1904 / 19 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Jan 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichstag. 16. Sitzung vom 21. Januar 1904. 1 Uhr.

Tagesordnung: Fortsetzung der ersten Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend Kaufmannsgerichte, in Verbindung mit der ersten Beratung des von den Abgg. Lattmann, Liebermann von Sonnenberg und Graf zu Reventlow (Wirtsch. Vgg.) eingebrachten, denselben Gegenstand betreffenden Gesetzentwurfs.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Abg. Breis ki (Pole, fortfahren): Das Wahlrecht der weib⸗ lichen Hagelüken, ist eine absolute Notwendigkeit, wenn man ihnen in diesen Kaufmannsgerichten gerecht werden will. Ihre bisherige Rechtlosigkeit ist dargetan in einer Reihe von Fällen, die geradezu baarsträubende Einzeibeiten aufweisen, die ich aber mit Rücksicht auf die Tribünen nicht näher ausführen will. Mit der Ueberweisung der

zog Herr hinein. Es ist begreiflich, daß die Regierung trotz i Widerstrebens schließlich nachgegeben hat. Ein wesentlicher Faktor, der die Regierung veranlaßte, sich über ihre Bedenken hinwegzusetzen, war der Geldpunkt; sie hat ein Gesetz vorgelegt, nach dem der Fiskus nichts zu zahlen hat, während die Gemeinden die Last tragen. Es ist auffällig, daß hier gesagt wird, die kaufmännischen Angestellten seien finanziell so ar, daß sie die hohen Prozeßkosten nicht be— ahlen könnten. ber haben nicht die Handwerker und die selb— fe glge⸗ Kaufleute bei der Eintreibung ihrer Forderungen auch ein erhebliches Interesse an billiger Rechtspflege? Gerade der . werkerstand ist vielfach in schlechterer Lage als die Fabrikarbeiter. Um den wirtschaftlich Schwachen rasche, und billige Rechtsprechung zu gewähren, müßte man vielleicht zu so vielen Sendergerichten kommen, daß die Folge zahllose Kompetenzkonflikte wären. Mir scheint es bedenklich, mit Spezialgesetzen vorzugehen, es wäre vielmehr eine allgemeine Reform des Prozeßverfahrens notwendig. Die Klagen Über die Prozeßverzögerung sind übrigens nicht überall dieselben; im Rheinland ist die Prozeßführung viel langsamer als in Württemberg. Manchmal ist es nicht mehr 6 ein Urteil zu vollstrecken, auf das man monatelang hat warten müssen. Die Schuld an der Prozeßperzögerung tragen manche Richter, ins⸗ besondere habe ich ein gewisses System der Abwälzung von Arbeiten auf die jüngeren seitens der älteren Richter zu beobachten gehabt. Es fehlt auch außerordentlich an Richtern. Zur Beschleunigung des Verfahrens kommen unter anderem in Betracht die Abkürzung der Ladefrist, der Berufungsfrist und dergleichen. Ein Grund der Verschleppung ist auch die Lokalisierung der Rechtsanwälte, ihre Konzentrierung am Sltz des Landgerichts. Die Regierung hat mit dieser Vorlage zum Ausdruck gebracht, daß sie nicht gewillt ist, in der nächsten Zeit eine Reform des Prozeßverfahrens zu machen. Wollen wir nun um des Besseren willen, das wir anstreben, das Gute ablehnen, das uns die Vorlage immerhin bietet? Eine Reform der Zivilrechtspflege ist also ad calendas Graecas vertagt, und darum müssen wir diese Vorlage hinnehmen. Verwahrung einlegen muß ich gegen die Bestimmungen bezüglich der Gebühren der Prozeßbevollmächtigten. Der Anwalt muß dem Gerichte vollständig unabhängig gegenüberstehen; wenn, so wie es hier geschehen soll, eine völlige Unterordnung ausgesprochen wird, so würde das der Würde des Anwaltsstandes nicht entsprechen. Merkwürdigerweise hat ein Organ der Sozialdemokratie anläßlich dieses Gesetzentwurfs der Regierung eine befonders zarte Rücksichtnahme auf die Rechtsanwälte vor⸗ geworfen. Das ist unberechtigt. Die preußische und die Reichs regierung haben noch niemals eine Vorliebe für diesen Stand gehabt, aus dem gerade hervorragende Mitglieder der Opposition hervor- gegangen sind. Die sozialdemokratische Presse schlägt jetzt egen die Rechtsanwälte einen Ton an, den wir von der Rechten 6 langer Zeit gewöhnt sind. Auch einzelne Angehörige der Sozialdemokratie haben in der letzten Zeit eine kleine Advokatenhetze veranstaltet. Ein sozialdemokratischer Zigarrenfabrikant hat gesagt, die Rechtsanwälte eigneten sich nicht als Volkevertreter, denn sie lebten vom Unglück ihrer Mitmenschen. Nun, das könnte man auch von den Aerzten sagen. Es kommt aber niemand zum Rechtsanwalt oder Arzt, um ihnen Wohltaten zu erweisen, sondern aus Not. Man könnte

diesem Zigarrenfabrikanten auch sagen, daß er davon lebt, daß er mit seinen Erzeugnissen seinen Mitmenschen und sich selbst blauen Dunst vormacht. Das finanzielle Interesse der Rechtsanwälte kommt hier

nicht in Frage, aber in ideeller Beziehung berührt es peinlich, wenn man von allen Seiten so gegen einen Stand vorgeht, der es nicht verdient hat. Und in materieller Beziehung erinnere ich daran, daß der Staat den Anwälten aus eigenen . zahlreiche Armenprozesse zu führen jumutet. Auffällig ist mir, daß für die Genehmigung: der Statuten der Kaufmannsgerichte durch die höhere ee ren fh r Teer eine Frist von sechs Monaten vorgesehen ist. Ein Monat wurde voll⸗ ständig genügen. Die obligatorische Errichtung von Kaufmannsgerichten von einer bestimmten Einwohnerzahl abhängig zu machen, ist eine prekäre Sache. Eine Stadt von 20 (00 Einwohnern kann mehr Handlungs— gehilfen haben als eine Stadt mit 100 0900 Einwohnern. Es wäre doch vielleicht zweckmäßiger, schon bei Städten von 20 9000 Ein wohnern ab die Kaufmannsgerichte obligatorisch zu machen. Es wird nicht allzu schwer sein, die Vorsitzenden zu finden. Ich bedauere, daß die Lehrlinge nicht in das Gesetz einbezogen sind; ihre wirtschaftliche Stellung ist keine andere als die der Handlungs—⸗ ehilfen. Das Gesetz sieht vier Beisitzer vor; zwei würden voll— tändig genügen, namentlich in den kleinen Städten. Dagegen, de ein keen Verwaltungsbeamter den Vorsitz führt, habe i nichts einzuwenden. Dagegen bin ich nicht dafür, daß die Gemeinden nicht berechtigt sein sollen, selbständig und endgültig den Vorsitzenden des Kaufmannegerichts zu wählen, und daß es dazu der Bestätigung der höheren Verwaltungebehörde bedarf. Die Hand⸗ lungögebilfen sind mit 21 Jahren handlungs- und prozeßfähig; sie sollten also auch in diesem Alter zu den Wahlen zugelassen werden. Da es sich in diesen Fragen nicht um hochpolitische, sondern um wirt⸗ schaftliche Fragen handelt, so sehe ich nicht ein, warum man nicht den n das Stimmrecht geben will. Bel den Krankenkassen haben sie chon einen gewissen Einfluß. Wir haben in Deutschland 160 000 Handlungsgehilfinnen gegenüber 590 000 Handlunggz⸗ gehilfen, und die weiblichen Handlungsgehilfen sind doch die wirtschaftlich Schwächeren. Die Unterstellung der Konkurrenz- klaufel unter die Judikatur der Kaufmannsgerichte wäre insofern eine Verschlechterung, als das Landgericht die höchste Instanz werden würde und der Weg zum Reichegericht abgeschnitten wäre. Nach 5 17 . da, wo Kaufmannsgerichte nicht bestehen, der Gemeindevoirsteher erechtigt sein, von sich aus eine Entscheidung zu erlassen. Er hat nur seine Enischeidung schriftlich zu fixieren, ohne sie zu begründen. Diese Entscheidung ist sofort vollstreckbar und wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb einer Woche die Klage beim zuständigen geh erhoben wird. Diese Bestimmung ist ein direktes Mittel, eine Kadi⸗ w bei uns einzuführen. Sie würde auf eine reine Polizeijustij snauslaufen, und das ware für mich vollständig unannehmbar.

