1904 / 5 p. 26 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Jan 1904 18:00:01 GMT) scan diff

haben, anzustrengen, nachdem dieselben vergeblich versucht haben, sich mit dem Syndikat zu verständigen. Des weiteren die Bildung des Roheiseneinkaufs verbandes, vorbereitet durch die Rheinisch⸗Westfälischen reinen Martinstahlwerke, welche, als sie mit ihren Vorbereitungen fertig waren, die reinen Puddel⸗ werke aufgefordert haben, sich ihnen anzuschließen, was dann auch geschehen ist.

Die erste Klage, die ich vorzubringen habe, bezieht sich auf die ganz ungleichmäßige Behandlung der Abschlüsse aus dem Jahre 1899. Man hatte im Januar verkauft, und im April war eine teilweise Streichung auf diese Abschlüsse durch das Syndikat erfolgt. Das Syndikat hat geradezu eine Vir⸗ tuosität gezeigt in der Erfindung von Gummiparagraphen wie ich sie nennen möchte in seinen Bedingungen, die es in seinem Interesse ausnutzen konnte, die aber den Abnehmern den Rechtsboden unter den Füßen wegnahmen. Die erste Klausel, die das Syndikat im Januar 1899 machte, lautete wie folgt: „Wir verkaufen Ihnen unter dem Vorbehalt: soweit wir zur Lieferung das Eisen bei unseren Hütten unterbringen können.“ Nun sagen wir, die Behandlung sei eine ganz ungleichmäßige gewesen. Auf Seite 44 des Berichts sind diese Klagen aufgeführt, und das Syndikat gibt gleich die Erwiderung darauf. Es heißt dort:

Das Roheisensyndikat in Düsseldorf gibt zu, daß an einem Teil der Verkäufe zur Lieferung im III. und IV. Vierteljahr 1899 Kürzungen vorgenommen worden sind, es sei dies jedoch keineswegs in un⸗ berechtigter Weise geschehen, denn das Roheisen⸗ syndikat hätte die Abschlüsse ausdrücklich mit der Klausel getätigt: „Soweit wir das Eisen zur Lieferung bei den Hütten hätten unterbringen können.“ Bis anfangs Januar 1900 seien damals schon größere Mengen Puddel⸗ und Stahleisen bedingungslos für das zweite Halbjahr 1899 verkauft und seitens der liefernden Hütten fest angenommen worden. An diesen Mengen hätten nun selbstverständlich Streichungen irgend welcher Art nicht vorgenommen werden können. Als die Geschäftsstelle des Syndikats zur Verteilung der von Mitte Januar ab weiter verkauften Mengen geschritten sei, habe sich die Notwendigkeit erwiesen, von dem Vorbehalte Gebrauch zu machen.

Meine Herren, wer klug gewesen ist und frühzeitig gekauft hat ohne diese Klausel, dem konnte man selbstredend nichts streichen. Nach diesem Wortlaut zu urteilen, hat nun das Syndikat vom 15. Januar 1899 an die Klausel ein⸗ geführt, die für alle maßgebend sein sollte, und daraufhin foll dann gestrichen worden sein. Ja, meine Herren, nach dem Wortlaut! In der Tat verhält sich aber die Sache voll⸗ ständig anders. Ich war sehr überrascht, als ich das gelesen habe. Ich habe mich informiert und bin zu der Ueberzeugung gekommen, daß sämtlichen Werken im Siegerlande und an der Lenne diese Klausel keineswegs auferlegt worden ist, wenigstens schreiben mir drei Siegener Firmen, daß ihnen diese Klausel nicht gestellt worden sei und es wäre ihnen auch nichts ab⸗ gezogen worden. Nun sind aber verschiedene Firmen an anderen Orten, denen diese Klausel gestellt worden ist, z. B. meine eigene Firma, ebenso die Herren Eicken C. Co. und die Düsseldorfer Eisenhütten⸗-Gesellschaft. Diesen drei Werken hat man zwar die Klausel gestellt, hat ihnen aber nichts ge⸗ strichen. Dagegen gibt es eine ganze Reihe anderer Firmen, denen man, wie z. B. dem Oberbilker Blechwalzwerk, 3316 0/o oder, wie dem Düsseldorfer Röhren⸗ und Eisen⸗Walzwerk 4690/0, der Bergischen Stahl-Industrie 662 0 /o, dem Eisenwerk Kraemer in St. Ingbert 710,0 und dem Ehrenfelder Walz⸗ werk sogar volle 1069/0 gestrichen und nicht geliefert hat.

Vielleicht empfiehlt es sich, daß hierauf zunächst seitens des Roheisensyndikats eine Antwort gegeben wird.

Vorsitzender: Bis jetzt hat sich vom Roheisensyndikat noch niemand zum Worte gemeldet. Die Herren vom Syndikat teilen mir soeben mit, daß sie bereit sind,

direkt auf diese Fragen zu antworten. Ich kann das aber nur im Einverständnis mit der Versammlung zulassen, weil außer Herrn Springmann noch die Herren Sehmer, Ugs und Emans gemeldet sind. Ich nehme aber an, daß Herr Spring⸗ mann seine Ausführungen noch nicht beendet hat, sondern unmittelbar nach der erteilten Antwort fortzufahren wünscht. Sind die Herren also damit einverstanden, daß die Herren vom Syndikat hierauf zunächst Antwort geben? (Zustimmung.)

