1903 / 247 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Oct 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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die im § 23 der : ordnung vorgeschriebenen Be⸗

nach 8 über die zur e,, ,. . iesenen hinterlegten welche nach Zfffer us⸗ fi bestimmungen zur Hinterlegungsordnung von

k se ausgehen, und außerdem die

lle, in denen von einer Benachrichtigung des Empfangs⸗ echtigten über die Zahlungsanweisung z. B. bei Arbeits⸗ löhnen, Lieferung von Bureaubedürfnissen herkömmlich abgesehen wird. Eine Aufforderung zur Abhebung des Geldes seitens der zahlenden Kasse erfolgt nur, wenn der Betrag en einer angemessenen Frist nicht zur Zahlung gelangt ein sollte.

b. Zahlungen an Empfangsberechtigte, welche Girokonto haben, erfolgen, insofern nicht ein gegenteiliger Antrag gestellt wird, durch Ueberweisung mittels roten Schecks auf das Reichsbankgirokonto des Empfangsberechtigten bezw. auf dasjenige des sein Girokonto führenden, an den Reichsbankgiroverkehr angeschlossenen Bankinstituts. Von der stattgehabten Ueberweisung des Betrages ist der

rivatbank unter Namhaftmachung des Empfangsberechtigten

enntnis zu geben und der Empfangsberechtigte durch die Kasse mit dem Ersuchen um Einsendung einer Quittung zu benachrichtigen. Das Porto für diese Benachrichtigungen, zu denen Raf rten verwendet werden können, trägt die Staatskasse. Vorgängige Beibringung der Quittung ist nur zu , wenn Bedenken wegen ihres pünktlichen Eingangs vorliegen.

Bei den Kassenrevisionen ist zu prüfen, daß die Ausgaben nicht etwa doppelt gebucht und einmal mit dem Kontogegen⸗ buche und alsdann mit der Quittung belegt werden.

C. Zahlungen an Empfangsberechtigte, welche kein Girokonto haben und am Sitze der mit der Aus⸗ gabeweisung versehenen Kasse wohnen, sind auf der Rasse in Empfang zu nehmen. In Ausnahmefällen darf der Rendant die Zahlungsleistung in der Behausung oder in den Geschäftsräumen des Empfangsberechtigten durch den Kassendiener zulassen. Der Empfangsberechtigte ist in dem Benachrichtigungsschreibhen der anweisenden Behörde um Abhebung des g . mit dem Hinzufügen zu ersuchen, daß ihm auf seinen bei der Kasse zu stellenden Antrag das Geld auch durch die Post auf seine Gefahr und Kosten werde übersandt werden, und zwar bei einem Betrage bis zu S800 MS mittels Postanweisung ohne besondere Quittung, bei einem höheren Betrage als Sendung mit Wertangabe gegen vorgängige Einsendung der Quittung. .

d. . an Empfangsberechtigte, welche kein Girokonto haben und am Sitze einer aus— wärtigen Regierungshauptkasse oder einer Spezial— kasse wohnen, werden, y nicht von vornherein ein Antrag auf Uebersendung durch die Post gestellt ist, durch Ver⸗ mittelung der örtlichen Kasse in der zu c bezeichneten Weise ge⸗ leistet. Als Spezialkassen im Sinne dieser Verfügung gelten die Kreiskassen, die hauptamtlich verwalteten Forstkassen und Do⸗ mänenrentamtskassen sowie die Hauptzoll⸗ und Hauptsteuerämter nebst den nachgeordneten Zoll⸗ und Steuerämtern. Soll eine Spezialkasse die Zahlung ausführen, so ist sie unmittelbar von der Rechnung legenden Regierungshauptkasse darum u ersuchen. Dem JZahlungsersuchen sind tunlichst die i . beizufügen. Die Anrechnung der gezahlten Beträge erfolgt in der bisherigen Weise unter Bei—⸗ k ung der Zahlungsbelege, und zwar seitens der Kreis⸗

en, Forstkassen und Domänenrentämter sowie der Hanf oll⸗ und Hauptsteuerämter bei der Regierungshaupt⸗ asse ihres Bezirks und seitens der Zoll⸗ und nr, n.

Auch

elastung der Abrechnungs⸗

beiderseitigen Regierungshauptkassen tritt eine

bei dem vorgesetzten Hauptzoll⸗ bezw. Hauptsteueramte. in der Art der Guischrift und B

konten der Aenderung nicht ein. Die Regierungshauptkassen haben den mit ihnen im Abrechnungsverkehr stehenden Spezialkassen ihres Bezirks mitzuteilen, welcher Buchhalterei sie die ihrerseits für

auswärtige Regierungshauptkassen auf deren Ersuchen ge—⸗ leisteten Jahlungen in Rechnung zu stellen haben.

Das dem Empfangsberechtigten nach Ziffer 1 zugehende Benachrichtigungeschreihen der anweisenden Behörde erhält den isag daß die Abhebung des Geldes bei der Kasse nach drei gen erfolgen könne. Bei welchen Kassen ausnahms⸗ weise eine längere Frist festzusetzen, ist in dem unter Ziffer 4 beigefügten Verzeichnisse der zu den Pöhns heranzu⸗ ziehenden Speziallassen ersichtlich gemacht. Die Fristbestimmung erscheint erforderlich, weil Ne zahlende Kasse das Ersuchen der Rechnung legenden Kasse später erhält als der Empfangs—⸗ berechtigte das Benachrichtigungsschreiben der anweisenden Be⸗ hörde und auch der Fall eintreten kann, daß die zahlende Kasse einer vorgängigen Verstärkung ihrer Barmütel bedarf.

