1904 / 98 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Apr 1904 18:00:01 GMT) scan diff

HKHanque de Mulhouse.

Den Herren Aktionären der Banque de Mulhouse wird hiermit angezeigt, daß die von der General⸗ versammlung vom 25. Februar 1904 für das Ge—⸗ schäftsjahr 1503 beschlossene Dividende vom 5. Mai 1904 ab in effektiven Franken zur Auszahlung ng mit Fr. A0, gegen Rückgabe des Coupons

r. 45 (alte Aktien von Fr. 500, und mit ö. E99. gegen Rückgabe des Coupons Nr. 3 neue Aktien von ½ 1000, —, .

in Mülhausen i. Els.

in Straßburg

in Epinal

in Colmar

in Belfort

in . bei der Aktiengesellschaft von Speyr

e.,

in Genf bei den Herren G. Pictet Cie., in Neuchatel bei den Herren Pury Cie., in Winterthur bei der Bank in Winterthur, in Zürich bei der Schweizerischen Credit

anstalt. 82861

[4677

Concordia, Cölnische Lebens⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Samstag, den 7. Mai er., Vor⸗ mittags 105 Uhr, im Geschäftslokale der Gesell⸗ schaft zu Cöln, Maria⸗Ablaßplatz Nr. 16, stattfinden⸗ den ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.

bei den Gesellschaftskassen,

Tagesordnung:

I) Bericht der Direktion über die Lage des Ge— schäfts im allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Jahres insbesondere.

2) Bericht des Aufsichtsrats über die stattgefundene Revision der Rechnung.

3) Beschlußfassung über die Genehmigung der

Jahretzbilanz und die Gewinnverteilung sowie

über die Entlastung der Direktion und des Auf⸗

sichtsrats.

Wahl von Mitgliedern des Aufssichtsrats.

Beschlußfgssung über die Dotierung des Be—⸗

amtenpensionsfonds beziehungsweise die Errich-

tung einer Pensions, Witwen- und Waisenkasse für die Beamten aus Anlaß des 50 jährigen Be⸗ stehens der Gesellschaft.

Zur Teilnahme an der General versammlung sind nach 5 33 des Statuts alle Aktionäre berechtigt, welche seit 2 Monaten vor dem 24 der Berufung im Aktienbuche eingetragen sind.

Abwesende Aktionäre können sich nur durch an— wesende stimmberechtigte Aktionäre vertreten lassen.

Der Vertreter hat die desfallsige schriftliche Voll⸗ macht spätestens an dem der Generalversamm⸗ lung vorhergehenden Tage bei der Gesellschaft niederzulegen. .

Mehr als 19 Stimmen kann kein Aktionär in Vollmacht ausüben.

Eintrittskarten werden am 5. und 6. Mai er. in unserem Geschäftslokale an unserer Kasse aufgegeben, woselbst auch etwaige Vollmachten zur Vertretung abwesender Aktionäre vorzulegen sind.

Cöln, den 13. April 1904.

Die Direktion der Concordia, Cölnische Lebens ⸗Versicherungs - Gesellschaft. Senden. Hensel.

6008 Genehmigungsurkunde, etreffend die Ausgabe von 1 100 00 MS zu 37 vom

8 hr verzins licher Schuldverschreibungen auf den nhaber durch die Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft, Ausgabe vom Jahre 19904. Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier

durch auf Grund des 57965 des Bürgerlichen Gesetz.

buchs und des Artikels 8 der gone er Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom

16, Nobember 1899 der Kremmen. Neu Ruppin⸗

Wittstocker Eisenbahngesellschaft die Genehmigung

zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In⸗

haber bis zum Betrage von 1 100 060 60 wörtlich:

Eine Million einhunderttausend Mark“, behufs Zer⸗

legung der auf einen bestimmten Gläubiger lautenden,

bereits bestehenden Darlehnsschuld von 1 100 000 M

in auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen

von gleicher Gesamthöhe unter den folgenden Be—

dingungen: 981

Die bis zur Höhe von 1 100 009 4 auszugebenden Schuldverschreibungen, auf deren Rückseite diese Ge⸗ nehmigungsurkunde abzudrucken ist, werden nach dem anliegenden Muster A unter der Bezeichnung:

Zu 36 vom Hundert verzinsliche Schuld- verschreibung auf den Inhaber der Kremmen. Neu · Ruppin. Wittstocker Eisenbahngesellschaft, Aus. gabe vom Jahre 1904

in S00 Stücken zu je 100036 Buchstabe A Nr. 1–- 800, zusammen... S800 000 4

bo0 Stücken zu je 500 ½ Buchstabe B Nr. 1— 600, zusammen ). 300 000 1100000 Aa

im ganzen

)

ausgefertigt.

Die Schuldverschreibungen werden mit der eigen · händigen Namengunterschrift zweier Mitglieder der Direktion der Kremmen Neu⸗Ruppin , Wittstocker Eisenbahngesellschaft versehen und von einem Be— amten der letzteren eigenhändig unterzeichnet. Sie tragen ferner eine Bürgschaftserklärung des Kreis⸗ kommunalverbandes, Kreis Ruppin, die von dem Vorsitzenden und 2 Mitgliedern des Kreisausschusses des Kreiseg Ruppin eigenhändig unterzeichnet ist.

Die für diese Schuldberschreibungen nach dem ferner anliegenden Muster B auszufertigenden Zinsscheine sowie die Erneuerungsscheine zum Empfange neuer Zinsscheine nach Muster G werden in gleicher Weife ausgefertigt, jedoch werden die Unterschriften auf den⸗ . 1 Wege der mechanischen Vervielfältigung

ergestellt.

Die Erneuerungsscheine sind zum Zwecke leicht erkennlicher Unterscheidung von den Zinsscheinen auf der ganzen Blattbreite des Zinsscheinbogens über oder unter den beiden letzten Zinsscheinen mit Lettern, die von dem Drucke der Insscheine abweichen, abzu— drucken.

Die erste Reihe der Zinsscheine für zehn Jahre nebst Erneuerungsschein wird den Schusdverschrei⸗ bungen beigegeben.

Die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen mit Erneuerungsschein erfolgt bei der Gesells Ablieferung des der

älteren Zinsscheinreihe bei⸗

aftskasse in Neu. Ruppin gegen . jeder ausgelosten Schuldverschreibung mit

gegebenen Erneuerungsscheins an den Inhaber des letzteren, sofern nicht der Inhaber der Schuld— verschreibung bei der Gesellschaftsdirektion der Aus⸗ abe widersprochen hat. In diefem Falle sowie beim

erlust eines Erneuerungsscheins werden die Zins. scheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreihung ausgehändigt, wenn er die Schuldyerschreibung vorlegt.

Durch die Rückgabe des Erneuerungsscheins wird der Empfang der neuen Zinsscheinreihe nebst Er— neuerungsschein bescheinigt. Im Falle des Verlustes des Erneuerungsscheins ist von dem Inhaber der , eine Empfangsbescheinigung zu erteilen.

8 2

Der Nennwert der Schuldverschreibungen wird, vom 1. April 1904 an gerechnet, mit 33 vom Hun— dert jährlich verzinst. .

Die Fire werden halbjährlich vom 1. April und l. Oktober jeden Jahres ab bei der Gesellschaftskasse zu Neu⸗Ruppin und bei den von der Geselsschaft noch zu bestimmenden Zahlstellen ausbezahlt. Der Anspruch aus einem Ilnsschein erlischt zu Gunslen der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗ Wittstocker Eisenbahn⸗ gesellschaft mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinzanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist zur Ginlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der An— spruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vor⸗ legungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Fun des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

§ 3.

Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach 5 2 zu jahlenden Zinsen Gläubiger der Kremmen - Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahn⸗ gesellschaft. Für diese Bahnschuld haftet die auf der Bahneinheit der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin.Wittstocker Eisenbahn bereits ruhende Hypothek von 1 100 000 „, als Sicherungshvpothek nach Maßgabe des Gesetzes über die Bahneinheiten vom 8. Juli 1902 (Gesetz. sammlung S. 215, 237 ff) und des § 1187 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die erforderliche Ein— tragung in das Bahngrundbuch muß vor der Aus— gabe der Schuldverschreibungen erfolgen.

Für die pünktliche Zahlung der Zinsen, für Kapitalsabzahlungen nach 5 4 Absatz 5 und 9 Absatz 2a dieser Genehmigungsurkunde in Beträgen von mindestens 50 go0 M und für die Rückzahlung der gesamten Schuld vom 1. Januar 1928 ab haftet der Kreiskommunalverband Ruppin als Bürge auf Grund des behördlich genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 14. November 1899 und der ergänzenden Ver⸗ pflichtungserklärung vom 20. Dezember 1899.

Vor weiteren Anleihen, welche die Gesellschaft etwa später aufnehmen sollte, bleibt den Inhabern der auf Grund dieser Genehmigung ausgegebenen Schuldverschreibungen das Vorzugtrecht für Kapital und Zinsen ausdrücklich vorbehalten.

§ 4.

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszulosender Schuld verschreibungen oder durch . von Schuldver⸗ schreibungen vom 1. April des Jahres 1905 ab spätestenz bis zum Schlusse des Jahres 1946 getilgt.

Zur Tilgung wird jährlich verwendet der Ueberschuß, der vom Ertzäge des Unternehmens der Kremmen Neu Ruppin iGittstocker Eisenbahngesellschaft nach Deckung der laufenden Verwaltungö⸗, Unterhaltungs⸗ und Betriebskosten, der Beiträge zu den Reserbe— und Erneuerungsfonds und der Zinfen der für das Unternehmen der Kremmen-Neu.Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft ,. 1100000 ., 8 übrig bleibt, bis zur Höhe von eins vom Hundert des Betrags der ganzen Schuld unter Hinzurechnung der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, nach dem 1. Januar 1910 eine stärkere Tilgung ein⸗ treten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen durch öffentliche Blätter mit sechsmongtiger Frist auf einmal zu kündigen. In beiden Fällen bedarf es der Genehmi—⸗ gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten und des Finanzministers. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls zur Tilgung der noch umlaufenden Schuldverschreibungen zu verwenden! Die Einlösung, sowohl, der ausgelosten als der gekündigten Schulderschreibungen erfolgt zum Nenn—⸗ werte.

Die Auslosung findet zuerst im Jahre 1904 und sodann alljährlich statt. Die Einlösung der hiernach zur Rückzahlung gelangenden Schuldperschreibungen erfolgt vom 1. pl des nächstfolgenden Jahres ab, zuerst also im Jahre 1905.

Ueber die Ausführung der Tilgun bahnaufsichtsbehörde n. ; ö

Die Auslosung der zu tilgenden Schuldverschrei= bungen findet mindestens 5 Monate vor dem je⸗ weiligen Rückzahlungstermin am Sitze der Gesell— schaft in Gegenwart der Direktion, enkweder vor dem zuständigen Amtsgericht oder unter Zuziehung eines Votars, statt. Die Zeit der Auslosung, zu der den Inhabern der Schuldberschreibungen der Zutritt frei⸗ steht, ist vierzehn Tage vorher durch einmalige Be⸗ kanntmachung in den im § 11 bezeichneten Blättern zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Bei der Tilgung sind die Stücke zu 500 ο und 1000 6 nach dem im S 1 angegebenen Verhältnis ihrer Gesamtbeträge zu berücksichtigen. Soweit die zur Tilgung zu verwendende Summe einen biernach nicht tellbaren Ueberschuß ergibt, wird derselbe zur nächsten Tilgung verwendet.

wird der Eisen⸗ weis geführt.