Abg. Dr. Semler (ul): Da Bedürfnis nach einem solchen Gesetz ft durchaus nichk einwandfrei nachgewiesen worden. Das Verhältnis zwischen Prinzipal und Angestellten hat sich bisher im all⸗

gemelnen durchaus erfreulich und günstig gestaltet. Ist denn etwa durch die Statiftik klar bewiesen worden, daß die Zahl der Prozesse, die zwischen Prinzipalen und Handlungsgehilfen geführt werden, ungewöhntich groß ist, oder fehlt es dem Stande der Handlungs- 8 an (iner eigentlichen Vertretung, an Korporationen, an

rganisationen, die imstande wären, ihre, Interessen entsprechend wahrzunehmen? Keineswegs. Im allgemeinen erfolgt eine friedliche Löfung zwischen dem Kaufmann und seinen Angestellten, wenn es einmal zur Kündigung kommt. Der Kaufmann, der Chef der Firma, und der Angestellte haben ein ganz natürliches Interesse daran, sich friedlich zu einigen, ohne die Gerichte anzurufen. Außerdem haben die Handtungsgehilfen eine Reihe großer Vereine. Ich bestreite also für meine Person ein Bedürfnis für eine Neu orbnung. Der Staatssekretär hat das auch empfunden, indem er pon dem Geist der Zeit sprach, der solche Sondergerichte recht. fertige. Man kann ja auch hier sagen: ‚Was man so den Geist der Hater heißt, das ist im Grund der Herren eigener Geist.“ Es wird hier der Grundsatz der Rechtsgleichheit durchbrochen, Der andere Gesichtspunkt, um den gerungen worden ist, wenn ich nicht irre seit der französischen Revolution, die Trennung von Justiz und Verwaltung, ist durch die Vorlage vollkommen ignoriert. Ist etwa ein besonderes Bedürfnig für den Stand der Handlungskommis vorhanden, billiger und schneller zu seinem Rechte zu kommen? Sind nicht die Ansprüche, die bezüglich der Schuldverhältnisse an die Amtsgerichte gestellt werden, viel wichtiger? Warum können wir unz denn nicht aufraffen zu einer wirklichen Reform des amtsgericht⸗ lichen Verfahrens? Warum müssen wir mit kleinen Mitteln und Mittelchen vorgehen? Ich bestreite, daß Flickwerk gerade hier am Platze ist. Wenn Herr Trimborn später einmal diese neue Sonder⸗ organisation dem Ganzen organisch angliedern will, wozu dann der Lärm jetzt? Ist denn dies eine wirkliche Förderung des bestehenden guten und friedlichen Verhältnisses zwischen Prinzipal und Handlungs- gehilfen? Es soll sich hier um eine Interessenvertretung handeln, und dabei will man die Frauen, die so zahlreich namentlich im Stande der Handlungsgehilfen vorhanden sind, in diesen Gerichten durch ihre schärfsten Konkurrenten vertreten sein lassen und ihnen nicht selbst eine Vertretung im Gericht zugestehen. Wo bleibt denn da das gleiche Recht fär alle? Was nun die Frage der . von Ver · waltung und Justiz anlangt, so soll diese richterliche Instanz inner- lich zugleich die Interessendertretung der Handlungsgehilfen sein, wie dies auch in der *, der Vorlage, wenn auch etwas vorsichtig, esagt ist. Sie soll sich mit Anträgen, Gutachten und dergleichen be⸗ nr Dadurch würde erreicht werden, daß nunmehr der Tummelplatz für alle Wünsche und . in die Gerichte gen wird. Glaubt man, daß dies notwendig ist? Existiert j. B. nicht schon der große Verein der Handlungsgehilfen von 1859, der mit seinen Ein⸗ richlungen ein Vorbild geworden ist für viele andere Vereine? Erxistieren nicht der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband und katholische Vereine? Warum kann man denn nicht diesen die Inter- effendertretung anvertrauen? Man wird mir einwenden, etwas Aehn⸗ liches sei bei den Gewerbegerichten beschlossen worden; da aber ist es eine Ausnahme, vielleicht eine notwendige Ausnahme, weil es den im Gewerbe Angestellten in der Tat nicht möglich ist, sich ,, und ihre Interessen zu vertreten. Es sollen sich doch die Parteien doppelt und dreifach überlegen, daß wir auf diese Weise immer stärker in die Sonder erichte und in die Sonderwünsche hineinkommen. Die Industriellen werden kommen und fagen: wir müssen uns die Gewerbegerichte gefallen lassen, bald werden dann die ö kommen und sagen: wir müssen uns die Kaufmannsgerichte gefallen lassen. Bald wird es heißen: jetzt wollen wir auch e fg, K. baben, und dann welter: jetzt wollen wir auch die ländlichen Arbeiter organisieren. Glauben Sie denn, daß man, wenn man auch hei den Kaufmannsgerichten die Ausnahme jur Regel macht, die Kraft finden wird, allen solchen Wünschen entgegenzutreten? Das ist es ja, wonach die Leute auf dieser Seite des Hauses (auf die Sozialdemokraten weisend) geradeiu lechzen. Das Draͤngen nach Sondergerichten geht ja immer weiter. Schon melden sich die Werkmeister und verlangen für sich Sonder= gerichte unter Ausscheidung aus den Gewerbegerichten. Für die großen Städte und Handeleplätze halte ich das ganze Gesetz, wie die ganze Vorlage, für uͤberaus bedenklich .

