schikanen der Makler wegen Bruchs usw. in Wegfall ommen.
Die ohen gedachten Kleinhändler verpacken die von ihnen ge— sammelte Ware in die üblichen Gierkisten, deren jede 1440 Stück ent—= hält. Das Verpackungsmaterial ist Holjwolle. Vor dem Verpacken werden die Eier durch geühte Leute mittels Beleuchten auf ihre Frische eprüft. Hat dann ein Kleinhändler . ende Ladung für einen Vaggon, zu welchem Zwecke er eventuell auch anderen Kleinhändlern die Ware abnimmt, so verkauft er diesen Waggon entweder an
irmen, die Aufträge für den Ankauf von Eiern auß dem Aus— ande haben, oder auch an Exporteure in Galizien, von wo dann die Ware weiter nach Deutschland . soll.
Diese Art, der Geschäftsabwickelung soll . zum Nachteil der deutschen Kundschaft vollziehen, welche fuͤr den verhältnismäßig hohen . den sie zu zahlen hat, die Ware weder in der wünschenswerten
eise en , noch rein und schön erhält.
Es soll von beteiligter Seite daran ö werden, diese Ver⸗ hältnisse zu bessern. Dies soll dadurch erreicht werden, daß ein kapitalkräftiges Unternehmen mit dem Zentralsitze in Berlin den rumänischen Eierexport, monopolisiert, indem es größere Einkaufs— zentren in Rumänien einrichtet und die Ware in elgene Lagerhäuser leitet. Dies soll den ,, unterbinden und bewirken, daß nur ausgesuchte Ware ins Ausland gebracht wird, die minderwertige im Lande heat gh Gesellscaft soll außerd h
ür eine solche Gesellschaft soll außerdem auch noch das Einlegen
von gin in eig, e für a Winterszeit in Betracht kommen.
Solche Kalkeier finden, wie verlautet, nicht nur im Lande selbst
lohnenden ö. sondern werden bei eintretendem Mangel auch vom en
Auslande zu guten Preisen bejogen. (Bericht des Kaiferlichen Konsulats in Bukarest.)
Neue industrielle Unternehmungen in Mexiko.
In der industriellen Tätigkeit Mexikos hat sich in der letzten Zeit ein erheblicher Aufschwung geltend gemacht, der in der Entsiehung oder Projektierung einer ganzen Reihe neuer industrieller Unter nehmungen und ferner in der Erweiterung schon bestehender Betriebe zur Geltung kommt.
Infolge des raschen Emporblühens der mexikanischen Zucker—= industrie entstand eine außerordentlich rege Nachfrage nach Maschinen und Ausrüstungsgegenständen für Zuckerfabriken. Von den pro— jektierten Unternehmungen auf diesem Gebiet verdienen besonderz jwei Zuckerraffinerien der Erwähnung. Die eine Raffinerie soll im Flußgebiet des ee fe, errichtet werden; mit der Ver⸗ bun der erforderlichen Arbeiten und Lieferungen für diefe Anlage st, die Castwick Engineering Company in New Jork beauftragt. Die andere Raffinerie wird in Fuentes im Staate Sinaloa von der Sinaloa Agricultural & Manufacturing Company errichtet. Bemerkt werden mag im Anschluß hieran, daß ein großer Teil der auf den Haciendas zur Zuckerfabrikation gebrauchten Sr chinen aus den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika bezogen wird. Hauptsächlich aus dem Staate Louisiang wird eine belrãchtlich ahl von Maschinen dieser Art über New Orleans nach Mexiko ausgefübrt.
Gine Erweiterung ibrer Betriebsanlagen scheint die Mexican Mining & Development Company in den ihr gebörigen Velardena Bergwerken zu planen; denn sie hat die Lieferung von Bergwerkg« maschlnen nach Cleveland im Staate Ohio in Auftrag gegeben. Zwei wichtige Konzessionen sind letzthin erteilt worden, zur Nutzbarmachung natürlicher Wasserläufe Merikos zu Be—⸗ wässerungeijwecken. Diese Konzessionen dürften für Interessenten insofern beachtengwert sein, als die zum Betriebe der erforderlich werdenden Anlagen nötigen Maschinen und Ausrüstungsgegenstände vom Auslande bejogen werden müssen. Bei der ersten Konzesston bandelt es sich um die Errichtung einer Berieselungsanlage in Puebla, die aus dem Flusse Atovae gespesst werden soll. Die Bedeutung dieser An⸗ lage kann danach beurteilt werden, daß ihren Eibauern erlaubt ist, dem genannten Flusse vro Serunde ob] Wasser zu entnebmen. Mit dem Bau der Anlage muß innerhalb Jweier . benen werden; ibre Fertigste ug hat innerhalb sieben Jahre zu erfolgen. Die Einfuhr der nötigen Maschinen und Geräte soll zollfrei gescheben. Seiteng des Konzessionginbabers sind monatlich 250 Doll als Kosten der e, m, . an die Regierung ju jablen, außerdem ist eine Kaution in Höhe von b000 Doll. in Bondg bel der Nationalbank ju binterlegen. Zur Finanzierung und Auefübrung deg Unter⸗ nebmeng hat sich unter dem Namen Gompassia 1. de Tebuacan eine Gesellschaft mit einem Stammfapltal von vo 00 Doll. ebildet. Der Landstrich, den die Gesellschaft mit Wasser ju ver⸗ sorgen beabsichtigt, besißzt cinen beträchtlichen Flächeninbalt und um. aßt u. a. 23 Städte und Dörfer mit einer Berssterung von Fo Me Köpfen. — Die jweite Ronzesston betrifft die Grrichtung einer Be= wãsserungganlage unter Gninabme von CM 1 Wasser pro Sckunde aug dem Tequimilpaflusse im Staate Mexilo. Die Ronzesstonz- bedingungen sind im wesentlichen dieselben, wie bei der ersten Kon. * nur die an die Regierung ju leistenden Jablungen für die ufsichtefübrung sind niedriger auf & Doll. monailich — be messen, ebenso die Qaution, die auf nur 1009 Doll. sestgesent ist.
