was der Reichstag vor sein Forum zu zieben hat. Ich freue mich darüber, daß heute völlig klargelegt ist, daß die Stellung der preußischen Minister in dieser Frage über jeden Zwelfel erhaben ist und sowohl der Staatsraison wie den Gesetzen entspricht. Ich freue mich, . Eindruck au den Erklärungen der Minister hervorgegangen ist. Ob der Tatbestand eines Vergehens in den Preßerzeugnissen vorliegt, werden die Gerichte entscheiden, und wir haben das Vertrauen, daß es nach Recht und Gesetz geschehen wird. Daß die Sagt anwaltschaft, noch bevor ein Strafantrag vorlag, zu Verhaftungen schritt, war vollkommen 8 6 und entsprach der Praxis, in dringenden Fällen sofortige Ver=
aftung vorzunehmen. Es hieße einer praktischen Handhabung des esetzes Hohn sprechen, wenn man erst einen Strafantrag abwartete und der Verbrecher inzwischen davon ginge. Die Stastsanwaltschaft konnte eben annehmen, daß ein strafbarer Tatbestand vorlag. Was die Stellung des Ministers des Innern betrifft, so stehen die Vuslieferungen und Ausweisungen auf gesetzlichem Boden. Der Minister hat nachgewiesen, daß die Annahme, die Ausländer würden an eine bestimmte Grenze geliefert, nicht begründet ist. Es wird dem Ausländer lediglich gesagt: Du hast Dich lästig gemacht, mach', daß Du aus dem Lande kommst; sonst müssen wir Dich hinaus. bringen. Daß man Anarchisten nach deinjenigen Lande ausweist, das die Güte gehabt hat, sie uns zuzustellen, ist gerechtfertigt. Die Auslieferungsverträge werden n, den Staattoberhäuptern ab⸗ geschlosfsen, und wir sind nicht berechtigt, da irgenwie Kritik zu üben. Ich habe aus den Verhandlungen im Reichstage nichts entnehmen können, was eine Aenderung des Vertrags mit Rußland veranlassen könnte. Daß der 1 Zweck der Auslieferungs⸗ verträge verfehlt wäre, habe ich nicht sehen können. Die polizeiliche Bewachung der Anarchisten ist der Kern der Frage. Sie hat in erster Linie durch unsere Polizeiorgane zu erfolgen, aber sachgemäß und jweckmäßig ist es, daß bei der Ueberwachung dieser Clemente die Behörden des Landes, aus dem sie stammen, mitwirken. Wir haben in Preußen russische Beamte, um diese Elemente zu überwachen, da sie die Persönlichkeiten viel besser kennen und ihre Tendenzen besser beurteilen können als wir; aber selbstverständlich muß diese aus wärtige Mitwirkung zur Unterstützung unserer eigenen Polizei- organe sich unbedingt im Rahmen unserer Gesetze halten. Wer den ernsten Willen hat, daß der Gesellschaft, die unsere ganze bürgerliche Rechtsordnung umstürzen will, wirksam zu Leibe gegangen wird, muß mir beistimmen. Es handelt sich nicht um eine Liebe⸗ dienerei gegen Rußland, sondern die Angelegenheit berührt alle Staaten, auch ung vice Versa. Wir haben ehenfalls in anderen Ländern unsere Organe, die die deutschen Anarchisten überwachen, damit es nicht erst zu so furchtbaren Verbrechen kommt. Wag die Leute wollen, die Erregung des Schreckens, Fürstenmord. Durchbrechung aller Rechts- ordnung, sind so verabscheuungswürdige Dinge, daß alle gesetzlich zu⸗ lässigen Mittel dagegen anzuwenden sind. Wir wollen und können nicht so fange warten, bis es zu Verbrechen kommt. Daß ist der Stand⸗ punkt des gesunden Menschenverstandes und des natürlichen Rechts, und von diesem Standpunkt braucht sich die Regierung ebenso wie wir in keiner Weise abdrängen zu lassen. Was da geschieht, ist inter⸗ nationales und natürliches Recht, und ich kann deshalb mit den Aus⸗ führungen des Ministers des Innern im wesentlichen einverstanden sein. Aber ich möchte die Regierung bitten auch gegenüber den sozialdemg⸗ kratischen Bestrebungen, die hier mit denen der Anarchisten völlig durch⸗ einander gehen, die Konsequenzen zu ziehen, die gegen die Anarchisten Eig. sind. Es ist das Recht unseres Staats, es nicht so weit ommen zu lassen. Unsere Bevölkerung erwartet, daß die Regierung beizeiten alle Energie anwende, um diesen Zweck zu erreichen. Die Regierung kann überzeugt sein, daß sie für ihren heutigen Stand- punkt die Mehrheit der deutschen Volksbertretung unbedingt auf ihrer Seite hat. Abg. Peltasohn (fr. Vgg.), nimmt seinen Kollegen Schrader, der Aeußerungen der Minister zitiert hat, in Schutz.
Justizminister Dr. Schönstedt:
Meine Herren! Es bedarf wohl kaum der Versicherung, daß ich nicht die Absicht hatte, die Haltung des Herrn Abg. Schrader im Reichstage in dieser Frage mit derjenigen der sozialdemokratischen Ab⸗ geordneten zu identifizieren. Ich habe nur hervorheben wollen, daß auch ein dieser Partei nicht angehörendes Mitglied des Hauses die Sache etwas zu harmlos aufgefaßt hat, vielleicht gerade geleitet und irregeführt durch die Darstellungen, die vorher von sozialdemokratischer Seite gegeben waren. Im übrigen weiß ich den Unterschied zwischen der politischen Stellung des Herrn Abg. Schrader und der sozial⸗ demokratischen Partei sehr wohl zu würdigen.
Mit jwei Worten möchte ich zurückkommen auf Ausführungen des Herrn Abg. Oeser, dem auch ich gern das Zeugnis gebe, daß er sich in überaus ruhiger, sachlicher und besonnener Weise zu der vor— liegenden Frage geäußert hat. Wenn er angedeutet hat, daß ich durch meine sachlichen Darlegungen das Urteil des Gerichts möglicherweise habe beeinflussen können, so sage ich: ich war gewissermaßen in einer Zwangslage. Ich mußte, um die Sache aufzuklären, gewisse Dinge von den Ergebnissen der Untersuchung hier mitteilen. Ich habe Ihnen erklärt, daß ich mir wohl bewußt sei, welche Zurückhaltung ich mir dabei aufzuerlegen habe, und möchte glauben, daß ich die mir gebotene Grenze nicht überschritten habe. (Sehr richtig! links.)