6.

Die ausgelosten Schuldberschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Be— träge sowie des Termins, an welchem die Rück— zahlung erfolgen soll, binnen 14 Tagen nach der Auslosung und spätestens deei Monate vor dem Zahlungstermin öffentlich bekannt gemacht.

Die Einlösung derselben erfolgt von dem im § 4 angegebenen Tage ab bei der a in Veu⸗Ruppin an die Vorzeiger der betreffenden Schuldverschreibungen. gegen Kuslieferung derfelben und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zins— scheine. Werden die noch nicht fälllgen Zinsscheine nicht mit abgeliefert, fo wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung der Zinsscheine verwendet, sobald diefelben zur Zahlung vorgezeigt werden. Im 4 erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur . em au

die Auslosung und die Bekanntmachung folgenden 31. März und jeder gekündigten Schuldverschreibung mit dem dem Zahlungstermine vorangehenden Tage.

Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dies unter An— gabe des Betrages der angekauften Schuld⸗ derschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen.

Die infolge der planmäßigen Auslosung eingelösten oder an deren Stelle durch Ankauf zu dem plan⸗ mäßig zu tilgenden Betrage erworbenen Schuld⸗ perschreibungen werden unter Beachtung der für die Auslosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die darüber hinaus durch Auslosung oder Ankauf oder infolge einer allgemeinen Kündi⸗ gung ihrerseits oder infolge der Rückforderung seitens der Gläubiger (59) eingelösten Schuldverschreibungen wieder ausgeben darf.

§ 7.

Der Anspruch aus den Schuldverschreibungen er—⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schusd— verschreibungen bor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Direktion der Eisenbahngesellschaft zur Einlöfung vorgelegt werden. Erfolgt die Vorlegung, so ver jährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus den Urkunden gleich.

Obgleich hiernach aus dergleichen Schul dverschrei⸗ bungen keinerlei Verpflichtungen für die Gesellschaft in jspäterer Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der Generalversammlung der Aktionäre der Gesellschaft frei, die gänzliche oder teilweise Ein⸗ lösung solcher Schuldverschreibungen aus Billigkeits⸗ rücksichten zu beschließen.

§ 8.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 5 1904 ff. der Zivil- prozeßordnung. Für die demgemäß für kraftlos er⸗ klärten Schuldverschreibungen sowie auch für be—= schädigte oder verunstaltete, an die Gesellschaft aus⸗ gehändigte und zu vernichtende Schuldverschreibungen, sofern ihr wesentlicher Inhalt und ihre Unter— scheidungsmerkmale noch mit Sicherheit erkennbar sind, werden auf Antrag des Inhabers oder desjenigen, welcher das Ausschlußurteil erwirkt hat, neue Schuld⸗ berschreibungen ausgefertigt. Die Kosten hat der Antrag⸗ steller zu tragen und vorzuschießen. Dagegen können abhanden gekommene oder vernichtete Zins oder Erneuerungsscheine weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jedoch dem bisherigen In— haber, wenn er den Verlust von Zinsscheinen vor dem Ahlauf der vierjährigen Vorlegungsfrist (5 2) der Gesellschaftsdirektion anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Gesellschaftsdirektion zur Ein⸗ lösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

§ 9.

Vom 1. Januar 1928 ab ist eine nach dem Reichs⸗ esetz vom 4. Dezember 1899 (Reichsgesetzblatt 8 591) zu berufende Versammlung der Inhaber der bis dahin nicht eingelösten Schuldverschrelbungen berechtigt, die darin verbrieften Forderungen mit halbjährlicher Frist zum Halbjahresschluß der Schuld⸗ nerin zur Zahlung zum Nennwerte aufzukündigen.

