. angefragte Tonnenzahl dafür, ob die Mehrzahl angefragt habe, entscheidend sein könne.
Wegen der Hochkonjunktur der letzten Jahre vor 1900 seien dem Syndikat bereits anfangs 1900 Anfragen für das ar 1901 in he von 123 t zugegangen. Das Syndikat
a
habe ich deshalb entschlossen, im Frühjahr 1200 seine Kunden aufzufordern, für das ganze Jahr 1901 anzumelden. Dadurch sei
allen Abnehmern gleichmäßig die Gelegenheit geboten worden, ich für das Jahr 19601 nach Möglichkeit zu decken. Es seien ür das ganze Jahr 1901 insgesamt ö. 477 000 t und für as halbe Jahr 1901 insgesamt auf 50 00 t Anfragen ein⸗ gegangen. Später seien noch Anfragen über 58 000 t ein⸗ gegangen.
Das zuständige Gericht hat ohne in eine Beweisaufnahme ein⸗ zutreten, die Beklagten dem Klageantrage gemäß verurteilt, indem es die Einreden des Irrtums und des Betruges für unbegründet erachtete Der . der Beklagten sei gegebenenfalls nur ein Irrtum im Beweggrunde gewesen und als solcher rechtlich gleichgültig. Betreffs der Einrede des Betrugs hat das Gericht dahingestellt sein lassen, ob das Syndikat wider besseres Wissen die Erklärung abgegeben habe, daß die Mehrzahl seiner Ab⸗ nehmer bereits im Februar 1901 für das ganze Jahr 1991 wegen Lieferung von Roheisen angefragt habe, da es jedenfalls an dem . Zusammenhange zwischen dieser Erklärung des Syndikats und dem Abschlusse des Vertrags fehle. In dieser Beziehung führt das Gericht aus, daß bekanntlich 1899 owie auch besonders anfangs 1900 auf dem rheinisch⸗west⸗ älischen⸗Siegerländer Markt eine bei weitem größere Anfrage nach Roheisen stattgefunden habe, als das Angebot war, daß ferner die Hersteller des Eisens bis auf wenige nicht in Betracht kommende Ausnahmen dem Syndikat angehörten und daß deshalb das Syndikat den Abnehmern des bezeichneten Marktes, die in einer Zwangslage gewesen seien, seine Bedingungen hätte vorschreiben können. Das einzige, was den Abnehmern gestattet hätte, ein Wort mitzureden, hätte die allgemeine Lage des Eisenhandels in den anderen eisenerzeugenden Ländern sein können. Ueber die Lage des Eisenhandels auf dem Weltmarkt die beklagten Walzwerke aber aufzuklären, sei das Syndikat, selbst wenn es diefe als im Rückgang befindlich erkannt haben ie nicht verpflichtet gewesen, da es Sache der Beklagten sei, ich hierüber selbst zu unterrichten. Ein Eingehen darauf, ob das Syndikat die Grenzen, wie sie vom wirtschafts-⸗sittlichen Standpunkt aus zu ziehen seien, innegehalten habe, lehnte das Gericht als nicht zu seiner Aufgabe gehörig ab. Ein Teil der Walzwerke hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.
Das Roheisensyndikat in , . gibt zu, daß an einem Teil der Verkäufe zur Lieferung im III. und IV. Vierteljahr 1899 Kürzungen vorgenommen worden sind, es sei dies jedoch keineswegs in unberechtigter Weise geschehen, denn das Roheisen⸗ syndikat hätte die Abschlüsse ausdrücklich mit der Klausel getätigt: „Soweit wir das Eisen zur Lieferung bei den Hütten hätten unterbringen können.“ Bis ,. Januar 1900 seien damals . großere Mengen Puddel⸗ und Stahleisen bedingungslos ür das zweite Halbjahr 1899 verkauft und seitens der liefernden Hütten fest angenommen worden. An diesen Mengen hätten nun selbstverständlich Streichungen irgend welcher Art nicht vorgenommen werden können. Als die Geschäftsstelle des Syndikats zur Verteilung der von Mitte Januar ab weiter verkauften Mengen geschritten sei, habe sich die Notwendigkeit erwiesen, von dem Vorbehalte Gebrauch zu machen. Der Vor⸗ behalt wegen der Preiserhöhung für das Jahr 1900 im Falle der Steigerung der ere, n, und Erzpreise sei vertraglich festgelegt gewesen. Was die Streichungen an den Aufträgen ür Lieferungen im Jahre 1900 betreffe, so sei es richtig, daß diese bereits Ende 1899 vorgenommen worden seien, und zwar auf Grund der vertraglich festgelegten Klausel bezüglich des Brennmaterials. Die Erwartung der Hüttenwerke, genügend Brennstoffe zu erhalten, wäre damals nicht in Erfüllung ge⸗ gangen, es hätten vielmehr beträchtliche Mengen alte ö,. abschlüsse aus dem laufenden in das nächste Jahr hinüber— genommen werden müssen.
