1904 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Per sonalver änderungen. Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fäbnriche z. Ernennungen, Beförderungen und Versetzun gen. Im aktiven Heere. Berlin, 25. Fe- bruar. Lehmann, Okerstlt. z. D. und Kommandeur des Landw. Benrks Mühlhausen i. Th, unter Erteilung der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Füs. Regts. General feldmarschall Graf Blumentbal (Magdeburg.) Nr. 36, zum Vorstand der Druck vorschriftenderwalt. im Krlegsministerium, Müller, Major und Bats. Kommandeur im 1. Oberrhein. Inf. Regt. Nr. 97, mit der gesetzlichen Penston zur Disp. gestellt und zum Kommandeur des Landw. Bezirks Mühlhausen i. Th, ernannt. Boedicker, Major aggreg. dem Großherzogl. Mecklenburg. Jägerbat. Nr. 14 als Bats. Kommandeur in das 1. Oberrhein. Inf. Regt. Nr. 97 persetzt Erbprinz zu Wied, Oberlt. im Gardekür. Regt, zum überzähl. Rittm. befördert. Ritter v. Poschin ger, Oberlt. im Gren. Regt. König Karl (5. Württem⸗ berg) Nr. 123, unter Beförderung zum Hauptm, vorläufig ohne Patent, behufs Verwendung als Komp. Chef in diesem Regt. in dem Kommando nach Württemberg belasfen. Hieronim us, Königl. württemberg. Hauytm., kommandiert zur Dienstleistung beim 2. Lothring. Feldart. Regt. Nr. 34, bisher Adjutant der 27. Feldart. Brig. (2. Königl. Württemberg), zum Batteriechef in diesem Regiment

ernannt. Jacobi, Königl. württembergischer Oberleutnant im 2. Württemberg. Feldart Regt. Nr. 29 Prinz Regent Luitpold von Bayern, kommandiert zur Dienstleistung als Ali bei der Art. Prüfungökommission, von dieser Stellung behufs Beförderung zum Bauptm. vorläufig ohne Patent, und Verwendung als Battr. Chef im 3. Württemberg. Feldart. Regt. Nr. 49 enthoben. Herrmann, Königl. württemberg. Lt. im 4. Württemberg. Feldart. Regt. Nr. 65, kommandiert nach Preußen, der Art. Prüfungskommisston behufs Dienstleistung als Assist. zugeteilt. Balcke, Oberlt. im 3. Lothring, Feldart. Regt. Nr. 63, von dem Kommandg zur Dienstleistung bei der Intendantur der Marinestation der Ostsee enthoben. Frhr. v. Stein, Lt. im Hus. Regt. Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Hom⸗ burg (2. Kurhess. Nr. 14, in das Hus. Regt. König Wilhelm J. (1. Rhein) Nr.? versetzt. Do nnevert, Feuerwerkslt. beim Art. Depot in Königsberg i. Pr., scheidet aus dem Heere am 28. Februar d. J. aus und wird mit dem 29. Februar d. J. in der Schutztruppe für Südwestafrika angestellt.

Vom 1. Garderegt. z. F. sind versetzt: die Lts.: v. Stuckrad, Stieler v. Heyde kampf in das 4. Garderegt. z. F, v. Roon, Gr. zu Lynar (Aribert), Frhr. v. Willisen in das Gardefüs. Regt, Gr. Finck v. Finckenstein (Hans), Gr. Eckbrecht v. Durkheim⸗Montmartin in das Königin Augustagardegren. Regt. Nr. 4, v. Goßler in das 3. Garderegt. 3. F.

v. Schwartz kopp en, Oberlt. im Gardefüs. Regt, unter Ent hebung von dem Kommando als Insp. Offizier an der Kriegsschule in Hannober, vom 1. März d. J. ab zur Dienstleistung beim Aus- wärtigen Amt kommandiert. .

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 265. Februar. Versetzt sind ju den Res. Offizieren der Fußart. Schießschule; die Lts der Re; Hauck des Fußart. NRegts. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, Triedrich des Westf. Fußart. Regts. Nr. I, Vowe Freyse des Schleswig Holstein. Fußart. Regts. Nr. 9, Koch des Bad. Fußart Regts. Nr. 14.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 25. Februar. v. Pawel ⸗Rammingen, Lt. im 4. Bad. Inf. Regt. Prinz Wilhelm Nr. 112, behufs Uebertritts in Königl. sächs. Militär- dienste der Abschied bewilligt.

Königlich Sächsische Armee.

Offiziere, Fähnriche ze, Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 23. Februar. Beneke, Oberlt. beim Festungsgefängnis, in das 7. KRönigsinf. Regt. Nr. 106, Dietze, Lt. im 11. Inf. Regt. Nr. 139, zum Festungsgefängnis, unterm 1. März d. J.; die Lts.: Frhr. von

Keller im 1. Geib) Gren. Regt. Nr. 190, v. Römer im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von

eußen, Nicolai (Werner) in Schützen. (Füß) Regt. Prinz Georg Nr. 108, Demiani im 1. Jäger⸗Bat. Nr. 12, dieser unterm 1. April d. J., in das 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, versetzt, Rothlauf im 14. Inf. Regt. Nr. 179, Weste im 2. Feldart. Regt. Nr. 28. Zenker im 7. Feldart. Regt. Nr. 77, vom 1. März d. J. ab auf zwei Jahre zur Dienst⸗ leistung beim Fußart. Regt. Nr. 12 kommandiert, Kiesel bei dem

Königl. sächs. Detachement für die Betriebsabteil. der Königl. preuß. Eisenbahnbrig, dieser unter Versetzung zum 1. Pion.

Bat. Nr. 12 und gleichzeitiger Kommandierung bei vorgenanntem Detachement, John bei der 3. (Königl. sächs) Komp. des Königl. preuß. Telegraphenbats. Nr. 1, Höhne bei den Königl. sächs. Kom pagnien des Königl. preuß. Eisenbahnregts. Nr. 2, zu Oberlts., vorläufig ohne Patent, befördert. v. Römer, Fähnr. im 2. Jägerbat. Nr. 13, zum Lt. mit einem Patent vom 25. Februar 1903 befördert. Stever, Unteroff. im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz Regent Luitpold von Bavern, zum Fähnr. ernannt.

Im Beurlaubtenstande. 23. Februar. Schreckenbach, Oberlt. der Landw. Telegraphentruppen 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, zu den Offizieren der Landw. Inf. 1. Aufgebots versetzt.

