1903 / 290 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Dec 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufgwert guf volle Mark abgerundet mitgetellt. Der Durchschnittspreis wird aus ; 2 für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in . sechs ö e Wirf gr fr.

Deutscher Reichstag. 3. Sitzung vom 9. Dezember 1903. 2 Uhr.

Tagesordnung: erste Beratung des Reichshaus halts⸗ etats für 1904 in Verbindung mit der ersten Beratung des Haushaltgetats für die 5 und des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend Aenderungen im Finanz⸗ wesen des Reichs.

Staatssekretãr des Reichsschatzamts Dr. Freiherr von Stengel:

Meine Herren! Es ist beute das erste Mal, daß ich die Ehre bebe, in aetrer Stellang als Staats sekretãr des Reiche schatza mts die Gerera debatte nber den Ctat in der heckõmmlichen Weise durch die liche Rede einzuleiten. Ich bedauere selbst personlich auf das Lerteftefe, daß es mir nicht vergönnt ist, mit einem Etat ju detaãtieren, der einen erfrenlicheren Anblick gewahrt als der vorliegende.

Serer ich iadeffen auf den Etatsentwurf für 1901 des näheren eta gebe, machte ich in der hergebrachten Beise zunächst einen Rückblick werfen anf dir recharge mäßigen Ergebrisse des vorrergangenen Jahres 1902 R daraa end cine Schẽßza ng der utmaß lichen Rechnung. ergetnrffe des Larcfen dea Jahres 19035 angliedern. Die Haushaltsũber fickt fer 19M, bes Nechwage abr abgescklofsen binter nns liegt, ist bereit gedruckt in rer allet Händen. Ich kann mich daher hinfichtlich der Nechmmngsergebarffe dieses Jahres anf die Herworbebang der wich⸗ igen Markte besckränken. Mein Sert Amteworgänger hatte in seiner Rede wem 1a Jarner d. J den Ferlletrag ia der eigenen Dirtschaft des Neid für das Jahr 1807 auf 30 Millionen Mark, vielleicht auch noch auff ine nm tas beer Sartre derassclagen ju dürfen geglaubt. Dir Sekte het ite nellftänig deri recht gegeben Der Fehl⸗

Fehlbetrag hat feinen Srnnd weit mach Ginmnetanen, als tun iCn cinem aagebea. Der Meäebenmmf der agen beichrärkt fich anf nen Betrag ö. 86 Msmmnen, wenn der größte TeiUl arf där Herrerwermaltung nad Verner der Reihe kel e'. Bei fich nemme bei der Matra lnerrflegnng cin erhẽbter Ansgabebetrag gert, min be rer Reed, ersernerrer dae Mt, er erer, gebenen Vertückung der Betraekefardg des Neict cine richt aerhek⸗ ge Mehren nm ren.

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bettichstener wird Wan agegen bie Welle den Graben argent, se beltcien 10 Millgnen fberschreiten. (Hört! hört! links) Pei der Zucer— i tener, deren ursprunglicher Etatsansatz vom Reichstage selbff um der däese Aae klle , maermmrnr, Meret, mäder aan, di Felt fich nm wer Gir, en, nette anf U

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der Erruftener und dem Wechselstempel dürften mit einem Ausfall worm, . Betrag Die 1 21 Millonen auf bir Salsstener, etwas iber Milllon auf die Brenastener licht J mem z ö 38 Millionen Mart auf Betriebs nherschlsse bei der Post und bei den Reichteisen bahnen, 18602 gewian iafel gr während ber Mest won 25 Millionen Marl auf verschlchene andere Verwaltuagtelgachmen unt Ausgleichthefräge sich vertellt mn ae, Bm nicht unn, wem, mn, eme, Henn, fen, e, Sguhemallgungtle he, wm , Men n, , ben fen Munchen,

