Wirkung. Vor allem aber hatten sich die Darsteller den Dialog so völlig zu eigen gemacht und behandelten die Sprache mit der Natürlichkeit und Selbstverständlichkeit, die ihr auch in einer anderen als der heutigen Zeit eigen war. Dazu kam eine ebenso geschmackvolle wie verständig dem Werke angepaßte Inszenierung und Auestattung. Die Titelrolle spielte Frau Sorma, sie verlieh der Minna jenes heitere, siegesbewußte Tempe- rament, das ollen Schwierigkeiten zum Trotz seinem Ziele zustiebt; Anmut, Schalkhaftigkeit, Herzensgüte vereinigten sich in ihrer Leistung
zu schönster Vollkommenheit. Nicht ganz so reife Kunst bot Fräulein Höflich als Franziska, aber ihr : stets den rechten Weg erkennen, auf dem sie sich zweifellos sicherer bewegen wird. Eduard von Winteisteins
Tellheim ist vom Schillertheater her bekannt; er ist von vornehmer
Männlichkeit, mit einem schwermütigen Zug, ohne jemals langweilig zu erscheinen. Die derbe Biederkeit des Just fand in Herrn Rein bardts Darstellung ungekünstelten Ausdruck, und das gerade, ehrliche, soldatische Wesen des Werner zeichnete Herr Kayßler mit festen, ker— nigen Strichen. Den Wirt spielte Herr Engels, und seine Kunst, komisch zu charakterisieren, kam hier in vollstem Maße zur Geltung. Freilich wäre hier etwas weniger mehr im Sinne des Dichters ge— wesen, ohne der Wirkung Eintrag zu tun. Geradezu glänzend waren die Episodenrollen besetzt; als Dame in Trauer bot Fräulein Wangel mit, den einfachsten Mitteln eine geradezu er⸗ greifende Leistung, und als Riecaut de la Marlinière dürfte Herr Giampietro mit seiner leichten, fließenden Be— herrschung des Französischen und seiner die kreten Kennzeichnung des zum Abenteurer herabgesunkenen Kavaliers kaum zu übertreffen sein. Alles in allem, es war einer der künstlerisch wertvollsten Theaterabende, die dieser Winter gebracht hat, noch bazu einer, der zu den schönsten Hoffnungen für die Zukunft des Neuen Theaters berechtigt.
Konzerte.
Nachträglich sei noch eines Konzerts gedacht, das Fräulein Car⸗ lotta Stubenrauch (Violine) am Sonnabend v W. in der Singakademie veranstaltete. Die vielversprechende bekannte junge Künstlerin bekundete wiederum ein erfreuliches musikalisches Ver— ständnis, vorgeschrittene Technik und eine recht ansprechende Vortrags«
weise. Ihr Ten ist ia freilich nicht besonders groß, jedoch wobl— klingend und rein. Sie spielte u. a. die Sonate in A Dur von Franck, „‚Ungarische Melodien‘ von Ernst und den „Hexentanz“
(Variationen) von Paganini mit kesonderem Erfolge. Als Mit— wirkende boten Fräulein Flora Wolff (Allistin aus Leipzig) und Herr Bruno Hinze⸗Reinhold (Klavier) recht beifällig auf— genommene Leistungen; namentlich verdient das technisch wie musi— lalisch hervorragende Spiel des letzteren besondere Anerkennung. Perr Kapellmeister Robert Erben hatte die Klavierbegleitung der beiden Damen übernommen,
Das sechste Ppiklharmonische Konzert, das am Montag stattfand, begann mit Richard Wagners Faust- Ouvertüre, die in scharf umrissenen Konturen und in feinster Klangfärbung vorgeführt wurde. In Abänderung des ursprünglich aufgestellten Programms, wonach Herr , . Messchaert der Solistdes Abends sein sollte, hatie Herr Conrad
nsorge den Solistenpart übernommen und spilte das A Dur Konzert Nr. 2 für Klavier von F Liezt, das ihm reichliche Gelegenheit zur Entfaltung seiner Gestaltuneskraft bot. Er spielte mit glänzender, nie versagender Technik, mit einem Ton, der im leisesten Piano Leben und Tragkraft behielt und im äußersten Forte feine Finbuße an Schönheit und Adel erlitt. Jedenfalls zeigte er sich seiner großen Aufgabe auch geistig vollkommen gewachsen. Die Reife seiner Auffassung, die Über⸗ legene Sicherheit im Ausgestalten, die poetische Feinheit, Lie im Adagio sostenuto zum Ausdruck kam, der machtvolle Zug, der sich in dem Allegro deciso wie auch animato geltend machte, alle diese Vorzüge waren geradezu bewundernswert, und enthusiastische Kundgebungen lohnten den Künstler reichlich für seinen Meistervortrag. Im weiteren Verlaufe des Konzerts brachte das Programm Schuberts unvollendete S Mell. Symphonie nnd Tscharkowekys F. Moll⸗Symphonie Nr. 4 (8x. 36), mit deren Wiedergabe Herr Professor Nikifch und das vorzügliche Orchester ein paar Glanzleistungen ersten Ranges boten. Wenn auch die letzterwähnte Symphonie als Kunstwerk gewiß nicht auf der Höhe der Pathetischen Symphonie in H. Moll steht. so zeigt sie doch in vielen Dingen die Eigenart des Tondichters fast deutlicher wie jene, besonders im letzten Satze, der mit dem ihm zu Grunde liegenden, noch jetzt viel gesungenen russischen Volksliede ein ganz und gar nationales Kolorit trägt, und erweckte dadurch ein unverkennbares Interesse bei den Zuhörern, namentlich wenn sie so interpretiert und gespielt wird, wie das hier geschah. Herr Nikisch lebt und webt nun einmal in Tscharkowsfkv. — Im Saal Bechstein trat an demselben Abend eine junge Sängerin, Ciska Schattta, mit gutem Gelingen auf. Ihre Arien und Lieder trug sie mit frischer, wohlklingender Slimme vor; das gut gebildete Organ scheint auch ziemlich ausgiebig zu sein, wenigftens gelangten manche Töne zu prächtiger Entfaltung. Da sich die musikalische Be—
gabung der jungen Dame mit natürlicher Vortrags kunst verbindet, konnten ihre gesanglichen Darbietungen erfreulich wirken. Eine andere Liedersängerin, Elfe Schüne— mann, ließ sich gleichzeitig mit Erfelg in der Sing—
akademie kören. Der ansprechende, vortrefflich geschulte Alt der jungen Künstlerin kam in allen ihren Vorträgen geschmackvoll zur
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Neues Dperntheater: Keine Vorstellung.
