1904 / 20 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jan 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Denutscher Reichstag. 17. Sitzung vom 22. Januar 1904. 1 Uhr.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Darauf wird die Rechnung der Kasse der Ober⸗ rechnungskammer für 1901 bezüglich derjenigen Teile dieser Rechnung, die die Reichsverwaltung betreffen, der Rechnungskommission überwiesen.

Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte.

Abg. Fritzen⸗Düsseldorf (Zentr.): Der Reichstag hat 1897 und

1902 ö. Resolution angenommen, nach der der Zusammenhang jwischen Servistarif und Wohnungẽkgeldzuschuß zu lösen sei und in der die Regierung aufgefordert wurde, einen besonderen Gesetz. entwurf über die Wohnungsgeldzuschüsse vorzulegen. Man ging damals davon aus, daß die Entschädigung für Qugrtierleistungen etwas anderes ist, als wie der Wohaungsgeldzuschuß. Bedauerlicherweise ist die Reichsregierung in diesem Entwurf darauf nicht ein- gegangen. Ich will aber nicht verschweigen, daß der Entwurf auch wesenkliche Vorteile bietet insofern, als eine große Reihe von Orten in eine höhere Klasse gesetzt worden ist, und besonders dadurch, daß in einem Punkte wenigstens die Reichtregierung einem Wunsche des Reichstags entsprochen hat, daß die bisherigen Sãtze der Klassen 4 und 3 gleichgestellt werden. Das ist eine Wohltat für dag platte Land. Dagegen sind meine politischen Freunde nicht ge= willt, diesen Serbistarif bis zum Jahre 1913 zu bewilligen. Wir glauben, daß es zweckmäßig ist diesmal wieder eine kürzere Frist von 3—5 Jahren zu stellen, damit die Volkszählung von 1906 nutzbar gemacht werden kann und auch der Resolution des Reichs. tags betreffs des Wohnungszuschusses entsprochen werden kann. Auf die Einzelheiten des Tarifs will ich heute nicht eingehen; ohne eine gewisse Reserve ist es nicht möglich, ein solches Gesetz zu ver= abschieden. Namens meiner Freunde beantrage ich, den Entwurf der Budgetkommission zu überweisen. Abg. Dr. Hoeffel (Rp.): Etwas Vollkommenes wird sich in Bezug auf den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte kaum . lassen. Namentlich für die Klasseneinteiluug der Orte ist die Bevölkerungsziffer immer ein etwas unvollkommener Maßstab. Man hat, nach den Motiven, Erhebungen über die Mietspreise veranstaltet, und daraus sind die ,, hervorgegangen, die der Entwurf vorschlägt. Der Entwurf ist allerdings den Wünschen des Reichstags nicht ganz gerecht worden, als er eine Trennung von Seivistarif und Wohnungsgeldzuschuß verlangte. Wir . allerdings auch, daß eine solche Trennung äußerst schwierig ist. Auf die Einzelheiten der Klasseneinteilung der Orte gehe auch ich nicht ein. Es wird dazu Gelegenheit sein, wenn wir auf die dazu eingegangenen Petitionen ein⸗ gehen werden. Nicht zu billigen ist es, daß Ortschaften, die in der unmittelbaren Nähe von Metz liegen, nicht genügend erhöht worden sind. Im übrigen bietet der Entwurf die schon bon dem Vorredner erwähnten Vorteile. Die Gleichstellung von Tarifklasse 3 und 4 ent⸗ spricht der ausgleichenden Gerechtigkeit; denn die kleinen Städte und das platte Land sind bisher gegenüber den größeren Städten mit ihren Garnisonen bei Manöbern im Nachteil. Wir schließen uns dem An— trage auf Prüfung der Vorlage in der Budgetkommission an.

Abg. Eickhoff (fr. Volksp.): Die Vorlage bietet keinen Fort⸗ schritt, sondern macht denselben Fehler, wie der Entwurf von 1902, und übergeht eine ganze Reihe von Städten, die Anspruch auf Berück— sichtigung haben. Nur 43 Städte werden in eine höhere Servisklasse versetzt, und die Nichtberücksichtigung anderer steht im Widerspruch mit den Voraussetzungen, welche die Regierung selbst für die Ver setzung in eine höhere Klasse aufgestellt hat. Das gilt namentlich für eine ganze Reihe rheinischer Städte. Die Vorlage enthalt wiederum die Verbindung von Personalservis und Wohnungsgeld⸗ zuschuß, obwohl der Reichstag 1897 und 1902 die völlige Trennung elt beiden Leistungen gefordert hat. Durch die Verbindung ent⸗ steht eine solche finanzlelle Belastung für das Reich, daß die Aenderung der Ortsklassen von vornhereln auf das engste 3 werden mußte. Ein Major erhält in der Klasse 1 einen Wohnungs⸗ geldzuschuß von 660 M, außerdem einen Servis von 702, in Summa 1362 S, während der Landgerichtsrat oder Regierungsrat an demselben Ort nur den Wohnungsgeldzuschuß von 660 erhält. Der Unterschied zwischen den Zivil, und Militärbeamten beträgt also 0? M, während er in Orten der Klasse A sogar 9g00 M beträgt. Dadurch entsteht die finanzielle Belastung deg Reichs, und so ist die Verbindung von Personalservis und Wohnungsgeldzuschuß ein Hindernis für die gerechte Normierung des Wohnungesgeld⸗ zuschusses. Deshalb sollten wir den Personalservis überhaupt befeitigen und den Servis nur für die Einquartierungslast bestehen lassen. Wenn, wie die Regierung sagt, die Besoldung der Militär—⸗ beamten geringer ist als die der Zivilbeamten, so kann dieser Unterschied durch einen Servisbetrag ausgeglichen werden, der nach Ortsklassen abgestuft ist; denn die Besoldung ist an allen Orten dieselbe. Eine Kompensation für den Wegfall des Personalservises ließe sich finden, wenn man den Durchschnittssatz dieses Servifes mit dem Gehalt der Offiziere und Militärbeamten verbände. Für den Wohnungsgeldzuschuß läßt die Regierung alles beim alten, obwohl schon 1901 die Regierungspresse von der Absicht sprach, den Wohnungegeldzuschuß für die unteren Beamten von 240 auf 00 M, der Subalternbeamten von 540 auf 700 M, der höheren Beamten von 900 auf 1000 M zu erhöhen. Die Begründung der Vorlage sagt, der Wohnungsgeldzuschuß solle nicht die bezahlte Miete ersetzen, sondern nur als beweglicher Faktor im Gehalt die verschiedenen Teuerunggverhältnisse ausgleichen. Sehr wohl! Aber mit den ge— stieenen Mietgzpreisen müßte auch der Wohnungsgeldzuschuß prozentual teigen; denn durch die allgemeine Gehaltserhöhung können die ungleichen Teuerungsverhältnisse nicht ausgeglichen werden. In der Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses sehen meine Freunde das einzige Mittel der Abhilfe. Fürst Bismarck hat 1878 gesagt, infolge der Hels tung durch den Zolltarif müßten die Gehälter der Beamten erhöht werden. Der neue Zolltarif wird seine verderblichen Wirkungen auch den Beamten fühlbar werden lassen, und des halb muß die angemessene Erhöhung des Wohnungégeldzuschusses ge= währt werden. Wir werden in der Kommission versuchen, die Vor—=

