1904 / 47 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

einen unlauteren Wettbewerb aber handelt es sich hier nicht. Der 5 Als Böͤrsentermingeschäfte in Wargn oder Wertpapichten Felten Die on,, der Verbindlichkeit aus einem Börsentermin⸗ Kauf oder . ,,,, 6 3 sestbestimmte 2 j r pder' mit einer festbestimmten Lieferungsfrist, wen . w c we E e i La ge

68 a.

nähere Weg wird in den meisten Fällen der billigere sein, und schon ; geschäfte kann auf Grund der Vorschriften des § hl Abs. 3 und des Lieferungszei Geschäftsbedingungen geschlossen werden, die von dem

deshalb wird man von den Umleitungen Abstand nehmen. * der Grenzen kann auch beim Güterverkehr wie beim 166 nur dann verweigert werden, wenn der Schuldner vor dem Ab⸗ e nach ersonenverkehr umgeleitet werden. Als die preußischen arr. aufe von sechs Monaten dem Gläubiger gegenüber, die Weigerung Börfendorstande für den Terminhandel festgesetzt sind, und wenn 7 innt mit dem Zeitpunkt, in welchem dem für die an der betreffenden Börse geschlosfsenen Geschäfte solcher zum ent en R . * * . eichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger zeiger.

. verstaatlicht werden sollten, hieß es in hohem Tone, an erklärt hat. Die Frist beg r i die Stelle der Dividenden sorgen der AUkůionäre das allgemeine Interesse einen Teile eine schriftliche Mitteilung des anderen Teiles über die Art eine amtliche a n. von Term treten würde, und was geschah? Der Minister Maybach sagte später, Art und das Ergebnis der LUbwickelung des Geschäfts age , ist. den Begriff der Vörsentermingeschä fte erschöͤpfend definiere, daß mit. Die Erfüllung kann nicht verweigert werden, wenn der Schuldner hin nur solche Geschäfte dazu gerechnet werden könnten, bei denen die 1 47. efetzlichen Merkmale des sestbeftimmten Lieferungstermins, der Fest, len Berlin Mittwoch den 2 4 Fehru ar 6 d , 4. 1904 1 *

man hätte das nicht glauben sollen. Der Fiskus ist nun einmal, bei oder nach Absendung oder Empfang der im Abs. 1 Satz 2 be⸗ j etzung der Bedingungen durch den Börsenvorstand und der amtlschen

