1904 / 52 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Mar 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Abschiedsbewilligungen. Im ak bruar. Gr. v. Plettenberg⸗Lenhéę Königlichen Hoheit dem Herzog Karkt das erbetene Ausscheiden aus der h⸗inzen wurder fütm. und Komp. von Italien, Erlaubnis zum Forttragen deg. Corngen Uniform mit den für Ver— mit der gesetzlichen Pension, Oberst z. D., mit der Erlaubnis zum Forttragen der bisherigen Uniform, Pröst ler, Oberstlt. z. D des Landw. Bezirks Hof, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 9g. Inf. Regts. Wrede, beiden mit den für Verabschiedete vor⸗ unter Fortgewährung der Pension, der

Der Abschied bewilligt: Mennen Edler

Königl. preuß. Militärdienste iert

25. Februgr. . 19. Inf. Regt. König Vrheiten, als abschiedete vorgeschriebenen Aßxankin Stinglwagner,

geschriebenen Abzeichen Abschied bewilligt. Im Sanitätskorps. Dr. Ehrensberger (Amberg), (Aschaffenburg), Dr. v. Riedl (1 München),

(I München), sämtlichen mit der Erlaubnis mit den für Verabschiedete Marzolph (Landau), Dr. Valentin (Aschaffenburg), ebots; den Oberärzten:

maier (Vilshofen),

urg) von der Landw. 2. Aufgebots.

Die Unterärzte: Dr. Heyn, Dr. Spörl ( München) Simon Dörner (Ansbach, Wolf (Erlangen),

(Würzburg),

(Weiden, Dr. Wanner, Dr. Rosenberg, berg), Dr. Cohen (Würzburg), Kölling (Erlangen), Dr. Weiß, Dr. Mayer, Dr. Rehm ( München), Dr. Kupfer (Weiden), Dr. Henkel (Augsburg), Dr. Heineke (1 München), Aschaffenburg, Dr. Kämmerer, Dr. Möller,

Dr. Schiffer

eere. clt., bisher Seiner Bayern zugeteilt, behufs Rücktritts in

kraftanlage

G Vcegierungsbau

14. Februar. Oberstabsarzt, Glatschke (Hof), Dr. Stabsärzte, Oberarzt, diese von der Landw. 1. Aufgebots, Stabsarzt von der

Dr. Ritter u.

vorgeschriebenen Wengler,

Stabsärzte von der Landw. 2. Schlayer (Würzburg) Dr. Borger (Hof), Dr. Zenker ( München), Dr. Schnabel⸗ Dr. Bode (Aschaffenburg), 1. Aufgebots, Dr. Steinhoff (Aschaffenburg), Dr. Ru land (Kaisers—⸗ lautern, Dr. Weidinger (Aschaffenburg. Dr. Krapp (Ludwigs⸗ Eee Dr. Wenning, Schuirmann, Dr. Greulich (Aschaffen⸗

von

und Kommandeu

14.

Chef im mit der

Fe Dr. Goldschmidt München), Dr. Flögel (Würzburg Luttwig, Robbert, Dr. Wolff, Dr. Pachma vr (1 München), zu Assist. Aerzten in der Res. befördert.

Beamte der Militärverwaltung.

Sölch (1 München), Oberapotheker von der

Res., Dr. Zängerle (Landshut), Oberapotheker von der Landw.

2. Aufgebots, .

( München), Flo ßmann (Dillingen), Unterapotheker der Res, ju Und

Oberapothekern befördert. 23. Feb

(1 München), und

Dr. Schmid Aufgebot der Uniform Abzeichen, Geißler,

von der

8 /

der Landw.

Brütting Dr. Pieper (Nürn⸗ Dr. Zade,

Dr. Balde weg im Inf.

Auf. Res.,

v. Kirch bach

Im

befördert. II Dresden,

14 Februar.

ruar.

der Abschied bewilligt.

Burkhardt, Proviantamtsrendant des Pro— viantamts Freising, mit Pension in den erbetenen Ruhestand getreten. Jakob, Hahn, Kaserneninspektoren auf Probe und Militäranwärter bei den Garn. Verwalt. Würzburg bezw. Landau, zum 1. März d. J. zu Kaserneninspektoren ernannt.

