1904 / 36 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski:

Meine Herren! Für die landwirtschaftliche Verwaltung scheidet natürlich eine Reihe von Fragen aus, die der Herr Vorredner be⸗ rührte, Fragen, die auf hygienischem und militärischem Gebiet liegen. Ich habe mich nur an die landwirtschaftlichen Fragen zu halten und kann von meiner Seite konstatieren, daß an vielen Stellen zweifellos durch die Beschaffung von Wasserleitungen die landwirtschaftlichen Verhältnisse in kleineren Gemeinden sich gebessert haben. Aber ich habe aus der Rede des Herrn Vorredners leider entnommen, daß er aus diesem bisherigen Vorgehen der Regierung beim Westfonds Kon⸗ sequenzen zieht, daß wir noch weiter gehen müssen; diesen Aus⸗ führungen vermag ich nicht ganz zu folgen. Ich möchte meine Er⸗ klärung zur Sache, um sie präzis abzugeben, mit Genehmigung des Herrn Präsidenten, vorlesen:

Die Mittel des sogenannten Westfonds werden bereits jetzt ver⸗ wendet, um leistungsschwachen ländlichen Gemeinden zur Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe die Anlage von Wasserleitungen zu Wirtschaftzwecken zu ermöglichen. Hiernach wäre der Antrag, falls dabei an die Schaffung eines neuen besonderen Fonds gedacht sein sollte, entbehrlich, und es bleibt nur die Frage übrig, ob ein Bedürfnis nach Verstärkung des Westfonds anerkannt werden muß. Die Staats reglerung ist in eine Prüfung dieser Frage bereits vor längerer Zeit eingetreten und hat sie für die Provinzen Westfalen und Hannover sowie für die Hohenzollernschen Lande in Uebereinstimmung mit den Organen dieser Kommunalverbände bejaht und beschlossen, im Etatsentwurf für das Jahr 1805 eine angemessene Verstärkung des Westfonds vorzuschlagen.

Hierbei muß ich betonen, daß nach meiner Ansicht der vorliegende Antrag von vornherein auf Bedenken würde stoßen müssen, wenn daraus Konsequenzen gezogen werden sollten, welche die Förderung anderer Zwecke als die landwirtschaftlicher Betriebe in leistungs⸗ schwachen ländlichen Gemeinden erstrebten.

Abg. Wallen born (Sentr) unterstützt lebhaft den Antrag von Savigny und weist auf die große Belastung der kleinen Gemeinden mit Einkommensteuerzuschlägen hin.

Abg. Fürbringer (nl): Rach der Erklärung des Ministers ist es doch wohl nötig, daß der Antrag in einer Kommission beraten wird. Es muß vermieden werden, daß die übrigen Zwecke, für die der Westfonds bestimmt ist, durch Zuwendungen für die Zwecke dieses Antrags erheblich verkürzt werden. Die Frage der Wafferverforgung ist allerdings von großer Bedeutung, namentlich auch in den offfriesischen Marschgegenden. Mit Recht hat der Vorredner bereits auf die Ueberlastung der Gemeinden mit der Finkommensteuer hingewiesen. In erfter Linie wird die Wasser⸗ versorgung immer Sache der Gemeinden bleiben. Den Provinzen können neue Aufgaben nicht zugemutet werden, wenn nicht eine Er⸗ höhung der Provinzialdotationen erfolgt. Wenn wir aber in dieser Frage uns als Freunde der Landwirtschaft kennzeichnen, hoffen wir auch, daß man die Wünsche der Städte ebenfalls berücksichtigt.

Abg. von Pappenheim (kons): Der Antrag ist in seiner jetzigen Fassung nicht ohne weiteres anzunehmen, aber wir wünschen doch, daß er in einer Kommission beraten wird, und schließen uns deshalb dem Antrage an, ihn einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. . . . .

Äbg. Viereck (fr. kons Wir meinen, daß es sich hier nicht allein um landwirtschaftliche Fragen, sondern auch um hygienische Er⸗ fordernisse handelt; wir stimmen deshalb für die Ueberweisung an eine besondere Kommission. Die Angelegenheit ist allerdings wesentlich eine lokale, und ich bitte deshalb, in der Kommission zu prüfen, ob nicht zum Zwecke größerer Zuwendungen an die Gemeinden die Provinzialdotationen erhöht werden können, ö

Abg. Engelsmann (nl): Wir stehen zwar der Wasserfrage sympathisch gegenüber, aber ich meine doch, daß der Westfonds seinen sonstigen Zwecken darum nicht entzogen werden darf.

Abg. Schwartze (Zentr.) erklärt sich gleichfalls für eine gründ⸗ liche Kommissionsberatung.

Darauf wird der Antrag einer Kommission von 14 Mit⸗ gliedern überwiesen. Die beiden Titel werden bewilligt.

Bei dem Titel zur extraordinären Verstärkung des Fonds zur Förderung des Obst Wein- und Gartenbaues (um 70 000 ) bespricht

Abg. Dr. Marcour (Sentr) die schlechte wirtschaftliche Lage der Winzer, auf die bei dem Abschluß der Handelsverträge Rücksicht genommen werden müsse.

Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Wallen⸗ born (Zentr) und Stupp Gentr) wird der Titel bewilligt.

Zum Ausbau der hochwassergefährlichen Ge⸗ birgsflüsse in den Provinzen Schlesien und Branden⸗ burg sowie zu den damit im Zusammenhange stehenden Ver⸗ besserungen an der mittleren Oder und der schiffbaren Strecke der Glatzer Neiße, eventuell auch des Bobers und der Lausitzer Neiße sind als vierte Rate 1 Million Mark ausgeworfen.

Abg. Dr. Porsch (Zentr.): Die Ausführung des Hochwasserschutz= gesetzes von 1900 hat in der Grafschaft Glatz zu Anständen geführt, die ich im Namen verschiedener Kollegen zur Sprache zu bringen habe. Es ist ein Flußkatäster aufgestellt worden nach dem Inter⸗ essentenbeiträge entrichtet werden sollten. Vorläufig ist aber von der Einziehung der sogen. Wassersteuer Abstand genommen worden. Das ist ein ganz ungewöhnlicher Schritt gewesen; aber es blieb unter den obwaltenden Umständen nichts anderes übrig, und er hat wenigstens Beruhigung in die Grafschaft Glatz gebracht, sodaß man jetzt in aller Ruhe die Sache überlegen kann. Es wird sich dabei zunaͤchst um die Prüfung handeln, ob die Beiträge anders verteilt werden können, und in zweiter Linie, ob eine Aenderung des Gesetzes notwendig sein wird. Es wird schwer sein, im Rahmen dieses Gesetzes ohne eine Aenderung zu einer erträglichen Verteilung der Lasten zu kommen. Das ganze Gesetz basiert auf der Voraussetzung, daß den Uferbesitzern die Unterhaltung der Ufer obliegt; das ist an sich ganz richtig, ist aber bei uns in Schlesien bisher nicht der Fall gewesen. Diese Verpflichtung hat nur bestanden, soweit die Vorflutverhältnisse es notwendig machten. Das lag auch daran, daß die Ufer⸗ besitzer tatsächlich nicht leistungsfähig waren, Daher sind sie bisher nicht herangezogen worden. Das Hochwasserschutzgesetz hat aber all⸗ gemein den Zwang zur Heranziehung der Uferbesitzer gebracht, und zwar dahin, daß die Arbeiten an der üͤferbefestigung bon einem Dritten auf Kosten der Besitzer vorgenommen werden können, sodaß also die Besitzer nicht in der Lage sind, ibre Verpflichtung durch Natural⸗ leistung zu erfüllen. Die Höhe der Beiträge hat nun die größte Miß— fsimmung hervorgerufen. Es ist vielfach eine Ueberbürdung eingetreten; bei der Frage der Leistungefähigkeit spielen außerordent⸗ sich viele Momente mit. Aus allen diesen Rücksichten er⸗ scheint es zweifelhaft, ob das Flußkataster im Gesetz von 15606 unverändert beiben kann. Die ganze Unterhaltung der Ufer ist arßerordentlich kostspielig; es fragt sich, oh nicht die Verpflichtum kleineren Verbänden als Naturalleistung auf⸗ gelegt werden kann, denn diese sind imstande, die Arbeiten viel billiger auszuführen, als es der Provinzialverwaltung möglich ist. Hierzu kommt, daß trotz aller dieser Arbeiten die Leute gegen ein. be sonderes großes Hochwasser doch nicht geschützt sind. Da vorläufig daz Gesetz nicht geändert werden' kann, werden alle Mittel versucht werden müssen, um im Nahmen des Gesetzes eine Besserung herbelzuführen. Dieses ganze Hochwasserschutzgesetz war ein Versuch auf einem Gebiete, auf dem die Erfahrungen bisher noch ge—⸗ fehlt haben. Wir müssen Vorsorge treffen, daß der Schaden

nicht noch größer wird, als er bisher war. Auf weitere Einzelheiten will ich bei der Geschäftslage des Hauses nicht eingehen. Man be⸗ fürchtet, daß eine zu strenge Durchführung des Gesetzes eine Gefãähr⸗ dung des Bauernstandes mit sich bringen würde. Ich bitte den Minister und die Provpinzialregierung, auf dieses sozial wichtige Moment das Augenmerk zu richten, Zu beachten ist auch, daß die Provinzialverwaltung die bisherigen Auenverpflichteten zu den Kosten initheranziehen kann. Auch hierauf lenke ich die Aufmerksamkeit der Regierung und der Propinzialverwaltung. Eine bindende Marschroute ür die Ausführung eines Gesetzes können wir hier nicht geben, aber wir müssen dankbar anerkennen, daß alle Kreise der Verwaltung bisher bemüht waren, das Gesetz wohlwollend auszuführen.

