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z in den Augen des Volkes und vor dem Urteil der Behörde: das ist . 9 i 27 1 1 schnürung des Prinzips der Entschädigung gegeben sei. Die˖ Ich h . = zoffe, daß es nicht so ernst zu nehmen ist, daß wir ; zur unver⸗
1804 Qualität gering ; — Februar M ö mittel arktort gut Verkauft Dur itts⸗ Am vori ; . Sea ntter Preis fur 1 Doppelten iner . . . , , . der zweifelhafte Leumund, den sie erst zrien a i ag niedrigster höchster 1 kö . k w t für D Epalte 1 wurfbfreles Leben herstellen müssen 8 er. durch i. längeres, vor⸗ jenigen die d 8 . niedrigster höchster / niedrigster höchste er 1Doppel⸗ urch nach überschläglicher Verluste, die sie durch ih e sind sodann die Schäden und , en irren sich . ö. . * 16 26 ö ö , dem kö verkauft ursacht haben und die e J Tun anderen Menschen ver ‚ K dersey ge die zur a ö . Annahme deer r t 50. Feen tner . ie der Regel nach aus eigenem Vermö kommen und dann aus d x gerichtlichen Untersuchun ich nehme an, daß wi estimmung einfach gezwunge ] 3 Pyrit z . 4. 9. r r ne tant wwieder gut machen können, das bleibt ) aut eigenem Vermögen nicht bloß zur Verfol er Haft entlassen werden, und derjeni 9 bündeten gRẽchier wir schließlich uch in diesem Pu 1 n sein sollen: ; Stargard i. . J ö ö Noch: Hafer. ; der Menschen. noch jahrelang im Gedächtnis auß rfolgung der Staatzanwaltschaft 6 derjenigen, die Albsatz , zu einer Verstẽndigung ,. mit den ver⸗ ; /) . n. . — 11,00 Mei . ßer Haft und Verfolgun langen und bei diefer bestkäste minösen 8 3 schließt die Entschäzi n. Der sehte / J ö, , e, , . , i n, ,,, . eren urg i. pom... 1830 1130 ö. , 299 1209 ö 1152 1 — bpüßt: ü m deshalb zuerkannte Zuchthausst ö en Verfahrens. Die Zahl derjeni in das Bereich des Kricht. gesftändniß zu machen. Ab mit gewissem Vorbehalt zie 3 Rrotoschinñ́. k . 1056 0839 103 1 1220 1526 ö 59 11.75 11426 0. 1. x . zt; er verläßt das Zuchthcu und kehrt in fei hausstrafe ver⸗ anwaltschaft verfol Sahl erjenigen, die lediglich von der St auch dann Aus zuschli . er zu weit geht es, die Ent ses Zu⸗ . rn H ö 1086 16 36 6. 2 10,80 15 36 659 165 I h 30.1. Kurs nachdem er zurück .. seine Heimat zurück 9. ft verfolgt und bei der Staats aats · wiederholt . seßen, wenn der unschuldi . schädigung k . 380 1119 ¶ . 16 ; 1290 3 Ei rrückgekehrt ist, er ; wieder herausgek anwaltschaft aus d rholter Vergehen oder we uldig Verhaftet? we = Bresle K / 1,0 16 30.1. 182 gau ereignet sich i gekomme , us der Haft glei ober mieden 1 JJ 1 n,, ,, e,. , r e, JJ = Lüben i 29. , ae,, 464 . 1120 11.50 136 ; . ⸗ . ; . ; . eren Verbrecher zurück. Die X Meinung Meine Herren, diese vi holter Verurteilu gar nicht bon Vedeutung weil selbst b 6 ; , . J 1045 1670 105659 1056 156 116430 ; ⸗ ? ; ; . nicht umhin, dieser Spur, da ö ie Behörden können unschuldig Ven diese vier Punkte: Entschädigun . re Da, eilung von einer Vermögens beschãdi s bei wieder⸗ ; 1 9 19. 095 115 * Hod ; ; Sie ver ; andere Spuren fehl ig Verhafteten, Entschädi . g nur für einen . Verfahren ist in dem P ädigung nicht die Red = Neustadt O. S ö 9.80 106260 r 20 11,45 11760 . e verhaften den Verdächtige ehlen, zu fol . 5 „Entschädigung für d ĩ ; die richterl fe , em Punkt zu begnst Heeg stadt O.S.. 2 9650 ; ö. . Verdächtigen auf G , gen. und nur für diesen, z en wirtschaftlichen S hterliche Entscheidung kein beanstanden, daß es = Halberstadt . 1049 1656 16. 1070 1090 1100 ; ] Laufe des Verfahre ꝛ rund seines Vorleben . diesen, Beschränkung der E di n Schaden sollte dem g kein Rechtsmittel geb . gegen t d 5 . 10,80 ; ; ⸗ ⸗ r . 9 s stellt sich ens. Im die in ihrem V g der Entschädigun . e dem Manne, den der Staats geben soll; desgleich . i ne 3 1, g g — 334 1100 1120 146 ĩ n ich nun heraus: an die hrem Verhalten noch an ei g gegenüber solchen entläßt, die Entschädi Staatsanwalt aus d U 9 6. ö 2 241460 1365 hi. , 60 j ; unschuldig gewesen. Abe 3. ieser Tat war er an einem schlechten Le ; . zt, die Entschädigung nicht er Untersuchungshaft . Marne. . 6D 14.25 16 60 12,60 12.30 660 11,00 . ; 3. er, meine Herren auch nicht strafbar, s — eumund leiden oder we ausstellungen kö versagt werden. Alle di oha öh JJ 2. 14 530 14,30 ; 2 1120 26.1 gezogen ist, so wird die Volks Herren, wenn er zur Untersuch —ñ so doch unehrenhaft nr . lungen könen ines. Wun ch dis ,,, . Hannover 24 1160 11569 1 ß 1500 15.600 . . wird die Volksstimme s uchung schränkun übe ft sich verhalten habe — zu bringen, nicht beeinträcht: unsch, die Vorla ̃ r V 1 ' 6 1360 5, ; ⸗ ⸗ ; ; . sstimme sagen: das k he. g gegenüber solchen, die nicht durchei aben, und Be⸗ gen, nicht beeinträchtige — ge zur Verabschiedun . . Goslar . 1229 1276 13 11,890 129) 1200 26 = . perbrecherischen Vorleben he ommt bei einem der n, die nicht durch einen gerichtlichen Bes um zu verhü igen. Jedenfallz muß all 9 JJ ,, . 320 136 135 200 236 . . en heraus, und er selbst wird si er Verfolgbarkeit bezüglich der in F gerichtlichen Beschluß ju verhüten, das gwei Klasse auß alles getan werden . = Duderstadt . 12390 13599 31 1369 13.80 14490 2 360 11,80 , hehlen, daß sei , elbst wird sich ka i . ezüglich der in Frage uß vor werden. Mit di vei Klassen von Freige ü j ö 3 6. 3419 13.5 . = . 11,80 2. 1 J. ; ß seine eigene früh ö. um ver⸗ — diese vie r in Frage stehenden Tat ; 3 . Uit dieser Arbeit wird sich die K gesprochenen geschgffen * Lüneburg ö J 3 11567 12 00 12 00 . ͤ 14.00 15,00 ö ö J ö. noch imme ‚ ru ere verbrecherische Tä z 2 6. r Punkte sind es auf de 9 d 5 gesichert sind zu befassen haben 8 . ird sich die Kommission in st 349 g . J 11,839 176056 5 1233 1233 1257 z ( ö . Hö r, und nicht unverdient ti her. ätigkeit verbündeten Regierunge 1s ji, Entwurf beruht, die von d derhaftez als in . In Deutschland wird allgemei erster Linie ade kö ; . ͤ ; 12,00 13 ] 267 14 26 . öjetziges Leben werfe ; iefen Schatten ; * gierungen als unerläßliche Voraus h. on den et als in anderen Rulturstas gemein mehr und leicht = Limburg a. ö ö 1.46 40 1240 13 00 25 170 12,14 1220 30 Hö en werfe, daß er sich nicht auf sein Idee der Rechtspfleg liche Voraussetzungen einer mi hauptsãchlich urstgaten Gurchas; d . . * H 36 h 260 3 176 . 