1904 / 37 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

*

in Trakehnen speziell, zu manchen Schwierigkeiten führen könnte, und infolgedessen habe ich mich im Sinne meiner Ausführungen mit dem Unterrichtsministerium in Verbindung gesetzt. Ich glaube, daß der Gestütverwaltung aus dieser Frage wirklich kein weiterer Vorwurf gemacht werden kann. Ich bin bereit, die gesamte Schulaufsicht des Schulabteilung zu Gumbinnen zu überweisen.

Nun, meine Herren, kommt die Frage auf den Bau der Schulen, die hier wieder berührt worden ist. Ich möchte immer darauf hin⸗ weisen: das sind Fragen, die tatsächlich weit zurückliegen, die vor einer Zeit geschwebt haben, ehe ich an dieser Stelle stand, die erledigt sind durch die Denkschrift zum Etat des Jahres 1898/99. Ich kann nur das wiederholen, was ich im vorigen Jahre gesagt habe. Meine Herren, es mögen das will ich gern zugeben manche nicht den zu stellenden Anforderungen entsprechende Baulichkeiten in Trakehnen vorhanden gewesen sein. Ich habe es aber auch offen in der Budget⸗ kommission im vorigen Jahre wiederholt: auf manchen unserer Do— mänen wünschte ich auch bessere Häuser, als sie zur Zeit vielfach vor⸗ handen sind. Wir können mit solchen Bauten nicht radikal in einem Jahre vorgehen, sondern mit solchen großen Baulichkeiten geht man Schritt für Schritt vorwärts. Und, meine Herren, entgegen der Denkschrift vom Jahre 1898/99 das möchte ich hier immer noch vor dem Lande konstatieren ist tatsächlich der Bau der Schul⸗ häuser früher erfolgt, als es in dieser vorgesehen war, und der von dem Herrn Vorredner, wie ich annehme, entsandte Vertrauensmann wird ihm von seiner Fahrt nach Trakehnen un⸗ zweifelhaft berichtet haben: die Schulhäuser in Trakehnen sind viel schöner, alz wie ich sie je hätte erwarten können. Also nach dieser Richtung hin kann man doch wahrlich nicht der Gestütsverwaltung einen Vorwurf machen.

Nun, meine Herren, komme ich noch zum kleinen Klatsch (Heiter⸗ keit und Zuruf rechts: zum großen) oder zum großen! (Erneute Heiterkeit, Meine Herren, zunächst steht der Apotheker nicht mit uns, d. h. mit der Gestütsverwaltung, in irgend einem dienstlichen Ver⸗ hältnis. Es ist ein Mann, der die Konzession von seinem Vorgänger gekauft hat, und soweit ich mich erinnere

vielleicht ist der Herr Abg. Pauli hier, sich der Sache vielleicht besser erinnern wird —, ist es vor zwei Jahren gewesen, daß der Herr Abg. Pauli mir ein Gesuch des Apothekers übergab, die Regierung solle ihm die Konzession abkaufen, vielleicht lautete es auch dahin, ihm den Ver⸗ der Apotheke zu erleichtern. Ich habe das damals zugesagt, wenn es möglich sein würde. Es sind sodann eine Reihe von Be⸗ schwerden erfolgt, die a hrt worden sind, z. B. ob die Apotheke Gestütapotheken heiße prache, weil ein Heil⸗ mittel un sollte, wodurch meiner

der

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es sich um ein auf dem Gestüt erprobtes Mittel handelte. Daher ß man nicht unter einer falschen Flagge vielleicht mir doch alle zugeben: wenn

so hat man das Empfinden:

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5 77

fohlen wird. ich entgegengetreten. Weiter hat in der vorgeleg n. Nun will Vorkommnisse jedenfalls hat er Kommissaren gegenüber ausdrücken: nervös kran er soll nein, Be ich nicht, sie ärgern mich! it rechts.) ̃ d manchmal vielleicht un aber ich glau

Hermengen DeLEHIIUIligel

0e Ben eben,

daß der Apotheker durch die Trakehnen vielleicht auch gereizt das muß ich hervorheben

den Eindruck eines ich will

verschiedenen worden ist; meinen es bescheiden

Meine Herren, die vorliegen,

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9 vertreter

8. 1 diesem Falle

Ich kann heute

ilt habe, ich glaube

luß, wie ich soeben sehe: sich gegenüber dem Land⸗

der Verhandlungen mit

. . . .

.

haben und ein Mitempfinden für sich und alle diejenigen, mit denen sie zu wirken verpflichtet sind. Das kann ich bei dem Lehrer Nickel nicht anerkennen.

Ich hätte wohl gewünscht, die Frage wäre nicht wieder auf— gerührt worden, sondern man hätte damit zurückgehalten. Jetzt aber, wo der Herr Vorredner mich darauf anredet und mir Vor— haltungen macht über die Verhältnisse, muß ich offen sagen, daß ich der aufrichtigen Ueberzeugung bin, es wäre besser, wenn nicht unaus—⸗ gesetzt durch Klatsch und andere Mittel die Frage der Schulen in Trakehnen wieder angeregt und aufgerührt worden wäre (sehr richtig! rechts, während alle Beteiligten den aufrichtigen Wunsch haben sollten, Frieden zu halten und Gras darüber wachsen zu lassen, wie es notwendig ist, damit innerhalb der Verwaltung von Trakehnen Frieden ist, wie ich hervorheben will, zwischen den Beamten und den Lehrern. Das herbeizuführen, war mein aufrichtiger Wunsch. Wenn ich einen falschen Weg gegangen bin, so bedauere ich es; ich wollte wenigstens das müssen Sie anerkennen das Beste. (Bravol rechts.)