Abg. Baensch⸗Schmidtlein (freikons.): Bei der Beratung des Gesetzes betonte ich damals, daß das Kataster Beunruhigung bringen würde. Und das hat sich bestätigt, gerade das unglückselige Kataster ist es, das den meisten Anstoß gegeben hat. Gewiß ist das Kataster fo sorgfältig aufgestellt worden, wie es nicht besser geschehen kann. Als Flußhäuptling des Bohers habe ich auch an der Auf— stellung des Katasters fur den Bober teilgenommen, und ich kann sagen, daß die Einschätzungen durchaus sorgfältig gemacht worden sind. Tatsächlich sind jedoch einige Ungerechtigkeiten eingetreten. Das ganze Gesetz von 1900 fällt aber mit dem Kataster, und wir können es an sich nicht ändern. Die Beiträge mußten in diesem Jahre allerdings hoch fein, und die Leute fühlten die Höhe besonders, weil sie durch das Hochwaffer des letzten Jahres in Mitleidenschaft gezogen waren. Ich hätte deshalb gewünscht, daß die Beiträge in den ersten Jahren nicht in dieser Höhe festgesetzt worden wären. Die Ungerechtigkeit der Verteilung auf Grund des Katasters könnte dadurch paralysiert werden, daß gewisse Maximalgrenzen festgesetzt würden bei der Heranziehung derjenigen, die bisher verpflichtet waren, und anderseits derjenigen, die auf Grund des Gesetzes herangezogen werden müssen. Wenn zu den bieherigen großen Schullasten, Armenlasten usw. noch diese Wassersteuer kommt, dann fönnen die Leute es nicht mehr aushalten. Nach meinem Vorschlag konnten wir das Gesetz schmack— hafter machen. Ich gebe zu erwägen, ob eine Besprechung der Sache eingeleitet werden könnte. Wir wollen, daß das an sich wohltätige Gefetz aufrecht erhalten wird, das uns vor dem Hochwasser schützt. Der Anlieger zahlt eben eine Prämie dafür, daß, er vor den ent⸗ setzlichen Folgen eines Hochwässers bewahrt bleibt. Die bisher Verpflichtelen, die Auenberechtigten, können ihre Verpflichtungen ablöfen; sie sollten in erster Linie herangezogen werden. Die Heranziehung der Privatbesitzer der Flüsse muß allerdings oft erst durch Prozeß entschieden werden, ich habe einen solchen Prozeß im Kresse Hirschberg⸗Schönau führen müssen. Die in Aussicht ge⸗ stellte Erhöhung der Provinzialdotation könnte in erster Linie für bie Ausführung dieses Gesetzes verwendet werden. Der frühere Landesrat Ferche hat vorgeschlagen, die Hälfte der Beiträge den Anliegern aufzuerlegen, die andere Hälfte der Provinz bezw. dem Kreife. Aber auch die Hälfte kann schon hoch genug sein, um die Leute zu überbürden. Ich meine auch, daß es nützlich sei, die Unterhaltung nicht ganz allein der Provinz zu überlassen, sondern es wäre beffer, wenn die Provinz die Ausführung der Arbeiten kleineren Verbänden überläßt. Die Arbeiten würden dadurch billiger werden, und die Leute könnten sie zu einer ö machen, in der es ihnen am bequemsten ist. Dazu müßten Zwe verbände gebildet werden. Selbst— verständlich müßten alle Arbeiten unter der Sberleitung der Provinz gemacht werden. Es kommt hinzu, ß die vom Staat und von der Provinz gegebenen Gelder für den Ausbau der Flüsse nicht ausgereicht haben, sodaß manche Flußstrecken ungebaut liegen bleiben, wodurch die Unterhaltungskosten für die Anlieger dieser Strecken noch höher werden. Selbst der Minister von Miquel hat es bei der Beratung des Gesetzes für nicht ausgeschlossen erklärt, daß die bewilligten Kostenbeträge zur Durchführung des Gesetzes nicht ausreichen werden. Wir müssen ein Hauptgewicht darauf legen, daß zunächst einmal alle für den Ausbau n Aussicht genommenen Strecken der Flüsse auch wirklich in Angriff genommen werden. An dem Bober und seinen Zuflüssen haben wir selbst bereits große Vorarbeiten geleiftet; aber am Bober, der gewissermaßen typisch für die Ausführung des Gesetzes ist, kann uns die. Arbeit, auf. Grund dieses Gesetzes nur heifen, wenn es gelingt, die Schadenwelle oben zurückzuhalten. Von großer Wichtigkeit ist, daß man bei der Anlegung von Stauweihern und Wellsperren nicht der Industrie und Landwirtschaft die Arbeiter entzieht; gerade hierbei empfiehlt es sich, ausländische Arbeiter heranzuziehen. Wir müssen in erster Linie für die Aufrecht⸗ erhaltung des Gesetzes von 1900 eintreten. Ich bin davon überzeugt, daß die Provinzialverwaltung bei innigem Zusammenarheiten mit der Interessentenvertretung in der Lage fein wird, eine Arbeit zu schaffen, welche den Gebirgsbewohnern taufendfachen Segen bringen wird

