1903 / 255 p. 28 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Oct 1903 18:00:01 GMT) scan diff

sammlungen ist über diese Frage gesprochen worden, und man kam zu dem Resultat, daß, wenn auch das Syndikat als solches mit der Arbeiterfrage in den Fabriken nichts zu tun hat, doch die Zusammengehörigkeit dazu benutzt werden müsse, jeden Einzelnen zu belehren, daß die Arbeiter nicht unter den gegen— wärtigen schlechten Zuständen leiden dürfen. Später hat eine Umfrage bei den Fabriken stattgefunden, angeregt durch den 8 erband deutscher Industrieller, über den Stand der

rbeiterbeschäftigung. Das Ergebnis war, daß das Jahr 19651, verglichen mit dem Jahre 1900, weder eine Entlassung von Arbeitern, noch eine Verringerung des Lohnes herbeigeführt hat. Ich würde das ziffernmäßlg geben können, tue es aber um deswillen nicht, weil die Ziffern insofern nicht zutreffend sind, als sie nicht lediglich die Herstellung des Druckpapiers . Die Arbeiter, die darin aufgeführt sind, ein Teil der Löhne, die mit eingerechnet sind, beziehen sich auf die

Nebenbetriebe, sodaß 2. für Druckpapier allein die Erhebung

nicht verwertet werden kann.

Der Einfluß des Syndikats hat somit indirekt dahin ge⸗ führt, daß die Fabriken ihre Arbeiter nicht zu entlassen oder ihnen geringere Löhne zu zahlen genötigt waren. Ein direkter hat uns nicht zugestanden und ist auch nicht ausgeübt worden.

M. d. R. Molkenbuhr⸗Ottensen: Ich möchte eine Frage an die Herren Vertreter des Syndikats richten. Speziell bei

Durchführung der Sonntagsruhe wurden ja namentlich von den Papierfabriken ganz erhebliche Schwierigkeiten gemacht, indem man vielfach sagte, es sei diese Sonnkagsruhe für die Papierfabrikation nicht durchführbar, und man hat auf die Regierungen von einzelnen Bundesstaaten einen gewissen Druck ausgeübt und erreicht, daß die Sonntagsruhe für die Papier⸗ fabrikation so gut wie gar nicht durchgeführt ist, während in anderen Bezirken, speziell Westfalen, wenn ich mich recht er⸗ innere, die Sonntagsruhe bei derselben Art der Fabrikation, derselben Art der Maschinen usw. trotzdem durchgeführt ist. Ich möchte bitten, zu sagen, ob das Syndikat sich auch als solches daran beteiligt hat, vielleicht der Durchführung der Sonntagsruhe hindernd in den Weg zu treten.

Direktor Reuther⸗Berlin: Diese Frage ist bei uns nicht aufgeworfen worden, schon um deswillen, weil in den ver⸗ schiedenen Bundesstaaten durch deren Gesetzgebung in chr auf die Ausführungsbestimmungen die Sonntagsruhe verschieden gehandhabt wird. . es beispielsweise in Baden zu⸗ gelassen ist, daß statt der 13 freien Sonntage 26 halbe ge⸗ arbeitet werden darf, an denen also nur 12 Stunden aus⸗ geschaltetet werden, steht es in Sachsen und Preußen wieder anders. Unsere Fabriken liegen aber über ganz Deutschland zerstreut, und so konnten wir in . Frage nichts tun. Wir müssen es eben den einzelnen Fabriken in den verschiedenen Bundesstaaten überlassen, sich mit ihrer Regierung auseinander⸗ zusetzen.

letz, e ge chem. Cöjn: Ich möchte nur mitteilen, daß in der Dorstener Papierfabrik, woran unsere Firma beteiligt ist, die absolute Sonntags- und Feiertagsruhe durchgeführt ist, soweit an dem betreffenden Orte die Feiertage als allgemeine gelten, und so ist hier ein Beweis, daß man die Sonntagsruhe auch in der Papierfabrikation durchführen kann. Selbstver⸗ ständlich liegt in der vollen Durchführung der Sonntagsruhe ein gewisser geschäftlicher Nachteil; der muß aber eben von den betreffenden Fabriken getragen werden, wie in jedem anderen Gewerbe auch. Ob ich die Papiermaschinen in der Woche mit 14 halben Tagesschichten laufen lasse oder, wie es

in einigen Gegenden geschieht, in denen der halbe Sonntag

geruht wird, mit 13 Schichten oder nur mit 12 Schichten, ist natürlich ein erheblicher Unterschied. Denn wenn ich meine Maschinen laufen lasse mit 12 Schichten in der Woche statt mit 14, so ist natürlich meine Produktionsfähigkeit um 1 her⸗ abgesetzt. Aber aus allgemeinen sozialen und ethischen Gründen halten wir es bei der Dorstener Fabrik für nötig, die Sonn⸗ tage und allgemeinen Feiertage zu feiern, und wir tun es auch.