Abg. Lipinski (Soz): Eine wohlwollende Stellung der Vorlage gegenüber haben die einzelnen Redner immer nur für ihre Person, nicht für ihre Fraktion erklärt. Wir haben 3000 Aktiengesellschaften, bei denen die Leiter ebenso gut Angestellte der Aktionäre sind wie der letzte Handlungsgehilfe; ähnliche Verhältnisse finden sich bei vielen Genossen⸗ schaften bor. Da kann man doch nicht mehr, wie der Vorredner, von dem schönen, guten Konservierungswerte eines patriarchalischen Ver⸗ hältnisses zwischen Prinzipal und Gehilfen reden. Interessant ist, daß sich gerade eine Reihe von Juristen und Rechtsanwälten gegen die Vorlage wenden. Da wird das Bedürfnis nach der Einführung folcher Gerichte geleugnet und dafür die Statistik angerufen. Aber was will es besagen, wenn man irgend ein Amtsgericht befragt und dann ver nimmt, daß nur ganz wenige solche Stn fle vor seine Schranken ge⸗ kommen sind? Auf die große ih von Fällen, auf, deren Durchführung verzichtet wird, weil man kein Vertrauen zu den Gerichten hat, wird keine Rücksicht genommen. Die Handlungsgehilfenverbände geben in diesem Betracht ganz andere Zahlen; bei jedem von ihnen ist in mehreren tausend Fällen jährlich Rechtshilfe geleistet worden. Die Handlungs-

ehilfen stehen in ihrer Gesamtheit auf dem Boden der Errichtung i. Gerschte, und sie werden doch die Frage am besten beurteilen können. Die Frage wurde in Berlin schon 1880 seitens der Ge—= hilfen aufgerollt; 1890 sprach sich hier ein Kongreß der Handlungs— gebilfen mit Entschiedenheit dafür aus, und seitdem hat die Frage nicht geruht. Unter den Gründen, die gegen die Kaufmannsgerichte angeführt werden, tritt am meisten die Abneigung hervor, deren sich in gewissen Kreisen die Gewerbegerichtswahlen wegen ihrer der Unter⸗ nehmerklasse nicht angenehmen Ergebnisse erfreuen. Da geht man denn auch einen Schritt weiter und spricht von der parteiischen Rechtsprechung der Gewerbegerichte. Aber diese Angriffe sind ganz haltlos; nicht Partei⸗ rücksichten entscheiden bei den Gewerhegerichten sondern lediglich der objektive Tatbestand. Eine Reihe Juristen befürchtet, daß die Fühlung der Amtsgerichte mit dem bürgerlichen Leben noch mehr verloren gehen möchte, wenn Kaufmannsgerichte errichtet werden, als es schon bisher der Fall war. Das formelle Recht tritt tatsächlich bei den Amts— gerichten in den Vordergrund, die sozialen Gesichtspunkte treten voll- ständig zurück. Man spricht zwar auch den Amtsgerichten das soztale Verständnis zu; aber zahlreiche Fälle der Praxis beweisen das Gegenteil. Die Vorlage vollneht die Unterordnung der Streitig keiten aus dem Handelsgewerbe unter die Gewerbegerichte nur halb; wir wünschen, daß diese , ,. vollständig vollzogen werde. In der Schweiz und in Oesterreich entfallen von den Entscheidungen der Gewerbegerichte 4 bis 140/0 auf solche Fälle, die aus dem e, , stammen. Ferne ist durchaus erforderlich, daß die

aufmannsgerichte sich au als Einigungsämter betätigen; die schiedsgerichtliche Tätigkeit der Gewerbegerichte hat ja die aller— erfreulichsten Resultate aufzuweis in. In S1 oo aller Fälle ent⸗- schied daz Geweribegericht innerhalb 14 Tagen; an, der größeren Schnelligkeit im Vergleich zu dem schwerfälligen und langwierigen Verfahren vor den Amtsgerichten ist also kein Zweifel möhslich. Im einzelnen müssen wir uns gegen die Beschränkungen der obligatorischen Frrichtung in Gemeinden über 50 000 Seelen verwahren; wir haben unter den Gemeinden mit geringerer Einwohnerzahl selbst unter denen mit weniger als 20 000 Seclen, sehr viele bedeutende Handels⸗ plätze. Handlungsgehilfen sind nach einer neueren Statistik annähernd Million männliche und etwa 120 000 weibliche vorhanden. Be— schränkt man die Gerichte auf die Städte über 50 000 Einwohner, so würde man die Mehrheit der Gesamtzahl von der Wohltat der schnelleren Justiz ausscheiden. Als man die Zahl für die Errichtung von Gewerbegerichten auf 20 000 Einwohner herabsetzte, war die

nachträgliche Errichtung von nicht weniger als 54 Gewerbegerichten nolwendig. Den Gemeinden darf man diese Errichtung nicht

ins Belieben stellen, selbst größere Gemeinden baben sich damalß ungemein saumselig gezeigt. Gliedert man die Kaufmannsgerichte an die Gewerbegerichte an, so sind die Bedenken von irgendwie erheblichen Kosten, die den Gemeinden erwachsen würden, durchaug hinfällig. Verlangen müssen wir die Ausscheidung der Schiedz, verträge, mit denen der größte Unfug getrieben wird. Auf dem Aut, schluß der Rechtsanwälte müssen wir bestehen, weil; anderenfallz das Verfahren nicht, wie angestrebt, verbilligt, sondern geradesn verteuert werden würde. Man weiß. daß einzelne Rechtzanwälte in der Spesenberechnung ziemlich Beträchtliches leisten. Die Be, rufungssumme von 300 „M ist zu niedrig, sie muß mindesteng auf hö0 M erhöht werden. Der Wahlmodus nach Korporationen oder Verbänden kann schon deswegen nicht angenommen werden, weil ein sehr großer Teil der Handlungsgehilfen überhaupt nicht organisiert ift. Üüngerecht ist der Ausschluß der Frauen vom Wahlrecht. Die Tradition, daß nur die Männer allein das Wahlrecht haben, ist längst über den Haufen geworfen worden, z. B. war schon 1881 in Sachsen den Frauen das Wahlrecht für die Gewerbegerichte gegeben worden, wenn es auch später wieder fortgefallen ist. Die Inkeressen der weiblichen Handelsangestellten können durch die . Kollegen nicht genügend gewahrt werden. In der „Jex li sst ein besonderer Arbeitgeberparagraph vorgesehen wegen Bestrafung gewisser Angriffe auf die Frauen und die weiblichen Angestellten. Wenn eine Handlungegehilfin ihre. Stelle wegen solcher Angriffe verläßt, können ihre Interessen bei einem Prozeß deswegen nicht von ihren männlichen Kollegen wahrgenommen werden, die eine ganz andere moralische Auffassung haben. In Sondergerichten wird schließlich der gesamte Arbeitsvertrag zur Feststellung gelangen, und dasselbe gilt auch vom Gesinderecht.

