1904 / 68 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Mar 1904 18:00:01 GMT) scan diff

solche Absicht liegt uns auch durchaus fern. Was wir erreichen wollen, ist, die Rutorität der Gerichte nicht notleiden zu lassen unter einem schlechten Gesetz Wir können doch nicht warten, bis das Zieil⸗ strafgesetz revidiert wird.

Staatssekretãr des Admiral von Tirpitz:

Meine Herren! Ich weiß nicht, wie der Artikel der Kölnischen Zeitung entstanden ist. Ob nicht in irgend einem Armeekorps eine Zusammeafassung von alten Bestimmungen veranlaßt worden ist, kann ich nicht wissen, init ist von einer Kabinettsorder oder einer derartigen Instruktlon nichts bekannt. Es lag auch gar kein Anlaß und gar kein Bedürfnis vor, den Artikel 13 weiter zu erläutern. Ich habe nicht einen einzigen Offizier in der Marine gesprochen, und es ist nicht eine einzige Stimme in den Gerichten laut geworden, die nicht darüber klar war, daß im Falle Hüssener ein vorschriftswidriger Gebrauch der Waffe vorliegt. Also nach dieser Richtung liegt kein Bedürfnis zu weiteren Bestimmungen vor. Es sind noch keine neuen Instruktionen, betreffend die Behandlung betrunkener Soldaten, er⸗ lassen, es existieren darüber klassische Kabinettsorders vom 21. Februar 1821 und vom 26. Mai 18585 mit so ei gehenden klaren Erläuterungen, daß ein weiteres Bedürfnis in der Richtung nicht vorliegt. Das wird natürlich nicht verhindern, daß in einzelnen Fällen falsch gehandelt wird. Aber daran sind die Vor⸗ schriften nicht schuld, und es kann nur darauf ankommen, nach Mög⸗ lichkeit dafür zu sorgen, daß befolgt werden.

Abg. Militãrstra aber um eine des Herrn Mi eben keine Kl

Reichsmarineamts, Staatsminister,

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t ; 6. egsartikels 13 Ausflucht bezeichnen.

heißt, die Vorgesegten zum Narren halten und sie im unklaren lassen, wenn man ihnen nicht volle Klar⸗ beit gibt. Ich möchte deshalb nunmehr den Staatssekretär um eine klare Antwort bitten.

Staatssekretär des Reichsmarineamts, Staatsminister, Admiral von Tirpitz:

Meine Herren! Was den ständigen Konflikt anbetrifft, in dem sich die Vorgesetzten in bezug auf die Fassung des Kriegsartikels 13 befinden sollen, so muß ich konstatieren, daß mir persönlich und ich habe soeben einen anderen unserer Admirale gefragt auch diesem kein einziger Fall in unserer vierzigjährigen Dienstzei in der Marine bekannt ist, wo ein derartiger Konflikt tatsächlich vorgelegen, und wo überbaupt die Waffe von dem Vorgesetzten mißbraucht worder ist. (Hört, hört! bei den Nationalliberalen) Diese Tatsache charakterisiert am besten die irrtümliche Auffassung, die von dem Herrn Vorredner der Angelegenheit beigelegt wird. (Sehr richtig! rechts; Zurufe von den Sozialdemokraten.)

Was den Punkt einer generellen und juristischen Auslegung an⸗ betrifft, meine Herren, können wir denn gesetzten im wesentlichen handelt es sich j— zweiten des Art. 13 nur um Vorgesetzte generelle juristische Deduktion geben? Das ist unmöglich. gibt es Fälle, das Leben und die Exist Schiffes oder Bootes bei schwerem Wetter oder sonstwie in ist, wo der Gehorsam unter Anwendung aller Mittel erzwungen werden muß. Daß der betreffende Vorgesetzte in solchen Fällen den richtigen Takt und die richtige Entschlußkraft zeigt, darauf muß die ganze militärische Erziehung binwirken und nicht Para— graphen und Erläuterungen dazu. (Sehr richtig! rechts) So ist bis jetzt in der Marine verfahren worden, und solange ich die Ehre habe, in der Marine zu sein, sind wir gut damit gefahren. Ich habe dem Abg. Ledebour nichts weiter zu erwidern. (Bravo!)

