gestaltung des Anerbenrechts gerichteten Wünsche zu prüfen. halte aber nichts für gefährlicher und falscher, als solche Dinge den Leuten aufdrängen zu wollen. (Sehr richtig! links.) Lassen Sle die Sache sich aus den verschiedenen Bedürfnissen heraus entwickeln, es werden sich dann schon Abgeordnete finden, die sie hier zur Sprache bringen, und ich werde dann auch bereit sein, diesen Wünschen zu entsprechen. Ich enthalte mich aber entschieden des Aufdrängens, weil damit mehr Unheil als Heil geschaffen wird. (Sehr richtig! links.)
Dann wurde mir nahe gelegt, ich sollte für die Bepflanzung der Straßen mit Obstbäumen eintreten und namentlich aus den großen fiskalischen Baumschulen die Bäume billig hergeben. Wenn ich das täte, wie groß würde dann der Sturm hier im Hause sein, wenn es hieße: jetzt macht der Staat den armen Gärtnern Konkurrenz! Meine Herren, es erscheint das zuerst sehr hübsch! mögen wir doch die Bäume abgeben. Aber wie viel Tausende von Baumschul⸗ besitzern gibt es, die mit Recht sich beklagen würden: jetzt zieht der Staat die Bäume, wir muüssen die. = Wen zahlen, und nun macht der Staat uns damit Konkurrenz. Ich kann also diesem Wunsche nicht entsprechen, ich darf meines Erachtens nicht aus den fiskalischen Baumgärten unserer gärtnerischen Schulen die Bäume billiger hergeben, als sie die Gärtner herstellen, sonst würden wir ähnliche Verhältnisse schaffen wie die, über welche wir uns gestern in der Kommission bei der Erörterung der Frage der Beteiligung der Bäcker und Müller bei der hiesigen Versuchsmüllerei unterhalten haben. Wir wollen eben nicht mit staat⸗ lichen Betrieben den Gärtnern eine solche Konkurrenz machen.
Sehr angelegen sein lassen werde ich es mir, für die bessere Ausgestaltung der ländlichen Wohnungen einzutreten. Aber so weit zu gehen, meine Herren, daß ich den Einzelnen Kredite geben oder die Landschaften veranlassen solle, die Kreditfähigkeit der Ein⸗ zelnen zu bescheinigen, das halte ich für ein äußerst schwieriges Ge⸗ biet. Hat jemand noch nicht so viel Schulden, daß die Landschaft ihm noch weitere Mittel innerhalb der landschaftlichen Taxe geben kann, so wird der Betreffende sie allein benutzen und nicht erst meiner Unterstützung bedürfen. Umgekehrt bin ich nicht in der Lage, die Landschaften zu veranlassen, über die von ihr festgesetzten Normen hinaus etwa Kredit zu gewähren. Denn es handelt sich um Darlehen zum Bau von Arbeiterwohnungen; es war angeregt worden, ob nicht weitere Stärkungen durch die Landschaften erfolgen könnten. Ich glaube, dem kann ich nicht nachgeben.
Ich komme nun zu den Schulen. Diese werden uns ja gelegent⸗ lich der Vorlage für Hessen⸗Nassau noch eingehend beschäftigen. Ich habe neulich schon in der Kommission ausgeführt: ich bin der Meinung, man soll da zuerst von unten auf gehen. Frei⸗ lich nicht, wie hier gesagt worden ist, etwa in dem Sinne, daß ich dadurch die Sache verzögern wollte. Aber es ist nach meiner Meinung für unsere ländliche Bevölkerung von hoher Bedeutung, daß, ehe sie die Fachschulen besucht, sie in Fortbildungsschulen vorgebildet werde, sonst wird eine Menge dieser Schüler in der Fortbildungsschule nicht in der Lage sein, mit Erfolg den Vorlesungen dieser Schule zu folgen. Es ist ja schon ausgeführt worden, wie mancherlei Schwierigkeiten sich gerade der Entwickelung der Fachbildungsschulen entgegenstellen. Ich bin ganz der Ansicht des Herrn Abg. Gamp, daß man nicht ein⸗ seitig mit einer Gemeinde etwa vorgehen kann; es würden sich ganz wundersame Verhältnisse entwickeln. Ich habe geglaubt, durch die Vorlage für die Provinz Hessen⸗Nassau zunächst einmal mit den Herren eine Einigung über das Prinzip herbeiführen zu können, hoff end, daß dann aus den anderen Provinzen dieselben Wünsche an mich heran⸗ kommen und darauf hin provinziell die Verhältnisse ausgebaut werden. Ich glaube, daß die Verhältnisse z. B. am Rhein wesentlich anders liegen wie in Schlesien. Ich kann mir nicht denken, daß man ganz gleiche Gesetze etwa für beide Provinzen machen kann, obwohl man denselben Zweck vor Augen hat: durch die Fortbildungsschulen gerade unserer ländlichen Bevölkerung eine bessere Vorbildung für ihr weiteres Leben zu geben.
Sodann, meine Herren, hat man sich — ich glaube, der Herr Abg. Dr. Hirsch war es — an mich gewandt und gefragt: wie es möglich sei, daß in Brandenburg keine ländlichen Fortbildungsschulen sind. Zunächst handelt es sich darum, daß in den Bericht immer nur die Fortbildungsschulen aufgenommen werden, die als solche von den Ge—⸗ meinden mit oder ohne staatliche Unterstützung organisiert sind. Dann aber kann ich dem Herrn Abgeordneten sagen: mir ist es bekannt, daß in der Provinz vielfach solche Kurse stattfinden, die durch Unter⸗ stützungen seitens der größeren Besitzer errichtet sind, keine staatlichen Unterstützungen erfahren und doch demselben Zwecken wie die Fortbildungsschulen dienen. Aber, meine Herren, eine Erscheinung liegt auch hier mit im Hintergrunde. Gerade die Provinz Brandenburg ist diejenige Provinz, die am meisten durch die großen Städte in Mitleidenschaft gezogen wird. Meisten⸗ teils wandern schon die jungen Menschen mit 16, 16 Jahren ab, die vielleicht als Straßenkehrer das Berliner Pflaster treten. Die jungen Leute sind leider nicht Mehr vraker nr wilten, sondern sie gehen fort, und das ist doch das Material, welches wir sehr gern in unseren Fortbildungsschulen im Interesse der heimischen Landwirt, schaft fortbilden möchten. Es liegen hier also schwierige örtliche Ver⸗ hältnisse vor, die mit dazu beigetragen haben, die Entstehung der Schulden zu hindern, und ich glaube, wenn der Herr Abg. Hirsch noch so schöne Vorträge hielte und den Leuten die Vorteile dieser Schulen auseinandersetzte, so würde er sie in der Nähe von Berlin doch nicht auf den Dörfern festhalten; sie gehen einmal weg und sind leider für die Landwirtschaft verloren. (Sehr richtig! rechts.)