e. Bei Jahlungen an Empfangsberechtigte, welche tein Girokonto? haben und nicht am Site einer Regierungshauptkasse oder einer Speziallasse der⸗ selben wohnen, ist ohne weiteres anzunehmen, daß die Uebersendung durch die Post den Wünschen der Empfangs⸗ berechtigten entspricht. Es ist daher in dem ihnen von der anweisenden Behörde zugehenden Venachrichtigungs⸗ schreiben, insofern es sich um Zahlungen bis zu 800 M handelt, mitzuteilen, daß ihnen das Geld unter Kürzung des Portes auf ihre Gefahr mittels Postanweisung von der Kasse werde zugeschickt werden. Einer weiteren Benachrichti— gung seitens der zahlenden Kasse. daß die Absendung erfo gt, bedarf es aledann nicht. Die Ubsendung des 6Gheldes selbst ist unverzüglich zu bewirken. Bei höheren Be trägen ist in dein Benachrichtigungeschreiben zu sagen, daß dag Geld gegen vorgängige Einsendung ener Quittung als Sendung mit Weriangabe durch die

werden.

augnahmgweise auch die sofortige Absendung des Geldes durch die Peost anordnen. Aladann ist der Empsangeberechligte in dem Benachrichtigungeschreiben zugleich um ö der Quittung zu ersuchen.

f. Fällt bei Lieferungeverträgen usw. das Porto für ueber endung des Geldes durch die Post ausnahme— weise der Staalglasse zur Last, so ist dies in der Jahlungs. anweisung zum Ausdruck zu bringen.

g. Sind zu den Quittungen besondere Bescheini⸗ garn erforberlich., so sind diese auch kantig vor der 6 i.

h. Für die Auszahlung hinterlegter Gelder bleiben

Venmmungen in den B big N der Hinter legunga⸗ —— dem 1 März 1879 (G8. S. 219) und in dem Nunderlasse vom 3. Dezember 1971 J. 16 G7 maßecbend. Bei

welche durch die Speslalkasse eineg anderen Be⸗

Post unfrankiert und auf Gefahr des Empfängers werde zugeschickt In geeigneten Fällen kann die anweisende Behörde

6 rle In lelsten find, isf sedoch nach Mal gabe der Vorschtisten

=

unter Nr. 3d das Zahlungsersuchen künftig gleichfalls unmittelbar an die . zu richten. Sind Wertpapiere 3 r rung 1 24 und 4 a 1— igen, so e ni r zunã auptzoll⸗ oder Hauptsteueramte, sondern unmittelbar dem Zoll- oder Steuer⸗ amte zuzusenden, welches die Quittung des Empfangsberech⸗ tigten noch am Tage der Zahlung der Regierungshauptlasse einzuschicken hat. r Zeitpunkt der Absendung der Wert⸗ papiere seitens der Regierungshauptkasse ist so zu wählen, daß eine mehrtägige Verwahrung der Wertpapiere bei den Zoll— und Steuerämtern vermieden wird.

Ein Verzeichnis der zu einmaligen Zahlungen für die Regierungshauptkassen heranzuziehenden Spezialkasfen ist bei⸗ gefügt. Jede Regierungshauptkasse hat von den in ihrem Bezirk eintretenden Aenderungen des Verzeichnisses den übrigen Regierungshauptkassen und der Geheimen Registratur J. A des Finanzministeriums Mitteilung zu machen. Zu dem Zwecke haben die Hauptzoll⸗ und Hauptsleuerämter von den in ihrem Geschäftsbereich eintretenden Aenderungen in jedem Falle der ee ,, . ihres Bezirks Kenntnis zu geben.

5) Hinsichtlich der fortlaufenden Zahlungen erscheinen weitere Beslimmungen nicht erforderlich, nachdem die Zahlung

der Pensionen und Hinterbliebenenbezüge im Postanweisungs⸗

verkehr ohne Monatsquittungen Einrichtung jetzt auf die unmittelbaren Staatsbeamten usw. ausgedehnt ist. Es wird . jedoch empfehlen, die getroffenen Anordnungen, insoweit sie nicht die Bezüge der aktiven un— mittelbaren Staatsbeamten , . regelmäßig in bestimmten Zwischenräumen erneut zu veröffentlichen, damit sie in den Kreisen der Beteiligten genügend bekannt werden. Auch sind das Pensiens-Quittungsformuülar A und die Witwen⸗ 2c. geld⸗ Quittungsformulare A und B künftig am Fuße der ersten Seite mit dem Vermerke zu versehen: Zivilpensionen Witwengelder usw. bis zum Monats—⸗ betrage von 890 M können innerhalb des Deutschen Reichs im Wege des Postanweisungsverkehrs ohne Monatsquittungen bezogen werden, J die Zahlung an den zum Bezuge der Pension des Witwengeldes ufw. Berechtigten selbst, nicht an einen Dritten (Vormund, Pfleger, Bevollmächtigten), zu erfolgen hat. Als zum Bezuge von Waisengeldern berech— tigt gilt hierbei die witwengeldberechtigte Mutter der Kinder. Die Zusendung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag des Ve— rechtigten. Formulare zu Anträgen werden bei den zahlenden Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Bei Zahlungen in Höhe von mehr als 800 6 ist etwaigen Wünschen der Pensionäre wegen Uebersendung durch die Post gegen vorgängige Quittungsleistung selbstverständlich zu ent— sprechen. Die Uehersendung hat bei Geldbriefen unter voller Wertangabe zu erfolgen, auf Wunsch auch mittels mehrerer Postanweisungen.

