Beklagten auf vorherige Bestellung am 22. tember 1901 geliefert haben will, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtei Zahlung von 140, dertund vierzig Mark nebst vier vom Hundert Zinsen seit dem 20 September 1901 barkeit des Urteils. ᷣ ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
Abtei.
3
das Königliche Amtsgericht 1 . 2 Treppe, Zimmer 57, auf den 28. April 10904, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung
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Buchstaben:
des Beklagten zu
in Einbundertund
und vorläufige Vollstreck Beklagter
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Der Kläger ladet den
in Berlin,
ung 7, Jüdenstraße 59, 1
Auszug der Klage bekannt gemacht.
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auf den 28. Aprii 1901.
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Februar 1904 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1. Abteilung 7. Oeffentliche Zustellung ifmann Theodor Kohl zu Berlin, Elisa durch Rechtsanwalt Dr. J inzstr. 2, klagt
22, Werl; Derlin,
Berlin, den 11
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äuflich ge⸗ 8M For t Beklagten Kläger 341 ÆK 20 3 einundvierzig Mark zinsen seit dem 1. April 1903 Beklagten zur mündlichen ie dritte Kammer für
richts Il zu Berlin,
Aufenthalts, wegen
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den
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. 2 Treppen, Zimmer 80, Vormittags 104 Uhr, Aufforderung bei dem gedachten Ge⸗ senen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke wird dieser Auszug der
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ö. 1
83 . * . den 15. Februar 1904. Gerichtsschreiber des Königlichen Land⸗ ts J. 3. Kammer für Handelssachen.
Oeffentliche Zustellung. ufmann L. Hambrecht zu Colmar klagt Schneidermeister Martin Kech, früher jetzt ohne bekannten Wohn und Auf⸗ unter der Behauptung, er dem 1903:
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Berlin,
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Berzuge und
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ffentlichen Zustellung wird dieser ekannt gemacht.
1904. Kaisl. Amtsgerichts.
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techtsstreits nmer des Königlichen Landgerichts 112. Ayril h .
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Oeffentliche Zustellung. meinde zu Großenhain vertreten
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der Behauptung, daß au ! 7 7 r* im Grundbuche für
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dem der Großen ück in Klägerin eine Zinsen eingetragen vom 1. Mai
daß dadurch das ägerin von der
a eingetragenen unter Nr. 4 für O00 MS nebst 4 0/ zeklagte zu 1 nberichtigt g lassen llig geworden sei,
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Sep⸗ verwirkten kassatorischen Klausel Gebrauch mache,
zunächst aber nur die Zinsen auf die Zeit vom 1. Mal bis 31. Dezember 1905 mit 160 40 fordere, mit dem Antrage: die Beklagte zu 1 zu verurteilen; der Klä⸗ gerin 160 M zu jahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, wegen der Leistungen zu 1 und 2 zugleich die Zwangs verwaltung und Zwangsversteigerung ihres Grundstücks Blatt 1231 des Grundbuchs für Großen hain geschehen zu lassen, den Beklagten zu 2 zu ber— urteilen: die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut wegen der Leistung zu 1 und 2 zu dulden. Die
wird dieser Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Ver—
handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Großenhain auf den 5. April 1904, Vormittags 9 Uhr.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
Großenhain, am 15. Februar 1904.
88094 Bekanntmachung.
In Sachen des Spänglermeisters Friedrich Scipio in München, Steinheilstraßs Nr. 73, Klageteil, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Grimmeiß hier, gegen
den Architekt Karl Weigmann, früher in München,
nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt, und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der VII. Zivilkammer des Landgerichts München J vom Dienstag, den 12. April 1904, Vormittags 8 Uhr, be— stimmt. Hiezu wird Beklagter durch den klägerischen Vertreter mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen bei diesseitigem K. Landgerichte zugelaffenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen:
IJ. Der beklagte Teil ist schuldig, an Klageteil 460 49 3 nebst 400 Zinsen hieraus vom Tage der Klagezustellung ab zu bezahlen. 1 f
II. Der beklagte Teil hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen beziehungsweise zu erstatten.
III. Das Urteil wird gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Rechtsstreits vor
in Aarau (Schwein)
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München, am 15. Februar 1904. Gerichteschreiberei des Kgl. Landgerichts München J. Hartmann, K. Obersekretär.