wie schon sein Name sagt, ehr fiekalisch; der badische ist nicht ) ; ang. . besser als der württembergische und der preußische usw. Die Einzel⸗ zeichneten Mitteilung seine Verbindlichkeit schriftlich und ausdrücklich n —̃. . 6. . k entgegen. anerkannt hat. ssh bien n, . inf Geschaftef kümen ber sein. Vielleicht macht das Reichseisenbg, namt einen Ver⸗ Der Per such, dz nführung neuer Geschäfts fcrmen den Vor⸗ Schlu ? mittelungsbersuch. Wir wären auch dafür, daß das Reichzeisenbahnamt Eine Rückforderung dessen, was bei oder. nach der Abwickelung schriften über das Börsenregister zu entgehen, wurde auf ö. , ö . tragen hätten. Denn das Börsenregister gewährt gegenüb durch eine Aenderung der Verfafsung einen höheren Ginfluß auf die des Geschäfts zur Erfüllung der Verbindlichkeit geleistet worden istn Arten gemacht. Die einen hielten an dem fixen Charakter deg ; ̃ hem RNichtigkeltseinwande, der das effeltive ö nge nehmungen sich als schädlich erwiesen, die hierauf bezüglich einzelstaatlichen Iifenbahnen gewönne, Dem Äntrag Auer stehen wir findet auf Grund der Vorfchriften des 5 51 Abs. 3 und des sz C6 Lieferungstermins fest, aͤnderten aber die vom Börsenvorstande fest. Auf eine von den Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin im ö und Mühlenfabrikaten bedroht, überhaupt keinen Schutz. k ö licken Hestinnmungfn abe; ein. Hemorlisation un 6 bin sicht ich seiner wirtschaftlichen Bedeutung sehr steytfsch gegenüber Er nicht statt. ; gefetzten Bedingungen in Einigen mehr oder minder erheblichen uftrage .. preußischen Minifters für Handel und Hemerhe, bei den ö * auch für die Geschäftszweige, in denen der n,, , sondergleichen herbeigeführt haben, in erster Linie 6 1 wirklich technisch kaum durchführbar. Welche Ertrã gz sollen den Einzel⸗ Die auf Grund des § 51 Abs. 3 und des 8 66 dem Schuldner Punkten ab, und legten die so veränderten Bedingungen ihren Berliner Bankiers veranstaltete Umfrage haben von den 806 befragten, . zulässig ist, wie die Verhältnisse sich nun einmal entwickelt hab a g en,, Hare nterim n hand ec ö f ar wenn fit hen Wie rs en die parlament und Huge lerungen zustehenden Einreden hindern Len Gläubiger nicht, seine Fordernug Heschäftzabschlüssen zu Grunde, Andere hielten eg für ratsam, Firmen 101 Firmen z0l Fälle mitgeteilt, in welchen die Gültigkeit n, seiner jetzigen Ausgestaltung den damit, verfolgten Zweck nicht . treide, in Mühlenfabrikaten und in Anteilen von Bergw mn 4. der Einzelstaaten etatsmãßig die Einnahmen und Ausgaben auf⸗ gegen Forderungen des Schuldners aus anderen Böorfentermingeschäften auch den fixen Charakter des Geschäfts zu äudern, wobel ven lente inge fen in Frage gestellt worden ist. Die . . da die Kommissions, und Bankfirmen durch Hern rr, ,,, aufzuheben ist; daß es zum , ö stelln?ꝰ Vas Reich würde die Etate für die Einzelstaaten machen aufzurechnen J . 26. he die im Falle nicht rechtzeitiger Lieferung, zu. bewilligende freßte äntahl. der Fälle hat in der Geltendmachung, der Nicht- . ö J. immer wieder giti werden, auch mit nicht eingetragenen r n erforderlich ist das Gesetz und zwar sowohl den ; 3 . müssen. Diese aber haben doch ein Budgetrecht und könnten die be. Auch wird der Gläubiger nicht gehindert, seine Befriedigung gus Nachfrist im Horaus fest begrenzten sogenannte handel rechtliche eintragung in das Börsenregister bestanden. Von öd6 Jirmen ist die e , ., Börsentermingeschäfte abzuschließen, Es erscheint aber uin f ie sz bo, 51 des Börsengesetzes authentisch in einer Wei 3 treffende Forderung ablehnen, So, wie der Antrag vorliegt, ist er (iner für die Forderung hestellten Sscherheit zu suchen, sofern der Be= Diefẽrungegeschäfte nach den Bedingungen der Darmstädter Bank Anfrage nicht beantwortet, von 119 Firmen aber mitgeteilt. worden ringender geboten, den schlimmsten Uebesständen abzuhelfen, als nich deklarieren, welche die jetzt geschwundene Hꝛechtssicherhein e. 9. praktisch änd technlsch ungusführbar, daß Rr aber ein Attentat auf die steller ihm geh n schriftlich erklärt hat, daß die, Sicherbeit zur Kant är Handel, und Industrie). Wieder andere kleideten die daß sie eine Auskunft nicht zu geben vermöchten, weil sie Erfahrungen ö. bertennen it, daß vie Nleizung, fich den aug. Börsen ischhft herstellt Zu diesem Zwecke wird es notwenzig ein . Hern Selbstän digkeit der Ginzesstaaten enthält, kann ich nicht zugeben. Wir Deckung von Verlusten aus Hörsentermingeschisten dienen soll. In BDeschäftsabschlüsse in die JTorm von . bei denen durch nicht gemacht hätten; einige Ffrmen haben hinzugefügt, daß sie über en standenen Verlusten durch Erhebung des ö . Börsengeseßzss dahin zu ändern, daß der Börsentẽrminhandel . können heute nur weiterkommen auf dem Wege, den die Resolution der Erklärung müssen, wenn die Sicherheit in Wertpapieren besteht, Nebenabrede vereinbart wurde, daß die Lieferung der Stücke und die haupt, Börsentermingeschäfte nicht abgeschlossen hatten. Erschöpfend Fz 66 des Börsengesetzes, des Nichtigkeitseinwandes aus 59 a4 Getreide und Mühlenfabrikaten sowie in Anteilen 6 e, der Kommission vorschlägt. Wir würden damit die herrschende Miß⸗ diese nach Gattung und nach Zahl oder Nennwert bezeichnet sein. Zahlung des Kaufspreises bös zum jeweiligen Monatsende ausgesezt sind die auf. diesem Wege gewonnenen Zahlen selbstverständlich nicht daselbstz oder des Differenzeinwandes zu entziehen, immer weitere Kreije . Fabrikunternehmungen, un beschadet der Rechts 5 stimmung in den Ginzelstaaten befeitigen und den Reichsgedanken 5682. ; ; fein solle = Raffalieferungsgeschäfte, Kasfakontokurrentgeschäfte, Konto. ba viele Firmen im Interesse des eigenen Kredits ihre üblen Er w ; een n n, . une f gt fh, ö itte ö . . Wahrung der schriftlichen Form genügt in den Fällen des handel. . . l inn me nicht mitzuteilen wagen. Bemerkenswert erscheint aber, daß 5 3 k auf die hervorgetretenen Schäden wurde der gemäß aussch ollte dies nicht zu erreichen sein, so ist die Majorität des Börsen⸗ gg. Hofmann Saalfeld (Sor): Die Schwierigkeiten der 5. 683 und des §z 686 Abs. 3 die telegraphische Uebermittlung; wird Diese neuen Geschãftẽ formen verdrängten im Effektenhandel das bei Beantwortung der Umfrage mehrfach hervorgehoben worden . 