gelangt seien. Ich habe mich um so weniger zu dieser Fiktion erheben können, als nach einem mir erstatteten Berichte der Angeschuldigte Nowagrotzki, bei dem ein Teil der schlimmsten Schriften gefunden ist, ausdrücklich eingeräumt hat, daß ihm die vorgefundenen, aus der Schweiz angelangten Schriften nach vorheriger Ankündigung durch Skubik zugesandt worden seien. Also zu einer solchen Unterscheidung, wie sie jetzt von dem Herrn Abgeordneten beliebt wird, war ich gänzlich außerstande.
Der Herr Abgeordnete hat mir ferner zum Vorwurf gemacht, daß ich versucht hätte, Stimmung gegen die Angeklagten zu machen (sehr richtig ), und daß ich hierdurch zur Vereitelung des Untersuchungs⸗ zweckes beigetragen habe. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Ich muß bestreiten, daß dieser Vorwurf irgendwie begründet ist. Wenn hier im Reichstage unzutreffende und unbegründete Angriffe gegen die Justizverwaltung und die Justizbehörden erhoben werden in solcher Schärfe, wie das bezüglich dieser Untersuchung in der Verhandlung am 19. Januar d. J. geschehen ist, dann werden Sie doch dem Justizminister nicht das Recht verwehren, diese Anschuldigungen auf das richtige Maß zurückzuführen und darzustellen, wie die Sache sich in Wahrheit verhalten hat. Das habe ich getan und nichts anderes. Und, meine Herren, ich bin mit Vorsicht bemüht gewesen, mich lediglich an das Objektive in dieser Sache zu halten; ich habe jede Aeußerung vermieden, die auf ein subjektives Verschulden irgend eines der Angeschuldigten hindeuten konnte, die irgendwie meine Meinung bezüglich der Schuld der ein⸗ zelnen Angeschuldigten erkennen ließ. Ich habe sogar ausdrücklich er⸗ klärt und kann das nur heute wiederholen: ich habe gar keine Meinung über die Schuld der einzelnen Angeklagten; ich habe gesagt: ich weiß nicht, wie die Sache ausgehen wird, darüber wird das Ge. richt entscheiden, und ich glaube, daß diejenigen, die mir im Abgeordnetenhause zugehört haben, mir, falls sie die Sache unparteiisch ansehen, das Zeugnis nicht versagen werden, daß ich in dieser Beziehung eine so große Zurückhaltung beobachtet habe, wie sie nach Lage der Sache nur möglich war. (Sehr richtig! rechts.)
Dann vermißt der Herr Abgeordnete in meinen Ausführungen Aeußerungen über ähnliche Vorwürfe gegen die Justizbehörden, wie er sie beute hier vorgebracht habe, und die nach seiner Auffassung am allerersten von mir hätten beantwortet werden müssen. Es ist möglich, daß ich das eine oder andere vergessen habe, zumal auch diese Vorwürfe völlig unbegründet sind. Er hat heute besonders hervorgehoben, daß ich mich nicht ausgesprochen habe über die lange Dauer der Untersuchung und der Untersuchungshaft, und er bat ferner darauf hingewiesen, daß ich nicht erwähnt habe, daß durch einen Beschluß der Strafkammer bezüglich einiger Angeschuldigten das Vorhandensein des Tatbestandes der §S5§5 102 und 103 verneint worden sei. Was das erste angeht, so würde ich gar nicht in der Lage gewesen sein, über die Gründe der Dauer der Unter⸗ suchung eine eingehende, genaue Auskunft zu geben, aber ich glaube, es liegt in der Natur der Dinge, daß die Untersuchung geraume Zeit in Anspruch nimmt. Vergegenwärtigen Sie sich, meine Herren, was eigentlich den Gegenstand der Untersuchung bildet. Die Be⸗ schuldigung geht ja dahin, daß die Angeschuldigten einer verbotenen geheimen Verbindung angehört hätten. Nun, die Fäden einer solchen Verbindung aufzudecken, Fäden, die nach den ver⸗ schiedensten Ländern gehen, die sich nicht nur über Deutschland, son⸗ dern bis ins Ausland hinein erstrecken, ist keine so leichte Aufgabe.
Dann, meine Herren, wird der Vorwurf erhoben, ich hätte einen Beschluß der Strafkammer nicht erwähnt — ich glaube vom 19. Januar d. J. — der den Tatbestand der S5 102 und 103 verneint. Der Beschluß ist mir damals nicht gegenwärtig gewesen; w ich ibn hätte erwähnen wollen, hätte ich hinzufügen müssen, daß der Beschluß
ns au
18
Strafkammer aufg e rdne RHE geordnet . ibnen zur verdãchtig
zusammen.