ich meine Schätzung hier abgeben muß auf Grund der Er— gebnisse nur der ersten sieben Monate des laufenden Jahres. Ich möchte daher die folgenden Zahlen nur mit allem Vorbehalt bekannt geben und mich schon im voraus gegen den etwaigen Vorwurf ver wahren, ich hätte zu schwarz oder zu rosig gemalt. Ich vermag selbst keinerlei Bürgschaft für die Richtigkeit der Schätzung zu übernehmen, die ich Ihnen nun mitzuteilen habe. Leider müssen wir in Aussicht nehmen, daß in der eigenen Wirtschaft des Reichs die Rechnung für 19805 neuerdings mit einem Fehlbetrage von über 20 Millionen Mark abschließen wird. Wenn dieser Fehlbetrag binter dem für 1902 auch etwas zurückbleiben dürfte, so ist er doch immer noch groß genug, um ernste Bedenken zu erregen. Auch hier sind es wieder überwiegend die Ausfälle bei den Einnahmen, welche den Fehl⸗ betrag bedingen. Die Mehrausgaben für 1903 dürften voraus⸗ sichtlich den Betrag von 9 Millionen Mark kaum übersteigen. Diese Mehrausgaben sind bauptsächlich veranlaßt durch den Mehr⸗ bedarf auf Grund des Invalidenversicherungsgesetzes im Betrage ven etwa 13 Millionen Mark, durch die im Etat nicht vorge⸗ seben gewesenen Entschädigungen für die Inhaber früherer Süßstoff⸗ fabriken im Betrage von 21 Millionen Mark und weiter durch den Mehrbedarf für die Verzinsung der Reichsschuld infolge früherer Be⸗ gebung der betreffenden Anleihen im Betrage von 14 Millionen Mark. Hierzu tritt dann voraussichtlich noch ein auf das Ordinarium zu über⸗ nebmender Fehlbetrag von zwischen 2 und 3 Millionen Mark bei der aus Anleihemitteln zu bestreitenden Expedition nach Ostasien. Dieser Fehlbetrag muß nach bekannten Grundsätzen, weil eben die Ausgabe auf Anleihe übernommen war, vom Ordinarium getragen werden. Bezãglich dieser Ueberschreitung gestatte ich mir im übrigen Bezug zu

1904. Dagegen wird bei den Einnahmen für 1903 auf recht betrãchtliche Ansfalle im Betrage von rund 30 bis 32 Millionen Mark zu rechnen sein. Diesen Ausfällen stehen allerdings Mehreinnahmen von rund

Gesamtmindereinnahme von über 12 Mill. Mark. Namentlich es Fier wiederum die Ginnahmen aus der Zuckersteuer und außer⸗ noch die Ginnahme aus der Maischbottichsteuer, welche große Aus⸗ 2 e , Ge,, ee n ö . . * 2 2 11 bringen scheinen. Bei der Zuceersteuer betrãgt die Miadereinnahme annähernd 14 Mill. Mark, und bei der Maisch⸗ die Mindereinnahme den Betrag von mehr als

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Mark erköht wurde, scheint doch der Kassenerfolg durch infelge Verbilligung des Zuckers, soweit

8 dem Rechnung. jahre 1303 zugute kommt, stark über⸗

Bei der Maischbottichsteuer ist ein Ausfall bereutende Produltionseinschränkung im Be⸗ Aach die Erttãge aus der Schaumweinsteuer,

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bei welcher es sich jeboch eigentlich nut um einen Hor⸗ , ? ( auf Iünftige Vergktungen handelt dann von 3 und

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Danach würde aber immerhin noch ein Mehranfall von rund 22 Millionen Mark verbleiben. Auch diese Mehreinnahme wird jedoch nach dem von mir schon vorher erwähnten Schuldentilgungsgesetz vom 28. März 1903 bei der Reichskasse zurückzubehalten und für Ver minderung der Zuschußanleihe von 1903 zu verwenden sein. Hiernach würde diese Zuschußanleihe bis auf einen Rest von 42 Millionen ge— tilgt sein; sie würde getilgt sein auf einen Betrag, der sich niedriger stellt als der Fehlbetrag, den das Jahr 1903 von dem vorhergegangenen Jahre 1901, also von einer früheren Wirtschaftsperiode her, zu über⸗ nehmen hatte.

Ich komme nun zu dem Etatsentwurf für 1904. Wenn ich

materials hier möglichst kurz fassen zu können, so bin ich dabei von der Erwãgung geleitet, daß ich eigentlich Neues dem hohen Hause in dieser Hinsicht nicht zu bieten vermag. Alles, was aus der Etatsvorlage auch an Einzelheiten irgendwie Interesse be— anspruchen kann, ist dem hohen Hause bereits vor der Ver⸗ teilung der Drucksachen durch die Presse bekanntgegeben worden; die Presse hat es denn auch ihrerseits an ausführlichen Besprechungen des Etatsentwurfs und der daraus sich ergebenden Schlüsse auf die Finanzlage des Reichs nicht fehlen lassen. Der Etatsentwurf das kann ich den Herren mit gutem Gewissen versichern ist der Finanz⸗ lage entsprechend in den Ausgaben mit der äußersten Sparsamkeit aufgestellt worden. Bei näherer Prufung des Etats werden sich die geehrten Herren davon selbst überzeugen. Es kann nicht genug an— erkannt werden, daß auf das Drängen der Finanzverwaltung und des Bundesrats hin alle Verwaltungszweige dazu beigetragen haben, die Mehrbedürfnisse, soweit es irgend angängig erschien, für das Jahr 1904 einzuschränken. Aber im Haushalte der Staaten und ins⸗ besondere im Haushalte des Deutschen Reiches mit seinen großen verfassungsmãßigen und sonstigen gesetzlichen Aufgaben sind der Sparsamkeit doch auch noch gewisse Grenzen gezogen, Grenzen, unter die nicht heruntergegangen werden kann, wenn nicht das Ganze Schaden leiden soll.

