1903 / 255 p. 16 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Oct 1903 18:00:01 GMT) scan diff

eines Richters hat zuweisen wollen. Es trifft das für den vor⸗ liegenden Fall um so 2 zu, als hier zur Herbeiführung dieser Verhandlung unsere Vermittelung angerufen worden ist nicht in dem Sinne, daß wir eine Entscheidung fällen, sondern in dem Sinne, eine gegenseitige Aussprache der beiderseitigen Interessenten here ff,,

Ich möchte es als die Aufgabe unserer heutigen Sinn bezeichnen, vornehmlich den Einfluß festzustellen, den das Druck⸗ . auf das Papier verarbeitende Gewerbe und auf ie . ausgeübt hat, und insbesondere zu erörtern, welche Aenderungen in der wirtschaftlichen Lage dieser Gewerbs⸗ zweige und des Papierhandels die Maßnahmen des Syndikats hervorgerufen haben. Wenn hierbei von den n, mancherlei Klagen und Beschwerden gegen das Syndikat vor⸗ gebracht werden, so wird eben durch Rede und Gegenrede eine Aufklärung herbeizuführen versucht werden müssen. Es wird aber auch auf der andern Seite den Vertretern des Syndikats

natürlich unbenommen bleiben, die günstigen Wirkungen ihrer

Maßnahmen in das rechte Licht zu stellen. daß Ihnen allen mein Sachbericht zugegangen ist, und kann mich deswegen darauf beschränken, auf einzelne Punkte des⸗ selben bei Erörterung der Fragen des Fragebogens zurück⸗ zukommen.

Wenn der Herr Vorsitzende hervorgehoben hat, daß dieser Bericht ein rein persönlicher, nur unter Verantwortung des Referenten erstatteter sei, so möchte ich hierzu noch bemerken, daß die Unterlagen zu meinem Referate aus den bei dem Reichsamt des Innern eingegangenen Berichten und Eingaben entnommen wurden, ferner aus den Fachzeitungen der Papier⸗ industrie, aus Handelskammerberichten und dergleichen. Ich habe versucht, aus dem mir zugänglich gewesenen Material ein möglichst wahrheitsgetreues Bild zusammenzustellen. Sollten Sie zu diesem Berichte noch irgend etwas vorzubringen haben, so bitte ich im Interesse der Verhandlungen, Ihre Kritik in einem möglichst weitgehenden Maße vorzunehmen.

Der Fragebogen bildet, wie der Herr Vorsitzende schon bemerkt hat, gewissermaßen die Tagesordnung unserer Ver— handlungen, und ich möchte Ihnen auch meinerseits vorschlagen, zur Vereinfachung zunächst bei den Beratungen die Fragen 1 bis 7 zusammenzufassen und die übrigen Fragen dann für sich getrennt zu behandeln. In der Voraussetzung, daß Sie diesem Vorschlage zustimmen, möchte ich nun zu den einzelnen Fragen folgendes bemerken.

Zu Frage 1 „Bezeichnung des Kartells Konvention), Sitz, Zahl der der Betriebe?“

habe ich zu bemerken, daß der Sitz des Kartells sich in Berlin befindet, ke Zahl der Mitglieder und der Betriebe ist die gleiche, sie beträgt zur Zeit 31. Hierunter befinden sich 19 Aktien⸗ gesellschaften. Die Dividenden, welche diese , in den letzten Jahren oder seit ihrer Gründung gezahlt haben, habe ich in der Anlage zu meinem Berichte zusammengestellt. Es ist hierbei jedoch zu beachten, daß die meisten dieser Aktien⸗ gesellschaften außer Druckpapier auch noch andere Papiere her⸗ stellen, und daß die Gewinne oder Verluste, wie sie in den Dividenden zum Ausdruck kommen, auch von dem Vertrieb dieser andern Papiere beeinflußt werden. Ob also die hohen Dividenden auf das Druckpapiersyndikat zurückzuführen sind, ist eine Frage, die in jedem einzelnen Falle noch einer besonderen Untersuchung bedarf.

Was die Frage 2 „Anzahl der in den syndizierten Betrieben beschäftigten Arbeiter, Art der Arbeiter (männliche, weibliche, jugendliche)?“

anlangt, so fehlt es an einer Statistik, um die Zahl der Arbeiter in den syndizierten Betrieben zusammenzustellen. Es ist mir nur möglich gewesen, aus früheren statsstischen Angaben der artige Zahlen zu ermitteln, aber die Verhältnisse haben sich seitdem so geändert, daß ich Bedenken trage, die Zahlen zu nennen. Das Syndikat als solches ist nicht in der Lage, über diese Frage Auskunft zu geben, da es sich grundsätzlich mit dem inneren Vetriebe seiner Mitglieder nicht befassen darf.

Was die Frage 3

„Auf welche in den syndizierten Betrieben

hergestellten Erzeugnisse erstrecken sich die

Bestimmungen des Kartellvertrags?“ anlangt, so ist syndiziert nur Zeitungsdruckpapier. Das Syndikat versteht unter Zeitungsdruckpapier maschinenglattes, wesentlich holzschliffhaltiges Druckpapier ohne Rücksicht auf die Sioff mischung und die Art der Verwendung zu Druckzwecken. Aus geschlossen sind von dem Verkauf diejenigen Druckpapiere, deren Verkaufspreis franko Verkaufgort mindestens 5 J höher liegt als der zur Zeit des Verkaufs dieses Papiers von dem Ver⸗ bande fesigeseßte Preis für den betreffenden Ort. Ferner find aus geschlossen Druckpapiere, deren Starke unter 38 g oder über 80 g Gewicht pro Quadratmeter fällt, und endlich solche Druckpapiere, die als Bekleb, Streich, Tapetenband und Scheibenpapiere nachweislich Verwendung sinden. Dagegen werden als Verbands papiere angesehen Kalenderpapiere zur Herstellung von Abreiß

