1904 / 18 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Jan 1904 18:00:01 GMT) scan diff

—— r me. Qualität 3 ; Am vorigen Außerdem wurden 1804 gering mittel gut Verkauste Verkauft. 3 Markttage e n Januar Narktort Gejahlter Preis für 1 Doppelzen tner . wert 1 * a. 6 8 . a , nitts · fkauft Tag niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner hentner preis dem Doppel zentner 4 *. * 6. 5 * * 2 4 (Preis unbekannt) Noch: Hafer. 20. dd i 9. . 12,20 1220 1230 12530 20 246 12.25 12,13 18.1. d ö cd iꝗ 11,00 11,00 11, 10 17,160 1156 11,30 256 2785 11,15 11,16 16. ; s J 12,20 12,20 . . . R ; ; d i. 1d d 11,10 149 109 1190 . . . ; . I 10,40 10,90 1120 1160 170 i266 ; . ; . ; ĩ Frankenstein i. Schl.... 1060 10,50 1100 1100 ; ; ; ö ĩ . k 10,45 1070 1095 11,20 ö ; ; ; ; Schönau a. K. . 9380 1020 1050 1080 1690 1100 . ; . V' . s Salberstadt . w 1220 145 12,45 1276 1270 1290 ; ; w ; Eilenburg w 13.00 13, 90 13,50 13.560 1400 14590 . ö t Marne 11,5690 11,69 11,806 11.56 12600 1200 200 2360 11,80 11,360 13.1. (. Dannover . 1250 1309 13,30 15,70 13,80 1409 ö K ; . Dos lar w 12,30 13, 00 13, 10 13,560 1400 15.00 . —ĩ Lüneburg. JJ 11,86 13,90 1206 12.50 1260 13.00 100 1280 1280 12650 16.1. (. Paderborn . . 11,60 12,00 . 153,00 13, 10 130 1633 12,56 16 6 ; ö Limburg a. L. . ö V a 1200 12,40 12 145 12,09 12,0900 eJ. - ; 1 1120 1120 15 50 256 565 1786 11,8 1. . 16 3 Dinkelsbühl. ; 11,40 11,50 1160 11,30 11.30 12.00 41 481 11.88 1, 3 ; Biberach J 1220 12,260 1246 1246 1250 i266 355 4147 12.40 ä, . (. 1 11,70 11,70 12, 13 17.13 15 590 i250 53 644 1211 12, 5. . ; Rostock w,, 11,70 11,70 12.00 17.00 0 is, 1693 20 856 1238 . s Waren K 23 id o00 i260 320 3966 12350 m i 200 ; Braunschweig ö . 1259 12,50 1 99 13530 , . ö d 1200 1200 1654 14,00 14490

Bem erkungen.

Die verkaufte

e m Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufs Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betre

wert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. ende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht feblt.

Per sonalveränderungen.

Rõnig lich

Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzun gen. Im aktiven Heere. Berlin, 17. Januar. Gayer, Oberstlt. und Kommandeur des Torgauer Feldart. Regts. Ur. 74, vom 18. d. M. ah bis auf weiteres zur Dienstleistung beim Kriegsministerium kommandiert.

Berlin, 19. Januar.

Perlet, Oberstlt. z. D.

und Zweiter

Stabsoffizier bei dem Kommando des Landw. Bezirks Magdeburg,

um Kommandeur des Landw. Bezirks Neuhaldensleben,

einrich, Major z. D. Schneidemühl, Landw. Bezirks Magdeburg,

Lang

und Kommandeur des Landw. Bezirks zum Zweiten Stabsoffizier

beim Kommando des v. Gostkow sky, Major und Bats.

Kommandeur im H. Lothring. Inf. Regt. Nr. 144, unter Stellung zur Diep. mit der gesetzlichen Pension, zum Kommandeur des Landw. Bezirks Schneidemühl, Zimmer, Major und Battz. Kommandeur im 1. Unterelsäss. Inf. Regt. Nr. 132, unter Stellung zur Disp. mit

der gesetzlichen Pension, zum

r Kommandeur des Landw. Bezirks Mül— heim a. d. Ruhr, ernannt.

Ritgen, Oberlt. im Inf. Regt.

von Courbière (2. Posen.) Nr. 19, in das 3. Lothring. Inf. Regt. Nr. 173, Reinhard, Lt. im 2. Kurhess. Inf. Regt. Nr. 83, in das 3. West⸗ preuß. Inf. Regt. Nr. 129, versetzt. Ha sse, Oberlt. im Lehrregt. der Feldart. Schießschule, als Assist. zur Art. Prüfungskommission, ,, QOberlt. im 10. Rhein. Inf. Regt. Nr. 161, zur Dienst⸗ eistung als Zweiter Offizier des Traindepots des IX. Armeekorps,

kommandiert.

Marx, Lt. im 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63,

in dem Kommando zur Dienstleistung beim Niederschles. Trainbat. Nr. h big Ende Juli d. J. belassen. Zu Bezirksoffizieren ernannt, unter Stellung zur Disp. mit der

gesetzlichen Pension: v. Bernuth

charakteris. Major und Mitglied

des Bekleidungsamts des XVII. Armeekorps beim Landw. Bezirk Schlawe; die Hauptleute: Wehmer, Komp. Chef im Metzer In⸗ (,, . Nr. 98, beim Landw. Bezirk Stettin, v. Hes berg,

omp. Chef im 1. Oberelsässischen beim Landwehrbezirk Neutomischel, dieser . , et de 1.

Ostrowo, Melch io

Infanterieregiment Nr. 167, di mit dem 31. Januar Traindirektion, beim Landwehrbezirk

Mitglied des Bekleidungsamts des V. Armee—

8 forpg, beim Landl. Benlrk Gleiwitz. Priebsch, Haupim. 3. D. und

Bezirksoffizier beim Landw. Rastenburg versetzt.

Waltz, 2. Lothring. Feldart. Regt. Nr. 34, Bezirk Diedenhofen kommandiert.

Bezirk Schlawe, zum Landw. Bezirk Hauptm. und Battr. Chef im zur Dienstleistung beim Landw. Haß, Lt. der Res. des Garde⸗

schützenbats. (1II1 Berlin), als Lt. und Feldjäger in das Reitende

Feldjägerkorps versetzt.

v. Walther, Major im 6. Thüring. Inf.