Um 4/ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung bis Freitag, 11 Uhr (außerdem Etat der Bergverwaltung).

Land⸗ und Forstwirtschaft.

XXXII. Plenarversammlung des Deutschen Land-

wirtschaftsrats.

In der gestrigen, dritten Sitzung sprach zunächst Professor Dr. von Soxhlet⸗München über die Frage eines Verbots des Ver⸗— kaufs von Vieh⸗, Milch-, Mast-, Kraft, Freßpulvern und ähnlichen Geheimmitteln durch Hausierer, Kauf— leute und Krämer. Er stellte den folgenden Antrag, der auch einstimmig angenommen wurde:

„Der Deutsche Landwirtschaftsrat wolle

1) bei den Regierungen der Bundesstaaten dahin wirken, daß sie dem ungesetzlichen Handel mit Viehpulvern in gleicher Weise entgegen treten, wie dies in der letzten Zeit mit gutem Erfolge in Bayern und Sachsen geschehen ist, indem sie den Verwaltungsbehörden, Amts, und Staatsanwälten in Erinnerung bringen, daß Viehpulver, wenn sie als Heilmittel ausgeboten werden., vom Verkauf außerhalb der Apotheken ausgeschlossen sind, und daß sie sowohl als Heil⸗ wie als Futtermittel im Umherziehen nicht feilgehalten werden dürfen;

2) den Regierungen der Bundesstaaten dringend empfehlen, daß sie die landwirtschaftlichen Wanderlehrer, die Landwirtschafislehrer und

Organe der landwirtschaftlichen Vereine und Vertretungen beauf⸗

igen, dem nutzlosen oder schädlichen Verbrauch der Viehpulver durch Belehrung der Landwirte in Wort und Schrift entgegenzuwirken;

3) bei den Regierungen der Bundesstagten beantragen, daß sie die Gültigkeit der am 1. Januar d. J. in Kraft getretenen Verordnungen, getr. den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln, auf

Viehpulver ausdehnen, indem sie dem Verzeichnisse A die jetzt in

en Handel gebrachten Viehpulver einverleiben und dieses Verzeichnis urch neu auftauchende Viehpulver fortlaufend ergänzen;

4) den Herrn Reichskanzler ersuchen, er moge, um alle Zweifel darüber zu beseitigen, von der ihm in § 4 der Kaiserlichen Ver⸗ ordnung vom 22. Oktober 1901 erteilten Ermächtigung Gebrauch machend, verfügen, daß Viehpulver unter allen Umständen von dem

und dem Verkauf außerhalb der Apotheken auszu⸗

der

Oberlandesgerichtsrat Schneider⸗Stettin Stand der

Kartell, und Syndikats—

Sodann über den heutigen frage.

Derselbe sowie Geheimer Oekonomierat Funch⸗Loy und Professor May⸗München erörterten darauf die Haftbarkeit der Tier⸗ alter nach §5 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ihrem emeinsamen Antrage gemäß wurde folgender Beschluß einstimmig efaßt:

„Der Deutsche Landwirtschaftsrat beschließt, an den Bundesrat ie dringende Bitte zu richten, alsbald im gesetzgeberischen Wege eine Aenderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs dadurch eintreten zu lassen, daß Absatz 2 hinzugefügt wird:

„Die Verantwortlichkeit tritt bei einem Haustiere nicht ein,

wenn er bei der Führung der Aufsicht darüber die im Verkehr

erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, oder wenn der Schaden

bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

einer Pause verbreiteten sich Kammerherr Dr. Freiherr ichorlemer⸗Lieser als Referent und Assessor Dr. Emerich⸗Straß⸗ E. als Korreferent über die Vererbungsweise des

ü Besitzes in den früheren Gebieten des Rechts mit Rücksicht auf die Erhaltung des

Die sich hieran anschließende Diskussion, der zwei

nten zu Grunde lagen, führte zu nachstehendem

§ 833 des ihm als

sche Landwirtschaftsrat hält in Uebereinstimmung mit gefaßten Beschlüssen es für unbedingt erforderlich, re erbrechtliche Bestimmungen auch den mittleren und Hrundbesitz in der Hand eines seßhaften und leistungsfähigen tandes zu erhalten.

im Bürgerlichen Gesetzbuch bezüglich der Vererbung im neinen sowie betreffs der Bevorzugung von Miterben und der Landgütern enthaltenen Vorschriften erscheinen dauernd um den Grundbesitz in der wünschenswerten Weise

ssen und in einer Hand weiter zu vererben. trifft insbesondere zu auf diejenigen Bezirke des deutschen in welchen die Einführung des Code Civil vielfach zu höchst beklagenswerten Parzellenzersplitterung und zu einem er⸗

218 1—=— 2.