Direktor Burghardt-Düsseldorf: Meine Herren! Bevor ich meine Ausführungen wegen der Streichungen beginne, möchte ich zunächst Verwahrung gegen die Behauptung des Herrn Springmann einlegen, daß das Roheisensyndikat in Düsseldorf das Vertrauen auf Treu und Glauben verwirkt resp. verloren hat. Meine Herren, es ist ihnen allen bekannt, daß die Verkäufe, welche das Roheisensyndikat mit den Puddel- und Stahlwerken früher getätigt hat, zum Teil zu Prozessen geführt haben. Im Laufe dieser Prozesse haben die verschiedenen Instanzen, die Gerichte erster Instanz und auch die Oberlandesgerichte, sich eingehend mit dieser Sache be⸗ schäftigt, auch mit den Streichungen, mit allen Verkäufen usw. Die Verkäufe sind angefochten worden von seiten einzelner Walzwerke, weil diese angeblich arglistig vom Syndikat ge⸗ täuscht sein wollen. Das Syndikat hätte sich auf den Stand⸗ punkt stellen können, daß ihm diese arglistige Täuschung nach⸗ gewiesen werden müsse; es hat das aber nicht getan, sondern sich freiwillig von Anfang an auf den Standpunkt gestellt, den Gerichten alle Beweismittel zur Verfügung zu stellen, die es im Besitz hatte. Vier Gerichte haben in alle Ecken hineingeleuchtet, die Entscheidungen der ersten Instanz sind sämtlich zu Ungunsten der Puddel⸗ und Walzwerke aus⸗ gefallen; das Oberlandesgericht in Hamm hat in sämtlichen ihm vorgelegten Fällen ebenfalls zu Ungunsten der beklagten Firmen entschieden. Aus diesen Entscheidungen des Oberlandes⸗ gerichts geht hervor, daß das Syndikat keinen Verstoß be⸗ gangen hat, der den schweren Vorwurf des Verlustiggehens von Treu und Glauben irgendwie berechtigt erscheinen lassen kann. Das Gericht hat, wie gesagt, sich sehr eingehend über

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diese Fragen geäußert, und ich werde gelegentlich der weiteren Besprechung vielleicht einzelne Punkte aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts verlesen.

Was nun insonderheit die Verkäufe für 1899 betrifft, so ist es richtig, daß bis zum 18. oder 19. Januar 1899 eine ganze Reihe von Verkäufen getätigt worden ist bis zu der Summe von 124 830 Tonnen. Nachdem diese Verkaufe getätigt waren, ist noch dem Verein für den Verkauf von Siegerländer Roheisen in Siegen für spezielle Werke des Siegerlandes und einigen rheinisch⸗westfälischen Werken für Spezialqualitäten ein gewisses Quantum freigegeben worden. Dag sind Mengen, die sich etwa in der Höhe von 55 900 t bewegt haben. Bei der Ueberweisung an unsere Werke stellten sich schön damals Schwierigkeiten heraus, sodaß wir es für richtig hielten, Aufträge, die nun noch etwa an uns herantreten sollten, zunächst zu sammeln und dann, sobald wir genau wußten, was an Aufträgen noch hereinkommen würde, zu verteilen, damit eine tunlichst gleichmäßige Verteilung an die verschiedenen Abnehmer eintreten könnte. Die Verkäufe, die bis zum 19. Januar gemacht wurden, und die nachher noch freigegebenen Mengen waren den Hütten überwiesen und von diesen den einzelnen Abnehmern auch bestätigt worden. Sie wurden natürlich ganz von den Hütten übernommen und geliefert. Anders lag es für die nach dem 19. Januar noch hereingekommenen Mengen abzüglich vorgenannter 55 000 t. Wir hatten im Syndikat der Vorsicht wegen, weil Schwierig keiten mit unseren Werken zu erwarten waren, in die Ver—⸗ träge die Klausel hineingebracht: „soweit wir das Eisen zur Lieferung bei den Hütten unterbringen können.“ Diese Klausel hatte in den Schwierigkeiten ihre Veranlassung, die wir vorher bei der Unterbringung von Roheisenmengen gehabt hatten. Daß dieselbe zweckmäßig war, stellte sich im Laufe der Zeit heraus, und zwar weil Koks und sonstiges Brenn⸗ material unseren Hüttenwerken von den betreffenden Syn⸗ dikaten nur unter der Voraussetzung angeboten worden war, daß solches tatsächlich noch geliefert werden könne. Als nun die Erwartungen der Hüttenwerke auf Mehr⸗ lieferung von Brennstoffen nicht in Erfüllung gingen, waren diese natürlich auch nicht in der Lage, die unter Vor— behalt hereingenommenen Aufträge liefern zu können, und es mußten infolgedessen Streichungen von ca. 50 o/ der nach dem 19. Januar hereingekommenen Mengen abzüglich der ca. 55 000 t erfolgen. Es sind etwa 70 000 t rund ge⸗ wesen. Daß die Streichungen unter den geschilderten Ver⸗ hältnissen für alle hier in Frage kommenden Aufträge zur Lieferung im II. Halbjahr 1899 nicht gleichmäßig sein konnten, ist klar; denn einzelne Aufträge waren am 19. Ja⸗ nuar vom Syndikat schon überwiesen und von den Hütten übernommen, andere waren zu jener Zeit freigegeben, und an die, welche zuletzt kamen, konnte man sich natürlich nur halten, denn die konnte man eben nicht ganz unterbringen.