2 30. Behörde auf i e, zu wundern ve dechtspflege verträgliche , , . mit der ĩ ich, daß dort von der. N iropas; daran liegt es wohl ö Neuß ö . — h 1140 12, 90 13 40 36 3175 12370 12370 39.1 . Behörde auf ihn zurück Meine & ermag, wenn die such j rträglichen Entschädigungspfli ü weniger als bei er Notwendigkeit eines sole J ö . * — . 2 2 . 3. 36. . . greift. Meine Herren, ei uchungshaft angesehen werd ttschädigungspflicht für Unter. 3 bei uns die Rede ist es solchen Gesetzes ; Tim ersbühl! . 41 1 6 1385 12560 ö 2741 13,59 g 6 deurch den Einbruch in sch Mei ein solcher Mann, der Regi gesehen werden. Meine Herr ö Abg. Gröber (Zentr.) : . = Biberach J 11,60 1170 17 11,20 1525 13326 . 4 13 86 3 30. 1 früher geschädi werer Weise den Besitz seiner Mi h Rege rungen stehen, inde ren, die verbündeten erheblichen Fortschritt entr): Auch wir halten die V 6 ; . 6965 . 10 1890 3 0 59 . 12,40 30.1 1 geschädigt, aber der Re ̃ einer Mitmenschen ll seutsicen em sie diese Grundsätze g n Fortschritt gegenüber d e Vorlage für einen . Pfullendorf. ö 1320 12,40 1266 461 ͤ 11,90 17356 ;. 590 1180 1152 9. * ⸗ Regel er Regel nach nicht daran in allem wesentlichen auf d Hrundsätze annahmen uns dem Antrag Hi er dem geltenden Recht und schli = äberlingen J ö . 3665 ka30 18, o 1366 19 59 11536 165 1.2 5 ( egel nach wohl auch gar nicht in der La gedacht hat, der bei der Beschlußfass den Anschauungen, die leitend gewesen si d mission von 14 ö auf Ueberweisung an ei schließen x hae d 1650. 1250 c 39 13.10 . . 9 2443 12653 h 27.1. 3 4 durch Einbruch und Diebst 6 age war, den Leuten, die er schädi i. zfassung über das Gesetz von 1898 we . meiner Freunde itgliedern an. Im übrigen hab ne Rom. J /) . 2, 2 ö ] 2,65 12, 38 77.1 (. w. iebstahl schädigte, wieder sei ädigung für Strafthaft. Si ; n 1893 wegen der Ent⸗ Freunde eine Reihe von 2 3 aben sich im Kreis = Waren w 4 — 4 — 16. 13633 13,19 13, 10 63 14 13, 95 2 6 Bu vergüten, d jetzt ei . seinerseits den Schade af rafthaft. Sie, mei ; nt⸗ geltend je V on Bedenken ge ie Ei . J 1. ; 3.1. 6 97 3.9 2, 84 26.1 . w der soll jetzt eine Vergüt 8 ; chaden wenigstens diejenige ! ne Herren, werden sich, od gemacht. Die Vorlage hat j n gegen die Einzelheite . Altenburg. ö . . 168 1 113 1222 1263 82 12,93 17.77 571. Nein, meine Her t eine Vergütung aus Staatsmitteln bek ! . iejenigen Herren, die damals dem Rei „oder doch schen, mit, Recht ge hat ja. wie der Herr Staats 1 n Mülhausen i. E JJ 120990 1200 380 139 1299 13 56 333 153 go 11,96 1334 . will K öffentliche Meinung wird ekommen? erinnern, daß der Gese ent als dem Reichstage angehört haben praktische Bedeutun zerrargehober hat, ein sehr . * . DJ 8 Hoh, B, 13 600 1156 14 66 . 3 900 13159 36 398 * — H Gesetz den Verbrecher entschädi . sagen: weshalb wurde mit ei zsetzentwurf von 1896 im Hause auf äche lig Trlittene g als das Geseß von 1398. . Bemerkungen. Di ; , 5,501 1800 16,00 — l . 3 o, o öJBenigen, die frü her entschädigen, nicht aber lieber di it einer gewissen Enttä Vause aufgenommen Ve ig erlittener Uatersuchunge haf 13656, denn zie Fälle n. verkaufte M 00 ö — ö. ; ö 300 H früher durch sein v er lieber die ge ne Besti äuschung und mit große iders Verurteilung Unschul z göbaft sind viel häuf die Fü egen der Strich ? i Menge wird auf volle Doppelzentner 11 153 ö . * . ein verbrecherisches T gegen seine Bestimmungen. Aber di nit großem Widerstand zteilung Unschus icht Aber ge L häufiger, als die der — in den Spalten für Preise hal di zentner und der Verkaufgw t 92 14,32 1406 P . . ommen sind? un zu Schaden ge⸗ t ; gen. Aber die Verhandlungen ü and praktisch unendlich viel bed 39. gerade weil der Entw ; . Wer tung a . ö er auf volle Mark abgerundet 6 14, 28.1. . ö en wurf haben doch ; ngen über den Gesetz⸗ Frage 34 18 edeutenderen Gege stand urf einen de etreffende Prels nicht vor et mitgeteilt. Yer Durchschnittsprei . . Aehnlich, mei . . ergeben, daß die Grundlage f besetz⸗ Frage die 159 geregelt worden i Hegenstand behandelt als di gekommen ist, ein Punkt 6 preis wird aus den unab . ich, ne Herren, wird es i . aufbaute, im wesentli . rundlagen, auf denen er sich bemshen, eine allen ÜUebelf Arden ist, um so mehr müss ö . . en letzten sechs Spalten, d ; , Zahlen berechnet gehen. Ich glaube ; in vielen andern Fälle nr . . ntlichen billig und recht ware . A 1 Üebelständen wirklich müssen wir uns . , aß ent prechender Ber lcht f et. 4 ö aube, wenn in solchen Fäll n jährige Zeit die seit ö ö. * varen, und eine fünf ngelegenheit zu finde 8 1 abhelfende Regelu di . ᷓ 2 eblt. ESEntschädigung versa Fällen der Staat ö ; eitdem verflossen ist, h ; nf ⸗ Regelun iden. Ich will ohne wei gelung dieser gt, so handelt e at die bekundet, daß die j ssen ist, hat, glaube ich, so vi Regelung der Entschäzi all oh eiteres zugeben, daß di formalen Rechts, wie wi er nicht nur im Si ö. die früher so schwieri ; so viel ihren. Grundzügen ni gung für die unschuldig Verb n, . — n r es durch . inne schädigung für Stra . wierige Frage der E schadi n zugen nicht wesentlich v 9 Verhafteten in . Fntwurf begründ , rafhaft in einer, das öffentli ant schädigung für unschuldig Bestraft on der Regelung der Ent⸗ . en beruhigenden Weise abgeschlossen worden ö 9 öffentliche Gewissen spältigkeit des , , . i, sollte. Die gmie⸗ ᷓ daß die Frage, die damals die 6 . Spalten. Ich halte dtese . auch bei dieser Vorlage intschädigung unschul dig Verhafteter ,. . . Die e nur für
wollen, sondern j
; auch im Sinne d j
wie sie solchen Vo ; er sittlichen Gerechtigkei .