Es ist sodann auf die Verwendung der Elektrizität hingewiesen worden. Es ist dem hohen Hause eine Zusammenstellung über die Anwendung der Elektrizität auf verschiedenen Domänen übergeben worden. Die Herren können daraus ersehen, daß die landwirtschaft⸗ liche Verwaltung die Hände nicht in den Schoß gelegt hat, daß wir sehr wohl diesem wichtigen Zweige, der vielleicht dazu berufen ist, an manchen Stellen die lebendige Arbeitskraft zu ersetzen, nachgegangen sind. Zur Zeit sind wir immer noch in einem gewissen Versuchsstadium. Ich glaube, wenn überhaupt aus der Sache etwas in erheblichem Umfange werden soll, daß dies nur dadurch möglich ist, daß wir durch die Vergasung des Torfes, durch Sauggasherstellung die Möglichkeit haben, aller Orten billiger als bisher die Elektrizität zu ge⸗ winnen.
Es ist dann noch von verschiedenen Seilen auf die Arbeiter— verhältnisse hingewiesen worden. Vielleicht ist der Herr Abg. Gold— schmidt noch im Hause; ich bedaure, wenn er es nicht ist, da ich ihm
Ich gern in bezug auf die neulich von ihm angeführten Verhältnisse
zeigen möchte, wie gefährlich es für den, der nicht genügende Vorkenntnisse besitzt, ist, sich mit der Statistik über einzelne Berufszweige zu befassen. Der Herr Abg. Goldschmidt führte neulich aus: mir fallen diese geringen Löhne der forstwirtschaft⸗ lichen Arbeiter in erheblichem Umfange auf. Ja, meine Herren, wenn der Arbeiter so, wie er es leider sehr oft in der Industrie ist, nur als ein Strich vor Ihnen erscheint, der von dem Arbeitgeber an die Maschine gestellt wird, des Morgens kommt und des Abends geht, wobei es dem Arbeitgeber völlig gleichgültig ist, ob er übermorgen wieder da ist, weil er kein Interesse weiter für den Mann hat, dann gebe ich Ihnen ja recht, daß eine solche Statistik wohl die Arbeitslage des Mannes zeichnen kann. In dieser Statistik, meine Herren, ist aber naturgemäß bei den Lohnsätzen, die von dem Herrn Abg. Gold⸗ schmidt bei der Forstverwaltung so bemängelt sind, wie den Herren aus der Landwirtschaft ja allgemein bekannt ist, eine ganze Reihe von Bezügen nicht berücksichtigt, die in der Entlohnung mit enthalten sind. Es handelt sich da um die Frage der Wohnung, die Hergabe von Streuparzellen, um Weidegang sür das Vieh, um billige Gewährung von Ackerland, Holz u. dergl., alles Dinge, die naturgemäß in einer solchen Statistik nicht zum Ausdruck kommen können. Ich lege Wert darauf, und ich glaube, daß die meisten, die mit der Landwirtschaft zu tun haben, großen Wert darauf legen müssen, daß dem landwirtschaftlichen Ar⸗ beiter nicht alles etwa in Geld gegeben wird; denn mit Geld kann er sich vieles gar nicht anschaffen; sondern der Mann muß in seiner kleinen Wirtschaft die Möglichkeit haben, alle die kleinen Sachen, die er täglich für sich und sein Vieh gebraucht, tunlichst selbst zu produzieren. (Sehr richtig h Aber dadurch, daß man vergißt, — und auch die angeführte Statistik hat es vergessen, daß neben den hier aufgeführten baren Löhnen für die Leute eben noch eine ganze Menge anderer Sachen in Frage kommt, die von größter Bedeutung für sie sind, entstehen immer jene falschen Vorstellungen von den entsetzlichen Hungerlöhnen der Arbeiter bei uns auf dem Lande. (Sehr richtig! rechts und im Zentrum.) Es existiert ein Buch über die Arbeitslöhne, der „Versicherungskalender' von Götz und Schindler, das Ihnen bekannt sein wird. In diesem Buche werden Sie selbst finden, daß gegen die landwirtschastlichen Arbeiter die Arbeiter der Forst⸗ verwaltung noch besser stehen. (Hört! hört! links) Gewiß, meine Herren — (Zuruf des Abg. Goldschmidt: noch schlechter als die anderen) (Heiterkeit) Ja, meine Herren, Sie werfen hier zunächst der Forst⸗ verwaltung das vor; ich gebe gerne zu, daß diese Leute noch mehr be⸗ kommen, und jwar — das vergißt nun eben wieder der Herr Abg. Goldschmidt, wie er mir den Zuruf machte — werden diese Leute der Hauptsache nach in der Forst nur im Winter beschäftigt, zu einer Zeit, wo die Landwirtschaft gar nicht in der Lage ist, für ihre Leute solche Löhne ausgeben zu können. (Sehr richtig! rechts und im Zentrum) Also, meine Herren, es ist ein eigen Ding, sich mit diesen Sachen zu befassen, wenn man sie nicht voll und ganz zu übersehen vermag. (Hört, hört! und sehr richtig! rechts und im Zentrum.) Ich möchte doch bitten, daß, wenn Sie solche Ausführungen auf Grund der Ihnen vorgelegten Tabellen machen, Sie vielleicht vorher zu mir kommen; ich bin gerne bereit, Ihnen alles zur Verfügung zu stellen; denn man muß, um eine Sache richtig beurteilen zu können, alle einschlägigen Verhältnisse übersehen. (Sehr richtig! rechts) Ich möchte auch hierbei nur darauf hinweisen, da der Herr Abgeordnete fragte, wie es in früheren Jahren stand: Diese Tabellen sind in früheren Jahren dem