Regt. Nr. 5, unter Enthebung von der Stellung als Bats. Kom—

mandeur, ein Jahr beurlaubt.

v. Est or ff, Major und Bats. Kommandeur im Füs. Regt. Prin Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 365, scheidet aus dem Heere am 19. Januar d. J. aus, wird mit dem 20. Januar in der Schutz truppe für Südwestafrika angestellt und dem Kommandeur dieser . Schutztruppe jur Verfügung überwiesen. Aus dem Heere scheiden am 19. Januar d. J. aus und werden

mit dem 20. Januar in der S

chutztruppe für Südwestafrika angestellt:

Ritter, Oberlt. im Inf. Regt. Markgraf Ludwig Wilbelm (3. Bad.)

Nr. 111, Schwengberg (Erwin, Lt.

im Eisenbahnregt. Nr. 1.

. Aus dem Heere s heiden am 21. Januar d. J. aus und werden mit dem 22. Januar in der Schutztruppe für Südwestafrika angestellt:

v. Oertzen, Hauptm. und

Regt. Nr. 2, als Komp. Ch

ef, v. Lekow, Lt. im 3.

Battr. Chef im 1. Pomm. Feldart. Gardeulan.

Regt. v. Böckmann, Major im Großen Generalstabe, vom 1. Februar bis Ende April d. J. zur Dienstleistung beim Admiralstab der Marine

kommandiert. . Abschieds bewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 19. Januar. Meyer, Oberlt. und Feldjäger im Reitenden Feld⸗

jägerkorps, zu den

J Dberlt. und Feldjäger im Re

der Landw. Jäger Z. Aufge Auf ihr Gesuch zu de bergeführt: die Lts.: vw.

8 Res. Offizieren des Gardejägerbats,, Treichel,

83

ö 2.

8 8 5

*

enden Feldjägerkorps, zu den Offizieren auf ihr Gesuch uͤbergeführt. Offizieren der betreff. Truppenteile

;

Sydow im Inf. Regt. von Borcke

3 (4 Domm.) Nr. 21, Bennecke im Inf. Regt. von Winterfeldt

Brandenburg.) Nr. 60,

*

Oberschles Nr. 23, Brauer im Inf. Regt. Markgraf Karl

Trompke (Paul) im Inf. Regt.

von der Marwitz (8. Pomm) Nr. 61, dieser mit dem 7. Februar d

d J, Krochm ann im 3. Sten zer im 2.

Oberelsãss.

Westpreuß. Infanterieregiment Nr. 129,

Inf. Regt. Nr. 171, von Wedel⸗

Parlow im Drag. Regt. von Wedel (Pomm) Nr. 11, Wendt im

Ulan Regt. von Schmidt (1.

Pomm.) Nr 4, dieser mit Ende d. M.

Schneryf im Niedersächs. Fußart. Regt. Nr. 10, Löoock im Rhein. Trainbat. Nr. “. von Waldenburg, Lt. im Inf. Regt. von Winter⸗

feldt (2. Oberschles.) Nr. 23,

auf sein Gesuch zu den Offizieren der

Landw. Inf. J. Aufgebots übergeführt.

Der Abschied mit der

Hauptm. und Komp. Chef im

geseßlichen Pension bewilligt: Heß, 10. Lothring. Inf. Regt. Nr. 174,

v. dem Borne, Rittm. und Eskadr. Chef im Vrag. Regt. von Bredow (1. Schles) Nr 4, Courth, Rittm. und Eskadr. Chef im Hus. Regt, Fürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. h, diesem unter Verleihung des Charakters als Major, mit der Erlaubnis zum Tragen der Regis. Uniform, Mützel, Oberlt. im 1. Posen. Felbart.

Regt. Nr. 20, Thal, Lt. Nr bewilligt:

im 2. Masur. Inf. Regt. Nr. 147,

1 Lt. im Feldart. Regt. Prinz August von Preußen (Litthau.)

Ser Abschied mit der gesetzlichen Pension aus dem aktiven Heere Buchner, Oberlt. in der 1. Ingen. Insp.; zugleich bei

den Offizieren der Landw. Pioniere 2. Aufgekots, Block, Lt. im Elsäss. Trainbat, Nr. 15; zugleich bei den Offizieren des Landw. Trains 1. Aufgebots, angestellt. v. ReinersdorffPaezensky u. Tenezin, Oberlt, im 2. Gardedrag. Regt. Kaiserin Alexandra von Rußland, auf sein Gesuch als halbinvallde mit der gesetzlichen Pension ausgeschieden. Derselbe ist zu den Offizieren der Gardesandw. Kap. 2. Aufgebot übergeführt. Kap ser Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Graf Werder (4. Rhein) Nr. 30, mit dem 26. Januar d. J. mit der gesetzlichen Pension zur Diep. gestellt.

Der Abschied mit ihrer Pension bewilligt: Wichura, Oberstlt. z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Neuhaldensleben, mit der Aussicht auf Anstellung im Ziwildienst und der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51, Beuther, Aberstlt. j. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Mülheim a. d. Ruhr, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. bon Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, v. Loe sewitz, Major z. D. und Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Stettin, unter Verleihung des Charakters als Oberstlt,, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Regts Graf Schwerin (3. P3s,vm) Nr. 14.

Zur . beurlaubt: die Fähnriche: Proske im Inf. Leibregt. Großherzegin (3. Großberzogl. Hess) Nr. 117, Ziefel im 10. Lothring. Inf. Regt. Nr. 174, Greef im Gardefußart. Regt.