In der Daurtstadt des Staateg Jalieko—— Gaadalasara — sst eine modern auggerüstete Fabrik fur Serstellung von Nägeln errichtet und Gude August in trieb ert worden. Inhaberin dieser Fabrik ist die Firma Behn u. Paulsen.
Ferner ist unter der Firma Weber Jag Preducer X Power Goempanz of Mericon eine Gesellschaft mit einem Napital von boo O00 Dell. Gold lng Leben getreten. stand dieseg Uatet · nebmeng it die Herstellung von Maschinen, die durch ol. keblengag betrieben werden.
In Tepevabualce, in der Näbe von San Juan de log Llano * ein Gisenwerk errichtet werden, dag an Bedeutung nur dem. n Monterrn befludl nachtteben wird. Die Nesten dleser Anlage
d au 400 009 veranschlagt. Die jn schmelhenden Gisenerhe ollen dem neuen Werk aug den Bergreerken jugeführt werden, die den Terevabaaleo big jar Grenze deg Staale Vera Gru au-
ebnen.
Gei der ag deg Staateg Puebla ist ein ach um Gr⸗ teilung der lgung ur —— * cine nenen Bessemer⸗ stab lwerkg gen, als dessen Si Anirge, eine Statten der
eilen don Puchla entfernt, la ug. em men It.
nterecranie Nallwmar etwa 30 bedentendsse im Betrieb besad like Stablwerk Merken zu
Mentered baf frlch die erste Sen Stablbalken Gau. smeecken, die nach der 5 2 — war,. a — lassen
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Anlagen des Werks waren zu Anfang September noch nicht in Be—⸗ trieb ,
ine Gesellschaft mit einem Kapital von 100 900 Doll. soll sich ferner gebildet und alle Aktien untergebracht haben, welche die Fabrikation von elektrischen Glühlampen nach einem Patent, dessen Eigentümer der Gründer des Unternehmens Chaillet ist, betreiben will. Die erforderlichen Fabrikanlagen sollen sofort in An⸗ ein genommen werden, und mit der Herstellung von Lampen soll obald als möglich begonnen werden.
Mit großem Eifer wird in Mexiko gegenwärtig die Herstellung von Wasserkraftanlagen betrieben. Unter den verschiedenen projektierten Anlagen dieser Art ist besonders diejenige zu nennen, welche zur Erzeugung des elektrischen Stroms für die Beleuchtung derschiedener Städte in Vera Cruz dienen soll. Die Anlage soll am Flusse Trlaneingo in Vera Cruz errichtet werden.
Im Staate Coahuila wird, dem Vernehmen nach, zwischen den Orten Allende und Zaragoza eine elektrische Bahn gebaut werden, die später weiter ausgedehnt werden und (ine Gesamtlänge von 60 Meilen erhalten soll. (Nach TRe Iron Age.)
Der Lachshandel Vancouvers (Britisch-Columbien) im Jahre 1902. Die Lachsausfuhr aus Vancouver belief sich im Jahre 1902 auf b00 572 Kisten (zu 4 Dutzend Dosen) im Werte von rund 14 260 000 und ist somit gegenüber dem Vorjahre, wo sie 1225 543 Kisten im Werte von rund 30 000 000 M betrug, erheblich zurückgegangen. ierpon gingen, und zwar auf 5 Segel. und 4 Dampfschiffen ritischer Nationalität, 95 711 und 250 107 Kisten direkt nach London und Liverpool, während 7709 Kisten via Cangdian Pacifie Railway nach Großbritannien gelangten. Der Rest ist nach dem öftlichen Canada, Australien und anderen Ländern versandt worden. — Besonders stark zugenommen hatte im vergangenen Jahre die Ausfuhr von gesalzenen Lachsen nach Japan. Nach Deutschland über Bremen) wurden boob Pfd. gesalzene
Lachse im Werte bon ungefähr 2050 M verschifft. (Aus einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Vancouver.) 3
Auschreibungen.
SElektrische Beleuchtung des Hafens von Bordeaux. Die Handelskammer von Bordeaux hat die Genehmigung erhalten zur Installation der elektrischen Beleuchtung auf den Kals und f onstigen Anlagen des Hafens. (Journal Officiel de la Roòpublique Frangaise.)