Schauspiel haus. 16. Vorstellung. Der grüne Zweig. Schauspiel in 3 Aufjügen von Felix
hilippi. In Szene gesetzt vom Oberregisseur Max
rube. Anfang 75 Uhr.
Sonntag; Neues Operntheater. Vorstellung im Abonnement (Billettreservesatz Nr. 11). Mignon. Oper in 3 Akten von Ambroise Thomas. Tert mit Benutzung des Wolfgang von Goetheschen Romans „Wilhelm Meisters Lehrjahre! von Michel Carrs und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Anfang 75 Uhr.
Schauspielbaus. 17. Vorstellung. Prinz Friedrich won Homburg. Schauspiel in 5 Aufzügen von Heinrich von Kleist. Anfang 79 Uhr.
Deutsches Theater. Sonnabend: Zum ersten Male: Nonella d'Andrea. Schauspiel in 4 Auf⸗ zügen von Ludwig Fulda. Anfang 748 Uhr.
Sonntag, Nachmittags 29 Ubr: Der arme Heinrich. — Abends 77 Uhr: Novella d Andrea.
Montag: Monna Vanna.
Berliner Theater. Theresia.
Sonntag, Nachmittags 23 Uhr: Ein Winter märchen. — Abends 77 Uhr: Maria Theresia.
Montag: Alt⸗Heidelberg.
Messina. —
Dienstag
Donnerstag: Helena.
Barnhelm.
Des alli eres
Sonnabend: Maria
Schönfeld.
J Sochtourist⸗
Schillertheater. 9. (Wallnertheater.) Anfang 71 Uhr.
Sonnabend, Abends 8 Uhr: Ein Duell. Schauspiel
iln 3 Akten von Franz Wolff. Vorher: Ein
m. Schauspiel in 1 Akt von Robert a
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Ehre. — Abends 8 Uhr; Die Stützen der Gesellschaft. Montag, Abends 8 Uhr: Ein Duell. Vorher: Gin Sonnenstrahl. n, , Wil helmstädtisches Theater /) nabend, Abends 8 Uhr Wilhelm Tell. usptel in 5 Aufjügen von Friedrich von Schiller.
Am 25.,
Hasenballett.
glücklicher Instinkt ließ sie päter
Geltung. Die Stimme ist freilich nicht sehr groß; aber aus der Art, wie die begrenzten Mittel verwendet werden, sprechen ein kluges Ver ständnis und eine bemerkenswerte Selbstbeherrschung, die bei der Weiterentwicklung der guten Gaben wohltälig mitwirken werden. In die Liedervorträge wurde eine interessante Abwechslung gebracht durch die Wiedergabe eines Klaviertrios von T. Scharwen ka. Da die
Vortragenden außer dem Kemponisten nech die Herren Fl. Zajie und H. Grünfeld waren, konnte eine vortieffliche Duichflührung des Werkes nur selbstverständlich sein.
Der zweite Liederabend von Lula Mysz-Gmeiner hatte am Dienstag den Beethovensaal bis auf den letzten Platz gefüllt. Der Eindruck, der von ihren musikalischen Darbietungen ausgeht, fließt aus doppelter Quelle: nicht nur das anmutige Organ und seine Fähigkeit, Gefühle und Gedanten im Klange zu beleben, wirken auf die Zuhörer; als ein anderer Träger des Ausdrucks kommt in ebenso hohem Grade das bewegliche Mienenspiel der Sängerin in Betracht; das ließ sich aus der Spannung eisehen, mit welcher das Publikum die Vortragende beobachtete. Lieder mit schlichter, ernster Empfindung liegen ihr des halb nicht ganz so günstig wie von Leidenschaft durchbebte oder von munteter Schelmerei erheiterte Gesänge. Einen besonders starken Beifall fanden die Lieder von Ed. Behm ‚Nachtgeschwätz' und „Ich bin eine Harfe“. Da der Kompenist am Klavier begleitete, konnte er an dem Erfolge persönlich teilnehmen. Das stürmische Verlangen nach Zugaben scheint sich an den Liederabenden der Künstlerin zu einer festen Gewohnheit heranzubilden. — Im Oberlichtfaal der Philharmonie bot ebenfalls am Tienstag Gabrielle Fabritius recht belanglose Klaviervorträge. Sie spielte mit nüchkernem An— schlag und ohne rechten Ausdruck. Mehr Geschmack entwickelte Daisy Slägelse in ihren Gesangeleistungen Aber erwärmen konnte sich auch niemand an dem feinen, dünnen Sopran, obgleich die Stimme einen angenehmen Klang und eine verhältnismäßig gute Höhe lesitzt.