Im BVeurlgubtenstande. Berlin, 19. Januar. Der Ab— schied bewilligt: den Hauptleuten: Kalbe der Res. des Königin Augusta Gardegren. Regts. Nr. 4 (II Berlin) Hellwig des 1. Auf⸗ gebots des 2. Gardegren. Landw. Regts. (Küstrin, Wüstenbhagen der Gardelandw. 1. Aufgebots des 1. Gardeseldart. Regts. (Bern⸗ burg), von der Heydt, Rittmeister der Gardelandw. Kav. L Aufgebots (11 Berlin), allen Vieren mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen hauiform, Francke, Oberlt. des 2. Auf⸗ gebots des 4. Gardelandw. Regts. (111 Berlin), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Haenschke, Oberlt. der Gardelandw. 2. Aufgebots des 1. Gardefeldart. Negts. (Potsdam), Waechter, Lt. der Res. des 3. Gardefeldart. Regis. (Stettin), Langhoff, Lt. des 1. Aufgebots des 1. Gardegren. Landw. Regiments (Perleberg), diesem behufs Ueberführung zum Sanitätspersonal, PJaͥulv (Braunsberg), Forstreuter, (Königs— berg), Hauptleute der Landwehrseldartillerie 2. Aufgebots, letzterem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landwehr Armeeuniform, Lucht, Oberlt. der Res. des 8. Ostpreuß. Inf. Regts. Nr. 45 (Königsberg, Podd ey, Lt. der Res. des Füs. Regts. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. S3 (Gumbinnen), von Enckevort, Ritim. der Res. des Kür. Regts. Königin (Pomm.) Nr. 2 (Stargard), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisberigen Uniform, Keppel, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Belgard), Kunckel, Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Lande berg a W) diesem mit der Eilaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, von Zabtensky, Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (11 Berlin), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Hoffmann, Rittm. der Res. des Hus. Regts. Graf Goetzen (2. Schles.) Nr. 6 (1V Berlin), mit der Er— laubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Stintzing, Rittm. der Landw. Kav. 2. Aufgebots (Potsdam). Gotz hein, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (1 Berlin), Aders, Lt. der Res. des 3. Schles. Dragonerregiments Nr. 15 (1V Berlin), Zimmer- mann, Leutnant der Landw. Feldart. 2. Aufgebots (1 V. Bellin), Schollmeyer, Oberleutnant der Landw. Infanterie 2. Aufgebolt (Halle a. S.), diesem mit der Erlaubniö zum Tragen der Landw. Armeeuniform; den Hauptleuten: Ungefroren der Res. des Inf. Regts. Graf Kirchbach (1. Niederschles Nr. 46 (Hirschberg), Wieter der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Hirschberg), El sterm ann v. Elster der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Muskauj, allen Dreien mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bieherigen Uniform, v. Rümker, Rittm. der Res. des 1. Leibhus. Regts. Nr. 1 ( Breslau), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuntform, v. Löbbecke (Friedrich), Lt. der Res. des Hus. Regts. von Schill (1. Schles) Nr 4 (Brieg Müller, Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Aachen), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Bepler, Lt. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots (Siegburg); den Hauptleuten: Orth der Res. des 1. Unterelsäss. Inf. Hinte Nr. 132 ([I Altona), Breithaupt

der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Lübeck, beiden mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Münzel der Landw. Inf. 1. Aufgebotz (11 Hamburg),

Dümmel der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Flensburg), de Terra, Rittm. der Landw. Kap. J. Aufgebots (1 Altona), diese beiden mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, v. Korff (I Altona), Gerstenberg ( Hamburg) Thomsen (Schleswig), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Lindemann (1 Bremen), Oberlt. der Landw. Kav. 1. Aufgebots, Thiermann,

Hauptmann der Landw Feldartillerie 1. Aufgebots. (Celle), Gade, Oberleutnant der Landw. Infanterie 1. Aufgebot

(Göttingen), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Knauer, Vberlt. des Landw. Trains 2. Aufgebots (Göttingen); den Hauptleuten: Boner (L Cassel), Sontag (Meiningen) der Landw. Inf. 1. Aufgebots, beiden mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, Grolig der Landw. Inf. 2. Aufgebots (1 Cassel, mit der Gilaubnis zum Tragen der Armeeuniform; den Oberlitz. Vgerst der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Meiningen), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Weigelt (Erfurt), Schäfer (Meiningen), der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Wiedemann des La dw. Trains 2. Aufgebots (Erfurt), Platen der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Karlsruhe), Baßermann- Jordan, Lt. der Res., deg 2 Bad. Drag. Regts. Nr. 21 (Mannheim),

Gerber, Rittm. der Lanbw. Kap. J. Aufqebotg (Hagenau), die sem

mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Joessel, Lt. der Res. des 1. Unterelsäss. Feldart. Regts. Nr. 3 I (Straß burg), Till, Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Stolp), Bilgendorff, Rittm. der Landw. Kav. 1. Aufgebets (Konitz), beiden mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Untform, Weinschenck, Rittm. der Landw. Kap. 2. Aufgebots (Thorn) Kleinau, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Stolp), Weimar, Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Gießen), diesem mit der Er⸗ laubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Weiß, Lt. der Landw. Inf * Aufgebots (Frankfurt a. M, Sturm, Hauptm. der Res. des Gardefußart. Regts. (Brandenburg a. H.), diesem mit

der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Löcke, Oberleutnant der Landwehrfußartillerie 1. Aufgebots (Wetzlar), Stambrau, Lt. der Landw.

ü Fußart. 1. Aufgebots Föten)⸗ Pist or ius, Hauptm. der Landw. Pioniere 1. Aufgebots ( Breslau) diesem mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Moeller, Oberlt. der Landw. Pioniere 1. Aufgebots (Striegau), Eschweiler, Oberlt. der Landw. Pioniere 2. Aufgebotz (Frankfurt a. M), Brieger (Gleiwitz, Natalis (1 Berlim, Oberlts. der Landw. 2. Aufgebots der Cisenbahnbrig,, ersterem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Bormann, Lt. der Res. des Deutsch Ordensinf. Regts. Nr. 152 (Inowrazlaw), behufs Streichung in den Listen aus jedem Militärverhältnis entlassen.

Im Sanitätskoarps. Berlin, 19. Januar. Dr. Koßwig, Oberstabs⸗ und Regts. Arzt des 1. Westpreuß. ert Regts. Nr. 36, mit der gesetzlichen Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivil⸗ dienst und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Der Abschied mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform bewilligt: den Stabgärzten der Res.: Dr. Schultz (Mül— beim a. d. Ruhr) Dr. Snell (Lüneburg; den Stabsärzten der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Lange (Halle a. S.), Dr. Völker (Hannover), Dr. Berrisch Trier); dem Oberarzt der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Falkner (Weimar).

Der Abschied bewilligt: dem Stabsarzt der Res.: Dr. Hofmann (Lennep); den Stabzärzten der Landw. 2. Aufgebots: Dr. Schulte am Esch (II Bochum). Dr. Albrecht (1 Braunschweig), Dr. Simons (Metz ; dem Oberarzt der Res.: Dr. Wiehage (Dannober); den Oberärzten der Landw. 2. Aufgebots: Dr. Moeller (Lauban), Dr. Heedfeld (Coesfeld); dem Assist. Arzt der Res.: Dr. Vortisch (Lörrach).

Evangelische Militärgeistliche.

Durch Allerhöchste Bestallung. 22. Dezember. Friedrich, Div. Pfarrer der 1. Gardediv. in Berlin, zum Militär⸗ oberpfarrer ernannt.