Glaser,

Königlich Sächsische Armee.

dem Schützen⸗ (Füs.) Reg Dr. Künzel,

6 * 2

aktiven

23. Februar.

Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen Versetzungen. Im ; Nachgenannte Oberprimaner des Kadettenkorps in der Armee als Fähnriche angestellt und zwar: die Portepeeunteroffiziere: v. Prosch im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Regt. Nr. 102 Prinz Regent Luitpold Dr. von Bayern, Klette, Schurig im 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Schubert im 7. Königsinf. Regt. Nr. 1066, Meißner im 8. Inf. Regt, Prinz Johann Georg Nr. 10, im Schützen⸗ (Füs. ) Regt. Prinz Georg Nr. 1608, Büchner im 15. Inf. Regt. Nr. 181, Nette im 6. Feldart. Regt. Nr. 68, Fiedler im 1. Pion. Bat. Nr. 12. 3. März d. Is. bei ihren Truppenteilen einzutreffen. Sanitätskorps. ; Stabsarzt im 9. Inf. Regt. Nr. 133, vom 1. März d. J. ab auf zwei Jahre ohne Gehalt zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt in Berlin kommandiert. König Unterarzt der Res. im Landw. Bezirk II Dresden, unter Anstellung im aktiven Sanitätskorps und zwar bei rinz Georg Nr. 108, zum Assist. Arzt tabsarjt der Res. im Landw. Bezirk Dr. Göpfert, Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots im Landw. Bezirk I Dresden, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen

Heere.

Dieselben haben am

25. Februar.

Dr. Mansfeld,

der bisherigen Uniform, Dr. Wessels. Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots im Landw. Bezirk Leipzig, Dr. Hoffmann, Stabs⸗ arzt der Landw. 2. Aufgebots im Landw. Bezirk Zittau, behufs Ueber⸗ führung zum Landsturm 2. Aufgebots der Abschied bewilligt.

XIII. (Föniglich Württembergisches) Armeekorps.

Offiziere, Fähnriche c. Ernennungen, Beförderungen Versetzungen. Im aktiven Heere, 25, Februar. Herzog Robert von Württemberg Königliche Hoheit, Rittm. und Eskadr. Chef im Drag Regt. König Nr. 265, zum überzähl. Major, v. Schnürlen, Gen. Lt. und Kriegsminister, zum Gen. der Inf, v. Haldenwang, Hauptm. und, Adjutant des Kriegs⸗ ministers, Chef des Zentralbureaus des Kriegsministeriums, unter Belassung in diesen Stellungen in das Kriegsministerium versetzt und zum Major, befördert. Schlegel. Major 4. D. zuletzt Bats. Kommandeur im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, den Charakter als Oberstlt. erhalten. ; . Die Hauptleute und Komp. Chefs: Huber im Inf. Regt, Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Faber im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Jofeph von Oesterreich, König von Ungarn, Ludwig im 9. Inf. Regt. Nr. 127, zu überzähl. Majoren mit Patent vom 27. Januar 1904 befördert und den betreff, Regtrn. aggregiert. Groß, Hauptm. aggreg. dem Gren. Regt. König Karl Nr. 123, zum überzähl. Major mit einem Patent vom 27. Januar 1904 befördert. Schwerin, Hauptm. und Komp. Chef im S. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, ein auf den 18. August 1894 vordatiertes Patent seines Dienstgrades erhalten. Schott v. Pflummern, Hauptm, und Komp. Chef im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, in das 4. Inf Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Jofeph bon Oesterreich, König von Ungarn versetzt.

Weeber

Reichsmilitärgericht.

Durch Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-Regenten von Bayern. 14. Februgr. Hauer, Reichsmilitäͤrgerichtsrat beim Bayerischen Senat des Reichsmilitär⸗ gerichts, auf seinen Antrag zum 1. April 19604 mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen des bisherigen Uniform in den Ruhestand versetzt.

Marktort

Berichte von deutschen Fruchtmärkten. ö /// /

Qualitãt

gering

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gut

Gezahlt

er Preis für 1 Doppeljentner

niedrigster

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Außerdem wurden am Markttage (Spalte I) nach überschlãglicher Schätzung verkauft dem Doppekientner (Preis unbekannt)

Am vorigen Markttage

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Bemerkungen.

Gin liegender Strich (— in den Spalten für

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Die verkaufte Menge wird auf volle Doppel entner

838388338

1

17,10 16,25 17,20 17,20 16,50 16, S0 16,50

17,50 16.25 17,40

1720 16 So 16. 0 iz 56

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18,00 17.00 17.40 17,00

12, 40 12, 40 12,35 12, 60

12,50 12,50 13,00 14,20

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11,70 11, 90 11, 90 12.30 12,50 12.650 1480 13,50

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1830 1r50 is 17, 66

Rog gen.