18 während sämtliche
rkunden e, sich ir
wolle oder g den Händen der Behör Herren, das trifft doch auch nicht die Hau ttsache. allein darum, gründen,
beimen Verbindung Kollusionsgefahr diese Urkunden
richt arwaenor 11 Ude
2 Krͤꝛnuwei sen nachzuwei en,
1 2
* 2
Beschluß liegen, mich juristischer
ĩ 6 w Einlei
um so größer, als on vor
gewun
nur alles ab;
wirst, leugne
Herren, die eine Tatsache bleibt jedenfalls stehen, daß in dem Briefe eines Vertrauensmanns an einen der Beschuldigten, den ich mit an⸗ geführt habe, ausdrücklich gesagt worden ist:
Alles, was du für die Russen getan hast, hast du im Dienste der Partei getan. An die Partei hbast du deine Forderung zu richten, von der hast du Bezahlung zu fordern, nicht von den Russen.
Das läßt dech erkennen, daß ein näheres Interesse seitens der Sozial demokratie für diese russischen Schriften vorhanden ist. (Sehr wahr! rechts.)
Ich könnte Ihnen vielleicht nech mehr sagen, als ich gesagt habe. (Zuruf von den Soßialdemokraten.) — Ich habe keinen Namen ge⸗ nannt, soweit es nicht durch die Sache absolut geboten war — absicht⸗ lich nicht, um auch nach dieser Richtung jeden Schein zu vermeiden, als ob ich gegen eine Person Stimmung machen wollte. Ich hätte 3. B. noch hinzufügen können, daß ein Angestellter des Vorwärts“, der hier beschäftigt ist, der doch wahrscheinlich der Parteileitung auch einigermaßen nahesteht, zu denjenigen Personen gehören soll, durch deren Vermittelung diese Schriften — sozialdemokratische, oder wie Sie sie nennen wollen — aus der Schweiz zur russischen Grenze hin—⸗ gebracht werden ——— — Gurufe von den Sozialdemokraten. Glocke des Prãsidenten.)
— und daß insbesondere auch die Behauptung aufgestellt ist, dieser Angestellte solche Schriften unter falscher Deklaration, ĩ
als Schuhwaren, an die russische Grenze geschickt babe. (Hört! hört! rechts) Der Angestellte ist über die Sache vernommen worden un hat sein Zeugnis verweigert mit der Begründung, daß, j er eine Aussage abgebe, er befürchte, sich selbst der der Strafverfolgung auszusetzen. (Hört! hört! rechts.) meine Herren, das sind doch alles Dinge, die die von mir ausgesprochene Annahme nicht so fernlie erscheinen lassen. Dafür, daß dieser Schriftenschmuggel von der sozialdemokratischen Partei gefördert wird, daß Sie ein Interesse daran haben, ließen sich auch noch andere Umstände anführen, auf deren z ich aber heute verzichten muß. (Zuruf von den
Es ist an und für sich auffallend das außerordert ; treten der Herren von der sozialdemokratischen Partei (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten; Deiteifeit Es ist auffallend, daß sogar eine Zentralstelle eingerichtet Leitung des Rechtsanwalts Liebknecht, ß ei ingeh gearbeiteter Fragebogen aufgestellt ist, der an geschickt worden ist, und in welchem diese aufgefi teilungen darüber an die Zentralstelle zu Weise sie von vreußischer oder russischer Poli; belästigt oder beeinträchtigt werden (sehr demokraten), also eine Zentralstelle von s
sinne hend 1 8661
bekannten Russ
en Sozialdemokraten.)
18er
Swert ij. meine Herren, das ist ja eine Frage für sich. Meine Herren, der Herr Abg. Haase hat heute gegeben, daß das Vorgehen der Justiibebörden, speziell anwaltschaft in der Sache formell zulässig gewesen sei, unserer Gesetzgebung die Staatsanwaltschaft berechtig einem Einschreiten, auch auf Grund der s§ 102 und 103 bevor ein Antrag von der russischen Regierung gestellt war, und er hat jetzt nur noch den Vorwurf erhoben, daß tatsächlich in dieser Weise von den Justizbebörden vorgegangen ist. Ich gebe dem Herrn Abg. Haase zu, daß eine absolute Verpflichtung für die Justizbehörden, ein⸗ zuschreiten, bevor der Antrag gestellt war, nicht bestand. Es ist das des einzelnen, des konkreten Falles. Es wird f befreundete Regierung gerichteten Ha haben, daß sie auch eine Rückwirkung dem vor⸗
( Me
aint t e Bedeul
ö. 1118
zutri
oʒialdemokraten.)
218
mur re ö 1. — *
5 m 9 Regime
w — 1 1 ! 8* aw Hierauf wird um Gif Uhr die F
beratung auf Montag, 1 Uhr, vertagt.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. Februar 1904, 12 Uhr.
worden.