hohen Hause zugänglich gemacht worden; ich glaube, daß Sie sie in der Registratur des Hauses finden werden. Ich glaube allerdings, nur während meiner Verwaltung ist das geschehen. Für die vergangenen Jahre, in denen derartige Zusammen⸗ stellungen nicht gefertigt wurden, bin ich doch unmöglich in der Lage, diese vorzulegen. Ich wüßte auch gar nicht, wie ein Oberförster jetzt eine Zusammenstellung über Löhne von vor 6 Jahren machen sollte; es würden das Romane werden, die nicht der Wirklichkeit entsprechen. Ich möchte aber außerdem hervorheben, Herr Abgeordneter, daß der großen Mehrzahl nach in der Forst nicht Tagelohn, sondern Stücklohn gegeben wird. Das liegt an den eigentümlichen Verhältnissen des Abtriebs. Aber ich habe naturgemäß auch die Tagelöhne einsetzen lassen müssen, damit die Herren wenigstens eine Uebersicht über die Verhältnisse in der Forstverwaltung bekommen. Jedenfalls muß ich hervorheben, daß, als wir in diesem Frühjahr das Unglück mit dem Schneebruch in Ober⸗ schlesien hatten, ein Teil dieser Leute, die in die Industriebezirke abge⸗ wandert waren, zurückgekommen sind, weil sie in der Forst gute Löhne be⸗ kamen — also ein Beweis dafür, daß wirklich nicht hier von Hungerlöhnen die Rede sein kann. Ich glaube wiederum, daß es meine Pflicht als Landwirtschaftsminister ist, die Forstarbeiter nicht etwa im Sommer sonst zu beschäftigen und sie dadurch der Landwirtschaft zu entziehen, sondern ich habe die Pflicht, bei der großen Leutenot, die wir leider haben, dafür zu sorgen, daß diese Leute nicht im Sommer in der Forst beschäftigt werden, sondern den umliegenden Besitzern für die Feldarbeit zur Verfügung stehen. (Sehr richtig! rechts.)
= Nun muß ich das eine auch dem Herrn Abg. Hirsch gegenüber wiederholen: vergessen Sie, meine Herren, bitte, nicht, daß das, was zur Förderung der Landwirtschaft aufgewendet wird, un⸗ zweifelhaft auch unseren Arbeitern auf dem Lande zugute kommt. Denn, wie ich schon sagte, man hat ein falsches Bild, wenn man immer glaubt, daß lediglich in der baren Entlöhnung das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem Lande seinen end⸗ lichen Ausdruck findet. Es sind tausende von kleinen Fäden, es sind die verschiedensten Formen der Leistung, des Einkommeng, der Hilfe, die dem Arbeiter auf dem Lande auch zu Nutzen kommen, und die doch, Gott sei Dank, an vielen Stellen ein gewisses Innigkeitsgefühl erkennen lassen; wenn ich nicht sagen will: patriarchalisches Ver⸗ hältnis, so doch wohl das Verhältnis, meine Herren, daß man fuͤhlt: man ist aufeinander angewiesen, man lebt miteinander, man sorgt füreinander und hat ein Interesse für einander. (Lebhafte Zu⸗ stimmung rechts.)
Nun hat der Herr Abg. Gamp ja dem Wunsche Ausdruck ge— geben, man solle in Preußen mit der gesetzlichen Krankenversicherung der in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter vorgehen. Meine Herren, die Lösung dieser Frage ist, wie schon aus den Ausführungen des Herrn Abgeordneten hervorgeht, sehr schwierig. Er sagte, bei den größeren Besitzern wird für die Bedürfnisse der Leute nach ärztlicher Behandlung und Armneimitteln schon jetzt gesorgt, während die Mißstände hauptsächlich bei den Bauern vorliegen und hier durch gesetzliches Vorgehen zu beseitigen sind. Ich kann dem nicht ganz
folgen.
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Meine Herren, ich bin kein großer Anhänger der General⸗ schablone, der gesetzlichen gleichmäßigen Regelung stehen große Schwierigkeiten entgegen. Ich will nur auf den einen Punkt hin⸗ weisen, meine Herren: es ist nicht wohl durchführbar, ärztliche Be⸗ handlung für jeden ländlichen Arbeiter an seinem Aufenthaltsort ein⸗ treten zu lassen, so viel Aerzte stehen nicht zur Verfügung. Es muß also bei Einführung der obligatorischen Krankenversicherung für die ländliche Bevölkerung zuerst damit angefangen werden, daß ein oder mehrere Kreiskrankenhäuser gebaut werden, und es muß dann ein Zwang ausgeübt werden, daß der Arbeiter, der krank ist, auch in das Krankenhaus geht. Da finden Sie schon die Schwierigkeiten, die gleich im ersten Moment entstehen, und darauf hinzuweisen ist meine Pflicht, weil man oft gern und leicht sagt: — machen wir doch so ein Gesetz — ohne an alle die Schwierigkeiten zu denken, die wirklich dahinter liegen. Die Not⸗ wendigkeit nach Krankenfürsorge erkenne ich für viele Stellen voll⸗ ständig an, meine aber, daß es sich empfiehlt, durch Bildung von Zweckberbänden die Sache zu regeln. Wo die Notwendigkeit vorliegt, da sollen die Landleute zusammentreten und durch einen Zweckverband die ärztliche Behandlung der Arbeiter sicher stellen. Aber das Schablonisieten und Generalisieren, das verträgt leider — und ich glaube, das werden mir alle die Herren zugeben — die Landwirt- schaft nicht.