11,50 12,00

11,10 12,60 11,40 13,20

13,20 12,65

und der Verkaufswert auf volle Mark 1 z ; Preife Hat die Bedentung, daß der betreffende Preig nicht vorgelommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

12,50 123.90 15,20 15.56 1256 13 96 17, 75 11 06 14. 50 16, 40 13, 55

e r st e.

12, 00 13,20 12, 0 13,30 13,090 12,80 15,00 13, S0 13,00 14,75

e v.

12,20 1200 1220 12,50 11,20 12,09 1240 13,383 1200 . 13,09 1

12350 12,00 12, 40 12, So! 11,20 12,80 1240 14400 12,00 13,40 13, 10

abgerundet mitgeteilt.

690

23 940 12.60 1080 12,00 379 13,39 60 12,00 464 13,26

222

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.

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Deutscher Neichstag. 45. Sitzung vom 29. Februar 1904. 1 Uhr.

Die zweite Lesung des Reichshaushaltsetats für 1904 wird bei dem Etat der Reichs justizverwaltung, in der Debatte über die Handhabung der Fremden⸗ polizei in Verbindung mit dem Königsberger Geheimbund— prozeß fortgesetzt.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen.

Nummer d. Bl. berichtet.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp., fortfahrend): Selbst ein Fürst, mit dem die deutsche Regierung offiziell in den besten Beziehungen steht, hat bis in die jüngste Zeit von den Blättern Urteile zu hören bekommen, die, wenn sie gegen die russische Regierung gerichtet wären, unzweifelhaft die Staatsanwälte zum Einschreiten veranlaßt hätten. Warum gerade diese törichte Fürsorge für Rußland, das die finnische Freiheit vergewaltigt und ungestraft im Innern Unter⸗ drückung übt? Die Aeußerungen des Ministers haben auch nicht leugnen können, daß russische Spitzel eine Tätigkeit in Deutschland ausüben. Selbst ein Parteigenosse des Herrn von Kardorff konnte fich im preußischen Abgeordnetenhaus des Eindrucks nicht erwehren, daß die in dieser Beziehung erhobene Beschuldigung nicht ganz unbe⸗ gründet ist. Der Minister sagte, es sei ihm nicht bekannt, daß russische Organe eine solche amtliche Tätigkeit ausüben; der Nach⸗ druck scheint dabei auf dem Worte „bekannt“ zu liegen. Das ist doch keine Widerlegung. Ich muß ihn doch fragen: Hat er die Spuren, die ihm der Vorwärts“ und die Verhandlung vom 19. Januar positiv gaben, verfolgt, die auf Poltz, Neuhaus usw. deuten? Sind sie verfolgt worden und in welcher Weise? In den Ausführungen des Herrn von Hammerstein lag aber auch ein qualifiziertes Geständnis; er hat eingestanden, ein Beamter der russischen Polizei sei beauftragt mit der Ueberwachung der Russen. Sollen wir jetzt vielleicht glauben, daß nur ein einziger Vertreter der russischen Botschaft diese Dienste aus— führt? Ein einziger könnte das ja gar nicht bewältigen. Es muß auch dazu kommen, daß der Verkehr der Inländer überwacht wird. Darüber sind auch im preußischen Abgeordnetenhause alle Parteien einig, daß es ein unwürdiger Skandal wäre, wenn auch auf Inländer ein derartiges Spitzelwesen erstreckt würde. Es genügt nicht, daß der Minister sagt, mir ist nichts bekannt davon, sondern es muß der genaue Nachweis geführt werden, daß so etwas nicht vorgekommen ist. Die Minister haben alle Ursache, aus preußischen Gründen den Anhaltspunkten nachzugehen, die ihnen von der äußersten Linken gegeben worden sind. Ein dritter Schaden, der aufgedeckt worden ist, betrifft zwar nicht eine Gesetzesverletzung, wohl aber die Verletzung der völkerrechtlichen Moral, indem die Ausweisung in eine förmliche Auslieferung an Rußland umgewandelt worden ist. In dieser Beziehung haben mich die Er⸗ klärungen des Ministers des Innern nicht befriedigt. Er hat darauf bingewiesen, daß bei uns in Preußen die Regel ist, daß der Ausgewiesene an derjenigen Grenze ausgewiesen wird, die er wünscht. Mir scheint aber hier eine große Willkür zu herrschen. Der Minister sagte, es bestehe nur eine Ausnahme von dieser Regel, und die beziehe sich auf die Anarchisten. Geben Sie doch einmal eine genaue Definition dieses Begriffs! Anarchisten im eigentlichen Sinne des Wortes gibt es nach der Erklärung des Ministers gar nicht; er sprach nur die Befürchtung aus, daß diese Leute Anarchisten würden. Unreife Studenten, sagte der Minister, brauche Deutschland nicht. Es ist doch aber etwas anderes, wenn diese einer Justiz ausgeliefert werden, die nach unseren kulturellen Begriffen keine Justiz ist. Der Grundschaden liegt in dem preußischen Auslieferungsvertrag vom 13. Januar 1885. Dieser Vertrag ist ja kein Ruhmesblatt in der preußischen und deutschen Kulturgeschichte; er muß durchaus geändert werden. Mit seinen Kautschukbestimmungen ist er ein Schlag in das Gesicht des Völkerrechts, denn er oerpflichtet Deutschland, Personen wegen politischer Vergehen auszuliefern, die bei uns nicht mit Strafe bedroht sind. Im Reichfttag kam der QNertrag gar nicht zur Ver⸗ bandlung; er scheiterte an der Wucht der öffentlichen Meinung. Die Auslieferungsverträge anderer Staaten, z. B. der österreichische, sind weit beschränkter als der mit Rußland. In den norwegischen und schwedischen Verträgen sind die Delikte ganz genau genannt, dort ist eine solche Willkür ausgeschlossen. Der preußisch-russische Auslieferungsvertrag ist nach der Meinung aller Autoritäten ein solcher, wie er in keinem anderen Staate besteht. Es macht immer den Eindruck, daß der Vertrag nur dazu bestimmt ist, Rußland bei guter Laune zu erhalten. Kein Staat ist aber z. B. in handels vertraglicher Beziehung uns gegen⸗ über so unfreundlich wie Rußland. Mit dem Abg. Oeser im preußischen Abgeordnetenhause möchte ich eine Kodifikation des allgemeinen Fremden und Auslieferungsrechts befürworten. Wir haben die größte Sympathie mit dem gebildeten Teil des russischen Volkes, wir wollen unter keinen Umständen die Begünstigung eines Regierungssystems, das in orientalischer Weise Tausende in sibirischen Kerkern verschwinden läßt. 1866 sprach Waldeck im Abgeordneten⸗ hause flammende Worte gegen die schmachvolle preußische Konvention wegen des Ueberganges russischer Truppen auf vreußisches Gebiet. Ich weiß nicht, ob unsere Minister noch den Bismarckschen Stolz baben, der sagte: „Wir Deutsche fürchten Gott und sonst nichts in der Welt.“ Wir können nur wünschen, daß sie dem Zarismus keine Polizei⸗ dienste leisten.

