Grof / aubelspreise von Getreide au ausferdeutscheu
für die Woche vom 18. bis 23. April 1904
Börsenplãtzen
nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
1000 kg in Mark.
(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
Wie Roggen, Pester Boden Weizen, 36 ; Hafer, ungarischer I.
Gerste, slovakische
Bu dapest.
Roggen, Mittelware
etzen,
8 erste, Futter⸗
.
Roggen, 71 bis 727 kg das h... Welzen, Ulka, 75 bis 76 kg das bl.
Roggen, 71 bi Weizen, 795 ,
Roggen Weizen
Weizen
Roggen Weizen
Riga. 72 kg das hl J, Paris. lieferbare Ware des laufenden Monats
Antwerpen.
wre,
Donau, mittel
Azima.
,, Californier
ldd Bombay, Club weiß ..
Am sterdam.
,,, St. Petersburger Odessa⸗
amerikanischer Winter⸗ ..
London.
Produktenbörse (Mark Lane).
Weizen Weizen
afe 3
Weizen
Hafer
englisch weiß
s. , J englisches Getreide,
Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages)
Liverpool. russischer
Californier . barter Kansas Nr. 2. Manitoba La Plata. K Kurrachee, weiß ... Kalkutta ⸗ engl. weißer gelber
Gerste, Mahl ⸗· ...
Weizen, Lieferungsware
Weizen
Chicago. Mai. w September Neu Jork. roter Winter⸗ Nr. 2... ,, Jul September
Buenos Aires.
Lieferungsware
Weizen, Durchschnittsware, ab Bord Rosario.
1 Imperial Quarter ist duktenbors an 196 Marktorten einheimisches Getreide Quarter Weizen — 1480, Hafer —
für
angesetzt.
453,6 g; 1 Last Roggen — 2100, Weizen —
Bei aus den
wöchentlichen Grunde g für Londo Neu Vork auf St. Petersburg, auf diese Plätze.
Bemerkungen.
C —
1 Bushel Weizen — 60 Pfund engl.;
der Umrechnung der Preise in einzelnen Tagesangaben im Durchschnittswechsel kurse
n. und Liverpool die Kurse auf London,
Goldprãmie.
ͤ
1
Woche
18. /23. April 1904
118,47 165,97
98, 01 138, 0
10782 137.51 gd 7h gg y
S8, 64 115,42
102, 26 129,90
11765 126, 96 ig s
141,80 136,22
Da⸗ gegen Vor⸗ woche
118,46 156,80
98,00 138,06
108.66 1389 gg Oz 99.7
89,58 116,96
102,50 130, 10
121,57 1521
131, 8a 135, 9 1357, g 140, 35 145,66 14166 140 35
10721 116 5 126,56
145,18
143,05 157,47 130.26
117,B,95
26,73
154,91 159, 13
145,29 164,54
144,11 141,29 145,52 131,43 123,08
96, 22
keine materielle Aenderung eintreten lassen wollen,
kurleren zu lassen, dann wird er einen Einblick erhalten, wie es den kranken Seeleuten ergeht. Es ist erklärlich, daß bei manchen See⸗ leuten im Dienst die Krankheit nicht um Aushruch kommt. Seit dem Uebergang der Segelschiffahrt zur Dampfschiffahrt hat sich die fall der in heit, f gemehrt, in denen die Krankheitskeime ch erst später entwickelt haben. Für den Fall, daß der Kranke
einem neuen Schiff angehört, würde dieses die Verpflichtung zu über—⸗ nehmen haben.
Abg. Kirsch (Zentr): Es ist doch denkbar, daß der Seemann in den drei Wochen nicht auf einem Schiffe Beschäftigung findet. Was soll dann geschehen? Der Antrag ist für uns aus den von dem Reglerungevertreter angeführten Gründen unannehmbar. Wie leicht sich die Sozialdemokraten über den Zustand eines Kranken täuschen, beweist der Umstand, daß sie einen solchen als Reichstagskandidaten aufgestellt haben. .
Abg. Molkenbuhr: Wo Argumente fehlen, greift das ih h zu persönlichen Angriffen. Ich könnte ja auch manche prächtige Anekdote aus Zentrumskreisen erzählen, ich will es aber unterlassen.
Die Abgg. Dr. Mugd an und Bargmann (fr. Volksp) beantragen, als Amendement zu dem Antrage Auer hinter dem Worte „Abmusterung“ hinzuzufügen: „ohne abgemustert zu sein oder eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung angetreten zu haben“.
Abg. Dr. Mug dan befürwortet diesen Antrag, der den Zweck habe, eine Ungerechtigkeit zu beseitigen. ⸗
Abg. von Sapigny (Zentr): Dieser Antrag reicht nicht aus, um die Analogie mit 5 28 des Krankenversicherungsgesetzes volsständig zu machen, Wir können die finanzielle Tragweite des Antrages auch gar nicht übersehen.
Abg. Molkenbuhr tritt den Ausführungen des Abg. von Savigny entgegen. .;
Abg. Patzig: Der Antrag Mugdan würde nur den einen Fall treffen, daß jwei Reeder sich streiten. Die große Schwierigkeit be— steht aber darin, daß die Bestimmung über die drei Wochen dazu zwingt, den Abgemusterten, der wiederum geschlechtskrank wird, zu versorgen. Das würde namentlich die kleinen Reeder zurückschrecken.
Die Anträge Mugdan und Auer werden abgelehnt, die Vorlage angenommen.
Der Abg. Molkenbuhr (Soz.) begründet hierauf den folgenden Antrag Auer: .