Vorkommnissen gegenü ; igkeit, Gemüter iten Krei enü . . 1 . 1 1 in we 9. 264 wäbenster Ul eseutlich, Pienung Klär iten Kreisen heftig bewegte, durch das ; ang und Keletigung gelbunmen it neue Gesetz zur Personen erfolgen, die im St f z Soll nicht auch 6 rafverfahren freigef . auch eine Entschädigung igesprochen worden. sind
'. igung dann gewährt werd ee. erden, wenn das
Kö
J
Deutschẽr Rei ichstag. f i . . g wurf und im Sinne der Verständigun ie i 6. : J . ,, . ö ö. im Jahre teil ung festgestellt, daß grobe Fahrlässi . . . ꝛ r Br rat erfolgte — Ent ¶ grobe Fahrlässigkeit ö ; 1m ung wurd . zädigung wird nur so wa ten U J ö. . Nummer d. Bl. berichtet. 9 e in der gestrigen Meine Herren, wer ö , Unschuld nachgewiesen ist. haben . auf Entschädigung ausschließe. Also auch 3 mnwnerkennt : Es folgt die erste Beratun des G die Interessen . et mit dem Verdachte, in strafbarer Weise a, nen Grundsatz adoptiert, den der Reichstag seit⸗ , ö ennt. Gewiß, meine Herren kann es vork treffend die e r r, , fe esetzentwurfs, be⸗ Untersuchungsh er bürgerlichen Gesellschaft verletzt zu haben, die d diederholten Legislaturperioden durch gleichmäß: ö. . J I ö 9 r , . ö ? ‚. = ; 4 ung 3 . ö ir 8 ; ö 31 ) ü . i t ö . . Untersuchungshaft. unschuldig erlittene daß diese . 1. kann billigerweise nicht bennspruchen . ö. . denen nicht ernstlich , ö und 39 der Fälle, in denen ein . un der großen Mehr Gesetz k ö 2 das Gesetz von 1898 war eigentlich Verfahren nicht bie . ; rliche Gesellschaft ihr ᷣ kannt hat. urde, aner⸗ . ntersuchungshaft 9 rafter irrtümlich Art. Eine große prakti nur ein Mn is zur gerichtlichen Gntsche 3 r 3. ö ⸗ 4 gshaft gebracht wird ; ich zur w große praktische Bedeut . Fälle find nach meine ichen Entscheidung gediehen ist? Di Reichsjustizamts Dr. Ni adigt. Dieser Grundsatz, meine ? ö e ent⸗ Meine He Hö rd, die Dinge so li onnen, wird es auch nie gewi eutung hat es nie ge! Es g Ich meiner Wahrnehmang, ' de, de, , . ; — . 6, meine Herren, ist wohl in allen G en . erren, wir sind aber auch nicht i . dennoch eine Entschädi o liegen, daß . nie gewinnen. Denn, Gott sei ge! Es gibt Staatsanwäl sehmung in der Praxis ungeheuer häuf . 2 . ö h j . esetz. Fällen eine Cntschidi nicht in der Lage, in sol ö. D intschädigung zugebilligt 1 uns die Fälle selten, i , . sei Dank, sind bei möglich ttsanwälte, die Gewicht d —⸗ zeuer häufig. 3 . a. ß z Gntschabigung zuzubllli ; olchen . azu will aber der Ent z gt werden kann in welchen die Gericht . ei möglichst lange in ihrer Hand ; arauf legen, einen Fall stag gelangt ist, so woll 8 ät an den auch anerkannt wor ö orden, und er ist f ; igen, in denen eine . * k . J, n. . . 22 . 2 . . ; ,, nach den Gesetzen ö Dagegen kan ! Herichte auch ermächti daß ein Unschuldiger b gen sind, an⸗ aatssekretär und die bů alten. Nun srage ich den H . auf eine Gleichgültigkei as nicht zurückführen 35. tag selbst. andlung jwar j ; ? nn der Entwurf unmögli adi . . , ö ; ö . Hzleichgültigkeit der verbündete Meine Herren, als im Jah aber das Verh ar nicht vorliegt, in den unter Aus nmöglich Entschädigung hi ie Fälle, die der zrtt st wurde. Aber, memne Herren erfon, die vier Wochen im s gierungen, warum soll ei dem Gedanken, der i eten Regierungen gegenüb ᷣ z m Jahre 1882/83 der Reicht s Verhalten des Verhaftet ¶ enen er Ausschluß jedes gerichtliche 2 jädigung hier unbedingt gegenwärtige Entwurf behand sin deren, nnn, ,,. a, , . anken, der in der Vorlage : egenüber ersten Male mit dieser F l Reichstag sich zum daß es si j Verhafteten derart gewese ; si . 9 ichen Ermessens derarti m sehr großen praktischen Tr ; ehandelt, sind von eine erlahren gewesen ist, keine Entschäl dann al ichen Erwitte lungs; * . ö 3 1 ö ß es sich mit den Gesetzen der Sittlichkei . ie auch in solchen Fälle . rtig zubilligen, daß i schen Tragweite, denn leider is . iner Ich möchte auch d j ntschädigung beanspruch — ö ö ,, i Fesetzen der Sittlichke ĩ z en, wie ich sie eb 166 . z ändern: ( 2 . denn leider ist eben eins nicht . hte a em Gedanken des V 'anspruchen können? , ,. , H. n in weiterem Sinne ichkeit, dies Wort habe, jedem anrücht ᷣ eben durch Beispiel z ern: soll die strafve ! eins nicht zu (einen Unterschi i Gedanken des Vorredners nich ; stellung der Ei i edankens, die Fest iedersetzte, die g tzgeberische Vorschläge fomuliere inne von Ehre, Sitte Wor zabe, jedem anrüchigen M Beispiele erlautert n afverfolgende Behörde sich rechtzeiti ; , s, , ,. ,, ,,, die äge fomulieren sollte ; ; ( Sitte und Anst . l enschen zukomm sßte vergewisser ge. zörde sich rechtzeitig des Tät Fälle ei a . er Dauer der 3. an 3. k ö. ö Au Gbr istand genomm . Me en müßte. gewissern, so ist es unvern 7 ꝛ rechtzeitig des Täters ne einen Freiheitsentzi Er. Haft machen soll der Sache zum Abs zat uns verhindert früher ; ) ausdrücklich dah üssi en läßt. Meine Herr en, . Meine He ; 264 ; wermeidlich, daß auch ö n q üsse n n, . . um Abschluß zu kom x fruͤher mit — der scht ftliche Beri ö zin schlüssig gemacht s ; Herren, den Gedanken hie ö e Herren, eine vierte und l ö , ,. ö ö ⸗‚ ; ; men, — jene Schwierigkei siftliche Bericht liegt dem h 2 wir gleichfalls nicht i . Hedanken hierzu haben . dem im Prinzi nd letzte Ausnahme, die wi ; . ird, der in der Tat schuldl nal jemand ver⸗ / en, gleich behandelt, werd k 33 . 863 , J t . em im Prinzip und i ; die wir gegenüb B X uldlos war. Deswegen ist di Untersuchungshaft ni verden, und zwar ; ssionen, wenn der Reichst or — daß narmmna, denien fe. a in den Akten sind wir d Initiative gefunden; auch hi ö ar im allgemeinen anzuerke nlther edeutung des vorliegen ; Deswegen ist die praktische ker suchungt aft nig buch einen ge . . 