ikant, in München, nun ufenthalts, Beklagten, wegen Forde⸗ öffentliche Zustellung der Klage jur Verhandlung über diese Klage
Sitzung der III. Zivilkammer des zandgerichts München J vom Montag, den April 19094, Vormittags 9 Uhr, be⸗ Hiezu wird Beklagter durch den klägerischen
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zu erkennen:
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zu bezahlen. ; die sämtlichen Kosten beziehungsweise der
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München, am 16. Gerichtsschreiberei des Mün
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Vormittags 9 Uhr, ꝛ bei dem bestellen wird dieser Auszug
Freiburg.
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3) Unfall und Invalidität Versicherung.
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I Verkäufe, Verpachtungen, WVerdingungen ꝛ.
Nutz holzverkauf der Königlichen? Eberswalde. März d. Is.
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) 715. und der Durchforstung in Jagen 31 21 Stämme mit 376 fm. K,
IV. Schutzbezirk Melchow: Aug Jagen fo — 671. Stämme mn
siefernschichtnutzholz II. Kl.;
/ zem S 446 fm, 4 aug der Totalität
118 Stämme mit 110 fm, 1 rm Kiefernschichtnutz⸗ holz 11. Kl.
V. Schutzbezirk Tiefensee: den Durchforstungen in den Jagen 10 — 715 Stämme mit 354 fm
Auszüge aus dem Verkaufssprotokoll können vom 26. d. Mts. vom Forstsekretär Riewendt hierselbst, Duppelstraße 1, gegen Erstattung der Schreib⸗ gebühren bezogen werden.
Gberswalde, den 16. Fehruar 1904
Der Oherfürster.
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Aus der Tytalität und 13. 15 u. 19
88286 e, alter Oberbau und Baumaterialien.
Die im diesseitigen Bezirke angesammelten, ab- gängigen Schienen, Schwellen ꝛc. sollen öffentlich verkauft werden.
Der Termin dafür ist auf den 29. Februar 1904, Vormittags 11 Uhr, festgesetzt und sind mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote big zu diesem Zeitpunkte, versiegelt und portoftei, an uns einzureichen.
Zuschlagsfrist 21 Tage.
Die Verkaufsunterlagen liegen in unserem Rech— nungsbureau in Malstatt Burbach, Ecke St. Johanner und Sophienstraße, Zimmer 21, aus und werden gegen postfreie Cinsendung von einer Mark (in bar, nicht in Briefmarken) vom Rechnungsbureau ab⸗— gegeben.
St. Johann⸗Saarbrücken, im Februar 190.
Königliche Eisenbahndirektion.
Bekanntmachung. Versteigerung von Altpapier.
Bei der Königlichen Oberrechnungskammer und dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs in Potsdam sollen 206,98 dz Aktenpapier unter dem Beding des Einstampfens 2c.
Rechnungspapier zum sfreien Gebrauch, Pappdeckel, eee m en, Aktendeckel,
38,57 dz Drucksachen,
6,50 dz Zeitungen,
10,625 dz alte Briefumschläge nach dem Meistgebot verkauft werden. Die Gebote sind in schriftlichen Anerbietungen mit dem Einheits⸗ preis für den Doppeljentner des betreffenden Alt- papiers abzugeben. Sowohl auf das ganze Quantum als auch auf einzelne Teile sind Gebote zulässig. Die Anerbietungen müssen versiegelt unter der äußeren Bezeichnung Altpapierversteigerung' bis zum 10. März dies. Irs. bei dem Chef— präsidenten der Königlichen Oberrechnungs⸗ kammer eingegangen sein.