Abg. Mommsen weist den Vorwurf zurück, daß er für Danzig etwas babe berausschlagen wollen. Er habe ganz allgemein sich ũber die Marineverwaltung geäußert. Dem Abg. von Normann erwidere er, daß er genau wisse, daß ein Holzdolch keine Waffe sei. Die Resolution misse in einer Kommission beraten werden.

Abg. Hue tritt den Ausführungen bg. Dr. Beumer gege über. Was dieser gesagt habe, um die Unfallziffern bei Krupp zu rechtfertsgen, fei längst widerlegt. Gegen den vom Abg. Stoͤtzel er— bokenen Vorwurf der Verhetzung müsse er sich entschieden verwahren. Er babe lediglich die Arbelkerverhältnisse in der Firma Krupp in objektiver Weise besprocken. Herr Stötzel sei nach seiner Vergangen⸗ beit der letzte, der solchen Vorwurf erheben könnte.

Damit schließt die Diskussion.

Die im Etat beantragte Mehrbewilligung eines Besoldungs

zuschusses von je 500 für zwei Seeoffiziere als Departements⸗ hbirektoren wird entsprechend dem Antrag der Budgetkommission gestrichen. Das Gehalt des Staatssekretärs und die übrigen Be— soldungen im Reichsmarineamt und Marinekabinett werden nach den Vorschlägen der Budgetkommission bewilligt. Des⸗ gleichen die Ausgabe für den Admiralstab der Marine.

Die Resolution Gröber wird einer Kommission von 7 Mitgliedern überwiesen.

Bei den Ausgaben für die Seewarten Observatorien bemerkt der

Staatssekretär des Reichsmarineamts, Admiral von Tirpitz:

Meine Herren! Ich bin in der Kommission von einem der Herren gebeten worden, die Wetterberichte der Seewarte doch den Interessenten kostenlos zugeben zu lassen; ich habe dieser Bitte meinerseits Entgegen— kommen, soweit es mir möglich wäre, zugesagt. Ich glaube, daß die Interessenten dies doch zu weitgehend aufgefaßt haben, weitgehender, als mein Ressort zuständig ist. Ich erlaube kurze Bemerkungen dazu.

Die Seewarte gibt zweimal des Tages Berichte heraus: einmal wischen 9 und 10 Ubr Vormittags jwei telegraphische Berichte, und dann Nachmittags zwischen 3 und 4 einen Bericht per Post. Von den beiden tele graphischen rohen meteorolozischen Angaben, die noch erst verarbeitet werden müssen; der zweite Bericht enthält die Verarbeitung und die Prognose. Der Poftbericht Nachmittags ist eine ausführliche Durcharbeitung der Nachrichten. Nun liegt die Sache so, daß für die telegraphischen Wetterberichte an die Reichstelegraphenverwaltung im Jahre eine Gebühr von 360 M bezahlt werden muß; wenn nur die Prognose verlangt wird, beträgt die Gebühr 120 4 Diese Telegraphen⸗

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des ha n⸗ 1 * 1 *

und die

Staatsminister,

gebühren können natürlich nicht erlassen werden; sie fallen an das

Ressort der Telegraphenverwaltung. Was die zweiten Berichte, welche Nachmittags ergehen ver Post, betrifft, so sind bisher von

der Seewarte Portogebabren von im ganzen 60 M gefordert worden.

.

mir desbalb ein paar Flottengesetz dieser Gedanke

.

Berichten enthält der eine nur die Resewedivisionen usw.

Reichs. Wenn das Haus das beschließt, so würde diese Gebühr erlaffen werden können. Ich möchte aber dabei bemerken, daß der schristliche Bericht für die Interessenten und da kommen in erster Linie die Lokalzeitungen in Frage deshalb keinen großen Wert bat, weil er zu spät kommt; denn die Tageszeitungen brauchen die Wetterberichte für die Abendausgabe. Das würde nicht viel nützen. Bei der telegraphischen Berichterstattung liegt die Sache so, daß sie unmittelbar für die lokalen Wetterverhältnisse auch noch nicht benutzbar sind, sondern sie müssen erst für die betreffenden Orte bearbeitet werden. Die Berichte der Seewarte erstrecken sich über sebr weite Regionen; sie werden in den einzelnen Orten durch besondere Meteoro⸗ logen oder sogenannte lokale Wetterbureaus bearbeitet.