Das dürfte vielleicht zur Beurteilung der Streichungen vom Jahre 1899 ausreichen.

Fabrikbesitzer Springmann-Hagen i. W.: Meine Frage ist mir doch noch nicht erschöpfend beantwortet worden. Ich habe bemerkt, daß an einen Teil der Abnehmer nach dem 15. Januar, wo Verkäufe getätigt worden sind, ohne die Klausel, an andere mit der Klausel verkauft worden ist, daß bei denen mit der Klausel teilweise nichts, bei den anderen etwas und in ganz verschiedenen Prozentsätzen gestrichen worden ist. Die Behandlung der Kundschaft ist also eine durchaus ungleichmäßige gewesen. Das wollte ich feststellen, ich habe ja die Firmen namhaft gemacht.

Kommerzienrat Weyland-Siegen: Ja, meine Herren, es würde zu viel Zeit beanspruchen, hier so ins Detail zu gehen, daß man jedem einzelnen Kunden genau Rechenschaft geben soll, und das ist uns auch nicht möglich, da wir die Liste nicht hier haben. Herr Springmann hat ja Recht: der eine Kunde hat so und soviel Prozent seiner angefragten Mengen bekommen und der andere so und soviel Prozent. Es sind auch vielleicht einige Ungleichmäßigkeiten vorgekommen, das wollen wir zugeben; das hat aber an anderen Gründen gelegen. Wir haben auch Streichungen für 1900 vornehmen müssen, und die sind von anderen Gesichtspunkten aus gemacht worden. Es ist ermittelt worden der Verbrauch der Werke im Vor⸗ jahre, der ist zu Grunde gelegt. Es ist weiter bei der Zuteilung berücksichtigt, daß einzelne Werke noch hinreichende Mengen zur Verfügung hatten, sodaß sie weiter arbeiten konnten, und andere ihren Betrieb hätten einstellen müssen, wenn sie nicht größere Mengen zugewiesen erhielten.

Vorsitzender: Wenn ich Sie recht verstanden habe, geben Sie also die Möglichkeit zu, daß eine ungleichmäßige Behandlung stattgefunden hat.

Kommerzienrat Weyland-Siegen: Gewiß, von diesem Gesichtspunkte aus, ja.

Fabrikbesitzer Springmann-Hagen i. W.: Was ich also behauptet habe, ist nicht widerlegt worden. Ich stelle das ausdrücklich fest. Ich habe Firmen namhaft gemacht, denen gegenüber die Behandlung eine ganz verschiedenartige gewesen ist; man kann mich nicht widerlegen.

Vorsitzender: Meine Herren! Wenn wir in dieser Weise diskutieren, so läßt sich nicht vermeiden, daß wir jeden einzelnen Punkt auch gleich zur Diskussion stellen. Es ist aber unmöglich, daß ein Zwiegespräch zwischen Herrn Spring⸗ mann und den Vertretern des Syndikats stattfindet. Herr Springmann wird also gewissermaßen die Rolle des Chorführers übernehmen und auch die anderen Fragen ein— leiten müssen.

Generaldirektor Kamp⸗Laar: Was zunächst die Ungleich⸗ mäßigkeit der Behandlung der verschiedenen Kunden anbetrifft, so kann ich darüber nichts sagen, aber ich meine, man geht doch zu weit, wenn man verlangt, daß das Roheisensyndikat in der Lage ist, bei jedem Kunden die Gründe anzugeben, weshalb er ungleichmäßig behandelt worden ist. Ich glaube, die Puddel⸗ und Walzwerke würden auch nicht in der Lage sein, wenn man sie heute fragte, weshalb sie an einen Kunden verkauft und an einen anderen nicht verkauft haben, eine Auf⸗

klärung zu geben. Wogegen ich mich aber besonders wenden möchte, das ist die Behauptung der Puddel- und Walzwerke, daß das Roheisensyndikat gegen Treu und Glauben gehandelt habe. Meine Herren, mein Kollege war seinerzeit Vorsitzender des Roheisensyndikats, und wir haben uns nur sehr schwer entschlossen, einen großen und weitsichtigen Abschluß zu machen, und wenn mein Kollege, der doch genau informiert sein mußte, der Ansicht gewesen wäre, es gäbe noch Roheisen genug, und die Behauptung, daß nicht genügend zur Verfügung gestellt sei, sei unrichtig, so würde er mir das ohne Zweifel gesagt haben, und wir würden nicht 3 Millionen haben abschreiben müssen, die wir nachher tatsächlich abgeschrieben haben. Also ich weiß nicht, was mehr zu verurteilen ist, die Art und Weise, in der das Roheisensyndikat gehandelt hat, oder wie man nachträglich versucht hat, um Verträge, die man ab⸗ geschlossen hatte, herumzukommen. Es wäre uns auch sehr angenehm gewesen, wenn wir uns das hätten ersparen können, aber wir haben gesagt: was abgeschlossen ist, ist abgeschlossen, und wenn jemand glaubt, daß ihm etwas vorgemacht wird, dann müssen die Herren gefälllgst die Augen auftun. Ich bin ein großer Feind von den langen Syndikatsverträgen ge⸗ wesen und habe nachher alles aufgeboten, um die Sache womöglich zu applanieren. Das ist mir aber nicht gelungen, weil der Roheisenverband bezw. die Hochöfen sagten: wir haben unsere Rohmaterialien auch abzunehmen. Aber ich meine, bis jetzt ist es nicht Usus gewesen, daß wir hier vor dem Publikum unsere Irrtümer gegenseitig zu beschönigen und anderen Leuten aufzuhalsen suchen.