Abg. von Kölichen (kons.): Ich gebe zu, daß durch das Katafter Zustände geschaffen sind, welche unbedingt beseitigt werden müssen. Ich habe auch aus meinem Wahlkreise am Bober und Queis Petitionen erhalten. Diese wünschen einmal eine Ein— schränkung der Arbeiten. Db diese möglich fein wird, ist mir aller, dings zweifelhaft, aber jedenfalls muß die äußerste Sparsamkeit wakten.“ Im ersten Entwurf für den Ausbau der schlesischen Flüsse waren 126 Millionen vorgesehen, bei dem Gesetz von 1900 handelte es sich aber nur um 40 Millionen. Mit 120 Millionen hätte sich etwas ganz anderes machen lassen. Zur Unzufriedenheit hat auch Veranlassung gegeben, daß man zu viel Äegenschaften in das Kataster einbezogen hat, die vom Hochwasser fast gar nicht berührt werden. Die Änlieger haben schon die hohen Kosten für den Deichverband ju zahlen. Große Hoffnung auf Verbesserung der Sache durch die ge⸗ machten Vorschläge haben wir nicht. Auch die Vorschläge des Vor⸗ redners werden sich schwer durchführen lassen. Ist es notwendig, daß das Kataster geändert wird, so werden wir dazu bereit sein. Auf jeden Fall verlangen wir, daß die schreienden Uebelstände beseitigt werden.

Abg. Seydel (nl: Die Bedeutung des Gesetzes ist so groß, daß wir zu seiner Abänderung nur kommen können, wenn die Gründe geradezu zwingend sind. Vorläufig liegt dazu noch keine Veranlassung vor. Das Kataster hat allerdings zu Klagen geführt, Die wohl! bel der Aufstellung neuer Kataster für die anderen Fluß⸗ gebiete berücksichtigt werden sollten. Das Kataster für die Glatzer Neiße hat mit großer Schnelligkeit aufgestellt werden müssen, Die Koften der Unterhaltung würden wesentlich herabgesetzt werden können, wenn kleine Zweckverbände dazu herangezogen würden. Das Gesetz an sich kann außerordentlich fegensreiche Wirkungen haben, und ich hoffe, daß es der Regierung gelingen wird, es in einer Weise auszu⸗ führen, daß es der Bevölkerung tat ächlich Segen bringen wird.

Abg. Kopfch (fr. Volksp.): Die Erregung aus der Grafschaft Glatz hat sich alsbald auf Rlederschlesien übertragen. Die Bewohner der Kreise Hirschberg, Lowenberg, Lauban sind ebenfalls an der Aus⸗ führung dieses Gesetzes lebhaft interessiert, und es haben auch dort Versammlungen stattgefunden, die sich mit der Frage beschäftigt haben. Die „Schlesische Zeitung“ hat am 25. Dezember 1903 gesagt, daß dle zuständigen Stellen viel zu wenig rechtzeitig für Aufklärung über das Flußkataster und die Unterhaltungsbeiträge gesorgt hätten. Solche Artikel, wie sie der Landesrat a. D. Ferche in der „Schlesischen Zeitung“ geschrieben hat, hätten viel früher und viel weiter durch Ünterstützung der Provinzialpresse verbreitet werden müssen. Herr Ferche muß aber selbst zugeben, daß seine Vorschläge nur vorüber— gehende Bedeutung haben, und daß auch Bedenken gegen sie erhoben werden können. Der Vorschlag, Zweckverbände zu bilden, ist gewiß durchführbar, wie aber die Naturalleistung mit dem ganzen Organismus des Gesetzes in Zusammenhang gehracht werden könnte, vermag ich nicht einzusehen. Ich glaube, daß fich bei der Durchführung aller solcher Vorschläge Schwierigkeiten herautstellen werden. Es ist richtig, daß in den ersten Jahren gerade die Kosten besonders hoch sein müssen, weil die Unterlaffungsfünden der früheren Zeit wieder gut gemacht werden müssen, aber gerade deshalb hätte man das Kataster in der ersten Zeit nicht mit so hohen Beiträgen aufstellen sollen. Die Neichsversicherungsgesetzgebung hätte auch nicht den Anklang gefunden, wenn die Ir tere ss enten sofort mit hohen Beiträgen herangezogen worden wäten. Ich bin damit einverstanden, daß auch die Industrie zu Beiträgen herangezogen wird; wenn auch viele Fabriken nicht birekk von dem Hochwasser betroffen werden, so haben