3 de esetzes gebildete Börs enaus schuß auf den 11. Juni 1901 ussetz der Ansicht, daß jedenfalls gesetzlich festgestellt werd Durchführung un eres Antrages sind keineswegs unüberwindlich, Die diefe gewählt, se kann nachträglich die Abgabe einer entfprechenden nach den offitiellen Geschäfte bedingungen abgeschlossene Börsentermin. daß die Personen, welche die Rechtswirksamkeit der abgeschlossenen . ,, einc Gutachtens berufen. In dem Ginladungsschreiben ke daß die bestellten Sicherheiten und die ,, * if shüringijchen Staaten leiden gan befonders unter der preußischen schriftlichen Erklärung verlangt werden. ö. geschäft, sie wurden auch im Handel mit Wertpapieren dugewendet, Geschäfte bestritten haben, beingswegs zu den unerfahrenen Leuten ge⸗ . ,, vom 9g. Mai 1901 war folgendes ausgeführt: . . rechts wirksam sind, 3 Eisenbahnpolitik. Preußen hat z. B. von dem kleinen Sachsen⸗Mei⸗ 1X. Der 8 69 wird durch folgende Vorschriften ersetzt: in denen der Börsenterminbandel untersagt ist, und die Beteiligten hörten, vielmehr vorzugsweise Personen gewesen seien, welche mit der lit Rühssicht auf die in neuerer Zeit hervorge retenen Ar Banki daß auch diejenigen, welche gewohnheitsmäßig Börsen⸗ od ningen für den Neubau von Linien so hohe Zuschüsse gefordert, daß Gegen Ansprüche aus Börsenkermingeschäften sowie aus der Er glaubten, daß ein solcher Zeithandel mit Effekten den Vorschriften des Technik der Börse durchaus vertrgut waren. , Ur Abänderung einzelner Bestimmungen des He mesch zz ien, ,,, . betreiben, und diejenigen, welche in , deer die Projekte seit Jahren nicht zur Ausführung kommen. Die preußische teilung und Uebernahme von Aufträgen und aus der Vereinigung zum Börsengesetzes entrückt sel. In der Periode des glänzenden Auf Dieser Zustand erscheint um so bedenklicher, als die Unwirksamkeit om 24. Fun 1896 ist es mir von Wert, ein Gutachten des Börs ö eingetragen sind (nicht bloß diejenigen, welche berufzm ß i 3 ö. Strecke einer gemeinsam gebauten Linie von 151 Em haf infolge des Abs lusse von Börsentermingeschäften tann von demjenigen, welcher K der sich in der Zeit, als das Börsengesetz in Kraft trat, abgeschlossener Börsentermingeschäfte, abgesehen von dem Falle, wo ue, , über die dabei in Betracht kommenden Fragen zu erh . . betreiben oder zum Besuch einer Börse zugelass t . hohen Zuschusses, den Sachfen. Meiningen geben mußte dem preußischen zur? eit der Gingehung des Geschäfts in ein, Börsenregister für den fast auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens entwickelte und bis Bezahlung gemäß 8 66 Ahs. 4 erfolgt ist, noch bis zum A blaufe Es handelt sich glten. , ,, aus dem Grunde verweigern huͤr n / 96 . . hee. Stagte fast gar nichts gekostet. Die Cifenbahnen dürfen nicht im betreffenden Geschäftszweig eingetragen war, ein Einwand aus § 764 zum Frühjahr 1900 andauerte, gewann es denn auch vorübergehend der zoiâ hig en Verjährungs frist geltend gemacht werden kann, Ei e. um die Anträge auf Abänderung der Borschriften über die orsenregister nicht eingetragen gewesen, und ; J fskalischen, sondern müssen im allgemeinen Interesse verwaltet werden, des Bürgerlichen Gesetzhuchs nicht erhoben werden. ö den Anschein, als oh die Klagen des Handelsstandes über das Börsen= abgegebene Anerkenntnisse bis dahin widerrufen und bestellte Eich n . n . in da Börsenregister und über die Wirkungen der Nicht- z . daß hiernach die in der Vorlage enthaltenen Vorschläge ab und deshalb bitten wir um Annahme unsexes Antrages. Daß gleiche gilt von demjenigen. welcher sich nach F 6 a, § 68 gesetz allmählich verstummen würden. : ö heiten zurückgefordert werden können. Bei dieser langen Dauer der ,,, Verschledene Handelskammern und Borsenvertretun gen . 8 3 ( . zAibg. Dr. Wolff wirtzsch. Vgg): Wir stimmen gleichfalls, um Abs. Z nicht darauf berufen kann, daß er uicht in das Börsenregister Das Reichsgericht Erkannte aber die Rechtswirksamkest von echte unsicherheit können ganz andere Personen zur Entschließung üher ö. en vorgeschla sen, die Cmntragun in ba Handelsregister der Cin. der i . n, , hatte sich songch nicht auf die Erörte das Umleitungsperfahren zu beseitigen, für die Resolution ber Kom eingetragen gewesen sei. . . ö Geschästen der in Frage stehenden Art nicht an. Dutch Urteil vom die Unfechtung der Geschäste berufen werden, als die ursprünglich Be⸗ w in das Börsenregister gleichzustellen und ferner die Vorschrift k . im ahmen der grundlegenden Vorschriften des Gesetzes in . misston; wir sehen aber darin nur einen ersten Schritt auf dem Wege Der in Abf. 1 bezeichnete Einwand unten iegt gegenüber den da · 12. Oktober 1885 unkerwarf es vielmebr Zeitgeschäfte über Wert= lillgten, inbesondere können Vormünder und Konkursverwalter sich . . nach, welcher die in, Börsentermingeschäften bestellten 1 den llbänd rungen zeschtäntt, fohdetn nitttf bende re. zu. Fortschritten auf diesem Gebiete, denen bald weltere folgen müssen. selbst aufgeführten Hes äften, soweit er nicht. nach Abs. 1, 2 aug. vapiere, die Kon den, ofshiellen Geschäftz bedingungen fir Börsentenmin⸗ ur Ünfechtung von Geschästen für verhflichtet grachten, die der Erb— öl ,, und abs g beinen Sichuldangttenmntntsse bern Man zel der 33 , . letztere haben sogars wie das Gutachtens zi ! . Vicle halten den Zeitpunkt eines Anschlusses der füddeutschen Eisen⸗ geschlossen ist, den Bes ränkungen der S5 682 bis 680. geschäfte nicht nur in Nebenpunkten, sondern in erheblichem Maße laset oft Rridar niemals angefochten hahen würde, ö nn enn, in das Börsenxegister rechtgunwirksam sind, Fnfoweit , der Erörterung gebildet. Wenn nun . di ) ö Hähnen an breußen ard. essen für sgekonmen. Ferner mässen wir . Artikel 2. abwichen, aber auf. inen festbestimmten Lieferungstermin lauteten, Diese Verhältnisse haben nun noch, eine wesentlich; Verschärfung . nkrage näher getreken werken kann, würde . ödenfalls in ei elegenheit zwischen den einander gegenüberstehenden Gruppen 6. eine richtige Tarifpolitik haben, aber nicht eine solche, die nur dem Die Verschriften des S 5 Abf. 3, der 58 66. 68a bis 68e und den Vorschriften für Bönsenierminge chte . dad uch erfahren daß das Reichsgericht in einem Erkenntnisse vom Vin gor geschehen müssen, welche den mit der Einführung des i n Einverständnis erzielt wurde, so. wgren doch ge . Auslande nützt. . . . des 5 69 Abs. 3 finden auch auf Geschäfte Anwendung, die var dem Durch Urteil vom 25. Oktober 1890 unterstellte es die nach, den 1. Djembe 1900 aus gesprochen hat, das in 5 50 des Börsengesetzes . ,,, . Zweck unbeeinträchtigt läßt und die Grund⸗ *. e weniger eingehend erörtert worden als die strittigen 336 Abg. Di, Müller-⸗-Meiningen (fr. Vollsy ): Die kleinen thü. Inkrafttreten dieses. Gesetzesz geschlossen worden sind, die, Vorschriften Bedingungen der Darmstädter Bank abgeschlossenen handelstechtlichen enthaltene Verbot des Böͤrsentermin handel? in gewissen Geschäfits⸗ ö Einrichtung aufrecht erhält. In diesem Sinne ist fol. d ö eren nf Minister für Handel und Gewerbe sah si 5 ringischen Staaten haben große Hoffnungen auf die preußische Ver. über die Wirksamkeit eines Schuldanerkenntnisses sowie einer bestellten Lieferungẽgeschäfte mit zweitägiger Nachfrist dem Registerzwang, und jweigen richte sich auch gegen den Abschluß einzelner Börsentermin— n . Fassung für die S5 66 ff. des Börsengesetzes zur Erwägung gest sit aher bei der Wichtigkeit der Sache veranlaßt, eine nochmalige 85 waltung gesetzt, sind aber in allen ihren Hoffnungen getäuscht worden. Derr Sicherheit sedoch nur dann, wenn das Schuldanerkenntniß oder die zus einem Erkenntnisse vom 2. Juni 1899 konnte entnommen geschäfte, sodaß diese, auch wenn sie zwischen in das Börsenre sster . 9897 n, . über die nach seiner Auffassung praktisch r T . . 8* Sicherheitsbestellung, nach Rem Inkrafttreten erfolgt ist. Ist eine werden, daß die sogenannten Kassakontokurrentgeschäfte gleichfalls als ihrn de n g fs inn , gesetzlich . Die Erfüllung der durch nd cr t Ce reh hier r n gl k, . mit per ii, 9 § 134 B. G-B. für nichtig zu erachten seien. Die Ver Di erung de;, örsentermingeschäft begrü 9 eisi ühren, die am 18. und 19. Se seien. Die Verbindlichkeit kann verweigert werden, wenn n lt hre r fern, K k K * Parlamentariern stattfand. Beschlüsse wurden bei