Zu den erfreulichen Erscheinungen im Konzertsaal zählt der Geiger Aldo Antonietti, der am Mittwoch im Beethoven“ saal auftrat. Er besitzt cinen geschmeidigen Ton, eine sichere Technik und wird vor allen Dingen bei seinen Vorträgen von einem warmen Gefühl und einem natürlichen Geschmack geleitet. Sein Programm war sorgfällig seinem Können angepaßt. Es bcfthränkte sich, wenn man von Vieuxtemps' technisch besonders schwieriger „Fantasia Abpeassionata“ absieht, auf kleinere Solestücke; und alle kamen leichtflüssig und anmutig zu Gehör. vereinigungen. die in populären Konzerten musikalische Gaben rornehmster Art bieten, hat sich wiederum um eine vermehrt. Im Oberlichtsaal der Philharmonie gaben die Herren Arthur Hartmann (1. Violine), Dan Visanski (2. Violine), Jacgues Gibbs (Viola) und Anton Hekking (Violoncell), gleichfalls am Mittwoch ihr erstes populäres Konzert. Der erste und der letzte aus dieser Künstlerreihe zählen zu den Besten ihres Bereichs und ver— bürgten eine ausgezeichnete Durchführung der angekündigten zwei Streichquartette von Beethoven und Borodin. Tie Sicherheit eines abgeklärten Geistes beherischte die Verträge jederzeit, ohne auf die Frische der Empfindung zu drücken. Den Quartetten schlossen sich Eirzelvorträge auf dem Cello und der Violine an. Alle Darbietungen wurden mit stürmischem Beifall aufgenommen.
Das
T Neue Königliche Operntheater bleibt morgen, Sonnabend, (eschlessen. Am Sonntag wird als Vorstellung im Abonnement (GBillettreservesatz Nr. 11) Mignon! von A. Thomas gegeben. Am Mentag findet eine Wiederholung von R Wagners Oper „Die Meistersinger von Nürnberg“‘ statt. — Das Gastspiel des Kammersängeis Paul Kalisch aus Wies baden, das morgen mit Othello“ an der Königlichen Oper beginnen sollte, ist auf Wunsch des Künstlers und im Einvernehmen mit der General— intendantur bis zum Wiederbeginn der Vorstellungen im Opernhaufse verschoben worden.
In der Apostel Pauluskirche findet am Montag, Abends 8 Uhr, ein Konzert zum Besten der Kleinkinderschule in Schöneberg statt, veranstaltet von Professor Egidi (Orgel) und
Montag, Abends 8 Uhr: Wilhelm Tell.
Theater des Westens. Kantstr. 12. Babnhof Zoologischer Garten. herzoglicher Hoftheaterintendant a. D. (außer Abonnement): Der Troubadour.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Martha. — Abends 76 Uhr: Die Fledermaus.
Montag (15. Vorstellung im Abonnement): Der Waffenschmied. (außer Abonnement): Nikolaus Rothmühl.
Mittwoch (außer Abonnement): Martha.
Zum
Nenes Theater. Sonnabend: Minna von
Residenztheater. (Dtreltion: S. Lautenburg.) Sonnabend und folgende Tage: Der keusche Casimir. (Maitre Nitouche.) und Mars. Schönau. Anfang 74 Uhr.
Thaliatheater. Direktion Jean Kren und Alfred Sonnabend und folgende Tage: Der (Guido Thielscher in der Titelrolle)
Sonntag, Nachmittags 35 Uhr: Charleys Tante. 27. und 29. Januar: Isadora Duncan in ihren neuen Tänzen.
Bentraltheater. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Zu halben Preisen: Kindervorstellung (ieder Er⸗ wachsene ein Kind frei; jedes Kind einen Ertra— plaß): Der gestiefelte Kater. Gesang und Tanz in 4 Bildern. Gesänge und Tänze: 1) Der Rattentanz. 23 Das 3) Die Vogelscheuche. 4)
seinem Kirchenchor, unter Mitwirkung von Fräulein E. Pilchowt ka (Sopran), und Fräulein H. Croner (Vicline), wie des Kammermusikers P. Koenigsberg (Trompete). Karten (0,69, 1 und 2 M6) sind vorher in den Musikalienhandlungen von P. Thelen (Cichhornstraße 3) und R. Rühle (Winterfeldtplatz zu haben.
. Weimar ist, nie . W. T. B. meldet, der Komponist, Generalmusikdirektor Dr. Eduard Lassen noch längerem Leiden heute aus dem Leben geschieden. Er war am 13. April 18360 zu
Topenhagen, geboren und hatte seine Ausbildung auf dem Konservatorium zu Brüssel erhalten. In Weimar war er seit dem Jahre 1857, wo seine eiste Oper König Edgar zur
Aufführung gelangte. Im Jahre 1861 wurde er dort Hoskaxellmeister und trat 1875 als Generalmusikdirektor in den Ruhestand. Von seinen zahlreichen Kompositionen haben seine Lieder, die noch beute in den Konzertsälen viel gesungen werden, die weiteste Verbreitung gefunden.
naagagnaiuu6ÖauauúûuûûuUiauauuauauU8uuoiuβWWGꝓur
Hansi Hanke, als Gast.)
Ordonneau, deutsch von M. . ; von Venry Herblay.
(Virektion: A. Prasch, Groß⸗ Sonnabend Carl Schulz,
Martin Klein,
Gastspiel von Die Jüdin.
Friedrich · und Univeisitätsstraße) Male: Die schöne
ersten
Jakobsohn), neu bearbeitet von
Schwank in 3 Atten von Alfred, Schänfeld.
Deutsch von Max
den Hauptrollen) Ein toller Einfall.
Fräulein V. Zitelmann (Alt), Frau Becker Samolewska
Die große Zahl der Künstler⸗
9 C Abends 71 Uhr; Das Schwalbennest. Operette in 3 Atten von Maurice Rappaport.
Sonntag. Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen lin erster Besetzung): Die Fledermaus. in 3 Atten von Johann Strauß. (Josefine Vettori, Rud. Abends 7 Uhr: Das Schwalbennest.
Montag und folgende Tage: Das Schwalbenuest. —
Trianontheater. (Georgenstraße, zwischen
Sonntag: Madame X. Anfang 8 Uhr.
Bellealliancetheater. (Unter der Direktion von Jean Kren und Alfred Schönfeld vom Thaliatheater.) Sonnahend u. folgende Tage: Der reichste Berliner. Große Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz in 4 Akten (nach einem älteren Stoff von Ely und Jean Kren und Alfred Musik von Ginödshofer und Schmidt. (Gerda Walde und Fritz Helmerding in F Anfang 75 Uhr. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei kleinen Preisen:
Am 25, 27. und 29. Januar: Der Hochtourist. (Mit Guido Thielscher in der Titelrolle)
an ter sich noch die Stadipd. Preuß,
Jagd.