Abg. Dr. Luc as (nl): Gegen den Entwurf bestehen doch nach meiner Ansicht eine ganze Reihe von Bedenken. Ein großer Teil der Richter teilt die Ansichten des Abg. Lattmann nicht. Der Abg. Trimborn hat bereits die Bedenken gegen den Anschluß an die Gewerbegerichte klar zum Ausdruck gebracht. Die Gründe für den Anschluß an die Amts, gerichte hat Herr Trimborn weit besser vorgetragen als diejenigen, die für den Anschluß an die Gewerbegerichte sprechen könnten. 83 fur meine Person begrüße aber die Hinzuziehung von Laien aus den Berufsgenossen der Prozeßbeteiligten. Die gemeinsame Arbeit von Laien und Juristen, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ist geeignet, dag Bewußtsein von der Gemeinfamkeit, der Interessen und von der Gemeinsamkeit unserer Rechtsgüter zu stärken. Die Wahlen für die Kaufmannsgerichte können in anderer Weise vorgenommen, werden als bei den Gewerbegerichten, da bei jenen die Tätigkeit als Einigungs— amt fortfällt. Ich gebe allerdings ju, daß mit dem Anschluß der Kaufmannsgerichte an die Amtsgerichte die ganze Frage einer Reform des Prozeßverfahrens aufgerollt wird, aber ist nicht auch für viele andere Krelse die Beschleunigung und Verbilligung deß . von größtem Interesse? Fiskalische , . möchte ich der Regierung bei dieser Vorlage nicht zutrauen. Man will bier eine Organisation schaffen, die die Möglichkeit einer Ein heitlichkeit für Gewerbegerichte und Kaufmannsgerichte offen säßt, aber die Vorlage sieht doch . eine . nl zwischen beiden Gerichten vor. Gerade die Freunde der Kaufmanntgerichte . im Interesse einer möglichst weiten Verbreitung dieser Gericht m ganzen Lande für den Anschluß an die Amtsgerichte sein, denn auf bleiben eigentlich gar kein anderen Per⸗ onen als Vorsitzende der Kaufmannsgerichte übrig als die

mtsrichter. Für den Ausschluß der Konkurrenzklausel von der Zuständigkeit der Kaufmannggerichte führt die Begründung der Vorlage mit Recht an, daß es sich bei diesen Streitiz= keiten um die ganze Existenz der betreffenden ,. handelt. Aber gilt nicht auch dasselbe für alle die vor die Kaufmannsgexichte ewiesenen Streitigkeiten, die sich auf die Beendigung oder Fott= . des Arbeits verhältnisses beziehen? Die gegen unt Amt richter von sozialdemokratischer Seite erhobenen Vorwürfe muß ich entschieden zurückwessen. Dat Mittel dieses Entwurfs, die Beschränkung unserer Zuständigkeit, wäre nicht geeignet, etwaige Mängel und Uebel zu ßeseitigen. Die Vielgestaltigkeit unseres Lebens ist groß genug, um ung vor dem gu fe zu bewahren. Gerade je weniger und je seltener die Richter in die Lage kommen würden, sich mit diefen Fragen zu beschäftigen, um so fremder würden sie den Volks kreisen werden. Und das würde die beklagenswerte, aber unaugbleibliche Folge der Ausdehnung der Sondergerichte sein. Das Urteil muß nicht nur gerecht sein, sondern auch gerecht gefunden werden. Darum müssen Mittel gesucht und gefunden werden, dies Vertrauen zu befestigen. Ueberzeugen wir uns in der Kommission, daß ein anderer Weg als der in der Vorlage vorgeschlagene nicht möglich ist, so werden wir an der Frage der Angliederung der Kaufmannsgerichte an die Gewerbegerichte das r. nicht scheitern lassen. Es gibt kein Gericht oder Sondergericht, das berufen wäre, ein über dem ge— meinen Recht stehendes Sonderrecht zu sprechen. Und wir reden nicht dem Buchstabengeist das Wort. Nur wenn die Sondergerichte daz vor Augen haben, nur dann werden sie dem ganzen Volk zum Segen gereichen. ö

Abg. Hug (Zentr, schwer verständlich) Gerade die guten Er⸗ fahrungen, die man mit den Gewerbegerichten gemacht hat, recht fertigen das Verlangen der Angliederung der Kaufmannsgerichte an die Gewerbegerichte. Zahlreiche Handlungsgehilfen legen großen Wert darauf, daß auch die Konkurrenzklausel den Kaufmannsgerichten zur Entscheidung unterbreitet werde. Es wird Sache der Kommiission sein, das nähere zu erwägen. Ich schließe mich dem Wunsche meines

raktionsgenossen Trimborn an, die Vorlage einer Kommission zu Aberweisen. ;

Abg. Roellinger (b. k. F.): Gewiß . viele Kaufleute für ihre Angestellten, aber die Zabl dieser Kaufleute nimmt immer mehr ab, weil die Person immer mehr hinter der Firma verschwindet. Das sst eine Frage von großer sozialer Bedeutung. Ich schließe mich dem Antrage auf Kommissionsberatung an.

3 von Gerlach (fr. Vgg): Herr Lattmann hat mich gestern angegriffen, weil ich dem Deutschnationalen Handlungsgehilfen verband vorgeworfen, daß er die Eierschalen des Antisemitismus noch nicht abgeworfen habe, und daß ich an politischen Wandlungen das Menschen— mogliche geleistet habe. Ich begreife diesen Vorwurf von jener Seite am wenigsten. Gegen den Grafen zu Reventlow bin ich in dieser Be⸗ ziehung der reine Waisenknabe. Ich habe aber das Wort eigentlich nur genommen, um zu der Stellungnahme des Grafen von Posadowsly zum Frauenwahlrecht ein Wort zu äußern. Er hat gesagt, daß die Annahme des Frauenwahlrechts die Vorlage für die Regierung unannehmbar machen würde. Eine solche Haltung braucht man nicht allzu tragisch zu nehmen. Das beweist die Haltung der Regierung in der Frage des Zolltarif. Zu meiner Freude hat sogar ein Teil ded Zenfrumg und Herr Semler, der sonst die Vorlage bekämpfte, sich für das Frauenwahlrecht erklärt. Die verehrte Nationalliberale Partei, wenn fie doch hart bleiben wollte! Allerdings ist das eine sehr starke

umutung an sie. Hoffentlich bleibt es diesmal nicht lediglich bei der Sympathie des Abg. Trimborn, und er läßt sich diesmal nicht, wie es beim Gewerbegerichtsgesetz geschehen ist, eines Schlechteren belehren. Was Graf von Posadowgkh gegen das Frauenstimmrecht anführte, spricht eigentlich für das Frauenslimmrecht. Er sagte, daß die Zahl der Frauen, die einen eigenen Beruf suchen, beständig wächst. Um so eigentümlicher ist es, wenn er meinte, daß man auf gesetzlichem Wege in' der Frauenfrage Halt machen müsse. Gerade die Herren, die glauben, daß man den . niemals kommunales und politisches Wahlrecht geben sollte, sollten mit Vergnügen bereit sein, auf ge—⸗ werblichen Gebieten ihnen i. Recht elnzuräumen. Bewähren si

hier die Frauen nicht, so haben die Gegner ein durchschlagendes Argument, den Frauen auf anderen Gebieten dies Recht nicht zu ge währen. Wa die Wahlrechtsfrage betrifft, so habe ich mich gestern in einer großen Handlungsgehilfenversammlung davon überzeugt, da

eine Frage dor allem die Kardinalfrage ist, nämlich die des Wahl- rechts. Das abgeschwächte Wahlrecht, wie es das Gesetz enthält, wiid von den ,,, durchaus verworfen, weil es, die Handlungsgehilfen eines Rechts beraubt, daß man den Arbeitern gegeben hat. Entweder geheimes, direktes Wahlrecht, sagen die

dem platten Lande

Handlungägehilfen, oder dag Gesetz hat für ung keinen Weri. Herr

da sellte man doch auch an die Wandlungen der Herren Äntisemiten

KWreunzeitung“, Herrn Professor Irmer. Es ist ungemein leicht, eine

nach materiell viel schlimmer, als mein formell unzulässiger Ausdruck.