„Hinter Artikel 1 folgenden Artikel La einzuschieben:
§ 61 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Für die Dauer des Aufenthalts in einer Krankenanstalt gebührt dem Schiffmann keine Heuer. Hat er Frau oder Kinder, so ist diesen ein Viertel der Heuer zu zahlen. Ist der Betrag niedriger als der Mindest— anspruch, den die Familien gegen Kiankheit versicherter Arbeiter haben, so ist ein Betrag in Höhe von einem Viertel des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter des Orts, in welchem hie Familie ihren Wohnsitz hat, zu zahlen. Hat er keine Frau oder Kinder, aber Verwandte aufsteigender Linie oder elternlose Enkel, deren Lebensunterhalt er ganz oder überwiegend bestritten hat, so ist diesen der Betrag zu zahlen, auf welchen Frau oder Kinder An— spruch haben.“
Kommissar des Bundesrats, Geheimer Oberregierungsrat im Reichdamt des Innern von Jonguieres: Die Tendenz des Antrages, die Familien besser zu stellen, ist ja sehr löblich; was aber hier bor“ liegt, ist ein sehr gewagter Versuch, die Vorschriften der Unfallversiche⸗ rung auf die Krankenfürsorge anzuwenden. Das geht nicht für einen einzelnen Zweig von Gewerbetreibenden, während man gleichzeitig alle übrigen unberücksichtigt läßt. Es hat in der Seemannsordnung
materiell nichts anderes vorgeschrieben werden sollen, als was im
Krankenversicherungsgesetze steht. Nach dem Antrage wird übrigens die unverheiratete Schwester, die auf die Unterstützung des Schiffs- mannes angewiesen ist, ausgeschloffen. Die Stewards anderseils sind in der Tat durch die jetzige Fassung des Gesetzes geschähigt, und einen Antrag, der das abstellte, würde ich für durchaus die kutabel halten. Unter den Schiffsleuten haben wir 4000 Ausländer; was ist in diesem Fall, bezüglich des ortsüblichen Tagelohns maßgebend. Aus diesen Erwägungen erkläre ich auch diesen Antrag für unannehmbar. Es handelt sich auch nicht um eine Kleinigkeit; eins kommt zum andern, und . wird die Belastung der Reeder, namentlich der kleinen, unerträglich.
Abg, Kirsch: Wir haben bei der Beratung des 5 61 seinerzeit sondern nur die
8
Bedingung, daß der Schiffsmann „ganz oder teilweise für den Unter—
164,06: Lesung vor.
147,21
oder überwiegend“
140.5 136.9
3 117 60.
für die Weizennotiz an der Londoner Pro-. Det. — 504 Pfund engl. gerechnet; ö. die aus den . des Gesetzentwurfẽs. des Königreichs ermittelten Durchschnittspréise (Gazette averages) 312, Gerste — 400 Pfund engl.!
Imperial
1 Pfund engl. —
Yäho kg. Reichswährung sind die Reichsanzeiger! an der Berliner Börse zu elegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurfe auf Wien,
ermittelten
erpeol auf Lon für Chicago und die Kurse auf Neu Jork, für Odeffa und Riga die Kurse
für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurfe reise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der
Auf Gesetzentwurfs, f Seeleute, nossen mehrere
Ueber den Anfang
fũr
Deutscher Reichstag. 76. Sitzung vom 26. April 1904.
der Tagesordnung betreffend die
Nummer d. Bl. berichiet.
Abg. Patz ig (nl): Die Herren der äußersten Linken darast erinnern, daß sie seinerzei Aus dehnung der Krankenfürsorge werden würde. den vorgelegten Gesetzentwurf zum A
schluß zu
werden wir für die Fristverlängerung stim men.
Schmalfeldt neulich erwãhnte Fall der Anen Paralytiker muß doch etwas lan man sich täulchen, as die sozialdemorratische lebt hat. ;
Abg. Zargmann (fr. Volker) äußert gegen die Fassung des
über den Zustand
sorial emokratischen Antrags formelle Bedenken.
Arg 9
vertreter nur raten, sich unerkann
Schw ars ⸗ Lübeck an. el
1
steht die zweite
Uhr.
bringen.
Lesung des Kranken fürsorge zu dem die Abgg. Auer (Soz.) und Ge⸗ Anträge eingebracht haben. der Sitzung wurde in der gestrigen
sollten sich t gar nicht gehofft hatten, daß die — f auf 26 Wochen jetzt vorgeschlagen Wir müssen die jetzt n, Anträge ablehnen, um
Dagegen ; Der von dem Abg. Versagung der Fürsorge fur anders gelegen haben. eines geistig Umnachteten leicht Partei in ihren eigenen Reihen
Uebrigens
Ich kann dem Regierungs. nmal anheuern und als krank
eigentlich von den Leuten gestellt werden müssen, die
bier hauptsächlich um
halt seiner Angehörigen aufkam, dadurch präzisiert, daß wir „ganz einsetzten. Nur für die Stewards scheint eine Milderung am Platze; wir behalten uns einen Antrag für die dritte
.Die Abgg Molkenbuhr und Schwartz Lübeck wenden sich in längeren Ausführungen gegen die Bemerkung des Bundes kemmissars. Der Antrag Auer wird abgelehnt.