7 *

S aterlanbos Gaterlandes,

ner

rat Degg vom Reichsjustizamt, der Generaldireltor der Ostpreußischen Feuersozietät in Königsberg, Geheime Regierungsrat von Klitzing un der Oberlanesgerichtsrat, Schneider Stettin beteiligten, wurde der nachstehende Beschluß einstimmig gefaßt:

BVersicherungsgesellschaften geschlossen werden, welche die nach dem Reichsgesetze vom 12. Mai 1901 geregelte behördliche Zulassung nicht erhalten oder nicht nachgesucht haben, sind nichtig.

2) Als Ergänzung der §S§ 7— wäre eine Bestimmung u empfehlen, daß jede Verwirkungsklausel, sofern nicht deutlich das Gegenteil vereinbart ist, nur unter Vorbehalt des Nachweises den Versicherten wirkt, die betreffende Verabsäumung sei ohne sein Ver, ,. eingetreten oder für den Schadensfall ohne Bedeutung ge— lieben.

3) Die Vorschrift des 5 12, § 35 Abs. 1 S. 3 usw. Kün— digung des Versicherers wirkt erst nach Monatsfrist ist noch wester auszudehnen und zwar auf alle Fälle, in denen nicht ein kalendermãßhn vorausbestimmtes Ende eintritt (Bürgerl. Gesetzbuch 5 284), z. J. auf Erbfälle, wenn dann vertraglich die Versicherung aufhören sol da hier auch 5 72 und § 120 Abs. 2 keinen Schutz gewährt.

4 Zu 55 14—17: Bestimmungen des Gesetzes (68 14—– 17 un 19—21), nach welchen bei dem Versicherten die Kenntnis darüber vorausgesetzt wird, ob ein Umstand erheblich ist oder nicht, müßten nach Möglichkeit vermieden werden.

5) Für den Rücktritt ist im 518 keine Frist zu gewähren. Der Versicherte, der vielleicht nicht sicher ist, ob ihm sein Verhalten alz „Verschulden“ 15 Abs. 2, § 16 Abs. 2) ausgelegt und darnach der Rücktritt zulässig wird, gerät dadurch in einen unleidlichen, durch die Begründung des Entwurfs S. 116 gut gezeichneten „Schwebezustand“ und muß (trotz § 13 Abs. 2 S. Y) die Prämie für den Monat Bedenkzeit zahlen, ohne Anspruch auf Gegenleistung (5 35 Abs. 1 S. h.

6) In § 20 ist der 2. Satz von Af. I, wie folgt, zu ändern:

Der Versicherte hat die Kündigung erst mit dem Ablauf eine Monats gegen sich gelten zu lassen, es sei denn, daß die Verletzung auf einem groben Verschulden des Versicherten beruht.

7) Zu §25 Abs. 2. Zur Vermeidung mißbräuchlicher Allgemein klauseln ist zu sagen: „eines bestimm ten Umstandes“.

8) Im § 335 Abs. 1 ist zur Vermeidung von Prozessen, in denen der Versicherte mit oder ohne Erfolg nachzuweisen versucht, daß er nicht im Verzuge“ gewesen sei, für die ‚Zahlungsfrist“ nach dem Vorbilde der 326, 354 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Erfordernih des Verzuges fallen zu lassen.

9) Die in 33 Abf. 2 vorgesehene Zahlungsfrist für säumige Versicherte ist mit zwei Wochen zu kurz bemessen. Auch bei öffent— lichen Anstalten wird erfahrungsgemäß längere Nachsicht für säumige Beitragspflichtige gewährt. Die Frist sollte deshalb auf mindestent vier Wochen festgesetzt werden. Für die Gebäudeversicherung ist übrigens die Notwendigkeit einer längeren Zahlungsfrist in F 96 ohnedies anerkannt.

10 In § 33 ist als Abs. 4 neu einzufügen:

Eine gerichtliche Geltendmachung des Prämienrückstandes muß innerhalb einer möglichst kurz bemessenen Frist von dem im Abs. bezeichneten Zeitpunkt an erfolgen.

11) Nach § 34 kann der Versicherer, wenn das Versicherungz— verhältnis durch Rücktritt oder Kündigung aufhört, die Prämie für die ganze laufende Versicherungs periode beanspruchen, obwohl er mu für einen Teil derselben das Risiko trägt. Es liegt hierin eine ge— wisse Härte für den Versicherten, welche vermieden werden sollte.

12 Der Entwurf unterscheidet in § 41 zwischen Vermittel ungk⸗ und Abschlußagenten. Für den einfachen Landwirt wird diese Unter— scheidung Schwierigkeiten mit sich bringen. Es ist deshalb dringend zu wünschen, daß die Aufsichtsbehörden auf Grund des 64 del Reichsgesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom

3

12. Nai 1901 darauf dringen, daß die Art der Bevollmächtigung

.

eines jeden Agenten öffentlich und außerdem durch Anschlag in seinen ö Geschaͤftslokale bekannt gegeben werde und auch stets seiner Unter.

schrift beigefügt werden muß.