4 4 — Jö ö * ur dem gefolgt, was der Rei ö ; ier ö Entschädigung mach siss . zuerkennenden Anspruch iegenden Entwurfs außerordentli praktische Die letztere Frage kö z Freispruch ihren Abschluß fin . setz zindrängte, wiederh ; vom Staate verl 9. ü ü e Entschädigun Als i ⸗ eichstag uns früher indizi ö i ig machen müssen, bet h T3 ; auf und darauf ; ißerordentlich weittrage , . Frage könnte un weifelh⸗ 566 1 . erholt Gelegenheit e verlangt werden könne gung s im Jahre 1883 a. üher indiziert hat . H betrifft solche Fälle arauf, meine Herren, glaub t j ö Eltern: ö 6. zuheben, und die, sowei Felegenheit hatte, hervor. in dem Si i. ne, in denen der Anspruchsberechti *. der Reichstag sich mi ö Haft Gebrachte, aber wiede . ö ; e, ,,. . . J . e . ,, . erechtigte ] schädigun ; J mit der Frage der E chte, ab ieder aus der Haft Entlasse ; zur auen zu können, daß J gierungen die Hoffnun herbeiführen. M x allen Fällen einen Gerichts 9 ĩ . ; 1 — . m . 2 . . er Ent⸗ bietet vermöge der B . ; öntlassene nicht die Gewäh n, um so mehr der Reichs w n n. Man könnte sogar da ien Ger: tsbeschluß . ö . ; ie weisen vermag. Als in 2 2 ; nschuld nachzu⸗ seine K ; r und Verhafteter beschäftigt ge der Beschlüsse, die über i ewähr den verbündeten Regi er Reichstag geneigt sein wird Strafprozeßordnu logar dargn denken, sich R 2 E * . ꝛ ö 49. A8 1 22 z ĩ P ** e ö 6 9 ö 6 wir ; deß nung zu helfen — i ü . . . = . 2 v n, , im Jahre 1885 eine neue K . ommission ausdrücklich anerk ö igte, hat wegen der v . ihn ergangen sind, d ; egierungen entgegenzukomme ö ), vorliege . lfen. Damit würd . ne i e „hie min— Reichstags auf die ö e Kommission des 8 rkannt, daß es Fäll ; ermuteten Schuld ni daß er durch diese 5 ö geg kommen, wie d 5 orliegenden Gesetzentwurf 5 den wir nicht . Am auf erheben, ei Rechts s ; hstags auf diese Frage zurückk 3 6 das Verhalten des V e gebe, in welchen J nicht nochmals iesen Entwurf entge enk ; e sie dem Hause Besserung m ,, n,. wesentlich vert : 3 wie Deutschland, bish n , n, n Rechtsstaat zu sein Grundsatz festges ge zurückkam, hat die Kommission de ö erhafteten, wie der Ko ⸗ ; gezogen werden kann Es ist zur Untersuchun J 2 gegenkommen, und in die vo , Besserung in der Strafvrozeß erbessern, sondern auch ei ( K . ; zrundsatz festgestellt. Als i 3 ; sston denselben drückt, so schuldhaf ü ommissionsbericht sich 9 . s ist auf dem platten L ; g gebotene Hand einzuschl 26 e von den Regierunge könnte er Strafprozeßordnung selbft h eine 23 . . . e n, n, nn ,,, . uldhaft und unehrenhaft gew aus⸗ stiftung erfolgt, des Nachts ist ei e. atten Lande eine Brand zuschlagen. Geschieht das, meine Herr gierungen 64 man gegen eine solche Abä ö erreichen. Jedenfalls vo, wenn man den Versuch dami gegangen velle zur Strafprozeßordn ; eichstag die No. widersprechen wü gewesen ist, daß es der Billigkei gr / Nachts ist eine Scheune in F Brand. auf der Grundlage de izt das, meine Herren, gelingt es nicht den Ei e folche Abänderung der Straf 233 ä , gn, r e., ue ! „czarbaung ehneg, b. der g ch . ersprechen würde, dennoch bloß . illigkeit oder es ist . 2 une in Flammen aufgeg ge des vorliegenden Entwurfs . gelingt es, Einwand erheben, ma en, , . . rafprozeßordnung . . J ö ö 1 Grundsätze auf⸗ dem Verh . l oß der formalen Unsch ; ; zu nächtlicher Stu de ei ö r gegangen zu kommen ; gf, , urfs zu einer Verständi vor, denn die ganze V 1 n greise der Revisi ö. 32 . 8e . ĩ — 23 ö ; V ö 188 uld zuli b s nde ein verbrech . / nen, so darf ich mit Besti ö ö Verständigung Srraf i. a Vorlage gie 1 Meine Herren . ntschädigung bei der Freisprech zm Wi zerhafteten eine Entschädigun . zuliebe ; einen Eisenbahnz erischer Anschla ; . it Bestimmtheit aussprech . Strafprozeßordn ge greift einem Teil de . z t ,. . , ,. w techung im Wieder⸗ Mel 5 ; gung zu gewähren. 2 nzug versucht worden, m . 9 auf einen Kulturfortschritt jeit aussprechen, daß wir dami j ozeßordnung vor. In der Vo ö. er Revision der 56 . ö - w . ng ie Meine Herren, ein Trunkenb ; . gerissen und di S z , , an hat die Schi ö. h. 1 ritt machen, der in gleicher V 5, . ir damit einer Entschädigung föͤ In der Vorlage ist nur die . 3 e. ; ̃ . ö. . 2 4 , ö. 5 ö nkenbold verwickelt j ö. die Schwellen zerstört T3 . enen weg⸗ größeren z — gleicher Weise in kein ä 76 66 adigung sur die unschuldig ; die Rede von ö ö eg, gi . ,,,, . J , Trunkenheit in ei S cz ; e sich in schwerer . bes s ( stört, Fälle, in dene 9 größerer europäischen Staate bis w. einem der Man wird aber der e unschuldig erlittene Unterfuchungshaf ö 3 . . , n. 3 , , , n , Wg m, dee, ö esonders schwer gleich . . enen der Regel nach s. aaten bisher gemacht worden is tan wird aber der Untersuchungshaf ᷣ ersuchungshaft ö 5 ö e. . , . 11 1 — . gleich anfangs sichere Indizien für die Tä ; c Deshalb möchte ich mi orden ist. müffen, in denen die Freih ersuchungshaft alle die Fälle glei ne . ( 3 ,. . . ö . „Menschen werden durch ih echen;. finden sind und in d , , Indizien für die Täterschaft z ; , e ich mir erlauben, das hohe L — i n, , . Freibeitsentziehung ni Saue g eichstellen . . — liest, mi Betreffenden nachgewieser 395 . ie Unschuld des suchu ; ; 9 ihn verletzt; es wird die U 5 ä d in denen die Strafverfolg ö c aft zu die Verhandlungen v * i, das hohe Haus zu erinner uchungshaft erfolgt, sonde iehung nicht in der Form der U mr, , mere, er 3 ei der Beurteilung der einzelne a gewiesen ist, und dieser Grundsatz . . ng gegen ihn eröffnet r ; 8 ie Unter⸗ ö. Mühe haben, den S . gungsbehörden außerordentli . gen vom Jahre 1898, und der Hoff innern an und zwangsw wigh⸗ ondern durch sogenannte v Form der Unter⸗ n. r, . . l zelnen endlich im Jahre 1898 atz, meine Herren, ist »3 Nerf . J verhaftet . ze haben, den Spuren des Täte l entliche geben daß es dem Rei ; , und der Hoffnung Ausd 1 zwangsweise Vorf hrung, und genannte vorläufige Festnah 2 ,, seinen Idee achzuiage ; rar (h Jah s9gs durch das Gesetz K 2 ö. des Verfahrens ste zaftet. Im Lauf 9. 