Ich nehme an,

(Syndikats, der Mitglieder und

stellung

Was Frage 5 „Aus welchen Gründen, in welchem Jahre und für welche Zeitdauer ist das Kartell errichtet worden?“

anlangt, so 9. das Syndikat im Jahre 1900 auf die Dauer von il Jahren errichtet worden. Die Gründe, welche zur Errichtung des Syndikats führten, bestanden in der Hauptsache in dem anhaltenden Sinken der Papierpreise. Zum Teil ist dieser Preisrückgang allerdings zurückzuführen . die technische Entwickelung und Vervollkommnung der Papierindustrie. Man kann deswegen wohl nicht sagen, daß dieser Preisrückgang die Interessen der Papierfabrikanten geschädigt hat. Die technische Entwickelung der Papierproduktion erleichterte indessen wesentlich die Errichtung neuer Papierfabriken, und es ist deswegen in Zeiten schlechter Geschäftslage wiederholt eine Ueberproduktion ein⸗ getreten. Es ist mir bekannt, daß man seitens der Papier⸗ verbraucher diese Ueberproduktlon in Abrede stellt; ich glaube aber aus der Durchsicht der Geschäftsberichte von einzelnen Aktienpapierfabriken und aus der Durchsicht der Handelskammer— berichte früherer Jahre doch entnehmen zu können, daß wieder—⸗ ö. eine derartige Ueberproduktion bestanden hat. Ein weiterer

rund fir die Bildung des Syndikats war die Steigerung der Preise für Holz und für Holzstoffe. Die syndizierten Papier⸗ fabriken besitzen größtenteils eigene Holzschleifereien und sind daher von der Höhe des Holzstoffpreises weniger abhängig; sie sind allerdings auch wieder genötigt, zu einem großen Teil Holzstoffe von andern Betrieben zu beziehen, da ihre eigene Produktion nicht ausreicht. Auf jeden Fall aber sind sie abhänglg von der Vöhe des Holzpreises, und es ist bekannt, daß gerade das Schleifholz in den letzten Jahren eine anhaltend steigende Tendenz beobachtet hat. Endlich gaben die Verkaufs⸗ bedingungen, wie sie sich im geschäftlichen Verkehr heraus gebildet hatten, einen weiteren Anstoß, um sich zu einem Kartell zu vereinigen.

Zu Frage 6

„Zweck des Kartells

vention)?“ ist zu bemerken: Als den Zweck des Kartells bezeichnen die Papierfabrikanten die Erzielung angemessener Preise durch An⸗ passung der Produktion an den Bedarf, ferner Export auf gemeinsame Rechnung in Zeiten eines Rückganges des in ländischen Verbrauchs, ferner die Abwehr gegen den Wett— bewerb ausländischer Fabriken und endlich die Abstellung der im Handel mit Druckpapier eingerissenen Uebelstände.

Zu Frage 7

„Organisation des Kartells

Konvention)?“ darf ich 35 meine eingehenden Darlegungen in dem Berichte verweisen. Die a, . Organisationsformen sind dahin zusammenzufassen, daß das Syndikat in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zustande gekommen ist. Seine Organe sind der Aufsichtsrat, die Versammlung der Gesellschafter und die geschäftsführende Stelle. Jedem dieser Organe sind be— stimmte , . zugewiesen und zwar derart, daß die maß gebenden Gesichtspunkte für das geschäftliche Verhalten des Syndikats von der Versammlung der Gesellschafter festgesetzt werden, während der Aufsichtsrat im Einklang mit diesen Tendenzen die Geschäftstätigkeit im einzelnen bestimmt, und endlich die e n, ,. Stelle unter Aufsicht des Aufsichts— rats den gesamten kaufmännischen Betziieb organisiert und nach den festgestellten Grundsätzen leitet.

Wag die innere Organisation des Syndikats anlangt, so sind drei verschiedene Arten zu unterscheiden, nämlich eine Produktionskontingentierung, eine Preisvereinbarung und eine Vertriebskartellierung. Durch die erste, die Produktions— kontingentierung, will das Syndikat es ermöglichen, die Produktion dem Bedarf anzupassen, indem es bei dem Nück gang der Nachfrage die Produktion einschränkt und bei stärkerer Nachfrage durch Zurücknahme der Produktionseinschränkung die Produktion wieder ausdehnt. Die Preisfestsetzung soll den Mitgliedern einen Minimalpreis garantieren und ein gegen seitiges Unterbieten der Preise verhindern. Die Vertriebs kartellierung endlich ermöglicht es dem Syndikat, den Markt zu übersehen und zu leiten, sowie den Wettbewerb ber nicht syndi zierten Betriebe und des Auslandes erfolgreicher zu bestehen, als eg einem Einzelnen möglich ist.

Ich möchte mir nunmehr den Vorschlag erlauben, daß wir zunächst über meinen Sachbericht und die Fragen 1 bis 7 in eine Generaldiskussion eintreten.

Der Bericht lautet wie folgt:

(Syndikats, der Kon—

(Syndikats, der

J. Ursachen der Gründung des Verbandes deutscher

Druckpapierfabriken (Druckpapiersyndikat).

Die JZeitungsdruckpapierpreise verfolgten seit Ende des vorigen Jahrhunderts eine stark fallende Richtung. Während noch in den Jahren 1870 1879 die Papierpreise durchschnittlich rund 60 ( betrugen, sanken sie in dem solgenden Jahrzehnt auf durchschnittlich 35 M herunter und stellten sich für die Jahre 180 189 auf durchschnittlich 2 . der Her von Jeitungsdruckpapier befaßten sich in dem letzten

lalendern, Kassenblocks, Notijbuͤchern, Emballagen und dergleichen. Ferner fällt nicht unter die Bestimmung des Verkauss durch das Snndilal der Druckpapierausschuß. Es darf 5e übersteigender Betrag der jedem einzelnen Milaliede an gebilligten Gesamtproduktion nicht überschritten werden. Es ware nun interessant, zu erfahren, inwieweit außer den Zeitungs verlegern auch noch andere Papier Jeitungs druck von den Maßnahmen Ich werde mir im Laufe der artige Frage zu stellen

ĩ in ierverbraucher papier benutzen und inwieweil sie dabei des Syndikatg berührt werden Debatte gestatten.