Die Streichungen seien grundsätzlich gleichmäßige gewesen. Die wenigen Firmen, bei denen sie vom Durchschnittssatze ab⸗ weichen, hätten zwischenzeitlich größere oder geringere Mengen Ausfall⸗ oder Spezialeisen getan was mit Recht in Berück⸗ sichtigung gezogen worden sei. Was das Spezialeisen betreffe, so habe es sich dabei nicht um das reguläre Puddeleisen, sondern um eine Art Thomaseisen, das ebenso wie das Gießereiausfalleisen früher bei den Walzwerken niemals in ihren Betrieben gebraucht worden sei, gehandelt. Erst die Roheisennot habe die Verwendung derartiger Sorten zuwege gebracht. Hierzu komme, daß das Spezialeisen von dem be— treffenden Hüttenwerk bisher ins Ausland geliefert wurde, auf Drängen des Roheisensyndikats aber zur Milderung der herrschenden Not dem Inlandsmarkt von der Hütte . wurde. Bei dem Gießereiausfalleisen handele es sich aber um alte Lagerhüter; der Verkauf dieser beiden Eisensorten, die bisher von den Walzwerken niemals verwendet worden wären, sei also ganz einwandsfrei. Es seien vom Roheisensyndikat keine Streichungen gemacht worden, um die gestrichenen Mengen anderweitig zu höheren Preisen zu verkaufen. Die Ersatzmengen hätten diesenigen Werke bekommen, welche nach Ansicht des Roheisensyndikats am meisten in Not waren. Bei Gießerei⸗ eisen hätten keine Streichungen vorgenommen werden können, weil Streichungen bei diesen Eisensorten praktisch nicht durchführbar seien. Gießereiroheisen wäre damals weit eher ö gewesen als Puddeleisen und werde außerdem in der Negel nicht auf feste Abnahmetermine kontrahiert, sondern auf Abruf nach Bedarf und im Anschluß an laufende Verträge. Die Tatsache, daß das Syndikat denjenigen Werken, welche die Verträge von 1901 nicht angefochten hätten, eine Entschädigung von 15 S auf die für 1900 gestrichenen Mengen bewilligte, sei lediglich auf eine freie Entschließung des Syndikats zurück⸗ zuführen und habe keinen anderen Grund 96 als eine notwendig gewordene Härte zu mildern. Die gleiche Ver⸗ günstigung auch den die Verträge anfechtenden Werken zukommen zu lassen, habe für das Syndikat naturgemäß keine Veranlassung vorgelegen.
Was die Abschlüsse für das Jahr 1901 anbetreffe, die von einer Reihe von Abnehmern als durch arglistige Täuschun herbeigeführt, angefochten worden seien, so sei zu bemerken, a die Pudbel⸗ und Walzwerke in allen Fällen in erster Instanz zur Abnahme der gekauften Mengen verurteilt worden seien und daß bie Berufung hiergegen in drei Fällen bereits zurück⸗ gewiesen worden sei.
Im Jahre 1902 traten 23 Werke (von denen drei wieder austraten) zu einer Roheiseneinkaufsvereinigung zu⸗
sammen. Die in Rheinland und Westfalen liegenden Werke sind zumeist gemischte Stahlwerke mit Martin * Puddelöfen. Der
Gesamtbedarf der Vereinigung beläuft sich auf etwa 200 000 t jährlich, hierunter befinden sich circa 80 00 t luxemburger reren, Bei den Einkäufen handelt es sich meistens um rima Qualitätspuddeleisen und um e,, sowie um Spezialmarken, welche nur von syndizierten erken bezogen werden können. Die Werke haben sich für die Dauer ihrer aeg et zur Vereinigung des Rechts begeben, ihren oheisenbedarf aus dem Zollinlande und dem Auslande selbst zu becken. Ausgenommen ist nur der Einkauf von Holzkohlen⸗ roheisen, von Ferromangan, Silicospiegel und Ferrosilickum. Die Organe der Vereinigung sind die Generalversammlung, der Aufsichtsrat und der e g, der Einkaufsstelle. Die General⸗ versammlung hat insbesondere über die Organisgtion der Ver⸗ einigung, die Geschäftsordnung und die Aufbringung der Kosten , zu treffen. Der Aufsichtsrat überwacht die ge g sreltl gte der Einkaufsstelle, welche den Ankauf des Roheisens zu vermitteln und hierbei nach Möglichkeit den Qualitätsanforderungen der Werke zu entsprechen hat. Der Einkauf des Roheisens erfolgt in der Regel für das nächst⸗ folgende Kalendervierteljahr. Auf . des Vorstandes hat sedes Mitglied für das , , alendervierteljahr seinen Bedarf . worauf der Vorstand fir das gesamte Quantum der Vereinigung mit dem Hochofenwerk in Ver⸗ handlung tritt und die erlangten möglichst günstigen Einkauftza preise und Bedingungen der Generalversammlung unterbreitet. Der definitive Abschluß des Einkaufs erfolgt erst nach Ge⸗ nehmigung der Generalversammlung. Nach erfolgtem Abschluß hat jedes Mitglied selbst den Kaufvertrag zu vollziehen und ist fur die Abnahme des gekauften Quantums lediglich selbst ver— antwortlich. Sollte die Generalversammlung die ihr vorgelegten Offerten ganz oder teilweise ablehnen, so deckt der Vorstand den ganzen angemeldeten Bedarf oder den im Inlande nicht gedeckten Teil desselben im Ausland, ebenfalls unter Ge⸗ nehmigung der Generalversammlung vor dem definitiven Abschluß des Geschäfts. Sollten für die Mengen Roheisen, welche die Vereinigung von deutschen nicht zu den Roheisen⸗ syndlkaten gehörigen Firmen oder vom Auslande kauft, im letzteren Falle zuzüglich des von den Mitgliedern vorzulegenden Eingangszolles höhere als Syndikatspreise bezahlt werden, so vergütet die Vereinigung die Preisdifferenzen an diejenigen Milglieder, welche das außerhalb der Roheisensyndikate gekaufte Roheisen übernehmen. Als Grundlage für die Verrechnung der Preisdifferenzen des außerhalb der Roheisensyndikate ge⸗ i Roheisens sind in dem Vertrage der Einkaufsvereinigung hinsichtlich der Qualität des Roheisens besondere Bestimmungen a, Die Einkaufsvereinigung sammelt, wie aus obigen Dar⸗