Fabrikbesitzer Leonhardt⸗Crossen a. d. Mulde: Auch wir in Sachsen stehen auf dem Standpunkt, daß es das einzig richtige ist, jedem, der die Woche über fleißig gearbeitet hat, seinen freien Sonntag zu gewähren. Wir würden es allen unseren Arbeitern von Herzen gönnen, wenn dieselben jeden Sonntag frei haben könnten, bedauern aber, daß in dieser Beziehung die Vorschriften in unserm Deutschen Reich nicht allgemein gleich mäßige sind, sondern daß es einige Provinzen gibt, in denen an jedem Sonntag gearbeitet werden kann, während es in anderen Fabriken niemals gestattet ist, Sonntags zu arbeiten. Unter gewissen Umständen aber ist die Sonntags arbeit in den Papierfabriken gar nicht zu vermeiden. Diese Notwendigkeit tritt beispielsweise bei strenger Kälte ein. (Sehr richtig Die meisten Unglücksfälle durch Explosion von Trocken zylindern passieren Montags, wenn die Zylinder zu sehr durch die Kälte beeinflußt worden sind. Eine Verhütung derartiger Unglücksfälle ist lediglich durch Inbetriebhalten der Papier maschinen zu ermöglichen. Abgesehen von solchen Sonntags arbeiten, welche im Interesse der Betriebssicherheit geboten er scheinen, bin ich stets für eine allgemeine möglichst vollständige Sonn⸗ und Feiertagsruhe.

Robert Bache m⸗Cöln: Wenn ich zu der strengen Winter kälte eine Bemerkung machen dürfte, so ist es ja natürlich bei den Papiermaschinen sehr schwierig, dieselben im Winter still stehen zu lassen. Bei den Maschinen wird alles naß gearbeitet, und meist haben die Fabrikräume keine besondere Heizung, welche genügt, um alles vor Frost zu schützen. Also ich be trachte, falls eine so strenge Kälte 10, 12, 15 bis 20 Grad Roaumur vorhanden ist, das Durcharbeiten der Papier maschinen des Sonntage einfach als eine Notarbeit, wie eg Notarbeit in anderen Betrieben geben kann, z. B. bei Hoch⸗ wasserslut u. dgl.

Dr. Litthauer⸗VBerlin: Ich wollte auch nur bemerken, daß wir in Schlesien alle am Sonntag unseren Betrieb ruhen lassen, und daß nur solche Arbeiten vorgenommen werden, die zur Aufrechterhaltung des werftäglichen Betriebes erforderlich sind. Vereinzelte Ausnahmen können bei Betrieben vorkommen, die nur mit Wasserkraft arbeiten, aber dies trifft mehr bei den Holzschleifereien als den Papiersabriken zu. Die Frage der Sonntagsruhe ist auch ganz unabhängig vom Syndikat, denn sie war bereitz vor der Gründung des Syndikat eingeführt worden, und dag Syndikat hat nach dieser Richtung irgend welchen Einsluß nicht geübt.

Vorsißen der: Dag Wort wird nicht weiter verlangt Dann dijrfen wir die Frage 13 verlassen und können ung zur legten Frage (Nr. 19) wenden:

Nat das Snndikat einen Einfsuß ausgeübt auf die Qualität und die Herstellungskosten der syndizerten Er zeugnisse

Direktor Reuthe r⸗Berlin: Ich will das letztere vorweg nehmen. Auf die Herstellungskosten der syndizierten Erzeugnisse kann das Syndikat keinen Einfluß ausüben, denn das liegt lediglich in der Hand des Fabrikanten, von dem wir das 3 doch nur gekauft haben. Nur nf tin der Qualität aben wir ganz entschieden einen Einfluß auf die Fabrikation gewonnen und ausgeübt. Früher konnten die Fabriken nur hier und da bei einem Kunden, wo sie unter sich konkurrierten, oder an einen Händler, an den sie gleichzeitig lieferten, ihr Fabrikat in direkten Vergleich mit einem anderen stellen und Schlüsse 6 sich daraus ziehen. Beim Syndikat aber liegen sämtliche