Vor diesem Zeitpunkt sind die Inhaber der Schuld verschreibungen nicht befugt, die Rückzahlung der darin verschriebenen Beträge anders als nach Maß. gabe der im 5 4 enthaltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn

a. daß fällige Zinsscheine, ungeachtet solche zur Einlösung vorgezeigt werden, länger als drei Monate unberichtigt bleiben,

b. daß der Betrieb der Bahn durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört,

. daß die im § 4 festgesetzte Tilgung der Schuld nicht innegehalten wird.

In den Fällen zu a und b kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle ein. tritt, zurückgefordert werden, in dem Falle zu e ist dagegen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu beachten. .

Das Recht der Zurückforderung dauert in dem Falle zu a bis zur Einlösung der betreffenden Zins⸗ scheine, in dem Falle zu b bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Betriebs, das Recht der Kündi⸗= gung in dem Falle zu drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Zahlung der Tilgungsfumme hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert in— dessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gefellschaft die nicht innegehaltene Tilgung nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Einlösung der ausgelosten Schuld- verschreibungen nachträglich bewirkt.

5§5 10.

Bis zur Tilgung der auf Grund dieser Genehmi— gungzurkunde ausgegebenen Schuldverschreibungen darf die Gesellschaft einzelne Grundstücke nicht ver— äußern, noch belasten. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Grundstücke, durch deren Veräußerung oder Belastung die Betriebsfähigkeit des Bahnunter— nehmens nicht beeinträchtigt wird, auch nicht auf solche, die innerhalb der Bahnhöfe etwa an das Reich oder den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post«, Telegraphen,, Pollzei⸗ oder steuerlichen Anlagen und Einrichtungen oder die zu Packhöfen oder Warenniederlagen abgetreten werden möchten. Der von den Gerichten zu erfordernde Nachweis darüber, ob durch die Veräußerung oder Belastung eines Grundstücks die Betriebsfählgkeit des Bahn= unternehmen beeinträchtigt wird oder nicht, wird durch eine Bescheinigung der Bahnaufsichtsbehbrde erbracht ss 5 des Gesetzes über die Bahneinheiten , Juli 1902 (Gesetzsammlung Seite 215,

Diese Bestimmung soll sich jedoch auf diejenigen zur Rückzahlung fällig erklärten Schuld verschrei⸗ bungen nicht beziehen, die nicht innerhalb sechs Monate nach Verfall zur ,, vorgelegt werden.

Alle in dieser Genehmigungsurkunde vorgeschriebenen

öffentlichen nn,, müssen einmal in dem Deutschen Reichs. und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, im Amtsblatte der öniglichen Regierung zu Potsdam und in den Kreisblättern der Kreise Ruppin und Ostprignitz

abgedruckt werden.

Bei dem Eingehen eines der letztgenannten Blätter oder wenn dieselben unzugänglich werden, genügt die Bekanntmachung in den übrigen Blättern oder auch allein in dem Deutschen 9 Sanzeiger.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schul dverschreibungen wird eine Ge— währleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigungsurkunde ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs., und Königlich Preußischen Staatsanzeiger sowie in den im 5 11 genannten Blättern von der Direktion der Kremmen, Neu— Ruppin-Wittstocker Eisenbahngesellschaft auf ihre Kosten bekannt zu machen.

Berlin, den 19. März 1904.

(Siegel.)

Der Minister ber öffentlichen Arbeiten. Im Auftrage: Wehrmann.

Der Finanzminister. In Vertretung: Dom bois.

M. d. 6. A. I7 A. 2. 100 F. M. 1. 4058. Muster A. ö

Zu 31 vom Hundert verznsliche Schuldverschreibung auf den Inhaber der . Kremmen ⸗Neu⸗RuppinWittstocker Eisenbahn« gesellschaft, Ausgabe vom Jahre 1904. Buchstabe

.

Der Inhaber dieser Schuldverschreibung hat auf Höhe von ... umstehend abgedruckten Genehmigungsurkunde auf— genommenen Bahnschuld der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗ Wittstocker Eisenbahngesellschaft von 1 109 000 M.

Die Zinsen sind gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar.

