(lehr richtig), ist für jeden Sachkenner vollständig bekannt, und jeder Sachkenner nimmt das an; alle Geschäftsleute und Kommunen haben sich verständigerweise darauf einzurichten. Aber, meine Herren, es ist mir bisher auch noch kein Fall bekannt geworden, daß überhaupt größere Distrikte durch Stillegung von Kohlenzechen in den vorigen Jahrzehnten irgendwie in dauernde Schwierigkeiten gekommen wären, sondern in den betriebsamen Landesteilen, in denen diese Zechen lagen, sind Gegenden, in denen Arbeitskräfte, die nur momentan billiger angeboten werden, sofort von anderen Unternehmern aufgesucht worden, die dort Neues geschaffen haben. Meine Herren, wir befinden uns dort in einer Gegend, die nicht mit anderen, wie mit dem Eulen⸗ gebirge in Schlesien, zu vergleichen ist, das nach Jahrzehnten es nicht hat fertig bringen können, an Stelle seiner untergehenden Hand⸗ weberei in genügendem Maße andere Industrien zu stellen. Wenn in jener betriebsamen Gegend, wie gesagt, sich Ueber⸗ fluß an Arbeitskräften geboten hat, so sind noch stets nach kurzer Zeit neue Betriebe entstanden, um diese fleißigen Hände aufzunehmen. Und so habe ich auch nicht den geringsten Zweifel, daß, wenn mit der nötigen Ruhe die ganze Sache behandelt wird, und wenn nicht künstliche Aufregung geschaffen wird, es dann leicht gelingen wird, die ganzen Schwierigkeiten zu überwinden.
Meine Herren, die ganze Erscheinung, die wir jetzt in den letzten Wochen gesehen haben, scheint mir zum Vergleich geeignet mit einer Panik, die in einem Theater entsteht, wenn Brand gerufen wird. (Abg. Schmieding (Dortmund)]: Sehr gut) Nur dadurch, daß man all den Gemeinden das große Gespenst der Arbeitslosigkeit und der vollständigen Entwertung an die Wand gemalt hat, ist der große Schrecken entstanden. Ich bin fest überzeugt, wenn wir alle mit gutem Willen daran gehen, die Hand zur Besserung und zur Ausgleichung zu bieten, daß wir in verhältnismäßig kurzer Zeit diesen Ausgleich auch sinden werden. (Bravo!)
Auf Antrag des Abg. Dr. Dittrich (Zentr) findet eine Besprechung der Interpellation statt.
Abg. Hilbck (ul.): Aus den geologischen Verhältnissen des Kohlengebietes folgt, daß im Norden des duhrgebiets größere Flözablagerungen und an der Ruhr sell nicht mehr genug Kohlen vorhanden sind. Das Ruhrtal ohl anfangs günstige Angriffspunkte für den Bergbau, da m Talboden nur seit—⸗ wärts in die Kohlenflöze hineinzubauen brauchte. zer für den Tief⸗ bau im großen waren die Verhältnisse zuerst nicht angetan, und um intensiver zu wirtschaften, haben sich die kleinen Zechen zusammen⸗ getan. Das Ruhrrevier befindet fich nicht in den Händen der Kapitalisten, sondern in Form der Kure in den Händen der Kleinbürger. Die Rentabilität des Bergbaues im Ruhrgebiet wird dadurch sehr beinträchtigt, daß bei großen Regengüssen, namentlich im Winter, leicht Ueberschwemmungen entstehem und teure Maschinen zu deren Abwendung notwendig find. Das Ruhrgebiet ist dreimal weniger ausgiebig als die benachbarten Gebiete, und die Steigerung der Löhne hat bewirkt, daß der Preis der Tonne Fett kohle um 166, der Preis der im Ruhrrevier gewonnenen Magerkohle aber um 1,70 MS gestiegen ist. Auch die moderne Beleuchtung der Gruben ist bedeutend teurer. So werden nicht einmaf die Betriebskosten gedeckt. Allerdings wäre dies vermieden worden, wenn das Kohlensyndikat die Preise höher normiert hätte, aber, Gott sei Dank, war es maßvoll genug und setzte das Wohl der Allgemeinheit über die Wünsche einzelner. Herr Stötzel hat nun ein Gutachten bon bon mir, daß ich in dieser Angelegenheit abgab, vorgelesen, leider nur unvollständig. Die Zeche Marianne Steinbank war pom“ Bochumer Verein 1874 gekauft worden, und bis zum Jahre 1893 sind nur in drei Jahren Gewinne erzielt worden, die aufgewandten Kosten betragen über 10 Millionen. Wenn dem Verein jetzt nun ein Gebot von über 2 Millionen gemacht wird, so nimmt er natürlich dieses Angebot an.