c 2

sie doch indirekten. Vorteil von der Flußregulierung. Jeden falls muß das Flußkataster einer Revision unterzogen werden. Mit dem Gefetz ist ein Sprung ins Dunkle gemacht worden, und nun zeigt sich, daß dieser Sprung nicht sehr glücklich gewesen ist. In der damaligen Kowmmission, die das Gesetz beriet, sprachen die Regierungsvertreter immer nur von den geringen Beiträgen der Inkeressenten, und nun übersteigen die Beiträge im Durchschnitt Fa Vrei⸗ und Vierfache der Einkommensteuer. Nicht zu⸗ stimmen kann ich den Ausführungen des Abg. Baensch über die Arbeiterfrage. Ich wünsche zwar nicht, daß durch diese Arbeiten der Industrie und der Landwirtschaft Arbeiter entzogen werden, aber sie dürfen auch nicht künstlich hiervon zurückgehalten werden. Es ist von der sozialpolitischen Bedeutung der Sache gesprochen worden. Im „Glatzer Gebirgsboten“ vom 29. Dezember 1903 heißt es, daß das Bestreben der Großgrundbesitzer, die kleinen Leute aus⸗ zukaufen, eine neue Art von Hörigkeit herbeigeführt habe. Das schreibt das Blatt der Zentrumspartei in der Grafschaft Glatz. Es wird darin hervorgehoben, daß auf diese Weise ein neues Mecklenburg oder Irland in Sberschlesien geschaffen würde. Es ist eine große sozial⸗ politische Aufgabe, unseren mittleren und kleinen Bauernstand zu trhalten. Darum muß auch der Staat erhöhte Ausgaben machen, um die schwer belasteten kleinen Bauern nicht in ihrer Existenz zu gefährden. Diefes Gesetz lehrt uns, wie wichtig es ist, bei der Beratung solcher Gesetze die Interessenten zu hören. Das Gesetz bedarf ernstester Nachprüfung, und wenn es notwendig ist, müssen wir an die Aende⸗ rung des Gesetzes selbst herantreten. Die Leute sagen vielfach: lieber ein neues ,, . das heißt ein Ende mit Schrecken, als mit diesem Gesetz ein Schrecken ohne Ende.

Darauf vertagt das Haus um 41 Uhr die weitere Be⸗ ratung des landwirtschaftlichen Etats bis Donnerstag, 11 Uhr (außerdem Etats der Gestütverwaltung und der Bergver— waltung).

Nr. 12 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 10. Februar, hat folgenden Inhalt: Baugeschichtliche Doktorfragen. Vorlesungen über Statik der Baukonstruktionen. Vermischtes; Wettbewerb um plastische Skizzen zu einem Monumentalbrunnen auf dem Melanchthon⸗ platz in Nürnberg. Kunstausstellung in Rothenburg o. d. T. Zweiter internationaler Kongreß zur Förderung des Zeichenunterrichts. Wasserdichtmachen von Beton. Ausgrabungen in Norba. Bücherschau. Patente.

Verdingungen im Auslande. Serbien.

Direktion der Königlich serbischen Staatsbahnen zu Belgrad:

. 20. Februar 1904. Lieferung von verschiedenem Werkzeug aus Eisen und Stahl: (Meißel, Feilen, Schraubenschlüssel, Schaufeln, Bohrer, Hauen, Krampen u. dgl.). Kaution 2400 Dinar.

22. Februar 1804. Lieferung von verschiedenem Eisenmaterial: Rundeisen Flacheisen, Nägel, Draht, Blech, Röhren u. dgl.. Kaution 400 Dinar.

Verkehrsanstalten.

Die New Yorker Central Railway will Versuche mit einer neuen elektrischen Lokomotive anstellen, die imstande sein soll, einen voll besetzten Personenzug mit einer Geschwindigkeit von 215 km in der Stunde zu befördern. Eine besondere Versuchsstrecke (15 km) in der Nähe von Schenectady wird vorbereitet, und die Versuche sollen Mitte Februar beginnen.

Schiffsverkehr Rotterdams in den Monaten Januar bis RKoember 1963 im Vergleich mit anderen größeren Häfen.

In den 11 ersten Monaten des Jahres 1903 betrug im Vergleich zu der entsprechenden Zeit des Vorjahres die Zunahme () oder die Abnahme () der einklarierten Seeschiffe

im Raumgehalt

wirklich ru. Registertons J

netto maßig 4 659 689 4 8,6200 z6ß 57 4 3.77 0 o 4 946918 4 15,6290 in Bremen. * 148 324 4 5,09 60 * 16 4 0,41 0o in Amsterdam. 72766 400 , 75 3, 10 0 o.

Für den Hafen von Amsterdam liefern indessen die in der Zeitung Scheepvgart“ amtlich veröffentlichten Zahlen ein ganz anderes Er— gebnis; sie geben den Rückgang der Schiffahrt während der ersten 11 Monate des Jahres 1903 auf 199721 cbm 36 690 Register⸗ tons an und der Zahl nach auf 58 Schiffe.

Im Hafen von Rotterdam wurden einklariert Schiffe auf großer Fahrt, Küstenfahrer, Rheinseedampfer und Seeschiffe aus Kanälen von anderen Seehäfen kommend:

in der Anzahl zirkli verhältnis⸗ wirklich ahn, 4131 *

P özshß 4 731 o H 706 4 11,1600

in Antwerpen. in Hamburg in Rotterdam.