Von dem Vorstand der Deutschen Geweih aus— stellung wird mitgeteilt, daß für die in diesem Jahre statt⸗ findende zehnte Ausstellung die Parterreräume des eh e⸗ maligen preußischen Abgeordnetenhauses am Dön« hoffsplatz — Leipzigerstraße 75 — gewählt sind.
Fur die Ausstellung sind wieder sehr zahlreiche Anmel— dungen eingegangen, und sie wird durch eine Sonderdecennar— ausstellung bezw. Prämiierung der besten in den Jahren 1845 bis 1903 mit ersien Preisen bedachten Stücke noch ein be— sonderes Interesse gewinnen, weil sich dabei herausstellen muß, ob sich die Geweih⸗ und Gehörnbildung im Laufe der letzten zehn Jahre verschlechtert oder verbessert hat. ⸗
Am 27. Januar, Mittags 1 Uhr, findet die Eröffnung, der Schluß am 16. Februar, Abends 6 Uhr, statt. Dauer— karten für 10, einmalige Eintrittskarten am 27. Januar für 5, an allen anderen Tagen für 2 S und Kataloge für 1 M werden an der Kasse — am Eingang zum Ausstellungslokale — ausgegeben. Aktiven Forstschutzbeamten in Uniform wird vom 1. bis einschließlich 10. Februar freier Eintritt gewährt.
Mannigfaltiges. Berlin, den 15. Januar 1904.
Der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten ging einc gemeinschaftliche Sitzung des Magistrats und der Stadtverorßneten voraus. In dieser wurden 25 Mitglieder und 14 Mitglieder⸗ stellvertreter für, die Einkommensteuerberufungskommission gewählt. Im Anschluß hieran fand seitens der Versammlung die Wahl eines Stadtsyndikus und eines besoldeten Stadtrats statt, Deren Ergebnis die fast einstimmige Wiederwahl des Stadtfyndikutz Weise und des Stadtrats Tourbis war. — Es folgte die Berichterstattung des zur Vorberatung der Vorlage, betreffend die Verdoppelung der Umsatzsteuer, niedergesetzten Ausschussezs. Der Ausschuß schlug nach eingehenden Beratungen por, den Satz für bebaute Grundstücke von 3 auf 10½ des Werts, für unbebaute von L auf 20G zu erhöhen. In der Debatte befürwortete der, Stadtv. Wallach, die Umsatzstener bei bebauten Grund— stücken auf Jo zu belassen, wahrend der Stadtv. Jacobi die An= nabme des Ausschußantrags empfahl. Dagegen bezeichnete der Stadtv. Cassel die ganze Umsatzsteuer als ungerecht, weil sie den kleinen Leuten es erschwere, ihre Ersparnisse in festem Grundbesitz anzulegen und sich seßhafst zu machen. Eher sei er für eine Erhöhung des Kommunal— steuerzuschlags über 1000/0 hinaus. Diesen Ausführungen trat der Ober— bürgermeister Kirschner in längerer Rede entgegen und warm für die Erhöhung der Umsatzsteuer ein. Nach den Erfahrungen anderer Städte wie auch nach den eigenen Erfahrungen sei die Umsatzsteuer ohne hemmenden Einfluß auf den Grundstückeperkehr geblieben. Er versicherte, daß, wenn die Einkommensteuer erhöht werden müßte, eine Eihöhung um 10 v. H. angesichts der gesteigerten Anforderungen an die Stadtverwaltung unaushleiblich sein würde Nach weiterer Vebatte, Singer und Mommsen be— teiligten, wurde der Antiag des Autschusses in vorgerückter Stunde mit 62 gegen 49 Stimmen angenommen. Die übrigen Gegenstände wurden von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Deutsche Kolonialgesellschaft veranstaltet als
koloniales Trachtenfest auch in diesem Jahre ein sogenanntes „Sikukuun, eine Zusammenkunft zu Ehren einer großen Jumben— versammlung bei Bagamovo in Deutsch⸗Ostafrika. Vie Nabe der Küste ermöglicht die Beteiligung nicht nur aller arabischen, indischen und ostasiatischen Völkerschaften, sondern auch von Tropenreisenden, Seeleuten, Vergnügungereisenden aller Art. Die Veranstaltung findet am Sonnabend, den 25. d. M., Abends 8 Uhr, im Neuen König⸗ lichen Operntheater statt. Eintrittskarten zum Preise von 5 Y sind durch das „Kolonialheim‘ (Schellingstraße 3!) zu beziehen.
—
Madrid, 15. Januar. (W. T. B) Bei Corcubton ist ein deutscher Dampfer gestrandet, doch wurde die Besatzung gerettet — Ein Boot, in dem sich 13 Arbeiter befanden, kenterte in der Nähe von Cangas de Onis; sieben Perfonen er- tranken. — Bei heftigem Sturm ist am Mittwoch an der Käste bei Coruña außer dem holländischen Baggerschiff . Rosario“ auch der mit Erz beladene englische Dampfer „Ken mor“ ge⸗ scheitert; 9 Matrosen sind ertrunken.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)
— — * oA · 16 8 ü Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Braut von duett. 56) Kinderchöre. 6) Das Lied vom Weih— . Abends 3 Uhr: Uriel Acosta. nachtsmann. 7) Das lebende Glockenspiel. Kleine Konzerte.
Singakademie. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Konzert von Gertrude Ruscheweyh (Klavier) mit dem Philharmonischen Orchester (O. Marien⸗ hagen). Mitwirkung: Fräulein Alide Küttner.
Musik ]
Operette ; . Sanl Bechstein. Sonnabend, Abends 74 Uhr:
Konzert von Constance Erbiceano (Alavier).
Mitwirkung: Ossip Schnir lin (Violine).