3

„) Als § 3a ist neu einzufügen: Versicherungverträge, die mit

.

ö

Die Kündigung einer Versicherung kann in Zukunft auch beim

Vermittelungsagenten stattfinden, wenn nicht etwa eine Einschränkung der Vertretungsmacht des Agenten in dieser Hinsicht stattgefunde hat und der Versicherte diese Einschränkung kannte oder kennen mußte (5 49.

Es erscheint wünschenswert, daß der im § 38 normierten Ver,

pflichtung des Versicherten zur Aufschlußerteilung auch eine Pflicht ö. des Versicherers zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse gegenüber,

gestellt wird. . , 13) Im Interesse einer einheitlichen Regelung des Agentenver hältnisses durch dies Gesetz ist die Anwendbarkeit des § 85 im

Handelsgesetzbuche, die die Begründung S. 94 annimmt, besser aũ⸗—⸗.

zuschließen.

14) Im 44 Abs. 1st, wenn nicht diese ganze Vorschrift über

haupt, so jedenfalls das ‚Kennenmüssen“ zu streichen.

Zur Sicherung des Beweises, daß ein Agent wirklich von einem Versicherer „betraut“ sei, ist es erforderlich, daß eine öffentliche Er⸗ klärung darüber vorliegt. Deshalb ist hier entweder der Register— zwang (5 14 des Handelsgesetzbuchs) gegen alle Agenten anzuwenden oder Strafandrohung gegen Ausübung oder Annahme ihrer Vermittler tätigkeit ohne vorgängige öffentliche Bekanntmachung dieses Verhäll— nisses zu erlassen.

15) Die Vorschriften in 53 und 54 können für die Feuch—, versicherung nicht als ausreichend erachtet werden und bedürfen noch der Ergänzung durch das Strafrecht und den Entwurf. Auch bei der Vieh und Pserdeyersicherung muß die Doppelversicherung von vorn herein als unzulässig erklärt und bei jedem Entgegenhandeln mit den ö. Verlust der Entschädigung bedroht werden. .

16) Das in § 57 vorgesehene Verfahren paßt nicht für daß öffentliche Versicherungswesen, insbesondere nicht für die Hagel⸗, Vich⸗ und Pferdeversicherung. .

17) Zu 66, 108 und 120: Die Bestimmungen der 6k, 108 und 120 betreffs der Besitzveränderung durch Veräußerung übereinstimmend auch auf die Besitzveränderung durch den Tod (Er fall) zu übertragen. ;

18) Zu § 66, Abs. 2: „bei beweglichen Sachen gilt das Gesagt

21) Zu § 110. Absatz 1 ist unabänderlich zu machen er weggewischt. .

Vertrag üherhaupt nur auf ein Jahr läuft?

22) Die Bestimmungen in § 112 haben Viehbestand mit einer bestimmten ein einzelnes Stück zu ermitteln ist. herde von 20 Stück mit 69000 versichert, eine ausgezeichnete Milchkuh, die einen Wert nur eine Entschädigung von 300 MS zuteil

235) Die Bestimmungen in § 1165 find fakultatib durch andere Vereinbarungen ersetzt werden. jwei Sachkundigen ist nicht immer möglich und verbunden. genügend zu erachten sein.

24) Es muß darauf hingewiesen werden,

entsprechende Verwertung sorgt. schrift wäre vorzubehalten. 26) Die Haftung der Entschädigung ist

Bürgerlichen Gesetzbuche) zu erstrecken. 26) Zu F 17Ja: Auf kleinere,

des

chriften im dritten und fünften Teil des wendung.

t . Ff 1412 ist neu einzufügen: ansn aus 9 r fen icho fall 5 . , aus der Teichsgesetzlichen Unfall versicherung handelt, arf nich h mebr als zwei Drittel durch Versicherung gedeckt werden.

28) In 5 sl ist der zweite Satz und in' S 11 Ziffer 3 und 4 zu streichen. . 9I .,. . 9 Sake * * 7 s . ö diesen Ahanderungzanträgen zu dem Gesetzentwurf. über 9 . 1696 F 1951 2 . . e f fre ; 9. Ver herungspertrag beschließt der Deutsche Landwirtschaftsrat zu itten, dem Kaiserlichen Aufsichtsamt für Privatver⸗ sich etzung folgende Anträge zu unterbreiten: 8 n 7 .

; ) es, ist. erwünscht, die Aushändigung von Versicherungsver⸗ trägen bei der Lebens-, Feuer, Vieh, Hagel. und Haftpflichtversiche⸗ rung den Zersicherungẽgesellschaften vorzuschreiben. .

23 muß enthalten:

a. Namen des Versicherers und des Versicherungs nehmers

. Namen here ind des Versicherungsnehmers, eb, auch des Versicherten sich . 4 . . Gegenstand. der Versicherung nach denjenigen Kennzeichen, welche ihn pon anderen hinlänglich unterscheiden.

. Versicherungssumme oder Rente.

d. Bedungene Prämie.