3 41 es Täters nachzukor i, daß es dem Reichst , . . nung Ausdruck haltun 6 Vorführung, und damit dlicite 3 . H l . e ) das Gesetz über d 5 zd fahrens stellt sich heraus ; aufe der Nähe des Tat in M ommen. Es hat i . stag gefallen werde, diese V altung. Es müßte der 5 amit implicite wangswe Ter kJ 26. k ie Entschädigung gewes 5 ⸗ jeraus, er ist so sinnlos b . sTatorts ein Mann unter verdächti t at sich in selben Geiste in d S 1 erde, diese Vorlage in dem Vielleicht kor müßte der 5 1 in dieser Richn igsweise Fest⸗ ö 23 33 3 ,, r, . , .. etrunken funden, er wird ver zerdächtigen Verhältnissen v . em Sinne des Entgegenkommens ge in dem⸗ Vielleicht könnte bei diesem Anlaß ieser Richtung erweitert werde en Entwurf prüst wird eins, wie i wvor⸗ Wir bewegen uns . ö rhoben worden k ; 3 rechtlich nicht zuge ; l rd verhaftet; es dauer 2. * ! orge⸗ Berücksichti der nü i . ommens und verständige für ungerechtfertig geri 5. 1 . ⸗ . ö . ö . w . ; ann: er muß frei e zugemessen werden ö . uert eine Zeitlan 9 gung der nüchternen, tatsächli 9. erstandiger ungerechtfertigte ge chtliche Bes Frage der Entschäd er wird zugeben müsse ? 2 ) glaube, zugeben müssen; ö ö lo d n den Gleisen, die der Rei . freigesprochen und aus . ö. andere Indizien, es wir ; ; ang, da finden si 3 ö ; tatsãächlichen Verhältniss . Die Ausnal gte gert tliche Beschlagnah igung 6. , ,, übe, en; früher durch seine Beschlüsse . . ⸗ er Reichstag Dieser M w aus der Haft entlasse = . . es wird eine zweite Persoͤnlichkei ich zu prüfen, wie das im J en Verhältnisse des Lebens je Ausnahmen, die der § ?; zeschlagnahme Erledigung fi ö . , . . K ö ; ziesem Manne, meine Herren soll Va assen werden. kann den Indiz . 1 ersönlichkeit verhaftet 6 as im Jahre 1898 mit glückliche , , n . e, e,, ,. ie der 82 zuläßt, sind nicht glücklt g finden. e, ,, k ztslage der geberischen Vorlagen festgeleg 2 mmungen zu gesetz⸗ Verhalte soll trotz seines unve 41 . Indizien gegenüber, die gege ⸗ ; zaftet, man damalige Auf be vo: ; glücklichem Ausgang f ; , Ausnahmen in den 53 . glücklich gewählt . . , ö . KJ ö. r Verhaltens auch noch eine Entschädi erantwortlichen des ersten zunächst der, gegen den zweiten sprechen, die l gabe von seiten des Reichstags ges gang für die billigen; sie gehe men in den Abfätzen 2 und 3 pin Kö , schland e Teise verbessert bezeichnete 2 at, wenn wir jetzt bei dem v z eine Entschädigun 2 2. . es ersten zunächst Verhafte ; prechen, die Haft Reichstags geschehen iß sie gehen noch üb . nd 3 kann ich . . . . . n. . on mir werden? Die ö ; . gung aus Staatsmitteln gewä ö ; ö Verhafteten nicht aufrecht ⸗ 1 A Y gs geschehen ist. Möglichkeit er , ,. über das Gesetz von 1898 hi nich sich einer Gesetzebung ar 5 834 3 em anderen Lande, welches Qwei , en. . ie öffentliche Meinung wird ö 68 vährtt ihn. Im Laufe der Ve i. erhalten, man entläß Abg. Him burg (d. kon): Die Vorlag . t, , m e, auszuschließen, daß sich j ag u. . ö. l x ö ö * . ö . . ö ö wäre eine seltsame Illustration ö. 3. ö . nicht verstehen, und stellen sich aber doch . gegen den zweiten . , daß ö. sich n nn i, umfaßt ein so weites . könnte, werden ,,, des Fiskus ö rer, d, , ü ö freuen hat, e rtschaftlichen Schaden für die S 23 da ür im Hause ; . Bestrebungen, die jetzt hi ö. . ie Dinge wieder ande ö. gliedern zu ü zerweisen Genn bis ) mmission von 1 Pin zäadigungsleistung in das Belie r gesehen, die die Ent⸗ , 9 ger ; e zu dem Erlaß eines solche N haden, sur die Schädigung des Vermö ause und in allen Kreisen ol j gen, die jetz hier . die Verfolgr 665 2 ders, und man ist genö ; ö ; ; n. Wenn bis jetzt in der F ,, , 4 Mit⸗ mird nich w g , . elieben der Behörd . nJ⸗ . e, , . l s solchen Verhafteten. Dieser Grunds 6 ; l es Vermögens des gegenzu — . atzgreifen um der T s . ö gung wieder zurückzuführen a ö . genötigt, wegen unschuldig erlitt 86565 in der Frage der Entschãdigung . nicht eine Entschãdig . Behörden stellen. Es . - elang d. s l Ve] ) atz . 7 — wirken. runksucht ent⸗ 29 sol H zuführen aus den ö ; J ener Haft noch recht . . nischadigung hängur de s — ö de, ; In gewisser 4 . 1 eg, 63. undsatz ist, seitdem der Reicht ö gen 4 wesenen Mensch ; zunächst verhaftet so liegt dies a d 2 . recht wenig erreicht w 8 äaängung der Untersuchungshaft, ⸗ e , . , . . 34 . n, t . Reichstag sich mit Weiter j . n schen, der nunmehr wiede aftet ge⸗ ; n den großen Schwierigkeite , rn. worden ist Untersuch 2 ungsbaft, sondern sür d * gen Ver⸗ . ⸗ K . ö e Hö eiter, meine Herrer j B3f . Meine H 4 mee, ieder zur Haft geb ; man jedem, der, ohne bestraf ; gkeiten dieser Materie. W . nterfuchungshaft für die betreffe r den Schaden, den di . K,, 3. ̃ hwierige wenigen Anträgen, die i 1 n Jahre 82, wenn ich vo Rrart ) en, ein Geschãftsma ; . . hn e Herren, in solchen Fälle anf * . gebracht wird. z ne, . ohne bestraft zu werde Materie, Wollte Desh 3 r die etreffende Person im G . e . . ö. 96 *. . z . . . Fällen soll der St . ö eine Entschädi g werden, aus der Haft e , , e. esbalb kann ich es nicht anerke tson im Gefolge gehabt eines Gesetzes über di . aß wir bereits im Besitz . . Hause gestellt wurden aber bei der? ; erdächtig. Dle Untersuch . err noch eine Entschädig ö Staat für die erste H * ädigung gewähren, so würde Haft entlassen wird ö es nicht an rkennen, daß ge 9 hat. ere . Besitze des Hauses niemals Beacht ei der Mehrheit er wird ersuchung wird gegen ihn erö ö. intschädigung gewähren? Ist ; ; e Haft schädigung teilhaftig werd zen, so0 wurden dadurch viele der guten Sitten verstoßen hat o . z jemand, weil er gegen di 12 63. . J ,,,, . rd zur Haft gebracht. Im Laufe — jn eröff net, wenn mit der einen L 2 Ist es nicht ein Widersp Rer di . g werden, von denen man den d viele den Ent.? Uebertretung best Feng oder wegen Verbrechens, Verge ie . i,, d,, , . . . . ö. absehe, unentwegt in heraus daß die M Im Laufe des Verfahrens stell . er einen Hand aus der St 2 erspruch, r die' Ueberzeugung hat, daß sie s en dringenden Berdach Lebertretung bestraft ist keine Entschadi 86, Vergehens oder , m , . * ö k aus, daß die Momente des W . zhrens stellt sich gezahlt wird Staatskasse eine Entschädi sehr viel U ebenen aß sie schuldig sind 2 dacht Rechtspflege sprich ; Entschadigung erhalten soll Hesetz vor einigen Jahren nach längeren Kämpf zu und wiederum also, wenn wi 9 Sta estgehalten worden buch definier ; des Wuchers so, wie sie das ö . und auf der anderen Sei ntschädigung pes nzufriedenheit hervorrufe . , Hichterz ö n ger g . e. . 3 ö. . . J . 3, wenn wir diesen Grundsatz de — ; ich definiert, nicht vollständig vorlie as Strafgesetz. der Strafvollstrer deren Seite der Staat die bes Volkes schädigen. Allerdi rufen und das Rechtẽbewußftfei Richters, der nicht engherzig sei n dem nohile officium des , n, e. r, ne, e, en; Entwurf zu Grunde lege . — atz dem vorliegenden Wortl =. ö g vorliegen, und daß der Richte ö afvollstreckung gegen dens ie Hand nach der V . erdings ist es ein ger f ff ytsbewußtsein Absatz 3 würde engherzig Jeine Entscheidung fälle 6 . 2 ,, ö. Wortlaut des Gesetzes folgend, geni er Richter, dem der soeber l s ö enselben Mann ö o er Vorlage zwei Klassen de CGntschᷣ gewisser Uebelstand, daß , n, ,. herbeiführen, daß einzelne Pers ⸗ en soll. Der , ern, ,, . Aut elerlei der Reichstag selbst bisher i uf den Wegen, die der Haf , genötigt ist, den Beschul I. . eben als unschuldig entschädi ausstreckt, Die Vorlage t ft i 21 er Entschädigung geschaffe , daß betrachtet und vom Rech daß ein zeine Personen als minde f . . , , . bees. K , er Haft und der Untersuchu Beschuldigten aus wir würde . ädigt wurde? Ich ö rifft in der Abgrenzung d Car scha geschaffen werden. gegen 9 Recht minder geschützt werd inderwertig ungen, und die verbündeten Regierungen sind f ündeten Dritter Grundsatz: Ei ten hat. ä ntersuchung zu entlassen. Aber es stellt si . vürden, wenn wir in J, glaube, im großen und ganzen d z Richtige. g der Entschädigungeberechti gegen den Mhtsgrund fad Ber i en, we e, , .. 4 3 e , . ö. e kö enge, soll n ö. zeitig heraus, daß in dem V ellt sich gleich ⸗ schädigung dur 3 1 solchen Fällen ein 5 der Staatesekreta zen das Richtige. Die Einschränk a eds. tigten verstoßen. Wir . 8 eichen Behandlung vor dem Geset ei diesem Kompromiß zu bleiben ar 3 fes schlossen, jedem Unschuldigen ge 39 e e, ! zwar der Regel nach , em Verhalten des Beschuldi [.! schädigung durch das Gesetz zubilligen n ne Ent⸗ siakel sekretaͤr gesprochen hat. e ssorechen nkungen, von denen Auge f , benden. Ah atze de, e ss , , ö . . n,, x schuldigen gewährt werden, aber es gibt Verhältniss moralischen Standpunkt anges ; zeschuldigten, vom . Entschädigu 1s ei . gen wollten, den Charakter die tigkeit. Es ist richtig, die E , . sprechen im ganzen der G . Auge fassen müssen sind aber berei Absätze des 8 sehr scharf ins . e ü. . , k 8g Verhältnisse, unter beutun d J gesehen, eine so schamlose Aus - e h. gung als einer solchen, die dem Uns * er dieser Gerichten zu üb g. die Entscheidung über solch 95 . erech⸗ baren Fortschritt 66 er bereit, in der Kommission di 7 846 . w * 1 * 5 98 . 6 1 111 11 ) ö J 30 r 2 h ö ö 21. ö oy 9. 23 . . n 0 ‚ e des Entw 2 * 3 Ks⸗ z *Es nissien die unle ; gegeben, daß wir die Grundsatz 31 z für uns von selbst schädig 63 ö. dig in Haft geratenen Menschen di g anderer Personen ele e Aus ö vollständig herabwürd nschuldigen gewährt wird, V tjten zu überlassen. Wir halten die ? K ; 24 . . ö ö ö . . ö ö ; gelegen hat, daß das V ( ürdigen. ird, Vollkommenes aber Kar eine f en die Vorlage nicht für et Abg. Heine (So): Der scha rksam gestalten zu helfe . K ol, ᷣ gerweise nicht zuerkannt werden kann. Dahi z s nicht verstehen würde, wenn di y — Volk Nun ka ; was aber für eine sehr brauchbare Grund zt für etwas redners kant ne (Soi): Ver scharfen, schneidenden Kriti 4 zung für Strafhast auch zur Anwendi ö Int ⸗ was keiner we jteren Ausfü ann. Dahin gehören sei 1 z ; nan diesem Mann der ungest ; . ö ann man mir entgegnen: j ; ö etwas Gutes wird aufbauen lasse are Grundlage, auf der sich ; s kann ich kaum etwas Neues J denden Kritik des Vor⸗ dem gegenwärtigen Ent ö zur Anwendung bringen konnten ; 9. 5 weiteren Ausführung bedarf unächs e w g denn, einen wucherartigen Gewinnen davonzi ! igestraft mit - die Schuldlosi kei N . ja, in solchen Fällen muß . sprießliches 6 6 n lassen, und wir hoffen 5 er ich nicht, wie er schließlich etwas ieues hinzufügen. Ich begreife : gegen n gen Gntwurf, der die Intschaͤdi ñ in Fälle, in dener i . f, zunächst diejenigen Staatsmi avonziehen kann, jetzt auch no losigkeit des Verhafteten festgest uß eben r aus der Beratung herauskomme offen, daß etwas Er schri schließlich diesen Entwurf als eine ich begreise nur . ; e, ,. e: ö . . jetzt auch noch aus dafür hab *. . festgestellt werden. Mei Abg. Momms , Hen ommen wird. schritt hat bezeichnen können. E s einen wesentlichen Fort z Zwec at, und das trifft v . ungs⸗ absichtlich aus einer böswillige D ; ntersuchungsgefangene E ; schadigung zuwenden wollte . x jaben wir gar kein Verfahren Das V Nennt Herzen nicht fü tw V D e . un e, ö . . . ö ö: . i ö. . ä dee . fang Fs tritt der Fall ein, de ; vure- die Unschuld sich festst ! . as Verfahren, in wel n. ür etwas Vollkommenes, erkenner halten die Vorlage Gg gi ; en wollen, und seine Partei wird d juristisches Ge⸗ r ntsch idigungsanspruch festgesetzt x riahten, n hat. Dahin gehören aber auch diejeni 1. Va herbeigeführt Mãdch ; ! iß von einem Manne ein . si feststellen läßt beginnt ö ö. zelchem Regierungen den Versu s, ertennen aber an, daß die v pỹ5 . 