Dann hat der Herr Abg. Oeser gemeint, auch für Fremde sei es geboten, daß sie der Garantien, die die Strafprozeßordnung gibt, teil⸗ haftig werden. Meine Herren, das geschieht in vollem Maße; Fremden, die in eine strafrechtliche Untersuchung gezogen werden, stehen dieselben Garantien zur Seite wie jedem Deutschen und jedem Preußen. Darüber ist gar kein Zweifel. Ich möchte aber glauben, daß der Herr Abg. Oeser hierbei an Fälle gedacht, wo Haussuchungen vorgenommen sind, ohne daß ein gerichtliches Strafverfahren gegen die betreffenden Personen geschwebt hat, ur Vorbereitung von Ausweisungen durch die Polizei. Solchen Haussuchungen gegenüber, die nicht in einem strafgericht⸗ lichen Verfahren, sondern nur in dem der Polizei gesetzlich zustehenden administrativen Verfahren vorgenommen sind, findet, wie meines Wissens auch in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts an= erkannt ist, die Berufung auf die Schutzbestimmungen der Straf⸗ projeßordnung nicht statt. Käme es zu einem Strafverfahren gegen die Personen, dann würden sie, wie gesagt, sich desselben Schutzes wie alle Inländer erfreuen. (Bravo!)
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neu kirch (freikons. ): Sowohl die Justiz⸗ wie die Polizeibehörde ist als vollkommen gerechtfertigt aus diesen Fällen hervorgegangen. Die Angaben der sozialdemokra⸗ tischen Presse sind Flunkereien, und darin liegt System. Diese Methode kann nicht genug stigmatisiert werden. Die Tätigkeit aus- ländischer Polizeiagenten muß man auf ein möglichst geringes Maß einschränken, besonders nach der Richtung, daß sie erstens ihre Nach⸗ forschungen nicht auf deutsche Staatsangehörige erstrecken und zweitens nur in den Grenzen der Gesetzgehung unsereg Landes vorgehen. Die Mitteilungen des Ministers . die antizarische Bewegung als Anarchismus dargestellt, der den Terror, den Mord vom Höchsten bis zum Niedrigsten will. Wer bei uns solchen revolutionären Be— strebungen die Wege weist, der tut das nicht bloß für Rußland, und deshalb müssen wir für uns den Rückschluß aus jener Bewegung ziehen, daß die Sozialdemokratie, wenn wir in kriegerische Ver⸗ wickelungen geraten sollten, diese Zeit dazu benutzen wird, ihre revolutionären Bestrebungen zur Geltung zu bringen. Das ist für die Beurteilung der Lage und das Verhalten der Behörde von .
Bedeutung. Die Verhältnisse in Deutschland fordern uns auf, alle Voꝛrsichtsmaßregeln gegen die Sozialdemokratie anzuwenden, sonst
werden wir Gefahren für unseren Staat und unseren König hervor ⸗
rufen.
Abg. Dr. Friedberg 0 Die Ausführuͤngen des Ministers ergeben, daß die Staatsanwaltschaft ein gutes Recht zu ihrem Vor⸗ gehen hatte Interessant war die Mitteilung, daß die Hauptbeteiligten Soztaldemokraten sind. Es hat mich außerordentlich interessiert, wie eingehend der Minister des Innern die Fälle behandelte, und frappiert hat mich dabei, 1 Minister erklärte, daß keine Beschwerde an ihn gelangt sei. Wir alle stimmen darin überein, daß die Ueber—⸗ wachung ausländischer Angrchisten notwendig ist. Nach den Aus— führungen des Ministers ist hierbei gerade gegenüber der akademischen Jugend sehr vorsichtig verfahren, und das ist um so mehr an— zuerkennen, als der Anarchismus unter den russischen Studenten ver⸗ breitet ist. Wenn Dr. Mieczeslaw sich weigert, zur Aufklärung in eigener Angelegenheit beizutragen, so muß ich annehmen, daß wir es mit einem Gebilde sozialdemokratischer Phantasie zu tun haben. Es kommt darauf an, daß die verständigen, gesunden Elemente in unserem Vaterlande die Ueberzeugung erhal ten, daß unsere Regierun e. Recht. und Billigkeit verfährt, und diese Ueberzeugung werden ke na den heutigen Verhandlungen haben.
Damit schließt diese Debatte.
Das Haus wendet sich dann zum Etat selbst.
Zu den Einnahmen aus den Gerichtskosten, die mit SI 405 000 0 angesetzt sind, bemerkt
Berichterstatter Abg. Dr. Um Zehnhoff Kentr): Die Zahl der Richter im Verhältnis zur Bepölkerung und zum Wachstum der Geschäfte hat sich nicht erhöht, . vermindert. Der Anteil des Justizetats an den Gesamtausgaben des Staates ist bei weitem nicht mehr so groß wie früher und viel zu gering im Vergleich mit den Ausgaben für das Ministerium des Innern, dessen Ausgaben drei his viermal so groß geworden sind, während seinẽ 2 nicht in dem Maße zugenommen haben, wie die der Justiz. Die Zahl der KHilfsrichter ist noch verfassungswidrig hoch. Die Ueberbürdung der Richter ist bekannt, sie könnten von manchen Formalien bei Abfassung der Urteile befreit werden. Die Cinnahmen aus den Gerichtskosten sollten im Etat spezialisiert werden; es müßten besonders aufgeführt werden die Kosten der bürgerlichen Streitigkeiten, der Strafsachen, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Zwangvollstreckungssachen.
. Justizminister Dr. Schoͤnstedt:
Meine Herren! Die eingehenden Darlegungen des Herrn Referenten lassen in erfreulicher Weise das hohe Interesse erkennen, welches der, selbe an der Hebung der Justiz und ihrer Angehörigen nimmt. Ich kann ihm dafür nur meinen verbindlichen Dank aussprechen. Ob aber die Wünsche, die derselbe ausgesprochen hat, sich alle erfüllen lassen, ist eine andere Frage. Im praktischen Leben müssen wir nicht nur mit dem Wünschenswerten, sondern auch mit dem Erreichbaren rechnen, und das deckt sich nicht immer.
Bezüglich der Zahlen, die der Herr Referent mitgeteilt hat und die sich beziehen auf die Frage, inwieweit die Ausgaben für die Justizverwaltung und die vom Staate geleisteten Zuschüsse in den letzten 20 Jahren — glaube ich — sich entwickelt haben, muß ich mir die Bemerkung gestatten, daß diese Zahlen sich nicht genau decken mit den von meinem Herrn Referenten in der Kommission mitgeteilten Zahlen. Dasselbe gilt auch von der Frage, in welchem Verhältnis die Stellenvermehrung der letzten jehn Jahre — glaube ich — zu der Vermehrung der Bevölkerungszahl steht. Ich muß Wert darauf legen, damit diese Zahlen nicht etwa nun als unwidersprochen in den stenographischen Bericht übergehen, daß meinem Herrn Referenten gestattet wird, demnächst hier eine kleine Richtigstellung vorzunehmen, ohne damit dem Herrn Referenten der Kommission irgendwie zu nahe treten zu wollen.