lage zu verbessern. Sollte es nicht gelingen, so lehnen wir jede Ver

antwortung ab. .

Abg. von Gersdorff (. kons.): Wir sind mit der Ueberweisung an die Budgetkommission einverstanden. Es bleiben trotz der Vor⸗ schläge der Regierung doch noch so viele Härten und Ungleichheiten übrig, daß wir erst abwarten wollen, was aus der Kommission hervor— 36 wird. Es ist dankenswert, daß wiederum sieben Orte in die

lasse A aufgerückt sind. Unter anderem ift jedoch auch die Provinzial⸗ hauptstadt Posen in diese Klasse eingestellt werden müssen. Ferner möchte ich unserem Befremden Ausdruck geben, daß die Regierung der wiederholten Forderung des Reichstags nicht entsprochen hat, sondern daß wiederum eine Verquickung des Senvises und Wohnungsgeld⸗ zi u se beliebt worden ist. Die Begründung ist sehr theoretischer

atur und stützt sich nicht auf die Praxis. Dagegen kann ich meine Befriedigung darüber konstatieren, daß die verblndeten Regierungen unserer n n gefolgt sind, und die Gleichstellung der Sätze in Klasse 3 und 4 in Aussicht gestellt ist, was besonders im Interesse des platten Landes und der kleinen Städte liegt. Eine Hinaug⸗ schiebung der Revision bis 1913 ist entschieden zu mißbilligen. Es kann auch trotz der Volkszählung schon eine frühere Revision, im Jahre 1909, erfolgen. Die Frist von 10 zu 16 Jahren ist eine viel zu lange mit Rücksicht auf die großen Verschiebungen, die innerhalb der Bevölkerung von Jahr zu Jahr eintreten.

Abg. Dr. Bärwinkel (n.): Das Entgegenkommen, daß man die Sätze der Klassen 3 und 4 im wesentlichen gleichgestellt hat, ist sehr dankenswert. Die Resolution des Reichstags ift seinerzeit aber weiter gegangen; sie hat Erhebungen verlangt äber die Mehrkosten, die entf en würden, wenn man die Sätze für diejenigen Orte, die

früher in Klasse 4 und 5. standen, auf die Höhe der Sätze von

Klasse ? und 3 brächte. Die Begründung läßt nicht erkennen, wat das Resultat dieser Erhebungen gewesen ist. Im übrigen ist ja vielen Wünschen, namentlich auf die Versetzung in höhere Klassen, entsprochen worden, aber es sind noch recht viele Enttäuschungen übrig , Das vom Reichstag zweimal verlangte Gesetz für die

an, des De , , ist leider ausgeblieben. Das . für eine solche besondere Regelung hat Graf von Posadoweky 1900 selbst anerkannt, indem er zugab, daß die Wohnungsgeldzuschüsse, die im wesentlichen 1573 festgesetzt wurden, mit den gestiegenen Mieten nicht mehr im richtigen Verhaltnis ständen. Aber er winkte auch damals gleichzeitig ab mit dem Hinweis auf das „Tue Geld in Deinen Beutel! Es wird uns vielleicht auch hier wieder entgegengehalten werden, daß wir zu sehr mit dem Herzen arbeiten, aber es gilt auch Pier latsächlich dag Wort: die Liebe geht durch den Magen. Der Beamte muß an Aibeitsfreudigkeit K wenn er einen immer größeren Teil seines Gehalts für die Miete hingeben muß. Die Begründung sagt, die Verbindung von Serbis und Wohnungö⸗ geldiuschuß entspreche auch der Natur der Sache. Wenn Begriffe ehlen, dann stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein. Das gilt auch ier. Wenn man keine Gründe aufführen kann, spricht man von der Natur der Sache. Bei dem Selbstmieterservis liegen ja unzweifelhaft ganz andere Maßstäbe zu Grunde als beim Wohnungsgeldzuschuß, denn der Selbftmieterservis für einen kommandierenden General beträgt in Klasse A 2520, der Wohnungsgeldzuschuß für einen Divisionsk mmandeur nur 1500 M. Bei sol em Verhältnisse ist es doch eine ganz unmögliche Zumutung, diesen Tarif 160 Jahre festzu⸗ legen. Es ist in dem Tarif ein Schematismus zu finden. Man hat sich anscheinend nicht von dem Gedanken losmachen können, daß die Einwohnerzahl maßgebend sei. Aber die Bevölkerungszahl ist meines Erachtens nicht maßgebend. Es spielen ganz andere Faktoren mit bei der Bildung eines Satzes für Wohnungsgeldzuschüsse. Es gibt Orte mit billiger Lebenshaltung und teueren Wohnungsmieten, und es gibt solche mit, teuerer Lebens— haltung und billigeren Mieten. Das muß alles berücksichtigt werden. Die Forderung, . eine Revision erst vom 1. April 1913 ab wirksam werden soll, ist einfach unannehmbar. Wir sind auf das höchste ent⸗ täuscht, daß die Regierung uns nicht heute den vom Reichstag be—⸗ schlossenen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Wir müssen nach wie vor darauf bestehen, daß endlich diesen berechtigten Forderungen des Reichstags Rechnung getragen wird. Im übrigen sind wir nicht gegen eine Verweisung der Vorlage an die Kommission. Ob es . sein wird, etwas Brauchbares daraus zu machen, das be—⸗ zweifle ich.