el nete 1 9 Zeit e chã i 1 i na der or⸗ J 0 9 1 le er ö. dech sp 1 9 l / ich ĩ ch 3 ) 2e 381 2 3 6 = schäf sch k S l 6 ech 5 l * 1 5 g dig J 6 el * G 3. 1 36 es i i 9 s ö i d el n i j i

Gamp meinte, da die preußische Staatseisenbahnverwaltung ganz cher selbstios sei und sich nicht von fiskalischen Rücksichten leiten laffe, Mitteilung der im z e ĩ ; aber der große Widerspruch aus dem Hause hat ihm wohl gezeigt, treten dieses Gesetzes erfolgt, so endigt die daselbst vorgesehene Frist Damit war den ge, ö. 6 wenig n at, 2 . . . , . nicht vor dem Ablauf eines Monats nach dem Inkrafttreten. e fi, n g, e ee off 2 und ö. .. 36. Zeiten dez in 36 a. . 30 jährigen Verjährung noch in Frage Geschäfte betroff en ft . kin Lag ä ulsre Wünsche, . W. in , . 6 . . 3. merschaftlichen Aufschwunges na urgemaß großen Um ang gewonnen g werden können. Die Tragweite ist um so größe . ,,, enen Heschäf szweig eingetragen waren. e,, ; ee geltend zu machen, Eine arme Gegend unseres melningischen ; kn der 3 6 beigegebenen Begründung hatten, der Rechtsboden entzogen, soweit sie nicht durch . ge⸗ dem. Reichsgericht in anderen Erkenntnissen fr d r e ern ö Gleiche gilt in Ansehung von Ha dlc ten die aus der . hier die Geneigtheit bestand, den Bedürfnissen des Verkehrs Tandes wartet auf die Ausführung einer projektierten Bahn, die ihr ,, n,, gef ö ö maß 8 6 Abl. 44 des Gee; erledigt waren, , . Grsatzfor men des Hörsenietmningeschifts auch in , . Uicbernahme eins Auftrags zum AÄbschlusfe von d ö zu trag: n;, Sie bestätigt ferner, dan schwere neben; Absaßgelegenbeit für ihre Produkte verschaffen würde, und jetzt heißt Die Vorschriften des Börsengesetzes hom 22. Juni 1896 über Biese Entwickelung der, Rechtsprechung gab der Exregung, übet , . Börsentermin handel ausgeschlossenen Geschäftäzweigen vielfach 3 , , sowie aus der Vereinigung zu solchen Geschäfte . ö deren Beseitigung im Rahmen des Börsengesetzes l * den Börsenterminhandel sind in weiten Kreisen, insbesondere bei dem res Gr e gef in den Kreisen der 4am. ektenhandel Beteiligten ur . r, sind. zweige c n, K eschäften ühr . ug ringen; geboten ist. gesetzes durch⸗ ĩ . ö ß . , ̃ f ach . . 26 ei ; S ) n tw zesentli z Dieser richtete sich wieder neue ahrung. Als nun im Frühjahr 1900 ein Umschwung liger li ee n dch 6. ö. . ö th ö . , ,,, . Ein ,, 46 ten Sicherheiten. gebnisse dieser , , i 2141 Boden der Er⸗ . die Nec no 9 8 ö 1 ) e 5 ; n 5 5 6 ) e 4 e so ge noch nicht zu so widerrufen werden; der Widerruf, bedarf der .. . , , n. 66. 1 an bean gn m . r ,, Bo gisters und an dem Verbote des Börsenterminh ? zandels

es, daß die preußische Eisenbahnverwaltung die Projektierungsarbeiten : Handelẽstande, lebhastem Widerspruch begegnet.