Abg. Rettich (8. kons.) empfiehlt kurz seinen Antrag, das Gesetz
schon am 15. Mai in Kraft treten zu lassen, da er sich überzeugt habe, daß die Vorbereitungen zur Inkraftsetzung bis gelangen würden.
dahin zum Abschluß Der Antrag Rettich wird angenommen, ebenso der Rest
Die Abgg. Auer noch folgende Resolution:
„Den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch Personen, die auf deutschen Schiffen beschäftigt werden, soweit sie nicht dem Kranken- versicherungsgesetz vom 15. Juni 1883 unterliegen, gegen Krankheit versichert werden, mit der Maßgabe, daß nach Beendigung des Dienstverhältnisses das Recht auf Weiterversicherung fortbesteht, und mit der ferneren Maßgabe, daß auch für die Seeleute das Prinzip der Selbstverwaltung in glescher Weise zur Anerkennung gelangt, wie für die übrigen der Krankenversich-rung unterstellten Personen.“
Abg. Molkenbuhr begründet die Resolutlon. Diese hätte immer die Inter⸗
essen des Mittelstandes zu vertreten vorgäben. Denn es handle sich das Interesse des kleinen Reeders; die Ver—⸗ sicherung wäre gar nicht nötig, wenn die Großreederei nicht die kleinen Reeder bereits aufgesogen hätte. Bei der Hamburg. Amerika—⸗
und Genossen beantragen
Linie oder dem Norddeutschen Lloyd, die ja mehr als 10 009 Ärbeiter
J
beschäftigten, gehe es mit der jetzigen Einrichtung. Es müßten Kassen derart gebildet werden, daß die Seeleute auch Mitglieder bleiben könnten, wenn sie vorübergehend an Land seien. Die Begründung der Vorlage weise zwar diesen Gedanken als undurchführbar zurück; aber das Argument, daß man dann in allen ausländischen Seeplätzen Agenten halten müsse, sei doch alles andere eher als durchschlagend, und wenn nur der gute Wille da sei, werde sich diese Kasseneinrichtung auch ins Werk setzen lassen. Die Schiffsmannschaften wie die kleinen Neetzer würden bei ihr besser 1 als bisher, und auch viele ander weitigen Härten würden vermieden werden.
Die Resolution
Eine weitere Diskussion entsteht nicht. wird abgelehnt.
Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs, be— treffend die Aenderung des Abschnitts 17 des Börsengesetzes.
Abg. Kaempf (fr. Volkep) beantragt zur Geschäfts⸗ ordnung, die Verhandlung dieses Gegenstandes mit derjenigen über die Novelle zum Stempelsteuergesetz zu verbinden.
Die Abgg. Graf von Oriola nl.) und Kirsch (Zentr.) wider vrechen der Verbindung, weil die beiden Gegenstände eventuell vei= schiedenen Kommissionen überwiesen werden könnten.“
Der Antrag Kaempf wird abgelehnt.
Preußischer Minister für Handel und Gewerbe Möller; Meine Herren! Das Börsengesetz von 1891, zu dem die Vor,
lage, die ich hier zu vertreten habe, sich als Novelle darstellt, hat ein
lange Voigeschichte. Weite Kreise des Volkes waren zweifellog schen seit Jahrzehnten in hohem Maße erregt über mancherlei Vorgange, di an der Börse vorgegangen waren, und glaubten durch gesetzlich
Maßnahmen der Wiederholung derartiger Vorkommnisse vorzubeugen.
Insbesondere war es der gewaltige Rückschlag, der nach der groß artigen Entwickelung nationaler und wirtschaftlicher Art die uns nach der Gründung des Reichs zu teil wunde in den Jahren 1873674 entstand. Damals war unter Mitwirkung eines gewissen wirtschaftlichen Taumels, der nich durch den Zufluß der fünf Milliarden entstanden war, eine Expansion aller wirtschaftlichen Dinge in Deutschland entstanden sodaß der Rückschlag ein unerhört großer war. Die Kursfälle waren gewaltig, und die Verluste weiter Kreise des Volkes, die sich duch den Taumel des Aufschwunges hatten verführen lassen, sich an ge wagten Börsengeschäften zu beteiligen, erreichten einen geraden erschreckenden Umfang. Dieser Taumel hatte einen Rückschlag hervor, gerufen in der öffentlichen Meinung, der für lange Jahre, ja fat für Jahrzehnte gewirkt hat. Die viel geringere Aufschwungsperioh und der viel geringere Rückschlag, der aus der Entwickelungsperlod um 1889 bis 189091 entstand; ließ aber die Gefühle, die weite reise des Volks früher ergriffen hatten, wieder aufleben, und es kam in Jahre 1892/93 zu der Börsenenquete, die mit Zustimmung des Reichz. tags eingesetzt wurde. Meine Herren, diejenigen Mitglieder dieseg hohen Hauses, die zu jener Zeit schon hier anwesend waren, werden mit einem gewissen Schrecken an die tischhohen Berge von Dru, sachen zurückdenken, die die Börsenenquete gezeitigt hat. Aus diesem großen Wust von Material brauchte man Jahre, um zu Konklusionen zn kommen, und es kam das Jahr 1896 heran, um einen Versuch zu machen, ein Börsengesetz zu konstruieren, das den Uebelständen, die weiten Kreisen des Volken schädlich erschienen waren, Abhilse zu schaffen suchte Der damals vorgelegte Gesetzentwurf erfuhr in dem Reichstag noch eine erhebliche Verschärfung, indem der Terminhandel in gewissen Waren und Wertpapieren verboten wurde, was in der Regierungt⸗ vorlage nicht enthalten war. Dieses Verbot mehrerer