legungen hervorgeht, die Aufträge ihrer Mitglieder in ihrer Hand, sie vereinfacht hierdurch ö dem Syndikat das Geschäft und ermöglicht ihm, nur mit einer Stelle 9 mit jedem Werk einzeln zu verhandeln. Die Einkaufsstelle hatte daher geglaubt, annehmen zu können, daß die geschäftlichen n, zwischen ihr und dem Syndikat sich zu angenehmen und für beide Teile vorteilhaften entwickeln würden, sie glaubte daher auch, daß das Syndikat geneigt sein würde, ihr eine Preisvergünstigung einzuräumen. Diese Voraussetzungen scheinen sich nicht vollständig erfüllt zu haben. Wenn auch nach der Auffassung der Mitglieder der Einkaufsvereinigung die gegen⸗ seitigen Beziehungen im Laufe der i i, geworden seien, so hätten sich doch aus den bisherigen Bezugs⸗ verhältnissen Umstände ergeben, welche von der , ,,. einigung als Härten empfunden wurden. Wenigstens wird von der Einkaufsvereinigung darüber geklagt, daß in einem Falle die Lieferung von Spezialmarken verweigert wurde, weil Puddel⸗ und Stahleisen von anderer Seite bezogen wurde. Hierdurch und weil vorher für das gleiche Eisen ein Mehrpreis von 1 6 hätte bezahlt werden müssen, seien dem Syndikat die Aufträge der betreffenden Werke überhaupt verloren gegangen. Zu den Schwierigkeiten im geschäftlichen Verkehr wird ferner der Um⸗ . gezählt, daß das Syndikat bei . letzten Abschlusse ie Sonderbedingung auferlegte, daß ein Mehrpreis von 2 (66 für 1t bewilligt werde, und daß nur dann der gleiche Preis wie für die anderen, nicht zur Vereinigung 3 Abnehmer eintrete, wenn nach erfolgter Lieferung der Nachweis erbracht werde, daß sämtliche Mitglieder der Einkaufsvereinigung für die Abschlußdguer nur vom Syndikat gekauft haben. Ferner habe die Bestimmung drückend gewirkt, daß bei billigerem Angebot außenstehender Hochofenwerke die Einkaufsvereinigun von der Offerte keinen Gebrauch machen durfte, wenn sie f ) nicht der Gefahr aussetzen wollte, überhaupt kein Roheisen oder solches nur zu einem höheren Preise zu erhalten. Die von dem Syndikat eingeführte Frachtbasis Siegen habe sich für die meisten Mitglieder der Einkaufsvereinigung als sehr ungünstig erwiesen, weil die Werke, obwohl sie in der Nähe von Hochöfen liegen, von denen sie früher im freien Verkehr ihr Roheisen bezogen, steis die Fracht ab Siegen zahlen müßten, die Wünsche auf Erstellung von , , . Aplerbeck, Hochdahl, Duisburg usw. seien vom Syndikat nicht berücksichtigt worden. Während in der Hochkonjunktur das Syndikat die Hausseklausel angewandt habe, sei eine auf gleicher Grundlage beruhende Baisseklausel verweigert worden. Auch sei es ein Uebelstand, daß das Syndikat keine Garantie für eine Analyse übernehme, sondern sich nur auf die Forderung einlasse, daß Stahleisen 4 bis 60/0 Mangan und maximal 0, 100,9 Phosphor habe, während für den Kupfergehalt und sonstige schädliche Bestandteile keine Garantie geleistet werde und für jede ausbedungene Analyse ein Aufpreis gezahlt werden müsse. Einem Walzwerke, welches in einem Rechtsstreit mit einem Hochofenwerk zur Abnahme des de. eisens verurteilt worden ist, sei es von dem Hochofenwerke verweigert worden, das aus dem Prozeß herrührende Eisen an andere Mitglieder der Einkaufsvereinigung zu verteilen und diejenigen Mengen, die durch die Vereinigung während des Prozesses abgeschlossen waren, anderen Mitgliedern ,, zuzuweisen, obwohl das erwähnte Walzwerk . das ihm na Erledigung des Prozesses zugesandte Roheisen keine Ver⸗ wendung gehabt habe.
Zwischen dem Roheisensyndikat. in Düsseldorf und
den im Verein Deutscher Eisengießereien vereinigten Betrieben haben wiederholt Verhandlungen stattgefunden. Sie betrafen namentlich die Frage der direkten Lieferungen an die Mitglieder des Vereins, die Wiedereinführung der Fracht⸗ ausgleiche und den Wunsch, das Roheisen gebrochen zu liefern. Die Verhandlungen e,, jedoch ergebnislos. Eingehendere und bedeutungsvollere Verhandlungen fanden im Jahre 1901 mit dem Roheisensyndikat statt. Die schwierige Lage, in welche ein Teil der Eisengießereien infolge der damals eingetretenen Entwickelung auf dem Eisenmarkt geraten war, bot Veranlassung, daß der Verein bei dem Roheisensyndikat wegen Reduktion der Preise oder Streichung eines Teiles der abgeschlossenen Roheisen
mengen gegen Ent e d ng vorstellig wurde. Der Verein wies darauf hin, daß eine große Zahl von Eisengießereien den Betrieb eingeschränkt habe, der Abruf des Eisens en die fertigen Gußwaren seien nur in geringeren Mengen, und zwar nur zu erheblich ermäßigten Preisen, zu verkaufen. Die Gießereien sähen daher mit Sorge der inf entgegen; denn sie erlitten nicht nur dadurch Verluste, daß sie ihre Produkte zu . absetzen müßten, welche ihre Selbstkosten nicht deckten, sondern sie würden auch finanziell in eine schwierige Lage gebracht, indem sie Eisenmengen hereinbekämen, . welche sie nur eine beschränkte Verwendung hätten. Wenn demgegenüber auch mit . geltend zu machen sei, daß geschlossene Verträge ein⸗ uhalten seien, so sei doch nicht außer acht zu lassen, daß die
bschlüsse für 1961, wie von vielen Seiten auf das be— stimmteste versichert werde, nur zustande gekommen seien, weil die Vertreter der Hüttenwerke den Gießereien erklärt hätten, daß, wenn sie jetzt nicht kauften, sie auf Lieferung von . im Jahre hö nicht rechnen könnten, da die Produktion für 1901 schon fast ganz verschlossen sei. Der Vertreter eines der bedeutendsten Hüttenwerke habe in diesem Sinne an viele Gießereien im Februar 1900 geschrieben. Hierzu sei noch ge⸗ kommen, daß einzelne Hüttenwerke im 6 1900 besonders den größeren Eifengießereien gegenüber bei weitem nicht die Mengen Roheisen ablieferten, welche dieselben . das Jahr ge⸗ schlossen hätten, sondern mit 331 / bis 50 M der geschlossenen Mengen im Rückstand blieben. Die betreffenden Gießereien hätten sich daher gezwungen gesehen, sich für die fehlenden Mengen, und zwar über 1900 hinaus, zu hohen Preisen ander⸗ wärts einzudecken. Sie geben an, daß sie hierdurch einen Schaden erlitten hätten, der vermieden worden wäre, wenn die Werke . Lieferungsverpflichtungen erfüllt hätten. Nunmehr würden diesen Gießereien die im Jahre 1900 durch Schuld der Werke zurlckgebliebenen Mengen rascher geliefert, als ihnen angenehm sei. Bei den Schlüssen für 1991 habe es sich seitens der Gießereien nicht um Spekulationskäufe gehandelt; sie hätten vielmehr den Mitteilungen der Vertreter der Werke über die Knappheit des Eisens Glauben geschenkt und aus Sorge, sonst für das Jahr 19601 kein Roheisen mehr erhalten zu können, ge— kauft. Die Mengen hätten sie nach ihrem damaligen Verbrauch geschätzt. Die Eisengießereien heben noch hervor, daß eine Berücksichtigung ihrer Wünsche im Interesse der Roheisen⸗ produzenten selbst liege; denn eine Anzahl Eisengießereien werde nicht imstande sein, das geschlossene Eisen n,, . sie seien hierzu nicht kapitalkräftig genug und würden, falls nicht gegen jede Erwartung bald bessere Verhältnisse eintreten würden, geradezu notleidend werden. Diejenigen Gießereien aber, welche imstande seien, das Eisen abzunehmen, würden es entweder auf den Markt bringen, oder sie würden es aufstapeln und dann für einen Teil des nächsten Jahres bereits versorgt sein.