weite
ocz 1 8 *
hr 190
21 *
U 11
rr Ie
J
dritten Lesung vorbehalte, weil diese Forderung mit dem Gesetzentwurf uber die Dienstaufsicht bei den größeren Amtsgerichten in Verbindung stehe. Seine Partei wünsche, daß auch andere Justizbeamte den Rang der Qberregierungsräte bekämen, 6. ;
Abg. Wolff Läissa (fr. Vgg.): Der Abg. Strosser hat gestern gesagt, Herrn Dr. Barth stehe es nicht an, eine Beleidigung in der Behauptung zu finden, daß er ein Zusammengehen mit der Sozial- demokratie empfohlen babe. Aber das Flugblatt, in dem iese Be⸗ hauptung stand, enthielt auch noch den Vorwurf des Stimmen⸗ kaufs, d. h. einer strafbaren Handlung, und das kann nicht ungesühnt bleiben. — Die Etatsforderung von 5400 M für sechs Erste Staats⸗ anwälte erscheint mir nicht als begründet; denn zur Entlastung und Ünterstützung der Ersten Staatsanwälte wird die Anstellung je eines weiteren Ersten Staatsanwalts gefordert. Außerdem ist das Be—⸗ dürfnis damit nicht erschöpft; in Frankfurt a. M. liegen die Ver⸗ hältnisse noch schwieriger als in Magdeburg. Voraussichtlich werden weitere Stellen im naͤchsten Etat gefordert und zwei Kategorien von Staatsanwälten geschaffen werden. Auch wird die Gleichstellung der Richter und der Staatsanwälte mit den Regierungs,. und Ober⸗ regierungsräten gefahrdet. Nur eine Regelung der Gehalts⸗ und Rangverhältnisse scheint die vorhandenen Schwierigkeiten lösen ju können.
Justizminister Dr. Schönstedt:
Meine Herren! Zunächst noch zwei Worte zum Falle Barth. Die Zeitungen haben meine zu dieser Angelegenheit abgegebene Aeußerung teils unvollständig, teils unrichtig wiedergegeben und ziehen deshalb daraus über meine Stellung zu der Sache vollkommen falsche Schlüsse. Insbesondere hat mir eine Zeitung bier in den Mund gelegt, ich hätte Herrn Dr. Barth den Rat gegeben, eine Privatklage anzustrengen.
ist mir überhaupt nicht in den gekommen. Ich habe
überhaupt keine Ratschläge gegeben, in keinem
weder früher noch jetzt. Ich habe nur gesagt,
n normalen Weg versäumt habe, bleibe ihm noch die und deshalb betrachte ich die Sache noch nicht als a
vielmehr noch als anhängig und müsse mir deshalb in e Reserve auferlegen. vorliegenden Etatsposition. Gegenüber de z Herrn Abg. Wolff muß ich die Begründung, welche
T* 147 T 9 0 R zum Etat zu dieser Forderung gegeben ist,
Sinn
59 8
erungen ergänzen. erren, die Geschäfte bei den Staatsanwaltschaften in den ößeren Städten in den letzten 10 Jahren eine ganz außer—⸗ Infolgedessen hat das Persona bei den groß eine Vermehrung erfahren, die dem leitenden Beamten eine Verantwortlichkeit auferlegt, der er tat- sächlich nicht mehr gewachsen ist. Ich darf einige Zahlen anführen, um dies zu illustrieren. Von den Behörden, um die es sich gegen⸗ wärtig handelt, batte im Jahre 1879 die Staatsanwaltschaft am Land⸗ 4 etatsmãßige Beamte — wirkliche Staatsanwälte
2
einigermaßen D '
ö ewöhnli 1
d
roßen
8 8 5775 . 15 . 22 5 7 igen Hilfsarbeiter, allo im ganzen 9
übrigen aber aus de ahre 1893. Bis in war die Besetzung der taatẽ anwalt angewachsen, Breslau —w—
ft des Landgerichts uf 9 etatsmãßige Beamte oppelt. Bei
aus dem
mit 12 hatte im Jahre im Jahre 1898 12, jetzt 18 Beamte, Essen im Jahre 1893, nach Abtrennung des Landgerichts Bochum, 5 Beamte, im Jahre 1898 9 und gegenwärtig 15 Beamte.
Meine Herren, Sie werden zugeben, daß dadurch die Stellung leitenden Beamten der Staatsanwaltschaften wesentlich anders worden ist. Im Unterschiede von anderen Justijbebörden trägt die volle Verantwortung für alles, was a eshalb verpflichtet,
1 2 Beamten be⸗ 1393 8
O
ntrolle der ibm unterstellten Beamten
der Geschäfte voll⸗
e ist, den Gang ĩ— d
hindern, daß irgendwelche Fehlgriffe
z sich bier handelt, ist ja keine
, . ö n Pause Einderstan
die Staatsanwalt⸗
. 5er r 16 ed,
ie gerade die Beamten der Staat?. schwierigsten Fällen von außer⸗ bedeutsamen
*
z da Fehlgriffe ge⸗
d ory .
machen lassen, betroffenen
nur der
2 — 3AM * — igungen
, 7. E- Ta Ansehens
85e rer Nerantwortuns 6 = 114158
e . — 1
n beim Landgericht
setzt mit einem Ersten
& A*
—
atsregierung den r zeste ese aa gẽ dorst leitenden Beamten
seine
25 299
.
*.
. tatsãchlich Abteil ungt 600 Æ bewilligt wurde.