Nun möchte ich noch auf einige Momente eingehen, die der Herr Abg. Hirsch hier ausgeführt hat. Ich glaube, es war doch ein recht gewagter Gang, unserer Landwirtschaft und unseren Betrieben und allen in der Landwirtschaft stehenden Männern vorzuwerfen, daß sie gerade die Bestrebungen der Sozialdemokratie gefördert hätten, weil ein zu hoher Zolltarif ausgearbeitet sei und weil wir vor allem das Koalitionsrecht bekämpfen.
Meine Herren, es liegt mir hier ein ganz interessantes Werk vor, welches so recht die Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Hirsch klar stellt; es ist das Buch: Jahresbericht der Handelskammer — nicht Landwirtschaftskammer! zu Essen. Meine Herren, sehen Sie sich mal dieses Bild an! (Redner zeigt eine graphische Darstellung vor) Ich stelle allen denen, die diesen Be⸗ richt; nicht kennen, denselben gern zur Verfügung; er ent⸗ hält eine Gegenüberstellung der Lebensmiltelpreise und der Lohnpreise in Essen. Die Lohnkurve kümmert sich nicht etwa um den Preis der Lebensmittel, insbesondere um den Preis des Brotgetreides, sondern hat sich ganz unabhängig gegenüber diesen Preisen verhalten. Für die Herren, die das Verhältnis der Lebensmittelzölle zur Steigerung der Lebensmittelpreise immer so darstellen, daß die Löhne in demselben Verhältnis wie die Lebensmittel steigen, gibt es keinen besseren Beweis des Gegenteils, als dieses von einer Handelskammer, also von einem ihnen nahestehenden Kreise, herausgegebene Bild. (Zuruf. ) — Ich glaube, es ist der Handelskammerbericht für 1903 Teil J.
Nun weiter, meine Herren, glaube ich, das immer wiederholen zu müssen, daß es nicht richtig ist, für unsere ländlichen Arbeiter das Koalitionsrecht weiter auszubauen, weil ich der Ueberzeugung bin, daß hier ganz entgegenstehende Interessen in Frage stehen. Sehen Sie doch in unseren Nachbarstaat hinein, wohin das Koalitions⸗ recht der Eisenbahner führte, und wo selbst Männer, die ganz weit auf Ihrem Boden (nach links) stehen, sich auch schließlich gezwungen sahen, dieses Koalitionsrecht zu beseitigen. Vor welche schweren Erschütterungen würde unser Vaterland gestellt werden! Denn hier, meine Herren, handelt es sich nicht um Einzelinteressen wie vielleicht bei einer Fabrik, hier handelt es sich um die Gesamtinteressen unseres Vaterlandes. Wir können nicht etwa noch im Monat November ernten, wenn das Korn schon im Juli reif ist, sondern sind gezwungen, zu einem gewissen Moment zu ernten. So kann, wenn durch die extreme Ausübung des Koalitionsrechts die Ernte gefährdet wird, damit unsere ganze vaterländischer Kultur in Frage gestellt werden. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, es sind dann noch Anfragen an mich gerichtet worden . B. über die Gesindevermittelung. Der Hauptsache nach untersteht diese ja dem Reich. Es sind da bekanntlich gewisse Kautelen ge⸗ schaffen worden und in Preußen sind die erforderlichen polizei⸗ lichen Kontrollen vorgenommen. Damit sind die Schwierig keiten auf diesem Gebiete allerdings nicht behoben; aber ich glaube, die Hauptsache wird immer sein, hier im Wege einer ein heitlichen Gesetzgebung vorzugehen; ich glaube auch, daß, soweit ich es zu beobachten Gelegenheit gehabt habe, die Zustände in den letzten Jahren sich etwas gebessert haben.
Betreffs der obligatorischen Krankenversicherung habe ich mich ja schon ausgesprochen.
Es ist dann noch nach einem Wassergesetz gefragt worden. Ich kann nur erwidern, daß ein solches Gesetz in Vorbereitung ist. Die Arbeiten sind aber auch auf diesem Gebiet recht schwieriger Natur.
Meine Herren, ich hoffe hiermit alle die verschiedenen Fragen — es ist, wie gesagt, eine große Zahl — beantwortet zu haben; ich bin aber überzeugt, daß noch eine ganze Reihe von Fragen und Anträgen bei den kommenden Rednern für mich zur Beantwortung in Aussicht steht. Ich hoffe aber schon jetzt, Sie davon überzeugt zu haben, daß, solange ich an dieser Stelle stehe, ich mit meiner ganzen Kraft immer bestrebt sein werde, auf dem realen Boden unserer landwirtschaftlichen Verhältnisse für die Interessen unserer Landwirtschaft in Preußen ein⸗ zutreten. (Lebhaftes Bravo rechts.)
Abg. Broem el (fr. Vgg.): Der agitatorische Hauch, den man in der Rede des Abg. Dr. Hirsch gefunden haben will, lag nicht in der Art, in der Dr. Hirsch gesprochen, sondern in den Zuständen, die er kritisierte. Dr. Hirsch wollte gegenüber der agrarischen Zollpolitik die rechtliche Ungleichheit zwischen industriellen und ländlichen Arbeitern hervorheben, die ja, ebenso wie die Gesindeordnung, für die Sozial⸗ demokratie ein zugkräftiges Agitationsmittel ist. Das angefochten Gedicht von Pastor Naumann über den Crimmitschauer Streik in der „Hilfe“ kann auch ich keineswegs billigen. Naumann ist Mit⸗ glied der Freisinnigen Vereinigung, und da mußte ihm bekannt sein, daß diese Art der Hetzerei bekämpft werden muß. Mit dem Abg. Glatzel bin ich darin einverstanden, daß der kleine und mittlere land⸗ wirtschaftliche Betrieb staatlicherseits durch Verkauf von Parzellen zu fördern ist, und nur mit Freude kann ich das Versprechen begrüßen, daß der Obstbau und die Geflügelzucht gefördert werden sollen. Für das ländliche Fortbildungsschulwesen muß noch, mehr getan werden als bisher. Ich freue mich, daß auch der Minister, so sehr er sich gegen die ebligatortsche Fortbildungsschule auf dem Lande wehrte, ben Wert des fachlichen Unterrichts in der Fortbildungsschule anerkannt hat; mit diesem Unterricht wird das Wssen und Können der land⸗ wirischaftlichen Bevölkerung gehoben. Wenn wir alles unterstützen, waz die Landwirtschaft im Konkurrenzkampf mit dem Ausland stärken kann, so sind wir gerade so gut Freunde der Landwirtschaft wie irgend
eine andere Partei. . 6 (Schluß in der Zwelten Beilage)
— — , ,,
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Ma 31.