Die Vizefeldwebel bezw. Vijewachtmeister; Haselhorst des Landw. Bezirks Zittau, zum Lt. der Res. des 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Engel des Landw. Bezirks sI1 Dresden, zum Lt. der Res. des 1. Feldart. Regts Nr. 12, Schramm desselben Landw. Bezirks, zum Lt. der Res. des 1. Train⸗ bats. Nr. 12, befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 23. Fe⸗ bruar. Frhr. v. dem Bussche⸗Ippenburg, Oberst a. D., zu⸗ letzt Kommandeur des damal. H. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, auf sein Gesuch mit seiner Penston und der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform dieses Regts., zur Disp. gestellt.

Im Beurlaubtenstande. 25. Februar. Henny, Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, Oloff, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Zittau, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, der Abschied

bewilligt. J Militärgeistliche. Durch Verfügung des Kriegsministerium s. 20. Fe⸗ bruagr. Pause, Predigtamtskandidat und Realschuloberlehrer, als

evang. luther. Div. Pfarrer in Dresden unterm 21. Februar d. J. 6 Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 19. Fe⸗— bruar. Jacob, Unterapotheker der Res. im Landw. Bezirk Leipzig, zum Oberapotheker des Beurlaubtenstandes befördert.

Dentscher Reichstag.

43. Sitzung vom 26. Februar 1904. 1 Uhr.

Tagesordnung: eren der zweiten Beratung des Reichshaushaltsetats für 1904 bei dem Etat der Reichs justizverwaltung.

Zur , stehen zunächst die drei auf den Auto⸗ mobilverkehr bezüglichen, im Wortlaut bereits mitgeteilten Resolu tionen.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Abg. Prinz zu Schönaich-⸗Carolath (ul.) fortfahrend: In England geht man also nicht an die ausschweifende Grenze von 80 und 90 km, die die Automobilsportsmänner uns ansinnen. In einem Kanton der Schweiz wird gefordert, daß die Geschwindigkeit die

Schnelligkeit eines Pferdes im Traben nicht überschrelten darf. Die

Schweizer Verordnungen sprechen sich auch . lebhaft gegen die Vermummung aus; ö dag Tragen von Brlllen und Hauben will man verbieten. Dag scheint mir allerdings ju weit zu gehen, da diese Vorri a, Teil zum Schutz der Gesundheit notwendig sind; um so . würde auch nach diesem Gesichtspunkt die Auflegung der Haftpflicht ein. Auf die Frage, ob die Wett⸗ fahrten zu verbieten wären, will ich mich nicht näher einlassen. In unserem schönen . ist. man mit Erfolg bestrebt, diese Wettfahrten ein a änken und alle denkbaren Sicherheitsmaßregeln zu treffen; aber auch hier bitte ich die Behörden, auf das Publikum die rößte Rücksicht zu nehmen; denn die Straßen, die mit dem Gelde der Kiher ahler gebaut werden, h doch schließlich für das Publikum und nicht für die Automobile da. Weshalb soll sich der Landmann ängstlich vor seine Pferde stellen, wenn ein Automobil ankommt? Wie kommt es denn, daß diese das Vorrecht beanspruchen? Wie kommen wir dazu, den Automobilen auß dem Wege zu fahren? In unserer angeborenen deutschen Bescheidenheit stürzen wir achtungsboll zur Seite, wenn der Hornruf eines Automobils erschallt. Wer wesß denn, wer darin sitzt . Auch elne Enquete, wie sie in der Schweiz vorgenommen wird über die Verheerungen, die burch das Automobil angerichtet worden sind, ist sehr wünschenswert. Schließlich bitte ich Sie, unsere Resolution anzunehmen. Mögen die verbündeten Regierungen es nicht lediglich bei Erhebungen und Be⸗ richten bewenden lassen: hier handelt es sich um einen Fall, wo der Satz zutrifft: Bis dat qui eito dat!

Der Abg. von Maltzan Freiherr zu Wartenberg und Penzlin (d. kons) hat inzwischen den Eingang seines Antrages dahin abgeändert, daß es heißt:

die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die gleichzeitige Ein⸗ bringung eines Gesetzentwurfs in Erwägung zu ziehen.“

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Es wäre mir an und für sich lieber gewesen wenn ich das Wort zunächst denjenigen Herren hätte überlassen können, welche gleich dem Herrn Vorredner Resolutionen zu dieser Materie eingebracht haben. Aber der geehrte Herr Vorredner hat in seinem Vortrage gegenlber den Regierungen, dem Bundesrat und den Ge— richten Bemerkungen gemacht, denen ich doch sofort widersprechen muß, um nicht der Meinung Vorschub zu leisten, als ob in seinen Aus— führungen nach dieser Richtung hin etwas wirklich Begründetes ent halten sei. Daß dies der Fall, muß ich bestreiten.

Der Herr Vorredner hat zunächst Bezug genommen auf einen Antrag, der von ihm und seinen politischen Freunden eingebracht worden ist zum Etat des Reichsamts des Innern, und der darauf hinzlelt, eine gleichmäßige polizeiliche Verkehrsordnung für die Automobile einzuführen. Mir ist die Lage der diese Frage be⸗ treffenden Vorarbeiten im Reichsamt des Innern naturgemäß nicht bekannt. Ich konnte nicht erwarten, daß der geehrte Herr diesen Gegenstand berühren würde (Zuruf von den Nationalliberalen); aber ich kann so viel sagen, daß Vorarbeiten, die eine von dem Herrn Vor- redner und gewiß von uns allen gewünschte gleichmäßige Ordnung des Verkehrs in ganz Deutschland bezwecken, im Gange sind, und daß, wenn der Herr Vorredner es bedauert hat, daß wir bis jetzt ohne eine gleichmäßige Regelung geblieben sind, das nicht an dem guten Willen des Reichsamts des Innern oder der anderen beteiligten Instanzen gelegen hat, sondern in der großen Schwierigkeit, für ein noch immer in der konstruktiven Entwickelung begriffenes Vehikel Vorschriften zu treffen, welche dem Bedürfnis des öffentlichen Verkehrs Genüge leisten, ohne auf der anderen Seite doch der Weiter entwickelung der Industrie zu sehr Eintrag zu tun. Ich gebe voll⸗ ständig zu, daß in einzelnen Staaten Vorschriften erlassen sind. Aber Sie werden begreifen, daß, wenn für ganz Deutschland nach dieser Richtung Vorschriften erlassen werden, das mit Vorsicht geschehen muß, damit nicht eine weitere Entwickelung des Automobilverkehrs beeinträchtigt werde.

