teilnehmer wachrufen müßten, so sage ich; es ist das ein Verdienst des Reichstags, denn die Veteranen haben ein Recht auf Beibilfen. Die n der Gefetze ist heute viel zu streng egen die Kriegsteilnehmer Es werden namentlich von den unteren JInstanzen Ansprüche zurückgewiesen, die ein gutes Recht darstellen. Daß die Kriegsteilnebmer bor der Zeit ihre Arbeit einstellen könnten mit Rücksicht auf die Beihilfe, glaube ich nicht. Der Staats sekretãr überflcht ganz, daß es sich da nur um 120 jährlich handelt. Die Hauptbedeutung der Resolution beruht im Gesetz. Die Verhältnisse siegen heute anders als 1895. wo man nur eine kleine Zahl beteiligen und die Ueberschüsse des Invalidenfonds verwenden wollte, Heute sind die Kriegsteilnehmer in dem Alter, wo sie zum größten Teil erwerbg⸗ 3 find. Man darf ihnen nicht mehr zumuten daß sie ärztliche Zeugnisse für ihre Erwerbtunfähigkeit beibringen. Ein Mißbrauch ist nicht mehr zu besorgen. Daß aber, wie die Resolution des Grafen pon Oriola will, die Unterstützungen nur denjenigen Personen gejahlt werden sollen, die dringend bedürftig sind, würde eine Verschlechterung gegenüber dem jetzigen weng fein, das eine dringende Hilfs⸗ bedürftigkeit nicht kennt. iese Bestimmung würde auch zu einer schärferen Handhabung durch die Behörden führen, wie sie heute schon vorhanden ist. Eine Armenunterstützung soll die Bei⸗ hilfe nicht sein. Was die Deckungsfrage betrifft, so halten meine Freunde die Wehrsteuer für den besten Weg, nicht etwa die Reichs- inkommensteuer. Im preußischen Abgeordnetenhause ist ein Antrag gestellt worden, der noch über diese Resolution hinausgeht, Es handelt sich hier nicht um eine Finanzfrage, sondern um eine, Ehren⸗ frage; hier darf nicht geknausert werden. Das würde nur böses Blut machen. Ich hoffe, daß der Bundesrat sich seiner Verantwortung bewußt ist und so schnell als möglich eine Abhilfe bringt.
Abg. von Oldenburg (. kons): Es kommt gar nicht darauf an, ob Abhilfe durch den Antrag des Grafen von Oriola oder den Antrag Rißler geschiebt, sondern lediglich darauf, daß möglichst schnell und möglichst bald vollständige Hilfe gebracht wird. Wir betrachten dies ebenfalls als eine Ehrenpflicht, und wenn auch der Stand der Reichs finanzen nicht sehr glücklich ist, so hat doch ein großer Teil unseres Vaterlandes gar kein Verständnis dafür, daß hier nichts auf⸗ gewendet wird, während man beispielsweise 4 Millionen übrig hat für eine Weltausstellung in Amerika. Es ist mir immer von außerordentlichem Wert, wenn einmal ein Gedanke hervortritt, in dem sich die Parteien des Reichs einig sind und auf einem Boden der Enischließung und des Empfindens zufammenstehen. Mir Persön lich ist es ziemlich gleichgültig, ob. wir mit den Sozial demokraten hier einig sind, daß wir aus verschiedenen Empfindungen heraus hier einmal für dagselbe einstehen. Wenn die Sozial. demokraten auch eine mildere Tonart ganschlagen und eine Mauserung mehr zum Nationalen vornehmen, . weiß der, der sie aus der Rähe kennt, doch, daß, wenn auch einmal eine solche Verwandlung eintritt, ihr Herz dasselbe bleibt. Eine Schwierigkeit bei der vorliegenden Frage ist die Bemessung des Grades der Bedürftigkeit. Dieser ist in der Stadt sehr viel leichter festzustellen als auf dem Lande. Ich bin durchaus damit einverstanden, daß das Wort „dringend“ gestrichen wird, und halte es mit dem Abg. Dr. Arendt für besser, einen festen Satz von etwa 600 Einkommen einzuführen, Es laßt sich tatsächlich sehr schwer feststellen, wann die Bedürftigkeit eigentlich eintritt. Bei uns auf dem Lande lassen wir die Leute, wenn sie in einen Zustand kommen, in dem sie schwere Arbeiten nicht mehr verrichten können, sehr oft die Art ihrer Arbeit wechseln, stellen sie aber nicht schlechter in ihren Bezügen. Sie behalten trotzdem, was sie haben. Ich habe Leute von 76 Fahren, die dauernd auf dem⸗ selben Stand des Verdienstes stehen, wie fie ihn gehabt haben, als sie in ihrer vollen Kraft und vollen Arbeit waren. Da beißt es dann oft, jemand ist nicht hilfebedürftig, weil wir ihm Naturalbezüge belassen, während er tatsãchlich 3 auf die Beihilfe hat. Barum! halte ich die Festsetzung einer gewissen niedrigen Grenze von od 6 für wünschenswert. Wir alle werden und können stolz sein, wenn wir uns auf dem Boden des Patriotismus zusammenstellen können, und wenn es uns gelingen sollte, auch das Reelle zu erreichen, daß denjenigen, die die großen Zeiten geschaffen haben und auf deren Knochen das Deutsche Reich errichtet ift, ihr Recht zu teil wird.
Abg. Dr. Potthoff (fr. Vgg.): Auch wir werden alles tun, was eine Erwesterung der Bezüge der Invaliden zur Folge haben kann. Ein Ginkommen von 650 1 wird für Veteranen mit sehr großer Familie noch etwas zu dürftig sein. Es werden über- einstimmende allgemeine Grundsätze für die Auslegung der Be⸗ stimmungen aufgestellt werden müssen, da sonst die einzelnen Ver⸗ waltungsorgane in ihren Ansichten weit autgeinandergehen. Wir bitten, daß mit dem größten Wohlwollen verfahren werde, und daß man in allererster Linie an die denkt, welche bisher zurůckgewiesen worden sind.