Jo gewechselt hat, kann über dieses Heilige nicht für sich verfügen

ibm dieser Artikel in die Schuhe geschoben wurde. Ich freute mi

oogar viel unangenehmer als die Beschimpfungen, die er sich noch im

d anderes dachte, ein Irlum fei, wurde ich das Scheusal, das man

emler meinte, man würde bei den Kaufmannsgerichten nicht Halt 3 können und andere Sondergerichte errichten . ö. glaube ich auch, dag würde für den Osten außerordentlich aufrüttelnd wirken, und die Reichstagswahlen würden ganz anders ausfallen, wenn auch hierfür die Landarbeiter sich zu einer Vertretung jusammen—⸗ anden. f Abg. Barbeck (fr. Volksp.): Die Angliederung der Kaufmanng—⸗ gerichte an die Amttzgerichte empfieblt sich namentlich mit Rücksicht auf die kleinen Orte und. mit Rücksicht auf die Möglichkeit, daß die Gndentscheidung dem Reichsgericht zufallen würde. Die Motive er— kennen selbst an, daß die Angliederung an die Amtsgerichte manche BVorjüge haben würde, Um so mehr dürfen wir erwarten, daß dieser Hedanke bald duichgeführt werde. Die Konkurrenzklausel, ein Streit- objekt, das ewigen Unfrieden iwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gestiftet hat, sollte überhaupt beseitigt werden. Wag dem Gewerbe recht ist, sollte für den Handelsstand billig sein. Ich stimme ebenfalls für Kommissionsberatung. Graf zu Reventlow C(wirtsch. Vgg.): Herr von Gerlach hat

ich den Anschein gegeben, als ob er hier über den zur Erörterung ke den Entwurf spräche. Er konnte sich natürlich den Anschein geben, denn das ist ein Gehiet, auf dem er sehr stark versiert ist. Wenn Herr bon Gerlach, angeblich zur Sache, hier ausgeführt hat, daß ich früher auf einem anderen politischen Boden gestanden hätte, so möchte ich sagen; was ich früher irgendwo und wann einmal gedacht haben sollte, ist für die Politik der Gegenwart so vollkommen gleichgültig, wie alle Meinungen, die Herr von Gerlach in näherer und vielleicht in ferner Zukunft noch haben wird. Abg. Liebermann von Sonnenberg (wirtsch. Vgg.): Wenn

der Abg, Graf zu Reventlow sich gegen Herrn von Gerlach wendet, so soll dieser daraus nicht den Schluß ziehen, daß er ein bedeutender Mann wäre, sondern nur den, daß Graf zu Reventlow ein so humo⸗ ristisches Objekt, wie es sich selten im Reichstag darbietet, nicht unbenutzt vorübergehen lassen wollte. Herr von Gerlach fing an, von Ueberzeugung⸗ zu reden. Meine Herren, Herr von Gerlach und Ueberzeugung! Das gibt es ja gar nicht bei ihm. err von , ist seinem Ursprung sanilich untreu geworden. Es hat eine Zeit gegeben, wo er im „Volk“ einen Artikel schrieb. Der Schnaps, das Schwein und die freisinnige Politikk. Damals hat er mich auch vielfach gelobt. Sein Lob hat mich aber stets kalt gelassen. Dann wurde er nationalsozial, jetzt ist er jüdischsozial gewowen. Er hängte sich an den selbstbewußten Flügel der freisinnigen Partei an, wurde abgeschüttelt, und jetzt ist er an den unfruchtbaren Gestaden der freisinnigen Vereinigung gestrandet. Ich kann nicht wissen, was noch aus ihm wird, was Sonne und Regen noch aus ihm machen werden. Ich weiß nur, daß er den Reichstag mit einem Variététheater ver— wechselt hat, Mir ist ein Zettel zugegangen mit den auf Herrn von Gerlach bezüglichen Versen: Von einem Lager sehe ich dich in ein anderes Lager wandern, Du änderst deine Meinung oft, doch nie die Meinung der andern. Abg. von Gerlach: Big jetzt haben die Antisemiten immer, wenn die Stimmung etwas lau geworden war, durch Späßchen das Publikum amüsiert. Das ist ja auch heute wieder das Be— mühen des Grafen zu Reventlow gewesen, der wenigsteng den Schein der Sachlichkeit zu wahren suchte, und des Herrn von Lieber⸗ mann, der nur Späßchen machte. Wer war denn das Karnickel, das angefangen hat? Doch Herr Lattmann, der absolut überflüssigerweise bier aufgetreten ist. Wenn man von politischen Wandlungen spricht,

denfen. Mir ist erzählt worden, wenn es nur ein Gerücht ist will ich es jurücknehmen, daß auch Herr Lattmann einer . politischen Partei angehört hat. Jedenfalls nimmt man dort die Herren, die von anderswoher kommen, mit offenen Armen auf. Herr von Tieber⸗ mann meinte, als er meine politische Vergangenheit kurz charakteri⸗ sierte, ich hätte ihn früher auch einmal sehr gelobt. Gewiß, meine

ren, ich habe viele Dummheiten in meinem Leben gemacht. Das ann keiner in diesem hohen Hause behaupten, daß er in . Leben keine Dummheiten gemacht habe; nur Herr von Lieber— mann hat ein solches Selbstbewußtsein, daß er der Erste sein könnte, der das von sich behauptet, Den Artikel Schnaps, Schwein und frei⸗ sinnige Politik habe ich nicht geschrieben. Diese Behauptung steht auf der Höhe der anderen antisemitischen Behauptungen, die mit der Wahrheit weniger zu tun haben als mit allem anderen. Wie ich zu— fällig weiß, ist der Artikel von einem Herrn geschrieben, der Herrn von Liebermann viel näher steht als uns, nämlich dem Redakteur der

Behauptung auszusprechen wie die, daß ich eine Ueberzeugung über— haupt nicht hätte. Eine Behauptung, die ich pe fo hn gag Ver⸗ leumdung empfinden muß.

Praͤsident Graf von Ballestrem: Der Ausdruck Ver—⸗ leumdung auf ein Mitglied dieses Hauses angewandt, ist in diesem Hause nicht zulässig.