Wag die Frage 4

eine der

»Wie groß ist die säbrliche Menge und der

sedoch ein

jährliche Wert der Fyndizierten Erzeugnisse

seit Bestehen des Syndikats oder

der drei Jletzten Jahre?“ anlangt, so kann der Rroduktiongwert nicht angegeben werden. Ich bin nicht in der Lage gewesen, denselben sestzustellen, ich Tonnte nur die Verfaufgwerte ermitteln. Die Gesamtproduktion betrug in Deutschland im Jahre 1901 15179090 dz, von Ver bande fabriken wurden hergestellt 1067 109 42 im Werte von D Deo G0 M Auf die außenstehenden Fabrilen entsälll eine Erodution von 490 M qa. Im Jahre 1902 betrug die Gesamtpyrodultion in Deutschland 1 C9 o drꝛ. Davon ent fallen auf Verbande fabriken rund vr 000 4 imm Werte von D Gn , der Produltionganteil der außenstebenden Fabriken beträgt hl 404 qu. Die Einzelpreise finden Sie in meinem Bericht unter Abschnitt 3 Geschästlicͤhe Tätigkeit des Syndtlats n näher angegeben

während herausgebildet

nach dem (Gewichte deß ein elnen Bogeng berechnet sich era

Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts etwa 60 Fabriken: heute

stellen etwa 75 Fabriken Druckpapier her. Die Gründe für den Rückgang der Druckpapierpreise sind auf 69*

Diese Erfindung erleichterte wesentlich die Grüũündu sabriken, sie rief aber für die Folge eine sich hervor, welche das Angebot auf dem Papiermarkte weit über

ng von Papier

niedrigen Stand brachte, daß vielfach Ucberschüse bei herstellung nicht mehr erzielt werden lonnten von dem Miswerhaltinisse, das sich PVreisen von

der Papier Auch abgesehen allmahlich zwischen 1 1 marer 14 hatte, waren auch

in die Papierlieserungsver

brikanten von ihren Abnehmern mehr oder weniger abhangig waren. So sollte 3 B. der Papierfabrilant

des Jeitungsdruckwapierg bezahl erhalten. welches theoretisch

gab

aug der Jahl dersenigen bebruckten r die in der Druckerei fertiggestelli wurden. So lam also leder Gewicht unterschled, der sich nach der Massenfabrilation gegen dag aus bedungene Gewicht des Naplerbogeng nach oben hin

der Berußssgenossen zumeist in den

bildet die Interessen.

von insbesondere durch die Erzielung angemes

iberstürzende Probustion ; . schränkter Haftung im den Bedarf hinaus steigerte und im gegenseitigen Wettbewerbe der Papierfabrilanten die Preise für Druckpapier auf einen so von 3I. De zember 1905. den Druckpapier und den Kosten seiner Serstellung rur die Auszahlung seines eingezahlten Geschäftganteils verlangen.

. . Beträgt der Geschäftsanteil derjenigen Geselsschafter, die ihren träge mit größeren Jeitungsvoerlegern Vertrags bedingungen auf⸗

genommen worden, welche von den Papiersabrikanien als sehr drückende empfunden wurden, gegen welche aber eine Abhilfe umsoweniger moglich war, als namentlich die kleineren Fa

nicht immer vermeiden ließ, sowie das Papier, welcheg mit oder

ohne Schuld der Arbeiter in den Druckereien auf den Schnell⸗ ressen untauglich wurde, überhaupt nicht zur Bezahlung. erner fielen den Fabriken alle Lr nan of bis in die ruckerei sowie die Verantwortung der Ablieferung der ver— . zu bestimmten Stunden in die Druckerei selbst fur Last. ] Unter dem Einflusse dieser Verhältnisse kam im Jahre 1889 unter der Führung der namhaftesten sächsischen Druckpapier⸗ fabriken eine Konvention zustande, der die meisten inländischen Druckpapierfabriken sich . Die Konvention gründete sich auf die durch Hinterlegung von. Solawechseln gesicherte Verpfli lun aller Teilnehmer, nicht unter einem be timmten Preise, franko Bezugsort zu verkaufen. Dieser Preis wurde für mittlere Qualität auf 28 6 festgesetzt. Das Jahr 1890 brachte eine Stockung in dem Verbrauche von Druckpapier und gleichzeitig auch ein Weichen der Holzstoff- und Zellulosepreise. Einige der zur Konvention gehörenden Fabriken empfanden es sehr nachteilig, daß sie an den festge etzten Preis noch eine Zeit lang gebunden waren, während andere den Nutzen, der für 6e in dem billig gewordenen Rohmaterial lag, als willkommen ansahen. Diese Meinungsverschiedenheit führte zu Umgehungen der Konventionsvorschriften und bald darauf zur Auflöͤsung der Konvention. Durch das Unterbieten, welches der Auflösung folgte, sanken die Papierpreise von 1890 auf 1891 um Se ünd für das folgende Jahr um weitere 3 (Mt, sodaß zwischen dein Kon— ventionspreise des Jahres 1899 und dem erzielten urchschnitts⸗ preise des Jahres 1892 ein Preisunterschied von 5 M lag.