Die näheren Verkaufsbedingungen liegen im Präͤsidialbureau der Königlichen Oberrechnungs⸗ kammer, Am Kanal 32, eine Treppe hoch, zur Ein—⸗
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334,00 100 65 35,25
nebst Zinsen zu 40,0 seit
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Vergebung des Bedarfs von ungefähr 151 65 t Anthrazitkohlen, 435 t Ruhr⸗ Braunkohlenbriketts und 758 t Stein- für die Garnisonen des 14. Armee⸗ 38 Rechnungsjahr 1904 ist Termin auf ĩ d. Is., Vorm. 95 Uhr, im
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Intendantur 14. Armeekorps in ch Nr. 22, Zimmer 40 a,
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dingungen können gegen 21 wer den
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Intendantur 14. Armeekorps.
papieren. iber den Verlust von Wert—⸗
Unterabteilung 2.
Genehmigung surkunde. höchster Ermächtiau
erteilen wir Hier chster nacht erteilen wir hier⸗
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368 per & öniglichen Nernurd 19 ⸗ der Ronigl en Berordnung
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200 Rapitalt, unter Zupwachd der Jinsen von den getilgten Schul dverscreihungen, zu lilgen Außerdem sind alle bei der Vurchführung der Anleshe⸗ zwecke entstehenden Rückeinnahmen zur außerordent⸗, lichen Tilgung spätestens innerhalb deg auf den Ein— tritt der Rückelunahime solgenden Rechnungasahreg u verwenden. Ausnahmswelse wird zugleich die Ueber. tragbarkeit folgender Anleihebeträge zugelassen:
a. der für die Gaä⸗ und die Wasserwerke owle für die Kanalisation bestimmten Ausgabeposten Jiffer bis 111 der Denkschrisft des Stadtkämmererg pom 15. OktobWer 1902 untereinander;
b. der für die Grwelterung bes Zentralviehmarkteg und deg Schlachthofes sowie für die Markthallen bauten vorgesebenen Betrage Fiffer 1V und V daselbst untereinander;
o. der unter Iiffer RlX. der Venkschrist geführten, für Straßendurchlegungen und Ver— breiterungen verauschlagten Auggabeposten unter— einander, mit Augnahme des für die Weiterführung der Kaiser Wilhelm ⸗Straße vorgesehenen Betrages von 135,» Millionen Mark.
Jede weitere Uebertragung der cinjelnen in der Venkschrift mit römischen Ziffern bejeichneten An— leiheteile untereinander darf nur mit unserer vorher einjuholenden Genehmigung geschehen.
Vorslehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreihungen wird eine Ge— währleistung seitens des Staatz nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs. und Königlich Preußischen Staats—« anzeiger bekannt zu machen
Berlin, den 51. Januar 1904.
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59
Der Minister des Innern. In Vertretung: von Bischoffshausen. M. d. J. 1V b. 8074.
Der Finanzminister. Frhr. v. Rheinbaben. F. M. 1. 1125. 11. 709.
(Stadtwappen) Schuldverschreibung der Stadt Berlin . te Ausgabe, Buchstabe Nr..
5... ..... Mark Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er— mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom J 1904 (Deutscher Reichs! und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom ten 1904).
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Auf Grund der Beschlüsse der städtischen Be— hörden vom 7. und 27. November 1902 und 29. Ok. tober 1903 wegen Aufnahme einer Anleihe von 228 Millionen Mark in jwei Serien pon 1238 Millionen und 160 Millionen Mark bekennt sich der Magistrat der Stadt Berlin namenz der Stadtgemeinde durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens deg Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von .... ... MÆ, welche mit 35 ⏑S jährlich zu ver— zinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuld⸗ verschreibungen vom Beginne des auf die vollständige Begebung jeder Serie folgenden Rechnungsjahres ab
spätestens vom 1. April 1906 ab für die Serie! und vom 1. Januar 1910 ab für die Serie II bis zum Schlusse des Jahres 1939 getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jührlich wenigstens 20½ des Anleihekapitals die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Außerdem sind alle bei der Durch— führung der Anleihezwecke teh 7 einnahmen zur außerordentlichen Tilgung späteftens innerhalb auf den Eintritt der Rückeinnahme folgenden Rechnungsjahres ju verwenden. Die Aus— losung der Serie l geschieht in dem Monat Dezember und die der Serie II in dem Monat September jeden Jahreg. Der Stadtgemeinde bleibt jedoch da— Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindlich Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen ebenfalls dem Tilgungsstock zuzuführen.