Generaldirektor, Geheimer Kommerzienrat Kirdorf— Gelsenkirchen: Ja, meine Herren, trotz der liebenswürdigen Kritik, die Herr Springmann heute dem Kohlensyndikat ge⸗ widmet hat, muß ich doch Protest einlegen gegen die Vor⸗ würfe, die er gegen die Roheisenindustrie erhebt. Ich habe mich zum Worte gemeldet, um Aufklärung zu schaffen gegen den schweren Vorwurf, daß seitens des Roheisensyndikats die Abnehmer, die unter gleichen Bedingungen abgeschlossen hätten, ungleich behandelt worden sind. Ich möchte darauf hinweisen und daß scheint mir von den Vertretern des Roheisen⸗ syndikats nicht deutlich genug betont worden zu sein, es lag aber in einer Erklärung, die der Vorsitzende, Herr Kommerzien⸗ rat Weyland, gestern abgegeben hat —, daß das Syndikat seine Schwächen selbst anerkannt hat und selbst darauf auf⸗ merksam machte. Und ich möchte darauf doch noch einmal hinweisen: liegt diese Ungleichmäßigkeit nicht eben in dieser Schwäche des Roheisensyndikats, die ganz grell von der Ein⸗ richtung des Kohlensyndikats absticht, indem das Roheisen⸗ syndikat gar nicht der Träger dieser Abschlüsse, sondern bloß der Vermittler war, durch den die einzelnen Werke abge⸗ schlossen haben? So habe ich es wenigstens gestern ver⸗ standen. (Sehr richtig Die einzelnen Werke tätigten die Lieferungsverträge. Das Roheisensyndikat war keine juristische Person, also gar nicht in der Lage, die Abschlüsse, die seitens der einzelnen Werke getätigt wurden, seinerseits zur Aus⸗ führung zu bringen, und wenn also eine Ungleichmäßigkeit in der Ausführung vorlag, so liegt es daran, daß das eine Werk trotz der Bedingungen, die ihm unter Umständen gewisse Liefermengen freigab, den Auftrag ausgeführt hat, während das andere Werk ihn eben nicht voll ausgeführt hat. Ich meine, der Vorwurf gegen das Roheisensyndikat als solches, welches gar nicht in der Lage war, bei seiner Organisation die Verträge zu tätigen, ist unter diesen Umständen nicht auf⸗ rechtzuerhalten.

Walzwerksbesitzer Schleifen baum-⸗Weidenau: Das, was Herr Geheimrat Kirdorf gesagt hat, mag für das Rheinisch— Westfälische Roheisensyndikat zutreffen; Herr Generaldirektor Bertram hat aber gestern zugegeben, daß der Verein für den Verkauf von Siegerländer Roheisen sehr wohl berechtigt ge⸗ wesen wäre, feste Abschlüsse zu tätigen.

Generaldirektor Bertram-Siegen: Da muß mich Herr Schleifenbaum doch wohl mißverstanden haben. Ich habe gestern ausdrücklich erklärt, daß der Verein für den Verkauf Siegerländer Roheisens berechtigt wäre, im Inlande Verkäufe in Spiegeleisen und nach dem Auslande in allen Roheisen⸗ sorten selbständig zu tätigen. Wie es ja auch von Herrn Geheimrat Kirdorf bereits richtig hervorgehoben worden ist, haben die beiden Vereine, der Verein für den Verkauf Sieger⸗ länder Roheisens und das Rheinisch⸗Westfälische Roheisen⸗ syndikat, lediglich eine Verkaufsvereinigung geschlossen, so zwar, daß das Roheisensyndikat nur als Verkaufsvermittler auftritt; wenn nun die rheinisch⸗-westfälischen Werke erklärten: wir können die Aufträge nicht übernehmen, so war das Roheisensyndikat außer⸗ stande, sie zur Uebernahme zu zwingen. In unserem also dem Siegener Verein liegt die Sache insofern etwas anders, als unsere Mitglieder auf Grund des Statuts ver⸗ pflichtet sind, bis zur Höhe ihrer Anteilsziffer die ihnen über— wiesenen Aufträge annehmen zu müssen; wenn ihnen aber, wie es tatsächlich der Fall gewesen ist, auch noch über ihren Anteil hinaus Aufträge zugewiesen wurden, dann konnten die Werke mit Recht sagen: das geht über unsere Leistungsfähigkeit hinaus, und wir sehen uns außerstande, den Auftrag an⸗ zunehmen. Ich gebe gern zu, daß das ein Mangel in der Organisation gewesen ist, und namentlich in der Zeit der Hochkonjunktur mancherlei Unzuträglichkeiten für den Abnehmer mit sich gebracht hat; das ist aber, wie von Herrn Kommerzienrat Weyland gestern hervorgehoben worden ist, jetzt behoben, und vom nächsten Jahre an ist eine juristische Person geschaffen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die auch als Selbstkontrahent auftreten kann und auftreten wird.