Abg. Prinz zu Schön berg, der gemeint hat, der
aich⸗Carolath (nl): Den Abg. Grün⸗ Reichstag habe in dieser Frage nichts erreicht, und er hätte mehr darauf dringen sollen, daß etwas geschebe, möchte ich darguf aufmerksam machen, daß die 119. Millionen im Gtat der beste Beweis dafür sind, daß die Wünsche des Reichstags von den verbündeten Regierungen berücksichtigt sind. Wenn auch nach der Mitteilung des Staatssetretärs die bezugsberechtigten Veteranen binnen kurjer Zeit im Besitz der Beihilfen sein werden, so sind dies doch immer nur diejenigen, die auf Grund der gegen—⸗ wärtigen Bestimmungen es endlich erreicht haben, vorgemerkt zu werden, denen es gelungen ist, ihre dauernde gänzliche Erwerbunfäbigkeit nachzuwelsen. Es gibt aber außerdem eine große Reihe von Veteranen, die auch beihilfsbedürftig sind, denen es aber nicht möglich ist, ihre völlige Erweibzunmöglichkeit und ihre Unterstũtzungsbedurftigkeit nach⸗ zuwelfen. Deshalb halte ich die Annahme der ele für außer⸗ ordentlich wünschenswert und notwendig. Es ist geradezu traurig, zu welchen lächerlichen Folgen die gegenwärtig geltenden Be⸗ stimmungen führen. Mir ist der Vorschlag, eine Grenze bon 600 A6 zu schaffen, sebr sympatisch, weil dadurch eine gleichartige Behandlung seitens der verschiedenen Verwaltungöbehörden ermöglicht wird. Der Nachwels, daß die Kränklichkeit im urfächlichen Zusammenbang mit dem Feldzug steht, ist ganz undenkbar und hat schon viel Aergernis und biel böses Blut gemacht. Schon das beweist die Notwendigkeit einheitlicher Grundsätze. Ich glaube nicht, da die 120 M Beihilfe geeignet sind, die Begehrlichkeik anzuregen. J habe die gegenteilige Erfahrung gemacht, und wenn man an die Plackereien denkt, die dazu gehören, um sich diese Rente endlich einmal zu erwerben, so wird man das verständlich finden. Die Refolution wird wenigstens den Weg bahnen zu einer Besserung der Situation, und gerade hier gilt der Satz: doppelt gibt, wer schnell gibt.
Abg. Wer ner: Es muß volle Arbeit gemacht werden, und ich hoffe, daß die Resolution möglichst einstimmig , , r wird. Vie Veteranen müssen aus ihrer jetzigen Unsicherheit befreit werden. Es ist ein unwürdiger Zustand, daß sie in vielen Fällen auf die Armenunterstũtzung der Gemeinden angewiesen sind. Außerdem muß es Grbitterung hervorrufen, wenn der eine Kriegsteilnehmer eine Bei⸗ hilfe bekommt, der andere nicht.
Abg. Itsche rt (ent.: Um die gewünschte Einstimmigkeit, von der der Vorredner sprach, jn erzielen, babe ich namens meiner Partei zu erklaren, daß wir für die Resolution stimmen werden. bin auch in der Lage, dem Staats sekretär denselben Dank aus zusprechen wie die anderen Redner. Db es notwendig ist, für die Unterstũtzungt⸗ berärftigkeit ein bestimmtes Ginkommen anju eben, will ich * gestellt . laffen. Mögen die verbündeten ger m recht bald horgehen, ehe noch der größte Teil der Kriegstellnehmer jur großen Armee abberufen ist. .
Damit schließt die Diskussion.
Die Re solution des Abg. Grafen von Driola wird unter Streichung des Wortes „dringend“ nach dem Antrage Arendt einstimmig angenommen.
Darauf wirb der Etat des Reichsinvalidenfondt un⸗ verändert genehmigt.
Bei den laufenden Kosten der Verwaltung den Reichs⸗ heeres hat die Dudgell amm sinn eine Reihe von Abstrichen vorgenommen und unter anderen eine Anzahl von Offiziers⸗ stellen nur noch für ein halbes Jahr bewilligt. Im ganzen beträgt der Abstrich 1 315 000
* (Zentr.), Dr.
Ein Antrag der Abgg. Dr., Sp Paasche 6h und ge n rffen will die Gesamtforderung des Ftats an Sberleutnantstellen, nämlich 32 statt 19, bewilligt
wissen. Referent der Kommission ist der Abg. Graf von Oriola.
Abg. Payer (d. Volksp.) Die verbündeten Regierungen haben dem verschtedentlich ausgesprochenen Verlangen des Reichstags, dee ostasiatische Brigade zurückzuziehen oder wesentlich zu vermindern, nicht entfprochen. Bei den erbeblichen Mitteln, um die es sich hier handelt, hat der Gedanke nahe gelegen, durch energischere Mittel als bisher auf die Entschließung der Regierung einzuwirken. Wären in, der Kommission entsprechende Anträge nl lelĩ worden, so wären sie keines⸗ wegs aussichtslos gewesen. Wir haͤben aber von der Stellung solcher Anträge abgesehen, weil wir meinen, daß die gegenwärtigen kriege⸗ Iischen' Verwickelungen in Ostasien unz eine Reserve auferlegen. Vie Kommission hat sich darauf beschränkt. Abstriche vorzunehmen. Wenn wir unsere Resolution wegen möglichst schneller Rückberufung der Truppen im Plenum nicht noch einmal aufnehmen, so wollen wir damit keineswegs auf diesen Anspruch. verzichtet haben. Wir wollen damit auch keinegwegs die Passtvität der verbündeten Re⸗ gierungen gutgeheißen haben, noch weniger wollen wir anerkennen, daß durch die gemachten Abstriche im Gtat die Sparsamkeit auf das Maß gebracht ist, das wir für erforderlich halten; auch wollen wir dem provisorischen Charakter der Besatzung den Stempel des Ständigen nicht aufdrücken. Endlich wollen wir unfere Abneigung gegen eine Kolonialschutztruppe bei dieser Gelegenheit auf das entschiedenste zum Ausdruck bringen.
Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen:
Ich glaube, daß, wenn der Herr Vorredner von einer Passivität der Reichsregierung in der Zurückberufung der ostasiatischen Truppen gesprechen hat, dies der Sachlage nicht entspricht. Die Regierung hat im Verlauf von verhältnismäßig kurzen Fristen die ostasiatische Be⸗ satzung von 260 000 Mann zunächst auf 4800 und dann auf 2600 re⸗ duziert. Ich glaube, daß da von einer Passivität nicht die Rede
sein kann.
Sodann kann ich dem Herrn Vorredner gegenüber bestätigen, wie es ja auch in der Budgetkommission gesagt worden ist und wie es in der ganzen Gestaltung dieses Etats zu Tage tritt, daß die ostasiatische Besatzungsbrigade nicht als etwas Dauerndes, sondern als etwas Temporäres gedacht ist. Im übrigen glaube ich, daß die Enderklärung des Herrn Vorredners, die Rückberufung sei zur Zeit nicht opportun, wohl auch die volle Rechtfertigung für die Regierung dafür in sich schließe, daß sie es im vorigen Jahre nicht für angezeigt erachtet hat, die Besatzungsbrigade noch um ein weiteres zu vermindern.
Es geht noch ein Antrag des Abg. Freiherrn von Richt⸗ hofen-⸗-Damsdorf (d. kons) ein, der über den Antrag Spahn in einigen Beziehungen hinausgeht.
Abg. Freiherr von Richthofen Damsdorf: Meine politischen Freunde sind von der Ueberzeugung durchdrungen, daß es niemandes Wunsch sein kann, aus der Befatzungsbrigade eine ständige Einrichtung zu machen; aber der Zeitpunkt der völligen Zurückberufung kann nur allmählich kommen und nicht mit Gewalt berbeigeführt werden. Die Expedition hatte früher ganz andere Aufgaben zu lösen als heute; damals galt es, die Chre des deutschen Namens wieder⸗ herzuftellen und für die Interessen aller Kulturngtionen einzu⸗ treten. Die damalige Aufgabe ist glänzend gelöst; allen, die dabei mitgewirkt haben, vor allem quch dem verewigten General⸗ feldmarschall Grafen von Waldersee, schulden wir dauernden Dank für ihre Tätigkeit. China braucht zur Erhaltung seiner Selbständigkeit eine moralische Stütze; auch dazu ist die Erhaltung unserer Brigade in Ostasien notwendlg. Weiter kann niemand voraussehen, ob nicht Unrahen, wie sie der Anlaß der Expedition wurden, sich wiederholen können. Darum muß die Brigade auch in der nötigen Stärke und mit den nötigen Mitteln gusgerüstet dort verbleiben. Diesen
weck verfolgen unsere Anträge, die über die Anträge Spahn zum Teil hinausgehen. Wir wollen die Offüiere für das ganze Jahr 1904 bewilligen und insoweit die entgegenstehenden Kom⸗ misstonsanträge bezw. den Antrag Spahn abändern. Wir sind ferner der Meinung, daß der Fortbestand der Verwaltung in Ostasien selbst gewährleistet sein muß, also auch die Bekleidungs · und Baubehörden dortselbst belassen werden müssen, da diese Dinge sich nicht von Berlin aus verwalten lassen. Eine finanzielle Bedeutung haben unsere Anträge eigentlich nicht, da das mehr zu Bewilligende nach weiteren Vorschlägen unserer Anträge an ande zen Stellen erspart werden soll.
Abg. Dr. Südekum (Soz ): Wenn man die Herren so hört, kann man wirklich nicht glauben, daß wir uns in einer Fingnzklemme befinden; mit so unglaublicher Leichtigkeit werden uns hier Millionen ausgaben zugemutet. Im Gegensatz zu dem Vorredner stehen wir auf dem Standpunkte, daß es nicht nur angängig, sondern sogar notwendig wäre, die Brigade einfach aufzulösen. Die Aufrecht. erhaltung der Neutralität wird nicht sowohl als eine Stütze durch die ostasiatische Brigade angesehen, als sie vielmehr zur Beun⸗ ruhigung dient. Die fremden Kontingente müssen von China als h im Fleische empfunden werden. In der Kommission hat mein
kollege Ledebour immer wieder vergebens versucht, etwas Näheres äber die internationalen Verträge zu erfahren, die Deutschland verpflichten, seine Brigade dert zu behalten. Richtsdestoweniger richte ich auch hier wieder die Frage an den Staatssekretär des Aus⸗ wärtigen Amts, ob er darüber Mltteilungen machen will. Wenn man auf dem Standpunkt des Abgeordneten der Rechten steht, dann genügt nicht eine solche kümmerliche Brigade, sondern dann müßte man ein oder jwei Armeekorpg hinschicken. Was will man denn mit dieser Handvoll Leute für Unruhen unterdrücken? Zu einem ernsten Zwecke reichen sie nicht aus, lediglich zu dekorativen Zwecken sind sie uns zu kostspielig. Es wird immer erzählt, die Leute aben es da draußen sehr schwer, sie müssen stets auf dem ui vive stehen, wir müuͤssen kostspiel ige Ginrichtungen treffen, um ihnen das Leben in jenem Lande auch nur erträglich zu machen. Man sagt, die Brigade N. auf dem Kriegs⸗ fuß, und wir müßten den DOffinieren Kriege kompetenzen auszahlen; aber wir finden im Etat eine Pofltion, nach der alles dies den Tat⸗ sachen nicht entsprechen kann. In der Erklärung zu dem Titel ‚Für Vorspann⸗ und Traͤngportkosten lesen wir; „Kosten infolge Heran⸗ ziehung von Familien nach China 49 00 4 * Es handelt sich hierbei barum' den verheirateten Offtiieren ibre Frauen nachkommen zu lassen. Wenn die Verhältniffe dort wirklich so schlecht sind, wenn wir dort einen y, haben, so ist es ja geradezu eine Barbarei, die Frauen solcher Gefährdun auszusetzen. Eg ist das aber auch gar nicht der Fall. Es handelt sich da mehr um Kämpfe auf dem Lawn · Tenniplatz und Zusammenkünfte im Techause, die man dort im Inter, nationalen Verbande veranstaltet, hei denen natürlich die Anwesenheit der Damen sehr erwünscht sein kann. Mit dieser Position ist der beste Beweis geliefert, daß der ganze Ctat verdient, von uns gänzlich gestrichen zu werden.