ö U r e, j . * 5ße z en dro e d J erwer ichen Mif * u fül 9 7 f? 2 sWae ki z

material von Preußen ausgestattet worden. Der Minister sollte nur n ; Aanmal mit diesen alten Wagen fahren müssen. des ,, 4. 3 3. , . ö . 6a und 3 . ö Ine end fr nn hrz . ö j 1 DJ unternehmungen wie in Ge reide und Mühlenfabrikaten, owle da⸗ efahr vor Augen rückle, wurde das Verlangen nach einer Revision Fffektenverkehrs zu beklagen sind. Ungünstige Wirk i! ;. Damit schließt die Diskussion. . w gegen, daß die ziwil rechtliche Gültigkeit von Börfentermingeschäften in des Börsengesetzes in den Kreisen des Handelsstandes bald so ,, schristen des Börsengesetzes auf den n,, , . nicht 9. Grund der vorstehenden Vorschriften verweigert werd f z Die Resoluti on der Kommission wird einstimmig an⸗ den S5 66 bis 69 von der Eintragung der Parteien in ein Börsen. empfunden, daß zahlreiche Handelsvertretungen und Vereine sich ver— im Zuckerhandel Magdeburgs hervorgetreten, der, wie die 5 Eine Rückforderung dessen usw, (wie s 66 Abs. dee ge. 3 aut den Baden, welcher durch die im vorstehenden bereits b genommen. Die Refolution Auer wird gegen die register abhängig gemacht wird. ankaßt fahen, mit entsprechenden Anträgen an die zuständigen Stellen lammer in Magdeburg bereits in dem Bericht an den Regleru . 26 S 6a. ö. sprochen⸗ Recht sprechung des Reichs gerich ts geschaffe ren . Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt. Die Einrichtung des Börsenregisters inshesondere wurde so heranzutreten. präsdenten daselbst vom 25. Okteber. 1899 ausführlich dar . 69. , Zeit des Geschaͤftsabschlusses als Kaufmann in das zwar sowohl hinsichtlich der Auslegunghfrage welch 8 e ft! ö. Die ordentlichen Ausgaben werden bewilligt, des⸗ lebhaft bekämpft, daß verhältnismäßig nur wenige Firmen sich ein⸗ Die in ersteren gestellten Anträge lauten im wesentlichen auf der erforderlichen Rechtssicherheit in bedenklichem Maße , 3 Handelsregister eingetragen war, kann die Eefüllung un n halb . . 48 des Gesetzes fallen, als hinsichtlich der Frage 9 1 gleichen ohne Debatte die einmalige Ausgabe von 1600 S tragen ließen. . Besestigung des Börsenregisters und aller darauf bezüglichen rut, eon die beteiligten Pander fich von vornherein auf den Boden des egen weil er in das Börsenregister nicht eingetragen gewesen . 1 Untetsachung de Börsenterminhandel in eil en Der h fh grieerge el dern 6 rn fake nen n We schiäung . Die Zahl der Eintragungen in das Börsenregister hat nach der schriften des Börsengesetzes wie auf Aufhebung der gegen den Börfen. Hörj e gesck s reli üben ud ernsslich, Kem ht e, , 26 n 66 leiche gilt von demjenigen, welcher zu der angegebenen Zeit , . ein Einfluß auf dem Gebiete des Privatrechts a, r Kestgusstellung in St. Louis sowie die Einnahmen gemäß. 3 vr; des Hörfenge seßes . bon den Amtsgericht J in Berlin kerminbandel in bettimmtes Waren oder Wertpapteren, gzrichtemn ihre Hegenkontrahenten zur Eintragung in das Börsenregister ju ver⸗ Fer mn . oder Hantiergeschäafte beirieben haf oder zum J ünd er sieht Aenderungen des bestehenden Nechtszustandes n . D F arauf mird, 3 ; 1. Jährlich veröffentlichten Gefamtliste für das Reich betragen: Verbote, zum mindesten aber auf Milderung der Vorschriften über anlasen. . Besuch einer Börse zugelassen war. ö j Ioweit vor, als sie zur Befeitigung einzelner mit der jetz *. Darauf wird, nach 5isg Uhr, die Fortsetzung der Etats⸗ amn I. Januar 1897 für Wertpapiere Ml, für Waren 162 das Börsenregister durch Gleichstellung der Eintragung in daß Alehnliche Verhältnisse bestehen auf dem ganzen Gebiete des m s 6 § 68. Ausgestaltung der Einrichtungen verbundenen Mißstände . beratung auf Mittwoch, I Uhr, vertagt. (Etat der Reichs⸗ 61 ö. ? ö. J . . Handelsregister mit derjenigen in das Boͤrsenregister. Zur Begründung Produlten ban dell. soweit Börsen ermingeschãfte , . 1 Wo 6 8 68 Abs. 1 werden die Worte „des § 66 ersetzt durch die i,, Die im Entwurfe . 8 6 . eisenbahnverwaltung, Justizetat.) . ‚— 44 ö ö . ö ö . wurde i r n . , , fa gf et rn e ,. . 567 die 2 in das Bbrsenregister e . orte der 66 bis 67 a“. 8 ett ie ö fich daher im wesentlichen auf n, . ( o . . k gesetz wirtschaftli wie politisch au zerordentlich nachteilige Wirkungen geschlossen sind, in denen der Börsenterminhande , m S 6 ; 869. i 3 ; d aus uͤbe. ö. Besenders bedenklich wär, es, , , , , . Im Fe 60 werden die Worte „sopie von demjenigen, dessen bis ter l Der Kreis von Personen, die sich durch Börs 1. 19609 ö 11 Hie auf eine Reform des Börsengesetzes gerichteten Bestrebungen Jubikatur dahin führen follte, den voltswirtschaftlich unen 3 er (erforderlich war“ gestrichen und statt dessen fol 2. germingeschäfte verpflichten können, soll, übe 5 ; 1. ö 1903 3 ö 309, m blieben allerdings nicht ohne Widerspruch. Die dagegen geltend ge Teferungshandel in Getreide und el, fe ran hinzugefügt. . . ö eingetragenen hinaus dadurch ö k . Parlamentarische Nachrichten. Bei der kleinen Zahl von Eintragungen war es auch für die machten Gesichtẽpunkte sind in einer Eingabe der Zentralstelle der . derrschast des Börsengesetzes, insbesondere an der gen khter Abs Das. gleiche gilt von demjenigen, welcher sich nach 5 672, 8 68 elf en die eines besonderen Schutzes vor den Folgen des Vör⸗ eingelragenen dersonen in den meisten Geschäftszweigen kaum möglich, preußijchen Landwirt schafte kammern niedergelegt. . produktenbörse⸗ mit stillschweigender Genehmigung der Dan has k ,,. berufen kann, daß er glich in das Br ente iste 1. zee h e und deren Berufung auf ihre ..