abrikate nebeneinander auf dem . und wir bestreben uns, da, wo Qualitätsmängel vorliegen, sie abzustellen. Hierbei ist, wie auch in dem Bericht des Herrn Referenten ausgeführt ist, zu Maßregeln gegriffen worden gegen diejenigen Betriebe, die nicht hören wollten. Wir haben ec enn, daß, wenn fort⸗ gesetzt in einer Fabrik das Papier mangelhaft hergestellt wird, und zu Klagen der Verleger Veranlassung gibt, dieses Fabrikat zu irgend einem ö. nach dem Auslande oder zu anderen Zmecken als Zeitungsdruckpapier verkauft wird und daß dann nicht der übliche Preis dem Fabrikanten dafür bezahlt wird sondern ehen nur der Nettoerlos. Außerdem ist es fortgesetzt unser Bestreben, jedesmal wenn begründete Bemängelungen seitens der Verleger auftreten, diese zunächst mit der Fabrik gütlich zu ordnen. Ist das nicht möglich, so wird der . einem im Syndikatsvertrag vorgesehenen Schiedsgericht über⸗ wiesen, welches die Frage zu a . hat, ob das Syndikat als solches die Abzüge, die für Qualitätsmängel vorliegen, zu tragen hat, oder ob der Gesellschafter das tun muß. In diesem Vorgehen liegt ganz entschieden ein Einfluß des Syndikats auf die Qualität.

Vorsitzender: Wünscht jemand noch das Wort zu dieser Tage] ö der eff . noch etwas zu bemerken?

as ist nicht der Fall. ir können dann die Verhandlung auch über diese Frage und damit unsere sachlichen Erörterungen überhaupt als beendet betrachten.

Meine Herren, wir werden Ihnen mit möglichster Be⸗ schleunigung im Zeitraum weniger Tage die stenographischen Aufzeichnungen über die einzelnen Reden jedem Herrn Redner die Aufzeichnungen über seine Ausführungen zugehen lassen, und wir bitten Sie dann, uns diese Aufzeichnungen möglichst bald mit Ihren etwaigen Ergänzungen und Bersich⸗ tigungen wieder zugehen zu lassen. Bei dieser Gelegenheit haben Sie auch die Möglichkeit, das wieder aus dem Protokoll her— auszubringen, was Sie etwa glauben, mit Rücksicht auf einzelne Persönlichkeiten, die ja diesmal ziemlich häufig genannt sind, wie auch aus internen Geschäftsgründen weglassen zu müssen. Ich möchte die einzelnen Herrn bitten, das dann auch wirklich zu tun. Im übrigen wird auch diesmal sehr wenig auf diese Weise herausgestrichen werden; denn das Meiste, was hier gesagt ist, glaube ich, wird ohne weiteres so stehen bleiben können, wie es von den Herren Stenographen aufgezeichnet ist. Die Publikation des Protokolls selbst auf Grund dieser Steno— gramme werden wir natürlich ebenfalls zu beschleunigen suchen; aber wir wissen ja jetzt aus Erfahrung, daß immer einige Wochen darüber hingehen. Bis dahin, meine Herren darüber sind wir ja einig sind die Verhandlungen vertraulich; dann stehen sie selbstverständlich der Oeffentlichkeit in vollem Um fange zur Verfügung.

Wir haben in der Besprechung der beiden letzten Tage eine nicht geringe Zahl von Gegensätzen, und zwar von Gegen⸗ sätzen zum Teil recht scharfer und ausgeprägter Art, gesehen. Aber ich kann doch konstatieren und konstatiere es mit Freuden, daß die Diskussion trotz dieser Gegensätze den Boden des Un— persönlichen nicht verlassen hat. Es ist nie dazu gekommen, daß von der einen Seite gegen die andere Seite mit persön⸗ lichen Auzapfungen vorgegangen wurde, und das ist ja auch der einzige Weg, auf dem die Verständigung, die man anstrebt, erzielt werden kann. Daß alle Gegensätze ausgeglichen seien, den Eindruck habe ich nicht, aber ich habe doch die Ueberzeugung gewonnen, daß sich eine gewisse Annäherung des beiderseitigen eigentlich sind es ja noch mehr als zwei Seiten also der verschiedenen grundsätzlichen Standpunkte vollzogen hat, ja, daß auch gewisse Ansätze zu einer Verständigung über bestimmte Beschwerdepunkte schon zutage getreten sind, wenngleich die Einzelheiten einer solchen Verständigung nur unter den Be teiligten selbst im internen Kreise besprochen werden können. Ich glaube also, daß nach dieser Richtung hin die Ver⸗ handlungen nicht nutzlos gewesen sind, daß sie also die ver

schiedenen Interessengruppen einander näher gebracht haben,

und, wie der Herr Referent schon wiederholt mit vollem Recht ausgeführt hat, es ist das einer der Zwecke, die mit solchen Erörterungen verständigerweise verbunden werden müssen. Denn wenn es möglich ist, Gegensätze auf diesem Wege auszugleichen, so kann das nur erwünscht sein.