Abg. Dr. Burckhardt (wirtsch. Vgg.: Ich kann mich meinem Vorredner darin nur anschließen, daß der Entwurf eine große Enttäuschung bietet. Die Preise für Wohnungen und Lebensmittel sind bedeutend teurer geworden, und das müßte berücksichtigt werden. Die Zahl der in eine höhere Servisklasse versetzten Orte ist mir bei weitem nicht hoch genug, außerdem ist die Klasseneinteilung nach der Einwohnerzahl viel zu schematisch. Es gibt Orte von 10 6000 Einwohnern, die weit höhere Lebensmittelpreise haben als Städte mit 40 006. So hätte z. B. auch Wetzlar in eine höhere Servisklasse kommen müssen.

Abg. Schrader (fr. Vgg.): Ich bin mit dem Vorredner einig darin, daß die Vorlage kommissarisch beraten werden muß, und darin, daß sie unmöglich so, wie sie hier von der Regierung vorgelegt worden ist, angenommen werden kann. Sehr bedauerlich * nach der übereinstimmenden Meinung des ganzen Hauses, daß die Regierung ich weigert, die Forderung des Reichstags zu erfüllen, daß die

ohnungsgeldzuschüsse gesonderter gesetzlicher Regelung unterworfen werden. Es hat uns . daß die Regierung es nicht einmal für nötig hält, ihren vom ganzen Reichstag abweichenden Standpunkt auch nur zu erläutern. Ich verkenne nicht., daß es für die Regierung schwierig ist, den Weg zu gehen, den der Reichstag vorgeschlagen hat. Aber nur wenn man viel weltergehend spezialifiert, als es heute ge⸗ schieht, ist eine gesonderte Regelung der Wohnungsgeldzuschüsse mög lich. Da die Sache ohnehin kostspielig ist, wäre es doppelt am Platz, endlich einmal eine gründliche Revision vorzunehmen und eine dauernde Ordnung zu schaffen.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Ich bin sehr gern bereit und ich hatte auch die Absicht auf die gegen unseren Entwurf gemachten Einwendungen zu antworten; aber im allgemeinen, wenn es sich nicht um Gesetze von großer politischer Tragweite handelt, halte ich es für geschäftlich richtiger, gegenüber einer Vorlage erst die Einwände aus dem hohen Hause zu hören und dann das Wort zur Replik zu er— greifen. Sie können sich darauf verlassen, daß wir die Resolution des hohen Hauses wegen Trennung von Wohnungsgeldzuschuß und Naturalservis sehr ernstlich geprüft haben; aber es ist uns dabei leider ebenso gegangen wie dem hohen Hause: wir haben keinen besseren Weg als den bisherigen gefunden. Das hohe Haus hat uns bekanntlich auch keinen neuen Weg vorgeschlagen; der einzige, der meines Er⸗ innerns im hohen Hause erörtert wurde, ging dahin, man sollte das tatsächliche Wohnungsbedürfnis jedes einzelnen Beamten zu Grunde legen und daß man diesem Vorschlag nicht folgen kann, ist, glaube ich, unzweifelhaft.

Nach sehr eingehenden Erhebungen kamen wir immer wieder zu dem Enderfolge, daß der Naturalservis sich im großen ganzen richten muß nach dem Wohnungspreise, nach dem Preise, der für Benutzung eines bestimmten Kubikinhalts von bewohnbarem Raum bezahlt wird, und daß auf dieser gleichen Grundlage unzweifelhaft auch der Personalservis und der Wohnungsgeldzuschuß beruhen müssen. Sollte uns aber aus der Mitte des hohen Hauses ein besserer Weg vorgeschlagen werden, dann können Sie sich bestimmt darauf verlassen, daß wir für die nächste Revision in sehr eingehende Erwägung eines solchen Vorschlags eintreten werden. Einer der Haupteinwände gegen die Gestaltung dieses Entwurfs ist ja ferner der, daß der Offizier nicht nur Wohnungsgeldzuschuß, sondern auch Personalservis erhält, während der Zivilbeamte nur im Genuß von Wohnungsgeldzuschuß ist. Ich möchte Ihnen dringend davon abraten, so rein mechanisch die Einkommensverhältaisse des Offiziers gegenüberzustellen denen des Zivilbeamten. Ich weiß mich wirklich vollkommen frei von einer einseitigen Be— fangenheit für den Militarismus; aber das muß man doch anerkennen, daß die Stellung des Offiziers innerhalb einer gebundenen eng geschlossenen Körperschaft eine wesentlich andere ist, als die äußerlich viel weniger gebundene Stellung des Zivilbeamten. (Sehr richtig) Der Offizier hat durch seine äußere Stellung, durch sein Leben innerhalb des Offizierkorps, durch die Verpflichtung, Uniform zu tragen, außerordentlich viele Ausgaben, die der Zivil⸗ beamte nicht hat. Ich erinnere ferner an die Verpflichtung des Offiziers, Pferde zu halten; die staatliche Pferdeentschädigung ist bei unseren jetzigen Pferdepreisen nicht annähernd genügend für das, was von ihm gefordert wird. (Sehr richtig! rechts Je schneidiger der Vorgesetzte eines Offiziers ist, desto besser muß der nach⸗ geordnete Offizier beritten sein. Das legt aber dem Offizier bisweilen ganz unübersehbare Opfer auf. Es trifft auch nicht zu, wenn man einwendet, Servis bekäme ein Offizier ganz gleich, ob er in einer großen oder kleinen, in einer billigen oder teuren Garnison stände mindestens müßte er überall denselben