6), Zur Vereinfachung der Quittungsleistung bei staat— lichen Zahlungen hat ferner die Königliche Oberrechnungs⸗ , . 1 Bereich der gesamten Staatsverwaltung nach— gelassen, da

a. in allen Quittungen die Bezeichnung der Rechnung legenden Kasse wegfallen kann und die Angabe „aus der Staatskasse“ genügt, wie solches bereits bezüglich der Quittungen über Zivilpensionen, Wartegelder, Witwen‘ und Waisen—⸗ gelder ꝛc. bestimmt ist,

b. bei Quittungen, die unmittelbar unter der Rechnung oder der Anweisung erteilt werden, die ausdrückliche Angabe des Betrages und der Kasse wegfällt und nur mit den Worten „Betrag erhalten“ quittiert wird, und daß

c. in den Rechnungen, zu welchen Vordrucke mit Längs⸗ spalten verwendet werden, bei Anbringung einer Spalte Namensschrift als Quittung“ in dieser mit Niederschrift des gĩiamens ohne Beifügung der Worte „Betrag erhalten“ quittiert werden kann.

7) Die Einrichtung, daß die Quittungsformulare zu zensionen, Witwen- und Waisengeldern 2c. fortdauernd auf Kosten der Staatekasse durch Buchdruck hergestellt und nach Bedarf an die Empfänger unenigeltlich abgegeben werden, wird auf die anderen für Rechnung der Regierungshaupt— kassen in größerer Zahl zu leistenden Zahlungen ausgedehnt.

8) Vorstehende Bestimmungen finden auch auf die eigenen Ausgaben der Kassen der Verwaltung der direkten Steuern Anwendung, jedoch ist bei Jahlungen an auswärtige Empfänger die Vermittlung anderer staatlicher Kassen nicht in Anspruch zu nehmen.

9) Dasselbe gilt mit Ausschluß der Bestimmungen unter Ziffer 3 für die eigenen Ausgaben der Kassen der Verwaltung der indirekten Sleuern. Inwieweit die Bestim⸗ mungen unter Ziffer 3 künftig in Anwendung zu bringen, unterliegt noch der Erwägung und wird demnächst besonderg verfügt werden.

19) Der Vedarf an Ahbdrucken dieser Verfügung und ihrer Anlage kann binnen längstens 8 Tagen von der Geheimen Kanzlei deg Fingn)ministeriums bezogen werden. Hier sind einstweilen je 5 Abdrude beigefũgt.

Berlin, den 28. September 19903.

Der Finanzminister. Freiherr von Rheinbaben.

nachgelassen und

diese Dienstbezüge der aktiven

Ministerial⸗ Militär⸗ und Bau kommission in Berlin, die sämtlichen Herren Pro vinalsteuerdirektoren und den Herrn General direktor des Thüringischen Zoll⸗ und Steuervereins sowie an samtliche Königliche Strombauverwaltungen, Generalkommissionen, Konsistorien und Provinzial⸗ schulkollegien.

Abschrift zur gefälligen Kenntnienahme und entsprechenden gleichmäßigen Beachtung. Zwei weitere Abdrucke liegen bei. Berlin, den 28. September 1903. Der Finanzminisier. Freiherr don Rheinbaben.

An die Könisliche Hauptverwaltung der Staalsschulden, die Königliche Generaldirektion der Serhandlungs— sosietät, die önigliche Generall ottericdireltion, die Königliche Münzdirektion, die Königliche General- direktlson der allgemeinen Witwenderpslegunga⸗ anstalt, die önigliche Direltlon für die Ver⸗ waltung der direlten Steuern und die General⸗ staatslasse

Bekanntmachung.

. a 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G⸗S. S. 186) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre 6 den Kommunalabgaben . Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1903/05 bei der Z3schipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn auf 183 645 0 83 K festgesetzt worden ist. ; Halle a. Saale, den 18. Oktober 19603. Der F Löhr.

.

Bekanntmachung.

Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 166) wird zur öffentlichen Kenntnis ebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1902/03 bei der Dahme⸗Uckroer Eisenbahn auf 24 500 M. festgesetzt worden ist.

Halle a. Saale, den 18. Oktober 1903. Der K , Löhr.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 27 der Gesetzsammlung“ enthält unter

Nr. 10473 den Staatsvertrag zwischen Preußen und Braunschweig wegen Herstellung einer vollspurigen Neben— eisenbahn von Braunschweig (Nordbahnhof) über Flechtorf nach Fallersleben, vom 23. Juni 1903; und unter r. I6 474 bie Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbüchs für einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Camberg, Langenschwalbach, Marienberg und Weilburg, vom 14.. Oktober 1903.

Berlin W., den 20. Oktober 1903.

Königliches Gesetzsammlungsamt. Weberstedt.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 20. Oktober.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag von 9 Uhr ab im Neuen Palais die Vorträge des Chefs des Militärkabinetts, Generalleutnants e,. von , und des Chefs des Admiralstabes der Marine,

izeadmirals Büchsel entgegen und i, . darauf den

neuernannten Großherzoglich badischen Gesandten Grafen von Berchheim in Audienz.

Der Kaiserliche Botschafter in London Graf Wolff⸗ Metternich ist von dem ihm Allerhoöͤchst bewilligien Urlaub

auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

Der Präsident des Königlichen Oberlandeskulturgerichts Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Rintelen ist aus der Provinz Hannover hier angekommen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Thetis“ mit dem Chef des Lreuiergeschwaders, Vizeadmiral Geißler an Bord am 18. Oktober in Nanking eingetroffen und geht am 21. Oktober von dort den JYangtse aufwärté nach Hankau

weiter. S. M. S. „Bussard“ Japan) angekommen. S. M. S. „Möwe“ ist am 16. Oktober in Ternate

(Molukken) eingetroffen und am 18. Oktober von dort nach

ist am 18. Oltober in Kobe

Manila in See gegangen.