Durch Verfügung des Kriegsministerium s. 7. Januar. Friedrich, Militäroberpfarrer, dem Generalkommando TVIII. Armee- korps zugeteilt und unter Kommandierung nach Metz mit der Wahr⸗ nehmung der Militäroberpfarrergeschäfte beim XVI. Armeekorps be-

auftragt. Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung der ⸗-Generalkomm andos. Ober— zahlmeister und Zahlmeister: a. versetzt: Seliger vom 3. zum 1. Bat, Pie tsch vom 1. zum 3. Bat, Inf. Regts. von Stülp— nagel (5. Brandenburg Nr. 388, Prasse vom 3. Bat. Inf. Regts. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23 zum 1. Bat. 3. Ober- schles. Inf. Regts. Nr. 62, Mühlenkamp vom 1. Bat. Westfäl. Fußart. Regtß. Nr. 7, Bermpohl vom 3. Bat. Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl) Nr. 16, gegensestig, Suhren vom 2. Bat. Inf. Regts. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79 zum 3. Bat. Füs. Regts. Generalfeldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannop.) Nr. 73, Schlüter vom 1. Bat. Garde⸗ fußart. Regts. zur reitenden Abteil. 1. Gardefel dart. Regts, Lang vom 2. Bat. Kaiser Franz Gardegren. Regts. Nr. ? zum 1. Bat. Gardefußart. Regts, Fu ehrer vom 1. Bat. Fußart. Negts. von Dies kau Schles. ) Nr. 6, Krause von der reitenden Abteil. 2. Schles. Feldart. Regts. Nr. 42, gegenseitig, Friedrich von der 1. Abteil. 2 Posen. Feldart. Regt. Nr. 5õß zum 1. Bat Niederschles. Fußart. Regts. Nr. H, Scheerbarth vom 3. Bat. Füs. Regts. Graf Noon (Ostpreuß.) Nr. 33 zum 2. Bat. 1. Ermländ. Inf. Regts. Nr. 150, Degen hardt vom 2. Bat. Inf. Regts. von Boyen (9. Ostpreuß) Nr. 41 zum 1. Bat. 2. Masur. Inf. Regtgs. Nr. 147, Deckert vom 2. Bat. Inf. Regts. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz (6. Ostpreuß) Nr. 43 zum Samländ. Pion. Bat. Nr. 18; p. infolge Verfetzung, Einreihung oder Ernennung zugeteilt: Münch dem 2. Bat. Inf. Negts. Herzog Karl von Mecklenburg⸗-Strelitz (6. Ostpreuß) Nr. 43, Roltz dem 1 Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Gardedrag. Regt.) Nr. 25, Presser dem 2. Bat. Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohen—⸗ zollern (Hohenzollern) Nr. 40, Tschierschky der 1. Abteil. Fel dart. Regt. von Podbielsti (1. Niederschles.) Nr. h. Wer ner dem 3. Bat. Fußart. Regts. von Hindersin (Pomm) Nr. 2, Neumann dem Füs. Bat. Gren. Regts. König Friedrich der Große (5. Ostpreuß) Nr. 4, Bernstorff der 1. Abteilung 2. Osspreuß. Feldart. Regts. Nr. 52, Berger dem 1. Bat. 5. Westpreuß. Inf. Regts. Nr. 129, Baedke dem 2. Bat. Deutsch Ordensinf. Regts. Nr. 152 Hildebrandt dem 2. Bat. Inf. Regt. Keith (1. Ober- schles. Nr. 22, Giesen dem 2. Bat. Gardefüs. Regts, Steinke dem 2. Bat. 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 585, Weit ssch dem 1. Bat. Inf. Regts. von der Marwitz (8. Pomm) Nr. 61, Adler dem 2. Bat. Inf. Regts. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, Kon opatzki dem 3. Bat. Füs. Regts. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, AllLrogge dem 3. Bat 6. Rhein. Inf. Regttz. Nr. 68, Breidenbach dem 3. Bat. 2. Oberrhein. Inf. Regts. Nr. 99, Buchmann der 1. Abteil. 2. Posen. Feldart. Regts. Nr. 66. =

Kaiserliche Marine.

sere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ ,. Berlin, 18. Januar. Es treten: a. zum Marineinf.

ger r ch Marineexpeditsonskorps: v. Glasenapy, Major, Kom⸗ ö deur des 2. Seebats, als Kommandeur und gleich eilig als Führer n arineerpedflionsskorps, Haering, Hauptm, Komp. Chef im zee err el, gauhtnt, Komp Chef in j. Gackat, Tiretzer, ⸗. Hzim Komp. Chef im 2. Seebat.,, Schering, Hauptm, , n beim Kommando der Marinestation der Sstsee, als Komp el. Gr. v. Br ockdorff, Hannemann, Frhr. v. Doheneck, ge, . . Seebat, Paschen, Oberlt. vom 1. Seebat.

herlts. m 2. - ie lle ee f v. Buttlar⸗Brandenfels, Dziobet (Mar),

J . pom 1. Seebat, Muther, Schäfer, Lts. vom 2. Seehat.

stesn, Boehm, Lts. vom 1. Seebat.,, Huguenin, Lt, vom Sc te, Hildebtandt, nl, dn, Gen, Gräff,

Seebat. ) rege: Ltß. vom 2. Seebat., ;. b. zur Maschinenkangnen⸗ telling! des Marineexpeditionskorpbs:; Mansholt, Ober—

ur See von der 2. Marineinspektien, als Führer,

leutnant

KWossidlo, Oberlt. zur See von der 2. Marineinsp,, Stempel,

Dberlt. zur See vom Stabe S. M. Schulschiffes Mga“, Ehr⸗ hardtz, Rümann, Lts zur See von der 2 NMarineinsp. 6. zur Ganitätskolonne des Mar seeyper itiontzkorpe: Vr. Gappel, Marine⸗ ssabbarzt von der Kommandantur zu Helgoland, als Führer, Dr. Riemann, Marinestahsarzt von der Marinestation ger. Nordsee, Dr. Tiburtius, Marineobengssist. Arzt bon, der Marinestation der Nordsee, Yr. Janßen,. Marineassist. Arzt von der NMgrine, station der Astsee; d. als Ersatz für das ausgeschiff te dandungẽkorps um Stabe S. M. Kanonenboot Hahicht Gonnemann, Vberlt. ut See von der 1. Marineinsp, Claassen, Schmidt (Walther), Utz. zur See von den 1. Marineinsp., Dr, Gennerich, Marineober⸗ assist. Arzt von der Marlnestation der Ostsee. . Frhr. v. Mevern- Hohenberg, Hauptm. und Komp. Chef im 1. Stebat, zum Adjutanten beim Kommando der Marinestation der

Ostsee ernannt.