Walzwerksbesitzer Schleifen baum⸗Weidenau; Ich möchte auf die Ausführungen des Herrn Generaldirektors Bertram er⸗ wibern, daß seit Gründung des Roheisensyndikats wir nur verhandelt haben mit dem Verein zum Verkaufe von Sieger⸗ länder Roheisen. Ich brauche Ihnen nur den Anfang von einem Briefe zu verlesen. Da heißt es: „Wir beehren uns, Ihnen, gültig bis zum 16. dieses Monats, zu eigenem Ge⸗ brauch anzubieten“ usp. und daß der Vorstand des

Siegener Vereins seine Hütten verpflichtet, hat auch das Land⸗

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gericht in hamm anerkannt. Wir haben nie etwas mit dem Roheisensyndikat in Düsseldorf zu tun gehabt; erst als die Streichungen stattfanden, und zwar aus dem Grunde, weil das Bureau in Siegen uns sehr nahe lag und wir uns über diese Ungerechtigkeiten dort schon beschwert haben würden, da wurde uns die Notwendigkeit der Streichungen von der Düssel⸗ dorfer Verkaufsstelle mitgeteilt. Also sämtliche Angebote lauten für uns von Siegen aus. Wir haben sie akzeptiert und die Bestätigung ist von Düsseldorf gekommen. Ich möchte das konstatiert haben. Es ist jahrelang so getätigt worden. Direktor Burghardt-Düsseldorf: Meine Herren, die Bemerkungen des Herrn Schleifenbaum beruhen auf einem Irrtum. Die Verkäufe von Puddel⸗- und Stahleisen sowie Gießereieisen werden ausschließlich durch das Roheisensyndikat in Düsseldorf getätigt; die Verkaufsstelle in Düsseldorf war allein hierzu berechtigt. Wenn in dem einen oder andern Falle die Verkaufsstelle für Siegerländer Roheisen ein Geschäft getätigt hat, so ist das geschehen nach vorheriger Ermächtigung durch Düsseldorf, und da die Verhältnisse der Siegerländer Walzwerke von Siegen aus leichter kontrollierbar sind als von Düsseldorf, haben wir dem Verein, welcher in Siegen seinen Sitz hat, in einzelnen Fällen die Genehmigung gegeben, Ab⸗ schlüsse zu tätigen. Die Geschäfte wurden aber von Düsseldorf bestätigt und von dort nachher dem Verein in Siegen zur Ueberweisung an seine Hütten überschrieben. Walzwerksbesitzer Menne⸗ Weidenau: Es ist eben gesagt worden, bloß Düsseldorf wäre in der Lage gewesen, ein verpflichtendes Angebot zu machen. Ich habe aber eine ganze Anzahl von Briefen hier vom Jahre 1898, also kurz nachdem uns von den beiden Verkaufsstellen die Er⸗ klärung gegeben wurde, daß Düsseldorf nur die Verkaufs⸗ verhandlungen führen sollte, in denen uns von dem Verein für Siegerländer Roheisen ganz feste Angebote gemacht werden. Wenn die Generalvertretung einer großen Firma mit vielen Hochöfen, für die ich doch das Syndikat ansehe, zu uns kommt und hat ein Verkaufsbureau, um seine Waren zu vertreiben der Name sagt es ja, der Verein für den Verkauf von Siegerländer Roheisen in unserer Stadt etabliert, und dieses macht uns eine ganz feste Offerte als Vertreter der Hüttenwerke, und ich akzeptiere diese Offerte, dann glaube ich doch, einen Kauf zustande gebracht zu haben. Ich habe hier ein Dutzend Briefe bis in das Jahr 1900 hinein, immer hat das Bureau in Siegen uns präzisierte Offerten gemacht. Wenn wir gekauft hatten, hatten wir das Gefühl, daß wir im Besitz des vom Syndikate zum Handel gestellten Quantums waren.

Meine Herren!

Ich habe die ganzen Erörterungen später zwischen unserer

Firma und dem Roheisensyndikat nur unter dem Gesichtspunkt geführt, daß ich es mit einem fest zum Verkauf berechtigten Faktor zu tun hatte. Die Briefe stelle ich Ihnen zur Ver⸗ fügung. Ich will hier nur einen verlesen: Siegen, den 20. September 1898. Infolge Ihrer heutigen Anfrage durch den Fern⸗ sprecher bieten wir Ihnen für den eigenen Verbrauch auf postwendende Zusage an: Ihren Bedarf an Puddelroheisen seitheriger Qualität zum Preise von „M 58, für 1000 kg ab Hütte, lieferbar im J. Viertel 1399, zahlbar in bar ohne Abzug am 15. des jeder Lieferung folgenden Monats. Wir empfehlen uns, Ihres Auftrages gerne ge⸗— wärtig: Verein für den Verkauf von Siegerländer Roheisen. Der Geschäftsführer.

Wenn ich das nicht akzeptieren darf, dann weiß ich nicht, mit wem ich es zu tun habe. Ein großer Teil unserer Klagen beruht ja darauf, daß wir nachher nicht wissen sollen, an wen wir uns zu halten haben. Dann will ich noch sagen: diese Interna, die uns das Roheisensyndikat jetzt mitteilt, sind uns früher nie bekannt gegeben worden. Wir haben die An⸗ gebote akzeptiert und glaubten, das Vertrauen haben zu können, daß wir das Quantum dadurch auch besäßen. Die Statuten und inneren Einrichtungen des Syndikates haben wir nie kennen zu lernen begehrt, die interessierten uns nicht, sondern nur, ob das Syndlkat uns gegenüber seine Verpflichtungen ehrlich erfüllte.