Ander) —
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Mathilde Lange mit Hrn. Pfarrer Ludwig Heermann (Berlin — Fischbeck bei Hameln). — Frl. Irmgard von Hofmann mit Hrn. Ober— leutnant Alex von Gagern (Cannes — Bromberg). — Frl. Liese Lotte Leuner mit Hrn. Ritterguté« besitzer Rudolf Ritter von Bradsky Labounñß (Glösa
Thürmsdorf bei Königstein a. E.).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Leutnant Kuno
Grafen Eckbrecht von Dürckheim-Montmartin (Berlin). — Hrn. Major a. D. Constantin von Schweinichen (Pawelwitz. — Hrn. Carl von Wedel Vehlingedorff (Vehlingsdorff).
Gestorben: Hr. Reichsgerichttpräsident a. D. Wirklicher Geheimer Rat von Dehlschläger (Char— lottenburg)] — Hr. Georg Graf von Voß ˖ Dölzig (Dölzig N. M.). Hr. Kammerherr Ernst . von Ketelhodt (Rudolstadt). Hr. Oberst⸗
Sonnabend und
Gastspiel von Deffnung 5 Meter.
Märchenspiel mit (Vorkommende
inder⸗
BDirhus Schnmann. Sonnabend, Abende 7 uhr:
Immer das Neueste: Unterbrochene Loop des Mons. Aneillotti. Herr Jul. Seeth mit seinen dressierten 265 Löwen. Babel. Ausstattungspantomime der Gegenwart. Eine Wanderung durch acht Jahrtausende in elf Abteilungen.
eutnant 4. D. von Heyniß (Neustrelltz). — Fr. General Pauline von Sobbe, geb. Dietz (Char= lottenburg).
Verantwortlicher Redakteur Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Expedition (Scholj in Berlin.
Druck der Norbdeutschen Buchdruckerei und Verlagès= Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Acht Beilagen leinschließlich Börsen⸗ Beilage).
Die größte
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Erste Beilage
Berlin, Freitag, den 15. Januar
1904.
M 12. Amtliches.
Deutsches Reich.
Beschluß des Bundesrats, betreffend die Deutsch⸗Westafrikanische Handels— gefellschaft in Hamburg.
Vom 13. November 1903.
Auf Grund des 5 11 des Schutzgebiet gesetzes. (Reichs⸗ gesetzbl. 1900, S. 813) wird folgendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht:
„Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. November
1903 beschlossen, der Deutsch⸗Westafrlkanischen Handelsgesell—⸗
schaft mit dem Sitz in Hamburg auf Grund ihrer vom Reichskanzler genehmigten Satzungen die Fähigkeit beizulegen, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken, zu erwerben, Verhindlich— keiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden.“
Auszug aus den Satzungen.
Unter der Firma Deutsch⸗Westafrikanische Handels gesellschaft wird auf Grund der deutschen Reichsgesetze vom 15. März 1888 und vom 2. Juli 1899 eine Kolonialgesellschaft er⸗ richtet, welche ihren Sitz in Hamburg hat.
Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Betreibung von Sandels⸗ geschäften irgendwelcher Art, der Erwerbung von Grundbesitz, sonstigem Eigentum und Rechten aller Art in Westafrika, insbesondere in den deutschen Schutzgebieten Kamerun und Togo, der Verwertung der ge⸗ machten Erwerbungen, dem Beirieb von Land⸗ und Plantagenwirt⸗
aft.
fie Gesellschaft ist befugt, Zweigniederlassungen im Inland und usland zu begründen. . .
ö . . ihrer Zwecke wird die Gesellschaft zunächst das gesamte Geschäft der Deutsch⸗Westafrikanischen Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung erwerben. .
Die Dauer der Gesellschaft ist zeitlich nicht beschränkt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2 000 000, — (, ein⸗ geteilt in Anteile zu je 100, — 6 . ,
Von diesen Anteilen erhält die Deutsch-Westafrikanische Handels⸗ gesellschaft mit beschränkter Haftung solche im Nominalbetrgg von 1 950 900, — „ Sie bringt für diese Anteile ihr gesamtes Geschäft mit allen zu demselben gehörigen Aktigen und Passipen ein. Die Einbringung erfolgt auf Grund ihrer Bilanz vom 31. Dezember 1902. Auch sämtliche, von der Deutsch⸗Westafrikanischen Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung seit dem 31. Dezember 1962 gemachten Ge⸗ schäfte und Erwerbungen, ebenso wie die seit diesem Zeitpunkt ent⸗ standenen Passiven der Gesellschaft gehen für Rechnung der Deutsch⸗ Westafrikanischen Handelsgesellschaft. ei
Die übrigen Anteile im Nominalbetrag von 50 000 S werden bei der Gründung sofort bar eingezahlt. ⸗ .
Die Urkunden über die Anteile (Anteilscheine) lauten auf den Inhaber. . 2 Scheine können unter Zustimmung des Aufsichtsrats auf Antrag der Berechtigten in Stücken über einen, fünf, zehn, fünfzig, hundert und fünfhundert Anteile ausgestellt werden. — 9
Die Inhaber der Anteile bilden die Gesellschaft. Die Anteile sind unteilbar. Sie haben die rechtlichen Eigenschaften beweglicher Sachen; mehrere Miteigentümer können ihre Rechte nur durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Die den Inhabern derselben als Mitgliedern der Gesellschaft zustehenden Rechte an die Gesellschaft werden in der Generalversammlung geltend gemacht. Einzelne Mit⸗ eigentümer können nicht auf Teilung klagen. ö
Die Deutsch⸗Westafrikanische Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung erhält die ihr zu überweisenden Anteilscheine ausgehändigt, nachdem sie ihr gesamtes Geschäft ordnungsmäßig auf die Gesellschaft übertragen hat. . ̃ ö r . Vollzahlung hinaus haben die Zeichner der Anteile oder ihre Rechtsnachfolger keine Verpflichtung. Für die Verbindlich- keiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesell⸗— schaftspermögen. . .