Staatssekretãr des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen: Es ist zwar gerade nicht meine Absicht, den Herrn Vorredner an. genehm zu enttäuschen; aber aus sachlichen Gründen halte ich mich doch
seiner Rede von mir erwartet hat. Es besteht keinerlei staatsrecht⸗ licher Zwang, die Okkupationsbrigade in derjenigen Stärke in China zu erhalten, in der sie augenblicklich dort vorhanden ist. Es besteht eine Verabredung unter den militärischen Kommandanten über die Stärke dieser Truppen, und diese Verabredung geht von der Voraus— setzung aus, daß eben die Gesamtheit der Truppen ahl vorhanden sein müsse, um den fremden Olkupatlonsgtruppen in der Provinz Tschili ihre gegenwärtige Stellung zu wahren. Wenn der Herr Vorredner glaubt, daß diese Truppen zu einem rein dekorativen Zwecke dort sind, so muß ich sagen, daß dieser rein dekorative Zweck“ sich in den letzten Jahren sehr bewährt hat. Ich glaube nicht, daß, wenn die Oktupationgtruppen überhaupt nicht dort gelassen worden wären, sondern wenn man sofort den Abmarsch der gesamten Truppen durch= geführt hätte, dann noch die Gesandtschaftswachen in Peking und der Aufenthalt der Fremden in der Provinz Tschili ausreichend gesichert wären.
Im übrigen hat sich ja der Herr Abgeordnete mit einer etwas porsichtigen Redewendung dahin ausgedrückt, daß er wünsche, daß die Okkupationsarmee möglichst bald von der Provinz Tschili abberufen werde. Ich glaube, diesen Wunsch teilt das gesamte Haus; aber ich glaube auch, daß es doch nur sehr wenige in diesem hohen Hause geben wird, die etwa den Rat geben wollen, die Okkupations armee jetzt zurückjuziehen. Diesen Rat hat auch der Herr Abg. Payer in keiner Weise gegeben, und ich meine, daß wir, wenn wir im ver— gangenen Jahre etwa die Okkupationstruppen reduziert hätten, aus diesem hohen Hause mit vollem Rechte den Vorwurf über uns würden ergehen lassen müssen, daß wir den Gang der Erxeignisse nicht aus— reichend vorhergesehen hätten. (Bravo)
Abg. Dr. Paasche: Für ernsthafte Verwickelungen reichen natürlich die dortigen Besatzungstruppen nicht aus, das haben wir aber auch niemals gefordert. Wie die Lage gegenwärtig ist, müssen wir ung zufrieden geben; wir wünschen aber, daß möglichst bald die Marineverwaltung die Vertretung der dortigen Interessen über⸗ nehmen wird. Bie verbündeten Regierungen haben selbst erklärt, sie wären bereit, das eine Bataillon, die 670 Mann, die gegenwärtig n Tsingtau stehen, zurückzuziehen. Das wird man hoffentlich recht bald tun können. Unser ganies Streben geht darauf, daß die finanzielle Belastung so viel als . vermindert wird. Was jetzt durch den konservativen Antrag zinzugefügt wird, wird einge= bracht werden durch weitere Abstricht an den sachlichen Forderungen, sodaß also an dem, was die Rommission vorschlägt, nicht gerüttelt wird. Die Vertretung des konservativen Antrags glauben wir voll⸗ kommen verantworten zu können, wenn auch tatsächlich an Gehältern, Teurungezulagen usw. Summen ausgegeben sind, die man in der heutigen Zeit vielleicht am allerwenigsten verantworten kann, wo wir gezwungen sind, im eigenen Lande zu sparen. Meine politischen Freunde sind also der. Meinung, daß man im Augenblick nicht daran denken kann, wesentliche Aenderungen vorzunehmen, daß es aber für dringend wünschenswert erachtet werden muß, die Vertretung der Interessen in China der Marineverwaltung zu übertragen.
Abg. Ledebour (Soz.): Der Staatssekretär sprach von einer Verabredung der Kommandeure; es kommt uns aber darauf an, zu erfahren, ob jede einzelne Regierung sich das Recht vorbehalten hat, jederzeit ihr Kontingent zurückzuniehen. Darauf hat er nichts erwidert. Besteht eine Verabredung oder nicht, daß die Regie rungen ohne gegenseitige Uebereinkunft ihre Truppen nicht zurück · ziehen dürfen? Es würde etwas Ungeheuerliches sein, wenn unfere Regierung sich so die Hände gebunden hätte. Wenn etwas uns veranlassen könnte, gegen die ganze Forderung zn stimmen, so wäre es der von dem Schatzsekretär. in der Kommission ver= ratene Plan, die Besatzungsbrigade künftiz in das Ordingrium hinein zubringen. Das läßt auf viel weiter gehende Pläne schließen, als der Reichstag gewollt hat. Bedenklich macht uns auch die Bemerkung des Abg. von Richthofen, daß die Besatzungsbrigade die Selbständigkeit, das Rückgrat der chinesischen Verwaltung bilden soll, um zu. verhuͤten, daß Ebina im gegenwärtigen Kriege aus seiner Neutralität heraustritt. China ist doch bis jetzt ein unabhängiger Staat und nicht von dem Belieben irgend eines Kommandeurs abhängig. Der Abg. von Richt⸗ bofen kündigt gewissermaßen einen Interventionskrieg an, um Ching von einem lieberfall gegen andere Mächte abzuhalten. Es soll mich freuen, wenn Herr von Richthofen sich eines Besseren überzeugt hat. Die neuere Entwickelung der Chinapolitik sollte zu einer sofortigen Zurückziehung der Brigade veranlassen. Die Rube in Ching wird dadurch doch nicht aufrecht erhalten, sondern die chinesische Be⸗ völkerung immer weiter gereijt. Darum könnte der Reichstag nicht Besseres tun, als ju beschließen, daß die Brigade sofort zurück gezogen wird.
Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen:
Meine Herren! Es ist eine etwas undankbare Aufgabe, die Fragen des Herrn Abg. Ledebour zu beantworten, denn welche Antwort man auch erteilen mag, er erklärt von vornherein die Antworten von dieser Stelle als völlig bedeutungslose. Ich habe erklärt, daß die Ostasiatische Brigade nur als eine temporäre und vorübergehende Institution gedacht sei. Darauf hat der Herr Abg. Ledebour mit allen möglichen Gründen erklärt: das gilt nicht, das scheint nicht der Fall zu sein, die Erklarung hat keinen Wert. Zweitens habe ich auf die Frage, wie das Rechtsverhältnis unter den verschiedenen Regierungen hinsichtlich der es besteht ein staatsrechtlicher Zwang in dieser Hinsicht nicht. Auch diese Erklärung war dem Herrn Abg Ledebour nicht genügend. Cn lich hatte ich vorhin gesagt, die Zurückberufung der Truppen win möglichst bald geschehen. Auch dies hat dem Herrn Abg. Ldedebon nicht befriedigt. Aber ich bin dessenungeachtet nicht in der Loge, etwal Weiteres erklären zu können.
Im übrigen darf ich die Erwiderung auf den zweiten Teil de Rede des Herrn Abg. Ledebour, soweit er einer solchen etwa be⸗ dürftig sein sollte, wohl dem Abgeordneten für Schweidnitz Striegl
überlassen. (Heiterkeit)
Damit schließt die Erörterung. ersten Titel dieses Etats, entsprechend dem Antrag mission, wird die Vertagung beschlossen.
Schluß 6 /a Uhr. Nächsie Sitzung Donners tgg 11h, Etat! Expedition nach Ostasien, Reicht militãrgericht, Rechnung of, Kolonialverwaltung.)
Nach De ll gen e er
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
Es folgt der Etat für die ESxpebition nach Ostasien.
für verpflichtet, aus der Passwwität herauszutreten, die er im Anfang
Belassung der Truppen sei, geantwortet
. Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 21. April
Preußisch er Landtag. Haus der Abgeordneten. 57. Sitzung vom 20. April 1904, 11 Uhr.
Ueber den Beginn der Sitzung ist Nummer d. Bl. berichtet wo den. ung if
Nach der Erledigung des Etats der Staatsarchive fol die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über . Rich t
aufficht bei den größeren Amtsgerichten.
Die wesentlichsten Bestimmungen der Vorlage lauten in
der von der Kommission beantragten Fassung:
§ 1. Bei den mit mehr als fünfzehn Richtern b 2 gerichten steht das Recht der Aussicht nem 1 tsg . Die Amtsgerichts dir werden vom König ernannt; sie beziehen dasselbe e nen ,
Amtstitel Amtsgerichtsdirektor führt.
nt, , . 82 as Recht der Aufsicht des Amtsgerichtsdirekt t des Sdirektors erstreckt sch auf alle bei dem Amtsgericht angestellten oder beschäftigten Beamten. Jedoch steht dem Amtsgerichtsdirektor richterlichen Heamten, gegenüber die Befugnis zur Erteilung einer Rüge nicht zu. ö * gt ein i der Kommission.) 5 3. Auf Die Vertretung der Amtsgerichtsdirektoren finden die 55 6 bis 8 des Gesetzes, betreffend die Führung der Aufsicht bei dem Amtsgericht ! und dem Landgericht J in Berlin usw., vom 10. April 1892 entsprechende Anwendung. . Die ommission hat ferner folgenden 8 Za hinzugefügt: . 345 Den Präsidenten der Landgerichte, die den im § 1 seichneten Amtsgerichten übergeordnet find, steht die Befugnis aus des Gesetzes vom 10. April 1892 zu. .
ö. ö . . Abg. Peltasohn (frs. Vxngg) beantragt folgende Ab⸗ inderungen: , I) dem § 1 folgende Fassung z . Bei it mehr 1 dem? ge g. zu geben: „Bei den mit mehr als 0 Richtern besetzten Amtsgerichten steht das Recht der Aue einem Amtsrichter zu, der den Amtstitel Amtsgerichtspräsi , der Ssgerichtspräsident führt. ie Amtsgerichtspräsidenten werden vom König ernannt; sie beziehen Lac elbe Gehalt, wie die Landgerichtspräsidenten“; an Stelle der S5 2 und 3 folgende Bestimmung zu setzen: Die Bestimmungen der 5§ 3 bis 8 des Gesetzes, betreffend die Führung der Aufsicht bei dem Amtsgericht l und dem Landgericht 1 ju Berlin usãß, vom 10. April 1892 finden auf die Amtsgerichts⸗ prüssdenten bei anderen Amtsgerichten entsprechende Anwendung. Den er dent, der , . die den im § 1 bezeichneten Amts⸗ gerichten übergeordnet sind, steht die Befugnis aus 59 des Gesetzes vom 10. April 1892 zu.“ fugnis aus §9 des Gesetzes . Auf die ebenfalls schon auszugsweise wiedergegebenen . . Anzahl von Rednern aus dem Haufe über den Gesetzentwurf und die zu dieser stellten Anträ . 3 esem gestellten Anträge erwidert der . ö3 .