SM. S. „Gazelle“ ist gestern von Kingston (Jamaica) nach St. Thomas in See gegangen.

Der Dampfer „Seydliß“ mit dem Trangport der von den Schiffen der ostasiatischen Station abgelösten Offiziere und Mannschaften unter Führung des Leut—⸗ nants zur See Jürst ist am 18. Oktober in Singapore ein⸗ getroffen und setzt heute die Reise nach Penang (Halbinsel Malacca) fort.

Der Dampfer Eleonore Woermann“ mit dem Ablösungstransport für die Schiffe der wen r nischen Station, Trangportführer: Norvetienlapitan Gudewill, ist am 18. Oktober in Las Palmag auf Gran

Canaria angekommen und hat an demselben Tage die Reise nach Monrovia sortgesetzt.

Württemberg.

Wie der „St.⸗M. . W. vernimmt, soll demnachst eine neue Prüfungsordnung erlassen werden, die Me erste Prüfung für den höheren Justiz, Verwaltun und Finanz⸗ dienst in eine gemeinsame erste höhere Justhzdienstvrüfung vereinigt, und nach der außer dem bürgerlichen Rechi, Sandelsrecht, Strafrecht, Jivil- und Sirasprozeß auch deutsches und wäürttembergischeg Staats und Verwaltung recht, Kirchenrecht und Volkawirtschaflelehre Gegenstand ersten Prüfung sein werden. Jur Julassung zur Prüfung soll nicht nur das Reisezeugnie eineg eutschen Gymmassumo,

sondern auch das Reifezeugnis eines deuischen Realgymnastums berechtigen.

Oesterreich⸗ ngarn.

Das 1 Telegranhen⸗Korresponden⸗ Vurcau meldet, der u er Finangminister don Lukaes, der

ern abend in Wien eingeiroffen ist, wurde heute um A/ Uhr von dem Kaiser in Audien empfangen. Vorher wurde der ungarische Ministerpräsident Graf Khuen⸗Heder⸗ vary, der heute früh in Wien eintraf, von Seiner Ma⸗ jestãt empfangen.

werde sich mit den wärmsten

X Frankreich. . *

Der König von Italien hat, wie W. T. B.“ meldet, von Mondgne aus an den Präsidenten Lou bet ein Tele⸗ ramm gerichtet, in dem er seinen und der Königin Dank für * ihnen bereiteten Empfang ausspricht. Die . daran werde tief in seinem . eingegraben bleiben un ünschen für die Wohlfahrt rankreichs verbinden. Der Präsident Loubet gab in seiner ntwort dem Gefühle des Glücks Ausdruck, das er empfunden habe, die Majestäten empfangen zu können, sprach dem König seine Wünsche für die Wohlfahrt Italiens aus, versicherte Aller⸗ höchstdenselben seiner aufrichtigen Freundschaft und übermittelte

der Königin seine ehrerbietigen Grüße.

Italien.

Die Ernennung Merry del Vals zum Staats sekretär des r rh, Stuhles wird, dem, W. T. B. zufolge, amtlich bestätigt.

Türkei.

Dem Wiener „Telegr⸗Korresp⸗Buregu“ wird aus Kon⸗ stantinovel berichtet, die Pforte bereite eine neue Antwort⸗

(

note auf die von seiten Gesterreich⸗-Ungarns und Ruß— lands erhobenen Se h g gen wegen Ausschreitungen

der Truppen vor. Inzwischen habe die Pforte den beiden Botschaftern ein detailliertes . über die verschiedenen Ausschreitungen sowie über die bisher erfolgten k von Offizieren und Soldaten zugehen lassen. Dieses Ver— jeichnis besage, ein Nizamsoldat, der einen Christen in Köprülü getötet, sei zu lebenslänglicher Zwangsarbeit, ein Jlavesoldat, der in Perlepe einen . getötet, weil ihn 6 an der Plünderung habe verhindern wollen, sei zum Tode verurteilt worden. Zwei. Nizamoffiziere und zwei Nizamsoldaten, ferner drei Redifoffiziere, ein Redifunter⸗ offizier und acht . sowie vier Ilaveunter⸗ offizere und 390 Ilavesoldaten seien wegen Plünderung, Diebstahls, Mißhandlung von Christen und wegen anderer Ausschreitungen zu Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 1 Jahr oder zu strafweisem Nachdienen im VI. und VII. Korpsbereich in Bagdad bezw. Jemen oder im Divisions⸗ bereich Tripolis verurteilt worden. Eine größere Anzahl Offiziere und Soldaten befinde sich wegen verschiedener Aus⸗ schreitungen noch in Untersuchung. Diese durch die Kund⸗ gebung der Ententemächte veranlaßte Mitteilung der Pforte werde insofern als erfreulich angesehen, als die Pforte, die bisher alles bestritten habe, nunmehr einzelne Ausschreitungen zugebe. Die Zahl der Bestrafungen werde jedoch als viel zu eng und die einzelnen Strafbemessungen als ungenügend etrachtet.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Sofia ist ein tür kisches Batajlkon, das über die Grenze gekommen war und geplündert hätte, zunächst in eine innere Garnison⸗ staßt versetzt worden und wird kriegsgerichtlich zur Ver— antwortung gezogen werden. Die orte hat in der Auswanderungsangelegenheit der Ernennung je eines tärlischen und bulgarischen Delegierten zugestimmt. Diese Regierungevertreter haben an Ort und Stelle ständig zu beaufsichtigen, daß die Flüchtlinge wieder angesiedelt werden. Bulgarischerseits ist beabsichtigt, vorläufig etwa 5000 Mann der Reserve zu entlassen. Die Türkei hat sich verbindlich gemacht, darauf die doppelte Zahl Soldaten heimzusenden. BDulgarien wird in entsprechenden Zeiträumen gleichfalls die Zahl der unter den Fahnen befindlichen Soldaten vermindern

derart, daß schließlich im ganzen 45 000 Mann verabschiedet werden.