Der dem Reichstag zugegangene Entwurf eines ein rechlswirksames BVörsentermingeschäft im Inland abzuschließen, da Es ist in der Tat nicht zu verkennen, daß einzelne Vorschristen regierung, entwickelt hat, als berbotenen Boͤrsenkerminhandel anzusehen 8 1 en ge e g 1 . 3 gesi⸗ hl verletzt, die Befugnis versagt wird, sich e,. ö Gesetzes, betreffend die Aënderung des Abschnitts IV sie keine eingetragenen Gegenkontrahenten fanden. äber den Börsenterminhandel ungünstig gewirkt haben, Flantnliß nnd Lie abgeschlossenin Geschäste demnach für nichtig zu erklären, so leber diesen Vorschlag wird ein Gutachten erbeten. Ansprüchen aus Hörsentermingeschäften darauf zu berufen, daß sie . des J 3 gend f . ; Im Gebsete des Gffektenverkehrs incbesondere war die Ab— hat die Einrichtung des Börfenregisters, die Unberufene von daß sogar daz auf Grund derselben Geleistete wieder zurückgef ö . B. Außerdem haben die Folgerungen, welche die Rechtsprechu Zeik des Geschäftsabschlusses im Börsenregister nicht ei m . .

es örsengesetzes, hat folgende Fassung: a ,, Fer cler e 66 dc be n ehe Ten Han, Rorsensplele sernhalten ud! eintretenden Falls vor desfen ber werden könnte. ; ! er zurückgefordert aus den. Vorschriften des Börsengesetzes über n n r nn. aten g auch der Gegenkontrahent nich eingetragen , 35 Artikel 1. aeg ee l o i, r gh r, hehe gn e, fi wergnl deeblichen? Folgen schützen, dintie e u Berufenen aber einn Pihl eschäftsbedingungen, welche gegenwärtig dem Lieferungs namentlich, aus der Untersagung des Börsenterminhandels . sie die Erfüllung nach wie hor verweigern. Daneben Fleibt ö,, n. .

Der Abschnitt IV des Börsengesetzes vom 22. Juni 1896 (Reichs sahen, auf den Abfchluß von Hörsentermm n geschasten in der bis⸗ befonders strengen Rechte unterstellen sollte, zu zahlreichen äandel an der Berliner Produktenbörse zu Grunde liegen . w und Wertpapieren zieht, vielfach zur . Ei fe bestehen, daß, wer Ansprüche aus Ca, n, , m nit . Gesetzbl. S. 157) wird geändert, wie folgt: herigen Form in der Regel ju verzichten und die Bedürf. schweren Verletzungen von Treu und Glauben und 6 in mehreren Punkten nicht unwesentlich von den früher ere , . gegeben. Besonderg gilt dies von den Ausführungen he. 636 g geltend machen will, zur Zeit des Geschäftsabs lusfe⸗ ee. ö

pride s C wird a gender neus Abfatz beigefügt: gendes Werkehrs hie Fäherdu in Ken Formen 1 Böesen. mehrfach fogat dazu geführt, daß gerade solche Per Bei Getreide insbesondere wird im Gegensatze zu früher sachverständi ; . beiligenden reichsgerichtlichen Erkenntnisses hom 6 rn nn , eingetragen sein muß. ö. a .

Als Börfentermingeschäst gilt nicht der Kauf oder die sonstige termingeschäfts ihre Befriedigung gefunden hatten durch sonen, die zum Abschlusse von Börfentermingeschäftz̃ prüfung der zu liefernden Ware vor der Andienung, ginte fin ige zember 1990. Man hat dabei guch auf den Einfluß hi . . Die Bedeutung des Börsenregisters wird d .

kommen? Verkehrs berufen erscheinen, sich der Erfüllung ihrer Verpflit einer Beutelprobe der untersuchten Ware durch die Sat be , , welchen diese Rechtsprechung auf die Verhältnisse de n. nicht etwa abgeschwächt, sondern vielmehr get t adurch 6. tungen aus Börfentermingeschäften durch Erhebung del und Vergütung des etwaigen Mehrwerts der . e , , , unter Mitwirkung von Vertretern der beteiligten . der kurzem sets anzunehmen ist, daß die mißliche Lage 6. . t. . ö.

Ware seitens des Käuferg; neuerten Produktenbörse in Berlin auszuüben geei Erwerbstkreise er! ohne die Eintragung durch Börfentermin . e, sich zwar .

geeignet sei. keine einwandfreien Ansprüche de geschäste verpflichten, aber .

n nsprüche daraus erwerben können, manchen ver⸗ .

Anschaffung von Waren, wenn der Abschluß nach Geschäfs bedingungen andere, wenn auch börsentechnisch minder vo erfolgt, die der Bundesrat genehmigt bat, und als Vertragschließende formen zu erfüllen. Sie waren sich dabei wohl Kewust. den dig e Häegl J,, ba .. . Waren derfelben Ari, wie die, der neuen Geschäftform abgeschlossenen Geschä fte, die einen Ersatz Regi stetein mand entziehen. Gewohnheit maß ige Vbrsenbe uh n . Betrage, bei Weizen bis zu 2 6 für die Tonne, Mit bezug auf diefe Vorgä ̃ . , , ,,, , , auf diese Vorgänge wird dem Börsenausschusse die anlassen wird, sich eintrag laff ö r ; agen zu lassen, anderseits die L ei tragenen Personen im Vergleiche , Vergleiche zum gegenwärtigen Zustand dad wärtigen adurch

.