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Personalservis erhalten. Wenn der Personalservis abgestuft ist, so entspricht diese Abstufung zunächst der Größe der Orte; und ic glaube, niemand, der das Leben der Offiziere näher kennt, wird mir bestreiten, daß ein Offizier in bejug auf Pferdehaltung, in bezug auf äußere Erscheinung, in bezug auf zahlreiche Standeg⸗ ausgaben in einer großen Garnison viel weitergehende Pflichten hat als ein Offizier in einer kleineren Garnison. Wir haben trotzdem versucht, den vom Reichstage vorgeschlagenen Weg zu gehen und den Personalservis nach einem Durchschnittssatz zum Gehalt der Offiztere zu schlagen. Dieser Vorschlag konnte aber nicht durchgeführt werden, weil dann in einer ganzen Anzahl von Ortschaften und bei einer ganzen Kategorie von Offizieren wir sind gern bereit, in der Kom⸗ mission Ihnen die entsprechende Nachweisung vorzulegen die be⸗ teiligten Offiziere in ihrem bisherigen Einkommen verkürzt worden wären. Das kann man aber nicht tun; man kann nicht einem Offizier oder einem Beamten durch einen einseitigen Akt der Gesetzgebung das nehmen, was sie bisher hatten. Ausgleichende Uebergangsbestimmungen lassen eine solche Maßregel erst recht gehässig erscheinen. Ich meine deshalb, wenn man den Personalservis der Offiziere mit dem Gehalt verbinden will, so kann man die notwendige Ausgleichung nur bei einer allgemeinen Gehaltsreguliernng vornehmen. Ich kann auch dem nicht zustimmen, wenn hier behauptet worden ist, daß ganz mechanisch die Einwohnerzahl für die Einordnung der einzelnen Orte in die vier Servisklassen maßgebend gewesen sei. Wir müũssen zunächst freilich von der Grundlage der Einwohnerzahl ausgeben, und das ist selbstverständlich eine rein mechanische Grundlage. Wir können aber bei einer solchen Vorlage nicht alle die weiteren s ach⸗ lichen Gesichtspunkte, die für unsere Entscheidungen maßgebend waren, für jeden einzelnen Ort dem hohen Hause gedruckt mitteilen, wir sind jedoch gern bereit, Ihnen mündlich für jeden einzelnen Ort die Gründe anzugeben, die für die Einordnung desselben in die betreffende Servisklasse maßgebend waren. Es kommen allerdings und darin stimme ich mit einer Anzahl der Herren Vorredner völlig überein noch ganz andere Gesichtspunkte in Betracht als die Einwohnerzahl. Da sind die Lage zu den Eisenbahnen, etwaiger Fremdenverkehr, die industriellen Verhältnisse, die die Wohnungs und Lebensmittelpreise sehr zu verteuern pflegen, und anderes mit zu berücksichtigen; aber im allgemeinen muß man zunächst von der Einwohnerzahl ausgehen. Meine Herren, Sie werden sich bei der Erörterung in der Kommission genau so überzeugen, wie wir uns überzeugt haben, daß es ganz un— möglich ist, nach absolut juristisch faßbaren Gesichtspunkten eine solche Einteilung vorzunehmen; man muß vielmehr nach allgemeinen Ge— sichtspunkten handeln. Juristisch beweisen läßt es sich nicht, daß der eine Ort mit 10 000 Einwohnern in die Servisklasse und ein an— derer Ort mit 10 000 Einwohnern in eine andere Klasse gehört. Ein gewisser subjektiver Spielraum wird immer übrig bleiben.

Meine Herren, dieses Gesetz bedeutet doch immerhin einen erheb— lichen Fortschritt erstens im Interesse des platten Landes, dann auch der kleinen Städte, indem wir den Naturalservis erhöht haben das ist ja auch aus der Mitte des Hauses anerkannt worden —, und ferner, indem wir in bezug auf Versetzung in höhere Servisklassen eine ganze Reihe von Forderungen erfüllt haben, die bei Beratung des früheren Entwurfs aus der Mitte des hohen Hauses gestellt worden sind. Das gestehe ich ohne weiteres zu, daß das Verhältnis zwischen dem Mietspreis, den der einzelne Offizier und Beamte zu zahlen hat, und dem vor vielen Jahren festgesetzten Personalservis und Wohnungsgeldzuschuß sich wesentlich zu Ungunsten der Offiziere und Beamten verschoben hat. (Sehr richtig! rechts.) Aber wenn Sie diesen Unterschied ausgleichen wollen, so kommen wir eben schließlich auf eine allgemeine Gehaltsaufbesserung hinaus etwas anderes ist das nicht.

Der Herr Abg. Dr. Bärwinkel hat an ein Wort von mir er— innert, welches ich bei der Beratung des früheren Gesetzentwurfs dem Reichstage zugerufen habe: „Tue Geld in Deinen Beutel!“ Ich hätte jenes Wort anders wenden sollen, ich hätte zu dem hohen Reichs— tage richtiger sagen sollen: Tue Geld in unseren Beutel! (Heiter— keit) Wir müssen eben, ehe wir neue Ausgaben machen, das Geld dazu haben. Wir haben hier in dem Entwurf schon über zwei Millionen für diesen Zweck ausgegeben. In einer Zeit, wo unsere Finanzwirtschaft dahin gekommen ist, daß wir sogenannte „Zuschuß— anleihenꝰ aufnehmen müssen, daß wir laufende Ausgaben aus Schulden decken müssen, da muß jeder Staatsdiener und jeder Staatsbürger sich den Verhältnissen fügen und, soweit es sich nicht um unaufschiebbare Ausgaben handelt, mit uns auf eine bessere Finanzgestaltung warten. Ich bin auch vollständig mit einem weiteren Wunsch eines der Herren Vorredner einverstanden; auch ich wünschte dringend, daß es möglich wäre, den Wohnungszuschuß der unteren Beamten, namentlich in den großen Städten und in den großen Industriezentren, zu erhöhen. Aber leider war es bis jetzt nicht möglich bei unserer allgemeinen Finanzlage, auch diesen Wunsch zu erfüllen.