7 n nnn m, . . ö j Abdruck der allgemeinen und etwaigen besonders vereinbarten Versicherungsbedingungen.

f. Abschriftliche BWejfünaitr 1 sz g ö! . lch ftliche Brifügung des bon dem Versicherungs nehmer ge⸗ ste ten Versicherungdantragt, namentlich die Wiedergabe der von ihm gegebenen Antworten auf die ihm gestellten Fragen, welche für den Versicherungsabschluß und die Bemeffung der Prämie von Bedeutung waren. . g. Datum der Ausfertigung.

*

h. Unterschrift des Versicherers. 39 Die Fassung vieler Polizeibedingungen ist derartig, den Versicherten belastenden Bestimmungen geschickt über das ganze, viel fach sehr lange und schwer verständliche Druckwerk verstreut sind. . war; deshalb ein Vorschrist zu empfehlen, nach welcher ein Auszug

r wichtigen und häufig Anwendung findenden Bestimmungen an markanten Stellen fettgedruckt stehen müsse.“

1 . 1 2 r * 2 1 * . Damit war die Tagesordnung für die gestrige Sitzung erledigt.

daß die

Notterdamer Getreidemarkt im Januar 1904.

Das Kaiserliche Konsulat in Rotterdam berichtet 4. d. M.; Während des Monats Januar d. J. blieb der Verkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika unbefriedigend wogegen die Umsätze von Südrußlaad und Rumänien fowte Argen kin en acht unbedeutend waren. J

Bezahlt wurde eif Rotterdam:

Weizen für 2400 kg: Hard Winter Nr. 2“

unterm

* 1 * Suũdrussischer, 75/76 Rumänischer, 74/75 Rosario / ; 73/74 kg, Februar Bessarabischer, 73/74 kg, Februar Taganrog, 71 72 kg, April Peteraburger, 70/71 kg, Juni / Juli Gerste für 2600 Eg: . Südrussische, 66/61 kg, 3 60/61 kg, J so ß Kg, Hafer für 19090 kg: Südrussischer, 45 46. ö 4 Maig für 2000 kg: Odessa, Janual ; 3 ,,. Februar La Plata, Februar April / Mai

Januar Februar. Mai.

101 100 101/109 102 101

Januar w

k g, März 56 57 101/102 102/103 106/107 105/104

sonst wird

Absatz 2 ist nicht gerechtfertigt; seine Begründung befriediat ni Wetzhalb soll es unter diesen Umständen anders ö. ,

2 Vie Se r . in der Begründun Sl 43) die nötige Erläuterung gefunden. Wenn indessen für . Gesamtsumme Versiche 1. n 1 n * C. * * * 9 ( run ge⸗ nommen ist, so wird es zweifelhaft sein, wie die nt e n fir Hat der Landwirt seine Rinder⸗ so würde ihm, wenn ihm 2 400 . hat, fällt ur atse r werden, während er für ein ältereg Stück, das nur 200 S wert ist, 300 M blanspruchen fönnt⸗ u und können Die Beiziehung von ü ist. mit größeren Kosten * Men,. ine g E 1 Es dürfte daher Beiziehung eines Sachkundigen als

. hin daß bei der öffentlichen Viehversicherung vergl. S 29 des Normalstatuts für die Haherische Landes Bie hyersicherungeanstzath die Verfügung über das umgestandene oder netgeschlachtete Rin zviehstück dem Versicherer zukommt, der für Hierdurch werden auch die Fnterefse 1 2 7 ö w—1 . 2 YM 1 h e Dl ele n der Versicherten besser gewahrt. Die Zulässigkeit einer solchen 6

. *r auf die Fälle von Ver— pfändung beweglicher Sachen ohne Besitzübertragung (5 1206 im

; auf Gegenseitigkeit gegründet 3. f, 9. ! 4. 2 3 J L gegründete Versicherungsgnstalten, die keinen Gewinn bezwecken und deren Ver⸗ cherungsbeiträge durch Umlage erhoben werden, finden die Vor⸗ ersten Abschnitts keine An—⸗

Soweit es sich um Haft—⸗

und Pflanzenteil Dol,

M ö Waren dara

An Mehl wurden in Rotter dam verkauft: Sack zu 50 kg rund:

1904 1903 1902 190

103 500 274 000 263 6900 155 000 166 500, 204 000 146 500 223 009 241 000 251 000

Januar Februar März. April. Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

77000 171 590 284 500 2190900 184 500 245 000 215 500 274000 261 000 145 600

al oo0 10

1948090, 239 000 217 500 150 000, 121 000 148 0909 185 000, 248 250 2! 228 000 267 509 182 900 2607 660 1205600 149 000 185 569

2 417100 2238 0560 2 70 106

Zusammen

Handel und Gewerbe. (Aut den

1

mn Reichsamt des Innern zu sam mengestellten »Nachrichten für Handel und Industrie“)

Außenhandel Oesterreich⸗Ungarns im Jahre 1903. Den vom österreichischen and inisteri öffentli J sterre Handelsministe e n e , s . s, ü eig 3. auswärtigen Handel des österreichisch— ungarischen Zollgebiets im Jahre 1903 sind die folgenden Angabe entnommen.