18
—
eil
urn 8 C de
18 G
— 2
Entschließungen
die Königliche tsanwaltschaft zuzuordnen erleichtern
bteilungsvorsteher in Tätigkeit, die einen gewissen Teil der Geschäfte im Ersten Staatsanwalt abnehmen. Aber es sind dies teilweise lativ junge und unerfahrene Beamte. Insbesondere gilt dies von n Staatsanwaltschaften in den großen Industriestädten Essen und euthen, Städten, die von Beamten wenig gesucht sind, und auch von * Beamten der Staatsanwaltschaft keineswegs erstrebt werden, nd wo deshalb die Verhältnisse zu der Notwendigkeit äh haben, die Geschäfte der Abteilungsvorsteher in E Hände recht junger Staatsanwaltschaftsbeamten zu legen. lber auch diese Beamten werden voraussichtlich nicht lange in diesen tellen zu halten sein, auch sie streben nach außen. Diese Erwägung, keine Herren, hat es der Königlichen Staatsregierung notwendig scheinen lassen, in beschränktem Maße die bei dem Landgericht J hier währte Einrichtung auch auf die vorgenannten und heute hier wähnten 6 großen Staatsanwaltschaften zu übertragen. Das wird durch erreicht, daß dem Ersten Staatsanwalt, dem leitenden Beamten, mne wirklich wirksame, gleichmäßig arbeitende, zuverlässige Hilfe in ainen Geschãften zugeordnet, und hierdurch eine größere Garantie für hie nach allen Richtungen hin sachgemäße Erledigung der Geschäfte kzeben wird. Wenn die Abteilungsvorsteher, die wir für diese Ftaatsanwaltschaften von Ihnen erbeten haben, in die Reihe der srten Staatsanwälte einrücken, dann ergibt sich daraus ganz von sbst, daß sie lange Zeit hindurch in diesen Stellungen aushalten und halb dem Leiter der Staatsanwaltschaft eine wirklich dauernde und pirksame Unterstützung gewähren.
Nun ist von dem Herrn Abg. Wolff gesagt worden, die Auswahl eset Staatsanwaltschaften sei ja eine willkürliche; man hätte gleich och andere Staatsanwaltschaften mit hineinziehen können, bei denen e Verhältnisse ähnlich liegen. Eine gewisse Berechtigung ist diesem Einwand ja nicht abzusprechen; aber doch beruht die getroffene Aus— ahl auf sachlichen Erwägungen und Prüfungen. Die Staatsanwalt—⸗ shaften in Berlin l, in Cöln, in Breslau und ebenso in Essen sind kößer wie fast alle anderen, die daneben noch in Frage kommen können. IUerdings haben die Staatsanwaltschaften in Hannover und Düssel⸗ zerf eine etwas stärkere Besetzung wie z. B. die Staatsanwaltschaft
Magdeburg, aber für ihre Ausschließung aus dieser Reihe ist pesentlich mit in Betracht gekommen, daß diesen Staatsanwalt— skaften kein großes Gefängnis unterstellt ist, daß also dem kitenden Beamten nicht auch noch die Beaufsichtigung und die Derantwortlichkeit für die gute Ordnung in diesem efãngnis stliegt, und daß deshalb trotz des ren Personals die an En gestellten Anforderungen nicht an diejenigen heranreichen, die an die Ersten Staatsanwälte in den hier in Frage kommenden Ortan stellt werden.
Nun, meine Herren, wenn, wie ich hoffe, Sie Ihre Zustimmung zu geben, daß bei diesen Staatsanwaltschaften Abteilungsvorsteher nit dem Gehalt und dem Range der Ersten Staatsanwälte eingesetzt erden, dann ergibt sich daraus, wie ich glaube, mit logischer Not⸗ dendigkeit, daß auch die Stellung des leitenden, des ersten Beamten lieser Staatsanwaltschaft eine gehobene werden muß. Es würde nicht den Anforderungen der Logik entsprechen und würde nicht ent⸗ brechen den sonst bei unserem Behördenorganismus bestehenden Ein— tichtungen, daß ein Erster Staatsanwalt der Vorgesetzte der ihm voll⸗ bmmen in Rang und Gehalt gleichgestellten Ersten Staatsanwälte därde. Es würde, wenn man dem leitenden Beamten nicht auch eine debung in seiner Stellung zuteil werden ließe, der eigentümliche Zustand entstehen, daß drei Beamtenkategorien im gleichen Rang, von denen mmer die eine der andern übergeordnet wäre, bei einer und derselben Be⸗ hörde tätig wären: der leitende Beamte, der Abteilungsvorsteher mit dem Range der Ersten Staatsanwälte und sodann die Staatsanwalt⸗ schaftsräte mit dem Range der Räte vierter Klasse. Das wäre ein so ungewöhnlicher Vorgang und würde auch auf die Autorität des leitenden Beamten eine, wie ich glaube, so nachteilige Rückwirkung ausüben, daß ein solcher Zustand nicht wohl als wünschenswert und als erträglich angesehen werden kann. Aus diesem Grunde hält die Justizberwaltung es für notwendig, daß — gleichfalls nach dem hier bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts T in Berlin bereits ge⸗ ebenen Vorgang — dem leitenden Beamten eine Hebung in seiner Stellung eingeräumt werde. wissen, daß dem Ersten Staatsanwalt in Berlin im Jahre 1894 Rang und Ge— —ĩ Oberstaatsanwälte eingeräumt worden ist, sodaß er
in derselben Reihe rangiert mit den Oberstaatsanwälten den Oberlandesgerichten. So weit zu gehen, liegt hier ein Be⸗ is nicht vor. Aber eine gewisse Hebung balten wir für unent— behrlich, und wir glauben, daß der Weg wohl der nächstliegende ist, diesen leitenden Beamten dann die höhere Mittelstellung einzuräumen, wie sie bei den Regierungen den Oberregierungsräten, die dort als Leiter einer Regierungsabteilung fungieren, zusteht. Das ist also im Range die Stellung zwischen der dritten und vierten Klasse, im Ge— halt eine pensions fähige Zulage von 900 4, die sie auch bei etwaigen Befärderungen in höhere Stufen insoweit mit hineinnehmen, als diese Zusage auch zu berücksichtigen ist bei der Bestimmung des ersten Ge⸗ halts in der höheren Gehaltsstufe. Darauf beruht eine der Aende⸗ tungen, die in dem Gesetzentwurf bezüglich der Richtergehälter be—⸗ antragt wird.