So liegen die Verhältnisse, und zu etwas anderem als einem Entgegenkommen in bezug auf die Gebühren der schriftlichen Bericht⸗ erstattung ist die Marineverwaltung nicht in der Lage.

Das Kapitel wird bewilligt, desgleichen die Kapitel für ie Stationsintendanturen, für die Seelsorge, das Garnisonschulwesen. . ö, r Th „Geldverpflegung der Marineteile“ hat der Etat neu gefordert 1 Vizeadmiral, 1 Konteradmiral, 3 Kapitäne zur Sce, 43 Fregatken⸗ oder Korvettenkapitän, 21 Kapitänleutnants J, 15 Kapitänleutnants II. Klasse, 25 Oberleutnants zur See und 589 Leutnants zur See, zusammen 140 Stellen. Die Kommission hat den Admiral und den Konteradmiral gestrichen, dafür aber einen weiteren Vizeadmiral bewilligt, ferner? Fregattenkapitäne, 10Käpitänleutnants J. und 6 II. Klasse, außerdem 11 Oberleutnants zur See und 2 Leutnants zur See an der Mehrforderung gestrichen, dagegen die Zahl der Fähn⸗ rsiche zur See von 368 auf 3 erhöht. Nach einem Antrage des Abg. Von Kardorff (Rp.), unterstützt von der Reichs⸗ partei, den Deutschkonservativen, der Wirtschaftlichen Ver⸗ einigung und den Nationalliberalen, wird prinzipaliter die Bewilligung der gesamten Mehrforderungen im Etatsentwurfe und eventualiter die Bewilligung des Admirals, ferner die Bewilligung von 40 statt 26) Oberleutnants⸗ und 70 (statt 39) Leutnantsstellen über den gegenwärtig bestehenden Etat (435 beziehungsweise 316) und die Wiederherabsetzung der Zahl der Fähnriche zur See von 433 auf 368 gefordert.

Staatssekretär des Reichsmarineamts, Staatsminister, Admiral von Tirpitz: en! Ich habe bei den Beratungen in der Kommission und aus den Ausführungen des Herrn Referenten den Eindruck gehabt, als ob der wichtigste Grund füt die Forderung der verbũndeten Regierungen nicht so in die Erscheinung getreten ist, wie er es eigentlich sciner Bedeutung nach verlangt. Dieser wichtigste Grund liegt in dem en Mangel, den wir an Offizieren haben. Meine Herren, die

Mangel an Offizieren gelitten, und es lag an den allgemeinen Verhältnissen, daß wir damals ausreichenden Ersatz nicht heranschaffen konnten. zieser Offiziermangel bat seinen Grund darin, daß ja bei der Marine nicht bloß alle Schwierigkeiten und Umständlichkeiten der Seefahrt überwinden sind, sondern bei unseren Landformationen auch der polle Dienst der Landoffiziere versehen werden muß. Wir müssen ferner den Offizieren, die von den Tropen zuräck— kehren, Urlaub geben, damit sie sich erholen können, und müssen endlich eine Reihe von Spezialisten ausbilden, die außerhalb der Front stehen. Aus allen diesen Umständen entspringt das große Bedürfnis der Marine, mehr Offiziere zu haben als lediglich diejenigen, die direkt in der Front und an Bord der Schiffe tälig sind. Das ist die Situation. Es wat der Mangel an der die Verhältnisse in den 80er und 90 er Jahren so machte, daß sie wie ein Bleigewicht an der ganzen inneren ung der Marine gehangen haben. Wir konnten nicht vor— weil wir nicht den Ueberschuß an Offizieren hatten, den wir haben mußten. Es wurde jeder Offizier bei seinem Zurũckkommen sofort mit Beschlag belegt und stets dasjenige Loch gestopst, welches gerade am größten war. Nun ist kein Zreifl, daß uns der Eintritt in die Flottengesetze in dieser Beziehung keine Erleichterung, sondern eine Erschwerung brachte. Ich erinnere mich einer Aeußerung meines hochverebrten früberen Chefs, des Generals von Caprivi, der sagte: sie kriegen ja keinen Ersatz, deshalb kann die Flotte nicht vermehrt Die Flottengesetze brachten in bezug auf den Andrang zur ine eine greße Erleichterung. Aber es bleibt bestehen, daß beim Eintritt in die Flottengesetze dies meine größte Sorge war. Wir sind dann über diese Schwierigkeit schließlich binweggekommen, wie der Beweis ja zeigt. Nun liegt Of

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die Frage der jäbrlichen Offiziers. vermehrung nach Anschauung der Reichsmarineverwaltung nicht so, wie der Herr Referent sie dargelegt bat. Es ist unter dem Druck der allgemeinen Offiziersnot der Passus entstanden, der im ersten Flottengesetz auf Seite 19 steht und beißt:

Es ist beabsichtigt, in jedem Jahre so viel neue izierstellen auf den Etat zu bringen, als besetzt den können.