Verpflichtete, welche die fällige Einzahlung nicht leisten, sind von dem Vorstand mittels Bekanntmachung, unter Angabe der Nummern der Anteile, auf welche die Zahlung rückständig geblieben ist, auf⸗ zufordern, dieselbe nebst Zinsen zu 30lo von der Aufforderung an innerhalb einer nicht unter vier Wochen zu bestimmenden Frist zu entrichten. .
. diese Frist, ohne die vorbezeichnete Zahlung zu leisten, ver⸗ streichen läßt, hat außer den Zinsen eine Konventionalstrafe von zehn Prozent des fälligen Betrags verwirkt und kann zur Zahlung des ge⸗ jeichneten Betrags samt Zinsen, Strafe und Kosten auf dem Rechts—⸗ weg angehalten werden. .
z gr Anteilscheine oder von der Gesellschaft nach den Be⸗ stimmungen des Artikels 9 ausgefertigte andere Dokumente beschãdigt oder unbrauchbar geworden, jedoch in ihren wesentlichen Teilen noch dergestalt erhalten, daß dem Vorstand über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist der Vorstand unter Zustimmung des Auf- sichtsrats ermächtigt, gegen Einreichung der beschädigten Papiere auf Kosten des Inhabers neue gleichartige Papiere auszufertigen und auszureichen. .
i g. in diesem Fall ist die Anfertigung und Ausreichung neuer Anteilscheine an Stelle der beschädigten oder verloren gegangenen nur nach gerichtlicher Kraftloserklärung der alten Scheine zulãssig.
Den Inhabern von Anteilscheinen, welche den Verlust der dazu ehörigen Dividendenscheine bei dem Vorstand anmelden und den e e hte Besitz durch Vorzeigung der Anteilscheine oder glonst in glaubhafter Weise dartun, kann nach Ablauf einer von dem Verstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats zu bestimmenden Frist von mindestens sechs Monaten und gegen eine von demselben festzusetzende Sicherheit der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vor gekommenen Divldendenscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Eine gerichtliche Kraftloserklärung beschädigter oder verlorener Talong findet nicht statt. . .
Wenn der Inhaber eines Anteilscheins vor Ausreichung einer neuen Serie von Dividendenscheinen der Verabreschung derselben an den Präsentanten des Talons widerspricht, der Präsentant sie jedoch fordert, so ist der Streit zur gerichtlichen Entscheidung zu verweisen, die . Serie der Dividendenscheine aber bis zur ausgemachten Sache einzubehalten. .
Wenn ein Talon abhanden gekommen ist, so sind dem Eigentümer des betreffenden Anteils nach Ablauf des Zahltags des dritten der Dividendenscheine, die gegen Ginreichung des Talons zu empfangen waren, diese Dividendenscheine gegen Quittung und eine nach dem Ermessen des Vorstandes festzustellende Sicherheit zu verabfolgen. 21 i * betreffenden Talons gibt alsdann kein Recht auf
mpfang der Dividendenscheine. . vin Anspruch auf e unn eines Dividendenbetrags verjährt ju Gunsten der Gesellschaft innerhalb von vier Jahren von dem Tag
ab gerechnet, an welchem die Auszahlung der in Frage stehenden Dividende von der Generalversammlung beschlossen worden ist.
Die Organe der Gesellschaft sind: a. der Vorstand, b. der Aufsichtsrat, c. die Revisoren, d. die Generalversammlung. —
Der Vorstand besteht aus zwei bis fünf Mitgliedern.
Der Vorstand hat bei Ausübung seiner Amtstãtigkeit den An⸗ ordnungen des Aufsichtsrats und insbesondere den von diesem ihm er— teilten Geschäftsanweisungen Folge zu leisten.
Den Erwerb, die Veräußerung oder Beschwerung von Grund⸗ eigentum darf der Vorstand nur mit Genehmigung des Aussichtsrats vornehmen. . .
Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen bei allen Rechts— geschäften und sonstigen Angelegenheiten. . .
Die Mitglieder des Vorstands zeichnen je nach der Bestimmung des Aufsichtsrats (und dem mit den Mitgliedern des Vorstands darüber abgeschlossenen Vertrag) entweder ein jedes Mitglied allein, oder je zwei Mitglieder des Vorstands zusammen, oder ein Mitglied des Vorstands mit einem zur Mitunterschrift befugten Angestellten (Pro- kuristen). Auch Angestellte (Prokuristen) können jeder ür sich allein oder mehrere gemeinschaftlich mit der Zeichnung der Firma betraut werden. ö .
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens neun Mitgliedern, welche von der Generalversammlung zu wählen sind. Die Mehrheit der Mitglieder muß aus Angehörigen des Deutschen Reichs bestehen. .
Die Sitzungen des Aufsichtsrats, über, welche Protokoll geführt
zerden muß, finden statt, so oft eine geschäftliche Veranlassung dazu vorliegt und außerdem, wenn wenigstens zwei Mitglieder es verlangen. In letzterem Fall muß die Sitzung innerhalb von acht Tagen statt. anden. Die Berufung erfolgt durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter unter Mitteilung der Tagesordnung, des Orts und der Zeit der Versammlung. Der Aufsichtsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. In eiligen Fällen können Beschlüsse auch im Weg schriftlicher oder telegraphischer Abstimmung gefaßt werden. . . ö. Auf die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats finden, sofern nicht in dieser Satzung besondere Bestimmungen getroffen sind, die für den Aufsichtsrat von n,, bestehenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs analoge Anwendung. .