Meine Herren, die Frage der ungenügenden Besetzung der Gerichte bildet für mich seit vielen Jahren einen Gegenstand der lebhaftesten Sorge, und ich glaube, es wird mir von denjenigen Herren, die diesem Hause schon länger angehören, das Zeugnis nicht versagt werden, daß ich nach Kräften bemüht gewesen bin, für eine Vermehrung der Richter⸗ stellen bei den Gerichten aller Instanzen überall zu sorgen. Wenn das nicht in genügendem Umfange bisher gelungen ist, so spielen eben da Faktoren mit, die auch ihre Berechtigung baben, und Rücksichten, denen auch die Justizverwaltung sich nicht entziehen kann. Ich kann aber das Zeugnis dem Herrn Finanzminister, gegen den vielleicht diese Be⸗ merk ungen sich richteten, nicht versagen, daß er in immer weiter gehendem Maße meinen Wünschen entgegengekommen ist, und daß er mir auch die Zusicherung erteilt hat, auf diesem Wege weiterfort⸗ zufahren, insbesondere auch für die nächsten Jahre mit der not— wendigen Vermehrung der Richterstellen seinerseits mir tunlichst ent ⸗ gegenzukommen. Bravo )
Meine Herren, als in diesem Jahre der Etat festgestellt wurde, sahen sich die Finanzverhältnisse noch nicht so günstig an, wie sie sich seitdem entwickelt haben. Mit der damals viel weniger günstigen Be⸗ urteil ung der Finanzlage mußte selbstverständlich von allen Ressorts ge⸗ rechnet werden, und es ergab sich als selbstverständliche Konsequenj, daß jedes Ressort gewisse Einschränkungen sich aufzuerlegen hätte und von den aufgestellten Forderungen etwas nachlassen müßte. Ich hoffe, daß eine Aufbesserung unserer Finanzen, die uns ja in Aucssicht ge— stellt ist in der großen Etatrede des Herrn Finanzministers, diesem es erleichtern wird, dem wirklichen Bedürfnis weiter zu genügen, um einen Zustand zu beseitigen, der nicht mit Unrecht vom Herrn Referenten als ein den Bestimmungen der Verfassung nicht ganz ent sprechender hingestellt worden ist.
Die Anregung besüglich der Rangverhältnisse der Justijbeamten möchte ich am liebsten mit Stillschweigen übergehen; es ist das, wie schon in der Kommission ausgesprochen worden ist, ein heikler Punkt. Wenn bei einem Ressort angesetzt wird, kommen gleich alle andern Ressorts herbei und wünschen mindestens das Gleiche, womöglich noch etwas mehr. Es hat immer seine Bedenken, da die Hand anzulegen, und man sollte es, wenn es nicht dringend notwendig ist, nicht tun, wenn man nicht des Erfolges sicher ist. Wenn ich des Erfolges sicher wäre, würde ich es an mir nicht fehlen lassen; aber vorläufig liegt die Sache nicht so.
Wegen der größeren Spezialisierung der Kosteneinnahmen, die gewiß von großem Interesse ist auch für die Mitglieder des Landtags, habe ich bereits Anordnungen getroffen — die Verfügungen gehen in diesen Tagen an die Provinzialbehörden herunter — daß für das nächste Etatsjahr, vom 1. April d. J. bis 31. März des nächst⸗ folgenden Jahres, eine genaue, spezielle statistische Aufstellung der zur Erhebung kommenden Gerichtekosten sowohl wie auch der Notarials- gebühren erfolgt, und zwar in einer solchen Weise, daß dadurch eine zuverlässige Grundlage zur Beurteilung der Wirkungen der Kosten— gesetze gewonnen werden kann. Es ist das eine gewaltige Arbeit, es wird viel Arbeitskräfte in Anspruch nehmen; ich habe es aber für notwendig gehalten, mich den Wünschen, die ausã diesem hohen Hause wiederholt laut geworden sind, nicht entgegenzustellen, und werde das Meinige tun, damit Sie im Laufe vielleicht der nächsten
Session, wenn sie in den Sommer hineingeht, das Ergebnig dieser statistischen Aufzeichnungen erhalten. Noch lieber wäre es mir freilich, wenn die nächste Session nicht in den Hochsommer hinein, geht, denn es ist im allgemeinen nicht erwünscht, daß man dann noch hier sitzt.
Was der Herr Referent in bezug auf die Erleichterung der Richter in gewissen mechanischen Arbeiten bemerkt hat, ist gewiß in hohem Grade beachtenswert. Auch da sind aber gewisse Schranken gezogen, und vielfach gehen die Wünsche doch über das hinaus, waz nach dem Gesetz zulässig ist. Den Hauptangriffspunkt haben in früheren Jahren die Kostenfestsetzungsbeschlüsse gebildet, eine wahre Plage für jeden Richter, der damit zu tun hat, besonders für unsere Amtsrichter, die einen großen Teil solcher Beschlüsse zu bearbeiten haben. Aber ich habe Erleichterungen nach der Richtung hin schon gewährt; ich habe im vorigen Jahre gestattet, daß einfache Kostenfestsetzungsbeschlüsse bearbeitet und vorgelegt werden von Ge— richtsschreibern, und glaube, daß davon in nemlichem Umfange Gebrauch gemacht worden ist. Es sind auch großen Gerichten besondere Hilfekräste dafür bewilligt. Aber die schließliche Verantwortlichkeit kann den Richtern nicht abgenommen werden; es bleibt also unter allen Umständen die Pflicht auf ihnen ruhen, daß sie das, was ihnen vorgelegt wird, nachprüfen und sich von der Richtigkeit überzeugen. Daß in gewissen anderen Dingen vielleicht auch eine Erleichterung durch Abwäljung einzelner Arbeiten auf Kanzleibeamte geschaffen werden kann, will ich ohne weiteres zugeben und werde in eine Prü— fung der Frage eintreten, wo solche Erleichterungen jugelassen werden können, und ob die vorhandenen Mittel dazu augreichen, um diese Erleichterungen zu gewähren.
Ich kann also nur wiederholen: ich bin dem Herrn Referenten sehr dankbar, daß er durch seine Aeußerungen so viel Interesse für unsere gesamte Justizpflege bekundet hat, und kann meinerseitt mich nur freuen, wenn diese so wohlwollende Auffassung auch im ganzen Hause einen Widerhall findet.
Geheimer Oberjustizrat Fritze bemerkt, daß man aus dem Ver— leich der finanziellen , s des Justizetats in den einzelnen Fahren überhaupt keinen Schluß ziehen könne. Die Bevölkerung sei seit 20 Jahren um 26,37 9 gestiegen, die Zahl der Richter sei ver. mehrt bei den Oberlandesgerichten nach dem laufenden Etat für 1903 um 24,8 o, nach dem Etat für 1904 um 30,9 oo bei den Land. gerichten um 33,64 bezw. 37,68 9/9. Nur bei den Amtsgerichten sei die Vermehrung der Richter noch zurückgeblieben. Ihre Vermehrung sei nämlich zunächst bei den Kollegialgerichten erforderlich gewesen. In den nächsten Jahren werde auch bei den Amtsgerichten das Ver— säumte nachgeholt werden können. Die Geschäfte nähmen keineswegs in demselben Verhältnis wie die Bevölkerungszahl zu, vermehrten sich aber doch ständig.