Die ausgelosten sowie gekündigten Schuld schreib werden unter Bezeichnung staben, Nummern und Beträge sowie d an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, ö bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt Monate vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Reichs ⸗ und stöniglich Preußischen Staats⸗ anzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam sowie in der Vossischen und Nationalzeitun in Berlin. Wird die Tilgung der kauf von Schuldverschreibungen bewirkt,
er Angabe des Betrages der angekauften verschreibungen alsbald nach dem Ankanf in Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbezeichn Blätter ein, s dessen Stelle
Berlin mit Genehmigung des Königlicher
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auf die vollständige Begebung jeder Serie fol.! genden Rechnungajahreg ab spätesteng vom 1. Ayril 1906 Serie JL und vom 1. Januar!
100 000 — 66 liegenden zu verzinsen und
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Schuldverschreibung r bei ei dere
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ner ] en und öffentlich bekannt zu gebenden e in Berlin und zwar auch in der nach des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. zer zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch dazu gehörigen Zinsscheine Fälligkeitgtermine zurück Für die fehlenden Zinsscheine wird
Betrag vom Kapital abgezogen
Der Anspruch aus dieser Schult verschreibung erlischt dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rück zahlungstermin, wenn nicht die Schuldyerschreibun dem Ablauf der dreißig Jahre dem
n vom M 1
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die der spateren
ar / . ö 3831 Berl n zur Ginlöf ing vorgelegt wird die Vorlegung,
so
verjährt der Anspruch Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bet den Zinsscheinen beträgt die Vorlegunges bier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse deg Jahreg, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. Dag Aufgebot ünd dia
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Crastlogerllärung abhanden gekommener ozer Her⸗ uschteter Ichuldperschreibungen erfolgt nach Bor schrlst der 88 1604 ff. der Zipilproze ßordnung. Iingtz⸗ eine önnen weder aufgeboten, noch, für kraftlos erklrt werben. Voch wird dem bisherigen Inhaher yon Iingsches nen, welcher den Verlust Hor dem Ab⸗ laufe. der hiersährigen Borlegungefrist hei dem Nagistrat an mel det und, den stattgehahten Hesitz der Ilntscheine durch Vorzeigung des Anleihe⸗ heinz oher sonst in glauhhaßster Weise hartut, nach Ablauf der Verjährungefrist der Betrag der an— emelbeten und big dahin nich vorgekommenen ing heine essen usitfung auggejahlt werden. Her Anspruch ist auggeschlossen, wenn der abhanden ge⸗ lommene che in dem Magistrat zur Einlösuns hor⸗ gelegt her der Anspruch aus dem Scheine gerlchtlic geltend gemacht worden ist, es sei penn, daß die Byr⸗ fung ber bie gerichtliche Geltendmachung nach hem blau her Fiist ersolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren . Mit dieser Echulbperschresbung sind halbsährliche ginsschelne big zum Schlusse des Jahre zus gegeben ; ble serneren Isngscheine werhen ür achtsährige Zeiträume anuggegehben werden Y)ie lutsgabe elner meien Neihe hon Iinoscheinen rfolgt bel ber Stathauptlasse in Berlin ober hei ener anderen pom Magistrat zu hestimmenden unt zffentlich bekannt iu gebenhben Zahlstelle gegen Ah⸗ lieferung deg ber dlteren ginescheinreihe he edruchten srneuerungascheing, sofern nicht dei Inhaber ber Schulbyerschreshung beim M gistrat der Ausgabe widersprochen hat. In biesem Falle somie heim Ver⸗ luste eineg Grneuerungeschelng werben hie Jing scheine dem Inhaber der * chulbherschreibung ausgehändigt, wenn er die (ch ul ßberschresbung vorlegt Zur Sicherhest der hierburch eingegangenen Ber. yfsschtungen haftet pie Gfahfgemeinve Rerlin mit hrem Vermögen und mit hren teuer ift, DPessen ju Urkunde haben wir viese Ausfertigung Inter unserer Unterscheift erteilt Rerlin, den „ len . r (Gtadistegel) Magistrat hiesiger Königlichen Haupt unt stesshenistabt, Unterschrift des Maglstratgvorssttzenben unh eines Magistratgmitgliedeg unfer Beifsigungd ber Imi tttel.) Auggefertigt