Direktor Burghardt-Düsseldorf: Zunächst möchte ich bemerken, daß der Wunsch des Herrn Vorredners, die Statuten

des Syndikats erhalten zu wollen, doch wohl nicht ernsthaft aufzufassen ist.

Denn es kann nicht wohl erwartet werden, daß wir Käufern unsere Statuten übersenden. Ich sagte vor⸗ hin, daß das Siegerland in einzelnen Fällen von Düsseldorf zur Tätigung von Geschäften die Ermächtigung vorher eingeholt hat. Gestatten Sie, aus einer Anzahl mir vorliegender, diesen Gegenstand betreffenden Briefe zwei vorzulesen:

1. Brief: Puddeleisen. Verein für den Verkauf von Siegerländer Roheisen.

Siegen, den 14. Jan. 1899. An das Roheisen⸗-Syndikat zu Düsseldorf. Von der uns heute durch den Fernsprecher er— teilten Ermächtigung . 1) der Firma Steinseifer H 600 t, lieferbar ab Februar bis August a. C., 2) der Firma Thoméöe-Werdohl ein Zusatzquantum pro 3. und ihren Bedarf pro 4. Viertel a. C., 3) der Firma Carl Stein Stahleisen neu zu ver⸗ kaufen, . . nahmen wir bestens Vormerkung. Selbstverständlich geschehen diese Verkäufe zu den neuen Preisen. Ferner bitten wir noch, uns bei Erhalt dieses per Draht zum freihändigen Verkaufe an das Eichener Walzwerk pro 4. Viertel a. 6 und an Menne K Co., Weidenau, von 300 t pro 3. Viertel a. C. zu er⸗

mächtigen. Hochachtungsvoll ; Verein für den Verkauf von Siegerländer sfolgt Unterschrift).

Roheisen

2. Brief: Qualitäts-, Puddel⸗ u. Stahleisen. Roheisen⸗ Syndikat zu Düsseldorf. Düsseldorf, den 15. Jan. 1899. An den Verein für den Verkauf von Siegerländer Roheisen, Siegen.

Die mit Ihrem gefälligen gestrigen Schreiben gewünschte Ermächtigung, an das Eichener Walzwerk und Menne C Co. zu verkaufen, erteilen wir Ihnen hierdurch zu den neuen Preisen.

Hochachtungsvoll

Roheisen⸗Syndikat zu Düsseldorf

(folgt Unterschrift). Also diese Korrespondenzen stellen fest, daß allein Düsseldorf verkaufen konnte und daß allerdings Düsseldorf der bequemeren Behanblung der Geschäste wegen Siegen beauftragte, die Geschäfte für uns zu tätigen. Der Brief, den ich eben verlas, beschäftigt sich mit der Firma Menne C Co.,, in diesem Briefe bittet Siegen um die Ermächtigung, jene 300 Tonnen pro drittes Vierteljahr zu verkaufen. .

Geheimer Kommerzienrat Kirdorf⸗-Gelsenkirchen: Wenn ich noch einmal das Wort ergreife, so geschieht es, um diese Gegensätze möglichst klarzustellen; denn es wird bei der ganzen Erörterung der Kernpunkt vergessen. Was Herr Menne aus⸗ geführt hat, ist richtig: wenn der Vertreter eines Werkes bindend anstellt, und die Offerte wird akzeptiert, so liegt ein fertiges Geschäft vor. Aber um jede Streitigkeit zu schlichten, wer nun der Schuldige ist, daß nicht, wie angeblich behauptet wird, gemäß Lieferungsverträge auch wirklich ausgeführt ist, muß man doch wissen, zwischen welchen Parteien der Kauf⸗ vertrag erfolgt ist, ob das Roheisensyndikat oder das be⸗ treffende Hochofenwerk die Lieferung auszuführen hatte. Ich meine, der Kernpunkt ist in der Diskussion noch gar nicht erwähnt, und er ist allein entscheidend. Wenn ein Vertreter einer Firma eine bindende Anstellung macht, so ist dadurch das Geschäft im Sinne des Handelsgesetzes zustande ge⸗ kommen, aber nicht der Agent ist für die Erfüllung ver⸗ pflichtet, sondern die Firma, für die er vermittelt hat, und die Firma muß auch den Abschluß bestätigt haben. Diese Frage wäre doch klarzustellen.

Generaldirektor Zilliken⸗Neunkirchen; Meine Herren! Ich möchte namens der Firma Gebrüder Stumm hier folgendes konstatieren. Wir haben in den Jahren 1898 bis jetzt auch ziemlich belangreiche Mengen an Qualitãtspuddel⸗ roheisen bezogen, an Spiegeleisen und dergleichen. Wir haben die Tätigkeit dieses Syndikats, ohne von dessen Statut birekt oder indirekt Kenntnis zu haben, nach den allgemeinen Gepflogenheiten so aufgefaßt, daß wir die Offerten dieser Syndikate als bindend angesehen haben, und wenn die Syn⸗ dikate bei Bestätigung eines Geschäfts uns nicht gleich an⸗ gegeben haben: „wir haben ihre Mengen dem oder dem Hochofenwerk zur Ausführung übertragen“, so haben wir stets sofort nach Bestätigung dieses Geschäfks angefragt: „wer wird der Lieferant sein!“ Man hat uns dann jedesmal und man hat in dieser Beziehung nie ausweichend geantwortet gesagt: „diese kontrahierte Menge wird von dem oder dem Werk mit den oder den Qualitäten zur Ausführung gelangen.“ Dann haben wir von seiten unserer Firma an die betreffenden Werke geschrieben: „wir kauften von Ihnen durch Vermittelung ihres Syndikats entweder in Düsseldorf oder Siegen diese und diese Menge, lieferbar dann und dann und sehen ihrer Gegenbestätigung entgegen“. Für sämtliche Geschäfte, die wir in diesen Jahren abgeschlossen haben, liegen diese Doppelbe⸗ stätigungen vor. Ich wollte nun konstatieren, daß wir ohne Kenntnis dieser Statuten durchaus nicht im Zweifel darüber waren, wie wir die Geschäfte rechtsgültig zu vollziehen haben.