Das Roheisensyndikat teilte daraufhin dem Verein deutscher Eisengießereien mit, daß es weder in der Lage sei, die Preise für die abgeschlossenen Mengen zu ermäßigen, noch in eine Streichung auch nur eines Teiles der Verträge zu willigen, nachdem die Rohstoffverbände eine Ermäßigung der Preise für die getätigten Abschlüsse in Kohlen, Koks und Erzen abgelehnt hätten. Wenn der Verein hehaupte, daß die Abschlüsse für das laufende Jahr nur dadurch zustande gekommen sein, daß die Vertreter der Hüttenwerke den Abnehmern allerlei Erklärungen abgegeben hätten, welche sich nochher als unrichtig herausgestellt hätten, so sei zu bemerken, daß die Abschlüsse nicht von den Hüttenwerken oder deren Vertretern getätigt würden, sondern von dem Syndikat, auch sei es nicht richtig, daß die Hütten nicht die abgeschlossenen Mengen geliefert hätten und zum Teil mit 50 υί im Rückstand geblieben seien. Es sei wohl ausnahms— weise vorgekommen, daß das eine oder andere Werk aus Mangel an Brennmaterial oder wegen Betriebsstörung mit der Lieferung etwas zurückgeblieben sei; aber es sei durchaus unberechtigt, aus diesen Umständen eine Schuld der Werke zu konstruieren. Auch sei vom Syndikat keine Gießerei gezwungen worden, SEisen in solchen Mengen zu kaufen, daß sie teils bis 1902, teils sogar noch für längere Zeit gedeckt sei. Die Gießereien würden sicherlich die abgeschlossenen Mengen voll abnehmen, wie sie ja 2 diejenigen Mengen voll bezogen hätten, welche das Syndikat noch zu sehr billigen und für die Hochofenwerke verlustbringenden Preisen getätigt hätte. ;
Trotz . zunächst ablehnenden Haltung des Roheisen— syndikats wurden die Verhandlungen zwischen den beiden Per. änden weiter gepflogen und gelangten schließlich zu dem Ergebnisse, daß sich das Roheisensyndikat bereit erklärte, nh mit den direkten Abnehmern, als auch mit den Händlern in Gießereiroheisen für das Jahr 1902 unter der Voraussetzung der Zustimmung der liefernden Werke zu fusionieren, und zwar derart, daß bis zur Hälfte des pro 1901 abgeschlossenen Quantums neu hinzugekauft werde zu einem Preise von minimal 53 A6 für Hämatite und Gießereiroheisen Nr. L und von 49 6 für acer g en Nr. III pro Tonne, ab Werk, netto Kassa. Es könne jedoch nur fusioniert werden mit solchen Abnehmern, die für das ganze Jahr 1901 zu den für diesen Zeitraum gültigen Preisen gekauft hätten. Die ganzen Mengen müßten aber bestimmt bis e en. Ende 1903 abgenommen werden. Ferner war hiermit die Bedingung verbunden, daß die fusionierenden Werke ihren ganzen Bedarf ausschließlich vom Syndikat kaufen. Der Verein deutscher Eisengießerelen nahm zu diesen Vorschlägen keine Stellung, sondern. stellte seinen Mitgliedern anheim, auf Grund dieser Vorschläge direkt mit ihren Lieferanten in Verbindung zu treten.