Deutscher Reichstag. 15. Sitzung vom 20. Januar 1904. 1 Uhr.

Tagesordnung; Erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Kaufmannsgerichte, in Verbindung mit der ersten Beratung des von den Abgg Lattmann, Lieber⸗ mann von Sonnenberg und Graf 9 Reventlow Wirtsch. Vgg.) eingebrachten, denselben Gegenstand betreffenden Hesetzentwurfs. .

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Abg. Lattm ann (fortfahren): Von den Nationallibtralen wird noch einmal versucht werden, die Angliederung an die Amtsgerichte zu erreichen. Eine so schnelle Rechtsprechung wie beim Anschlusse an die Gewerbegerichte ist aber beim Anschluß an die Amtsgerichte nicht möglich. Die allgemeine Klage über die Justizverzögerung ist, wie ich als Richter leider zugeben muß, berechtigt. Eine Beschleunigung

wäre nur durch eine allgemeine Organisationsänderung zu erreichen,

aber eine solche wäre so umfangreich, daß wir auf absehbare Zeit nicht darauf rechnen können. Deshalh müssen wir mit den Kaufmanns gerichten den allerdings nicht angenehmen Weg der Sondergesetz gebung ehen. Es ist vorgeschlagen, wenigstens für dieses Gebiet das zerfahren bei den Amtsgerichten zu beschleunigen, aber spezielle Vor⸗ schläge darüber sind noch nicht gemacht. Und möglich wäre das höchftens in großen Städten mit einem großen Amtsgericht, wo sich ein bestimmter Richter nur mit den Kaufmannsgerichtssachen be— fassen könnte, aber nicht bei kleineren Amtsgerichten, wo diese Tälig⸗ keit neben der anderen amtsrichterlichen Tätigkeit einhergehen würde, und dann würde diese Tätigkeit auf dem Gebiete der Kaufmanns— gerichte als etwas Nebensächlicheß und Minderwertiges angesehen werden. Deshalb bleibt nur, um eine schnellere Justiz zu ermög— lichen, der Anschluß an die Gewerbegerichte ae Auch eine billigere Justiz ist nur so möglich. Ein billigerer Gebührentarif für diese Sachen bei den Amtsgerichten würde ein Rennen und Laufen aller derer hervorrufen, die diese Begünstigung für ihre Sachen nicht haben, aber an demselben Gericht ihr Recht fuchen. Auch fiskalische Bedenken lassen sich dagegen gelten machen. Ferner würde eine sach⸗ lundigere Rechtsprechung im Anschluß an die Gewerbegerichte erreicht durch Heranziehung der sachverständigen Kaufleute. Beim Anschlusse an die Amtsgerichte könnte auch die Wahl der Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Beisitzer nicht so frei sein, sondern vielleicht von den höheren Behörden beeinflußt werden, was aus sozialen Rücksichten nicht richtig wäre. Von sozialer Bedeutung ist auch die Tätigkeit der kaufmännischen Schiedsgerichte in gutachtlicher Beziehung. , können sie auch noch kraft gesetzlicher Bestimmung zu inigungsämtern ausgestaltet werden. Beim Anschluß an die Amts— erichte könnte ich es mir aber nicht denken, daß der Richter Vor—⸗ . der gutachtlichen Behörde oder des Einigungsamts sein würde, denn er könnte, wenn er z B. bei Ausständen einigend eingreifen wollte, leicht mit sich selbst als Zivilrichter in Konflikt kommen. Unser Antrag unterscheidet sich von der Regierungsvorlage in wesentlichen Punkten. Die Regierunge vorlage macht die Kauf⸗ mannsgerichte leider nur obligatorisch für Städte von 50 009 Ein⸗ wobnern aufwärts. Ein solcher Unterschied sollte nicht ge⸗ macht werden. Die allgemeine obligatorische Einführung wäre möglich,

wenn man kleinere Städte zu größeren Bezirken zusammen⸗ ] ö 1 * 1. 1 8 1 1 legte. Die Errichtung des Gewerbegerichts in kleineren

Städten ist auf Antrag vorgesehen. In meiner Heimat Schmalkalden führen wir aber seit einigen Jahren mit Unterstützung des evangelischen Arbeitervereins einen heftigen Kampf mit der kommunalen Ver⸗ waltung darum. Unsere gut national gesinnten Arbeiter wünschen ein Gewerbegericht, aber die Kommunalverwaltung, die fast nur aus Freisinnigen besteht, die sich auch gern als sozial⸗ volitisch hinstellen, aber im Besitz der kommunalen Heirschaft gerade Nas Gegenteil tun, sträubt sich mit aller Macht dagegen. Höch tens sollte eine Grenze von 20 009 Einwohnern bestimmt werden. Eine wesentliche Aenderung betrifft die Zuständigkeit der Gerichte für die Frage der Konkurrenzklausel. Die Nonkurrenzklausel sollte man am besten überhaupt beseitigen, denn sie ist ein Hemmnis für jedes jugendliche Streben. Ein großer Vorteil der Kaufmannsgerichte würde es sein, wenn in der Kommission die Aenderung beschlossen würde, wie beim Gewerbegericht, daß Vereinbarungen über den Ausschluß der Zuständigkeit der Kaufmannsgerichte nichtig sind. Ferner halten

wir es für notwendig, das wahl fähige Alter, das die Vorlage 98 C * 8 L 1 * = auf 2D Jahre bestimmt, auf 21 Jahre herabjusetzen. Ich möchte

noch einen wesentlichen Punkt herdorheben, der zu einer Aenderung 88 Gesetzentwurf s führen müßte und der von großer Bedeutung ist. Es fehlt unbedingt als letzter Paragraph die Be— tinmung, daß das Kaufmannsgericht als Einigungsamt tätig

Aber wir wollen auch die Tätigkeit dieses Gerichis auf, dem gutachtlichen Gebiete nicht so eng fassen, wie es der Entwurf tut, Und Gutachten über alle kaufmännischen Fragen zulassen. Es fehlt idlang an Handelsinspektoren nach Analogie der Gewerbeinspektoren ür die Arbeiter. Ein Einigungsamt läge sowohl im Interesse der tbeitgeker, wie der Arbeiter. Ez würde zu einer Verhinderung von Streitigkeiten innerhalb des Standes und zur Stärkung des sozialen riedens beitragen können. Der Kaufmann muß sich sagen, daß auch et einmal Handlungsgehilfe gewesen ist, und der Handlungsgehilßse, Daß er nicht immer ein Angestellter bleiben wird. Burch eine solche Räcksichtnahme wird ein Kebereiser auf beiden Selten verhindert

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Ern. So eingerichtet, würden die kaufmännischen Schiedsgerichte

Flen wesentlichen Stein in dem stolzen Bau unserer sorialen Reform lden.