Das war der natürliche Ausweg aus der allgemeinen Not, in der wir uns befanden. Dementsprechend ist verfahren worden, und wir haben im zweiten Flottengesetz keine Veranlassung gehabt, auf diesen Punkt zurückzukommen, denn das bohe Haus hatte die Anschauung der Marineverwaltung ja anerkannt und genehmigt. Daß vor allen Dingen die große Lücke im Offizierkorps ausgefüllt werden mußte, war selbstverständlich, und ist des halb in der Begründung zum zweiten nicht nochmals speziell zum Aus⸗ druck gekommen, wie überhaupt die allgemeinen militärischen Prin⸗ zipien des ersten Flottengesetzes ohne weiteres in das zweite herüber⸗ genommen sind. Dazu gehört die ganze innere Organisation unserer Schlachtflotte, die Art der Indiensthaltungen unserer Schiffe, die Das ist alles im iweiten Flottengesetz nicht nochmals behandelt worden, und doch ist kein Zweifel, daß es voll⸗ gültig bestebt. Im zweiten Flottengesetz ist nur gesagt, nachdem ein allgemeiner Ueberschlag über das gesamte Personalbedürfnis bis zum Jahre 1820 gegeben worden war, auf Seite 40 der Begrũndung: Es ist in Aussicht genommen, während der ersten 10 Jahre eine höhere Personalvermebrung als die durchschnittliche und in den letzten 10 Jahren eine entsprechend niedrigere Vermehrung zu fordern. ; Dementsprechend ist seit vier Jabren verfabren worden. Nun gestattet allerdings der gleichmäßige Aufbau der ganzen Flotten— entwicklung wohl eine Gleichmäßigkeit in der Steigerung der

Diese Gebühr von Eo Æ würde die Marineverwaltung zu erlaffen erforderlichen durchschnittl ichen Jahres vermebrungkauote der Mann—=

ijmstande sein; sie ließen ju den eigenen Einnahmen deg

schaften, aber bei den Offttieren liegt die Sache anders. Daß wir

immer die Absicht gehabt haben, das erwähnte große Manko an Offizieren so bald wie möglich wegzuschaffen, gebt aus folgendem Sat im zweiten Flottengesetz hervor: Die Beschaffung des für eine solche Vermehrung erforderlichen Berufe pe csonals bedingt die jährliche Einstellung von etwa 200 See⸗ kadetten. Wir werden aber doch nicht 200 Seekadetten jährlich in der Be—⸗ gründung des Flottengesetzes ansordern, wenn wir bloß 75 pro Jahr, wie hier vorgeschlagen wird, zu Offizieren befördern wollten! Die ganze Absicht der Vorlage geht hieraus klar hervor. Nun kam weiter hinzu: unser ganzer Schulapparat, den wir haben, krankte daran, daß wir keine Offiziere hatten. Wir haben in den neunziger Jahren die Akademie künstlich aufrechterhalten, indem wir pro Cötus 5. bis 6 Zu⸗ hörer kommandiert haben. (Hört! hört! bei den Nationalliberalen.) Jetzt ist in der Akademie die Zuhörerzahl auf etwa 12 pro Cötus gestiegen. (Hört! hört! bei den Nationalliberalen) Nan ist es dringend erforderlich, denjenigen Marineoffizieren, welche in böhere Stellen kommen, auch eine höhere Bildung zuteil werden zu lassen. Wir sind aber dazu gar nicht imstande, wenn wir nicht einen ge— wissen Ueberschuß haben. Aehnlich verhält es sich mit den Spezialisten, die wir haben müssen: wir müssen Offiziere ausbilden, die Experten im Torpedowesen sind, über das Normale hinaus; wir müssen besonders geschulte Experten haben auch auf anderen Gebieten, z. B. im Vermessungswesen usw. Alle diese Offiziere müssen wir aus der Front herausnehmen und ihnen eine Spezialbildung geben. Wenn Sie nun, meine Herren, eine solche Verringerung eintreten lassen, wie die Budgetkommission vorgeschlagen hat, so werden sich unsere Schwierigkeiten nach der Richtung außerordentlich vermehren. In den Jahren nach dem Flottengesetz ist bei dem betreffenden Etats— titel immer nur als Begründung ausgeführt worden:

Die bei Kap. 51 Tit. 1 geforderte Peisonalvermebrung entspricht

dein zur Verfügung stehenden Nachwuchs.