Im Jahre 1902 gaben die Tieferungs bedingungen sowie damit im Zusammenhang stehende Wünsche der Eisengießerei erneuten Anlaß zu Verhandlungen. Die Gießereien suchten zu erreichen, daß in den Lieferungsverträgen Bestimmungen, welche den Abnehmer in der freien Verwendung der von ihm gekauften Waren irgendwie beschränken, entweder , . oder mit einem Zusatz versehen würden, welcher im Falle veränderter Geschäftslage dem Käufer gestattet, dieser veränderten Se aht lage Rechnung zu tragen. Man empfand es in den Kreisen der Gießereien als drückend, daß die Verträge mit dem Syndikate nicht auf gleicher Grundlage abgeschlossen wurden und 3. die Abnehmer, falls sie in der Voraussicht einer günstigen Konjunktur zu viel abgeschlossen hatten und mit der Abnahme nach dem Eintritt ungünstiger Zeiten im Rückstand geblieben waren, die gekaufte Ware selbft mit Verlust nicht weiter ver⸗ kaufen konnten. Ein Verlust sei in vielen Fällen erträglicher gewesen, als der für die Abnehmer bestehende Zwang, die gekauften Quantitäten eh abzunehmen. Die die erhalb mit dem Roheisensyndikat gepflogenen Verhandlungen führten insoweit zu einer Verständigung, als die ,, , welche den Weiterverkauf der abgeschlossenen Roheisenmengen seitens der Abnehmer schlechtweg verbietet, durch andere den Wünschen des Vereins mehr entgegenkommende Bestimmungen
daß der Käufer dasjenige Roheisen, für das er im eigenen Betriebe infolge niedergehender Konjunktur oder nachzuweisender unabwendbarer Betriebsstörungen keine Verwendung hat, ander⸗ weitig begeben darf, nachdem er dem Syndikate ein Vorkaufs⸗ recht eingeräumt hat, von welchem das Syndikat innerhalb einer zu vereinbarenden kurzen Frist keinen Gebrauch macht. Dieses Zugeständnis war aber an die Bedingung geknüpft, daß der Name des Käufers sowie Preis und Menge des te, , . Eisens dem Syndikate sofort aufgegeben werden, da anderen⸗ falls das letztere die Kontrolle über den Roheisenmarkt verlieren würde. Dagegen lehnte das Syndikat die Einräumung des vollstãndig 36 , , . über das einmal gekaufte Eisen mit der Begründung ab, daß dieses Recht, wie zahlreiche Beispiele gelungener und fehlgeschlagener Versuche bewiesen hätten, nur zu mißbräuchlichen Spekulationen und zu einer unmittelbaren Konkurrenz mit dem Syndikat führe, die mit dem Wesen der Sache unverträglich sei. Das Syndikat wies noch darauf hin, daß schon bisher in verschiedenen Fällen die Weiterveräußerung der zuviel abgeschlossenen oder für den eigenen Verbrauch nicht verwendbaren Eisenmengen nicht von ihm beanstandet worden sei, und es erklärte sich ferner grund— sätzlich bereit, falls ein derartiges Verlangen an es herantrete, über einen etwaigen Rückkauf von Eisen gegen Reugeld in Verständigungsverhandlungen einzutreten.
Ein weiterer Punkt, welcher zu Verhandlungen zwischen dem Roheisensyndikat in Düsseldorf und den Eisengießereien führte, betraf den Wettbewerb, welchen die mit Gießereien verbundenen Hochöfen den übrigen 6 Gießereien bereiten. Die letzteren klagen darüber, daß die Ho ,, welche im eigenen Betrieb aus Kupolöfen gießen, auf der einen Seite den Vorteil der Syndikatsbildung genießen, indem sie für ihr Roh⸗ eisen hohe Preise bekommen, auf der anderen Seite aber den Gießereien, welche keine eigenen go dfe! haben und welche für ihr Roheisen hohe Preise anlegen müssen, in lebhaften Wett⸗ bewerb treten und e, z. B. bei Submissionen unterbieten. Das Syndikat erklärte, daß es diesen Verhältnissen machtlos gegen⸗ überstehe und keinen Einfluß auf seine Mitglieder auszuüben vermöge, wenn es auch die hieraus sich ergebenden Mißstände bedauere. Die Eisengießereien sind der Meinung, daß den Syndikatswerken die widerspruchsvolle Unzulässigkeit der aus solchem Vorgehen erwachsenden Unzuträglichkeiten von dem Syndikat zu Gemüte geführt werden und daß notwendig ein Weg gefunden werden müsse, um der auf diese Weise tatsächlich stattfindenden r g der Abnehmer des Syndikats durch einzelne Mitglieder desselben wirksame Schranken zu setzen.
ersetzt wurde. Das Syndikat erklärte f damit einverstanden,
IV. Der Halbzeugverband und die wirtschaft⸗ lichen Gegensätze zwischen den gemischten und den reinen Walzwerken.
Reben den Roheisensyndikaten gehört zu den wichtigsten Syndikaten der Eisenindustrie der Halbzeugverband. Unter Halbzeug ,, man die aus Thomas⸗, Bessemer⸗ oder Simens⸗Martinflußeisen hergestellten Halbfabrikate, welche der Weiterverarbeitung im Walzwerksbetriebe dienen. Mit der zunehmenden Verdrängung des Schweißeisens stieg die Be⸗ deutung des Halbzeugs. Die Mehrzahl der Walzwerke stellte sich früher in eigenen , die Luppen her; mit der Ausbildung und Entwicklung des Bessemer⸗ und Thomas⸗ 21 entstanden bald größere Stahlwerke, welche ihr Halbzeug an die reinen Walzwerke weiter verkauften, während ein Teil der leistungsfähigen Walzwerke dazu überging, neben dem Schweißeisen auch Flußeisenhalbzeug zum Zwecke des Eigenverbrauchs herzustellen. Die Stahlwerke waren lange Zeit hindurch nicht in der Lage, ihre Selbstkosten zu decken, während die Weiterverarbeitung des Halbzeugs zu Walzwerks⸗ erzeugnissen sich als gewinnbringend erwies. Die Stahlwerke richteten sich daher mehr und mehr darauf ein, Halbzeug zu verwalzen. Auf diese Weise entstanden die sogenannten gemischten Walzwerke, d. h. Walzwerke, welche mit einem Betriebe zur Herstellung von Flußeisen und in vielen Fällen auch von Roheisen verbunden sind. Ihnen stehen gegenüber die reinen Walzwerke; den reinen Walzwerken sind auch solche zuzurechnen, welche mit Schweißeisen⸗ oder Siemensz⸗ Martinwerken verbunden, aber nebenbei noch auf den Ankauf von Flußeisenhalbzeug , . sind. Die gemischten Walz— werke bringen denjenigen Teil ihrer Produktion an Halbzeug, den 9 nicht im eigenen Betriebe weiter verarbeiten, auf den Markt. Ihre Abnehmer sind die reinen Walzwerke, mit denen sie ( ,, der Herstellung von Walzwerkserzeugnissen im Konkurrenzkampfe stehen. Es hat sich also das Verhältnis , , . daß die gemischten Werke ihren Abnehmern Halbfabrikate liefern, deren Weiterverarbeitung dazu dient, ihren eigenen Fertigerzeugnissen Wettbewerb zu bereiten. Solange die Absatzverhältnisse auf dem Walzwerksmarkte günstige waren, traten die hierdurch naturgemäß gegebenen Gegensätze weniger in die Erscheinung; die reinen Werke empfanden den Wett⸗ bewerb der gemischten Werke nicht besonders drückend und fanden einen Ausgleich in den billigeren Preisen des Halbzeugs. Sobald aber die gemischten Werke, um die wenig gewinn⸗ bringenden Preise des Halbzeugs auszugleichen, in verstärktem Maße der Herstellung von fertigen e n sich zuwandten, nahm der Konkurrenzkampf zu. Er wurde noch wesentlich verschärft durch zwei Momente, von denen das eine wirt— schaftlicher Art, das andere technischer Natur war. Um die Unterbietung in den Preisen des Halbzeugs zu verhindern, schlossen sich die Stahlwerke zu einem Verband zusammen und 5 dazu bei, infolge ihrer Preisvereinbarungen die Gestehungskosten der i r, der reinen Walzwerke zu erhöhen. In technischer Beziehung sind die gemischten Walzwerke in der Lage, die Umwandlung des Halbzeugs zu Fertigerzeugnissen wesentlich billiger bewirken zu können als die reinen Walzwerke. Sofern die gemischten Walzwerle zu⸗ gleich an einen Hochofenbetrieb angegliedert sind, kann cher die anderen Betriebe durch seine Gichtgase mit Gas oder damit erzieltem Dampf oder mit in den Gaskraftmaschinen erzeugter mechanischer Energie versorgen, sodaß hierdurch eine bedeutende Ermãßi ung der Ausgaben für Brennstoffe 6 wird. 6. alle Fälle aber kann in den gemischten Walzwerken der Rohblock in einer Hitze oder nur mit schwachen Nachwärmen ausgewalzt werden, während die reinen Walzwerke nach Lage ihrer Betriebs⸗ 2 die Blöcke kalt beziehen und auf deren Erhitzung größere Brennstoffmengen verwenden müssen.