38 gibt Verbesserungen die ? . ird dem Gesetz zustimme Kö 3 283 s. . e i,. I ö ein junges wo die Gerichte si ; beginn erst mit dem Augenblick Freili 8 Versuch gemacht haben, diese F z die verbündeten öffentliche Mei gen, die schlechter sind als gar nich zu sttmmen. . , , ,. ö . . jene , elchen der Unter, Wüstline ⸗ izüchtig angegriffen wi . ö zte sich mit dem Verhaftet 3 Augenblicke, reilich entspricht diese Lös 4 „diese Frage endlich zu löse ffentliche Meinung zu dem Glaub en. ichts, weil sie die . ; ,, . ,, . üstling wird zur Unte wird. Der Verfahren em Verhaste en befassen können. Ei Gerechtigkeits Löfung nicht dem, was wir . u lösen. Gutes vor eschlagen fei Glauben verführen, daß wirkli ieses Verfahren so genau mit d setzli n er. stimmt Fahrlässigkeit., Auch in di f . s auf die eigene grobe bracht. Bei ersuchung gezogen 5 . Verfahren ist ausgeschlossen, solang , ,, iin solches rechtigkeits pflege erwarten Ver Entwurf enthaͤ von einer wirklichen de ,,,, i n ö . ,,. . 6 r . n racht. Bei der Verhandlung ü , Fw ge⸗ gegangen ist. O n, solange nur der Staatsanwalt artigen Bestimmun * 2 antwurf enthält manche kautschu en mangelhaften Grundlagen des zipien dieses Entwurfs entspreche ; ädigung für Strafhaft überein en Bestimmungen über den die Beschlüsse des Reichst i. vir auf dem Boden, Richtigkei . ng über den Vorgang stellt si gen ist. Oder aber wir müßten ei anwalt vor⸗ der damali ungen. Ver Reichstag hat sich 18 de kautichut; Iahheunse ien e, , , , el * kann, bei der heuti ha] erein, daß ich es mir e lass . hlüsse des Reichstags vorbereitet hab . Richtigkeit der tatsächlichen ; gang stellt sich die der eine A z . en einen neuen Prozeß einri ö amaligen Vorlage nur desh 8. 1898 auf den Bod *. rer Meinung durchaus un langli 5 Das Gesetz ist K J , , . l jaben. Im Jahre 1886 f en Beschuldigunge l ne Art von Unschuldsproze ? zeß einrichten, Vegi e, w, ne. ur eshalb gestellt, weil di Boden schied zwischen Freispre unzu änglich. Namentlich d r ᷣ ( ! lein srörte ö Kommission des Reichetage ; n, 8 88 sich aber a ch her ö gen heraus es stellt K prozeß darstellen würde z Regierungen erklärten, daß sie sons 8e, eil die verbündete zwischen Freisprechung erste zwei e 5 . J. ,. n deichstags sich ausführlich mit di uch heraus, daß das M e . e wir die jetzige G s ürde — damit wür Die . daß sie sonst auf ch erbündeten bedenkl ie * g erster und zweiter Klasse erschei ö ö . 6 ü . . ,, . . * würden se Grundzüge jenes Gesetzes sind auf nichts eingehen würden enklich. Dieser Standpunkt chlä x KRlasse erscheint uns . . le e, . ö. „ auf seine Ehre erfolgte, das 14 2 . Zeit, als der Angriff Was fol rafprozesses völlig untergrab Ich sollte mei Hefetzes sind aber hier noch verschl ürden. geradezu ins Gesicht. S ; schlägt dem natürlichen Rechtsgefü Kw, . daß die Entschädigun . x 9 n schlüssig gemacht Der 8 , , n. Lebensjahr gerade übers . as folgt daraus meine H . graben. e meinen, daß die seitde * erschlechtert worden . zu ins Gelicht. Schon das Roömische Re n, Sgefũhl ae , . . . schädigung nicht gewährt we den R ö ö zer Mann, meine Herren, ist ni l überschritten hat. setzunge ‚ e Herren, wenn Sie di hätten ; die seitdem verflossenen fünf J en. jemand für ehrenh ö dömische Recht schrieb vo *. r gn 2 hire, . (. ) ,, i in * Herren, ist nicht strafb . etzungen anerkennen? ie diese Voraus „ um den verbund *r, sinf Jahre genügt sei ehrenhaft gelten solle, bis seine S schrieb vor, daß grenzung der lag en Entschädigungs sy . 2 hafte en grobe Fahrläs gkeit f ö z ! n bei dem Ver⸗ ur Ve trafbar, er muß entlasse ö , . ennen Daraus folgt ö. us zu gestatt ndeten Megierungen ᷣ lrte r, k 3 ,. , . ö. ö. ; 2 2. ke 6. . 6. . ö. ö i. assen werden, schädigt ĩ T3 gl, daß niemals ei F gestatten, ob der Grundsatz, d 7 J ein Urteil darüb Fi 1, aatsbürger soll von Natur ; d ihm na zgewiesen Zezlehung sind wir zwar ebenfalls, se . . ieser gelegen hat. Diesen einstimmi . Derbeisührung seiner Haft vor⸗ Gl . n Gerichten kann er nicht ge . gung in den Fällen gegeben werd K . ö . . ö . . . at. Die en einstimmigen Beschluß der Ko issi 6 jlauben Sie, meine Herre ö gezogen werden. welche * erden kann von Rechts ; ge ellt worden ist, eine Entschä 9 deren Unschuld Fflichti. eine Ne htssphäre muß de 8 ö loße e, , , n, m, wenn ging, bei den damals das Plenu . er Kommission des Hauses r , erren, daß die öffentliche Mei en der Täter nur dem S wegen, in oll berechtigt t. Wi eine Entschädigung gewö pflichtig machen. Hört ij z den Staat schadene — ; etzgebun g893 geblieben, ab ; s das Plenum des Hauses ; 3 . es hat stehen würd ; ö entliche Meinung es ver ; 6. n Staatsanwalt gegenüber ! , 6 gt ist. Wie der Gesetz twurf g gewährt werden ei man freilich den Staatssekretä e, , 8 3 . 6. * n, ,, e n en ) de, wenn einem Wistli ; g es ver⸗ der Staatsanwalt je ; gegenübersteht derart, d die Richter seh ö Gesetzen wurf jetzt formuliert is eigentlich der Nor: lzuf , , . aatssekretär, so wä ea nche erhältnisse in Betracht, dene z haben sich später angeschloss , , — ) estätigt, ihm schädi ; ing in solchem Falle noch ei 8 . atsanwalt jeden Augenblick den Verdächti ; 1 . ü er d n, n, . . . . . 83 ; i ner . , e, . aneese Issen die sämtlichen Antrt di gung aus Staatsmitteln gewä 1 : h eine Ent— kann, ihn aber jeden ; ; Verdächtigen wieder entl sse zu einer negativen Prarls k ulierung der Schuldfrage 989 wird. Die Gerichte werd 5 schen, daß er ein⸗ z eine Veranlassung vorlag . zg. Rintelen wiede holt i ; ge, die der Herr D ; ö gewährt würde? ihn aber jeden Augenblick wied ; ; assen Wi werden S d, e, ö. . . 