Doch nun zu dem Etat selbst. Der vorliegende Entwurf über den nächstjährigen Reichshaushaltsetat hat wieder wie im Vorjahre leider nicht ohne wiederholte Heranziehung der Bundesstaaten zu ungedeckten Matrikularbeiträgen und nicht ohne einen namhaften Anleihezuschuß abgeschlossen werden können. Mit der Erhebung ungedeckter Matrikularbeiträge, über die Grenze hinauszugehen, dit. schon in den beiden Vorjahren 1902 und 1903 als die äußerste Grenze für die Leistungsfähigkeit der Bundesstaaten anerkannt ist, verbot sich durch die Rücksicht, welche die Lage der Ginzelstaaten und insbesor dere die Lage ber sinanziell schwächeren unter ihnen beanspruchte. Den Bundesstaaten ist daher an ungedeckten Matrikularbeiträgen dieselbe Summe von rund 24 Millionen Mark zur Last gelegt, die auch nach den Etatt für die Jahre 1907 und 1903 von ihnen gefordert wurde. Menn der Betrag des Anleihezuschusses mit bo Millionen Mack die Höhe des vorjährigen von etwas über 7? Millionen Mark nicht erreicht, so darf hlerauß nicht geschlossen werden, daß der Deckungtbebarf biegzmal ein geringerer sei. Vlese beiden Etats für 1905 und 1904 sind berhaupt nicht ohne welteregz miteinander vergleichbar., Eg muß z. B. berlicksichtigt werden, daß im tat für 1905 ber auß der Vergangenheit zu übernehmende Fehlbetrag sich um annähernd 185 Millslonen höher stellte als der auf bad Jahr 1904 bergegangene Fehlbetrag von 190. (Ech muß bann welter in Metracht gezoden werben, baß, während im Gtat sůr 1H jener Fehlbetrag auß dem Norsahre dem Hrdlnarium zur Last gelegt war, er in blesem Etat, wie bie Denkschrift zun Gtafggesetz beß nühMeren erllufert, auf has Grtrdorblnarlum verwieses st, Und es sst en blsch in Netracht zu zsehen, daß in dem vorllegenden Giat ver Meschtinhallbensondt in Heberelnsiimmunq imlt ber hom Neiche—= lage unter dem 6, Mär, 1501 angenommenen Mesolutson von den Häeteranenbeshslsen lm Lgierage von setzs 116 Millionen Mark ent lasset worhen sss,

. Jenn man bat alleg in Hetrgcht zieht, so erglbt sich, baß die Sammle, um bie bag Hanghwaltebssß in pvorlsegenshen Gigt sich inn ganzen üngnstigen flellt alg sim vorsdhrsden, 66 Millionen Mark be—

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ausgebracht sind. wie ich hier einschalten möchte,

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dazu die Bitte ausspreche, mich bei der Wiedergabe des Zahlen⸗

lichen Anlagen und fũr

Bei der Schwierigkeit des Vergleichs im einzelnen darf ich wohl auf Ihre Zustimmung rechnen, wenn ich dabon absehe, in eine weitere Detailllerung des Zahlenmaterials hier einzutreten, und wenn ich mich die Anführung beschranke die sich auf eine sorgfaltige Berechnung

indet, daß dem Mehrerfordernis der ordentlichen (sowohl fort- einmaligen) Ausgaben von 51 Millionen Mark nur che Ginnahmeerhöhung von 15 Millionen Mark gegenübersteht. hier begegnen wir immer wieder der nämlichen Erscheinung, der Er—⸗ sceinung, daß die Einnahmen sich in den letzten Jahren nicht in dem Maße sortentwickelln, als die Ausgaben sich weiter steigern. 33 Millionen ist also derjenige Betrag, der im ordentlichen haushalt bon dem Mehrbedarf ungedeckt bleibt. Im Etat ir 190 belief sich die Unterbilanz, wenn man sie auf die gleiche