Einfuhr 1902 1903 k . Handelswert in Kronen Rohstoffe 10053494408 1088955991 859318917 Halbfabri⸗ late Ganzfabri⸗ kate

920 919214

249122021 253 29670 268240160 301071170 467718310

1720334739

513971689 S7 1᷑ 48 350

786033 870

19135597947

S890 128006

5 sammen

Edle Metalle u. Münzen. Gesamt summe.

166 034 338 113225858 82 006650

1886369 077 1985074208 1995604597 z den wichtigsten Zolltarifklassen erreichte die Ein- un es Jahreg 1905 (die Zahlen für 1902 sind in Klammern bei

2176997535. Aus⸗ genden Wertsummen in Millionen Kronen. in fuhr: Kolonialwaren 48,8 (45,8) Tabak 579 (651,7 e, Hülsenfrüchte, Mehl 58,4 (51,15 Gemüfe, Sbst. VR e 59,09 (69, 0 t Kohlen und Torf aus 233,4 Fla t

Garne und Waren daraus 60,0 65J,

l en 180, c

5

Putzwaren 66,0 (49,1)

8 9 und Be Eisen und Eisenwe

en 59, 1 (52,7) , . ö Zucker 160,7 165.3) Gemüse, öst, 3 Schlacht⸗ und Zugvieh 1 olz. Kohler Jengarne und Wollenwaren 84,1

13

do B 8 Teder und

jnmanen Fi s 36 a3 51 *“ nwaren 51,3 (46 0) d Glaswaren 51,7 trumente, Uhren

1

156,9 (41, )

h 22 7'3 666 t,

2 3

ö

und

talien 10 858 665 42, 759 563 dz und 60 294 Stüc aßen,

ö 11 1

. D866 t,

ibirien

1530496 421 auf andere Staaten und

Jahres 1903 nach gegeben;

7 Warenver

91

TJ ute biete P1y3***96 rw or 5 wre M Im nachstehenden ist ei eb .

1 111

t g Deutschlan en sind in Klammern k 471184 4z (320 lz (107) Roher Tabak 248216 12 (20371) Reis 738 234 12 (39 042) Andere Sãmereien 220 30 ü Schweine 145 265 Gekalkte und 2 dz (99 Lammfelle 43 661 und Kokosnußöl, festes 196 268 d (109 796 öl 148 565 214 Wein 1239 025 4z (8050

222330) Kolg 5183813

Oelss ar z Delsämereier

10 424)

1*

2099978 dz (600 454) Deggl. aus weichem 7

(4 103 815) Braunkohlen 80 348 208 . 9 6 kohlen 7549 338 4 (6315 189) Baumwollwaren 49 675 42 he . Leinenggrn 98 128 da (70 911) Leinenwaren 30 457 d. n Rohe Schafwolle 54 140 dz (39 724) Gewaschene sentfeitete gereinigte) Wolle 23 478 4 (473) Ganzwollene Wehwaren aus wammgarn 12 193 dz (841) Desgl. aus Streichgarn 14 115 4 1968) Rohe Seide (abgehaspelt, filiert, auch gezwirnt) 1959 42

(7 28) Seidenwaren 5446 dz (1194) Herren (Knaben.) Kleider

Wege erzeugt 396 613 4

aus Wolle 9205 Z (281) Holzzellstoff (Zellulose) auf chemischem X (98 360) Leder 22 473 da (a7) Schuhwaren aus oder mit Leder 19 879 4 (6732) Handschuhe aus Leder 6402 dz (2983) Möbel und Moöbelbestandte lle aus * bogenem Holz 172727 4 (i9g Jis) Feine HSolzwaren 35 834 ?. 6 902) Porzellan 120 753 dz (110755 Eifen und Stahl in Stäben geschmiedet oder gewalzt, nicht fassonniert 4609 557 92 2. 66) Perlmutterknöpfe 7456 dz (1869) Bücher, Druck- nn ,, k und Ankündigungen 26 780 4z (20 181) J 96 298 dz (1373 506). (N zer Statisti 3 ös

Handelsministeriums.) .

Außenhandel Frankreichs im Jahre 1903. Am auswärtigen Handel Frankreichs in r lm auswar ligen Handel Frankreichs waren in den beiden letzten Jabren hauptsächlich folgende Länder beteiligt: h ; Einfuhr 1903 1902 Wert in tausend 202 474 566 842 418 204

330 081

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Rußland Großbritannien Deu tschl and Belgien

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288 873 564 519 447 157

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ichen Rückgang des seßhaften mittleren Grundbesitzes geführt hat. Unter Vorbehalt weiterer Vorschläge für das Gebiet der Reichs⸗ ande, in welchem die besonderen wirtschaftlichen und sozialen Ver⸗ linisse der Einführung einegz Anerbenrechts zur Zeit entgegenstehen, wfiehlt deshalb der Deutsche Landwirtschaftsrat wiederholt, daß im ge ber Landesgesetzgebung für den land, und forstwirtschaftlich be—⸗