Zweige dez Börsenterminhandels und eine Bestimmung, die bereits in der Re gierungt vorlage enthalten war, die Einführung des Börsenregisters, waren die beiden Angelpunkte einer gewaltigen Opposition in allen denjenigen Geschäftskreisen, die von dem Gesetze betroffen werden. Das Börsenregister wurde von den Börsenkaufleuten empfunden ahz etwas, was bestimmt sei, sie zu deklassieren, sie zu Börsenspielern zu stempeln, und aus diesem Grunde erhob sich der lebhafte Widerspruch (eine ganz gewaltige Opposition) gegen diesen Teil der Bestimmungen des Gesetzes. Es waren weite Kreise zwar in der Börsenwelt, die sich auf den Standpunkt stellten, sie wollten die Grundlage des Ge— setzes anerkennen, sie wollten das Börsenregister anerkennen, und ch entstanden in den Kreisen der Börsenwelt selbst die heftigsten Streitig⸗ keiten aus diesem Anlaß. Ich erinnere nur daran, wie zwei in der Geschäftswelt Berlins mit am höchsten stehende Herren, die Herren Geheimen Kommerzienräte Frentzel und von Mendelssohn nicht wieder in das Aeltestenkollegium gewählt wurden, weil sie sich dafür auk— gesprochen hatten, daß ein Kaufmann sich unbedenklich in daz Börsenregister eintragen lassen könne. Im späteren Stadium haben auch die sämtlichen großen Banken, die in der so— genannten Stempelvereinigung verbunden waren, nochmal den Versuch gemacht, eine größere Zahl ihrer Kunden zur Cin, tragung in das Börsenregister zu veranlassen; es war aber gegenüber dem gewaltigen Unwillen, der sich in weiten Kreisen der Börsen, kaufleute geltend gemacht hatte, unmöglich, eine Umstimmung herbel— zuführen, und so ist tatsächlich das Börsenregister niemals in nennent— wertem Umfange zur Einführung gelangt.
Der zweite Angriffspunkt, das Verbot des Börsenterminhandelt in Getreide und Mühlenfabrikaten wie in Industriepapieren, wunde in erster Linie empfunden als eine schwere Schädigung für den Produktenhandel, und die Opposition setzte zunächst an dieser Stelle ein. Ich erinnere Sie an die Auswanderung der Produkten börse aus dem Börsengebäude, an den langen Interimt— zustande, der tatsächlich zu einer Zerstörung des Produktenmarktes bon Berlin führte und der, wie ich für meine Person fest überzeugt bin, zu einer schweren Schädigung aller beteiligten Kreise geführt hat, nicht bloß des Handels, sondern auch derjenigen, die das Getreide erzeugen und die es zu verkaufen haben. Es ist dann späterhin nach langen Verhandlungen dahin gekommen, daß ein Wiederaufbau der Pro— duktenbörse herbeigeführt ist, und zwar unter Mitwirkung von Vertretern der Landwirtschaft. Meine Herren, die damit ver— bundene Wiedereinführung des Zeitgeschäftes in Produkten an der reorganisierten Produltenbörse auf einer andern Basis als ber dem früheren Terminhandel hat zu weiteren Angriffen geführt. Auch die Regierung ist angegriffen worden, und insbesondere die preußische Regierung, mein Ressort, daß es nicht aufgepaßt habe, daß derartige Einrichtungen wiedererstanden seien. Meine Herren, ich bin aber der Ueberzeugung — die Entscheidung ist von meinem Herr Amte vorgänger getroffen worden —, daß die Wiederherstellung einet Zeithandels für Getreide eine Notwendigkeit war, und ich bin auch überzeugt, daß die weitesten Kreise der Landwirtschaft einverstanden damit gewesen sind, daß die tatsächliche Wiederherstellung eines den notwendigsten Bedürfnissen entsprechenden Zeitgeschäfts eingetreten ist.
Auf dem Gebiet des Effektenhandels trat ähnlich wie beim Pro— duktenhandel das Bedürfnis heivor, neue Formen für den Zeithandel zu finden, den man für unentbehrlich hielt, und den auch ich fit meine Person für unentbehrlich halte. Ich verweise dabei auf das, was in den Motiven nach dieser Richtung hin auf Seite gesagt ist, und ich gestatte mir, im Zusammenhang meiner Rede auch einen kurzen Passus hier aus den Motiven zu verlesen:
Der Versuch, durch Einführung neuer Geschäftsformen den Vorschriften über das Börsenregister zu entgehen, wurde auf mehrere Arten gemacht. Die Einen hielten an dem fixen Charakter des Lieferungstermins fest, änderten aber die vom Börsenvorstande festgesetzten Bedingungen in einigen mehr oder minder erheblichen Punkten ab und legten die so veränderten Bedingungen ihren Ge— schäftsabschlüssen zu Grunde. Andere hielten es für ratsam, auch den fixen Charakter des Geschäftz zu ändern, wobei sie die im Falle nicht rechtzeitiger Lieferung zu bewilligende Nachfrist im voraus fest begrenzten — sogenannte handelsrechtliche Lieferungsgeschäfte nach den Bedingungen der Darmstädter Bank (Bank für Handel und Industrie) — Wieder andeie kleideten die Geschäftsabschlüsse in
die Form von Kassageschästen, bei denen durch Nebenabrede ver-
einbart wurde, daß die Lieferung der Stücke und die Zahlung des
Kaufpreises bis zum jeweiligen Monatsende ausgesetzt sein solle
Kassalieferungsgeschäfte, Kassakontokurrentgeschäfte, Konto⸗ handel —.