,,,, . aer n, nn .. welche den Gegenstan es Geschäfts bilden. oder folche in das für bie aufgegebenen Boͤrsentermingeschaͤfte bilden ollten, dem ĩ ) z ehen. Namen Handelẽregister eingetragene Kaufleute oder eingetragene Genossen⸗ , auggesetzt seien, s cer whted ! an! auf das hatten, und vermö ende auflente, insbesondere auch Bankiers, haben ung e Teil die ihm bei Verzug des n , . schaften beteiligt sind, zu deren Geschäftsbetrieb der Ankauf oder Ver⸗ , . welches § 68 des Börsengesetzes für Börsentermingeschãfte sich ihren Verpfli tungen aus Bhrsentermingeschäften durch Erhebun gelt . mehr wie früher sogleich beim Ablaufe der Lieferungsfrist ,,,, die bezeichnete Rechtsprechung auf den gebessert wird, d 55 m e. gen kauf von Waren der bezeichneten Art gehört. ezüglich der in das Börsenregister eingetragenen Personen durch Be⸗ des Registereinwan ds entzogen. Eine Anzahl in dieser Deʒiehung 6. amchen kann, sondern dem Säumigen zunächst zur Bewirkung erf , auf die Verhältniß an den Produkten— 6 a di Zahl derjenigen, die sich ihnen gegenüber durch fft, glaubten aber wenigstens der Vor. zeichnender Fälle ist von dem Zentralverband des Deutschen Banl⸗ , . eine angemessene Frist gemäß §z 326 Abs. 1. B. G.-B. ue Dedur nis ö K und wird dadurch können 3 äfte in rechtlich unanfechtbarer Weise verpflichten und Bankiergewerbes in der Anlage seiner an den Börsenausschuß he ähren muß. Sie lauten also nicht auf eine sestbestimmte Lieferungszeit begründet? 3 zur Abänderung von Vorschriften des Börsengesetzes Gch * nem reit Bietet allerbinas d des Kreises von Her onen e , ,. , nr, ,. / nie Erhebung des Register⸗