Serbien.

In der Skupschtina verlas gestern der Minister des Innern Protitsch das Programm des neuen Kabinetts, das, dem W. T. B.“ zufolge, besagt:

Die Verfassung von 1888 gibt die Grundlage für die Entwickelung dez Landes ab. Um diese Entwickelung ju sichern, muß dem bureau kratischen Geiste ein Ende gemacht, der Ginfluß der Polizei begrenzt und die JZuständiekeit der Gerichte erweitert werden. Zu diesem Iwecke wird die Regierung der Stupschtina einen Gesetzentwurf, betreffend die Autonomie der Gemeinden, der Distrikte und der Departement, mterkreiten, wie auch einen Gesetzentwurf, der mehr Ständigkeit in den Beamtenkörrer bringen soll; auch wird versucht werden, die noralische Höbe des letzteren zu steigern, indem nur Männer, die die eulsprechenden Studien gemacht haben, in denselben aufgenommen werden. Noch in dieser Tagung wird die Regierung ein Preßgese ckasabringen suchen, dag Preßvergeben den Schwur gerichten uweist and den Begriff dieser Vergeben besser als bigber bestimmt. leich · kitig wird die Megierung durch eine Mevision der die Rechtspflege

treffenden Gesege die Unabhängigkeit der Richter sicher⸗ Eitellen streben. Seine bauptsächliche Aufmerksamfeit wird Dag Dabinett den Finanzen des Landeg juwenden; eg sollen sberall fswarungen vorgenommen werden, die Drganisation deg Finanz⸗ maisterlume soll verbessert, die Buchhaltung bervollkommnet und dag Shenerspstem einer Revision unterzogen werden. Daneben wird die Wenterung die Volkewirtschaft Serbieng u beben suchen durch Förde- aeg der eine wichtige Hilfeauelle den Landeg bildenden Waldkultur, arch Gründung ven Hand wer feischulen und Gintũhrung einer Versicherung eder Hagel und Ueberschwemmun geschäden. Die Reglerung ist ferrer mit er Latarbeitung eineg aufenomen Tarif beschäftigt, der als Grund- e fur die fin siigen Handeleverträge dienen soll. Gleich seitig wird e Regierung versuchen, dag Fisenbabnneß ju erweltern, und ju Riem Zwecke eine Steuer einführen. Sie 6.6. daß sie dabei auch Ueterstünung deg Fapitalg des Auelandeg sinden werde. Auf dem biete deg Effentlichen Unterrichtemeteng wird die Meglerung dor die Umwandlung der Belgrader Hochschule in eine Universmät

web men, der Normalschnle cine Trallischere Grundlage geben ad die Gebälter der Lebrer aufbessern. Greße Uufmerfsam-= W will die Regierung der Armee jmwenden, Indem sie cine Ne= Warsatlon derselben anstrebt, ibre Formation verbessern und be= Dwöerg versachen will, dag Derrctbadget auf eine festere Grundlage E (ellen. Die MNeglerung beabsichtigt ferner, den milltärischen Unter= t antzerkalb der Raserne ju erwelfern. Diese Reformen sind schen Le laufende Tagung des Parlament ven der Regierung gerlant,

6 Eerkien anfer der Herrschaft deg neuen Rhnigg cine friedliche Petæickelung fichern mill.

Tchweden und Norwegen.

Der König eröffnete gestern, wie W. T. B. derichtet,

norwegische Sterthing. In der Thronrede wird mit⸗

alt, da mit einzelnen Mächten Verhandlungen

den Abschluß von Schiedagerichte verträgen eingelellet

seien und daß Verhandlungen über denselben Gegen⸗

R mit anderen Mächten 2 eingeleitet werden sollten.

e Threnrede gibt ferner HSoffnung AUugdruck, daß die

Dadlungen Über die Trennung des gemeinsamen Non⸗

1a mesen einem Schweden wie Norwegen jufrieden⸗ . führen wurden

1

Amerika.

Die Morning Post“ erfährt aus Washington, der Marinesekretãr Moo y beabsichtige, dem Kongreß ne ge. rung von 192 0900 900 Doll. für 2 zur Bewilligung für das nächste Jahr zugehen zu lassen.

Parlamentarische Nachrichten.

„Der Rittergutsbesitzer von Sperber auf. Kleszowen, Mitglied des Reichstags (kons für den 4. Wahlkreis des Negierungsbezirks Gumbinnen (Stallupönen, Goldap, Darkehmen), ist am 17. d. M. in Berlin gestorben.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Wanderungen in den hauptsächlichsten Fidei kommiß⸗ kreisen Preußens 1875 1900.