Was nun die Seite der Sache betrifft, die das Reichsjustizamt angeht, so ist der Herr Vorredner von einem Falle ausgegangen, in welchem, wie er sich ausdrückte, von einem Automobilisten ein Mann totgefahren worden sei. Der Herr Abgeordnete hat Bezug ge⸗ nommen auf eine Aeußerung des Herrn Abg. Schaedler, die er hier im Hause vor Weihnachten getan haben soll, indem er sich stützte auf eine Mitteilung der Presse. Der Herr Abgeordnete hat es bedauert, daß der Herr Justiz⸗ minister bei der Beratung des gleichen Gegenstandes im preußischen Herrenhause über diesen Fall noch nicht näher orientiert gewesen ist. Ja, in dieser Beziehung möchte ich doch für den Herrn Justizminister um Nachsicht bitten. Ich kann offen sagen, daß bis zur Verhandlung dieses Falles im preußischen Herrenhause auch mir der frühere Vor— gang, der hier im Hause sich abgespielt hat, unbekannt gewesen ist. Die Chefs der einzelnen Verwaltungen sind ja wohl in der Lage, die Verhandlungen des Reichstags in den sie betreffenden Punkten und Fragen genau zu verfolgen; aber alle Verhandlungen in allen einzelnen Ressorts durchzulesen, dazu sind wir wirklich nicht imstande. Der Herr Justizminister hat aber, nachdem der Vorfall im Herrenhause Preußens zur Sprache gebracht worden war, das Seinige getan, er hat sich über den Fall näher unterrichtet und er hat auch mir von den amtlichen Berichten Mitteilung gemacht, die auf diesen Fall Bezug nehmen. Nach diesen amtlichen Berichten muß ich jedoch erklären, daß die Mit⸗ teilungen der Presse, welche den Herren Rednern hier im Hause und im preußischen Landtage zu Grunde gelegen haben, in hohem Grade übertrieben gewesen sind, und ich möchte diejenigen Herren, die auf diesen Fall noch wieder zurückkommen wollen, bitten, nicht mehr den Ausdruck zu gebrauchen, daß durch ein Automobil in dem beregten Falle ein Mensch totgefahren worden sei. Das würde den Tatsachen, wie sie amtlich fest⸗ gestellt worden sind, nicht entsprechen. Der Herr Justizminister Preußens ist bei der gleichen Verhandlung im preußischen Abgeordnetenhause dem Fall näher getreten, und ich muß mir mit Rücksicht auf die Aus⸗ führungen des Herrn Vorredners gestatten, den Vorgang auch hier kurz vorzutragen, weil ich von den Herren doch nicht erwarten kann, daß sie die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses genau verfolgen.

Meine Herren, der Vorfall hat sich folgendermaßen zugetragen. Es handelt sich nicht etwa um ein Sportautomobil, sondern es handelt sich um ein altes, langsames Automobil eines kleineren Geschäfts⸗ mannes, der dieses Fahrzeug benutzte, um seine Geschäftsreisen damit zu bewerkstelligen, ein altes Automobil, das mehr als 16 km in der Stunde nicht fahren konnte, weil seine Konstruktion für größere Ge⸗ schwindigkeit nicht reichte, ein Automobil, das übrigens an dem Tage, als das Unglück passierte, nicht benutzt wurde zu Geschäftszwecken, sondern es war an einem Sonntage von dem Eigentümer benutzt worden war, um mit seinen Familienmitgliedern eine Spazier⸗

fahrt zu machen. Der Mann ist mit seinem Vehikel um Mitternacht nach Hause gekommen bei sichtigem, ruhigem Wetter, seine Fahrt wurde gekreußt von zwei Passanten, die

kurz vor ihm die Straße

überschritten. Diese beiden Leute sind umgestoßen worden, der gz blieb unverletzt, der andere wurde zu Boden geschleudert und tr eine unbedeutende Abschürfung am Beine und eine kleine Rißwun am Ohr davon. Die beiden Leute waren imstande, weiter zu gehen obwohl sie, wie das Gericht nachher feststellte, und wie sie selber geben, angetrunken waren. Das Unglück hinderte also die Leute nicht weiter zu gehen, und die Sache lag auch so, daß der verletzte Mam wegen der Wunde keine Besorgnis hatte, und ärztliche Hilfe ũbe. haupt nicht in Anspruch nahm. Nach einigen Tagen trat bei dem Mann eine Schwellung derjenigen Gesichtsseite ein, auf der di Verletzung vorgekommen war. Nun ließ der Mann einen Art kommen, der Arzt untersuchte die Wunde und erklärte, der Kranke hätte die Wunde vernachlässigt, sie wäre schmutzig, während das erste doch immer sein muß, eine Wunde zu reinigen. Der Arzt war im Hause des Verletzten nicht in der Lage, die Rein, gung vorzunehmen, er bat den Mann, zu ihm zu kommen, er woll in seinem, des Arztes Hause die nötige Reinigung bewirken. Diesen ärztlichen Rate ist der Mann nicht gefolgt, zu dem Arzt ist er nicht gekommen. Darauf ist einige Zeit vergangen, dann hat die Schwellun zugenommen, und der Kranke hat sich in ein Krankenhaus begeben müssen. Da wurde nun allerdings festgestellt, daß eine gefahrlich Entzündung eingetreten war, und ein tödlicher Wundstarrkramf folgte vermöge des Starrkrampfgiftes, das, wie von ärztlicher Sein festgestellt wurde, gerade durch Straßenstaub in offenen Wunden leicht erzeugt wird. Auf Grund dieses Tatbestandes hat das Gericht angenommen daß beide Teile, sowohl den Automobllisten als auch die beiden an getrunkenen nächtlichen Spaziergänger ein gewisses Verschulden trãfe: den einen insofern, als er nicht ausreichend vor sich ausgeschaut hatte, ob sich Passanten auf dem Wege befänden die Beleuchtung deß Wagens war in Ordnung —, die andern insofern, als sie nicht um sich gesehen hätten, als sie die Straße kreuzten. Dazu hat daz Gericht festgestellt, daß die bedauerliche weitere Entwicklung dech zurückzuführen ist auf die Vernachlässigung der kleinen Wunde und auf den Umstand, daß der Verletzte es unterlassen hat, den ihm erteilten Rat des Arztes folgend, diesen aufzusuchen und weitere ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. So liegt der Fall. Und ich glaube, man würde dem Automobilführer, der nach gerichtlichem Spruch seine Strafe bekommen hat, unrecht tun, wenn man jetzt noch sagen wollt, er hätte jemand zu Tode gefahren.