Abg von Gerlgch (fortfahren): Dann bedauere ich aber, daß es zulässig ist, einem Abgeordneten ohne einen Schatten des Beweises botzuwerfen, daß er keine Ueberzeugung hat. Daß ist meiner Ansicht

kann nur sagen, daß ich den Antisemiten ĩ der ö 9g ß ich s gegenüber ein sehr gutes

g. Liebermann von Sonnenberg: Als Jurtsst sollte

Herr von Gerlach wissen, daß es Verleumdung ist, wenn man Affe t wear behauptet, wovon man überzeugt ist, daß es nicht wahr ist. Ich bin aber fest überzeugt, daß von den heiligsten Bingen Herr bon. Gerlach keine Ueberjeugung haben kann, denn wer seine einungen ich will das Wort Ueberzeugung bier nicht schänden

wollen. Wenn er nicht der Verfasser des erwähnten Artikels ist, so gebe ich mit Freude zu, doß ich mich geirrt habe, aber er wird wissen, .

damals, daß er eine so schneidige Feder führte, aber man hat ihm mnrecht getan, er war noch nicht ö! bedeutend, um das zu leisten. 3 s edle Bewußtsein, mit dem Herr von Gerlach sagt, er habe viele n tn gemacht, ist schon dadurch zu Boden geworfen, daß ich er sagte, mir sei sein Lob so gleichgültig wie alle Beschimpfungen er noch in Zukunft auf mich häufen könnte. Mir ist sein 4

2 J 1. seines hoffenllich nicht zu kurzen Daseins leisten wird. Sie en recht, Herr von Gerlach, daß Sie es übel empfinden, wenn ein a gemacht wird, aher Sie sind der geborene Witzemacher, man ird sortgesetzt über Sie lachen. Prãsident Graf von Ballestrem: Ich bitte die Herren, sich a ehr einer etwas gewählteren Sprache zu bedienen. Es werden ö ungen gebraucht, denen ich nicht gut beikommen kann, die aber . empfindlicher sind. Wir sind doch hier alle ge, und der⸗ 4. en zu sagen, finde ich nicht hübsch, und ich bitte, solche Sachen ermeiden. za Ibg. von Gerlach: Herr von Liebermann hat noch keine Ahnung, i 6 sagen werde, und doch meldet er sich schon wieder zum Work. ansiche Herren scheint bei den parlamentarischen Geschäften das Per- bel. die Hauptsache zu sein, für uns ist es die sachliche Behandlung. , habe ich nicht, darauf könnte Herr von Liebermann lange ; n, ehe ich das täte; aber früher legte Herr von Liebermann Gewicht 3 Zusammenarbeiten mit mir. Er hat mich 1893 eindringlichst ag! n, ein. Mandat anzunehmen, und als ich die rein formelle Be— 1 . mich als christlichsosial zu bezeichnen, ablehnte, sandte er un in sehr pikiertes Telegramm wegen meiner Absage. Wer das 1. at, kann über den Betreffenden nicht so ungünstig denken, cher es heute tut. Herr von Lie bermann muß wissen, daß ich meine e. i ung, nicht wegen äußerer Vorteile geändert habe. In dem ublick, als ich einsah, daß das, was ich früher über Antisemitismus

die. Wolfeschiuntzt werfen möchte. Den scharfen Ausdruck Ver⸗= ung mußte ich brauchen, well ich meinte, daß er gutgläubig er de Iauptang nicht aufflellen konnte. Ich bin es nicht gewesen, rich oͤsen provozierenden und diese Verhandlungen gerade nicht

nenden Ton in die Debatte brachte, fondern die Antisemiten

85 Eisenerz 4838 (4979) Eisen⸗ und Kupferpyrite 1202

Gesägteg, gespaltenes, gehobeltes Holz 18 187 7 171) Tischler⸗ hölzer. Furniere 1981 (1911) Rohe Baumwoll ö Schafwolle 20 zzz umwolle 44 335 (ti 149)

e. 3269 (2593) Hanf 3474 (3811) Jute 3237 (53015

1423 (1680) Petroleum 5295 (6194) Terpentin 1629 (859) Talg und Stearin 1988 (2709) Rohe nasse Häute 1231 6 e n - 6 1) Holzstoff 2506 (2398) Rohe Schmuckfedern 1607 (1392) Ghilisalpeter 1980 (10685 Stab, Winkel. ꝛc. Eisen 1114 (ios5) Stahl, unbearbeitet oder teil weise bearbeitet. 1308 (1415) Regulus und Kupferniederschlag 2663 2596 Kupfer, roh oder teilweise bearbeitet, 3663 n Blei 262! (2585) Zinn in Blöcken, Ingots, Barren und Platten 4456 (14154) Rohes Zink 1683 (1529) Eisenkurzwaren 1418 (1569) Maschinen 4448 (1761) Holjwaren 2345 (24665) R Baumpollwaren aller Art bbd0 6771) Wollwaren aller Art 11367 (13911) Jutewaren 2367 (1895) i ö. 6 Zeugwaren 5429 (6696) Seidene Bänder 2717 kin on Flelbungh aer 341763) Chemikalien, Drogen, Farben . Tonware und Glas 4781 (8678 ÜUnbedrucktes Papier 1296) Motorwagen 1714 (992) Musslkalische Instrument , ,,, . icog chen (2473) Paraffin und Paraffin. bearbeitet (keine Kunstwerke) 1403 (13765 Spleljeuʒ 1234 (1240).

Spirituosen 2644 (2808) Stei le ö Preßkohle , (450) Roheisen 3361 Gößo) Fifenbabnmaterlal 12351 (155

handeln wollen.

sällt unter Limständen unter den Begriff, den er mir vorwerfen wollte. err von Gerlach hat in diesem Augenblick entweder vollständig seine eistesgegen wart verloren, ober er macht mir wider besseres Wiffen den Vorwurf der Unsachlichkeit. Präsident Graf von Ballestrem: Sie dürfen nicht behaupten,

a ein anderer Abgeordneter wider besseres Wissen handelt. Das ist gerade so, als wenn Sie den Vorwurf der Verleumdung machen. Ich kann das nicht zulassen. Abg, Liebermann von Sonnenberg (fortfahrend): Herr hon Gerlach war also nicht voll seines Geistes mächtig (Zurufe und Unruhe), als er dies sagte. Er suchte nachzuweisen, daß ich, als er noch beim „Volk heschäftigt war, auf ihn positische Hoffnungen

setzte. Das ist richtig, aber damit verträgt si ehr gut meine wiederholte Behauptung, daß sein ö . gleichgültig gelassen hat. Die Angriffe meiner Feinde und das Lob mesner Freunde haben mich niemals eitel gemacht.

Ich halte auch heute Herrn von Gerlach nicht für einen schiechten Kerl, und damals erst recht nicht, als ich ihn als i hel . stellen wollte. Ich gebe ihm auch zu, daß ich manchmal geglaubt habe, daß er eine Ueberzeugung habe, in jenem Augenblick wenigstens, aber ich kann mir eine Ueberzeugung von so kurzer Dauer nicht denken. Daß er oft Dummheiten gemacht hat, kann ich ihm nachfühsen, aber je älter man wird, umsomehr hütet man sich, Dummheiten zu machen, und mir scheint, er wird immer jünger.