. . hat 9 Aufsichtsrat folgende Rechte und Pflichten:
a. die Prüfung der von dem Vorstand aufgestellten Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie dessen Vorschlags zur Gewinn⸗ verteilung; .
b. 3 Ernennung der Mitglieder des Vorstands, von Prokuristen sowie derjenigen sonstigen Angestellten, deren jährliche Besoldung mehr als 3006 M beträgt, denen eine Tantieme gewährt werden soll, oder denen eine Vertretungsbefugnis erteilt ist. In letzterem Fall bestimmt der Aufsichtsrat auch den Umfang solcher Vertretungs⸗ befugnis; ;
c. die Genehmigung zum Erwerb und zur Veräußerung von Immobilien;
d. die Entscheidung über . . von Geldern, welche zum Geschäftsbetrieb nicht erforderlich sind; ;
J 16 die . der vom Vorstand vorzulegenden Betriebs⸗ pläne und Verwaltungsetats sowie aller die ge , betreffenden Neubauten bei einem Voranschlag von mehr als 2000 Ce;
f. die Befugnis, für die Geschäftsführung des Vorstands eine
Anweisung zu erlassen;
Tagesordnung festzusetzen; . . ö
h. die Befugnis, zur Kontrolle der Geschäftsführung des Vorstands einen Revisor zu bestellen; .
i. die Entscheidung, ob und event. in welcher Art der Reserve⸗ fonds gesondert anzulegen und zu verwalten, oder ob derselbe im Geschäftsbetrieb zu verwenden ist;
k. die Vertretung der Gesellschaft bei der Vornahme von Rechts- geschäften gegenüber den Mitgliedern des Vorstands sowie bei Rechts—⸗ streitigkeiten mit diesen.
Außerdem kann der Aufsichtsrat durch allgemeine oder besondere Instruktionen diejenigen Geschäfte jeweilig bestimmen, welche vor dem Abschluß seiner Genehmigung bedürfen. K .
Zum Zweck der genauern Kontrolle der Geschäftsführnng wird von dem Aufsichtsrat ein beeidigter Bücherrevisor mit der Vornahme von Revisionen der Bücher, des Kassenbestands und der Anlagewerte der Gesellschaft beauftragt. Diese Revisionen haben monatlich min⸗ destens einmal stattzufinden. Ueber das Ergebnis derselben hat der Revisor dem Aufsichtsrat zu berichten. ; ö
Es erwählt ferner die ordentliche Generalversammlung jährlich wei Revisoren, welche am Schluß des Geschäftsjahres Bücher, Rassenbestand und Bilanz der Gesellschaft zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung der Generalbersammlung zu berichten haben.
Die in Gemäßheit dieser Satzungen ordnungsmäßig berufene und Generalversammlung vertritt die Gesamtheit der Die Beschlüsse und Wahlen sind für alle
zusammengesetzte Gesellschaftsmitglieder. Mitglieder verbindlich. : ö . In der Generalversammlung hat jeder Anteil eine Stimme. Das Stimmrecht kann jedoch nur für solche Anteile ausgeübt werden, welche mindestens drei Tage vor der Generalversammlung an einer derjenigen Stellen, welche bei Einberufung zu diesem Zrꝛeck bekannt gegeben sind, gegen Bescheinigung hinterlegt sind. Sofort nach der Generalversammlung werden die Anteilscheine gegen Rückgabe der Empfangsbescheinigung zurückgegeben. . . Dle Teilnahme an der Generalversammlung ist jedem Mitglied der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die Anzahl seiner Anteile gestattet, falls er sich durch eine Hinterlegungsquittung einer der vorerwähnten Hinterlegungsstellen als Mitglied ausweist. Mitglieder, welche Ankeilscheine auf ihren Namen hinterlegt haben, konnen sich in der Generalversammlung von einem Bevoll⸗ mächtigten vertreten lassen. Die Bevollmächtigung zur Stellvertretung ist spätestens am Tage vor der Generalversammlung dem Vorstand vorzulegen, welcher eine ihm genügende Beglaubigung der Unterschrift zu verlangen berechtigt ist. k Die Generalpersammlungen werden regelmäßig in Hamburg ab—= gehalten. Dieselben können jedoch mit Erlaubnis des Kommissars des Reichskanzlers auch an anderen Orten stattfinden. Zu denselben beruft der Aufsichtsrat die Mitglieder wenigstens jwei Wochen bor dem an⸗ beraumten Termin mittels Bekanntmachung in, den Gesellschafts blättern, in welcher die zu verhandelnden Gegenstände anzugeben sind. Die ordentliche Generalversammlung hat innerhalb der ersten sechs Monate des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres stattzufinden. Die erste ordentliche Generalverfammlung findet im Jahr 1904 statt. Außerordentliche Generalversammlungen können von, dem Auf⸗ sichtsrat jederzeit und müssen einberufen werden, wenn Mitglieder der Gesellschaft, deren Anteile zusammen mindestens den zehnten Teil des Grundkapitals darstellen, die Einberufung fordern, und jwar binnen 28 Tagen, nachdem jene Mitglieder dem Aufsichtsrat einen formulierten Antrag, dessen Gegenstand unter die ye, , . der General. versammlung fällt, jur Vorlage an die Generalversammlung eingereicht
aben.
In der ordentlichen Generalversammlung werden die Bilanz mit der Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die vom Vorstand, dem Aufsichtsrat und den Revisoren zu er⸗ stattenden Berichte und Anträge über die Gewinnverteilung vorgelegt. Die Berichte nebst der Bilanz müssen mindestens zwei Wochen vor der Versammlung in dem Geschäftslokal der Gesellschaft zur Einsicht der Anteilinhaber ausliegen.