Diese neuen Geschäftsformen verdrängten im Effektenhandel das nach den offiziellen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Börsen⸗ termingeschäft, sie wurden auch im Handel mit Wertpapieren an— gewendet, in denen der Börsenterminhandel untersagt ist, und die Beteiligten glaubten, daß ein solcher Zeithandel mit Effekten den Vorschriften des Börsengesetzes entrückt sei. In der Periode des glänzenden Ausschwunges, der sich in der Zeit, als das Börsengesetz in Kraft trat, fast auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens entwickelte und bis zum Frühjahr 1900 andauerte, gewann es denn auch vorübergehend den Anschein, als ob die Klagen des Handels— standes über das Börsengesetz allmählich verstummen würden.
Das Reichsgericht erkannte aber die Rechtswirksamkeit von Geschäften der in Frage stehenden Art nicht an. Die Folge dieser Entwickelung war naturgemäß eine große Rechtsunsicherheit auf dem Gebiete des Börsen⸗ und Bankwesens.
Was nun die Wirkung des Börsengesetzes auf das gesamte Wirt— schaftsleben betrifft, so wird der gewaltige wirtschaftliche Aufschwung, der nach seinem Inkrafttreten stattgefunden hat, bisweilen als ein Beweis dafür angeführt, daß das Börsengesetz nicht schädlich gewirkt habe. Diese Beweisführung ist indessen nicht schlüssig. Tatsache ist nur, daß das Börsengesetz in seinen Hauptbestimmungen nicht im Zu—⸗ sammenhang stand mit dem Aufschwung und diesen nicht hat hindern können. Die Kraft der wirtschaftlichen Verhältnisse gerade in jener Zeit von 1896 bis 1900 war so stark, daß auch die Schädigungen, die das Börsengesetz der geschäftlichen Entwickelung brachte, dagegen ver⸗ schwanden, insoweit sie den Effektenhandel betrafen. Man muß sich die gewaltigen Kräfte vergegenwärtigen, die in jener Periode in Wirksamkeit gewesen sind. Meine Herren, wie ich am Eingang meiner Rede schon sagte, haben wir seit dem ersten Drittel der siebziger Jahre nicht wieder einen so großen Aufschwung gehabt, der zu wirklich schweren Krisen geführt hätte. Der lange Stillstand in vielen wirtschaftlichen Zweigen, vor allen Dingen die Tatsache, daß wir unsere Eisenbahnen Ende der siebziger Jahre verstaatlicht haben, daß der Ausbau unseres Eisenbahnnetzes in streng geregelten und ver⸗ gleichsweise engen Grenzen gehalten war, daß unser Eisenbahnnetz in jener Zeit nicht in dem Maße entwickelt wurde, wie es in manchen anderen Ländern geschah das hat dazu geführt, daß insbesondere das Bedürfnis nach dem Ausbau von Kleinbahnen für Jahre, ja für anderthalb Jahrzehnt aufgeschoben war. Durch Erlaß des Kleinbahngesetzes wurde der erste Anstoß gegeben, daß auch dieser Zweig der Verkehrsentwicklung in Deutschland in Schwung kam, und meiner Auffassung nach sind einmal der Erlaß des Kleinbahngesetzes und jweitens die erheblichen Ersparnisrücksichten, die man anfangs der neunziger Jahre bei der Weiterentwicklung des preußischen Staatsbahnnetzes hatte eintreten lassen, die Ursachen zu dem mächtigen Aufschwung ge⸗ wesen, den wir in der letzten Hälfte der neunziger Jahre gesehen haben. Dozu kam weiter die gewaltige Entwicklung der Elektrizität und alles dessen, was damit zusammenhängt, weiterhin mit der Ge⸗ wöhnung weiter Vollskreise an sanitäre Bedürfnisse eine gewaltige Ex⸗ pansion aller städtischen Bauten, der Kanalisation, der Wasserleitung und auch der Straßenbahn, nebenher mit der Entwicklung und Verbesserung der Dampfschiffe, die gewaltige Expansion unserer Reederei, dazu mit dem steigenden Wohlstand, mit den steigenden Einnahmen der Arbeiter ein gewaltiges Bedürfnis für die weitesten Volkskreise in allen industriellen und städtischen Bezirken, sich in ihren Wohnungsverhältnissen zu verbessern, und die Notwendigkeit, für die sämtlichen uns zuwachsenden Einwohner, die 800 000 im Jahre betrugen, neue Wohnungen zu schaffen. Meine Herren, alles dies susammengenommen war von einer solch gewaltigen wirtschaftlichen straft, daß dagegen die Wirkungen des Börsengesetzes nicht aufkommen lonnten, daß es unnatürlich gewesen wäre, wenn ein Gesetz von der Bedeutung des Börsengesetzes eine hemmende Wirkung auf diese Entwicklung hätte ausüben wollen.
Ich bin also der Auffassung, daß der Weitergang der Ent— wicklung Ende der neunziger Jahre kein Beweis dafür gewesen ist, daß das Börsengesetz als solches nicht schädlich gewirkt hätte.