Damit schließt die erste Beratung.

Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Lipins ki erteilt der . Präsident dem Abg. Lattmann das Schlußwort mit der Bitte dieses nur zu sachlichen Bemerkungen zu benutzen, niemand könne darauf in längerer Rede erwidern.

Abe. Lattman n; Dieser Mahnung bedurfte es nicht. Wenn der Vertreter der Süddeutschen Volkspartei einzelnen Richtern das Hinausschieben von Terminen vorgeworfen hat, so meine ich, wir Juristen sind nicht dazu da, uns 2 Vorwürfe zu machen. Der Vorwurf des Abg. von Gerlach, daß die rechte Seite mit Sonder- gerichten vor dem Arbeitsvertrage für das Gesinde Halt machen würde, ist unbegründet. Ich persönlich würde die Ausdehnung derartiger Gerichte auf das ganze Gebiet des Arbeitsvertrags für sehr gut halten. Uebrigens hat der Führer in dieser Frage. der früher mit außerordentlicher Wärme den Anschluß an die Amtsgerichte ver— tretzn hat, im Laufe der Zeit seine Ansicht geändert: er hat am 8. Mai in Karlsruhe sich für die Angliederung an die Gewerbegerichte erklärt. Was die irre der Zulassung der Rechtsanwälte betrffft, so wäre ich dafür, daß die Kosten dieser Heranziehung dem aufgebürdet werden, der den Rechtganwalt annimmt, sei es, daß er den Prozeß verliert oder gewinnt.

Beide Vorlagen gehen an eine Kommission von 21 Mit⸗

gliedern. Schluß gegen 5i/ / Uhr. Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr. (Wahlprüfung, Rechnungssachen. Erste . 6 Hh.

entwurfs, betreffend den Servistarif, und des Gesetzentwurfs betreffend die Verlängerung des , ,,,. 2

Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellt „Nachrichten für Handel und r nr nf ft 6

Außenhandel Großbritanniens im Jahre 1903.

Der Außenhandel Großbritanniens gestaltete sich in den Haupt.

warengrupven während des verflosse 8 i ĩ

Beg e e nn flossenen Jahres im Jer ich zum Einfuhr Ausfuhr

1902 1903 1902 1903 Wert in tausend Pfd. Sterl.

Nahrungsmittel und Tabak . 224 404 232 506 17118 is 363 Rohstoffe und Halbfabrikate . 1169 045 173 559 34598 35386 , , 132 480 134 659 227 537 234 891 erschiedenes (auch Poststücke) 2461 21802 4171 4256 Zusammen d78d 391i dJ J DV TV VJ dd

Diejenigen Handelsartikel, deren Ein⸗ oder Ausfuhr im Jahre 1993 den Wert von einer Million Pfund Sterlin ln 6 nach der englischen Statistik die folgenden (die . geben die Werte der Ein. und Ausfuhr in tausend Pfund Sterling an; die— jenigen für 1902 sind in Klammern beigefügt): Einfuhr: eizen 29 941 (27 0897 Weizenmehl 723 (8926) . Gerste 7219 (7132) Hafer 4264 (5041) Mais 12 464 9J 7153) Reis 2051 (1085) . Rindvieh 9209 (7815) Frisches . 2 egen geg . enn, 7826 . eineflei 3) Speck 1361 Schinken 3143 (3859) Anderes 8 ,

leisch, gesalzen oder frisch 1206

1199) Fleischkonserven 2436 (2756) Geflügel und Wild 1203 . utter 20799 (20 527). Käse 7054 nn Eier 6618 (6309) Fischkonserven in Büchsen 19656 (27715 Rohe Aepfel

ASI (1923) Bananen 1197 (1060) Orangen 22789 (2359) Schmalz 3871 (4119) 6. 2316 CM Pen r e F (1000). Kartoffeln 2103 (1589) Roher Kakao 1100 (i695) Zubereiteter Kakao 10938 (8696) Kaffee seinschl. des gerösteten und n,, , 3211 (2616) Getrocknete Weintrauben 1186 (1201)

ondensierte Milch 1666 (1718) Raffinierter und Kandiszucker 9962 (96693) . Rohzucker 5497 (5039) Tee 9667 (S787) Branntwein 1030 (iss) Wein 4700 (4942) Tabak 4178

997) Silbererz 1319 (10777 Behauenes Holz 6379 (54357

(19 924) Mohairwolle 1780 (1845) aumwollsamen 2984 (32386) Leinsamen 4183 (487) Palmöl

Ziegenfelle 1262 (1530) Unbearbeite Schaffelle

Kautschuk 6744 (9180)

Leinengarne 1019

Leder 8090 (86096) Handschuhe 1654 i720)

Stroh, Holjpappe 1053 (953) Fantasieartikel

Steine, einschl. Marmor, rob, bebauen und

Ausfuhr: Bier und Ale 1747 (1786) Veringe 2457 (3935)

nd es gewesen.

Abg. Liebermann von Sonnenberg: Herr von Gerlach hat damit begonnen, zu sprechen von, uns“, die „wir“ sachlich ver⸗ Es ist mir unerfindlich, wie er uns, von denen der Antrag ausgeht, den Vorwurf der Unsachlichkeit machen konnte. Das

sollen. ungeschälten und geschälten Reis und die Zollfreibeit für robes Kork. holj gebunden werden. (FReo ds las Aduanas vom 14. Dejember 1863.)

Zucker. Dur und vom 9. Dezember 18938 waren auf Grund des Artikels 4 des Zuckergesetzes vom 29. Januar 1897 folgende Orte als Löschplãtze und Zollämter für die Einfuhr von Zucker bezeichnet worden:

n, ., pinnereien. Laut Gesetzes vom 4. November 18993 soll sede hi La esetzes vom 4. Ne go3 soll jede Ge⸗ sellschaft oder Persen, die in dem Gebiet der Republik Baumwoll- spinnereien sowie Wollkämmereien und Kammgarnspinnereien besitzt oder innerhalb eines Zeitraums von drei Jabren zu errichten 283 sichtigt, die folgenden Vergünstigungen genießen:

Oelsämereien 11805 10 Jahren.