. 9 Dem I wird am Schlusse folgender neue Absatz bei⸗ sestigung jenes Einwandes scha gefügt; ö . rift der S5 66 bis 68 des Börsengesetzes zu entgehen, wong alle ( . Die Erfüllung der Verbindlichkeit aus cinem Börsentermingeschäft f eng r nn, . In ndl e m m r richteten, in der Anlage abgedruckten Einlage vom Juni 1901 i 9 entsprechen insofern nicht der im 5 43 des Böorsengefetzez für 69 . /. in Waren oder Wertwah ieren in benen der Börfenterminhandel unter. Sie gingen dabei von der Annahme aut., daß der an der Spitze des sammengestellt. ,, gegebenen Begriffsbestimmung. De fie aber i 3 Verhandlungen führten zu folgendem Ergebnisse: einwandes in d . men, den die sagt ist, kann verweigert werden. Abschnitts über den Börsenterminhandel stehende 8 48 des Byörsen⸗ 3 maß ie Schlußscheine für. Börsentermingeschäfte einem börfen. Fragen e ch i, a ist, wenn auch eine Minderheit einzelne Nähere Hierabe er angegebenen Weise beschränkt werden soll. Das III. Der § 52 erhält folgende Fassung: . gefetzes, welcher lautet: Auch die folgende uf gen Zeit handel mit typisch bestimmter Ware dienen und über Ne fsh 0 . 1 hinreichend geklärt erachtet, einflimmig der werde Hierüber wird in der Begründung zu Art. J V ausgeführt Wird * ene, ö Ter ng gh . Börsen⸗ nm . lauten, so läßt sich die Möglichkeit nicht An gh L 3. i Ein et , bedarf; ; ö 3 Die Rechtsunsicherbeit, di terminbandel nicht nachge ucht, o kann ein tatsächli attfindender ; ; ; . 2 treten, daß Tie unter Zugrundelegung dieser Formula ige ossene ,, , . noritat des Börsenauss usses von 9 bis 12 Mit- . Sunsicher heit, die gegenwärtig dadurch so groß erminhandel van den Ver sendufsichtsbehoͤrden untersagt. werden. Zusamm enstellung der bei ben ,,, und in Berlin anhängig gewordenen Rechtsstreitigkeiten, Lieferungsgeschäfte von der Rechtsprichung e, n gliedern erkernt an, daß diese Abänderung nor, ir mn c fl Umfang erreicht hat, daß die Un wi rien nr ie, großen Die Untersagung hat nur die im 551 Abf. 1,2 bezeichneten Folgen. efreffend Börsentermin- und Differenzgeschã fte: en werden. Nun hat das Reichsgericht in den , . . 2. daß da Recht, sich gegenüber einem in das Hen wife termingeschẽ te mit alleiniger Ausnahme des Falles wo ren, ,,, e ——— Q 6 n ö , , ein, , , . ,, 6 das Wort zwanzig. im ( 9 Abs. 2 das Wort . fünfundzwanzig Streit: Sachen, in denen Sachen, in denen aich , , . ausgesproche . daß ein För entetrmin ge bät mäßig Bor fen. , n en tn, berufs . fan n, soll e Tn itt redn Jahre lang geltend gemacht werden nn,, 5 folgende Vorschriften ersetzt; Zahl Von den Partelen sind: d ; allein der der Sifferenzeinwand in] icht iber nmegenj . een, , . einer Börse zugelassen . etrieben hat oder zum Besuch schristlich, und n d ncifsh . . 32363 2 daß ö ? ; ö ̃ . ; ewordene ; ; ĩ d, , , . e om 25. Oktober 1899, in den de, a n dss 3 rechtswi abgegebene Schuldanerte isse Vie Brfüllung der durch ein Börsentermingeschaft begründeten Jahr der 5 vie , ,, ,, 9 Hefe tregamaßige Vereinbarung einer Nachfrist für , Rech ö . * m 8s 66 Abs 1 Fassung der Vorlage vorgesehene . sind, und daß im übrigen die Bean . Verbindlichkeit kann verweigert werden, wenn. nicht beide Teile zur Sachen Betrãge erhobe gesetz er 2 wurde, war eben nicht eine nach den UÜmständen des Falles ange, . er ,, einer Verbindlichkeit zu verweigern, nur 1 hne nm n, teschäften au eine bestimmte Frist gebunden Jeit des Geschäftsabschlusses in ein Börsenregister für den Geschäfts⸗ 3. z ene, sondern eine von vornherein festbestimmte Nachfrist von zwei übt 3 e, vom Tage des Empfanges der Abrechnung aus⸗ mehr e. ie Erfüllung nach Ablauf von Lechs Monaten nicht zweig eingetragen waren, welchem bas Geschäft angehört, Alãger Beklagte 6. Zahl Betrag Zahl Betrag e borgesehen. Es liegt auch kein besonderer Grund zu der An— . ,,, sinngemäß auch auf die im 50 des Börsen⸗ nicht a 3 t werden kann, wenn der Schuldner die Weigerung Das gleiche gilt von Verbindlichkeiten, die aus der Erteilung und ͤ . daß ,,, wenn die Frage zu seiner Ent⸗ 9 e fter tmn did 9. . , Gesetzbuchs behandelten n . 6 56 hat. ü i 7 ; ; äme, eine N is er im Sinn der neuen Sch elch Anwendung zu sinde ; ö. 5 nkzeit von sechs Monate e nete r e n , ö, . ö . 3. . 1 9 191 3 an gn m en? i . . , . 1 Ichluß⸗ . daß, nachdem viht 16h? des Bürgerlichen Gesetz . schäften Unerfahrenen * . ö für den in Ge, ,. 6 ie, er . , i. 1 ih 9 . , , ö und Wette. die Iriücksorderung miele nr . 6 . ö. im zustehenden. Rechte ber , e me . =. 1 ö Te m . 3 9 . ) ( 1 6 osse i 2 roqRhtfert 8a n do; * 83 . ; 41 8⸗ der i 2 7 ze . 5 21 J 1 ö. Wer zur Zeit des Sel Catz schlusses als Kaufmann 39 das 1900 55 1460925 ö. und diese Möglichkest wirkt lähmend auf den Probukten⸗ e. 1 ö. 5 nh i den nach b des Börsen. ,,,, ea, . will, bedarf keiner Aus⸗ . ,,, . 1 isghid ß. . e n, , d J schließen; äften diese Rückforderung ebenfalls auszu: die bloß mündlich oder . 3 . 3 sollen eigern, weil er ist. 211 885 J rfahrungen auch nicht ausreichen, ei , , , . . l schriftlich, aber nicht qusdrückli ö De hleiche gilt von demjenigen, welchet zus d angegebenen Zeit oder Q 6— ,. dez Hier, n lalfende Dkeforn ,, Gesch fta in er. Billigkeit entspricht, daß bei der Anfechtung von er eng ,, bleiben; die Neuerung bezieht sich i 3. 1 früher berufsmäßig Börsen; der Bankiergeschäfte betrieben oder eine 133 88 Kaufleute 118 Kaufleute 2 066 393 9 53 7650 71 1687 * uh h. ez doch dringend erwünscht, der v Jr ,,, 6 3 . . oder Wertpapieren der Anfechtende verpflichtet wh? N. ng schon⸗ durch ihre äußere Form eine Bor se nicht blo borübergehend besucht hat. - 39 Nichtkaufleute 12 Nichtkaufleute i tzung der von dem Gesetz an die Hand gegebenen 6d . vin ne aufrechnen zu lassen. welche mn aus Tnlderen, Kwußt gewesen fk 3. daß der Aussteller sich ihrer Bedeutung he⸗ vil. Der J 55 wird durch folgende Vorschriften ersetzt: 6 2 3 2 nich 3 naen durch Personen, die eines besonderen Schutzes , i gleichen Zeit mit derselben Stelle abgeschlossenen börsen. abge h 8 36. Daß aber ein mit Bewußtsein seiner Tragweite Die Vors n,, 67 a ie,, mn An⸗ Tir, . nr i 7. . . fi: die 5 hesttimk wear, wh fe dem e, naß g ng ern, . , . uh ee e g g; darf. ö. . werden darf, erscheint wendung, wenn das Ge t im Auslande geschlossen oder u er⸗ ; . . ntstandenen Rechts unsicherhei zo j r . n, e,, orität des Börsenausschusses, welche 23 bis 2 z. 25 85 r geschastlichen Moral. sallen isf. ; ; ergibt die auffallende Tatsache, dez der rößere Teil derjenigen Per, des Cffekten. wie in dem des hen chern,. sewohl im Gebiete sliezfr in ein Fahe . Mitglizder umfaßte ö. hi biz t Mit; 6) Sicher heilen, die zt ürarnwirtsame Hören termingesch Bitauschung der personen,. welche n Jnlande weder einen ö hel, in der Jelt vom 1 Januar 39] bis zum 15. 6 ho . Hi Gre be Tin nm e . n i . t reten. er Ansicht, daß, wenn der er tstandene l belstand . hinqus überhaupt nicht wirksam bestellt werden können ,,, . 2 . J e * ov 9. * e, f g . ; . 1. 1 9 2 zvwie 3 J rn 2 1 98. . 8 Woh iz nech eine gewewbliche Rieder assung haben ist die intragung die Nnwir En beit won Bor entermin, odet Diffcten geschäften bet den (Schluß in der gwelten Beilage. na dabel berüßigen, daß ei gerade durch , geen iber niht schtesl derbe nnd, die ge gnandche hen, rr. nicht zurkickgefördert werden können, wenn sie unier genaue ö . end cht haben, K drsenr 1 g d as so lebhaft bekämpfte sollen, eine Aend La . ; ederhergestellt werden der verpfändeten Werte schriftli genauer Bezeichnung e de Hörsenregifter nicht erforderlich. Berliner Landgerichten geltend gemacht haben, aufleüte waren. , , ,, Einrichtung geschaffen habe, die bei allseiliger Be. 8d ,, der Gesetza hung dahin erforderlich ist Borsen fermin geschaf erte schriftlich zú Deckung von, Verlusten aus Viss. Hinter dem 5 68 werden folgende neue S5 68 a bis 68 e na 6 die beklagte ie hre lch erh zu verhüten geeignet wäre und . ar e das Börsen egister ichn als prallisch undurchführbar in . ne e, schẽften bestellt sind. Der Bankier soll demnach nicht . E von sehkcher Belrofnensemnur die Folge ihtes eigenen Li i ;. 8 das Verbot des Terminhandels in Getreibe. und Mühlen 2 scke 6 sich zur Deckung seiner Forderungen aus den in eicht⸗ abrikaten sowie in Anteilen von Bergwerk⸗ und Jaber. . n l; 3 er ,,,. an alle Werte zu halten, die ; x zelchem Anlasse für den Kunden in Gewahrsam h e at,

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