Was den anderen und eigentlichen Zweck uns über die tatsachlichen Verhältnisse und Wir lungen des Nartells aufzuklären, so ist man ja in einigen Beziehungen nicht über Räsonnementg hinausgekommen. Vielleicht gelingt es den einzelnen Herren noch, das Tatsachenmaterial, event. durch Bei lagen zu ihren stenographischen Aufzeichnungen, zu ergänzen; die Punkte, die ich dieserhalb bezeichnet habe, werden den Herren in der Erinnerung sein. Es wäre wünschenswert, wenn das noch geschieht, weil dadurch das, was in dem Stenogramm steht, an Lebhaftigkeit und Anschaulichkeit gewinnen muß. Aber im ganzen ist doch über die Art, wie das Kartell seine Auf gabe aufgefaßt hat, wie es sie zu lösen gesucht hat und wie andererseitz das, was das Kartell geglaubt hat tun zu müssen, von den verschiedenen anderen Interessengruppen aufgenommen ist, welche Wirkungen der Tätigkeit des Nartelles man verspurt, zum Teil auch nicht verspürt hat und zum Teil erst für die Zukunft befürchtet also kurz, über die verschiedenen Wirkungen des Kartells und über die Gegensätze, die sich geltend machen, eine Aufklärung erfolgt. Auch in dieser Beziehung haben die Verhandlungen von gestern und heute durchaus ihren Wert

Ihnen allen, meine Herren, möchte ich nochmalg zum Schluß dafür danken, daß Sie unserm Nußfe nach einer solchen Aussprache gefolgt sind, troßdem ja die Jeit für manche von Ahnen recht ungünstig gewählt war. Ich hosse, daß dag, wag hier beraten und besprochen worden ist, dem Lande zum Nußhen gereichen wird, und mit diesem Wunsche schließe ich die Ver⸗ handlung.

Nobert Bachem⸗Cöln: Meine Herren! Ich glaube, die anderen Herren werden eg mir nicht Übelnehmen. wenn ich auch noch Gelegenheit nehme, der hohen Staatz regierung und besonders ihren Vertretern hier, dem Herrn Vorsitzenden und dem Herrn Neserenten, den Dank der Ver sammlung aug usprechen Weghalb der Dank berechtigt ist. hat der Derr Vorsitzende bereitg selbst auggesprochen, indem er

anlangt,

gezeigt hat, daß eine Verständigung auf gewissen Gebieten angebahnt ist, und ich hoffe auch meinerseits, daß eine gute Frucht daraus entsprießen wird. Auf der andern Seite da

ich als Mitglied der deutschen Presse wohl auch deren Dan zum Ausdruck bringen, daß überhaupt die Enquete, nicht nur auf diesem Gebiete, sondern auch bei den anderen Syndikaten angestellt worden ist, indem wir glauben, daß auch auf jenen Gebieten sich noch manche gute Frucht ergeben wird. In diesem Sinne nochmals dem Herrn Vorsißzenden und dem Herrn Referenten unsern verbindlichsten Dank!

Anlage 1.

Mitglieder des Verbandes deutscher Druckpapier— Fabriken.

I) Die offene Handelsgesellschaft in Firma: „F. E. Weidenmüller“ in Antonsthal. 2) Die Aktiengesellschaft in m. „Arnsdorfer Papierfabrik Heinrich Richter, Aktien— gesellschaft“ in Arnsdorf i. R. . schaft in Firma: „Papierfabrik helm fern in Baienfurt. offene Handelsgesellschaft in Firma: „Papierfabrik Schubert K Co.“ in Berthelsdorf, Kreis Hirschberg in Schlesien. Die Firma: „Papierfabrik Birkigt“ in Birkigt⸗Arnsdorf i. R. Die offene Handelsgesellschaft in Firma: „Günther & Richter“ in Bockau. Erloschen (Breitenhof). 8) Die offene Handelsgesellschaft in Firma: C. F. Leonhardt Söhne“ in Crossen a. d. Mulde. ) Die Firma: „Richard Knorr“ in Fährbrücke. 10) Die Aktiengefellschaft in Firma: . „Simonius ssche ge m eh n r, Aktiengesellschaft“ zu Wangen im Allgäu, Zweigniederlassung in Fockendorf. 11) Die Kommanditgesellschaft in Firma: „Papierfabriken in Friedland Emil Cohn & Co.“ in Berlin mit Zweigniederlassung in Friedland in Schlesien. Aktiengesellschaft in Firma: „Elsenthal, Holzstoff-⸗ und Aktien⸗ gesellschaft“ in Grafenau. 13) Die Firma: „Th. D. Lovis Söhne“ in Heiligenstadt. 14) Die Firma: „Kübler C Niethammer“ in Kriebstein bei Waldheim. 15) Die Firma: „Gebr. Dietrich“ in Merseburg. ; 16) Die „München⸗Dachauer Aktiengesellschaft für Maschinen— papierfabrikation“ zu München. Gesellschaft in Firma: „Papierfabrik Neidhardtsthal, G. m. b. H.“ in Neid hardtsthal. offene Handelsgesellschaft in Firma: „C. F. Leonhardt“ in Niederschlema. Aktiengesellschaft in Firma: . „Nossener Papierfabriken (vormals Roßberg & Co.)“ in Nossen. Firma: „J. G. Enge“ in Petersdorf i. R. Aktiengesellschaft in Firma: „Nobschützer Papierfabrik“ in Nobschütz. offene Handelsgesellschaft in Firma: „Papierfabrik Nothfest Franke C Mende“ in Nothfest. Firma: „Papierfabrik Scheer J. Kraemer“ in Scheer g. d. Donau. Firma: „Maschinenpapierfabrik Max Bacharach“ in Thalham. Kommanditgesellschaft in Firma: EE. Holtzmann K Cie.“ in Weisenbach im Murgthal. Firma: „Oskar Dietrich“ in Weißenfels. Aktiengesellschaft in Firma: „Deutsche Verlagsanstalt“ in Stuttgart (Papierfabrik Wildbad). offene Handelsgesellschaft in Firma: „Gustav Toelle Papierfabrik“ in Wildenfels. Aktiengesellschaft in Firma: „Papierfabrik Wolfegg Aktiengesellschaft“ in Wolfegg. Aftiengesellschaft in Firma: 2 Dorstener Papierfabriken, Aktiengesellschaft“ in Dorsten Firma: „Papierfabrik Köttewitz, Richard Andrae“ in Köttewitz