Gegen 4 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung bis Mittwoch, 11 Uhr.
Statistik und Volkswirtschaft.
Die bedingte Begnadigung in Deutschland.
Durch landesherrliche Anordnung sind bekanntlich in den deutschen Einzelstaaten die obersten Justizverwaltungsbehörden ermächtigt worden, ersonen, die zu Freiheitsstrafen (mit Einschluß derjenigen, die an die Ztelle einer nicht beizutreibenden Geldstrafe treten) verurteilt sind, einen Strafaufschub mit der Maßgabe zu bewilligen, daß bei guter Führung des Verurteilten die endgültige Begnadigung in die Wege ju leiten, andernfalls die Strafe zu vollstrecken ist. Eine Ausnahme bilden, nachdem im Laufe des Jahres 19066 auch Sachsen⸗ Weimar, Braunschweig und k entsprechende Einrichtungen getroffen baben, zur Zeit nur noch Mecklenburg Strelitz, Reuß älterer und Reuß jüngerer! Linie; jedoch wird auch hier von dem landesherrlichen Begnadigungsrecht in der Weise Gebrauch gemacht, daß die Strafe dem Verurteilten unter der Be— dingung, sich während einer ihm bewilligten Probezeit gut zu fübren, erlassen wird. Die bedingte Begnadigung wird überwiegend nur Jugendlichen zuteil. Die Dauer der Probezeit, während der keine be⸗ sondere Ueberwachung des Verurteilten stattfindet, ist nicht, wie bei der bedingten Verurteilung in Frankreich (volle 5 Jahre) und bei dem bedingten Straferlaß in Norwegen G Jahre), von vornherein für alle Fälle gleichmäßig bestimmt, vielmehr. wird sie seweils nach den Umständen des einzelnen Falles festgesetzt. Um eine gleichmäßige Handhabung des bedingten Strafaufschubt herbeizuführen, sind unter Vermittelung des Reichsjustizamts zwischen den Regierungen derjenigen Bundesstaaten, in denen Vorschriften über den bedingten Strafaufschub bestehen, folgende Grundsãätze vereinbart worden: I) Von dem bedingten EGiale f se soll vorzugsweise zu Gunsten solcher Verurteilten Gebrauch gemacht werden, welche jut Zeit der Tat das achtzehnte Lebengjahr nicht vollendet hatten. Y Gegenüber Personen, die früher bereits zu Freiheitastrafe verurteilt sind und die« Strafe ganz oder teilweise verbüßt haben, soll der bedingte Strafaufschub nur in besonderen Fällen Platz greifen. 3) Die Höhe der erkannten Freiheitestrafe soll die Gewährung des bedingten Strafaufschubs nicht grundsätzlich ausschließen. 4) Ueber die Bewilligung des 11 * Strafaufschubs ist eine Aeußerung den erkennenden Gerichts herbeizuführen. 5) Die Bewährungafrist soll auf weniger als die Dauer der Verjährungsfrist, und zwar bei Strafen, die in zwei Jahren verjähren, mindestens auf ein Jahr, bei Strafen, die einer längeren Versährung unterliegen, auf mindestens zwei Jahre bemessen werden. — Diese Grundsätze find am 1. Januar 19653 in allen beteiligten Bundesstaaten in Geltung getreten. In einer vom Reichejustizamt jetzt dem Reichstage vorgelegten Zusammenstellung werden nun die Ergebnisse der Anwendung der bedingten Begnadigung in Deutschland für die Zeit bis jum 31. Dejember 1963 mitgeteilt. Danach beträgt die Gesamtjahl der Fälle, in denen seit der Einführung der bedingten Begnadigung bis Ende 18903 Verurteilten die Aussetzung der Strafvollstreckung mit Auesicht auf Begnadigung gewährt worden ist, 66 047. Für die Zeit bis zum 31. Dezember 1898 ergaben sich durchschnittlich im Jahre 604! Falle. Seitdem hat die Zahl mit jedem Jahre und zwar besonders stark in den beiden letzten Jahren zugenommen. Die Zunahme betrug J gegenüher dem Durch. im Jahre gegenüber dem Vorjahre schnitte für die Zeit bit
Ende 1898 absolut in O / absolut in 0 1899 ; ; 959 16 1900 177 3 1136 19 1901 1204 17 2340 39 1902 3034 36 5574 89 1903 2364 21 7738 128.
Dingte Begnadigung im Laufe des Jahres 1993 erst ein, geführt haben. In den meisten Bundesstaaten hat im Jahre 1903 gegenüber den Vorjahren die Zahl der Fälle zugenommen. Besonderts erheblich ist die Zunahme in Bavern, Sachsen, Hessen und Bremen. Eine Verminderung ist. jedoch meist nur in erin gen 7 in Württemberg, Baden, Sachsen⸗ Meiningen, Sachfen⸗ Coburg, Gotha— Anhalt und Hamburg eingetreten.
Setzt man die Zahl der Personen, denen im Jahre 1903 ber be dingte Strafaufschub zu teil wurde, in Beziehung ju der Zahl der
k .