PNeise berechnet, wie das vorstehend für den vorliegenden Etate⸗

chehen ist, auf 23 Millionen Mark. In dem neuen Etat st hiernach der Fehlbetrag auf die als Anleihezuschuß vorgesehene Gumme von 59 Millionen Mark angewachsen. Soweit dieses Er⸗ sebnis durch die Entlastung des Reichsinvalidenfonds herbeigeführt worden ist, wird es hoffentlich allseitigen Beifall finden. Meine herren, in diesem Sommer ist wieder nach der gesetzlichen Vorschrift eine neue Bilanz über den Reichsinvalidenfonds aufgestellt worden, und es hat sich dabei ergeben, daß der Kapitalswert der dem Fonds zur zeit pbliegenden Verbindlichkeiten seinen Aktivbestand um nicht weniger als 312 Millionen Mark übersteigt. Der nach der Bilanz vom Jahre 1900 errechnete Betrag von 174 Mill. Mark hat sich demnach durch die Mehrbewilligungen auf Grund des Gesetzes vom 31. Mai 1901 in Verbindung mit den seitherigen Erhöhungen der Veteranen heihilfen um rund 295 Mill. Mark erhöht. (Hört, hört! links.) Dabei sind selbstverstãndlich die Veteranenbeihilfen nur mit dem bisherigen Betrage von 9 Mill. Mark in Rechnung gezogen, während sie in dem vorliegenden Etatsentwurf mit 11 Mill. Mark Dieser Betrag von 113 Mill. Mark ist indessen, reichlich gegriffen, und es darf deshalb angenommen werden, daß er wohl für alle Fälle ge⸗ nügen wird. Wird in der Bilanz die durch die Vorlage vorge⸗ schlagene Entlastung mit zur Geltung gebracht, so vermindert sich der Verbindlichkeiten des Fonds um über 114 Mill. Unterbilanz sinkt dann herab auf den Betrag von 198 Mill. Mark. Zugleich verlängert sich damit naturgemãß die Lebensdauer des Fonds, die außerdem in den nächsten Jahren zu Ende gegangen sein würde, bis etwa auf das Jahr 1913. Für die vor · geschlagene Entlastung des Invalidenfonds von den Veteranenbeihilfen sprechen aber auch noch weitere Gründe, auf welche näher einzugehen ich mir für die Kommissionsberatung vorbehalten muß, da mich ein Eingehen auf diese Seite der Sache hier bei der Plenarberatung, bei

entwurf ges

Mark, und die

der Generaldebatte des Etats zu weit führen würde.

Bei dem Zuschnitte der Einzeletats konnten schon wegen der Un⸗ gunst der Finanzlage erneute Einkommensaufbesserungen für die Beamten im allgemeinen nicht in Frage kommen, so viele An⸗ forderungen, wie ich hier hinzufügen möchte, auch an die Reichs- finanzverwaltung gestellt worden sind. Manche, zum Teil an sich vielleicht nicht unberechtigte Forderungen der Ressortverwaltungen haben deshalb wieder zurücktreten müssen. Nachdem die allgemeine Gehälteraufbesserung durch die bisherigen Bewilligungen ihren Ab= schluß gefunden hat, würde ein willkürliches Herausgreifen einzelner Kategorien zu unabsehbaren Berufungen von anderen Seiten Anlaß gegeben haben. Aus diesen Gründen mußten auch geringere Verbesserungen der Besoldung für einzelne Beamtenklassen leider ver⸗ sagt werden. Eine Ausnahme ist, wie Sie aus der Denkschrift zum Ctatsgesetz des näheren ersehen, nur gemacht für die niedrigst be⸗ soldeten Unterbeamten, deren Anfangegehalt von 700 auf 800 M06 er⸗ höht ist. Mag diese im Reichstage wiederholt erstrebte Verbesserung an sich vielleicht als eine geringe erscheinen, allein schon bei der Post⸗ verwaltung hat sie eine Erhöhung der Besoldungefonds um 14 Millionen Mark zur Folge.

Dieser wichtige Verwaltungszweig der Verwaltung der Post und Telegraphen hat bekanntlich in den letzten Jahren infolge der mannig⸗ faltigen Reformen und Taxermãßigungen finanziell wenig befriedigt. In dem letzten abgeschlossen vorliegenden Rechnungsjahr 1902 hat der Ueberschuß erst wieder die Höhe erreicht, die er vor der Reform schon gebabt hat. Für das neue Etatsjahr konnte nach den jũngsten gänstigen Ergebnissen ein 8 Millionen Mark höherer Ueberschuß in den Etat eingestellt werden als für das Jahr 1903.