Fontrollbuch Seite
19
(Gigenhändige Unterschrist
des Kontrollbeamten) ̃ . Kontrollbeamter
Jinsschein . ju der Schuldyerschreibung der te Aufgabe, Buchstaben. lber zu 3I 0/0 Zinsen über
Stadt Nr. A6
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Der Inhaber dieseg Zinsscheing
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sprochen hat. dieseg Scheines werden Grneuerungsschein dem schreibung ausgehändigt, schreihung vorlegt. Nerlin, den ten
Inhaber der
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(Yrockenstempel .
J 6 3695 59 ; 1 pez Stabtsiegel gs.) (Zwel Unterschriflen
ing schein)
(Anmerkung. Yer
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her nach den e 9 (Gesetzeg
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(Gruünhb beg Geseßtzeg pom 7, zul 1851 n o½, Menfenbriefen KUroninzen ft und 1. Jul 11904 1 ichfolgen de
wyorhen 18 fück Lit. H zu 34 hhh 1245 12765 1415 1711 22797 7323 278355 27357 3127 9 tick Lit. I 1069 1441 1510 1538 1585 r Gtsick if. . zu 75 450 HIß 1014 1569 Jie Inhaber werben gufgeforhert, und ainliefe nung ven bHazn gehörlgen
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Ra sse hierselbst,
hem, bei der Mentenbanffaffe
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an den Wochentagen i in Empfang zu nehmen
Ven Inhabern bon g Rentenbriefen steht eg guch frei,
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einzusenden und den Antrag zu stellen mistelung beg GGelybetrages auf soweit solcher hi⸗ steigt, hurch Postanweisung, RTosten bes Gcmpfängerg, erfolge
Summe von 300
nach folgendem Muster . huchftahlich her sosten 51 ig fFentenl Vst und Westpreußen Lit Königlichen Renten i kfasse zu empfangen zu (rt,
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beizufügen.
dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen das Halbjahr vom. mit
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ö ö ö. . der Stadthauptkasse zu Yerlin
oder bei den Zahlstellen. Berlin, den . . ten J Magistrat hiesiger Königlichen Haupt⸗ Residenzstabt. Name des Magistratgvorsißenden Nagistratsmitglie des.)
un Trockenstempel ves Stadtsiegel s.)
und eine
Der Ansyr aug diesem Zinsscheine erlischt mit Der Anspruch ar . ) = Tirettion der
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zi dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse de Jahreä ab, in welchem der 3i rden ist, wenn nicht der Zinssch fe dieser Frist dem Magistrat zur Ginlösung gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung so y l nspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf
zorlegungsfrist. Der Vorlegung steht
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; gleich gleich.
Grneuerungsschein die Zinsscheir rei )
3 Numänische 4
der vorbenannten Schuldbverschreibung J bei vom
Maglstrat öffentlich bekannt gemachten anderweiten . .
nzanspruch fällig ge— t. verjährt der der / die ericht⸗ siche Geltendmachung des Anspruchz aus der Urkunde
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; Cönigaberg, den 16. hruar 15 Königliche Tirettion der
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(Anleihe von 1809 Millionen Francs.) . Von den vor dem 1. Februar 1991 u. St. ausgeloften Obligationen sind aufgeführten Nummern bisher nicht zut Einlösung eingerescht word
42
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