Gewiß ist der Bochumer X
zerein sich bewußt gewesen, daß er dadurch
die Bergleute schädigt, aber er hat auch jahrelang vorher Opfer bracht. Herr Stötzel hat zwar vorgelesen, daß ich den Wert der Zeche auf 1 200 0060 4 veranschlage, aber er hat nicht orgelesen, daß ich hinzufügte, es müßte mindestens noch 1 Milsllon hineingesteckt werden, um die Zeche wieder rentabel zu machen. Wer ist nun'schuld an den Verkäufen? In der Presse heißt es: das Kohlensyndikat. Aber
der wirtschaftliche Prozeß, der zuletzt zu der
führte, ist durch das Syndikat nicht herbeige ᷓ al be⸗ schleunigt, sondern verlangsamt worden. Das Schlimme ist nur die Plötzlichkeit des Vorganges, den ich mit Herrn Stötzel bedauere. Ich bedauere es, daß gerade die Bergleute davon getroffen werden, die zu den allerbesten gehören, deren Vaͤter schon geholfen haben, den Bergbau am Rhein groß zu machen. Viele von ihnen besitzen ein Stück Land, und alle gehören zu den treuesten, bravsten und geschickteslen Bergleuten. Aber um diese Arbeitekräfte reißen sich die anderen Zechen, und wir brauchen keine Sorge für sie zu haben. Allerdinns werden die Gemeinden durch den Wegzug der Arbeiter geschädigt; denn die Ge⸗ meinden haben viele neue Schulhäuser gebaut, und das Bergwerk war oft die melkende Kuh für eine Gemeinde. So zahlte z. B. die Zeche Marianne Steinbank zu den 50 000 60 betragenden Kosten einer Gemeinde 36 000 S Aber das sind Ausnahmen. Die Erklärung des Ministers ist mir von außerordentlich hohem Wert. Ich glaube, daß der vom Herrn Minister borgeschlagene Weg der beste sein wird. Auch ich bin zwar der Meinung, daß 8 65 des Berggesetzes vielleicht anwendbar wäre, aber diese Maßnahme wäre unzulänglich. Der Bergwerkedirektor kann die Zeche ein halbes Jahr ruhen lassen, ehe er wieder zum Betriebe durch das Gesetz gezwungen wird, ja unter Umstärn den kann es drei Jahre dauern, und waz sollen während dieser Zeit die Arbeiter beginnen? Außerdem kann es ihm nicht verwehrt werden, Maschinen usw. während dieser Zeit zu verkaufen, und wie der Betrieb nachher dann ordnungsgemäß aufgenommen werden Es bleibt im Grunde nur ein anderer Weg übrig: Die anderen Zechen müssen die Arbeiter beschäftigen, wo rentablere Betriebs stätten sind. Für einen zur Miete wohnenden Be rgmann macht es gar nichts aus, ob er anderswohin geht, wo er vielleicht eine noch bessere Wohnung bekommt. Der Minister hat gemeint, daß das nobile afficium von den Bergwerkeeigentümern bereits erfüllt sei, um die Not der Arbeiter zu lindern. Wenn von allen Leuten, bie bereits entlassen sind, noch ein einziger ohne Arbeit wäre, Herr Stötzel sicherlich gewußt und angeführt. Der Betrieß der „ hat schon seit Jahren keinen Gewinn mehr gebracht. Besitzer haben Vorsorge getroffen, daß die entlassenen Arbeiter auf anderen Werken Arbeit finden, und sie geben in ihrer Mitteilung darüber genau an, wo die Arbeiter Unterkunft gefunden haben. Eg ist vorgesehen, daß die angesessenen Bergleute in der nächsten Nähe Arbeit sinden. So werden alle Werke in Westfalen handeln. Wir werden es dahin bringen, daß allen Besitzern ihre Grundstücke erhalten werden, wenn die Verkehrsverhältnisse verbessert werden und wir Entgegenkommen bei der Eisenbahnverwaltung finden. Es wird kaum nötig sein, daß nur ein einziger Arbeiter so weit seine Arbeitsstätte von seinem Hause hahen wird, wie es beispielsweise die Arbeiter in Berlin haben welche die Vorortbahn benutzen müssen. Es müͤssen auch in den Bergrevieren die Vororttarife eingeführt werden. Eine Zechenverwaltung gibt jährlich einen Zuschuß von S6 000 M fär eine Bahn, damit die Arbeiter sie benutzen können. Dafür muß alles geschehen, daß die ansässigen Arbeiter in ihren Häusern wohnen bleiben können. Die Arenbergsche Gesellschaft hat hereits für die angekaufte Zeche Julius Philipp auf fünf Jahre die Gemein desteuern übernommen. Wenn etz nicht anders geht, würden die Zechen noch größere Lasten übernehmen. Die ganze Sache ist von den Sosialdemokraten in den Versammlungen der Arbeiter aufgebauscht worden. Wie kann man den Kredit mehr gefährden, als wenn man die Sache schlimmer darstellt, als sie in Wirklichkeit ist. Der Berg⸗
bau in Westfalen wird dauernd bleiben, er wird nur immer weiter
nach Norden wandern, vielleicht wird der Schwerpunkt noch nach der
Lippe oder noch welter kommen. In hundert Fahren werden die
Betriebsstätten ganz andere sein. Es ist bei allen Beteiligten der ute Wille vorhanden, die Schäden zu heilen. Es ist gut, kaltes lut zu bewahren und die Binge nicht aufzubauschen.
Abg. Schulze Pelkum fkonf): Wir werden immer zur Be— seitigung der allgemeinen Schäden bereit sein. Ich stimnie Herrn Hilbck darin bei, je mehr die Sache aufgebauscht ist, desto mehr Ruhe müssen wir bewahren. Bei acht stillgelegten Zechen ist der Betrieb nicht mehr wirts aftlich gewesen, da wird man nichts einwenden kö'nen. Das Kohlenfynbikat felbst hat diese Dinge nicht verschuldet, und ich hoffe, daß das Syndikat einem Mißbrauch vorbeugen“ wird! Aber die Personen wechseln, und es fragt sich, ob das Syndikat der Macht der großen Zechen, hinter denen die großen Banken stehen, ge— wachsen sein wird. Wir dürfen auf die Geldpolitik der Großbanken keine Rücksicht nehmen. Gegenüber den Bestrebungen, durch den An— lauf der kleinen die Dividenden der großen Gewerkf aften und Banken zu steigern, müssen wir sehr vorsichtig fein. B esen Punkt habe ich leider in der Rede des Ministers vermißt. Der 5§ 65 des Berggesetzes wird sich als eine stumpfe Waffe erweisen, wir würden deshalb einer Aenderung dahin zustimmen, daß die kleinen Zechen, solange sie noch rentabel sind, auf jeden Fall in Betrieb gehalten werden müssen. Wer sollte denn die Bahnen zur Erleichterung des Verkehrs bauen, die Gemeinden oder etwa der Staat? Vir müssen jeden einzelnen Fall der Schädigung genau prüfen. Ich habe das Vertrauen, daß die Behörden und die Gesellschaften die Schäden möglichst mildern, und hoffe, daß die heutige Verhandlung zur Be— ruhigung beiträgt.