Berlin, Freitag, den 5. Fehruar
1904.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Abg. Hilbck ul); Graf Kanitz hat gestern die Regierung scharf angegriffen, weil die handelspolitischen Verhältnisse noch nicht ab⸗ zusehen seien. Wir wünschen auch für die Landwirtschaft den Schutz, den sie haben muß, aber dann müssen wir der Regierung auch Zeit lassen, die schweren Vertragsverhandlungen zu Ende zu führen. Wenn Graf Kanitz gegen die Exportindustrie vorgeht, so vergißt er, daß die Gyportindustrie allein die Aufrechterhaltung unseres Staatshaus⸗ halt ermöglicht. Wir dürfen die Handelsverträge nicht eher kündigen, als bis wir neue hahen, sonst würden die größten Schäden für die Industrie entstehen. Graf Kanitz sagt, die Zuckerxindustrie sei in schwerer Lage infolge der Brüsseser Konvention. Allerdings befinzet sie sich in chwerer Lage, aber die Ursache ist nur, daß die letzte Ernte so vor⸗ jüglich war. Ich teile die Befürchtungen des Grafen Kanitz bezüglich einer Vermehrung des Zuckerimports nicht. Die Ermäßigung der Inlandssteuer wird eine vermehrte Produktion, diese wieder einen ver⸗ mehrten Konsum infolge des Sinkens der Preise veranlassen, und dann werden alle Schäden in kurzer Zeit beseitigt sein. Wir wollen alles tun, um die Landwirtschaft zu fördern Von den Abgg. Herold (Zentr.) und von Arnim (kons.) ist der Antrag gestellt:
„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, noch in dieser Session einen Gesetzentwurf, vorzulegen, durch welchen in Ab— änderung der 588 9 und folgende des Jagdpolijeigesetzes vom 7. März 1850 bestimmt wird, daß die Besitzer Jer einen gemein⸗ schaftlichen Jagdbezirk bildenden Grundstücke in allen Jagdangelegen—⸗ heiten, insbesondere bezüglich der Jagdverpachtung durch einen Jagd⸗ vorstand vertreten werden, der von den Grundbesitzern des Jagd— bezirks nach Verhältnis der in ihrem Besitze befindlichen Grund⸗ fläche gewählt wird. Gegen die Beschlüsse ist Beschwerde an den Kreisausschuß zuzulassen, welcher endgültig entscheidet.“
Die Abgg. Dippe (nl) und Schmieding (ul.) Bean⸗ tragen hinter den Worten „gewählt wird“ folgenden Zusatz;
und die Jagd, in der Regel durch öffentliche Versteigerung, auf mindestens 6 Jahre zu verpachten hat.“
Abg. Herold bemerkt zur Begründung seines Antrags, daß in—⸗ folge der Judikatur auf diesem Gebiet es notwendig sei, den Besitzern eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks eine Vertretung nach außen durch einen gewählten Vorstand zu geben. Mit dem Abänderungsantrag des Abg. Dippe sei er im Prinzip einverstanden, es empfehle sich jedoch, in den Antrag einzelne Bestimmungen nicht aufzunehmen, sondern die Vor—⸗
legung eines entsprechenden Gesetzentwurfs abzuwarten. Es sei wohl zu
hoffen, daß die Regierung dem Antrage Folge geben werde. Die all⸗ gemeine Lage der Landwirtschaft habe bereits für seine Freunde der Abg. Graf Praschma besprochen. Hinzufügen wolle er nur den seit langem bestehenden Wunsch der mittleren und kleinen Mühlenhesitzer, daß eine Staffelsteuer eingeführt werde, um die geringeren Produktions⸗ kosten der großen Mühlen auszugleichen. Die Steuer könne die Form einer Betriebssteuer haben. Die Polizeiverordnungen, die in den Städten den Milchhandel regeln, seien ganz verschieden, manche schrieben einen Fettgehalt von mindestens 200 in der Milch vor, andere gingen bis zu 30o zinauf. Eine Gleichmäßigkeit auf diesem Gebiet sei aber sehr erwünscht. Die Einführung der Grundsteuer nach dem gemeinen Wert in manchen Städten habe zu einer Erschwernis für die benachbarte Landwirtschaft geführt, da das Ackerland nach den Werten der Bauplätze in der Nähe bewertet werde und dadurch Preise entständen, die gar nicht realisierbar seien. Ganz falsch sei die Politik der Freisinnigen, immer nach Verbilligung der Lebensmittel zu rufen. Es sei nicht richtig, daß die Erregung der Bevölkerung über den Zolltarif die sozialdemokratischen Stimmen so sehr vermehrt habe. Selbst der Sozialdemokrat Schippel habe sich ja jetzt für die Agrarzölle ausgesprochen. Die großen Aufwendungen suͤr Heer und Marine
könne die Landwirtschaft nicht allein tragen, dabei müsse die Industrie
mithelfen, und deshalb sei seine Partei auch immer für die Förderung der Industrie eingetreten. Wenn die Industriezölle herabgesetzt wären, würde die Industrie ihrem sicheren Ruin entgegengehen. Aus den Anstrengungen, die Landwirtschaft zu heben, gehe hervor, daß die Landwirt schast sich nicht einem Pessimismus hingebe, sondern sich energisch um die Besserung ihrer Lage bemühe. Weder Herr Hirsch babe recht, wenn er aus Fer. Statistik über die Steuer kraft der Landwirtschaft eine Besserung der Lage folgere, noch Herr Broemel ! wenn er den gleichen Schluß aus der Ab⸗ nahme der Zwangsversteigerungen ländlicher Die Verschuldung der Landwirtschast habe enorm zugenommen. Die Hypothekenschuld habe. 1887 88 Millionen betragen, 1894 213 Millionen, 1903 596 Millionen. Die Statistik zeige tat- sächlich, daß von einer Rentabilität der Landwirtschaft nicht die Rede sein könne. Es müßten alle Anstrengungen gemacht werden, um die Lage der Landwirtschaft zu heben. In erster Linie müsse aller⸗ dings die Landwirtschaft selbst daran arbeiten; aber es müsse auch da— für gesorgt, werden, daß die Landwirtschaft lohnenden Absatz finde. Im Zolltarif wäre im Reichstage vielleicht mehr zu erreichen ge⸗ wesen, wenn nicht die Nationalliberalen unbedingt daran festgehalten hätten, daß an der Regierungsvorlage nichts geändert werden dürse. Bei den Vandelsherträgen dürfe nicht wieder die Landwirtschaft die Fosten tragen. Nur wenn die Regierung dabei die Interessen der Landwirtschaft vertrete, sei auf eine Besserung zu hoffen. Die Land⸗ wirtschaft selbst habe fleißig die Hand angelegt, wie die Tätigkeit der Deutschen LandwirtschaftsGesellschaft beweise; aber nun müsse auch die Regierung das Ihrige tun.