Nun, meine Herren, ist mir nicht vollkommen verständlich ge—⸗ worden, welche Bedenken seitens des Herrn Abg. Witzmann gegen diese Rang⸗ und Gehaltserhöhung der leitenden Beamten der sechs Staats- mwaltschaften geltend gemacht werden sollen; sie sind nur angedeutet. Wenn ich mich recht entsinne, ist in der Kommission davon die Rede gewesen, daß man zur Bedingung der Bewilligung dieser Hebung machen wolle, eine Rangerhöhung für gewisse richterliche Beamte. Herren, das würde nun zunächst ein durchaus ungewöhnlicher Vorgang sein. Ich glaube nicht, daß es schon jemals vorgekommen ist, daß man die Hebung irgend einer Beamtenkategorie an die Bedingung geknüpft hat, daß für andere Beamtenkategorien das Gleiche geschehe. Wieweit die Herren, als deren Vertreter Hert Witzmann aufgetreten ist, in ihten Anforderungen gehen wollen, weiß ich nicht. Ich möchte nur auf eins aufmerksam machen, nämlich darauf, daß es bei der Ver⸗ mehrung der Geschäfte der Landgerichte insoweit ganz anders liegt, als auf das Geschäftsmaß der Landgerichtsdirektoren, die ja zunächst jur Vergleichung l sein würden, eine Vermehrung der
c 5
—
C * 21
1
— 8 8 c ot!
7
Sie
Meine
heranzuziehen Geschäfte des gesamten Gerichts und eine Vermehrung des Personals 8 ̃ t behält seine Kammer, wie er sie früher gehabt hat; es neue Kammern hinzu, für die neue Direktoren geschaffen werben müssen, aber die Geschäfte des einzelnen werden dadurch nicht hnlich liegt es bei den Oberland es—⸗ gerichtsräten, wo auch ja die Verstärkung des Personals, die stärkere
ohne allen Einfluß ist
trefen
berührt. Ael
Beschäftigung des Gerichts als solchen auf
einzelnen ohne jeden Einfluß bleibt. Das ist eben
persönlichen, verantwortlichen Stellung der leitenden
Staats anwaltschaft. eshalb möchte ich glauben, meine
es nicht wohlgetan ist, mit einer derartigen Nebenftage ;
ob den hier in Frage stehenden Anforderungen der Königlichen Staats- regierung Folge gegeben werden soll oder nicht.
In der Presse ist ein anderer Gesichtspunkt geltend gemacht worden. Da ist gesagt worden: ja, die leitenden Beamten der Staats⸗ anwaltschaft würden doch durch diese Neueinrichtung in ihren Ge⸗ schäften erleichtert; es sei doch ein Widerspruch, dieser Erleichterung nun eine Erhöhung des Gehalts und des Ranges Meine Herren, das ist doch, glaube ich, nur ein Bedeutung der Stellung der leitenden Beamten ist und größere bei diesen großen Staatsanwaltschaften als bei den kleineren. Der wesentliche Grund ist aber der, den ich Ihnen eben vorgetryggen habe, daß es ein ganz unnatürlicher Zustand ist, den leitenden Beamten unter solchen Umständen vollständig gleichzustellen und pari passu gehen zu lassen mit den ihm unterstellten Unterleitern, den Abteilungs⸗ vorstehern. Es entspricht das, wie gesagt, nach meiner Auffassung nicht der Natur der Dinge und den sonst in unserer Verwaltung be⸗ stehenden Grundsätzen.
Ich richte deshalb an das
sition seine Zustimmung nicht
ö nit 52 Be
hohe Haus die Bitte, dieser Etats—⸗ versagen zu wollen.