Abg. Oeser (fr. Volksp.):: Die öffentliche Besprechung der Trage hat dazu beigetragen, daß die Beteiligten zur Milderung der Schäden entschlossen sind. Ich freue mich, daß der Minister eine Kommission dorthin schicken will, und daß er eine nicht zu enge Auf⸗ fassung vom 5 65 hat. Schon der Wille, diesen Paragraphen even⸗ tuell anzuwenden, wird die Bergwerksbesitzer beeinfluffen. Wir find leine prinzipiellen Gegner der wirtschaftlichen Vereinigungen. Das Kohlensyndikat hat mäßigend gewirkt und keine Vorteile aus der Hoch- konjunktur für sich gezogen, sondern an den Vertrggspreifen feft— gehalten. Vielleicht ist das Syndikat schon durch die Gegenmaßregeln zu sehr eingeengt. Das Kohlenkontor in Mülheim wirkt nicht günstig, es stellt sich dem Handel entgegen. Durch sosche El— scheinungen werden nur monopolistische Bestrebungen im Syndikat herborgerufen. Durch eine Verbindung von Produzenten und Konsumenten sind wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, mit der Ausschaltung des Zwischenhandels im Kohlenverkehr sind sofort die Preise gestiegen. Im allgemeinen haben die Syndikate ihre wirt—
schaftliche Aufgabe noch nicht erfüllt. Die Stillegung der Zechen erfolgt nicht im allgemeinen Interesse, sondern nur nach dem Bedarf des einzelnen Betriebes. Ob da Großbanken dahinter stehen, ist hier ganz gleichgültig. Zu der Aufregung über diese Vorgänge im Ruhr⸗ revier hat, eine ganze Reihe von Momenten mitgewirkt. Das Kohlensyndikat hat unter Ausschluß des Handels die Lieferungs⸗ bedingungen diktiert und den Bezug von Kohlen erschwert. Die Ver—
hältnisse der Industrie werden dabei nicht mehr berücksichtigt. Viel⸗ leicht muß hier schon eine gesetzliche Aenderung dahin eintreten, daß die Monopole und Syndikate verpflichtet werden, zu den aufgestellten Lieferungsbedingungen auch an jedermann zu verkaufen. Bei den Stillegungen wird hoffentlich nunmehr etwas Rücksicht auf die öffentliche Meinung genommen werden. Der Minifter hat einmal gesagt, die Kohle sei das Brot der Industrie. Deshalb muß die Kohle besonders behandelt werden. Daher wirkt auch daß Kohlensyndikat schmerzlicher als andere. Da die Produktion vom Syndikat vorgeschrieben, ist es erklärlich, wenn die Zechen⸗ besitzer durch Ankauf kleiner Zechen ihren Betrieb rentabler zu machen suchen. Ehrenrührig ist das für den Einzelnen nicht. Die vorgeschlagenen Mittel werden zur Milderung der Schäden viel zu schwach sein. Trotz der Verbesserung der Verkehrs⸗ verhältnisse werden Wohnungen leer stehen bleiben. Soll der Staat die neuen Bahnen bauen, die nicht rentabel sein werden? Auch die Hemeinden werden sich dafür bedanken. Daß die Zechenbesitzer sie
zeute nicht gesagt worden. Eine Entwertung des es wird ohne Zweifel eintreten. Auch die Uebernahme der
daß die Belegschaft wenn § 65 an⸗ st heute eigentlich B. G. B. könnte herangezogen werden. Wir würden eventuell gleichfalls zur Aenderung des Gesetzes bereit sein. Wenn Herr Hilbck meint, die Anwendung des §z 65 würde erst nach drei Jahren wirksam werden können, so versichere ich ihm: es würden keine drei Jahre vergehen, bis wir das Gesetz geändert hätten Das Kohlensyndikat soll in Verhandlungen über den Ankauf der Felder von Erkelenz stehen; das Syndikat hat ferner bestimmt, daß kein Syndikatswerk ohne Zustimmung des Syndikats verkaufen darf, sodaß kein neues Werk in das Syndikat eintreten kann. Da sehen wir den Drang zum Monopol. Sollen wir uns die völlige Bildung eines Monopols unter dem Schutze des Berggesetzes gefallen lassen? Zur Verstaatlichung des Bergbaues hat meine Fraktion noch keine Stellung genommen; ich persönlich würde nicht davor zurückschrecken. Technische Rücksichten sind zwar nicht mehr, wie früher, dafür anzu⸗ führen, weil sich ergeben hat, daß Private technisch ebenfo den Betrieb durchführen können wie der Staat; aber aus wirtschaftlichen Gründen ist die Verstagtlichung erwägenswert. Wir müssen uns bei der Lösung der Frage nicht allein mit der Stillegung der Zechen beschäftigen, sondern mit der ganzen Frage überhaupt. Vor allem müssen wir mit der Regierung verhindern, daß das Syndikat ein völliges Monopol erhält. Daher muß das Gesetz geändert werden.
Abg., Dr. Stockmann (freikons. ):; Ueber das Monopol der Warenhäuser denkt die Partei des Vorredners anders. Die Aufregung über die Stillegung ist in Westfalen nicht künstlich hervorgerufen worden. Das Kohlensyndikat hat berechtigte Ziele, und des— halb hat es die Fördermenge vorschreiben müssen. Das hat nun die größeren Zechen veranlaßt, die kleineren anzukaufen, um deren Quantum zu übernehmen und billiger zu produzieren. Das ift ein ganz, gewöhnlicher wirtschaftlicher Vorgang. Aber außer den Arbeitern kommen die übrigen Teile der Bevölkerung in Betracht, die ein Interesse an der Fortsetzung des Betriebes haben. 3000 Bergarbeiter bedeuten eine Bergbaubevölkerung von 10 007 Seelen. Die Grundstücke der ansasslger Arbeiter werden auf jeden Fall entwertet. Und wenn auch bie Arbeiter anderswo Arbeit finden, was wird aus den anderen Leuten: Gewerbe⸗ treibenden usw.“ Herr Hilbck sagt, die Gesellschaft von Marianne Steinbank zahle von den 56 600 C Kommunalsteuern allein 36 000 6. Was soll aus dieser Gemeinde werden, wenn diese 36 000 mit einem Male wegfallen? Der § 65 kann angewandt werden; denn es handelt sich hier sehr wesentlich um ein öffentliches Interesse. Ich freue mich, daß die Interpellanten demnächst einen Antrag über diesen Gegenstand einbringen wollen; denn meine Freunde wünschen, daß die Frage in einer Kommission gründlich geprüft wird.