Von Gegnern des Familienfideikommisses ist die Behauptung aufgestellt worden, der fideikommiffarisch gebundene Großgrundbesitz wirke wesentlich zur Abnahme der ländlichen Bevölkerung mit. Mit Rücksicht hierauf hat das Königliche Statistische Bureau, wie in der zStat. Korr. mitgeteilt wird, auf der Grundlage der Ergebniffe der Volkszählungen sowie der Statistik der Geburten und Sterbefälle für 15756 1900 eine Unterfuchung angestellt über den Gewinn und Verlust der Bevölkerung durch Wanderungen in den Landgemeinden und Gutsbezirken

a. der 33 Kreise mit besonders ausgedehntem, j. mehr als ein Fünftel der Kreisfläche umfassenden Fideikommißbesitze, b. von 29 Kreisen mit verhällnizmäßig wenig Fideikommiß. und viel allodialer Gutsbezirksfläche, —̊ . C. von 26 Kreisen mit verhältnismäßig wenig Fideikommiß⸗ und allodialer Gutsbezirksfläche. Die zum Pergleich herangezogenen Kreise zu bh und e sind sämt— lich in der Nachbarschaft der Krelse zu a gelegen. Als Kreife mit ver⸗ hältnismäßig wenig Fideikommißfläche find solche angesehen, von welchen ein geringerer oder doch ein nicht wesentlich höherer Teil als im Staatsdurchschnitte (1900: 6,25 v. HO. mit Fideikommissen be⸗ deckt ist. Als Kreise mit e nn,, viel allodialer Gutsbezirks⸗ fläche, also bedeutendem freien Großgrundbesitz, gelten solche, in welchen die nicht fideikommissarisch gebundenen Gutsbezirke mehr oder doch nicht viel weniger als 50 v. H. der Kreisfläche ausmachen, während da, wo jene nur bis ju 40 Hundertteilen des Kreisumfang es einnehmen, verhältnismäßig wenig allodiale Gutsbezirksfläche oder allodialer Groß⸗ grundbesitz angenommen ist.

Sämtliche untersuchten Kreise haben in der Berichtszeit Ver⸗ luste durch Abwanderung erlitten, und zwar die Mehrzahl von ihnen mehr als 30 bis 40 v H. der mittleren Bevölkerung. Inggesamt verloren im Zeitraume 1875 1900 die Kreise zu a 36,30, die zu b 36,80 und die zu e 30,26 v. H. ihrer ländlichen Bevölkerung. Die Abwanderung war demnach in den Kreisen mit mehr als 20 Hundert⸗ teilen Fideikommißfläche rund ebenso groß wie bei denjenigen mit ver⸗ hältnismäßig wenig , und allodialem Großgrundbesitz. Diese beiden Arten von Kreisen stehen also günstiger als die Kreise mit bedeutendem allodialen Großgrund⸗, aber geringem Fideikommiß⸗ besitz da. Insbesondere im Osten der Monarchie verschiebt sich das Verhältnis etwas zu Ungunsten der dortigen Kreise mit wenig Fidei— kommiß⸗ sowie Gutsbezirksfläche. In diesen betrug die Abwanderung insgesamt 33, 9 v. H., während sie sich in den hauptsächlichsten Fideikommißkreisen des Osteng nur auf 31,31 v. H. in den östlichen Kreisen mit wenig Fideikommiß , aber viel Gutsbeyirksfläche dagegen auf 727 v. H. belief. Von allen drei Arten von Kreisen war also im Osten in den Kreisen mit besonders ausgedehntem Fideikommiß⸗ besitz die Abwanderung am geringsten.

Im einzelnen findet man im Zeitraum 1875 1900 eine Ab-

wanderung bei Hundertteilen der Kreise v. H. der zu b

mittleren ü ĩ ũber⸗ im Bevõlkerung baupt Osten über 20 ; S8, 24 87, 50 . 6471 68,75 6800 73, 33 . 41,18 43,75 28.00 33, 33

ö 23,53 25, 00

Von den Kreisen ju o weist also keiner eine Abwanderung von über 509 v. H. der mittleren Bevölkerung auf; dagegen batten jene Verluste von über 40, 30 und 20 v. H. sowobl überhaupt wie im Osten verhältnismäßig bäufiger alg die zu a. Ferner waren bei den letzteren die Abwanderungen von über bo, 40 und 20 sowie uberbaupt auch von über 30 ** wesentlich seltener als bei denen ju b, wäbrend insbesondere im Osten die Kreise zu b mit Wanderung. verlust von mehr alg 30 v. H. ein etwag günstigereg Verbältnig alz die zu a zeigen.

Bei unbefangener Würdigung vorstebender Iiffern läßt sich ein nachteiliger Ginfluß der Fidelkommisse auf die Bevslterungès« bewegung im allgemeinen nicht solgern. Mag man die Ar. wanderung in der Zeit von 1875 big 1900 im ganzen oder nach einzel nen Verlustgruppen betrachten, in keinem Falle nehmen unter den drei Arten don Kreisen diesenigen mit besonderg aut gedebntem Fideilommißbesitze die ungunstigste, jumelst vielmehr auch im Dien die günstigste Stellung ein. Naturgemäß können auch besondere örtliche Verbältnisse, wie die Entwickelung ländlicher Daug. industrie, nene Verkehrswege, landwirtschaftliche Neben gewerbe, Tobn. verbältnisse n. dergl., wesentlich auf die Bewegung der Bevölkerung einwirken; aber auch ohne Kenntnig solcher, nicht obne weitere fein= justellender Ginslüsse lann man aug oblgen Zablen entnehmen, daß nicht gerade die Fidelkommisse die ländliche Aßwanderung in irgendwie hervortretendem Maße verursachen oder miteeranlassen. Wire leßtereg der Fall. so mäßte sich bei den 3 Rreisen des preußischen Staates mit mehr alt 20 Handertteilen Fideikommiß liche in einem ZJeitraume ven 25 Ichren im allgemeiaen ein 9X und sogar weit er bebsscherer Berslferungeveisusi durb K nderungen berauggestellt baben alg bel den beiden anderen Arten don Rrenlen mit geringem Fideikemmißbestande. Gg bat aber vielmebr den Anschein, 19 ob dag Fideikommißwesen ükerbaupt in feinem eder wenigsteng in keinem anderen ur sächlichen JJusammenbange mit der Abwanderung stebt alg der allodlale Grundbesiß. Jwar erschweren die Fideilemmisse den Erwerb von Grundeigenlum und durch die Gebaltung sroßer Waldbeslände, die judern leiht ein Verkehre. bindernig bilden önnen, unter Umstinden auch die Grschlicknng neuer Arbeitz⸗· und Grwerbegelenenbeit auf landwirfscha ikihem Tulturbeden. Aker abgeseben daden, daß die Grbaltung grefer Wald flächen gleichwobl der Gesamtbeit abermiegende Bertele Hecten kann. wird Ne waldreiche Gegend weist jagleich auch aug gieblee und