S Abg. Gyßling (fr. Volksp.) erklärt sich gegen die Forderung. Aus den Berliner Verhältnissen dürfe man keine weiteren Schlüsse ziehen, auch nicht auf die großen Provinzialstädte; denn die Berliner Verhältnisse seien ganz exzeptionell, Finanzielle Gründe seien für die Ablehnung nicht maßgebend. Die Annahme Dieser Forderung würde nur die vom Abg. Keruth beantragte Gleich stellung der Richter mit den Verwaltung beamten erschweren. Es könne nicht zugegeben werden, daß gerade die in Aussicht ge— nommenen Staatsanwaltschaften besonders überlastet seien. In Berlin gebe es schon einen Oberstaatsanwalt und einen Ersten Staatsanwalt, nun solle noch ein Allererster Staatsanwalt geschaffen werden. Wenn diese sechs Staatsanwaltschaften emporgehoben würden, so werde ein Streben sämtlicher Staatsanwälte entstehen, in diese be⸗ vorzugten Stellen zu kommen. Es werde eine Ungleichheit in die Stellung der Staatsanwälte gebracht.
Justizminister Dr. Schönstedt:
Meine Herren! Der vom Herrn Abg. Gyßling heute hier empfohlene Vorschlag einer Gleichstellung der richterlichen und der höheren Verwaltungsbeamten würde zur Befriedigung des Bedürfnisses, um das es sich im vorliegenden Falle handelt, in keiner Weise bei⸗ tragen, und wird daher für die heute zur Erörterung stehende Frage gänzlich ausscheiden müssen. Wenn der Herr Abg. Gyßling sich darauf berufen hat, daß eine Exemplifikation auf Berlin deshalb nicht zu⸗ lässig sei, weil, wie schon seinerzeit ein Regierungskommissar anerkannt habe, die Berliner Verhältnisse durchaus erzeptionelle seien, so ist das, meine Herren, vor 15 Jahren gewesen, und die damaligen Verhält— nisse, die der Regierungskommissar damals als erzeptionelle bezeichnete, sind jetzt im wesentlichen eingetreten bei den Staatsanwaltschaften, um die es sich hier handelt.
Meine Herren, es ist ja ganz richtig, daß die Organisation der Staatsanwaltschaften im Laufe der Zeit eine etwas komplizierte geworden ist und daß nicht überall derselbe Titel noch dasselbe be⸗ deutet. Die Tatsache gebe ich ohne weiteres zu. Abes es ist daraus noch nichts anderes zu folgern, als daß wir nicht einfach schematisieren, nicht alles auf einen Leisten schlagen, sondern daß wir je nach den verschiedenartigen Verhältnissen verschiedenartig zu helfen und den Be⸗ dürfnissen, wie sie in verschiedener Gestalt an uns herantreten, gerecht zu werden suchen. Aus diesen Gründen ist, als für einen Teil der Oberstaatsanwaltschaften Erste Staatsanwälte verlangt wurden, auch gar nicht beanstandet worden, daß dies nicht für alle Staatsanwalt⸗ schaften geschah, sondern nur für die größeren, für die am meisten be— schäftigten. Derselbe Gesichtspunkt spielt hier wiederum mit, und was damals als zulässig und angängig für die Oberstaatsanwalt⸗ schaften erachtet worden ist, das müßte konsequenterweise ebenso jetzt für die im Etat hervorgehobenen großen Staatsanwaltschaften als zu— treffend angesehen werden.
Daß bei den Landgerichtspräsidenten an und für sich eine Unter⸗ scheidung gleichfalls möglich wäre je nach der Größe des Gerichts, je nach der Bedeutung der Stelle, die sie durch die Größe des Gerichts einnehmen, das will ich von meinem Standpunkte aus nicht bestreiten. Ich gebe zu, daß auch da eine solche Unterscheidung gemacht werden könnte. Bisher ist der Gedanke noch nicht von irgend einer Seite an— geregt worden. Wenn er praktisch angeregt wird, würden wahr⸗ scheinlich sich auch mancherlei Bedenken wieder ergeben, und es würde vielleicht wiederum gesagt werden: Landgerichtspräsident ist Land— gerichtspräsident, weshalb soll der an einem großen Gericht höher stehen als der an einem kleineren? Das führt dann zu einem Drängen von unten her, dann wollen die Kleinen auch alle groß werden. Ja, meine Herren, auf solche Argumente darf man, glaube ich, doch nicht zu viel Gewicht legen. Jedenfalls aber bleibt zwischen den Landgerichtspräsidenten und den Ersten Staatsanwälten, um die es sich hier handelt, der eine Unterschied bestehen, datz zwischen Landgerichtspräsidenten und Direktoren nicht eine Zwischenstufe eingeschoben wird, wahrscheinlich auch niemals wird eingeschoben werden können, während hier eine solche Zwischenstufe in den Abteilungsvorstehern mit dem Range der Ersten Staatsanwälte in Aussicht genommen ist. Und das ist gerade ein sehr wesentlicher Gesichtspunkt für die Forderung, die wir an Sie gerichtet haben, nunmehr den Leitern dieser Behörden auch eine entsprechend bessere Stellung einzuräumen. Ich kann, meine Herren, von diesem Gesichts— punkt aus nur die Bitte wiederholen, daß Sie diesem Antrage sich wohlwollend gegenüberstellen und ihm Ihre Zustimmung nicht ver— weigern möchten.