Meine Herren, der Herr Abg. hat daran die Bemerkung an— geknüpft, daß die Gerichte in vielen solchen Fällen zu milde seien, und daß man auch vielfach derartige Vorkommnisse ignorierte; es seien dem Herrn Abgeordneten eine ganze Anzahl von schweren Verletzungen durch das Automobil bekannt, und er wundere sich, daß der Herr Justizminister Preußens sie nicht gekannt habe, da sie in Preußen vorgekommen seien. Ja, meine Herren, der Her preußische Justizminister kann nicht alle Zeitungen darauf nachlesen lassen, ob Automobilunfälle vorkommen, mir sind die Fälle auch un⸗— bekannt. Wenn der Herr Abgeordnete die Güte haben will, mir das Material zu geben, so werden wir gern bereit sein, darüber Fest= stellungen vorzunehmen. Aber ich fürchte, wie es bei Preß— mitteilungen so häufig geht, und wie das in dem erzählten Falle ja auch geschah: die Dinge werden schließlich viel anders liegen, als nach der ersten Preßmitteilung zu vermuten war. Wenn aber der Herr Abgeordnete andeutete, es würden Unfälle ignoriert, und die Gerichte urteilten zu milde, so muß ich doch sagen, daß das ein Vorwurf gegenüber den Strafverfolgungsbehörden ist, den ich nicht ohne Widerspruch lassen kann. Der Staatsanwalt ist, sobald er Kenntnis von einem solchen Fall bekommt und er wird doch so gut wie der Herr Abgeordnete Kenntnis bekommen in seinem Bezirk, verpflichtet, einem solchen Falle nachzugehen und, wenn die vom Strafgesetz vorausgesetzten Momente vorhanden sind, die Straf⸗

verfolgung einzuleiten. Denn wenn er das nicht tut, handelt er gesetzwidrig und macht sich strafbar. Was die Gerichte anlangt, so möchte ich doch fragen, welches Motiv in aller Welt die Gerichte haben könnten, und welche Motive sie

besonders auch in dem Falle, der hier in Frage steht, wo angeblich ein Mensch totgefahren sein soll, was nicht der Fall ist, haben sollten, zu Gunsten des Automobilisten und gegen den Verletzten Partei ju nehmen? Die Richter fahren doch in der Regel nicht leidenschaftlich Automobil, und das menschliche Interesse wird bei den Richtern genau so wie bei Ihnen, meine Herren, zunächst auf seiten des Ver⸗ letzten sein. Sollte desungeachtet ein mildes Urteil verhängt werden, so werden wahrscheinlich auch Momente vorliegen, die das Gericht nach seinem pflichtmäßigen Ermessen dazu nötigen, gerade wie in dem Falle, den ich die Ehre hatte, Ihnen vorzulegen. Also, meine Herren, ich möchte bitten, doch die gerichtlichen Behörden nicht zu streng zu beurteilen und davon auszugehen, daß sie auch dem Automobilverkehr gegenüber gesetzlich verfahren.

Was nun die Zukunft betrifft und die Wünsche des Herrn Ab geordneten, die im wesentlichen sich auch decken mit den Wünschen der Herren Vertreter der anderen Parteien, so darf ich daran erinnern, daß bereits vor zwei Jahren hier im Reichstage die Sache zur Sprache gebracht wurde, von der rechten Seite des Hauses aut. Ich habe damals erklärt, daß das Reiche justizamt und überhaupt di Reichsverwaltung nicht in der Lage sei, in solchen Dingen geseh⸗ geberisch vorzugehen ohne Rücksicht auf die nötigen tatsächlichen Grundlagen, die es gestatteten, das Bedürfnis und den Um fang der Uebelstände zu beurteilen, und die nur von seiten der Bundesregierungen, vor allen von seiten Preußens als dem größten Staate, zu beschaffen seien, daß für das Reichsjuftizamt es am nächsten liege, hier die Initiative der preußischen Regierung abzuwarten, die in der Lage ist, bei der Reichsverwaltung einen An trag zu stellen auf eine gesetzliche Regelung der Sache.

Meine Herren, ich habe mich auf diesen hier im hohen Hause gestellt. Wir sind aber . gegangen, in Erwägung der Stimmung und der Auffassungen, die damals im Reichstage zum Ausdruck kamen. Wir haben uns schon im Jahre 1902, bald nach jener Debattt mit der preußischen Regierung in Verbindung gesetzt und haben eim nähere Prüfung der Sache, insbesondere auch auf das Bedürfnis einer reichsgesetzlichen Regelung hin, zur Erwägung gegeben. Meine Herren, ich weiß, daß seitdem in Preußen nicht bloß Erwägungen schweber sondern auch die Vorbereitungen getroffen werden, um das sĩchliche Material für eine Gesetzgebung zu gewinnen. Ich glaube auch annehmen zu dürfen, daß diese Vorarbeiten in nicht zu langer Zet zum Abschluß kommen werden, und ich kann Ihnen die Versicherunß

Standyunlt dennoch weiter

ich glaube, es war keine Chaussees . ben, daß, wenn es dahin gekommen ist, und wenn die preußis

Retierung daß Bedürfnitz anerkannt und begründet haben wirde an uns es nicht liegen wird, wenn nicht baldigst eine gesetzliche hꝛegtbung ,. und eine Vorlage an die gesetzgebenden Faktoren gebracht wird.

In der Sache selbst, was die Frage der zweckmäßigsten Remedur betrifft, neige ich im Prinzip auch der Meinung des Herrn Vor⸗ rednerß zu, daß eine Erweiterung des Haftpflichtgesetzes auf den Automobilverkehr den einfachsten und sichersten Weg abgibt um in den ganzen Verkehr eine größere Vorsicht zu bringen. Aber ich kann die Frage ohne die tatsächlichen Unterlagen, die wir zu er⸗ warten haben, nicht erschöpfend prüfen, muß auch anerkennen, daß diese Frage eine verschiedene Beurteilung gestattet, je nachdem es sich um den Personalschaden oder den Sachschaden handelt, der beim Auto— mobilverkehr in Betracht kommen kann.

Ich muß mir ein entscheidendes Urteil darüber vorbehalten und beschränke mich den Ausführungen des Herrn Vorredners gegenüber darauf, ihm die Versicherung zu geben, daß nichtz in der Sache ver⸗ säumt werden wird, um sie haldigst zu einer gesetzlichen Regelung ge⸗ langen zu lassen.