Neu⸗Ruppin, den

(Trockener Stempel.) Die Direktion der Kremmen ⸗Neu⸗Ruppin-⸗Wittstocker Eisenbahn⸗ gesellschaft. . Gwei Unterschriften eigenhändig.) Ausgefertigt: (Unterschrift eigenhändig).

Der Kreiskommunalverband Kreis Ruppin verbürgt hiermit die Verzinsung der vorstehenden Schuld— verschreibung mit jährlich 35 vom Hundert und deren Rückzahlung nach Maßgabe der im § 3 der um— stehend abgedruckten Genehmigungsurkunde ange— gebenen Bedingungen.

Neu. Ruppin, den

(drei Unterschriften eigenhändig.) .

Dieser Schuldverschreibung sind 20 Zinsscheine . Reihe für die 10 Jahre vom 1. April 1904 bis 31. März 1914 mit Erneuerungsschein beigegeben.

Muster B. .

. . Zinsschein 1. Reihe zu der zu z vom Hundert verzinslichen Schuldverschreibung auf den Inhaber der Kremmen ⸗Neu⸗Ruppin⸗Witt⸗ stocker Eisenbahngesellschaft. Ausgabe vom Jahre 1904 Buchstabe ...... Nr. . . Mark. Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe vom 19. ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschrei⸗ bung für das Halbjahr vom .. ten

bis .. ten Pf. bei unserer Gesellschaftskasse zu Neu Ruppin oder bei den umstehend angeführten Zahlstellen. Neu-⸗Ruppin, den .. ten .. . . 19... (Trockener Stempel.)

Die Direktion der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin-⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft.

Gwei Unterschriften im Wege der mechanischen Vervielfältigung her—⸗ gestellt Ausgefertigt: (Unterschrift im Wege der mecha⸗ nischen Vervielfältigung hergestellt.)

Zahlstellen. n Neu⸗Ruppin bei der Gesellschaftskasse. 1

1 Muster C.

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Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr iu der zu 3 vom undert verzinslichen Schuldverschreibung auf den nhaber der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft. Ausgabe vom Jahre 1904 Buchstabe N . Mark.

Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der oben genannten Schul dverschreibung die.. . Reihe von Zinsscheinen für die ... Jahre bon 19 . bis 19. . nebst Erneuerungsschein bei der Gesellschaftskasse zu Neu ⸗Ruppin, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der unterzeichneten Direktion widersprochen hat.

In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungeschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Neu ⸗Ruppin, den 1

(Trockener Stempel) Die Direktion der ; Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft. . (wei Unterschriften im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellt.) Ausgesertigt: . (Unterschrift im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellt)

Vorstehende Genehmigungturkunde wird hlermit veröffentlicht.

Neu- Ruppin, im April 1904.

sremm en Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft. Die Direktion. Laemm el. Mobr.

( gefunden.

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127537 46

T dsr did 665 481.966

S 6 936,79

3260 65

S 10197, 44 . 203949

„S 909 961,38

6. April 1904.

Hugo Gelsamm In der heutigen Generalverf Dieselbe wird vor unserer Gesellsch Berlin, Essen un Eitorf, den 23. April 15604.

13 649,42

s

521 907

89 329

8 157 4082 7663

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10 oo 96 * 3 823 ß gs Gewinn⸗

92 667 1730040

3

95

10 50

31266578 29 142 15

Avalkonto Kreditoren Akzepte

400 D

Vortrag

11 938 33 ab 65 i 13 0d 44

309251 13 64542 gh 461 45

25 .

. . Der Vorstand. it vorstehender Bilanz fowie dez Gewinn⸗

ig geführten Büchern wird hierdur

50 /o Reservefonds Speʒiglreservefonds . ,, . Vertrags und statut⸗ gemäße Tantiemen 4 0/0 Superdividende Gratifikationen ..

Gewinnverieilung: Sp 11 532, 05

0 000, 100 000,

8 9ghh. 44 100 000, 10 09090.