Papierfabrik,

Anlage 2. Dividenden der am Druckpapierspndikat beteiligten Aktien Gesellschaften. 1) Arngdorser Paxrierfabrik Deinrich Richter, Aktiengesellschaft, Arne dorf i. U.: 11

9 1899 19090 do 9 1398 99

609 180001 109 nn m Papierfabrik Baienfurt in Baienfurt b. Niederbiegen i. Württ 18866 87 11,00. 1891 92 5o / 1896 97 100 1387 85 , 1892 93 Go, 1597 95 10 isss 85 G ird di vo, isss g jh, ISS Sp 180 13h 55 ko iso 10 iR, 1890 91 1895 96 70, 1900091 1900 1901 7 1209 Simoniug sche Gellulesefabrilen, Altiengesellschaft, u Wangen in Allgäu, Jwelgniederlassung in Fockendor 1894 10 1897 g / 18095 Gg 1893 12 1896 bn 1899 1 Glsentbal, Helijstoff und Pavpierfabril. Grafenau: 1805 04 J

1900 10 1901 60 1907 429

Aktiengesellschaft in

1896 97 10 189195 Gen, 1897 98 510, 1895 96 1895 995 42 2

NMünchen· Dachauet Aktlengesellschaft für Naschinenrarierfabrilatica

ju München

1886 1987.

1357 198 35.

1335 19 83.

1889 19.

150 w, 18328

1891 1 1897 170 Rosfener Pavierfabrifen (dormal Moßberg Ge in Nossen i

1836 87— 1901 02 .

1900 91 1901 02

00

9 3

1392 1833 1324 1395

170, 190 1826 120 190

7) Robschützer Papierfabrik in Robschũtz: 1886 87 7is. / 1891/92 1887/88 1892/93 188889 1893/94

1839/30 1894/95 1890 91 189596

1896/97 189798 Oso 1898/99 Oo 1899/1900 40/0 190001 oo 1901102 Po.

8) Deutsche Berlagsanstalt in Stuttgart (Papierfabrik Wildbad): 1886187 14/0 1891192 120 1896/97 9oso 1887183 15009. 189293 1209 1897/98 gur so 188889 16/9 1893194 100 1898/99 Y9isaos

40/0

Anlage 3.

/

) Papierfabrik Wolfegg, Attiengele l schaft. 1595 feen 18096

1896 40/9 1897 Po /

10 8 Papierfabriken, Aktiengeselllcha nt

1891,

1892/93 1893/94 1894/95

6—— 1894195 Yi

1899 α 1900 ꝘMν

OM /o Oo O / 0 O0 /o

1895/96 o/o 189697 GM 1897 98 T7Tiias 1898/99 4usa

. Druckpapier, auch farbiges. Stat. Nr. 743)

e. an M.

la Mia.

ĩa Dorsten:

180 L300 O ooo o, I19al n MI.

1897 dz

2

. 1896 / (

1898 42

18399 1900 2 *

1903 1. II. -= 31.7. 42

l

Einfuhr. ö 2059

Gesamteinfuhr.

Darunter von:

, , ö 269

Großbritannien WJ 283

J 76 Ausfuhr.