* 2 * 4 * ? 3 ö . . 3

nur, wenn beide Teile dies schriftlich vereinbaren!. ; Nordamerikanischer Mixed, Januar. 19) Zu S 80 ff. Ein Rechtssatz, daß der Versicherer für Bran . Februar 109 1160 Baumwollgarne schaden an einer Sache , , , von dem sie an einem an Der Mehlmarkt war auch im Monat 8 d ; o Fa Orte, als wo sie nach der Angabe im Versicherungspertrage sich h j er Uh eblm arkt war auch im Monat Januar d. J. wieder fn] f c g sich ] 354 fest. Gleich in der ersten Januarwoche jogen die Preise ctwaz an,

findet, betroffen wird, und die nötige Ausnahme, daß die Ersatzpflick 1 1 ö

ö 4 66 ler fiche und zwar für einheimisches Mehl 4 Fl! glandff *

bleibe, wenn die Ortsveränderung im regelmäßigen, dem Versicher ; ö zeimisches Mehl t Fl., für ausländischez z Fl. Er⸗

ö. J J gigen, ñ hebliche Käufe wurden indessen nicht abgeschlossen. . Die Menge deg Monatsumsatzes und die

bekannten Geschäftsbetriebe des Versicherten erfolge, ist in den En wurf nicht aufgenommen (Begründung S. 127. . die meine Herren, träge unter Lebenden und letztwillige Verfügungen erhält. Es ist nun zu befürchten, daß allein der erste. Satz (unter ehls zeigen die nachstehenden Zusammenstellungen: icht geduldet Inwieweit außerdem von den Bestimmungen eines solchen In, nutzung des 8 17, Abs. I) in die „Allgemeinen Bedhingungen“ gelangt Ee . ewußt hätte, ale 8 er und dein Versicherten der Vorteil des zweiten nicht, ju gute komm * en obwohl dieser ausnahmslose Verlust des Entschäbigungganspruch ö. rm, durchautß mit der Regel der 55 20 und 21, Abs. ? im Wider rng steht, da die Ortęveränderung nicht etwa immer eine Gefabt⸗ erhöhung bewirkt. . Es ist deshalb wünschengwert, darüber im Gesetze selbst etw Deutschet, Superior zu sagen. 1 ö 1. Qualitãt . 20) Wenn angenommen werden kann, daß die Vorschrift in 514 Volländisches, Superior . s sakultasiv und nicht obligatorisch ist, so bestehen vom Standpuntt n. ; L Qualität. landwirtschaftlichen Interessen keine Erinnerungen hiergegen. Indesen Belgisches, Superior ist das Verfahren zur Ermittelung der Entschädigungtsumme bei den 1. Qualität. einzelnen ,, n, verschieben, bei der bayerische—⸗ Franz osisches Superior Ungarisches, Nordamerlkanisches,

(14140) Rohe Baumwe

116 ii. 28 M3) = Indigo 1619 9) 74 S840 42

tte gereinigte) 261 Won 260 d42 (0 518) - Wollengarne 52 12 281 . Uéienwaren 22 130 dz (10 113) Roh 1 gehast . nt) 7160 3. 82 Ide 1 Damen . zejwirnt) S710 dz (1003) idenwaren Heider 69 38 (38386 i 469 2 42 ed r 53 7 12 (24 090) ö * essteine ia. * 3 88 8 ; . ö ö n S iche * * 81a . 1 520 manten, Smaragde, Rubtne Edelopale), bearbeitet u = ö nd Pa . und gehaßt. 6, 4 42 5.03) de bes Zinn und Abfälle von 3 im 3 6. a 1 399 ; ö 2 . 2 8 nd Rr m. 38 82 360) (46 050) Maschinen für die Tertil ümiert 15053 5133 an ; * Seile nicht Rar. industrie Rohes Gold 161 51 47 Tios 335 tim iert 12 CQ ls 3210 tsammen te Arzneien 15 881 (13 2332) Robe Silbe per . . 1382 . Nobes Silber Chile salpeter, roh 5ls 51 42 ö 66 2 ö 186) Teerf 2 42 (18 3189) ee he g andere Hemische 8 ; 220 . 2 25 1Ingebüune zene * . I Bücher 1. 239 30 zre Bücher, Druckschriften, Kalender ü Zeitungen und Ankündigungen 63 980 4a (57 838) . 7 S7 838). 11,0 1150 Ausfubr: 10, 00 = 10 56 8 do 8 2c) 8 1186 12,00 (365 084 . 73 (182 559) 2 P21 2, * - de d 2 (182 Dod Schlachtrieb 13 856 13 309 552176 1186 931 da (111 amen 1298 883 4. ISIS . 1060 - 11600 und Sopfen e X 89 3 2 81 Sss ga Cs 160 t zubereitetes Fleisch 24 376 (26 421 1 Vbpfenmehl 1 2 114747 Stu 112) ö 2 ; en,. 82* 8 5 TF6 584 x 21242 1Uue 12 Gier von Federdieb und Wild 12 ö (L28682 85 919 139 Kühe Jun tu 18 353 (16 30633 . * 16 8 i 8 424351 Stuten 20 622 Stück (29 N 88 373 Sen n e, n, , l/, (10278) Lebendes Feder * SU 24 Qu ße nen, Schmtedeeisen und Stahl 51 6398 (45 468) * . nden n ( D rn Grim or mne, rer . n RX rn Or . . lügeleier 1126115 42 Vn 28 8 * R , de. 26 578 (25 Vo B umaterialien 9. 2 ‚. . 88 dM (z 1 ; 18 en und KFKols 182 88 d 22 069) Bettfedern 46 252 Butter 63 26 ar b, . S i kodlen und 3 22 162 Co V8) Palm G6 G9) Bier 1013 797 da (22 677) Wein 233 121i 4. (160 ds) 1351 R zol u. dal 26 s ne, Oel h x = * 1dr 1 820 91 (1995 . 118 ats 192 R R* 217 000 Mineralwasser natürliches oder (98 934) 8 216 [in 2 e * Ni steff 1 66 n 6 Bau X 8 * 8 * 11 11 nder 288228 * * 103 565 RVohes Werkholz, europäisches (RNundbolß 18 935 81 * . 3 . 28 3 . 8 22m. . (4570360) Des 3280 . born 8 Node Felle und Pik 127 328 (138832 195 500 ö 2780 300 da (1 627 878) lo doo (2G 128 Fier r. . dauben G45 881 42 283 20 do8 (245 122 Jierwaare aller Art 12818 (12583 J 1 pve Schmuck ö 2228 2 n e. 9 Rode Schmuckfedern 335 8z3 (G83 M) Seide und Florettseide