ö Echaumpurg Lippe 7h, Lippe⸗Detmold 44, Sachsen⸗Coburg Gotha Eübeck S7. Mecklenburg ⸗Schwerin 36, Bremen 34, Sachsen⸗Mei⸗
el, e 14, Elsaß⸗Lothringen 14, Hessen 13. Braunschweig 13, Hirltemberß
urg de b
Cachsen 67, Elsaß Lothringen O6, Preußen C, Hessen 9,4, Lippe⸗
Detm hal
dieser
sunden hahn, ; ; Der Natur der Sache nach waren es überwiegend Männer, dene
er beteiligten Personen weiblichen Geschlechts (23 0/4 höher, als
il tansftit für dieses Geschlecht ermittelt ist“), erwarten läßt. dem Grunvfatze, die bedingte Begnadigung in erster Reihe jugend⸗
in auf Personen beschränkt geblieben, die noch keine Freiheits⸗
strafe . hatten. Nur zwei Prozent aller Fälle betraf solche herson
mar in der Mehrzahl der Fälle (66 o /o) von einem Amtsgericht oder
hereinzelt um Zuchthaus oder Festungshaft. Die Dauer der augs⸗
sölauf der Bewährungsfrist erfo
Ginführung der bedingten Begnadigung erledigten Fälle in die Be⸗ technung einbezogen werden, durch den Umstand herabgedrückt, daß die begnadigung erfolgt, die hufe der Frist sich herausstellen kann. Zutreffender gestaltet sh das Ergebnis, wenn die ersten Jahre bis etwa. 1899 pn außer Betracht gelassen und für die spätere Zeit die Verhältnis⸗ ablen nach den einzelnen Jahren gesondert berechnet werden. Die Herhältniszahl betrug für die im Jahre 1900 erledigten Fälle 80,2 9, sir die 1961 erledigten Fälle sl, 9 o/, für die 1902 erledigten Fälle Sg on, für die 1503 erledigten Fälle 78,8 Mo Hiernach haben in den letzten vier Jahren stets etwa vier Fünftel der Fälle einen
wegen Verbrechen oder Vergehen gegen ie e rechtz⸗ je 100 ver⸗
gelle Jugendliche kommen Fälle des bedingten Strafaufschubs
g, Preußen 25, Schwarzburg-⸗Rudolstadt 24, Bayern, 22, WKesmar 19, Baden 18, Sachsen 17, Anhalt 17, Oldenburg
13, Schwarzburg⸗Sondershausen 11, Sachsen⸗Alten⸗ 10. Auf je 109 verurteilte Grwachsene kommen Fälle edingten Strafaufschubs in Sachsen⸗Coburg. Gotha 4.3, Schwarz⸗ SHonderthausen 35, Sachsen Weimar 0, Schaumburg Lippe 235, en 16, Bremen 1,6, Mecklenburg · Schwerin 1,1 Schwarjburg⸗ stabt 1,1. Bavern O,, Sachsen⸗Meiningen (G8, Lübeck 0, s,
IId 64, Hamburg 0,4, Sachsen⸗ Altenburg 0.3 Braunschweig 0,2, 62, Württemberg H., Oldenburg el. Bei der Würdigung Zahlen darf übrigens nicht unberücksichtigt bleiben, daß für n die Fälle, in denen das Ir nn r ssreg, dem Minister für
en vetß t, keine Aufnahme ge⸗
1dwirtschaft, Domänen und Forsten zuste
hab
m die Maßregel zu gute kam (7g (9). Immerhin ist die Zahl
sch ge en6ber der allgemeinen Kriminalität, wie sie auf Grund der
Personen ju gewähren, entspricht es, daß über vier Fünftel Fälle (82 1) Ju gendl ich, betreffen. Im allgemeinen ist die
en, dle schon früher zu Freiheitsstrafen verurteilt werden waren. Die strafbare Handtung, auf die sich die bedingte Begnadigung hejog, war meistens (in 66 0½o aller Fälle) ein Vergehen; die übrigen gille verteilen sich mit 21 69 auf Verbrechen und mit, 13 0/0 auf heberttetungen. Die Strafe, für die der Aufschub bewilligt wurde,
Echöffengericht erkannt worden. Ueberwiegend handelte es sich um sefängnizstrafe (860 / o, seltener um Haftstrafen (140/‚0), nur gan
ten Gefängnisstrafe betrug in etwa drei Fünfteln der Fälle i S6) eines Woche oder weniger. Die Zahl der älle, in denen hie Strafe einen Monat überstieg, ist nur etwa ein Achtel (11 von zy der Gesamtzahl. Die Bewä run gs frist war in der großen Mehrzahl der Fälle (80, auf weniger als drei Jahre bemessen; nur ze Voso aller Fälle hetrug sie drei Jahre oder mehr. . Endgültig erledigt waren bis zum 31. Dezember 1993
z 855 oder 60,4 */0 aller Fälle. = sind indessen noch die Fälle 3 oder 1.6 oo) abzusetzen, welche durch Tod oder Flucht des Ver⸗ nteilten oder durch sonstige , . (insbesondere durch eine vor gte Amnestie) eine e,, ge⸗
smden haben, bei der die Frage, ob sich der Verurteilte hewährt zabe, mentschieden bleibt. 9. diese Weise verbleiben 38 8790 Fälle S o/o der Gesamtzahl), hinsichtlich deren die Frage sich beantworten iz. Wird für je hundert seicher Fälle berechnet, wie viele von ben mit der endgültigen Be , . abgeschlossen haben, so kigt die Höhe der fraglichen Verhältnizzahl an, in welchem Umfange a Zweck der Einrichtung, eine Besserung des Verurteilten ohne Itrafhollstreckung herbeizuflihren, erreicht worden ist. Nach den bis um Ende des Jahres 1903 vorliegenden Ermittelungen beträgt die Ferhältnisjahl der endgültigen Begnadigungen für alle BHundesstaaten zusammen Eb, I 0/ o. Die Verhältnis zahl der günstig giedigten Fälle wird jedoch, wenn die während der ersten Jahre nach
immer erst nach dem Ablaufe der Bewährungsfrist Verwirkung der Begnadigung dagegen schon im
zinstigen Ausgang gehabt. Auch diese Idhlen bleiben jedoch hinter öem wirklichen Verhältnis mit Rücksicht darauf etwas zurück, daß higher die Jahl der bewilligten Strafaussetzungen mit jedem Jahre sugenommen hat und ein Beharrungsstand noch nicht erreicht it
Weibliche Personen haben ,, häufiger die endgũltige Begnadigung erlangt als männliche. Die erhäͤltniszahl betragt bei den ersteten 84 o, bei den letzteren 77 0,60. Andererseits stellt sich das Verhältnis für erwachsene Personen etwas besser (80 9) als für Jugendliche (79 c,). Für Personen, die vor der Bewilligung eines Sttafaufschubs schon eine Freiheitsstrafe verbüßt haben, ist die Ver⸗ hältnis ahl der endgültigen Begnadigungen wesentlich ungünstiger zan) als für die noch unbestraften ( 9 o/o) obwohl gerade bei jenen die Bewilligung nur ausnahmsweise und nach eingehender Würdigung ler Umstände erfolgt. Werden die Ergebnisse mit Rũcksicht auf die rt der strafbaren Handlungen verglichen, so zeigen sich r geringe Unterschiede. Die Verhältniszahl der end⸗ zältigen Begnadigungen ist bei Verbrechen (78 C) und bei Ver⸗ eben (7 0 etwas niedriger als bei Uebertretungen (S7 0 /. hier darf indessen nicht außer Cetra ht bleiben, daß für Uebertretungen e Bewährungsfrist kürjer bemessen zu werden pflegt, als für Ver⸗ brechen und Vergehen, und daß die verminderte Dauer der Probezeit de Aussichten des Verurteilten, zur Begnadigung zu gelangen, erhöht. Dei den Fällen, in denen das Urteil von einem Amtsgericht oder einem Schöffengericht erlassen ist, und bei denjenigen, in welchen eine Straf⸗ kammer oder ein Schwurgericht in erster Instanz erkannt hat, sind nie Ergebnisse ziemlich gleich (.'8 bezw. 79 0/o). Für die zu Haft Ver. nteilten ist die Verhältniszahl (37 0 m) höher als für die zu Gefãngnis Derntteilten . 7 6p. . .