Lieferung von Eisen und Stahl nach Spanien an die Diregeien de las minas de azogue de Almadén. Anschlag: 19 272.50 Pesetas. Vorläufige Kaution: 5 o/o, endgültige: Jö o. Vergebung termin: 29. Oktober 1903, Mittags 12 Uhr.
Lieferung von Stahl- und Kupfermaterialien für den spanischen Kreuzer . Reina Regente“. Zur Vergebung stehen: 1) am 23. Oktober 1903, Mittags 12 Uhr, 146 Siemens Martin⸗ Stahlstücke . Eisen) im Gewicht don 21 306 507 kg. Vorläufige Kauticn: 300 Pesetas, endgültige: 700 Pesetas. Anschlag: O, 5 Pefetas
pro Kilogramm; 2) am 26. Oktober 1903, Mittags 12 Uhr, 694 Kupferröhren ohne Naht im Gewichte von 11165 kg. Vorlãufige Kaution: nschlag: 4,80 Pesetas pro
18090 Pesetas, endgültige: 5000 Pesetas. Kilogramm;
. am 27. Oktober 1903, Mittags 12 Uhr, 90 m Röhren aus verzinktem Stahl. Anschlag: 2650 Pesetas. Vorläufige Kaution: 100 Pesetas, endgültige: 256 Pesetas;
4 am 23. Qttober 1903, Mittags 12 Uhr, 25 Platten aus Siemeng. Martin Stahl im Gewicht von etwa 5039 107 zg und 18 Platten derselben Art im Gewichte von etwa 19 N75 58 kg. Nur niedriger als 37 und O41 Pesetas für das Kilogramm si stellende Angebote finden Berücksichtigung. Vorläufige Kaution: 300 Pesetas, endgültige: 900 Pesetas.
ie Verdingungsunterlagen liegen in der Secretaria de 1a Commandancia general del Arsenal de Ferrol und in der Com- mandanecia de Marina de zu 1 und 2 Gijon, zu 3 und 4 Bilbao zur Einsicht offen. (Gaeeta de Madrid.)
er, . von Wasserkraft zu Bewässerungsjwecken. und zur Erzeugung von Elektrizität in Meriko. Die Secretarsa de Fomento hat an Lic. Justo Prieto (Wobnsitz nicht näher bezeichnet) die Genehmigung erteilt, die Wassermassen des Rio del Valle (Distrikt Jiménez, Staat Chihuabua) an der sogenannten Boguilla de Talamantegß · zu Bewãässerungg. und elektrischen Kraft- jwecken auszunutzen und die gewonnene Kraft an Private und öffent⸗ liche Korporationen nach einem der Regierung genẽbmen Tarife abzu. geben. Mit dem Bau der Anlagen muß binnen 24 Monaten — 8e. werden. Für den Bezug der benötigten Maschinen, Bau. und
etriebsmaterialien wird Zollfreibeit zugestanden. (Diario Osleial, Mexiko.)
Ergänzung des Schiff svproviantg für die brasilianische Marine. Zu diesem Zweck ist dem Ministerio da Marinba eln Kredit von 1451 357 Milreig eröffnet worden. (Diario Official dos Estados Unidos do Brazil)
Die Genebmigung zum Bau von Niederlagegebtuden im Dafen von Santa Cruj de Tenerife (Canarische Inseln) ist dem Ingenieur Antoni Göme Cruells (Wohnsitz nicht näber bezeichnet) erteilt worden. Mit dem Bau der Anlagen muß binnen sechs Monaten begonnen werden. ( GQaeota de Madrid.)
reißausschreiben für Dampfpflüge in Rhodesia. Die Direktion der Britisß South Africa Gompand beabsichtigt, im nãchsten Jabte in Rbodesia Probeversuche mit Damn ip flügen jegl ichet Derkunst ab rubalten und für Preigauseichnungen eine Summe von Vo Pfd. Sterl. ju verwenden. (The British and South African Export Gazette.)
Die Einfuhr von Farben und Delen nach Louren eo Margueg ist nicht unbedeutend. Sie liegt fast vollig in Händen britischer Kaufleute; eine ernste Konkurrenz anderer änder bestebt ur Jet nicht. (Aug einem Bericht deß britischen Vensulg in Tourengo Marques.)
Tägliche Wagengestellung für Kehlen und Kokt an der Ruhr und in Dberschlesien. An der Rubr sind am 16. d. M. gestellt 19063, nicht rect zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien find am 18. d. M. gestellt 6233 nicht recht. zeitig gestellt leine Wagen.
Die Zentrale für . teil laut W. T. G mit: Die Bindang der Spiritutrredustign fär daz Brennjabr 1803 0 ist don der zuständ igen Temmissten in Trast worden auf Grund der Feststellung daß die geforderte Minde
don 82 M deg Kontingent and wirtsGaftlichen brennereien erreicht ist.
1 n. a. cha affe sew ie Seortenaufaaben stad ommen; man la Qadler vanlllichhe Liefernag der bett lien aber einen astranetesand den
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Nest antergebtacht, für welchen man beffere Gele
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