Abg. Strosser (lons.): Herr Wolff geht von der ganz falschen Voraussetzung auß, daß Herrn Dr. Barth eine strafbare Handlung vorgeworfen worden sei. In dem Flugblatt ist nur die Frage an Dr. Barth gerichtet worden, ob von der freisinnigen Partei ein Betrag an die sozialdemokratische Parteilasse abgeliefert sei. Es gehört wahr⸗ lich eine Spitzfindigleit dazu, darin den Vorwurf einer straf— baren Handlung fen Herrn Barth zu finden. Denn im Strafgesetz buch heißt eg; „Wer eine Stimme lauft usw.“ Was ich gestern sagte, daß Herr Barth am wenigsten Grund hätte, sich zu beschweren, da er mit den Sozialzemokraten habe zusammengehen wollen, muß ich vollkommen aufrecht erhalten. Die Forderung für die sechs Eisten Staatganwälte werden meine Freunde bewilligen.
Abg. Dr. Fervers (Zentr,) erklärt sich gegen die Forderung des Etats, beantragt aber, den Titel der Kommission für die Amttz⸗ richtervorlage zur nochmaligen Prüfung zu überweisen.
Das Haus beschließt nach diesem Antrage gegen die Stimmen der beiden konservativen Parteien.
Bei den Besoldungen der Bureaubeamten wiederholt
Abg. von Bülow Homburg (ul.) den Wunsch einer Gleich stellung der Gerichtssekretãr? mit den Sekretären bei den Verr c im Gehalt. n z die Di
x 5*5ifo 2 9 L el tube 281
. . ein alter Zopf, de abgeschni
die Berücksichtigun deren Vienstsreudigk 8
zefriedi (.
g der elitten habe, schließt sich aber den Wünschen aller Vorredne insche dieser Beamten vertr haben, durchaus i weniger auf die finanz Bedenken als dieser Beamten sehen.
Abg. Knie (Zentr) tritt ebenfalls für Erhöhung des Ge⸗ balts der genannten Beamten ein und wünscht, daß der Titel Ge⸗ richtsschreiber geändert werde. Die Gerichtspollzieherordnung habe mancherlei Nachteile für die Gerichtsvollziehber gebracht. Wenn man auf die Wünsche dieser Beamten nicht mehr Rücksicht nehme, dürfe man sich nicht wundern, wenn sie ins Lager der Sozialdemokratie übergingen.
Geheime justizrat Fritze: Auf die sachlichen Ausführungen des Abg. Knie übe e Gerichtẽvollzieher werde ich später zurück⸗ kommen. übrig enke ich zu gut von unseren Gerichtsvollziehern, als daß si zleich der Sozialdemokratie anschließen, sobald ein
ird. Wenn wir ferner den Wünschen der Gerichts⸗ schreiber entsprechen wollten, würde sofort eine ganze Reihe anderer Beamtenkategorien folgen. Daß das Mindestgehalt herabgesetzt ist, erklärt sich daraus, daß die Herichls hreiber vereinigt wurden mit anderen Beamtenklassen, die ein niedrigeres Mindestgehalt haben. Wo es die Verhältnisse des Dienstes erfordern, gibt es auch unter den Gerichts⸗ sekretären gehobene Stellen, wie die der Rechnungsrevisoren und der Rendanten der größeren Kassen. Die Bezeichnung „Gerichtsschreiber“ ist durch Reichsgesetz vorgeschrieben, zu einer Aenderung wäre also die Aenderung des Reichsgesetzes erforderlich.
Abg. von Grabski' (Pole): Es wird immer über die polnischen Dolmetscher geklagt. Aber die Deutschen wollen das Polnische nicht lernen, und die polnischen Jünglinge werden daran ver⸗ hindert, sich in der polnischen Sprache fortzubilden. In den polnischen Gymnasiastenprozessen wurden die jungen Leute, die zusammengekommen waren, um sich in der polnischen Literatur fort⸗ zubilden, mit Gefängnis bestraft. Wo sollen aber gute Dolmetscher herkommen? Es hat sich bei uns die barbarische Sitte eingebürgert, polnische Zeugen einfach einzusperren, weil sie angeblich nicht deutsch sprechen wollen. Sobald ein Gendarm einmal einen Polen wenige Worte deutsch hat sprechen oder fluchen hören, behauptet er, daß der Mann deutsch sprechen könne, und dieser wird dann, wenn er als Zeuge nicht deutsch spricht, wegen Ungebühr mit drei Tagen Haft bestraft. Das sind die Heldentaten des modernen preußischen Richter⸗ tums, das in einem Gegensatz zu der alten preußischen Justiz steht. Die Dolmetscherprüfungsordnung ist revidiert, dabei sind aber zwei neue deutsche Examinatoren angestellt worden, die das Polnische nicht vollständig beherrschen und z. B. das polnische Wort, das indirekte Abgaben“ bedeutet, mit ‚Nebenabgaben“ übersetzt haben. Vor zwei Jahren ist in den Etat ein Fonds zur Ausbildung von Dolmetschern der polnischen Sprache eingestellt worden, und der Minister sagte damals, daß besonders Masuren für die Ausbildung in Frage kommen würden. Wenn dieses Wort nicht von einem Minister gefallen wäre, würde ich annehmen, daß es sich bei diesem Titel wiederum darum handelt, den Polen das Brot ju nehmen. Zum polnischen Dolmetscher eignet sich am besten ein Pole. Die Masuren mögen das Hochpolnische verstehen, aber nicht die polnischen Dialekte, z. B. das in Oberschlesien übliche Polnisch. Ich bitte deshalb den Minister, zu den Dolmetscherkursen Hen aus den verschiedenen pol—⸗ nischen Landesteilen heranzuziehen. Dann wird der Krebsschaden des Dolmetscherwesens verschwinden.