Abg. Brut (Zentr.) schildert im einzelnen ziffermaͤßig die Schädi⸗ gungen, welche die Bergarbeiter und namentlich diejenigen, die ein eigenes Anwesen haben, durch die Stillegung ihrer Arbeitsstätte haben würden, und widerspricht den Mitteilungen der „Rheinisch— Westfälischen Zeitung“ über die Arbeiterentlassungen. Von heute auf morgen werde man zwar keine Entlassungen vornehmen; aber sie würden schon kommen, wenn man nicht energisch dagegen auftrete. Wenn die öffentliche Meinung erst wieder eingeschlafen sein werde, würden die Herren Zechenbesitzer schon weitere Zechen außer Betrieb setzen. Die neuere Erscheinung des wirtschaftlichen Lebens, die Syndikate, d. h. die Konzentrierung und Hebung der Produktion, werde sich ja mit gesetzlichen Maßregein nicht beseitigen lassen, aber eine einschränkende Gesetzgebung müsse erfolgen. Ez unterliege keinem Zweifel, daß der Unternehmergewinn unter dem Einfluß des Syndikats eine ganz andere Entwicklung als vorher genommen habe und die Stei erung der Löhne nicht im Verhältnis zu ihr stehe. Der Redner spricht seine Freude
über die Auslegung aus, die der Minister dem § 65 des Bergges egeben habe. Dieser F 65 bedeute keinen Eingriff in die etzlichkeit des Eigentums, wohl aber vielleicht die Bevorm die nicht syndizierten Zechen durch das Syndikat erfahren. ruhe sei recht künstlich hineingetragen worden. Man könne ant darüber anderer Ansicht sein, ob sich die Ruhrzechen nicht doch 2 längere Zeit gehalten hätten, auch ohne das Syndikat. Mindeste müsse nach 9 6h verlangt werden können, daß auf den lige h, die Wasserregulierung weiter erfolge, damit nicht die ben arten Zechen unter Wasser gesetzt würden. In zehn Jahren wer, es in Westfalen vielleicht nur näch fünf große Gefessschaften zr wenn die Konzentration des Kapitals so weiter gehe, und diese wuünkh dann ohne jede Räcksicht auf die Arbeiter vorgehen. Erfreulich ] die energische Stellungnahme des Ministers. Die Erhebungen winde hoffentlich das Material beschaffen, um der falschen Syndikat pol entgegenjutzeten
Abg. Dr. Beumer (ul.): Herr Brust scheint mir nicht de geeignete Mann zu sein, diese Frage hier zu behandeln; denn ie. Jahre 1888 ist die Grube am Piesberge dadurch, daß die iigitatiin des Herrn Brust die ausständigen Arbeiter davon abhielt, die Min wieder aufzunehmen, ersoffen, fo daß die Arbeiter dauernd arbeitglo⸗ wurden. Das war eine Stillegung einer Zeche aus ganz andere Gründen. Das ist das Gefährliche der Agitation, daß nicht nur . Personen, sondern namentlich in der Presse folche Uebertreibunge stattfinden, daß Angst in die Arbeiterbevölkerung kommk. Ich . erst, heute einen Brief erhalten, nach dem auf der Grube Philipp gestern und heute 210 Arbeiter selbst gekündigt h noch weitere 20 kündigen werden; 40 Arbeiter hätten bereits Monat die Zeche freiwillig verlassen; seitens der Zechendverwaltun sei keine Kündigung erfolgt. Eine ganze Reihe don Zechen . der Redner einzeln anführt) sind seit 1870 infolge ihrer wirtschaj lichen Lage stillgelegt worden, verschiedene davon sind ersof⸗ Die Arheiter sind teils auf den nächsten Werken angelegt worden teils fahren sie mit der Eisenbahn nach ihrer neuen Arbeits statt Damalgz ist es niemandem eingefallen, irgend welche Entschädigunge ansprüche zu stellen oder Versammlungen deshalb abzuhalten. Mehren Bleierzgruben haben wegen der Bleipreise oder wegen des mangelnden Bleizolls ihren Betrieb einstellen müssen, die Bergleute haben sich dem Kohlenbergbau zugewandt, und so ist ein Schaden nicht ent, standen. Schon wird aus der Eifel im Hinblick auf die vom Bundeg⸗ rat in Aussicht genommenen Verschärfungen für die Bleierzbetriebe der Untergang nicht nur der kleinen, sondern auch größerer Bleigruben in Aussicht gestellt. Ich würde diesen aufs tiefste beklagen, weil in der Eifel die Verhältnisse noch schwieriger liegen, da sich dort andere Betriebe für die Arbeiter nicht so leicht finden werden. Die schlechte Lage des Bleierzbaues hätte vielleicht durch den Zolltarif berbessert werden können, durch, einen Bleierzjoll oder wenigstens einen Bleizoll, den ich nicht befürworten will, aber die Regierung hat aut höheren Rücksichten für die Konsumenten diese Zölle abgelehnt. Herr Brust hat bezweifelt, daß die Ruhrzechen ohne das Kohlensyndikat untergegangen wären. Wer die wirtschaftliche Situation dieser Zechen kennt, wird wissen, daß sie vor dem Bestehen des Syndikatz schon kränkelten und erst durch dieses wieder lebensfähig wurden. Betreffz des Vorschlags, die angesessenen Bergleute durch Bahnen nach neuen Arbeitsstätten täglich zu transportieren, bemerk? ich, daß die Entfernungen nicht so groß sind. Verschiedene Bahnen haben sich bereit erklärt, Arbeiterzüde einzurichten. Die Zeche Bonifac ut wird schon in dieser Weise betrieben. Das Syndikat hat eg mit Recht abgelehnt, auf die Höhe der Löhne einen Einfluß auszuüben. Das Kohlenkontor braucht Herr Deser nicht zu
fürchten. Das Syndikat hat sich darin außerordentlich voisichthg