Direktor Breuer-Höchst: Meine Herren, es werden dem Syndikat Vorwürfe gemacht, und es scheint mir, als ob das Syndikat ganz ruhig diese Vorwürfe hinnehmen kann, denn sie scheinen zum Teil berechtigt und andernteils wegen der außergewöhnlichen Umstände erklärlich und entschuldbar zu sein. Es ist wiederholt bemerkt worden, daß wir uns in einem Stadium des Ueberganges befinden; wir unterhalten uns darüber, ob die Syndikate von Vorteil sind, ob sie segensreich wirken können oder nicht?

Meine Herren, wenn kein Syndikat bestanden hätte, dann wären die Verhandlungen über Roheisenlieferungen wie in früheren Zeiten von Werk zu Werk gegangen, wobei das ver⸗ kaufende Werk genau gewußt hätte, welche Quantitäten es hätte anbieten und verkaufen können. Es würde unmöglich gewesen sein, daß man mit einem Syndikate abgeschlossen hätte, was hinter sich keine Ware mehr zu verkaufen hat. Die Sache liegt nach meiner Auffassung so: im Jahre 1899 war mehr zu verkaufen, und es wurde viel mehr Ware ver⸗ langt, als Ware da war. Das Syndikat hat nicht verkauft, sondern hat, wie uns heute gesagt wird, die Aufträge nur immer notiert. Schließlich war noch ein großer Rest un⸗ erledigter Aufträge vorhanden. Da war die Leitung des Syndlkats natürlich vorsichtig geworden und hat gesagt:; wir werden anscheinend mehr Aufträge bekommen, als wir mit den Mengen, die uns zur Verfügung stehen, ausführen können, und so mußte es sich denn bei der weiteren Annahme von Aufträgen verklausulieren. Das kann man ohne weiteres zu⸗ geben. Es ist auch sehr schwer, sich in einer Zeit, wie der damaligen, sofort zurechtzufinden. Die Aufgabe, die das Syndikat hatte, war größer, als wie es sie erfüllen konnte. Hätten die Herren damals gewußt, daß wir im De⸗ zember 1903 hier zusammenkommen würden, und ihnen da die Aufgabe zufallen würde, ihr damaliges Ver⸗ halten zu rechtfertigen, dann würden sie wahrscheinlich gesagt haben: wir wollen recht vorsichtig vorgehen in der Verieilung der verfügbaren Mengen und genau prozentua⸗ liter jedem so viel abschreiben, als uns an der Gesamtliefe⸗ rungsmenge prozentualiter fehlt. Das hat man damals nicht getan, sondern man hat nach Gutdünken den Werken über⸗ lassen, zu liefern, und wenn es an Ware fehlte, zu streichen. Nun haben wir wiederholt gehört, das Syndikat sei nur eine

Vermittlungsstelle und da ist ja sein Verhalten vielleicht auch ganz natürlich, es gab die betreffenden Aufträge an die Werke weiter, und fo kam es dann, daß ein Käufer vom Werke einen Auftrag voll erledigt bekam, der Andere zu )sa, ein Anderer zu 2s. u. s. w. Die Werke, die nicht liefern konnten, schrieben den Käufern einfach: das Quantum können wir nicht liefern, und daher kam die Kalamität. Ich möchte mit meinen Ausführungen die Herren vom Syndikat in Schutz nehmen gegen den Vorwurf der Arglist. Ich, glaube, sie würden gerne jeden einzelnen Auftrag voll befriedigt haben, wenn sie eñz nur gekonnt hätten. Sie waren nur den Ver⸗ hältnissen noch nicht gewachsen! Ich nehme aber an, die Herren haben aus der damaligen Zeit auch ihre Lehre gezogen ebenso wie die Käufer, und wenn wir in der Folgezeit wieder so etwas erleben werden, wie in den Jahren 1899/1900, dann werden sie es anders machen als früher, und sollten wir etwa nach drei Jahren wieder zusammenkommen, dann werden den Herren Syndikatsleitern sicherlich solche Vorwürfe erspart bleiben, wie sie ihnen heute gemacht wurden.

Was nun noch die Frage anbelangt, ob die Kartelle auch schädlich wirken können, so behaupte ich: Die Kartelle wirken schädlich, wenn man von dem deutschen Maschinen⸗ fabrikanten für seinen Export von Maschinen für Roheisen einen höheren Preis verlangt, als er von dem ausländischen Käufer für dasselbe Eisen verlangt wird. Um diese Preis⸗ differenz wird dem Fabrikanten das Geschäft erschwert und meist unmöglich gemacht werden!

Vorsitzender: Ob nach drei Jahren eine neue Ver⸗ handlung stattfinden wird, kann ich noch nicht in Aussicht stellen. (Heiterkeit.)