Meine Herren, die Frage dieser gewaltigen wirtschaftlichen Ent⸗ wicklung war eine Industrieentwicklung sondergleichen. Die weitere Folge waren gewaltige Gründungen, gewaltige Vermehrungen aller Aktienpapiere, dadurch und durch den Umfang des Geschäfts ein ge—⸗ waltiges Anwachsen des Kreditbedürfnisses, ein gewaltiges Anwachsen der Banken. Das Ende dieser Periode war natürlich, daß man in den Anlagewerten, die man geschaffen hatte, weit über das hinaus⸗ gegangen ist, was an Ersparnissen in der Nation vorhanden war
Aus dieser Tatsache heraus kam als notwendige Folge der Rückschlag im Jabre 1900. Aber auch dieser Rückschlag ist leineswegs ein Rückschlag gewesen, wie er im Jahre 187374 statt⸗ gefunden hat. Damals war es eine Ueberspannung der gesamten Pridattätigkeit; diesmal war es in erster Linie eine Ueberspannung der kommunalen, der staatlichen und verwandter, durchaus solventer Unternehmer und nur die Folge der gewaltigen Ansprüche, die von seiten dieser Kreise gestellt wurden, sie waren nur eine Folgeerscheinung der industriellen und der geschäftlichen Entwicklung. Darum habe ich es auch von Anfang an so aufgefaßt und bin auch heute noch der Auffassung, daß der Rückschlag, der im Jahre 1900 erfolgt ist, sich keineswegs vergleichen läßt mit den gewaltigen Rückschlägen, die wir in den 70er Jahren und die wir beispielswelse im Jahre 1857 bei uns in Deutschland gehabt haben. Die Grůndlagen unserer Gesamtwirtschaft sind durch⸗ aus gesunde geblieben, das Bedürfnis nach Neuanlagen, das ich Ihnen heschildert habe, besteht in weitem Umfang fort, und Sie sehen jetzt unsere inländische Wirtschaft durchaus neuerstarkt und gesundet wieder erstehen, und es kommt nur darauf an, die Hindernisse zu beseitigen, die einer neuen glücklichen Entwicklung entgegenstehen.
; Meine Herren! Das Börsengesetz ist, wie ich vorhin schon aus— führte, bis zum Eintritt der Krise als wenig schädlich erschienen mit Lug nahme der Produktenbörse, die ich besonders behandelt habe. Erst die Erkenntnisse des Reichsgerichts, die schon während der Aufschwungs⸗ periode zu Ende der neunziger Jahre erschlenen, waren wie ein Wetter- leuchten zur Kennzeichnung der Gefahren, in die sich die Kreise der
—
Boͤrse gestürzt hatten, indem sie gegen Bestimmungen des Börsengesetzes
derstoßen hatten, aber verstoßen hatten, in dem guten Glauben, nicht nur durchaus berechtigten wirtschaftlichen Bedürfnissen zu dienen, sondern
sich auch auf dem Boden des formellen Rechts zu befinden. Ich er⸗ innere auch die Herren hier im Hause noch an eine Rede, die das verstorbene Mitglied dieses hoben Hauses Georg von Siemens hier gehalten hat, wenn ich nicht irre: im Jahre 1900. Er wies zuerst darauf hin, welche unmoralischen Folgen das Börsengesetz haben könne. Er führte damals aus — und er hatte wenig gläubige Zuhörer —, daß es sich durch das Börsengesetz entwickeln würde, daß Leute Ge⸗ winne einheimsten, aber auf Grund des Börsengesetzes alle Verluste, in die sie etwa bei ihrem Börsenspiel verfallen sollten, durch Be⸗ nutzung der Einwände, die das Börsengesetz böte, von sich abwälzen würden.
Meine Herren, bei dem starken Kursrückgang, der im Laufe des Jahres 1900 sich entwickelte, wurde allerdings die Versuchung für weite Kreise, auch weite geschäftliche Kreise, wie ich zu meinem Be⸗ dauern konstatiere, zu groß, um widerstehen zu können, von demjenigen Gebrauch zu machen, was das Börsengesetz von 1896 konstruiert hatte, um das, was es wollte, zu erjwingen. Ich glaube aber, an die üblen moralischen Nebenwirkungen, die diese Bestimmungen gehabt haben, hat damals die große Mehrzahl derjenigen, die das Börsengesetz mit erlassen haben, nicht gedacht.
Die Statistik über die Verluste von damals ist sehr unvoll⸗ kommen. Auch die Statistik über die Anwendung der Einwände, die das Börsengesetz gibt, ist in hohem Grade unvollständig. In den Motiven auf Seite ? sind die Zahlen der bei den Landgerichten Iund Il in Berlin anhängig gewordenen Rechtestreitigkeiten aufgeführt; sie machen etwas über Millionen Mark aus, an sich zweifellos eine erhebliche Summe,; aber eine Summe, die weit zurücksteht hinter dem, was auf diesem Gebiete tatsächlich beansprucht worden ist. Die große Mehrzahl der Ansprüche ist durch Vergleich aus der Welt geschafft worden, die großen Banken ließen es in den meisten Fällen garnicht zum gericht⸗ lichen Austrag kommen, und es ist niemals zur Kenntnis gekommen, in wie hohem Maße wirklich Schädigungen eingetreten sind.
Auf Veranlassung meines Vorgängers haben damals durch die Aeltesten der hiesigen Kaufmannschaft Umfragen stattgefunden, aber, wie hier in den Motiven ausgeführt ist, haben von 806 befragten Firmen nur 101 Firmen 301 Fälle mitgeteilt. Von 586 Firmen ist die Anfrage überhaupt nicht beantwortet worden, und nur 119 Firmen haben mitgeteilt, daß sie eine Auskunft nicht geben könnten, weil bei ihnen derartige Fälle nicht vorgekommen seien. Meine Herren, das ist bezeichnend für das, was ich eben ausgeführt haben. Tatsächlich sind meiner Auffassung nach unendlich viel mehr Ansprüche erhoben, aber die große Mehrzahl der Firmen hat aus dem Bedürfnisse, ihren Kredit nicht zu schädigen, darauf verzichtet, nicht nur die Ansprüche geltend zu machen, sondern auch bei der statistischen Angabe überhaupt sich dazu zu bekennen, daß bei ihnen derartige Fälle vorgekommen seien.