Werden die Strafen, auf die in den erledigten Fällen erkannt war, hinsichtlich ihrer Dauer miteinander verglichen, so zeigt sich, daß der Frfolg der bedingten Begnadigung bei Gefängnisstrafen von einer
zoche und weniger am größten war (80 / o) Die Verhältnis zablen bei den Gefängnisstrafen von mehr als einer wa bis zu sechs Monaten sind nahezu gleich hoch (25 und 76 oo). Dagegen betrãgt die Verhäliniszahl der endgültigen Begnadigungen bei Gefängnis nien von mehr als sechs Monaten nur 61 g. Was endlich den Finfluß der Länge der Bewäͤhrungsfristen betrifft, so ist eg under. lennbar, daß sich die Ergebnisse um so weniger günstig gestalten, je weiter die Probezeit ausgedehnt wird. Bei einer 6 von weniger Alz drei Jahren haben sich 8o o der Verurteilten ewährt. Dagegen trägt die Verhältniszahl bei einer Frist von drei Jahren oder nehr 71 0)
Das neue russische Arbetterunfallgesetz.
Am 1. Januar 1904 alten Stils, also am 13. Januar unserer Neitrechnung. ist in Rußland ein neues Gesetz in Kraft getreten, he⸗ reffend die Arbeiterunfälle in Fabriken, Hüttenwerken und Bergwerkz—⸗ keichen, die Privatfirmen, Städten oder Gouvernements, gehören. ift, wie die . Sozlalkorresponden)' berichtet, fortschrittlich, berubt uf dem Grundfatz der Anerkennung des Yerufgrisikos und enthalt einige bemerkenswerte Bestimmungen, obgleich es hinter den wodernen westeuropälschen Unfallgeseßen zurückbleibt.
ch Die Ermlttelungen für die Jahre 1502 und 1903 liegen noch dor. ) Von den im Jahre 1991 wegen Verbrechen oder Vergehen
m Betrieb zusammen⸗ daß der Unternehmer ch die Arbeitsbedingungen nicht Der Arbester hat es hmung nachzuweisen. ütliche Ver⸗ alten und von
tbeiters schädigt,
Jede Unternehmung ist bei jedem mit de hängenden Unfall ersatzpflichtig, es sei dem Betroffenen Bößwilligkeit oder dur gerechtfertigte Unyorsichti nicht nötig, ein Verschu Arbeitsverträge zwischen den beiden einbarung über die Höhe d den Fabrikinspektoren gene Inspektor findet, daß der Vertr kann er seine Unterschrift verwe sich an die Gerichte wenden.
Ereignet sich ein Betr Verletzten ohne. falls die eintretende durch den Betroffenen verschuldet ist. bührt die Entschädigung feinen Hinterbliebenen. Jede etw Abmachung, die den Zweck hä summe des Arbeiters zu verring klärt. Die Entschädigung besteht in Paz erstere läuft vom Tage des . der Arbeitsfähigkeit oder der Erklärung Seine Höhe beträgt zwei Dritte] des Bei dauernder Arbeitsunfähigkeit beginnt die Zahlung cher Invalidität in Höhe von zwei BYritteln dez Jahreslohnes, andernfallz je nach dem Grade der Er— Die Renten von Kindern und anderen Minder— Alter allmählich bis zur Höhe jener von
ichen ärztlichen Bei⸗ Unternehmer die bis zur vollständigen Stirbt das Opfer sofort nach er innerhalb zweier ch die Bestattungskosten tragen für Kinder 15 Rubel) sowie der Witwe und ben Kindern — auch den unehelichen und den angenammenen P sionen aussetzen: der Witwe ein Drittel, en ein Viertel) des Lohnes
eit nachweisen kann. en der Unterne n Parteien müssen eine er etwaigen Unfallrenten hmigt und unterschrieben ag die Interessen des igern. Gegebenenfalls darf der Arbeiter
o hat der Unternehmer den Alter oder Geschlecht zu entschädigen, Arbeitsunfählgkeit über drei Tage dauert Stirbt der Arbeiter,
iebsunfall, s Rücksicht auf
tte, das Anspruchsrecht oder die ngern, wird vom Gesetz für ungültig er⸗ Krankengeld und nötigenfalls später Unfalls bis zum Tage der Wiederherstellung der dauernden Invalidität. festen Lohnes. einer Rente, und zwar bei gänzli
werb unfähigkeit. jährigen steigen mit dem EGrwachsenen.
Hat der oder die Betroffene nicht unentgeltl stand empfangen, so muß der Genesung auflaufenden Hellkosten ersetzen. dem Unfall oder während des Hei die Unternehmung au
verfahrens od
Jahre, so muß (für Erwachsene 30,
jedem Kind ein des Verstorbenen.
(bei Ganzwals ü 2 terbliebenenpensionen nicht zwei Drittel
darf der Gesamtbetrag der Hin des Jahreslohnes übersteigen.
Zahlt der Chef das Krankengeld den Hinterbliebenen nicht rechtzeitig, ; o zu entrichten.
oder eine Rente dem Opfer oder so hat er für jeden Monat Ver⸗ Wenn ein Betrieb
spätung einen Zuschlag von 10, n. müssen die Pensionen der
falliert oder verkauft wird oder liquidiert,
Arbeiter durch Kapitalisierung oder Versicherung gedeckt werden.
Zur Arbeiterbewegung.
städtischen Kohlenplätzen Ber! Arbeiter hielten am Sonntag eine öffentliche Ver= Verbesserung ihrer wirtschaft⸗ Tagelõhner gegenwärtig ohne Ausnahme einen Lahn unter ihnen be⸗ 25 Jahre und darüber in heben sei, daß die Arbeiter ihr einen Wert und unterhalten müssen. ihr Gesuch jetzt ein
fammlung ab, um zu der Frage der lichen Lage mitgeteilt wurde, von 3,50 ½ täglich bei zehnstündiger finden sich Arbeiter, die 165, 17, städtischen Diensten sind. Handwerkszeug (Kiepe usw.), das habe, auf eigene Kosten anschaffen daß auch diesen Arbeitern auf es b, bei Fortzahlung des Lohnes, bewilligt sei. Es wurde, zufolge, beschlossen, vorläufig sich auf die Forderung Tagelõhner nen Tarif mit Lohnskala auf⸗ Errichtung von Arbeiteraus⸗ Akkordarbeiten usw. enthalten sind. Ü der zuständigen Deputation unterbreitet werden. Vororten
Arbeitszeit;
zuerkennen sei,
jährlicher Urlau der ‚Voss. Ztg.“ Mindestwochenlohns 24. zu beschränken und in nächster Zeit ei zustellen, in dem auch die anderen W hung der Sätze für
schüssen, Erhöh Dieser Tarif so Berliner Groß⸗Lichterfelde, f, Mariendorf und
Schöneberg, Wilmersdorf, Zehlendorf. Grunewald, in Berlin selbst sind die Bautisch In den Vororten ist die Meisterschaft einig und hat gen auf eine Lohnerhöhung von 10 v. H. inenarheiten einstimmig abgelehnt.