Eisen und Stahldraht (einschl Telegraphendraht) sowie Waren dar 11717) —ů Verzinkte und Wellbleche 4387 rn ge e m , Eisen sowie Waren daraus 1716 * Stahl in Stäben, Winkeln usw. 1917**) Verzinnte Platten und Bleche 3965 (4338 Waren aus Stahl oder aus Stahl in Verbindung mit Eisen 1276 (1165) Kupfer, unbearbeitet in Ingots ꝛc. 1423 (1207) Kupfer, bearbeitet 1291 (991) Eisenkurzwaren 1594 (1518) Geräte und Werkzeuge 1702 (1572) Dampfmaschinen 5247 (E780) Näh⸗ maschinen 2036 (1810) Textilmaschinen 4740 (4511) Maschinen nicht besonders , 5847 (6264) Schiffe 285 (5872) Baumwollgarn 7407 (7494) Baumwollgewebe, ungebleicht 15 930 7761 Desgl., gebleicht 14 0923 (14 195) Desgl., hedruckt 11722 (10723) Desgl, gefärbt oder aus gefärbtem Garn 13 505 (12536) Baumwollene Spitzen und Patentnetze 3375 (3066) Baumwollener Nähzwirn 4001 (3629) Kamm⸗ wolle Streichwolle und Kammjug 2241 (1910) Kammgarn 4035 (3427) Alpakka⸗ und Mohairgarn 1576 (1498) Wollengewebe 5872 (6500) Kammgarngewebe 6439 (6367) Posamentier⸗ und Putzmacherwaren 1902 (1774) Jutewaren 2142 (1983) Leinen⸗ waren 5540 (6439) Kleidungsstücke 6383 (6297) Tupfersulfat 1022 86 Chemische Düngemittel 2851 (2773) Arzneimittel 1408 (1369) Malerfarben 2078 (1972) Sodaverhindungen 1270 (12853) Leder, unbearbeitet 1497 (1337) Schuhe und Stiefel 18947 (1897) Tonwaren und Porzellan 1944 (i732) Glaswaren 1103 (1098) Schreib- und Druckpapier sowie Um- schläge 1226 (1122) Waffen und Munition 2104 (1832) Kaut⸗ schukwaren 1429 (1224) Del⸗ und Wachstuch 1540 (1466) Seife 1144 (126) Schreibwaren (außer Papier) 1415 (1286). (Accounts relating to Trade and Navigation of the United Kingdom.)

Italien und Oesterreich⸗ Ungarn.

Vorläufiges Handelsabkommen zwischen beiden Ländern. Nach einer zwischen Italien und ,, am 31. Dejember 1903 zu Rom unterzeichneten Erklärung über ein vor— läufiges Abkommen zur Regelung der Handels, und Schiffahrts⸗ beziehungen zwischen beiden Ländern sollen der Handels⸗ und Schiff⸗ fahrtsvertrag vom 6. Dezember 1891 nebst dem Zollkartell, den Zusatzartikeln, dem Schlußprotokoll und anderen an demselben Tage unterzeichneten Anlagen, mit Ausnahme der Bestimmung unter 11, 5 des Schlußprotokolls (Weinzollklausel), bis zum Abschluß eines neuen . längstens jedoch bis zum 30. September 1964, in Kraft

n.

Gleichzeitig ist vereinbart, daß auf die italienischen Weine in Oesterreich⸗Ungarn der bisherige Zoll noch bis zum R Januar 1904 Anwendung finden soll, sofern sie auf Grund eines Vertrags oder ohne solchen vor dem 1. Januar 1904 aus einem italienischen Hafen abgegangen sind oder, wenn der Umstand, daß die Verbindlichkeit, unter der sie ausgeführt werden, vor dem 1. Januar 190 nen ist, durch eine italienische Behörde bescheinigt und diese Bescheinigung bis zum 20. Januar 1904 den österreichisch, ungarischen Konsularbehörden zur Beglaubigung vorgelegt wird. Die österreichisch⸗ ungarischen Weine, für welche entsprechende Umstände vorliegen, sollen für dieselbe Zeit bei der Einfuhr nach Italien dem bisherigen Zoll unterliegen. Alle anderen Weine werden in Italien und Oesterreich⸗Ungayn vom 1. Januar 1904 ab auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation behandelt. In dem der Erklärung angefügten Protokoll ist weiter bestimmt, daß der Marsalawein bis zum 31. Januar 1904 bis zu einer Gesamtmenge von 2909 dz Rohgewicht, vorbehaltlich der Herabsetzung um den Ueberschuß für das Jahr 1903, zu dem bisherigen Satze von 3,20 FI. für 160 kg nach Oesterreich⸗- Ungarn eingeführt werden darf. ( Gazzetta ufficiale.)

Elektrotechnische Ausstellung in Warschau 1904.

Wie der britische Generalkonsul in Warschau berichtet, soll daselb

in den Monaten Mai bis September 1904 eine 23 nn. . stellung abgehalten werden. Sie wird u. a. eine 2 Ab⸗ teilung für neue Erfindungen enthalten: Ausländische Aussteller werden ersucht, hieran teilzunehmen. Dem Vernehmen nach soll für Ausstellungsguͤter Jollfreiheit zugestanden werden. Nähere Auskunft erteilt das Ausstellungskomitee in Warschau, Moniuszkistraße. (Fhe Electrical Engineer.)

Spanien und Norwegen.

Zusatzabkommen zu dem Handelzsvertra wische

beiden Ländern. Nach einem am 30. ,, r 3 . spanischen Cortes vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend das am 265. August v. J. vereinbarte Jusaßabkommen zu dem Handels- vertrag mit Norwegen vom 27. Juni 1892, sollen u. a. in dem Tarif A (Zölle beim Eingang in Spanien) die Positionen „Huf⸗ 6 Zollsatz 15 Peseten für 100 Kg —–— und 6 frisch oder mit dem zu lbrer Konservierung unerläßlichen . Zollsatz 1.50 Peseta für 100 kg —! in Wegfall kommen und der Zollfatz für „Holz, gemeines, in Brettern, Brettchen, Bohlen, Balken, Stangen, Masten und Schiffsbauholz' auf 5 Peseten (bisher 3 Pe- seten) für Lebm festgesetzt. 2 Hufnägel“ den im Verzeichnis A aufgeführten norwegischen Artikeln, die bei der Einfuhr nach Spanien meistbegünstigt sind, hinzugefügt werden. In den Tarif B (Zölle beim Eingang in Norwegen) sollen u. a. die Positionen:

Wein (nicht schäumender) bis 21 90 Alkoholgebalt:

in Fässern 1 Liter O, 40 Kronen,

. kJ sowie Kochsalz, rohes und gereinigtes. frei aufgenommen werden in dem Verzeichnis B auf-

if ö. während den geführten spanischen Artikeln, die bei der Einfuhr nach Norwegen die Meistbegünstigung genießen, die Positionen Weine aller Art, schäumende und nicht schäumenden sowie . Häuten bin zugefügt werden

Außerdem sollen laut Tarif B die norwegischen ö. fũr

Niederlande.

und Zollämter für die Einfuhr von die Königlichen Verordnungen vom 14 August 1897

Löͤschꝑpläße

a. Amsterdam, Rotterdam, Dordrecht, Schiedam, Middelburg.

Harlingen, Groningen, Rozendaal:;

b. Utrecht. Durch Königliche Verordnung vom 12. November 1903 ist nun

re auch Vlaardingen als Löschplatz und Einfubramt bezeichnet zorden.

Argentinische Republik. 1 Steuer befreiun gen für sowie Wollkämmereien und

Zoll, und Baumwoll

Kammgarn

a, Befreiung von Einfuhrzöllen für Maschinen, Zubebör und

Materialien, die zur Einrichtung notwendig sind;

b) Befreiung von allen Landesabgaben für einen Zeitraum von

) In früheren Jahren wurde der Telegrapbendrabt besonderg

) Mit früheren Jahren nicht vergleichbar.

nachgewiesen.