Für das Jahr 1893 stellte sich der Jahres durchschnittspreis auf 23,81 66, für 1894 auf 23, 17 Ats für 1895 auf 21, 99 , für 1896 auf 22 6. Das Jahr 1897 brachte einen weiteren Preisrückgang um 2 66, welcher den Fabrikanten erhebliche Betriebsverluste verursachte. Infolgedessen traten gegen Ende des Jahres einige schlesische und sächsische Papierfabrikanten zum Zwecke der Beratung über die Errichtung eines Druck⸗ papiersyndikats zusammen. Die Verhandlungen wurden später⸗ hin auch auf die süddeutschen Industriebezirke ausgedehnt. Wenn auch der weitaus größte Teil der inländischen Papier⸗ fabrikanten grundsätzlich sich für die Errichtung eines Syndikats aussprach, so unterblieb doch der Abschluß des Syndikats⸗ vertrags, welcher im Entwurfe bereits aufgestellt war, weil einige der größeren sächsischen und süddeutschen Fabriken ihren Beitritt endgültig verweigert hatten. Aus dieser Weigerung schloß man, daß diese Fabriken trotz der niedrigen Papierpreise immer noch unter erträglichen Verhältnissen produzieren könnten. Nachdem die Preise im Jahre 1898 auf ihrem niedrigen Stande verharrt hatten und im folgenden Jahre noch um eine Kleinigkeit gesunken waren, während gleichzeitig die Preise für Holz , anzogen, wurden, diesmal von süddeutschen und ac hen Fabriken, und zwar auch den im Jahre 1898 widerstre enden, ausgehend, die Bemühungen zur Bildung eines Druckpapiersyndikats zu Beginn des Jahres 1900 aufs neue aufgenommen.

Standen früher die Papierverbraucher und die Groß⸗ händler den Bestrebungen zur Errichtung des Syndikats skeptisch gegenüber, so rechneten sie nunmehr mit dessen Justandekommen. Sowohl die Händler wie die Verleger bemühten sich, möglichst viel Papier zu den niedrigen Tagespreisen einzukaufen, obwohl in vielen Fällen die eingekauften Mengen über den tatsächlichen Bedarf der Käufer hinaus ingen. Hand in Hand hiermit trat plötzlich eine große Nachfrage im Aus⸗ lande, insbesondere in England auf und gab den Anlaß zu einer regen Spekulation in Druckpapler. Die Folge hiervon war, daß die Preise von ihrem liefen Stande von 19 bis 20 6 im Jahre 1899 auf den unerwartet hohen Stand von 26 bis A S emporschnellten.

Das Druckpapiersyndikat ist also zu einer Zeit der geschäft⸗ lichen Hochkonjunktur zustande gekommen, und es trug der geschäftlichen Lage bei Festsetzung der Verkaufspreise Rechnung. Ob es zur Zeit einer hochgespannten Geschäftstätigkeit, die sich durch Mangel an greifbarer Ware und burch hohe Preise kennzeichnete, und zu einer Periode, in der der Kampf um die Papierzölle die Interessenten sehr lebhaft beschäftigte, vom politischen Gesichtspunkte aus betrachtet klug war, das Syndikat zu errichten, mag dahingestellt bleiben: vom taktischen und ge schäftlichen Standpunkte der Druckpapierfabrikanten ist die Errichtung des Syndikats sehr erklärlich, denn die Erfahrung hat gelehrt, daß, wenn auch die Kartelle als „Kinder der Rot? bezeichnet werden und die Bestrebungen zum Zusammenschluß Zeiten niedergehender wirt schaftlicher Konjunkturen oder Krisen ihren günstigsten Nähr boden haben, dennoch das Zustandekommen eines Rartells am leichtesten bei günstiger geschaftlicher Lage und bei Hoch konjunkturen sich ermöglichen läßt, denn die Aussicht auf die Erhaltung günstiger Preise, verbunden mit starker Nachfrage,

stärkste Triebfeder zur Vereinigung gemeinsamer Das Bestreben dagegen, um jeden, auch den

niedrigsten Preis Aufträge zu erlangen und diese dem

Konkurrenten wegzunehmen, erschwert ein gemeinsames Vorgehen.

II. Organisation des Druckpapiersyndikats. Der Zweck des Syndikats besteht in der Durchführung Einrichtungen zur Hebung der Druckpapierindustrie,

sener Verkauftzpreise,

Grün durch die Errichtung von Verkaufgstellen zum Verkauf des ge die technische Entwicklung der Papierindustrie und ingbesondere auf samten, von den Gesellschaftern produzierten Druckpapiers, wie die Erfindung der Sulfitzellulose durch Mitscherlich zurückzuführen auch durch Ankauf ünd Verkauf anderer in Bezlehung zum

Druckpapierhandel stehender Papiere

Das Syndilat ist in der Form einer Gesellschaft mit be Jahre 1900 auf unbestimmte Jeit er richtet worden. Es steht sedoch jedem Gesellschafter das Recht zu, seinen Austritt aus der Gesellschaft zu erklären, und zwar fünf zu fünf Jahren, dag ersie Mal für den Durch sein Ausscheiden verliert der Gesell schafter seglichen Anspruch auf das Gesellscha fta vermögen; er kann

Austritt anzeigen, zusammen mehr als ein Drittel des Stamm kapitale, so muß mit Ablauf deg Geschaftosahrg, für welches

der Austritt angezeigt ist, die Liquidaflon eintreten. In diesem

Falle behalten auch die senigen, welche ihren Augtritt angezeigt

gig Haben, den vollen Anspruch an das Gesellschaftg vermögen. Das nur das Gewichi⸗

Stammkapital der Gesellschaft beträgt . Die einzelnen

Kesellschafter (Syndilats mitglieder) haben auf dicseß Siamm

kapital bestimmte

Stammeinlagen übernommen. Die Gesell

schafter verpflichten sich, bei eintretendem Bedarf um Zwecke der Erweiterung der Einrichtungen zur Leistung von Nachschuüssen

bis zum Dochstbetrage von M d, Hhrer Stammeinlagen. Eine Teilung von Geschäftaantellen ist ausgeschlossen. Die Ver

aäußerung eines ganzen Geschäftganteilg i mulissig. wenn der

werber zugleich mit dem Geschäftsanteil auch die Fabrik des seräußerers erwirbt und sich ber Gesellschaft gegenüber zur hnhaltung aller durch den Gefellschaftsvertrag , serpyflichtungen verbindet, In allen anderen Fällen ift die seräußerung eines Geschäftsanteils nur mit Genehmigung der zesellschafterversammlung bei einer Majorität von‘ 3, der hzegebenen Stimmen zulässig. Die Amortisation von Gef äfts⸗ meilen ist gestattet, wenn die Firma eines Gesellschafters ischt und gleichzeitig mit dem Erlöschen auch die Herstellung mn Papier in der Fabrik der Firma aufhört.