Meine Herren, aus der Geltendmachung dieser Ansprüche entstand aber eine große, allgemeine wirtschaftliche Gefahr. Es stand die Ge—⸗ fahr gewaltiger Zusammenbrüche bevor, und wenn wir davor bewahrt geblieben sind, so ist das als ein großes Glück zu betrachten. Ich verweise auf die vielen häßlichen Erscheinungen, die damals hervor— traten; auf die Annoncen in den Blättern von Spezialisten für die Vertretung von Ansprüchen aus den Handhaben, die das Börsengesetz bot, um sich Ansprüchen zu entziehen, die mit vollem Bewußtsein und mit dem Willen, sie zu erfüllen, eingegangen waren.
Aber eins ist mir bei dieser ganzen Bewegung doch erfreulich ge⸗ wesen, daß nämlich trotz allen den erheblichen Fällen, die vorgekommen sind und in denen Treu und Glauben von im geschäftlichen Leben stehenden Leuten gebrochen worden ist, die große Menge der geschäft⸗ lichen Kreise Treu und Glauben gehalten haben (sehr richtig! rechts), und daß sie ehrlich das bezahlt haben, was sie verloren hatten, und dem sie sich hätten entziehen können, und das ist für mich eine der erfreulichsten Seiten dieser ganzen Sache. Leider muß man allerdings sagen — und das hat die Statistik, soweit wir sie aufgeführt haben, auch ergeben —, daß eine große Zahl derjenigen, die von den Ein— wendungen des Börsengesetzes Gebrauch gemacht haben, Geschäftsleute, ja sogar in vielen Fällen Bankiers waren, die sich so etwas nicht hätten zuschulden kommen lassen dürfen. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, mit dieser Bewegung war aber die Gefahr, in der wir schwebten, für weite Kreise erkannf, und damit war auch die Notwendigkeit gegeben, in eine Reoision des Gesetzes einzutreten. So wurde im Juni 1901 der Börsenausschuß berufen, und ich habe meinerseits im September 1901 eine zweite Konferenz mit etwas veränderter Zu sammensetzung abgehalten, bei der unter den Teil nehmern eine Reihe von Herren aus diesem hohen Hause waren. Meine Herren, das, was in jenen Verhandlungen zutage getreten, ist im wesentlichen die Grundlage dessen, was wir heute Ihnen bringen. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, daß ein erheblicher Teil der Bestimmungen der Novelle, die heute vielfach angegriffen wurden, damals teils von landwirtschaftlichen Vertretern, die zur Konferenz berufen waren, direkt herrührte, teils von ihnen gebilligt war.
Meine Herren, in der Vorlage sind die beiden markantesten Punkte dieser ganzen Bewegung, gegen die — wie ich im Anfang aus⸗ geführt habe — sich hauptsächlich die Opposition der Börsenkreise richtete, das Börsenregister und das Terminhandelsverbot in gewissen Waren und Wertpapieren verblieben, man hat nicht an diesen beiden Grundpfeilern des Gesetzes von 1896 gerüttelt. Was man nur geglaubt hat tun zu müssen, ist, daß man dem Bruch von Treu und Glauben entgegentritt; ein weiteres bezweckt das Gesetz nicht. Ich darf nach dieser Richtung hin kurz auf das verweisen, was auf Seite 9 und 13 der Motive gesagt ist.
Meine Herren, den tatsächlichen Inhalt der Gesetzesvorlage darf ich nur ganz kurz skizzieren. Für die nicht im Börsenverkehr und nicht im Geschäfteleben Stehenden, für die Außenstähenden, für die haupt— sächlich der Schutz des Börsengesetzes bestimmt war, wird nichts anderes berlangt, als daß sie ihre Schulden aus Börsengeschäften, die sie aus— drücklich schriftlich anerkannt haben, auch bezahlen müssen, und zweitens, daß, wenn sie eine Sicherheitsstellung, eine Kaution für Geschäfte, die sie machen wollen, im voraus gewähren, wobei die Effekten bestimmt zu bezeichnen sind, sie diese nicht zurückfordern dürfen, und drittens, daß Aufrechnung an Forderungen aus entgegenstehenden Börsentermingeschäften möglich sein Daneben ist auch für alle gültig eine Vorschrift vorgeseben, wonach der Entschluß, die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus einem Börsen— termingeschäft zu verweigern, binnen 6 Monaten erklärt werden muß, während die Ungewißheit nach dem gegenwärtig geltenden Recht dreißig Jahre lang dauern und dadurch einen geradezu unertrãglichen Umfang annehmen kann.
Für die kaufmännischen Kreise ist dann weiterbin noch der
soll.
Registereinwand beschnitten worden, erstens für diejenigen Kaufleute, die ins Handelsregister eingetragen sind, dann für die regelmäßigen Börsenbesucher und für solche, die Börsen, oder Bankiergeschãfte berufsmäßig betreiben. Meine Herren, aber, und darauf kommt es wesentlich an, alles dieses nur für den Fall, daß die Gegenkontrahenten ins Börsenregister eingetragen sind. So stellt sich dieses Gesetz tatsächlich dar als eine Verstärkung des Drucks, sich ins Börsen⸗ register eintragen zu lassen, und ich zweifle nicht daran, daß die Folge dieses Gesetzes auch sein wird, daß die Beteiligten von der Einrichtung des Börsenregisters in erheblicherem Umfange Gebrauch machen werden, als es seither der Fall war. Der Zeithandel mit Produkten, der, wie ich vorhin schon ausführte, meiner Auffassung nach für die weitesten Kreise unentbehrlich ist, foll wieder mit voller geschäftlicher Sicherheit ermöglicht werden, wenn es sich handelt um Geschäfte zwischen Er⸗ zeugern und Verarbeitern, sowie Händlern, die mit diesen Waren sich beschäftigen, die ins Handelsregister eingetragen sind und mit ein— getragenen Genossenschaften dieser Interessenten.