Fabrikbesitzer Springmann-⸗Hagen: Ich möchte Herrn Generaldirektor Kamp, der den Namen seines früheren Kollegen, Herrn Geheimrat Servaes genannt hat, wenige Worte er⸗ widern. Ich erkläre ausdrücklich, daß es in Rheinland und Westfalen wenige Leute gibt, vor denen ich eine so große Hochachtung fühle, wie vor Herrn Geheimrat Servaes. Wie ich bei Gelegenheit einer Aussprache zwischen Roheisen⸗ produzenten und Konsumenten im Juli des Jahres 1901 eingangs meiner damaligen Ausführungen ausdrücklich betont habe, so bemerke ich auch heute, daß ich überzeugt bin, Herr Geheimrat Servaes hat mit den Verkaufsgeschäften des Syndikats nichts zu tun gehabt und hat die Vorkommnisse, welche den Anlaß zu unseren Beschwerden geben, nicht gekannt.

Wenn Herr Generaldirektor Kamp im übrigen aber jetzt das Roheisensyndikat in Schutz nimmt, so erlaube ich mir ihn daran zu erinnern, daß damals kein schärferer Kritiker gegen das Syndikat da war, als gerade Herr Generaldirektor Kamp.

Im Frühjahr 1899 machte dann das Syndikat seinen Abnehmern Angebot und verkaufte zur Lieferung im 1. Viertel⸗ jahre 1900 unter Einschaltung eines neuen Gummiparagraphen des Inhalts, daß der Preis nachträglich erhöht würde, falls die damals gültigen Preise für Koks, Kohlen und Sieger⸗ länder Eisenstein heraufgesetzt würden. Diese eventuelle Er⸗ höhung war festgesetzt für je 146 Erhöhung für Koks, Kohlen und für Siegerländer Rostspath. Daraufhin erhöhte das Syndikat am 27. April den Abschlußpreis um 3 66, weil der Rostspath um 150 6 erhöht worden war. Das Roheisen war verkauft für das 1. Vierteljahr 1900, die Rostspath⸗Preiserhöhung trat aber erst am 1. April desselben

Jahres in Kraft, berührte somit in keiner Weise den beregten

Abschluß. Meine Firma hat entschieden gegen diese durchaus unberechtigte Preiserhöhung protestiert. Daraufhin trat das

Syndikat als kategorischer Imperativ auf und erklärte, wenn Ihr diese Erhöhung nicht anerkennt, so heben wir den ganzen Abschluß auf. Wir haben uns nach erneutem Protest unter Hinweis auf ein unserer Auffassung zustimmendes Gutachten unseres Rechtsbeistandes schließlich in die Preiserhöhung gefunden, weil wir uns in vollständiger Abhängigkeit von bem Syndikat befanden, und die für unsern Betrieb nötigen Roheisensorten nur von dem Syndikat zu Düsseldorf beziehen konnten. Wir hatten eben mit einem Monopol zu tun, welches sich seiner Kraft bewußt war und uns zwang, die widerrechtliche Preiserhöhung anzuerkennen. Generaldirektor Bertram-Siegen: Ich möchte diesen Fall noch etwas näher beleuchten bezüglich der Preisauf⸗ besserung. Wir haben im März 1899 in dem gemeinsamen Auszschuß beschlossen, den Preis möglichst niedrig zu halten, anfänglich war sogar vielfach die Ansicht vertreten, man möge mit Rücksicht darauf, daß das Kokssyndikat auch für das Jahr 1900 den Preis von 14 0 habe bestehen lassen, auch von einer Preiserhöhung des Puddeleisens absehen. Dem⸗ gegenüber wurde jedoch von anderer Seite hervorgehoben, daß eine Erhöhung der Kokskohlen⸗ und Eisensteinpreise schon, wie man zu sagen pflegt, in der Luft läge und mit aller Be⸗ stimmtheit zu erwarten sei, wir uns also, wenn wir jetzt unser Eisen schon zu den bestehenden Preisen verkauften, der Gefahr aussetzen würden, wenn nachher die vermuteten Preis⸗ erhöhungen einträten, diese Preiserhöhung ganz allein tragen zu müssen, wozu kein Hochofenwerk imstande sei. Schließlich kam man dahin überein, den Abnehmern des Puddel⸗ und Stahleisens für das J. Semester 1900 mit der Maßgabe zu den bestehenden Preisen zu offerieren, daß letztere sich er⸗ höhten, falls die z. 3. gültigen Preise für Kokskohlen und Siegerländer Eisenstein heraufgesetzt würden, und zwar um je 15 J per Tonne für je 1 ( Erhöhung für 10 t Koks⸗ kohlen und je 20 J per Tonne für je 1 (l Erhöhung für 10 t Siegerländer Rostspat. Im April oder Mai 1899 wurde der Preis für letztgenannte Eisensteinsorte um 15 6 erhöht, und erhöhte sich demnach, gemäß unserer Anstellung, der Preis für Puddel⸗ und Stahleisen um 3 M per Tonne, was den Abnehmern mit dem Bemerken mitgeteilt wurde, daß durch die nunmehr vorgenommene Preiserhöhung von 3 6 der Rostspat für eine etwaige weitere Preiserhöhung ausscheide und diese sich nur noch auf die Heraufsetzung des Kokskohlenpreises beziehen könne; auch diese solle nur eine einmalige sein. Es wurde den Abnehmern dann noch weiter

mitgetellt, daß es ihnen nunmehr frei stehe, unter denselben 2