Gefam tau ßfuh;

Darunter nach: Großbritannien Niederlande Argentinien Brasilien

2772 1414

266 144

321 368

133 633 32 505

378 182

154 227 56 704 30 927 28 271

29 085 26 817 22689

3839 2354 161 125

296 363

104760 27883

38 360

Anlage a.

2.

247 875

86 174 31 09 Is 33 h 247

3715 4218 1888 1349 538 6830

64 1

299 310

121 576 30 392 32 289 31123

Uebersicht über die Preise verschiedener Papiersorten.

(Eingereicht von dem Geschäftsführer der Vereinigung für die Zollfragen der Papier verarbeitenden Induftrie nnb des Popierhändels, Herrn Eugen Hager⸗Berlin.)

Vorbemerkung. Die Tatsache, daß die Druckpapierpreise für die Preisbewegung der übrigen Papterior ten wehr oder minder In den weitaus meisten Fällen ist eine zweckentsprechende Preisstatistik für einen eren Zeitraum deshalb nicht beizubringen, weil die Abnehmer der betreffenden Papiersorten innerhalb eines längeren Jeitraumes mit

. sind, ist zahlenmäßig schwer zu belegen. grö den Qualitäten häufig wechseln.

In nachstehender Tabelle sind die Preise für JZeitungsdruckpapier, wie sie in dem Exposé des Herrn Weg

e ,. sind, verglichen mit den Preisen für holzhaltiges satiniertes Druckpapier, holzfreies satiniertes D hol

haltiges Einlagepapier für die Kartonpapierfabrikation, holzhaltiges Schreibpapier,

ier, gewõhnl holzfreies Schreibpapier and ordinares Lös

1951

633 669

177 213

68 252 14013 14101 19188

Dr. Voelcker es 23

papier.

Zeitungs⸗ Druck⸗ papier

Holzhaltiges satiniertes Druckpapier

Holzfreies Gewöhn haltige

satiniertes

Druck · Streich für

papier

4

liches Einlage

papier Karton

*ltiges

Del Hobnfceies Ordinäres Schreib ·

Lösch⸗ papier

1570-1879 1380 - 1889 1889 1390-1891 1892 1893 1394 1895 1896 1397 1898 1899 J. Anfang d. Jahres Nꝛorddeuischland . 6 282 enn. r Anfang d. Jahres 900 Siddeutschland a 863 Jahres Anfang d. Jahres 9 9 Jahres I I. Halbjahr vol J IJ. Halb ladr 1900 ] 1. Dalbsabr * 4 11. Halbsahr

Rheinlande

Anlage 1d.

Ueber die Preisbewegung für andere Papiere als Zeitungsdruck seit Besteben des Syndikats mache ich ** Angaben.

Ende 1900 wurden infolge der hoben Preise für Kohlen, Hol jschliff und Jellulose die Preise für sämtliche mittleren Papiersorten etwa big 50 3 f. d. kg erhöht und zwar um annäbernd 10 Im Sommer 1901 gingen die Preise für diese Sorten wieder auf den Stand Mitte 19990 zurück.

Eine Aufnahme machten, wie in der Versamml ung auch aug⸗ drücklich bervorgehoben wurde, diejenigen Stoffe, welche die Verbands- fabriken, weil sie vom Syndikat nicht auzreichend beschäf tigt warden. neu in ibre Fabrikation aufnabmen. Ganz besenderg ist dies für geringes satiniertes Druckvapler maßgebend, dessen Mitte 1909, also

Anlage 8.

88 84 76 76 52

nach auf 22 bis 23 3

gültig

43 33, 83 32, 90 29, 46 29,13 25.36 25378 26,45 36 26,57 26, 14 2420 26 30

2s 31 25 95 22, V

Weichen der Preise veranlaßte.

Bruno Engel, i Fa L Seiabaas, Berlin.

Anlage 8.

Die Ucbersicht ist zur Jeit noch nicht eingegangen; die Veröffent

lichung erfolgt zusammen mit dem nächflen

Vergleichetabelle der im Ausland und Inland erzielten Dru d vavierpreise einzelner Payierfabriken in Süddentschland, Sachsen und Thüringen.

;

vor der Hochkonjunktur, * * don 28 5 . * d. KR siel. Legterer Preis ist heute no

Für bessere Sorten, insbesondere Hadernpapiere, hat im Durchschnitt weder eine Steigerung noch ein Fallen der Prrise stattgefunden aug. zunehmen wären zum Teil die Normalpapiere, für welche Verbesserung der Fabrikation und starler Wettbewerb ein icht sehr erhebliches

cotokoll.