Bei der Verwaltung der Reichseisenbahnen wird infolge des regeren Verkehrs, der sich neuerdings zeigt, die Bruttoeinnahme um etwa 8 Millionen Mark höher anzusetzen sein. Der Reichs kasse kommt indessen von dieser erböbten Einnahme so viel wie nichts zugute, weil für die Erneuerung und dringende Ergänzung der bau- Vermebrung der Betriebsmittel erhebliche

Aufnahme in den ordentlichen

konnte.

Von den Steuereinnahmen befriedigen einigermaßen nur die zu Ueberweisungen an die Bundes staaten bestimmten Abgaben. Trotz weiteren Rückgangs der Stempelabgaben schließen infolge steigender Erträge der Zölle die neberweisungssteuern insgesamt mit einem Mehr von beinahe 12 Millionen Mark ab. Dieser Mehrbetrag wird aber durch die um den gleichen Betrag erhöhten Matrikularbeitrãge dom Reich in Beschlag genommen.

Die Zuckersteuer bat gegen das Vorjahr, wo, wie schon erwähnt, der Anschlag zu hoch gegriffen worden war, um Sz. Millionen herab⸗ gesetz werden müssen. Bei dem Anschlag ist auf die Zunahme des Zuckerverbrauchs infolge der Steuerermäßigung gebührend Rũcksicht genommen. Doch bat man mangels ausreichender Erfahrungen eine größere Steigerung des Konsums als um 10 90 nicht voraussetzen zu dũrfen geglaubt.

Die bei der Schätzung des laufenden Jahres zunächst schon er⸗ wähnten Verhältnisse binsichtlich der Branntweinerzeugung erstrecken ibre finanziell nachteiligen Wirkungen voraussichtlich auch noch in das nächste Jabr 1904. Bei der Maischbottichsteuer bat daber ein Rũck⸗· gang gegen das Etatssoll des Vorjahres um oz Millionen vorgesehen werden müssen. .

Bei den Ausgabezweigen entfällt die erbeblichste Steigerung des Bedarfg mit fast 13 Millionen Mark auf die Marine, derest plan mäßige Fortentwickelung den Etat naturgemäß in fortgesetzt steigendem Maße beeinflußt. Daß die Belastung, die bierdurch dem Etat erwächst, fich snnerbalb der Grenzen des Flottengesetzes bewegt, ist in den Er⸗ läuterungen zum Ctat entsprechend nachgewiesen.

Für das Reichsheer fordert der Ctatsentwurf im ganzen nur ein Mehr von 35 Millionen Mark bei einem Ctat von über 600 Millionen Mark gewiß ein mäßiger Betrag. Wesentlich in Rücksicht auf die schlechte Finanzlage sind manche Maßnahmen, die von den berufenen Instanzen pflichtgemäß für dringend geboten angesehen worden waren, gleichwohl zurückgesetzt worden. Auch die Neuregelung der Friedenspräsenzstärke ist bekannt⸗ lich für diese Sesslson nicht in Aussicht genammen. Dagegen mußte hinsichtlich der Gehälter der Oberstleutnants bei dem großen mili⸗ tärischen Interefse die schon im Vorjahr gestellte Forderung im wesentlichen erneuert werden. Auch konnte nicht abgesehen werden von einer den erhöhten dienstlichen Anforderungen entsprechenden Ver⸗ mehrung und einer den heutigen Verhältnissen Rechnung tragenden Besserstellung der Unteroffiziere. Der Etatsentwurf fordert für diese Zwecke einen Betrag von insgesamt 11 Millionen.

Die Konsequenzen der in Aussicht genommenen Erhöhung der Militärpensionen waren, da die betreffenden Gesetzentwürfe noch nicht verbindliche Gestalt gewonnen haben, nach den im Reiche von jeher beobachteten Grundsätzen in diesen Etatsentwurf noch nicht zu ziehen.

Interessieren dürfte, daß der Bedarf an Zuschüssen zu den Etats der Schutzgebiete im ganzen neuerdings etwas ermäßigt werden konnte, obwohl für einige derselben der Bedarf gegen das Vorjahr sich etwas erhöbt.