Geheimer Oberjustizrat Dr. Vierhaus: Die Klagen des Vor⸗ redners über die Mängel des Dolmetscherwesens sind wiederholt hier vor⸗ gebracht; es ist ihnen nachgegangen worden, und es hat sich immer herausgestellt, daß die Klagen nicht begründet waren. Wenn jemand wegen Ungebühr bestraft ist, so hat er dagegen das Rechtsmittel der Beschwerde. Das Dolmetscherwesen ist Gegenstand besonderer Für— sorge der Verwaltung. Der Dolmetscherprüfungskommission in Posen ist auch die sogenannte Dolmetschervorprüfung übertragen worden, die den Kandidaten prüft, bevor er zur Ausbildung als Dolmetscher zugelassen wird. In die Prüfungskommission sind bei der Reorgani⸗ saijon allerdings neue Mitglieder berufen worden; sie entsprechen jedoch durchaus den Anforderungen, die an sie gestellt werden können. Die Dolmetscher sollen gerade im Hochpolnischen ausgebildet werden, und dazu sind die Masuren durch Bibel und Gesangbuch am besten vorbereitet. Die Einrichtung ist geeignet, uns einen guten Dolmetscher⸗ stamm zu schaffen, welcher der polnischen Agitation entzogen ist.
Abg. Dr. Arendt lfreikons.): Ich will hierauf nicht eingehen; ich meine, das Haus wird nicht den Wunsch haben, bei dieser Ge⸗ legenheit wiederum eine Polendebatte zu beginnen. Aber das deutsche Richtertum steht turmhoch über den Angriffen des Abg. von Grabski. Wir sollten uns hüten, an dem Ansehen unserer Gerichte zu rütteln. Die Berücksichtigung der be⸗ rechtigten Wünsche der Justizbeamten möchte ich auch dem Minister empfehlen. Wenn wir eine richtige Mittelstandspolitik treiben wollen, müffen wir trotz der abgeschlossenen Regelung der Beamtengehälter diese immerfort noch zu erhöhen suchen. Die Regelung ist doch kein ewiges Gesetz. Die Beamten sind königstreu bis in die Knochen und machen ihre Stellung zur Sozialdemokratie nicht von Gehaltsfragen abhängig.
Die Besoldung der Bureaubeamten wird bewilligt.
Bei den Besoldungen der Gerichtsvollzieher referiert der Berichterstatter Abg. von Savigny über die Kommissions⸗ verhandlungen.
Abg. Dr. Fervers (Zentr.): Hier handelt es sich nicht um eine Gehaltsaufbesserung, sondern um das persönliche Interesse, das der Gerichtsvollzieher am Erfolge seiner Amtshandlungen hat. Das Interesse ist seit Einführung der Gerichtsvollzieherordnung gesunken zum Schaden des Publikums. Ich bltte die Justizverwaltung, ihre vor jährige Auffassung nicht definitiv werden zu lassen, sondern zu unter⸗ suchen, in welchem Maße sich die Beschwerden gegen früher vermehrt haben. Mag der Grundgedanke des . auch nicht aufgegeben werden können, so muß doch das persönliche Interesse der Gerichts- vollzieher erhöht werden.
Geheimer Oberjustizrat Dr. Vierhaus: Die Justizverwaltung wird durchaus nicht unzugänglich sein, wenn ihr ein anderer zuverlässiger Weg für das Exekutionsverfahren angegeben wird; sie legt ihre Meinung auch nicht ein. für allemal fest, sondern bildet sie auf Grund der be⸗ stehenden Verhältnisse. Die Justizwerwaltung ist bestrebt, die Aus—⸗ gleichung der Interessen des Gläubigers und der des Schuldners in objektive Hände zu legen, und dazu ist ein Gerichtsvollzieher, der bereits Geschäftsmann geworden ist, nicht das geeignete Organ. Die Justiz⸗ verwaltung ist, wo ihr Klagen über das Gerichtsvollzieherwesen zu Ohren kamen, diesen Klagen nachgegangen. Die meisten Fälle haben sich in nichts aufgelöst, und die Beschwerden sind stark im Rückgang beßriffen. Im übrigen erkenne auch ich an, daß ein zuverlässiger Grekutionsbetrieb die beste Ergänzung des Zivllprozesses bildet. Das beste Urteil nützt nichts, wenn es nicht exekutiert werden kann.
Abg. Oeser (fr. Volksp): Seit der neuen Ordnung wird über die Verlangsamung des Verfahrens geklagt. Die Gerichtsvollzieber selbst klagen über die neue Ordnung; es sind gewissermaßen Gerichts. vollzleher erster und zweiter Klasse geschaffen worden. Ferner klagt