6 Abz. Trimborn (Zenti): Auch meine Freunde begrüßen den . als den Ausdruck eines Wunsches, der auch in unseren Reihen eit Jahren gehegt worden ist. Ich erlnnere an die Resolution vom

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.

Jahre 1897, die sich an die Novelle zum Handelsgesetzhuch knüpfte, an die Annahme einer Petition über die Errichtung kaufmännischer Schieds= gerichte, die von ung der Regierung jur Berücksichtigung überwiesen wurde. 1899 wurde ein von den Abgg. Bassermann und Hitze ein— gebrachter Antrag mit demselben Ziel angenommen. Zur Mehrheit gehörten auch Vertreter der Rechten. 1902 wurde ebenfalls ein Antrag Hassermann angenommen, der aber nicht in die Kommission lam, weil die Regierung einen Gesetzentwurf versprach. Endlich ist dieser Entwurf gekommen, und wir haben ihn freundlich empfangen, weil wir mit seinen Grundzügen im großen und ganzen einverstanden sind. Die Bedürfnisfrage ist durch die wiederholten Beschlüsse des Reichstags erledigt. Auch die Frage des Anschlusses an die Gewerbegerichte ist entschieden. Ein großer Teil, vielleicht der überwiegende Teil meiner Freunde hält den Anschluß der , , n,. an die Gewerbegerichte für richtig. Man mag die Gewerhegerichte kriti—⸗ sieren, 3 man will, und zugeben, daß bei den Wahlen dazu eine ganze Reihe beklagenswerter Erscheinungen unterlaufen, aber man wird nicht bestreiten, daß die Gewerbegerichte im großen und ganzen segensreich gewirkt haben. Diese Gerichte entsprechen dem Verlangen nach einer Verbilligung und Beschleunigung der Justiz. Wenn man glaubt, es würde wieder ein Sondergericht geschaffen, so kann ich den Herren zur Beruhigung sagen: Es ist gar nicht aus— geschlossen, daß man später dazu übergeht, diese Sondergerichte in organischer Weise an die ordentlichen Gerichte anzugliedern. Der preußischen Justizverwaltung bleibt es vorbehalten, an diesem Problem ihren Scharfsinn zu versuchen. Unser heutiges Amtsgerichtsperfahren ist allerdings so elastisch, daß ein tüchtiger und gewandter Amterichter auch heute schon eine schnelle Justiz für den Kaufmannsstand gewährleisten könnte; daraus würde ein Argument gegen die Angliederung an die Amtsgerichte nicht abzuleiten sein. Auch das Bedenken, daß man dann die Zahl der Richter ver⸗ mehren müßte, ein Verlangen, zu dem ein großer Bundesstaat sehr schwer in Bewegung zu setzen ist, sollte und dürfte nicht ausschlaggebend sein. Dagegen würde der Wahlmodus, wie er für die Schöffengerichte innegehalten wird, absolut nicht für ein Gericht passen, wie das nach sozialen Gesichtspankten zu bildende Kaufmannsgericht. Den sehr wesentlichen Punkt der Bestellung der Vorsttzenden hat der Vorredner nicht be⸗ handelt. Die Vorlage will, daß der Vorsitzende eine zum Richter amt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte Person sein soll. Es wird dringend zu wünschen sein, daß tüchtige, von sozialem Geist erfüllte Richter an die Spitze dieser Gerichte treten; wir können nur hoffen, daß die Magistrate oder Gemein devertretungen dem Beispiel von Berlin und Hamburg folgen, die an die Spitze dieser Gewerbegerichte erstklassige richterliche Beamte gestellt haben. Die Grenze von 50 000 Seelen für die obligatorische Errichtung eines Gerichts ist zu hoch. Man wird auf 200090 als Regel herunterzugehen haben, aber auch einen gewissen Spielraum walten lassen muͤssen für Städte, die jur Schaffung eines solchen Gerichts sonst durchaus berechtigt wären, aber diese Mindestzahl noch nicht ganz erreicht haben. Was die Wahl der Beisitzer betrifft, so behalten wir uns vor, in der Kommission zu prüfen, ob nicht die durch den Entwurf nur fakultatiy zugelassene Proportionalwahl obligatorisch zu machen wäre. In der Eventualität der Vorlage, die Wahl den Verbänden zu übertragen, spricht sich ein bedeutsamer sozialpolitischer Gedanke, der der Heranziehung der Berufs⸗ verbände zu öffentlich- rechtlichen Funktionen aus; aber es bestehen gegen den Vorschlag auch sehr erhebliche Bedenken. Jedenfalls wird man sich kaum dazu entschließen können, diesen Korporationen allein das Recht der Wahl zu geben, denn sie sind, zumal in Preußen, noch sehr ungenügend organisiert. Die selbständigen kleinen Kaufleute, z B. die Detaillisten, sind in Preußen noch ganz außerordentlich mangel. haft zusammengeschlossen. Auf der anderen Seite ist doch der Fall denkbar, daß an einem Orte der Deutschnationale Handlungsgehilfen⸗ verband vertreten ist, während die vielleicht zahlreich vorhandenen jüdischen oder sonst diesem Verbande nicht hold gesinnten Gehilfen keiner Organisation angehören. Dem Deutschnatjonalen Verbande mögen sie sich nicht anschließen; sie würden also bei den Wahlen ihre Stimmen überhaupt nicht zur Geltung bringen können. Auch über diese Frage wird in der Kommission weiler zu reden sein. Was das Wahlrecht der weiblichen Gehilfen betrifft, so besteht bei uns die Neigung, ihnen wenigstens das aktive Wahlrecht zu gewähren. Denn einmal läßt sich nicht verkennen, daß die weiblichen unter den Handlungsgehilfen einen besonders starken Prozentsatz ausmachen. Es gibt eingeschlossen das Gastwirtsgewerbe 577 462 männliche und 561 528 weibliche Gehilfen. weiblichen Handlungsgehilfen eine steigende Tendenz. Nach der Berufsstatistik hat die Zahl der männlichen Gehilfen in den Jahren von 1891 bis 1895 um 41 0, die der weiblichen aber um 178 zuge⸗ nommen. Für die Verleihung des aktiven Wahlrechts an die weib⸗ lichen Handlungsgehilfen spricht ferner, daß es sich auch um Gut— achten und um die Funktionen des Einigungsamts handelt; da kommen die besonders Lage und die beonderen Interessen der weiblichen Handlungsgehilfen sehr staͤrk in Betracht. Mir persönlich scheint es daher durchaus berechtigt zu sein, dem weiblichen Element wenigstens das aktive Wahlrecht einzuräumen, und diese meine persönliche Anschauung teilt eine ganze Reihe meiner Freunde. In der Kommission werden wir auf diese Frage von neuem Wert legen, ebenfo wie auf die Frage der Herabsetzung des Wahlalters. Ob di Konkurremklausel mit einbezogen werden soll in die Kompetenz der Kaufmannsgerichte, darüber wird ebenfalls in der Kommission die Rede sein. Die schwierigen, finanziell sehr wichtigen und weittragenden Streitigkeiten auf diesem Gebiet könnten den Kaufmannsgerichten sehr wohl übertragen werden, wenn ein vollständiger Instanzenzug vor⸗ handen wäre, an dem es aber bis jetzt fehlt. Die Uebertragung der Funktionen des Einigungsamtes an die Kaufmannagerichte möchte auch ich strikte befürworten. Im übrigen stelle ich formell den Antrag, die Vorlage sowohl wie auch den Antrag des Abg. Lattmann an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. .