Der außerordentliche Etat folgt, abgesehen von der dahin ver- wiesenen Deckung des Fehlbetrags aus 1902, den Regeln, wie sie in betreff der Uebernahme gewisser Aufwendungen auf die Anleihe sich herausgebildet und die Zustimmung des Reichstags vor einigen Jahren gefunden haben. Diese Ausgabemwecke erfordern nach Abzug der aus ihnen stammenden Einnahmen und der, wie schon hervor gehoben, zur Tilgung der Reichsschuld aus den Erträgen der Zölle und der Tabaksteuer im Jahre 1302 eingestellten 8. Millionen einen Betrag von 124 Mill. Mark, während die Deckung des Fehlbetrags von 1903 und der Unterbilanz des vorliegenden Etatsentwurfs selbst einen Betrag von rund 980 Mill. Mack ausmacht.

Dabei möchte ich indessen doch nicht ganz unerwähnt lassen, daß in dem Betrag des Anleihekredits erhebliche Summen stecken, die nach den vor 1801 beobachteten Finanierungsgrundsätzen das Ordi⸗ narium überhaupt nicht belaftet haben würden. Insbesondere steckt darin bei der Marine allein ein Betrag von 17 Millionen Mark, der nach den alteren Finanzierungegrundsätzen ohnehin schon auf das Ordinarium zu übernehmen gewesen sein würde. Der Anleihekredit, der für 1904 in Antrag gebracht ist, beläuft sich mithin im ganzen auf 2144 Millionen Mack.

Meine Herren, das wenig befriedigende Bild, das nach vielen Richtungen hin die dies malige Etatsvorlage vor Ihnen entrollt, mũßte eigentlich zu einer weit ernsteren Befürchtung führen, als man sie zu hegen braucht, wenn die augenblickliche Knarkheit der Finanzen nicht doch auch zu einem wesentlichen Teile auf vorübergehenden Zu⸗ ständen des Wirtschaftslebens beruhte. Bei der Besserung, die sich in Handel und Industrie in den letzten Monaten zweifellos be⸗ merkbar gemacht bat, wird, wenn vielleicht auch nur allmählich, auf einen weiteren Aufschwung gerechnet werden können. Auch wird nicht außer acht gelaffen werden därfen, daß auf Grund des neuen Zolltarifs dem Reiche immerbin größere Einnahmen

zuzufließen vermögen. das gestehe ich Ibnen gern zu kann eine

und ich will diesen Teil meiner Rede mit dem Dansche schließen daß es sowohl den verbündeten Regierungen als anch dem bohen Hause nicht so bald wiederum notwendig werden möchte, einen Etat

werden kann, die allseitig als bedenklich und als gesehen werden müssen.

Meine Herren, die Balanzierung und Finaniierneg des Etats für das Jahr 1904 ist sozusagen die Sorge der Segen wart; der Gesetzentwurf aber, zu dessen Besprechung ich nunmehr übergebe, der Gesetzentwurf, betreffend Aenderungen im Finanzweesen des Reichs, ist diktiert von der Sorge um die Zukunft. Dem Sesetzentwurf ist eine ausführliche Begründung beigegeben, auf die ich im allgemeinen Bezug nehmen kann. Bel den lebhaften Erörterungen aber, die dieser Gesetzentwurf bisher in der Oeffentlichkeit erfabren bat, kann ich es mir doch um so weniger versagen, verschiedene Gesichtexunkte, die allerdings in der Begründung enthalten, aber mebrfach nur angedeutet sind, hier noch besonders hervorzuheben.

Die Gesetzesvorlage ist ja, für sich allein betrachtet. noch keine vollständige Finanzreform in dem Sinne, daß damit auch eine aus. reichende Balance in dem Reichsetat gewonnen wäre. Aber es ist der erste Schritt, um wenigstens in der Folge, wenn namentlich nach

grandslagzeeidrig an

8d

nach dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifs die Einnabmen wieder reichlicher fließen werden, zu einer nachhaltigen Besserung ich unterstreiche das Wort nachhaltig? ju einer nachbaltigen Besserung der Reichsfinanzen zu gelangen. Qbne Zweifel liegt in der noch immer nicht völlig überwundenen wirtschaftlichen Deypression die Mitschuld an den augenblicklichen Schwierigkeiten. Allein diese wirtschaftliche Depression ist nicht die alleinige Nr sache der gegenwärtigen mißlichen Lage. Diese mißliche Lage der Reichsfinanzen wurzelt, nach meiner Ueberjengung wenigstens, zum nicht geringsten Teil schon auch in mangelbaften gesetzlichen Einrichtungen. (Sehr richtig? bei den National ˖ liberalen Hier Wandel zu schaffen, dazu scheint mir der augen · blickliche Zeitpunkt, die gegenwärtige Notlage. ganz besondert günstig. Heilsame Verbesserungen auf dem finanziellen Gebiet pflegen erfahrungsgemäß überhaupt nur vorgenommen werden, wenn die Not dazu drängt. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Wird abgewartet, bis die Quellen wieder reichlicher fließen, dann ist alles erfahrungsgemäß nur allzusehr geneigt sebr richtig). sich einem gewissen Gefühl der Sicher beit hinzugeben, und kein Mensch denkt dann mehr an die Notwendigkeit einer Reform. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen) Läßt man aber in solcher Zeit, in der wit gegenwärtig uns befinden, die Wurzeln des Uebels besteben, dann Tann auch die Besserung, die wir erhoffen, nicht von Dauer sein, dann werden die schlimmen Folgen späterbin immer wiederkebren. Auch sonst ist kein triftiger Grund einzuseben, weshalb die Abstellung offen · sichtlicher Mängel in der Finanzgesetzgebung de Reichs binaus . geschoben werden soll bis etwa nach dem Inkrafttreten des neuen