mäßige Urbeitagelegenbeit schaffen, namentlicãh bel einer vlan. mäßigen und vfleglichen Gewirtschaftun gerecife, wie sie bei den green Fidellemmißfersten lich it. Her finden sablreik. Arkelter, denen die beutige Landwirt lanbesondere dle latenstde der greßen Güter, in Winter und Frübsakr weng eder feine Arbeit mehr keiet, solche bei 8 nnd Volsfultaren, cbenso leine Känerliche Ge-

gmeleaen

sihet t winter —— 1 * lbrer Qespanae bel Bolifubrten usm. . dem den den deg ließt dann leich die darch ihn feslgebaltene ein

der Vaadrelrtschaft jar

ische Ber olkerung ab and ird in darch frerade Manderarbelter abtiarns, ar nen in der ne

gerade die Rresse alt den eder dech nater dem Staa cHaitte Heikerde äabrend sich anderseltę bei den Rreisen lt nabedenender wanderung amels cilae recht Nane iat. Jaa alle

zu e über im bauxrt Osten 80 090 86, 66

meinen wird man großen, nach wirtschaftlichen Grunds be⸗ handelten und nicht gerade unvorteilhaft liegenden . eine den Abfluß der ländlichen Bevölkerung hemmende Wirkung kaum absprechen können und möglicherweise den Hauptgrund für das ver= hältnismäßig günstige Bild, das die Wanderungen in den zu mehr als einem Lin tel ihres Umfangs mit Fideikommißbesitz ausgestatteten Kreisen bieten, in der meist guten und reichlichen Bewaldung der Fideikommißflächen zu suchen haben.

Zur Arbeiterbewegung.

Nachdem der bisher unabhängige, neutrale Allgemeine deutsche Gärtnerverein' sich mit rund 1356 gegen etwa S060 Stimmen für den Anschluß an die sozialdemokratische Generalkommission der Gewerk⸗ schaften Deutschlands erklärt hat, ist die Minderheit aus diesem aus⸗= getreten und hat einen neuen Verein, den ‚Deutschen Gärtner⸗ derband als unabhängige, neutrale Organisation ins Leben gerufen. Der neue Verband, der auch eine kostenlose Stellenvermittelung für Bartenpersonal ausüben wird, beginnt am 1. November seine Tätig= keit. Er erklärt, daß er mit den Organisationen der Arbeitgeber auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung beider als gleichberechtigter Faktoren gern zusammenwirken werde und in dem Arbeitgeber nicht einen wirtschaftlichen Feind sehe, da er die Klassenkampfphrase grund= sätzlich ablehne. Die Geschäftsleitung des „Deutschen Gaͤrtner⸗ verbandes“ hat der bisherige Geschäftsführer des Allgemeinen deutschen Gärtnervereins“ Franz Behrens in Berlin N. 37, Metzer Straße 3, übernommen.

Die Maschinenbauer am Clyde sind, wie W. T. B.“ meldet, aufgefordert worden, unter sich eine Subskription für di deutschen Metallarbeiterverbände zu veranstalten, die in Berlin (gl. Nr. 244 d. Bl) mit den Metallwarenfabrikanten in einen Streit um die Herabsetzung der Arbeitszeit geraten sind. Die Aufforderung ist ergangen, um die er n g. der Deutschen vor sieben Jahren zu vergelten, als diese den Zufluß von Arbeitern vom Festlande verhinderten und 14500 Pfund sammelten.

Kunst und Wissenschaft.