utzten und mit einem Wohnhause versehenen Grundbesitz ein auf dem Prinzip des Anerbenrecht; beruhendes Intestaterbrecht eingeführt werde, welches jedoch dem Eigentümer die freie Verfügung durch Ver⸗

den Leuten

é preise des

Verkauft Preis für den

wurden Sack Doppel ent ae

zu 50 g eif Rotterdam rund Fl.

Sorte

nicht übernommen

Irbst o * ö

der zunehmenden

Parzellenzersplitterung entgegenzutreten, wird außerdem empfohlen, soweit es 6 nicht geschehen ist, landesgesetzliche Bestimmungen dahin zu treffen, daß

I) nur so geteilt werden darf, daß jedes Stück einen unmittel— baren Zugang zum öffentlichen Weg behält, t 2) ein . , ern , e Mit p- ; . einer Größe den örtlichen Verhältnissen anzupassen und nur für 3 hae, ge. auch 9 ; 2 rr, ,. Wald, Wüuse, Weide und Ackerlan zu bestimmen ist. Auch hier sind mn Mee Wm mm ich nicht ain e n, Ich die Industriebezirke und Grundstücke in unmittelbarer Nähe größerer habe ibm, da wir Auge in Auge miteinander gesprochen hahen, Stäbte autzzunehmen.“ manches gesagt, vielleicht hat er manches nicht mitgeteilt. Ich habe r,, ,. , . der e, . 6. 3 mi, 1 Ms, w, en,, e. 9. entwurf über den Versicherungtyrertra en Domänenrag 2 a als Mensch 3 . enn e 8. * en , , ginn fl erstattete. Nach an, . über die Beschlüsse Herz auf dem rechten Flecke hat. (Bravo! rechte) Dat wünsche ich der Kömmisston und einen Antrag detz Kammerherrn Freiherrn von von allen Lehrern, daß sie uns nicht mit Mißtrauen entgegenkommen; Erffa Wernburg, an der sich auch der Präsident des Kaiserlichen wollen sie gute Volksschullehrer sein, bann müssen sie ein gutes Her; Aufsichtgsamts für Privatversicherung Gruner, der Geheime Regierungg⸗

e üngemittel 18 491 (1 bereitete Gemüse 24 046

28 5 2 22 —2* 8 Wein 212 9833 (232 4867)

6 sis

12, 0 - 12, 50

4500 2 ; 10,75 11,50

8 Gerste 5 288 168 Bohnen 983 689 42

ö. 35 686 (38 745) Kon- marinierte Fische 36 188 Visches, gefalzenes oder Fette aller Art 24 035

Herren, es ist der Wunsch, Frieden und Ordnung in Tra⸗ A habe, indem ich dem Sie haben, mir gemeldet worden ist, eine 9

Zufriedenheit geleitete Schule Das habe ich offen und frei

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nen lusdruck gegeben 962 825 * ö

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salich 5000 das bezüglich 15 000

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zur anerkannt, eigenschaften

. Seer 3 27 500 C chsen

Lanbeshagelversicherungsanstalt könnte 5 106 keine Anwendun L Qualität. sinden, da hier die wirklichen Erträge obrigkeitlich festgestellt werber Superior Das Verfahren bei dieser Anstalt entspricht den gegebenen Anfork, 1. Qualitt. rungen am meisten. Entschäbigungen nach der Taxe würben nad Patent lt fende dazu führen, daß in hagelgefährlicheren Bejirken die Sor“ Straight. samkeit in der Bewirtschaffung nachläßt. . Schledsgerichtliche Entscheidungen, die gegen zwingende Rechtssäßr—. des Versicherungsgesetzes verstoßen, sollen , . sein n ; 5 1041 ff. der Zivilprozeßordnung.

2000

5

73 000 Baker

jzusammen. gegen Januar 1903. und ö. 190.

r . ö 35 896 (2

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182 413

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