Meine Herren, danach ist seit 4 Jahren verfahren worden, und die Herren haben sogar im vorigen Jahre, wie ich mit Dank begrüßt habe, die 115 Stellen, die wir angefordert haben, bewilligt. Wir haben Ihnen in der Kommission dargelegt, wenn das große Manko, daß wir an Offizieren in der Marine haben, gedeckt ist das wird etwa im nächsten Jahre der Fall sein —, daß dann der absteigende Ast in diesen Anforderungen erreicht sein wird. Meine Herren, ich möchte Ihnen daher dringend ans Herz legen, diese Frage noch einmal in Erwägung zu nehmen. Sie vermehren sonft, namentlich für das nächste Jahr, die Schwierigkeiten der Marine⸗ verwaltung nach dieser Richtung ganz außerordentlich.

Um Ihnen das augenblickliche Manko an einem Beispiel zum Ausdruck zu bringen, möchte ich mir noch erlauben, Ihnen einige Daten von einem Landkommando zu geben. Ich habe dazu die erste Marineinspektion in Kiel genommen. Die erste Marine—⸗ inspektion entspricht etwa einem Brigadekommando und bat unter sich eine Matrosen- und eine Werftdivision. Die Matrosen- und Werftdivisionen sind die Depots, in denen das ganze Mannschaftspersonal der Ostseestation zusammenfließt: die Mannschaften, welche auf die Schiffe verteilt werden sollen und die Mannschaften, die von den Schiffen des In und Auslandes zurück— kommen, gehören zu diesen beiden Marineteilen. Die zwei Divisionen, mit Regimentern vergleichbar, haben 6 Abteilungen, die etwa der Formation eines Bataillons entsprechen würden und von Stabsoffi⸗ zieren geführt werden sollen. Es können aber jetzt nur 2 Abteilungen von Stabsoffizieren geführt werden, bei den übrigen 4 haben Kapitän⸗ leutnants mit der Führung beauftragt werden müssen. An Offizieren, die zu diesen Mannschaftesdepots gehören, sind in der Rangliste zwar 12 Kapitänleutnants aufgeführt. Von diesen 12 Kapitänleutnants aber, die in der Front Dienst tun sollen, haben 4 begründeten An⸗ spruch auf längeren Uilaub, weil sie aus den Tropen zurückkommen, 3 sind für Schiffe bestimmt, die im Herbst mit Reservisten besetzt werden, 2 sind für längere Zeit krank gemeldet. Es sind also von sämtlichen 12 Kapitänleutnants der Rangliste tat- sächlich nur 3 für die Divisionen verfügbar. Oberleutnants sollen nach der Rangliste 28 bei diesen Kommandobehörden sein; davon sind 12 3. Zt. noch im? Auslande, für ein Bordkommando im Herbst be— stimmt ist 1, krank gemeldet 1. Somit bleiben von den 28 Ober— leutnants nur 14 Offiziere für den Divisionsdienst verfügbar. Endlich sind noch 3 Leutnants vorhanden, von denen aber 2 ebenfalls noch im Auslande sind und nur 1 bei den Divisionen Dienst tut.

In Summa sind also bei der ersten Marineinspektion in Kiel ich babe absichtlich die sse Marineinspektion angeführt, weil nach den gestrigen Verhandlungen die Marineinspektion in Wilbelmẽe— haven vielleicht nicht als ganz einwandsfrei gelten würde bei 15 Kompagnien nur 3 Kapitänleutnants und? Sub⸗ alternoffiziere für den Frontdienst verfügbar. (Hört! hört! rechts und bei den Nationalliberalen. Es ist doch vielleicht möglich, daß auf Grund dieses Beispiels, das ich vorgebracht habe, einige der Herren, die sich in der Kommission nicht entschließen konnten, der Regierungsvorlage zuzuftimmen, die Sache noch einmal in Erwägung nehmen.