Abg. Singer (Soz): Die Freude über den Gesetzentwurf können meine Freunde nicht teilen. Sie können sich wohl freuen, daß er überhaupt gekommen ist, können aber nicht sagen, daß er gut ge⸗ worden ist. Auch er zeigt die Nückständigkeit, die der deutschen Sozial- reform immer noch anhaftet. Die Stimmung, die in weiten Kreisen des Unternehmertums noch herrscht, hat auf diesen Entwurf in seinen einzelnen Bestimmungen verschlechternd eingewirkt. Auch Herr Trimborn hat heute erheblich gegen seine früheren Anschauungen ge— bremst. Gegenüber den irrigen Behauptungen der Vorredner möchte ich feststellen, daß im Gegenteil die Sozialdemokratie es gewesen ist, die schon im Jahre 1890 dieser Frage ihre Aufmerksamkeit zugewendet hat. Es ist selbstverständlich, daß wir für die Kaufmannsgerichte die- selben grundsätzlichen Bestimmungen fordern, wie für die Gewerbe gerichte, die nicht in dem Maße, wie wir es wünschen, ausgebaut sind. Dem Antrage auf Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission ven 21 Mitgliedern schließe ich mich an. Wir verlangen obligatorische Kaufmannsgerichte. In dieser Beziehung sind alle Organisationen der Handlungsgehilfen, gleichviel auf welchem politischen Standpunkt sie stehen, einig. Nach der Vorlage würden 130 Städte mit großer, handeltreibender Bevölkerung von der Wohltat der Kaufmannsgerichte auegeschlessen sein, und wenn man auch die Gren je bei 20 000 Einwohnern machte, so stimme ich doch dem ersten Vorredner darin bei, daß die fakultative Einrichtung dieser Ge richte durch die Sterilität der Kommunalverwaltung erschwert wird. Das gilt auch von Berlin, wie wir zu unserem Bedauern feststellen müssen. Auch in Berlin herrscht eine Rückständigkeit, wie sie einer solchen Stadt nicht angemessen ist. Wir müssen daraus die Kon— sequenz ziehen, daß der Gesetzgeber die Kommunen zwingen muß, solche Einrichtungen zu treffen. Die sogenannte Konkurrenzklausel ist

nichis anderes, als ein Ausnahmegesetß für die Dandlun gz. gehilfen. Die Streitigkeiten darüber müssen dem ordentlichen Gericht

entzogen und den Kaufmannsgerichten übertragen werden, da nur hier eine sachverständige Beurteilung der Verhältnisse möglich ist. Der Einwand, daß keine organisierte Berufungsinstanz besteht, wäre be⸗ seitigt, wenn aus den Gewenbegerichten und Kaufmannsgerichten gemeinsam eine einheitliche und selbständige höhere Instanz gebildet

Dazu hat die Beteiligung der

würde. Durch die Konkurrenzklausel haben die Handlungègehilfen eine Art Hörigkeit. Wir müssen ferner fordern, daß Verträge, welche die Zuständigkeit der Kaufmannsgerichte ausschließen, durch das Gesetz selbst für nichtig erklärt werden. Bezüglich der Frage des Vorsitzenden meine ich persönlich, daß die Vorsigenden unserer Gewerbegericht; auch geeignet sein würden, den Vorsitz in den Kaufmannsgerichten zu führen. Was der Vorredner über die Wahl der Beisitzer durch Korporationen gesagt hat, ist durchaus richtig. Leider hat er nur für seine Person gesprochen. Wenn es sich die Unternehmer gefallen lassen wollen, ihr Wahlrecht indirekt auszuüben, fo mag das schließlich ihre Sache sein, obwohl ich das auch vom Uaternehmerstandpunkt nicht verstehe. Man könnte ja sagen, es soll den Gemeinden Gelegenheit gegeben werden, die Kosten fär diese Wahl zu bezahlen, aber die Kostenfrage kann doch bei dieser wichtigen Angelegenheit nicht ins Gewicht fallen. Das Vertrauen zu diesen Gerichten wird doch nur gestärkt, wenn die betreffenden Kreise selbst sich an der Wahl beteiligen. Wenn durch Ortsstatut der Gemeinden bestimmt werden kann, daß die Beisitzer durch Korporationen gewählt werden können, so wird dieses Vertrauen mit einem Schlage vernichtet. Die Handlungs- gehilfen ihrerseits werden sich auf keinen Fall bereit finden lassen, zu genehmigen, daß an Stelle unmittelbarer freier Wahl irgendwelche Verbände die Wahl vollziehen sollen. Und welche Verbände sollen denn das sein? Will man etwa sozialdemokratische Beisitzer ausschließen? Oder glauben Sie, daß die Beisitzer auf diesem Wege das Vertrauen ihrer Berufsgenossen finden werden? Der ganze Gedanke ist wirklich am grünen Tisch entstanden. Ich hoffe, daß wir mit Hilfe des Zentrums diese Bestimmung aus dem Gesetz heraus⸗ bringen werden. Leider hat der Vorredner auch in der Frage des Frauenstimmrechts nur für einen Teil seiner Freunde, ich fürchte für einen kleinen Teil, gesprochen. Jedenfalls muß das Stimmrecht der Handlungsgehilfinnen in das Gesetz hineingearbeitet werden. 1895 waren hier in 9h 000 Handlungsgehilfinnen beschäftigt, jetzt werden es 120 000 sein. Es ist doch geradezu ein Gebot der Gerechtigkeit, daß den Handlungsgehilfinnen die Möglichkeit gegeben wird, bei der Wahl der Beisitzer beteiligt zu sein und selbst als Beisitzerinnen einem solchen Gericht anzugehören. Man rede nicht davon, daß die Frauen nicht in der Lage seien, die richtige Wahl zu treffen, oder Recht zu sprechen in solchen Fällen, die zu ihrer Kenntnis kommen. In Oesterreich haben die Frauen schon das Recht zur Wahl bei den Gewerbegerichten. In Deutsch⸗ land haben sie es in den Ortskrankenkassen. Das 25. Lebenjahr ist viel zu hoch gegriffen für die Wahl der Beisitzer, das 21. Lebensjahr würde genügen. Die Berufungssumme müßte von 300 auf 5090 4 erhöht werden. Ferner wünschen wir, daß die Teilnahme von Rechts⸗ anwalten bei den Gewerbegerichten ausgeschlossen wird. Alle diese Forderungen erheben wir im Interesse der wirtschaftlich Schwachen. Von ihrer Annahme machen wir unsere Stellungnahme zu dem Ge⸗ setz abhängig.