Die Organe der Gesellschaft sind 1) der Aussichtsrat, 2 die Versammlung der Gesellschafter, 3) die geschäftsführende Stelle.

Der Aufsichtsrat besteht aus 5, höchstens 9 Mitgliedern. Peine Wahl erfolgt guf. 3 Jahre, jährlich scheidet die Hälfte s, Ausscheidende Mitglieder sind wieder wählbar. Der uufsichtsrgt wählt aus, seiner Mitte einen Vorsitzenden und nsen Stellvertreter. Seine Befugnisse bestehen in der Ernennung r Geschäftsführer und der zur Vertretung derselben befugten Ftellwertreter, in der Feststellung der den Geschäftsführern zu seilenden Geschäftsinstruktion sowie in der Ueberwachung der ssamten Geschäftsführung und in der Prüfung der von den schäftsführern vorgelegten Jahresrechnungen, Bilanzen, schäftsberichte und in der Prüfung der Vorschläge zur winnverteilung. Dem Aufsichtsrate' liegt ferner öb bie Fischlußfassung über die Anlegung der Gesellschaftskapitalien md der verfügbaren Bestände, die Festsetzung für die Tages⸗ sdnung für die Gesellschafterversammlungen und endlich die llassung aller Anordnungen, die er im Interesse der Gesellschaft ir zweckdienlich erachtet.

Der Bestimmung der Versammlung der Gesellschafter sterliegen folgende Angelegenheiten: die Feststellung der Be⸗ cchnungspreise, die Festsetzung einer Produktionseinschränkung, e Vergrößerung der Beleiligungsquote der einzelnen Gesell⸗ hafter, der Abschluß von Vereinbarungen mit“ anderen in— ustriellen Gesellschaftn oder Gruppen ähnlicher Tendenz, mmer die Festsetzung von Konventionalstrafen und ähnliche die uißere Organisation des Syndikats betreffende Angelegenheiten. die Beschlüsse werden, soweit nicht durch Gesetz oder . 1 andere Bestimmungen Platz greifen, mit absoluter sehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Jede hundert mark eines Geschaͤftsanteils gewähren eine Stimme.

Der Geschäftsführung liegt die Organisation und Leitung ws kaufmännischen Betriebs ob, sie ift hierbei an die Be mmungen des Gesellschaftsvertrags, die Beschlüsse der Ge⸗ , . und die Instruktionen des Aufsichtsrats bunden.

Was die innere Organisation des nlangt, so sind drei grundlegende sroduktionskontingentierung, Lertriebskartellierung.

1) Die Produktionskontingentierung.

Für die Dauer des Vertrages, also für einen Zeitraum m 5 Jahren, hat das Syndikat eine Gesamtquote der Papier⸗ oduktion festgesetzt. Zwecks Ermittelung dieser Gesamtquote nd um zugleich eine Unterlage für den Verkauf aus einer band zu gewinnen, wurde die Gesamtproduktion der ver— hiedenen Sorten Druckpapier jeder ber syndizierten Fabriken ir einen bestimmten Zeitraum ermittelt.

Jeder Gesellschafter hat das Quantum, welches er als ahresproduktionsquote zu erhalten wünscht, in der Weise ein⸗ schätzen, daß er die Mengen, welche er im ersten oder im zeiten Halbjahr 1899, also dem Zeitraume, welcher für die bemessung der Gesamtkontingentierung zu Grunde gelegt wurde, it 2 multipliziert, angibt. Das Syndikat ist berechtigt, ien, welche durch eine derartige Einschätzung benachteiligt mn sollten, eine Mehrquote einzuräumen, es ist dazu ver⸗ fichtet, wenn eine Mindererzeugung in dem gedachten Zeit⸗ ume durch Betriebsstörung stattgefunden hat. Die Gesämi— mate bildet die Grundlage für samtliche Verrechnungen unter n Gesellschaftern. An ihr partizipieren die letzteren ohne de Rücksicht auf die einzelnen Qualitäten. Jede Firma ist 1 Lieferung ihres Anteils verpflichtet und berechtigt, solange cht eine Produftionsübertragung stattfindet, welche die Anteil Fer einzelner Kontrahenten unter sich verschiebt.

In dem Kartellvertrage ist nämlich vorgesehen, daß ein Rellschafter das auf ihn entfallende Quantum Druckpapier der einen Teil desselben, statt es selbst herzustellen, durch einen r mehrere andere Gesellschafter herstellen lassen ann. Die

des Druckpapiersyndikats ; Formen festzustellen: eine eine Preisvereinbarung und eine

Dingungen, unter welchen eine derartige Uebertragung der

wälations berechtigung siattfindet, bleibt den betreffenden Ge Uchaftern überlassen, unbeschadet der ihnen nach diesem Ver ze der Gesellschaft gegenüber obliegenden übrigen Ver ichtungen Das Syndikat trägt dazu bei, derartige Dertragungen zu erleichtern, indem es auf Anfragen diejenigen Mglieder bezeichnet, welche ernehmen. e effektive Produktion, Wwdilate für einen möglichst langen Termin jeweilig bekannt

en und iber Störungen usw. auf Laufenden halten. * ee der rungen Um, auf dem Laufenden halten. rungen an marktfahiges Papier nicht en