Nun

ist ja ein besonderer Antrag eingebracht für den Fall, daß die Regierungs vorlage abgelehnt werden sollte. Ich meinerseits kann natürlich nur dringend die Annahme der Re⸗ gierungs vorlage befürworten. Sollte sich das hohe Haus aber nicht entschließen können, so bietet allerdings die Annahme des ventualantrags immerhin eine eibebliche Erleichterung für die Marineverwaltung; insonderbheit werden die Schwierigkeiten für das nächste Jahr geringer. Ich kann also für den Fall, daß das bohe Haus sich nicht entschließen kann, die Regierungsverlage wieder ber⸗ zustellen, empfehlen, mit Woblwollen an den Gventualantrag beran⸗ zugehen.

Meine Herren, außerhalb der großen Frage der Offizierverme hrung steht die geforderte Umwandlung der Charge eines Vizeadmirals in die eines Admirals. Meine Herren, es handelt sich hier um den Chef der Marinestation der Nordsee, den böchsten Befehlshaber, den die Marine hat von der holländischen Küste bis zur dänischen Grenze, dem auch die ganze Repräsentation der Marine innerhalb seines Ge- bietes zufällt.

(Schluß in der Zweiten Beilage)

M GS.

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend, den 19. März

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1904.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Meine Herren, dieser Herr hat die Befugnisse und ampetenzen eines Generalleutnants. stelle umgewandelt werden in eine Admiralstelle. bier um einen hochverdienten Offizier, der Fhinawirren die Streitkräfte der Marine unter erkennung kommandiert hat.

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Die Umwandlung ist aber nicht bloß

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kältnissen der Marine.

zesagt worden: Die bisher im Etat ausgeworfene Stelle für dierenden Admiral in Berlin kommt in Fortfall. Nach Auflösung des Oberkommandos sind sechs baber in Immediatstellungen vorhanden, nämlich die beide der heimischen Stationsbezirke, um einen derselben handelt es sich hier der Chef des heimischen Geschwaders, geschwaders, der Chef des Generalstabs der Marine spekteur des Bildungswesens der Marine. Von seblshabern hat jeder in seinem Geschäftsbereiche und Pflichten eines kommandierenden

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diesen die Admirals.

die höheren Offiziere zwischen Land- und zu lassen,

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kemmen verbietet es, nur für einzelne der te der Umfang der Marine jur Zeit der Vorlage and Rücksichten auf analoge Verhältnisse im Heere

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stellen für Admirale zu fordern, wenn Offiziere in dem Dienstgrade

Admirale vorhanden sind.

Die Beförderung zum Admiral ist abhängig von den alter des betreffenden Offiziers im Vergleich

Dffisiere in den entsprechenden Dienstgraden des Heeres. Di Admirale der Marine rangieren mit den Generalen der Armee, und

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erst dann, wenn ein Seeoffizier diesen Avancementsverhältnissen

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entsprechend daran ist zur Beförderung zum Admiral, soll im Etat

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eine Admiralstelle gefordert werden. Dem entsprechend 3 3 * 89 Saitâ . . z

gehandelt worden, und das hohe Haus hat die Zustimmung nie

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liegenden Falle der betreffende Seeoffizier doch ein sehr starkes *eralisches Anrecht auf vollen Admiralskompetenjen hat, und 4 ö. aker . 2m r ? to * bitte Sie daher dringend, der Umwandlung der Vizeadmiralstelle in eine Admiralstelle zustimmen zu wollen.