Ausland

Ablieferung omt

Preig ver da

Mär; Juni Jul ma r Februat 1 13nd Süddentschland Nai Antwerpen August

NDermbet

Marz

Mai

Juli

August Jann ar

Avril

Juli

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Samburg vamburg Damburg

Thburir gen

Rotterdam (Plaßkensum) Amsterdam (Plau fensum) Rotterdam ( Plaktonsum) Antwerren (ür England) Amsterdam (Plaptonsum) (fur Antweryren I Sidamerila) Saag (Plat fensum)

Dftober t Hamburg (für Brasilien)

1

Damburg (für Gagland) Damburg (für England) b. Hamburg (für Gagland) b. Vamburg (für England)

Damburg (für Gagland) (für Südamerika)

21 e XF 71 15.75

**

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4241. 190M, Man

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A 28 M bie s- ] gi. .-

1 J o bia. A 4 2 Qt 44. 21.

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2350

25.

26 9

Anlage ⁊.

Allgemeine , en, die bei Papier⸗ lieferungen an den Zeitungsverlag 5 einzuhalten sind. §1.

Das zu liefernde Fabrikat (Rotationsdruckpapier) muß enthalten: an Holzschliff eg. JH 0so,

Iellstoff unbedingt 20 oso,

Erde resp. Asche sc. S 0 höchstens 150/09, und wenn öfters dieses Höchstmaß von 159 eintreten sollte, ist Herr pp. berechtigt, von dem S) des vorliegenden Vertrages Gebrauch zu machen.

Das von der Fabrik zu liefernde Papier muß eine gute Leimung und gute Glätte, wie man solche, von einem guten Zeitungs- rotationspapier verlangen kann, unbedingt besitzen. Ueberhaupt soll das zu liefernde Papier alle guten Eigenschaften in sich vereinigen, welche man an ein tadelloses 2 stellen kann.

Die Färbung des Papiers richtet sich nach den Wünschen des Verlegers, doch darf eine für Zeitungspapier ungewöhnliche Nuance nicht gefordert werden und ist im allgemeinen die Farbe kund Qualität) der anliegenden Nr. 281 der Heitunj vom 10. Oktober 1897 bis auf weiteres als mustergültig zu betrachten und genau einzuhalten. Ab⸗

weichungen hiervon dürfen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bestellers stattfinden. ; § 3.

Die Rollen müssen durchweg gut laufen und dürfen in einer Rolle höchstens 3 bis 5 Klebestellen vorkommen, die aber so aus⸗ geführt sein müssen, daß dadurch ein Aufenthalt in der Drucklegung möglichst vermieden wird. Für das durch eventuelle Lieferung be⸗ schädigter Papierrollen sich ergebende minderwertige Makulaturpapier hat die Lieferantin den Preisunterschied gegenüber dem vollwertig berechneten Rotationsdruckpapier zu tragen. Diese Makulatur wird vom Verleger verkauft, und steht dem Lieferanten das Recht zu, hinsichtlich des verkauften Quantum eine Kontrolle auszuüben, wozu ihm die Unterlagen von der Buchhalterei des Verlegers zur Verfügung gestellt werden. Wünscht die Lieferantin diesen Modus nicht, so ver⸗ (, sie sich, die eventuell entstehende Makulatur zum voll⸗ erechneten Betrag zurückzunehmen.

S 4. Hinsichtlich der Größe der Rollen ist zu beachten, daß der Durch⸗ messer zwischen 85 bis 95 em, das Gewicht derselben zwischen 200 bis 220 kg variieren darf.

Die Berechnung der Rollen geschieht nach Bogengröße 53 X 94 em, Gewicht 50 g per dm. Ein Uebergewicht wird nicht bezahlt, und muß das Mindergewicht nach unten bei Bogenberechnung vergütet werden. Es wird hierbei ein gewisser Spielraum von höchstens 3 0ᷣ gestattet, und darf dieses Mindergewicht dem Verleger nicht in Rechnung gestellt werden. Der Du e e der Hülsen beträgt 70 mm, die Breite der Rollen 63 em, das Gewicht des Papiers pro Quadrat⸗ meter 50 g.

§ 5.

Die Verpackung hat in einer recht sorgfältigen Weise zu geschehen, und zwar derart, daß das eigentliche Druckpapier von mindestens 3 Bogen guten Packpapiers umhüllt ist, ehe das Rotationsdruck⸗ papier zum Vorschein kommt. Für die äußere Umhüllung der Rollen ind Deckbretter oder starke Pappen zu verwenden, welche durch eiserne Reifen auf der Rolle festgehalten werden. Sowohl die zwei Lagen Packpapier als auch die Rollenbrettchen müssen an beiden Seiten der Rollen um mindestens 1 em überstehen. Die gesamte Emballage wird von der Fabrik ohne Berechnung geliefert. Dafür stellt der Verleger die ausgebrauchten eisernen Schlösser bezw. Reifen der Liefergntin zur Verfügung, ohne daß dieselbe Anspruch darauf hätte, ihre Originalreifen bezw. Schlösser im gleichen Quantum zurück⸗ zuerhalten.