Voss. Ztg.“ aus Crimmitschau Tertilarbeiter die Versammlung
ausständig. die Forderung der Ausständi und freie Lieferung der Maf
Nach einem Telegramm der V nahm dort eine zahlreich besuchte Versammlung der einftimmig eine Resolutlon an, in der es heißt, der Crimmitschauer Unternehmer, fortw obwohl noch viele dortige Ar⸗
mißbillige das Vorgehen noch fremde Arbeiter herbeizuziehen, beiter beschäftigungslos seien. ⸗
In Venedig wurde, wie dasse Tabakfabrik wegen fortgesetzter Unruhen un Die Vereinigung der Tabakarbei allen Tabakfahriken Italiens, gierung nicht die sofortige Wiedereröffnung der vene
lbe Blatt erfährt, die staatliche ter den Arbeiterinnen terinnen droht mit allge⸗
wenn die Re⸗ tianischen Fabrik
geschlossen. meinem Ausstand in
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßzregeln.
Der französische Chirurg Doven überreichte der Akademie der
in Paris eine Arbeit über Krebgbehandlung. tet, er habe mittels Einspritzung eines Torins, das Neubildungen seit langen Jahren festgestellten Anzahl Heilungen
Wissenschaften Doyen behaup dem in bösartigen i micrococcus naoformans herrührt, eine größere
Handel und Gewerbe.
en im Reichsamt des Innern zu fammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie ).) Außenhandel der Niederlande im Jahre 1903.
Ueber den Außenhandel der Niederlande im Jahre 18903 ent- der niederländischen Handelsstatistik Ausfuhr in den wichtigsten indem wir zum Vergleich
nehmen wir dem Dezemberhest die folgende Uebersicht der Ein. und Handelgzartikeln während de? Jahres 1903, O2? in Klammern beifügen.
die Zahlen für 19 en Verbrauch: Kartoffelmehl
Einfuhr zum Soda 34 167 * s 69 c (14 653) maschinen und an Baumwollgarn 22 314 4 (20523) — — Weizen 1347 836 6 (1287 202) — Gerste 503 646 t (398 363). 333 660 t (354 094) 2 222 150 t (20613) — Weisenmebl 176 145 (167 040) mehl 51 424 t (30 958) gehechelt 37 186 t (41 943) — in ganzen Ladungen eingeführt, öS 994 t (391 947) sägt 13 743 000 Gulden esägt 24 911 006 Gulden (18 686 009) O00 Gulden (3 026 000 Getrocknete rohe Häute 13 907 * (1840) — Rohes Gußeisen 266 4856 4 C9I 121) — Sc Blech usw. 188 790 4 G80 906) — Eisenbahnschienen
Gasröhren u. dergl. 34 0986 (34587) Nagel 20 130 1 (21700) Robe Baumwolle 48 323 1 (39 352) Steinkohlen 6 332 268 1 (6610 967) Kupferwaren 2 3609 000 Gulden
— Cblnarinde (Kinga) 6588 t (6643) E (16 906) — Ungezwirntes Branntwein 68 394 hI (57 863)
Roggen 636 920 t (584795) Mais 512 is2 t (401 992) — Hafer 15 957 4 (16272)
dere Maschinen 16328
Buchweizen
t (E27 156) — Hanf, un ⸗ Schiffbau. und Zimmerholz, zur See ungesägt 357 9664 1 (Go8 484) Sonstiges Schiffbau. und (11281 000) — Feines Werkholz, un Farbholz 26 577 1 (19 642 Gesalzene rohe Häute
— Erdnüsse 327
Desgl., gesägt Zimmerholz, unge
11 2986 (9893 eisen, Bandeisen 41 3466 (31 119) waren 15 046 000 Gulden (12219 000) — Indigo 1165 t (1124) — Kaffee 117711 t (132 439) Rohes Kupfer 54 444 t (64719) Krämerwaren 9 637 000 Gulden Manufakturwaren aus Seide 1382 000 Desgl. aut Baumwolle, roh oder gebleicht
12012 t (8456) Gulden ¶ 1 368 000) 56 272 000 Gulden (65 3029000)
ie r eichegesebe verürtellten Personen sind 15,600 weiblichen Ge⸗ lech.
9 515 000 Gulden (9 465 000) Segeltuch 4469 Rollen (2403)
Manufakturwaren aus Wolle 10763 009 Gulden (10706 000) — Gewebte oder gewirkte n,, 2 423 000 Gulden (2 3 = Rohes Margarin 47 689 t (37 805) — Guano 10 900 t (12 173 NMobewaren 4210 000 Gulden (4 150 00 — Baumwoll samenõl 11 128 4. (20 2057 — Petroleum 1758 181 t (175463) Anderes Mineralsl 13 566 t (12 2839) — Palmkerne 24 763 t (25 640) — Palmöl 27 548 4 (23 210) — Papier und Papierwaren 6 229 009 Gulden (5 725 0g) — Schmalz 25 311 t 33 26) Roher Sal- peter 118 3090 t (161 121) — Rohes Zink 27 426 t E25 9410) . Ge- waljtes Zink 140116 (15 491) — Stahl in Stäben 107 575 t (161 00s — Jement, Traß u. dergl. 234 247 t (208 761) — Roher Rüben. und Rohrzucker 81 496 t (io O86) — Kandiszucker 1243 t (iz469) — Melis und sonstiger raffinierter Zucker N61 c (5280) — Tabak in Rollen und Tabakblätter 23714 t (21 297) — Talg und
ett 47 122 t (43 3983) — Tee 3589 t 3627) — Rohes Zinn 21 320 . 16 216) — Tran 5789 t. (7254) — Gesaljene Heringe 5318 t (5735)
— GHeräucherteg oder gedörrtes Schaf. und. Schwelnefleisch 1491 * (3412) — Wein in sef, g5 258 Hi (io 201) — Desgl. in Flaschen lo (o9l2ꝰ7) — Wo
kurze 5083 t (2206 — Leinsaat 3 095 000 hl (2738 000) — Rohes Sal 108 134 t (97 349).
e aller Art, lange 11134 t (10 931) — Desgl.