Preußischer Justizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Ich will mich auf wenige Bemerkungen gegen— über den Ausführungen des Herrn Abg. Müller (Meiningen) be— schränken. Der Herr Abgeordnete bemängelt die gesetzlichen Bestim⸗ mungen unseres Strafgesetzbuchs bezüglich der Verfolgung feind⸗ licher Handlungen gegen befreundete Staaten. Ich habe darüber mit dem Herrn Abgeordneten nicht zu rechten. Die Bestimmungen bestehen; solange sie bestehen, müssen sie befolgt werden. Der Herr Abg. Müller (Meiningen) gibt das auch zu, meint aber, dann sei wenigstens ein sehr vorsichtiger Gebrauch dieser Bestimmungen ge— boten. Daß auf demselben Boden die Königlich preußische Staats—⸗ regierung und die Justizverwaltung steht, geht aus den weiteren Aus— führungen des Herrn Abg. Müller (Meiningen), wie mir scheint, ganz jweifellos hervor. Er hat erwähnt, daß gegen eine Reihe anderer europäischer befreundeter Souveraine in preußischen Zeitungen schwere Beleidigungen ausgesprochen worden sind er hat genannt: Serbien, Bulgarien, England und Belgien, glaube ich —, und da sei nicht eingeschritten seitens der preußischen Staatsregierung und Justiz-⸗ verwaltung. Ja, meine Herren, das ist doch der beste Beweis dafür, daß die preußische Verwaltung außerordentliche Vorsicht übt, ehe sie von diesem Rechte Gebrauch macht, und daß sie, wie ich schon vor— gestern sagte, den einzelnen Fall darauf ansieht, ob ein Einschreiten geboten ist oder nicht.