Bei Signierung der einzelnen Rollen ist besonders darauf zu achten, daß der Kontrollzettel auf das Umschlagpapier geklebt und die Richtung des Pfeiles genau dem Lauf der Rolle entsprechend an⸗ gebracht wird.

§ 6.

Die Verladung ab Fabrik hat in der vorsichtigsten Weise zu geschehen. Außerdem ist an die Tür des betreffenden Waggons noch der Vermerk anzubringen:

Hier ausladen! Es wird nämlich durch diesen Hinweis den abholenden Kutschern manche Unzuträglichkeit erspart.

Die Ladung ist direkt an den Verleger zu adressieren und nicht durch Vermittlung eines Spediteurs. Rollen, welche sich nicht ver⸗ drucken lassen, werden der Fabrik zur Verfügung gestellt.

Die Frachtkosten trägt der Lieferant bis franko Bahnhof Emwfangẽstation. 296

2 I.

Die Lieferungsdaten, wie solche laut besonderer Uebereinkunft fest⸗ gestellt worden sind, müssen unter allen Umständen eingehalten werden. Außerdem verpflichtet sich der Lieferant, am Fabrikationgorte ein ständiges Resewelager von mindestens 200 bis 400 Zentnern zur beliebigen Verfügung des Verlegers offen zu halten.

Die Lieferungstermine, welche vom Verleger dem Lieferanten auf⸗ gegeben werden, sind streng einzuhalten. Es wird der Fabrik der Tag bejeichnet, an welchem das Papier jeweils am Bestimmungsort einzu⸗ treffen hat, und zwei Tage vor dem Termin hat die pünktliche Ver⸗ ladung des Papiers zu erfolgen, wobei die Fabrik verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, daß die Waggons alsbald nach der Verladung per Babn abgehen. Es wird ferner dem Verleger das Recht ein⸗ geräumt, während der flauen Geschäftszeit, z. B. in den Sommer⸗ monaten, das reguläre Quantum entsprechend dem geringeren Verbrauch zu reduzieren und dafür diesen Ausfall in den Wintermonaten nachzuholen. Die Fabrik bat in außergewöhnlichen Fällen auf Wunsch mehr Paxier zu liefern, als abgeschlossen, d. b. sowest es der Geschäfte⸗ betrieb derselben möglich macht.

§ 8.

Bezüglich des Preises pro Kilogramm frank Empfangsstation richtet sich derselbe nach den spey Vereinbarungen, die in einem besonderen Abschlußbriefe festgelegt sind. Die Zablung erfolgt binnen vier Wochen nach Eingang der Faktura, abzüglich 26, Skonto, oder durch entsprechende Rimessen. In der Regel wird von seiten deg Veriegers monatlich mit üblichem Skonto reguliert

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Die bebarrliche Weigerung der Lieferantin, die in vorstebenden Absatzen niedergelegten Bedingungen iu erfüllen, berechtigt den Verleger, obne weiteres vom Vertrage zurnckzjutreten.

5810

Jede Gratifikatien gegenüber dem Persenal des Verleger ist ebne Genebmigung des Verlegers unter allen Umständen untersagt. Bei Zuwiderbandlung ist der Verleger berechtigt, vom Abschluß zar. zutreten, obne daß die betreffende Firma die Abnabme der noch restierenden QOuantums ferdern kann. Außerdem aber verfällt die Fabrik in nachgewiesenen Fällen zur Jahlung einer Tonventionalstrase ven Eintausend Marf, wenn dieselbe, sei es durch Geschenke oder anf eine andere Art, versucht, das Personal des Verlegers ibren Interrssen dienstbar zu machen

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Forces majenre entbindet den Lieferanten für die Jeit der ihn betroffenen Betriebs störung don der Lieferung, ehne daß er ver- pflichtet sein soll, das ausgefallene Ouantum nachfulicfern. Dag sindige seste Quantum von 2. big 100 Jentnern ist Herwen auggeschlessen.

12.

Die beiden Kentrabenten, Wezieber wie Lieferant, erbalten se ein Gremrlat dieser Bedingungen, welche den beiden Teilen nnterschrleben sind, nebst cinem Mustereremplat, welcheß in be auf Glatte und Färbung big auf weiteres alt Nerm ju betrachten It.

Uecker Preiß und genaue Lieferungatermine werden die vereinbarten Bedingungen schriftlich niedergelegt und diesen allgemelnen De- dingungen beigebeftet

Dfteber 1897