7 Berlin

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Es ist mir sehr wohl bekannt, daß dieser Gesetz= entwurf innerhalb der Interessentenkreise lebhafte Gegner gefunden hat. Es ist eine eigentümliche Entwickelung, die wir gegenwartig in Deutschland durchmachen. Früher hatten wir eine Zeit, wo alle korporativen Bildungen in Deutschland lebhaft bekämpft wurden. Man wollte eine gewisse allgemeine Gleichhe it auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, und aus dem gleichen Gesichtspunkt war man auch ein Gegner aller Sondergerichte, aller Standesgerichte. Jetzt erleben wir, daß sich gerade wieder eine entgegengesetzte Strömung in Deutschland geltend macht. Wir begegnen jetzt wieder dem Bestreben in allen Kreisen der Bevölkerung, zu korporativen Verbänden zu ge⸗ langen, und diesem Gefühle entspricht auch das weitere Streben, wieder eine Art Sondergerichte einzuführen, wie Gewerbegerichte und Kauf⸗ mannsgerichte.

Schon aus der Dauer der Zeit, die notwendig war, um dieses Gesetz zu einer Vorlage für den Reichstag zu vollenden, sehen Sie, daß auch innerhalb der verbündeten Regierungen die Ansichten über die Gestaltung dieses Gesetzes wesentlich geteilt waren. Der Ver⸗ treter des Zentrums hat ja mit einer Objektivität, wie sie sonst nur den besten Referenten eigen zu sein pflegt, die Gründe für und wider das Gesetz, wie sie innerhalb seiner Fraktion geltend gemacht wurden,

Ich bin nicht in der Lage, in gleicher Weise die Gründe für und gegen diesen Gesetzentwurf, wie sie sich im Bundesrat geltend machten, hier näher klarzulegen; denn ich habe

uns auseinandergesetzt.

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ü

nur die Vorlage der verbündeten Regierungen als ein Ganzes zu vertreten, wie sie die Mehrheit der verbündeten Regierungen ge⸗ funden hat.

Meine Herren, wenn aus gewissen Interessentenkreisen des kauf⸗ männischen Gewerbes Widerspruch gegen dieses Gesetz erboben ist, so halte ich diesen Widerspruch nicht für berechtigt. Ich halte es für einen falschen Konservatismus, gegenüber einer so großen Bewegung, der sich auch die Handlungsgehilfen angeschlossen haben, die auf einem durchaus nationalen Boden stehen ich nehme keinen Anstand, mir diesen Ausdruck zu eigen zu machen —, sich auf den Grundsatz zurück- zuziehen: das Bestehende ist das Beste'. Es ist mir dagegen sebr ver⸗ ständlich, daß die juristischen Kreise es bedauern, daß wieder ein Teil ihrer Zuständigkeit abgesplittert wird, und ich gestehe zu, die Frage kann sebr

streitig sein (hört, hört! links), und war es auch innerhalb der ver⸗

bündeten Regierungen sehr streitig, ob es der rechte Weg war, entweder ein neues Sondergericht zu bilden oder diese kauf⸗ männischen Gerichte an die Amtsgerichte anzugliedern, oder

ein besonderes Verfahren bei den Amtsgerichten für Streitig- keiten aus dem kaufmännischen Arbeitsverhältnis zu bilden. Bei näberer Erwägung der Frage kam man indes zu der Ueberzeugung, daß die eigentümlichen Verhältnisse der Handlungsgebilfen mit Not- wendigkeit dahin drängen, diesem Erwerbsstande ein schnelleres Ver⸗

fahren zu gewähren, und daß ein solches bei der jetzigen Verfafsung

unseres amtsgerichtlichen Prozeßverfahrens unter keinen Umständen ge⸗ 3 Iois E63 wi, wenne N * r Trans wih r 25 nr , währleistet werden könne. Die ideale Lösung der Frage wäre meines

Erachtens freilich die gewesen, das amtsger chtliche Verfahren über haupt

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einer gründlichen Umbildung zu unterwerfen (sehr richtig links), ein J J 8 knurren Mert eKRwo J, J 1n

viel schnelleres und billigeres Verfahren dort einzufühten und dann

abzuseben. (Sört, bört h)

2 M ur vwaoü erer , ow ie wer von der Bildung weiterer Sondergerichte ganz

Dann hätte sich aber dieses verbilligte und beschleunigte Verfabren auf alle Rechtsverhältnisse aus dem Arbeitsverhältnis überbaupt be- ziehen müssen. (Sehr richtig) Es wurden aber von anderer Seite zunächst wesentliche Bedenken geltend gemacht, namentlich in der

Richtung, daß, wenn man die Kaufmannsgerichte an die Amtsgerichte angliederte, don einer Wahl der Beisitzer, wie sie hier vorgeseben, nicht die Rede sein könnte; dann müßten die Beisitzer wie die Schöffen berufen werden auf Grund einer allgemeinen Vorschlagsliste, denn man könnte gegenüber der Berufung der Schäffen in anderen amis gerichtlichen Fällen hier unmöglich ein Privilegium zu Gunsten der Handlungsgebilfen schaffen. Ferner aber zeigte sich und dag bat der erste Oerr Vorredner meines Grachtens durchauz lichtvoll aug geführt daß eine gründliche Umbildung des amtegerichtlichen Ber

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