Zolltarifs.

festzustellen, der zum Balanzieren nur mit Auskunftamittele gebracht

fertigen, wie die Deckung ordentlicher Ausgaben aus Anlei hemitteln Sf 3 Sãlfte,

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Zur Vornahme zweckmäßiger Verbesserungen in der Finanzgesetz⸗ gebung des Reichs ist es unseres Erachtens niemals zu früh.

Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der Ein⸗ schränkung der Franckensteinschen Klausel und dann in der Aenderung des Art. 70 der Reichsverfassung. Auf die in dem 8 3 des Gesetzentwurfs weiter angereihte Bestimmung hinsicht⸗ lich der Matrikularbeiträge und der Ueberweisungen werde ich im weiteren Verlauf meiner Rede noch eingehend zu sprechen Gelegenheit haben.

Was vor allem die Franckensteinsche Klausel anlangt, so war bekanntlich ihr ursprünglicher Zweck ein doppelter gewesen. Es sollte dadurch einmal den Bundesstaaten eine billige Entschädigung gewährt werden für das ihnen durch das Reich entzogene Recht der indirekten Besteuerung; dann aber sollte dem Reichshaushalte der in den Matrikularbeiträgen ruhende bewegliche Faktor für alle Fälle er= halten bleiben. Der erstere Zweck der Franckensteinschen Klausel ist bei dem wachsenden eigenen Bedarf des Reiches und bei der zunehmenden Verschuldung desselben immer weniger aufrecht zu erhalten gewesen. Schließlich ist es so weit gekommen, daß die Bundesstaaten aus Schenknehmern des Reichs dessen Bürgen wurden, und daß sie mit einem wachsenden Risiko in Ansehung des effektiven Aufkommens der Ueberweisungssteuern belastet wurden. Man wird jedenfalls sagen können: der gegenwärtige Zustand entspricht nicht mehr dem weisen Grundgedanken der Verfassung, welche, indem sie die Beiträge der Bundesstaaten auf den budgetmäßig festgesetzten Betrag limitierte, diesen auch in Fällen einer hohen Belastung doch noch immer eine verlässige, eine ordnungkmäßige Aufstellung ihres Landhaushaltsetats ermöglichte.

Anlangend nun aber den anderen, den konstitutionellen Zweck der Franckensteinschen Klausel, so wurde von ihrem Schöpfer schon ein Jahresbetrag von 40 Millionen Mark hierfür als vollkommen aug⸗ reichend erachtet. Wie funktioniert aber jetzt dieser Apparat? Ueber eine halbe Milliarde wird alljährlich ohne ersichtlichen Zweck zwischen dem Reich und den Bundesstaaten hin und hergeschoben. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Daneben muß dann noch durch Separatgesetze dafür gesorgt werden, daß auch etwaige Mehrerträge, etwaige Ueberschüsse gegenüber dem Soll oder gegenüber den Matrlkularbeiträgen an die Reichskasse zurückgeführt werden. Durch alles das wird aber der ganze Mechanismus so kompliziert, das finanzielle Verhältnis zwischen dem Reiche und den Einzelstaaten so verwickelt, ja der Reichshaushalt selbst schließlich so verdunkelt, daß der Wunsch nach einer Abhilfe wahrlich nicht unberechtigt sein wird. Wer einen aufmerksamen Blick auf die in mancher Beziehung sehr interessante Tabelle wirft, die dem Gesetzentwurf am Schlusse angefügt ist, wer dabei das Durcheinander von Fehlbeträgen und von Ueber⸗ schüssen genauer verfolgt und schließlich wahrnimmt, daß das Reich jetzt zu den bei weitem wichtigsten seiner verfassungsmäßigen Ein⸗ nahmequellen überhaupt nur noch auf Umwegen gelangen kann, der wird sich unwillkürlich fragen müssen: wie war es überhaupt möglich, daß hier die bessernde Hand nicht längst schon früher angelegt wurde?