In den letzten Jahren haben sich die wirtschaftlichen Cena. zwischen den gemischten und den reinen Walzwerken zu einem anscheinend dauernden Zustande her⸗
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ausgebildet, der in der Hauptsache darin besteht, daß die im Halbzeugverbande vereiniglen Werke die Preise für Halbzeug auf gleichmäßiger Höhe halten konnten, während die Preise für Walzwerkserzeugnisse und insbesondere für solche, wie sie in den reinen Walzwerken hergestellt werden, starken Schwankungen mit meist fallender Tendenz unterworfen waren. Eine gewisse Arbeits⸗ teilung zwischen beiden Walzwerkskategorien . sich insofern vollzogen, als die gemischten Werke schwere Walzwerkserzeugnisse, wie Trager, Schienen, schwere Profileisen, Schwellen und sonstige Eisenbahnmaterialien, 6 ausschließlich herstellen, während sie in Feinblechen, Stabeisen, Bandeisen, Draht mit den reinen Werken in Wettbewerb stehen. Während aber für die meisten der schweren Walzwerkswaren Verbände e ist dies für die leichteren Erzeugnisse der Walzwerksindustrie aus den weiter unten angegebenen Gründen zumeist nicht der Fall. Zudem geht die Preispolitik der gemischten Werke dahin, ihren etwaigen Verlust in dem einen Betriebszweige durch höhere Preishaltung der in dem anderen Zweige erzeugten Waren wieder auszugleichen. Hierbei kommt ihnen zu statten, daß die Preise der Rohstoffe, die sie im eigenen Betriebe ge— winnen, durch Syndikate auf gewinnbringender Höhe gehalten werden. Die reinen Walzwerke dagegen können nicht, wie die großen Werke, ihre Verluste durch Gewinn aus anderen Betrieben ersetzen, für sie ist daher die Höhe der Spannung swischen den Preisen der Rohstoffe und Halbfabrikate unb der Preise für Fertigerzeugnisse von ausschlaggebender Be— deutung, es kann ihnen dabei gleichgültig sein, ob entweder die Preise der jon f mäßig oder die der Fertigerzeugnisse höher gehalten werden, falls nur eine angemessen hohe Spannung besteht. Den gemischten. Werken ,. dagegen die Tendenz inne, die Spannung zwischen den Halbzeugpreisen und den Walzwerkserzeugnissen niedriger zu halten und bei höheren Preisen des e n g tal; sich mit niederen Preisen des Fertigfabrikats zu begnügen. Sie können hierbei eine doppelte Absicht verfolgen, nämlich entweder ihren Absatz an fertigen Waren durch niedrige Preise und Massenherstellung auszudehnen und sich durch höhere Halbzeugpreise schadlos zu halten, oder sie bezwecken, durch niedrige Preise der fertigen Ware den Wettbewerb ihrer Konkurrenten, der reinen Walz— werke, aus dem Felde zu schlagen. Allerdings setzen sie sich hierdurch der Möglichkeit aus, daß ihnen die letzteren weniger Halbzeug abnehmen, sie werden dann Halbzeug in größerem Umfange im eigenen Betriebe weiterverarbeiten oder es namentlich bei eingetretener Ueberproduktion im Auslande absetzen. Es ist aber nur in den wenigsten Fällen die Möglichkeit geboten, auf den ausländischen Märkten die gleichen Preise wie im Inlande zu erzielen. Abgesehen von der Konkurrenz der ausländischen Stahlwerke werden die Preise auf den Auslandsmärkten für den meist vorkommenden Fall heruntergedrückt, daß den Verbandsmitgliedern die Ausfuhr freigegeben ist und fie untereinander in Wettbewerb treten. Die reinen Walzwerke, welche zu höheren Preisen fabrizieren müssen als die gemischten Werke, können sich nicht im Auslande um jeden Preis Aufträge verschaffen, und sie sind um so mehr benachteiligt, wenn die Ausfuhr von Halbzeug in solchem Umfange erfolgt, daß sie die Preise auf dem ausländischen Halbzeugmarkt herunterdrückt und dadurch die Herstellung von ausländischen Fertigerzeugnissen erleichtert.