Es ist auch zulaässig, eine Transaktion dicser Art mil einer Wwerhalb des Syndikats stehenden Fabrik vorzunehmen. Hierzu

sedoch die Genehmigung der Gesellschafterversammlung er

Für den Fall einer Betriebsstörung, die den Stillstand der Riermaschine zur Folge hat, ruht für die davon betroffene ma die Verpflichtung zur Lieserung der beireffenden amnitäten, ebenso aber auch für das Syndikat die Verpflichtung Abnahme für die Dauer des entstandenen Lieferungs⸗ Rrnisses. Dem Syndilat steht das Recht der Kontrolle über d Ursache der angemeldeten Lieferungsbehinderung zu Zur Waahme einer Nachlieferung ist es nicht verpflichte, dagegen en die übrigen syndlzierten Firmen, sowelt es ihnen moglich die Verpflichtung, das durch Betriebgstörung in Fortfall mene Quantum der betreffenden Firma ihrerseils zu rn. Nleibt ein Gesellschafter mit seiner Lieferung im Verzug fährt er einen ihm innerhalb seiner Produktions berechtigung vermittelten Auftrag nicht rechtzeitig aus, so wird ihm entweder m liefernde Quantum an der Anteilberechtigung abgezogen i es wird auf andere Weise für Rechnung der sanmigen wa erworben. Dag Snndilai ist verpflichtet, dafür zu n, daß die Abrufungen in feder Nechnungaperiode ba jeder ö soweit als tunlich im Einklang mit der Anteilberechtigung r verbleiben, die Lichernngssaldi werden vorgetragen 8 önnen nun zwei Mäglichlesten eintrejen: enimweber ist ö Kensum größer als das Angebot, er überschreitet also die

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pflichtung für besonders gute Qualitäten,

natürlich, daß es dem Syndikate möglich war, für diese 8 inistande sind, Mehrlieferungen zu Zu diesem Behufe sollen die einzelnen Firmen

welche sie bei oraussehen, dem 1 elche sie bei sich voraussehen, dem eugni eines

De lo mttontingentierung, oder aber er bleibt hinter der letzteren zurück. , ;

Was den erstgengnnten Fall anlangt, so ist r, daß die vom Syndikat festgesetzte Kontingentierung sich nicht genau mit der Leistungsfähigkeit der Druckpapierfabriken deckt; die Fabriken können auch über die ihnen zugewiesene Jahres⸗ Produltionsquote hinaus Druckpapier erzeugen, mur ist das Syndikat nicht in der Lage, ihnen diese überschüssigen Mengen zum Zwecke des, Absatzes auf dem inländischen Markte ab— zunehmen. Dagegen kann jeder Gesellschafter von dem Syndikat verlangen, daß dieses eine von ihm über seine Beteiligungs quote hinaus hergestellte Menge Druckpapier in das Ausland verkauft. Das Syndikat muß diesem Verlangen nachkommen, wenn die Gesamtquote bereits n,, ist. Solche Verkäufe gehen auf alleinige Rechnung und Risiko des betreffenden Syndikatsmitgliedes und sind von der Gewinnbeteiligung aus⸗ geschlossen. Der Gesellschaft stehen 20/9 Verkaufsprovision vom Bruttoertrage solcher Verkäufe neben der von ihr an Agenten im Auslande gezahlten Provision zu.

Uebersteigt nun die Nachfrage im Inlande das Gesamt⸗ kontingent, so kann dieses erhöht werden. Wenn nämlich eine Fabrik das ihr zugewiesene Kontingent erhöht haben will, z. B. weil sie eine neue Maschine aufzustellen beabsichtigt, so muß sie diese Absicht dem Syndikat mitteilen, die Versammlung der Gesellschafter hat unter Berücksichtigung der derzeitigen geschäftlichen Lage hierzu ihre Genehmigung zu erteilen. Wenn diese erteilt wird, so ist bei der Vergebung die Reihenfolge der Anmeldungen zu herücksichtigen. Das Syndikat ist hierdurch in der Lage, seine Produktionsfähigkeit dem jeweiligen Bedarfe möglichst anzupassen. ;

Ist die Wehre geringer als die Gesamtkontingentierung, so kann die Verfammlung der Gesellschafter eine Produktions⸗ einschränkung beschließen. Diese erfolgt in der Weise, daß die Quote jeder Fabrik durch prozentuale Einschränkung des Kontingents festgesetzt wird. Für jeden Doppelzentner, den ein Gesellschafter hinter dieser Arbeitsquote innerhalb eines Geschäfts⸗ . zurückgeblieben ist, erhält er 2 M aus der Gesellschafts⸗ asse vergütet, sofern er nachweist, daß er mit einer oder mehreren Papiermaschinen infolge Mangels an Aufträgen die der Wenigerlieferung entsprechende Zeit stillgestanden hat. Zuzahlungen für Mehrlieferungen finden nicht flat.

2) Die Preiskartellie rung.

Bei der Preisfestsetzung seitens des Syndikats sind zweierlei Preise zu unterscheiden. Die Berechnungspreise und die Ver⸗ kaufspreise.

Die Festsetzung der Berechnungspreise erfolgt durch Beschluß der Versammlung der Gesellschafter. Der Berechnungspreis ist derjenige Preis, zu welchem das Syndikat als Selbstkäufer den einzelnen Fabriken das Zeitungsdruckpapier abkauft. Die Preise sind für sämtliche Fabriken im allgemeinen die gleichen, soweit Schwankungen , . sind, beruhen diese auf den durch die örtliche Lage der Fabriken entstehenden verschieden⸗ artigen Frachtberechnungen.

Der Verkaufspreis ist derjenige Preis, welchen das Syndikat bei dem Verkaufe tatsächlich erzielt. Da der Verrechnungspreis den Syndikatsmitgliedern unter allen Umständen gezahlt werden muß, so hat er den Charakter eines Minimalpreises.

Die Gesellschaft hat jedem einzelnen Mitgllede als Kaufpreis für seine monatlichen Lieferungen bis zum 25. des folgenden Monats mindestens 90 0,9 des festgesetzten Berechnungspreises, sowie die etwa erzielten Ueberpreise in bar auszuzahlen und die für Frachten, Versicherungen usw. gemachten Auslagen zu erstatten.