Registertons netto Anzahl im November 190983... 6570891 678 , 607 61 275 71 10,05 11,69 7007139 7030 6 060 221 6324 Also mehr. 946 918 706 Zunahme in Prozenten. 15,62 11,16. Nach den Listen des Kaiserlichen Konsulats in Rotterdam hatten die unter deut fcher Flagge in den ersten 11 Monaten des Jahres 1903 dortselbst einklarlerten Schiffe einen Raumgehalt von 1266 828 Registertons gegen 1209 066 Registertons in der gleichen Zeit des Vorjahres. Die Zahl der einklarierten deutschen Seeschiffe betrug in den ersten 11 Monaten in

1903.

. 14

Also mehr.

Zunahme in Prozenten in den II ersten Monaten 1803. 1902.

. M. 24 .

Antwerpen Amsterdam

i020 349 1902. 1831 1041 264

1903 gegen 1902. . 4 114 21 135.

) Zu den Küstenfahrern gehören die ausschließlich deutschen Seeschleppzüge; die schleppenden Dampfer erscheinen nur in der An⸗ zahl, nicht in der Angabe des Raumgehalts, die geschleppten See⸗ leichter in beiden Angaben.

(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Rotterdam.)

Rotterdam 1945

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M 36.

Berlin, Donnerstag, den 11. Fehruar

1904.

Uebersicht über die Ergebnisse des Steinkohlenbergbaues in Preußen für das Jahr 19603, verglichen mit dem Jahre 1902.

Statistik und Bolkswirtschaft.

Im Jahre 1903

Im Jahre 1902

,, jahr. Betriebene

Werke.

Oberbergamts bezirk Förderung

Absatz

Förderung Absatz t t

Belegschafts⸗Betriebene

hl. Werke. zahl.

Belegschafts⸗ Betriebene

Mithin im Jahre 1903 mehr (4), weniger (—.

Beleg⸗ schafts⸗ t. ö zahl.

Förderung t

Werke. .

1. 69 II. 71

Bre gl un.. 9. 4 J ö

6 640 664 6 068 813 7311106 2394 865

110 679 72 108 166 71 108 835 71 112681 71 7768 216

6 836 513 6 898799 Hh l h26ß

6 095 508 6171715 7070 055 7361898

107 779 104 589 104 546 108 502

790 421 246 i44 IS oi 1585 761

*

102 902 241 051 32 967

3577 4289 4179

4h 156

d C ee -= .

Summe 71

1 1 III. IV.

27 415448

110090 29 05h O64

41 2603 39 2454 36 2167 37 2659

26 699 176

1783 1839 2188 2159

d 018

106 354

*

716 272

* Do de do

11100652 3736

529 745 265 357 349 13,13

b C 0 12M

Summe

1 1. Glanpßthael⸗ ö

d O M0)

O *

7969

38 9883

3648 160 081 3662 163 965 3686 175 290 3737 184 756

x 2

2 C0

(

1825 1848

7142 3659 9305 5 417

446 223 3551

293

Summe

. 15: II. h 15 Dertnt uni; III. z

l ; 17093 823 1 16 933493

5 14 483 5099 . 14 758 620 16336 813 16059 553

d SA

*

X Os

3683 684 092

253 366 13 455 699 252 086 14157 641 254 398 14949 955 264115 15 475299

12 613 129 15 449 9655 14 224 235 14723 116

245 969 239769 240 423 249 649

25 523 373

13,B 74 8, 48

1848348 1200590 2143 868

2 20 R

K

. J

Summe 4 689 594

. —. 25 , 111. 3423 8a6. LX 28 3 463 516

61 638 495

3374311

255 989 58 O38 594

29450987 2971726 3174111 3236768

55 olo 733

57 223 28 57794 28 58 598 28 59 418 27

2844 848 2881569 5 121 665 3153 658

243 953

55 189 55 021 55 646 56 686

do C N =

6 651 000

*

271 615 141893 249 735 216 848

279 629 150771 224 677

190 633

w fr

C M O

—— Q

Summe 13 207783

26 3165 980 35 293 838 25 638 763

Zusammen in Preußen / 28 530 569

12 877 410

24 406 489 24 017685 27 169 792 27 008 857

12 327 692

28 390 gs3

In Ihn ß ß 6 3563 645 6 Sr Css

58 268 28 12031700

424 947 275

421 747 270 425 553 267 439 988 269

21 706 647 3, 6650 57h 24 583 282

25 445 200

55 635

412 557. 403 001 404 278 418 566

4164 * S Re 82

d deo do do do d O D de do e =

E

80 091 45 710

n . 23 1 D

. . * . * . 1 4 14658194 1 1 4 * 1 i .

5 . 1ẽ441̃089253 * 2 . 2785 719

M 41862871

2916 99 12 380 15 716 4 21 276

21 432

c f f

ö

Summe 108 780 155

13. II. 111 , .

241 994 195 580 229 442 271349

82

83

G7 s, s)

159 545 143 000 168 234 188 815

428 058 To Joo 115 315 94a 395 705

Uebersicht, über die Ergebnisse des Braunkohlenbergbaues in Preußen für das Jahr 1903,

2022 1849 1815 1931

231197 217157 228 987 251 622

166 101 152 306 159 065 176 982

409 598

1970 1936 1917 2080

.