64 9
b
Justizminister Dr. Schönstedt: ; Meine Herren! Nachdem die Vertreter sämtlicher maßgebenden zraltionen zum Wort gekommen sind, liegt die Sache zweifellos so daß sowohl die Regierungsvorlage wie die aus der Kommission her. borgegangene Vorlage die Mehrheit dieses Hauses nicht finden wird daß sie vielmehr mit einer mehr oder weniger großen Mehrheit ab⸗ gelehnt werden wird. Mit dieser Tatsache habe ich zu rechnen und kann es mir deshalb ersparen, noch lange Ansführungen zu Gunsten der Vorlage zu machen. Ich würde in der Lage gewesen sein namens der Königlichen Staatsregierung ) ᷣ modifizierten Vorlage, wie sie aus der Kommissionsberatung hervor⸗ gegangen ist, zu erklären. Ich erkläre dies auch jetzt noch; aber einen Zweck hat es ja nicht. sämtlichen heute aufgetretenen Rednern hat kaum einer
twas Neues vorgebracht; ich glaube, es ist im wesentlichen nur das wiederholt worden, was bei der ersten Lesung vorgebracht und, was in ein⸗ gehender erschöpfender Weise in dem Kommissionsbericht niedergelegt ss. Der stenographische Bericht über die Sitzung vom 8. Februar d. J. und der Kommissionsbericht enthalten alle gegen die Vorlage erhobenen ginwendungen, und ich will nicht dem Beispiel des Herrn Abg. Roeren solgen, der im Beginn seines Vortrags erklärte, er werde nicht weit
J llufige Ausführungen zur Sache bringen, der aber dann fast alles wiederholt hat, was von ihm in der ersten Lesung angeführt war. Ich verweise Sie auf das, was gedruckt vorliegt. Ich habe nur weierlei Neues in dem Vortrag des Herrn Roeren gehört und will darauf mit wenigen Worten eingehen.
r Zunächst hat es mir zur Befriedigung gereicht, daß Herr Roeren ie auch der Herr Abg. Keruth das Anerkenntnis abgegeben haben Naß durch die Vorlage, wenn sie Gesetz geworden wäre, die nat kin igkeit der Amtsrichter nicht beeinträchtigt sein würde. Herr Roeren hat allerdings einen feinen Unterschied gemacht: zwar nicht ii Unabhängigkeit, aber die Selbständigkeit der Amtsrichter würde i Gefahr gekommen sein. Ich bestreite auch das; überzeugen will ich Sie nicht. .
Das zweite Novum war, daß Herr Roeren sich auf die ablehnende daltung der Rechtsanwaltschaft berufen hat. Er hat hierfür insoweit ine Unterlage, als heute 3 Rechtsanwälte sich gegen die Vorlage aus⸗ gesprochen haben. Wenn er sich aber auch berufen hat auf einen in der Presse veröffentlichten einstimmigen Beschluß des Vorstands der Cölner Anwaltskammer, so muß ich bemerken, daß nir von einem solchen Beschluß nichts bekannt ist. Er ist weder mir noch dem Oberlandesgerichtspräsidenten in Cöln zugegangen; ic muß deshalb ohne weiteres annehmen, daß der Beschluß gar nicht riistiert. Wenn er existierte, würde der Vorstand der Anwaltskammer über seine gesetzliche Zuständigkeit hinausgegangen sein; denn nach der K. der Vorstend allerdings die Befugnis,
Anträge im Interesse der Rechtspflege und der Rechtsanwaltschaft an die Landesjustizverwaltung zu richten, er hat aber nicht das Recht, Resolutionen für die Zeitungen zu fassen, wie es im vorliegenden Falle möglicherweise geschehen ist, und solche Re— solutionen durch Vermittelung irgend eines Richters, der darin für die angeblich in den weitesten Kreisen herrschende Erbitterung einen neuen Belag findet, in die Presse zu bringen. Also der Beschluß existiert als solcher für mich nicht, falls aber etwa die Mitglieder des Vor⸗
Von
in der gestrigen
ie Zustimmung zu der
1904.
steht, würde ich größeren Wert gelegt haben.
gibt mir Anlaß zu einer kurzen Erwiderung.
ö der Landräte zu den Amtsvorstehern hinweisen. Verhältnis ungefähr ähnlich.
standen.
weiter erörtern.
ein selbständiges Urteil darüber ĩ iese i
. arüber zu bilden, ob diese in der Tat be rechtigt sei oder nicht. — ö. sie für vollständig unberechtigt zu erklären,
der Ruf in die Welt gegangen wäre: man will an unserer Unab hängigkeit, gesetzt werden! dann würde es keinem Menschen Bevölkerung eingefallen sein, eine Herabsetzung, eine deminutio für die Amtsrichter aus dieser Vorlage herauszulesen
aus
staaten mit gleichen Einrichtungen gemacht worden ist.
noch vor kurzem von maßgebendster Stelle für Bayern
wollen, vollkommen bewährt haben,
darunter gelitten hat.