Der Herr Abg. Müller (Meiningen) hat ferner es als un— gewöhnlich bezeichnet, daß anhängige Strafsachen zum Gegenstand der Verhandlung in parlamentarischen Körperschaften gemacht werden. Auch hier teile ich vollkommen die Auffassung des Herrn Abgeordneten; ich halt? es nicht nur für ungewöhnlich, ich halte es auch für durch— aus nicht erwünscht, daß es geschieht; aber ich glaube, die preußische Justizverwaltung trifft hierfür nicht die Schuld. Wir haben nicht begonnen; die Anhänger der sozialdemokratischen Partei haben diesen Prozeß hier zur Sprache gebracht, und für die preußische Regierung ergab sich die Veipflichtung, sich an der Stelle, welche sie für die berufene hält, zu verteidigen; und nichts anderes hat sie getan.

Meine Herren, es ist an mich die Frage gerichtet worden, wie es.

mit der Behauptung stehe, daß den Angeschuldigten und dem Ver— teidiger die Einsicht der Akten verweigert sei. Der Herr Abg. Müller (Meiningen) hat die Meinung vertreten, daß, wenn solche Einsicht ver⸗ weigert worden sei, den Bestimmungen der Strafprozeßordnung im § 147 zuwidergehandelt sei, und daß den preußischen Justizminister ein schwerer Vorwurf treffe, wenn dagegen nicht eingeschritten sei. Demgegenüber muß ich mich berufen auf den Wortlaut des §147 der Strafprozeßordnung. Nach diesem Paragraphen steht dem Anschuldigten selbst ein Recht der Einsicht überhaupt nicht zu; dem Verteidiger steht sie zu, nachdem die Voruntersuchung abgeschlossen oder Anklage erhoben ist, und von diesem Zeitpunkt nur insoweit, als dies ohne Gefährdung des Unter— suchungszwecks möglich ist; ob diese letztere Voraussetzung zutrifft oder nicht, das zu prüfen ist nicht Sache der Justizverwaltung, sondern lediglich Sache des Richters. In der vorliegenden Sache ist die gerichtliche Vorunter⸗ suchung am 4. Dezember v. J. eröffnet worden. Seitdem ist der einzige Herr der Sache der Untersuchungsrichter in Königsberg. Ich weiß nicht, ob bis jetzt den Verteidigern die Akteneinsicht vorenthalten worden ist. Es ist nicht meine Sache, das zu prüfen; unter keinen Umständen würde ich mich für berechtigt und berufen halten, mich in die Sache einzumischen. Der Untersuchungsrichter ist souverän, und wenn ich den Versuch machen wollte, auf den Untersuchungsrichter einzuwirken, würde mich mit Recht der Vorwurf treffen, den bis jetzt zu Unrecht mir die Herren von der sozialdemokratischen Partei gemacht haben, nämlich daß ich in die Zuständigkeit der Gerichte eingreife und in unzulässiger Weise die Gerichte zu beeinflussen unternehme. (Beifall

rechts.)

Staatssekretär des von Richthofen:

Der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) hat hier eingehend den preußisch⸗russischen Auslieferungs vertrag erörtert. Dieser steht aber bei der ganzen Angelegenheit nicht in Frage; keine einzige der Aus— weisungen, von denen hier die Rede ist, ist auf Grund des preußisch— russischen Auslieferungspertrags erfolgt. Es sind überhaupt keine Aus—⸗ lieferungen erfolgt, sondern Ausweisungen auf Grund des allgemeinen Staatshoheitsrechts der Bundesstaaten, Ausweisungen über die Landes— grenze zu verfügen. Das ist keine Auslieferung, sondern eine Aus—⸗ weisung. (Lachen links.)

Der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) hat ferner auf den Fürsten Bismarck hingewiesen und gesagt, wir sollten seinen Spuren folgen. Meine Herren, der Fürst Bismarck hat genau dieselben Grꝛundsätze über Fremdenpolizei verfolgt wie wir, er hat insbesondere gegenüber Rußland die weitgehendsten Ausweisungen befürwortet. (Zustimmung bei den Sozialdemokraten. Wir stehen auf demselben Boden und auf derselben Basis, die uns der Fürst Bismarck hinter— lassen hat, und wir haben auch nicht die Absicht, davon abzugehen. (Lebhafter Beifall rechts.)