Abg. Gröber (Zentr.): Die Fortschri 3 A wesen . hat, i n ich . a n g. , wesen und sogar für die Militärverwaltung haben die Automobile einen dauernden Wert. E wäre aber töricht, sich den Schatten seiten der nenen Erfindung zu verschließen. Eine Berbesserung der Gesetzgebung würde die Fabrikation nicht beeinträchtigen, wenn ich auch sagen muß. daß eine Industrie auf Kosten von Leben und Gesundheit des Publikum feines Schr e würdig ist. Die Gefahren der Automgohile liegen darin, daß man sich noch nicht an die gen sssen⸗ lose Mücksichtslosigkeit der Fahrer gewöhnt hat. Die schrnersten und beklagenswertessen Unfälle sind auf das unvorsichtige Fahren der

Sporttzlente zurückzuführen. Es sind so viel Kinder und alte Leute tgigefahren ober perletzt worden, daß man vorgehen muß, ohne noch, groß Engueten usw. vorzunehmen. Bei einem

Ausflug wurde in Eberswalde die Tötung eineß Menschen

rücksichtaoses Fahren verursacht, ohne daß asich der . ö ringsten um den Unglücksfall bekümmert hätte Auch andere solche Fälle haben noch keine Sühne gefunden. Ein Mann, der selbst aus dem Volke stammt und das Vol tgempfinden genau kennt, der alte Pfarrer Hangzageob, hat sich in sehr drastischen Worten der Empörung über die sen Unfug ausgelassen. Mit Recht fährt er aus, wie energisch gegen die Bauern loßgegangen würde, wenn sie so schnell 6 würden; da aber die oberen Zehntausend, die hohen und ÄUllerhöchsten Herrsthaften diesen Sport treiben, krähe kein Hahn danach. Wenn ich auch nicht so weit gehe wie der leicht überschäumende Hans jacob, so reicht doch sicherlich auch der Rat des preußischen Justizmimisterz nicht aus, daß die Fuß änger etwas vorsichtiger sein möchten. Wenn der Staats sekretãr 3 alle unsere Verhandlungen verfolgen kann, so hätte doch mindestens einer seiner Kommissare zu seiner Information abge⸗ ordnet und anwesend sein können. Graubünden und Uri haben den Automobilverkehr auf den Landstraßen gänzlich verboten, kein Wunder für den, der den Verkehr auf den hohen Alpenstraßen kennt. Neben dem völligen Verbot hat man die Beschränkung des Fahreng auf bestimmten Straßen empfohlen, auch im preußischen Abgeordneten

hause; außerdem die Beschränkung der Schnelligkeit. Letzteres würde dem Autemobilsport aber jedenfalls einen großen Teil seines Reizeg nehmen unt sicher der Industrie che sein.

Auch den Befähigungtlnachweis, den sonst zu fordern ale ein Merkmal der Rückständigkeit angesehen wird, empfiehlt man hier, wo es sich um Leben und od handelt. Ich quittiere dankend über dieses An= erkenntniß. Bezüglich der Fahrgeschwindigkeit, der Signale usw. sind die Bestimmungen des englischen Gesetzes mit ihren hohen Geld— und Gefängniestrafen sehr erwägenswert; jedenfalls greifen diese Be⸗ sfimmungen weit mehr durch, als unsere an manchen Mängeln leidenden Strafvorschriften. Was nützen unsere Strafen von 60 S und 14 Tagen Haft für ju schnelles Fahren? Noch dazu hört man außer ordentlich selten davon, daß überhaupt auf einen Tag Haft erkannt wird; und was wollen 60 Geldstrafe für einen Antomobilbesitzer bedeuten! Man wird die strafrechtliche Seite der Angelegenheit in der Hauptsache auf die Reform des Strafrechts verschieben müssen. Ganz anders liegt die Sache zivilrechtlich. Es muß untersucht werden, ob

die Bestimmungen des Haftpflichtgesetzes ausreichen. Jetzt sft die Haftpflicht nur begründet, wenn ein Verschulden des Fahrers nachgewiesen wird, und die Beweislast trifft den Ge—

hädigten. Wenn nun ein Zusammenstoß eintrit oder ein Mensch überfahren wird, wie soll da ein genügender Beweis erbracht werden? Sind denn immer unbeteiligte Zeugen vorhanden, die auch bereit sind, Zeugnis abzulegen? Bei jedem Straßenvorkommnis in Berlin sind eine Masse Neugieriger zugegen; aber wenn es darauf ankommt, Zeugen zu bekommen, so hält das ungeheuer schwer. Der Nachweis, daß eine Fahrlässigkeit vorliegt, daß der Fahrer zu rasch gefahren ist, ift nur in ganz wenigen Fällen zu führen. Das heißt doch dem Geschädigten eine Beweislast aufbürden, die er in den meisten Fällen nicht tragen kann. Was ist angemessener: das Risiko dem aufzuerlegen, der den Vorteil und das Vergnügen von der Sache hat, oder dem, der nur den Schaden davon bat? So spitzt sich die Frage zu, und da wirft sich die weitere Frage auf, ob man nicht an die Stelle des bisherigen Verschuldungsprinzips das Gefährdungs⸗ drinzip zu setzen hat, und diese Frage bejahe ich. Dieselben Gründe, die seinerzeit zur Verschärfung der Haftpflicht är die Eisenbahn ge— Ubrt baben, liegen auch hier vor. Bei den Eisenbahnen liegt die Sache für das r nn sogar viel günstiger; denn die Vorsichts= waßregeln der Eisenbahn sind mannig altig. und die Führer haben nen Befähigungsnachweis zu bestehen, die Automobilfahrer bisher