Bei Aufstellung des Berechnungspreises ist darauf Rücksicht genommen worden, daß in den Fällen, in welchen nur ganz niedrige Preise erzielt werden können, der 10 9½9ige Abzug „der Einlaß“ zu hoch erscheint. Es kann deswegen der Einlaß in solchen Fällen niedriger berechnet werden, und es ist deshalb für eine bestimmte Preisspannung eine prozentual bemessene Abstufung des Einlasses vorgesehen.

Bei der späteren Verteilung des Einlasses und des even tuellen Gewinnes ist aber die Summe aller BVerechnungsfakturen jedes einzelnen Mitgliedes maßgebend. Hierdurch entsteht ein vom Syndikatsstandyunkt aus wirtschaftlich zu schätzender Aus⸗ gleich derart, daß diejenigen Fabrilen, deren Erzeugnisse aus irgend welchen Ursachen billiger verkauft werden mußten, ab Fabrik gerechnet einen größeren Anteil an dem Einlaß heraus gezahlt erhalten, als sie latsächlich cingezahlt haben, wogegen die Fabriken, welche günstige Preise erzielten, von dem höheren Einlaß, der aber nie 108, überschreiten darf, weniger erhalten. Hierunter sind die Ueberpreise, wie erwähnt, nicht enthalten.

Die Ueberpreise sind Preise, welche eine Firma innerhalb der Grenzen ihrer Lieferungsberechtigung und Lieferungsver für abnorme Formate und ungünstiges Gewichl verlangen kann. Voraussetzung ist

2 litaten höhere Preise zu erzielen.

Außer den Ueberpreisen gibt es auch Unterpreise. Diese ent stehen für den Fall, daß es der Verkaufsstelle nicht gelingt! das Er sellschafters zu dem Normalpreise zu verlaufen, weil das Papier in seiner Qualität oder Aufmachung den Ansorde tspricht. Die Verlaufs stelle ist alsdann ermächtigt, das Papier zu einem billigeren als dem Marktpreise zu verkaufen und dem liefernden Gesellschafter nur denjenigen Berechnungspreis dafür zu zahlen, der sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der wirklichen Frachl und des Skontos sowie 27 Verbande spesen ergibt. Wenn sich der betreffende Gesellschafter weigert, sein PKapier unter diesen Bedingungen zu liefern, so kann er von der Lieferung entbunden werden, es wird ihm aber dann das zu liefernde Quantum auf die Be setzung angerechnet.

Alle Einnahmen, welche nach Abzug der den einzelnen Mitgliedern für ihre Lieferungen zu erstaltenden Berechnungs preise der Ueberpreise, Fracht. und sonstigen Auslagen, übrig bleiben, bilden den Gewinn der Gesellschaft. Für sedes Halb jahr wird das Gewinn⸗ und Verlustkonio ausgestelll. Aus diesem muß der Gesamtgewinn und die Gewinnbeteiligung der einzelnen Gesellschafter ersichtlich sein. Der Gewinn wird balb sahrlich bei der Gewinnverteilung an die Gesellschafter heraus

zahlt, sosern er nichl alg Betriebs kapital für die Gesellschaft im Falle der Nichtbeanspruchung eines Bankkredit oder znr

Deckung eines über den Bestand des Neservefonds hinausgehenden des Neingewinneg sind

Verlusteg sich notwendig erweist. 5 dem Reservefonde unmschreiben, Jo lange bie drieser die doppelte Dohe des Stammlapiialg erreicht bar 3) Die Ver triebs kartellierung. Die dritte Form der NKartellierung bestehl darin. daß der Verkauf deg von den Rartellmitgliedern hbergestessien Dru

papiers durch das Syndikat erfolgt, welches den syndizierten Mitgliedern gegenüber als El inn 4 3 leichterung des Vertriebs ist eine Verkaufsstelle für West⸗ und Süddeutschland errichtet worden, welche wiederum mit einzelnen Filialen arbeitet. Eine Ausnahme ist insofern vorgesehen, als die Händler des Verkaufsstellengebiets auch direkt mit dem Syndikat abschließen können. Im übrigen erfolgt der Verkauf vom Syndikate teils unmittelbar an die Zeitungsverleger, teils an Großhändler. Für den Verkauf an die ersteren werden von Fall zu Fall besondere Verkaufsbedingungen festgesetzt. Für den Verkauf an die Händler gelten allgemeine erkaufs⸗ bedingungen, deren wichtigste Bestimmungen folgende sind: Der Händler verpflichtet sich, seinen gesamten Bedarf an maschinenglatt weißem Druckpapier autzschließlich vom dem Syndikate zu kaufen und zwar derart, daß er die von ihm weiter verkauften Mengen jeweils ohne Zögern unter Vor— behalt der Einzelspezifikation vom Verbande einkauft. Das Syndikat verpflichtet sich, dem Händler bei jedem Verkauf den ur Zeit billigsten Preis einzuräumen, den es in jedem einzelnen ul unter Berücksichtigung der zu liefernden Menge, der liefernden Papierfabrik und des Verbrauchtzortes anderen Groß⸗ händlern zur gleichen Zeit eingeräumt hat. Eine Bevorzugung des einen Großhändlers gegen den anderen ist hierbei aus⸗ geschlossen. Das Syndikat verpflichtet sich, denjenigen Kunden des Großhändlers, an welche er nachgewiesenermaßen bisher regelmäßig den Gesamtbedarf oder Teilbedarf geliefert hat, aus eigener Initiative für diesen Gesamt- oder Teilbedarf keine Offerte zu unterbreiten. Ausgenommen sind solche Druckereien, deren Gesamtjahresbedarf ein bestimmtes Quantum überschreitet. Solche Großverbraucher nimmt der Verband als seine direkten Kunden in Anspruch. Auf der anderen Seite darf der Händler an einen Kunden, welcher ihm als direkter Abnehmer des Syndikats oder einer syndizterten Fabrik bekannt ist, ohne vorherige Verständigung mit dem Verbande kein Druckpapier verkaufen.