14 3664840 4 18 450

verglichen mit dem Jahre 1902. —t 10707 21 577 9, 94 455 ? 19727

4.57 . 9306 9169 11833

Summe 938 365

hh9y 94

l. 261 72333 1, o 56d 312 Ii. 363 6th 3 öl4 6576 11. 25 l ois 6207 634 L. 358 Lor 6 5539218

1904

34679 34233 33 696 35180

9253 963 654 454 6 765 984 6796112 7324025 8347812

QO O 2

O *

2 22 8

1976

9402 5140 436 933 214 599 189 256 206 886

617 203 269 689 4 46 9888 223 261

Summe 30 891 077 . 25 166079 IJ. 25 13565 34

Clausthal J V. 9 * 1 79 981

Io 23 143 023

122 956 608 164 526

III. 25 150 0940 136

1 de CG

34 447

S S 8 w de O Ode 2202

D 8 O O]

29 233 936

1574 1359 1266 1551

,,

bõ7 141 1347 474

26 661 11572 2 465 3288

28 798 9128 6220 3 3065

C

Summe 632 414 . 3 1526 681 II. 1243819 4 1426965

J

III. 2 82 361

2 1 IV. 8

bor 13

1007771 832 380 9778 549

1315819

1438

5868 4915 4778

5702

S8 S SSS

28 401 39 0566 4 121 629 91 148 252 984 165 76 *

73 225 79024 197790 143 543

Summe 6079 826 . 366 u 359 111. 359 IV. 358

9317941 S 641 hid 9677463 10 904 764

Zusammen in Preußen

6 879 651 6 712 406 7491 022 41 555 364 8 528 378

/ 4134519 5316

& ASC

8

44143 42 356 368

1

8 539 514 8 293126 8 883 256 44364 365 10 506 305

6 344 388 6416717 6797 272

ib ses

47 050 42943 42784 45 163

624 537 498 582 535 263 295 689 693 750 365 550

12 778 427 5 345 388 3 4 791297 7 w— 398459 4

Summe 359 38 541 682

29 611 457

43 105 368 36 222 201 27721 205

44 485

9 4 2319481 4

w 1890252

Land⸗ und Forstwirtschaft.

LXCEKII. Plenarversammlung des Deutschen wirtschaftsrats.

In der gestrigen, zweiten Sitzung bildete den ersten Gegenstan der Beratungen die ,, . bung in 9. n 1 Bundesstaaten, über die Freiherr von Cetto⸗Reichertshausen und Tammerherr von Rheden,Rheden Referate erstatteten. An der sich argn knüpfenden Diskussion beteiligten sich noch Graf von Rantzau⸗ , , und Graf von Bernstorff⸗Wehningen. Einem gemeinsamen Ii fer Referenten gemäß faßte der Landwirtschaftsrat folgenden

Der Deutsche Landwirtschaftsrat erklärt: I. Die Aufrechterhaltung und weitere Ausgestaltung des Rechts⸗ instituts der Familienfideikommisse in Deutschland erscheint aus ge— Hichtigen land. und volkswirtschaftlichen, sozialen und politischen Motiven wünschenswert und geboten.

II. Bei einer durch die Landesgesetzebung etwa vorzunehmenden Revision der in den deutschen Bundesstaaten bestehenden Fideikommiß— gesetzgebung werden folgende Punkte der Beachtung empfohlen:

a. Der Gegenstand eines Fideikommisses soll prinzipiell auf land und forstwirtschaftlich benutzten Grundbesitz beschränkt werden. Geld, Mobilien, industrielle Betrlebe, städtischer Hausbesitz sollen nur als Zubehör oder Bestandtelle eines Fideikommißguts dem Fidei— kommiß einverleibt werden können.

b. Festsetzung einer Minimaglgrenie des Umfangs des fidei⸗ kommissarischen Grundbesitzes nach Maßgabe eines jährlichen Rein⸗ ertrags, welcher den Zwecken und Aufgaben der Fideikommißeinrichtung als angemessen zu erachten ist, vorbehaltlich analoger, den wirtschaft⸗ lichen Interessen des kleineren Grundbesitzers dienenden Organisationen. ec. Unbeschränkte Freiheit der Fideikoͤmmißerrichtung für jeden In— länder ö des Deutschen Reiches) nach Maßgabe der über die Art und Weise der Fideikommißerrichtung getroffenen gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich besonderer landesherrlicher

Land⸗

Genehmigung.

d. Sicherung des nachhaltigen Betriebs der Fideikommißgüter durch Nachweisung eines entsprechenden Betriebskapitals bei der Fidei⸗ kommißerrichtung und fortwährende Ansammlung eines zur Erhaltung und Verbesserung des Fideikommißgutes bestimmten Ka zitalfonds.

e. Festhaltung des Prinzips der Unveräußerlichkeit des Fidei⸗ kommißgrundbesitzes als Ganzes oder in dessen Teilen vorbehaltlich bestimmter Ausnahmefälle, unter denen besonders die Bedürfnisse der Rentengutsbildung und Arbeiteransiedelung sowie sonstiger offen licher oder gemeinnütziger Zwecke zu berücksichtigen sind.