die die

Abg. Dr. Paasche (nl): Was der Staatzssekretär eben gesa hat, ist in der Kemmission in der Ausführlichkeit nicht vorgebracht worden. Tatsächlich herrscht ein Offiziersmangel in der Armee, und wir müssen die höchste Achtung vor dem Offizierkorys in der Marine haben, das trotz des anstrengenden Dienstes seine Pflicht getan hat. Die schuelle Vermehrung unserer Flotte hätte eine größere Vermeh des Offiziermaterials zur Folge haben müssen. Die Gegner mi męeben, daß die Marine hier nichts Ungebührliches fordert. einzelnen Herren wurde in der Kommission betont, diese starke ? aehrung deute darauf hin, daß man die Absicht habe, auch eine Vermehrung der Flotte eintreten zu lassen. Das ist nicht ti wollte man diese Vermehrung, so müßte auch die Zahl der Mann— schaften und Schiffe jungen vermehrt werden. Diese Vermehrung wird aber von der Veiwaltung nicht angefordert. Man bat daber nicht das Recht, aus dieser Vermehrung der Offizierstellen abzuleiten, daß man eine Vermehrung der Flotte will. Berden die Offiziere jetzt abgelebnt, so müssen Offiziere niederer Dienstgrade zu höheren Stellen kommandiert werden, was nicht wünschenswert ist, denn in der Marine gibt es keine Stellengebälter, sondern Chargengehälter. Der Reichsiag sollte nicht die Mittel versagen, um an die verantwortlichen Stellen auch die not⸗ wendigen Dienstgrade zu bringen. Die Folge des Vorschlags der Kom. Aission, die 75 Offiziere zu streichen und dafür 173 Fähnriche zur See zuzusetzen, ist die, daß die vorhandenen Fäbnriche nun noch ein eiteres Jahr warten müssen, Offinierstellen einzurücken.

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um in O Es liegt im Interesse der Sache, daß die Regierungsvorlage wieder- dergestellt wird, um ein allgemeines Aufrücken zu ermöglichen. Wir würden nachher doch dazu kommen, die geforderten Stellen zu be⸗ willigen, und dann würde ein sprungweises Aufrücken erfolgen, was

; P 1 les ; Ioig wir vermeiden sollten. Trotz dieser Bewilligung wird es immer noch an Offizieren fehlen.

Abg. Freiherr von Richthofen

zu, daß die Kommission sich ge

* rate asgaben von sachlichen Erwägungen hat leiter

einen komman⸗

der Chef des Auslands- der In⸗ Be⸗ Rechte . ichte Die , . . ö Gleichwertigkeit der Stellungen unter sich und die Notwendigkeit, . chtet, und darauf begründet Bordkommandos wechseln

8d ten nicht angezeigt erscheinen, für sämtliche sechs Stellen Admirale jetzt im Etat vor⸗ Es ist daher in Aussicht genommen, nur dann die Etats—

ist⸗ zu dem Dienstalter der

* aber von der Kommission beim Ord r eübt worden. Die Begründung des Etats könnte zu der Meinung verführen, daß so viele Stellen gefordert würden, als Nachwuchs vorhanden sei. Das ist aber aufgeklärt worden. Es kommt nur darauf an, ob tat. sächlich ein Bedarf vorliegt, und da möchte ich betonen, was noch Zicht genügend unterstrichen worden ist, daß, wenn auch die Regierungsvorlage angenommen werden wird, noch 70 Vakanzen be⸗ eben bleiben werden Für die Befürchtung, daß eine weitere Flotten⸗ orlage zu erwarten ist, liegt auch nicht die mindeste Unterlage vor. Vaß nicht einmal eine solche Vorlage kommen kann. das kann aatärlich nicht gesagt werden. Es soll bier nichts Ueberflüssiges be willigt werden. Die Vertretung der Offiziere durch niedere Ebargen ist in der Marine nicht empfehlenswert. Ich bitte die Herten, sich die Sache doch noch einmal zu überlegen und wenigstens den Antrag ardorff, wenn nicht die Regierungsvorlage anzunehmen. Abg. Mül ler Fulda (3entr): Wenn man beute die Redner hört 0 scheint es, als ob wir Notwendiges veiweigern wollten. Das lottengesetz regelt die Zahl der Offizier⸗ und Beamtenstellen und destimmt, kaß jedes Jahr ein Zugang von jährlich (0. Offizieren bei

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den 3 Aang eines kommandierenden Generals, er hat aber jetzt nur die ö Deshalb soll seine Vizeadmiral⸗ Es handelt sich der allgemeiner An⸗ in der Billigkeit begründet, sondern auch in den organisatorischen Ver— Als seinerzeit das Oberkommando in Berlin aufgelöst und eine Neuorganisation für die oberen Behörden de Marine eingerichtet wurde und diese Organisation die Zustimmung de beben Hauses fand, da ist im Nachtragsetat zum Etat 1899 folgendes

war au aufgenommen worden sind. zugesagt haben.

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