Die ordentliche Generalversammlung erteilt dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und den Revisoren Entlastung, beschließt über die Ver⸗ teilung des Reingewinns sowie über alle sonstigen Gegenstände der Tagetzordnung und nimmt die satzungsmäßigen Neuwahlen vor. Ueber die nachfolgenden Gegenstände: .
a. die Auflösung der Gesellschaft oder deren Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft oder die Umwandlung der rechtlichen Form der Gesellschaft oder eine teilweise Zurück zahlung des Gesellschaftskapitals an die Mitglieder,
b. die Ausgabe weiterer Anteile (Erhöhung des Grundkapitals),
C. Aenderung des Zwecks der Gesellschaft,
kann in einer Generalversammlung nur Beschluß gefaßt werden, wenn wenigstens drei Viertel aller Anteile in der Versammlung vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, so kann zu gleichem Zweck innerhalb der nächsten sechs Wochen abermals eine außerordentliche General⸗ versammlung berufen werden, in welcher gültig Beschluß gefaßt werden kann, auch wenn weniger als drei Viertel der Anteile vertreten sind. Immer aber ist zur Gültigkeit des Beschlusses in der ersten oder zweiten Generalversammlung erforderlich, daß derselbe mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der in der Versammlung ab gegebenen Stimmen gefaßt werde. . ;
Abgesehen von diesen Bestimmungen, werden die Beschlüsse der Generalversammlung durch einfache Stimmenmehrheit gefaßt. Bei 9 der Stimmen gibt die Stimme des Vorsitzenden den
Us ag.
a. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, sodaß per 31. Dezember
jeden Jahres die Rechnung abgeschlossen und die Bilanz aufgestellt wird.
Die Bilanz mit der Gewinn und Verlustrechnung und mit einem den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelnden Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie mit dem von den Revisoren zu erstattenden Bericht muß der ordentlichen General ver sammlung vorgelegt werden. Der Aussichtsrat bestimmt, vorbehältlich der Beschlußfassung der Generalversammlung, welche Abschreibungen auf das Gesellschaftsvermögen vorzunehmen sind, und wieviel für etwaige künftige Verwendungen zur Erreichung der Zwecke der Gesell⸗ schaft zu reservieren ist. Die Generalversammlung kann die von dem Aufsichts rat bestimmten Beträge der Abschreibungen und der Rücklagen durch ihre Beschlußfassung erhöhen, aber nicht vermindern. Durch die Genehmigung der Bilanz abseiten der Generalversammlung wird bem Vorstand, dem Aufsichtsrat und den Revisoren für den Inhalt der Bilanz und die derselben zu Grunde liegende Geschäftsführung Ent- lastung erteilt. ;
Der aus dem Jahresabschluß sich ergebende Reingewinn wird, wie folgt, verteilt:
a. Zunächst wird eine Summe zur Bildung des Reservefonds verwendet, welche so lange nicht unter ho /o des Reingewinns betragen darf, bis der Reserbefonds 1000 des Grundkapitals der Gesellschaft erreicht hat, beziehentlich wieder erreicht hat, wenn er angegriffen worden war. Dieser Reservefonds darf nur zur Ergänzung des durch Verlust verminderten Gesellschaftskapitals verwendet werden. .
Die Bildung weiterer Spezialreservefonds bleibt der Beschlußfassung
der Generalversammlung vorbehalten. . ᷓ 367
b. Der verbleibende Reingewinn wird zur Verteilung einer Divi⸗ dende auf das Gesellschaftskapital bis zum Höchstbetrag von 4 0, verwandt.
C. Von einem etwa verbleibenden weitern Ueherschuß des Rein⸗ gewinns erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats zusammen 100, als Tantieme überwiesen. . .
Ueber die Verteilung des Betrags unter seine einzelnen Mitglieder beschließt der Aufsichtsrat. — e
d. Der verbleibende Rest des Reingewinns wird wiederum auf alle Anteile gleichmäßig als Dividende verteilt. .
Im Fall der Auflösung der Gesellschaft wird nach Tilgung der Schulden und Deckung der Liquidationskosten zunächst der Nennwert der Anteilscheine an die Inhaber derselben zurückgezahlt. Von dem Ueberschuß erhalten die während der Liquidation im Amt befindlichen Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt 5 0 als Vergütung für die Beaufsichtigung der Liquidation. Der Rest wird auf die, Anteile gleichmäßig verteilt und ausgezahlt. Die Verteilung darf nicht eher vollzogen werden als nach Ablauf eines Jahres von dem Tag an gerechnet, an welchem die Auflösung der Gesellschaft unter Aufforde⸗ rung der Gläubiger, sich bei ihr zu melden, in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht worden ist. Bis zur Beendigung der Liquidation verbleibt es bei der bisherigen Organisation der Gesellschaft und ihrem Gerichtsstand. .
2. satzungsgemäß zu bewirkenden öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger und das Deutsche Kolonialblatt. .
Die Generalversammlung oder der Aufsichtsrat andere Blätter zu dem gleichen Zweck bestimmen. .
Für den Beginn der einzuhaltenden Fristen ist die Veröffent⸗ lichung im ‚Reichsanzeiger“ entscheidend.
Zu veröffentlichen sind unbedingt: . ö
I) die Namen der Vorstands. und Aussichts rats mitglieder
2) die genehmigte Jahresbilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung, —
3) Beschlüsse über Erhöhung und Verminderung des Grund kapitals, .
4) die Auflösung der Gesellschaft.
Die Aufsicht über die Gesellschaft wird von dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung) geführt. Derselbe kann zu dem Behuf einen Kommissar bestellen. Bie Aussicht erstreckt sich auf die ker gen gige Führung der Geschäfte für die Erreichung des Ge⸗ sellschafts zwecks. . . . dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung) bestellte Kommissar ist berechtigt, an jeder Verhandlung des Aufsichts⸗ rais und jeder Generalversammlung feilzunehmen, von dem Vorstand und Aufsichtsrat jederzeit Bericht über die An elegenheiten der Gesell⸗ schaft zu verlangen, auch die Bücher und Schriften derselben einzu⸗ sehen fowie auf Kosten der Gesellschaft,; wenn dem Verlangen der dazu berechtigten Mitglieder der Gesellschaft nicht entsprochen wird, oder aus sonstigen wichtigen Gründen eine außerordentliche General⸗ versammlung zu berufen. ö ;
— Der ,, der Aufsichtsbehörde sind die Beschlüsse der Gesellschaft unterworfen, nach welchen eine Aenderung oder Ergänzung des Statuts erfolgen, das Grundkapital teilweise zurückgezahlt, die Geseñsschaft aufgelöst, mit einer anderen vereinigt, oder in ihrer recht- lichen Form umgewandelt werden soll.
können noch
—