Abg. Fürst Radziwill (Pole): Der Minister Freiberr von Hammerstein hat auf eine Versammlung polnisch-russischer Studenten hingewiesen, die hier in Berlin stattgefunden haben soll. Die un⸗ berechtigte und verantwortungslose Einmischung unreifer Elemente in die große Weltpolitik ist auch nach meiner Meinung durchaus zu ver— werfen. Wenn er aber weiter Kapital aus diesem Vorgange für seine Polenpolitik zu schlagen suchte, so kann ich ihm darin nicht folgen. Diese Methode befolgt er wie sein Vorgänger sehr gern. Man benutzt Zeitungsausschnitte, um die Stimmung des Deutschen Reichs gegen die Polen und für die preußische Polenpolitik zu beeinfluffen. Ich bitte ihn, sich das Kriegerdenkmal in Kissingen anzusehen, da ist eine lange Reihe. Gefallener aufgeführt, die namentlich aus unserer Heimatsprovinz stammen und mit ihrem Blut ihre Treue zum Staat besiegelt haben. Erst kürzlich ist ein Kriegsschif in Ostasien untergegangen, das zum großen Teil polnische Besatzung gebabt hat. Wenn der Minister gegen ein Mitglied unserer Fraktion im Abgeordnetenhaus das Wort aus— gesprochen bat: ‚Wir haben zu befehlen, Ihr habt zu gehorchen!“ so muß er sich doch vergegenwärtigen, daß auf einem Gebiet, wo er durchaus nichts zu befehlen hat, man über einen solchen Befehl mit Achselzucken hinweg geht. Gerade gegen diese Volkekreise, die ich erwähnt habe, richtet sich diese antipolnische Politik; sie wollen dem polnischen Arbeiter die Möglichkeit, sich in seiner Heimat eine Heim- stätte ju gründen, unmöglich machen. Hiergegen erheben wir Wider— spruch; in allen Ständen unserer Nation, von oben bis zum letzten Arbeiter, ist das Gefühl der erlittenen Ungerechtigkeit wachgerufen.

Inzwischen ist folgender Antrag der Abgg. Bebel und Ledebour (Soz.) eingegangen;

den Reichskanzler zu ersuchen, baldmöglichst einen Gesetzent⸗ wurf zur einheitlichen Gestaltung des Fremdenrechts in Deutschland vorzulegen, durch den insbesondere eine Zulassung von ausländischen Polijeiagenten zur Ueberwachung der Ausländer im Deutschen Reiche verboten wird.“

Auswärtigen Amts Dr. Freiherr

Preußischer Minister des Innern Freiherr von Hammer— stein:

Meine Herren! Ich würde das Wort nicht schon jetzt ergriffen haben, weil ich annehme, daß den Angriffen des Herrn Abg. Dr. Müller (Meiningen) noch heftigere von seiten der sozialdemokratischen Partei folgen werden. Die Ausführungen des Herrn Abg. Fürsten Radziwill nötigen mich aber zu einer kurzen Erwiderung. Die preußische Polenpolitik gehört ganz gewiß nicht in den Rahmen der Reichstagsverhandlungen (sehr richtig! rechts), und ich verweigere an dieser Stelle darüber jede weitere Auskunft. (Stürmische Zurufe links, große Unruhe.) Ich bitte mich nicht zu unterbrechen, ich werde Sie auch nicht unterbrechen. (Glocke des Präsidenten.)

Meine Herren, nur das möchte ich dem Herrn Fürsten Radziwill erwidern, daß ich immer rückhaltlos die Tapferkeit der polnischen Ration anerkannt habe, wie sie sich jetzt wieder in Ostasien und früher in allen Kriegen bewährt hat, in denen polnisch sprechende preußische Untertanen unter deutschen oder preußischen Fahnen gefochten haben. Bezüglich der Versammlung, die am Vorabend der in diesem Hause geführten Verhandlungen stattgefunden hat, bin ich nunmehr dahin unterrichtet worden, daß fast ausschließlich preußische Polen an der— selben teilgenommen haben. Die Vorgänge in dieser Versammlung hätten also an und für sich in den Rahmen dessen, was ich vorgestern an dieser Stelle ausgeführt habe, nicht hineingehört. Da die Ver— sammlung aber in der Presse als russisch⸗polnische bezeichnet war, glaubte ich sie hier kurz berühren zu müssen. Daß der Herr Abg. Fürst Radziwill sich dieser Versammlung einigermaßen an— genommen hat, muß um so mehr anerkannt werden, als der Haupt⸗ redner, was dem Herrn Abgeordneten selbst vielleicht nicht bekannt ist, die von ibm beantragte Resolution begründet hat gerade im Gegensatz zu einer Anzahl polnischer Reichstagsabgeordneter und unter besonders heftigen Angriffen gerade gegen den Fürsten Radziwill, von dem er behauptet, daß er, ebenso wie gewisse andere Volksvertreter, nichts tauge, und daß er es nur verstanden habe, seine Wahl durch Geistliche