praktische Probe kann jetzt nicht gemacht werden; aber ich bin gewiß
je Nor an ge g ; s ö wenn die Vorlage Gesetz geworden wäre, so würde in einem Viertel⸗
würde sich bald überzeugt haben, daß die Vorlage nicht nur der sehen der Amtsgerichte und der Amtsrichter nicht geschadet hätte, ihm vielmehr eher förderlich gewesen wäre. . Das, meine Herren, ist es, was ich zu der Gesetzesvorlage und zu dem Ihnen vorliegenden Kommissionsantrage zu sagen habe. ; Nun, meine Herren, ist heute durch den Herrn Abg. Peltasohn ein Antrag eingebracht worden, daß für die mit mehr als 30 Richtern besetzten Amtsgerichte Amtsgerichtspräsidenten bestellt werden. Dieser Antrag ist nicht neu; er ist schon der Kommission gestellt und dort abgelehnt worden. Nicht ganz genau ist es aber, wenn der Herr Abg. Keruth meint ich habe diesen Antrag dort für unannehmbar erklärt. Ich habe ihn zwar, wie Sie auf S. 10 des Kommissionsberichts ersehen können bekämpft und bemerkt: . Er bleibe einerseits hinter dem Bedürfnis zurück, weil er für diejenigen Amtsgerichte, die mehr als fünfzehn, aber weniger als dreißig Richter umfaßten, überhaupt keine Vorsorge treffe, und gehe andererseits über das Bedürfnis hinaus, da ein solches für die Schaffung von Präsidentenstellen auch bei den mit mehr als dreißig Richtern besetzten Amtsgerichten nicht anzuerkennen sei. Die Senn nahme auf Berlin sei unzutreffend, da dort ganz eigenartige Ver. haältnisse herrschten. ) ö Diese Erklärung halte ich aufrecht; sie ist aber doch nicht eine Unan—⸗ nehmbarkeitserklärung; ich habe darin nur die Bedenken ausgesprochen die dem Vorschlage entgegenstehen. Andererseits lann man für den Antrag sagen, daß bei Gerichten, die mit mehr als 30 Amtsrichtern besetzt sind, das Bedürfnis nach einer straffen einheitlichen Leitung, nach einer einheitlichen Spitze, wie sie ja eigentlich von allen Seiten an und für sich als wünschenwert angesehen worden ist, in höherem Maße hervortritt als bei den kleineren Gerichten von 15 Richtern usw Der Antrag widerspricht auch insoweit der bestehenden Gerichts organisation nicht, als wir eine ganze Reihe von Landgerichten haben — es sind im ganzen 11 —, deren gesamtes Richterpersonal, also Landgericht und Amtsgericht zusammen einschließlich des Präsibenten weniger als 30 Richter umfaßt, und die zweifellos insgesamt noch in verhältnismäßig geringeres Personal an Bureaukräften, Bureau und Unterbeamten haben, wie die Amtsgerichte mit mehr als 30 Richtern. Insoweit könnte vom Standpunkt der Justizverwaltung immerhin anerkannt werden, daß für diese großen Gerichte die Einsetzung von Amtsgerichtspräsidenten, nach dem Muster des Berliner Amtsgerichts präsidenten, eine Verbesserung der bestehenden Zustände herbeizuführen wohl geeignet wäre. Auch das Bedenken, daß ein solcher Amts—⸗ gerichtẽpräsident in der Ausübung seiner Aufsichts⸗ und Verwaltungs⸗ geschäfte eine volle Ausfüllung seiner Zeit nicht finden werde, würde vielleicht nicht ausschlaggebend ins Gewicht fallen, da es n für sich nicht unerwünscht wäre, wenn ihm Zeit bliebe, sich auch an den
stand's der Anwaltskammer privatim eine solche Erklärung abgegeben haben möchten, dann würde ich auch die autoritative Bedeutung dieser
richterlichen Geschäften zu beteiligen.
Erklärung nicht gar zu hoch einschätzen, und zwar deshalb, weil wohl die Herren, die dem Vorstand der Cölner Anwaltskammer angehören, mit den Amtsgerichten recht wenige Beziehungen haben. Sie sind außerdem nich wie die altlãndischen Rechtsanwälte zugleich Notare, stehen also hen Verhältnissen eigentlich ziemlich fern; auf eine Erklärung des Vorstands des Notariatsvereins, der den Verhältnissen jedenfalls näher
Noch ein Novum aus den Bemerkungen des Herrn Abg. Roeren ; Er hat ge ̃ ein Unikum, wenn man einem Vorgesetzten das ö ö. ermahnen — ich bemerke hier nur in Parenthese: ermahnen und mahnen, Ermahnung und Mahnung sind nicht identisch, während das heute mehrfach verwechselt worden ist —, daß er zwar ermahnen aber nicht rügen dürfe, sondern für die Erteilung einer Rüge sich an den ihm vorgesetzten Landgerichtspräsidenten wenden müsse. Nun, ein so vollständiges Unikum ist auch das nicht; ich darf die Herren die mit unserer Verwaltungsorganisation näher bekannt sind, nur auf daz Ver⸗ Da liegt das
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ö. . . ich 4 nur mein Bedauern aussprechen,
rien scheinbar die Stimmung auch bei denjenigen Herren umgewandelt haben, die früher der Vorlage freundlich gegenüber⸗ Die Erregung in weiten Kreisen der Amtzrichter muß ich ja als eine Tatsache hinnehmen; ihre Berechtigung will ich nicht eiter Ich enthalte mich auch einer Ausführung darüber wie die gesetzgebenden Körperschaften sich zu einer solchen Grregung zu stellen haben möchten, welchen Einfluß auf ihre Entschließ un 9 sie solchen Augenblicksstimmungen einräumen könnten, und ob si. nicht verpflichtet wären, die Gründe dieser Erregung nachzuprüfen und sich
Ich stehe noch heute auf dem Standpunkte, für n und ich habe die feste Ueberzeugung, daß, wenn nicht aus den Kreisen der Richter heraus
an unserer Selbständigkeit mäkeln, wir sollen herab⸗ der capitis
Dafür spricht, meine Herren, die Erfahrung, die in anderen Bundes Es ist mir kur maßgel bestätigt worden, daß sich dort die Einrichtungen, wie wir sie haben schaffen von keiner Seite beanstandet 3 ö w . * andert werden, und daß das Ansehen der dortigen Richter in keiner Weise
Meine Her j j j j Meine Herren, ich beruhige mich, wie gesagt, bei der Sache. Die
jahre von solcher Erre irge t die sen sei jahre von solcher Erregung nirgendwo mehr die Rede gewesen sein, man
Rechtspflege zugute gekommen wäre, sondern daß si ] e aß sie auch dem An⸗
der Lage, eine bestimmte Erklärung dazu namens der Staatsregierun abzugeben. Es bedarf noch der näheren Prüfung, und ich kann . weder den derrn Finanzminister irgendwie binden, noch übersehe ich wie sich die Königliche Staatsregierung zu dem Antrage stellen wirz. Dann würde ich erst bei der dritten Lesung, wenn der Antrag ue. . e. . möchte, im stande sein. Bis dahin kann ich ie Stellungnahme der Königlichen S ĩ fes K glichen Staatsregierung feststellen und zu ö Also, meine Herren, ich bedaure, daß die Sache so verlaufen ist. Ich kann es ertragen; wem es zum Nutzen, wem es zum Schaden gereicht, das wird die Zukunft lehren.