leider noch nicht. Wir wollen also die Haftpflicht einführen, and zwar

ict allein für die Personen, sondern auch für die Sachbeschädigungen. Der Prinz zu Carolath will dasselbe; in seinem Antrag ist das aber nicht klar zum Ausdruck gekommen. Die reichsgesetzliche Regelang ist der landesgesetzlichen durch nn vorzuziehen. Heute schon auf die Frage dr eventuellen Bildung einer Genossen aft einzugehen, scheint mir icht angezeigt; de Frage ist zur Entscheidung noch nicht reif; von der Entscheidung dieser Frage darf man e nel die Entscheidung *r Frage der Ausdehnung der Haftpflicht nicht abhängig machen. Ich tte allerdings gewünscht, daß der Staatssekretär etwas schneidiger urgezangen wäre und sich nicht erst auf preußisches Aktenmaterlal rück tzogen hätte. Er sollte noch in dieser Session einen Gesetz= entwurf vorlegen. m. bg. von Maltzan Freiherr zu Wartenberg und Penzlin; . don zwei großen Parteien diese Frage zum Gegenstand eines ut rnges gemacht worden ist, so begrüßen meine Freunde das mit großer nugtuung. Wenn nach den 833, 834 des Par bflichtn eren die Besitzer un Tieren r den durch diese verursachten Schaden hastpflichtig sind, so alte das in noch vlel höherem Grade von den Automobilbesitzern Ern. Heute ist das nicht der Fall. Ver Besitzer kann jagen, ich he meinem Fahrer gar nicht den Auftrag ertellt, überbaupt zu . Wir sind aus den von dem Aba. Groͤber angeführten unden nicht in der Lage, für den Antrag des Prinzen zu 2 nwalath zu stimmen. Ken man ein einheitliches Automo lie Ließ, so müßten die am ,. auch verantwortlich gemach . für den von ihnen . en Sachschaden. Daß darunter . Industrle leiden würde, kann ich nicht zugeben. le Fahr⸗ mi diaet läßt sich nicht gut festlegeng auch Regen das Wettfahren in fte nu wenden borausgesehl daß das Publikum nicht ge= n at werden kann. Anderseits inkssen wir u5ns bäten, eine Industtie m * legen, dle Tausende i Väude beschäftigt und een nftrie anberer Staaten berelts überflüggelt hat. 2 darf in ĩ Ir Beziehung an dag Gorbon- Bennett. Nennen erltinern. Ich habe ut einen Gedanken gufge riffen, der auf dem Deutschen Juristentag t geworden sst, namlich die ng von Zwangsgenossenschaften die Kraftfahrer nach wem Vorbild der Unfallberussgenossenschast.

t mir Übrigeng quf die Art der Fassung nicht an, ich bin

. bereit., einem besseren Vorschlage , ,. Daher bitte ich

ie, den Antrag Gröber und den meinigen anzunehmen.

Abg. Dr. ,,, (fr. Volksp.): Weiß denn der Staatssetretär nicht, daß ein Beschluß deg Hause von 1963 vorliegt, in dem eine Petition über den Automobilbetrieb dem Reichskanzker zur Berücksichtigung überwiesen wurde? Man sieht daran wieder, wie es mit der Erledigung von Petitionen beschaffen ist. Solche , wandern einfach in den n, des Reichskanzlers.

ir werden uns das für die Zukunft merken. Ich habe namens meiner Freunde zu erklären, daß wir die Resolution Gröber und Prinz zu Schönaich annehmen. Von Herrn Gröber weiche ich darin ab, daß ich eine Neigung zu einer besonderen Milde bei den Straf⸗— gerichten nicht gefunden habe. Den armen Staatsbürgern kann ich es nicht übel nehmen, daß sie sich um das Zeugniz drücken, wenn man sieht, wie die Leute stundenlang in Moabit warten müssen. Dem Antrag von Maltzan können wir, namentlich in der abgeschwächten Form, nicht zustimmen; er würde wirkungslos sein. Der ganze Gegenstand eignet sich überhaupt nicht zu einer Zwange— versicherung; dazu fehlt es an der genügend breiten Unterlage. Eine derartige Versicherung würde geradezu eine Assekuranz für den Leichtsinn sein. Ich verstehe die Art nicht, wie . von Maltzan hier für den Schutz der Industrie aufgetreten ist. . Gamp hat doch gestern im Abgẽeordnetenhause eine ganz andere Stellung dazu eingenommen. Ich möchte nicht nur die zwilrechtliche, sondern auch die öffentlich strafrechtliche, polizeiliche Seite der Frage reichs⸗ . geregelt haben. Frankreich, Holland, Belgien und England zaben bereits eine solche geseß e nn, Dieser Sport verdient in der Tat die Unpopularität, die er bei allen Parteien genießt. Wenn die Sportsleute auf der Rennbahn sich tummeln, so ist das ihre Sache, aber Todesfahrten wie die von Paris nach Berlin, gehen denn doch über den Spaß. Auf dem Bankett dieser zer non fuel waren drei Minister und ein Staatssekretär anwesend. Der Handelsminister singt sogar ein großes Loblied auf den Automobilsport. Ich denke, die Regierung sollte gegen den faror automohilis vorgehen und nicht abwarten, bis noch mehr Leute totgefahren werden.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Wenn ich nach dem Vorschlag des Herrn Abg. Dr. Müller (Meiningen) den Weg betreten wollte, daß wir die ganze Materie des ‚Automobilwesens in einem Gesetze regeln, dann würden wir wahr—⸗ scheinlich hier im hohen Hause dem Vorwurf begegnen, daß wir alles täten, die Sache zu verzögern. Wenn wir rasch zum Ziele kommen wollen, müssen wir den Weg einschlagen, der in den anderen

w

ür das Automobilrecht machen wollen, so können wir überzeugt sein, daß die Sache noch recht lange dauert.

Der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) hat mir ich muß den Punkt doch erwähnen den Borwurf gemacht, daß ich die Akten nicht kenne, daß mir die früheren Vorgänge in dieser Sache und die Beschlüsse des Reichstags nicht bekannt seien. Ich lasse mir, als praktisther Geschäftsmann, den Borwurf, daß ich die Akten nicht kenne, nicht gern gefallen, selbst wenn dieser Vorwurf von dem Herrn Abg. Dr. Müller (Meiningen) kommt, der so leicht ge⸗ neigt ist, der Regierung Vorwürfe zu machen (Heiterkeit), sobald er glaubt, eine schwache Stelle bei ihr entdeckt zu haben. Ich erkläre also, daß dieser Vorwurf ungerechtfertigt ist. Der Herr Abg. Dr. Muller (Meiningen) hat daraus, daß ich den Beschluß des Reichstags vom Jahre 1903 nicht erwähnt habe, geschlossen, daß der Beschluß nicht mehr in meiner Erinnerung sei. Diese Schluß⸗— folgerung ist aber nicht logisch; ich kann auch aus anderen Gründen den Beschluß nicht erwähnt haben. Und ich habe ihn deswegen nicht ermähnt, weil er für meine Darlegung keine Bedeutung batte. Ich

HK 195 1327 rar z . = —— habe dem hohen Hause auseinandergesetzt, was wir in der Sache getan

Resolutionen vorgeschlagen ist. Wenn wir aber einen Kodex f

haben, um zu zeigen, daß alles geschehen sei, was geschehen konnte. Alles aber, was ich in dieser Beziehung anführte, war schon

geschehen, bevor der Beschluß des Reichstages n 1903 erfolgte. Derselbe konnte also zu irgend welchen Maßnahmen keine Veranlaffung mehr geben. Und weil er das nicht konnte, hatte ich auch keinen Grund, auf diesen Beschluß zurückzukommen. Unter diesen Umständen wird der Herr Abg. Dr. Müller ⸗Meiningen den Vorwurf nicht auf⸗ recht erhalten können, daß mir der Beschlus nicht worden sei.