2
und korrekt benommen. Bei der Kohlennot wurde vom Syndikal berlangt, es solle seinen Einfluß einsetzen, und es hat auch den Wucher, und Raubhandel eingeschränkt, indem es den Händlern Preise vorschrieb. Das Kohlensyndikat ist, wie Herr Oeser sagt, ein Löwe, aber ein zahmer Löwe. Am meisten wundert es mich, daß Herr Oeser der Verstaatlichung des Bergbaues das Wort redet. Wohin kommen wir, wenn wir alles verstaaklichen, denn für den Zukunftoͤstaat wird doch in diesem Hause niemand eintreten. Wollen Sie
rechts) etwa die Verstaatlichung der Landwirtschaft? (Zuruf: Über sehr! Es wird das Bestreben der Zechen sein müssen, und ich glaube die Versicherung abgeben zu können, daß das Syndikat nach jeder Richtung seinen Einfluß ausüben wird, um eine plötzliche Stillegung zu verhüten und eine allmähliche Ueberführung in geordnete Zustände zu ermöglichen. Dr. Hahn (B. d. L.): Ich darf mir zusprechen, daß ich eigentlich diese Angelegenheit zuerst in einer Versammlung königs— treuer Bauern und Arbeiter im März am Rhein zur Sprache brachte. Damals wurde behauptet, ich hätte wie in 'einer sozial⸗ demokratischen oder ultramontanen Hetzversammlung gesprochen. Ich gebe zu, daß, die Kohlenbarone' keine Pluzmacher find und ein Herz für ihre Arbeiter haben. Schuld an den heutigen Zuständen hat die Börse, die haute financs. Sollten alle die gemachten Vorschläge nicht zureichen, so müßte man allerdings zu einer Verstaatlichung schreiten. Auch in den 70er Jahren sind die Argumente, die heute Herr Beumer vorführte, gegen die Verstaatlichung der Eisenbahnen vorgebracht worden. Ich halte eine Staatsverwaltung für den Bergbau nur für heilsam. Ber Kohlenbau wird sich immer mehr nach Norden wenden. Da hätte doch Herr Hilbck bei dieser Gelegenheit folgerichtig viel mehr die Kanalisafion der Lippe als der Emscher empfehlen können. (Präsident von Kröcher: Ich bitte, in keine Kanaldebatte einzutreten) Die ganze Exportprämienpolitik geht vom Kohlensyndikat aus, denn es hat ein Interesse am Verbrauch von Koks, Roheisen und Eisenfabrikaten. Der Minister sollte nicht nur 5 65 anwenden, sondern auch auf das Kohlensyndikat beizellen einen maßgebenden Einfluß zu gewinnen suchen. Das Kohlensyndikat sollte sich sozialpolitisch und wirtschaftlich recht artig betragen, damit die Animosität gegen dasselbe nicht noch weiter um sich greift.
Abg. Brust (Zentr.) legt die Veranlaffung zu dem Aus— stand am Piesberge dar, die darin bestanden habe, daß die Arbeiter gezwungen werden sollten, an katholischen Feiertagen zu arbeiten. Man habe es damals verstanden, den Bischof von Osnabrück fo falsch zu informieren, daß er für die Feiertagsarbeit den Arbeitern Dispens er⸗ teilt habe. Als er von einer Arbeiterdeputation aufgeklärt worden, habe er den Dispens sofort zurückgenommen.
Darauf wird die Besprechung geschlossen.
Abg. Dr. Beumer hält in persönlicher Bemerkung die Be— hauptung aufrecht, daß Herr Brust durch die Kraftprobe des Aus— standes Anlaß dazu gegeben habe, daß das Werk am Piesberge jum Ersaufen kam. .
Abg. Dr. von Savigny (Gentr.) kündigt für seine Freunde die Einbringung eines Initiatlvantrages an, nach dem die Reglerung prüfen soll, ob § 65 des Berggesetzes eine ausreichende Handhabe gegen wirtschaftliche Schädigungen durch das Stillegen von Zechen
ietet, oder möglichst noch in dieser Seffion eine Vorlage einbringen soll, um gegen solche Schädigungen Vorkehrungen zu treffen.
Es folgt dann die erste Beratung des von den Abgg. Dr. Arendt (freikons) und Genossen beantragten Gesetz⸗ entwurfs wegen Gewährung von Beihilfen an ehe⸗ malige Angehörige des preußischen Heeres und der Marine, die an dem Kriege gegen Sänemark 1864 teilgenommen haben.
Abg. Dr. Arendt begründet kurz den Antrag und beanttagt dessen Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern.
Abg. Dr. Dittrich (Sentr.) beantragt die ieberweifung an die Budgetkommission.
Das Haus beschließt die Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern.
Schluß der Sitzung nach 4½ Uhr. Nächste Sitzung: Montag 11 Uhr. (Etats der Seehandlung, der Lolterie⸗ verwaltung, der direkten und der indirekten Steuern, der Zentralgenossenschaftskasse)
Abg. J
. —
die 24 . ö mungen sowie an dem Baue von Kleinbahnen,
neb
Dritte Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Montag, den 18. April
1904.
94.
ven tri gereer r me,
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Hause der Abgeordneten ist der folgende Ent—⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Erweiterung und Fervollständigung des Staatseisenbahnnetzes und
Beteiligung des Staats an zwei Privatunter— nehmung . i Begründung zugegangen:
ö 34 . Die Staatsregierung wird unter Genehmigung des beige druckten *) Verttags vom 39. Juni 7. Juli 1903, betreffend den Uebergang des Freölau⸗ Warschauer Eisenbahnunternehmens auf den Staat, zur szuflichen Uebernahme der Breslau Warschauer Eisenbahn nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen ermächtigt. Naß .