Minister für Landwirtschaft 2ꝛc. von Podbielski:
Meine Herren! Ich möchte auf den ersten Punkt, den der Herr Vorredner berührt hat, eingehen, weil ich glaube, daß dadurch die Diskussion über diesen Punkt wesentlich abgekürzt werden wird.
Es ist von den verschiedenen Parteien ein Antrag über eine anderweitige Organisation der Verwaltung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke eingebracht worden.
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, daß in dem Entwurf der Jagdordnung vom Jahre 1883 die Regierung ähnliche Vorschläge gemacht hat, wie sie in dem Antrag des Abg. Herold enthalten sind, und zwar in den S§ 22, 23, 25 und 26, daß damals das Abgeordneten⸗ haus aber im entgegengesetzten Sinne votlert hat, und zwar hat das Abgeordnetenhaus den §5 22 der Regierungsvorlage, der lautete:
Die Eigentümer der zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörigen Grundstücke bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Ver⸗ waltung geschieht durch den Jagdvorstand.
dahin abgeändert:
Die Verwaltung der gemeinschaftlichen Jagdangelegenheiten
gehört zu den amtlichen Obliegenheiten des Gemeindeporstehers. (Heiterkeit; Also ich wollte nur darauf hinweisen, daß damals die Herren anderer Meinung gewesen sind. (Zuruf aus dem Zentrum: Das Herrenhaus) Nein, bitte sehr, hier im Abgeordnetenhause ist diese
weder an der einen noch an der anderen Seite. Ob der Gemeinde⸗ vorsteher oder ob der Jagdvorstand mit der Verwaltung der gemein schaftlichen Jagdbezirke betraut werden soll, ist eine Frage, die nach meiner Ansicht nicht von so schwerwiegender Bedeutung ist als wie die weitere, ob in dem Kreisausschuß eine Instanz geschaffen wird, die, wie der Antrag es will, darüber zu wachen hat, daß die Verwaltung von den mit ihr Beauftragten in ordnungsmäßiger Weise wahr— genommen wird.
Aber, meine Herren, ich kann hierüber jetzt noch keine bindende Erklärung abgeben. Ich erkläre mich jedoch für meine Person bereit, der gegebenen Anregung auf diesem Gebiete zu folgen und mich unverzüglich mit den beteiligten Ressorts, insbesondere mit dem Herrn Minister des Innern in Verbindung zu setzen, um einen nach dieser Richtung hin gehenden Gesetzesvorschlag dem Hause zu unterbreiten. (Bravo!) Ich möchte aber bitten, in der Resolution nicht bis in das Einzelne zu gehen — es liegt ein Antrag hier vor über die Dauer der Pachtperioden — und sich auf den Haupt— gegenstand zu beschränken, wo, wie ich gern zugeben will, sich namentlich im Westen gewisse Uebelstände gezeigt haben. Ich möchte aber noch der Erwägung des hohen Hauses unterstellen, ob man nicht vielleicht, wenn ein Bedürsnis sich hierzu ergibt, die Frage, ob der Jagdporstand oder die Gemeindebehörde mit der Ver— waltung beauftragt werden soll, provinziell verschieden regelt (Wider⸗ spruch im Zentrum; Bravo! rechts), weil die Verhältnisse in den ein⸗ zelnen Provinzen verschieden liegen. Wie gesagt, es ist das eine Frage, die ich den Herren unterbreiten wollte, augenblicklich kann ich mich darüber nicht schlüssig machen. Ich will jetzt nur meine Bereitwilligkeit zur Prüfung der angeregten Frage den Herren zu erkennen geben.
. Gegen 4 / Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung bis Freitag, 11 Uhr. ö
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Herrenhause ist der nachstehende Entwurf eines Wildschongesetzes nebst Begründung zugegangen:
§1.
Jagdbare Tiere sind:
. Elch⸗ Rot., Dam Reh⸗ und Schwarzwild, Hasen, Biber, Dachse, Füchse, wilde Katzen, Edelmarder;
b. Auer,, Birk⸗ und Haselwild, Schnee⸗, Reb, Steppen⸗ und schottische Moorhühner, Wachteln, Fasanen, wilde Tauben, Drosseln Krammetsvögel), Schnepfen, Trappen, Brachvögel, Wachtel könige Kraniche, wilde Schwäne, wilde Gänse, wilde Enten, alle anderen Sumpf⸗ und Wasservögel mit Ausnahme der Reiher (eigentliche Reiher, Nachtreiher oder Rohrdommeln), der Störche, der Taucher (Eistaucher und Haubentaucher), der Säger (Sãgetaucher, Taucher⸗ gänse) der Kormorane, der Eisvögel und der Wasserhühner (Rohr⸗ und Bleßhühner). .