Der Herr Abg. Dr. Bärwinkel sagte, in gewissen Fragen müßte man eben mit dem Herzen entscheiden. Meine Herren, in der Staatsverwaltung kann man sich auf Liebesheiraten nicht einlassen (Heiterkeit, und wenn der Herr Vorredner weiter versicherte, „die Liebe gehe durch den Magen“, so zitiere ich ihm ein anderes Wort: Ist kein Geld im Haus, fliegt die Liebe zum Fenster hinaus.“ (Heiterkeit Erst müssen wir Geld haben, dann sind wir sehr gern bereit, ihren Wünschen in weitgehendstem Umfange zu genügen. (Bravoh

Abg. Lattmann (wirtsch. Vgg): Der Rede Würze ist die Kürze. Die Vorlage bietet einen Fortschritt, aber sie enthält doch auch manche Enttäuschung. Ungerechtigkeit und Ungleichheit sind niemals ganz zu beseitigen. Aber die lange Geltungsfrist von 16 Jahren ist gerade bei einem selchen Gesetz, das unwillkürlich Ungerechtigkeiten mit sich bringt, unrichtig. Ob es möglich sein wird, eine Erhöhung der Hehe n ge e fu ff⸗ für die unteren und mittleren Beamten durchzusetzen, ist bei der Finanglage zweifelhaft. Gin Irrtum wäre die Annahme, daß der erhöhte Wohnungsgeldzuschuß nicht auch ein weiteres Steigen der Mieten zur Folge hätte. Die Statistik der Bodenxreformer über die Wohnungsperhältnisse zeigt die Notwendigkeit der Erhöhung für die kleinen und mittleren Beamten. Je kleiner das Einkommen, deste größer ist, der Prozentsatz des Aufwandes für die Miete. Einzelne Wünsche müssen wir heute zurückstellen, aber ich will doch der Regierung Material bieten, indem ich den Antrag an— kündige, die Stadt aße in die Klasse A zu veisetzen.

Damit schließt die Diskussion. Die Vorlage wird der Budgetkommission überwiesen.

Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, be— treffend Verlängerung des Friedenspräsenz— gesetzes vom 25. März 1899.

Abg. von Elern (d. kons): Namens meiner Freunde habe ich

dem Bedauern Ausdruck zu geben, daß nur eine einjährige Periode für die Friedengpräsenz in Aussicht genommen ist. Wir bedauern dies um so mehr, als wir glauben, daß die Bundesregierungen wohl in der Lage gewesen wären, den Reichstag früher zu berufen und ihm dadurch Gelegenheit zu geben, schon früher in die Beratung dieses Gesetzes elnzutreten, das dann sicher zur Verabschiedung gelangt wäre. Wir lauben aber, daß die Bundesregierung sich mit der Vorlage diefes kHesches selbst ihre Lage in der Zukunft schwierig gemacht hat, denn wenn das Gesetz im nächsten Jahre erneut zur Vorlage kommt, werden die Parteien, die einer mehrjährigen Friedenspräsenz⸗ sestsetzung unfreundlich gegenüberstehen, die jetzige Vorlage benutzen, um der Regierung Schwierigkeiten zu bereiten. Wir werden selbst⸗ perständlich für diese Vorlage eintreten, richten aber an die Bundes alert die sehr dringliche Bitte, im nächsten Jahre uns ein Gesetz mit einer mehrjährigen Friedenspräsenz vorzulegen, weil wir dies im Interesse des organischen Ausbaues unserer Militäreinrichtungen, im Interesse der Festigkeit und Stetigkeit unseres Heeres und damit t Interesse unserer allgemeinen Landesverteidigung für erforderlich alten. d Abg. Bebel (Soz.): Auch ohne die Bltte des Vorredners wird die VoVrlage im nächsten Herbst kommen und vielleicht auf 5 oder Jahre lauten. Gerade weil man dann voraussichtlich mit einer bedeutenden Verstärkung der Friedenspräsenz kommen wird, hat man anscheinend jetzt nur diese Vorlage gemacht. Unsere sachliche Stellung ju dieser Frage ist heute noch dieselbe wie vor fünf Jahren. Ich will heute nur der Verwunderung über die Motivierung der Vorlage Ausdruck geben. Sie ist außerordentlich kur; und sagt nur: »Die verbündeten Regierungen halten es für angezeigt, das am 1. März 1904 ablaufende Friedenspräsenzgesetz vom 25. März 1899 um ein Jahr bis zum 31. März 1905 zu verlängern, da die gesetzgebenden Körperschaften in der laufenden Session bereits über eine Reihe wichtiger und umfangreicher Vorlagen zu beschließen haben weiden.“ Darüber hat wohl jeder den Kopf geschüttelt. Niemals hat die Regierung es unterlassen, noch eine wichtige Vorlage ju hringen, wenn der Reichstag mit anderen beschäftigt war. Zudem liegt uns jetzt nichts weiter vor, als der Etat und die Gesetze über den Servittarif und die Kaufmanntgerichte. Eine derartige Motivierung entspricht in keiner Weise der Sachlage; ich erhebe da⸗= gegen Einspruch und verlange, daß man uns statt diefer die wirklichen Gründe angibt. Man will eine bedeutende Vermehrung der Praͤsenz— stärke und bedeutende organisatorische Aenderungen; alles das kann jetzt nicht erfüllt werden wegen der Finanzlage und lediglich deshalb haben die verbündeten Regierungen diese Vorlage gemacht. Das hätten sie kurz erklären sollen.