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Abg. Stadthagen (Soz ): Ich freue mich, bier eine Resolution zu finden, deren Grundgedanke von uns wiederholt ausgesprochen ist, nicht ĩ

nur in bezug auf Automobile, sondern noch weiter. Wir Der Antrag

notwendig,

haben also Gröber ist aus dem 56konomischen Ausgleichsprinzi heraus

und wir werden ihn ebenfalls annehmen. Es stir durchau daß Eisenbahnen und Automobile dieselbe Gefahrenböbe aufweife

Die reichen Sportfere müssen an dem Punkt getroffen , wo sie empfindlich sind. Auch die in der Resclution von Maltzar vorgeschlagene Assekuranz finder unseren Beifall, amn fo mehr als fie den vollen Schaden ersetzen will und nicht nur zwei Drittel, wie das Unfallgesetz, das auch den vollen Schaden ersetzen Ate. Wir hoffen, daß die Regierung schneller vorgeht, als sie auf dem Gebiete der * ,. dorgegangen ist. Abg. Prinz ju Schönaich Carolath: Wenn der Staats. sekretär bier don angeblichen Aeußerungen des Abg. Schaedler die ich zitiert hätte, sprach, so möchte ich ihn darauf aufmerksam machen. d ich das emtliche Stenogramm verlesen babe, daß also vo ageblichen · Aeußerungen nicht die Rede sein kann. Ich babe den

4 . n * 2 —— 2 Juristen auch nicht. vorgeworfen, daß sie die Sache nicht beachten; der Staarzsetretär hat mich mißverstanden. Ich babe dies nur gewissen Kreisen vorgeworfen, die tatsächlich besteben.

Der Staatqsekretär bat in vollendeter Weise die Cinzifragen be- bandelt, ist aber um die Hauptfrage berumgegangen. Es ist mir nicht verständlich, wie der preußische 8 vorgestern bat er klären können, der Breslauer Fall sei ibm nicht bekannt, nackdem er hier und von mir im Herrenhause zur Sprache gebracht worden ist. Ich bin nicht auf der Suche nach Unglücksfällen, sondern jede Tages⸗ Kitung bringt solche fortlaufend. Wenn wir eine Liste über die Automobilunfälle bringen wollten, so hätten wir eine recht lange und traurige Liste zu verlesen. Ich will nur anführen, daß auch beute wieder der . Tag“ unter der Ueberschrift Von einem Automobil über- fahren und getötet‘ einen solchen Fall mitteilt.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nie berding: Meine Herren! Wenn ich in meinen Ausführungen mich dabin 1

ausgedrückt haben sollte, worüber der geehrte Herr Vorredner a so ungehalten zu sein scheint, daß der Herr Abg. Dr. Schädler angeblich

hier etwas gesagt haben solle, so bitte ich feierlichst um Entschul digung (Veiterkeit) Es ist natürlich nicht meine Absicht gewesen, nach dieser Richtung hin die Ausführungen des Abgeordneten in Zweifel ju zieben ich habe es selbstverständlich als richtig angenommen, daß wenn er dier das Wort eines Abgeordneten aus einer früheren Sitzung zitiert. dies Zitat richtig ist. Ich habe nur den preußischen Oerrn Justä— minister dagegen in Schutz genommen, daß er jede Bemerkung

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die so nebenbei geschieht und diese ist so nebenbei gescheben aus

der Rede eines Reichstagsmitgliedes auswendig kennt, das können Ste von dem Herrn nicht verlangen. .

Wenn der Herr Abgeordnete dann bestreitet, den Gerichten einen

Vorwurf gemacht zu haben, nun, so nehme ich von dieser Erklarung

mit Genugtuung Akt. Es freut mich, daß den Gerichten kein Vorwurf gemacht werden kann, daß die Rechtsprechung hier als eine unparteiische anerkannt wird. Ich weiß dann allerdings nicht, weshalb der Herr Abgeordnete bei dieser Gelegenheit andere Behörden, die das Reichs⸗ justizamt gar nichts angehen, für die es einzutreten gar nicht in der Lage ist, hier mit Vorwürfen belastet; das gehört ja dann doch eigentlich nicht zu unserem Thema.

Wenn der Herr Abgeordnete sich dann darüber wundert, daß ich seinen Antrag auf Nr. 203 der Drucksachen nicht als zur Tageg⸗ ordnung gehörig angesehen habe, ja, so beruht das auf zwei Momenten. Einmal wird dieser Antrag in der heutigen Tagesordnung des Reicht⸗= tags nur nebenbei hinweisend erwähnt; es steht ausdrücklich in der Tagesordnung des Reichstags: conferatur Nr. 203. Daraus durfte ich entnehmen, daß zur Erläuterung der Resolution des Herrn Abg. Prinzen Schönaich, die hier zur Diskussion steht, auf diese andere Resolution hingewiesen werden sollte. Und ich war berechtigt zu dieser Annahme um so mehr, weil es sich in Resolution gar nicht um einen Gegenstand handelt, für den der Staatssekretär des Reichs justizamts verantwortlich gemacht werden kann, sondern um einen Gegenstand, der zum Ressort des Reichsamts des Innern gehört.