Die Staatsregierung wird ermächtigt, nach Maßgabe des im §1 gedachten Vertrags den Umtausch von; . . he ) 4 0065 006 Æ Stammaktien der Breslau⸗Warschauer Eisen⸗
bahn in Staatsschuldververschreibungen der dreiprozentigen kon— solidierten Anleihe zum Betrage von 445 000 , ? 4 005 000 M. Stammprioritätsaktien der Breslau⸗Warschauer Eisenbahn in Staatsschuld⸗ verschreibungen der dreiprozentigen konsolidierten Anleihe zum Betrage vonn. 53699696 herbeiführen und zu diesem Zwecke Staatsschuldver⸗ schrelbungen der dreiprozentigen konsolidierten Anleihe zu . dem Gesamtbetrage von . 4 049 500 auszugeben.
8 53
Die Staatsregierung wird ermächtigt, in Gemäßheit des im § 1 gedachten Vertrags;
a. zur baren Zuzahlung: t ;
I) auf 13 550 Stück Stammaktien der Breslau⸗Warschauer Eisenbabn die Summe von 191 305 SVÜ 50 , auf 6675 Stück Stammprioritätsaktien der Breslau Warschauer Eisenbahn die ö 414191 4185 den vertragsmäßigen Abfindungen: an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Breslau⸗Warschauer Eisenbahngesell— lle ,, 339090 an die Mitglieder der Direktion der Breslau Warschauer Eisenbahngesell.. schaft die Summe von.. 105 0060 ¶—— è
zu verwenden und . . JI. zur Deckung der im 83 unter a und h erforderlichen Mittel die Bestände der Reserve⸗, Erneuerungs⸗ usw. Fonds der Breslau⸗ Warschauer Eisenbahn, deren Höhe nach dem Abschlusse des 1992 — 901431 M 8 5 betrug, sobald diese Fonds dem zugefallen sein werden, zu verwenden, ö II. die verbleibenden Restbestände der genannten Fonds technung auf die der Staatsregierung bewilligten noch Eisenbahnkredite zu verwenden. § 4. sinanzminister und der Minister der öffentlichen Arbeiter ve mächtigt, bei dem Umtausche von Aktien in Staatsschuld⸗ berschreibungen, sofern die Anzahl der eingereichten Stücke den nach der Direktion der Breslau⸗-Warschauer Eisenbahn⸗ abgeschlossenen Vertrage für den Umtausch maß— benden Verhältniszahlen nicht entspricht, die Ausgleichung des in atsschuldverschreibungen nicht darstellbaren Ueberschußbetrages Barzahlung zu bewirken, wobei der zu zahlende Betrag dem um ein Prozent verminderten Kurse, welcher für Staats⸗ schuldverschreibungen der dreiprozentigen konsolidierten Anleihe vor Tage des Umtausches zuletzt an der Berliner Börse bezahlt orden ist, berechnet wird. 5§ 5. Die Umwandlung der für die Aktien al ͤ in Buchschulden des Staats erfolgt ge— bührenftei, wenn die Eintragung binnen einer vom Finanzminister f der Staatsschulden be⸗
s Abfindung gegebenen
festzusetzenden Frist bei der Hauptverwaltung antragt wird.
§ 6. . Die Staatsregierung wird ermächtigt, an Stelle der noch nicht begebenen Prioritätsobligationen der Breslau⸗Warschauer Eisenbahn, soweit sich die weitere Begebung als untunlich oder nach dem Ermessen des Finanzministers als unvorteilhaft erweisen sollte, nach Maßgabe des Bedürfnisses für die statutarischen Verwendungszwecke Staats. schuldverschreibungen bis zu dem sich auf 24 000 S beziffernden Nenn⸗« betrage der Obligationen auszugeben.
§ 7.
Der Finanzminister und der Minister der öffentlichen Arbeiten werden ermächtigt, bei der Auflösung der im 5 1 genannten Gesell⸗ schaft nach Maßgabe des daselbst bezeichneten Vertrags den Kaufpreis für den Erwerb der Bahn unter Verwendung der in den S§ 2 und 3 bewilligten Mittel zu zahlen oder auf die Staatskasse zu übernehmen.
Der Finanzminister wird ferner ermächtigt, die bisher begebene Anleihe der Breslau, Warschauer Eisenbahn, soweit diese nicht in⸗ zwischen getilgt ist, zur Rückzahlung zu kündigen sowie auch den In— habern der Schuldverschreibungen dieser Anleihe die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots festzusetzen. Die hierzu erforderlichen Mittel sind durch Verausgabung eines entsprechenden Betrages von Staatsschuldverschreibungen aufzubringen.
88.
Ueber die Ausführung der im S7 getroffenen Bestimmungen hat die Staatsregierung dem Landtag bei jedesmaliger Vorlage des Etats der ECisenbahnverwaltung Rechenschaft zu geben.
§ 9.
Die Staatsregierung wird auf Grund des 85 unter a des Gesetzeßs vom 24. Februar 1850, betreffend die Verwaltung des Staateschuldenwesens und Bildung einer Staatsschuldenkommission (Gesetzsamml. S. 57), ermächtigt, die Verwaltung der Anlelhe⸗ lapitalien der Hauptberwaltung der Staatsschulden zu übertragen. Die zur Tilgung eingelösten oder angekauften Obligationen werden nach Vorschrift des 5 17 des bezeichneten Gesetzes vom 24. Februar 1850 vernichtet und die Geldbeträge öffentlich bekannt gemacht.
§ 10.