Abg. Fritz en⸗Düsseldorf (Zentr.): Ich kann mich dem Bedauern des Herrn von Elern nicht anschließen, daß hier nur eine Präsenzvorlage auf ein Jahr vorgelegt wird; wir find immer der Meinung gewesen, daß das beste die jährliche Bewilligung wäre. Was die Begründung betrifft, so muß ich auch gestehen, daß sie mir nicht recht zutreffend zu sein scheint; sonst war man doch etwas mitteilsamer. Ich hoffe, daß in der Budgetkommjssion etwas näher über diese Verhäftnisse ge— sprochen und uns einigermaßen reiner Wein eingeschenkt wird über das, was im nächsten Jahre beabsichtigt wird. (Zuruf bei den Sozial— demokraten: Die werden sich hüten! Die verbündeten Regierungen weiden schwerlich auf unsere Zustimmung rechnen können, wenn sie in dem nächsten Quinquenngt eine irgendwie erhebliche Erhöhung der gegenwärtigen Friedenspräsenzstärke vorschlagen sollten.

Abg. Dr. Sattler (nl,): Ich möchte meinerseits betonen, daß wir es nach wie vor für richtig halten, die Präsenzstärke für längere

Zeit gesetzlich festzulegen, und daß wir deshalb mit größter Beforgnis

dem Vorgehen der Regierung gegenüberstehen. Wir können unt nicht dem entziehen, diesen Weg jetzt zu betreten, aber das Gefühl der Be— sorgnis können wir nicht unterdrücken.

Abg. Schrader (fr. Vgg.): Wir werden das Gesetz annehmen. Die Motivierung geht uns nichts an. Daß sie nicht zutreffend ist, davon sind wir alle überzeugt. Es ist möglich, daß im nächsten Jahre die greßen Forderungen kommen, von denen bier gesprochen worden ist; aber darüber brauchen wir uns heute nicht zu unterhalten. Einstweilen muß dafür gesorgt werden, daß vom 1. April ab unfer Militärwesen wieder auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird. Das ist der einfache Sachverhalt. Ich halte mehrjährige Bewilligungen nicht für absolut notwendig, denn wir haben bei der Marine mit ein— sährigen Bewilligungen sehr gute Erfahrungen gemacht.

Abg. von Kardorff (Rp.): Was im nächsten Jahre sein wird, darüber haben wir keine Veranlassung, uns schon jetzt zu unterhalten. Es scheint mir das 1 zu sein, die Vorlage jetzt anzunehmen und alles übrige für die Zukunft vorzubehalten.

Kriegsminister, Generalleutnant von Einem:

Meine Herren! Ich möchte mich auf das beziehen, was ich in der ersten Lesung bezüglich der Gründe, die die Militärverwaltung veranlaßt haben, jetzt einen Gesetzentwurf über die Bewilligung eines neuen Quinquennats nicht einzubringen, gesagt habe.

Dem Herrn Abgeordneten des Zentrums möchte ich nur erwidern, daß ich hoffe, in der Budgetkommission Gelegenheit zu haben, mich darüber auszusprechen, was etwa die Vorlage des nächsten Jahres enthalten wird. Ich bin überzeugt, sie wird nicht so bedeutende Forde⸗ tungen enthalten, wie der Herr Abg. Bebel annimmt.

Damit schließt die Generaldiskussion. Die zweite Be⸗ ratung wird demnächst im Plenum erfolgen.

Die Tagesordnung ist damit erschöpft.

Schluß nach 3“ Uhr. Nächste Sitzung Montag, U Uhr. (Beginn der zweiten Lesung des Etats: Reichstag, Reichs amt des Innern.)

Nr. 3 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen gesundheitsamtö“, vom 20. Januar, hat folgenden Inhalt: Personalngchrichten. Arbeiten . d. KFaif. Ges A., XX. Bd., 3 (Schluß) Heft. Ankündigung. Bemerkung zur Krankenhaus— stat stit. esundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. ie f Maßtegeln gegen Pest und Cholera. Desgl. gegen Pest. Desgl. gegen Eholerg. Sanitätswesen Preußens, 1836/1900. us dem statistischen Jahrbuch von Berlin, 185s5o. Gesetz. bung usw. (Preußen.) Tetanus, bejw. Rotlaufserum.— Arbeiterinnen i Präservenfabriken. (Reg.-Bez. Trier) Unterleibstyphus. BGBraunschweig) Hebammen. Gemeindekrankenversicherung. Ddamburg,) Heiz- und Kochvorrichtungen auf. Schiffen. Desterreich. Narnten.) Ueberschwemmungen. (Böhmen. Impf⸗ besen. (Schweiz. Kanton Bern.) Arineistoffe und Gifte. anton Luzern. Verpflegung 2c. armer Einwohner. Kanton den Aerztlicher Beistand. (Belgien.) Saccharin. (Gritisch⸗ züdafrika. Transvaal.) Tierseuchen. Zeitweilige Maßregeln gegen terseuchen. (Preuß Reg. Bez. Königsberg, Schwei) Vermis les. Deuisches . Deutsch⸗Ostafrika.) Ler ? r ꝛc. (China. singtau.) Milch chinesischer Kühe, 1902,05. Gesundheitsstand in Schanghai, Oktober 19063. Geschenkliste. Wochentabelle über die lerbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. 22 in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in sankenhäusern deutscher Großstädte. Desgleichen in deutschen adt⸗ und Landbezirken. Witterung.