Meine Herren, auch hier bleibt das im Börsengesetz bestehen, worauf man früher den größten Wert gelegt hat und warum man überhaupt, meiner Auffassung nach, das Gesetz gemacht hat, d. h. für die Outsiders der Börse hat die in Frage stehende erleichternde Vorschrift der Novelle überhaupt keine praktische Bedeutung. Die Outsider aber waren es, die man vom Börsenspiel fern halten wollte.
Meine Herren, wie ich ebenfalls im Eingang schon ausgeführt habe, sind die Bedingungen, die zur Zeit hier an der Börse bestehen für das Zeitgeschäft mit Getreide, unter erheblicher Mitwirkung land⸗ wirtschaftlicher Vertreter entstanden, und ich habe die Auffassung, daß dieses Geschäft im wesentlichen den Bedürfnissen entspricht. Aber es ist eine große Rechtsunsicherheit vorhanden; man befürchtet in den Kreisen der Produktenbörse, daß durch Erkenntnisse des Reichsgerichts auch hier eine andere Auffassung Platz greifen könnte, und daher er— scheint es dringend geboten, hier eine Klarstellung zu schaffen, die die Gefahr ausschließt, daß Nichtigkeitsklagen auch aus derartigen Zeit⸗ geschäften entstehen, indem sie hier den verbotenen Termingeschäften gleichwertig erklärt werden. Nun sind in der öffentlichen Diskussion erhebliche Einwendungen dagegen gemacht worden, daß die Bedin⸗ gungen, unter denen ein solches Geschäft zugelassen werden soll, vom Bundetrat genehmigt werden sollen. Meine Herren, es war kaum anders möglich, als den Bundegrat hier hinzustellen als die ge⸗ nehmigende Behörde. Für Berlin hätte ja die preußische Staats—⸗ regierung, der preußische Handelsminister eventuell genügen können. Aber der Bundesrat ist für das Reichsgesetz, das nicht nur für Berlin bestimmt ist, die geeignetste Stelle, um als Genehmigungsbehörde zu dienen, und der Bundesrat gibt meines Erachtens auch denjenigen, die der Börse nicht freundlich gesinnt sind, erheblich weitere Garantie als ein einzelnes Ressort. Die Aufrechterhaltung oder Sicherstellung eines Zeitgeschäfts in Getreide, ist aber meiner Auffassung nach ein dringendes Bedürfnis nicht nur für den Handel, sondern auch speziell für die Landwirte. Ich meine daher, daß diejenigen nicht unrecht haben, die in der Presse behauptet haben, daß die schlechten Resultate, die ein erheblicher Teil der Kornhausgenossenschaften gezeitigt habe, zum nicht unerheblichen Teil darauf zurück⸗ zuführen sind, daß die Kornhaus genossenschaften einen erheblichen Teil des Risikos des Zeitgeschäfts auf sich haben nehmen müssen, den sie verständigerweise abwälzen kännen auf eine Börse, in der ein an— gemessenes Zeitgeschäft etabliert ist. Auch weite geschäftliche Kreise, Müller u. dgli, haben das erheblichste Interesse daran, gerade wenn sie solide bleiben wollen, die Möglichkeit zu haben, sich in einem an⸗ gemessenen Zeitgeschäft gegen das Risiko zu decken, das sie gegen die Konjunkturen laufen müssen.
Auf die näheren juristischen Ausführungen und die nähere juristische Begründung des Gesetzes im einzelnen glaube ich verzichten zu dürfen und verzichten zu müssen. Ich glaube das einem berufeneren Munde überlassen zu sollen und glaube, daß dafür auch genügend Zeit vor⸗ handen sein wird, wenn das in den Kommissionsverhandlungen geschiebt.
Nur eins muß ich noch erwähnen, daß im Artikel 2 der Vorlage eine beschränkte rückwirkende Kraft gewährt wird für die dort genannten Bestimmungen; und dies scheint mir auch unbedingt um namentlich für die Verjährung die notwendige geschãftliche Sicherheit zu gewähren.
Die Bedeutung und Notwendigkeit der Börse deren lebenskräftige Erhaltu ihre Sicherstellung, Novelle gesucht wird, wird, glaube ich, vielfach verkannt. nicht zu denjenigen, die die vielen Uebelstände, die an den? standen sind, irgendwie bestreiten wollen. Aber die Börse al ist eine absolute Notwendigkeit für unsere gesamte V Die Börse muß, um gut und voll zu funktionieren, an dem man jedes Quantum kaufen Das ist aber nur möglich. spekulative Elemente enthält. Diese Verantwortung auf sich nehmen, rubige Geschäftsmann nicht laufen kann. daß Leute, die nichts mit der Börse zu t fern gebalten werden sollen, aber weite geschäftli wendig, die die Spekulationsgefahren mit sich bringen, aufnehmen. wir das nicht verkennen, tischer Machtfaktor, Durch die Form, die die Seschäfte haben, durch die Form als Kassageschäfte festgelegt worden. Hunderte von Millionen fremde lobnend an unserer Börse gearbeitet l trieben, sind zurückgejogen gegenüber d gesetz in Deutschland bot. deulschen Geldes, wie sind an aue ländische zu werden. Alles Ber
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