Die Staatsregierung wird — zu 1b 19 dieses Paragraphen zugleich unter Genehmigung der beigedruckten Verträge und zwar:
a. des Vertrags vom 4. Februgr 1904 über den Uebergang der
Privatanschlußbahn 6 6 . Senftenberg nach Meuro⸗ weiche auf den preußischen Staat, . b. , . 9 13. Juli 1993 nebst Nachtrag vom 9. Mär 1994 über den Uebergang der Privatanschlußbahn von Meuro— weiche bis Bahnhof Ischlpkau auf den preußischen Staat — ermächtigt:
J. zur Herstellung von Eisenbahnen und zur Beschaffung der für diese erforderlichen Betriebsmittel und zwar: a. zum Bau einer Haupteisenbahn von Sosnitza über Preiswitz nach Egerfeld die Summe von. 4 555 000 ,
b. zum Bau von Nebeneisenbahnen: 1) von Gumbinnen nach Spittkehmen die Summe vnn 2) von Kruglanken nach Marggrabowa die Summe von w 3) von Vandsburg nach Terespol mit Abzweigung von Prust (Kreis Tuchel) nach Crone a. Br. die Summe von . 4) von Bauerwitz nach der Reichsgrenze in der Richtung auf Troppau die Summe von ) von Guhrgu nach Glogau die Summe von, 6) von Hirschberg i. Schl. nach Lähn die Sum nie een 7) von Bentschen nach Birnbaum die Summe von s) von Topper nach Meserltz die Summe von 9) von Regenwalde nach Wietstock die Summe vhfn o 4046 000 10) von Senftenberg nach Ischipkau die Summe ven von Finsterwalde nach Luckau die Summe von von Kiel nach Holtenau die Summe von, 3) von Rendsburg nach Husum die Summe von 4) von Göttingen nach Bodenfelde die Summe don o 15) von Paderborn-Nord nach Lippspringe die
41853 000 4643 000
9 260 000
4600000 3940000 4620000
2830 000 2 680 000 1800000 5 127 000
3 420 000 S835 000 4 695 000
5 143 000 18) von Overath nach Kalk die Summe von. 4 650 000 19) von (Wengerohr) Wittlich nach Daun Summe von cd,, 20) von Fürstenhausen nach Gr. Rosseln Summe von. w,, 21) von Malmedy nach der Reichsgrenze in Richtung auf Stavelot die Summe von.. 40 000 c. zur Beschaffung von Betriebsmitteln die Summe von ö 14 348 000 , 100 764 000
8 216 000
2178000
zusammen.
II. zur Deckung der Mehrkosten für den Bau der Eisenbahnen: 1) von Gleiwitz nach Emanuelsegen mit Abzweigung nach Antonienhütte die Summe ii, 339 000 M, von Schweidnitz nach Char— lottenbrunn die Summe von
650 000 zusammen.. 989 000
III. zu nachstehenden Bauausführungen und Beschaffungen: für den Ausbau der Nebenbahnen: a. von Krossen nach Eisenberg die Summe von.. . b. von Salzungen nach Vacha die Summe von .
2) für die Herstellung einer zweiten Haupteisenbahn von Lehrte nach Wunstorf zur Ergänzung der Eisenbahnanlagen zwischen diesen Eisenbahnstationen die Summe vou, . für die Herstellung einer neuen Verbindung zwischen Aachen und Hergenrath zur Umgehung der Steilrampe bei Ronheide die Summe von. w für Betriebsmittel für die Bahnen unter III Ib, 2 und 3 die Summe von
9h50 000 M,
1872 000
5 405 000
1790000
36 284 000 A
zusammen IV. für Einführung des staatseigenen Betriebes auf der oberschlesischen Schmal spurbahn und den Erwerb der dem his— herigen Betriebsunternehmer gehörigen Anlagen und Betriebsmittel die Summe von V. I) zur Beteiligung des Staates an dem Baue einer Eisenbahn von Elmshorn nach Oldesloe durch Uebernahme von 400 000 M neuer Aktien die Summe von 1600 000 M, 2) zur weiteren Beteili⸗ gung des Staates an dem Unternehmen des Ober⸗ hausener Wasserwerks durch Uebernahme von 72000
neuer Aktien die Summe von 108 000
zusammen 508 000 VI. zur Förderung des Baues von ; Kleinbahnen die Summe von 5 000 000
insgesamt 146 815 000 S0
zu verwenden. .
Ueber die Verwendung des Fonds zu VI wird dem Landtag all— jährlich Rechenschaft abgelegt werden. . ;
Mit der Ausführung der unter Nr. 1 Lit. b 1 bis 9 und 11 bis 21 aufgeführten Eisenbahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nach⸗ stehende Bedingungen erfüllt sind: . 1
A. Der gesamte zum Bau der Eisenbahnen und deren Neben⸗ anlagen nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und Boden ist der Staatsregierung in dem Umfang, in welchem er nach den gesetzlichen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlich und lastenfrei — der dauernd erforderliche zum Eigentum, der vorübergehend erforder liche zur Benutzung für die Zeit des Bedürfnisses . überweisen, oder es ist die Erstattung der sämtlichen staatsseitig für dessen Be⸗ schaffung im Wege der freien Vereinbarung oder Enteignung aufju— wendenden Kosten, einschließlich aller Nebenentschädigungen für Wirt⸗ schaftserschwernisse und sonstige Nachteile, in rechtsgültiger Form zu übernehmen und sicherzustellen. . .
Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf. die unentgeltliche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung derjenigen Anlagen erforderlichen Grund Und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffentlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigentums auf Grund gesetzlicher Bestimmungen
nannten Eisenbahnen soll staatsseitig ein Zuschuß gewährt werden,
und zwar:
a. bei Nr. 2 (Kruglanken — Marggrabowa) dem Kreise Lötzen von 50 000 Mb und dem Kreise Angerburg von 27 000 „, im nenn, 77 000 4, ei Nr. 3 (Vandsburg — Terespol mit Abzweigung von Prust Kreis Tuchel nach Crone a. Br.) dem Landkreise Bromberg von. 140 009, bei Nr. 16 ( (Eindtebrück! Raumland⸗Berleburg Allendorf bei Battenberg) dem Kreise Wittgen⸗ , bei Nr. 19 ¶ Wengerohr] Wittlich Daun) dem Krelse Ran, 1466 000 .