§ 2.
Mit der Jagd zu verschonen sind—
1) männliches Elchwild vom 1. Oktober bis 31. August;
2) weibliches Elchwild vom 1. Oktober bis 15. September;
Grundstücke ziehe.
3) Elchkälber das ganze Jahr hindurch;
4) männliches Rot⸗ und Damwild vom 1. März bis 39. Juni;
5) weibliches Rotwild, weibliches Damwild, sowie Kälber von Rot- und Damwild vom 1. Februar bis 15. Oktober; ; ö
s) Rehböcke vom 1. Januar bis 30. April; Q weibliches Rehwild und Rehkälber vom 1. 31. Oktober;
83) Dachse vom 1. Januar bis 31. August;
M) Biber vom 1. Dezember bis 30. September;
10) Hasen vom 16. Januar bis 30. September; ö 45 Auer⸗, Birk⸗, Hasel⸗ und Fasanenhähne vom 1. 31. August;
12) Auer⸗, Birk⸗, Hasel⸗ und Fasanenhennen und Wachteln vom 1. Februar bis 31. August; 13) Rebhühner und schottische Moorhühner vom 1. bis 51. August;
14) wilde Enten vom 1. April bis 30. Juni;
15 Schnepfen vom 16. April bis 30. Juni;
16) Trappen, wilde Schwäne und alle anderen jagdbaren Sumpf⸗ und Wasservögel vom 1. Mai bis 30. Juni; 96 ö Drosseln (Hrammetsvögel) vom J. Januar bis 20. September. t le im vorstehenden als Anfangs⸗ und Endtermine der Schon— zeiten bezeichneten Tage gehören zur Schonzeit.
Beim Elch⸗“, Rok⸗, Dam⸗ und Rehwild gilt das Jungwild als Kalb bis einschließlich zum letzten Tage des auf die Geburt folgenden Februars.
Vorstehende Vorschriften über Schonzeiten finden auf das Fangen oder Erlegen ven Wild in eingefriedigten Wildgärten keine Anwendung.
ö ö
Juni bis
*. Dezember
17 D
D 9) Durch Beschluß des Bezirksausschusses können aus Rücksichten der Landes fultur oder der Jagdpflege: a. der Anfang und der Schluß der Schonzeit für die in § 2 unter 11, 12 und 13 genannten Wildarten alljährlich anderweit, jedoch nicht über 14 Tage vor oder nach den dort bestimmten Zeit⸗ punkten festgesetzt, z das Ende der Schonzeit für Drosseln (Krammetsvögel, 5 2 unter 17) bis 30. September einschließlich hinausgeschoben, „die Schonzelten für Dachse und wilde Enten eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben, sowie für Biber auf das ganze Jahr aus⸗ gedehnt ö. werden. Die hiernach zulässige Abänderung oder Aufhebung der Schon⸗ zeiten darf für den, ganzen Umfang. oder nur für einzelne Teile des Regierungsbezirks, die Abänderung für die einzelnen Teile desselben Regierungsbezirks in verschiedener 2 erfolgen.
Das Aufstellen von Schlingen, in denen sich jagdbare Tiere oder 3 fangen . are feen 4
Unter dieses Verbot fällt nich ie Ausübung des Dohnenstieges mittels hochhängender Dohnen. Die Art der Ausübung des . stieges kann durch die Regierungspräsidenten im Wege der Polizei- verordnung geregelt werden.
§ 5. Kiebitz. und Möweneier dürfen nur biz 30. April einschließlich ringe gen e g hen Venttkrauschus ur eschluß des Bezirksausschusses kann dieser Termin bis zum 19. April einschließlich zurückverlegt oder für Möweneier bis zum 15. Juni einschließlich verlängert werden. Eier oder Junge von anderem jagdbaren Federwild auszunehmen,
Aenderung vorgenommen worden. Aber, meine Herren, ich hänge
Januar bis
Eier, welche ausgebrütet oder wel wi Lehrzwecken benutzt werden sollen. ,,
6. Vom Beginn des fünfzehnten Tages der für eine Wil!
. n des fün il dart fest⸗ gesetzten Schonzeit bis zu deren Ablauf ist es verboten, a n Wild in ganzen Stücken oder erleg, aber nicht zum Genusse fertig zubereitet, in demjenigen Bezirk, für welchen die Schonzeit gilt, zu . . ,,, . oder auszustellen oder feil⸗
dieten, zu verkaufen, anzukaufen oder den Verkauf vo ö. , .
usnahmen dürfen, wenn es sich um die Versendung, den Ver⸗ kauf, den Ankauf und die Verkaufsvermittelung von lebendem Wild en nn,, o n, oder Einführung einer Wildart
ndelt, durch den für den Empfangsort zuständigen Regi . 1 . werden. z . ) 4
„„Die Bestimmungen des ersten Absatzes finden auf Kiebitz Möweneier entsprechende Anwendung. s t J
Vom Begi 8 fünfrel . 3
. Beginne des fünfzehnten Tages der für das weibliche Rot—⸗ oder Damwild festgesetzten Schonzeit bis zu deren Ablauf iche, ver⸗ boten, unzerlegtes Rot- oder Damwild, bei welchem das Geschlecht nicht mehr mit Sicherheit zu erkennen ist, zu versenden, zum Verkauf herumzutragen oder guszustellen oder feilzubieten, zu verkaufen, anzu⸗ kaufen oder den Verkauf von solchem Wild zu vermitteln.
; . . 8 8. . Die Vorschriften der 55 6 und 7 finden auf Wild, welches im Straßperfahren in Beschlag genommen oder eingezogen, oder welchetz mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde erlegt ist G 19 Abs. 2), keine Anwendung. . jedoch solches Wild in ganzen Stücken oder zerlegt ver—⸗ sendet, zum Verkauf herumträgt oder ausstellt oder feilbietet, verkauft oder den Verkauf von solchem Wild vermittelt, muß mit einer Be⸗ scheinigung der Ortepolizeibehörde oder des von ihr zur Ausstellung einer solchen ermächtigten Gemeinde- (Guts⸗) Vorstehers ver— sehen sein.