Nr. 2 deg ‚Ministerialblatts für Medizinal« und diz inische Untgrrichtsangelegenheiten.“, berausgegeben im mnisterium der geistlichen, Unterrichts. und Medizinalangelegenheiten, om 15. Januar 1904, hat folgenden Inhalt: J. Personallen. II. All- meine Verwaltungssachen: I) CGrlaß vom 36. Dejember 1993, be— fend anderweite Ausführun , zu den Vorschriften die Tagegelder und hr er. ten der Staatsbeamten; 2) Ein⸗

tragung von Gebühren in das Gebührenverzeichnis der Kreigärzte. I. Aeritliche Ehrengerichte; Erlaß vom 4. Januar 1904, betreffend Nachtrag ju der Geschäftsordnung für die rjtlichen Chren⸗ gerichte und den ärztlichen Ehrengerichts hof vom 6. April 1906. LV, Fürsorge für Kranke und Gebrechliche: Erlaß vom 21. Dezember 1803, betreffend Erweiterung der Krankenfürsorge für die in Betrieben oder im unmittelbaren Dienste des Staats beschäftigten Personen. , Seuchenbekämpfung: Nachrichten über den Stand gemeingefähr⸗ licher Krankheiten. VI. Wafferversorgung: Abänderung der Ge— bührenordnung der Königlichen Versuchg⸗ und Prüfungsanstalt für Wasserversorgun und Abwässerbeseitigung in Berlin. VII. Recht⸗ sprechung: Entscheidungen des ärztlichen Ehrengerichtshofet.

Literatur.

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Land und Forstwirtschaft.

Für die Studierenden der landwirtschaftlich technischen Gewerbe an der Königlichen Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin ist durch Verfügung des Ministers für Landwirtschaft 3c. eine besondere , ,, ,. erlassen, durch die ein Diplomexamen für Brauereiingenieure eingeführt ist. Das Examen kann im b. Studiensemester abgelegt werden, wenn gleich eitig eine praktische Ausbildung von mindestens zwei Jahren nach⸗

ewiesen ist. Die Einrichtung bedeutet einen wesentlichen Fort⸗

. in der Ausbildung der technischen Leiter unserer Brauereien und sichert eine gründliche Ausbildung, wie sie bei der heutigen groß⸗ industriellen Entwickelung des Brauwesens erforderlich ist. Der vor— geschriebene Studiengang schließt ein zweisemestriges Studium an der Versuchs, und Lehranstalt für Brauerei in Berlin in fich.

Die Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg ver⸗ anstaltet auch in diesem Jahre einen öffentlichen Sbst bauvortrags⸗ kursut. Er findet wieder im Architektenhause zu Berlin, Wilbelm— straße, und zwar am 11. und 12. Februar statt. Die Teilnahme ist jedermann gegen Erstattung eines Honorars von 3 S gestattet. Das Programm wird demnächst veröffentlicht. Teilnehmerkarten verlange man unter Beifügung des Honorars möglichst bald bei der Landwirt— , , Abteilung für Garten und Obstbau, Berlin NW.,

erftstraße 9.

Ausstellung von Gegenständen des landwirtschaftlichen Bauwesens auf der 18 Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts Gesellschaft zu Banzig. Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft wird auf ihrer vom 9. bis 14. Juni 1904 in Danzig stattfindenden Wanderausstellung in der Abteilung für landwirtschaftliche Geräte Gegenstände des landwirt— schaftlichen Bauwesens in einer Sonderautstellung vereint vor— führen. Es wird auf diese Weise ermöglicht, bauliche Gegen⸗ stnde aller Art, wie Baustoffe, neuere Dachdeckungsarten und materialien, Stalleinrichtungen, Gegenstände der inneren Ein- richtung, feste und n ,. Krippen, Vieh. und Pferdestände, Schweinebuchten, neuere Deckenkonstrultionen, Tränkanlagen, Venti⸗ lationseinrichtungen und dergleichen in vergleichender Weise im Inter— esse der Lieferanten sowohl als auch der Ausstellungsbesucher zur An⸗ schauung zu bringen. Die Ausstellungsbestimmungen für Geräte finden sinngemäß Anwendung auf diese Sonderausstellung, besonders hinsichtlich der Anmeldung, des Standgeldes sowie der Voꝛprüfung neuer Gegenstände. Ju dieser Vorprüfung werden nur solche Gegen⸗ stände zugelassen, welche innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Datum der Ausstellung patentiert bejw. vom Patentamt ausgelegt worden sind, oder für welche eine Patentanmeldung vom Patentamt aufgelegt worden ist, oder endlich im Falle, daß ein Patent nicht nach= gesucht worden ist, wenn der Gegenstand innerhalb der letzten 17 Monate, vom n fta der Anmeldung an gerechnet, in Deutschland zum ersten Male zur praktischen Verwendung gelangt ift. Baupläne werden zu dieser Prüfung nicht zugelassen. Es ist wohl zu erwarten, daß die fraglichen Geschaͤftskreise diese Gelegenheit benutzen werden, um den zahlreichen Besuchern der Wanderausstellung Gegenstände des landwirtschaftlichen Bauwesens vorzuführen, sie im befonderen mit Neuheiten bekannt zu machen. Die Frist für die Anmeldungen endet am 29. Februgr 1904. Schauordnung, Ausstellungs papiere usw. find lostenlos durch die Deutsche Landwirtschasts, Gesellschatt in Berlin

S8wW. 11, Dessauer Straße 14, zu beziehen.

Mainj, 21. Januar. Wie das Mainzer Tageblatt“ erfährt, geht man in maßgebenden Kreisen der landwirtschaftlichen Genossenschaften mit der Absicht um, demnächst in Barm stadt eine lan dwirtschaftliche Hoch schule ins Leben zu rufen, die in erster Linie den Zweck verfolgen soll, für die gründliche Heranbildung der Beamten für die landwirischaftlichen Genossenschaften zu sorgen'

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

China.

Das Kaiserliche Generalkonsulat in Schanghai hat unterm 17. Dezember v. J. angeordnet, daß die von Canton kommenden, Schanghai oder Woosung anlaufenden deutschen See—⸗ schiffe fortan der gesundheitspolizeilichen Kontrolle nicht mehr unterliegen.

Die Ein fuhr von Lumpen, altem Papier, Särgen mit Leichen, trockenen und feuchten Erdmassen aus Canton ist auch fernerhin ver⸗ boten. (Vergl. ꝛReichsanz. vom 1. August v. J, Nr. 179.)

Handel und Gewerbe.

Gesamtergebnis des Betriebes der unter der , Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung stehenden Staatswerke im Etatsjahre 1903.