und Andere, welche ihn zu Unrecht als

setzen; tatsächlich sei er kein echter Pole. Ich konstatiere Urteil und möchte es h wissem Sinne sehr gern unterschreiben.

XI 1e num 1 : 34 In mal * Ich glaube nunmehr auch, da ich einmal d

. ‚. 5 1 21 r n nlen A4 in seinem letzlen Satze

Herrn

unser Auftreten sondern wir wissen ganz genau, weshalb wir hier auftreten Ich glaube nicht. Der Herr lediglich bestätigt, und gewesen, wenn wir schon am 19. Januar hier ers hätten wir nur den Verhandlungen Die angeblichen Tatsachen, die di damals hier vorgetragen haben, waren unbekannt, wie der großen Menge dieses Hauses. Nun hat Dr. Müller (Meiningen) mir eine Inko wisse, daß ein russischer Beamter zu überwachen beauftragt sei, dieselben überwache. Der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen anscheinend die stenographischen Berichte des Abgeordnetenhauses ni vollständig gelesen, obwohl er l Unrichtigkeiten nachzuweisen. geordnetenhauses habe ich ausdrücklich erklärt, ich wisse nicht, ob der Beamte bei der russischen Botschaft sich besonderer Agenten bediene, ob sie russischer oder deutscher Nationalität seien, oder ob er etwa mit einem Detektivbureau in Verbindung steht. Daß derselbe irgend welcher ausführenden Organe bedarf, ist doch selbstverständlich. Jeden falls ist nicht festgestellt, daß irgend einer dieser angeblichen Agenten eine nach unseren Gesetzen strafbare Handlung begangen habe und deshalb von der preußischen Polizei verfolgt werden könne. Ich habe mich selbstverständlich auch nach denjenigen Männern erkundigt, die der „Vorwärts“ seinerzeit namhaft gemacht hatte als angebliche Agenten der russischen Polizei. Es wurde festgestellt, daß sie Deutsche seien, dagegen nicht ermittelt, ob sie im Auftrage eines bei der hiesigen russischen Botschaft angestellten Beamten gehandelt haben oder in einem anderen Auftrage; auch der Gegenstand ihrer Ermittelungen konnte nicht festgestellt werden. (Hört! hört! links) Ich wiederhole, daß irgend welche strafbare Handlungen dieser Leute nicht ermittelt sind (Zuruf links), ob sie nun Agenten eines Detektivbureaus oder jenes russischen Beamten sind, das weiß ich nicht. Sie (zur linken Seite) haben wohl auch ihre Agenten (Zuruf links) die Sozialdemokraten, ich bitte um Entschuldigung, die Herren Sozialdemokraten haben wohl auch unter sich einige Leute, die ihnen alle möglichen Nachrichten zutragen. Ich erinnere an Buchholz, der, wie mir im Abgeordnetenhause vorgehalten wurde, abgelehnt haben will, Agent der Polizei zu werden, davon aber alsbald dem sozialdemokratischen Komitee Kenntnis gab. In solchen Mitteilungen und in der Tätigkeit sür andere liegt auch an sich nichts Strafbares, solange sich derjenige, der Ermittelungen in bezug auf andere Per- sonen anstellt, in den Grenzen des Gesctzes hält. Die Polizei ist nicht dazu da und ich glaube, Sie wären die Ersten, die die entgegengesetzte Behauptung bekämpfen würden sich in alle Angelegenheiten einzelner Personen zu mischen. (Sehr richtig! rechts) Die Polizei ist dazu da, einzuschreiten, wo der Tatbestand einer strafbaren Handlung vorliegt; und der Nachweis, daß etwas Strafbares geschehen ist, sei es von seiten preußischer Polizeibeamten, sei es von seiten irgendwelcher Agenten oder von Per⸗ sonen, die sich als Agenten ausgeben, ist nicht erbracht und deshalb liegt ein Grund zum Einschreiten nicht vor.