Außerdem hat das Syndikat nachstehende allgemeine Ver⸗ kaufsbedingungen aufgestellt:

Druckpapier wird entweder in oder in Format und in Rollen nach dem Gewichte berechnet. Bei allen Papieren, welche paket, riesweise oder in Rollen eingeschlagen werden, gelangt das Gewicht des Umschlags mit zur Berechnung. Bei Rollenpapieren wird das Gewicht der Hülse zum Nettogewicht hinzugerechnet. Jegliche Packung, bestehend in Papydeckeln, Packbrettern, Schuß deckeln und Eisen⸗ reifen bleibt als Eigentum des Lieferanten , , und ist kostenfrei zu dessen Verfügung zu halten, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden. Bei Rollen ist ein Mehr⸗ oder Mindergewicht des Quadratmeters Papier bis zu 212 oo gegenüber dem bei der Bestellung aufgegebenen zulässig und zwar unter Berechnung des Uebergewichts.

Bei Bestellung von Formatpapieren ist ein Gewichtsspiel⸗ raum von 3 zu gewähren, innerhalb dessen das tatsächliche Gewicht zur Berechnung kommt. Eine weitere Schwankung von 19j0 nach oben oder unten berechtigt nicht zur Bemängelung. Einzelne stärker vom Durchschnitt abweichende Bogen und Rollenteile dürfen zur Beurteilung einer ganzen Sendung nicht dienen. Beschwerden können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Frist erhoben werden. Wegen geringer Abweichung in Qualität, Festigkeit, Glätte, Farbe und Reinheit darf die Lieferung nicht beanstandet werden. Bei allen Anfertigungen gilt ein Mehr⸗ oder Minderergebnis bis zu 10 als zulässig. Die Preise verstehen sich für das Kilo Nettogewicht, falls nichts anderes vereinbart ist, frei Ladehalle oder Waggon Abgangsstation, Ziel drei Monate gegen Akzept vom Tage der Faktura oder gegen bar mit 290 Skonto innerhalb 30 Tagen. Erfüllungsort Berlin. Das Risiko des Transports geht zu Lasten des Empfängers. Die Angabe der Meterzahl bei Rollenpapieren erfolgt so genau wie möglich, und sind kleine Abweichungen hiervon zulässig. Die Absendung der Ware erfolgt in allen Fällen unfrankiert, auch wenn der Preis frei Empfangsstation vereinbart wird. Für verauslagte Frachten wird Skonto nicht gewährt. Eintretende Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers, Sterbefall, Auflösung oder Veränderung der Firma geben dem Verbande das Recht, Sicherheit zu verlangen, und falls diese nicht geleistet wird, den Lieferungsvertrag aufzuheben. Bei Zahlungseinstellung des Käufers kann der Verband ohne weiteres den Lieferungs vertrag aufheben. Arbeiterausstände, unverschuldeter Kohlen mangel, außergewoöhnlicher Wassermangel, sowie erhebliche Vetriebsstörungen entbinden nach Dauer und Umfang von der Lieferung bezw. Abnahme. Die hierdurch ebenso wie durch höhere Gewalt ausgefallenen Mengen brauchen nicht nachgeliefert bezw. nicht abgenommen zu werden.

Bei der Verteilung der vom Verband übernommenen Lieferungen auf die einzelnen Verbandfabriken soll tunlich⸗t

Format nach 1000 Bogen,

seder Wunsch berücksichtigt werden. Eine Verpflichtung kann

hieraus jedoch nicht gefolgert werden, auch dann nicht, wenn im Lieferungsvertrage bestimmte Fabriken genannt sind. Treten in diesen Fabriken Betriebsstörungen auf, so hat der Verband nach Möglichkeit die Lieferungen aus anderen nicht betroffenen Verbandsabriken zu erfüllen.

Sämtliche Syndikatsmitglieder überweisen alle nach der Errichtung der Gesellschaft bei ihnen eingehenden Preisanfragen, Auftrage und alle den Verkauf von Druckpapler überhauyt betreffenden Korrespondenzen den gemeinsamen Verkaufsstellen zur direkten Erledigung. Das Syndikat hält grundsaßlich bei

der Verteilung der Aufträge an die liefernden Mitglieder die

alten Geschäftsverbindungen aufrecht. Wenn ein Swundikatamitglied gleichzeitig Besiher oder

auf seine Jahresquote dem

Nettobetrags der Rechnungen zu zahlen.

Verträgen deg Syndllatamitglledd mit dem Vestimmungen

Mitinhaber eines Jeitungsverlags oder bei einem Jeitungs verlage mit eigenem Kapital dauernd beteiligt ist und auf Grund dieses Besitzes oder seiner Beteiligung einer

Jeitung dauernd verpflichtet ist, ihren gesamten Bedarf an 23 vier

nur von diesem Syndilatsmitgliede zu beziehen. so ist dag letztere berechtigt, die betreffenden Mengen Druchpapier sesbst Zeitungsverlage zu liefern und n jedoch hierfür an das Syndilal 1. des Auch müssen in den Zeitungsverlage enthalten sein, wonach das gelleferte Napier lediglich für die betreffende Jeitung selbst verbraucht und nicht von dem Verlage etwa weiter verkauft wird. Diese Bestimmungen gelten auch für den Fall. daß sich ein Gesellschafter Ranftig an einem Jeltungs verlage beteiligen sollte Der Verkauf durch das Syndikat benebt sich nur auf Druckpapier. Hierunter versteht dag Syndikat maschinenglattes Tesentlich holischliffhaltiges Druckpapler, ohne Nachicht auf die Stoffmischung und die Art der Verwendung zu

berechnen, eg hat