39 178,29

„p 319 665,78

und Verlustkonto.

Vortrag aus 19982... Garnkonto

Gewebekonto Beleuchtungs konto Sonstige Einnahmen?

in Eitorf.

Vasst wa.

16 2 500 099 27 862 100 000 10009 60 102 106 246

319 665

3 337 777 Haben.

h29 142 15

und Verlustkontos und deren Ueberein⸗

ch bescheinigt.

6 . aus Cöln. ammlung ist die Dividende für das Geschäftsjahr 1903 8 0 heute ab mit S9, für jede g/ . 6 ö; aftskasse in Eitorf sowie d Düsseldorf ausbezahlt.

bei dem A.

gegen Einlieferung des Schaaffhausen! schen

Der Vorstand.

7316

Maaschinen⸗ Abschreibun

* * * * * * * * *

Zinsenkonto

Allgem. Unkostenkonto

Actien⸗Gesellschaft für Maschinenbau vo

Mannheim⸗Neckarau. Bilanz per 20. November 1903.

An Grundstückkonto ohne Abschreibung .. SGebäudekonto abz. 20 Anschlußgleiskonto abz.

S 49 615,56 S1 269,61

AÄbschrelbing .?. abz. 50 /o Abschreibung . und Einrichtungskonto abz. 10/0

g Abschreibung .. Abschreibung ... o Abschreibung ..

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186 427 05 162 235

107 844

66, 39

4636

9 463 50 32 692 7473 28 858 71 720 60 490812 139 65

14 830 62

156 90

65 694 87

8

2 G63 6

ö 110 885 7 ol S6 44 160 359 57

, 777 7] eminn und Verlustkonto.

Saben.

Per Aktienkapitalkonto

(hiervon sind

S 50 009, Eigen⸗ tum der Gesellschaft) Hypothekenkonto.. Kontokorrentkonto, Kre⸗ ditoren

Per Fabrikationskonto

Verlust per 1901

204 093 78

Mt 49 615,56 1909. . 6126961 1903. 54 809, 70

rmals Butz & Leitz

Vassivg.

400. ö

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797 37931

. 33 zog gi

166 600 8?

204 O93 7

7892 Aktiva.

Gebäude Maschinen

Dividendencvupon für

der Württ. den Herren

Herr Geh. Ferner Rechtsanwalt E.

neugewählt.

Oberschwäbische Cementwerke.

Bilanz per 31. Dezember 1903.

Nach Beschluß der vierzehnten ordentli das Geschäftsjahr 1903 vom 25. der Württ. Vereinsbank

Bankanstalt vormals Pflaum * Cie.

und Bau-⸗Geschäft in München. Tod ausgeschieden Herr Kommerzienrat E. Benzinger und

Serren Kommerzienrat NR. Reller,

tsrat auszutreten. Diese letzteren mann Steiner auf die . don

Stahl C F

TDi Ti F Verlustkonto

2 3 29 700 - 71 So = o 200 900

700 009 245 000 gas 445 90

. 182350 66 824 25 287 354 45

366 002 23

ederer dem Stuttgarter Immobilien und dem Herrn Simon Lebrecht Aus dem Aufsichtsrat sind durch Kommerzienrat Dr. von hatten der bestehenden Reihenfol Kübel, Dr. G. L

Steiner.

Stuttgart, den 23. April 1904. , nr, Cementwerkłe. A. Moser.

chen Generalver

ver 31. De

Vortrag vom

Betriebs überschuß Zins

ge nach dieses Jahr die ; ' eube aus dem Aufsich wurden wiedergewählt; außerdem wurde Herr Dr. Her

W. Schrader.

ember 190.

Jahre 1902

in Stuttgart

146220 287 354

Dis i

9 199 81895 155 194

289 30

Veo ddr J sammlung unserer Gesellschaft wird der April 1901 ab mit * 80 eingelöst bei

drei en