8er

DC 9 Di

Also der geehrte Herr Abgeordnete wolle mir das nicht so übel nehmen, daß ich eine andere Auffassung gehabt habe als er. Ich will darum die Berechtigung seiner Auffassung nicht bestreiten; aber ern

anerkennen. Wenn der Herr Abgeordnete dann aber behauptete, ich wäre um

die Sache so herumgegangen mit vielen Worten, so muß ich er⸗

klären: diesen Vorwurf lehne ich ganz entschleden ab. Es ist mir

kann dann wohl auch die meinige als eine berechtigte

gar nicht eingefallen, um die Sache herumzugehen. Ich habe mich aber nicht weiter darauf einlassen können, weil ich namens der Bundesregierungen mich auszusprechen nicht legitimiert bin und ohne Legitimation der Bundesregierungen, die zu vertreten ich die

Ehre habe, kann ich hier sachliche Erklärungen von einiger Tragweite nicht abgeben. (Sehr richtig! rechts) Im übrigen glaube ich, ich habe mich so wohlwollend wie möglich ausgesprochen die Worte,

die ich gemacht habe, waren nicht dazu da, meine Position zu ver⸗ schleiern, sondern offen zu erklären, welches meine Anschauungen und Absichten sind. Ich habe auch den einzelnen Fall nicht so ausführlich erwähnt, um über die Sache so binweg⸗ zukommen, sondern nur, weil ihn der Herr Abgeordnete

hier erwähnt hat, weil derselbe im preußischen Abgeordneten hause zur Sprache gekommen ist, und weil er hij ĩ nhause von

dem Herrn Abgeordneten selbst zur Sprache gebracht wurde. Ich habe angenommen, daß der geehrte Herr Abgeordnet H einen be⸗ sonderen Wert auf diesen Fall lege d nur aus Rücksicht auf den geehrten Herrn habe ich den Fall hier so ausführlich dargelegt; sonst ätte ich die Zeit des hohen Hauses, die, wie ich weiß kostbar ist. nicht belastet

Wenn aber der Herr Abgeordnete sich dem Arvell des Herrn Abg. Gröber dahin anschließt, daß der Staatssekretãär des Reicks⸗ justizamis doch vorgehen und sich um die preußische Regierung nicht kümmern möge, so wollen mir die beiden geehrten Herren doch ver⸗ zeihen, wenn ich erkläre, daß sie die staaterechtliche Stellung des Staatssekretãrs verkennen und seine Macht entschleden ũberschãtzen. Was soll denn der Staats sekretũãr machen? Wer steht denn vor Ihnen im Haufe? Hier stebt nick r Siaats⸗ sekretãr des Reichsjustizamts in Fragen der G . r Ihnen sondern der Vertreter der verbündeten R Sehr * rechts) Der kann Ansichten haben, wie er will-: wenn sie von den

derbun deten Regierungen

.

8 fo * 11 5 Vause michts wert. Wenn m (Gas 14 * w 2 J I 8 Gesetzgebung ergreifen soll, m ich es nur! ö. . re mit der preußischen Regi r obne GE Ber pre srscker HKengtewirrr vir brꝶ es nm 3 der preußischen Regierung, so würde das nur n Meb m die Lust sein. Dar 17 wäre em r* 2 4 1 6 k Vamit ware der hoben au 4 * d SCebr e, , Ma; man, n 8234 richtig! rechts) Wir wollen keine Gesetz am grünen Tisch m M mr, r, 2 8 R machen, aber auch nicht auf Grund von T richten ch immer ö. N; * 9— D 21 1 He * t i e, ö nir don de 71 . 2 . 12 Her de 26. ö a. Das erer west . und, wes enn . * vꝙ Gesetzesvor ichen, ch begründet ne, wird nns err M ormnrf *, ch an, w 1 uns ein Borwurf gemacht; jetzt, wo wir warten, kis uns das Material zur Begründung erung Rao] d d ** jut egrtundung emer Borlage Uuge gat D 2 wur Vorwur err dan * 1 wo gemacht, daß von uns zu lange gewartet W rt es . rn 1 8 * q . . ? d = denn anfangen, um es dem hohen Sar echt zu mache Ufo nach . Richt 1 . 2 * * CT nihtnng eren ie G auch 2 * 2 7 1 = 8 Abg. Dr. Bärwinkel (nl Wir wiss . g 6 * ? n Saftpflicht sor wer 91 * ö * 2 7 r X 1 Va 1G! Jeet don 18 der 3 1 Dach eck 2 roof =. * . diesem Sinne haben wir den Ausdruck B vrerr no nr r 2 1 Der don Maltzan bieraus einen Vorwurf mad det doch r 13 P Rr 55611 I 1 8 Antrag an demselben Fehler; denn die Unfallbernis senschast 1 8 r* . r 4 auch keimen Sachschaden. Was gemeir ede 88 8 vrt ? * 4 me s 2 . = tit das richtige, beide Resoluttonen anzunebn ö z

Eg gilt hier nicht nur: Bis 4a ito dat, sondern

7 us ö j auch: CGito dat Jul Dis dat.

M 1 . 2 * * y ö Nach einer weiteren kurzen Bemerkung des Abg von . n ; s8 Abg. don Maltzan Freiherrn zu Wartenderg d Penzlin ; ; d a. = ü 1 1 e 21111 schließt die Diakussion. Die Resolutton des Ada. rode

wird einstimmig angenommen; ebenso mit großer Mel rheit die

don dem Abg. Prinzen zu Schöngich Carolatt ebrachte Merl; o rr 97 7 e .

Resolution, ferner die Nesolution don Maltzan dlich der zum Stat des Neicheamts des Innern eingebrachte Antrag

des Abg Pingen zu Sch naich Carolath

Die derbündeken Regierungen zu ersuchen darauj zu⸗ wirken, daß tunlichst dald ein beitliche landezge etzliche Bestimm an erlassen werden, welche geeignet sind Re] gen.

Leben,

Resundl heit nnd G

1 tum den Reichgeingesessenen dor Un allen und Scha men de durch übermäßig schuelles Fahren don Automedisen an Ren hen Straßen und Plätzen derur facht werden, in der lärdeerem Mae u ätzen. als dieg Nzber der Mall ist; ) don dem Erlas dieser Be. imm ungen dem Reichgtag Venntniß zu geben, zugleich mit einer Uedersich über die Mnzadl und den Um ang der 18 ber innerhalb

Mir d ** Dam. r eee,

Jur Verhandlung stehen nunmehr folgende Resoluti onen: 1 dor 2 r 8 * ᷓ— der Abgg. Dr. Spahn, Gr Sder und Genossen (Jentr.):

33 32 8 * ?

, Derr Reichskanzler ku ersuchen, durch Vermittelung der

. ltung auf einheitliche BReitimmäungen über die Zucht.

daug · und Ge sängnisarbelt in den Finzelstaaten hinzumirken, nm die

dau rg ere M whe 1 . h. 19 ö . darch diese Ardein dem Dandwerk entstebende undilige RVonburreng Ma beeitigen *;