Zum Schluß kann ich noch mit einer anderen Mitteilung dienen. Von einer der namhaft gemachten Personen die meisten sind zur Zeit nicht hier und ihr Aufenthalt unbekannt habe ich heute morgen einen Brief bekommen, worin gesagt ist: ich bin in Hermsdorf gewesen, ich habe da im Auftrage jemandes, der nicht genannt wird, eine Zeitlang gewohnt Zuruf von den Sozialdemokraten) Ja wohl. Herr Wolz! er habe niemals etwas getan, was in irgend einer Beziehung gesetzwidrig sei. (Zurufe von den Sozial⸗ demokraten) Er habe sich wohl gehütet, mit Postbeamten anders zu verkehren, als wie jeder Privatmann verkehren könne, er habe selbstverständlich keinen Einbruch verübt, wie es bebauptet worden sei. Auffallend sei aber, daß ein Brief, den seine Mutter an ihn gerichtet habe, und der nach seinen Feststellungen in den Brief— kasten vor seiner Wohnung in Hermsdorf gesteckt worden sei, aus diesem Briefkasten entfernt und dann hier von dem Abg. Bebel ver— lesen sei. Der Mann dreht also das Blatt gerade um. Er sagt: Die Leute, die ein Interesse an der Ueberwachung meiner Tätigkeit haben, diese Leute haben sich zu einer strafbaren Handlung hin⸗ reißen lassen, sie haben tatsächlich meinen Briefkasten erbrochen. Ueber die Täter selbst hat er mir genügende Auskunft nicht gegeben. Ohne bestimmte Anhaltspunkte, ohne eine unmittelbare Anzeige von seiten des Beschädigten über die Zeit und die Art des angeblichen Einbruchs ist ein Vorgehen unmöglich. Sie (gegen links) wiederholen nur stets Ihre unfaßbaren Erzählungen und Beschuldigungen und bleiben jeden Nachweis schuldig, das ist nichts anderes als lärmende Agitation ohne innere Bedeutung. (Lebhaftes Bravo rechts.)

e , . Justizminister hat meine

nleguen: po nsequenz

im Inlande

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sich Mühe gegeben hat, mir darau

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Mo 1e ser ar kBandlitr ** Bei diesen X erhandlungen

Abg. Schrader (fr. Vgg.): Was die Teilnabme der preußischen Minister an unseren Verhandlungen betrifft, so liegt die Frage tat⸗ sächlich so, daß die Minister sich vor dem preußischen Abgeordneten⸗ hause verantworten müssen, daß sie aber auch in Angelegenheiten, die zugleich preußische und deutsche sind, allen Grund haben, hier zu erscheinen. Tatsächlich ist dies von jeher die Praxis bier gewesen. Der Geheimrat Fischer hat als Vertreter der sächsischen Regierun in sächsischen Angelegenheiten niemals gesagt: die Sache geht mi nichts an, bringen Sie sie im sächsischen Landtag vor. Auch ist es nicht lange her, daß der preußische Handelsminister Möller in Sachen der Wurmkrankheit hier gesprochen hat. Der Minister des Innern hat erklärt, es liege kein Fall vor, daß Fremde sich die Rechte deutscher Beamten, obrigkeitliche Rechte, angemaßt haben. Darum bandelt es sich aber nicht, sondern darum, daß unter Leitung eines auswärtigen Beamten ein System der Ueberwachung besteht, kas unseren Rechten und Interessen widerspricht. Das Gewerbe des Spions ist ja nicht schön, aber wenn es ausgeübt wird, dann soll es unter derjenigen Zucht stehen, die uns allein eine gewisse Bürgschaft fur die ordnungsmäßige Erledigung des Dienstes gibt. Ich habe selbst privatim er ahren, daß die allerunschuldigsten Menschen, sobald sie aus Rußland kommen, hier volizeilich überwacht werden. Diesem Zu⸗ stande muß, darin werden alle Parteien einig sein, ein Ende gemacht werden. Ich bin überzeugt, daß das, was bier von den russischen Be amten geschieht, ohne Genehmigung und Wissen einer höberen Behörde geschiebt; sollte es mit deren Genehmigung geschehen, so müßte sich unsere Regierung mit der russischen ins Einvernebmen setzen, um dies abzustellen. Die Praxis der Ausweisungen ist für jeden, der auf Humanität und Völkerrecht etwas hält, ein Stück alter Barbarei. Der Betreffende