2 wird die Debatte geschlossen. Persönlich bemerkt Abg. Roeren (Sentr), daß er seine Mitteilungen über den B schluß der n, in Cöln einer Zeitung entnommen ö . Bei der Abstimmung stimmt für den 51 sowohl in der Fassung der Regierungsvorlage wie in der Kommissionsfassun nur ein Teil der Konservativen und der Freikonservativen ; einer *r gelangt 3. , Peltasohn zur Annahme mit 1 Me us der Rechten (mit einige den Nationglliberalen und e hr ifse g e sn m, ohne den letzten Satz des Antrags, „den Präsidenten der Land- gerichte — vom 19. April 1893 zu“, den der Antragsteller zu Gunsten des gleichlautenden 8 3a in der Kommissionsfassun zurückgezogen hat. Dieser Za wird aber dann unter e e. k ö wird unter der Heiterkeit des P 8 S 4 abgele ; sti — s ,, In zweiter Beratung wird darauf der Gesetz entwurf wegen Abänderung des Gesetzes vom 31. Mai 185 ,,, 5 der Richtergehälter, mit den ö e g ie sth in Konsequenz der Annahme des An⸗ ß,, , Erörterung angenommen. 41 Das Haus wendet sich alsdann dem an die Kommission zurückgewiesenen Ausgabetitel „Gehälter der Staats—⸗ anwälte.“ im Etat der Justizverwaltung zu. . ann,, sah für 93 Erste Staatsanwälte bei Landgerichten und für 11 Staatsanwälte als Abteilungs⸗ vorsteher und Vertreter der Ersten Staatsanwälte die Gehalts⸗ klasse von 5400 = 2090 M vor, ferner sollten 6 Erste Staats anwälte bei den größeren Gerichten pensionsfähige Gel alis⸗ zulagen von je 906 M6 bekommen. ; 3 Die Budgetkommission hat von den 11 Staats⸗ anwälten als Abteilungsvorstehern nur 5 bewilligt und die pensionsfähige Zulage für die 6 Ersten Staatsanwälte gan gestrichen; sie hat dagegen für 6 Staatsanwälte bei den 9 gerichten in der Gehaltsklasse von 3000 — 6600 (M Funküions⸗ nult n von je 0g „ in den Etat eingestellt. . ; Kom fr c Tr 'n be Dr. Fervers empfiehlt die Annahme der Justizminister Dr. Schönstedt: en g ; . 3. ( Meine derren! Da ich nicht weiß, ob auch in der vorliegenden Frage schon maßgebende Fraktionsbeschlüsse vorliegen, die über das Schicksal der Regierungsvorlage entscheiden, so kann ich mich der Ver⸗ pflichtung nicht entziehen, hier noch einmal für die Regierun ge ge einjutreten und kurz die Gründe zu resümieren, die fur die Antrãnc der Staatsregierung maßgebend gewesen sind. ö Der von dem Herrn Referenten vertretene Kommissionsbeschluß ist ja für die Justizverwaltung insoweit wertvoll, als er das An⸗ erkenntnis enthält, daß es für die großen Staatz anwaltschaften um die es sich hier handelt, geboten sei, dem Leiter der Staatganwalischaft einen tüchtigen Vertreter beizuordnen, der ihm einen Teil seiner Ver⸗ antwortung abnehmen kann. Im übrigen leidet der Antrag an gewissen Unstimmigkeiten. Eine solche Unstimmigkeit ist zunächst darin zu erkennen, daß die Zulage, die diesen Abteilungsvorstehern gewährt werden soll, hier unter den Besoldungen aufgeführt ist und daß ihr damit die Pensionsfähigkeit zuerkannt worden ist, während für die Staatsanwälte bei den Oberlandesgerichten, die auch eine solche Zulage haben, die Pensionsfähigkeit nicht eintritt. Eine weitere Un⸗ stimmigkeit würde sich in der Praxis daraus ergeben, daß bei An⸗ nahme des Kommissionsvorschlags das Diensteinkommen des Ab- teilungsvorstehers höher sein würde als wenn er zum Ersten Staats anwalt ernannt wäre, nicht selten auch höher als das Diensteinkommen seines Chefs, des Ersten Staatsanwalts. Der letztere Fall würde vorkommen, wenn ein junger Beamter zum Er sten Staatsanwalt er⸗ nannt wird und einen Abteilungsvorsteher vorfindet, der schon 5400 4 Gehalt bezieht; dieser letztere würde dann 6000 M haben, und damit würde der neuangestellte Erste Staatsanwalt nicht beginnen. Es würde ferner der Antrag der Kommission sich für die Finanz berwaltung insoweit vorteilhaft gestalten, als er dem Staat nicht dieselbe Mehr⸗ ausgabe verursacht wie die von der Staatsregierung verlangten Be⸗ züge. Dieser Gewinn für die Staatskasse würde sich aber munen , einem Verlust für die jüngeren Richter und Staatsanwälte ausgestalten die im Besoldungsetat hinter diesen Abteilungsvorstehern stehen; die Abteilungsvorsteher bleiben ja nach dem Komnnissiongbeschluß in der Reihe der Richter und Staatsanwälte stehen, während die Regierungs⸗ vorlage sie herausnehmen wollte. Bei dem gegenwärtigen richterlichen Besoldungesystem stehen sie also für das Aufsteigen in den Gehalts- stufen den jüngeren Richtern im Wege, und so würden in gewissem Sinne die jüngeren Richter die Opfer dieses Antrages werden. Das sind ja Dinge, über die man allenfalls hinwegkommen könnte, die sich durch eine andere Fassung zum Teil auch noch be⸗ seitigen ließen; aber die Hauptsache, weshalb ich mich gegen den Antrag aus sprechen muß, ist, daß er dasjenige nicht leistet, was er leisten soll und daß er für die Zwecke, die die Regierung im Auge hat, sich al ungenügend erweist. Meine Herren, ich will nur mit ein paar Worten darauf zurück= gehen, wie die Sache sich historisch entwickelt hat beim Landgericht J. Hier war schon im Jahre 1889, als die Staatsanwaltschaft mit 22 höheren Beamten besetzt war, seitens der Staatsregierung der Vor-
Der Antrag ist also immerhin diskutabel. Ich bin aber nicht in
schlag an den Landtag gebracht worden, den vier Abteilungsvorstehern