2 . Beschraͤnkung der Belastung des Fideikommißguts auf einen bestimmten Teil des Reinertrags bezw. des Ertragswertzs.

g. Hypothek darf auf dem Fideikommißgut nur als unkündbare Tilgungshypothek bestellt werden unter Beschränkung der Befriedigung der Gläubiger auf die Zwangsverwaltung des Pfandobjekts. 6. Hh. Sicherung der Ansprüche der Familienmitglieder durch Er— richtung von Abfindungs⸗ und Ausstattungsstistungen. .

i. Organisation einer ständigen Interessenvertretung der Fidei⸗ lommißanmärter, gleichviel ob in Form eines Familienrats oder eines Fideikommißkurators, jedoch unbeschedet der selbständigen wirtschaft⸗ lichen Stellung und des Hechts des Fideikommißbesitzers auf freien Genuß und Verwaltung des Fideikommißvermögenz.

k; Besetzung der staatlichen Fideikommißbehörden mit Richter⸗

und Verwaltungsbegmten mit dem Rechte der Beiziehung landwirt- schaftlicher Sachverständiger.“ , Ulsbann erörterten. der Geheime Regierungsrat, Professor Dr. Werner Berlin und der Landesökonomierat Ring Zehlendorf in ein⸗ gehenden Referaten die Leistungsfähigteit der deutschen Vie h— ducht. Zu diesem Thema lag ebenfalls ein gemeinsamer Antrag der Berichterstatter sowie eine Anzahl weiterer Anträge vor. Nach längerer Diskussion über diese wurde nachstehender Beschluß gefaßt:

Der Deutsche Landwirtschaftsrat beschließt:

„Nach dem Nesultat der Volks- und Viehzählungen der letzten dreißig Jahre steht zweifellos fest, daß die deutsche Landwirtschaft im tande ist, den Bedarf der Bevölkerung an Vieh und Fleisch ohne ausländische Zufuhr zu decken. .

Trotz der enormen Schädigungen, welche die aus dem Auslande eingeführten Seuchen in dieser Zeit unserer Viehzucht verursacht haben trotz der dolosen Konkurrenz, welche durch die bis zum Vorjahre völlig unüntersuchte ausländische Fleischeinfuhr dem inländischen, an den Schlachtviehhöfen doppelt untersuchten Fleisch verursacht wurde, trotz endlich der infolge gänzlich ungenügenden Zollschutzes ständig zu⸗ nehmenden Einfuhr lebenden Schlachtviehs und der dadurch bewirkten Unrentabilität der einheimischen Viehzucht und besonders der Viehmast ist nicht nur eine ständige Zunahme aller Viehgattungen mit Ausnahme dẽr Schafe zahlenmäßig nachweisbar, sondern diese hat auch unter Verücksichtigung der zuͤchterischen Verbesserungen und Mehrleistungen (Gewichtszunahme, Frühreife) in der Fleischproduktion mit der gewaltigen Zunahme der deutschen Bevölkerung Schritt gehalten. Die nach der letzten Viehzählung 1902 für Preußen nachweis bare Verminderung der Rindviehbestände resultiert lediglich aus dem zu— fälligen Umstande, daß die außerordentliche Viehzählung sofort nach der abnormen Trockenheit der Jahre 1900 und 1961, durch welche die Landwirtschaft in Deutschland gezwungen wurde, ihre Rinderbestände vorübergehend zu reduzieren, veranstaltet worden ist.

ö. Der Deutsche Landwirtschaflsrat empfiehlt, auf dem eingeschlagenen Wege zur Vermehrung unserer Viehbestände, insbesondere auch der Rinderbestände, fortzuschreiten, und gibt der Ueberzeugung Ausdruck, daß es die deutsche Landwirtschaft auch fernerhin nicht an der besten Pflege und kräftigsten Entfaltung der deutschen Viehzucht fehlen lassen wird, um ihrer Aufgabe, die Fleischversorgung des Inlandes durch unsere eigene Fleischproduktion zu decken, voll gerecht zu werden. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist aber auf die Dauer nur durchführbar, wenn die oben geschilderten schweren Schädigungen der deutschen Viehzucht durch entsprechenden Schutz unserer Viehproduktion dauernd beseitigt werden.

Damit die deutsche Landwirtschaft in die Lage versetzt werde, ihre viehzüchterischen Aufgaben zu erfüllen, ist es erforderlich, daß

I) die Viehzölle in den bevorstehenden neuen Handelsberträgen

zweckmäßig und ausreichend bemessen werden, nämlich: a. als Gewichtszölle und gleichmäßig hoch für alle Viehgattungen,

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