Die Lage der reinen Walzwerke ist um so schwieriger geworden, als sie trotz der ihnen im Hinblick auf die Höhe und den Wert ihrer Produktion und die Zahl ihrer Arbeiter inne⸗ wohnenden wirtschaftlichen Bedeutung doch an Umfang der Produktion weit hinter den gemischten Werken zurückstehen. Einige 3 das Jahr 1900 geltende Ziffern geben hierüber Aufschluß. In diesem Jahre bestanden im Deutschen Reiche insgesamt 21 Walzwerke, worunter sich 138 Betriebe zur Her⸗ stellung von Flußeisenwalzfabrikaten und 83 Betriebe zur Her⸗ stellung von Schweißeisenwalzfabrikaten befanden. Hierunter waren Q reine Walzwerke, von welchen 62 Flußeisenhalbzeug verarbeiteten, während 24 Werke Schweißeisenhalbzeug zur Her⸗ stellung ihrer Erzeugnisse verwandten. Hammerwerke, die Werkzeugstahl oder Schmiede- und Preßstücke oder anderweit vorgearbeitete Halbfabrikate lieferten, sind hier nicht mitgezählt, derartige Betriebe bilden n , . das Bindeglied zwischen der Groß⸗ und Kleineisenindustrie, sie stellen jedoch nur einen unwesentlichen Bruchteil obiger Betriebe dar. An gemischten Betrieben waren 67 Werke, welche mit Stahlwerken verbunden waren, und 56 Werke mit Schweißeisenbetrieben vorhanden. Hierbei sei bemerkt, daß je 3 Stahlwerke und Puddelwerke gezählt wurden, welche nicht mit Walzwerken verbunden waren, also ihre gesamte Erzeugung an Fluß⸗ und Schweißeisenhalb⸗ fabrikaten auf den Markt brachten. Alle übrigen Betriebe verarbeiteten ihr erstelltes Halbzeug ganz oder teilweise im zugeht en Walzwerk, teils waren sie sogar genötigt, Halbzeug zuzukaufen. 42 Flußeisenwerke und 27 Puddelwerke verkauften einen Teil ihrer Erzeugung, dagegen kauften 13 bezw. 11 Betriebe Halbzeug zur Ergänzung ihrer im eigenen Betriebe weiter⸗ zuverarbeitenden Produktion hinzu. 14 Fluß⸗ und 19 Schweiß⸗ eisenbetriebe arbeiteten nur für ihr eigenes Walzwerk, sie kauften weder noch verkauften sie Halbzeug.
Der Verbrauch sämtlicher Walzwerke an Halbzeug betrug im Jahre 1900 rund 6720 000 t im Werte von rund 589 S809 009 M6. An dieser Summe haben die reinen Werke einen Anteil im Betrage von rund 737 000 t im Werte von rund l 500 000 S, Der Verbrauch der gemischten Werke an selbsterzeugten Halbfabrikaten betrug rund 5 732 900 t im Werte von rund 468 200 000 (6 Zu dieser Summe ist, um den Ge⸗ samtverbrauch der gemischten Werke zu ermitteln, noch ein Betrag von rund 251 000 t im Werte von rund 30 100 000 6. für Halbzeug hinzuzurechnen, welcher von diesen Werken 666 wurde, 6 sich der Gesamtverbrauch der gemischten Werke auf 5 983 000 t im Werte von 498 300 900 beläuft. Ihr An⸗ teil an der inländischen Halbzeugproduktion (die Einfuhr nicht eingerechnet) beläuft sich we, ee. auf 89 0½/ gegenüber 110, des Verbrauchs der reinen Walzwerke. Von den Stahl⸗ und Puddel⸗ werken einschließlich der nicht mit einem Walzwerke verbundenen erwähnten 6 Betriebe wurden rund 1290 000 t im Werte von rund 142 600 000 6 zum Verkauf angeboten. Jene 6 Betriebe stellten zusammen rund 27 000 t im Werte von rund 3 386 000 6 her. Die Ausfuhr im Jahre 1900 betrug 33 627 t im Werte von 4038000 S Eingeführt wurden 2778 im Werte von 464 000 6
Das bedeutende Uebergewicht der gemischten Walzwerke, wie es in obigen gif! zum Ausdruck kommt, in Ver— bindung mit der geschilderten ungünstigen Lage der reinen Walzwerke, hat ! die Anschauung aufkommen lassen, daß diejenigen Walzwerke, welche nicht über eigene Rohstoffe ver— fügten, unter den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen keine Daseinsberechtigung mehr hätten. So bedauerlich dies auch
fir die hiervon betroffenen Kreise sei, so wären diese Er⸗ cheinungen doch nichts Neues, sondern untrennbar mit der Fortentwicklung des Wirtschafttzlebens verbunden, von jeher hätten die alten Formen und Organisationen der Volks⸗ wirtschaft den neuen weichen müssen. Die reinen Walzwerke verwahren sich mit Entschiedenheit gegen eine derartige 6 en Bei dem Kampfe mit den gemischten Werken handele es sich nicht um den freien Wettbewerb aller Werke unter⸗ einander. Die Verhältnisse lägen vielmehr so, daß eine wohl⸗ organisierte Unternehmergruppe einer Anzahl schwächerer Werke in planmäßiger Weise das Feld ihrer Tätigkeit untergrabe. Es handele sich um einen Kampf zweier Parteien gegen ein⸗ ander, und aus diesem Grunde sei der Ausgang des Kampfes von weittragender wirtschaftlicher und politischer Bedeutung. Infolge des Einflusses auf die Steuerkraft der Kommune und auf die bei dem Unterliegen der reinen Walzwerke entstehende Verschiebung von Industriezentren und die Abwanderung von Arbeitern stünden staatliche Interessen in Frage. Es ki ja richtig, daß technisch nicht auf der Höhe der Zeit stehende veraltete Betriebe gegenüber neuen, mit den besten Einrichtungen versehenen Werken unterliegen müßten. Wenn aber eine Änzahl starker Unternehmer, um ihre Werke immer weiter auszudehnen, sich zusammenschlösse und die . Existenzen zu vernichten suchte, so könne man diese Gestaltung der Dinge unmöglich als eine natürliche gewerbliche Entwickelung ansehen. Die reinen Werke führen dann die Gründe an, welche für ihre Existenz= berechtigung sprechen. Sie seien mit ihren Grundstücken, ihren Baulichkeiten und Anlagen nun einmal vorhanden. Die Er—⸗ fahrung habe gezeigt, daß die bestehenden Werke nicht so leicht von der . verschwinden könnten, denn