Von der Forderung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und
Bodens (Lit. A Absatz 1 und 2) ist Absftand zu nehmen, wenn von
den Beteiligten in den mit ihnen wegen Ausführung der Linien abzu—
schließenden Verträgen die Leistung einer unverzinstichen, nicht rück— zahlbaren Pauschsumme in der nachstehend für die einzelnen Bahnen angegebenen Höhe übernommen wird und zwar:
bei Nr. 1 (Gumbinnen — Spittkehmen) von. 4180 000 C
2 (Kruglanken —Marggrabowa) von ; 304 000
3 (Vandsburg —Terespol mit Abzweigung von Prust Kreis Tuchel nach Crone a. Br.) von b21 000
4 (Bauerwitz —=Reichsgrenze in der Richtung auf Troppau) von wd 551 000
5 (Guhrau— Glogau) von.... 138 000
6 (Hirschberg i. Schl — Lähn) von... 333 000
7 (Bentschen Birnbaum) von... ... 232 000
8 (Topper —Meseritz) von 337 000
9 (Regenwalde —Wietstock) von 259 000
11è (Finsterwalde — Luckau) von. ..
12 (Kiel — Holtenau) von. 1038 00
13 (Rendsburg —-Husum) von J 939 000
14 (Göttingen — Bodenfelde) von.... 540 000
15 (Paderborn⸗Nord — Lippspringe) von... 142 000
16 (( Erndtebrück! Raumland⸗ Berleburg — Allen⸗
dorf bei Battenberg von.. . 305 000
Mi we 45 ,, Radevormwald
16 r ,
19 ¶ Wengerohr] Wittlich Daun) von... 184 000 ,
20 (Fürstenhausen — Groß⸗Rosseln) von. 335 000
21 (Malmedy —Reichsgrenze in der Richtung a 61 000 ,
Bei Bemessung der Pauschsummen zu Nr. 2 (Kruglanken—
Marggrabowa) zu Nr. 3 (Vandsburg —Terespol mit Abzweigung von
Prust Kreis Tuchel nach Crone a. Br.), zu Nr. 16 (Erndtebrück!
Raumland⸗Berleburg —Allendorf bei Battenberg) und zu Nr. 19
(Wengerohr] Wittlich Daun) ist der unter A Absatz 3 genannte
Staatszuschuß bereits berücksichtigt.
Für den Fall, daß als Beteiligte im Sinne des vorhergehenden Absatzes (4) ausschließlich Gemeindeverbände in Betracht kommen, ist die Bedingung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens Eit. A Absatz 1 und 2) bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn jeder der Gemeindeverbände sich verpflichtet, entweder den innerhalb seines Bezirks erforderlichen Grund und Boden nach Maßgabe der Bestim—⸗ mungen in Absatz 1 und 2 unentgeltlich bereitzustellen, oder aber nach Maßgabe des Absatzes 4 diejenige Summe zu zahlen, die der Minister der öffentlichen Arbeiten nach Abschluß der ausführlichen Vorarbeiten als auf den einzelnen Gemeindeverband entfallenden Teilbetrag der Pauschsumme festsetzen wird. ; . 3
B. Die Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege ist, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet, von den daran beteiligten Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Entschädi⸗ gung fär die Dauer des Bestehens und Betriebes der Eisenbahnen zu gestatten. . ;
G. Für die unter Nr. 13 benannte Cisenbahn von Rendsburg nach Husum muß außerdem von den Beteiligten die Verpflichtung zur Leistung eines unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses von 160 000 46 für den Ausbau des Bahnhofs Husum A in rechts. verbindlicher Form übernommen werden
53 11.
Die Staatsregierung wird ermächtigt, jur Deckung der zu den im § 10 unter L vorgesehenen Bauausführungen und Beschaffungen er⸗ orderlichen Mittel von 100 764 000
) den Baukostenzuschuß der Beteiligten gemäß § 100 im Be⸗ 150 000 MGG — ,
17 (Brügge Oberbrügge⸗ 3
trage von JJ 2) die dem Staate zur freien Verfügung an— heimgefallenen Fonds der durch das Gesetz vom 20. Mai 1902, betreffend die Er⸗ weiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes und die Beteiligung des Staats an dem Bau von Kleinbahnen (Gesetzsamml. S. 175) für den Staat erworbenen Kreisbahn Ostrowo — Skal⸗ mierzyce und des Eisenberg⸗Krossener Eisenbahnunternehmens im Betrage von mindestens Fw den Erlös der beim Bau der Altdamm⸗ Kolberg Eisenbahn vom Staate über⸗ nommenen Aktien dieser Bahn (vergl. S2 Nr. 1 des Gesetzes vom 9. März 1880 Gesetzsamml. Seite 169) im Betrage von 1 405 886 den verfügbaren Restbestand der dem Staate verfallenen Kaution für die kon—⸗ zessionsmäßige Ausführung der Bahn von ⸗ ; Löhne nach Vienenburg im Betrage von. 243 179 42 , zusammen .. 1919 842 ½ 40 9
120 776
zu verwenden. ö . Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag im 8 10 Nr. I von höchstens 98 844 157 Æ 60 sowie zur Deckung der für die im Sz 10 unter II bis VI vorgesehene Bauausführung usw. erforderlichen Mittel im Betrage von 46 051 000 4 sind Staatsschuldverschreibungen uszugeben. ; anl. Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird er— mächtigt, die Mittel zur Einlösuug dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nenn betrage zu beschaffen. Die Schatz anweisungen können wiederholt ausgegeben werden. r . . Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanz ministers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermin zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkt beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz nweisungen aufhört. 6. . von . Beteiligten von der ihnen im S 19 unter A Ab- satz 4 und 5 eingeräumten Befugnis, statt der ent r; Bereit; stellung des Grund und Bodens die Zahlung einer Pauschsumme jn
obliegt oder auferlegt wird
Vie Anlagen zu diesem Gesetzentwurf sind hier nicht mit abgedruckt.
Zu den Grunderwerbskosten für die unter 2, 3, 16 und 19 be—⸗
wählen, Gebrauch gemacht, so erhöbt sich die von der Staatgregierung
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