6. . . 3 , , ,, ,, ,. 8 Das sind Fälle . Möglichkei k er zur Haft bringen k ; Wir werden eine Formulie nde 27. sie bewahren möcht . ällen dazu entschließen bedin dem Gesetz in den Vn, , n,, e, , . folgedessen eine Antrag des Herrn Abg. ge einge racht hat, ebenso ein des Rei „ meine Herren, an welch j ; Möglichkeit der Entschädigu k ; 9 ann. Die pflicht etw 23 rung finden müssen r, , , L öchte. man wird e ßen, un edingt freizuspreche 6 dige Regelung ersa zten. s He . ; ꝛ— es Re ; e die Ko z ädigung kann erst in dem ͤ icht etwas schärfer n fer issen, um die Entschädigungs an wir? ein non liquet gusspreche e r , e, Die Bestimmu . zten ; ? g. Munckel vom Jahre 1888, ein es Reichstags im Jahre 1885 berei Kommission in welche Hericht ü ; em Augenblick begi daß de er zu präzisieren. Einver ntscha digung ersatzpflichti ussprechen um den St 4 s 3 ö ö . , . ,,, eginnen, daß der Umfang der Ents iisie Finverstanden bin ich d : ersatzpflichtig zu machen Hie jebige Praxis n Staat nicht schadens⸗˖ schãdigungeansp z es Entwurftz über die Begrenzu d Traeger vom Jahre 1890; die Frage i haben bestimmen müss — ] zat, und welche und den Bes g — . at zu kognoszieren hat mögensschãdi g der ntschädigung sich auf di : ; damit, fürchten. Daß , ,. jetzige Praxis läßt das S* ö . ö. ö. ee. 06 , . ger ; Frage ist zur Sp . ! en, für derarti r ö en Beschluß des Ge ine ei ö at und dur nögensschädigung, «e e 3 auf die eigen R 1 aß man im Falle Nerz zt das Schlimmste be⸗ auseinander n t beruhen auf vier Grundsätzen, die ich hi nmen auch bei der Beratung der St zur Sprache ge⸗ auf Entschädigun 1 ge Vorkommnisse einen Anspruch ö 4 9 zerichts eine einwandfreie Lage für d ö ch beschränken 1 4 n den während der Haft ent ge liche Ver. den Strafantrags die 9 kalen e , din enn ö useinanderlegen möchte. die ich hier kurz jwar Mitglieder im Haus di ch rafprozeßnovelle. Es gab Abe ; 2 der Staatskasse auszuschließen 6 Entlassenen geschaffen wird Wohl geb ich r den aus der für ein y, . gelingt es später einmal , , gehen 38. . , e. . . 13 Der erste G s . . ; Hause, die au im Fall ; Aber wir aben leide ; ; ann auch i J = be ich vollständi e moralische oder sonstige S438 eine ntschädigun /e, He ade hier liegt ein Fehlgriff der J sti n. erste Grundsatz ist der: Entschädi ; fahrlässigen Verschul alle einer groben hab ; er noch weitergehe ö ; in solchen Fällen trotzdem die . y, , ,. ? H . ö . 3 solchen Pers x er: Entschädigung wird nur i chuldung durch den Verhaftet ; z jaben in gewissem ü gehen müssen: wir Angeschuldi ; m die Sache so liegen, de ituierte Begriff der Fabhrlässigkeit if stzulegen. Der in Staatsse . ir Verhaftung geschritten werden n . ; * . ö . . 53 *. , ,, ,, ö. gen, daß der Kommission wird gut ut ahrlässigkeit ist doch bedenklich. Di Staa ssekretär berief sich da uf ritten werden sollen. Der 33 r . 5 . , ,, e. ö k Um nehmen müssen darf. Abe ; ; uf Entschädigung billigerweis haupt gut tun, den Begriff der groben Fahrläf ich. Vie Respekt vor dem Reie arauf, daß die Regierung scho ; ervorgehe efreit von jedem begrü ersuchung sicht wurde im We bt indessen ihre An⸗ ᷣ serjenigen, die unschuldi arf. Aber, meine Herren hi ; eise erheben pt aus dem Gesetzentwurfe h groben Fahrlässigkeit über, lassigkei ß . 6 deren man si . egründeten Verdacht de T Jege der Abstimmung mit gr 8 ⸗ suchungshaft gezogen ; uldig zur Unter— als den Be ; . hier bleibt nichts weiter übri aber die Ausnahme im 2 e herauszuwerfen. Noch bedenkli * äfsigkeit usw. machen müßte r nahme. wesen ders gehen, e ; ie bezichtigte, d. h s r Tat, lehnt, und die Ueb 2 großer Mehrheit abge⸗ . zoge worden sind. Es J en Betreffenden auf den We er übrig, zieh zme im 2. Absatz, die sich di ver mn er it gern,, e, , ,. . ; k im Sinne des E cbereinstimmung mit dieser ; 9 Personen, die vorbestraft 8 handelt sich um ka en Weg der Gnade zu verw j zieht. Das Gericht ist abs ** auf die guten Sitten be — azu auch Unkenntnis der Gesetze, grobe gabrla sigtent. Int⸗! das Gesetz vo ö ieser Mehrheit hat d ¶ raft worden sind, Pe ö ; . nn um so eher geschehe 14 veisen und dies v ? ft ist absolut nicht in de 2 e . ,,, ent, bee e, . ö n 1898 über die E J at dann haft verbü . Personen, die zwar i — zer geschehen, als die Fäll di i ö , 5 . ö Intschädigung bei u ; verbüßt haben, abe ; . zwar ihre Straf⸗ sel te ⸗ Fälle, die hier in Bet z esener in dem einen oder andere z jute len. ab. fin ihn s. ke ,, . 1. . , tracht kommen, Sitten d sto ; en oder anderen Falle ge em Kopf, er scheint der M ttaatssekretär schüttelt ö , ; w . . . ; ; erstoßen hat. Ein Korre 2 e gegen die gute j nt der Meinung z 3 * * ur tel mit ückgeblieben sind, Di Verbüßung der Einschränk nklich ist, ihnen gegenüb dleses Begri s iin Korrelat gegen die schli . ig , en, , ,, . . nge, die nicht so sch ö ränkung der Entschädi ; ; genüber eine Begriffes würde darin liege ; limmen Wirkur e, aber die Auslegung durch di eri r nell vorübergehen jw ädigungspflicht eintreten richts, d ̃ de darin liegen daß man d igen nicht um die Mei 5 s , , ,, ar in der Presse ; zu lassen. Ich hab chts, das die Entschãdigungspfli ß man den Beschluß des Ge Meinung des Staatssekretärs gekü ü e e. . — ; ee n gf Estnsn zluß des Ge— treten, wenn d w r , , retãrs gekümmert. Was sfoll e — , stig werden läßt * stellen hat, nicht reren, urch grobe Fahrlässigkeit eines Was soll ein⸗ n , . ih e nn,, 9 ; rechts eingetrete 1st . ässigkeit eines Beamten die V estimmung wird . in Rechtsmittel 5 ; getreten ist? Dann müßte S r / zweifellos ; zuläßt. Die ; ist? Bann müßte der Staat doppelt baste . fellos zu ernsten Verbandlungen 266 . nn,, soll der derlicren , , An v . die gegen die gute Si erstoße 6 tte verstoßen hat. Danach könnte ein