bei günstiger Geschäftslage ö en sich immer wieder Unternehmer, die diese Anlagen zu billigen Preisen erwerben und welche bei den geringen Anlagekapitalien mit Erfolg produzieren könnten. Das wichtigste Arbeitsfeld der reinen Walzwerke sei die Erzeugung von feineren Walzwerkserzeugnissen. Diese könnten aber die kleineren Betriebe meistens mit viel größerer Sparsamkeit und geringeren Kosten herstellen als die gemischten Betriebe, . von wenigen Ausnahmen abgesehen, mehr auf die ee, ., schwerer Walzwerkserzeugnisse eingerichtet seien. Wenn die gemischten Werke . die vornehmlich in den reinen Walzwerken her⸗ gestellten Waren billiger lieferten, so sei damit noch nicht der Beweis erbracht, daß sie tatfichlich günstiger produzierten. Die . gliederten sich jene Betriebszweige nur an, um die durch ihre Vergrößerung bewirkten er üssigen Mengen Halb⸗ zeug zu verarbeiten. Sie gäben häufig die kleineren Artikel, wenn etz zur Bekämpfung des Wettbewerbes zweckmäßig er⸗ scheine, unter Preis ab und hielten sich dafür bei dem Verkauf ihrer Haupterzeugnisse, der Träger, Schienen usw., schadlos. Die Erhaltung der reinen Walzwerke, so wird weiter e. sei auch von großer Bedeutung für die Kleineisenindustrie. Die reinen Werke hätten sich in erster Linie den Bedürfnissen der⸗ selben angepaßt. Wie sich im Jahre 1902 gelegentlich des Zustandekommens eines Stabeisenverbandes gezeigt habe, neige die Preispolitik der gemischten Werke dahin, die Preise für Stabeisen und . Eisensorten im Inlande zu erhöhen. Die Erhöhung habe damals etwa 15 0½ über den Preisstand zu Jahresanfang betragen. Für den Absatz nach auswärtigen Ländern seien dagegen im freien Wettbewerb die Preise unverändert geblieben, infolge hiervon sei aber den Klein⸗ eisenindustriellen der Export in geringwertigen Fertigerzeugnissen unterbunden worden. Die reinen Walzwerke, deren Interesse mit dem der Kleineisenindustrie verbunden sei, und die mit ihrem Absatze mehr auf den inländischen Markt angewiesen seien, würden sich dagegen zu einer derartigen Preispolitik nicht verstehen können.
Um die Lage der reinen Walzwerke zu verbessern, sind verschiedene Vorschläge gemacht worden, es sei nur das Projekt erwähnt, ein eigenes Stahlwerk für die reinen Walzwerke zu errichten oder die letzteren an bestehende Stahlwerke anzugliedern oder ein Kartell der reinen Werke zu gründen. Es würde zu weit führen, auf diese Vorschläge des Näheren einzugehen.
Die schwierige Lage der reinen Walzwerke trat zuerst im Jahre 1900 in die Erscheinung, sie ist in Zusammenhang gebracht worden mit der Tätigkeit des Halbzeugverbandes und es erscheint daher angezeigt, die Verhältnisse dieser Vereinigung nunmehr näher zu betrachten.
Der Halbzeugverband verfolgt nach seinen Satzungen den Zweck, die verlustbringende Konkurrenz der Mitglieder unterelnander zu beseitigen, angemessene und mäßig lohnende Preise für Halbzeug zu erzielen, sowie das *r e mn nachteilig wirkende plötzliche Emporschnellen der Preise bei Ein⸗ tritt günstiger Abtzverhãältnisse zu mäßigen. Die Erzeugnisse, welche den Gegenstand des Syndikats bilden, sind Flußeisen⸗ fabrikate, nämlich Rohblöcke, vorgewalzte Blöcke und Brammen, Knüppel und Platinen aus Thomas⸗ Bessemer⸗ und Siemens⸗ Martin⸗-Flußeisen, soweit sie zur Lieferung ins Inland ein⸗ ce ü Luxemburg und der deutschen Freihafengebiete bestimmt sind und sofern sie nicht im eigenen Betrieb weiterverarbeitet werden. Für den Verkauf freigegeben ist der Export und ferner das Halbfabrikat von sogenannter härterer Qualität, d. h. Halb⸗ zeug, welches mehr als 030 0½9 Kohlenstoff enthält oder mindestens 50 kg / mm absolute Festigkeit hat und bei welchem diese Zahlen oder ein entsprechender Härtegrad durch die liefernden Firmen zu garantieren sind. Ebenso unterliegen nicht dem Verkaufe durch den Verband reingeschnittene Halbzeugenden. Zur Regelung des Anteils an den zum Verkauf kommenden Mengen sowie für die am Schlusse jedes Kalenderjahres zu erfolgenden Lieferungen sind für die einzelnen Werke Be⸗ teiligungsziffern festgestellt worden. Die Möglichkeit einer Produktionseinschränkung ist in dem Vertrage nicht. r,
Die syndiziertin Werke begeben sich des selbständigen Ver- kaufs der oben bezeichneten Erzeugnisse. Der Verkau . durch eine Verkaufsstelle, welcher ausschließlich die Regelung des Absatzes und die Vermittelung der Verkäufe auf Grund der von den vereinigten Werken in. zten Preise und e, in Verbandsmaterial an die Kundschaft obliegt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die ihm im Rahmen seines Anspruchs . Mengen zu liefern und selbst herzustellen. Die erkaufsstelle schließt mit den Käufern nicht direkt ab, die Abschlüsse bedürfen vielmehr zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung des mit der Aus⸗ führung betrauten Werkes, welches auch hinsichtlich der Ab⸗ wickelung des Geschäfts sich direkt mit dem Kunden benimmt und allein als Verkäufer gilt; die durch die Verkaufsstelle ver= mittelten Abschlüsse geschehen daher für Rechnung und Gefahr der einzelnen Mitglieder, welche das elkredere zu tragen haben.
Für die Zuteilung der einzelnen 3 und Abschlüsse ist der jeweilige Stand der Arbeitsansprüche und Ausgleichungs⸗ verpflichtungen der Mitglieder sowie die Berücksichtigung etwaigen Wunsche wegen des Arbeitsprogramms und der Er⸗