Der Käufer muß sich die Bescheinigung vorzeigen lassen.
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d, R d j 646 Zeifn⸗ j . Die Versendung von Wild darf nur unter Beifügung eines Ursprungsscheines erfolgen. 9 , r . , 39 Die näheren Vorschriften werden von dem Oberpräsidenten oder dem Regierungspräsidenten im Wege der Polizeiverordnung erlassen; hierbei können von den Erfordernissen des Ursprungsscheines bei glich einzelner Wildarten Ausnahmen gestattet werden. § 10. Mig Mars hrt ften 8 6 * 5 5 j M Die Vorschriften der 55 6 bis 9 finden auch auf Wild, welches in eingefriedigten Wildgärten erlegt oder gefangen ist, Anwendung. 3 11. J 1 Nęozir f 8a I s R 6 1* of 5ü 23 f. 3 9 ,,, ist befugt, für den Umfang des ganzen Regierungsbezirks oder einzelne Teile des letzteren diejenigen nicht jagbbaren Vögel zu bezeichnen, auf che die Aus i , bezeichnen, auf welche die Ausnahmebestimmung . 2 l des . betreffend den Schutz von Vögeln, om 22. März 1888 (R⸗G. Bl. S. II dauernd oder vori ehe x 2 d orübergehen Anwendung finden darf. 96 § 12.
Der Beschluß ves Menzrks , , n . 2 Der Beschluß des Bezirksausschusses ist in den Fällen der 5 und 11 endgültig. ö 5 * 8 Mi hste Her Mit den nachstehenden Geld der Schonzeit erlegt oder einfängt: I) ein Stück Eschwild: 2 Stück Rotwild: 3) e , 5 gin Sißck R 7 ; Mi K 4 ein S ück Rehwild, einen Biber, ein Stück Auer⸗ wild oder einen Schwan; w i ) einen Dachs, einen Hasen, ein Stück Birk oder vi ine Trappe, eine Schnepfe oder einen
wird bestraft, wer während
uhn, ein schottisches Moorhuhn, eine Leine wilde Ente oder einen sonstigen jagd— Sumpf⸗ oder Wasservogel:. ...... 5 ,, J „ Umstände vorhanden, so kann die Geldstrafe in
den Fällen ür jedes Stück, im Fall 7 ohne Rücksicht auf die Stückzahl bis auf 1 6 ermäßigt werden. . . 3514.
Bei Einführung bisher nicht einheimischer Wildarten kann durch Königliche Verordnung Bestimmung getroffen werden über ihre Jagd⸗ barkeit, die Festsetzung von Schonzeiten für sie und die Androhung von Strafen bei Verletzung der festgesetzten Schonzeiten.
. § 15. . Mit Geldstrafe bis zu 150 S6 wird bestraft, wer:
. I innerhalb der Schonzeit auf die durch diese geschützten Tiere die Jagd ausübt; .
. Y den, Vorschriften des 5 4 zuwider Schlingen stellt, in denen jagdbare Tiere oder Kaninchen sich fangen können. — Ist, in den Schlingen Wild gefangen worden, für welches eine Schonzeit vorgeschrieben ist, so darf eine niedrigere Strafe, als wie sie nach s§ 13 und 14 angedroht ist, nicht verhängt werden. Das Gleiche findet Anwendung auf Wild, für welches die Schonzeiten des halb nicht gelten, weil es sich in eingefriedigten Wildgärten befindet. Bei einer Zuwiderhandlung gegen den 8 4 ist neben der Geld— strafe die Einziehung der Schlingen auszusprechen, ohne Unterschied ob sie dem Schuldigen gehören oder nicht.
. §5 16. Mit Geldstrafe bis ju 1590 M wird bestraft: wer den Vor- schriften der 55 6, T und 8 zuwider Wild oder Kiebitz⸗ oder Möwen⸗ eier veisendet, zum Verkauf herumträgt oder ausstellt oder feilbietet verkauft, ankauft oder den Verkauf von solchem Wild (Eiern) der⸗ mittelt. Hat der Täter in gewinnsüchtiger Absicht oder gewerbs oder ge⸗ wohnheitsmäßig gehandelt, so ist eine Geldstrafe von nicht unter 30 4 zu verhängen. Neben der Geldstrafe ist das den Gegenstand der Zuwider⸗ handlung bildende Wild (die Kiebitz und Möweneier) einzuziehen ohne Unterschied, ob der Schuldige Eigentümer ist oder nicht; von der Einziehung kann abgesehen werden, wenn der Ankauf nur zum eigenen Verbrauch geschehen ist.
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§8 17. An die Stelle einer nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zu, verhängenden, nicht beitreibbaren Geldstrafe tritt Haftstrafe nach Maßgabe der 55 28 und 29 des Reichsstrafgesetzbuchs.
. ⸗ . 8 1 8.
Für die Geldstrafe und die Kosten, zu denen Personen verurteilt werden, welche unter der Gewalt, der Aufsicht oder im Dlenste eines anderen stehen und zu dessen Hausgenossenschaft gehören, ist leßztterer im Fall des Unvermögens der Verurteilten für haftbar zu erklären und zwar Ei,, von der etwaigen Strafe, zu welcher er selbst auf Grund dieses Gesetzes oder des 361 ju 9 des Strafgesetzbuchs verurteilt wird. Wird festgestellt, daß die Tat nicht mit seinem Wissen verübt ist, oder . er sie nicht verhindern konnte, so wird die Haft⸗ barkeit nicht ausgesprochen.
Hat der Täter noch nicht das zwölfte Lebenglahr vollendet, so
ist auch der Jagdberechtigte nicht befugt; ausgenommen sind diejenigen
wird derjenige, welcher in Gemäßheit der vorstehenden Bestimmungen