Ausfuhr aut dem freien Verkehr; Kartoffelmehl 78 559 t
9 o69) — Fayencewaren 12 971 6 (12029) — Soda 10 162 t
9458) Bier 79 450 hi 6's 250 — Butter 23 255 t (22 848)
= Chinarinde (Kinga) 56116 (6822) — Dampfmaschinen und andere Maschinen 13 558 t (12 306) — Genever und sonstiger Hranntwein Nö 39 hl Qö6 26z — Likzre Hal hl (G03) — Hefe 56s t G1Ib2)
— Glaswaren 3891 t (4291) Glasflaschen H40 t (6321) —
Weisen 1 G61 1983 t (066 915) — Roggen 357 698 t Gas 2.6) Gerste 293 396 t (239 903) Mais 136 449 t (120 126) — Hafer Joh gö7 t (327 9355 — Reis 111 309 4 (193 9586 — Weizenmehl 371 64 (6860 — Roggenmehl 30 636 t (15791) — Hanf, ungehechelt 25 088 7 (27 is5) — Schiffbau und Zimmerholz, ungesägt 7 390 t (200 958) — Desgl, gesägt 602 771 6 (505 15) — . .
ungesägt 38553 t (Cos) — Farbholz 25 293 1 (2 307) Ge⸗ trocknete rohe Häute 93062 t (3036) — Desgl.. gesal jene 15 277 * (14 662 Rohes Gußeisen 257 74 t (276 566) — Schmiedeeisen, , Blech u. dergl. A0 819 t (293 353) — Eisenbahnschienen IMI 5655 t (A260 796) — Gasröhren u. dergl. 7380 t (8449) — ESisen⸗ waren 20 149 t (20 124 — Nägel 17515 64 (18 260) * Indigo 621 t (727) — Rerzen 5441 t (4674) — Käse 48 966 * (47 089) — Rohe Baumwolle 23 5o?7 t (17913) — Kaffee 31 8654 * (76 242) — Steinkohlen 1151 553 t (321 709) — Rohes Kupfer 49 4496 Ca ol) — Lumpen 46 155 t (44 109 — Bleiweiß 14 689 t. (12934 —
eines Werkholz.
Manufakturwaren aus Baumwolle, roh oder gebleicht 14391 t 2 380) — Desgl., gefärbt oder bedruckt 6840 t 6144) — Leinwand,
roh oder gebleicht 850 t (251) — Margarine und andere Butter-
furrogate 46 05 t (19797) — Rohes Margarin 24 091 t (17594 — Guano 8350 t (10262) Leinöl 25 016 t (22621) — Palm⸗ kerne 25 929 t (23 863) — Palmöl 10372 6 (9278) — Papier und Papierwaren 11 379 4 (10377) — Schmal 17835 t (14759) — Roher Salpeter 92 516 t (G69 O24) — Stiere, Ochsen, Kühe und
Rinder 50 721 Stück (49 082) — Schafe 45 179 Stück (63 151) —
Rohes Jink 35 8485 t (35 660) — Gewalztes Zink 7189 t 71577 — Stahl in Stäben 82 21 6 (1085 211) — Jement, Traß u. dergl. Io6ß 555 t (82 813) — Roher Rübenzucker 5311 t (10 383) — Melis 121 059 t (127 492) Zigarren 1481 t (1594) — Talg und Fett 15 3623 t (16 539) — Rohes Zinn 17 991 t (153 686) 2 Gesaljene Heringe 104959 t (36 046) — Flachs, ungebrochen 25 502 t (630 94) = Frisches Schaf ⸗ und Schweinefleisch 493 559 t (49 443) — Anderes
Fleisch, frisch oder gesalzen 12 873 * (16269) — Frische Früchte 35 315 t (21 389) — Wolle aller Art, lange 116 (8493) — Desgl. kurze 268 t (7095) Leinsaat 89 193 t (73 932).
Anteil Deutschlands am Handel von Niutschwang.
Nachdem die einzige, seit 1396 in Niutschwang bestehende deutsche Firma C. Decker in der unter englischem Schutze ste benden Newchwang Trading Company aufgegangen ist, hat die direkte Einfuhr aus Deutschland fast ganz aufgehört und besteht zum größten Teil nur gaz Vorräten für die berschiedenen Hotels. Die beiden Haupteinfuhr⸗ artikel deutschen Ursprungs, Anilinfarben und Nadeln, kommen von Schanghai und Tientsin. Die Einfuhr von Anilinfarben wies im Jahre 1902 eine Zunahme auf und bewertete sich auf 114 862 Haikwan⸗ Taels gegen 113 223 Haikwan⸗Taels im Jahre 1201. An Nadeln gingen 1902 weniger ein, namlich 190 355 000 Stück im Werte von I 53 Halkwan⸗Taels gegen 197 300 009 Stück im Werte von 35380 Haikwan ⸗Taels im Vorjahre. .
An der Ausfuhr aus der Mandschurei sind einige deutsche Firmen in Schanghai und Tientsin, die durch ihre chinesischen Agenten im Innern Pelze, Häute, Felle und Borsten aufkaufen lassen. beteiligt. Die Ware wird teils in Niutschwang verschifft, nachdem fie den Zoll passiert hat. teils geht sie auf der Bahn nach Tientsin. um von dort aus weiter verfrachtet zu werden. Nach Bohnenöl ist im Jahre 1902 einige Nachfrage für Deutschland vorhanden gewesen. doch fam es aus Mangel an geeigneten Behältern für die Ver⸗ schfffung sowie wegen der hohen Preise zu keinem nennenswerten Geschãft.
26 dem Schiffsverkehr Niutschwangs im Jahre 1902, der sich im Cin. und Ausgang auf 644 Dampfer und 2 Segelschiffe von 5537 352 und 987 Neg. Tong belief, war die deutsche Flagge nãchst Japan, Großbritannien und China an vierter Stelle beteiligt. Es Farierten im Ganzen 44 deutsche Dampfer von 36 o6l Reg. Tons ein und aus gegen 4838 von 43 354 Reg. - Tons im Jahre 1901 Dieser kleine N ückgang war in erster Linie auf den regen Wettbewerb der norwegischen Flagge zurũchuführen, deren Schiff szahl in den beiden Jahren don 3 auf 40 gestiegen ist. (Bericht des Kaiserlichen Ron⸗ sulats in Tientsin.)
Britisch⸗Ost indien.
Zollbefreiungen. Laut Bekanntmachung des Finanz- und Handelsdeparbements vom 13. Januar d. Z werden alle unter Nr. 41 des Zolltärlfs genannten Instrumente für milttärische Musitterps faußer den Saiteninstrumenten) nebst dem im nachstebenden Ver zeichnis genannten Zubehör zollfrei eingelassen, wenn sie von einem Regiment der britischen regulären Truppen in Indien eingeführt werden und laut Bescheinigung des Regimentskommandeurs bons fide ausschließlich jum Gebrauch der Regimentskapelle bestimmt sind.
Liste der Zubehörteile. Silberne Schnallen für Trommeln. Silberne Knöpfe für Trommeln. Feines grünes Tuch für Trommeln. Grünes Seidenband für Trommeln. Spannschnur (ropes] für Trommeln.
Schnur für Dudelsäcke.
Baßpfeifen für Dude lsãcke.
Bänder für Dudelsãcke.
Pfeifentroddeln für Dudelsãäcke.
Notenhalter.
Wagen (braun oder schwarz).
Setzstücke (zu Horninstrumenten).
Futterale aus Leder oder Holz.
Griff spitzen.
Mundstuͤcke und Kappen dazu. . Jungen (am Mundstück der oboeartigen Instramente)
; 2 Beutel für Dudelsäcke.
Schleifen (Trommelsaiten — snares). Ventil Oberteile und Nadeln. (Ehe Gaaette of India.)
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* 11 ö 1 1 ö. . 1 3 1 .
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