Im Jahre 1880, als die Franckensteinsche Klausel in Wirksam⸗ keit trat, beliefen sich die ordentlichen reinen Reichseinnahmen auf 356 Mill. Mark; von diesen 356 Mill. Mark waren zur Ueber⸗ weisung an die Bundesstaaten 38 Mill. Mark bestimmt, das ist ein Neuntel dieses Betrages. Heute betragen die ordentlichen reinen

Nur eine solch araber eil. De der Dinge Reick seinnahmen im ganzen 1 Milliarde und 40 Mill. Mark, und Maßeabhæe recht, Fon mäüßsen weit über eine balbe Milliarde, also weit mehr als die

erst an die Bundesstaaten überwiesen und von dort in der Form von Matrikularbeitrãgen wieder zurũcggeholt werden, um endlich zur Verfügung des Reichs zu stehen. Und das alles nur noch zu dem einen Zweck, dem Reichstag ein konstitutionelles Recht zu wahren (Zurufe linke), zu dessen Sicherung der Schöpfer der Franckensteinschen Klausel einen Betrag von 40 Mill. Mark schon für völlig ausreichend erachtete!

Daß dem Reiche bei der gegenwärtigen Sachlage hinsichtlich der Veranschlagung des wichtigsten Teils der Reichssteuererträge auch die erforderliche Bewegungsfreiheit mangelt, daß man sozusagen von der Schablone der Fraktionsrechnung nicht loskommt, und daß dieser Mangel sich namentlich vor und unmittelbar nach dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifs noch ganz besonders lästig fühlbar machen muß, das ist bereits in der Begründung der Vorlage erörtert, und gerade auch diese Erwägung widerrät es dringend, mit der vorgeschlagenen Aenderung des auf die Dauer ja doch unhaltbaren Zustandes noch länger zu zögern.

Im übrigen will ja auch die Vorlage die Franckensteinsche Klausel durchaus nicht beseitigen, sie will sie nur auf ein vernünftiges Maß einschränken. Mit der vorgeschlagenen Beschränkung auf die Branntweinderbrauchsabgabe würde gewiß und ohne Zweifel für eine durchsichtige Gestaltung des Reichs haus halts schon recht viel gewonnen. me: ge. Herren. MKcht die ( defahrꝛn. iner fort schreitenden Verdunkelung des Reichshaushalts! Klarheit und Durch- sichtigkeit eines Haushalts ist jederzeit das Fundament einer geordneten Wirtschaftsführung gewesen und wird es auch bleiben, und man brauchte sich durchaus nicht darüber ju wundern, wenn etwa bei zunehmender Verdunkelung das Interesse und mit dem Interesse auch die Freude an baushälterischer Wirtschaft mehr und mehr ab⸗ banden käme.

Wenn nun die verbündeten Regierungen ihrerseits den Entschluß. und zwar, wie ich betonen will, den einmütigen Entschluß gefaßt baben, zur Anbahnung einer rationellen Finanzwirtschaft Ihnen eine Einschrãnkung der Franctensteinschen Klausel unter vollster Wahrung des Budgetrechts des Reichstags vorzuschlagen, so ist meines Er⸗ achtens kein Srund ersichtlich, der den Reichstag hindern könnte, einem selchen Vorschlage zuzustimmen.

Gerade dom konstitutionellen Standpunkt aus, meine Herren, besteht für den Reichstag das dringendste Interesse, daß ihm das Ver⸗ ständnis des Reichshaushalts und seiner Finanzierung, sowie die politijch ungemein wichtigen Beziehungen des Reichs zu den Bundes staaten nicht unnõtig erschwert wird. Und schließlich, meine Herren, bat doch auch noch das deutsche Volk, das ja die Mittel aufbringen muß zur Deckung des Ausgabebedarfs des Reichs, ein Recht, zu fordern, daß ibm diese Dinge nicht schließlich zu einem Buch mit sieben Siegeln werden, und daß Verständnis nicht mehr und mehr werde zur Domäne einiger Speꝛialisten.

Der Gedanke der Einschränkung der Franckensteinschen Klausel auf die Branntweinverbrauchsabgabe ist übrigens keineswegs nen. Gr ist schon wiederholt Gegenstand der Erdrterungen im Schoße der ver ·

bindeten Regierungen gewesen. Mein früherer Amtgdorgänger, Derr