Der seit Mitte des Jahres 190 beobachtete empfindliche wirt⸗ schaftliche Niedergang hat auch im Verlauf des Etatsjahres 1902 keinen wesentlich günstigeren Verhältnissen Platz gemacht.

. Beim Bergbau trat zwar gegen Ende des Kalenderjahres 1902 eine gewisse Besserung der Verhältnisse ein, doch war diefelbe nicht stark genug, um für die Staatszwerke das Gesamtergebnis des Etats— jahres gegenüber demjenigen des Vorjahres und gegenüber den An— sätzen des Etats wesentlich zu beeinflussen.

Auf die Arbeiterverhältnisse der Staatswerke hat die Ungunst der wirtschaftlichen Lage keinen erheblichen Einfluß gehabt. Die Beleg— schafisziffer erhöhte sich um annähernd 3 Go; Arbeiterentlassungen konnten von einigen unbedeutenden Fällen abgefehen vermieden werden. Die Durchschnittslöhne auf den Staakswerken entsprachen im allgemeinen denjenigen des Vorjahres.

Für Rechnung des Staates standen im Betriebe:

Art der Werke 1g02 1901 100 J. Bergwerke.

I) Steinkohlenbergwerke 20 17 17 2) Braunkohlenbergwerke .... P 8 3) Gisener ergnennt,l·, 8 8 8

4) Blei, Zink-, Kupfer und Silbererz⸗ J 5 5 5 , 4 4 4 Summe I. 1 42

II. Hütten.

, 5 5 5 2) Blei⸗, Silber und sonstige Hütten . 7 ö Summe II. . 127 111 6 6 6 1 ;;, 4 4 4 V. Ste ingewinnun geen 3 Hauptsumme .. TF5 57.

Neu hinzugetreten sind die auf Grund des Gesetzes vom 21. März 1902 (Gesetzsamml. S. 29) für den Staat erworbenen Steinkoblen⸗ bergwerke Ver. Gladbeck, Bergmannsglück und Waltrop im Sber⸗ bergamtsbezirke Dortmund. Unter den nachgewiesenen Werken besinden sich ein Exzbergwerk und zwei Metallhütten (am Unterharz), die ge—= meinschaftlich mit Braunschweig betrieben werden und an deren Er⸗ trägen e gen mit „“, Braunschweig mit * beteiligt ist, sowie ein Steinkohlenbergwerk (bei Obernkirchen). das zu gleichen Teilen im , Besitze Preußens und des Fürsten von Schaumburg⸗

ippe steht. )

Außerdem ist der preußische Staat an dem Kalisalzbergwerk Asse,

1 . 9. Juli 1898 . das durch Konsolidationsvertrag vom 13 Februar ogg entstanden ist

und einer 1000 teiligen Gewerkschaft gehört, mit 160 Kuxen beteiligt. Von den übrigen Kuxen entfallen 63 auf Anhalt, 501 auf Braun— schweig und der Rest auf 9 mit dem Anhaltischen Landesfiskus unter dem Namen Schutzbohrgemeinschaft! vereinigt gewesene Aktiengesell—= schaften und Genossenschaften.

An dem Ertrage der Kalksteingewinnung bei Rüdersdorf ist die Stadt Berlin mit einem Sechstel beteiligt.

Der Gesamtwert der Förderung der Steinkohlen- Braunkohlen«, Erz- und Salzbergwerke des Staats hat

betragen: im Jahre 1901 183 402 009 1, die Belegschaft 69 192 Mann, . 199 So n,, ö ö 72

1902 mehr * 2244 Mann *lweniger 2919 438 J 0o 1,59 weniger 3,24 mehr.

Auf den Steinkohlenbergwerken des Staats wurden ge—

also im I

wonnen: Belegschaft 19901. . 15121989 t i W. v. 167 134 680 M bei 62 6079 M. 180 ,, 61195 „Igo I mehr oog 198 t 2114M. also 102 wenlger ** 3 173 163 * 0 . 4,36 mehr 1L90 weniger 3.41 mehr.

Die Jahresleistung auf den Kopf der Belegschaft stellt sich dem. nach auf 245,8 (24336) t, der Durchschnittswert einer Tonne Stein kohlen auf 16,39 (11, 05) 0

Die staatlichen Braunkohlenbergwerke förderten:

Belegschaft 171 1 bei 674 Mann

8 6a a 2 17 Mann

,,, e 1902.

so 1902 mehr also 1902 weniger 4839 t 23 750 4

; PQ. 1.13 weniger 1,4 weniger 252 mehr.

Auf den staatlichen Eisenerzbergwerken wurden gewonnen:

. Belegschaft 199175. . 78 539 t i. W. v. 975 979 AM bei 606 Mann 1 K

also 1902 wen ger 65 917 t 261 035 0 13 Mann 0 881 26,75 2,15.

Auf den übrigen Erzbergwerken des Staats betrug die För⸗ derung an Blei, Zink-, Kupfer, und Silbererzen, Schwefelkies und Vit iolerzen: Belegschaft 1990!ß. . . 104729 t i. W. v. 8 599 go7 M bei 3 915 Mann o,, 3

also 1902 mehr 8 849 t I6 516 410 58 Mann D 0b so 8, 10, 66 1,45. Auf den staatlichen Salzwerken wurden gefördert:

1901 an Stein und Kalisalzen 458 351 t i. W. v. 85 323 272 M bei 1914 Mann

1902 an Stein al; , ö Kalisaliein 226 479 t.. 4580 187 1 891 im J. 1902 zus. 409 100 * 19800267 ö 2 mehr —=—

also 1902 weniger 49245 t

0 o 10,4 weniger

Belegschaft

1982 Mann 68 Mann

373 0085 Æ 7,Ol weniger 3,55 mehr.

ö Von diesen Werlen ist im folgenden bei Angabe der Er— zugungsmengen, Ueberschüsse, Arbeiterzabl usw. stets nur der auf Preußen fallende Anteil (Es., und h) R e.

Die Zahlen des Vorjahres sind überall in (— angegeben.

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