A. F.. Die Freie Photographische Vereinigung begann ihr Wintersemester mit einer Reihe interessanter Vorführungen und Vorträge. Die Anfrage eines Mitgliedes, wie es komme, daß unter entsprechender Blendung aufgenommene Bilder des Himmels, sowohl des wolkenlosen als des teilweise bedeckten, das Bild der Sonne stets mit einem schwarzen Ringe umgeben zeigen, als habe man auf dem Bilde den Sonnenrand mit Tinte nachgezogen, fand keine befriedigende Erklärung, da die , n bisher wenig beobachtet worden ist. Jeden⸗ falls hat sie irdische, nicht kosmische ei n und kann als mit der Korona der Sonne zusammenhängend nicht , . werden. Mit geen Interesse wurde eine stereoskopische, farbige Photographie ge⸗ prüft, die Dr. Neuhauß unter Anwendung seines Ausbleichoerfahren von dem Rathause zu Groß -⸗Lichterfelde aufgenommen hat. Dies Objekt wurde gewählt, weil es z. Z. noch einer 4— 6 stündigen Expo= sition bei bestem Sonnenlicht bedarf, um farbige Kamera- aufnahmen zu ermöglichen, eine Expositionsdauer, der naturlich lebende oder der Bewegung unterworfene Gegenstände, wie die Laubkrone eines Baumes, nicht gewachsen * Jedenfalls ist durch diese mit be⸗ sonderen Schwierigkeiten zur absoluten Festhaltung der Kamera ver- bundene Aufnahme bewiesen, daß das Problem der direkten Farben= photographie gelöst ist, wenn auch für das Aufnahmeverfahren noch wesentliche Verbesserungen nötig sind, etwa 8 Erhöhung der Empfindlichkeit der Schichten miitels bestimmter Zufätze, sodaß kurze Kameraaufnahmen möglich werden. Das erwähnte Stereoskopbild zeigt deutlich die natürlichen Farben des photographierten Gebäudes und Turmes. Die während der langen Expositionszeit wechselnde Beleuchtung die stereostopische Wirkung nicht zu beeinträchtigen vermocht, w aber erscheint das eine zu abweichender Tageszeit aufgenommene Bild etwas röter im Ton als das andere. Ueber die . internationale Ausstellung für Amateurphotographie in Hamburg berichtete ausführ⸗ lich Direktor Goerke. Sie war von etwa 100 Ausstellern mit rund b00 Photographien beschickt. .

Es folgte die Vorführung eines neuen Apparats für Dreifarben-⸗ projektion für Privatgebrauch durch Herrn W. Bermpohl. Der nur 00) kostende, von elektrischer oder Gas beleuchtung unabhãngige, für Gasglinlicht, verstärkt durch Sauerstoff, eingerichtete Apparat erreicht ähnliche Wirkungen wie der bekannte schöne Arparat der „Urania“; nur besitzt er eine das Auge ermüdende, den Wert der Vorfübrungen stark herabsetzende Untugend, nämlich bei jedem neuen Bilde erst einer gewissen, nach Sekunden zählenden Zeit zu be—⸗ dürfen, bis die zfarbigen Bilder sich genau decken. Doch unterliegen wenigstens die im ** gut und gleichmäßig beleuchteten Bilder nicht dem Wechsel ibrer Farbwerte und der Demmung durch ein Variieren der Lichtintensstät, wie die gewäblte Lichtquelle befürchten ließ.

Der Geheime Baurat Dr. Meydenbauer srach bierauf unter Verlage mehrerer, mit der Hyvergon⸗Depvelanaftigmat von Goerz⸗ Friedenau bergestellter Aufnabmen von Architekturen über dies neue Weitwinkelobjeitip, das er alg eine ungeabnte Gntiwickelung der vboto= grapbischen Optik beieichnete. Noch vor wenig Jabren galt der für Platien von g X I2 em bestimmte Goedesche Doppelanastigmat, dessen Bildwinkel 62 big 66. beträgt, alg eine big dabin unerreichte Leistung und alg vollkommen augreichend für alle normalen ufnabmen, seine Lichtstärke als genügend für alle denkbaren Nomentausnabmen, selbst bei trübem Weiter. Jetzt ist auch diese Gtappe in der Entwickelung überbolt durch den Oypergon⸗ Dor velanastigmat versel ben optischen Anstalt: ein Weimwinkelobsehriw, das einen Bildwinkel big 130 besitzt und eine Platte augarbestet, deren Diagonale etwa 5 mal so lang it, alg die Brennwelte des Objektive, sodaß ein Hypergon den g em Brennwelle beauem eine Matte von 24 X 30 em auszeichnet. Der Redner bält dies Grgebnig nicht für in jedem Betracht erfreulich; denn eg führt, wenn die jeh genebenen Darstellun gs möglichkeiten am unrechten Ort und in under⸗ ständiger Weise benugt werden, m Abweichungen don dem natür- lichen Gindruck der 2 Dinge. Ge n daran u erinnern, daß der Bildwinlel, unter dem unser Uuge die Dinge siebi, Nein ist und kaum jene 18 * überschreitet, denen die altesten Dbsektide entsprechen. Den Beweis daden liefert J. B. die GErfabrung, daß man den aen Reiaer einer Taschenubr sirierend kaum den anderen noch e iebt. Pie Grwweiterung der Gilözwinkelg, so befriedigend sie auf die les en selbst areßer Hatten einwirkt, bat ung jene doch wirklich nicht daen Photograrbien der Neuheit gebracht, die J. G. die Wagenspur im Verdergrande diel breiter darstellen alg den wenig entfernten Wagen, der ie ehen Fereichnact, eder bel Gildern von Ver- sammlunßen durch den breiten Streb dat einer Dame im Berdergrunde 10 Gesichter in gerlager Gatfernung derdeckt werden 1661. o unangebracht ist natürlich det ubergteße Bild inkel far Ginrelrortrak , die er in der Langenrichtung der jertt Aber unerreicht und vielleicht une lit der Hrretgonanaflizmaf fur alle * In die dunkelsten Juanentäume den Klästern und Kirchen dermag fert die vbetegrarbiihe Ramera einzudringen, and wo sonst 6 -— 3 stündlge Grweslilen n war, fun eg nunmebt fee Stunden. Die auggentelllen che Urhitefmr bilder Ca. a au dem Bamberger Dem) bestärsgten dellkemmen dag den der NVenerua] durch den Vortragenden fame, nad Mebeimer Mat Fritjch faßte das allzemnctae Urteil in diese Anerkegnang asammen de aene Weite saleleb left fei la setacn Wirkungen geraden en m mmm r, Nuteilarna

eher Part aagerdaung wa . Jaßenkar Robert rad dker cia card Rerlermateriai ar Gœr- 3 ang cia gad mehr töildet der

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